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DE102006018876A1 - Kartenzahlungsterminal mit Banknotenprüfeinrichtung - Google Patents

Kartenzahlungsterminal mit Banknotenprüfeinrichtung Download PDF

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DE102006018876A1
DE102006018876A1 DE200610018876 DE102006018876A DE102006018876A1 DE 102006018876 A1 DE102006018876 A1 DE 102006018876A1 DE 200610018876 DE200610018876 DE 200610018876 DE 102006018876 A DE102006018876 A DE 102006018876A DE 102006018876 A1 DE102006018876 A1 DE 102006018876A1
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Andreas Johne
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Giesecke and Devrient GmbH
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Abstract

Vorgeschlagen wird ein Kartenzahlungsterminal (10) mit einer Kartenschnittstelle (30) zum Auslesen von Daten von einem tragbaren Datenträger (12) eines zahlenden Kunden, einer Nutzerschnittstelle (50) zur Ausgabe von Informationen an bzw. zur Entgegennahme von Daten von einem zahlenden Kunden sowie einer sicheren Verarbeitungseinheit (60) zur Verarbeitung von ausgelesenen und/oder entgegengenommenen Daten. Im Gehäuse (20) des Terminals (20) befindet sich, unzugänglich für einen zahlenden Kunden, eine Banknotenprüfeinrichtung (40), die die Prüfung wenigstens eines nur maschinenlesbaren Merkmales von präsentierten Banknoten (14) erlaubt. An der Außenseite des Gehäuses (20) befindet sich eine für einen zahlenden Kunden zugängliche Zuführeinrichtung (42), die von dem Kunden präsentierte Banknoten (14) zu der Banknotenprüfeinrichtung (40) befördert.

Description

  • Die Erfindung geht aus von Kartenzahlungsterminals wie sie in sogenannten Point of Sale (POS)-Systemen verbreitet eingesetzt werden. Typischerweise ermöglichen diese bekannten Kartenzahlungsterminals die Durchführung von bargeldlosen Zahlungen unter Verwendung von Magnetstreifenkarten im Kreditkartenformat. Die Terminals besitzen hierzu einen Magnetstreifenleser zum Auslesen präsentierter Magnetstreifenkarten sowie eine Nutzerschnittstelle, die in der Regel eine Tastatur und ein Display umfaßt, zur Eingabe von Anweisungen durch einen Nutzer bzw. zur Ausgabe von Informationen an einen Nutzer. Desweiteren besitzen die Terminals eine manipulationssichere Verarbeitungseinheit zur Verarbeitung von ausgelesenen und eingegebenen Daten, um eine Zahlung zu bewirken. Die bekannten Kartenzahlungsterminals ermöglichen die sichere Abwicklung von bargeldlosen Zahlungen. Zur Unterstützung von Bargeldzahlungen sind sie nicht geeignet.
  • Zur Verbesserung der Sicherheit von Bargeldzahlungen ist es bekannt, die dabei eingesetzten Banknoten auf Sicherheitsmerkmale zu prüfen, die nur mit Hilfsmitteln erfaßt werden können. Verbreitet ist insbesondere die visuelle Prüfung von graphischen Sicherheitsmerkmalen, die nur in UV-Licht sichtbar sind. Das Verfahren ist vergleichsweise zeitaufwendig und zudem, wie die Praxis zeigt, angreifbar.
  • Aus der DE 10121172 A1 ist es bekannt, zu Verbesserung der Fälschungssicherheit von Banknoten diese mit Folienmikrochips auszustatten, um damit gefälschte Banknoten bei der Abwicklung von Zahlungsvorgängen schnell maschinell zu erkennen. Bei der Entgegennahme derartiger Banknoten werden dazu mittels entsprechender Lesegeräte Daten aus dem Mikrochip einer Banknote ausgelesen und auf Richtigkeit überprüft. Die bekannte Lösung setzt die Verfügbarkeit von entsprechenden Banknoten mit Chip voraus. Sie ist zudem als reine Barzahlungslösung ausgelegt.
