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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Führungsvorrichtung für eine Schiebetür oder eine Faltschiebetür, mit einer Führungsschiene, an der Führungsbahnen für Führungselemente ausgebildet sind, und einem Laufteil, an dem mindestens zwei Führungselemente vorgesehen sind, die an gegenüberliegenden Seiten der Führungsschiene jeweils an einer Führungsbahn geführt sind, und ein Möbel.
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Die
EP 3 832 058 A1 offenbart eine Führungsvorrichtung für eine Schiebetür, bei der an einem Laufteil zwei Rollen vorgesehen sind, die entlang einer Führungsschiene an Laufbahnen verfahrbar sind. Das Laufteil ist dabei aus einem gebogenen Metallblech hergestellt, und eine Rolle ist an einem Arm gehalten, der abhängig von der Position der Führungsschiene biegbar ist. Dadurch kann die Position der beiden Laufrollen durch Biegen des Armes eingestellt werden. Aufgrund von Toleranzen in der Fertigung der Führungsschiene kann es dazu kommen, dass in gewissen Abschnitten ein Spiel zwischen den Rollen und der Führungsschiene vorhanden ist oder eine Schwergängigkeit durch Klemmen der Führungsschiene erfolgt.
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Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Führungsvorrichtung für eine Schiebetür oder eine Faltschiebetür zu schaffen, die eine verbesserte Führung ermöglicht.
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Diese Aufgabe wird mit einer Führungsvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
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Die erfindungsgemäße Führungsvorrichtung für eine Schiebetür oder eine Faltschiebetür umfasst eine Führungsschiene, an der Führungsbahnen für Führungselemente ausgebildet sind, und ein Laufteil, an dem mindestens zwei Führungselemente vorgesehen sind, die an gegenüberliegenden Seiten der Führungsschiene an einer Führungsbahn geführt sind, wobei mindestens ein Führungselement in eine Richtung senkrecht zur Längsrichtung der Führungsschiene federnd gelagert ist. Durch eine solche federnde Lagerung können Toleranzen an der Führungsschiene ausgeglichen werden, beispielsweise wenn diese gebogen ausgebildet ist oder Dickenunterschiede aufweist, so dass durch die federnde Lagerung des Führungselementes in allen Bereichen der Führungsschiene eine Anlage des Führungselementes an der Führungsbahn gewährleistet ist. Dies ermöglicht eine flexible Anpassung an die Form der Führungsschiene und gewährleistet, dass keine zu hohen Klemmkräfte auftreten, wenn das Laufteil entlang der Führungsschiene verfahren wird.
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Vorzugsweise liegt das mindestens eine Führungselement mit einer Vorspannung an der Führungsschiene an. Die Vorspannung durch die federnde Lagerung kann in einem vorgegebenen Bereich vorgesehen werden, damit einerseits eine Anlage des Führungselementes gewährleistet ist für einen spielfreien Lauf und andererseits eine Vorspannung eine leichtgängige Führung des Laufteils gewährleistet.
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Das mindestens eine Führungselement ist bevorzugt in Verlängerung einer Achse gehalten, beispielsweise einem Stift oder einem Bolzen, die an einer Aufnahme federnd gelagert ist. Die federnde Ausgestaltung der Führung kann somit nicht nur durch eine elastische Ausbildung des Führungselementes, sondern durch eine federnde Lagerung der Achse beziehungsweise des Führungselementes erreicht werden. Die Achse ist hierbei an zwei Lagerstellen gelagert, in einem vorzugsweise unten angeordneten Festlager, das die Achse gegen axiales und radiales Verschieben sichert, sowie einem vorzugsweise oben angeordneten Loslager, gebildet durch die federnd gelagerte Aufnahme, die eine Bewegung der Achse in radiale Richtung ermöglicht. Dabei kann der Abstand zwischen der Aufnahme und dem Führungselement mindestens 10 mm, insbesondere zwischen 15 mm bis 50 mm, betragen. Dadurch kann die federnde Lagerung die Hebelverhältnisse nutzen, wobei an der Aufnahme die Achse gehalten ist und beabstandet hiervon das Führungselement geführt ist, so dass neben dem radialen beziehungsweise horizontalem Auslenken oder Verschieben der Rollenachse auch ein Kippen der Rollenachse bewirkt werden kann.
