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Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeugschloss aufweisend ein Gesperre mit einer Drehfalle und mindestens einer Sperrklinke, wobei die Drehfalle mittels der Sperrklinke in mindestens einer Rastposition verrastbar ist, einem schwenkbar in einer Lagerstelle aufgenommenen Betätigungselement, wobei die Lagerstelle Arme zum Halten des Betätigungselements in der Lagerstelle aufweist, und wobei die Hebelarme des Betätigungselements nach dem Einführen in die Lagerstelle die Lagerstelle übergreifen.
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In Kraftfahrzeugschlössern werden vielfach Hebel eingesetzt, um die verschiedenen Funktionen des Kraftfahrzeugschlosses zu realisieren. Neben dem Gesperre weist das Kraftfahrzeugschloss dann zum Beispiel eine Hebelmechanik auf, die ein Verriegeln, eine Kindersicherung, eine Diebstahlsicherung, ein Zuziehen des Gesperres, ein Aufstellen der Seitentür und/oder ein elektrisches Entsperren des Gesperres zu ermöglichen, um nur lediglich beispielhaft einige Funktionen in einem Kraftfahrzeugschloss zu benennen. Die Hebelmechaniken werden dabei mittels eines Gestänges, eines Bowdenzugs und/oder zum Beispiel mittels eines elektrischen Motors mit nachgeschaltetem Getriebe betätigt. Die Betätigungselemente bzw. Hebel werden dazu je nach Anordnung im Kraftfahrzeug und Funktionalität entweder in einem Schlosskasten oder im Schlossgehäuse oder auf einem Hebel selbst gelagert.
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Lediglich beispielhaft sei auf die
DE 10 2008 039 240 A1 verwiesen, die eine Schließvorrichtung offenbart, aufweisend zumindest ein Gesperre mit einer Drehfalle und einer verschwenkbaren ersten Sperrklinke, wobei ein Auslösehebel so bewegt wird, dass der Auslösehebel während seiner Bewegung mit einem Mitnehmerzapfen der ersten Sperrklinke zusammenwirkt und eine seitliche Sperrklinkenfeder einer Anlage zwischen Mitnehmerzapfen und Auslösehebel während des Zusammenwirkens bildet. Betrachtet man hierbei beispielsweise die Sperrklinke als ein Betätigungselement im Kraftfahrzeugschloss, so wird die Sperrklinke auf einem metallischen Lagerdorn gelagert, wobei der Lagerdorn im Schlosskasten mittels Umformens und bevorzugt mittels eines Vernietens befestigt wird.
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Betrachtet man hingegen die
DE 10 2018 116 313 A1 , so ist in dieser Druckschrift ein Befestigungsmechanismus offenbart, bei dem ein schwenkbewegliches Bauteil, hier ein Massenträgheitselement, mittels eines bajonettartigen Verschlusses auf einem Kunststoffdorn aufgenommen wird. Für eine Montage des Massenträgheitselements wird der Kunststoffdorn mit seinen Armen durch Ausnehmungen des Massenträgheitselements hindurchgeführt und anschließend erfährt das Massenträgheitselement eine Verdrehung, wobei die Verdrehung des Massenträgheitselements in Bezug auf den Kunststoffdorn derart konstruktiv ausgelegt ist, dass das Massenträgheitselement sich frei bewegen kann, ohne dass die Arme mit den Ausnehmungen in Übereinstimmung gelangen, so dass sich ein sicheres Funktionieren und Halten des Massenträgheitselements realisieren lässt. Der Kunststoffdorn dient hierbei als Lagerstelle für das Massenträgheitselement und bildet eine nach dem Einführen des Massenträgheitselements ein sicheres Erhalten des Massenträgheitselements, wobei die Arme des Kunststoffdorns das Massenträgheitselement übergreifen.
