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DE102023002960B3 - Kabelsteckverbinder - Google Patents

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DE102023002960B3
DE102023002960B3 DE102023002960.2A DE102023002960A DE102023002960B3 DE 102023002960 B3 DE102023002960 B3 DE 102023002960B3 DE 102023002960 A DE102023002960 A DE 102023002960A DE 102023002960 B3 DE102023002960 B3 DE 102023002960B3
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Germany
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contact
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connector
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DE102023002960.2A
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Waldemar Stobbe
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Telegaertner Karl Gaertner GmbH
Original Assignee
Telegaertner Karl Gaertner GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Kabelsteckverbinder (10) zum Anschluss eines Datenübertragungskabels (11) mit einem Verbinderkern (20) und einem Schirmgehäuse (80), die zumindest teilweise von einer Kabeltülle (140) umgeben werden, wobei der Verbinderkern (20) ein von einer Mehrzahl an Kontaktelementen (60, 70) durchgriffenes Isoliergehäuse (19), das aus einem Kontaktaufnahmegehäuse (21) und einem Aderaufnahmeteil (40) mit Aderaufnahmekanälen (48, 49) besteht, aufweist, wobei jedes Kontaktelement (60, 70) an seinen Endbereichen einen Kontaktbereich (61, 71) zum Gegenverbinder und ein Anschlusselement (62, 72) zum Anschluss einer Ader (12) des Datenübertragungskabels (11) aufweist, wobei das den Verbinderkern (20) in Umfangsrichtung umgebende Schirmgehäuse (80) ein Verbindungselement (88) zum Gegenverbinder und einen Kabelschirmanschlussbereich (110) zur Verbindung mit dem Kabelschirm (16) des Datenübertragungskabels (11) aufweist wobei das Material im Kabelschirmanschlussbereich (110) des Schirmgehäuses (80) zur Ausbildung einer doppelten Materialstärke gefaltet ist. Zur Gewährleistung einer wirksamen Kabelzugentlastung wird vorgeschlagen, am Schirmgehäuse (80) eine zusätzliche Kabelschirmauflage (130) mit einem Rückhalteabschnitt (132) anzuordnen, dessen Sperrflächen (133, 134) bei Anlage der Abschlussfläche (122) des Kabelanschlussbereichs (110) einer Verformung der verformten Kontaktflügel (114, 115) entgegenwirken.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Kabelsteckverbinder zum Anschluss eines Datenübertragungskabels mit einem Verbinderkern und einem Schirmgehäuse, die zumindest teilweise von einer Kabeltülle umgeben werden, wobei der Verbinderkern ein von einer Mehrzahl an Kontaktelementen durchgriffenes Isoliergehäuse, das aus einem Kontaktaufnahmegehäuse und einem Aderaufnahmeteil mit Aderaufnahmekanälen besteht, aufweist, wobei jedes Kontaktelement an seinen Endbereichen einen Kontaktbereich zum Gegenverbinder und ein Anschlusselement zum Anschluss einer Ader des Datenübertragungskabels aufweist, wobei das den Verbinderkern in Umfangsrichtung umgebende Schirmgehäuse ein Verbindungselement zum Gegenverbinder und einen Kabelschirmanschlussbereich zur elektrischen Verbindung mit dem Kabelschirm des Datenübertragungskabels aufweist.
  • Gattungsgemäße Kabelsteckverbinder finden beispielsweise in Single-Pair-Ethernet-Steckverbindern (SPE) als zweipolige Hochfrequenz-Steckverbinder zur Herstellung einer elektrischen Verbindung zwischen einem zweiadrigen Datenübertragungskabel und einem Gegenverbinder Anwendung. Alternativ ermöglichen derartige Verbinder eine elektrische Verbindung zwischen zwei Datenübertragungskabeln. Im Unterschied zu bekannten achtadrigen Ethernet-Verbindungen ermöglichen Single-Pair-Ethernet-Verbindungen (SPE) die Übertragung von Signalen über das Ethernet-Protokoll mittels nur einem verdrillten Aderpaar mit Übertragungsraten von 10 Mb/s bis 1 GBit/s. Dies führt zu Materialeinsparungen, die insbesondere den industriellen Einsatz begünstigen. Gleichzeitig ermöglicht SPE simultan zur Signal- und Datenübertragung eine Energieübertragung mit Leistungen bis zu 50 Watt bei einer temperaturabhängigen Strombelastbarkeit von 2 bis 3,5 A bzw. 4 bis 7 A.
  • Das an einen erfindungsgemäßen Kabelsteckverbinder anzuschließende Datenübertragungskabel weist zwei Adern auf. Jede Ader besteht aus einem elektrischen Leiter, der von einer Aderisolierung umhüllt wird, wobei die Adern miteinander verdrillt sind und ein Aderpaar ausbilden. Der elektrische Leiter kann dabei als Litzenleiter aus beispielsweise sieben oder neunzehn verseilten Einzeldrähten oder als Massivleiter ausgeführt sein. Für kurze Übertragungsstrecken bis etwa 20 m kommen häufig Datenübertragungskabel mit Litzenleitern zum Einsatz. Sie zeichnen sich durch eine hohe mechanische Flexibilität aus. Bei längeren Übertragungstrecken werden bevorzugt Massivleiter eingesetzt, da diese durch ihren kompakten Leiterquerschnitt eine geringere Dämpfung als verseilte Litzenleiter aufweisen.
  • Zum Schutz des Aderpaares gegen ein Übersprechen der Signale von und zu Aderpaaren benachbarter Datenübertragungskabel kann das Aderpaar von einer Paarschirmung umgeben sein, wobei diese Paarschirmung beispielsweise als leitfähiger Folienstreifen ausgestaltet sein kann, der um das Aderpaar gewickelt wird. Alternativ oder auch zusätzlich kann das Aderpaar von einem Schirmgeflecht umgeben sein.
  • Die Adern des Datenübertragungskabels werden von einem Kabelmantel aus einem Isoliermaterial umgeben. Zwischen dem Adermantel und dem optional von einem Paarschirm umgebenen Aderpaar wird häufig ein Kabelschirm in Form eines leitfähigen Schirmgeflechts angeordnet. Dieser Kabelschirm schützt den durch die Adern des Datenübertragungskabels fließenden Signalstrom vor störenden Strahlungen, die von außen auf das Datenübertragungskabel einwirken können. Als Quellen derartiger äußerer Störstrahlungen sind beispielsweise Abstrahlungen von Handys, Mobilfunkmasten oder benachbarte unvollständig abgeschirmte oder ungeschirmte Datenübertragungsanordnungen in Form von Steckverbindern zu nennen.
  • Der Verbinderkern eines erfindungsgemäßen Kabelsteckverbinders beinhaltet eine Mehrzahl an Kontaktelementen, die eine elektrische Verbindung zwischen den Adern des Datenübertragungskabels und den Kontakten eines komplementär ausgebildeten Gegenverbinders ermöglichen. Der Aderanschluss an die Kontaktelemente erfolgt dabei mittels Anschlusselementen. Aus dem Stand der Technik sind dem Fachmann Anschlusselemente in der Ausführung als Schneid-Klemm-Kontakte (IDC) und als Piercingkontakte (IPC) bekannt. Beispielhaft finden sich in der EP 2 359 441 B1 Anschlusselemente als IPC und in der DE 10 2012 210 113 A1 Anschlusselemente als IDC.
