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DE102022107310A1 - Interieurbauteil und Kraftfahrzeug - Google Patents

Interieurbauteil und Kraftfahrzeug Download PDF

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Publication number
DE102022107310A1
DE102022107310A1 DE102022107310.6A DE102022107310A DE102022107310A1 DE 102022107310 A1 DE102022107310 A1 DE 102022107310A1 DE 102022107310 A DE102022107310 A DE 102022107310A DE 102022107310 A1 DE102022107310 A1 DE 102022107310A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
surface light
interior component
laminating
light guide
designed
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE102022107310.6A
Other languages
English (en)
Inventor
Markus Dix
Ralf Aigner
Dienhung Huynh
Nicolas Behrens
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Bayerische Motoren Werke AG
Original Assignee
Bayerische Motoren Werke AG
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Filing date
Publication date
Application filed by Bayerische Motoren Werke AG filed Critical Bayerische Motoren Werke AG
Priority to DE102022107310.6A priority Critical patent/DE102022107310A1/de
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Arrangements Of Lighting Devices For Vehicle Interiors, Mounting And Supporting Thereof, Circuits Therefore (AREA)

Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Interieurbauteil (10) für ein Kraftfahrzeug (100), das Interieurbauteil (10) aufweisend eine Kaschiervorrichtung (20), eine Flächenlichtleitvorrichtung (30), eine Flächenlichtvorrichtung (32) und eine Trägervorrichtung (40), wobei die Kaschiervorrichtung (20) zumindest abschnittsweise lichtdurchlässig ausgestaltet ist, wobei die Flächenlichtvorrichtung (32) zur Einspeisung von Licht (L) in die Flächenlichtleitvorrichtung (30) ausgestaltet ist, wobei die Flächenlichtleitvorrichtung (30) zum Leiten von dem eingeleiteten Licht (L) innerhalb der Flächenlichtleitvorrichtung (30) und zur flächigen Auskopplung des eingeleiteten Lichts (L) durch die Kaschiervorrichtung (20) hindurch ausgestaltet ist, wobei die Trägervorrichtung (40) Befestigungsvorrichtungen (42) zur Befestigung an einem Kraftfahrzeug (100) aufweist und wobei die Kaschiervorrichtung (20), die Flächenlichtleitvorrichtung (30) und die Trägervorrichtung (40) zumindest abschnittsweise schichtweise voreinander angeordnet sind. Ferner betrifft die Erfindung ein Kraftfahrzeug (100) mit wenigstens einem Interieurbauteil (10).

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Interieurbauteil für ein Kraftfahrzeug. Ferner betrifft die Erfindung ein Kraftfahrzeug mit wenigstens einem Interieurbauteil.
  • Die derzeitig bekannten Beleuchtungskonzepte in Kraftfahrzeugen umfassen zumeist direkte oder indirekte Beleuchtung. Bekannte Beleuchtungsvorrichtungen von Interieurbauteilen sind zumeist in ihrer Erstreckung stark begrenzt. Im Fahrzeuginnenraum sind durchleuchtete Interieurbauteil bekannt, bei denen ein Lichtleiter hinter einem Kaschiermaterial des Interieurbauteils angeordnet ist. Das Kaschiermaterial dieser Interieurbauteile ist zum Kraftfahrzeuginnenraum lichtdurchlässig ausgestaltet. Die Lichtleiter ermöglichen zumeist lediglich punktuelle Beleuchtungen. Komplexere Beleuchtungskonzepte erfordern somit eine Vielzahl an Beleuchtungsvorrichtungen und/oder Lichtleitern. Die bekannten Beleuchtungskonzepte in Kraftfahrzeugen umfassen zumeist separate Ausgestaltungen des Kaschiermaterials, der Beleuchtungsvorrichtungen und der Trägerstrukturen des Interieurbauteils.
  • Nachteilig ist dem bekannten Stand der Technik gemein, dass die separate Ausgestaltung der Vorrichtungen einen großen Bauraumbedarf aufweisen und/oder lediglich punktuelle Beleuchtungen der Interieurbauteile ermöglichen.
  • Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die voranstehend beschriebenen Nachteile bei einem Interieurbauteil für ein Kraftfahrzeug zu beheben oder zumindest teilweise zu beheben. Insbesondere ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Interieurbauteil für ein Kraftfahrzeug und ein Kraftfahrzeug zu schaffen, die auf eine einfache und kostengünstige Art und Weise eine flächige Auskopplung von Licht aus dem Interieurbauteil ermöglicht, insbesondere wobei ein geringer Bauraumbedarf für das Interieurbauteil besteht.
  • Voranstehende Aufgabe wird gelöst durch ein Interieurbauteil für ein Kraftfahrzeug mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie durch ein Kraftfahrzeug mit den Merkmalen gemäß Anspruch 13. Weitere Merkmale und Details der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen. Dabei gelten Merkmale und Details, die im Zusammenhang mit dem Interieurbauteil beschrieben sind, selbstverständlich auch im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Kraftfahrzeug und jeweils umgekehrt, sodass bezüglich der Offenbarung zu den einzelnen Erfindungsaspekten stets wechselseitig Bezug genommen wird beziehungsweise werden kann.
  • Gemäß einem ersten Aspekt der Erfindung wird die Aufgabe gelöst durch ein Interieurbauteil für ein Kraftfahrzeug. Das Interieurbauteil weist eine Kaschiervorrichtung, eine Flächenlichtleitvorrichtung, eine Flächenlichtvorrichtung und eine Trägervorrichtung auf, wobei die Kaschiervorrichtung zumindest abschnittsweise lichtdurchlässig ausgestaltet ist, wobei die Flächenlichtvorrichtung zur Einspeisung von Licht in die Flächenlichtleitvorrichtung ausgestaltet ist, wobei die Flächenlichtleitvorrichtung zum Leiten von dem eingeleiteten Licht innerhalb der Flächenlichtleitvorrichtung und zur flächigen Auskopplung des eingeleiteten Lichts durch die Kaschiervorrichtung hindurch ausgestaltet ist, wobei die Trägervorrichtung Befestigungsvorrichtungen zur Befestigung an einem Kraftfahrzeug aufweist und wobei die Kaschiervorrichtung, die Flächenlichtleitvorrichtung und die Trägervorrichtung zumindest abschnittsweise schichtweise voreinander angeordnet sind.
  • Das Interieurbauteil ist als ein Interieurbauteil für ein Auto zu verstehen. Das Interieurbauteil ist ferner bevorzugt als wenigstens ein Abschnitt eines Dachhimmels, einer Türverkleidung, einer Cockpitverkleidung, insbesondere einer Instrumententafel, einer Armlehne, einer Schaltknaufverkleidung und/oder eines Sitzbezugs zu verstehen. Auch weitere Ausprägungsformen des Interieurbauteils sind denkbar und möglich.
  • Die Kaschiervorrichtung ist im Rahmen der Erfindung bevorzugt als Obermaterial des Interieurbauteils zu verstehen. Die Kaschiervorrichtung ist zumindest abschnittsweise lichtdurchlässig ausgestaltet, insbesondere um Licht in Richtung eines Kraftfahrzeuginnenraums durch die Kaschiervorrichtung durchzulassen. Dafür ist die Kaschiervorrichtung bevorzugt zumindest abschnittsweise offenporig, grobmaschig, transparent und/oder transluzent ausgestaltet. Die Kaschiervorrichtung umfasst bevorzugt eine Folie, eine Folie mit zumindest abschnittsweise einer Schaumschicht auf der Rückseite der Folie, ein Gestricke, ein Kunstleder und/oder Kunststoff, insbesondere Polycarbonat. Bevorzugt weist die Kaschiervorrichtungen lichtdurchlässige Abschnitte und lichtundurchlässige Abschnitte auf. Die Kaschiervorrichtung ist bevorzugt mehrschichtig ausgestaltet. Bevorzugt umfasst die Kaschiervorrichtung Rastnasen, Stege und/oder Rippen zur Befestigung und/oder Versteifung der Kaschiervorrichtung. Die Kaschiervorrichtung ist bevorzugt als äußerste Schicht des Interieurbauteils in Richtung des Innenraums des Kraftfahrzeugs zu verstehen.
