-
Die Erfindung betrifft ein Verfahren
zum Bereitstellen von Rufsignalen.
-
Weiterhin betrifft die Erfindung
eine Vorrichtung zur Kommunikation zwischen einem über ein
einer Hausanschlussdose nachgeordneten Teilnehmerendgerät sprechenden
Teilnehmer und einem über ein
Mobilfunknetz verbundenen Mobilfunkteilnehmer.
-
Heutzutage kommt es vielfach vor,
dass Haushalte zum einem Teilnehmerendgeräte aufweisen, mittels derer
eine Kommunikation mit anderen Teilnehmern über ein Festnetz ermöglicht wird.
Zum anderen weisen Haushalte Mobiltelefone auf, die eine Kommunikation über ein
Mobilfunknetz ermöglichen.
Es existieren somit je Haushalt eine Mehrzahl von Rufnummern, so
dass je nach Auswahl der Rufnummer durch den Anrufer unterschiedliche
Teilnehmerendgeräte
bzw. Mobiltelefone angewählt
werden. Es besteht daher bei einem externen Anruf oft das Problem
für die
Mitglieder eines Haushaltes, den einge henden Anruf entweder an dem
Teilnehmerendgerät
oder dem Mobiltelefon anzunehmen, je nachdem, über welches Netz der Anruf
eingeht.
-
Es sind zwar Telefonanlagen (TK-Anlagen) bekannt,
die eine Übernahme
eines Anrufs an einem beliebigen Teilnehmerendgerät ermöglichen.
Die Annahme beschränkt
sich jedoch auf Teilnehmerendgeräte,
die über
die TK-Anlage an einem Festnetzanschluss angeschlossen sind.
-
Es ist auch eine Anrufweiterschaltung
bekannt, die eine Umlenkung von einem Teilnehmerendgerät zu einem
anderen ermöglicht.
Wenn der Teilnehmer die Anrufweiterschaltung aktiviert, kann er
jedoch so lange keine Anrufe aus dem weitergeschalteten Teilnehmerendgerät entgegennehmen, bis
das Merkmal deaktiviert ist.
-
Zur Lösung des genannten Problems
schlägt die
EP 0 594 126 B1 vor,
dass netzseitig eine Datenbank vorhanden ist, in der die Mehrzahl
von Anschlüssen
eines Haushaltes gespeichert sind. Bei externer Anwahl einer dieser
gespeicherten Rufnummern wird nach Abfrage dieser Datenbank der
Haushalt identifiziert, so dass nachfolgend alle Rufnummern des
entsprechenden Haushaltes netzseitig angewählt werden können. Nachteilig
hieran ist jedoch, dass für
diese Dienstleistung des Netzbetreibers für den Nutzer zusätzliche
Kosten anfallen.
-
Aufgabe der vorliegenden Erfindung
ist es, ein Verfahren zum Bereitstellen von Rufsignalen bzw. eine
Vorrichtung zur Kommunikation bereitzustellen, so dass auf günstige Art
und Weise eine Kommunikationsverbindung zwischen einem Nutzer des
Mobilfunknetzes und einem Nutzer eines üblicherweise mit dem Festnetz
verbundenen Teilnehmerendgerätes ermöglicht wird.
-
Zur Lösung dieser Aufgabe weist die
Erfindung die Merkmale Patenansprüche 1 und 5 auf.
-
Der besondere Vorteil der Erfindung
besteht darin, dass durch das Vorsehen eines Adapters, der mit dem
Teilnehmerendgerät
verbunden ist, eine Kommunikation zwischen einem üblicherweise
mit dem Festnetz verbundenen Teilnehmerendgerät mit einem Mobilfunktelefon
ermöglicht
wird. Vorteilhaft stellt dieser Adapter eine nutzereigene Weiche
dar, die einen Anruf eines Mobilfunkteilnehmers an ein Teilnehmerendgerät des Haushaltes
umleitet. Dabei ist der Adapter innerhalb des Haushaltes installiert, so
dass keine zusätzlichen
Kosten für
Dienste eines Netzbetreibers anfallen.
-
Nach einer bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung weist der Adapter eine Ladeschale zur Aufnahme eines Mobiltelefons
auf, so dass nicht nur die Funktion der Weitergabe des Mobiltelefongespräches an
ein weiteres üblicherweise
mit dem Festnetz verbundenen Teilnehmerendgerätes gewährleistet ist, sondern darüber hinaus
auch das Mobiltelefon stets aufgeladen wird, damit es stets empfangsbereit bzw.
sendebereit ist.