  • Für die Anwendung in rauen Industrieumgebungen weisen gattungsgemäße Kabelsteckverbinder und die daran anzuschließenden Datenübertragungskabel geeignete, dem Fachmann bekannte Schirmelemente auf, um die Übertragungsstrecke wirksam gegen äußere Störsignale abzuschirmen und eine optimale Datenübertragung zu gewährleisten.
  • Zur Sicherstellung einer störungsfreien hochfrequenten Datenübertragung ist es notwendig, die gesamte Steckverbinderanordnung, bestehend aus dem Datenübertragungskabel mit den daran konfektionierten Steckverbindern im Zusammenbau mit den Gegenverbindern, wirksam und sicher gegenüber äußeren Störsignalen abzuschirmen. Innerhalb einer Datenübertragungsstrecke kommen dazu mehrere miteinander verbundene und die Steckverbinderanordnung in Umfangsrichtung umgebende Schirmelemente aus einem elektrisch leitfähigen Material zum Einsatz. Die Gehäuse der Steckverbinder sind beispielsweise aus einem leitfähigen Metall gefertigt und mittels leitfähiger Schirmelemente mit dem Kabelschirm des Datenübertragungskabels elektrisch verbunden. Alternativ werden von Kontaktelementen durchgriffene Isoliergehäuse in Umfangsrichtung von einem zusätzlichen Schirmgehäuse, beispielsweise von einem Stanz-Biegeteil aus einem leitfähigen Material, umgeben. Eine zuverlässige Kontaktierung dieser Schirmelemente unter statischer und dynamischer Belastung ist die Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige und störungsfreie Datenübertragungsstrecke in rauen Industrieumgebungen.
  • Zum Schutz des Kabelsteckverbinders gegen unerwünschte mechanische Belastungen über das angeschlossene Datenübertragungskabel ist üblicherweise eine Kabelzugentlastungsvorrichtung vorgesehen. Derartige Vorrichtungen nehmen durch eine Kabelklemmung äußere Kräfte und Momente auf, die auf das angeschlossene Kabel einwirken können und schützen damit insbesondere die Anschlusselemente der Kontaktelemente des Kabelsteckverbinders mit ihrer mechanischen und elektrischen Verbindung zur Ader des Datenübertragungskabels vor unzulässigen Belastungen und Beschädigungen. Aus dem Stand der Technik sind sowohl separate als auch im Schirmgehäuse des Kabelsteckverbinders integrierte Kabelzugentlastungsvorrichtungen, die die Kabelschirmkontaktierung beinhalten, bekannt.
  • Bei sehr kleinen Steckverbindern, insbesondere im Hinblick auf Single Pair Ethernet-Steckverbinder, besteht die Herausforderung darin, eine sichere Kontaktierung des Kabelschirms zum Schirmgehäuse und eine wirksame Kabelzugentlastung innerhalb eines begrenzten Bauraums mit minimalen Materialstärken des Schirmgehäuses bereitzustellen. Insbesondere verhindern Materialstärken des Schirmgehäuses kleiner 0,4 mm die Realisierung normkonformer Kabelzugentlastungsvorrichtungen, die Zugkräfte größer 50 N aufnehmen können, um den Kabelsteckverbinder wirksam vor unerwünschten Zugbelastungen zu schützen.
  • Aus der US 2010 / 0 184 338 A1 ist ein gattungsgemäßer Kabelsteckverbinder zum Anschluss eines Datenübertragungskabels bekannt, der üblicherweise, beispielsweise zum Berührschutz oder zur Abdichtung, zusätzlich von einer isolierenden Kabeltülle umgeben sein kann. Der von einem zweiteiligen Schirmgehäuse 5 umgebene Verbinderkern umfasst ein dreiteiliges Isoliergehäuse aus den Pos. 1, 3, 4, das von einer Mehrzahl an Kontaktelementen durchgriffen wird. Die Stabilität der Kontaktflügel, die an dem dem anzuschließenden Datenübertragungskabel zugewandten Endbereich des Schirmdeckels 51 angeordnet sind, wird allein durch die Materialstärke des Schirmdeckels bestimmt. Anwendungsbedingt sehr dünne Materialstärken des Schirmdeckels 51 begrenzen die Belastbarkeit und Kontaktierungssicherheit der Kontaktflügel zum Kabelschirm und zum Kabel.
  • Die JP 2004 055 331 A offenbart einen Kabelsteckverbinder zum Anschluss eines Koaxialkabels 50 mit einem Isoliergehäuse 80, das in Längsrichtung von einem Kontakt 70 zum Anschluss des Koaxialkabelinnenleiters 51 durchgriffen wird. Ein Schirmgehäuse 2, an dessen dem anzuschließenden Koaxialkabel zugewandten Endbereich zwei Kontaktflügel zur Kontaktierung des Koaxialkabelschirms 53 angeordnet sind, umgibt das Isoliergehäuse 80 in Umfangsrichtung. In vorteilhafter Weise ist das Material im Bereich der Kontaktflügel um 180° gefaltet, so dass damit eine Verdopplung der Materialstärke und eine Erhöhung der Stabilität der Kontaktflügel bewirkt wird. In Abhängigkeit von der verwendeten Materialstärke des Schirmgehäuses und von den äußeren Belastungen auf das an den Steckverbinder angeschlossene Koaxialkabel sind weitere Maßnahmen / Bauteile notwendig, um eine stabile Kabelzugentlastung zu gewährleisten.
  • Aus der US 2020 / 0 212 604 A1 ist ein weiterer gattungsgemäßer Steckverbinder 10 zum Anschluss eines Datenübertragungskabels 11 bekannt, der ein Isoliergehäuse 22 aufweist, in dem insgesamt sechs Kontaktelemente 21 zum Anschluss der Adern des Datenübertragungskabels 11 angeordnet sind. In Umfangsrichtung wird das Isoliergehäuse 22 von einem zweiteiligen Schirmgehäuse 26, 42 umgeben, wobei der dem anzuschließenden Datenübertragungskabel 11 zugewandte Endbereich des Schirmdeckels 26 Kontaktflügel 33, 38 zur Kontaktierung aufweist. Die Endbereiche vorgenannter Kontaktflügel 33, 38 sind um 180° gefaltet und erhöhen damit die Stabilität. Zusätzlich ist am Schirmgehäuseunterteil 42 eine Kontaktzunge 46 vorgesehen, die zusätzliche Kontaktpunkte zum Kabelschirm ermöglicht. Auch hier sind in Abhängigkeit von der Materialstärke und von den äußeren Belastungen auf das angeschlossene Datenübertragungskabel 11 weitere Maßnahmen notwendig, um eine stabile Kabelzugentlastung zu gewährleisten.