  • Bei Angaben zur Orientierung der verschiedenen Vorrichtungen des erfindungsgemäßen Interieurbauteils aneinander oder im Raum ist, ausgehend von einer in einem Kraftfahrzeug montierten Orientierung des Interieurbauteils, eine Vorderseite stets dem Kraftfahrzeuginnenraum zugewandt zu verstehen. Eine Rückseite einer Vorrichtung ist folglich eine dem Kraftfahrzeuginnenraum abgewandte Seite. Die Kaschiervorrichtung und die Flächenlichtleitvorrichtung sind bevorzugt flächig und/oder plattenförmig ausgestaltet, wie in einem späteren Abschnitt detailliert beschrieben. Die Kaschiervorrichtung, die Flächenlichtleitvorrichtung und die Trägervorrichtung sind bevorzugt in dieser Reihenfolge hintereinander und/oder aneinander angeordnet. Die Kaschiervorrichtung, die Flächenlichtleitvorrichtung und die Trägervorrichtung sind bevorzugt schichtweise ausgestaltet und bilden voreinander angeordnete Schichten des Interieurbauteils. Eine Anordnung voreinander ist dabei derart zu verstehen, dass die Kaschiervorrichtung, die Flächenlichtleitvorrichtung und die Trägervorrichtung zumindest abschnittsweise aneinander befestigt, insbesondere lösbar befestigt, sind. Die Anordnung voreinander ist als eine vollflächige Kontaktierung oder bevorzugt als eine lediglich abschnittsweise Kontaktierung der Vorrichtungen aneinander zu verstehen. Wie in späteren Abschnitten detailliert beschrieben ist es vorteilhaft, wenn beispielsweise die Flächenlichtleitvorrichtung abschnittsweise von der Kaschiervorrichtung beabstandet ist.
  • Die Flächenlichtleitvorrichtung ist im Rahmen der Erfindung als ein Flächenlichtleiter zum Leiten von Licht innerhalb der Flächenlichtleitvorrichtung und zur flächigen Auskopplung des Lichts durch die Kaschiervorrichtung hindurch zu verstehen. Das Licht wird von der erfindungsgemäßen Flächenlichtvorrichtung in die Flächenlichtleitvorrichtung eingeleitet. Die Flächenlichtleitvorrichtung ist mit Bezug auf eine montierte Position des Interieurbauteils in dem Kraftfahrzeug von dem Innenraum des Kraftfahrzeugs betrachtet hinter der Kaschiervorrichtung angeordnet. Die Flächenlichtleitvorrichtung ist bevorzugt vollflächig oder im Wesentlichen vollflächig hinter der Kaschiervorrichtung angeordnet.
  • Die Formulierung „X oder im Wesentlichen X“ soll im Rahmen der Erfindung als mögliche, geringe Abweichung, beispielsweise aufgrund von Fertigungstoleranzen, Material- und/oder Prozesseigenschaften verstanden werden, ohne die zugrundeliegende, beabsichtigte Funktion des Merkmals zu verändern.
  • Eine vollflächige Anordnung der Flächenlichtleitvorrichtung hinter der Kaschiervorrichtung bedeutet bevorzugt, dass die Fläche und/oder die flächige Ausdehnung der Flächenlichtleitvorrichtung über 85%, über 90 % oder über 95 % der Fläche und/oder der flächigen Ausdehnung des Kaschiermaterials, insbesondere der Rückseite des Kaschiermaterials entspricht. Die Flächenlichtleitvorrichtung ist zumindest abschnittsweise flexibel und/oder starr ausgestaltet. Die Flächenlichtleitvorrichtung ist bevorzugt spritzgegossen und/oder gelasert und/oder ist zumindest abschnittsweise aus einem transparenten Polycarbonat ausgestaltet. Eine flächige Auskopplung des eingeleiteten Lichts durch die Kaschiervorrichtung hindurch ist im Rahmen der Erfindung als eine Auskopplung von Licht aus der Flächenlichtleitvorrichtung verteilt über eine Fläche zu verstehen, insbesondere wobei die Fläche einem Vielfachen der Fläche der Flächenlichtvorrichtung zur Erzeugung des eingeleiteten Lichts entspricht. Die Flächenlichtleitvorrichtung ermöglicht bevorzugt ein Leiten des eingeleiteten Lichts längs und/oder quer zu einer Einleitungsrichtung des Lichts durch die Flächenlichtvorrichtung. Die Flächenlichtleitvorrichtung ermöglicht in Abgrenzung von einem Lichtleiter eine flächige Auskopplung von Licht, wohingegen ein klassischer Lichtleiter lediglich eine punktuelle Auskopplung, beispielsweise entlang des Lichtleiters ermöglicht. Eine Streuung einer punktuellen Lichtauskopplung eines Lichtleiters durch Beispielsweise einen Diffuser ist nicht als flächige Auskopplung von Licht zu verstehen.
