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DE10226173A1 - Telefonadapter - Google Patents

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Publication number
DE10226173A1
DE10226173A1 DE2002126173 DE10226173A DE10226173A1 DE 10226173 A1 DE10226173 A1 DE 10226173A1 DE 2002126173 DE2002126173 DE 2002126173 DE 10226173 A DE10226173 A DE 10226173A DE 10226173 A1 DE10226173 A1 DE 10226173A1
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DE
Germany
Prior art keywords
adapter
subscriber terminal
mobile phone
call
network
Prior art date
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Ceased
Application number
DE2002126173
Other languages
English (en)
Inventor
Georg Berkner
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
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Publication of DE10226173A1 publication Critical patent/DE10226173A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04MTELEPHONIC COMMUNICATION
    • H04M1/00Substation equipment, e.g. for use by subscribers
    • H04M1/006Call diverting means
    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04MTELEPHONIC COMMUNICATION
    • H04M1/00Substation equipment, e.g. for use by subscribers
    • H04M1/02Constructional features of telephone sets
    • H04M1/04Supports for telephone transmitters or receivers
    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04MTELEPHONIC COMMUNICATION
    • H04M1/00Substation equipment, e.g. for use by subscribers
    • H04M1/72Mobile telephones; Cordless telephones, i.e. devices for establishing wireless links to base stations without route selection
    • H04M1/725Cordless telephones
    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04MTELEPHONIC COMMUNICATION
    • H04M19/00Current supply arrangements for telephone systems
    • H04M19/08Current supply arrangements for telephone systems with current supply sources at the substations

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Computer Networks & Wireless Communication (AREA)
  • Telephonic Communication Services (AREA)
  • Telephone Function (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Bereitstellen von Rufsignalen an einem einer Hausanschlussdose nachgeordneten Teilnehmerendgerät, wobei ein über ein Mobilfunknetz in einem handelsüblichen Mobiltelefon eingehender Anruf mittels eines zwischen der Hausanschlussdose und mindestens einem Teilnehmerendgerät geschalteten Adapter weitergeleitet wird an das Teilnehmerendgerät.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Bereitstellen von Rufsignalen.
  • Weiterhin betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zur Kommunikation zwischen einem über ein einer Hausanschlussdose nachgeordneten Teilnehmerendgerät sprechenden Teilnehmer und einem über ein Mobilfunknetz verbundenen Mobilfunkteilnehmer.
  • Heutzutage kommt es vielfach vor, dass Haushalte zum einem Teilnehmerendgeräte aufweisen, mittels derer eine Kommunikation mit anderen Teilnehmern über ein Festnetz ermöglicht wird. Zum anderen weisen Haushalte Mobiltelefone auf, die eine Kommunikation über ein Mobilfunknetz ermöglichen. Es existieren somit je Haushalt eine Mehrzahl von Rufnummern, so dass je nach Auswahl der Rufnummer durch den Anrufer unterschiedliche Teilnehmerendgeräte bzw. Mobiltelefone angewählt werden. Es besteht daher bei einem externen Anruf oft das Problem für die Mitglieder eines Haushaltes, den einge henden Anruf entweder an dem Teilnehmerendgerät oder dem Mobiltelefon anzunehmen, je nachdem, über welches Netz der Anruf eingeht.
  • Es sind zwar Telefonanlagen (TK-Anlagen) bekannt, die eine Übernahme eines Anrufs an einem beliebigen Teilnehmerendgerät ermöglichen. Die Annahme beschränkt sich jedoch auf Teilnehmerendgeräte, die über die TK-Anlage an einem Festnetzanschluss angeschlossen sind.
  • Es ist auch eine Anrufweiterschaltung bekannt, die eine Umlenkung von einem Teilnehmerendgerät zu einem anderen ermöglicht. Wenn der Teilnehmer die Anrufweiterschaltung aktiviert, kann er jedoch so lange keine Anrufe aus dem weitergeschalteten Teilnehmerendgerät entgegennehmen, bis das Merkmal deaktiviert ist.
