DE10203056A1 - Scharnierkartusche für ein Türscharnier - Google Patents
Scharnierkartusche für ein TürscharnierInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Scharnierkartusche zur Montage in einem Türscharnier zur drehbaren Aufhängung einer Fahrzeugtür an einem Chassis. Die Scharnierkartusche weist einen Korpus auf, der drehfest mit einem ersten Scharnierteil (21, 34) verbindbar ist und einen relativ zum Korpus (2, 4) drehbar gelagerten Bolzen (1), der drehfest mit einem zweiten Scharnierteil (22, 35) verbindbar ist. Weiterhin weist die Scharnierkartusche eines Feststelleinrichtung zum Arretieren des Bolzens (1) in vorgebbaren Drehwinkeln relativ zum Korpus (2, 4) auf. Der Korpus (2, 4) weist eine radiale Sitzfläche (6) auf zur drehfesten Verankerung der Scharnierkartusche in einer Bohrung (25, 36) des ersten Scharnierteils (21, 34) und wenigstens ein Lager (5) zur radialen und axialen Lagerung des Bolzens (1) relativ zum Korpus (2, 4), so dass die Scharnierkartusche als eine unzerlegte Einheit inklusive des wenigstens einen Lagers (5) mit ihrer Sitzfläche (6) in die Bohrung (25, 36) des ersten Scharnierteils (21, 34) einpressbar ist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Scharnierkartusche für ein Türscharnier, ein Türscharnier, das eine derartige Scharnierkartusche aufweist sowie ein Verfahren zum Einsetzen der Scharnierkartusche in das Türscharnier.
- Fahrzeuge, beispielsweise Kraftfahrzeuge verfügen in der Regel über Türen, die durch eine Schwenkbewegung geöffnet und geschlossen werden. Diese Türen sind jeweils mittels wenigstens eines Türscharniers am Chassis des Fahrzeugs angeschlagen. Neben ihrer Schwenkfunktion können Türscharniere auch über eine Feststellfunktion verfügen, gemäß der die Fahrzeugtür in vorgebbaren Öffnungswinkeln fixiert wird. Die Feststellfunktion wird mittels eines Feststellelements realisiert, das in das Türscharnier integriert sein kann.
- Aus der EP 0 897 045 A2 ist ein mit einem aushängbaren Türscharnier baulich vereinigter Türfeststeller bekannt. Die bekannte Anordnung weist zwei Scharnierhälften auf, von denen eine an der Tür und die andere an der Türsäule anschlagbar ist. Ein Scharnierstift ist mit einer Scharnierhälfte drehfest verbunden und in der anderen Scharnierhälfte mittels einer Lagerbuchse drehbar gelagert. Der Türfeststeller ist an dem Scharnierteil befestigt, dass die Lagerbuchse aufweist und enthält eine Rasteinrichtung, mit der der Scharnierstift arretiert werden kann. Der Türfeststeller weist weiterhin ein Axialwälzlager zur drehbaren Unterstützung der Rasteinrichtung auf.
- Bei dem bekannten Türscharnier ist das Schwenklager für die Tür in Form der Gleitlagerbuchse in eine Scharnierhälfte integriert, d. h. es ist ein separates Bauteil außerhalb des Türfeststellers. Im Türfeststeller selbst ist lediglich ein Lager zur Lagerung des Rastmechanismus vorgesehen, nicht jedoch zur Lagerung der Fahrzeugtür. Dies hat den Nachteil, dass das Schwenklager für die Tür und der Türfeststeller als separate Bauteile montiert werden müssen und somit der Montageaufwand vergleichsweise hoch ist. Um dies zu vermeiden, könnte das Türscharnier im Rahmen einer Vormontage zusammengebaut werden, d. h. der Türfeststeller mit wenigstens einer Scharnierhälfte verbunden werden. Da die Ausbildung der Scharnierhälften in der Regel jedoch vom Fahrzeugtyp abhängt, bei dem das Türscharnier eingebaut werden soll, sind vormontierte Türscharniere nicht universell einsetzbar.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Realisierung eines zuverlässig arbeitenden Türscharniers mit möglichst geringem Montageaufwand zu ermöglichen. Diese Aufgabe wird durch die Scharnierkartusche gemäß Anspruch 1 gelöst.
