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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Hülsentransportsystem zum Transport von auf Transporttellern angeordneten Spinnhülsen für eine kreuzspulenherstellende Textilmaschine, mit einer Steuerung, mit einer Zuführstrecke für bewickelte, abzuspulende Spinnhülsen, mit einer Rückführstrecke für abgespulte Spinnhülsen sowie mit mehreren, zwischen der Zuführstrecke und der Rückführstrecke angeordneten Querstrecken, welche jeweils mehrere, in einem Eingangsbereich der Querstrecken angeordnete Wartepositionen sowie eine Abspulposition für die abzuspulenden Spinnhülsen aufweisen, wobei in den Querstrecken jeweils ein erstes Transportmittel zum Zuführen der Transportteller in die Abspulposition und zum Abführen der Transportteller aus der Abspulposition angeordnet ist. Weiterhin betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Betreiben eines solchen Hülsentransportsystems.
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Viele Spinnmaschinen wie Ringspinnmaschinen produzieren das Garn auf für die Weiterverarbeitung ungeeigneten, kleinvolumigen Spinnhülsen, den sog. Spinnkopsen. Es ist deshalb erforderlich, das Garn auf für die Weiterverarbeitung geeignete, großvolumige Spulhülsen, insbesondere Kreuzspulen, umzuspulen. Auf eine solche Spulhülse werden beispielsweise etwa 100 Kopse aufgewickelt. Die Kopslaufzeit liegt dabei meist nur bei ein bis drei Minuten. Die Spulstellen von Spulmaschine müssen daher permanent mit bewickelten Kopsen versorgt werden. Ebenso müssen die abgewickelten Spinnhülsen von der Spulstelle abgeführt werden.
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Moderne Spulmaschinen besitzen hierfür ein automatisches Hülsentransportsystem. Die Kopse werden dabei einzeln auf Dorne von Transporttellern aufgesetzt, auf welchen sie innerhalb des Transportsystems transportiert werden. Ein solches Hülsentransportsystem beinhaltet unter anderem eine Zuführstrecke, auf welcher bewickelte Spinnkopse zugeführt werden, sowie eine Rückführstrecke, auf welcher die abgewickelten Hülsen abgeführt werden. Zwischen der Zuführstrecke und der Rückführstrecke sind zahlreiche, zu den einzelnen Spulstellen führende Querstrecken angeordnet, die sich im Wesentlichen senkrecht zu der Zuführstrecke und der Rückführstrecke erstrecken und diese miteinander verbinden. Innerhalb der Querstrecken befinden sich jeweils eine Abspulposition für einen abzuspulenden Spinnkops sowie eine oder mehrere Wartepositionen, die in einem Eingangsbereich der Querstrecken angeordnet sind.
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Aus der
DE 43 38 552 C2 ist ein solches Hülsentransportsystem bekannt, bei dem in der Zuführstrecke und der Rückführstrecke jeweils ein antreibbares, entlang der Maschine verlaufendes Förderband angeordnet ist. Ebenso ist in jeder der Querstrecken jeweils ein Förderband vorgesehen, so dass die Hülsen reibschlüssig innerhalb des Systems transportiert werden. Bei derartigen Transportsystemen besteht die Gefahr, dass die Transportteller sich verklemmen und es hierdurch insbesondere im Eingangsbereich und Ausgangsbereich der Querstrecken zu Staubildungen kommt.
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Aus der
DE 10 2012 016 482 A1 ist eine andere Ausführung eines Hülsentransportsystems bekannt, bei welchen in den Quertransportstrecken jeweils ein formschlüssig arbeitendes Transportmittel angeordnet ist. Das Transportmittel kann als Transportscheibe oder als Transportband mit Mitnehmern ausgebildet sein. Das Transportmittel überführen die Transportteller aus dem Eingangsbereich der Querstrecken in die Abspulposition und führen diese aus der Abspulposition in einen Ausgangsbereich der Querstrecken ab.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Hülsentransportsystem vorzuschlagen, das eine zuverlässige Hülsenversorgung der einzelnen Spulstellen und einen zuverlässigen Hülsenabtransport aus den Spulstellen ermöglicht. Weiterhin soll ein entsprechendes Verfahren vorgeschlagen werden.
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Die Aufgabe wird gelöst durch ein Hülsentransportsystem und ein Verfahren mit den Merkmalen der unabhängigen Patentansprüche.
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Ein Hülsentransportsystem zum Transport von auf Transporttellern angeordneten Spinnhülsen für eine Kreuzspulen herstellenden Textilmaschine weist eine Steuerung, eine Zuführstrecke für bewickelte, abzuspulende Spinnhülsen, eine Rückführstrecke für abgespulte Spinnhülsen sowie mehrere, zwischen der Zuführstrecke und der Rückführstrecke angeordnete Querstrecken auf, welche jeweils mehrere, in einem Eingangsbereich der Querstrecken angeordnete Wartepositionen sowie eine Abspulposition für die abzuspulenden Spinnhülsen aufweisen. Die Querstrecken verbinden die Zuführstrecke mit der Rückführstrecke. In den Querstrecken ist jeweils ein erstes Transportmittel zum Zuführen der Transportteller in die Abspulposition und zum Abführen der Transportteller aus der Abspulposition angeordnet.