  • Zur Lösung des genannten Problems schlägt die EP 0 594 126 B1 vor, dass netzseitig eine Datenbank vorhanden ist, in der die Mehrzahl von Anschlüssen eines Haushaltes gespeichert sind. Bei externer Anwahl einer dieser gespeicherten Rufnummern wird nach Abfrage dieser Datenbank der Haushalt identifiziert, so dass nachfolgend alle Rufnummern des entsprechenden Haushaltes netzseitig angewählt werden können. Nachteilig hieran ist jedoch, dass für diese Dienstleistung des Netzbetreibers für den Nutzer zusätzliche Kosten anfallen.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren zum Bereitstellen von Rufsignalen bzw. eine Vorrichtung zur Kommunikation bereitzustellen, so dass auf günstige Art und Weise eine Kommunikationsverbindung zwischen einem Nutzer des Mobilfunknetzes und einem Nutzer eines üblicherweise mit dem Festnetz verbundenen Teilnehmerendgerätes ermöglicht wird.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe weist die Erfindung die Merkmale Patenansprüche 1 und 5 auf.
  • Der besondere Vorteil der Erfindung besteht darin, dass durch das Vorsehen eines Adapters, der mit dem Teilnehmerendgerät verbunden ist, eine Kommunikation zwischen einem üblicherweise mit dem Festnetz verbundenen Teilnehmerendgerät mit einem Mobilfunktelefon ermöglicht wird. Vorteilhaft stellt dieser Adapter eine nutzereigene Weiche dar, die einen Anruf eines Mobilfunkteilnehmers an ein Teilnehmerendgerät des Haushaltes umleitet. Dabei ist der Adapter innerhalb des Haushaltes installiert, so dass keine zusätzlichen Kosten für Dienste eines Netzbetreibers anfallen.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist der Adapter eine Ladeschale zur Aufnahme eines Mobiltelefons auf, so dass nicht nur die Funktion der Weitergabe des Mobiltelefongespräches an ein weiteres üblicherweise mit dem Festnetz verbundenen Teilnehmerendgerätes gewährleistet ist, sondern darüber hinaus auch das Mobiltelefon stets aufgeladen wird, damit es stets empfangsbereit bzw. sendebereit ist.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist der Adapter derart gestaltet, dass eine Kommunikation bidirektional erfolgen kann, dass heißt es können eingehende Anrufe aus dem Mobilfunknetz an ein Teilnehmerendgerät weitergeleitet werden einerseits und von einem Teilnehmerendgerät des Haushaltes abgehende Anrufe an das Mobilfunknetz übergeben werden andererseits.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist der Adapter mit einer Telefonanschlussdose verbunden und weist selbst mindestens eine Steckaufnahme zum Anschluss eines Teilnehmer endgerätes auf. Vorteilhaft kann hierdurch eine eindeutige Zuordnung zwischen einem Mobiltelefon und einem oder mehrerer Teilnehmerendgeräte ermöglicht werden, ohne dass eine üblicherweise bei TK-Anlagen erforderlicher Programmieraufwand erforderlich ist. Der Adapter ist flexibel einsetzbar und somit sofort an beliebigen Orten, insbesondere Räumen, verfügbar.
  • Nach einer alternativen Ausführungsform kann der Adapter auch zwischen einer Hausanschlussdose und einer TK-Anlage geschaltet sein, so dass mittels der TK-Anlage die Teilnehmerendgeräte ausgewählt werden können, die berechtigt sind, den an das Mobiltelefon gerichteten externen Anruf aus dem Mobilfunknetz anzunehmen. Vorteilhaft werden bei einem Mobilfunkanruf keine Leitungen des Festnetzes belegt.
  • Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den weiteren Unteransprüchen.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung einer ersten Ausführungsform der Erfindung,
  • 2 ein Blockschaltbild eines Adapters und
  • 3 ein Blockschaltbild einer weiteren Ausführungsform der Erfindung.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform gemäß 1 ist ein Adapter 1 vorgesehen, das zum einen über ein Kabel 2 an eine Telefonanschlussdose 3, insbesondere an eine in einem Raum eines Haushalts vorgesehene TAE-Anschlussdose, angeschlossen ist. Weiterhin weist der Adapter 1 eine Steckaufnahme 4 mit mehreren Steckplätzen 6, die zu den Steckplätzen der Telefonanschlussdose 3 korrespondieren. Damit wird der Anschluss einer oder mehrerer Teilnehmerendgeräte 5 ermöglicht, so dass diese über ein Festnetz mit externen Teilnehmern kommunizieren können.
  • Um mit dem Teilnehmerendgerät 5 auch einen Anruf aus einem Mobilfunknetz entgegennehmen zu können, weist der Adapter 1 eine Weichenschaltung 7 auf, siehe 2. Diese Weichenschaltung 7 ist mit einer Sende-/Empfangseinheit 8 verbunden, die die Nachrichtensignale eines in einer Ladeschale 9 des Adapters 1 eingesetzten Mobiltelefons 10 zu empfangen in der Lage ist.
  • Die Sende-/Empfangseinheit 8 kann beispielsweise elektronische und/oder körperliche Mittel aufweisen, so dass nach Erkennen eines eingehenden Anrufsignals an das Mobiltelefon 10 dasselbe zur Kommunikation aktiviert wird. Durch Vorsehen eines Lautsprechers bzw. Mikrofons können die Sprachdaten elektronisch umgewandelt werden, so dass sie über die Weichenschaltung 7 und den entsprechenden Steckplatz 6 zu dem Teilnehmerendgerät 5 übertragen werden. Auf diese Weise ist eine Weiterleitung eines Gespräches von dem Mobiltelefon 10 zu dem Teilnehmerendgerät 5 gewährleistet, ohne dass eine Änderung an der Konfiguration des Mobiltelefons 10 erforderlich wäre. Vorzugsweise wird ein mechanisches Mittel der Sende-/Empfangseinheit 8 durch einen Stößel gebildet, der bei Erkennen eines Anrufes ausfährt in Richtung einer Annahmetaste des Mobiltelefons 10, so dass dieses für die Kommunikation aktiviert ist.
  • Nach einer alternativen Ausführungsform der Weichenschaltung 7 ist dieselbe über ein Interface 20 mit dem Mobiltelefon 10 verbunden. Das Interface 20 kann eine Steckeinrichtung sein, die mit einer entsprechenden Schnittstelle des Mobiltelefons 10 in Verbindung steht. Die Schnittstelle des Mobiltelefons 10 kann beispielsweise ein Steckanschluss sein, der üblicherweise mit einem Stecker des Ladekabels verbunden ist. Diese Schnittstelle des Mobiltelefons 10 ist mit der Steckeinrichtung 20 verbunden, so dass die Nachrichtensignale zwischen dem Mobiltelefon 10 und dem über einen Steckplatz 6 mit dem Adapter 1 verbundenen Teilnehmerendgerät 5 ausgetauscht werden können. Die Weichenschaltung 7 weist dabei eine Steuereinheit auf, die in Verbindung mit dem Teilnehmerendgerät 5 nach Art einer Freisprecheinrichtung ausgeführt ist. Dabei stellt das Teilnehmerendgerät das Mikrofon und den Lautsprecher zur Verfügung. Die Steuereinheit innerhalb des Adapters 1 ermöglicht über den vorgesehenen Steckanschluss des Mobiltelefons 10 eine Kommunikationsverbindung zwischen dem Mobiltelefon 10 einerseits und dem Teilnehmerendgerät 5 andererseits.
