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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Endstück für eine Stromschiene eines Stromschienensystems, in die an beliebiger Stelle Verbraucher, wie beispielsweise Leuchten, Strahler und dgl. einsetzbar sind.
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Stromschienensysteme dieser Art finden häufig zu Beleuchtungszwecken Verwendung, da sie vielseitig einsetzbar sind und eine individuelle und flexible Anordnung der Leuchten ermöglichen. Ein solches aus der
DE 100 25 647 A1 bekanntes Stromschienensystem soll zunächst anhand von
6 erläutert werden.
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Das bekannte Stromschienensystem besteht zunächst aus einem aus Metall bzw. Blech gebildeten U-förmigen, länglichen Trägerelement 1, das nachfolgend als Stromschiene bezeichnet wird, welches mit seinem Mittelschenkel 2 durch nicht dargestellte Befestigungsmittel an einem Träger, beispielsweise einer Raumdecke oder einer Raumwand befestigbar ist. Die Abdeckung der nach unten offenen Stromschiene 1 erfolgt durch eine mit dieser verrastbaren Abdeckschiene 4.
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Für die Stromversorgung bzw. Übermittlung von Steuerinformationen bzw. Steuerbefehlen für die Leuchten sind mehrere Leiterdrähte 6 1 bis 6 5 und 7 1 bis 7 6 vorgesehen, die an den Innenseiten der beiden Seitenwände 3a und 3b in Längsrichtung der Stromschiene 1 verlaufen. Die Halterung der Leiterdrähte 6 1 bis 6 5 und 7 1 bis 7 6 erfolgt mit Hilfe von in die Seitenbereiche der Stromschiene 1 eingelegten Isolierstoffträgern 8. Die über Verbindungsstege 10 verbundenen Isolierstoffträger 8 weisen jeweils entsprechende Nuten 9 auf, in welche die nicht-isolierten Leiterdrähte 6 1 bis 6 5 und 7 1 bis 7 6 des Stromschienensystems eingelegt werden. Die Form der Nuten 9 ist dabei derart gewählt, dass ein Berührungsschutz gewährleistet wird. Dies bedeutet, dass die Nuten 9 derart bemessen sind, dass ein versehentliches Berühren der Leiterdrähte 6 1 bis 6 5 und 7 1 bis 7 6 ausgeschlossen ist. Die Leiterdrähte 6 1 bis 6 5 und 7 1 bis 7 6 werden lediglich von einem in die Stromschiene 1 einzuführenden Drehabgriff kontaktiert, der in die jeweiligen Nuten 9 der Isolierstoffträger 8 einzuführende Kontakte aufweist und über diese die Leuchte mit Strom und Steuerinformationen versorgt. Das gesamte Stromschienensystem setzt sich dann aus einer Vielzahl solcher einzelnen Stromschienen zusammen.
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Bei dem aus der
DE 100 25 647 A1 bekannten Stromschienensystem werden mehrere Isolierstoffträger
8 zu einem sog. Stromleitprofil für die Halterung der Leiterdrähte
6 1 bis
6 5 und
7 1 bis
7 6 zusammengefügt. Durch dieses modulare Zusammenfügen und eine spezielle Ausgestaltung der Endbereiche der Isolierstoffträger
8 werden in Abständen von ca. 30 cm bis 40 cm Ausgleichsstellen gebildet, die eine „Wärmeatmung” des Stromleitprofils ermöglichen. Dies ist deshalb von Bedeutung, da sich die aus Kunststoff bestehenden Isolierstoffträger
8 bei Wähne wesentlich starker als die darin eingebetteten Leiterdrähte
6 1 bis
6 5 und
7 1 bis
7 6 ausdehnen oder bei Kälte sich entsprechend starker zusammenziehen. Durch das modulare Zusammenfügen der Isolierstoffträger
8 wird gewährleistet, dass auch bei einem Zusammenziehen bzw. Ausdehnen der Kunststoffteile durchgehende Nuten zur Aufnahme der Leiterdrähte
6 1 bis
6 5 und
7 1 bis
7 6 gebildet werden und dementsprechend zu jedem Zeitpunkt ein ausreichender Berührungsschutz gegeben ist. Somit wird letztendlich ermöglicht, dass die Leuchten an einer beliebigen Stelle in die Stromschiene
1 eingesetzt werden können. Die angesprochene spezielle Ausgestaltung der Endbereiche der Isolierstoffträger
8 kann der
DE 100 25 647 A1 entnommen werden.