- Die erfindungsgemäße Scharnierkartusche zur Montage in einem Türscharnier zur drehbaren Aufhängung einer Fahrzeugtür an einem Chassis weist einen Korpus auf, der drehfest mit einem ersten Scharnierteil verbindbar ist und einen relativ zum Korpus drehbar gelagerten Bolzen, der drehfest mit einem zweiten Scharnierteil verbindbar ist. Weiterhin weist die Scharnierkartusche eine Feststelleinrichtung zum Aritieren des Bolzens in vorgebbaren Drehwinkeln relativ zum Korpus auf. Der Korpus weist eine radiale Sitzfläche zur drehfesten Verankerung der Scharnierkartusche in einer Bohrung des ersten Scharnierteils auf. Weiterhin weist der Korpus wenigstens ein Lager zur radialen und axialen Lagerung des Bolzens relativ zum Korpus auf, so dass die Scharnierkartusche als eine unzerlegte Einheit inklusive des wenigstens einen Lagers mit ihrer Sitzfläche in die Bohrung des ersten Scharnierteils einpressbar ist.
- Die Integration des Lagers, das bei einer ausreichend massiven Ausführung der beiden Scharnierteile in der Lage ist, die Fahrzeugtür ohne die Hilfe weiterer Lagerstellen zu unterstützen, in die Scharnierkartusche hat den Vorteil, dass die gesamte Mechanik des Scharniers zu einer einzigen baulichen Einheit zusammengefasst ist, die bei der Montage lediglich mit den für die Anbindung an die Fahrzeugtür und an das Chassis vorgesehenen beiden Scharnierteilen verbunden wird. Dadurch wird der Montageaufwand extrem niedrig gehalten und etwaige Montagefehler oder Beschädigungen bei der Montage werden de facto ausgeschlossen. Desweiteren ist die Scharnierkartusche sehr universell einsetzbar. Das Vorsehen einer radialen Sitzfläche im Korpus der Scharnierkartusche hat den Vorteil, dass die Scharnierkartusche sehr einfach und schnell durch Einpressen in eine dafür vorgesehene Bohrung mit dem entsprechenden Scharnierteil verbunden werden kann. Dies führt zu einer weiteren Verringerung des Montageaufwands.
- Der Bolzen kann insbesondere in einem Kugellager gelagert sein mit einem Außenring und einem Satz Kugeln, die auf dem Außenring und dem Bolzen oder dem Außenring und einem auf dem Bolzen angeordneten Innenring abrollen. Insbesondere kann der Bolzen in einem Schrägkugellager gelagert sein, dass sich sehr gut dafür eignet, die durch die Unterstützung der Fahrzeugtür auftretenden Radial- und Axialkräfte aufzunehmen.
- Der Außenring kann zur Ausbildung der Feststelleinrichtung in Wirkverbindung zu einem federbelasteten Rastelement stehen, das mit dem Bolzen drehfest verbunden ist. Insbesondere kann auf einer axialen Endfläche des Außenrings eine Raststruktur ausgebildet sein. Dies hat den Vorteil, dass die Feststelleinrichtung sehr kompakt ausgebildet werden kann und sehr zuverlässig arbeitet, da auf ein zweites Rastelement als zusätzliches Bauteil verzichtet werden kann und durch die Einstückigkeit zwischen dem Außenring und dem zweiten Rastelement eine optimale Kraftübertragung möglich ist.
- Der Außenring kann weiterhin eine gestuft ausgebildete äußere Mantelfläche aufweisen. Dies hat den Vorteil, dass in den Außenring eine Anschlagfunktion für das Einpressen der Scharnierkartusche in die Bohrung des ersten Scharnierteils integriert ist.
