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GEBIET DER ERFINDUNG
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Die vorliegende Erfindung betrifft eine kationisch polymerisierbare Masse und daraus hergestellte flammgeschützte Materialien.
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Darüber hinaus betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung flammgeschützter Verklebungen, Vergüsse und/oder Beschichtungen auf Basis der kationisch polymerisierbaren Massen.
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TECHNISCHER HINTERGRUND
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Im Stand der Technik existieren zahlreiche Ansätze, um härtbare Massen mit Flammschutz zu formulieren. Die zum Einsatz kommenden Flammschutzmittel wirken über verschiedene Mechanismen hemmend auf Verbrennungsprozesse.
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Die
WO 2005/054330 A1 offenbart strahlungshärtbare Formulierungen zur Herstellung 3D-gedruckter Objekte, die die Anforderungen des UL94 V-0 Brandtests erfüllen. Die eingesetzten Harze umfassen dabei kationisch und zusätzlich radikalisch polymerisierbare Komponenten. Die Offenbarung sieht die Kombination mindestens zweier Flammschutzmittel vor, die aus zwei verschiedenen Substanzklassen ausgewählt werden. Bevorzugt sind bromierte Verbindungen, phosphorhaltige Verbindungen und/oder Aluminiumsalze. Die in den Beispielen beschriebenen Formulierungen enthalten dabei stets einen Anteil von Brom bezogen auf die organische Matrix von mindestens 10%, bis zu etwa 30%. Der Einsatz von bromierten Flammschutzmitteln ist aus ökotoxikologischen Gründen heute nicht mehr zeitgemäß. Ferner sind derartige Massen nicht mit der Forderung nach halogenfreien Produkten in der Elektronikindustrie vereinbar.
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Die
US 4 970 135 A offenbart flammgeschützte strahlungshärtbare Formulierungen auf Basis von (Meth)Acrylaten. Auch hier sind, um einen ausreichenden Flammschutz zu erzielen, bromierte (Meth)acrylate, bevorzugt auf Basis bromierter Phenole, als notwendige Bestandteile enthalten.
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Halogenfreie flammgeschützte Epoxidmassen werden in der
EP 1 268 665 B1 beschrieben. Diese umfassen als Härter Phenolharze und als Flammschutzmittel phosphorhaltige Verbindungen. Letztere umfassen phosphorhaltige Epoxidharze, unfunktionalisierte Phosphorverbindungen und Reaktionsprodukte zwischen Epoxidharzen und phosphorhaltigen Verbindungen. Ferner wird ein zusätzliches Flammschutzadditiv auf Basis von rotem Phosphor, Polyphosphaten oder Aluminiumtrihydrat vorgeschlagen.
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Die
EP 0 814 121 B1 beschreibt Epoxy-Aminmassen, die durch Zugabe von wärmeexpandierbarem Graphit und mindestens einem Weichmacher Flammschutz erzielen. In einer bevorzugten Ausführungsform werden zusätzlich bromierte Verbindungen zugesetzt. Ferner wird in den Beispielen der Einsatz weiterer Flammschutzmittel aus der Gruppe der Metallborate, flüssigen Phosphat- und/oder Phosphonatester und Aluminiumtrihydrat vorgeschlagen. Keine der Beispielformulierung erreicht den geforderten Flammschutz mit weniger als einer Kombination aus fünf verschiedenen Substanzklassen. Zusätzlich ist die Fließfähigkeit der Massen durch den hohen Gehalt an Feststoffen und/oder hochmolekularen Verbindungen gering.
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Die
WO 2020/171186 A1 beschreibt kationisch polymerisierbare Massen mit einem oder mehreren Phosphorsäureestern, die in Anteilen von maximal 5 Gew.-% bezogen auf das Gesamtgewicht zum Einsatz kommen. Die Phosphorsäureester dienen der Verbesserung der Beständigkeit in der Endanwendung. Flammschutz wird weder intendiert, noch offenbart.
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Die
JP 2012 008 221 A beschreibt ein Kaschiermaterial für einen Lichtleiter auf Basis einer photohärtbaren Acrylatformulierung, die zusätzlich einen Füllstoff auf Basis eines Alkylphosphinats enthält. Die gehärteten Massen erreichen keinen Flammschutz nach dem UL94 V-0 Standard.
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Die
EP 2 900 779 B1 offenbart thermisch leitfähige Massen auf Basis kationisch photohärtbarer Epoxide. In den Massen sind maximal 25 Gew.-% an halogenfreien Flammschutzmitteln enthalten, bezogen auf das Gesamtgewicht der Masse. Die Flammschutzmittel sind aus der Gruppe der phosphorhaltigen Verbindungen, Ammoniumphosphate, Metallborate und Graphit ausgewählt. Durch den zusätzlichen Einsatz hoher Anteile von unreaktiven anorganischen Füllstoffen als thermisch leitfähiges Material erreichen die Massen den UL94 V-0 Flammschutzstandard. Aufgrund der hohen Anteile an Feststoffen und hochmolekularen Komponenten sind die Massen bei Raumtemperatur nur schwer dosierbar und als Verguss ungeeignet. In allen Beispielen werden die Massen mit hohen Anteilen an Lösungsmittel verdünnt, um die Massen verarbeiten zu können. Der Einsatz als Flüssigklebstoff ist nicht intendiert, stattdessen ist die Verwendung der Massen als Klebeband vorgesehen.
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Kationisch polymerisierbare Massen auf Basis von Epoxidharzen werden unter anderem in der
EP 0 066 543 A2 , der
WO 2019/002360 A1 , der
EP 3 088 465 B1 und der
US 6 455 121 B1 beschrieben. Die offenbarten Formulierungen können dabei durch Eintrag von Wärme und/oder aktinischer Strahlung gehärtet werden.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Nachteile der aus dem im Stand der Technik bekannten Zusammensetzungen zu vermeiden und reaktive kationisch polymerisierbare Massen bereit zu stellen, die im gehärteten Zustand ein hohes Maß an Flammschutz ermöglichen, ohne auf halogenierte Bestandteile zurück zu greifen.
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Die erfindungsgemäßen Massen sind lösungsmittelfrei und eignen sich aufgrund ihrer niedrigen Viskosität insbesondere als Vergussmasse in Bereichen, in denen Flammschutz gefordert wird.
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Im Gegensatz zu Formulierungen auf Basis von (Meth)Acrylaten besitzen die gehärteten Massen neben einer hohen Festigkeit auch eine hohe Beständigkeit gegenüber Temperatur- und Feuchteeinwirkung.
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Diese Aufgaben werden erfindungsgemäß durch eine Masse nach Anspruch 1 gelöst.
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Vorteilhafte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Masse sind in den Unteransprüchen angegeben, die wahlweise miteinander kombiniert werden können.
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Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zum Vergießen, Verkleben oder Beschichten von Substraten unter Verwendung der erfindungsgemäßen Massen.
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Die erfindungsgemäßen Massen sind lösungsmittelfrei, bei Raumtemperatur flüssig und umfassen die folgenden Komponenten:
- (A) mindestens eine kationisch polymerisierbare Komponente in einem Anteil von 15 bis 80 Gew.-%;
- (B) mindestens einen Initiator für die kationische Polymerisation;
- (C) mindestens ein Flammschutzmittel, wobei das Flammschutzmittel mindestens 10 Gew.-% eines Organophosphinats umfasst, bezogen auf das Gesamtgewicht der Masse; und
- (D) 0 bis 60 Gew.-% eines Füllstoffes;
wobei der Feststoffanteil aus den Komponenten (C) und (D) höchstens 70 Gew.-% beträgt, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Masse.
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Die erfindungsgemäßen Massen können durch Wärme und/oder durch Belichten mit aktinischer Strahlung gehärtet werden. Sie liegen bevorzugt einkomponentig vor.
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Die erfindungsgemäßen Massen weisen eine hohe Reaktivität in der kationischen Polymerisation bei gleichzeitig hohem Flammschutz im gehärteten Zustand auf. Der erreichbare Flammschutz entspricht bevorzugt dem UL94 V-0 Standard.
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Der Erfindung liegt die Erkenntnis zu Grunde, dass durch die Auswahl von Organophosphinaten als Flammschutzmittel (C) fließfähige Massen formuliert werden können, die sowohl einen hohen Flammschutz als auch eine unverändert hohe Reaktivität im Vergleich zu nicht flammgeschützten Massen aufweisen. Durch die hohe Reaktivität der Massen lassen sich insbesondere in der Lichthärtung hohe aushärtbare Schichtdicken erreichen.
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Die hohe Reaktivität der Massen trägt ferner dazu bei, dass die mechanischen Eigenschaften der gehärteten Massen über die Auswahl der kationisch polymerisierbaren Komponente (A) zuverlässig eingestellt und in einem weiten Bereich mit hoher Formulierungsfreiheit variiert werden können. Der Einsatz von Epoxiden als kationisch polymerisierbare Komponente führt zu gehärteten Massen mit einer hohen Beständigkeit gegenüber Temperatur- oder Feuchteinflüssen.
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Durch die niedrige Viskosität und die hohe Formulierungsfreiheit lassen sich die Dosiereigenschaften der flüssigen Masse zusätzlich in einem weiten Bereich einstellen. Dadurch eignen sich die erfindungsgemäßen Massen insbesondere zur Verwendung im Vergussbereich.