-
Nach einer Weiterbildung der Erfindung
ist der Adapter derart gestaltet, dass eine Kommunikation bidirektional
erfolgen kann, dass heißt
es können eingehende
Anrufe aus dem Mobilfunknetz an ein Teilnehmerendgerät weitergeleitet
werden einerseits und von einem Teilnehmerendgerät des Haushaltes abgehende
Anrufe an das Mobilfunknetz übergeben werden
andererseits.
-
Nach einer Weiterbildung der Erfindung
ist der Adapter mit einer Telefonanschlussdose verbunden und weist
selbst mindestens eine Steckaufnahme zum Anschluss eines Teilnehmer endgerätes auf. Vorteilhaft
kann hierdurch eine eindeutige Zuordnung zwischen einem Mobiltelefon
und einem oder mehrerer Teilnehmerendgeräte ermöglicht werden, ohne dass eine üblicherweise
bei TK-Anlagen erforderlicher Programmieraufwand erforderlich ist.
Der Adapter ist flexibel einsetzbar und somit sofort an beliebigen
Orten, insbesondere Räumen,
verfügbar.
-
Nach einer alternativen Ausführungsform kann
der Adapter auch zwischen einer Hausanschlussdose und einer TK-Anlage
geschaltet sein, so dass mittels der TK-Anlage die Teilnehmerendgeräte ausgewählt werden
können,
die berechtigt sind, den an das Mobiltelefon gerichteten externen
Anruf aus dem Mobilfunknetz anzunehmen. Vorteilhaft werden bei einem
Mobilfunkanruf keine Leitungen des Festnetzes belegt.
-
Weitere Vorteile der Erfindung ergeben
sich aus den weiteren Unteransprüchen.
-
Ausführungsbeispiele der Erfindung
werden nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert.
-
Es zeigen:
-
1 eine
schematische Darstellung einer ersten Ausführungsform der Erfindung,
-
2 ein
Blockschaltbild eines Adapters und
-
3 ein
Blockschaltbild einer weiteren Ausführungsform der Erfindung.
-
Nach einer bevorzugten Ausführungsform gemäß 1 ist ein Adapter 1 vorgesehen,
das zum einen über
ein Kabel 2 an eine Telefonanschlussdose 3, insbesondere
an eine in einem Raum eines Haushalts vorgesehene TAE-Anschlussdose,
angeschlossen ist. Weiterhin weist der Adapter 1 eine Steckaufnahme 4 mit
mehreren Steckplätzen 6,
die zu den Steckplätzen
der Telefonanschlussdose 3 korrespondieren. Damit wird
der Anschluss einer oder mehrerer Teilnehmerendgeräte 5 ermöglicht,
so dass diese über
ein Festnetz mit externen Teilnehmern kommunizieren können.
-
Um mit dem Teilnehmerendgerät 5 auch
einen Anruf aus einem Mobilfunknetz entgegennehmen zu können, weist
der Adapter 1 eine Weichenschaltung 7 auf, siehe 2. Diese Weichenschaltung 7 ist
mit einer Sende-/Empfangseinheit 8 verbunden, die die Nachrichtensignale
eines in einer Ladeschale 9 des Adapters 1 eingesetzten
Mobiltelefons 10 zu empfangen in der Lage ist.
-
Die Sende-/Empfangseinheit 8 kann
beispielsweise elektronische und/oder körperliche Mittel aufweisen,
so dass nach Erkennen eines eingehenden Anrufsignals an das Mobiltelefon 10 dasselbe
zur Kommunikation aktiviert wird. Durch Vorsehen eines Lautsprechers
bzw. Mikrofons können
die Sprachdaten elektronisch umgewandelt werden, so dass sie über die
Weichenschaltung 7 und den entsprechenden Steckplatz 6 zu
dem Teilnehmerendgerät 5 übertragen
werden. Auf diese Weise ist eine Weiterleitung eines Gespräches von
dem Mobiltelefon 10 zu dem Teilnehmerendgerät 5 gewährleistet,
ohne dass eine Änderung
an der Konfiguration des Mobiltelefons 10 erforderlich
wäre. Vorzugsweise
wird ein mechanisches Mittel der Sende-/Empfangseinheit 8 durch
einen Stößel gebildet,
der bei Erkennen eines Anrufes ausfährt in Richtung einer Annahmetaste
des Mobiltelefons 10, so dass dieses für die Kommunikation aktiviert
ist.