- Desweiteren kann die radiale Sitzfläche der Scharnierkartusche am Außenring ausgebildet sein. Da der Außenring ein sehr hartes und hochgenau bearbeitetes Bauteil darstellt, eignet er sich sehr gut zur Ausbildung der Sitzfläche.
- Die radiale Sitzfläche kann eine Rändelung aufweisen zur Ausbildung einer Formschlussverbindung mit dem ersten Scharnierteil. Dies hat den Vorteil, dass eine zuverlässige Verdrehsicherung auch bei hohen Momenteinwirkungen gewährleistet ist und diese Verdrehsicherung zudem mit vergleichsweise einfachen Mitteln herstellbar ist.
- Das erfindungsgemäße Türscharnier zur drehbaren Aufhängung einer Fahrzeugtür an einem Chassis zeichnet sich dadurch aus, dass es die erfindungsgemäße Scharnierkartusche aufweist, wobei der Korpus der Scharnierkartusche in die Bohrung des ersten Scharnierteils eingepresst ist und der drehbar zum Korpus gelagerte Bolzen der Scharnierkartusche mit dem zweiten Scharnierteil verbunden ist. Eines der Scharnierteile ist an der Fahrzeugtür und eines am Chassis angeschlagen.
- In einer Ausführungsform können das erste und das zweite Scharnierteil als U- förmige Blechteile unterschiedlicher Größe ausgebildet sein, wobei das kleinere Blechteil bereichsweise innerhalb des größeren Blechteils angeordnet ist. Derartige Scharnierteile sind sehr kostengünstig herzustellen. Die Scharnierkartusche kann in eine Bohrung in einem ersten Schenkel des kleineren Blechteils eingepresst sein und der Bolzen kann mit einem dem ersten Schenkel des kleineren Blechteils benachbarten ersten Schenkel des größeren Blechteils verbunden sein. Insbesondere kann der Bolzen durch eine Bohrung in einem zweiten Schenkel des kleineren Blechteils hindurch mittels eines Verbindungsstücks mit dem zweiten Schenkel des größeren Blechteils verbunden sein. Dieses Verbindungsstück kann in der Bohrung im zweiten Schenkel des kleineren Blechteils drehbar gelagert sein.
- In einem weiteren Ausführungsbeispiel können das erste und das zweite Scharnierteil als ein erstes und ein zweites Massivteil mit jeweils einem plattenförmigen Abschnitt ausgebildet sein, wobei sich die plattenförmigen Abschnitte des ersten und des zweiten Massivteils im Bereich der Scharnierkartusche planparallel überlappen. Auf diese Weise wird eine sehr einfache konstruktive Ausbildung des Türscharniers realisiert. Die Scharnierkartusche kann in eine Bohrung im plattenförmigen Abschnitt des ersten Massivteils eingepresst sein. Weiterhin kann der Bolzen mit dem plattenförmigen Abschnitt des zweiten Massivteils verbunden sein.
- Beim erfindungsgemäßen Verfahren zur Montage einer Scharnierkartusche in einem Türscharnier zur drehbaren Aufhängung einer Fahrzeugtür an einem Chassis wird eine Scharnierkartusche verwendet, die einen Korpus aufweist und einen relativ zu Korpus drehbar gelagerten Bolzen sowie eine Feststeinrichtung zum Arretieren des Bolzens in vorgebbaren Drehwinkeln relativ zum Korpus. Die Scharnierkartusche wird in eine Bohrung in einem Schenkel eines ersten U-förmig ausgebildeten Scharnierteils eingepresst. Anschließend wird das erste Scharnierteil inklusive der eingepressten Scharnierkartusche in ein zweites U-förmig ausgebildetes Scharnierteil eingeschoben. Schließlich wird der Bolzen mittels wenigstens eines Verbindungsstücks mit wenigstens einem Schenkel des zweiten Scharnierteils verbunden.