  • Aus der WO 2003/054808 A2 ist für Banknoten mit Chips der Vorschlag bekannt, Kassen mit Einrichtungen zu versehen, die jede Entnahme oder Eingabe von Banknoten registrieren. Vorgesehen ist weiter, den jeweils momentanen Bestand an Bargeld in einer Kasse durch Auslesen der auf den Banknoten befindlichen Chips festzustellen. Dieser bekannte Vorschlag setzt ebenfalls die Verfügbarkeit von Banknoten mit Chip voraus und bildet im übrigen nur Bargeldkassen weiter, in denen die Banknoten unmittelbar verwahrt werden. Die vorgeschlagene Lösung auf der Basis von Banknoten mit Chips ist geeignet, ein bestehendes POS-System mit Kartenzahlungsterminals für bargeldlose Zahlungen zu ergänzen, indem es die in einem solchen System üblicherweise auch bereitgestellte Kasse verbessert. Der bei Übernahme der Lösung vorzunehmende Austausch der jeweils vorhandenen Kasse wird jedoch aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht immer gewünscht.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Lösung zur Ermöglichung sicherer Barzahlungen in einem auf der Verwendung eines Kartenzahlungsterminals beruhenden, auf bargeldlose Zahlungen ausgerichteten Zahlungssystem anzugeben, die ohne Austausch einer vorhandenen Bargeldkasse realisiert werden kann.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Kartenzahlungsterminal mit den Merkmalen des Hauptanspruchs. Die Erfindung beruht auf der Erkenntnis, daß eine Verbesserung der Sicherheit von Barzahlungen in Zahlungssystemen mit Kartenzahlungsterminals insbesondere alleine durch Maßnahmen an den Kartenzahlungsterminals erreicht werden kann. Erfindungsgemäß werden an sich bekannte Kartenzahlungsterminals mit einer Banknotenprüfungseinrichtung ausgestattet, die zumindest ein nur maschinenlesbares Merkmal auf einer Banknote prüft, wobei die zu prüfenden Banknoten der Prüfungseinrichtung unmittelbar von einem zahlenden Kunden präsentiert werden können. Die Handhabung des erfindungsgemäßen Terminals kann in vorteilhafter Weise durch einen beliebigen Bediener erfolgen, der über keine besonderen Kenntnisse verfügen muß. Die Sicherheit von Barzahlangen wird deutlich erhöht. Die von geprüften Banknoten gewonnenen Informationen können vorteilhaft zur Geldmengenverwaltung in einem Zahlungssystem genutzt werden. Besondere Zählgeräte sind nicht mehr erforderlich.
  • In besonders vorteilhafter Ausführung besitzt die Banknotenprüfeinrichtung eine RFID- oder NFC (Near Field Communication)-Schnittstelle zur Prüfung von mit entsprechenden RFID- oder NFC-Chips ausgestatteten Banknoten. Zweckmäßig besitzt das erfindungsgemäße Kartenzahlungsterminal weiter eine Datenschnittstelle, über die ein zahlender Kunde mit Hilfe eines tragbaren Datenträgers zusätzlich Daten in das Terminal eingeben kann, die dann mit den von einer zu prüfenden Banknote ausgelesenen Informationen verknüpft werden können. Durch eine solche Verknüpfung läßt sich die Sicherheit einer Barzahlung weiter verbessern.
  • In einer vorteilhaften Weiterbildung besitzt das erfindungsgemäße Kartenzahlungsterminal einen integrierten Tresor in Gestalt eines aus dem Gehäuse des Terminals lösbaren Sicherheitsbehälters, in den von der Banknotenprüfeinrichtung geprüfte Banknoten abgelegt werden. Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert.
  • 1 zeigt ein Zahlungssystem mit einem erfindungsgemäßen Kartenzahlungsterminal.
