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DE10209492B4 - Preßschweißmaschine - Google Patents

Preßschweißmaschine Download PDF

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DE10209492B4 DE2002109492 DE10209492A DE10209492B4 DE 10209492 B4 DE10209492 B4 DE 10209492B4 DE 2002109492 DE2002109492 DE 2002109492 DE 10209492 A DE10209492 A DE 10209492A DE 10209492 B4 DE10209492 B4 DE 10209492B4
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welding
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Abstract

Pressschweißmaschine zum Verschweißen einer Mutter mit einem Blech, mit zwei zueinander verschieblich angeordneten Elektroden, welche einander gegenüberliegende Schweißflächen aufweisen,
– wobei eine der Elektroden einen mittig auf der Schweißfläche mündenden Hohlraum aufweist,
– in welchem Hohlraum ein Zentrierstift verschiebbar angeordnet ist, welcher endseitig mit einem abschnittsweise kegelstumpfförmig gestalteten Mutteraufnahmebereich zur Zentrierung der Mutter und mit einem dem Mutteraufnahmebereich benachbart angeordneten Blechaufnahmebereich versehen ist,
– wobei im Hohlraum der Elektrode eine Druckfeder angeordnet ist, welche eine Druckkraft auf das im Hohlraum befindliche Ende des Zentrierstifts ausübt,
dadurch gekennzeichnet,
– dass der Außendurchmesser (24) des Blechaufnahmebereichs (16) auf dem Zentrierstift (12, 12') einer Durchgangsöffnung (10) auf dem Blech (3) in einer solchen Weise angepasst ist, dass das Blech (3) anhand der Durchgangsöffnung hochgenau auf dem Zentrierstift (12, 12') aufnehmbar und ausrichtbar ist,
– und dass der Zentrierstift (12, 12') schwimmend gegenüber der Elektrode (5) gelagert...

Description

  • Die Erfindung geht aus von einer Preßschweißmaschine zum Verschweißen einer Mutter mit einem Blech nach dem Oberbegriff von Anspruch 1, wie sie beispielsweise aus der US 4,020,316 als bekannt hervorgeht.
  • Die gattungsbildende US 4,020,316 beschreibt ein Verfahren und eine Preßschweißmaschine zum Verschweißen einer Schweißmutter mit einem Blech. Hierbei müssen zunächst Mutter und eine im Verbindungsbereich auf dem Blech vorgesehene Durchgangsöffnung Blech zueinander und gegenüber den beiden Schweißelektroden positioniert werden, bevor eine Verschweißung dieser beiden Teile zwischen den einander gegenüberliegenden Elektroden-Schweißflächen der Preßschweißmaschine erfolgt. Zur Zentrierung der Durchgangsöffnung des Blechs gegenüber der Preßschweißmaschine weist eine der Elektroden einen mittig auf der Schweißfläche angeordneten, voreilenden und druckfedergelagerten Stempel auf, der die Durchgangsöffnung des Blechs durchdringt; die gegenüberliegende Elektrode ist mit einem mittig auf der Schweißfläche angeordneten, voreilenden und druckfedergelagerten Mutter-Fixierstift versehen, welcher die Mutter aufnimmt. Beim gegenseitigen Annähern der beiden Schweißelektroden werden Blech und Schweißmutter durch Stempel und Fixierstift in der gewünschten relativen Ausrichtung zueinander gehalten; Blech und Schweißmutter werden in dieser Relativlage zwischen den beiden Elektroden-Schweißflächen eingespannt, wobei Mutter-Fixierstift und Stempel – aufgrund ihrer Federlagerung – sich gegenseitig in die Innenräume der Elektroden zurückdrängen und so den Schweißprozeß nicht beeinträchtigen.
