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Die
Erfindung geht aus von Kartenzahlungsterminals wie sie in sogenannten
Point of Sale (POS)-Systemen verbreitet eingesetzt werden. Typischerweise
ermöglichen
diese bekannten Kartenzahlungsterminals die Durchführung von
bargeldlosen Zahlungen unter Verwendung von Magnetstreifenkarten
im Kreditkartenformat. Die Terminals besitzen hierzu einen Magnetstreifenleser
zum Auslesen präsentierter
Magnetstreifenkarten sowie eine Nutzerschnittstelle, die in der
Regel eine Tastatur und ein Display umfaßt, zur Eingabe von Anweisungen
durch einen Nutzer bzw. zur Ausgabe von Informationen an einen Nutzer.
Desweiteren besitzen die Terminals eine manipulationssichere Verarbeitungseinheit
zur Verarbeitung von ausgelesenen und eingegebenen Daten, um eine
Zahlung zu bewirken. Die bekannten Kartenzahlungsterminals ermöglichen
die sichere Abwicklung von bargeldlosen Zahlungen. Zur Unterstützung von
Bargeldzahlungen sind sie nicht geeignet.
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Zur
Verbesserung der Sicherheit von Bargeldzahlungen ist es bekannt,
die dabei eingesetzten Banknoten auf Sicherheitsmerkmale zu prüfen, die nur
mit Hilfsmitteln erfaßt
werden können.
Verbreitet ist insbesondere die visuelle Prüfung von graphischen Sicherheitsmerkmalen,
die nur in UV-Licht sichtbar sind. Das Verfahren ist vergleichsweise
zeitaufwendig und zudem, wie die Praxis zeigt, angreifbar.
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Aus
der
DE 10121172 A1 ist
es bekannt, zu Verbesserung der Fälschungssicherheit von Banknoten
diese mit Folienmikrochips auszustatten, um damit gefälschte Banknoten
bei der Abwicklung von Zahlungsvorgängen schnell maschinell zu
erkennen. Bei der Entgegennahme derartiger Banknoten werden dazu
mittels entsprechender Lesegeräte
Daten aus dem Mikrochip einer Banknote ausgelesen und auf Richtigkeit überprüft. Die
bekannte Lösung setzt die
Verfügbarkeit
von entsprechenden Banknoten mit Chip voraus. Sie ist zudem als
reine Barzahlungslösung
ausgelegt.
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Aus
der WO 2003/054808 A2 ist für
Banknoten mit Chips der Vorschlag bekannt, Kassen mit Einrichtungen
zu versehen, die jede Entnahme oder Eingabe von Banknoten registrieren.
Vorgesehen ist weiter, den jeweils momentanen Bestand an Bargeld in
einer Kasse durch Auslesen der auf den Banknoten befindlichen Chips
festzustellen. Dieser bekannte Vorschlag setzt ebenfalls die Verfügbarkeit
von Banknoten mit Chip voraus und bildet im übrigen nur Bargeldkassen weiter,
in denen die Banknoten unmittelbar verwahrt werden. Die vorgeschlagene
Lösung auf
der Basis von Banknoten mit Chips ist geeignet, ein bestehendes
POS-System mit Kartenzahlungsterminals für bargeldlose Zahlungen zu
ergänzen,
indem es die in einem solchen System üblicherweise auch bereitgestellte
Kasse verbessert. Der bei Übernahme
der Lösung
vorzunehmende Austausch der jeweils vorhandenen Kasse wird jedoch
aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht immer gewünscht.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine Lösung zur
Ermöglichung
sicherer Barzahlungen in einem auf der Verwendung eines Kartenzahlungsterminals beruhenden,
auf bargeldlose Zahlungen ausgerichteten Zahlungssystem anzugeben,
die ohne Austausch einer vorhandenen Bargeldkasse realisiert werden kann.
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Diese
Aufgabe wird gelöst
durch ein Kartenzahlungsterminal mit den Merkmalen des Hauptanspruchs.