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Da keine halogenhaltigen Flammschutzmittel eingesetzt werden, können die Massen vor allem für Vergüsse im Elektronikbereich verwendet werden. Gegenstand der Erfindung ist daher auch die Verwendung der Massen zum Vergießen von elektronischen Bauteilen.
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AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG BEVORZUGTER AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Die Erfindung wird im Folgenden anhand von bevorzugten Ausführungsformen ausführlich und beispielhaft beschrieben, die jedoch nicht in einem einschränkenden Sinn verstanden werden sollen.
- „Flüssig“ bedeutet im Sinne der Erfindung, dass bei 23 °C der durch Viskositätsmessung bestimmte Verlustmodul G'' größer als der Speichermodul G' der betreffenden Masse ist.
- Soweit der unbestimmte Artikel „ein“ oder „eine“ verwendet wird, ist damit auch die Pluralform „ein oder mehrere“ umfasst, soweit diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird.
- „Mindestens difunktionell“ bedeutet, dass pro Molekül zwei oder mehr Einheiten der jeweils genannten funktionellen Gruppe enthalten sind.
- „Lösungsmittelfrei“ bedeutet, dass den gebrauchsfertigen Massen keine nicht-reaktiven Lösungsmittel oder Verdünner zugesetzt sind.
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Alle im Folgenden aufgeführten Gewichtsanteile beziehen sich, wenn nicht anders angegeben, jeweils auf das Gesamtgewicht der Masse.
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Komponente (A): Kationisch polymerisierbare Komponente
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Die kationisch polymerisierbaren Komponenten sind in Bezug auf ihre chemische Basis nicht weiter eingeschränkt.
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Bevorzugt sind die kationisch polymerisierbaren Komponenten aus der aus epoxidhaltigen Verbindungen (A1), oxetanhaltigen Verbindungen (A2), Vinylethern (A3) sowie Kombinationen davon bestehenden Gruppe ausgewählt. Wahlweise kann die kationisch polymerisierbare Komponente zusätzlich einen oder mehrere Alkohole (A4) als Kettenüberträger und/oder kationisch polymerisierbare Hybridverbindungen (A5) enthalten. Ferner ist auch der Einsatz cyclischer Lactone oder Carbonate als kationisch polymerisierbare Komponente möglich.
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Die epoxidhaltige Verbindung (A1) umfasst aliphatische, aromatische und/oder cycloaliphatische Epoxidverbindungen.
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Bevorzugt umfasst die epoxidhaltige Verbindung (A1) in den erfindungsgemäßen Massen eine oder mehrere mindestens difunktionelle epoxidhaltige Verbindungen. Mindestens „difunktionell“ bedeutet, dass die epoxidhaltige Verbindung mindestens zwei Epoxidgruppen enthält.
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Bevorzugt umfasst die kationisch polymerisierbare Komponente (A) mindestens eine aromatische Epoxidverbindung.
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Die Gruppe der aromatischen Epoxidverbindungen umfasst beispielhaft Bisphenol-A-Epoxidharze, Bisphenol-F-Epoxidharze, Phenol-Novolak-Epoxidharze, Cresol-Novolak-Epoxidharze, Biphenylepoxidharze, 4,4'-Biphenylepoxidharze, Divinylbenzoldioxid, 2-Glycidylphenylether, Naphthalindioldiglycidylether, Glycidylether von Tris(hydroxyphenyl)-methan, p-tert-Butylphenolglycidylether und Glycidylether von Tris(hydroxyphenyl)-ethan, sowie Mischungen davon.
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Ferner können auch alle vollständig oder teilweise hydrierten Analoga aromatischer Epoxidverbindungen als epoxidhaltige Verbindung (A1) eingesetzt werden.
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Die Gruppe der cycloaliphatischen Epoxidverbindungen umfasst beispielhaft 3-Cyclohexenylmethyl-3-cyclohexylcarboxylatdiepoxid, 3,4-Epoxycyclohexylalkyl-3',4'-epoxycyclohexancarboxylat, 3,4-Epoxy-6-methylcyclohexylmethyl-3',4'-epoxy-6-methylcyclohexancarboxylat, Vinylcyclohexendioxid, Bis(3,4-Epoxycyclohexylmethyl)adipat, Dicyclopentadiendioxid, Diycyclopentadienyloxyethylglycidylether, Limonendioxid und 1,2-Epoxy-6-(2,3-epoxypropoxy)hexahydro-4,7-methanindan, sowie Mischungen davon.
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Auch mit epoxidhaltigen Gruppen substituierte Isocyanurate und andere heterocyclische Verbindungen können in den erfindungsgemäßen Massen als Komponente (A1) verwendet werden. Beispielhaft seien Triglycidylisocyanurat und Monoallyldiglycidylisocyanurat genannt.
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Außerdem können polyfunktionelle Epoxidharze aller genannten Verbindungsklassen, zäh elastifizierte Epoxidharze sowie Gemische verschiedener Epoxidverbindungen in den erfindungsgemäßen Massen eingesetzt werden.
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Ebenfalls im Sinne der Erfindung ist eine Kombination mehrerer epoxidhaltiger Verbindungen, von denen bevorzugt mindestens eine di- oder höherfunktionell ist.
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Zusätzlich zu den mindestens difunktionellen epoxidhaltigen Verbindungen können auch monofunktionelle Epoxide als reaktive Verdünner verwendet werden.
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Beispiele für kommerziell erhältliche monofunktionelle Epoxide sind Produkte, die unter den Handelsnamen Glycirol ED 509-S von der Firma Adeka, D.E.R. 727 von der Firma Olin, Heloxy Modifier AQ von der Firma Hexion, Cardolite Ultra Lite 513 von der Firma Cardolite oder iPox RD 17 von der Firma iPox Chemicals GmbH, vertrieben werden.
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Beispiele für weitere kommerziell erhältliche di- oder höherfunktionelle aliphatische Epoxidverbindungen sind Produkte, die unter den Handelsnamen iPox RD21, iPox CL60, iPox CL9 von der Firma ipox Chemicals GmbH oder YED-216D von der Firma Mitsubishi Chemical, Japan oder Heloxy Modifier HD von der Firma Hexion oder Araldite DY 3601 von der Firma Huntsman, vertrieben werden.
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Beispiele für kommerziell erhältliche cycloaliphatische Epoxidverbindungen sind Produkte, die unter den Handelsnamen CELLOXIDE™ 2021 P, CELLOXIDE™ 8000 von der Firma Daicel Corporation, Japan oder Omnilane 1005, Omnilane 2005, Omnilane OC 3005 von der Firma IGM Resins B.V. oder TTA21, TTA26 und TTA60 von der Firma Jiangsu Tetra New Material Technology Co. Ltd. oder Syna Epoxy 21 von der Firma Synasia Inc., vertrieben werden.
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Beispiele für kommerziell erhältliche aromatische Epoxidverbindungen sind Produkte, die unter den Handelsnamen Epikote Resin 828 LVEL, Epikote Resin 166, Epikote Resin 169 von der Firma Hexion Specialty Chemicals B.V., Niederlande oder als EPICLON™ 840, 840-S, 850, 850-S, EXA850CRP, 850-LC von der Firma DIC K.K., Japan, vertrieben werden.
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Epoxidverbindungen, die basische Gruppen aufweisen, welche die kationische Härtung inhibieren können, sind nicht bevorzugt. Bevorzugt sind die Massen frei von Glycidylaminen.
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Alternativ oder zusätzlich zur epoxidhaltigen Verbindung (A1) können auch oxetanhaltige Verbindungen (A2) in den Massen als Bestandteil der kationisch polymerisierbaren Komponente (A) eingesetzt werden. Verfahren zur Herstellung von Oxetanen sind insbesondere aus der
US 2017/0198093 A1 bekannt.
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Bevorzugt umfasst die kationisch polymerisierbare Komponente (A) mindestens eine oxetanhaltige Verbindung (A2). Insbesondere niederviskose Oxetane ermöglichen den vorteilhaften Einsatz der erfindungsgemäßen Masse als Vergussmaterial.
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Beispiele für kommerziell erhältliche Oxetane (A2) sind Bis(1-ethyl-3-oxetanyl-methyl)ether (DOX), 3-Allyloxymethyl-3-ethyloxetane (AQX), 3-Ethyl-3-[(phenoxy)-methyloxetane (POX), 3-Ethyl-3-hydroxymethyl-oxetane (OXA), 1,4-Bis[(3-ethyl-3-oxetanylmethoxy)methyl]benzol (XDO), 3-Ethyl-3-[(2-ethylhexyloxy)methyl]oxetan (EHOX). Die genannten Oxetane sind von der Firma TOAGOSEI CO., Ltd. kommerziell verfügbar.
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Ebenso können zusätzlich zur Komponente (A1) und optional zur Komponente (A2) auch Vinylether (A3) als kationisch polymerisierbare Komponenten in den Massen eingesetzt werden. Geeignete Vinylether sind Trimethylolpropan-Trivinylether, Ethylenglykol-Divinylether und cyclische Vinylether sowie deren Mischungen. Ferner können Vinylether polyfunktioneller Alkohole eingesetzt werden.
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Zusätzlich kann die kationisch polymerisierbare Komponente auch einen oder mehrere Alkohole (A4) umfassen, die als Kettenüberträger eingesetzt werden. Insbesondere höhermolekulare Polyole können zur Flexibilisierung kationischer Massen verwendet werden. Geeignete Polyole sind beispielsweise auf Basis von Polyethern, Polyestern, Polycaprolactonen, Polycarbonaten, Polybutadiendiolen oder hydrierten Polybutadiendiolen verfügbar.