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An der Aufnahme zur Lagerung der Achse für das mindestens eine Führungselement ist vorzugsweise ein Federelement angeordnet, das die Achse vorspannt, um das Führungselement gegen die Führungsschiene zu drücken. Das Federelement kann dabei optional integral mit einem Gehäuse des Laufteils ausgebildet sein, so dass die Führungsvorrichtung mit wenigen Bauteilen hergestellt werden kann. Alternativ kann ein separater Kraftspeicher an dem Laufteil montiert sein. Ferner ist es weiterhin möglich, zwei sich diametral gegenüberliegende Federelemente an der Aufnahme auszubilden, wodurch der Achse ermöglicht wird, in zwei Richtungen auszulenken beziehungsweise zu kippen.
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Für eine besonders leichtgängige Führung umfasst jedes Führungselement eine drehbar gelagerte Rolle, die jeweils an einer Führungsbahn der Führungsschiene abrollbar ist. Die Rolle kann dabei mit einer vertikalen Drehachse drehbar an der Achse gelagert sein, optional auch an einem Wälzlager. Bevorzugt sind alle Führungselemente mit einer drehbaren Rolle versehen, wobei alternativ auch eines oder mehrere der Führungselemente als Gleitelemente ausgebildet sein können, die entlang der Führungsbahn verschiebbar sind. Optional können auch alle Führungselemente als Gleitelemente ausgebildet sein.
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In einer bevorzugten Ausgestaltung ist ein Federweg des mindestens einen Führungselementes senkrecht zur Längsrichtung der Führungsschiene zwischen 0,5 mm bis 5 mm, insbesondere 1 mm bis 4 mm. Dadurch kann eine ausreichende federnde Lagerung für die Führung gewährleistet werden.
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Das Laufteil umfasst vorzugsweise vier Führungselemente, wobei jeweils zwei Führungselemente auf einer Seite der Führungsschiene vorgesehen sind. Dadurch kann das Laufteil gegen ein Verdrehen während einer Verfahrbewegung gesichert werden.
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Für eine exakte Führung weist das Laufteil vorzugsweise auf einer Seite der Führungsscheine zwei fest gelagerte Führungselemente auf, und auf der gegenüberliegenden Seite der Führungsschiene sind zwei federnd gelagerte Führungselemente angeordnet. Die fest gelagerten Führungselemente sind in eine Richtung senkrecht zur Führungsschiene nicht bewegbar gelagert und sorgen für eine exakte Positionierung des Laufteils. Nur die auf der gegenüberliegenden Seite an der Führungsschiene angeordneten Führungselemente sind in eine Richtung senkrecht zur Längsrichtung der Führungsschiene federnd gelagert. Die fest gelagerten Führungselemente können dabei an einer Achse an dem Laufteil gehalten sein, wobei an gegenüberliegenden Seiten des Führungselementes die Achse an dem Laufteil gehalten ist. Dadurch lassen sich Bewegungen des Führungselementes senkrecht zur Längsrichtung der Führungsschiene auch bei höheren Kräften vermeiden.
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Bei Anordnung mehrerer Führungselemente auf einer Seite der Führungsschiene sind vorzugsweise zumindest zwei Führungselemente in Längsrichtung der Führungsschiene versetzt zu einem Führungselement auf der gegenüberliegenden Seite angeordnet. Dadurch ergibt sich eine verdrehsichere Anordnung des Laufteils.