  • Die Weichenschaltung 7 ermöglicht neben der Weitergabe eines Mobilfunkanrufes an das Teilnehmerendgerät 5 auch die Annahme eines Anrufes aus dem Festnetz. Zu diesem Zweck ist die Weichenschaltung 7 über eine Steckverbindung 21 mit dem Kabel 2 verbunden, das zu der Telefonanschlussdose 3 führt. Vorteilhaft ist die Weichenschaltung 7 derart ausgeführt, dass es den Anruf aus dem Festnetz blockiert, wenn bereits ein Anruf aus dem Mobilfunknetz zuvor erfolgt ist und das Teilnehmerendgerät 5 mit dem externen Mobilfunkteilnehmer über das Mobilfunknetz kommuniziert. Für den Teilnehmer, der den Anruf später eingeleitet hat, erfolgt ein Besetztzeichen. Für den Nutzer des Adapters 1 ist somit gewährleistet, dass er bei einem Mobilfunkgespräch mit einem Teilnehmer nicht durch einen weiteren Anruf aus dem Festnetz gestört wird.
  • Nach einer alternativen Ausführungsform können die von dem Mobiltelefon 10 eingehenden Nachrichten oder Sprachdaten auch über eine Infrarotschnittstelle oder Funkverbindung an den Adapter 1 übertragen und dann an das vorgegebene Teilnehmerendgerät 5 weitergeleitet werden.
  • Nach einer alternativen Ausführungsform des Adapters 1 kann dieses auch unmittelbar auf die Telefonanschlussdose 3 aufgesteckt werden, so dass ein Kabel 2 nicht erforderlich ist.
  • Damit das Mobiltelefon 10 aufgeladen wird, weist die Ladeschale 9 einen Steckanschluss 11 auf, mit dem das Mobiltelefon 10 im eingesetzten Zustand innerhalb der Ladeschale 9 verbunden ist. Von dem Steckanschluss 11 führt ein Kabel 12 zu einem üblichen Netzteilstecker 13, der in eine Steckdose 14 des Raumes eingesetzt werden kann. Vorteilhaft kann hierdurch zusätzlich stets die Kommunikationsbereitschaft des Mobiltelefons 10 sichergestellt werden.
  • Nach einer alternativen Ausführungsform der Erfindung ist die Steckeinrichtung 20 einstöckig mit dem Steckanschluss 11 verbunden, so dass über einen einzigen Anschluss zum einen die Freisprechfunktion über das Teilnehmerendgerät 5 verwirklicht wird und zum anderen das Mobiltelefon 10 aufgeladen wird. Vorteilhaft hat das Mobilfunktelefon 10 einen festen Platz, wobei der Adapter 1 in Verbindung mit dem Teilnehmerendgerät 5 ein komfortables und bedienungsfreundliches Telefonieren im Mobilfunknetz ermöglicht. Zum anderen wird stets ein ausreichender Ladezustand des Mobiltelefons 10 ermöglicht, so dass es bei Verlassen des Hauses stets im Betriebszustand ist.
  • Nach einer alternativen Ausführungsform gemäß 3 kann der Adapter 1 drahtgebunden oder drahtlos an eine TK-Anlage 15 angeschlossen sein, die in üblicherweise zwischen einer Hausanschlussdose 16, insbesondere einem NTBA-Anschluss, und einer Mehrzahl von Teilnehmerendgeräten 17 angeordnet ist. Auf diese Weise wird eine Weiterleitung eines Anrufes aus dem Mobilfunknetz an beliebige weitere Teilnehmerendgeräte des Haushaltes ermöglicht. Dabei kann durch Programmierung der TK-Anlage 15 eine Auswahl der Teilnehmerendgeräte 17, die zur Annahme eines solchen Mobilfunkanrufes berechtigt sind, ausgewählt werden. Vorteilhaft ist der Adapter 1 über eine zusätzliche Ein-/Ausgangsleitung mit der TK-Anlage verbunden, so dass bei einem Mobilfunkanruf keine Leitungen des Festnetzes belegt werden. Die über die TK-Anlage genutzten Verbindungsleitungen zu dem Festnetz können somit aufrecht erhalten werden.