  • Die Preßschweißmaschine der US 4,020,316 gestattet eine hochgenaue Ausrichtung von Blech und Mutter während des Schweißvorgangs; sie setzt jedoch voraus, daß das Blech hochgenau gegenüber der Elektrode positioniert werden kann. Herstellungsbedingte Ungenauigkeiten in der Position der Durchgangsöffnung auf dem Blech können nicht kompensiert werden. Dies bedeutet insbesondere dann einen erheblichen Nachteil, wenn in einem einzigen Schweißgang – mit Hilfe mehrerer auf einem gemeinsamen Werkzeug angeordneter Schweißelektroden – mehrere Muttern synchron zueinander auf ein Blechteil aufgeschweißt werden sollen. Toleranzen in der Form des Blechs bzw. in der Lage der Durchgangsöffnungen können in diesem Fall nicht ausgeglichen werden.
  • Aus der US 6 008 463 ist eine Pressschweißmaschine bekannt, die zur Positionierung der anzuschweißenden Mutter auf dem Blechteil einen Zentrierstift aufweist, der hochgenau in einem Führungsloch der Elektrode geführt wird. Auf diese Weise sollen Kippungen und Exzentrizitäten des Zentrierstifts vermieden werden. Jedoch ist ein solch hochgenau in der Elektrode geführter Zentrierstift nicht geeignet, Ungenauigkeiten der Schweißposition auf dem Blechteil auszugleichen.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Preßschweißmaschine zum Verschweißen von Schweißmuttern mit einem Blech bereitzustellen, mit Hilfe derer Ungenauigkeiten der Schweißpositionen auf dem Blech ausgeglichen werden können.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1.
  • Danach ist eine der Elektroden der Preßschweißmaschine mit einem federgelagerten Zentrierstift versehen, welcher einerseits einen Mutteraufnahmebereich zur Zentrierung der Mutter, andererseits einen dem Mutteraufnahmebereich benachbarten Blechaufnahmebereich zur Zentrierung der Durchgangsöffnung des Blechs aufweist. Im Unterschied zur Preßschweißmaschine der US 4 020 316 , in der die Zentrierung der Mutter und der Blechöffnung mit Hilfe unterschiedlicher in den gegenüberliegenden Elektroden vorgesehenen Fixiermittel erfolgt, werden gemäß der vorliegenden Erfindung nun Mutter und Blech mit Hilfe desselben Zentrierstifts zueinander ausgerichtet. Erfindungsgemäß ist dieser Zentrierstift schwimmend gegenüber der ihn tragenden Elektrode gelagert, so daß der Zentrierstift gemäß der vorliegenden Erfindung nicht nur in Vorschubrichtung der Schweißelektrode, sondern auch in seitlicher Richtung beweglich ist.
  • Zwischen der Innenwand des für den Fixierstift in der Elektrode vorgesehenen Hohlraums und der Außenwandung des Zentrierstifts liegt demnach ein Spalt vor, so daß der Zentrierstift seitlich verschiebbar ist. Diese schwimmende Lagerung des Zentrierstifts ermöglicht eine Kompensation von Bauteiltoleranzen, da der Zentrierstift durch seitliches Ausweichen auch dann in die Durchgangsöffnung des Blechs eindringen kann, wenn die Lage dieser Durchgangsöffnung von der Soll-Lage abweicht. Da der Mutteraufnahmebereich auf dem Zentrierstift starr mit dem Blechaufnahmebereich verbunden ist, bleibt dabei die relative Position der Mutter erhalten, so daß die Mutter – unabhängig von den Toleranzen des Blechbauteils – hochgenau gegenüber der Durchgangsöffnung positioniert und in dieser Lage mit dem Blech verschweißt wird.