- Die Erfindung wird nachfolgend anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsformen erläutert.
- Es zeigen:
- Fig. 1 die erfindungsgemäße Scharnierkartusche in Schnittdarstellung,
- Fig. 2 eine Explosionsdarstellung der Scharnierkartusche aus Fig. 1,
- Fig. 3 eine erste Ausführungsform eines Türscharniers mit der erfindungsgemäßen Scharnierkartusche und
- Fig. 4 ein zweites Ausführungsbeispiel eines Türscharniers mit der erfindungsgemäßen Scharnierkartusche.
- Fig. 1 zeigt die erfindungsgemäße Scharnierkartusche in Schnittdarstellung und Fig. 2 eine dazugehörige Explosionsdarstellung. Die Scharnierkartusche weist einen Bolzen 1 auf, der in einem Gehäuse 2 drehbar gelagert ist. Das Gehäuse 2 ist als becherförmiges Tiefziehteil ausgebildet, in dessen Boden eine Öffnung 3 eingestanzt ist, durch die der Bolzen 1 das Gehäuse 2 durchdringt. In das offene axiale Ende des becherförmigen Gehäuses 2 ist ein Außenring 4 eines Schrägkugellagers 5 eingepresst. Der Außenring 4 ist auf seiner äußeren Mantelfläche gestuft ausgebildet und mit der Stufe mit dem kleinsten Außendurchmesser in das Gehäuse 2 eingepresst. Außerhalb des Gehäuses 2 ist auf der äußeren Mantelfläche des Außenrings 4 eine radiale Sitzfläche 6 ausgebildet. Das Schrägkugellager 5 weist als weiteren Bestandteil einen Satz von Kugeln 7 auf, die zwischen einer Laufbahn 8 des Außenrings 4 und einer Laufbahn 9 des Bolzens 1 abrollen. Alternativ können die Kugeln 7 auch auf einem nicht dargestellten Innenring abrollen, der auf den Bolzen 1 aufgepresst ist. Das Schrägkugellager 5 ist mit einer Dichtscheibe 10 nach außen hin abgedichtet.
- Die Scharnierkartusche weist weiterhin eine Feststelleinrichtung zum Arretieren des Bolzens 1 relativ zum Außenring 4 in vorgebbaren Winkelpositionen auf. Hierzu ist auf den Bolzen 1 ein Rastelement 11 aufgepresst. Um eine wirksame Verdrehsicherung zwischen dem Bolzen 1 und dem Rastelement 11 zu garantieren, weist der Bolzen 1 eine Außenverzahnung 12 auf und das Rastelement 11 eine dazu komplementäre Innenverzahnung 13. Weiterhin weist das Rastelement 11 an seiner Stirnseite eine Raststruktur auf, die in der Regel wenigstens eine axiale Erhöhung oder Vertiefung umfasst und insbesondere als eine flache Stirnverzahnung ausgebildet sein kann. An der benachbarten Stirnfläche des Außenrings 4 ist eine mit der Raststruktur 14 zusammenwirkende Raststruktur 15 ausgebildet, die insbesondere ebenfalls als flache Stirnverzahnung ausgeformt sein kann und zur Feststellung des Bolzens 1 relativ zum Außenring 4 in bestimmten Winkelpositionen formschlüssig in die Raststruktur 14 eingreift. Der Eingriff der Raststrukturen 14 und 15 ineinander wird durch eine Schraubenfeder 16 unterstützt, die als Druckfeder ausgebildet ist und axial zwischen dem Rastelement 11 und einer am Boden des Gehäuses 2 angeordneten Haltescheibe 17 eingespannt ist. Für eine Verdrehung des Bolzens 1 zum Gehäuse 2 ist somit jeweils zunächst die Rückstellkraft der Schraubenfeder 16 zu überwinden, um das Rastelement 11 und den Außenring 4 voneinander zu entriegeln. Zur Abdichtung des Innenraums der Scharnierkartusche ist im Bereich der Öffnung 3 im Gehäuse 2 ein Dichtring 18 auf dem Bolzen 1 aufgezogen. Schließlich ist noch ein Dichtring 19 vorhanden, der in einer umlaufenden Radialnut 20 des Außenrings 4 angeordnet ist und den Übergang zwischen dem Außenring 4 und dem Gehäuse 2 abdichtet.