  • Der in der US 10 700 455 B1 gezeigte gattungsgemäße Kabelsteckverbinder offenbart eine mehrteiliges Isoliergehäuse, in dem eine Mehrzahl an Kontakten zum Anschluss der Adern eines Datenübertragungskabels angeordnet sind. Das das Isoliergehäuse in Umfangsrichtung umgebende Schirmgehäuse 4 ist an seinem dem anzuschließenden Datenübertragungskabel zugewandten Endbereich mit verformbaren Kontaktflügeln und einer Kontaktzunge ausgestattet, die eine Mehrzahl an Kontaktpunkten in Umfangsrichtung zum Kabelschirm ermöglichen. Abhängig von den äußeren Belastungen sind auch hier zusätzliche Maßnahmen für eine stabile Kabelzugentlastung notwendig.
  • Ein weiterer gattungsgemäßer Kabelsteckverbinder wird in der DE 10 2020 134 894 A1 zum Anschluss eines zweiadrigen Datenübertragungskabels vorgestellt. Im Isoliergehäuse der Steckereinheit 18 sind insgesamt zwei Schneid-Klemmkontakte (IDC)zum Anschluss der in einem Beschaltungsblock 82 positionierten Adern 88 des Datenübertragungskabels 84 angeordnet. In Umfangsrichtung wird die Steckereinheit 18 von einem Schirmgehäuse 94 umgeben, das an seinem dem anzuschließenden Datenübertragungskabel 84 zugewandten Endbereich zwei verformbare Kontaktierungslaschen 102, 104 aufweist, die nach ihrer Verformung die gegenüberliegende Kontaktzunge umschließen und den Kabelschirm kontaktieren. Zur Verbesserung der Kontaktierung zum Kabelschirm sind innerhalb der Kontaktierungslaschen 102, 104 und in der gegenüberliegenden Kontaktzunge Eingriffselemente in Form ausgeklinkter Federelemente angeordnet, die dem Fachmann bekannt sind. Nachteilig wirkt auch hier der Verzicht auf weitere, die Stabilität der Kabelzugentlastung erhöhende Maßnahmen.
  • Die EP 3 127 189 B1 offenbart einen abgeschirmten Telekommunikationsverbinder 10, der ein Isoliergehäuse 12, eine Aderaufnahme 14 und ein das Isoliergehäuse 12 in Umfangsrichtung umgebendes Schirmgehäuse 102 aufweist, wobei im Isoliergehäuse 12 acht Kontaktelemente 20 zur Kontaktierung eines Gegenverbinders und zum Anschluss der Adern eines Datenübertragungskabels angeordnet sind. Zur Realisierung einer langfristig sicheren Kontaktierung des Schirmgehäuses zum Kabelschirm wird vorgeschlagen, den Kontaktabschnitt des Schirmgehäuses 102 zum Kabelschirm als Hülse 110 mit gewellten Seitenwänden 318 auszugestalten, die sich in radialer Richtung überlappen, wenn sich die Abschirmung in einem vorgecrimpten Stadium befindet. Die vorgeschlagene Kontaktierung des Schirmgehäuses 102 zum Kabelschirm ermöglicht sowohl einen sicheren Schirmkontakt mittels zahlreicher Kontaktpunkte über die gewellte Hülsenstruktur als auch eine wirksame Zugentlastung des angeschlossenen Datenübertragungskabels gegen unerwünschte Belastungen auf den Kabelsteckverbinder 10. Nachteilig wirkt die in Umfangsrichtung geschlossene Struktur der Hülse 110 bezüglich der Konfektionierung des Kabelsteckverbinders, da das anzuschließende Datenübertragungskabel durch die Hülse 110 hindurch geführt werden muss, wobei die Öffnung der Hülse auch den maximalen Kabeldurchmesser eines anzuschließenden Datenübertragungskabels bestimmt. Bei dünnwandigen Ausführungen des Schirmgehäuses werden die geforderten Werte zur Aufnahme von Kabelzugkräften auch mit den als Sicken wirkenden Hülsenwellen nicht erreichbar sein.
  • Aus der US 6 059 607 A ist ein geschirmter Steckverbinder zum Anschluss eines Datenübertragungskabels 12 bekannt, der ein Isoliergehäuse 24 aufweist, das von einer Mehrzahl an Kontaktelementen 28 durchgriffen wird, die mit den Adern 30 des Datenübertragungskabels 12 verbunden sind. Das Isoliergehäuse 24 wird in Umfangsrichtung von einem Schirmgehäuse 38 umgeben, das aus einer Vorderschale 40 und zwei identischen Endschalen 48 ausgebildet wird. Die Endschalen 48 weisen an ihrem dem anzuschließenden Datenübertragungskabel zugewandten Endbereich eine V-förmige Crimpgeometrie auf, die durch Umformen eine dem Fachmann bekannte Kontaktierung zum Kabelschirm bei gleichzeitiger Wirkung als Kabelzugentlastung bewirkt, wobei die Anordnung der identischen Endschalen ein vorteilhaftes Ineinandergreifen der Crimpfinger in die dafür vorgesehenen Freiräume zur Ausbildung eines nahezu geschlossenen 360°-Schirms ermöglicht. Für eine stabile Kontaktierung und Kabelzugentlastung weisen die Crimpfinger zudem Sicken auf. Die Mehrzahl an Endschalen 48 bewirkt allerdings auch eine Erhöhung der Teilezahl sowie zusätzliche Übergangswiderstände zwischen den Endschalen 48 und der Vorderschale 40. Bei dünnwandigen Ausführungen des Schirmgehäuses 38 werden die geforderten Werte zur Aufnahme von Kabelzugkräften auch mit den vorgesehenen Sicken in den Crimpfingern nicht erreichbar sein.
  • Die JPH 102 70 123 A zeigt einen weiteren Kabelsteckverbinder mit einem Schirmgehäuse 10 zum Anschluss an ein Datenübertragungskabel 1. Der Kabelschirmanschlussbereich zum Kabelschirm weist eine dem Fachmann bekannte V-förmige Crimpgeometrie 10a bis 10d auf, an dessen dem anzuschließenden Datenübertragungskabel zugewandten Endbereich drei Eingriffselemente 10e angeordnet sind. Eine Verformung der Crimpgeometrie 10a bis 10d bewirkt die elektrische Kontaktierung des Schirmgehäuses zum Kabelschirm und gleichzeitig eine Kabelzugentlastung, deren Wirkung durch das Eingreifen der Eingriffselemente 10e in radialer Richtung nach innen in den Kabelmantel verstärkt wird. Bei dünnwandigen Ausführungen des Schirmgehäuses werden die geforderten Werte zur Aufnahme von Kabelzugkräften auch mit den vorgesehenen zusätzlichen Eingriffselementen nicht erreichbar sein.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, einen gattungsgemäßen Kabelsteckverbinder derart weiterzubilden, dass die Ausführung des Schirmgehäuses einen platzsparenden Aufbau des Kabelsteckverbinders bei minimalem Materialeinsatz unter Vermeidung zusätzlicher Kontaktübergangswiderstände innerhalb des Schirmgehäuses sowie eine sichere elektrische Kontaktierung zum Kabelschirm bei Gewährleistung einer wirksamen Kabelzugentlastung des anzuschließenden Datenübertragungskabels ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird bei einem gattungsgemäßen Kabelsteckverbinder erfindungsgemäß mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Es hat sich als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn im Kabelschirmanschlussbereich die nach dem Falten einander zugewandten Faltflächen elektrisch und mechanisch nicht lösbar miteinander verbunden sind. Dies ermöglicht stabile und sichere elektrische Verbindungen innerhalb des Kabelschirmanschlussbereichs.