  • Neben der Möglichkeit des Toleranzausgleichs führt die schwimmende Lagerung des Zentrierstifts gegenüber der Elektrode zu einer wesentlichen Vereinfachung beim Ausheben des Blechteils nach dem Verschweißprozeß: Durch das Spiel zwischen dem Zentrierstift und dem Elektrodenhohlraum wird nämlich ein – bei starrer Führung des Zentrierstifts häufig auftretendes – Verklemmen des Blechteils auf dem Werkzeug unterbunden. Daher kann das Ausheben des Blechteils aus der Preßschweißmaschine kraftarm (z.B. über Magnetgreifer) erfolgen, so daß werkzeugseitig auf aufwendige (kraftausübende) Aushebevorrichtungen verzichtet werden kann.
  • Diese schwimmende Lagerung des Zentrierstifts bringt besondere Vorteile, wenn das Blechteil mit Hilfe mehrerer auf einem gemeinsamen Werkzeug angeordneter Preßschweißelektroden mit mehreren Muttern versehen werden soll: In diesem Fall sind die den einzelnen Muttern zugeordneten Zentrierstifte alle schwimmend gegenüber dem Werkzeug angeordnet, so daß Fertigungstoleranzen bezüglich der Relativlage der Durchgangslöcher zueinander ausgeglichen werden können.
  • Die Breite des Spalts zwischen der Hohlraumwand der Elektrode und der Außenwand des Zentrierstifts beträgt vorteilhafterweise zwischen 0,2 mm und 0,5 mm (siehe Anspruch 2). Dadurch können einerseits Lageabweichungen der Durchgangsöffnungen bis zu 0,5 mm kompensiert werden, andererseits ist eine ausreichend gute Führung des Zentrierstifts durch den Elektrodenhohlraum gewährleistet.
  • Der Mutteraufnahmebereich des Zentrierstifts weist einen kegelstumpfförmigen Abschnitt auf, mit Hilfe dessen die Schweißmutter zentriert und parallel zum Blech ausgerichtet wird. Der Böschungswinkel dieses kegelstumpfförmigen Abschnitts beträgt zweckmäßigerweise zwischen 115° und 140° (siehe Anspruch 3). Eine solche Wahl des Böschungswinkels stellt einerseits sicher, daß die Schweißmutter prozeßsicher zentriert und ausgerichtet wird; andererseits bewirkt ein solcher Böschungswinkel, daß das Gewinde der Schweißmutter während der Schweißung abgeschirmt und somit vor jeglichen Schweißspritzern geschützt wird.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Zentrierstift einstückig ausgebildet und besteht aus einem nichtleitenden keramischen Werkstoff (siehe Anspruch 4). Durch die Wahl eines elektrisch isolierenden Materials wird vermieden, daß der Zentrierstift einen elektrischen Kurzschluß zwischen der Mutter und dem (auf dem Zentrierstift aufgefädelten) Blech verursacht. Keramische Materialien haben dabei den Vorteil hoher Verschleißfestigkeit. Die aufgrund der hohen Sprödigkeit von Keramiken ansonsten bestehende Gefahr eines Verklemmens oder Abbrechens des Zentrierstifts wird hierbei durch die erfindungsgemäße schwimmende Lagerung des Zentrierstifts gebannt.
  • Alternativ kann der Zentrierstift mehrstückig ausgebildet sein, wobei die Werkstoffe der einzelnen Teilstücke dezidiert der jeweiligen Funktion angepaßt sind: In einer vorteilhaften Ausgestaltung besteht der Zentrierstift aus einer (die Spitze des Mutteraufnahmebereichs enthaltenden) Aufnahmehülse, einer (den Mutterauflagebereich sowie den Blechaufnahmebereich enthalten den) Aufnahmescheibe und einem (im Hohlraum der Elektrode befindlichen) Schaft aus einem elektrisch nichtleitenden Werkstoff, wobei lediglich die Aufnahmescheibe aus einem Keramik-Werkstoff besteht, während Aufnahmehülse und Schaft aus anderen – preiswerteren – Werkstoffen bestehen können (siehe Anspruch 5). Ein solcher mehrteiliger Zentrierstift ist aufgrund der geometrisch einfachen Form der keramischen Aufnahmescheibe erheblich kostengünstiger als ein Vollkeramik-Zentrierstift.