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Es wird vorgeschlagen, dass in dem Eingangsbereich der Querstrecken jeweils ein zweites Transportmittel zum Befördern der Transportteller in wenigstens eine der Wartepositionen oder zurück auf die Zuführstecke angeordnet ist. Ebenso werden bei dem entsprechenden Verfahren mittels eines ersten, in den Querstrecken angeordneten Transportmittels die Transportteller in die Abspulposition zugeführt und aus der Abspulposition abgeführt und mittels eines zweiten, in dem Eingangsbereich der Querstrecken angeordneten Transportmittels in wenigsten eine der Wartepositionen oder zurück auf die Zuführstrecke befördert. Mittels eines derartigen zweiten Transportmittels innerhalb der Quertransportstrecken ist es nun möglich, die auf dem Transportteller angeordnete Spinnhülse besonders sicher von der Zufuhrstrecke zu übernehmen und in die Wartepositionen zu verbringen. Ein Verklemmen der Transportteller im Bereich der Eingangsbereiche zu den Querstrecken kann hierdurch vermieden werden. Ebenso ist es hierdurch möglich, jederzeit bei Bedarf eine auf dem Transportteller angeordnete Spinnhülse aus einer der Wartepositionen an das im Bereich der Abspulposition angeordnete Transportmittel zu übergeben. Das Zuführen von Spinnhülsen in die Abspulposition mittels der Transportteller kann hierdurch besonders sicher und schnell erfolgen. Besonders vorteilhaft ist es zudem, dass mittels des zweiten Transportmittels, welches dem ersten Transportmittel vorgeordnet ist, es auch möglich ist, eine Spinnhülse mittels ihres Transporttellers zurück auf die Zufuhrstrecke zu überführen, sofern dies erforderlich ist. Besonders vorteilhaft ist es dabei, dass die auf dem jeweiligen Transportteller angeordnete Spinnhülse bereits überprüft und gegebenenfalls zurückgeführt werden kann, bevor sie der Abspulposition zugeführt wird. Der Spulbetrieb wird somit weder durch das Übernehmen der Spinnhülsen in die Wartepositionen noch durch das Zurückführen eventuell fehlerhafter Hülsen auf die Zufuhrstrecke unnötig aufgehalten.
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Bei derartigen Hülsentransportsystemen werden wie bereits erwähnt die Spinnhülsen mittels Transporttellern transportiert. Es wird daher im Rahmen der vorliegenden Anmeldung nur der Transport der Transportteller durch das Zusammenwirken der Transportteller mit den Transportmitteln und den verschiedenen Einrichtungen des Hülsentransportsystems beschrieben. Es versteht sich, dass durch den Transport der Transportteller in dem Hülsentransportsystem auch auf den Transporttellern angeordnete Spinnhülsen mittransportiert werden.
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Besonders vorteilhaft ist es, wenn das erste Transportmittel und das zweite Transportmittel jeweils mittels eines eigenen Antriebs, insbesondere eines Schrittmotors, unabhängig voneinander antreibbar sind, insbesondere reversibel antreibbar sind. Es ist hierdurch auch möglich, das zweite Transportmittel während des laufenden Abspulvorgangs an der zugeordneten Spulstelle zu betätigen und dabei eine Spinnhülse von der Zuführstrecke zu übernehmen und in eine Warteposition zu überführen oder aber eine Spinnhülse aus einer der Wartepositionen zurück auf die Zufuhrstrecke zu überführen. Es kann hierdurch sichergestellt werden, dass zumindest die der Abspulposition nächstliegende Warteposition stets mit einer korrekten Spinnhülse bestückt ist, sodass keine unnötigen Wartezeiten an der Spulstelle entstehen. Demgegenüber war es im Stand der Technik erst dann möglich, Spinnhülsen weiter zu transportieren, wenn ein Spulvorgang an der jeweils zugeordneten Spulstelle beendet war. Bei dem Verfahren ist es entsprechend vorteilhaft, wenn während des Abspulens einer sich in der Abspulposition befindlichen Spinnhülse das erste Transportmittel stillsteht und das zweite Transportmittel zum Befüllen wenigstens einer der Wartepositionen angetrieben wird, insbesondere rotiert wird.
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Vorteilhaft ist es zudem, wenn das erste Transportmittel und/oder das zweite Transportmittel als rotierbare Scheiben ausgebildet sind, welche mehrere Mitnahmebereiche für die Transportteller der Spinnhülsen aufweisen. Die Mitnahmebereiche dienen dabei dem formschlüssigen Transport der Transportteller und damit auch der Spinnhülsen und nehmen einen Führungsbereich der Transportteller auf. Insbesondere, wenn das erste und das zweite Transportmittel als rotierbare Scheiben ausgebildet sind, ist eine besonders sichere Übernahme und Übergabe der auf den Transporttellern aufgesteckten Spinnhülsen möglich. Sobald die Hülsen in dem Mitnahmebereich aufgenommen sind, werden sie zuverlässig weitertransportiert und ein unabsichtliches Zurückrutschen und eventuelle Stauungen von Hülsen können hierdurch verhindert werden. Vorzugsweise weisen die Scheiben jeweils drei Mitnahmebereiche auf. Vorteilhaft ist es auch, wenn die Scheiben sternförmig ausgebildet sind. Die Mitnahmebereiche können hierdurch vergleichsweise großzügig und tief ausgeführt werden und ermöglichen hierdurch einen besonders sicheren Transport ohne die Gefahr eines Verkantens. Denkbar sind jedoch auch mehr als drei Mitnahmebereiche, was auch mehr Wartepositionen ermöglicht. Ebenso könnten die Scheiben klinkenartige Mitnahmebereiche aufweisen.