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Die aus dem Stand der Technik bekannten Aufnahmen zum Lagern eines Betätigungselements im Kraftfahrzeugschloss haben sich grundsätzlich bewährt. Es besteht aber stets ein Bestreben darin, Lagerstellen für Betätigungselemente in Kraftfahrzeugschlössern mit geringstmöglichen Mitteln zu realisieren, um beispielsweise Bauteile einzusparen, benötigten Bauraum zu reduzieren oder das Gewicht des Kraftfahrzeugschlosses zu verringern. In jedem Fall muss aber ein sicheres Betätigen der Funktionalität gewährleistet werden können, da es sich bei Kraftfahrzeugschlössern um sicherheitsrelevante Bauteile handelt. Ausgehend von diesen Voraussetzungen richtet sich die Erfindung auf eine Verbesserung des Kraftfahrzeugschlosses.
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Aufgabe der Erfindung ist es, ein verbessertes Kraftfahrzeugschloss bereitzustellen. Darüber hinaus ist es Aufgabe der Erfindung, eine Lagerstelle für ein Betätigungselement bereitzustellen, welche mit geringstmöglichen Bauteilen, platzsparend und mit einem möglichst geringen Gewicht auszukommen. Darüber hinaus soll sich eine konstruktiv einfache, günstige Möglichkeit zur Realisierung der Lagerstelle ermöglichen.
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Die Lösung der Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß durch die Merkmale des unabhängigen Patentanspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass die im Folgenden beschriebenen Ausführungsbeispiele nicht beschränkend sind, es sind vielmehr beliebige Variationsmöglichkeiten der in der Beschreibung, den Unteransprüchen und den Zeichnungen beschriebenen Merkmale möglich.
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Gemäß dem Patentanspruch 1 wird die Aufgabe der Erfindung dadurch gelöst, dass ein Kraftfahrzeugschloss bereitgestellt wird, aufweisend ein Gesperre mit einer Drehfalle und mindestens einer Sperrklinke, wobei die Drehfalle mittels der Sperrklinke in mindestens einer Rastposition verrastbar ist, einem schwenkbar in einer Lagerstelle aufgenommenen Betätigungselement, wobei die Lagerstelle Arme zum Halten des Betätigungselements in der Lagerstelle aufweist, und wobei die Haltearme des Betätigungselements nach dem Einführen in die Lagerstelle die Lagerstelle übergreifen, und wobei die Hebelarme umformbar sind. Durch den erfindungsgemäßen Aufbau der Lagerstelle ist nun die Möglichkeit geschaffen, eine Lagerstelle für ein Betätigungselement bereitzustellen, die mit minimalem Bauteilaufwand ein sicheres Halten des Betätigungselements ermöglicht. Einerseits kann durch das Umformen ein sicheres Halten gewährleistet werden und andererseits kann durch das Umformen des Betätigungselements selbst eine Lagerstelle, das heißt ein schwenkbewegliches Lagern des Betätigungselementes, ermöglichen. Neben dem sicheren Halten kann durch das Umformen eine Verbindung zwischen dem Lagerelement und dem Betätigungselement eine Schwenklagerung bereitgestellt werden, die durch ein alleiniges Zusammenspiel zwischen der Lagerstelle und dem Betätigungselement zustande kommt. Es kann somit mit geringstmöglichen Mitteln, das heißt mit einer geringstmöglichen Anzahl von Bauteilen, ein schwenkbares Lagern eines Betätigungselementes im Kraftfahrzeugschloss bereitgestellt werden. Das Umformen selbst ersetzt dabei die alternativen Methoden zum Verbinden oder Herstellen einer Lagerstelle. Die Lagerstelle selbst wird das durch das Zusammenspiel von Betätigungselement und Lagerstelle bereitgestellt. Auf eine separate Achse oder beispielsweise einen Niet kann verzichtet werden.