  • Die Verbindung der nach dem Falten einander zugewandten Faltflächen im Kabelschirmanschlussbereich kann mittels eines dem Fachmann bekannten Verfahren, beispielsweise durch eine Clinchverbindung, erfolgen. Beispielhafte Ausführungen für Clinchverbindungen werden in der DE 10 2016 100 081 B4 offenbart.
  • In alternativen Ausführungen kann die Verbindung der nach dem Falten einander zugewandten Faltflächen im Kabelschirmanschlussbereich durch weitere dem Fachmann geläufige Verfahren, beispielsweise durch Nieten oder Schweißen, erfolgen.
  • In einer vorteilhaften Ausführung erfolgt der Aufbau des Schirmgehäuses einstückig. Auf diese Weise wird die Entstehung unerwünschter Übergangswiderstände zwischen einer Mehrzahl an Bauteilen vermieden.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn im Kabelschirmanschlussbereich zusätzliche Eingriffselemente angeordnet sind, die nach dem Umformen der Crimpgeometrie in radialer Richtung in den Kabelmantel des anzuschließenden Datenübertragungskabels eindringen oder diesen klemmen können. Dies verstärkt die Wirkung der Kabelzugentlastung.
  • Beispielsweise können die Eingriffselemente als Noppen oder Ausklinkungen ausgestaltet sein.
  • Besonders günstig ist es, wenn das Schirmgehäuse eine zusätzliche Kabelschirmauflage aufweist. Dies erzeugt zusätzliche, die Schirmwirkung verbessernde Kontaktpunkte des Schirmgehäuses zum Kabelschirm.
  • Die Anordnung der zusätzlichen Kabelschirmauflage gegenüber dem gefalteten Kabelschirmanschlussbereich führt zu einer gleichmäßigen Verteilung der Kontaktpunkte des Schirmgehäuses zum Kabelschirm.
  • Es erweist sich als besonders günstig, wenn die sich quer zur Richtung X erstreckenden Endbereiche des gefalteten Kabelschirmanschlussbereichs zu verformende Kontaktflügel ausbilden, die nach ihrer Verformung den Kabelschirm in Umfangsrichtung umgeben. Dies ermöglicht eine sichere Kontaktierung des Schirmgehäuses zum Kabelschirm in Umfangsrichtung des Datenübertragungskabels.
  • In einer vorteilhaften Ausführung sind die Kontaktflügel unter Ausbildung eines Öffnungsbereichs zur Aufnahme des von einem Kabelschirm umgebenen Datenübertragungskabels vor der Umformung vorgebogen. Dies vereinfacht die Auslegung eines geeigneten Crimpwerkzeugs, wobei der V-formähnliche Öffnungsbereich in vorteilhafter Weise als Einführtrichter das Einlegen des anzuschließenden Datenübertragungskabels mit unterschiedlichen Außendurchmessern in den Kabelschirmanschlussbereich des Schirmgehäuses ermöglicht.
  • Nach der Umformung der Kontaktflügel mittels eines geeigneten Crimpwerkzeugs zur Kontaktierung des Kabelschirms erweist es sich als besonders vorteilhaft, wenn die zusätzliche Kabelschirmauflage in Umfangsrichtung von den verformten Kontaktflügeln umschlossen und elektrisch kontaktiert wird. Dies führt in vorteilhafter Weise zu weiteren Kontaktpunkten zwischen dem Kabelschirm und dem Schirmgehäuse, die die Schirmwirkung verbessern.
  • In einer bevorzugten Ausführung weist die Kabelschirmauflage einen Anlageabschnitt und einen dazu breiteren Rückhalteabschnitt auf, wobei normal zur Richtung X ausgerichtete Sperrflächen des Rückhalteabschnitts bei Anlage der Abschlussfläche des Kabelschirmanschlussbereichs einer Verformung der verformten Kontaktflügel in Richtung der äußeren Zugbelastung entgegenwirken. Dies verbessert zusätzlich die Kabelzugentlastungsfunktion.
  • Zum Schutz vor Feuchtigkeit und Staub ist es vorteilhaft, wenn eine Kabeltülle das Schirmgehäuse mit dem angeschlossenen Datenübertragungskabel zumindest teilweise in Umfangsrichtung umgibt.
  • Zur erleichterten Bedienung erweist es sich als sehr günstig, wenn die Kabeltülle ein Betätigungselement zur Betätigung des Verbindungselements, beispielsweise in Form eines integrierten Rasthebels, aufweist.
  • Die das Schirmgehäuse und das angeschlossene Datenkabel in Umfangsrichtung zumindest teilweise umgebende Kabeltülle kann als separates Bauteil oder alternativ als Umspritzung vorgesehen sein.
  • Vorzugsweise weist das Verfahren zum Anschluss des Datenübertragungskabels an einen erfindungsgemäßen Kabelsteckverbinder folgende Montageschritte auf:
    • - Einführen des Endbereichs der vom Kabelmantel und Paarschirmung freigelegten Adern in die Aderaufnahmekanäle des Aderaufnahmeteils
    • - Kontaktierung der Adern des Datenübertragungskabels zu den Anschlusselementen der Kontaktelemente des Verbinderkerns
    • - Montage des Schirmgehäuses über den Verbinderkern
    • - Einlegen des um den Kabelmantel zurückgeschlagenen Kabelschirms in den Kabelschirmanschlussbereich des Schirmgehäuses
    • - Verformung der Kontaktflügel zur Herstellung einer elektrischen und mechanischen Verbindung des Kabelschirmanschlussbereichs des Schirmgehäuses zum Kabelschirm des anzuschließenden Datenübertragungskabels bei gleichzeitiger Ausbildung einer Kabelzugentlastung
    • - Montage der Kabeltülle
  • Die nachfolgende Beschreibung vorteilhafter Ausführungsformen der Erfindung dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung.