- Fig. 3 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel eines Türscharniers mit der erfindungsgemäßen Scharnierkartusche in Schnittdarstellung. Bei diesem Ausführungsbeispiel weist das Türscharnier neben der Scharnierkartusche zwei U- förmig gebogene Blechteile 21 und 22 auf. Das kleinere Blechteil 21 dient der Anbindung des Scharniers an eine figürlich nicht dargestellte Fahrzeugtür. Hierzu sind die beiden Schenkel 23 und 24 des kleineren Blechteils 21 bereichsweise abgewinkelt, um eine Verbindung mit der Fahrzeugtür herstellen zu können. Das größere Blechteil 22 dient der Anbindung des Scharniers an ein figürlich nicht dargestelltes Chassis.
- Die Scharnierkartusche ist in eine gestufte Bohrung 25 im ersten Schenkel 23 kleineren Blechteils 21 eingepresst, so dass die Sitzfläche 6 des Außenrings 4 an der Wandung der Bohrung 25 anliegt. Die Bohrung 25 kann beispielsweise spanend hergestellt sein oder durch Stanzen oder Durchhalsen des kleineren Blechteils 21. Zur verdrehfesten Fixierung des Außenrings 4 kann die Sitzfläche 6 mit einer Rändelung versehen sein.
- Der zweite Schenkel 24 des kleineren Blechteils 21 weist eine Bohrung 26 auf, die ähnlich wie die Bohrung 25 hergestellt sein kann, jedoch einen geringeren Durchmesser besitzt. In die Bohrung 26 ist eine Gleitlagerbuchse 27 eingepresst, die den Bolzen 1 drehbar lagert.
- Das kleinere Blechteil 21 inklusive der Scharnierkartusche ist innerhalb des größeren Blechteils 22 angeordnet, wobei die Blechteile 21 und 22 gleichsinnig zueinander orientiert sind. Ein erster Schenkel 28 des größeren Blechteils 22 weist eine gestufte Bohrung 29 auf, in die der Bolzen 1 mit seinem ebenfalls gestuft ausgebildeten axialen Endbereich eingesetzt ist. Mittels einer Schraube 30 ist der Bolzen 1 am ersten Schenkel 28 des größeren Blechteils 22 fixiert. Der zweite Schenkel 31 des größeren Blechteils 22 weist eine Bohrung 32 auf, in die ein Abdeckstopfen 33 eingeführt ist. Der Abdeckstopfen 33 erstreckt sich bis in die Gleitlagerbuchse 27 und umschließt den Bolzen 1 im Bereich der Gleitlagerbuchse 27.
- Aus dem beschriebenen Aufbau des Türscharniers ergibt sich, dass der Außenring 4 der Scharnierkartusche drehfest mit dem kleineren Blechteil 21 verbunden ist und der Bolzen 1 drehfest mit dem größeren Blechteil 22 verbunden ist. Das Schrägkugellager 5, das den Bolzen 1 relativ zum Außenring 4 drehbar lagert und dabei sowohl in Radialrichtung als auch in Axialrichtung unterstützt, ermöglicht somit eine Schwenkbewegung zwischen dem kleineren Blechteil 21 und dem größeren Blechteil 22. Um eine Verformung des kleineren Blechteils 21 und des größeren Blechteils 22 durch die Gewichtskraft der Fahrzeugtür und andere über die Fahrzeugtür eingeleitete Kräfte zu verhindern, ist die Gleitlagerbuchse 27 als zweite Lagerstelle vorgesehen. Abhängig von der Dimensionierung der einzelnen Komponenten und den auftretenden Kräften kann die Gleitlagerbuchse 27 auch entfallen.
