DE10207409A1 - Verfahren und System zum Bereitstellen eines Guthabens für Zahlungsempfänger, insbesondere Telekommunikationsnetzbetreiber - Google Patents
Verfahren und System zum Bereitstellen eines Guthabens für Zahlungsempfänger, insbesondere TelekommunikationsnetzbetreiberInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Bereitstellen eines Guthabens für einen Zahlungsempfänger, insbesondere Telekommunikationsnetzbetreiber, mit den folgenden Verfahrensschritten: DOLLAR A - Bereitstellen eines Guthabens mittels wenigstens eines Zahlungsmittels in einem ersten Zahlungsmittelempfangsgerät, DOLLAR A - Angabe wenigstens eines zweiten Zahlungsmittelempfangsgeräts eines Zahlungsempfängers, insbesondere Telekommunikationsnetzbetreiber, DOLLAR A - Aufbau einer Verbindung von dem ersten zum zweiten Zahlungsmittelempfangsgerät, DOLLAR A - Übermitteln des Guthabens an das zweite Zahlungsmittelempfangsgerät und Speicherung des Guthabens, DOLLAR A - Beenden der Verbindung zwischen dem ersten und zweiten Zahlungsmittelempfangsgerät. DOLLAR A Darüber hinaus betrifft die Erfindung ein Computerprogrammprodukt sowie ein System zur Durchführung des Verfahrens.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Bereitstellen eines Guthabens für einen Zahlungsempfänger, insbesondere Telekommunikationsnetzbetreiber, sowie ein System zur Durchführung des Verfahrens. Ferner betrifft die Erfindung ein Computerprogrammprodukt.
- Sogenannte "Pre-paid"-Telefonkarten werden für Mobiltelefone verwendet. Diese Telefonkarten werden beispielsweise über Automaten vertrieben. Die bisher bekannten Automatensysteme erfordern die Erkennung von Geldscheinen und/oder Kreditkarten mit sofortiger Abbuchungsermächtigung. In einem weiteren Schritt kann der Einzahler am Automaten einzelne Tasten betätigen, um den Netzbetreiber und für den jeweils eingezahlten Betrag eine "Pre-paid"-Karte zu erhalten. Die am Automaten ausgegebene Karte wird entweder mit einer versiegelten Geheimnummer ausgegeben oder die Geheimnummer wird separat von der Karte mittels eines im Automaten angebrachten Druckers ausgedruckt und an den Einzahler ausgeworfen. Um eine Freischaltung seines Mobiltelefons zu erreichen, muß der Einzahler die jeweilige Geheimnummer über sein mobiles (End-)Gerät eingeben und erhält erst danach die Freischaltung seitens des Zahlungsempfängers (Netzbetreiber) zur Nutzung des eingezahlten Betrag.
- Die bisherigen Automatensysteme verfügen über komplizierte mechanische Konstruktionen zur Kartenausgabe und/oder zum Ausdruck von Geheimzahlen. Sie sind daher störanfällig und erfordern einen erhöhten Wartungsaufwand. Darüber hinaus kann es zu Fehlausgaben kommen. Des weiteren unterliegen die Automaten einem Sicherheitsrisiko bezüglich der gespeicherten Karten, die ihrerseits Bargeldcharakter haben. Gleiches gilt für gespeicherte Geheimzahlen in den Druckwerken.
- Weiterhin erfordern die Automatensysteme einen hohen logistischen Aufwand durch die Erstellung von "Prepaid"-Karten sowie deren Vertrieb und die Bestückung einzelner Automaten. Außerdem kommt es hierdurch in jedem Automaten zu Überbeständen oder Fehlbeständen für einzelne Anbietungsformen.
- Ausgehend von dem genannten Stand der Technik ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die Bezahlung und die Nutzung von "Pre-paid"-Karten zu vereinfachen.