  • Die Form und/oder Ausgestaltung der flächigen Auskopplung von Licht wird im Rahmen der Erfindung durch die Form der Flächenlichtvorrichtung und/oder durch die Form der lichtdurchlässigen Abschnitte der Kaschiervorrichtung bestimmt.
  • Die Trägervorrichtung ist im Rahmen der Erfindung als strukturelle Vorrichtung zu verstehen. Die Trägervorrichtung ermöglicht eine gewünschte strukturelle Steifigkeit und Stabilität des Interieurbauteils und ist beispielsweise als strukturelles Skelett zu verstehen. Die Trägervorrichtung ist bevorzugt als Spritzgussbauteil, als Schale und/oder als Stabkonstruktion ausgestaltet. Die Trägervorrichtung umfasst bevorzugt Verstrebungen und/oder Rippen. Ferner umfasst die Trägervorrichtung Befestigungsvorrichtungen zur Befestigung der Trägervorrichtung und des Interieurbauteils an einem Kraftfahrzeug. Die Befestigungsvorrichtungen sind bevorzugt als gängige Befestigungsvorrichtung wie Steckverbindungen, Klipse, Schraubverbindungen und/oder kraft- oder formschlüssige Verbindungen zu verstehen.
  • Ein derart ausgestaltetes Interieurbauteil ist besonders vorteilhaft, da auf eine einfache und kostengünstige Art und Weise eine flächige Auskopplung von Licht aus dem Interieurbauteil ermöglicht wird.
  • Ein derart ausgestaltetes Interieurbauteil ermöglicht bevorzugt eine Verwendung des Interieurbauteils zur visuellen Ausgabe von Daten und/oder Signalen durch die Flächenlichtleitvorrichtung und die Flächenlichtvorrichtung. So können beispielsweise akustische Signale eines Kraftfahrzeugs durch die die Flächenlichtleitvorrichtung und die Flächenlichtvorrichtung visuell unterstützt und/oder verstärkt werden.
  • Gemäß einer bevorzugten Weiterentwicklung der Erfindung kann bei einem Interieurbauteil vorgesehen sein, dass die Flächenlichtleitvorrichtung und die Trägervorrichtung gemeinsam, einstückig und/oder monolithisch ausgestaltet sind.
  • Eine gemeinsam, einstückig und/oder monolithisch Ausgestaltung der Flächenlichtleitvorrichtung und der Trägervorrichtung ist als eine Funktionseinheit zu verstehen. Ein einzelnes Bauteil und/oder eine Bauteilgruppe ermöglichen sowohl die zuvor beschriebenen strukturellen Anforderungen der Trägervorrichtung als auch die zuvor beschriebenen Flächenlichtleitfunktionen der Flächenlichtleitvorrichtung. Beispielsweise ist die gemeinsam ausgestaltete Vorrichtung dafür spritzgegossen und/oder gelasert und/oder ist zumindest abschnittsweise aus einem transparenten Polycarbonat ausgestaltet. Die gemeinsame Ausgestaltung ist als integrierter Aufbau von der Flächenlichtleitvorrichtung und der Trägervorrichtung zu verstehen. Mit anderen Worten, die Flächenlichtleitvorrichtung ist gleichzeitig die Trägervorrichtung. Bevorzugt sind die strukturellen Abschnitte der Trägervorrichtung dafür zum Leiten von dem eingeleiteten Licht innerhalb der Trägervorrichtung und zur flächigen Auskopplung des eingeleiteten Lichts durch die Kaschiervorrichtung hindurch ausgestaltet.