  • Es zeigen:
    • 1: eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Kabelsteckverbinders in einer ersten vorteilhaften Ausführung;
    • 2: eine perspektivische Ansicht des Kabelsteckverbinders aus 1 nach der Art einer Explosionszeichnung;
    • 3: eine vergrößerte perspektivische Ansicht des Datenübertragungskabels aus 2;
    • 4: eine perspektivische Ansicht der Verbinderkerns aus 2;
    • 5: eine weitere perspektivische Ansicht der Verbinderkerns aus 4 nach der Art einer Explosionszeichnung;
    • 6: eine perspektivische Ansicht des Schirmgehäuses aus 2 mit entfaltetem Kabelschirmanschlussbereich;
    • 7: eine weitere perspektivische Ansicht des Schirmgehäuses aus 6;
    • 8: eine perspektivische Ansicht des Schirmgehäuses aus 2 mit gefaltetem Kabelschirmanschlussbereich;
    • 9: eine vergrößerte Ansicht von Detail T aus 8;
    • 10: eine weitere perspektivische Ansicht des Schirmgehäuses aus 8;
    • 11: eine perspektivische Ansicht des Schirmgehäuses aus 8 mit vorverformten Kontaktflügeln;
    • 12: eine vergrößerte Ansicht von Detail X aus 11;
    • 13: eine vergrößerte Ansicht von Detail Y aus 11;
    • 14: eine Rückansicht des Schirmgehäuses aus 11;
    • 15: eine perspektivische Ansicht der Kabeltülle aus 1;
    • 16: eine weitere perspektivische Ansicht der Kabeltülle aus 15;
    • 17: eine perspektivische Ansicht des Verbinderkerns mit anzuschließendem Datenübertragungskabel aus 2 nach der Art einer Explosionszeichnung;
    • 18: eine perspektivische Ansicht des Verbinderkerns aus 17 mit eingelegten Adern im Aderaufnahmeteil, wobei das Aderaufnahmeteil auf dem Kontaktaufnahmegehäuse in einer Vormontagestellung aufgesetzt ist;
    • 19: eine perspektivische Ansicht des Verbinderkerns aus 18 mit angeschlossenem Datenübertragungskabel;
    • 20: eine perspektivische Ansicht des Verbinderkerns aus 19 bei Bereitstellung des Schirmgehäuses mit vorgebogenen Kontaktflügeln;
    • 21: eine perspektivische Ansicht des Verbinderkerns aus 20 mit montiertem Schirmgehäuse;
    • 22: eine vergrößerte Ansicht von Detail R aus 21;
    • 23: eine vergrößerte Ansicht von Detail T aus 21;
    • 24: eine perspektivische Ansicht des Verbinderkerns aus 21 mit montiertem Schirmgehäuse und verformten Kontaktflügeln;
    • 25: eine vergrößerte Ansicht von Detail S aus 24;
    • 26: eine teilweise aufgeschnittene perspektivische Ansicht des Verbinderkerns mit dem Schirmgehäuse und montierter Kabeltülle aus 1;
    • 27: eine weitere teilweise aufgebrochene perspektivische Ansicht des Verbinderkerns mit Schirmgehäuse und Kabeltülle aus 26;
    • 28: eine vergrößerte Ansicht von Detail Z aus 27;
  • In den 1 bis 28 ist eine erste vorteilhafte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Kabelsteckverbinders schematisch dargestellt und insgesamt mit dem Bezugszeichen 10 belegt. Gemäß den 1 und 2 beinhaltet der Kabelsteckverbinder 10 zum Anschluss eines Datenübertragungskabels 11 einen Verbinderkern 20, der von einem Schirmgehäuse 80 in Umfangsrichtung umgeben wird. Eine Kabeltülle 140 zum Schutz des Kabelsteckverbinders 10 gegen Feuchtigkeit, Staub und mechanische Einflüsse umhüllt zumindest teilweise das den Verbinderkern 20 umgebende Schirmgehäuse 80 und das angeschlossene Datenübertragungskabel 11 in Umfangsrichtung.
  • Gemäß der 3 weist das an den Verbinderkern 20 anzuschließende Datenübertragungskabel 11 zwei Adern 12 auf. Jede Ader 12 besteht aus einem elektrischen Leiter 14, der von einer Aderisolierung 13 umhüllt wird, wobei die Adern 12 miteinander verdrillt sind und ein Aderpaar ausbilden. Der elektrische Leiter 14 ist beispielhaft als Massivleiter ausgeführt. Alternativ können Litzenleiter aus beispielsweise sieben oder neunzehn miteinander verseilten Einzeldrähten zum Einsatz kommen. Das aus den Adern 12 gebildete Aderpaar wird von einer Paarschirmfolie 15 und dem Kabelmantel 17 umgeben. Zwischen dem Kabelmantel 17 und der Paarschirmfolie 15 ist zusätzlich ein Schirmgeflecht 16 angeordnet, das im Ausführungsbeispiel über den Kabelmantel 17 zurückgeschlagen wurde.
  • Die 4 und 5 offenbaren den Verbinderkern 20 aus dem Isoliergehäuse 19 sowie aus den Kontaktelementen 60, 70. Das Isoliergehäuse 19 besteht aus dem Kontaktaufnahmegehäuse 21 zur Aufnahme der Kontaktelemente 60, 70 und dem Aderaufnahmeteil 40, die lösbar miteinander verbindbar sind.
  • Das Kontaktaufnahmegehäuse 21 weist einen U-formähnlichen Gehäuseabschnitt 22 auf, der an seinem dem anzuschließenden Datenübertragungskabel 11 zugewandten Endbereich offen gestaltet ist. An seinem dem Gegenverbinder zugewandten, von zwei Kontaktaufnahmeöffnungen 32, 33 zur formschlüssigen Aufnahme der Kontaktbereiche 61, 71 der Kontaktelemente 60, 70 durchgriffenen Endbereich, ist ein in Umfangsrichtung geschlossener quaderähnlicher Gehäusebereich 31 angeordnet. Die Seitenwände 23, 25 weisen seitliche Öffnungen 24, 26 mit den Anlageflächen 27, 28 auf, an denen die komplementären Anlageflächen 45 bzw. 46 zur Ausbildung einer Verrastung mit dem Aderaufnahmeteil 40 angeordnet sind. Die seitlichen Schlitzöffnungen 29, 30 dienen der formschlüssigen Aufnahme der komplementären Rippen 47 zur Ausbildung einer mechanischen Führung des Aderaufnahmeteils 40 zum Kontaktaufnahmegehäuse 21. Das Aderaufnahmeteil 40 erstreckt sich mit einem rechteckähnlichen Querschnitt zwischen den stirnseitigen Begrenzungen 41 und 42, wobei zwei Aderaufnahmekanäle 48, 49 zur Aufnahme der Adern 12 des anzuschließenden Datenübertragungskabels 11 das Aderaufnahmeteil 40 über seine gesamte Länge durchgreifen. An den Seitenwänden 43, 44 des Aderaufnahmeteils 40 sind zwei Rastgeometrien mit den Anlageflächen 45, 46 angeordnet, die gemäß voranstehender Beschreibung der Verrastung mit dem Kontaktaufnahmegehäuse 21 dienen. Die Aderaufnahmekanäle 48, 49 sind in Richtung der im Kontaktaufnahmegehäuse 21 angeordneten Kontaktelemente 60, 70 mit Öffnungen versehen, in die die Anschlusselemente 62, 72 beim Zusammensetzen des Aderaufnahmeteils 40 mit dem Kontaktaufnahmegehäuse 21 eintauchen und anschließend durch ein Einstechen in und durch die Aderisolierung 13 hindurch in den Leiter 14 eindringen und auf diese Weise einen elektrischen Kontakt zwischen der Ader 12 und den Kontaktelementen 60, 70 herstellen.