- Die Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren zum Bereitstellen eines Guthabens für einen Zahlungsempfänger, insbesondere Telekommunikationsnetzbetreiber, mit den Verfahrensschritten:
- - Bereitstellen eines Guthabens mittels wenigstens eines Zahlungsmittels in einem ersten Zahlungsmittelempfangsgerät
- - Angabe wenigstens eines zweiten Zahlungsmittelempfangsgeräts eines Zahlungsempfängers, insbesondere Telekommunikationsnetzbetreibers,
- - Aufbau einer Verbindung von dem ersten zum zweiten Zahlungsmittelempfangsgeräts
- - Übermitteln des Guthabens an das zweite Zahlungsmittelempfangsgerät und Speicherung des Guthabens
- - Beenden der Verbindung zwischen dem ersten und dem zweiten Zahlungsmittelempfangsgerät.
- Gemäß diesen Verfahrensschritten wird das an einem ersten Automaten eingezahlte Geld erfaßt und dieser Geldbetrag durch eine Datenfernübertragung dem Zahlungsempfänger, insbesondere Telekommunikationsnetzbetreibers, gutgeschrieben. Es entfällt die Ausgabe von Karten und Zugangsberechtigungen wie zum Beispiel Geheimnummer am ersten Zahlungsmittelempfangsgerät. Nach Übermittlung des Guthabens kann der Einzahlende die Dienstleistungen z. B. eines Telekommunikationsnetzbetreibers sofort nutzen. Ferner entfällt eine Bestückung von Automaten mit den sogenannten "Pre-paid"-Karten, da der vereinnahmte (Geld-)Betrag dem Zahlungsempfänger übermittelt wird. Es ist damit auch die Herstellung, der Vertrieb sowie die Logistik für diese Telefonkarten sowie die Bereitstellung, Speicherung und der Ausdruck von Geheimnummern entbehrlich. Es wird damit eine höhere Sicherheit und Wirtschaftlichkeit bei der Beschaffung der Service-Logistik erreicht. Außerdem ist der Kapitalbedarf für die bisherigen, jetzt nicht mehr notwendigen vorfinanzierten "Pre-paid"-Telefonkarten in einem geringer. Gleichfalls wird verhindert, daß die Automaten wegen fehlender Karten leerstehen.
- Um zu verhindern, daß beispielsweise gefälschte Geldscheine in das Gerät eingeführt werden, ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß das Zahlungsmittel geprüft wird. Neben einer Echtheitsprüfung des Zahlungsmittels, zum Beispiel Geldscheine, kann gleichzeitig auch der Betrag erfaßt werden.
- In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Übermittlung des Guthabens an das zweite Zahlungsmittelempfangsgerät bestätigt wird. Hierdurch wird dem Einzahlenden mitgeteilt, daß eine ordnungsgemäße Übertragung des Guthabens stattgefunden hat.
- Besonders vorteilhaft ist es, wenn nach Übermittlung des Guthabens an das zweite Zahlungsmittelempfangsgerät wenigstens eine, vorzugsweise entgeltliche Dienstleistung und/oder Ware des Zahlungsempfängers, insbesondere Telekommunikationsnetzbetreibers, bereitgestellt wird. Das Verfahren ermöglicht es, daß der Einzahlende unmittelbar nach Übermittlung des Geldbetrags ohne weitere Eingabe von Geheimnummern oder Sicherheitscodes die Dienstleistungen eines Telekommunikationsnetzbetreibers umgehend nutzen kann. Dies ist ebenfalls eine Vereinfachung des Verfahrens.
- Insbesondere ist es vorteilhaft, wenn die Dienstleistung des Zahlungsempfängers eine Dienstleistung der Telekommunikation, insbesondere der mobilen Telekommunikation, ist.
- In einer Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist vorgesehen, daß das Guthaben im zweiten Zahlungsmittelempfangsgerät des Zahlungsempfängers einem Telekommunikationsteilnehmer zugeordnet wird. Hierdurch kann das Guthaben durch den Telekommunikationsteilnehmer zum Telefonieren und/oder Verschicken von Kurznachrichten verwendet werden.