  • Ein derart ausgestaltetes Interieurbauteil ist besonders vorteilhaft, da auf eine einfache und kostengünstige Art und Weise eine flächige Auskopplung von Licht aus dem Interieurbauteil ermöglicht wird, wobei ein geringer Bauraumbedarf für das Interieurbauteil besteht.
  • Gemäß einer bevorzugten Weiterentwicklung der Erfindung kann bei einem Interieurbauteil vorgesehen sein, dass die Kaschiervorrichtung und/oder die Flächenlichtleitvorrichtung flächig ausgestaltet sind, insbesondere wobei eine Erstreckung der Kaschiervorrichtung und/oder der Flächenlichtleitvorrichtung entlang einer Breite und Höhe einem Vielfachen einer Dicke jeweils der Kaschiervorrichtung und/oder der Flächenlichtleitvorrichtung entspricht. Die Kaschiervorrichtung und die Flächenlichtleitvorrichtung sind bevorzugt flächig und/oder plattenförmig ausgestaltet. Am Beispiel einer Instrumententafel ist die Breite des Interieurbauteils, der Kaschiervorrichtung und der Flächenlichtleitvorrichtung als Erstreckung quer zur Fahrtrichtung in einem eingebauten Zustand zu verstehen. Die Höhe ist entsprechend vertikal zur Fahrtrichtung in einem eingebauten Zustand zu verstehen und die Dicke des Interieurbauteils, der Kaschiervorrichtung und der Flächenlichtleitvorrichtung ist als Erstreckung in der Tiefe zu verstehen. Die Kaschiervorrichtung und/oder die Flächenlichtleitvorrichtung sind bevorzugt plattenförmig, zumindest abschnittsweise eben und/oder gebogen, dreidimensional und/oder dünnwandig ausgestaltet. Die Flächenlichtleitvorrichtung ist in Abgrenzung von einem Lichtleiter nicht schlauchförmig ausgestaltet.
  • Ein derart ausgestaltetes Interieurbauteil ist besonders vorteilhaft, da auf eine einfache und kostengünstige Art und Weise eine flächige, insbesondere gleichmäßige, Auskopplung von Licht aus dem Interieurbauteil ermöglicht wird, insbesondere wobei für die flächige, insbesondere gleichmäßige, Auskopplung bevorzugt nur ein Flächenlichtleiter benötigt wird.
  • Gemäß einer bevorzugten Weiterentwicklung der Erfindung kann bei einem Interieurbauteil vorgesehen sein, dass eine Rückseite der Flächenlichtleitvorrichtung und/oder eine Rückseite der Trägervorrichtung für eine Umlenkung und/oder zumindest abschnittsweise homogene und/oder inhomogene Auskopplung des eingeleiteten Lichts durch die Kaschiervorrichtung hindurch strukturiert ist. Eine vorteilhafte Auskopplung des eingeleiteten Lichts durch die Kaschiervorrichtung hindurch wird bevorzugt mit einer Strukturierung der Rückseite der Flächenlichtleitvorrichtung und/oder der Rückseite der Trägervorrichtung ermöglicht. Die Strukturierung ist bevorzugt als eine Mikrostruktur der Rückseite zu verstehen, die eine vorteilhafte Umlenkung des Lichts von der Rückseite in Richtung der Vorderseite der Flächenlichtleitvorrichtung und/oder der Trägervorrichtung ermöglicht. Bei einer gemeinsamen Ausgestaltung der Flächenlichtleitvorrichtung und der Trägervorrichtung gemäß einem voranstehenden Abschnitt weisen diese natürlich eine gemeinsame Rückseite auf, die gemäß diesem Abschnitt vorteilhaft strukturiert ist. Diese Struktur ist bevorzugt mit einem Laser aufbringbar.
  • Ein derart ausgestaltetes Interieurbauteil ist besonders vorteilhaft, da auf eine einfache und kostengünstige Art und Weise eine flächige Auskopplung von Licht aus dem Interieurbauteil ermöglicht wird, insbesondere wobei die Strukturierung eine effektivere und/oder effizientere Auskopplung des Lichts ermöglicht.