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In ein Schloss für ein Kraftfahrzeug, das auch Schließsystem genannt wird, werden Gesperre eingebaut, die aus einer Drehfalle und zumindest einer Sperrklinke bestehen. Das Gesperre im Schloss wirkt dabei mit einem Schlosshalter zusammen, der entweder an der Karosserie des Kraftfahrzeugs oder an der Tür, Klappe, Schiebetür, etc. befestigt ist. Die Relativbewegung zwischen Schlosshalter und Drehfalle bewirkt dabei, dass die Drehfalle verschwenkt wird und gleichzeitig die Sperrklinke mit der Drehfalle in Eingriff gelangt. Es gibt Gesperre mit Vorrast und Hauptrast, die aus dem Stand der Technik weitreichend bekannt sind.
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Je nach Ausführungsform gibt es ein- oder zweistufige Gesperre, die dann eine Vorrast und/oder eine Hauptrast aufweisen. Die Sperrklinke wird dabei bevorzugt federvorgespannt mit der Drehfalle in Eingriff gebracht. Zum Entsperren, das heißt zum Lösen der Sperrklinke von der Drehfalle, wird ein Auslösehebel eingesetzt. Dabei wird die Sperrklinke derart vom Auslösehebel beaufschlagt, dass die Sperrklinke außer Eingriff mit der Drehfalle und die Drehfalle sich von der Rastposition in eine Öffnungsposition bewegen kann. Die Bewegung der Drehfalle erfolgt hierbei zumeist mittels eines Federelements und/oder aufgrund einer Zugbelastung, die aus dem Schlosshalter in Kombination mit der Türdichtung resultiert.
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Zum Betätigen des Auslösehebels dient eine Betätigungshebelkette mit zumindest einem Betätigungshebel. Der Betätigungshebel kann beispielsweise ein Innenbetätigungshebel oder ein Außenbetätigungshebel sein, um beispielhaft Einsatzgebiete für einen Betätigungshebel zu nennen. Mit Hilfe des Betätigungshebels wird der Auslösehebel bewegt und das Gesperre entsperrt.
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Vorteilhaft kann es sein, wenn zwei, drei oder mehr Haltearme den Betätigungshebel bzw. das Betätigungselement übergreifen. Durch die Anzahl der Haltearme kann einerseits die Schwenkbewegung des Betätigungselements bzw. des Betätigungshebels einstellbar sein und andererseits kann durch die Anzahl der Haltearme die Spielfreiheit des Betätigungselements in der Lagerstelle beeinflusst werden. Die Haltearme dienen somit einerseits dazu, den Schwenkwinkel einzustellen und andererseits dazu, eine Stabilisierung der Lagerung für den Betätigungshebel zu ermöglichen. Je nach Funktionalität, die mittels des Betätigungshebels im Kraftfahrzeugschloss einstellbar ist, kann die Anzahl der Haltearme entsprechend ausgewählt bzw. eingesetzt werden.
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Ist die Lagerstelle und das Betätigungselement aus einem metallischen Blech gebildet, so ergibt sich wiederum eine vorteilhafte Ausgestaltungsvariante. Die Bereitstellung der Lagerstelle und des Betätigungselements aus Metall ermöglicht es einerseits, kostengünstige Bauteile zu verwenden und andererseits eine stabile Lagerung zur Übertragung auch größerer Kräfte zu ermöglichen. Größere Kräfte werden beispielsweise dort benötigt, wo ein Zuziehen eines Kraftfahrzeugschlosses umgesetzt werden muss. Ebenfalls große Kräfte können bei einem Aufstellen eines zum Beispiel vereisten Türelements vonnöten sein. Hier können die metallischen Bestandteile der gelenkigen Anbindung der Metallteile in vorteilhafter Weise eingesetzt werden. Es kann folglich nicht nur eine kostengünstige, mit einer geringen Anzahl von Bauteilen versehene gelenkige Anbindung bereitgestellt werden, es besteht darüber hinaus auch die Möglichkeit, große Kräfte über die Lagerstelle hinweg zu transportieren bzw. zu übertragen. Ein Umformen kann mit einfachsten konstruktiven Mitteln, beispielsweise mit einem Stempel, erfolgen, was wiederum einen geringstmöglichen Herstellungsaufwand bedingt.