- Insbesondere ist es von Vorteil, wenn die Zuordnung mittels der Identifikationsnummer des Telekommunikationsteilnehmers vorgenommen wird. Als Identifikationsnummer kann hierbei die Nummer eines Telefonendgeräts verwendet werden.
- Darüber hinaus wird erfindungsgemäß die Identifikationsnummer des Telekommunikationsteilnehmers am ersten Zahlungsmittelempfangsgerät eingegeben, so daß der eingezahlte Betrag, beispielsweise einer Mobilfunknummer, zugeordnet werden kann. Somit wird auf einfache Weise realisiert, das ein bestimmter Betrag eingezahlt wurde, der zur freien Verwendung einem Nutzer zugutekommt, der diese Mobilfunknummer eines Telefonendgerätes besitzt. In diesem Sinne stellt beispielsweise die Rufnummer eines Mobilfunkgerätes eine Art Kontonummer bei dem Zahlungsempfänger, d. h. beim Telekommunikationsbetreiber dar. Die Rufnummer ist deshalb nicht nur Rufnummer sondern hat auch die Funktion einer Kontonummer sowie Speicheradressierungsnummer.
- Vorteilhafterweise ist das Geldmittel wenigstens eine Geldmünze und/oder ein Geldschein und/oder eine Geldkarte und/oder eine Kreditkarte.
- Darüber hinaus wird erfindungsgemäß bei Nutzung der Dienstleistung im zweiten Zahlungsmittelempfangsgerät das Guthaben, vorzugsweise entsprechend der Nutzung durch den Telekommunikationsteilnehmer, verringert.
- Ferner wird die Aufgabe der Erfindung gelöst durch ein Computerprogrammprodukt, mit welchem das voranstehend beschriebene Verfahren ausführbar ist.
- Eine weitere Lösung der Aufgabe stellt ein System zur Durchführung des voranstehend beschriebenen Verfahrens dar, mit wenigstens einem ersten Zahlungsmittelempfangsgerät, das wenigstens ein Aufnahmemittel zur Aufnahme eines Zahlungsmittels und wenigstens ein Auswahlmittel zur Auswahl eines zweiten Zahlungsmittelempfangsgeräts aufweist, mit wenigstens einem zweiten Zahlungsmittelempfangsgerät eines Zahlungsempfängers, das wenigstens einen Speicher zur Speicherung des Guthabens aufweist, und mit wenigstens einem Verbindungsmittel zwischen dem ersten und dem zweiten Zahlungsmittelempfangsgerät.
- Das erste Zahlungsmittelempfangsgerät weist vorteilhafterweise eine Prüfeinrichtung für das Zahlungsmittel auf.
- Außerdem ist erfindungsgemäß das Verbindungsmittel mittels einer Telekommunikationsleitung ausgebildet.
- Des weiteren sind im zweiten Zahlungsmittelempfangsgerät Freigabemittel zur Bereitstellung einer Ware und/oder Dienstleistung, insbesondere einer Dienstleistung auf dem Gebiet der Telekommunikation, vorzugsweise der Mobilfunktelekommunikation, vorgesehen.
- In einer Weiterbildung des Systems ist wenigstens ein Netz der Telekommunikation des Zahlungsempfängers vorgesehen.
- Die Erfindung wird nachstehend ohne Beschränkung des allgemeinen Erfindungsgedankens anhand von Ausführungsbeispielen beschrieben, auf die im übrigen aller im Text nicht näher erläuterten erfindungsgemäßen Einzelheiten ausdrücklich verwiesen wird. Es zeigen:
- Fig. 1 eine schematisierte Darstellung eines erfindungsgemäßen Systems und
- Fig. 2 ein Beispiel für ein erfindungsgemäßes Ablaufschema
- In Fig. 1 ist ein System zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens schematisiert dargestellt. Das System weist einen ersten Automaten 2 auf, der an der Außenseite einen Geldeinzug 3 und einen Karteneinzug 4 für Geldkarten oder Kreditkarten aufweist. Darüber hinaus verfügt der Automat 2 über eine Anzeige 5 und eine Tastatur 6. Ferner besitzt der Automat 2 eine Antenne 7 und/oder einen Festnetzanschluß zum Verbindungsaufbau mit einem zweiten Zahlungsempfangsgerät 10 eines Zahlungsempfängers, insbesondere Telekommunikationsnetzbetreibers.