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Üblicherweise werden Stromschienen der beschriebenen Art in vorgegebenen Längen von beispielsweise 2 m, 2,50 m usw. vertrieben. Dabei sind an den beiden Enden der Stromschienen spezielle Halterungsmittel vorgesehen, welche die aus Kunststoff bestehenden Isolierstoffträger für die Leiterdrähte an den Enden der Stromschiene fixieren. Bei dem oben beschriebenen System erfolgt dies beispielsweise durch eine nach innen gerichtete Ausbiegung der Stromschiene. Diese speziellen Halterungsmittel gewährleisten, dass sich die aus Kunststoff bestehenden Isolierstoffträger nur zum inneren Bereich der Stromschiene hin ausdehnen bzw. von diesem mittleren Bereich aus zurückziehen können.
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Oftmals besteht das Bedürfnis, eine Stromschiene abzusägen um auf diese Weise eine Schiene individueller Länge zu erhalten. Dies kann beispielsweise bei den am Ende des Systems angeordneten Stromschienen der Fall sein, da diese speziell an die räumlichen Gegebenheiten angepasst werden müssen. Bei einem Absägen oder Ablängen der Stromschiene kann allerdings der Fall eintreten, dass der Endbereich der Stromschiene mit den Halterungsmitteln für die Isolierstoffträger entfernt wird. Dies hat dann zur Folge, dass sich die in der Stromschiene befindlichen Isolierstoffträger nun nicht nur nach innen sondern auch über das Ende der Stromschiene hinweg ausdehnen oder sich zum inneren Bereich der Stromschiene hin zurückziehen können. Gefährlich ist dabei insbesondere das Zurückziehen der Isolierstoffträger, weil in diesem Fall die Drahtenden der nicht-isolierten Leiterdrähte hervorstehen. Für diese Leiterdrähte sind bestimmte Mindestluft- und Kriechstrecken vorgeschrieben, welche lediglich dann erfüllt sind, wenn sich die Leiterdrähte innerhalb der Nuten der Isolierstoffträger befinden. Wenn hingegen die Leiterdrähte blank hervorstehen, sind die Schutzbestimmungen nicht mehr erfüllt und es besteht die Gefahr einer unbeabsichtigten Berührung der Drähte. Grundsätzlich kann dieser Fall immer dann auftreten, wenn an den Endbereichen einer Stromschiene keine Verankerungen für die Isolierstoffträger für die Leiterdrähte vorhanden sind.
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Weitere Stromschienensysteme sind beispielsweise aus der
US 6,089,884 , der
EP 0 355 448 A1 oder der
DE 31 21 964 A1 bekannt. Bei dem System der
US 6,089,884 kommen Endstücke zum Einsatz, welche stirnseitig auf die Stromschiene aufgesetzt werden und Vorsprünge aufweisen, welche in die Nuten zur Lagerung der Drähte eingreifen. Da hier die Stromschiene insgesamt aus einem isolierenden Material besteht und dementsprechend selbst den Isolierstoffträger bildet, existiert bei diesem System das oben geschilderte Problem des unerwünschten Zurückwandern der Isolierstoffträger nicht. Die
DE 31 21 964 A1 zeigt ein Stromschienensystem mit einem Endstück in Form eines sogenannten Isolierblocks. Dieser wird stirnseitig auf die Schiene aufgesetzt und weist Vorsprünge auf, welche in die Nuten zur Lagerung der Drähte eingreifen. Bei dem System der
EP 0 355 448 A1 schließlich sind ebenfalls stirnseitige Abschlusselemente vorgesehen. Diese werden auf die Schiene aufgesetzt und weisen Durchgangsöffnungen für Kontaktstifte auf, welche sich von den Leitern erstrecken und an welche elektrische Verbraucher angeschlossen werden können.