  • Zweckmäßigerweise ist weiterhin die Schweißelektrode mit einem Gasanschluß versehen, über den ein Gas (z.B. Druckluft) in den Hohlraum der Elektrode eingeleitet werden kann (siehe Anspruch 6). Während des Preßschweißvorgangs wird das Gas am Zentrierstift vorbei in den Schweißbereich geleitet, wodurch ein Eindringen von Schweißrückständen in den Spalt zwischen Zentrierstift und Elektrode vermieden wird. So kann eine verschmutzungsfreie Führung des Zentrierstifts in der Elektrode sichergestellt werden.
  • Im folgenden wird die Erfindung anhand mehrerer in den Zeichnungen dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert; dabei zeigen:
  • 1 eine schematische Schnittansicht eines Ausschnitts einer Preßschweißmaschine während des Beladens;
  • 2 den Ausschnitt der 1 während des Schweißens;
  • 3a einen einteiligen Zentrierstift;
  • 3b einen aus mehreren Einzelteilen zusammengesetzten Zentrierstift.
  • 1 zeigt in einer schematischen Schnittansicht einen Ausschnitt einer Preßschweißmaschine 1, mit Hilfe derer eine Schweißmutter 2 mit einem Blech 3 verschweißt werden soll.
  • Hierzu sind an der Preßschweißmaschine 1 zwei Elektroden 4, 5 vorgesehen, deren Schweißflächen 6, 7 einander gegenüberliegen. Die obere Schweißelektrode 4 ist beweglich gegenüber der unteren Schweißelektrode 5 gelagert, so daß die Schweißfläche 6 der oberen Elektrode 4 auf die untere Elektrode 5 abgesenkt werden kann; dies ist in 1 durch einen Pfeil 8 angedeutet. (Alternativ kann auch die untere Schweißelektrode 5 beweglich gelagert sein, oder beide Schweißelektroden 4, 5 können aufeinander zu bewegt werden). Die Schweißelektroden 4, 5 sind auf einem (in 1 schematisch angedeuteten) Werkzeug 9 montiert, welches weitere Schweißelektrodenpaare enthalten kann.
  • Das Blech 3 weist im Verbindungsbereich eine Durchgangsöffnung 10 auf. Die Schweißmutter 2 soll auf eine solche Weise mit dem Blech 3 verschweißt werden, daß das Innengewinde 11 der Schweißmutter 2 an der Durchgangsöffnung 10 ausgerichtet ist; dies bedeutet, daß die Symmetrieachse des Innengewindes 11 mit der Symmetrieachse der Durchgangsöffnung 10 übereinstimmen soll. Um diese Ausrichtung der Mutter 2 zur Durchgangsöffnung 10 zu erreichen, ist die untere Elektrode 5 mit einem Zentrierstift 12 versehen, welcher verschiebbar in einem Hohlraum 13 in der Elektrode 5 geführt ist. Der Zentrierstift 12 weist in seinem der oberen Elektrode 4 zugewandten Bereich 14 einen Mutteraufnahmebereich 15 auf, an welchen sich ein zylinderförmiger Blechaufnahmebereich 16 und ein im Inneren der Elektrode 5 geführter Schaft 17 anschließt (siehe Detaildarstellungen der 3a und 3b).