- Die Montage des erfindungsgemäßen Türscharniers erfolgt ausgehend von der Scharnierkartusche und den beiden U-förmigen Blechteilen 21 und 22 nach folgendem Verfahren:
Die Scharnierkartusche wird in die Bohrung 25 im ersten Schenkel 23 des kleineren Blechteils 21 eingepresst, so dass die Sitzfläche 6 an der Wandung der Bohrung 25 zur Anlage kommt oder sich mit der gegebenenfalls vorhandenen Rändelung in die Wandung der Bohrung 25 eingräbt. Die Einpresstiefe ist dabei durch die gestufte Ausbildung des Außenrings 4 und der Bohrung 25 vorgegeben. Im Rahmen des Einpressvorgangs wird der Bolzen 1 in die Gleitlagerbuchse 27 eingeführt. Das kleinere Blechteil 21 wird zusammen mit der Scharnierkartusche in das größere Blechteil 22 eingeschoben, dass zu diesem Zweck geringfügig aufgespreizt wird, um den gestuften Endbereich des Bolzens 1 in die ebenfalls gestuft ausgebildete Bohrung 29 einschnappen zu können. Danach wird die Schraube 30 durch die Bohrung 29 hindurch in den Bolzen 1 eingedreht und der Abdeckstopfen 33 wird in die Bohrung 32 eingeführt. - Ein weiteres Ausführungsbeispiel des Türscharniers ist als Schnittdarstellung in Fig. 4 gebildet. Bei diesem Ausführungsbeispiel erfolgt die Anbindung des Scharniers an die Kraftfahrzeugtür und an das Chassis über zwei Massivteile 34 und 35. Die Scharnierkartusche ist in eine gestuft ausgebildete Bohrung 36 in einem plattenförmigen Bereich des ersten Massivteils 34 eingepresst, so dass die Sitzfläche 6 des Außenrings 4 an der Wandung der Bohrung 36 anliegt und die gegebenenfalls vorhandene Rändelung des Außenrings 4 in die Wandung der Bohrung 36 eingegraben ist. Die bei der dargestellten Ausführungsform verwendete Scharnierkartusche entspricht weitgehend der bei der Ausführungsform gemäß Fig. 3 verwendeten Scharnierkartusche. Allerdings weist bei Fig. 4 das Gehäuse 2 keine Öffnung 3 für den Bolzen 1 auf. Weiterhin ist die Abstufung der äußeren Mantelfläche des Außenrings 4 geringfügig modifiziert. Der Bolzen 1 weist in dem aus der Scharnierkartusche herausragenden Bereich einen leicht konischen Abschnitt und daran anschließend ein Gewinde 37 auf. Der konische Abschnitt des Bolzens 1 ist in eine Bohrung 38 mit entsprechender Konizität in einen plattenförmigen Bereich des zweiten Massivteils 35 eingeführt. Mittels einer Mutter 39, die auf das Gewinde 37 aufgeschraubt ist, ist der Bolzen 1 am zweiten Massivteil 35 befestigt. Zu diesem Zweck ist die in die Bohrung 38 eintauchende äußere Mantelfläche der Mutter 39 leicht konisch ausgebildet, wobei die Bohrung in diesem Bereich eine der Mutter 39 entsprechende Konizität aufweist. Die Bohrung 38 verjüngt sich somit von beiden Seiten des plattenförmigen Bereich des Massivteils 35 her nach innen, um einen festen Sitz sowohl des Bolzens 1 als auch der Mutter 39 zu gewährleisten. Bezugszeichen 1 Bolzen
2 Gehäuse
3 Öffnung (Gehäuse 2)
4 Außenring
5 Schrägkugellager
6 Sitzfläche (Außenring 4)
7 Kugel
8 Laufbahn (Außenring 4)
9 Laufbahn (Bolzen 1)
10 Dichtscheibe
11 Rastelement
12 Außenverzahnung
13 Innenverzahnung
14 Raststruktur