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Der vorliegenden Erfindung liegt ausgehend von dem eingangs geschilderten Stand der Technik die Aufgabe zugrunde, eine Lösung anzugeben, bei der trotz eines Nichtvorhandenseins von Verankerungen für die Isolierstoffträger am Ende einer Stromschiene die Vorschriften betreffend der Luft- und Kriechstromstrecken erfüllt sind.
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Diese Aufgabe wird durch ein Endstück für eine Stromschiene, welches die Merkmale des Anspruchs 1 aufweist, gelöst. Das erfindungsgemäße Endstück ist zunächst zur Befestigung an der Stromschiene in deren Längsrichtung auf diese aufschiebbar und weist ferner Verstellmittel auf, welche die Aufschiebbewegung in eine Verstellbewegung für mindestens einen von zwei nebeneinander verlaufenden Leiterdrähten umsetzt, derart, dass der Endbereich dieses Leiterdrahtes aus seiner Nut in dem Isolierstoffträger herausgebogen wird. Beim Aufschieben des Endstücks auf die Stromschiene wird somit zumindest ein Leiterdraht gegenüber den anderen Leiterdrähten versetzt, so aufgrund diese Positionsveränderung die erforderlichen Luft- und Kriechstromstrecken eingehalten werden.
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Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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So wird eine besonders gut Schutzwirkung dann erreicht, wenn das Endstück seinerseits eine von Isoliermaterial umschlossene Aufnahmekammer aufweist, in die das Ende des ausgebogenen Leiterdrahts eingeführt wird. Das Drahtende wird dann von seiner ursprünglichen Nut in dem Isolierstoffträger in einen neuen und gegenüber der Umgebung isolierten Bereich versetzt. Die Verstellmittel können beispielsweise einen Dorn umfassen, der an seinem vorderen Ende eine Anlaufschräge aufweist und beim Aufschieben des Endstücks auf die Stromschiene in die dem auszubiegenden Leiterdraht zugeordnete Nut des Isolierstoffträgers eingreift. Dieser Dorn verhindert auch, dass das Drahtende die Aufnahmekammer des Endstücks wieder verlässt. Ferner können die Verstellmittel auch einen von dem vorderen Ende der Aufnahmekammer vorstehenden Bodenbereich umfassen, durch den das auszubiegende Drahtende beim Aufschieben des Endstücks auf die Stromschiene automatisch in die Aufnahmekammer eingeführt wird.
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Eine besonders gute Schutzwirkung wird dann erreicht, wenn die Leiterdrähte neben dem ausgebogenen Leiterdraht in ihren ursprünglich vorgesehenen Nuten des Isolierstoffträgers verbleiben. Eine vorteilhafte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Endstücks besteht dementsprechend darin, dass dieses ferner Rückhaltemittel aufweist, welche die Endbereiche der neben dem herauszubiegenden Leiterdraht angeordneten Leiterdrähte in den dafür vorgesehenen Nuten des Isolierstoffträgers halten. Bei diesen Rückhaltemitteln kann es sich beispielsweise um kammartige Rippen handeln, welche an ihren vorderen Enden Anlaufschrägen aufweisen und beim Aufschieben des Endstücks auf die Stromschiene in die den jeweiligen Leiterdrähten zugeordnete Nuten des Isolierstoffträgers eingreifen. Es besteht nun die Möglichkeit, jeden zweiten Leiterdraht in eine an dem Endstück vorgesehene Aufnahmekammer einzuführen, so dass die Leiterdrähte des Stromschienensystems abwechselnd in dem ursprünglichen Isolierstoffträger der Stromschiene und dem Endstück gehalten werden. Oftmals ist es allerdings zur Erfüllung der oben genannten Vorschriften ausreichend, lediglich diejenigen Leiterdrähte in an dem Endstück vorgesehene Aufnahmekammern einzuführen, an denen eine besonders hohe Spannung anliegt. Handelt es sich bei der Stromschiene um ein System, bei dem die Leiterdrähte an den beiden Seiten einer U-förmigen Stromschiene verlaufen, so sind die Verstell- und Rückhaltemittel vorzugsweise an den Seitenwänden eines an dem Endstück vorgesehenen Profilkörpers aus einem isolierenden Material angeordnet, der beim Zusammenfügen der Stromschiene mit dem Endstück in den Endbereich der Stromschiene eingeschoben wird.