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Beispiele für kommerziell erhältliche höhermolekulare Polyole sind Produkte, die unter den Handelsnamen ETERNACOLL UM-90 (1/1), Eternacoll UHC50-200 der Firma UBE Industries Ltd., als Capa™ 2200, Capa™ 3091 der Firma Perstorp, als Liquiflex H von Petroflex, als Merginol 901 der Firma HOBUM Oleochemicals, als Placcel 305, Placcel CD 205 PL der Firma Daicel Corporation, als Priplast 3172, Priplast 3196 der Firma Croda, als Kuraray Polyol F-3010, Kuraray Polyol P-6010 von Kuraray Co., Ltd., als Krasol LBH-2000, Krasol HLBH-P3000 von Cray Valley oder als Hoopol S-1015-35 oder Hoopol S-1063-35 der Firma Synthesia Internacional SLU verfügbar sind.
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Schließlich können zusätzlich zu den Komponenten (A1) bis (A4) auch Hybridverbindungen (A5) zum Einsatz kommen. Diese enthalten neben mindestens einer der genannten kationisch polymerisierbaren Gruppen zusätzlich radikalisch polymerisierbare Gruppen. Dabei sind insbesondere Epoxy-(Meth)acrylat-Hybridverbindungen im Sinne der Erfindung. Beispiele für kommerziell erhältliche Epoxy-(Meth)Acrylate sind CYCLOMER M100 von der Firma Daicel, Epoxy Acrylat Solmer SE 1605, UVACURE 1561 von der Firma UCB, Miramer PE210HA von der Firma Miwon Europe GmbH und Solmer PSE 1924 der Firma Soltech Ltd. Auch Oxetan-(Meth)Acrylate wie das Eternacoll OXMA der Firma UBE Industries LTD können als Hybridverbindung (A5) verwendet werden.
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Die Aufzählung der kationisch polymerisierbaren Komponenten (A) ist als beispielhaft und nicht abschließend zu sehen. Eine Mischung der genannten kationisch polymerisierbaren Komponenten (A1) bis (A5) ist ebenfalls im Sinne der Erfindung.
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Weiter bevorzugt erfolgt die Auswahl der Komponenten (A1) bis (A5) dahingehend, dass diese einen möglichst niedrigen Halogengehalt besitzen, und bevorzugt halogenfrei sind.
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Anstelle oder zusätzlich zu den genannten Komponenten (A1) bis (A5) ist auch der Einsatz von Harzkomponenten möglich, die bereits flammschützende Gruppen tragen. So können beispielweise phosphorhaltige Epoxidharze (A1) wie Exolit EP 360 oder Exolit EP 390 von der Firma Clariant eingesetzt werden.
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Ferner können beispielsweise phosphorhaltige Polyole wie Exolit OP 550 oder Exolit OP 560, erhältlich von der Firma Clariant, oder DAIGUARD-610, erhältlich von der Firma Daihachi Chemical Industry Co. Ltd., als Komponenten (A4) eingesetzt werden.
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Anstatt oder zusätzlich zu phosphorhaltigen Harzkomponenten können auch epoxyfunktionelle Siloxane oder Silikone in Komponente (A) eingesetzt werden. Diese verfügen ebenfalls über eine intrinsisch flammhemmende Wirkung. Geeignete Beispiele sind 2,4-di[2-(3-{oxabicyclo[4.1.0]heptyl})ethyl]-2,4,6,6,8,8-hexamethyl-cyclotetrasiloxan, 4,8-di[2-(3-(oxabicyclo[4.1.0]heptyl})ethyl]-2,2,4,6,6,8-hexamethyl-cyclotetrasiloxan, 2,4-di[2-(3-{oxabicyclo[4.1.0]heptyl})ethyl]-6,8-dipropyl-2,4,6,8-tetramethyl-cyclotetrasiloxan, 4,8-di[2-(3-{oxabicyclo[4.1.0]heptyl})ethyl]-2,6-dipropyl-2,4,6,8-tetramethyl-cyclotetrasiloxan, 2,4,8-tri[2-(3-{oxabicyclo[4.1.0]heptyl})ethyl]-2,4,6,6,8-pentamethyl-cyclotetrasiloxan, 2,4,8-tri[2-(3-{oxabicyclo[4.1,0]heptyl})ethyl]-6-propyl-2,4,6,8-tetramethyl-cyclotetrasiloxan oder 2,4,6,8-tetra[2-(3-{oxabicyclo[4.1.0]heptyl})ethyl]-2,4,6,8-tetramethyl-cyclotetrasiloxan. Weitere geeignete cycloaliphatische epoxyfunktionelle Silikonharze können der
JP 2008 248 169 A entnommen werden. Geeignete epoxyfunktionelle Organopolysilesquioxane werden in der
JP 2008 019 422 A beschrieben.
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Geeignete kommerziell verfügbare Beispiele sind ALBIFLEX 246 oder ALBIFLEX 296 von der Firma Evonik Industries; Polyset PC-1000 oder PC-2000 von der Firma Polyset und EP0408 oder EP0409 von der Firma Hybridplastics.
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Durch den Einsatz von intrinsisch flammgeschützten Harzkomponenten lässt sich der Anteil der nötigen Flammschutzmittel (C) und/oder des Füllstoffes (D) reduzieren.
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Die kationisch polymerisierbare Komponente (A) liegt in der erfindungsgemäßen Masse, bezogen auf das Gesamtgewicht der Masse, erfindungsgemäß in einem Anteil von 15 bis 80 Gew.-% vor, bevorzugt in einem Anteil von 20 bis 75 Gew.-%.
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Gemäß einer Ausführungsform enthält die kationisch polymerisierbare Komponente (A) mindestens eine aromatische Epoxidverbindung (A1).
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist die kationisch polymerisierbare Komponente (A) aus der Gruppe der epoxidhaltigen Verbindungen (A1) und oxetanhaltigen Verbindungen (A2) sowie Kombinationen davon ausgewählt.
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Bevorzugt umfasst die kationisch polymerisierbare Komponente (A) eine epoxidhaltige Verbindung (A1) und zusätzlich eine oxetanhaltige Verbindung (A2).
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Die oxetanhaltige Verbindung (A2) liegt bevorzugt in einem Anteil von 1 bis 50 Gew.-% vor, besonders bevorzugt in einem Anteil von 3 bis 30 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Masse. Das Verhältnis der Verbindung (A1) zu (A2) beträgt bevorzugt von 1:2 bis 5:1.
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Komponente (B): Initiatoren für die kationische Polymerisation
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Die erfindungsgemäßen Massen enthalten neben der Komponente (A) mindestens einen Initiator (B) für die kationische Polymerisation. Dieser umfasst einen Säurebildner, welcher thermisch und/oder durch aktinische Strahlung aktiviert werden kann. Die Initiatoren werden im Folgenden auch als „photolatente Säuren“ oder „wärmelatente Säuren“ beschrieben. Geeignete Initiatoren sind beispielsweise Säurebildner auf Metalloceniumbasis und/oder Oniumverbindungen.
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Eine Übersicht über verschiedene Metalloceniumsalze wird in der
EP 0 542 716 B1 offenbart. Als unterschiedliche Anionen der Metalloceniumsalze seien beispielhaft HSO
4 -, PF
6 -, SbF
6 -, AsF
6 -, CI
-, Br
-, I
-, CIO
4 -, PO
4 -, SO
3CF
3 -, OTs
- (Tosylat), Aluminate und Borat-Anionen, wie etwa BF
4 - und B(C
6F
5)
4 -, angeführt.
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Bevorzugte Metalloceniumverbindungen sind aus der Gruppe der Ferroceniumsalze ausgewählt.
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Bevorzugte Oniumverbindungen sind aus der Gruppe der Arylsulfoniumsalze und der Aryliodoniumsalze, und Kombinationen davon ausgewählt und sind im Stand der Technik beschrieben.
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Kommerziell als photolatente Säuren verfügbare Photoinitiatoren (B1) auf Triarylsulfoniumbasis sind unter den Markennamen Chivacure 1176, Chivacure 1190 von der Firma Chitech, Irgacure 290, Irgacure 270, Irgacure GSID 26-1 von der Firma BASF, Speedcure 976 und Speedcure 992 von Lambson, TTA UV-692, TTA UV-694 von der Firma Jiangsu Tetra New Material Technology Co., Ltd. oder UVI-6976 und UVI-6974 von der Firma Dow Chemical Co. erhältlich.
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Kommerziell als photolatente Säuren verfügbare Photoinitiatoren (B1) auf Diaryliodoniumbasis sind u.a. unter den Markennamen UV1240, UV1242 oder UV2257 von der Firma Deuteron und Bluesil 2074 von der Firma Bluestar erhältlich.
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Die in den erfindungsgemäßen Massen eingesetzten Photoinitiatoren (B1) sind vorzugsweise durch Bestrahlen mit aktinischer Strahlung einer Wellenlänge von 200 bis 480 nm aktivierbar, weiter bevorzugt bei einer Wellenlänge von 250 bis 365 nm.