15 Oberflächenstruktur (Außenring 4)
16 Schraubenfeder
17 Haltescheibe
18 Dichtring (Bolzen 1)
19 Dichtring (Außenring 4)
20 Radialnut
21 kleineres Blechteil
22 größeres Blechteil
23 erster Schenkel (kleineres Blechteil 21)
24 zweiter Schenkel (kleineres Blechteil 21)
25 Bohrung (erster Schenkel 23)
26 Bohrung (zweiter Schenkel 24)
27 Gleitlagerbuchse
28 erster Schenkel (größeres Blechteil 22)
29 Bohrung (erster Schenkel 28)
30 Schraube
31 zweiter Schenkel (größeres Blechteil 22)
32 Bohrung (zweiter Schenkel 31)
33 Abdeckstopfen
34 erstes Massivteil
35 zweites Massivteil
36 Bohrung (erstes Massivteil 34)
37 Gewinde (Bolzen 1)
38 Bohrung (zweites Massivteil 35)
39 Mutter
Claims (18)
1. Scharnierkartusche zur Montage in einem Türscharnier zur drehbaren
Aufhängung einer Fahrzeugtür an einem Chassis, wobei die
Scharnierkartusche einen Korpus (2, 4) aufweist, der drehfest mit einem ersten
Scharnierteil (21, 34) verbindbar ist und einen relativ zum Korpus (2, 4)
drehbar gelagerten Bolzen (1), der drehfest mit einem zweiten Scharnierteil
(22, 35) verbindbar ist sowie eine Feststelleinrichtung zum Arretieren des
Bolzens (1) in vorgebbaren Drehwinkeln relativ zum Korpus (2, 4), dadurch
gekennzeichnet, dass der Korpus (2, 4) eine radiale Sitzfläche (6, 37) zur
drehfesten Verankerung der Scharnierkartusche in einer Bohrung (25, 36) des
ersten Scharnierteils (21, 34) aufweist und wenigstens ein Lager (5) zur
radialen und axialen Lagerung des Bolzens (1) relativ zum Korpus (2, 4), so
dass die Scharnierkartusche als eine unzerlegte Einheit inklusive des
wenigstens einen Lagers (5) mit ihrer Sitzfläche (6) in die Bohrung (25, 36)
des ersten Scharnierteils (21, 34) einpressbar ist.
2. Scharnierkartusche nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der
Bolzen (1) in einem Kugellager (5) gelagert ist mit einem Außenring (4) und
einem Satz Kugeln (7), die auf dem Außenring (4) und dem Bolzen (1) oder
auf dem Außenring (4) und einem auf dem Bolzen (1) angeordneten Innenring
abrollen.
3. Scharnierkartusche nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der
Bolzen (1) in einem Schrägkugellager (5) gelagert ist.
4. Scharnierkartusche nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, dass der Außenring (4) zur Ausbildung der
Feststelleinrichtung in Wirkverbindung zu einem federbelasteten Rastelement
(11) steht, das mit dem Bolzen (1) drehfest verbunden ist.
5. Scharnierkartusche nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass auf einer
axialen Endfläche des Außenrings (4) eine Raststruktur (15) ausgebildet ist.
6. Scharnierkartusche nach einem der Ansprüche 2 bis S. dadurch
gekennzeichnet, dass der Außenring (4) eine gestuft ausgebildete äußere
Mantelfläche aufweist.
7. Scharnierkartusche nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, dass die radiale Sitzfläche (6) am Außenring (4) ausgebildet
ist.
8. Scharnierkartusche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die radiale Sitzfläche (6) eine Rändelung aufweist zur
Ausbildung einer Formschluss-Verbindung mit dem ersten Scharnierteil (21,
34).