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In einer weiteren Ausgestaltungsvariante der Erfindung ist die Lagerstelle aus einer, einen identischen Durchmesser aufweisenden Öffnung gebildet. Die Lagestelle ist mit einer Öffnung versehen, in die das Betätigungselement eingeführt wird. Nach einem Umformen der Haltearme wird das Betätigungselement mit der Lagerstelle verbunden. Wird in die Lagerstelle eine im Wesentlichen kreisrunde Öffnung eingestanzt oder zum Beispiel eingebohrt, so ergibt sich eine kostengünstige und einfache Fertigung. Neben der günstigen Fertigung der Öffnung kann durch eine einen einheitlichen Durchmesser aufweisenden Öffnung ein Verschwenken des Betätigungselementes leicht hergestellt werden.
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In einer weiteren Ausgestaltungsvariante der Erfindung weist die Lagerstelle zumindest eine Umformung, insbesondere eine Abkantung oder eine Einprägung, auf. Wird in die Lagerstelle selbst eine Umformung eingebracht, so kann die Lagerstelle eine zusätzliche Funktion übernehmen. Die Lagerstelle dient, wie der Name schon sagt, zur Aufnahme und Lagerung des Betätigungselements. Wird nun in die Lagerstelle beispielsweise eine Abkantung eingeformt, so kann die Lagerstelle zusätzlich als ein Anschlagmittel im Zusammenspiel zwischen Betätigungselement und Lagerstelle dienen. Die Abkantung kann dann mit zum Beispiel dem Betätigungselement und/oder einem Haltearm zusammenwirken und somit eine Schwenkbegrenzung für den Betätigungshebel darstellen. Mit anderen Worten kann der Betätigungshebel dann beim Verschwenken gegen die Abkantung bewegt werden, so dass auf einen separaten Anschlag für den Betätigungshebel verzichtet werden kann. Dies reduziert die Anzahl der benötigten Bauteile zur Bereitstellung einer Lagerstelle für einen schwenkbar aufgenommenen Hebel auf ein Minimum. Vorstellbar ist es aber auch, dass zusätzlich oder alternativ eine Einprägung in die Lagerstelle eingeformt wird. Eine Einprägung in die Lagerstelle kann beispielsweise auch bei der Herstellung der Lagerstelle leicht mittels eines Formstempels in die Lagerstelle eingeformt werden. Die Einprägung steht dann einseitig über die Lagerstelle hinaus und kann dann je nach Anordnung der Einprägung als Anschlag für den Betätigungshebel oder als Anschlag für einen Haltearm dienen. Vorstellbar ist es hierbei natürlich auch, dass bevorzugt zwei, noch bevorzugter drei oder mehr, Einprägungen am Umfang der Öffnung der Lagerstelle angeordnet sind. Vorstellbar ist es beispielsweise auch, dass jedem Haltearm eine Einprägung zugeordnet ist, so dass ein stabiles Anliegen des Betätigungselementes ermöglicht wird, was beispielsweise bei einer Übertragung großer Kräfte von Vorteil sein kann. Abkantungen und Einprägungen können gemeinsam in der Lagerstelle vorhanden sein und mit den Haltearmen und/oder einer Erstreckung des Betätigungshebels selbst zusammenwirken.
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Weist die Lagerstelle im Bereich der Öffnung eine Trennstelle auf, so kann wiederum eine Variante der Erfindung bereitgestellt werden. Eine Trennstelle meint hierbei, dass umlaufend um die Öffnung herum die Lagerstelle eine Trennung aufweist. Die Trennung der Lagerstelle im Bereich der Öffnung kann dabei in vorteilhafter Weise mit einer Abkantung am Umfang der Öffnung zusammenwirken, so dass einerseits die Abkantung und andererseits die Trennstelle eine als Anschlagsbegrenzung für die Bewegung des Betätigungselements dienen kann. Durch diese vorteilhafte Ausgestaltungsvariante kann eine Lagerstelle zur begrenzten Bewegbarkeit des Betätigungselementes bereitgestellt werden, ohne dass weitere Teile zur Schwenkbegrenzung notwendig sind. Vorteilhafterweise können natürlich Abkantungen, Einprägungen und Trennstelle zusammenwirken, um ein sicheres Halten und/oder Begrenzen des Betätigungselements zu ermöglichen.