- Das zweite Zahlungsempfangsgerät 10 verfügt ebenfalls über eine Antenne 11 und/oder einen Festnetzanschluß, um eine Verbindung 9 zwischen dem Automaten 2 und dem Zahlungsempfangsgerät 10 herzustellen.
- Das zweite Zahlungsempfangsgerät 10 ist beispielsweise bei einem Telekommunikationsnetzbetreiber aufgestellt, der beispielsweise ein Mobilfunknetz betreibt, so daß zwischen einem Mobilfunkgerät 15 und dem Zahlungsmittelempfangsgerät eine Verbindung 17 hergestellt werden kann. Hierzu verfügt das Mobilfunkgerät 15 über eine Antenne 16. Selbstverständlich ist es im Rahmen der Erfindung möglich, daß das Mobilfunkgerät 15 mit anderen Mobilfunkeinrichtungen des Netzbetreibers verbunden ist, die ihrerseits jedoch mit dem Zahlungsmittelempfangsgerät 10 verbunden sind.
- In einem ersten Schritt werden Geldscheine oder eine abbuchungsfähige Kreditkarte in die am Automaten 2 vorgesehenen Einzugschlitze 3, 4 eingegeben. Darüber hinaus kann der Automat 2 auch über einen Münzeinwurf und/oder ein Geldrückgabefach verfügen.
- Im Automaten 2 ist ein Prüfgerät für den Geldschein bzw. die Kreditkarte eingebaut. Das Prüfgerät prüft, registriert und speichert die eingegebenen Geldscheine bzw. die Kreditkartenabbuchungseingabe und bestätigt dem Einzahlenden über die Anzeige 5 die Einzahlung bzw. die Kreditkartenbelastung. Bei einer Fehleingabe und/oder Negativprüfung der Zahlungsmittel erfolgt ein Rückauswurf durch die genannten Schlitze 3, 4.
- Über die Tastatur 6 des Automaten 2 wählt der Einzahlende beispielsweise eine vorgegebene Nummer des von ihm gewünschten Zahlungsempfängers, insbesondere Telekommunikationsnetzbetreibers, und gibt durch einen Tastenbefehl den durch den Automaten vereinnahmten Geldbetrag für diesen Zahlungsempfänger frei. Beispielsweise wird durch die Eingabe der Endgeräte-Identifikationsnummer, d. h. Mobiltelefonnummer, beispielsweise des Mobilfunkgeräts 15, der Zahlungsempfänger (Telekommunikationsnetzbetreiber) vorgegeben, da die ersten Zahlen der (Mobilfunk-)Nummer den Netzbetreiber vorgeben.
- Nach Eingabe dieser Nummer wird über die Antenne 7 eine Telefonverbindung zu dem Zahlungsmittelempfangsgerät 10 des Netzbetreibers aktiviert. Das Zahlungsmittelempfangsgerät kann mit dem Abrechnungssystem und/oder dem Freischaltungssystem des Netzbetreibers in Verbindung stehen oder mit integriert sein. Nach Herstellen der Verbindung zwischen dem Automaten 2 und dem Zahlungsmittelsempfangsgerät 10 wird der am Automaten 2 vorgegebene Geldbetrag an das Zahlungsmittelempfangsgerät 10 übermittelt und in einem Speicher 12 registriert.
