-
Die Erfindung betrifft ein Hochbeet, umfassend mindestens ein Stirnelement sowie mindestens ein horizontales Trogelement.
-
Hochbeete sind aus dem Stand der Technik in zahlreichen Varianten bekannt, beispielsweise aus
EP 2 976 938 B1 . Der besondere Vorteil von Hochbeeten liegt unter anderem darin, dass eine gebeugte oder knieende Körperhaltung während der Gartenarbeit im Beet vermieden werden kann. Für industriell gefertigte Hochbeete ist es zudem von großer Relevanz, dass die Bauelemente eines solchen Hochbeets in unkomplizierter Weise verpackt, transportiert und am Bestimmungsort aufgebaut werden können.
-
In der Praxis sind die Nutzer*innen von Hochbeeten immer wieder mit zwei besonderen Problemen konfrontiert: zum einen sind die meisten aus dem Stand der Technik bekannten Konstruktionen für Menschen, die die Gartenarbeit nur sitzend ausführen können (beispielsweise weil sie auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesen sind), nur äußerst schlecht benutzbar. Zumeist können Rollstuhlfahrer*innen nur seitlich unter einem Winkel von 90° an die seitlichen Begrenzungselemente des Hochbeets heranfahren und müssen die Bearbeitung des Beets unter starker Torsion ihres Rumpfes, insbesondere im Bereich der unteren Wirbelsäule, vornehmen. Eine solche Körperhaltung ist äußerst unergonomisch und erlaubt allenfalls nur solche Arbeiten am Hochbeet, die von kurzer Dauer sind. Bislang bekannte Konstruktionen von Hochbeeten, die zur Benutzung durch Rollstuhlfahrer*innen vorgesehen bzw. besser geeignet sind, basieren auf dem Prinzip eines in der Art eines Tisches auf vertikalen Füßen abgestützten horizontalen Trogelements. Bei solchen Hochbeeten hat es sich jedoch als nachteilig herausgestellt, dass diese zur Bildung von Staunässe im Bodenbereich des Trogelements neigen.
-
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht deshalb darin, ein Hochbeet, umfassend mindestens ein Stirnelement sowie mindestens ein horizontales Trogelement, bereitzustellen, welches eine ergonomischere Benutzung durch Rollstuhlfahrer*innen ermöglicht und dabei die Nachteile des bekannten Standes der Technik, insbesondere die Bildung von Staunässe vermeidet. Ferner sollen die Herstellung, der Transport und die Montage des Hochbeets weiter vereinfacht werden.
-
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass das mindestens eine Trogelement gebildet ist aus einer ersten Anordnung von zwei flächigen und einen mit Schüttgut befüllbaren Schüttgut-Aufnahmeraum ausbildenden seitlichen Begrenzungselementen, wobei die beiden seitlichen Begrenzungselemente jeweils unter einem Winkel zur Vertikalen derart relativ zueinander angeordnet sind, dass ihre bei im Hochbeet eingebauter Stellung höher liegenden oberen Begrenzungelement-Randkanten jeweils einen oberen Begrenzungsrand des Schüttgut-Aufnahmeraums ausbilden und ihre bei im Hochbeet eingebauter Stellung tiefer liegenden unteren Begrenzungselement-Randkanten einander entlang einer gemeinsamen und den Schüttgut-Aufnahmeraum nach unten begrenzenden Sockellinie berühren. Unter einer solchen Sockellinie ist im Kontext der Erfindung diejenige Linie zu verstehen, an der die seitlichen Begrenzungselemente des Trogelements aneinander stoßen.