  • Der Mutteraufnahmebereich 15 des Zentrierstifts 12 umfaßt einen in Richtung der oberen Elektrode abragenden Vorsprung 18, der ein Abfallen der auf den Zentrierstift 12 aufgelegten Schweißmutter 2 verhindert. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel besteht dieser Vorsprung 18 aus einem zylindrischen Abschnitt 19 mit einem kegelstumpfartigen bzw. abgerundeten Ende 20, welches das Auffädeln der Mutter 2 auf den Zentrierstift 12 erleichtert. Im Übergang zum Blechaufnahmebereich 16 weist der Mutteraufnahmebereich 15 einen kegelstumpfartigen Abschnitt 21 auf, der eine Mittigkeitszentrierung der auf den Zentrierstift 12 aufgelegten Mutter 2 bewirkt. Der Böschungswinkel 22 dieses kegelstumpfartigen Abschnitts 21 liegt für Blechstärken 23 bis zu 1,5 mm bei etwa 120°, bei Blechstärken 23 oberhalb 1,5 mm bei bis zu 135°.
  • Der sich an den Mutteraufnahmebereich 15 anschließende Blechaufnahmebereich 16 ist zylinderförmig ausgestaltet; der Außendurchmesser 24 ist dem Durchmesser der Durchgangsöffnung 10 auf dem Blech 3 angepaßt, so daß das Blech 3 anhand der Durchgangsöffnung 10 hochgenau auf dem Zentrierstift 12 aufgenommen und ausgerichtet wird.
  • Der sich an den Blechaufnahmebereich 16 anschließende Schaft 17 des Zentrierstifts 12 verläuft vollständig im Inneren 13 der Elektrode 5; endseitig ist der Schaft 17 mit einer Aufwölbung 25 versehen, deren Außendurchmesser 26 größer als der Innendurchmesser 27 eines Führungsbereichs 28 des Elektroden-Hohlraums 13 ist; diese Aufwölbung 25 sichert den Zentrierstift 12 gegen ein Hinausgleiten aus dem Hohlraum 13 der Elektrode 5. Eine Druckfeder 29 im Inneren 13 der Elektrode 5 übt auf den Zentrierstift 12 einen Druck in Richtung der Gegenelektrode 4 aus. Der Hohlraum 13 der Elektrode 5 ist an eine Druckluftversorgung 30 angeschlossen.
  • Der Zentrierstift 12 ist schwimmend im Führungsbereich 28 des Elektroden-Hohlraums 13 gelagert. Das bedeutet, daß zwischen der Innenwand 31 des Führungsbereichs 28 und der Außenwand 32 des Zentrierstifts 12 ein Spalt 33 vorgesehen ist, der einige Zehntel Millimeter beträgt. Dieser Spalt 33 bewirkt, daß der Zentrierstift 12 im Führungsbereich 28 der Elektrode 5 seitlich verschoben werden kann.
  • Zum Verschweißen der Schweißmutter 2 mit dem Blech 3 wird zunächst das Blech 3 in einer solchen Weise auf die untere Elektrode 5 aufgelegt, daß die Durchgangsöffnung 10 auf den Blechaufnahmebereich 16 des Zentrierstifts 12 aufgefädelt ist. Falls die Durchgangsöffnung 10 – z.B. aufgrund von Fertigungstoleranzen des Blechs 3, welches in einem anderen Bereich (z.B. an einer anderen Durchgangsöffnung, welche ebenso mit einer Schweißmutter versehen werden soll) gegenüber dem Schweißwerkzeug 9 ausgerichtet wird – dabei in einer von der genauen (Mitten-)Lage des Zentrierstifts 12 abweichenden Lage auf die Elektrode 5 trifft, weicht der Zentrierstift 12 – aufgrund seiner schwimmenden Lagerung – seitlich aus; die konische Gestaltung des Vorsprungs 20 des Mutteraufnahmebereichs 15 stellt dabei sicher, daß die Durchgangsöffnung 10 prozeßsicher auf den Zentrierstift 12 aufgefädelt wird. Anschließend wird die Mutter 3 auf den Mutteraufnahmebereich 15 des Zentrierstifts 12 aufgelegt; dies kann manuell oder mit Hilfe einer automatischen Zuführungsvorrichtung erfolgen. Der kegelstumpfförmige Abschnitt 21 bewirkt eine Ausrichtung der Schweißmutter 2 parallel zum Blech 3 (siehe 1).