-
Nach einer alternativen Ausführungsform
der Weichenschaltung 7 ist dieselbe über ein Interface 20 mit
dem Mobiltelefon 10 verbunden. Das Interface 20 kann
eine Steckeinrichtung sein, die mit einer entsprechenden Schnittstelle
des Mobiltelefons 10 in Verbindung steht. Die Schnittstelle
des Mobiltelefons 10 kann beispielsweise ein Steckanschluss
sein, der üblicherweise
mit einem Stecker des Ladekabels verbunden ist. Diese Schnittstelle
des Mobiltelefons 10 ist mit der Steckeinrichtung 20 verbunden,
so dass die Nachrichtensignale zwischen dem Mobiltelefon 10 und
dem über
einen Steckplatz 6 mit dem Adapter 1 verbundenen
Teilnehmerendgerät 5 ausgetauscht werden
können.
Die Weichenschaltung 7 weist dabei eine Steuereinheit auf,
die in Verbindung mit dem Teilnehmerendgerät 5 nach Art einer
Freisprecheinrichtung ausgeführt
ist. Dabei stellt das Teilnehmerendgerät das Mikrofon und den Lautsprecher
zur Verfügung.
Die Steuereinheit innerhalb des Adapters 1 ermöglicht über den
vorgesehenen Steckanschluss des Mobiltelefons 10 eine Kommunikationsverbindung
zwischen dem Mobiltelefon 10 einerseits und dem Teilnehmerendgerät 5 andererseits.
-
Die Weichenschaltung 7 ermöglicht neben der
Weitergabe eines Mobilfunkanrufes an das Teilnehmerendgerät 5 auch
die Annahme eines Anrufes aus dem Festnetz. Zu diesem Zweck ist
die Weichenschaltung 7 über
eine Steckverbindung 21 mit dem Kabel 2 verbunden,
das zu der Telefonanschlussdose 3 führt. Vorteilhaft ist die Weichenschaltung 7 derart
ausgeführt,
dass es den Anruf aus dem Festnetz blockiert, wenn bereits ein Anruf
aus dem Mobilfunknetz zuvor erfolgt ist und das Teilnehmerendgerät 5 mit
dem externen Mobilfunkteilnehmer über das Mobilfunknetz kommuniziert.
Für den
Teilnehmer, der den Anruf später
eingeleitet hat, erfolgt ein Besetztzeichen. Für den Nutzer des Adapters 1 ist
somit gewährleistet,
dass er bei einem Mobilfunkgespräch
mit einem Teilnehmer nicht durch einen weiteren Anruf aus dem Festnetz
gestört
wird.
-
Nach einer alternativen Ausführungsform können die
von dem Mobiltelefon 10 eingehenden Nachrichten oder Sprachdaten
auch über
eine Infrarotschnittstelle oder Funkverbindung an den Adapter 1 übertragen
und dann an das vorgegebene Teilnehmerendgerät 5 weitergeleitet
werden.
-
Nach einer alternativen Ausführungsform des
Adapters 1 kann dieses auch unmittelbar auf die Telefonanschlussdose 3 aufgesteckt
werden, so dass ein Kabel 2 nicht erforderlich ist.
-
Damit das Mobiltelefon 10 aufgeladen
wird, weist die Ladeschale 9 einen Steckanschluss 11 auf, mit
dem das Mobiltelefon 10 im eingesetzten Zustand innerhalb
der Ladeschale 9 verbunden ist. Von dem Steckanschluss 11 führt ein
Kabel 12 zu einem üblichen
Netzteilstecker 13, der in eine Steckdose 14 des
Raumes eingesetzt werden kann. Vorteilhaft kann hierdurch zusätzlich stets
die Kommunikationsbereitschaft des Mobiltelefons 10 sichergestellt
werden.
-
Nach einer alternativen Ausführungsform
der Erfindung ist die Steckeinrichtung 20 einstöckig mit dem
Steckanschluss 11 verbunden, so dass über einen einzigen Anschluss
zum einen die Freisprechfunktion über das Teilnehmerendgerät 5 verwirklicht wird
und zum anderen das Mobiltelefon 10 aufgeladen wird. Vorteilhaft
hat das Mobilfunktelefon 10 einen festen Platz, wobei der
Adapter 1 in Verbindung mit dem Teilnehmerendgerät 5 ein
komfortables und bedienungsfreundliches Telefonieren im Mobilfunknetz
ermöglicht.
Zum anderen wird stets ein ausreichender Ladezustand des Mobiltelefons 10 ermöglicht,
so dass es bei Verlassen des Hauses stets im Betriebszustand ist.