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Weist die Lagerstelle eine Lasche auf, wobei die Lasche in die Öffnung der Lagerstelle zumindest bereichsweise hineinreicht, so dass eine Lagesicherung für das Betätigungselement bereitstellbar ist, so kann wiederum eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung erzielt werden. Als Lasche kann hierbei eine Verlängerung dienen, die sich ausgehend von einer Umrandung der Öffnung an der Lasche in Richtung des Mittelpunkts der Öffnung hin erstreckt. Die Öffnung wird somit begrenzt. Die Lasche kann ebenfalls während der Herstellung der Öffnung in die Lasche eingeformt werden und dient als Stützmittel für das Betätigungselement. In vorteilhafter Weise weist die Lasche eine symmetrische Ausbildung auf und erstreckt sich bis über einen Mittelpunkt der Öffnung hinweg. Durch die Ausbildung einer zusätzlichen Lasche, die die Öffnung überdeckt, kann das Betätigungselement in der Lagerstelle weiter stabilisiert werden. Die Lasche dient somit als Lagesicherung, um ein möglichst präzises Führen des Betätigungselements in der Lagerstelle zu ermöglichen.
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Die Umformung, insbesondere die Abkantung und/oder Einprägung und/oder die Trennstelle und/oder die Lasche können einen Anschlag für das Betätigungselement bilden. Der Lasche kann somit eine Doppelfunktion zugeordnet werden, insbesondere dann, wenn die Lasche nicht nur zur Lagesicherung des Betätigungselementes dient, sondern zusätzlich mit dem Betätigungselement in der Weise zusammenwirkt, dass die Lasche eine Schwenkbegrenzung für das Betätigungselement darstellt. Je nach Anordnung und Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Hebelmechanik können die genannten Modifikationen an der Lagerstelle zusammen in die Lagerstelle und/oder das Betätigungselement eingebracht werden, so dass die entsprechenden Funktionalitäten mit der Lagerstelle erzielbar sind. Es können unterschiedliche Schwenkwinkel eingestellt werden, indem die Anschläge entsprechend beabstandet angeordnet sind, und es kann ein sicheres Halten des Betätigungselements in der Lagerstelle ermöglicht werden, so dass ein möglichst spielfreies Übertragen einer Kraft über die Lagerstelle hinweg realisierbar ist.
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Eine Ausgestaltungsvariante der Erfindung kann sich auch dadurch ergeben, dass die Lagerstelle selbst als Teil eines schwenkbar gelagerten Hebels ausgebildet ist. Die Lagerstelle selbst kann einen Hebel darstellen und schwenkbar gelagert aufgenommen sein. Hierdurch besteht die Möglichkeit, entweder einen großen Hebelweg zu überschreiten oder eine aufwändige Mechanik im Kraftfahrzeugschloss bereitstellen zu können. Eine große Bewegung ist beispielsweise dann notwendig, wenn beispielsweise ein Aufstellen des Türelements realisiert werden soll, oder wenn beispielsweise ein Zuziehen des Gesperres von einer Vorrastposition des Gesperres hin zu einer Hauptrastposition des Gesperres mittels des erfindungsgemäßen Betätigungselements realisiert werden soll.
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Um ein Umformen der Haltearme und ein möglichst spielfreies Lagern des Betätigungselements in der Lagerstelle zu ermöglichen, kann es vorteilhaft sein, wenn die Lagerstelle eine größere Materialdicke als das Betätigungselement. Wie im Ausführungsbeispiel noch einmal ausführlich verdeutlich, kann durch die Materialunterschiede eine Spielfreiheit zwischen Lagerstelle und Betätigungselement eingestellt werden, so dass auch präzise Bewegungen mittels der Lagerstelle im Schloss realisiert werden können.