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Erfindungsgemäß kann auch ein Gemisch von Photoinitiatoren (B1) eingesetzt werden, die bei unterschiedlichen Anregungswellenlängen aktiviert werden können. Bevorzugt ist ein Gemisch aus Photoinitiatoren auf Metalloceniumbasis, vorzugsweise Ferroceniumbasis, und Oniumverbindungen, vorzugsweise Sulfoniumverbindungen. Die Photoinitiatoren auf Metalloceniumbasis können eine Anregungswellenlänge im Bereich von etwa 400 bis 700 nm aufweisen, vorzugsweise 430 bis 500 nm. Die Anregungswellenlänge der als Photoinitiatoren eingesetzten Oniumverbindungen liegt bei etwa 200 bis 380 nm, vorzugsweise 300 bis 380 nm.
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Bei Bedarf kann der Photoinitiator (B1) mit einem geeigneten Sensibilisierungsmittel kombiniert werden.
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Zusätzlich oder an Stelle des Photoinitiators (B1) können die erfindungsgemäßen Massen auch einen thermisch aktivierbaren Initiator (B2) für die kationische Polymerisation enthalten. Als derartige wärmelatente Säuren sind beispielsweise quartäre N-Benzylpyridiniumsalze und N-Benzylammoniumsalze geeignet, wie sie in der
EP 0 343 690 A oder
WO 2005/097883 A offenbart werden. Daneben können auch thermisch aktivierbare Sulfoniumsalze, wie in der
WO 2019/043778 A1 beschrieben, als Säurebildner zum Einsatz kommen.
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Kommerziell verfügbare Produkte sind unter den Bezeichnungen K-PURE CXC-1614, K-PURE CXC-1821 oder K-PURE CXC-1733 von King Industries Inc.; SAN-AID SI-80L und SAN-AID SI-100L von der Firma SAN-SHIN Chemical Industry Co. Ltd, erhältlich.
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Darüber hinaus können verschiedene Metallchelatkomplexe auf Basis von Titan oder Aluminium als wärmelatente Säuren zum Einsatz kommen. Derartige Initiatoren werden in der
EP 3 300 504 B1 beschrieben.
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Die Initiatoren (B1) und (B2) können in den vorliegenden Massen in Anteilen von jeweils 0,001 bis 5 Gew.-% enthalten sein, bevorzugt 0,01 bis 3 Gew.-% und besonders bevorzugt 0,1 bis 2 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Masse.
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Komponente (C): Flammschutzmittel
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Die erfindungsgemäßen Massen enthalten mindestens ein Flammschutzmittel (C). Dieses umfasst mindestens ein Organophosphinat (C1). Wahlweise kann ein weiteres Flammschutzmittel (C2) auf Phosphorbasis enthalten sein.
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Der Einsatz zusätzlicher halogenfreier, nicht-phosphorhaltiger Flammschutzmittel (C3) ist ebenfalls möglich.
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Geeignete Beispiele für das Flammschutzmittel (C1) sind Organophosphinate auf Basis von Aluminium- oder Zinksalzen. Insbesondere geeignet sind Organosphosphorverbindungen, die sich von Alkyl- oder Arylphosphinsäuren ableiten. Diese sind beispielsweise von der Firma Clariant unter dem Markennahmen Exolit OP 930, OP 935, OP 945, OP 950 oder OP 1230 erhältlich.
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Insbesondere Aluminiumdiethylphosphinat (ADEP), welches unter der Bezeichnung OP 935 erhältlich ist, eignet sich zum Einsatz als Flammschutzmittel (C1) in den vorliegenden Massen.
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Das Flammschutzmittel (C1) liegt in den erfindungsgemäßen Massen typischerweise fest vor. Der Anteil des Organophosphinats (C1) beträgt mindestens 10 Gew.-%, bevorzugt mindestens 15 Gew.-% und weiter bevorzugt mindestens 20 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Masse.
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Gemäß einer Ausführungsform umfasst das Flammschutzmittel (C) ein zusätzliches Flammschutzmittel (C2) auf Phosphorbasis. Das zusätzliche Flammschutzmittel (C2) auf Phosphorbasis ist bevorzugt aus der Gruppe der Phosphatester ausgewählt und besitzt eine Molmasse von kleiner 5000 g/mol, bevorzugt kleiner 1500 g/mol.
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Die Massenanteile an Phosphoratomen betragen, bezogen auf das Gesamtgewicht der Masse, mindestens 2 %, bevorzugt mindestens 2,5 % und besonders bevorzugt mindestens 3%.
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Beispiele entsprechender Phosphatester sind Bisphenol-A-bis(diphenylphosphat), Triphenylphosphat, Resorcinbis(diphenylphosphat), Resorcinbis(2,6-xylenylphosphat) 4,4'-Biphenolbis(diphenylphosphat) und weitere Homologe oligomerer Bisphenol A phosphatester.
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Diese sind kommerziell von der der Firma Adeka unter den Handelsnamen ADK STAB FP-600, ADK STAB PFR, ADK STAB FP-900L, ADK STAB FP-2100JC, ADK STAB FP-2500S, ADK STAB FP-2600U und von der Firma Nordmann, Rassmann GmbH unter der Bezeichnung NORD-MIN BDP erhältlich.
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Insbesondere aromatische Phosphatester können in den Massen vorteilhaft mit dem Flammschutzmittel (C1) kombiniert werden. Neben Phosphatestern können auch Phosphate wie Ammoniumpolyphosphat in den Massen als Komponente (C2) vorteilhaft eingesetzt werden.
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Das zusätzliche Flammschutzmittel (C2) liegt in den erfindungsgemäßen Massen typischerweise in flüssiger Form vor. Der Anteil des zusätzlichen Flammschutzmittels (C2) beträgt bevorzugt 0 bis 40 Gew.-%, weiter bevorzugt 1 bis 30 Gew.-% und noch weiter bevorzugt 5 bis 20 Gew.-%.
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Wird in den erfindungsgemäßen Massen zusätzlich das Flammschutzmittel (C2) zugegeben, so kann die Einsatzmenge der Komponente (C1) reduziert werden und dennoch Flammschutz, bevorzugt nach dem UL94 V0-Standard, erreicht werden.
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Das Gewichtsverhältnis der Komponenten (C1) zu (C2) beträgt 10 : 1 bis 1 : 3, bevorzugt 8 :1 bis 1: 2, weiter bevorzugt von 5 : 1 bis 2 : 3.
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Als weitere nicht-phosphorhaltige Flammschutzmittel bzw. Flammschutzsynergisten (C3) können beispielsweise Borate wie Zinkborat (ZnBO4), Zinkstannate wie Flamtard HF (ZnSn(OH)6), Antimonoxide (Sb2O3, Sb2O5) und Melamincyanurate optional eingesetzt werden.
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Das nicht-phosphorhaltige Flammschutzmittel (C3) kann zusätzlich zu der Komponente (C1) und (C2) in den erfindungsgemäßen Massen in einem Anteil von bis zu 10 Gew.-% bevorzugt bis zu 5 Gew.-%, enthalten sein.
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Alle in den erfindungsgemäßen Massen eingesetzten Flammschutzmittel sind vorzugsweise halogenfrei.
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Komponente (D): Füllstoff
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Die erfindungsgemäßen Massen enthalten wahlweise mindestens einen festen Füllstoff (D). Dieser beeinflusst neben den Flammschutzeigenschaften der gehärteten Masse ebenso die chemische Beständigkeit, die Medienaufnahme und den thermischen Ausdehnungskoeffizienten. Der Füllstoff (D) beeinflusst die Flammschutzeigenschaften der erfindungsgemäßen Massen jedoch nicht durch einen chemischen oder physikalischen Mechanismus, sondern reduziert im Falle der Zugabe den Anteil der brennbaren organischen Bestandteile bezogen auf das Gesamtgewicht der Formulierung. Somit kann der Füllstoff (D) die Flammschutzeigenschaften der gehärteten Masse ebenfalls positiv beeinflussen. Je nach gefordertem Eigenschaftsprofil und Verwendungszweck der erfindungsgemäßen Masse können verschiedene Füllstoffe oder Kombinationen davon verwendet werden.
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Zur Erzielung eines geringen thermischen Ausdehnungskoeffizienten wird üblicherweise Quarz oder Quarzglas als Füllstoff verwendet. Auch Materialien mit negativen thermischen Ausdehnungskoeffizienten (wie z.B. Zirkoniumwolframat) können zu diesem Zweck eingesetzt werden.
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Zur Erzielung einer höheren thermischen Leitfähigkeit können Füllstoffe wie Aluminiumoxid, Aluminiumnitrid, Bornitrid, Graphit (auch expandierter Graphit oder graphitbasierte Erzeugnisse der Nanotechnologie), Graphen, Kohlenstoffnanoröhren, oder metallische Füllstoffe eingesetzt werden.
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Zur Erzielung einer isotropen oder anisotropen elektrischen Leitfähigkeit können metallische Füllstoffe oder mit elektrisch leitfähigen Schichten überzogene, nichtmetallische Füllstoffe eingesetzt werden.
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Zur Erzielung definierter Klebschichtdicken können sogenannte „Spacer-Partikel“ mit eng definierten Partikelformen und Partikelgrößenverteilungen als Füllstoff eingesetzt werden.