-
Auf diese Weise ist ein Hochbeet realisiert, dessen Trogelement sich ausgehend von einem durch die seitlichen Begrenzungselemente gebildeten oberen Begrenzungsrand nach unten hin, d. h. in Richtung zur Aufstellfläche des Trogelementes, unter Ausbildung eines sich zur Austellfläche hin vergrößernden Freiraums unterhalb des oberen Begrenzungsrandes verjüngt und hierbei zugleich ein Ableiten von in das Trogelement eingebrachter Flüssigkeit (z.B. durch Gießen oder Niederschläge) über die zum Schüttgut-Aufnahmeraum orientierten geneigten Innenflächen der seitlichen Begrenzungselemente in Richtung auf die Sockellinie hin ermöglicht. Auf diese Weise ist ein Hochbeet realisiert, welches nicht das Problem der Staunässe im Trogelement beseitigt, sondern zugleich auch einen Freiraum unterhalb des oberen Begrenzungsrandes des Trogelementes realisiert, welcher es Nutzer*innen des Hochbeets ermöglicht, zur Gartenarbeit im Hochbeet in frontaler Weise bis unmittelbar an den oberen Begrenzungsrand des Trogelements heranzutreten bzw. (bei Nutzung eines Rollstuhls) heranzufahren, ohne hierbei mit unteren Körperteilen, insbesondere den Beinen, gegen die Begrenzungselemente des Trogelementes zu stoßen. Darüber hinaus ermöglicht eine solche erfindungsgemäße Anordnung flächiger und geneigter seitlicher Begrenzungselemente das Ableiten von in das Trogelement eingebrachter oder eingedrungener Flüssigkeit (beispielsweise durch Regen oder Gießen) in einen sich verjüngenden, tieferliegenden Bereich des Trogelements, in dem die Flüssigkeit gesammelt und aus dem Trogelement abgeführt werden kann. Auch dies trägt wirkungsvoll zur Verhinderung von Staunässe im Trogelement bei. Beide seitlichen Begrenzungselemente des Trogelementes können unterschiedliche Neigungen zur Vertikalen aufweisen; in bevorzugter Weise sind beide seitlichen Begrenzungselemente in Bezug auf eine die gemeinsame Sockellinie durchdringende Vertikalebene symmetrisch angeordnet; d.h. um dasselbe Winkelmaß, jedoch in gegenläufiger Orientierung zur Vertikalebene geneigt. Die seitlichen Begrenzungselemente können einen flachen Querschnitt, aber auch einen gewölbten oder aus mehreren einzelnen flachen Abschnitten zusammengesetzten Querschnitt aufweisen. Es ist in letztgenannten Fällen lediglich relevant, dass auch bei Schrägstellung des Begrenzungselementes in Bezug auf die Vertikale ein ungehindertes Abfließen von Flüssigkeit auf der dem Schüttgut-Aufnahmeraum zugewandten Innenseite des Begrenzungselementes möglich ist; d.h. insbesondere keine abflußlosen konkaven Bereiche entstehen.
Mittels eines Stirnelements ist das Trogelement gegen die Aufstellfläche abgestützt und gegen Umkippen gesichert. Ein solches Stirnelement kann hierzu in verschiedenster Weise ausgeführt sein; beispielsweise als ein in vertikaler Ausrichtung an das Trogelement anschließbarer Flachkörper (z.B. Flachblech) oder als eine paarweise Anordnung vertikaler Stützen am Trogelement. Ferner kann auch das Stirnelement - in ähnlicher Weise wie die vorgenannten seitlichen Begrenzungselemente - unter einem Winkel zur Vertikalen derart geneigt ist, dass sich der Außenumfang des Trogelementes in Richtung zur Aufstellfläche hin verringert, so dass die vorgenannten vorteilhaften Wirkungen (Schaffung eines Freiraums unterhalb des oberen Begrenzungsrandes und Ableiten von Flüssigkeit) auch in Bezug auf das Stirnelement des Hochbeets verwirklicht werden. Gemäß der erfinderischen Grundkonzepts können mehrere Trogelemente eines Hochbeets unmittelbar miteinander verbunden sein, ohne hierbei durch zwischenliegende Stirnelemente gegeneinander abgetrennt zu sein. Die vorgenannten Stirnelemente sind lediglich als seitlicher Abschluss des jeweils ersten und letzten Trogelements eines solchen aus mehreren Trogelementen gebildeten Hochbeets vorgesehen.
-
Die Erfindungsidee ist nicht auf geradlinige Trogelemente beschränkt, sondern sieht auch schrägwinklige Trogelemente vor. Geradlinige Trogelemente sind dadurch gekennzeichnet, dass deren seitliche Begrenzungselemente rechteckig ausgeführt sind. Schrägwinklige Trogelemente sind dadurch gekennzeichnet, dass deren seitliche Begrenzungselemente trapezförmig (bzw. im Extremfall eines Trapezes, dessen kürzere Grundseite eine gegen Null tendierende Länge aufweist: dreiecksförmig) ausgeführt sind. Solche schrägwinklingen Trogelemente ermöglichen die Konfiguration von Hochbeeten mit gekrümmter bzw. abgewinkelter Längserstreckung. Hierdurch ist eine nahezu unbegrenzte Vielzahl unterschiedlichster Kombinationen von geradlinigen und / oder schrägwinkligen Trogelementen realisierbar, so dass erfindungsgemäße Hochbeete an unterschiedlichste räumliche Randbedingungen am jeweiligen Aufstellungsort anpassbar sind.