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Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn das zweite Transportmittel dem ersten Transportmittel mit Bezug auf eine reguläre Transportrichtung vorzugsweise unmittelbar vorgeordnet ist. Unter der regulären Transportrichtung wird dabei die Richtung verstanden, in welcher die Spinnhülsen bzw. die Transportteller von der Zuführstrecke in die jeweilige Abspulposition transportiert werden. Das zweite Transportmittel kann hierdurch die von der Zufuhrstrecke übernommenen Spinnhülse direkt an das erste Transportmittel übergeben. Bei dem Verfahren ist es dabei vorteilhaft, wenn die Transportteller von dem zweiten Transportmittel an das erste Transportmittel übergeben werden, vorzugsweise direkt an das erste Transportmittel übergeben werden. Das zweite Transportmittel verhindert dabei zugleich ein Zurückrutschen der Spinnhülse in Richtung der Zufuhrstrecke, sodass die Übergabe an das erste Transportmittel besonders sicher bewerkstelligt werden kann und die Spulstelle besonders sicher mit Spinnhülsen versorgt werden kann.
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Besonders vorteilhaft ist es, wenn das erste Transportmittel und das zweite Transportmittel überlappend zueinander angeordnet sind. Anders ausgedrückt bedeutet dies, dass sich die Bewegungsbahnen der Transportmittel zumindest teilweise überlappen. Die Übergabe der Spinnhülsen vom zweiten Transportmittel zum ersten Transportmittel kann hierdurch noch sicherer ausgeführt werden.
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Ebenfalls vorteilhaft ist es, wenn das erste Transportmittel und/oder das zweite Transportmittel taktweise bewegbar sind bzw. bei dem Verfahren das erste Transportmittel und das zweite Transportmittel zum Transport der Transportteller taktweise bewegt werden. Hat das Transportmittel beispielsweise drei Mitnahmebereiche, so würde sich ein Bewegungstakt über einen Winkel von 120° erstrecken. Durch die taktweise Bewegung wird somit eine Spinnhülse exakt von Position zu Position weiterbewegt, also beispielsweise aus einer ersten, definierten Warteposition in eine zweite, definierte Warteposition und aus der zweiten Warteposition in die Abspulposition. Der sichere Transport der Spinnhülsen durch die Querstrecke wird hierdurch weiter unterstützt.
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Nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung sind zudem die Mitnahmebereiche des zweiten Transportmittels unterschiedlich zu den Mitnahmebereichen des ersten Transportmittels ausgebildet. Die Form der Mitnahmebereiche kann hierdurch in optimaler Weise an die Kontur der Führungsbahn der Querstrecke angepasst werden, so dass ein möglichst reibungsarmer Transport der Spinnhülsen bzw. der sie tragenden Transportteller möglich ist.
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Die Kontur der Mitnahmebereiche ist dabei beispielsweise so gestaltet, dass zwischen der resultierenden Kraftrichtung im Kontaktpunkt von Transportteller, Transportmittel und der Führungsbahn ein möglichst kleiner Winkel entsteht. Die Führungsbahn weist beispielsweise im Eingangsbereich der Querstrecken, welchem das zweite Transportmittel zugeordnet ist, einen anderen Winkel zur Richtung der Zuführstrecke und der Rückführstrecke auf als im Ausgangsbereich, welchem das erste Transportmittel zugeordnet ist. Ebenso kann die Führungsbahn im Eingangsbereich eine andere Krümmung aufweisen als im Ausgangsbereich.
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Ebenfalls vorteilhaft ist es, wenn in dem Eingangsbereich der Querstrecken ein Sensor zur Erfassung von in die Querstrecken eintretenden Spinnhülsen angeordnet ist, welcher mit der Steuerung in Verbindung steht. Bei dem Verfahren werden in die Querstrecken eintretende Spinnhülsen mittels wenigstens eines Sensors erfasst und in der Steuerung registriert. Es kann somit registriert werden, ob eine erste, dem Eingangsbereich der Querstrecken nächstgelegene Warteposition korrekt befüllt ist und gegebenenfalls eine den Eintritt der Spinnhülsen in die Querstrecken steuernde Weiche betätigt werden muss oder nicht. Vorzugsweise ist der Sensor in einem Einmündungsbereich der Querstrecken angeordnet, welcher unmittelbar an die Zuführstrecke anschließt.