  • Nachdem das Blech 3 und die zu verschweißende Mutter 2 auf den Zentrierstift 12 aufgelegt wurde, wird die Oberelektrode 4 abgesenkt (Pfeil 8). Dabei übt diese Elektrode 4 eine Kraft auf die Schweißmutter 2 und somit auf den die Mutter 2 haltenden Zentrierstift 12 aus, die ein Zurückweichen des federgelagerten Zentrierstifts 12 in den Innenraum 13 der unteren Elektrode 5 bewirkt (siehe 2). Die Schweißmutter 2 wird hierbei in der gewünschten Ausrichtung auf das Blech 3 gedrückt. Gleichzeitig entsteht beim Absenken des Zentrierstifts 12 ein Spalt 34 zwischen der Aufwölbung 25 des Zentrierstiftschafts 17 und dem unteren Rand 35 des Führungsbereichs 28 der Elektrode 5; dieser Spalt 34 bewirkt, daß die über die Druckluftzuführung 30 in den Hohlraum 13 der Elektrode 5 eingeleitete Druckluft den Zentrierstift 12 umspült. In diesem Zustand werden Mutter 2 und Blech 3 miteinander verschweißt. Dabei ist der Innenraum 36 der Mutter 2 zwischen der Oberelektrode 4 und dem kegelstumpfförmigen Abschnitt 21 des Mutteraufnahmebereichs 15 eingespannt, so daß das Innengewinde 11 der Mutter 2 gegenüber Schweißspritzern geschützt wird. Weiterhin verhindert der den Zentrierstift 12 umspülende Druckluftstrom ein Eindringen von Schweißspritzern bzw. Schweißrückständen in den Spalt 33 zwischen dem Führungsbereich 28 der Elektrode 5 und dem Zentrierstift 12.
  • Nach beendeter Schweißung wird die Oberelektrode 4 angehoben, und das Blech 3 wird – zusammen mit der aufgeschweißten Mutter 2 – aus der Preßschweißmaschine 1 entnommen. Treten dabei Verkantungen auf, so weicht der Zentrierstift 12 aufgrund seiner schwimmenden Lagerung in der Elektrode 5 aus und paßt sich der Ausrichtung des Blechs 3 an. Somit erfolgt die Entnahme des Blechs 3 weitgehend kraftfrei, kann also z.B. mit Hilfe eines kraftarmen (beispielsweise magnetischen) Aushebers erfolgen.
  • 3a und 3b zeigt zwei unterschiedliche Ausgestaltungen des Zentrierstifts 12. Der Zentrierstift 12 der 3a ist einstückig aus einem nichtleitenden keramischen Werkstoff gefertigt. Der Zentrierstift 12' der 3b ist aus mehreren Einzelteilen 37, 38, 39 zusammengesetzt, welche durch eine das Innere der Einzelteile 37, 38, 39 durchdringende Schraube 40 verbunden werden. Die Spitze des Zentrierstifts 12' wird durch eine Aufnahmehülse 37 aus einem metallischen Werkstoff (z.B. V2A) gebildet, welche den zylindrischen Abschnitt 19 und den Vorsprung 19 des Mutteraufnahmebereichs 15 enthält; die Gestaltung dieser Aufnahmehülse 37 aus einem nichtmagnetischen Werkstoff, insbesondere Edelstahl, hat den Vorteil, daß ein Anhaften von Schweißspritzern an der Aufnahmehülse 37 minimiert wird. – An diese Aufnahmehülse 37 schließt sich eine Aufnahmescheibe 38 aus einem nichtleitenden keramischen Werkstoff an, welche den kegelstumpfförmigen Abschnitt 21 des Mutteraufnahmebereiches 15 sowie den Blechaufnahmebereich 16 enthält. An die Aufnahmescheibe 38 schließt sich eine Führungshülse 39 an, welche den Schaft 17 des Zentrierstifts 12' bildet und aus einem temperaturbeständigen verschleißfesten Kunststoff besteht, der faserverstärkt sein kann.