  • Gemäß einer bevorzugten Weiterentwicklung der Erfindung kann bei einem Interieurbauteil vorgesehen sein, dass eine Vorderseite der Flächenlichtleitvorrichtung und/oder eine Vorderseite der Trägervorrichtung für eine zumindest abschnittsweise homogene und/oder inhomogene, flächige Auskopplung des eingeleiteten Lichts durch die Kaschiervorrichtung ausgestaltet ist. Die Vorderseite der Flächenlichtleitvorrichtung und/oder der Trägervorrichtung ist bevorzugt als eine Vielzahl an Diffusorvorrichtungen ausgestaltet. Bei einer gemeinsamen Ausgestaltung der Flächenlichtleitvorrichtung und der Trägervorrichtung gemäß einem voranstehenden Abschnitt weisen diese natürlich eine gemeinsame Vorderseite auf, die gemäß diesem Abschnitt vorteilhaft zur zumindest abschnittsweise homogenen und/oder inhomogenen, flächigen Auskopplung des eingeleiteten Lichts durch die Kaschiervorrichtung ausgestaltet ist.
  • Ein derart ausgestaltetes Interieurbauteil ist besonders vorteilhaft, da auf eine einfache und kostengünstige Art und Weise eine flächige Auskopplung von Licht aus dem Interieurbauteil ermöglicht wird, insbesondere wobei die Vielzahl an Diffusorvorrichtungen eine gleichmäßigere Auskopplung des Lichts ermöglichen.
  • Gemäß einer bevorzugten Weiterentwicklung der Erfindung kann bei einem Interieurbauteil vorgesehen sein, dass die Kaschiervorrichtung, die Flächenlichtleitvorrichtung und/oder die Trägervorrichtung zumindest abschnittsweise aneinander befestigt sind, insbesondere wobei die Kaschiervorrichtung mit transparentem Klebstoff zumindest abschnittsweise an der Flächenlichtleitvorrichtung verklebt ist. Die Vorrichtungen können jeweils mit unterschiedlichen Verbindungsvorrichtungen aneinander befestigt sein. Bevorzugt ist die Kaschiervorrichtung mit transparentem Klebstoff zumindest abschnittsweise an der Flächenlichtleitvorrichtung verklebt. Der Klebstoff ermöglicht bevorzugt die Diffusorfunktion des voranstehenden Abschnitts. Die Befestigung von zwei Vorrichtungen aneinander ist vollflächig oder abschnittsweise ausgestaltet.
  • Gemäß einer bevorzugten Weiterentwicklung der Erfindung kann bei einem Interieurbauteil vorgesehen sein, dass in der Kaschiervorrichtung und/oder zwischen der Kaschiervorrichtung und der Flächenlichtleitvorrichtung eine Schutzvorrichtung angeordnet ist. Es ist eine vorteilhafte Ausgestaltung des Interieurbauteils, wenn eine Schutzvorrichtung, beispielsweise in Form einer Schutzfolie, in der Kaschiervorrichtung und/oder zwischen der Kaschiervorrichtung und der Flächenlichtleitvorrichtung angeordnet ist. Die Schutzvorrichtung ermöglicht vorteilhaft einen Schutz der Flächenlichtleitvorrichtung vor Umgebungseinflüssen, wie beispielsweise Reinigungsmitteln und/oder Verschmutzungen. Die Schutzvorrichtung ist bevorzugt lichtdurchlässig. Die Schutzvorrichtung ermöglicht bevorzugt die Diffusorfunktion eines voranstehenden Abschnitts. Ein derart ausgestaltetes Interieurbauteil ist besonders vorteilhaft, da auf eine einfache und kostengünstige Art und Weise eine flächige Auskopplung von Licht aus dem Interieurbauteil ermöglicht wird, insbesondere wobei die Schutzvorrichtung eine lange Lebensdauer und/oder eine gleichbleibende Auskopplung von Licht ermöglicht.