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Ebenso ist es vorteilhaft, wenn die Steuerung ein Zählwerk zur Ermittlung einer Anzahl von Bewegungstakten des ersten Transportmittels und/oder einer Anzahl von Bewegungstakten des zweiten Transportmittels aufweist. Bei dem Verfahren ist es entsprechend vorteilhaft, wenn eine Anzahl von Bewegungstakten des ersten Transportmittels und/oder eine Anzahl von Bewegungstakten des zweiten Transportmittels in der Steuerung gezählt werden. Es kann beispielsweise anhand der Anzahl der Bewegungstakte des zweiten Transportmittels registriert werden, ob eine Spinnhülse nach Eintritt in die Querstrecke aus der ersten Warteposition in eine zweite, der Abspulposition nächstgelegene Warteposition überführt wurde. Ebenso kann beispielsweise anhand der Bewegungstakte des ersten Transportmittels registriert werden, ob sich eine Spinnhülse in der Abspulposition befindet oder ob diese bereits in den Ausgangsbereich der Querstrecken verschoben wurden. Es ist somit nicht erforderlich, in jeder der Wartepositionen und/oder in der Abspulposition jeweils einen Sensor zur Erfassung von Spinnhülsen vorzusehen.
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Bei dem Verfahren ist es zudem vorteilhaft, wenn ein Füllzustand der Wartepositionen anhand der Anzahl der durch den wenigstens einen Sensor erfassten eingetretenen Spinnhülsen und der Anzahl der Bewegungstakte des ersten Transportmittels und/oder des zweiten Transportmittels ermittelt wird. Die Steuerung kann anhand dieser Angaben zu jedem Zeitpunkt errechnen, ob sich in den Wartepositionen eine Spinnhülse befindet oder nicht. Die Füllstände der Wartepositionen werden demnach durch die Steuerung überwacht, welche hierzu mit der Spulstelle und dem Hülsentransportsystem kommuniziert.
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Zudem ist es vorteilhaft, wenn in der Abspulposition und/oder in wenigstens einer der Wartepositionen ein Sensor, insbesondere ein RFID-Leser, zur Erfassung von sich in der Abspulposition und/oder in wenigstens einer der Wartepositionen befindlichen Spinnhülsen angeordnet ist. Bei dem Verfahren ist es entsprechend vorteilhaft, wenn mittels wenigstens eines Sensors, insbesondere eines RFID-Lesers, ein Garntyp von sich in der Abspulposition und/oder in wenigstens einer der Wartepositionen befindlichen Spinnhülsen überprüft wird und Spinnhülsen mit falschem Garntyp zurück auf die Zuführstecke befördert werden oder ohne Abspulen in die Rückführstrecke befördert werden. Mittels eines solchen Sensors kann somit nicht nur detektiert werden, ob sich in der jeweiligen Warteposition oder in der Abspulposition eine Spinnhülse befindet, sondern es kann auch festgestellt werden, ob es sich um die richtige Spinnhülse, also eine Spinnhülse mit dem richtigen Garntyp handelt. Die Spinnhülsen werden hierzu mit Transpondern versehen, welche dann von dem Sensor überprüft werden können. Ist ein solcher RFID-Leser bereits in einer der Wartepositionen angeordnet, so können fehlerhafte Spinnhülsen aussortiert werden, bevor diese in die Abspulposition gelangen. Unnötige Unterbrechungen des Spulprozesses können hierdurch vermieden werden.
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Schließlich ist es auch vorteilhaft, wenn in der Abspulposition eine Klemmvorrichtung, insbesondere eine federbelastete Klemmvorrichtung, zum Fixieren einer sich in der Abspulposition befindlichen Spinnhülse vorgesehen ist. Die Spinnhülse ist hierdurch auch bei eventuellen Bewegungen angrenzender Spinnhülsen in den Wartepositionen gut in der Abspulposition fixiert.
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Weitere Vorteile der Erfindung sind in den nachfolgenden Ausführungsbeispielen beschrieben. Es zeigen, jeweils schematisch:
- 1 eine kreuzspulenherstellende Textilmaschine in einer schematischen Vorderansicht als Übersichtsdarstellung,
- 2 eine Draufsicht auf ein Hülsentransportsystem mit einer Zuführstrecke, einer Rückführstrecke und mehreren, diese verbindenden Querstrecken, sowie
- 3 eine Draufsicht auf eine Querstrecke eines Hülsentransportsystems mit zwei Transportmitteln in einer Detaildarstellung.
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Bei der nachfolgenden Beschreibung der Figuren werden für in den verschiedenen Figuren jeweils identische und/oder zumindest vergleichbare Merkmale gleiche Bezugszeichen verwendet. Die einzelnen Merkmale, deren Ausgestaltung und/oder Wirkweise werden meist nur bei ihrer ersten Erwähnung ausführlich erläutert. Werden einzelne Merkmale nicht nochmals detailliert erläutert, so entspricht deren Ausgestaltung und/oder Wirkweise der Ausgestaltung und Wirkweise der bereits beschriebenen gleichwirkenden oder gleichnamigen Merkmale. Weiterhin sind aus Gründen der Übersichtlichkeit von mehreren identischen Bauteilen bzw. Merkmalen oftmals nur eines oder nur einige wenige beschriftet.