  • Beide Ausgestaltungen des Zentrierstifts 12, 12' bestehen im Blechaufnahmebereich 16 sowie und im Schaftbereich 17 aus einem nichtleitenden Werkstoff; dies ist wichtig, um zu vermeiden, daß der Zentrierstift 12 während des Schweißens einen Kurzschluß zwischen Mutter 2 und Zentrierstift 12, 12' bzw. zwischen Blech 3 und Zentrierstift 12, 12' bewirkt. Der aus mehreren Einzelteilen 37, 38, 39 zusammengesetzte Zentrierstift 12' ist zwar aufwendiger zu montieren, jedoch wesentlich preisgünstiger, da er nur ein kleines, geometrisch einfach gestaltetes Keramikteil (nämlich die Aufnahmescheibe 38) umfaßt.

Claims (6)

  1. Pressschweißmaschine zum Verschweißen einer Mutter mit einem Blech, mit zwei zueinander verschieblich angeordneten Elektroden, welche einander gegenüberliegende Schweißflächen aufweisen, – wobei eine der Elektroden einen mittig auf der Schweißfläche mündenden Hohlraum aufweist, – in welchem Hohlraum ein Zentrierstift verschiebbar angeordnet ist, welcher endseitig mit einem abschnittsweise kegelstumpfförmig gestalteten Mutteraufnahmebereich zur Zentrierung der Mutter und mit einem dem Mutteraufnahmebereich benachbart angeordneten Blechaufnahmebereich versehen ist, – wobei im Hohlraum der Elektrode eine Druckfeder angeordnet ist, welche eine Druckkraft auf das im Hohlraum befindliche Ende des Zentrierstifts ausübt, dadurch gekennzeichnet, – dass der Außendurchmesser (24) des Blechaufnahmebereichs (16) auf dem Zentrierstift (12, 12') einer Durchgangsöffnung (10) auf dem Blech (3) in einer solchen Weise angepasst ist, dass das Blech (3) anhand der Durchgangsöffnung hochgenau auf dem Zentrierstift (12, 12') aufnehmbar und ausrichtbar ist, – und dass der Zentrierstift (12, 12') schwimmend gegenüber der Elektrode (5) gelagert ist.
  2. Preßschweißmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der zwischen der Hohlraumwand (31) der Elektrode (5) und der Außenwand (32) des Zentrierstifts (12) ein Spalt (33) mit einer Breite zwischen 0,2 mm und 0,5 mm vorliegt.
  3. Preßschweißmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Böschungswinkel (22) des kegelstumpfförmigen Abschnitts (21) des Mutteraufnahmebereichs (15) des Zentrierstifts (12, 12') zwischen 115° und 140° beträgt.
  4. Preßschweißmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Zentrierstift (12) einstückig ausgebildet ist und aus einem elektrisch nichtleitenden keramischen Werkstoff besteht.
  5. Preßschweißmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Zentrierstift (12') mehrstückig ausgebildet ist und eine Aufnahmehülse (37), eine Aufnahmescheibe (38) und eine Führungshülse (39) umfaßt, – wobei die Aufnahmescheibe (38) den Blechaufnahmebereich (16) sowie den kegelstumpfartigen Abschnitt (21) des Mutteraufnahmebereichs (15) enthält und aus einem nichtleitenden keramischen Werkstoff besteht, – und wobei die Führungshülse (39) im Hohlraum (13) der Elektrode (5) aufgenommen ist und aus einem nichtleitenden Werkstoff besteht.
  6. Preßschweißmaschine nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Elektrode (5) mit einem Gasanschluß (30) versehen ist, mit Hilfe dessen ein Gas, insbesondere Druckluft, in den Hohlraum (13) der Elektrode (5) einleitbar ist.
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