  • Das in 1 dargestellte Zahlungssystem umfaßt ein Kartenzahlungsterminal 10, das mit einer zentralen Kasse 80 verbunden ist, die ihrerseits über ein nachgeschaltetes Datennetz 90 mit einem Terminalbetreiber 92, einem Hintergrundsystem 94 sowie einem Behördensystem 96 verbunden ist. Das Kartenzahlungsterminal 10 ist sowohl zur Ausführung von elektronischen Zahlungen mit Hilfe eines tragbaren Datenträgers 12 wie zu Bargeldzahlungen mit Banknoten 14 eingerichtet. An die zentrale Kasse 80 können parallel zu dem gezeigten Kartenzahlungsterminal 10 weitere Kartenzahlungsterminals gleicher oder anderer Bauart angeschlossen sein. An das Datennetz 90 können weitere Stellen, insbesondere weitere aus einer zentralen Kasse und Kartenzahlungsterminals bestehende Strukturen angeschlossen sein. Die angeschlossenen Stellen können dabei, wie für das Hintergrundsystem 92 und den Terminalbetreiber 94 angedeutet, untereinander über geeignete separate Netze verbunden sein.
  • Das gezeigte Zahlungssystem findet sich typischerweise im Einzelhandel und ermöglicht hier einem zahlenden Kunden die Ausführung einer bargeldlosen Zahlung an einen Anbieter von Waren oder Dienstleistungen. Der Einsatz des Zahlungssystems ist auf die Anwendung im Einzelhandel aber keinesfalls beschränkt. Vielmehr kommt beispielsweise auch ein Einsatz an bedienerlosen Vorrichtungen wie Parkautomaten, Tanksäulen oder Fahrkartenautomaten in Betracht.
  • Das Kartenzahlungsterminal 10 kann stationär oder als bewegliche Einheit ausgebildet sein. Es besteht aus einem Gehäuse 20, in dem eine Kartenschnittstelle 30, eine Banknotenprüfungseinrichtung 40, eine sichere Verar beitungseinheit 50 sowie eine Nutzerschnittstelle 60 ausgebildet sind. Optional kann in dem Gehäuse 20 weiterhin ein Sicherheitsbehälter 70 zur Aufnahme von Banknoten 14 ausgebildet sein.
  • Hauptelement der Kartenschnittstelle 30 ist eine Kartenleseeinheit 32 zum Auslesen von Daten von einem tragbaren Datenträger 12, der dazu von einem zahlenden Kunden an der Kartenleseeinheit 32 präsentiert wird. Typischerweise ist der tragbare Datenträger 12 eine Magnetstreifen und/oder Chipkarte. Die Kartenleseeinheit 32 ist dann entsprechend als Magnetstreifen oder Chipkartenlesegerät ausgebildet. Bei Nutzung der Chipkartentechnologie kann die Datenübertragung zwischen einer Chipkarte 12 und der Kartenleseeinheit 32 kontaktbehaftet und/oder kontaktlos erfolgen. Die Kartenschnittstelle 30 ist von an sich bekanntem Typ, wie sie in bestehenden POS-Systemen eingesetzt wird.
  • Die Banknotenprüfeinrichtung 40 umfaßt eine Zuführeinrichtung 42, einen innerhalb des Gehäuses liegenden Prüfungsraum 44 sowie eine Sensorik 46 zur Erfassung wenigstens eines Sicherheitsmerkmales auf einer Banknote 14.
  • Die Zuführeinrichtung 42 dient zur Annahme der von einem zahlenden Kunden präsentierten Banknoten 14 und zu deren Beförderung in den Prüfungsraum 44. Sie besitzt entsprechend einen kundenzugewandten, an der Außenseite des Gehäuses 20 ausgebildeten Bereich zur Entgegennahme von Banknoten 14 von einem zahlenden Kunden. Weiter besitzt sie einen Transportmechanismus, um die präsentierten Banknoten 14 in den Prüfungsraum 44 an eine innenliegende, in der Fig. durch eine zweite Banknote 14 angedeutete Endlage befördern zu können. Zuführungseinrichtungen 42 dieser Art sind beispielsweise an Fahrkartenautomaten in Gestalt von Einzelbanknoteneinzugs- und Ausgabeeinrichtungen bekannt.