Die Erfindung beruht auf der Erkenntnis, daß eine Verbesserung der Sicherheit
von Barzahlungen in Zahlungssystemen mit Kartenzahlungsterminals
insbesondere alleine durch Maßnahmen
an den Kartenzahlungsterminals erreicht werden kann. Erfindungsgemäß werden
an sich bekannte Kartenzahlungsterminals mit einer Banknotenprüfungseinrichtung
ausgestattet, die zumindest ein nur maschinenlesbares Merkmal auf
einer Banknote prüft,
wobei die zu prüfenden
Banknoten der Prüfungseinrichtung
unmittelbar von einem zahlenden Kunden präsentiert werden können. Die
Handhabung des erfindungsgemäßen Terminals
kann in vorteilhafter Weise durch einen beliebigen Bediener erfolgen,
der über keine
besonderen Kenntnisse verfügen
muß. Die
Sicherheit von Barzahlangen wird deutlich erhöht. Die von geprüften Banknoten
gewonnenen Informationen können
vorteilhaft zur Geldmengenverwaltung in einem Zahlungssystem genutzt
werden. Besondere Zählgeräte sind
nicht mehr erforderlich.
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In
besonders vorteilhafter Ausführung
besitzt die Banknotenprüfeinrichtung
eine RFID- oder NFC (Near Field Communication)-Schnittstelle zur
Prüfung
von mit entsprechenden RFID- oder NFC-Chips ausgestatteten Banknoten.
Zweckmäßig besitzt
das erfindungsgemäße Kartenzahlungsterminal
weiter eine Datenschnittstelle, über
die ein zahlender Kunde mit Hilfe eines tragbaren Datenträgers zusätzlich Daten
in das Terminal eingeben kann, die dann mit den von einer zu prüfenden Banknote
ausgelesenen Informationen verknüpft
werden können.
Durch eine solche Verknüpfung
läßt sich
die Sicherheit einer Barzahlung weiter verbessern.
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In
einer vorteilhaften Weiterbildung besitzt das erfindungsgemäße Kartenzahlungsterminal
einen integrierten Tresor in Gestalt eines aus dem Gehäuse des
Terminals lösbaren
Sicherheitsbehälters, in
den von der Banknotenprüfeinrichtung
geprüfte Banknoten
abgelegt werden. Ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die Zeichnung
näher erläutert.
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1 zeigt
ein Zahlungssystem mit einem erfindungsgemäßen Kartenzahlungsterminal.
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Das
in 1 dargestellte Zahlungssystem umfaßt ein Kartenzahlungsterminal 10,
das mit einer zentralen Kasse 80 verbunden ist, die ihrerseits über ein
nachgeschaltetes Datennetz 90 mit einem Terminalbetreiber 92,
einem Hintergrundsystem 94 sowie einem Behördensystem 96 verbunden
ist. Das Kartenzahlungsterminal 10 ist sowohl zur Ausführung von
elektronischen Zahlungen mit Hilfe eines tragbaren Datenträgers 12 wie
zu Bargeldzahlungen mit Banknoten 14 eingerichtet. An die
zentrale Kasse 80 können
parallel zu dem gezeigten Kartenzahlungsterminal 10 weitere
Kartenzahlungsterminals gleicher oder anderer Bauart angeschlossen
sein. An das Datennetz 90 können weitere Stellen, insbesondere weitere
aus einer zentralen Kasse und Kartenzahlungsterminals bestehende
Strukturen angeschlossen sein. Die angeschlossenen Stellen können dabei,
wie für
das Hintergrundsystem 92 und den Terminalbetreiber 94 angedeutet,
untereinander über
geeignete separate Netze verbunden sein.
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Das
gezeigte Zahlungssystem findet sich typischerweise im Einzelhandel
und ermöglicht
hier einem zahlenden Kunden die Ausführung einer bargeldlosen Zahlung
an einen Anbieter von Waren oder Dienstleistungen. Der Einsatz des
Zahlungssystems ist auf die Anwendung im Einzelhandel aber keinesfalls
beschränkt.
Vielmehr kommt beispielsweise auch ein Einsatz an bedienerlosen
Vorrichtungen wie Parkautomaten, Tanksäulen oder Fahrkartenautomaten
in Betracht.
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Das
Kartenzahlungsterminal 10 kann stationär oder als bewegliche Einheit
ausgebildet sein. Es besteht aus einem Gehäuse 20, in dem eine
Kartenschnittstelle 30, eine Banknotenprüfungseinrichtung 40,
eine sichere Verar beitungseinheit 50 sowie eine Nutzerschnittstelle 60 ausgebildet
sind. Optional kann in dem Gehäuse 20 weiterhin
ein Sicherheitsbehälter 70 zur
Aufnahme von Banknoten 14 ausgebildet sein.