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Bei einem Möbel mit einem Möbelkorpus und einer Schiebetür oder einer Faltschiebetür wird eine erfindungsgemäße Führungsvorrichtung eingesetzt, um die Schiebetür oder Faltschiebetür verfahrbar an dem Möbelkorpus zu halten. Vorzugsweise ist die Führungsschiene dabei an einem Boden oder einem Oberboden des Möbelkorpus fixiert. Über das Laufteil kann somit die Schiebetür sicher an dem Möbelkorpus geführt werden.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand mehrerer Ausführungsbeispiele mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
- 1 eine perspektivische Ansicht auf ein erfindungsgemäßes Möbel;
- 2A und 2B zwei Ansichten auf eine Führungsvorrichtung für das Möbel der 1 ;
- 3A und 3B zwei Ansichten des Laufteils der Führungsvorrichtung der 2;
- 4A bis 4C mehrere Ansichten der Führungsvorrichtung mit einem Führungselement in einer federnden Position;
- 5A und 5B zwei Ansichten eines Gehäuses des Laufteils der 4 ohne Führungselemente, und
- 6A und 6B zwei Ansichten des Gehäuses des Laufteils der 5, teilweise im Schnitt.
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Ein Möbel 1 umfasst einen Möbelkorpus 2, der einen Oberboden 4, einen Boden 5 und zwei den Oberboden 4 mit dem Boden 5 verbindende Seitenwände 3 aufweist. Optional kann auch eine Rückwand an dem Möbelkorpus 2 vorgesehen sein. An einer Vorderseite des Möbelkorpus 2 sind zwei Faltschiebetüren 30 vorgesehen, die einen verschwenkbaren Flügel 6 und einen verschwenkbaren und verschiebbaren Flügel 7 umfassen. Auf der rechten Seite in 1 ist die Faltschiebetür 30 in der geschlossenen Position und auf der linken Seite in einer geöffneten Position dargestellt. Die beiden Flügel 6 und 7 sind über Scharniere 9 miteinander verbunden und können aus einer Position in einer Ebene in eine gefaltete Position überführt werden. Der Flügel 7 ist dabei mit der von den Scharnieren 9 abgewandten Seite an einer Führungsschiene 8 an dem Möbelkorpus 2 geführt, die auf dem Boden 5 angeordnet ist, wobei die Führungsschiene 8 optional auch am Oberboden 2 vorgesehen sein kann.
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In den 2A und 2B ist eine Führungsvorrichtung für den Flügel 7 der Faltschiebetür 30 im Detail gezeigt. Die Führungsvorrichtung umfasst ein Laufteil 11, das an einem Montageelement 12 an dem Flügel 7 fixiert ist. Optional kann das Laufteil 11 auch direkt an der Schiebetür 7 fixiert sein, beispielsweise über Befestigungsmittel, wie Schrauben.
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Das Laufteil 11 umfasst ein kastenförmiges Gehäuse, das einen nach oben ragenden Steg 14 aufweist, so dass das Laufteil 11 in Längsrichtung der Führungsschiene 8 gesehen L-förmig ausgebildet ist. An dem nach oben ragenden Steg 14 sind Führungselemente 13 vorgesehen, die entlang einer Führungsbahn an einem Steg 10 der Führungsschiene 8 abrollbar sind und dem Flügel 7 zugewandt sind. Diese Führungselemente 13 weisen eine vertikale Drehachse auf, die als Festlager ohne Federung ausgebildet ist. Auf der gegenüberliegenden Seite sind an dem Laufteil 11 zwei weitere Führungselemente 15 angeordnet, die auf der gegenüberliegenden Seite des Steges 10 an einer Führungsbahn abrollen. Die ebenfalls mit einer vertikalen Drehachse ausgebildeten Führungselemente 15 sind dabei federnd an dem Laufteil 11 gelagert und können somit Dickenunterschiede an dem Steg 10 oder eine Krümmung an der Führungsschiene 8 ausgleichen. Die Führungselemente 15 sind jeweils an einer Achse 16 gehalten, die das Laufteil 11 durchgreift und an einer Unterseite durch einen Halter 17 fixiert sind, der die Achsen 16 gegen eine axiale und radiale Verschiebung sichert. Somit ist der Halter 17 als untere fixe Lagerstelle beziehungsweise als Festlager der Achse 16 anzusehen.