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1 zeigt eine schematische Vorderansicht einer kreuzspulenherstellenden Textilmaschine 7. Die Textilmaschine 7 ist vorliegend als Spulmaschine ausgebildet und weist eine Vielzahl von nebeneinander angeordneten Spulstellen 19 auf. Die Spulstellen 19 sind ausgebildet, ein Garn von einer Spinnhülse 6 abzuspulen und auf eine Spulhülse 23 aufzuspulen und dadurch eine großvolumige Spule herzustellen. Die einzelnen Spulstellen 19 verfügen hierzu über zahlreiche Arbeitsorgane, welche das Umspulen von der Spinnhülse 6 auf die Spulhülse 23 ermöglichen. Diese sind allgemein bekannt und werden daher an dieser Stelle nicht näher erläutert. Die Textilmaschine 7 verfügt weiterhin über eine zentrale Steuerung 8, welche die Vorgänge an der Textilmaschine 7 steuert. Die Textilmaschine 7 weist weiterhin ein Hülsentransportsystem 1 (s. 2) auf, welches nun anhand der 2 und 3 näher erläutert wird. Das Hülsentransportsystem 1 weist ebenfalls eine Steuerung 8 (s. 3) auf, welche mit der zentralen Steuerung 8 der Textilmaschine 7 und/oder einer Steuerung der Spulstelle 19 in Verbindung steht. Ebenso ist es auch möglich, dass eine gemeinsame Steuerung 8 für die Textilmaschine 7 und das Hülsentransportsystem 1 vorgesehen ist.
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2 zeigt eine schematische Draufsicht auf ein Hülsentransportsystem 1 für eine solche Textilmaschine 7. Das Hülsentransportsystem 1 wird in der Regel von einer hier nicht dargestellten Ringspinnmaschine mit bewickelten Spinnhülsen 6, den Spinnkopsen, beschickt und führt diese den einzelnen Spulstellen 19 zum Umspulen zu. Ebenso werden die abgespulten Spinnhülsen 6 von den Spulstellen 19 wieder in das Hülsentransportsystem 1 zurückgeführt, welches sie wieder zurück an die Ringspinnmaschine leitet, damit sie erneut mit Garn bewickelt werden können.
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Das Hülsentransportsystem 1 verfügt hierzu in an sich bekannter Weise über eine sich entlang der Textilmaschine 7 erstreckende Zuführstrecke 2, auf welcher die Spinnhülsen 6 den einzelnen Spulstellen 19 (s. 1) zugeführt werden. Im Wesentlichen parallel zu der Zuführstrecke 2 verläuft eine sich ebenfalls entlang der Textilmaschine 7 erstreckende Rückführstrecke 4, welche die abgespulten Spinnhülsen 6 von den Spulstellen 19 abtransportiert. Zwischen der Zuführstrecke 2 und der Rückführstrecke 4 verläuft eine Vielzahl von Querstrecken 5, die die Zuführstrecke 2 und die Rückführstrecke 4 verbinden und in denen jeweils eine Abspulposition 11 für eine Spinnhülse 6 angeordnet ist. Weiterhin sind innerhalb der Querstrecken 5 gemäß vorliegendem Beispiel jeweils zwei Wartepositionen 10a, 10b vorgesehen, in welchen weitere bewickelte Spinnhülsen 6 bevorratet werden können und von dort aus schnell in die Abspulposition 11 weitertransportiert werden können. Die Wartepositionen 10a, 10b sind in einem der Zuführstrecke 2 zugewandten Eingangsbereich 9 der Querstrecken 5 angeordnet. Die Spinnhülsen 6 verlassen die Querstrecken 5 über einen der Rückführstrecke 4 zugewandten Ausgangsbereich 22 der Querstrecken 5.
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Die Spinnhülsen 6 werden innerhalb des Hülsentransportsystems 1 auf Transporttellern 3 transportiert. Die Transportteller 3 weisen hierzu Dorne (nicht dargestellt) auf, auf welche die Spinnhülsen 6 aufgesteckt werden. Ebenso weisen die Transportteller 3 Führungsbereiche 25 auf, mit welchen sie in Führungsbahnen 26 des Hülsentransportsystems 1 geführt sind. Die Führungsbahnen 26 werden dabei jeweils durch Ausnehmungen und Kanten von Führungsblechen 28 gebildet. Im Bereich der Zuführstrecke 2 sowie im Bereich der Rückführstrecke 4 ist jeweils ein sich entlang der Textilmaschine 7 erstreckendes Transportband 24 zum reibschlüssigen Transport der Transportteller 3 angeordnet. Die Transportteller 3 liegen hierzu auf den Transportbändern 24 auf. Die Transportbänder 24 der Zuführstrecke 2 und der Rückführstrecke 4 verlaufen hierzu in entgegengesetzter Richtung, wie durch die Pfeile symbolisiert. In den Querstrecken 5 werden die Transportteller 3 hingegen formschlüssig transportiert, wie anhand der 3 noch erläutert wird.