-
Die erfinderische Grundidee sieht ebenfalls vor, dass das mindestens eine Trogelement ferner gebildet ist aus einer zweiten Anordnung von zwei eine Abstützung des Schüttgut-Aufnahmeraums gegen eine Aufstellfläche ausbildenden Fußelementen, wobei die beiden Fußelemente jeweils unter einem Winkel zur Vertikalen derart relativ zueinander angeordnet sind, dass ihre bei im Hochbeet eingebauter Stellung höher liegenden oberen Fußelement-Randkanten die den Schüttgut-Aufnahmeraum ausbildenden Begrenzungselemente im Bereich von deren unteren Begrenzungselement-Randkanten abstützen und ihre bei im Hochbeet eingebauter Stellung tiefer liegenden unteren Fußelement-Randkanten gegen die Aufstellfläche wirkende Stützfüße ausbilden. Auf diese Weise ist eine tragende Unterkonstruktion des Trogelements realisiert, welche den vorgenannten Freiraum unterhalb des oberen Begrenzungsrandes des Trogelementes erweitert und dessen Nutzbarkeit bei Gartenarbeit im Hochbeet in sitzender Körperhaltung verbessert. Im Gegensatz zu denkbaren andersartigen Unterkonstruktionen, z.B. solchen mit einem L- oder T-förmigen Stützfuß, vermeidet die erfindungsgemäße Ausführung des Trogelements eine Anordnung von Bauteilen in horizontaler Ausrichtung, welche anfällig für Schäden durch nicht abfließendes Wasser sind. Die Neigung der Fußelemente zur Vertikalen muss nicht mit der Neigung der seitlichen Begrenzungselemente des Trogelementes zur Vertikalen übereinstimmen. Ferner können beide Fußelemente unterschiedliche Neigungen zur Vertikalen aufweisen.
Geradlinige Trogelemente sind dadurch gekennzeichnet, dass deren Fußelemente rechtwinklig ausgeführt sind; bei schrägwinkligen Trogelementen sind die Fußelemente trapezförmig (bzw. dreiecksförmig) ausgeführt.
-
Bevorzugt weisen die oberen Fußelement-Randkanten eine Abkantung auf, deren Winkel zur Vertikalen (bei im Hochbeet eingebauter Stellung) jeweils dem Winkel der unteren Begrenzungselement-Randkante des auf derselben Längsseite des Trogelements jeweils an das Fußelement anschließenden Begrenzungselements entspricht. Auf diese Weise ist eine stabile Anlagefläche des Fußelements gegen das Begrenzungselement realisierbar, so dass der obere Randbereich des Fußelements und der untere Randbereich des Begrenzungselements im Bereich der Sockellinie stabil gegeneinander verschraubbar sind.
-
Eine sinnvolle Weiterentwicklung des erfinderischen Grundkonzepts sieht vor, dass das Hochbeet mindestens einen in den Schüttgut-Aufnahmeraum eines Trogelements einlegbaren Rückhaltebehälter mit zwei flächigen und mindestens einen mit Flüssigkeit befüllbaren Flüssigkeits-Rückhalteraum ausbildenden seitlichen Reservoir-Begrenzungselementen aufweist, wobei die beiden Reservoir-Begrenzungselemente des Rückhaltebehälters jeweils unter demselben Winkel zur Vertikalen wie die beiden seitlichen Begrenzungselemente des Trogelementes angeordnet sind. Auf diese Weise ist ein Reservoir realisiert, in dem die auf den Innenflächen der geneigten seitlichen Begrenzungselementen in Richtung auf tiefer liegende Bereiche des Trogbehälters abgeleitete Flüssigkeit gesammelt werden kann, bevor diese den Bereich der Sockellinie erreicht. Somit sind keine besonderen Maßnahmen zur flüssigkeitsdichten Abdichtung der im Bereich der Sockellinie im Berührkontakt stehenden seitlichen Begrenzungselemente notwendig, Die derart im Rückhaltebehälter aufgefangene Flüssigkeit kann beispielsweise mittels eines Schlauchsystems aus dem Rückhaltebehälter entnommen und durch Rückleitung für die Bewässerung des Pflanzguts im Hochbeet nutzbar gemacht werden.