- Im Anschluß an die Übermittlung des Guthabens wird dem Einzahlenden der Zahlungsempfang auf dem Display 5 des Automaten 2 angezeigt und bestätigt. Gleichzeitig kann eine Freischaltung des Netzes für das Mobilfunkgerät 15 erfolgen, da eine Guthabenübermittlung an den Telekommunikationsnetzbetreiber stattgefunden hat.
- Bei der drahtlosen Übermittlung des Guthabens zwischen dem Automaten 2 und dem Zahlungsmittelempfangsgerät 10 besteht eine Korrelation und Zuordnung des Betrags zu einem bestimmten Mobilfunkgerät über die Rufnummer dieses Mobilfunkgeräts beispielsweise des Mobilfunkgeräts 15. Sobald im Speicher 15 des Zahlungsmittelempfangsgeräts 10 das Guthaben gespeichert ist, steht die Dienstleistung des Telekommunikationsnetzbetreibers, beispielsweise für das Mobilfunkgerät 15, zur Verfügung.
- Nach Bestätigung des Zahlungseingangs am Zahlungsmittelempfangsgerät 10 kann der Einzahlende mittels einer Tastaturbewegung der Tastatur 6 am Automaten 2 die Telefonverbindung mit dem Zahlungsmittelempfangsgerät 10 beenden. In einer Alternative wird nach einer vorbestimmten, kurzen Zeit die Verbindung selbstregelnd beendet.
- In Fig. 2 ist ein Ausführungsbeispiel eines Verfahrensablaufschema des erfindungsgemäßen Verfahrens dargestellt. In einem ersten Schritt wird ein Zahlungsmittel, beispielsweise Geld oder eine Kreditkarte in den Automaten 2 (siehe Fig. 1) eingegeben. Nach Eingabe 21 des Zahlungsmittels wird das Zahlungsmittel in einem zweiten Schritt 22 geprüft. Bei negativer Prüfung 22 wird das Zahlungsmittel ausgeworfen und der Vorgang beendet (Schritt 23).
- Bei positivem Ergebnis der Prüfung 22 erfolgt in einem nächsten Schritt 24 die Eingabe einer Nummer, insbesondere Identifikationsnummer des Endgeräts. Bei der Eingabe einer Mobilfunknummer ist automatisch der Zahlungsempfänger, nämlich der Telekommunikationsnetzbetreiber, bereits bekannt.
- Nach der Eingabe 24 erfolgt in einem nächsten Schritt 25 der Verbindungsaufbau des Automaten 2 (siehe Fig. 1) mit dem Zahlungsmittelempfangsgerät 10 des Mobilfunknetzbetreibers. Nachfolgend wird im Schritt 26 der am Automaten 2 eingegebene Geldbetrag an das Zahlungsmittelempfangsgerät 10 übermittelt. Nach der Übermittlung 26 wird der Übertrag des Guthabens gemäß Schritt 27 bestätigt. Die Bestätigung 27 wird an dem Automaten 2 dem Einzahlenden angezeigt.
- Sobald der Übertrag des Guthabens bestätigt ist (Schritt 27) erfolgt eine Freischaltung der Dienstleistung des Telekommunikationsnetzbetreibers (Verfahrensschritt 28).
- Im Anschluß an die Freischaltung 28 wird die Verbindung zwischen dem Automaten 2 und dem Zahlungsmittelempfangsgerät 10 gemäß dem letzten Verfahrensschritt 29 beendet.
- Das erfindungsgemäße Automatensystem bzw. Verfahren benötigt gegenüber dem Stand der Technik nicht mehr Ausgabe- bzw. Ausdruckvorrichtungen für Karten oder Ausdrucke mit den bisher notwendigen Geheimnummern (Aktivierungscodes). Dadurch ergibt sich eine Vereinfachung und eine Kostenreduktion bei der Herstellung von Automaten. Gleichzeitig reduziert sich der Wartungs- und Instandhaltungsaufwand.