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Im Einmündungsbereich 15 der Querstrecken 5, welcher direkt an die Zuführstrecke 2 grenzt, ist weiterhin eine Weiche 21 vorgesehen, welche je nach ihrer Stellung dafür sorgt, dass eine auf der Zuführstrecke transportierte Spinnhülse 6 entweder in die Querstrecke 5 geleitet wird oder an der jeweiligen Spulstelle 19 vorbei zur einer nachfolgenden Spulstelle 19 geleitet wird. Gemäß vorliegendem Beispiel ist zudem im Einmündungsbereich 15 ein Sensor 16 angeordnet, welcher registriert, ob eine Spinnhülse 6 in die jeweilige Querstrecke 5 eingetreten ist. In der Abspulposition 11 ist zudem noch eine Klemmvorrichtung 17 für die Spinnhülse 6 vorgesehen, welche die Spinnhülse in der Abspulposition 11 fixiert. Vorliegend beinhaltet die Klemmvorrichtung 17 einen Klemmhebel 27, welcher durch eine Feder 18 beaufschlagt wird. Ebenso könnte die Klemmvorrichtung 17 jedoch auch als pneumatische Klemmvorrichtung 17 ausgebildet sein.
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Wie nun der 3 entnehmbar, sind innerhalb der Querstrecken 5 jeweils zwei formschlüssig arbeitende Transportmittel 12a und 12b vorgesehen. Diese sind vorliegend als sternförmige, rotierbare Scheiben ausgebildet und weisen gemäß vorliegender Darstellung jeweils drei Mitnahmebereiche 14 auf, innerhalb welcher die Transportteller 3 der Spinnhülsen 6 formschlüssig transportiert werden. Die beiden Transportmittel 12a und 12b weisen jeweils einen eigenen Antrieb 13 auf und können daher auch unabhängig voreinander angetrieben werden. Der Antrieb 13 ist vorzugsweise als Schrittmotor ausgebildet, so dass die Transportmittel 12a, 12b schrittweise bzw. taktweise angetrieben werden können und sich, da vorliegend drei Mitnahmebereiche 14 vorgesehen sind, in einem Bewegungstakt jeweils um einen Winkel von 120° weiterdrehen. Die Transportteller 3 mit den darauf aufgesteckten Spinnhülsen werden mit jeweils einem Bewegungstakt von einer Position in die nächste Position transportiert. Gemäß vorliegender Darstellung werden die Transportteller 3 während eines Bewegungstaktes mittels des zweiten Transportmittels 12b aus der zweiten Warteposition 10b in die erste Warteposition 10a transportiert. Ebenso werden die Transportteller während eines weiteren Bewegungstaktes von dem zweiten Transportmittel 12b aus der ersten Warteposition geschoben und an das erste Transportmittel 12a übergeben. Die Transportteller 3 werden sodann während eines Bewegungstaktes des ersten Transportmittels 12a von dem ersten Transportmittel 12a übernommen und in die Abspulposition 11 transportiert. Während eines weiteren Bewegungstaktes des ersten Transportmittels 12a werden die Transportteller 3 dann aus der Abspulposition 11 in den Ausgangsbereich 22 der Querstrecken 5 verschoben.
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Mit Bezug auf die 2 und 3 wird nun die Funktionsweise des Hülsentransportsystems 1 erläutert. Die Transportteller 3 mit den darauf angeordneten Spinnhülsen 6 werden auf der Zufuhrstrecke 2 in Pfeilrichtung (siehe 2) transportiert, wobei die Transportteller 3 auf dem im Bild oben dargestellten Transportband 24 aufliegen. Gelangt eine Spinnhülse 6 an einer Abzweigung zu einer Querstrecke 5, so wird diese abhängig von der Stellung der zugehörigen Weiche 21 entweder in die jeweilige Querstrecke 5 transportiert oder aber an der Querstrecke 5 vorbei geleitet und weiter auf der Zuführstrecke 2 transportiert.
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Bei der im Bild ganz rechts gezeigten Spulstelle 19 steht die Weiche 21 beispielsweise in ihrer unteren Stellung bzw. Freigabestellung und gibt dadurch den Einmündungsbereich 15 der Querstrecke 5 frei. Aufgrund der Formgebung der Führungsbahn 26 in diesem Bereich sowie der Bewegung des Transportbandes 24 wird der Transportteller 3 mit derSpinnhülse 6 somit in die Querstrecke 5 geleitet. Die Weiche 21 wird im Regelfall in die Freigabestellung gestellt, wenn sich in der zweiten Warteposition 10b keine Spinnhülse 6 befindet. Dies wird durch ein Zusammenwirken des Sensors 16 mit der Steuerung 8 des Hülsentransportsystems 1 und/oder einer Steuerung der Spulstelle 19 und/oder einer Steuerung 8 der Textilmaschine 7 registriert und die Weiche 21 wird durch die Steuerung 8 angesteuert. Bei der im Bild zweiten Spulstelle 19 von rechts sind hingegen sowohl die Abspulposition 11 als auch die beiden Wartepositionen 10a, 10b befüllt. Die Weiche 21 steht entsprechend in ihrer oberen Stellung bzw. Sperrstellung. Aufgrund der Formgebung der Führungsbahn 26 in diesem Bereich sowie der Stellung der Weiche 21 wird in diesem Fall der ankommende Transportteller 3 mit der Spinnhülse 6 an der zugehörigen Querstrecke 5 vorbei geleitet. Bei der im Bild ganz links gezeigten Spulstelle 19 ist hingegen sowohl in der Abspulposition 11 als auch in beiden Wartepositionen 10a, 10b jeweils eine Spinnhülse 6 vorhanden, sodass die Weiche 21 hier ebenfalls in ihrer Sperrstellung steht. Mittels der Weiche 21 ist somit eine bedarfsgerechte Steuerung der Zuführung von Spinnhülsen 6 zu den einzelnen Spulstellen 19 möglich.