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Die Führungselemente 13 und 15 sind als drehbare Rollen ausgebildet, die beispielsweise über ein Wälzlager oder eine andere Drehlagerung leichtgängig gedreht werden können. Die Rollen können aus einem elastischen Material hergestellt sein, um die Laufgeräusche gering zu halten.
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In den 3A und 3B ist das Laufteil 11 ohne die Führungsschiene 8 dargestellt. Es ist erkennbar, dass die beiden Führungselemente 13 an dem nach oben ragenden Steg 14 jeweils in einer Aufnahme 20 angeordnet sind, wobei jedes Führungselement 13 an einer Achse gehalten ist, die in eine obere Öffnung 21 und auf der gegenüberliegenden Seite ebenfalls in eine Öffnung eingreift, so dass die Führungselemente 13 in eine Richtung senkrecht zur Längsrichtung der Führungsschiene 8 formstabil gehalten sind. Auf der gegenüberliegenden Seite sind die Führungselemente 15 über die Achsen 16 federnd gelagert, wobei jede Achse 16 an einer Aufnahme 18 gehalten ist, an der ein Federelement 19 vorgesehen ist. Über das Federelement 19 kann die Achse 16 zu der Führungsschiene 8 hin vorgespannt werden. Der Abstand zwischen der Aufnahme 18 zu dem Führungselement 15 in Längsrichtung der Achse 16 beträgt vorzugsweise zwischen 10 mm bis 50 mm, so dass eine geringfügige Verformung des Federelementes 19 durch die Hebelverhältnisse zu einer gewissen Beabstandung des Führungselementes 15 von dem Führungselement 13 führt.
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In den 4A bis 4C sind die Führungselemente 15 in einer federnden ausgelenkten Position gezeigt, beispielsweise weil der Steg 10 der Führungsschiene eine größere Dicke aufweist als an einer anderen Stelle, oder aus anderen Gründen. Die Führungselemente 13 sind in eine Richtung senkrecht zur Längsrichtung der Führungsschiene 8 im Wesentlichen fest angeordnet und nicht federnd gelagert. Daher erfolgt ein Ausgleich nur durch die Führungselemente 15 auf der von dem Flügel 7 abgewandten Seite.
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Die Achse 16 ist an einer unteren fixen Lagerstelle, gebildet durch den Halter 17, und einer oberen Lagerstelle, gebildet durch die Aufnahme 18, gelagert, wobei die Aufnahme 18 durch das elastische Federelement 19 als Loslager anzusehen ist. Wie 4B deutlich zeigt, ist die Achse 16 nicht mehr vertikal ausgerichtet wie in 2B, sondern weist eine gegenüber einer Vertikalen gekippte oder geneigte Position auf, so dass die Achse 16 in einem Winkel zur Ebene der Führungsbahn ausgerichtet ist. Durch dieses Kippen der Achse wurde das Führungselement 15 von dem gegenüberliegenden Führungselement 13 entfernt, wobei die gerundete Kontur der Rolle des Führungselementes 15 immer noch an der Führungsbahn an dem Steg 10 anliegt.
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In den 5A und 5B ist das Laufteil 11 ohne Führungselemente 13 und 15, Achsen 16 und Halter 17 gezeigt, wodurch ein einstückig ausgebildetes Gehäuse 24 erkennbar wird. Es wird deutlich, dass an dem nach oben ragenden Steg 14 zwei Aufnahmen 20 ausgebildet sind, die an der Oberseite eine Öffnung 21 zum Einfügen einer Achse und an der Unterseite ebenfalls eine Öffnung 22 zum Einfügen einer Achse aufweisen, so dass auf beiden Seiten des Führungselementes 13 die Achse in Öffnungen 21 und 22 eingreift und starr gelagert werden kann.