  • An der Abdeckfläche 50 des Aderaufnahmeteils 40 ist eine Vertiefung 51 angeordnet, die in Längsrichtung durch eine Anschlagfläche 52 begrenzt wird und im Zusammenwirken mit der Festlegevertiefung 97 des Schirmgehäuses 80 die Lagesicherung des Verbinderkerns 20 zum Schirmgehäuse 80 ermöglicht. Dies ist insbesondere aus den 21 und 22 ersichtlich.
  • Das Kontaktaufnahmegehäuse 21 und das Aderaufnahmeteil 40 können als Spritzgussteile aus einem Polycarbonat konzipiert sein.
  • Jedes Kontaktelement 60, 70 weist an seinem dem Gegenverbinder zugewandten Endbereich einen Kontaktbereich 61, 71 auf, der beispielhaft aus zwei gegenüberliegenden Federzungen ausgebildet ist. An seinem der anzuschließenden Ader zugewandten Endbereich ist ein Anschlusselement 62, 72 angeordnet, das in beispielhafter Weise als Piercingkontakt ausgeführt ist. Der Kontaktbereich 61, 71 und das Anschlusselement 62, 72 jedes Kontaktelements 60, 70 ist mittels eines Verbindungsbereichs 63, 73 einstückig verbunden. Die im Verbindungsbereich 63, 73 angeordneten Ausklinkungen 64, 74 dienen einer dem Fachmann bekannten Lagesicherung der Kontaktelemente 60, 70 im Kontaktaufnahmegehäuse 21 durch Klemmung.
  • Die Kontaktelemente 60, 70 können beispielsweise als Stanz-Biegeteile aus einem Messingmaterial gefertigt werden und im Kontaktbereich 61, 71 eine Galvanik, beispielsweise eine lokale Vergoldung für optimale Kontaktübergangswiderstände zu komplementären Kontaktelementen eines Gegenverbinders aufweisen.
  • Die 6 bis 14 zeigen das Schirmgehäuse 80 eines erfindungsgemäßen Kabelsteckverbinders 10. Das Schirmgehäuse 80 erstreckt sich in Längsrichtung X zwischen einem in Umfangsrichtung geschlossenen rechteckähnlichen Schirmkontaktbereich 81 zum Gegenverbinder und einem Kabelschirmanschlussbereich 110, der in den 6 und 7 im entfalteten Zustand dargestellt ist. Innerhalb der Seitenwände 82, 84 des Schirmkontaktbereichs 81 sind federelastische Schirmkontaktelemente 83, 85 angeordnet, die durch ein Verbiegen im Zusammenwirken mit dem Schirmgehäuse des Gegenverbinders einen kraftschlüssigen elektrischen Kontakt herstellen.
  • Der Schirmkontaktbereich 81 geht in Richtung des Kabelschirmanschlussbereichs 110 über die seitlichen Erweiterungslaschen 86, 87 in einen zum Schirmkontaktbereich 81 vergrößerten rechteckförmigen Übergangsbereich 90 über, der durch die Seitenflächen 91, 92 und die Deckflächen 93, 94 begrenzt wird und dessen Innenkontur eine formschlüssige Aufnahme des Verbinderkerns 20 ermöglicht. Von der Deckfläche 94 erhebt sich eine Rastgeometrie 95 zur Festlegung einer das Schirmgehäuse 80 in Umfangsrichtung umgebenden Kabeltülle 140. Die Ausführung vorgenannter Festlegung erschließt sich insbesondere aus den 26, 27 und 28.
  • Als Bestandteil der Deckfläche 93 erstreckt sich ein federelastisches Verbindungselement 88 über eine Kröpfung in die Deckfläche des Schirmkontaktbereichs 81 hinein, das in einem Rastelement 89 mündet. Derartige Verbindungselemente sind dem Fachmann beispielsweise aus der DE 10 2020 108 288 A1 bekannt.
  • Der Übergangsbereich 90 mündet stirnseitig in Richtung des Schirmkontaktbereichs 81 in eine Abdecklasche 96, deren Innenkontur als Anschlag in Richtung X für den zu umhüllenden Verbinderkern 20 dient. In Richtung des Kabelschirmanschlussbereichs 110 schließt die Anschlagfläche 100 den Übergangsbereich 90 stirnseitig ab, an der die komplementären Vorsprünge 152 der Kabeltülle 140 zur Anlage kommen und im Zusammenwirken mit der Rastgeometrie 95 die Lagesicherung der Kabeltülle 140 in Richtung X ermöglichen. Hierzu wird auf die 26, 27, 28 verwiesen.
  • Die Seitenfläche 91 weist eine Festlegevertiefung 97 auf, die sich in den Innenraum des Übergangsbereichs 90 hinein erstreckt und der Lagesicherung des Schirmgehäuses 80 zum Verbinderkern 20 in Richtung X dient. Dies ist aus den 21, 22 ersichtlich.
  • An den Übergangsbereich 90 schließen sich beginnend von den Deckflächen 93, 94 Übergangslaschen 98, 99 an, die in den Kabelschirmanschlussbereich 110 und in die Kabelschirmauflage 130 münden. Der Kabelschirmanschlussbereich 110 erstreckt sich in seiner Materialstärke zwischen den durch die Faltlinie 113 aufgetrennten Faltflächen 111, 111' und der Materialfläche 112 und in Längsrichtung X zwischen den Abschlussflächen 121 und 122. Senkrecht zur Richtung X ragen die im entfalteten Zustand des Kabelschirmanschlussbereichs 110 noch flachen Kontaktflügel 115', 115" und 114', 114" über die Begrenzungen 118, 119, 120 hinaus.
  • Ausgehend von der aufgetrennten Faltfläche 111' ragen zwei Eingriffselemente 116, 117 durch die Materialfläche 112 hindurch und darüber hinaus, die beispielsweise mittels Ausklinkungen realisiert werden können.
  • Gegenüber dem Kabelschirmanschlussbereich 110 schließt sich an die Übergangslasche 98 in Richtung X die Kabelschirmauflage 130 mit einem schmalen Anlageabschnitt 131 und einem dazu breiteren Rückhalteabschnitt 132 an. Der breitere Rückhalteabschnitt 132 hat die Funktion, den verformten Kontaktflügel 114 bei einer Beaufschlagung des angeschlossenen Datenübertragungskabels 11 mit einer Zugkraft zusätzlich in Richtung X gegen unerwünschte Verformung zu schützen und damit die Wirkung der Kabelzugentlastung zu verstärken. Dies wird aus den 24, 25 besonders deutlich.
  • Die 8 bis 10 offenbaren das Schirmgehäuse 80 mit einem gefalteten Kabelschirmanschlussbereich 110 entlang der in 6 dargestellten Faltlinie 113. Das Falten der zueinander planaren Faltflächen 111 und 111' im Winkel von 180° bewirkt eine Anlage der nach dem Falten einander zugewandten Faltflächen 111, 111' unter Ausbildung der gefalteten Kontaktflügel 114, 115 aus den entfalteten Kontaktflügeln 114', 114" und 115', 115" mit der Wirkung einer verdoppelten Materialstärke gegenüber der Materialstärke des Schirmgehäuses 80 im Schirmkontaktbereich 81 und im Übergangsbereich 90.