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Eine andere vorteilhafte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Endstücks besteht darin, dass dieses an seinem in die Stromschiene einzuführenden Ende Fixierungsmittel aufweist, welche eine Verankerung der in der Stromschiene angeordneten Isolierstoffträger bewirken. Bei diesen Fixierungsmitteln kann es sich insbesondere um ein V-förmiges, federnd ausbiegbares Blechteil handeln, das an seinen seitlichen Enden krallenartige Vorsprünge aufweist. Dieses Blechteil kann an einer vorstehenden Metallzunge mittels einer Schraube derart befestigt sein, dass das Blechteil durch ein Anziehen des Schraube gespreizt wird. Die Vorsprünge verkrallen sich dann in die aus Kunststoff bestehenden Isolierstoffträger, wodurch diese seitlich fixiert werden.
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An der Rückseite des Endstücks kann ferner eine Abschlußkappe vorgesehen sein, welche eine Öffnung zum Einführen von Kabeln in die Stromschiene aufweist. Insbesondere kann die Öffnung durch einen an der Oberseite der Abschlußkappe angeordneten U-förmigen Kragen gebildet werden, der in eine entsprechende Ausnehmung an dem Endstück eingreift. Hierdurch ist die Möglichkeit gegeben, der Stromschiene externe Kabel zuzuführen, welche entweder zur Stromversorgung oder zum Übertragen von Steuerbefehlen bzw. Steuerinformationen von einer zentralen Steuereinheit verwendet werden.
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Nachfolgend soll die Erfindung anhand der Zeichnungen näher erläutert werden. Es zeigen:
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1 bis 3 verschiedene Ansichten des erfindungsgemäßen Endstücks;
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4 das mit zusätzliche Fixierungsmitteln versehene Endstück;
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5 das auf das Ende einer Stromschiene aufgesetzte Endstück;
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6 einen Schnitt I-I durch 5 im Bereich vor dem Endstück; und
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7 einen Schnitt II-II durch 5 im Bereich des erfindungsgemäßen Endstücks.
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Das in den 1–3 dargestellte erfindungsgemäße Endstück 20 weist zunächst ein U-förmiges Gehäuse 21 auf, dessen Kontur der Stromschiene, auf die das Endstück 20 aufzusetzen ist, entspricht. Am vorderen Ende des Gehäuses 21 befindet sich ein etwas erweiterter Aufnahmebereich 22, der auf die Außenwände der Stromschiene aufgeschoben wird und diese aufnimmt. An der Oberseite des Gehäuses 21 befindet sich eine zur Rückseite hin offene U-förmige Ausnehmung 23, welche – wie später erläutert wird – das Einführen von externen Kabeln in die Stromschiene ermöglicht.