  • Nach einer alternativen Ausführungsform kann der Adapter 1 auch körperlich integriert in der TK-Anlage 15 ausgestaltet sein und mit einem Ladegerät versehen sein. Durch diese körperliche Verknüpfung ist eine kompakte und platzsparende Bauform gewährleistet.
  • Die Sende-/Empfangseinheit 8 ist derart geschaltet, dass nicht nur Anrufe aus dem Mobilfunknetz entgegengenommen werden können, sondern dass auch von dem Teilnehmerendgerät 5, 17 Telefonanrufe in das Mobilfunknetz erfolgen können. Es ermöglicht somit eine bidirektionale Kommunikation zwischen einem Mobilfunkteilnehmer und einem üblicherweise einem Festnetz angeschlossenen Teilnehmerendgerätes des Haushaltes. Zu diesem Zweck weist die Sende-/Empfangseinheit 8 nicht nur Empfangsmittel, sondern auch Sendemittel auf, die selbständig oder in Verbindung mit dem Mobiltelefon 10 ein Anrufsignal in das Mobilfunknetz übermitteln.
  • Nach einer alternativen Ausführungsform der Erfindung kann der Adapter 1 auch ohne Verbindung zu dem Festnetz einge setzt werden. Bei dieser Ausführungsform wird lediglich ermöglicht, dass der aus dem Mobilfunknetz eingehende Anruf durch das Teilnehmerendgerät 5, das in üblicher Weise mit einem feststehenden Gehäuse enthaltend ein Display, eine Tastatur sowie einen über eine Kabelverbindung mit dem Gehäuse verbundenen Hörer 5' aufweist, angenommen werden kann. Der Adapter 1 dient somit mittels des Interfaces 20 zur Nachrichtensignalweiterschaltung von dem Mobiltelefon 10 zu dem Teilnehmerendgerät 5 und vice versa. Das Teilnehmerendgerät 5 ist als klassisches Standgerät ausgebildet, wobei durch Abheben des Hörers 5' ein Telefongespräch eingeleitet bzw. bei einem angekommenen Anruf derselbe angenommen werden kann.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung können mehrere Adapter 1 in einem Raum angeordnet sein, wobei einer oder mehrere an einer TK-Anlage angeschlossen sind.
  • Nach einer alternativen Ausführungsform kann der Adapter 1 , derart ausgebildet sein, dass er lediglich einem einzigen Standtelefon 5 zugeordnet ist. Dabei ist der Adapter 1 dem Telefon 5 vorgeschaltet, dass heißt, der Adapter 1 ist über ein gesondertes Kabel an der mit dem Telefon 5 gemeinsam genutzten Telefonanschlussdose 3 angeschlossen.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung kann in der Telefonanlage eine Mobilfunkanwählkennung implementiert sein, so dass mittels des Teilnehmerendgerätes 5, 17 ein Anruf in das Mobilfunknetz erfolgen kann. Dabei wird durch den Adapter 1 eine Verbindung zu dem zweiten Mobiltelefon 10 hergestellt, wobei die in dem Mobilfunktelefon 10 integrierte Sende-/Empfangseinrichtung die Verbindung über das Mobilfunknetz zu dem externen nicht dargestellten Mobilfunktelefon herstellt.