-
Nach einer alternativen Ausführungsform
gemäß 3 kann der Adapter 1 drahtgebunden
oder drahtlos an eine TK-Anlage
15 angeschlossen sein, die
in üblicherweise
zwischen einer Hausanschlussdose 16, insbesondere einem
NTBA-Anschluss, und einer Mehrzahl von Teilnehmerendgeräten 17 angeordnet
ist. Auf diese Weise wird eine Weiterleitung eines Anrufes aus dem
Mobilfunknetz an beliebige weitere Teilnehmerendgeräte des Haushaltes
ermöglicht.
Dabei kann durch Programmierung der TK-Anlage 15 eine Auswahl
der Teilnehmerendgeräte 17, die
zur Annahme eines solchen Mobilfunkanrufes berechtigt sind, ausgewählt werden.
Vorteilhaft ist der Adapter 1 über eine zusätzliche
Ein-/Ausgangsleitung mit der TK-Anlage verbunden, so dass bei einem
Mobilfunkanruf keine Leitungen des Festnetzes belegt werden. Die über die
TK-Anlage genutzten Verbindungsleitungen
zu dem Festnetz können
somit aufrecht erhalten werden.
-
Nach einer alternativen Ausführungsform kann
der Adapter 1 auch körperlich
integriert in der TK-Anlage 15 ausgestaltet sein und mit
einem Ladegerät
versehen sein. Durch diese körperliche
Verknüpfung
ist eine kompakte und platzsparende Bauform gewährleistet.
-
Die Sende-/Empfangseinheit 8 ist
derart geschaltet, dass nicht nur Anrufe aus dem Mobilfunknetz entgegengenommen
werden können,
sondern dass auch von dem Teilnehmerendgerät 5, 17 Telefonanrufe
in das Mobilfunknetz erfolgen können.
Es ermöglicht
somit eine bidirektionale Kommunikation zwischen einem Mobilfunkteilnehmer
und einem üblicherweise
einem Festnetz angeschlossenen Teilnehmerendgerätes des Haushaltes. Zu diesem
Zweck weist die Sende-/Empfangseinheit 8 nicht nur Empfangsmittel,
sondern auch Sendemittel auf, die selbständig oder in Verbindung mit
dem Mobiltelefon 10 ein Anrufsignal in das Mobilfunknetz übermitteln.
-
Nach einer alternativen Ausführungsform
der Erfindung kann der Adapter 1 auch ohne Verbindung zu
dem Festnetz einge setzt werden. Bei dieser Ausführungsform wird lediglich ermöglicht,
dass der aus dem Mobilfunknetz eingehende Anruf durch das Teilnehmerendgerät 5,
das in üblicher
Weise mit einem feststehenden Gehäuse enthaltend ein Display,
eine Tastatur sowie einen über
eine Kabelverbindung mit dem Gehäuse
verbundenen Hörer 5' aufweist, angenommen
werden kann. Der Adapter 1 dient somit mittels des Interfaces 20 zur
Nachrichtensignalweiterschaltung von dem Mobiltelefon 10 zu
dem Teilnehmerendgerät 5 und
vice versa. Das Teilnehmerendgerät 5 ist
als klassisches Standgerät
ausgebildet, wobei durch Abheben des Hörers 5' ein Telefongespräch eingeleitet bzw. bei einem
angekommenen Anruf derselbe angenommen werden kann.
-
Nach einer Weiterbildung der Erfindung
können
mehrere Adapter 1 in einem Raum angeordnet sein, wobei
einer oder mehrere an einer TK-Anlage angeschlossen sind.
-
Nach einer alternativen Ausführungsform kann
der Adapter 1 , derart ausgebildet sein, dass er lediglich
einem einzigen Standtelefon 5 zugeordnet ist. Dabei ist
der Adapter 1 dem Telefon 5 vorgeschaltet, dass
heißt,
der Adapter 1 ist über
ein gesondertes Kabel an der mit dem Telefon 5 gemeinsam
genutzten Telefonanschlussdose 3 angeschlossen.
-
Nach einer Weiterbildung der Erfindung
kann in der Telefonanlage eine Mobilfunkanwählkennung implementiert sein,
so dass mittels des Teilnehmerendgerätes 5, 17 ein
Anruf in das Mobilfunknetz erfolgen kann. Dabei wird durch den Adapter 1 eine Verbindung
zu dem zweiten Mobiltelefon 10 hergestellt, wobei die in
dem Mobilfunktelefon 10 integrierte Sende-/Empfangseinrichtung
die Verbindung über das
Mobilfunknetz zu dem externen nicht dargestellten Mobilfunktelefon
herstellt.