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Zur Vorderseite hin erstreckt sich ein aus einem isolierenden Material bestehender Profilkörper 24, der beim Aufsetzen des Endstücks 20 auf die Stromschiene in den Innenraum der Stromschiene eingeführt wird. An den beiden Seitenwänden 25 und 26 des Profilkörpers 24 sind kammartige Rippen 31 und 33 bis 35 sowie Aufnahmekammern 32 vorgesehen, welche das erfindungsgemäße Ummanteln bestimmter Leiterdrähte des Stromschienensystems beim Aufschieben des Endstücks 21 bzw. das Rückhalten der weiteren Leiterdrähte bewirken. Sowohl die Seitenwände 25 und 26 selbst als auch die Rippen 31 und 33 bis 35 sind an ihrem vorderen Ende leicht abgeschrägt, um das Einführen des Profilkörpers 24 in die Stromschiene zu erleichtern.
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Die Aufnahmekammer 32 weist an ihrem vorderen Ende einen vorstehenden Bodenbereich 36 auf, der das Einführen des auszubiegenden Leiterdrahtes in die Aufnahmekammer 32 erleichtert. Auch die Seitenwände dieses schaufelartig ausgebildeten Bodenbereichs 36 sind abgeschrägt. Im hinteren Bereich des Profilkörpers 24 ist der Aufnahmekammer 32 ein Dorn 37 zugeordnet, der ebenfalls eine Anlaufschräge aufweist. Wie später erläutert wird, taucht dieser Dorn 37 beim Aufsetzen des Endstücks 20 auf die Stromschiene in die entsprechende Nut des Isolierstoffträgers ein und bewirkt dadurch das gewünschte Ausbiegen dieses Leiterdrahts und Einführen in die Aufnahmekammer 32. Der Dorn 37 und der vorstehende Bodenbereich 36 bilden somit die Verstellmittel für das erfindungsgemäße Ausbiegen des Leiterdrahts. Zusätzlich verhindert der Dorn 37 auch, dass der in die Aufnahmekammer 32 eingeführte Leiterdraht später unbeabsichtigt aus dieser wieder heraustritt.
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Am vorderen Ende des Profilkörpers 24 befinden sich ferner Stifte 29 und 30, deren Funktion später erläutert wird. Die Oberseite 27 des Profilkörpers 24 weist an einer Seite eine leichte Erhöhung 28 auf. Diese Erhöhung 28 gewährleistet einen Verdrehschutz, der ein seitenverkehrtes Einführen des Profilköpers 24 in die Stromschiene verhindert. Die Funktionsweise dieses Verdrehschutzes wird später ausführlicher erläutert.
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In 4 weist das erfindungsgemäße Endstück 20 zusätzliche Fixierungsmittel auf, die eine Verankerung der Isolierstoffträger im Endbereich der Stromschiene bewirken. Diese Fixierungsmittel bestehen im wesentlichen aus einem V-förmigen Blechteil 53, das an seinen beiden Enden krallenartige Vorsprünge 54 aufweist. Der Mittelschenkel des Blechteils 53 ist über eine Schraube 52 an einer nach unten vorstehenden Vorwölbung 51 einer Metallzunge 50 befestigt und zwischen den von dem Profilkörper 24 hervorstehenden Stiften 29 und 30 angeordnet. Die Metallzunge 50 ist an der Oberseite des Gehäuses 21 des Endstücks 20 befestigt und erstreckt sich in Richtung des Profilkörpers 24, Die Metallzunge 50 wird beim Aufschieben des Endstücks 20 ebenfalls in die Stromschiene eingeführt und verbessert dabei die Verbindung zwischen der Stromschiene und dem Endstück 20. Am vorderen Endbereich der Metallzunge 50 befinden sich Markierungen in Form von Einkerbungen 55, deren Funktion später erläutert wird.
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Eine Fixierung der Isolierstoffträger der Stromschiene durch die Vorsprünge 54 des Blechteils 53 wird hergestellt, indem die Schraube 52 nach dem Aufsetzen des Endstücks 20 auf die Stromschiene angezogen wird. Durch das Anziehen der Schraube 52 wird der Schraubdruck in Zusammenwirkung mit den Stiften 29 und 30 auf das Blechteil 53 erhöht, so dass sich dieses spreizt und sich die Vorsprünge 54 in die an den Seitenwänden der Stromschiene befindlichen und aus Kunststoff bestehenden Isolierstoffträger verkrallen. Durch dieses Verkrallen wird eine Verbindung zwischen dem Endstück 20 und den Isolierstoffträgern erzielt, so dass ein wärmebedingtes verschieben der Isolierstoffträger weitestgehend vermieden wird.