-
Hierbei bildet in besonders bevorzugter Weise der mindestens eine Rückhaltebehälter zwei voneinander durch einen Zwischensteg getrennte mit Flüssigkeit befüllbare Flüssigkeits-Rückhalteräume aus, wobei in den Zwischensteg mindestens eine Überlauföffnung eingebracht ist. Auf diese Weise ist eine selbständige Drainage des Rückhaltebehälters möglich. Dies verhindert beispielsweise einen Rückstau von Flüssigkeit innerhalb des Trogbehälters bei sehr großen Mengen von in den Trogbehälter eingebrachter Flüssigkeit, z.B. bei länger anhaltendem Starkregen.
-
Die Erfindungsidee sieht ferner vor, dass mindestens eine obere Begrenzungelement-Randkante als eine mehrfach abgekantete und vom Schüttgut-Aufnahmeraum weg orientierte Randkante ausgeführt ist. Auf diese Weise übt die Randkante eine Barriere-Wirkung gegen kriechende Schädlinge, insbesondere Schnecken, aus.
-
Die vorliegende Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels und dazugehöriger Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
- 1: perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Hochbeets
- 2: perspektivische Ansicht der Einzelkomponenten des in 1 dargestellten Hochbeets in zueinander beabstandeter Anordnung
- 3: Querschnitt durch das geradlinige Trogelement (2) des in 1 bzw. 2 dargestellten Hochbeets
- 4: perspektivische Ansicht des Rückhaltebehälters (5) des Hochbeets
-
Die 1 und 2 zeigen in perspektivischer Ansicht ein erfindungsgemäß ausgeführtes Hochbeet, welches aufgebaut ist aus einem ersten vertikalen Stirnelement (1), einem hieran anschließenden geradlinigen Trogelement (2), einem hieran stirnseitig anschließenden zweiten schrägwinkligen Trogelement (3) sowie einem hieran stirnseitig anschließenden zweiten vertikalen Stirnelement (4). Beide Stirnelemente (1, 4) sind als Flachbleche mit einer nach außen hin auskragenden oberen Randkante ausgeführt. Die Stirnelemente (1, 4) sind an je einer Stirnseite des geradlinigen Trogelements (2) bzw. des schrägwinkligen Trogelements (3) mittels Schraubverbindungen befestigt. Ferner sind in 2 die Sockellinien (25, 35) des geradlinigen Trogelements (2) sowie des schrägwinkligen Trogelements (3) gut erkennbar.
-
Diese hier gezeigte Konfiguration dient lediglich der beispielhaften Erläuterung der Erfindungsidee. Die Erfindung ermöglicht eine freie Konfiguration von geradlinigen und schrägwinklingen Trogelementen in beliebiger Anzahl und Reihenfolge, so dass eine große Vielzahl unterschiedlich ausgeführter Hochbeete realisierbar ist. Das erfindungsgemäße Hochbeet kann somit an nahezu jede räumliche Gegebenheit am Aufstellungsort angepasst werden. Die Darstellungen in 1 und 2 unterscheiden sich darin, dass in 2 die vorgenannten Komponenten des Hochbeets zu besseren Verdeutlichung in zueinander beabstandeter Weise dargestellt sind, während in 1 dasselbe Hochbeet in zusammengebauter Weise dargestellt ist. In 3 ist das geradlinige Trogelement (2) im Querschnitt dargestellt, wobei dessen Einzel-Bestandteil zur besseren Verständlichkeit in der Art einer „Explosions-Ansicht“ zueinander beabstandet dargestellt sind.