  • Der Prüfungsraum 44 ist ein von der Außenseite des Gehäuses 20 her unzugänglicher Bereich, in dem die Sensorik 46 angeordnet ist. Die Sensorik 46 ist an der innenliegenden Endlage der Zuführeinrichtung 42 plaziert. Sie umfaßt einen oder vorzugsweise mehrere Sensoren zur Erfassung von auf einer Banknote 14 ausgebildeten Sicherheitsmerkmalen, wobei zumindest eines der erfaßten Sicherheitsmerkmale ein nur mit Hilfe einer Maschine lesbares und auswertbares Merkmal ist. Solche Merkmale können etwa auf chemisch-physikalischen Effekten basierende Merkmale sein, die nur bei Anregung mit bestimmten elektromagnetischen Feldern oder bei Herstellung bestimmter Umgebungsbedingungen erkennbar sind. Eine andere Ausführungsvariante sind Metamerkmale, die durch Kombinationen von Einzelmerkmalen gebildet werden sind. Im Hinblick auf zukünftige, mit einem Chip ausgerüstete Banknoten 14 kann die Sensorik 46 auch eine RFID- oder eine vergleichbare Schnittstelle zum Auslesen von Daten umfassen, die in einem in einer Banknote 14 ausgebildeten Chip gespeichert sind. Teil der Sensorik 46 können ferner auch Sensoren zur Vornahme von gängigen Prüfungen wie etwa UV-Lampen sein. Der Umfang der mittels der Sensorik 46 durchgeführten Banknotenprüfung ist zweckmäßig einstellbar, wobei die Einstellung insbesondere durch die Zentralkasse 80 bewirkt wird. Beispielweise kann vorgesehen sein bei großen Stückelungen mehr verschiedene Prüfungen vorzunehmen als bei kleinen Stückelungen. Ebenso ist es möglich die Zahl der Prüfungen von der Risikoklasse des Kartenzahlungsterminals 10 abhängig zu machen und etwa bei bedienerlosen Vorrichtungen mehr Prüfungen vorzusehen als in gesicherten, personenüberwachten Umgebungen.
  • Die Nutzerschnittstelle 50 weist in üblicher Weise eine Anzeige 52 zur Ausgabe von Informationen an einen zahlenden Kunden sowie eine Tastatur 54 zur Eingabe von Informationen durch einen Kunden an das Terminal 10 auf.
  • Daneben oder alternativ können weitere Ein- bzw. Ausgabemittel vorgesehen sein. Insbesondere kann die Nutzerschnittstelle eine Datenschnittstelle 56 aufweisen, über die ein zahlender Kunde Informationen in Form von Daten mit dem Terminal 10 austauschen kann. Beim Kunden können diese Informationen z.B. auf einem tragbaren Datenträger 16 vorliegen, der z.B. die Gestalt einer Chipkarte oder eines Handys oder eines vergleichbaren elektronischen Gerätes besitzen kann. Die Datenschnittstelle 56 kann entsprechend kontaktbehaftet oder kontaktlos ausgebildet sein.
  • Die sichere Verarbeitungseinheit 60 ist mit der Kartenschnittstelle 30, mit der Banknotenprüfungseinrichtung 40 und mit der Nutzerschnittstelle 50 verbunden und durch geeignete software- und hardwaretechnische Maßnahmen besonders manipulationssicher ausgebildet. Sie dient zur terminalseitigen Ausführung der von einem zahlenden Kunden veranlaßten Zahlungen, indem sie Zahlungsdaten zusammenstellt und an die zentrale Kasse 80 übermittelt. Desweiteren ist die sichere Verarbeitungseinheit 60 dazu ausgebildet, Informationen zu in der Banknotenprüfungseinrichtung 40 geprüften und/oder in dem Sicherheitsbehälter 70 abgelegten Banknoten 14 zu verarbeiten. Insbesondere erfaßt die sichere Verarbeitungseinheit 60 Zahl und Betragswerte geprüfter Banknoten 14 und bereitet diese als Notenbestandsdaten für die zentrale Kasse 80 auf. Zweckmäßig prüft die sichere Verarbeitungseinheit 60 desweiteren geprüfte Banknoten 14 darauf, ob sie in einer „schwarzen Liste" aufgeführt sind. Eine regelmäßig aktualisierte Liste erhält die Verarbeitungseinheit dabei von der zentralen Kasse 80. Zweckmäßig ist die sichere Verarbeitungseinheit 60 weiter dazu eingerichtet, von geprüften Banknoten 14 gewonnene Daten mit Informationen zu verknüpfen, die über die Nutzerschnittstelle 50, insbesondere über die Datenschnittstelle 56, eingegeben werden. So lassen sich personenbezogene, etwa von einem Ausweis in Gestalt einer Chipkarte 16 erhaltene Daten mit von einer Banknote 14 ge wonnenen Daten verbinden. Die sichere Verarbeitungseinheit 60 ist in der 1 nur der besseren Übersichtlichkeit wegen als monolithischer Block dargestellt. Tatsächlich kann sie auch verteilt, insbesondere auf die Komponenten 30 und 40 ausgebildet sein.