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Die Auswahl der Füllstoffe ist in Hinblick auf Partikelformen (wie z.B. kantig, sphärisch, plättchen- oder nadelförmig, Hohlformen) und Partikelgrößen (makroskopisch, mikroskopisch, nanoskalig) in keiner Weise beschränkt. Bekanntermaßen können auch verschiedene Partikelformen oder Partikelgrößen bzw. Partikelgrößenverteilungen in Kombination eingesetzt werden, um beispielsweise eine niedrige Viskosität, einen höheren maximalen Füllgrad oder eine hohe elektrische und thermische Leitfähigkeit zu erzielen.
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Bevorzugt ist der Füllstoff (D) aus der folgenden Gruppe ausgewählt: Oxide, Nitride, Boride, Carbide, Sulfide und Silicide von Metallen und Halbmetallen, einschließlich gemischte Verbindungen mehrerer Metalle und/oder Halbmetalle; Kohlenstoffmodifikationen wie Diamant, Graphit und Kohlenstoffnanoröhren; Silicate und Borate von Metallen und Halbmetallen; alle Arten von Gläsern; Metalle und Halbmetalle in elementarer Form oder in Form von Legierungen oder intermetallischen Phasen, und Partikel aus polymeren Materialien, wie beispielsweise Silikon, Polyamid und PTFE.
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Eine Verwendung von Mischungen verschiedener Füllstoffe (D) ist ebenfalls im Sinne dieser Erfindung.
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Der Füllstoff (D) liegt in den erfindungsgemäßen Massen in einem Anteil von 0 bis 60 Gew.-% vor, bevorzugt 5 bis 50 Gew.-%, weiter bevorzugt 15 bis 40 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Masse.
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Der Gesamtfeststoffgehalt der Masse aus den Komponenten (A) bis (D) und wahlweise weiterer Zusatzstoffe (E) beträgt höchstens 70 Gew.-%, vorzugsweise höchstens 65 Gew.-%.
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Insbesondere bei einem Feststoffgehalt der Masse von 70 Gew.-% oder mehr nimmt die Fließfähigkeit der Masse stark ab, so dass die Dosierbarkeit und Eignung zum Einsatz als Vergussmasse einschränkt ist. Der Anteil des Füllstoffs (D) ist daher auf maximal 60 Gew.-% beschränkt und wird je nach Anteil der festen Flammschutzmittel (C) und wahlweise weiteren festen Zusatzstoffen (E) weiter angepasst.
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Bevorzugt kommen sphärische Füllstoffe zum Einsatz, um die Viskosität der flüssigen Masse niedrig zu halten und eine Eignung als Vergussmasse zu gewährleisten.
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Insbesondere bei Anteilen von 20 Gew.-% oder mehr eines unreaktiven Füllstoffes können geringere Mengen der Flammschutzmittel (C) eingesetzt werden und dennoch ein Flammschutz nach dem UL94 V-0 Standard erreicht werden.
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Komponente (E): Zusatzstoffe
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Die beschriebenen Massen können darüber hinaus noch fakultative Bestandteile als Zusatzstoffe (E) enthalten.
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Die Zusatzstoffe (E) sind vorzugsweise ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Farbstoffen, Pigmenten, Alterungsschutzmitteln, Fluoreszenzmitteln, Sensibilisierungsmitteln, Beschleunigern, Stabilisatoren, Haftvermittlern, Trockenmitteln, Vernetzern, Fließverbesserern, Benetzungsmitteln, Thixotropierungsmitteln, nicht-reaktiven Flexibilisierungsmitteln, nicht-reaktiven polymeren Verdickungsmitteln, Korrosionsinhibitoren, Weichmachern und Kombinationen davon.
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Die Zusatzstoffe (E) liegen in der erfindungsgemäßen Masse insbesondere in einem Anteil von bis zu 20 Gew.-% vor, bezogen auf das Gesamtgewicht der Masse.
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Neben den Komponenten (A) bis (D) enthalten die erfindungsgemäßen Massen bevorzugt einen Stabilisator als Zusatzstoff (E). Dieser gewährleistet eine ausreichend hohe Latenz bei Raumtemperatur und ermöglicht es, die Verarbeitungszeit der Massen einzustellen.
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Mögliche Stabilisatoren sind quartäre Ammoniumsalze, Hydroxylamine, cyclische Amide, Imidazole, Nitrile, Hydrochinone, organische Phosphite und Phosphate, Pyridine, Kronenether, Kupfersalze, cyclische Imine, Sulfoniumalkylsulfonate, Thioether oder Isocyanurate. Spezifische Beispiele können der
US 5 453 450 A ,
US 5 362 421 A ,
US 5 296 567 A ,
US 5 374 697 A ,
JP 2015 025 082 A ,
KR 891 414 B1 ,
US 2019/0225740 A1 ,
US 2020/0190251 A1 oder der
JP 2005 120 190 A , entnommen werden.
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Bevorzugte, kommerziell erhältliche Stabilisatoren umfassen (4-Hydroxyphenyl)dimethylsulfonium-Methylsulfat, erhältlich unter dem Handelsnamen SAN-AID SI-S von der Firma San-Shin Chemical Industry Co. Ltd., und 4-(Methylthio)phenol.
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Werden Hybridverbindungen (A5) eingesetzt, die neben einer kationisch polymerisierbaren Gruppe zusätzlich eine radikalisch polymerisierbare Gruppe umfassen, kann in den erfindungsgemäßen Massen zusätzlich ein Radikalbildner als Intitiator für die radikalische Polymerisation als weiterer Zusatzstoff (E) enthalten sein. Geeignete Radikalbildner sind beispielsweise Peroxide und/oder radikalische Photoinitiatoren.
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Formulierung der erfindungsgemäßen Massen
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Eine Formulierung der erfindungsgemäßen Massen umfasst mindestens die Komponenten (A) bis (C). Darüber hinaus können Füllstoffe (D) und weitere Zusatzstoffe (E) enthalten sein.
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In einer ersten Ausführungsform umfasst oder besteht die Masse aus den folgenden Komponenten:
- (A) mindestens eine kationisch polymerisierbare Komponente (A);
- (B) mindestens einen Initiator für die kationische Polymerisation, bevorzugt in einem Anteil von 0,001 bis 5 Gew.-%;
- (C) mindestens 10 Gew.-% eines Organophosphinats (C1) als Flammschutzmittel und wahlweise zusätzliche Flammschutzmittel (C2) auf Phosphorbasis;
- (D) 0 bis 60 Gew.-% eines Füllstoffes; und
- (E) wahlweise weitere Zusatzstoffe,
wobei der Feststoffgehalt aus den Komponenten (C), (D) und wahlweise (E) höchstens 70 Gew.-% beträgt, vorzugsweise höchstens 65 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Masse.
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Die kationisch polymerisierbare Komponente (A) liegt in einem Anteil von 15 bis 80 Gew.-% vor, besonders bevorzugt in einem Anteil von 20 bis 75 Gew.-%.
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Weiter bevorzugt umfasst die kationisch polymerisierbare Komponente (A) wenigstens ein aromatisches Epoxidharz (A1). Die Verwendung aromatischer Epoxidharze hat einen günstigen Einfluss auf die Flammschutzeigenschaften der gehärteten Massen.
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Das Organophosphinat (C1) liegt in der erfindungsgemäßen Masse bevorzugt in einem Anteil von 10 bis 30 Gew.-% vor, bevorzugt von mindestens 15 Gew.-% vor, und weiter bevorzugt von mindestens 20 Gew.-%. Anteile von mehr als 30 Gew.-% oder 25 Gew.-% sind aus Gründen der Fließeigenschaften nicht sinnvoll.
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Der Anteil an Füllstoffen (D) beträgt bevorzugt von 5 bis 50 Gew.-%.
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Falls die Masse keinen Füllstoff (D) enthält, oder der Anteil des Füllstoffs (D) nicht mehr als 10 Gew.-% beträgt, werden vorzugsweise mindestens 20 Gew.-% des Organophosphinats eingesetzt.
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In einer zweiten Ausführungsform umfasst oder besteht die Masse aus den folgenden Komponenten, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Masse:
- (A) mindestens eine kationisch polymerisierbare Komponente (A) in einem Anteil von 15 bis 80 Gew.-%, die mindestens eine aromatische Epoxidverbindung (A1) und eine oxetanhaltige Verbindung (A2) umfasst;
- (B) einen Initiator für die kationische Polymerisation, bevorzugt in einem Anteil von 0,001 bis 5 Gew.-%;
- (C) mindestens 10 Gew.-% eines Organophosphinats (C1) als Flammschutzmittel und wahlweise zusätzliche Flammschutzmittel (C2) auf Phosphorbasis;
- (D) 0 bis 60 Gew.-% eines Füllstoffes; bevorzugt 5 bis 50 Gew.-%; und
- (E) wahlweise weitere Zusatzstoffe
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Die zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen Masse eignet sich aufgrund der Verwendung von niedrigviskosen oxetanhaltigen Verbindungen als Komponente (A) insbesondere für Vergussanwendungen, bevorzugt für den Verguss von elektronischen Bauteilen.
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Ferner kann in der zweiten Ausführungsform durch Zusatz eines zusätzlichen flüssigen Flammschutzmittels (C2) auf Phosphorbasis ein ausreichender Flammschutz auch bei niedrigeren Anteilen des Füllstoffes (D) erreicht werden. Demnach können Massen niedrigerer Viskosität erhalten werden, ohne Einbußen hinsichtlich der Reaktivität oder der Flammschutzwirkung zu erleiden.