  • Zur Verhinderung des Öffnens der einander zugewandten Faltflächen 111, 111' durch einen Rückfedereffekt beim Falten sind im Ausführungsbeispiel drei Verbindungselemente 123 vorgesehen, die beispielhaft als Clinchverbindung ausgeführt sind und eine sichere mechanische und elektrische Verbindung zwischen den Faltflächen 111, 111' bereitstellen.
  • Gemäß den 11 bis 14 werden die gefalteten Kontaktflügel 114, 115 mittels eines geeigneten Biegewerkzeugs vorgebogen unter Ausbildung eines Öffnungswinkels A zwischen den Kontaktflügeln 114, 115 und einer bogenförmigen Verbindung 124. Die Dimension der bogenförmigen Verbindung 124 und des Öffnungswinkels A zwischen den vorgebogenen Kontaktflügeln 114, 115 richtet sich dabei nach dem Durchmesser des Kabelmantels 17 des anzuschließenden Datenübertragungskabels 11. In einer bevorzugten Ausführung kann der Öffnungswinkel A einen Wert von 50° bis 75° aufweisen.
  • Das Schirmgehäuse 80 kann als Stanz-Biegeteil aus Messing vorgesehen sein.
  • Die in den 15 und 16 dargestellte Kabeltülle 140 ist als separates Bauteil auf den Verbinderkern 20 mit angeschlossenem Datenübertragungskabel 11 montierbar und übernimmt eine Schutzfunktion gegen Feuchtigkeit, Staub und mechanische Einflüsse. Zudem erlaubt sie durch ihre beispielhafte Ausführung eine komfortable Betätigung des Verriegelungselements 88 mittels eines integrierten Betätigungshebels 160.
  • Die Kabeltülle 140 erstreckt sich als hülsenförmiges Bauteil zwischen den stirnseitigen Begrenzungsflächen 142, 143 mit einem Grundkörper 141, der beginnend von der Begrenzungsfläche 142 einen Aufnahmeabschnitt 144 als rechteckförmiges Hohlprofil aufweist, wobei der stirnseitig offene Innenraum 147 zur formschlüssigen Aufnahme des Verbinderkerns 20 mit angeschlossenem Datenübertragungskabel 11 ausgelegt ist. In Richtung des anzuschließenden Datenübertragungskabels 11 schließt sich an den rechteckförmigen Aufnahmeabschnitt 144 ein Übergangsabschnitt 145 an, der in eine kreisähnliche Kontur am stirnseitigen Ende 143 mit der Kabeldurchführungsöffnung 146 mündet.
  • An der Unterseite 150 der Kabeltülle 140 ist ein Anlagedurchbruch 148 mit der Anlagefläche 149 vorgesehen, wobei die Anlagefläche 149 im Zusammenwirken mit der Rastgeometrie 95 des Schirmgehäuses 80, die Position der Kabeltülle 140 zum Verbinderkern 20 mit dem Schirmgehäuse 80 sichert. Dies wird in der 26 besonders deutlich dargestellt.
  • An der Oberseite 151 der Kabeltülle ist ein Betätigungshebel 160 angeordnet, der einstückig mit der Kabeltülle 140 verbunden ist. Der Betätigungshebel 161 erstreckt sich oberhalb der Oberseite 151 beginnend am stirnseitigen Ende 143 über die gesamte Länge der Kabeltülle 140 und mündet in einen stirnseitigen Endbereich 163, an dem sich ein Betätigungsabschnitt 162 befindet. Am stirnseitigen Ende 162 erststreckt sich ein Betätigungselement 164 in Richtung der Oberseite 151 bis zu seiner Begrenzung 165, wobei das Betätigungselement 164 derart dimensioniert ist, dass es in den dafür vorgesehenen Freiraum 145 bei Betätigung des Betätigungshebels 160 eintauchen und diesen durchgreifen kann.
  • Die Kabeltülle 140 kann aus einem Polycarbonat gefertigt werden und als Spritzgussteil konzipiert sein.
  • Die 17 bis 28 beschreiben die einzelnen Montageschritte zum Anschluss des Datenübertragungskabels 11 an den Kabelsteckverbinder 10. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel mit einer Kabeltülle 140 als separates einstückiges Spritzgussteil ist es erforderlich, zuerst den freien Endbereich des anzuschließenden Datenübertragungskabels 11 durch die Kabeldurchführungsöffnung 146 hindurch, in den Innenraum 147 hinein und aus dem stirnseitigen Ende 142 wieder herauszuführen.
  • Im ersten Montageschritt erfolgt der Anschluss des freien Endes des Datenübertragungskabels 11 an den Verbinderkern 20 gemäß den 17 bis 19. Dazu werden die freien Endbereiche der vom Kabelmantel 17 und Paarschirmung 15 freigelegten Adern 12 in die dafür vorgesehenen Aderaufnahmekanäle 48, 49 des Aderaufnahmeteils 40 eingeführt, wobei zu diesem Zeitpunkt das Aderaufnahmeteil 40 bereits teilweise in einer Vorraststellung im Isoliergehäuse 21 eingesetzt ist, die einen freien Zugang der Adern 12 zu den Aderaufnahmekanälen 48, 49 erlauben. In diesem Zustand liegen die Anlageflächen 45 an den komplementären Anlageflächen 27, 28 des Kontaktaufnahmegehäuses 21 an, während sich die Anlageflächen 46 noch außerhalb des Kontaktaufnahmegehäuses 21 befinden. Zur funktionssicheren Führung des Aderaufnahmeteils 40 im Kontaktaufnahmegehäuse 21 sind die Führungsrippen 47 bereits teilweise in die komplementären Schlitzöffnungen 29, 30 eingeführt. Dies ist aus der 18 ersichtlich.
  • Das vollständige Einführen des Aderaufnahmeteils 40 in das Kontaktaufnahmegehäuse 21 bewirkt die elektrische Kontaktierung der Leiter 14 der Adern 12 zu den Anschlusselementen 62, 72, die zunächst die Aderisolierungen 13 durch- und anschließend in die Leiter 14 eindringen. Die Lagesicherung des Aderaufnahmeteils 40 im Kontaktaufnahmegehäuse 21 wird durch die Anlage der Anlageflächen 46 an den komplementären Anlageflächen 27, 28 realisiert.
  • Die 20 bis 24 beschreiben die Montage des Schirmgehäuses 80 auf den Verbinderkern 20 sowie die Herstellung des mechanischen und elektrischen Kontakts des Schirmgehäuses 80 zum Kabelschirm 16 unter Ausbildung der Funktion einer Kabelzugentlastung zum Schutz des anzuschließenden Datenübertragungskabels 11 gegen äußere Zugbelastungen.