Claims (15)

  1. Verfahren zum Bereitstellen von Rufsignalen an einem einer Hausanschlussdose nachgeordneten Teilnehmerendgerät (5, 17), dadurch gekennzeichnet, dass ein über ein Mobilfunknetz in einem handelsüblichen Mobiltelefon eingehender Anruf mittels eines zwischen der Hausanschlussdose (16) und mindestens einem Teilnehmerendgerät (5,17) geschalteten Adapter (1) weitergeleitet wird an das Teilnehmerendgerät.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Rufsignal des Mobiltelefons (10) durch den Adapter (1) erst weitergeleitet wird, wenn kein Rufsignal aus einem Festnetz an dem Adapter (1) anliegt.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Rufsignale von dem Adapter (1) drahtlos oder drahtgebunden an das Teilnehmerendgerät (5, 17) und/oder an eine dem Teilnehmerendgerät (5, 17) vorgeschaltete Telefonanlage (TK-Anlage (15)) weitergeleitet wird.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass eine von dem Teilnehmerendgerät (5, 17) erzeugtes Anrufsignal über den Adapter (1) an das Mobiltelefon (10) weitergeleitet wird zur Einleitung eines Telefongespräches über das Mobilfunknetz.
  5. Vorrichtung zur Kommunikation zwischen einem über einer Hausanschlussdose (16) nachgeordneten Teilnehmerendgerät (5, 17) sprechenden Teilnehmer und einem über ein Mobilfunknetz verbundenen externen Mobiltelefon sprechenden Mobilfunkteilnehmer, wobei dem Teilnehmerendge rät (5, 17) ein mit einem mit dem externen Mobiltelefon über das Mobilfunknetz verbindbares zweites Mobiltelefon (10) verbundener Adapter (1) zugeordnet ist, derart, dass ein an das zweite Mobiltelefon (10) gerichteter Anruf an das Teilnehmerendgerät (5, 17) weitergeleitet wird.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Adapter (1) eine Weicheneinheit (7) aufweist, mittels derer das angeschlossene Teilnehmerendgerät (5, 17) entweder in das Mobilfunknetz oder in das Festnetz durchschaltbar ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Adapter (1) eine Sende/Empfangseinrichtung (8) aufweist, über die die Weicheneinheit (7) mit einem Mobilfunknetz und/oder dem Mobiltelefon (10) verbindbar ist.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Adapter (1) eine Ladeschale (9) zur Aufnahme des Mobiltelefons (10) aufweist und dass die Ladeschale über ein Netzteil (13) mit einem elektrischen Anschluss des Hauses verbindbar ist.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Adapter (1) an einer Telefonanschlussdose (3) insbesondere an einer TAE-Anschlussdose, angeschlossen ist und mindestens eine Steckaufnahme (4) zum Anschluss mindestens eines Teilnehmerendgerätes (5, 17) aufweist.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Telefonanschlussdose (3) gegebenenfalls über eine Telefonanlage (15) mit einer Haus anschlussdose (16) , insbesondere einer NTBA-Dose, verbunden ist.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Adapter (1) zwischen einer Hausanschlussdose (16) und einer Telefonanlage (15) zwischengeschaltet ist.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Adapter (1) drahtlos oder drahtgebunden oder körperlich integriert mit der Telefonanlage (15) verbunden ist.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Telefonanlage eine Mobilfunkanwählkennung aufweist, derart, dass von dem Teilnehmerendgerät (5, 17) ein Anruf an das externe Mobiltelefon über das Mobilfunknetz erfolgen kann, wobei der Adapter (1) eine Verbindung herstellt zu dem anrufenden zweiten Mobiltelefon (10).
  14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Adapter (1) eine Steuereinheit aufweist, derart, dass eine Nachrichtensignalverbindung zwischen dem mit dem Adapter (1) Mobilfunktelefon (10) einerseits und dem Teilnehmerendgerät (5) andererseits ermöglicht wird.
  15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (7) über eine einzige Steckeinrichtung (21) mit dem Mobiltelefon (10) verbunden ist, wobei zum einen eine Nachrichtenkommunikation zwischen dem Mobiltelefon (10) und dem Teilnehmerendgerät (5) und zum anderen eine Aufladung des in dem Mobiltelefon (10) integrierten Akkus gewährleistet ist.
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DE29704606U1 (de) * 1997-03-13 1997-04-30 Bury, Henryk, Dipl.-Ing., 32584 Löhne Telefonstation
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