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Nachfolgend wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die anliegenden Zeichnungen anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es gilt jedoch der Grundsatz, dass die Ausführungsbeispiele die Erfindung nicht beschränken, sondern lediglich eine vorteilhafte Ausgestaltungsformen darstellen. Die dargestellten Merkmale können einzeln oder in Kombination mit weiteren Merkmalen der Beschreibung wie auch den Patentansprüchen einzeln oder in Kombination ausgeführt werden.
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Es zeigt:
- 1 eine beispielhafte Darstellung der Erfindung eines achsenlosen Gelenks in einer dreidimensionalen Darstellung, wobei die Lagerstelle aus einem schwenkbar gelagerten Hebel gebildet ist,
- 2 eine alternative Ausführungsform des achsenlosen Gelenks von einer entgegengesetzten Ansicht in Bezug auf die 1,
- 3 einen ersten Schritt zum Fügen des achsenlosen Gelenks bzw. vor dem Fügen der Lagerstelle mit dem Betätigungselement,
- 4 ein gefügtes Gelenk als Schnitt durch die Lagerstelle, und
- 5 ebenfalls eine Ansicht auf die Lagerstelle in einem Schnitt mit einer Ansicht auf das umgeformte Betätigungselement.
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In der 1 ist eine dreidimensionale Ansicht auf ein achsenloses Gelenk 1 als Teil eines Kraftfahrzeugschlosses 2 wiedergegeben. Das achsenlose Gelenk 1 umfasst einen Betätigungshebel 3 und eine Lagerstelle 4. Der Betätigungshebel 3, der beispielsweise ein Zuziehhebel für eine Zuzieheinrichtung sein kann, ist schwenkbeweglich in Richtung des Pfeils P um die Achse 5 herum schwenkbar in der Lagerstelle 5 aufgenommen. In diesem Ausführungsbeispiel ist die Lagerstelle 4 als Teil eines schwenkbar gelagerten Hebels 6 ausgebildet. Der Hebel 6 ist um die Achse 7 schwenkbar im Kraftfahrzeugschloss 2 gelagert. Der Hebel 6 und somit die Lagerstelle 4 sind folglich ebenfalls in Richtung des Pfeils P2 um die Achse 7 herum verschwenkbar.
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Die Lagerstelle 4 umfasst eine Öffnung 8, wobei die Öffnung 8 von der Lagerstelle 4 umschlossen ist. In die Lagerstelle 4 ist eine Trennfuge 9 eingeformt, wobei die Trennfuge 9 in diesem Ausführungsbeispiel einen Teil einer Abkantung 10 bildet. In die Abkantung 10 ist zusätzlich eine Lasche 11 eingeformt, die zur Stabilisierung des Betätigungshebels 3 bzw. des Betätigungselementes 3 dient.
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An der Lagerstelle 4 ist der Betätigungshebel 3 befestigt, wobei der Betätigungshebel 3 mittels Hebelarmen an der Lagerstelle 4 formschlüssig angebunden ist. Der Betätigungshebel 3 ist folglich um die Achse 5 herum schwenkbar aufgenommen und wird mittels der Haltearme 12, 13 in der Öffnung 8 gehalten. Wie in dem Ausführungsbeispiel deutlich zu erkennen ist, wird die Bewegung des Betätigungselements 3 einerseits durch die Trennfuge 9 und die an der Trennfuge 9 ausgebildete Anschlagfläche 14 und die Anschlagfläche 15 an der Abkantung 10 begrenzt. Der Betätigungshebel 3 ist folglich in Richtung des Pfeils P ausgehend von der Anschlagfläche 15 bis hin zur Anschlagfläche 14 hin und her bewegbar in der Lagerstelle 4 aufgenommen.