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Auf der gegenüberliegenden Seite des Gehäuses 24 sind Aufnahmen 18 ausgebildet, in die Achsen 16 für die Führungselemente 15 einsteckbar sind. An jeder Aufnahme 18 ist ein Federelement 19 als Blattfeder ausgebildet, die integral mit dem Gehäuse 24 ausgebildet ist. Das Federelement 19 weist dabei eine gebogene Kontur auf und spannt die Achse 16 zu dem Steg 14 hin vor. Es ist auch möglich, statt einem integral ausgebildeten Federelement 19 separate Federelemente aus Metall oder einem anderen Material an dem Gehäuse 24 beziehungsweise dem Laufteil 11 vorzusehen. Weiterhin ist denkbar, jeweils ein zweites Federelement diametral zu dem ersten Federelement 19 an der Aufnahme 18 auszubilden, so dass die beiden Federelemente um 180° versetzt zueinander positioniert sind. Somit ist ein Kippen der Achse 16 in beiden Richtungen gegenüber einer Vertikalen ermöglicht.
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In den 6A und 6B ist das Gehäuse 24 des Laufteils 11 teilweise im Schnitt gezeigt, und es ist erkennbar, dass die Achse 16 in die Aufnahme 18 einsteckbar ist, wobei die Aufnahme 18 eine von der Kreisform abweichende Kontur besitzt und auf einer Seite das gebogene Federelement 19 vorgesehen ist, das mit einer Kontaktfläche an die zylindrische Achse 16 anlegbar ist. An dem Federelement 19 sind schmale Stege 25 ausgebildet, die aufgrund ihrer speziellen Kontur ein elastisches Verformen des Federelementes 19 ermöglichen. Beabstandet von der Aufnahme 18 ist eine Öffnung 23 in dem Gehäuse 24 des Laufteils 11 ausgebildet, durch die die Achse 16 durchgeführt und in den Halter 17 eingesteckt ist, um die Achse 16 in axialer und radialer Richtung zu lagern.
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Die Führungselemente 13 und 15 sind in Längsrichtung des Laufteils 11 zumindest teilweise versetzt angeordnet. Vorzugsweise sind mindestens zwei Führungselemente 13 und 15 auf gegenüberliegenden Seiten der Führungsschiene 8 auf einer Linie senkrecht zur Längsrichtung der Führungsschiene 8 angeordnet, aber es ist auch möglich, die Führungselemente 13 und 15 höhenversetzt in einer Linie senkrecht zur Längsrichtung der Führungsschiene 8 anzuordnen.
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In dem dargestellten Ausführungsbeispiel umfasst das Laufteil 11 vier Führungselemente 13 und 15, wobei jeweils zwei Führungselemente 13 und 15 auf gegenüberliegenden Seiten des Steges 10 der Führungsschiene 8 angeordnet sind. Es ist auch möglich, das Laufteil 11 mit nur zwei Führungselementen 13 und 15 auszubilden oder drei oder mehr als vier Führungselemente 13 und 15 vorzusehen. Der Steg 10 der Führungsschiene 8 ist im Querschnitt im Wesentlichen rechteckig ausgebildet und weist an gegenüberliegenden Seiten die Führungsbahnen auf. Es ist auch möglich, den Steg 10 gestuft, mit mindestens einer Nut oder mit einer anderen Geometrie auszubilden.
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Zudem kann das Laufteil 11 statt an einer Faltschiebetür 30 auch an einer Schiebetür zu deren Führung fixiert werden.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Möbel
- 2
- Möbelkorpus
- 3
- Seitenwand
- 4
- Oberboden
- 5
- Boden
- 6
- Flügel
- 7
- Flügel
- 8
- Führungsschiene
- 9
- Scharnier
- 10
- Steg
- 11
- Laufteil
- 12
- Montageelement
- 13
- Führungselement
- 14
- Steg
- 15
- Führungselement
- 16
- Achse
- 17
- Halter
- 18
- Aufnahme
- 19
- Federelement
- 20
- Aufnahme
- 21
- Öffnung
- 22
- Öffnung
- 23
- Öffnung
- 24
- Gehäuse
- 25
- Steg
- 30
- Faltschiebetür
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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