-
Das geradlinige Trogelement (2) umfasst einen nach oben hin offenen und mit Schüttgut befüllbaren Schüttgut-Aufnahmeraum (A) sowie eine gegen die Aufstellfläche (B) wirkende Abstützung. Der Schüttgut-Aufnahmeraum (A) ist gebildet aus einer ersten Anordnung von zwei flächigen seitlichen Begrenzungselementen (21, 22), die jeweils unter einem Winkel (α, β) zur Vertikalen (V) derart relativ zueinander angeordnet sind, dass ihre oberen Begrenzungselement-Randkanten (211, 221) jeweils einen oberen Begrenzungsrand des Schüttgut-Aufnahmeraums (A) ausbilden und ihre unteren Begrenzungselement-Randkanten (212, 222) einander entlang einer gemeinsamen und den Schüttgut-Aufnahmeraum (A) nach unten begrenzenden Sockellinie berühren. In 3 ist auf Grund der dort gewählten „Explosions-Ansicht“ diese Sockellinie nicht sichtbar; jedoch ist diese in der freigestellten perspektivischen Ansicht des Trogelements (2) in 2 gut erkennbar; siehe dort Bezugsziffer (25). Diese den Schüttgut-Aufnahmeraum (A) nach unten in Richtung zur Abstützung des Trogelements (2) gegen die Aufstellfläche (B) begrenzende gemeinsame Sockellinie der Begrenzungselemente (21, 22) verläuft entlang der gesamten Längserstreckung des Trogelements (2). Im hier erläuterten Ausführungsbeispiel haben die Winkel (α, β), um welche die beiden Begrenzungselemente (21, 22) gegen eine durch die Sockellinie verlaufende Vertikalebene (V) nach außen, d.h. von der Vertikalebene (V) weg, geneigt sind, denselben Betrag; die beiden Begrenzungselemente (21, 22) sind somit in Bezug auf die Vertikalebene (V) symmetrisch angeordnet. Die Abstützung des Trogelements (2) ist gebildet aus einer zweiten Anordnung von zwei Fußelementen (23, 24), die jeweils unter einem Winkel (γ, δ) zur Vertikalebene (V) derart relativ zueinander angeordnet sind, dass ihre oberen Fußelement-Randkanten (231, 241) die den Schüttgut-Aufnahmeraum (A) ausbildenden Begrenzungselemente (21, 22) im Bereich von deren unteren Begrenzungselement-Randkanten (212, 222) abstützen und ihre unteren Fußelement-Randkanten (232, 242) gegen die Aufstellfläche (B) wirkende Stützfüße ausbilden. Beide oberen Fußelement-Randkanten (231, 241) weisen jeweils eine Abkantung auf, deren Winkel zur Vertikalebene jeweils mit dem Winkel der unteren Begrenzungselement-Randkanten (212, 222) der an das Fußelement anschließenden Begrenzungselemente korrespondiert. Auf diese Weise können jeweils ein seitliches Begrenzungselement (21 bzw. 22) und ein hierzu korrespondierendes Fußelement (23 bzw. 24) paarweise im Bereich der Sockellinie stabil gegeneinander verschraubt werden. Die Fixierung dieser beiden unmittelbar gegeneinander verschraubten paarweisen Anordnungen von Begrenzungs- und Fußelementen [(21, 23) bzw. (22, 24)] erfolgt durch deren Verschraubung gegen das vertikale Stirnelement (1). Ebenso wie die seitlichen Begrenzungselemente (21, 22) sind auch die Fußelemente (23, 24) unter jeweils betragsmäßig gleichen Winkeln (γ, δ) gegen die Vertikalebene (V) geneigt; allerdings sind die Winkel (γ, δ) um ein geringes Maß kleiner bzw. spitzer als die Winkel (α, β), so dass die oberen Begrenzungselement-Randkanten (211, 221) einen größeren Abstand zur Vertikalebene als die unteren Fußelement-Randkanten (231, 242) aufweisen. Dies ermöglicht ein bequemes unmittelbares Herantreten oder Heranfahren (bei Nutzung eines Rollstuhls) an den durch die oberen Begrenzungselement-Randkanten (211, 221) seitlich begrenzten Schüttgut-Aufnahmeraum (A) des Hochbeets, ohne dass hierbei die Füße oder Teile des Rollstuhl mit den unteren Fußelement-Randkanten (231, 242) kollidieren.
Auf einer ersten Stirnseite ist der Schüttgut-Aufnahmeraum (A) des Trogelements (2) durch das erste vertikale Stirnelement (1) begrenzt, auf der hierzu gegenüberliegenden zweiten Stirnseite schließt sich der Schüttgut-Aufnahmeraum des schrägwinkligen Trogelements (3) an.
-
Das schrägwinklige Trogelement (3) ist in konstruktiver Hinsicht analog wie das geradlinige Trogelement (2) aufgebaut und umfasst zwei den Schüttgut-Aufnahmeraum seitlich begrenzende Begrenzungselemente sowie das Trogelement (3) gegen die Aufstellfläche (B) abstützende Fußelemente, welche ebenfalls identisch wie beim geradlinigen Trogelement (2) im Bereich einer gemeinsamen Sockellinie (35) der seitlichen Begrenzungselemente miteinander verbunden sind. Im Unterschied zum geradlinigen Trogelement (2), dessen Begrenzungselemente (21, 22) und Fußelemente (23, 24) eine rechteckige Außenkontur aufweisen, sind die Begrenzungs- und Fußelemente des schrägwinkligen Trogelements (3) durch eine trapezförmige Außenkontur charakterisiert. Im Übrigen stimmen die Abmessungen und Winkellagen der Begrenzungs- und Fußelemente des geradlinigen Trogelements (2) und des schrägwinkligen Trogelements (3) soweit überein, dass die Stirnseiten der beiden Trogelemente (2, 3) exakt miteinander verbindbar sind.