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Bei der im Bild zweiten Spulstelle 19 von links ist hingegen eine Ausgangssituation dargestellt, in welcher sowohl die Abspulposition 11 als auch die Wartepositionen 10a, 10b leer sind. Die Weiche 21 steht entsprechend in ihrer Freigabestellung und ein Transportteller 3 mit Spinnhülse 6 fährt gerade in den Einmündungsbereich 15 der Querstrecke 5 ein. Dies wird durch den Sensor 16, der vorzugsweise als optischer Sensor 16 ausgebildet ist, registriert. Die Weiche 21 wird nun in ihre Sperrstellung verbracht, um das Einfahren eines weiteren Transporttellers 3 zu verhindern. Dieser könnte ansonsten die nun folgende Bewegung der Transportmittel 12a, 12b (siehe 3) behindern und sich ggf. verklemmen. Es ist somit bekannt, dass ein Transportteller 3 mit Spinnhülse 6 in der zweiten Warteposition 10b steht. Beide Transportmittel 12a, 12b drehen sich nun um einen Bewegungstakt bzw. Schritt von 120° weiter und der Transportteller 3 wird durch das zweite Transportmittel 12b von der zweiten Warteposition 10b in die erste Warteposition 10a geschoben. Die zweite Warteposition 10b ist somit nicht mehr besetzt und die Weiche 21 wird wieder in ihre Freigabestellung gestellt, so dass ein weiterer Transportteller 3 mit Spinnhülse 6 einfahren kann. Ist sodann die zweite Warteposition 10b erneut besetzt, können beide Transportmittel 12a, 12b um einen Bewegungstakt von 120° weiterdrehen. Die Weiche 21 wird währenddessen wieder in die Sperrstellung verbracht. Dabei wird der erste Transportteller 3 durch das erste Transportmittel 12a und das zweite Transportmittel 12b aus der ersten Warteposition 10a in die Abspulposition 11 geschoben. Ebenso wird der zweite Transportteller 3 durch das zweite Transportmittel 12b von der zweiten Warteposition 10b in die erste Warteposition 10a geschoben. Im Anschluss kann die Weiche 21 wieder in ihre Freigabestellung verbracht werden, so dass ein weiterer Transportteller 3 in zweite Warteposition 10b einfahren kann. Es versteht sich, dass ein Transportteller 3 auch dann aus der ersten Warteposition 10a in die Abspulposition 11 transportiert werden kann, wenn sich in der zweiten Warteposition 10b noch kein neuer Transportteller 3 befindet, die Spulstelle 19 jedoch bereits eine neue Spinnhülse 6 anfordert.
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Die korrekte Positionierung des Transporttellers 3 in der Abspulposition 11 kann dabei mittels eines zusätzlichen Schalters (nicht gezeigt) sichergestellt werden. Der Transportteller 3 mit Spinnhülse 6 in der Abspulposition 11 wird nun mittels der Klemmvorrichtung 17 fixiert. Während des Spulvorgangs darf sich das erste Transportmittel 12a nicht drehen, da dies ein Auswerfen des Transporttellers zur Folge hätte. Aufgrund dessen, dass beide Transportmittel 12a, 12b jeweils mittels eines eigenen Antriebs 13 angetrieben werden, kann nun jedoch während des Spulvorgangs das zweite Transportmittel 12b alleine angetrieben werden. Ist die erste Warteposition 10a während des Spulvorgangs nicht besetzt, aber bereits ein Transportteller 3 in die zweite Warteposition 10b eingefahren, kann dieser Transportteller 3 durch einen Bewegungstakt des zweiten Transportmittels 12b in die erste Warteposition 10b geschoben werden.
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Ist der Abspulvorgang abgeschlossen, sendet die Spulstelle 19, ggf. mittels ihrer Steuerung 8, ein Signal an die Steuerung 8 der Textilmaschine 7 und/oder des Hülsentransportsystems 1 und fordert eine neue Spinnhülse 6 für die Abspulposition 11. Beide Transportmittel 12a, 12b drehen sich in diesem Fall einen Bewegungstakt weiter. Dabei wird die abgespulte Spinnhülse 6 mittels ihres Transporttellers 3 durch das erste Transportmittel 12a über den Ausgangsbereich 22 der Querstrecke 5 auf die Rückführstrecke 4 ausgeworfen und eine neue Spinnhülse 6 wird mittels ihres Transporttellers 3 aus der ersten Warteposition 10a in die Abspulposition 11 geschoben.