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Mit Bezug auf die Anteile der Flammschutzmittel (C) und des Füllstoffs (D) kann auf die Ausführungen zur ersten Ausführungsform verwiesen werden.
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In einer dritten Ausführungsform ist die Masse durch Belichten mit aktinischer Strahlung voraktivierbar und umfasst oder besteht aus den folgenden Komponenten:
- (A) mindestens eine kationisch polymerisierbare Komponente (A) in einem Anteil von 15 bis 80 Gew.-%;
- (B) 0,01 - 3 Gew.-% eines Photoinitiator für die kationische Polymerisation auf Metalloceniumbasis, bevorzugt Ferroceniumbasis, sowie wahlweise 0,01 bis 3 Gew-.% eines weiteren Initiators für die kationische Polymerisation, bevorzugt eines Photoinitiators auf Basis einer Oniumverbindung, vorzugsweise einer Sulfoniumverbindung;
- (C) mindestens 10 Gew.-% eines Organophosphinats (C1) als Flammschutzmittel und wahlweise zusätzliche Flammschutzmittel (C2) auf Phosphorbasis;
- (D) 0 bis 60 Gew.-% eines Füllstoffes; bevorzugt 5 bis 50 Gew.-%; und
- (E) wahlweise weitere Zusatzstoffe
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Die Masse der dritten Ausführungsform enthält mindestens einen Initiator auf Metalloceniumbasis, bevorzugt Ferroceniumbasis. Initiatoren auf Metalloceniumbasis verleihen der Masse eine längere Offenzeit und eignen sich daher gut für voraktivierbare Systeme.
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In einer Variante der dritten Ausführungsform kann vorteilhaft ein Gemisch von Photoinitiatoren (B1) eingesetzt werden, die bei unterschiedlichen Anregungswellenlängen aktiviert werden können. Bevorzugt ist ein Gemisch von Photoinitiatoren auf Metalloceniumbasis, vorzugsweise Ferroceniumbasis, und Oniumverbindungen, vorzugsweise Sulfoniumverbindungen. Die Photoinitiatoren auf Metalloceniumbasis können eine Anregungswellenlänge im Bereich von etwa 400 bis 700 nm aufweisen, vorzugsweise 430 bis 500 nm. Die Anregungswellenlänge der als Photoinitiatoren eingesetzten Oniumverbindungen liegt bei etwa 200 bis 380 nm, vorzugsweise 300 bis 380 nm.
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Die Voraktivierung einer Masse nach der dritten Ausführungsform kann dann durch Belichtung bei einer Wellenlänge von etwa 200 nm oder höher erfolgen, vorzugsweise direkt in einer Durchflussapparatur. Nach Aufbringen der voraktivierten Masse auf ein Substrat härtet diese bei Raumtemperatur innerhalb von 7 Tagen ohne zusätzlichen Energieeintrag aus. Die Aushärtung kann durch Wärme beschleunigt werden.
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Falls die Masse ein Gemisch von Photoinitiatoren auf Metalloceniumbasis und weiteren Photoinitiatoren enthält, erfolgt zur Voraktivierung eine erste Bestrahlung bei der Anregungswellenlänge des Photoinitiators auf Metalloceniumbasis, vorzugsweise bei etwa 400 bis 700 nm. Nach dem Auftragen der voraktivierten Masse auf ein Substrat erfolgt eine erneute Bestrahlung der Masse bei einer Anregungswellenlänge des weiteren Photoinitiators von vorzugsweise 200 bis 380 nm. Somit kann bei einer voraktivierten Masse, die ein Gemisch aus Photoinitiatoren enthält, nach Aufbringen auf ein Substrat innerhalb einer Offenzeit eine schnelle Fixierung der Masse durch Bestrahlen mit aktinischer Strahlung bei der Anregungswellenlänge des weiteren Photoinitiators erreicht werden. Zur Endhärtung kann entweder eine ausreichende Wartezeit eingehalten werden, oder die Massen können zusätzlich erwärmt werden.
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Mit Bezug auf die Anteile der Flammschutzmittel (C) und des Füllstoffs (D) kann auf die Ausführungen zur ersten Ausführungsform verwiesen werden.
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Alle Massen nach den beschriebenen Ausführungsformen erreichen im gehärteten Zustand bevorzugt einen Flammschutz nach dem UL94 V-0 Standard, mindestens jedoch nach dem UL94 V-1 Standard.
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Eigenschaften der erfindungsgemäßen Massen:
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Die erfindungsgemäßen Massen zeichnen sich durch eine hohe Reaktivität in der kationischen Polymerisation bei gleichzeitig hohem Flammschutz im gehärteten Zustand aus. Der erreichte Flammschutz entspricht bevorzugt dem UL94 V-0 Standard und damit den hohen Anforderungen, wie sie auch in der Automobilindustrie oder Luftfahrtbranche gestellt werden.
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Viele der im Stand der Technik bekannten Flammschutzmittel neigen durch ihre Basizität und/oder inhibierende Wirkung dazu, die kationisch induzierte Härtung zu verlangsamen oder komplett zu unterbinden. Durch die erfindungsgemäße Auswahl der Flammschutzmittel (C) können überraschenderweise Massen formuliert werden, die trotz eines hohen Maßes an Flammschutz eine unverändert hohe Reaktivität im Vergleich zu nicht flammgeschützten Massen aufweisen. Durch die hohe Reaktivität lassen sich in der Lichthärtung hohe aushärtbare Schichtdicken von mindestens 1 mm, bevorzugt 2 mm, besonders bevorzugt 3 mm erreichen.
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Da die eingesetzten Flammschutzmittel die Aushärtung der Massen nicht oder nur sehr wenig inhibieren, zeigen die Massen eine hohe Reaktivität. Dadurch können die mechanischen Eigenschaften der gehärteten Massen über die Auswahl der kationisch polymerisierbaren Komponente (A) zuverlässig eingestellt werden. Die gehärteten Massen können ein breites E-Modul-Spektrum bei Raumtemperatur von 1 bis 20.000 MPa aufweisen.
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Die gehärteten Massen besitzen eine Glasübergangstemperatur zwischen -40 °C und 200 °C.
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Durch die niedrige Viskosität und hohe Formulierungsfreiheit lassen sich die Dosiereigenschaften der flüssigen Masse zusätzlich in einem weiten Bereich einstellen. Dadurch eignen sich die erfindungsgemäßen Massen insbesondere zum Einsatz im Vergussbereich. Die flüssigen Massen besitzen bevorzugt eine Viskosität von kleiner 100.000 mPa*s, bevorzugt kleiner 75.000 mPa*s, und besonders bevorzugt kleiner 60.000 mPa*s.
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Bedingt durch den Verzicht auf halogenhaltige Flammschutzmittel lassen sich die Massen vor allem für Vergüsse im Elektronikbereich anwenden. Gleichzeitig führt der Einsatz von Epoxiden als kationisch polymerisierbare Komponente zu gehärteten Massen mit einer hohen Beständigkeit gegenüber Temperatur- oder Feuchteinflüssen.
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Die erfindungsgemäßen Formulierungen enthalten bevorzugt jeweils weniger als 900 mg/kg Brom bzw. Chlor sowie in Summe (Brom + Chlor) weniger als 1500 mg/kg beider Elemente, jeweils bezogen auf das Gesamtwicht der Masse. Derartige Massen gelten gemäß der Norm DIN EN 61249-2-21 als „halogenfrei“.
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Verfahren unter Verwendung der erfindungsgemäßen Massen
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Erfindungsgemäß wird die kationisch polymerisierbare Masse in einem Verfahren zum Fügen, Vergießen oder Beschichten von Substraten eingesetzt, wobei das Verfahren die folgenden Schritte umfasst:
- a) Bereitstellen der erfindungsgemäßen Masse;
- b) Dosieren der Masse auf ein erstes Substrat;
- c) Wahlweise Zuführen eines zweiten Substrates zu der Masse; und
- d) Fixierung und/oder Härtung der Masse durch Bestrahlung mit aktinischer Strahlung;
- e) Wahlweise Erwärmen der Masse und des Substrates und/oder des Substratverbundes.
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In einer Variante des beschriebenen Verfahrens, in der die Massen ausschließlich einen thermisch aktivierbaren Initiator (B2) enthalten, umfasst das Verfahren die Schritte a) bis c) und e).
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In einer weiteren Ausführungsform des Verfahrens kann die Aktivierung der Massen in einer sogenannten Durchflussapparatur erfolgen. Geeignete Dosiervorrichtungen zur Durchflussaktivierung der Massen durch Bestrahlung sind in der
DE 3 702 999 A und der
DE 10 2007 017 842 A beschrieben.
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Bei Verwendung einer Durchflussapparatur kann das Bestrahlen der Masse vor dem Dosierschritt b) erfolgen. Die Aktivierung der Masse kann damit zeitlich und räumlich getrennt von der Dosierung auf das erste Substrat durchgeführt werden.
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Die
DE 43 40 949 A1 und
WO 2020 120 144 A1 offenbaren geeignete Initiatorsysteme für die kationische Polymerisation auf Basis von photolatenten Säuren. Diese werden durch Bezugnahme in die vorliegende Offenbarung aufgenommen.
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Durch den Einsatz eines zweiten Photoinitiators für die kationische Polymerisation, der bei einer Anregungswellenlänge, die vom ersten Initiator verschieden ist, eine Säure freisetzt, lässt sich die Masse nach dem Dosieren auf das erste Substrat zusätzlich durch Bestrahlen mit aktinischer Strahlung fixieren und in einen form- und fließstabilen Zustand überführen.