9. Türscharnier zur drehbaren Aufhängung einer Fahrzeugtür an einem Chassis,
dadurch gekennzeichnet, dass das Türscharnier eine Scharnierkartusche nach
einem der vorhergehenden Ansprüche aufweist, deren Korpus (2, 4) in die
Bohrung (25, 36) des ersten Scharnierteils (21, 34) eingepresst ist und deren
drehbar zum Korpus (2, 4) gelagerter Bolzen (1) mit dem zweiten
Scharnierteil (22, 35) verbunden ist, wobei eines der Scharnierteile an der
Fahrzeugtür und eines am Chassis angeschlagen ist.
10. Türscharnier nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das erste
Scharnierteil (21) und das zweite Scharnierteil (22) als U-förmige Blechteile
unterschiedlicher Größe ausgebildet sind und das kleinere Blechteil
bereichsweise innerhalb des größere Blechteils angeordnet ist.
11. Türscharnier nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die
Scharnierkartusche in eine Bohrung (25) in einem ersten Schenkel (23) des
kleineren Blechteils (21) eingepresst ist.
12. Türscharnier nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Bolzen (1)
mit einem dem ersten Schenkel (23) des kleineren Blechteils (21)
benachbarten ersten Schenkel (28) des größeren Blechteils (22) verbunden ist.
13. Türscharnier nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Bolzen (1)
durch eine Bohrung (26) in einem zweiten Schenkel (24) des kleineren
Blechteils (21) hindurch mittels eines Verbindungsstücks (33) mit einem
zweiten Schenkel (31) des größeren Blechteils (22) verbunden ist.
14. Türscharnier nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das
Verbindungsstück (33) in der Bohrung (26) im zweiten Schenkel (24) des
kleineren Blechteils (21) drehbar gelagert ist.
15. Türscharnier nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das erste
Scharnierteil (34) und das zweite Scharnierteil (35) als ein erstes und ein
zweites Massivteil mit jeweils einem plattenförmigen Abschnitt ausgebildet
sind und sich die plattenförmigen Abschnitte des ersten und des zweiten
Massivteils im Bereich der Scharnierkartusche planparallel überlappen.
16. Türscharnier nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die
Scharnierkartusche in eine Bohrung (36) im plattenförmigen Abschnitt des
ersten Massivteils (34) eingepresst ist.
17. Türscharnier nach einem der Ansprüche 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet,
dass der Bolzen (1) mit dem plattenförmigen Abschnitt des zweiten
Massivteils (35) verbunden ist.
18. Verfahren zur Montage einer Scharnierkartusche in einem Türscharnier zur
drehbaren Aufhängung einer Fahrzeugtür an einem Chassis, wobei die
Scharnierkartusche einen Korpus (2, 4) aufweist und einen relativ zum Korpus
(2, 4) drehbar gelagerten Bolzen (1) sowie eine Feststelleinrichtung zum
Arretieren des Bolzens (1) in vorgebbaren Drehwinkeln relativ zum Korpus
(2, 4); dadurch gekennzeichnet, dass
die Scharnierkartusche in eine Bohrung (25) in einem Schenkel (23) eines ersten U-förmig ausgebildeten Scharnierteils (21) eingepresst wird,
das erste Scharnierteil (21) inklusive der eingepressten Scharnierkartusche in ein zweites U-förmig ausgebildetes Scharnierteil (22) eingeschoben wird und
der Bolzen (1) mittels wenigstens eines Verbindungsstücks (30, 33) mit wenigstens einem Schenkel (28, 31) des zweiten Scharnierteils (22) verbunden wird.
die Scharnierkartusche in eine Bohrung (25) in einem Schenkel (23) eines ersten U-förmig ausgebildeten Scharnierteils (21) eingepresst wird,
das erste Scharnierteil (21) inklusive der eingepressten Scharnierkartusche in ein zweites U-förmig ausgebildetes Scharnierteil (22) eingeschoben wird und
der Bolzen (1) mittels wenigstens eines Verbindungsstücks (30, 33) mit wenigstens einem Schenkel (28, 31) des zweiten Scharnierteils (22) verbunden wird.
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