  • Der Sicherheitsbehälter 70 ist mit der Banknotenprüfeinrichtung 40 mechanisch so verkoppelt, daß geprüfte Banknoten 14 zum Sicherheitsbehälter 70 befördert und darin abgelegt werden können. Er ist zudem aus dem Gehäuse 20 lösbar ausgebildet. Die Verbindung mit dem Gehäuse 20 ist dabei so gestaltet, daß sie nur von besonders berechtigten Personen gelöst werden kann. Die Verbindung des Sicherheitsbehälters 70 mit dem Gehäuse 20 sowie die Ausführung der Sicherheitsbehälter 70 sind an sich bekannt. Der Sicherheitsbehälter ist ein optionaler Bestandteil des Kartenzahlungsterminals 10. Seine Verwendung bietet sich insbesondere in Anwendungen mit sehr grossem Bargeldaufkommen an. In der zentralen Kasse 80 muß dann nur eine verringerte Menge an Wechselgeld vorgehalten werden.
  • Die Komponenten 40 und 70 können als an das Kartenzahlungsterminal 10 adaptierte Module oder in das Gehäuse 20 integriert ausgeführt sein. In ersterem Fall verbessert sich die Handhabung, vor allem im Hinblick auf Wartung und Reparatur. Im zweiten Fall erhöht sich die Manipulationssicherheit eines entsprechend ausgebildeten Terminals 10. Die Kartenzahlungsterminals 10 können, wie für POS-Terminals üblich, online oder offline betrieben werden. Im Online-Betrieb werden über die Kartenschnittstelle 30 vorgenommene Zahlungen unmittelbar abgewickelt und die zu transferierenden Beträge dem Zahlungsempfänger gutgeschrieben. Im Offline-Betrieb werden Zahlungen zunächst in der sicheren Verarbeitungseinheit 60 gesammelt und zu definierten Zeitpunkten en block abgewickelt.
  • Die zentrale Kasse 80 ist in der Regel räumlich von den Kartenzahlungsterminals 10 getrennt aufgestellt. Eine zentrale Kasse 80 kann jeweils einem einzelnen oder mehreren Kartenzahlungsterminals 10 zugeordnet sein. Insbesondere bei Einzelzuordnung dient die zentrale Kasse 80 zweckmäßig zugleich als Bargeldkasse, in der benötigtes Wechselgeld vorgehalten wird. Die zentrale Kasse 80 dient in der Regel zum Auslösen von Zahlungsvorgängen, indem sie einem zahlenden Kunden und/oder einem Kartenzahlungsterminal 10 einen Zahlungsbetrag mitteilt. Nach Vornahme einer Zahlung durch den zahlenden Kunden nimmt die zentrale Kasse 80 die von der sicheren Verarbeitungseinheit 60 im Kartenzahlungsterminal 10 gesammelten Zahlungsdaten und, sofern gebildet, Notenbestandsdaten entgegennimmt. Die erhaltenen Zahlungsdaten leitet die zentrale Kasse 80 über das Datennetz 90 zur Abwicklung an das Hintergrundsystem 94 weiter. In einer Variante zu der in 1 gezeigten Struktur kann das Kartenzahlungsterminal 10 auch direkt mit dem Datennetz 90 und über dieses mit einer zentralen Kasse 80 verbunden sein.
  • Das Datennetz 90 kann ein beliebiges geeignetes Datennetz, etwa das Internet sein, das insbesondere über ein drahtloses Netz wie ein Mobilfunknetz oder ein drahtgebundenes Netz wie das Telefonfestnetz sein realisiert sein kann.