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Hauptelement
der Kartenschnittstelle 30 ist eine Kartenleseeinheit 32 zum
Auslesen von Daten von einem tragbaren Datenträger 12, der dazu von einem
zahlenden Kunden an der Kartenleseeinheit 32 präsentiert
wird. Typischerweise ist der tragbare Datenträger 12 eine Magnetstreifen
und/oder Chipkarte. Die Kartenleseeinheit 32 ist dann entsprechend
als Magnetstreifen oder Chipkartenlesegerät ausgebildet. Bei Nutzung
der Chipkartentechnologie kann die Datenübertragung zwischen einer Chipkarte 12 und
der Kartenleseeinheit 32 kontaktbehaftet und/oder kontaktlos
erfolgen. Die Kartenschnittstelle 30 ist von an sich bekanntem
Typ, wie sie in bestehenden POS-Systemen eingesetzt wird.
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Die
Banknotenprüfeinrichtung 40 umfaßt eine
Zuführeinrichtung 42,
einen innerhalb des Gehäuses
liegenden Prüfungsraum 44 sowie
eine Sensorik 46 zur Erfassung wenigstens eines Sicherheitsmerkmales
auf einer Banknote 14.
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Die
Zuführeinrichtung 42 dient
zur Annahme der von einem zahlenden Kunden präsentierten Banknoten 14 und
zu deren Beförderung
in den Prüfungsraum 44.
Sie besitzt entsprechend einen kundenzugewandten, an der Außenseite
des Gehäuses 20 ausgebildeten
Bereich zur Entgegennahme von Banknoten 14 von einem zahlenden
Kunden. Weiter besitzt sie einen Transportmechanismus, um die präsentierten
Banknoten 14 in den Prüfungsraum 44 an eine
innenliegende, in der Fig. durch eine zweite Banknote 14 angedeutete
Endlage befördern
zu können.
Zuführungseinrichtungen 42 dieser
Art sind beispielsweise an Fahrkartenautomaten in Gestalt von Einzelbanknoteneinzugs-
und Ausgabeeinrichtungen bekannt.
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Der
Prüfungsraum 44 ist
ein von der Außenseite
des Gehäuses 20 her
unzugänglicher
Bereich, in dem die Sensorik 46 angeordnet ist. Die Sensorik 46 ist
an der innenliegenden Endlage der Zuführeinrichtung 42 plaziert.
Sie umfaßt
einen oder vorzugsweise mehrere Sensoren zur Erfassung von auf einer Banknote 14 ausgebildeten
Sicherheitsmerkmalen, wobei zumindest eines der erfaßten Sicherheitsmerkmale
ein nur mit Hilfe einer Maschine lesbares und auswertbares Merkmal
ist. Solche Merkmale können
etwa auf chemisch-physikalischen
Effekten basierende Merkmale sein, die nur bei Anregung mit bestimmten
elektromagnetischen Feldern oder bei Herstellung bestimmter Umgebungsbedingungen
erkennbar sind. Eine andere Ausführungsvariante
sind Metamerkmale, die durch Kombinationen von Einzelmerkmalen gebildet
werden sind. Im Hinblick auf zukünftige,
mit einem Chip ausgerüstete
Banknoten 14 kann die Sensorik 46 auch eine RFID-
oder eine vergleichbare Schnittstelle zum Auslesen von Daten umfassen,
die in einem in einer Banknote 14 ausgebildeten Chip gespeichert
sind. Teil der Sensorik 46 können ferner auch Sensoren zur
Vornahme von gängigen
Prüfungen
wie etwa UV-Lampen sein. Der Umfang der mittels der Sensorik 46 durchgeführten Banknotenprüfung ist
zweckmäßig einstellbar,
wobei die Einstellung insbesondere durch die Zentralkasse 80 bewirkt
wird. Beispielweise kann vorgesehen sein bei großen Stückelungen mehr verschiedene
Prüfungen
vorzunehmen als bei kleinen Stückelungen. Ebenso
ist es möglich
die Zahl der Prüfungen
von der Risikoklasse des Kartenzahlungsterminals 10 abhängig zu
machen und etwa bei bedienerlosen Vorrichtungen mehr Prüfungen vorzusehen
als in gesicherten, personenüberwachten
Umgebungen.