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Gesichert wird die Lage des Betätigungshebels 3 durch das Zusammenspiel des kreisförmigen Endes 16 des Betätigungshebels 3 im Zusammenspiel mit den Haltearmen 12, 13 und der Lagesicherung durch die Lasche 11. Wie deutlich zu erkennen ist, erstreckt sich die Lasche 11 über die Mitte der Achse 5 hinweg, so dass eine sichere Lagerung des Betätigungshebels 3 in der Lagerstelle 4 ermöglichbar ist. Die Lasche 11 ist in diesem Ausführungsbeispiel symmetrisch in Bezug auf Mittelachse M der Lasche 11 ausgebildet.
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In diesem Ausführungsbeispiel wird der Schwenkwinkel um die Achse 5 des Betätigungselements 3 durch die Anschlagflächen 14, 15 begrenzt, wobei es ebenfalls vorstellbar ist, dass die Haltearme 12, 13 im Zusammenspiel mit der Abkantung 10 und der Trennfuge 9 als Anschläge für den Betätigungshebel 3 dienen können.
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Der Betätigungshebel 3 kann beispielsweise ein Zuziehhebel für ein Gesperre dienen. Dazu könnte in die Abkantung 17 ein Teil einer nicht dargestellten Drehfalle eingreifen und die Drehfalle von einer Vorrastposition in eine Hauptrastposition hineinbewegen. Um eine Bewegung des Betätigungshebels 3 in Richtung des Pfeils P3 zu ermöglichen, würde der Hebel 6 zum Beispiel mittels eines Motors und/oder eines Bowdenzugs angetrieben und um die Achse 7 herum verschwenkt, so dass eine Zuziehkraft auf die Drehfalle ausübbar wäre. Um hierbei einen sicheren Eingriff zwischen Betätigungshebel 3 und Drehfalle zu gewährleisten, kann während des Zuziehvorgangs der Betätigungshebel 3 um das achsenlose Gelenk 1 herum in Richtung des Pfeils P verschwenkt werden.
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In der 2 ist eine alternative Ausführungsform eines Betätigungselements 18 in einer dreidimensionalen Darstellung und in einer in Bezug auf die 1 rückseitigen Ansicht auf den Betätigungshebel 18 wiedergegeben. Der Betätigungshebel 18 ist ebenfalls in einem schwenkbaren Hebel 19 gelagert, wobei der Hebel 19 um die Achse 20 herum verschwenkbar ist. In diesem Ausführungsbeispiel ist die Lagerstelle 21 mit Einprägungen 22, 23 versehen. Die Einprägungen 22, 23 sind in unterschiedliche Richtungen in die Lagerstelle 21 eingebracht. Bildet die Einprägung 22 eine Erhöhung in der Lagerstelle 21, so ist die Einprägung 23 als Vertiefung in die Lagerstelle 21 eingebracht. Die Einprägungen bzw. Umformungen 22, 23 sind somit in unterschiedliche Richtungen in Bezug auf die Lagerstelle ausgebildet. Zu erkennen sind wiederum zwei Haltearme 24, 25, die den Betätigungshebel 18 in der Lagerstelle 21 sichern. Dient die Erhöhung 22 als Anschlagfläche für den Betätigungshebel 18, so kann die Vertiefung 23 beispielsweise mit dem Haltearm 25 zusammenwirken, so dass Anschläge für den Betätigungshebel 18 vorliegen. Je nach Ausgestaltung der Einprägungen 22, 23, der Anordnung der Haltearme 24, 25 und der Ausrichtung der Verlängerungen 26 des Betätigungshebels 18, wie auch die Anordnung der Verlängerung 26 in Bezug auf das kreisförmige Ende 27 des Betätigungshebels 18, kann der Schwenkwinkel α des Betätigungshebels 18 einstellbar sein. Natürlich können auch Kombinationen der dargestellten Merkmale vorgesehen sein, so dass unterschiedliche Funktionen mit dem achsenlosen Gelenk 1 realisierbar sind. In den beiden Ausführungsvarianten der 1 und 2 ist der Betätigungshebel 3, 18 identisch ausgeführt, wohingegen die Lagerstellen 4, 21 unterschiedliche Aufnahmen für den Betätigungshebel 3, 18 bilden.