-
Weiters umfasst das erfindungsgemäße Hochbeet einen in den Schüttgut-Aufnahmeraum (A) des Trogelements (2) einlegbaren Rückhaltebehälter (5). Dieser umfasst zwei mit Flüssigkeit befüllbare Flüssigkeits-Rückhalteräume (F1, F2), welche durch einen Zwischensteg (53) getrennt und nach außen durch zwei seitliche Reservoir-Begrenzungselementen (51, 52) sowie zwei stirnseitige Reservoir-Begrenzungselemente begrenzt sind. Die beiden Reservoir-Begrenzungselemente (51, 52) sind jeweils unter demselben Winkel (α, β) zur Vertikalebene (V) wie die zu diesen jeweils korrespondierenden beiden seitlichen Begrenzungselemente (21, 22) des Trogelementes (2) angeordnet. Auf diese Weise bilden die seitlichen Reservoir-Begrenzungselemente (51, 52) des in das Trogelement (2) eingelegten Rückhaltebehälters (5) eine guten Flächenkontakt mit den innenliegenden Oberflächen der seitlichen Begrenzungselemente (21, 22) des Trogelements (2) aus. Hierdurch wird der weit überwiegende Anteil der unter Schwerkraft-Einfluss im Schüttgut-Aufnahmeraum (A) des Trogelements (2) absinkenden Flüssigkeit (überwiegend Regen- bzw. Gieß-Wasser) im Rückhaltebehälter (5) aufgefangen und ein Ausschwemmen von in der Flüssigkeit gelöstem Schüttgut aus dem Schüttgut-Aufnahmeraum (A) des Trogelements (2) im Bereich der Sockellinie (25) vermieden, ohne dass hierzu besondere konstruktive Maßnahmen zur flüssigkeitsdichten Abdichtung der Sockellinie (25) erforderlich wären. Ferner ist in den Zwischensteg (53) eine Überlauföffnung (531) eingebracht, durch welche die Flüssigkeits-Rückhalteräume (F1, F2) entwässern können, sofern - beispielweise bei länger anhaltendem Starkregen - zu viel Flüssigkeit in die Flüssigkeits-Rückhalteräume (F1, F2) eingeleitet wird. Dies erlaubt ein kontrolliertes Abfließen von überschüssiger Flüssigkeit und verhindert einen Rückstau in den Schüttgut-Aufnahmeraum (A) des Trogbehälters (2).
-
Bezugszeichenliste
-
- 1
- erstes vertikales Stirnelement
- 2
- Trogelement
- 21, 22
- seitliches Begrenzungselement des Trogelements (2)
- 211, 221
- obere Begrenzungselement-Randkante
- 212, 222
- untere Begrenzungselement-Randkante
- 23, 24
- Fußelement des Trogelements (2)
- 231, 241
- obere Fußelement-Randkante
- 232, 242
- untere Fußelement-Randkante
- 25
- Sockellinie des Trogelements (2)
- 3
- schrägwinkliges Trogelement
- 35
- Sockellinie des schrägwinkligen Trogelements (3)
- 4
- zweites vertikales Stirnelement
- 5
- Rückhaltebehälter
- 51, 52
- seitliche Reservoir-Begrenzungselemente
- 53
- Zwischensteg
- 531
- Überlauföffnung
- A
- Schüttgut-Aufnahmeraum des Trogelements (2)
- F1, F2
- Flüssigkeits-Rückhalteräume des Rückhaltebehälters (5)
- B
- Aufstellfläche
- V
- Vertikale
- α
- Winkel zwischen erstem seitlichen Begrenzungselement (21) und Vertikaler (V)
- β
- Winkel zwischen zweitem seitlichen Begrenzungselement (22) und Vertikaler (V)
- γ
- Winkel zwischen erstem Fußelement (23) und Vertikaler (V)
- δ
- Winkel zwischen zweitem Fußelement (24) und Vertikaler (V)
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-