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Die
Nutzerschnittstelle 50 weist in üblicher Weise eine Anzeige 52 zur
Ausgabe von Informationen an einen zahlenden Kunden sowie eine Tastatur 54 zur
Eingabe von Informationen durch einen Kunden an das Terminal 10 auf.
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Daneben
oder alternativ können
weitere Ein- bzw. Ausgabemittel vorgesehen sein. Insbesondere kann
die Nutzerschnittstelle eine Datenschnittstelle 56 aufweisen, über die
ein zahlender Kunde Informationen in Form von Daten mit dem Terminal 10 austauschen
kann. Beim Kunden können
diese Informationen z.B. auf einem tragbaren Datenträger 16 vorliegen,
der z.B. die Gestalt einer Chipkarte oder eines Handys oder eines
vergleichbaren elektronischen Gerätes besitzen kann. Die Datenschnittstelle 56 kann
entsprechend kontaktbehaftet oder kontaktlos ausgebildet sein.
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Die
sichere Verarbeitungseinheit 60 ist mit der Kartenschnittstelle 30,
mit der Banknotenprüfungseinrichtung 40 und
mit der Nutzerschnittstelle 50 verbunden und durch geeignete
software- und hardwaretechnische Maßnahmen besonders manipulationssicher
ausgebildet. Sie dient zur terminalseitigen Ausführung der von einem zahlenden
Kunden veranlaßten
Zahlungen, indem sie Zahlungsdaten zusammenstellt und an die zentrale
Kasse 80 übermittelt.
Desweiteren ist die sichere Verarbeitungseinheit 60 dazu
ausgebildet, Informationen zu in der Banknotenprüfungseinrichtung 40 geprüften und/oder
in dem Sicherheitsbehälter 70 abgelegten Banknoten 14 zu
verarbeiten. Insbesondere erfaßt die
sichere Verarbeitungseinheit 60 Zahl und Betragswerte geprüfter Banknoten 14 und
bereitet diese als Notenbestandsdaten für die zentrale Kasse 80 auf.
Zweckmäßig prüft die sichere
Verarbeitungseinheit 60 desweiteren geprüfte Banknoten 14 darauf, ob
sie in einer „schwarzen
Liste" aufgeführt sind.
Eine regelmäßig aktualisierte
Liste erhält
die Verarbeitungseinheit dabei von der zentralen Kasse 80. Zweckmäßig ist
die sichere Verarbeitungseinheit 60 weiter dazu eingerichtet,
von geprüften
Banknoten 14 gewonnene Daten mit Informationen zu verknüpfen, die über die
Nutzerschnittstelle 50, insbesondere über die Datenschnittstelle 56,
eingegeben werden. So lassen sich personenbezogene, etwa von einem Ausweis
in Gestalt einer Chipkarte 16 erhaltene Daten mit von einer
Banknote 14 ge wonnenen Daten verbinden. Die sichere Verarbeitungseinheit 60 ist
in der 1 nur der besseren Übersichtlichkeit wegen als
monolithischer Block dargestellt. Tatsächlich kann sie auch verteilt,
insbesondere auf die Komponenten 30 und 40 ausgebildet
sein.
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Der
Sicherheitsbehälter 70 ist
mit der Banknotenprüfeinrichtung 40 mechanisch
so verkoppelt, daß geprüfte Banknoten 14 zum
Sicherheitsbehälter 70 befördert und
darin abgelegt werden können.
Er ist zudem aus dem Gehäuse 20 lösbar ausgebildet. Die
Verbindung mit dem Gehäuse 20 ist
dabei so gestaltet, daß sie
nur von besonders berechtigten Personen gelöst werden kann. Die Verbindung
des Sicherheitsbehälters 70 mit
dem Gehäuse 20 sowie
die Ausführung
der Sicherheitsbehälter 70 sind
an sich bekannt. Der Sicherheitsbehälter ist ein optionaler Bestandteil
des Kartenzahlungsterminals 10. Seine Verwendung bietet
sich insbesondere in Anwendungen mit sehr grossem Bargeldaufkommen
an. In der zentralen Kasse 80 muß dann nur eine verringerte Menge
an Wechselgeld vorgehalten werden.