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5 zeigt das Endstück 20 im aufgesetzten Zustand auf die Stromschiene 1. Den Abschluss des Endstücks 20 bildet eine Abschlußkappe 56, die an ihrem oberen Bereich einen U-förmigen Klagen 57 aufweist. Dieser Kragen 57 greift in die zuvor beschriebene U-förmige Ausnehmung 23 ein und bildet eine Öffnung im Endbereich des Endstücks 20. Durch diese Öffnung können externe Leitungen in das Ende der Stromschiene 1 eingeführt werden.
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Anhand der 6 und 7 soll nunmehr die Funktionsweise des erfindungsgemäßen Endstücks erläutert werden. Die bereits eingangs erläuterte 6 stellt den Verlauf der Leiterdrähte 6 1 bis 6 5 und 7 1 bis 7 6 in den Isolierstoffträgern 8 der Stromschiene 1 dar. Dies entspricht der Anordnung in einem Bereich vor dem erfindungsgemäßen Endstück, also dem Schnitt I-I in 5.
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7 hingegen zeigt den Schnitt II-II von 5 bzw. Verlauf der Leiterdrähte 6 1 bis 6 5 und 7 1 bis 7 6 im Bereich des Endstücks selbst. Wie der Darstellung entnommen werden kann, verbleibt ein Großteil der Leiterdrähte 6 1 bis 6 5 und 7 1 bis 7 6 in den dafür vorgesehenen Nuten 9 des Isolierstoffträgers 8. Diese in ihren ursprünglichen Nuten 9 verbleibenden Leiterdrähte 6 1, 6 3 bis 6 5, 7 1 und 7 3 bis 7 6 werden durch die kammartigen Rippen 31, 33 bis 35, 41 und 43 bis 46 in ihre entsprechenden Nuten 9 gedrückt. Die kammartigen Rippen 31, 33 bis 35, 41 und 43 bis 46 verhindern somit ein unbeabsichtigtes Heraustreten dieser Leiterdrähte 6 1, 6 3 bis 6 5, 7 1 und 7 3 bis und stellen die Rückhaltemittel dar.
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Die von der Oberseite her gesehen jeweils zweiten Leiterdrähte 6 2 und 7 2 weisen hingegen im dargestellten Beispiel eine besonders hohe Spannung auf und wurden deshalb während des Aufschiebens des Endstücks durch die Verstellmittel in die dafür vorgesehenen Aufnahmekammern 32 und 42 an den Seitenwänden 25 und 26 des Profilkörpers 24 versetzt. Diese beiden Leiterdrähte 6 2 und 7 2 werden somit gesondert ummantelt und zusätzlich geschützt. Insbesondere werden dadurch auch die vorgeschriebenen Luft- und Kriechstrecken eingehalten. Ein Wiederaustreten der Leiterdrähte 6 2 und 7 2 aus den Aufnahmekammern 32 und 42 des Profilkörpers 24 wird zusätzlich durch die den Aufnahmekammern 32 und 42 zugeordnete Dome 37 und 47 verhindert, welche in die ursprüngliche vorgesehenen Nuten 9 des Isolierstoffträgers 8 eingreifen. Diese beiden Leiterdrähte 6 2 und 7 2 sind somit umfassend gegen eine unbeabsichtigte Berührung geschützt.