- Die Erfindung besitzt ferner den Vorteil, daß sofort, d. h. online, eine Erkennung und Zuordnung der eingezahlten Beträge nach Zahlungsempfängern (Mobilfunkteilnehmern) vorgenommen werden kann. Ferner wird der Zahlungsempfang unmittelbar angezeigt. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß der Einzahlende gegen Verlust und/oder Fehleingabe von Geheimnummern geschützt ist, da diese erfindungsgemäß überhaupt nicht mehr notwendig sind.
- Im Rahmen der Erfindung ist der Automat 2 (siehe Fig. 1) mit einer Strom- und Telefonleitung ausgestattet, die für Unbefugte unzugänglich ist. Im Innenraum des Automaten ist neben einem Prüfgerät für das Zahlungsmittel mindestens ein Telefongerät, beispielsweise für Festnetz oder Mobilnetz, an die Tastatur angeschlossen. Das Telekommunikationsgerät im Automaten ist vorzugsweise über einen Prozessor mit dem Zahlungsmittelprüfgerät verbunden. Darüber hinaus ist das Telekommunikationsgerät mit den jeweiligen Zahlungsempfängern derart verkoppelbar, daß von den Zahlungsempfängern dem Einzahlenden jeweils direkt, d. h. online eine Einzahlungsbestätigung und eine Freischaltung auf dessen Endgerät übermittelt werden kann. Bezugszeichenliste 2 Automat
3 Geldeinzug
4 Karteneinzug
5 Anzeigen
6 Tastatur
7 Antenne
9 mobile Verbindung
10 Zahlungsmittelempfangsgerät
11 Antenne
12 Speicher
15 Mobilfunkgerät
16 Antenne
17 Verbindung
21 Eingabe Zahlungsmittel
22 Prüfung Zahlungsmittel
23 Auswurf Zahlungsmittel/Ende
24 Eingabe
25 Verbindungsaufbau
26 Guthabenübermittlung
27 Bestätigung
28 Freischaltung der Dienstleistung
29 Ende
Claims (15)
1. Verfahren zum Bereitstellen eines Guthabens für einen
Zahlungsempfänger mit den Verfahrensschritten:
- Bereitstellen eines Guthabens mittels wenigstens eines
Zahlungsmittels in einem ersten
Zahlungsmittelempfangsgerät (2)
- Angabe wenigstens eines zweiten
Zahlungsmittelempfangsgeräts (10) eines Zahlungsempfängers,
insbesondere eines Telekommunikationsnetzbetreibers,
- Aufbau einer Verbindung von dem ersten (2) zum zweiten
(10) Zahlungsmittelempfangsgerät
- Übermitteln des Guthabens an das zweite
Zahlungsmittelempfangsgerät (10) und Speicherung des Guthabens
- Beenden der Verbindung zwischen dem ersten (2) und
zweiten (10) Zahlungsmittelempfangsgerät.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Zahlungsmittel geprüft wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Übermittlung des Guthabens an das
zweite Zahlungsmittelempfangsgerät (10) bestätigt wird.
4. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß nach Übermittlung des
Guthabens an das zweite Zahlungsmittelempfangsgerät (10)
wenigstens einer, vorzugsweise entgeltliche,
Dienstleistung und/oder Ware des Zahlungsempfängers
bereitgestellt wird.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Dienstleistung des Zahlungsempfängers eine
Dienstleistung der Telekommunikation, insbesondere der
mobilen Telekommunikation, ist.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß das Guthaben im zweiten Zahlungsmittelempfangsgerät
des Zahlungsempfängers einem
Telekommunikationsteilnehmer (15) zugeordnet wird.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
das die Zuordnung mittels der Identifikationsnummer des
Telekommunikationsteilnehmers (15) vorgenommen wird.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Identifikationsnummer des
Telekommunikationsteilnehmers (15) am ersten Zahlungsmittelempfangsgerät
(2) eingegeben wird.