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Ein Verfahren zum Fügen, Vergießen oder Beschichten von Substraten unter Verwendung einer Durchflussapparatur umfasst die folgenden Schritte:
- a) Bereitstellen der erfindungsgemäßen Masse;
- b) Aktivieren der Masse durch aktinische Strahlung in einer Durchflussapparatur
- c) Dosieren der Masse auf ein erstes Substrat;
- d) Wahlweise Zuführen eines zweiten Substrates zu der Masse; und
- e) Wahlweise Fixierung und/oder Härtung der Masse durch Bestrahlen mit aktinischer Strahlung;
- f) Wahlweise Erwärmen der Masse und des Substrates und/oder des Substratverbundes.
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Insbesondere die Massen der dritten Ausführungsform eignen sich zur Verwendung in einer Durchflussapparatur gemäß dem hier beschriebenen Verfahren.
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Unter Verwendung der erfindungsgemäßen Massen können Artikel erhalten werden, die nach Aushärtung der Masse einen Flammschutz nach der Brandschutzklasse UL94 V-0 aufweisen.
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Verwendete Messverfahren und Definitionen
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Bestrahlung
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Zur Bestrahlung wurden die erfindungsgemäßen Massen mit LED-Lampen der DELOLUX-Reihe der Firma DELO Industrie Klebstoffe GmbH & Co. KGaA mit einer Wellenlänge von 365 nm beziehungsweise 460 nm bei einer Intensität von 200 ± 20 mW/cm2 bestrahlt.
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Raumtemperatur
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Raumtemperatur ist definiert als 23 ± 2 °C.
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Viskositätsbestimmung
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Die Viskosität wurde mit einem Rheometer Physica MCR302 der Firma Anton Paar mit einem standardisierten Messkegel PP20 bei 23 °C mit einem 500 µm Spalt gemessen und bei einer Scherrate von 10 s-1 bestimmt.
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Brandtest in Anlehnung an UL94 V-0
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Die Prüfung der Brandklassifikation erfolgt auf Basis der Underwriters Laboratories Norm „UL94: Tests for Flammability of Plastic Materials for Parts in Devices and Appliances“
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Als Form für die Prüfkörperherstellung dient eine Metallplatte (Dicke 3 mm), in der sich eine Aussparung von 125 mm Länge und 13 mm Breite befindet. Die Form wird auf eine für aktinische Strahlung transparente Kunststofffolie (PET) als temporären Träger aufgelegt, blasenfrei mit der härtbaren Masse befüllt und mit einer weiteren Abdeckfolie versehen. Die Lichtfixierung der Masse erfolgt durch beidseitige, sequentielle (wenden nach den ersten 60 s) Bestrahlung für jeweils 60 s. Die anschließende Warmhärtung erfolgt im vorgeheizten Umluftofen bei 130 °C für 30 min. Nach dem Erkalten der Prüfkörperform wird die stabförmige Probe der ausgehärteten Masse entformt und für 48 Stunden bei Raumtemperatur konditioniert.
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Die Flamme für die Brandversuche wird durch einen Bunsenbrenner mit einer Leistung von 50 Watt bereitgestellt. Die gemessenen Nachbrennzeiten sind als die Brenndauer nach jeder Beflammung zu verstehen.
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Für den vertikalen Brandtest wird eine Flamme für 10 s unter dem Prüfkörper positioniert und anschließend die Nachbrennzeit t1 gestoppt. Die Flamme wird erneut für 10 s unter dem Prüfkörper positioniert und die Nachbrennzeit t2 gestoppt.
Brandklassifikation | -V0 | -V1 | -V2 |
Brenndauer nach jeder Beflammung | ≤ 10s | ≤ 30s | ≤ 30s |
Summe aller Nachbrennzeiten | ≤ 50s | ≤ 250s | ≤ 250s |
Nachbrennzeit nach der 2. Beflammung | ≤ 30s | ≤ 60s | ≤ 60s |
Vollständiges Abbrennen | Nein | Nein | Nein |
Brennendes Abtropfen | Nein | Nein | Ja |
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Die Bewertung der Brandklassifikation erfolgt entsprechend der obigen Tabelle, wobei die jeweilige Brandklassifikation nur bei Erreichen aller angegebenen Parameter erzielt wird.
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Der Brandtest wurde jeweils an vier weiteren analog vorbereiteten Prüfkörpern wiederholt, wobei sich die „Summe der Nachbrennzeiten“ auf die Summe von t1 und t2 aller fünf Probekörper bezieht.
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Für das System aus Beispiel 10 erfolgte die erste Belichtung bei einer Wellenlänge von 460 nm für 30 s mit einer LED-Lampe DELOLUX 20/460 bei einer Intensität von 200 mW/cm2. Die Belichtung des Probekörpers mit der zweiten Wellenlänge erfolgte im Anschluss jeweils beidseitig für 30 s mit einer LED-Lampe DELOLUX20/365 bei einer Intensität von 200 mW/cm2. Im Anschluss wurde der Probekörper 60 min lang bei 80 °C im Ofen gehärtet.
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Thermische DSC-Messungen
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DSC-Messungen der Reaktivität erfolgen in einem dynamischen Differenzkalorimeter (DSC) vom Typ DSC2 oder DSC3+ der Firma Mettler Toledo.
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6-10 mg der flüssigen Probe werden dazu in einen Aluminiumtiegel (40 µL) eingewogen, mit einem Deckel dicht verschlossen und einer Messung von 30-230 °C 5 K/min Heizrate unterzogen. Prozessgas ist Luft (Volumenstrom 30 mL/min).
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Ausgewertet werden der Onset, die Enthalpie und die Peaktemperatur.
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Photo DSC-Messungen
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DSC-Messungen der Reaktivität der strahlungsinduzierten Härtung erfolgen in einem dynamischen Differenzkalorimeter (DSC) vom Typ DSC3+ der Firma Mettler Toledo. Dazu werden 6 - 10 mg der flüssigen Probe in einen Aluminiumtiegel (40 µL) mit Pin eingewogen und bei 30 °C für 10 min mit 365 nm belichtet.
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Ausgewertet werden die Peakzeit und Enthalpie nach Subtraktion des durch die LED-Lampe verursachten Energieeintrags.
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Herstellung der härtbaren Massen
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Zunächst werden die flüssigen Bestandteile gemischt und anschließend die Füllstoffe (D) und Flammschutzmittel (C), wahlweise weitere Feststoffe mithilfe eines Laborrührwerks, Labordissolvers oder eines Speedmixers (Fa. Hauschild) eingearbeitet, bis eine homogene Masse entsteht. Massen, die Photoinitiatoren enthalten und die sensitiv gegenüber sichtbarem Licht sind, müssen entsprechend unter Licht außerhalb der Anregungswellenlänge der Photoinitiatoren oder Sensibilisatoren hergestellt werden.
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Die so hergestellten Massen wurden in Einkammerkartuschen gefüllt und verschlossen.
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In der nachfolgenden Liste sind alle zur Herstellung der härtbaren Massen verwendeten Verbindungen und deren Abkürzungen angegeben:
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Komponente (A): Kationisch polymerisierbare Komponente
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- (A1-1) 3,4-Epoxycyclohexylmethyl-3',4'-epoxycyclohexancarboxylat, erhältlich unter dem Handelsnamen Celloxide 2021 P von der Firma Daicel;
- (A1-2) Epikote™ Resin 169 (Mischung aus Bisphenol A und Bisphenol F Glycidylethern), erhältlich von der Firma Hexion;
- (A1-3) jER YL980 = Bisphenol-A Epoxidharz, erhältlich von der Firma Mitsubishi Chemical
- (A2-1) OXT-221 = Bis[1-Ethyl(3-oxetanyl)]methyl ether, erhältlich von der Firma Toagosei;
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Komponente (B): Initiator
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- (B1-1) Chivacure 1176 = Diphenyl(4-phenylthio)phenylsulfonium hexafloroantimonat und (Thiodi-4,1-phenylene)bis(diphenylsulfonium) dihexafluoroantimonat, 50 %-ig in Propylencarbonat, erhältlich von der Firma Chitec (Photoinitiator);
- (B1-2) R-Gen 262 = (η5-2,4-cyclopentadien-1-yl)[(1,2,3,4,5,6-η)-(1-methylethyl)benzene]-iron(I)- hexafluoroantimonate, erhältlich von der Firma Chitec (Photoinitiator), 50 %-ig in Propylencarbonat;
- (B2-1) K-Pure CXC-1733 quartäres Benzylammoniumsalz erhältlich von der Firma King Industries (wärmelatente Säure), 50 %-ig in Propylencarbonat;
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Komponente (C): Flammschutzmittel
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- (C1-1) Aluminiumdiethylphosphinat, erhältlich unter dem Handelsnamen Exolit OP 935 von der Firma Clariant;
- (C2-1) NORD-MIN BDP = aromatischer Phosphatester, erhältlich von der Firma Nordmann, Rassmann GmbH;
- (C4) Exolit EP 150 (Diethylphosphinsäure), erhältlich von der Firma Clariant (Vergleich);
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Komponente (D): Anorganischer Füllstoff
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- (D1) Fused Silica FB-74X, erhältlich von der Firma Denki Kagaku Kögyö K.K.;
- (D2) Fused Silica FB-7SDX, erhältlich von der Firma Denki Kagaku Kögyö K.K.;
- (D3) Fused Silica SFP-30M, erhältlich von der Firma Denki Kagaku Kögyö K.K.;
- (D4) Spherical Alumina DAW-05, erhältlich von der Firma Denki Kagaku Kögyö K.K.;
- (D5) Spherical Alumina DAW-03DC, erhältlich von der Firma Denki Kagaku Kögyö K.K.;
- (D6) Spherical Alumina ASFP-20, erhältlich von der Firma Denki Kagaku Kögyö K.K.;
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Komponente (E): Zusatzstoffe
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- (E-1) HDK H 2000 pyrogene Kieselsäure, erhältlich von der Firma Wacker (Thixotropierungsmittel);
- (E-2) Dynasylan Glymo, erhältlich von der Firma Evonik (Haftvermittler)
- (E-3) (4-Hydroxyphenyl)dimethylsulfonium-Methylsulfat erhältlich unter dem Handelsnamen SAN-AID SI-S von der Firma San-Shin Chemical Industry Co. Ltd (Stabilisator)
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In allen folgenden Beispielen und Vergleichsbeispielen sind jeweils 1 Gew. -% (E-1), 0,5 Gew. -% (E-2) und 0,2 Gew. -% (E-3) enthalten.