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7 kann auch der zuvor erwähnte Verdrehschutz entnommen werden. Dieser wird einerseits durch die an der Oberseite 27 des Profilkörpers 24 befindliche Erhöhung 28 sowie durch einen von dem Verbindungssteg 10 des Isolierstoffträgers 8 nach unten ragenden Vertikalsteg 12 sowie eine seitlich nach innen ragende Leiste 11 gewährleistet. Durch die Leiste 11 und den Vertikalsteg 12 wird ein Freiraum 13 begrenzt, der zur Durchführung von zusätzlichen Kabeln, die über die Öffnung in dem Endstück zugeführt werden können, genutzt werden kann. Gleichzeitig ist die Anordnung der Leiste 11 und der Erhöhung 28 des Profilkörpers 24 derart gewählt, dass das Aufsetzen des Endstücks auf die Stromschiene 1 nur in einer bestimmten Orientierung möglich ist. Durch diesen Verdrehschutz ist sichergestellt, dass die an dem Profilkörper 24 vorgesehenen Rippen 31, 33 bis 35, 41 und 43 bis 46 und Aufnahmekammern 32, 42 in eine den Nuten des Isolierstoffträgers 8 entsprechende Position gelangen.
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Das Aufsetzen des erfindungsgemäßen Endstücks auf die Stromschiene erfolgt dann folgendermaßen. Nach einem Absägen der Stromschiene müssen zunächst die in die Aufnahmekammern 32, 42 des Profilkörpers 24 einzuführenden Leiterdrähte aus ihren Nuten des Isolierstoffträgers 8 manuell leicht ausgebogen werden. Für die Identifizierung dieser auszubiegenden Leiterdrähte können die an der Metallzunge 50 vorgesehenen Markierungen 55 verwendet werden. Wird nämlich die Metallzunge 50 senkrecht von der Unterseite her in die Stromschiene 1 eingeführt, bis sie an die Leiste 11 stößt, so zeigen die Markierungen 55 die auszubiegenden Leiterdrähte an. Die Metallzunge 50 bildet somit gleichzeitig eine Lehre zum Anzeigen der auszubiegenden Leiterdrähte. Vorzugsweise sollten diese Leiterdrähte soweit ausgebogen werden, dass sie in die als Kerben ausgebildeten Markierungen 55 eingreifen.
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Nach dem Ausbiegen der Leiterdrähte kann das erfindungsgemäße Endstück auf das Ende der Stromschiene 1 aufgeschoben werden. Die auszubiegenden Leiterdrähte werden dann über die vorstehenden Bodenbereiche 36 und mit Hilfe der Dome 37 und 47 in die entsprechenden Aufnahmekammern 32 und 42 des Profilkörpers 24 eingeführt. Die kammartigen Rippen 31, 33 bis 35, 41 und 43 bis 46 werden hingegen über ihre Anlaufschrägen in die entsprechenden Nuten des Isolierstoffträgers eingeführt, bis schließlich die in 7 dargestellte Anordnung der Leiterdrähte erreicht wird. Anschließend wird die Schraube 52 zum Verkrallen des Blechteils 53 mit den Isolierstoffträgern angezogen und die Isolierstoffträger 8 dementsprechend zusätzlich gesichert.
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Das erfindungsgemäße Endstück ermöglicht somit ein einfaches Abschließen einer Stromschiene, wobei die Sicherheitsnormen eingehalten werden. Dabei ist anzumerken, dass an dem Profilkörper selbstverständlich auch mehrere Aufnahmekammern vorgesehen sein können, in die entsprechende Leiterdrähte des Stromschienensystems eingeführt werden. In jedem Fall sollten solche Aufnahmekammern für diejenigen Leiterdrähte vorgesehen werden, an denen eine besonders hohe Spannung anliegt. Ferner ist die Erfindung auch nicht auf Stromschienensysteme beschränkt, bei denen die Leiterdrähte an den Seitenwänden einer Stromschiene verlaufen. Vielmehr kann ein entsprechend modifiziertes Endstück auch dann verwendet werden, wenn Leiterdrähte lediglich an der Bodenseite der Stromschiene verlaufen.