  • Das Hintergrundsystem 92 wickelt die von der zentralen Kasse 80 mit den übermittelten Zahlungsdaten mitgeteilten Zahlungen ab und transferiert die ausgewiesenen Beträge auf die Konten der Zahlungsempfänger. Typischerweise wird das Hintergrundsystem 92 von Banken oder ähnlichen Geldinstituten betrieben.
  • Kartenzahlungsterminals 10 werden in der Regel von einem Terminalbetreiber 94 bereitgestellt, der auch die Infrastruktur zur Übermittlung der Zahlungsdaten von der zentralen Kasse 80 an das Hintergrundsystem 92 unterhält. Es kann deshalb vorgesehen sein, daß die Übermittlung der Zahlungsdaten von der zentralen Kasse 80 an das Hintergrundsystem 92 mit Unterstützung des Terminalbetreibers 94 oder über den Terminalbetreiber 94 erfolgt.
  • Durch die Prüfung maschinenlesbarer Merkmale gestattet das vorgeschlagene Kartenzahlungsterminal 10 die unmittelbare Erkennung gefälschter und irregulärer Banknoten 14. Um in diesen Fällen geeignet eingreifen zu können, ist das Behördensystem 96 in das Zahlungssystem eingebunden. Es erhält bei Auftreten gefälschter oder irregulärer Banknoten 40 direkt von einer zentralen Kasse 80 über das Datennetz 90 oder über einen Terminalbetreiber 94 entsprechende Informationen. Das Behördensystem 96 stellt ferner „schwarze Listen' mit Identifikationsnummern gesuchter Banknoten bereit, die über das Datennetz 90 an die sicheren Verarbeitungseinheiten 60 der Kartenzahlungsterminals 10 übermittelt werden.

Claims (6)

  1. Kartenzahlungsterminal mit einer Kartenschnittstelle (30) zum Auslesen von Daten von einem tragbaren Datenträger (12) eines zahlenden Kunden, einer Nutzerschnittstelle (50) zur Ausgabe von Informationen an bzw. zur Entgegennahme von Daten von einem zahlenden Kunden sowie einer sicheren Verarbeitungseinheit (60) zur Verarbeitung von ausgelesenen und/oder entgegengenommenen Daten, gekennzeichnet durch eine im Gehäuse des Terminals (20) ausgebildete Banknotenprüfeinrichtung (40) zur Prüfung wenigstens eines maschinenlesbaren Merkmales einer von einem zahlenden Kunden präsentierten Banknote (14), und eine für einen zahlenden Kunden zugängliche Zuführeinrichtung (42), um eine von einem zahlenden Kunden präsentierte Banknote (14) zu der Banknotenprüfeinrichtung (40) zu befördern.
  2. Terminal nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Banknotenprüfeinrichtung eine RFID-Schnittstelle zum Auslesen von in einem Banknotenchip gespeicherten Daten aufweist.
  3. Terminal nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es einen lösbaren Sicherheitsbehälter (70) zur Ablage von Banknoten (14) aufweist, welcher mit der Banknotenprüfeinrichtung (40) verbunden ist.
  4. Terminal nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Banknotenprüfeinrichtung (40) die Betragswerte geprüfter Banknoten (14) erfaßt und an die sichere Verarbeitungseinheit (60) mitteilt.
  5. Terminal nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Banknotenprüfeinrichtung (40) als aus dem Gehäuse (20) lösbares Modul ausgebildet ist.
  6. Zahlungssystem zur Ausführung von bargeldlosen Zahlungen mit einem Kartenzahlungsterminal (10), das das Auslesen von Daten von einem tragbaren Datenträger (12) erlaubt, einer mit dem Terminal (10) verbundenen zentralen Kasse (80) sowie einem über ein Datennetz (90) mit der zentralen Kasse (80) verbundenen Hintergrundsystem (92) zur Abwicklung von an dem Terminal (10) veranlaßten Zahlungen, dadurch gekennzeichnet, daß das Kartenzahlungsterminal (10) gemäß Anspruch 1 ausgeführt ist.
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