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Gemäß der vorliegenden Darstellung sind dabei das erste Transportmittel 12a und das zweite Transportmittel 12b so angeordnet, dass sich ihre Bewegungsbahnen leicht überlappen. Der Transport einer Spinnhülse 6 aus der ersten Warteposition 10a in die Abspulposition 11 wird somit durch beide Transportmittel 12a, 12b bewirkt, wobei der Transportteller 3 der Spinnhülse 6 von dem zweiten Transportmittel 12b an das erste Transportmittel 12a übergeben wird. Die Übergabe ist hierdurch besonders sicher. Grundsätzlich wäre es jedoch ebenso möglich, die beiden Transportmittel 12a, 12b mit einem gewissen Abstand zueinander anzuordnen.
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Vorteilhaft bei dem Hülsentransportsystem 1 ist es, dass das zweite Transportmittel 12b Bewegungstakte durchführen kann, während das erste Transportmittel 12a stillsteht. Es können deshalb die erste Warteposition 10a und die zweite Warteposition 10b auch dann befüllt werden, wenn das erste Transportmittel 12a stillsteht bzw. auch wenn eine Spinnhülse 6 in der Abspulposition 11 abgespult wird. Die Füllstände der Wartepositionen 10a, 10b werden dabei durch die Kommunikation der Spulstelle 19 mit der Steuerung 8 des Hülsentransportsystems 1 und/oder der Steuerung 8 der Textilmaschine 7 überwacht. Dabei werden die Anzahl der in den Einmündungsbereich 15 eingefahrenen Transportteller und/oder Spinnhülsen, die Anzahl der Bewegungstakte der einzelnen Transportmittel 12a, 12b sowie eine eventuelle Anforderung der Spulstelle 19 nach einer neuen Spinnhülse 6 in der Abspulposition 11 durch die Steuerung 8, ggf. auch durch mehrere Steuerungen 8, ausgewertet.
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Nach einer nicht dargestellten Weiterbildung der Erfindung kann zur weiteren Überwachung des gesamten Materialflusses ein RFID-Leser in der Abspulposition 11 oder in der ersten Warteposition 10a angebracht werden. Mittels des RFID-Lesers kann ein Garntyp der sich in der Abspulposition 11 oder sich in der Warteposition 10a befindlichen Spinnhülse 6 überprüft werden. Die Spinnhülsen 6 werden hierzu mit entsprechenden Transpondern versehen. Zudem können diese RFID-Leser zusätzlich zu dem Sensor 16 die Füllstände in der Abspulposition 11 oder in der ersten Warteposition 10a überwachen. Ist ein RFID-Leser in der Abspulposition 11 angeordnet, so ist es vorteilhaft, wenn eine in der Abspulposition detektierte „falsche“ Spinnhülse 6 durch einen weiteren Bewegungstakt des ersten Transportmittels 12a bzw. beider Transportmittel 12a, 12b ohne Abspulen direkt auf die Rückführstrecke 4 gefördert wird. Ist hingegen ein RFID-Leser in der ersten Warteposition 10a angeordnet, so ist es vorteilhaft, wenn eine in der ersten Warteposition 10a detektierte „falsche“ Spinnhülse 6 durch einen Bewegungstakt des zweiten Transportmittels 12b entgegen der regulären Drehrichtung zurück auf die Zuführstecke 2 befördert wird. Natürlich wäre es auch denkbar, sowohl in der Abspulposition 11 als auch in der ersten Warteposition 10a einen solchen RFID-Leser anzubringen. Dies ist jedoch nicht erforderlich. Ein RFID-Sensor muss jedoch nicht unbedingt zusätzlich zu dem Sensor 16 im Einmündungsbereich vorgesehen sein. Ebenso könnte ein RFID-Sensor auch direkt im Einmündungsbereich 15 angeordnet sein, welcher registriert, ob eine Spinnhülse 6 in die jeweilige Querstrecke 5 eingetreten ist und zugleich den Garntyp der Spinnhülse 6 überprüft.
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Die vorliegende Erfindung ist nicht auf die dargestellten und beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt. Abwandlungen im Rahmen der Patentansprüche sind ebenso möglich wie eine beliebige Kombination der beschriebenen Merkmale, auch wenn sie in unterschiedlichen Teilen der Beschreibung bzw. den Ansprüchen oder in unterschiedlichen Ausführungsbeispielen dargestellt und beschrieben sind, vorausgesetzt, dass kein Widerspruch zur Lehre der unabhängigen Ansprüche entsteht.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Hülsentransportsystem
- 2
- Zuführstrecke
- 3
- Transportteller
- 4
- Rückführstrecke
- 5
- Querstrecke
- 6
- Spinnhülse
- 7
- Textilmaschine
- 8
- Steuerung
- 9
- Eingangsbereich
- 10a
- erste Warteposition
- 10b
- zweite Warteposition
- 11
- Abspulposition
- 12a
- erstes Transportmittel
- 12b
- zweites Transportmittel
- 13
- Antrieb
- 14
- Mitnahmebereich
- 15
- Einmündungsbereich
- 16
- Sensor
- 17
- Klemmvorrichtung
- 18
- Feder
- 19
- Spulstelle
- 20
- Kreuzspule
- 21
- Weiche
- 22
- Ausgangsbereich
- 23
- Spulhülse
- 24
- Transportband
- 25
- Führungsbereich
- 26
- Führungsbahn
- 27
- Klemmhebel
- 28
- Führungsblech
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 4338552 C2 [0004]
- DE 102012016482 A1 [0005]