| Erfindungsgemäße Beispiele | Vergleichsbeispiele |
Bsp. Nummer | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 |
Komponente (A): Kationisch polymerisierbare Komponenten [Gew.-%] |
(A1-1) | 17,0 | 14,8 | 8,1 | 11,4 | 13,7 | 8,2 | 8,7 | 8,2 | 8,2 | 8,3 | 5,8 | 6,9 | 8,1 | 17,0 |
(A1-2) | 58,8 | 51,0 | 27,7 | 39,4 | 47,1 | | 29,9 | | | | 20,0 | 23,9 | 27,7 | 58,8 |
(A1-3) | | | | | | 5,8 | | 5,8 | 5,8 | 5,9 | | | | |
(A2-1) | | | | | | 11,8 | | 11,8 | 11,8 | 12,1 | | | | |
Komponente (B): Initiator für die kationische Polymerisation [Gew.-%] |
(B1-1) | 1,0 | 1,0 | 1,0 | 1,0 | 1,0 | 1,0 | 1,0 | 2,5 | | 1,5 | 1,0 | 1,0 | 1,0 | 1,0 |
(B1-2) | | | | | | | | | | 0,5 | | | | |
(B2-1) | 1,5 | 1,5 | 1,5 | 1,5 | 1,5 | 1,5 | 1,5 | | 2,5 | | 1,5 | 1,5 | 1,5 | 1,5 |
Komponente (C): Flammschutzmittel [Gew.-%] |
(C1-1) | 20,0 | 20,0 | 20,0 | 10,0 | 10,0 | 10,0 | 10,0 | 10,0 | 10,0 | 10,0 | 20,0 | 5,0 | | 0 |
(C2-1) | 0 | 0 | 0 | 5,0 | 15,0 | 10,0 | 5,0 | 10,0 | 10,0 | 10,0 | 0 | 10,0 | | 20,0 |
(C4) | | | | | | | | | | | | | 20,0 | |
Verhältnis (C1):(C2) | | | | 2:1 | 2:3 | 1:1 | 2:1 | 1:1 | 1:1 | 1:1 | | 1:2 | | |
Komponente (D): Füllstoff [Gew.-%] |
(D1) | 0 | 8,7 | 34,6 | 26,0 | 8,7 | 43,3 | | 43,3 | 43,3 | 43,3 | 43,3 | 43,3 | 34,6 | 0 |
(D2) | 0 | 1,2 | 4,8 | 3,6 | 1,2 | 6,0 | | 6,0 | 6,0 | 6,0 | 6,0 | 6,0 | 4,8 | 0 |
(D3) | 0 | 0,1 | 0,6 | 0,4 | 0,1 | 0,7 | | 0,7 | 0,7 | 0,7 | 0,7 | 0,7 | 0,6 | 0 |
(D4) | | | | | | | 36,5 | | | | | | | |
(D5) | | | | | | | 5,1 | | | | | | | |
(D6) | | | | | | | 0,6 | | | | | | | |
Komponente (E): Zusatzstoffe [Gew.-%] |
| 1,7 | 1,7 | 1,7 | 1,7 | 1,7 | 1,7 | 1,7 | 1,7 | 1,7 | 1,7 | 1,7 | 1,7 | 1,7 | 1,7 |
Eigenschaften der Massen |
Viskosität 10·1/s [mPa*s] | 5086 | 6599 | 54959 | 7874 | 4855 | 7748 | 10997 | 8507 | 9044 | 7994 | 252170 | 22860 | 6002 | 2589 |
Brandschutzklasse | V-0 | V-0 | V-0 | V-0 | V-0 | V-0 | V-0 | V-0 | V-0 | V-0 | V-0 | - | n.b. härtet nicht aus | - |
Feststoffgehalt [Gew.-%] | 21 | 31 | 61 | 41 | 21 | 61 | 51 | 61 | 61 | 61 | 71 | 56 | 41 | 0 |
DSC Onset [°C] | 96 | 95 | 97 | 94 | 95 | 91 | 97 | - | 86 | - | 97 | 95 | 107 | 93 |
Phosphorgehalt [Gew.-%] | 4,74 | 4,74 | 4,74 | 2,82 | 3,71 | 3,26 | 2,82 | 3,26 | 3,26 | 3,26 | 4,74 | 2,08 | 5,08 | 1,78 |
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Die Beispiele 1 bis 3 enthalten jeweils 20 Gew.-% des Organophosphinats (C1) als Flammschutzmittel, sowie unterschiedliche Mengen an anorganischen Füllstoffen (D). Beispiel 1 ist frei von zusätzlichen Füllstoffen (D). In allen Fällen wird die Brandschutzklasse UL94 V-0 erreicht. Die Onset Temperatur von unter 100 °C zeigt eine hohe Reaktivität der Massen an. Aufgrund der niedrigen Viskosität sind die Massen gut dosierbar und eignen sich sowohl für Klebeanwendungen als auch für den Einsatz im Vergussbereich. Die Massen enthalten jeweils sowohl einen Photoinitiator für die kationische Polymerisation (B1), als auch einen thermisch aktivierbaren Initiator (B2) und sind damit dualhärtend.
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Die Beispiele 4 und 5 zeigen Massen mit nur 10 Gew.-% des Organophosphinats (C1) und unterschiedlichen Füllstoffanteilen. Durch den Zusatz des Weiteren phosphorhaltigen Flammschutzmittels (C2) kann auch mit relativ geringen Anteilen der Komponente (C1) die Brandschutzklasse UL94 V-0 erreicht und gleichzeitig die Viskosität der Massen niedrig gehalten werden.
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Beispiel 6 zeigt ein oxetanhaltiges System, das trotz eines hohen Feststoffanteils von rund 60 Gew.-% eine Viskosität von 7748 mPa*s aufweist und damit noch sehr gut fließfähig ist. Die Masse ist deshalb sehr gut für Vergussanwendungen geeignet.
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Beispiel 7 enthält Korund anstelle von Quarz als Füllstoff (D). Die gehärteten Massen erzielen in gleichem Maße einen Flammschutz nach der Brandschutzklasse UL94 V-0 wie die übrigen Beispiele. Die Viskosität der flüssigen Masse ist mit rund 10.000 mPa*s niedrig, und damit ist eine gute Dosierfähigkeit gewährleistet.
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Die Beispiele 8 bis 10 zeigen Massen mit verschiedenen Initiatorsystemen für die kationische Polymerisation. Beispiel 8 ist eine lichthärtende Masse, wohingegen Beispiel 9 eine ausschließlich warmhärtende Masse darstellt. Die Masse des Beispiels 10 enthält zusätzlich zu dem Photoinitiator (B1-1) einen weiteren Photoinitiator (B1-2) auf Basis eines Ferroceniumsalzes. Durch Zugabe des weiteren Initiators lassen sich die Massen durch Bestrahlen mit einer ersten Wellenlänge voraktivieren und durch Bestrahlen mit einer zweiten Wellenlänge fixieren und/oder härten. Die Masse des Beispiels 10 ist damit auch für den Einsatz in einer Durchflussaktivierungsapparatur geeignet.
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Das Vergleichsbeispiel 11 weist einen Feststoffanteil der Komponenten (C), (D) und (E) von mehr als 70 Gew.-% auf und ist mit einer Viskosität von über 250.000 mPa*s nicht mehr fließfähig.
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In Vergleichsbeispiel 12 ist weniger als die geforderte Menge des Organophosphinats (C1) enthalten. Die gehärtete Masse besteht trotz des Zusatzes eines weiteren phosphorhaltigen Flammschutzmittels (C2) den Brandschutztest nicht.
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In der Masse nach Vergleichsbeispiel 13 wird ein herkömmliches Flammschutzmittel verwendet. Dieses inhibiert die Aushärtung der Masse.
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Vergleichsbeispiel 14 verzichtet auf den Einsatz eines Flammschutzmittels auf Basis eines Organophosphinats (C1). Stattdessen ist ausschließlich der Phosphatester (C2) enthalten. Die gehärtete Masse erzielt keinen ausreichenden Brandschutz.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 0066543 A2 [0011]
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