  • Zur Montage wird das Schirmgehäuse 80 lagerichtig gemäß 20 zum Verbinderkern 20 positioniert und zunächst der quaderähnliche Gehäusebereich 31 in den Freiraum zwischen der Kabelschirmauflage 130 und den vorgebogenen Kontaktflügeln 114, 115 des Kabelschirmanschlussbereichs 110 eingeführt. Zur weiteren Einführung des Verbinderkerns 20 in den Innenraum des rechteckförmigen Übergangsbereichs 90 des Schirmgehäuses 80 ist eine temporäre Aufweitung des Freiraums zwischen dem Kabelschirmanschlussbereich 110 und der Kabelschirmauflage 130 über die Übergangslaschen 98, 99 notwendig. In seiner finalen Position liegt die Anlagefläche 34 des Kontaktaufnahmegehäuses 21 an der Innenfläche der Abdecklasche 96 an. Ein Herausziehen des Verbinderkerns 20 aus dem Schirmgehäuse 80 wird durch die Anlage der Festlegevertiefung 97 an der komplementären Anschlagfläche 52 der Vertiefung 51 des Aderaufnahmeteils 40 verhindert. Dies ist in den 21 bis 23 besonders deutlich erkennbar.
  • Die elektrische und mechanische Verbindung des Schirmgehäuses 80 zum Kabelschirm 16 des Datenübertragungskabels 11 erfolgt durch ein Verformen der beiden vorgebogenen Kontaktflügel 114, 115 um den über den Kabelmantel 17 zurückgeschlagenen Kabelschirm 16 derart, dass die verformten Kontaktflügel 114, 115 mit einer definierten Vorspannung auf den Kabelschirm 16 in Umfangsrichtung nach innen gerichtet drücken und gleichzeitig den Kabelmantel 17 klemmen. Eine zusätzliche Unterstützung gegen ein unerwünschtes Verformen der verformten Kontaktflügel 114, 115 durch eine äußere Zugkraft auf das Datenübertragungskabel 11 wird durch die Gestaltung der Kabelschirmauflage 130 erreicht. Unter einer Zugbelastung auf das Datenübertragungskabel 11 in Richtung X wirken die Sperrflächen 133, 134 des Rückhalteabschnitts 132 bei Anlage der Abschlussfläche 122 einer Verformung entgegen. Dies ist den 24, 25 entnehmbar.
  • Abschließend kann die im ersten Montageschritt über den freien Endbereich des Datenübertragungskabels 11 geschobene Kabeltülle 140 über das den Verbinderkern 20 in Umfangsrichtung umgebende Schirmgehäuse 80 geschoben und daran festgelegt werden, wobei die Rastgeometrie 95 an der komplementären Anlagefläche 149 des Anlagedurchbruchs 148 und die Anschlagfläche 100 am komplementären Vorsprung 152 des Innenraums 147 jeweils zur Anlage kommen. Dies ist in den 26 bis 28 dargestellt.

Claims (8)

  1. Kabelsteckverbinder zum Anschluss eines Datenübertragungskabels (11) mit einem Verbinderkern (20) und einem Schirmgehäuse (80), die zumindest teilweise von einer Kabeltülle (140) umgeben werden, wobei der Verbinderkern (20) ein von einer Mehrzahl an Kontaktelementen (60, 70) durchgriffenes Isoliergehäuse (19), das aus einem Kontaktaufnahmegehäuse (21) und einem Aderaufnahmeteil (40) mit Aderaufnahmekanälen (48, 49) besteht, aufweist, wobei jedes Kontaktelement (60, 70) an seinen Endbereichen einen Kontaktbereich (61, 71) zum Gegenverbinder und ein Anschlusselement (62, 72) zum Anschluss einer Ader (12) des Datenübertragungskabels (11) aufweist, wobei das den Verbinderkern (20) in Umfangsrichtung umgebende Schirmgehäuse (80) ein Verbindungselement (88) zum Gegenverbinder und einen Kabelschirmanschlussbereich (110) mit einer Abschlussfläche (122) und mit Kontaktflügeln (114, 115) zur elektrischen Verbindung mit dem Kabelschirm (16) des Datenübertragungskabels (11) aufweist, wobei das Material im Kabelschirmanschlussbereich (110) des Schirmgehäuses (80) zur Ausbildung einer doppelten Materialstärke gefaltet ist, und wobei das Schirmgehäuse (80) eine zusätzliche Kabelschirmauflage (130) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Kabelschirmauflage (130) einen Anlageabschnitt (131) und einen dazu breiteren Rückhalteabschnitt (132) mit Sperrflächen (133, 134) aufweist, wobei die Sperrflächen (133, 134) des Rückhalteabschnitts (132) bei Anlage der Abschlussfläche (122) des Kabelschirmanschlussbereichs (110) einer Verformung der verformten Kontaktflügel (114, 115) entgegenwirken.
  2. Kabelsteckverbinder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass im Kabelschirmanschlussbereich (110) die nach dem Falten einander zugewandten Faltflächen (111, 111') elektrisch und mechanisch nicht lösbar miteinander verbunden sind.
  3. Kabelsteckverbinder nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schirmgehäuse (80) einstückig aufgebaut ist.
  4. Kabelsteckverbinder nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Kabelschirmanschlussbereich (110) zusätzliche Eingriffselemente (116, 117) angeordnet sind.
  5. Kabelsteckverbinder nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zusätzliche Kabelschirmauflage (130) gegenüber dem Kabelschirmanschlussbereich (110) angeordnet ist.
  6. Kabelsteckverbinder nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die im Kabelschirmanschlussbereich (110) angeordneten Kontaktflügel (114, 115) nach ihrer Verformung den Kabelschirm (16) in Umfangsrichtung umgeben und elektrisch kontaktieren.
  7. Kabelsteckverbinder nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktflügel (114, 115) nach der Umformung zur Kontaktierung des Kabelschirms (16) die zusätzliche Kabelschirmauflage (130) in Umfangsrichtung umschließen und elektrisch kontaktieren.
  8. Verfahren zum Anschluss eines Datenübertragungskabels (11) an einen Kabelsteckverbinder (10) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verfahren folgende Montageschritte aufweist: - Einführen des Endbereichs der vom Kabelmantel (17) und Paarschirmung (15) freigelegten Adern (12) in die Aderaufnahmekanäle (48, 49) des Aderaufnahmeteils (40) - Kontaktierung der Adern (12) des Datenübertragungskabels (11) zu den Anschlusselementen (62, 72) der Kontaktelemente (60, 70) unter Ausbildung des Isoliergehäuses (19) des Verbinderkerns (20) - Montage des Schirmgehäuses (80) über den Verbinderkern (20) - Einlegen des um den Kabelmantel (17) zurückgeschlagenen Kabelschirms (16) in den Kabelschirmanschlussbereich (110) des Schirmgehäuses (80) - Verformung der Kontaktflügel (114, 115) zur Herstellung einer elektrischen und mechanischen Verbindung des Kabelschirmanschlussbereichs (110) des Schirmgehäuses (80) zum Kabelschirm (16) des anzuschließenden Datenübertragungskabels (11) bei gleichzeitiger Ausbildung einer Kabelzugentlastung, wobei die verformten Kontaktflügel (114, 115) die zusätzliche Kabelschirmauflage (130) in Umfangsrichtung umschließen, und wobei die Sperrflächen (133, 134) des Rückhalteabschnitts (132) bei Anlage einer Abschlussfläche (122) des Kabelschirmanschlussbereichs (110) einer Verformung der verformten Kontaktflügel (114, 115) entgegenwirken. - Montage der Kabeltülle (140)
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