9. Verfahren nach Anspruch 4 oder 5, dadurch
gekennzeichnet, daß bei Nutzung der Dienstleistung des
Zahlungsempfängers im zweiten
Zahlungsmittelempfangsgerät (10) das Guthaben, vorzugsweise entsprechend der
Nutzungsdauer oder Nutzungsart, verringert wird.
10. Computerprogrammprodukt, mit welchem das Verfahren
nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9
ausführbar ist.
11. System zur Durchführung des Verfahrens nach einem
oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9,
mit wenigstem einem ersten Zahlungsempfangsgerät (2), das wenigstens ein Aufnahmemittel (3, 4) zur Aufnahme eines Zahlungsmittels und wenigstens ein Auswahlmittel (6) zur Auswahl eines zweiten Zahlungsmittelempfangsgeräts (10) aufweist,
mit wenigstens einem zweiten Zahlungsmittelempfangsgerät, das wenigstens einen Speicher (12) zur Speicherung des Guthabens aufweist,
und mit wenigstens einem Verbindungsmittel (7, 9, 11) zwischen dem ersten (2) und dem zweiten (10) Zahlungsmittelempfangsgerät.
mit wenigstem einem ersten Zahlungsempfangsgerät (2), das wenigstens ein Aufnahmemittel (3, 4) zur Aufnahme eines Zahlungsmittels und wenigstens ein Auswahlmittel (6) zur Auswahl eines zweiten Zahlungsmittelempfangsgeräts (10) aufweist,
mit wenigstens einem zweiten Zahlungsmittelempfangsgerät, das wenigstens einen Speicher (12) zur Speicherung des Guthabens aufweist,
und mit wenigstens einem Verbindungsmittel (7, 9, 11) zwischen dem ersten (2) und dem zweiten (10) Zahlungsmittelempfangsgerät.
12. System nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß
das erste Zahlungsmittelempfangsgerät (2) eine
Prüfeinrichtung für das Zahlungsmittel aufweist.
13. System nach Anspruch 11 oder 12, dadurch
gekennzeichnet, daß das Verbindungsmittel (7, 9, 11) mittels
einer Telekommunikationsleitung ausgebildet ist.
14. System nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß im zweiten
Zahlungsmittelempfangsgerät (10) Freigabemittel zur Bereitstellung einer Ware
und/oder Dienstleistung, insbesondere einer
Dienstleistung auf dem Gebiet der Telekommunikation, vorzugsweise
der Mobilfunktelekommunikation, vorgesehen sind.
15. System nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß
wenigstens ein Netz zur Telekommunikation des
Zahlungsempfängers vorgesehen ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE2002107409 DE10207409A1 (de) | 2002-02-21 | 2002-02-21 | Verfahren und System zum Bereitstellen eines Guthabens für Zahlungsempfänger, insbesondere Telekommunikationsnetzbetreiber |
Applications Claiming Priority (1)
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DE2002107409 DE10207409A1 (de) | 2002-02-21 | 2002-02-21 | Verfahren und System zum Bereitstellen eines Guthabens für Zahlungsempfänger, insbesondere Telekommunikationsnetzbetreiber |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE10207409A1 true DE10207409A1 (de) | 2003-09-11 |
Family
ID=27740300
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE2002107409 Ceased DE10207409A1 (de) | 2002-02-21 | 2002-02-21 | Verfahren und System zum Bereitstellen eines Guthabens für Zahlungsempfänger, insbesondere Telekommunikationsnetzbetreiber |
Country Status (1)
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---|---|
DE (1) | DE10207409A1 (de) |
Cited By (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE102006018876A1 (de) * | 2006-04-24 | 2007-10-25 | Giesecke & Devrient Gmbh | Kartenzahlungsterminal mit Banknotenprüfeinrichtung |
-
2002
- 2002-02-21 DE DE2002107409 patent/DE10207409A1/de not_active Ceased
Cited By (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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DE102006018876A1 (de) * | 2006-04-24 | 2007-10-25 | Giesecke & Devrient Gmbh | Kartenzahlungsterminal mit Banknotenprüfeinrichtung |
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