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In der 3 ist die Anordnung eines Hebels 28 mit einer weiteren Ausführungsvariante einer Lagerstelle 29 vor einer Montage mit einem Betätigungshebel 30 wiedergegeben. Insofern erkennt man in der 3, dass die Haltearme 31, 32 in einem unverformten Zustand wiedergegeben sind. Zu erkennen ist aber auch, dass in die Lagerstelle 29 eine Abkantung 33 eingeformt ist, die sich bereichsweise umfänglich um die Öffnung 34 erstreckt. Zusätzlich ist in der 3 eine Montagehilfe dargestellt, die Auflagen 36, 37 zum Umformen der Haltearme 31, 32 aufweist. Die 3 zeigt insofern den Zustand des achsenlosen Gelenks 38 vor dem Fügen des Betätigungshebels in die Lagerstelle 29 bzw. den Hebel 28.
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In der 4 ist nun der gefügte Zustand von Betätigungshebel 30 und Lagerstelle 29 wiedergegeben. Die Haltearme wurden mittels zum Beispiel eines Stempels mit einer Kraft F umgeformt, wobei die Abkantauflagen 36, 37 als Gegenlager dienen. Die Auflagen 36, 37 sind in der Montagehilfe 35 höher ausgebildet, als die Materialdicke Dl der Lagerstelle 29, so dass sich eine Spielfreiheit S zwischen den Armen 31, 32 und der Lagerstelle 29 einstellt. Mittels der Montagehilfe 35 und insbesondere mittels der Abkantauflagen 36, 37 lässt sich somit ein präzises Ausrichten zwischen der Lagerstelle 29 und den Haltearmen 31, 32 einstellen.
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In der 5 ist das Fügen des Betätigungshebels 30 mit der Lagerstelle 29 mit einer alternativen Montagehilfe 38 wiedergegeben. Die Montagehilfe 38 verzichtet auf die Auflagen 36, 37, so dass bei einem Umformen der Haltearme 31, 32 ein spielfreies Aufliegen der Haltearme 31, 32 auf der Lagerstelle 29 erzielbar ist. Hierzu weist die Lagerstelle 29 eine größere Materialdicke Dl auf als der Betätigungshebel 30. Die Materialdicke DB des Betätigungshebels 30 ist geringer als die Materialdicke DL der Lagerstelle 29.
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In jedem Fall lässt sich durch den erfindungsgemäßen Aufbau eines achsenlosen Gelenks eine konstruktiv einfache, sichere, mit geringstmöglichen Bauteilen erzielbare Lagerung eines Betätigungshebels in einem Kraftfahrzeugschloss erzielen. Je nach einzustellender Spielfreiheit S in Kombination mit einer Lasche 39 können auch präzise Führungen des Betätigungshebels realisiert werden, so dass auch große Kräfte sicher mittels des Betätigungshebels übertragen werden können.
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Bezugszeichenliste
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- 1, 38
- achsenloses Gelenk
- 2
- Kraftfahrzeugschloss
- 3, 18, 30
- Betätigungselement
- 4, 21, 29
- Lagerstelle
- 5, 7, 20
- Achse
- 6, 19, 28
- Hebel
- 8, 34
- Öffnung
- 9
- Trennfuge
- 10
- Abkantung
- 11, 39
- Lasche
- 12, 13, 24, 25, 31, 32
- Haltearm
- 14, 15
- Anschlagfläche
- 16, 27
- kreisförmiges Ende
- 17, 33
- Abkantung
- 22, 23
- Einprägungen
- 26
- Verlängerung
- 35, 38
- Montagehilfe
- 36, 37
- Auflage
- P, P2, P3
- Pfeil
- M
- Mittelachse
- α
- Schwenkwinkel
- F
- Kraft
- S
- Pfeil
- DL, DB
- Materialdicke
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102008039240 A1 [0003]
- DE 102018116313 A1 [0004]