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Die
Komponenten 40 und 70 können als an das Kartenzahlungsterminal 10 adaptierte
Module oder in das Gehäuse 20 integriert
ausgeführt
sein. In ersterem Fall verbessert sich die Handhabung, vor allem
im Hinblick auf Wartung und Reparatur. Im zweiten Fall erhöht sich
die Manipulationssicherheit eines entsprechend ausgebildeten Terminals 10.
Die Kartenzahlungsterminals 10 können, wie für POS-Terminals üblich, online
oder offline betrieben werden. Im Online-Betrieb werden über die
Kartenschnittstelle 30 vorgenommene Zahlungen unmittelbar
abgewickelt und die zu transferierenden Beträge dem Zahlungsempfänger gutgeschrieben.
Im Offline-Betrieb werden Zahlungen zunächst in der sicheren Verarbeitungseinheit 60 gesammelt
und zu definierten Zeitpunkten en block abgewickelt.
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Die
zentrale Kasse 80 ist in der Regel räumlich von den Kartenzahlungsterminals 10 getrennt aufgestellt.
Eine zentrale Kasse 80 kann jeweils einem einzelnen oder
mehreren Kartenzahlungsterminals 10 zugeordnet sein. Insbesondere
bei Einzelzuordnung dient die zentrale Kasse 80 zweckmäßig zugleich
als Bargeldkasse, in der benötigtes
Wechselgeld vorgehalten wird. Die zentrale Kasse 80 dient
in der Regel zum Auslösen
von Zahlungsvorgängen,
indem sie einem zahlenden Kunden und/oder einem Kartenzahlungsterminal 10 einen
Zahlungsbetrag mitteilt. Nach Vornahme einer Zahlung durch den zahlenden
Kunden nimmt die zentrale Kasse 80 die von der sicheren
Verarbeitungseinheit 60 im Kartenzahlungsterminal 10 gesammelten
Zahlungsdaten und, sofern gebildet, Notenbestandsdaten entgegennimmt.
Die erhaltenen Zahlungsdaten leitet die zentrale Kasse 80 über das
Datennetz 90 zur Abwicklung an das Hintergrundsystem 94 weiter.
In einer Variante zu der in 1 gezeigten
Struktur kann das Kartenzahlungsterminal 10 auch direkt
mit dem Datennetz 90 und über dieses mit einer zentralen
Kasse 80 verbunden sein.
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Das
Datennetz 90 kann ein beliebiges geeignetes Datennetz,
etwa das Internet sein, das insbesondere über ein drahtloses Netz wie
ein Mobilfunknetz oder ein drahtgebundenes Netz wie das Telefonfestnetz
sein realisiert sein kann.
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Das
Hintergrundsystem 92 wickelt die von der zentralen Kasse 80 mit
den übermittelten
Zahlungsdaten mitgeteilten Zahlungen ab und transferiert die ausgewiesenen
Beträge
auf die Konten der Zahlungsempfänger.
Typischerweise wird das Hintergrundsystem 92 von Banken
oder ähnlichen
Geldinstituten betrieben.
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Kartenzahlungsterminals 10 werden
in der Regel von einem Terminalbetreiber 94 bereitgestellt, der
auch die Infrastruktur zur Übermittlung
der Zahlungsdaten von der zentralen Kasse 80 an das Hintergrundsystem 92 unterhält. Es kann
deshalb vorgesehen sein, daß die Übermittlung
der Zahlungsdaten von der zentralen Kasse 80 an das Hintergrundsystem 92 mit
Unterstützung
des Terminalbetreibers 94 oder über den Terminalbetreiber 94 erfolgt.
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Durch
die Prüfung
maschinenlesbarer Merkmale gestattet das vorgeschlagene Kartenzahlungsterminal 10 die
unmittelbare Erkennung gefälschter und
irregulärer
Banknoten 14. Um in diesen Fällen geeignet eingreifen zu
können,
ist das Behördensystem 96 in
das Zahlungssystem eingebunden. Es erhält bei Auftreten gefälschter
oder irregulärer
Banknoten 40 direkt von einer zentralen Kasse 80 über das
Datennetz 90 oder über
einen Terminalbetreiber 94 entsprechende Informationen.
Das Behördensystem 96 stellt
ferner „schwarze
Listen' mit Identifikationsnummern
gesuchter Banknoten bereit, die über das
Datennetz 90 an die sicheren Verarbeitungseinheiten 60 der
Kartenzahlungsterminals 10 übermittelt werden.