  • Gemäß einer bevorzugten Weiterentwicklung der Erfindung kann bei einem Interieurbauteil vorgesehen sein, dass in der Kaschiervorrichtung und/oder zwischen der Kaschiervorrichtung und der Flächenlichtleitvorrichtung eine Grafikvorrichtung angeordnet ist. Eine Grafikvorrichtung ist beispielsweise als eine Grafikfolie und/oder eine Halbtongrafik zu verstehen. Die Grafikvorrichtung wird vorteilhaft von hinten durchleuchtet. Die Grafikvorrichtung ist in die Kaschiervorrichtung eingearbeitet oder zwischen der Kaschiervorrichtung und der Flächenlichtleitvorrichtung angeordnet. Die Grafikvorrichtung ermöglicht mit einfachen und kostengünstigen Mitteln eine Anpassung der Farbe und/oder eine Darstellung von Logos und/oder Grafiken. Ein derart ausgestaltetes Interieurbauteil ist besonders vorteilhaft, da auf eine einfache und kostengünstige Art und Weise eine flächige Auskopplung von Licht aus dem Interieurbauteil ermöglicht wird, insbesondere wobei die Grafikvorrichtung ein vorteilhaftes Designelement des Interieurbauteils ermöglicht.
  • Gemäß einer bevorzugten Weiterentwicklung der Erfindung kann bei einem Interieurbauteil vorgesehen sein, dass zwischen der Kaschiervorrichtung und der Flächenlichtleitvorrichtung zumindest abschnittsweise ein Luftraum und/oder eine Brechungsvorrichtung angeordnet ist, insbesondere wobei die Brechungsvorrichtung einen Brechungsindex unter 1,7, bevorzugt unter 1,5 oder 1,4, aufweist. Ein Luftraum ist als ein Abstand zwischen der Kaschiervorrichtung und der Flächenlichtleitvorrichtung zu verstehen, sodass sich die Kaschiervorrichtung und die Flächenlichtleitvorrichtung in diesem Abschnitt nicht berühren. Ein Luftraum und/oder eine Brechungsvorrichtung ermöglichen eine vorteilhafte Auskopplung von Licht aus der Flächenlichtleitvorrichtung. Für eine vorteilhafte Auskopplung von Licht aus der Flächenlichtleitvorrichtung ist der Brechungsindex die entscheidende Kenngröße. Luft weist einen Brechungsindex von ca. 1 auf. Ein Luftraum zwischen der Kaschiervorrichtung und der Flächenlichtleitvorrichtung ermöglicht jedoch keine Abstützung der Kaschiervorrichtung in diesem Abschnitt. Alternativ ist daher eine Brechungsvorrichtung einzusetzen mit einem möglichst geringen Brechungsindex. Die Brechungsvorrichtung ist bevorzugt als Folie und/oder flächige Vorrichtung ausgestaltet. Die Brechungsvorrichtung umfasst bevorzugt Polycarbonat und/oder Polymethylmethacrylat.
  • Gemäß einer bevorzugten Weiterentwicklung der Erfindung kann bei einem Interieurbauteil vorgesehen sein, dass die Flächenlichtvorrichtung zur Einleitung von Licht an wenigstens einer Randseite der Flächenlichtleitvorrichtung ausgestaltet ist. Eine Randseite der Flächenlichtleitvorrichtung ist bevorzugt als eine Stirnseite der Flächenlichtleitvorrichtung, also weder der Vorderseite noch der Rückseite der Flächenlichtleitvorrichtung zu verstehen. Die Flächenlichtvorrichtung leitet bevorzugt von mehreren Randseiten Licht in die Flächenlichtleitvorrichtung ein. Die Flächenlichtvorrichtung ist bevorzugt als Lichtvorrichtung mit einer Vielzahl an LEDs oder Lasern ausgestaltet. Die Flächenlichtvorrichtung ermöglicht bevorzugt die gerichtete Einleitung von Licht in die Flächenlichtleitvorrichtung. Die Flächenlichtvorrichtung ist bevorzugt leistenförmig ausgestaltet, um eine vorteilhafte Einleitung von Licht in die flächig ausgestaltete Flächenlichtleitvorrichtung zu ermöglichen. Eine leistenförmige Ausgestaltung der Flächenlichtvorrichtung bedeutet dabei, dass die Erstreckung entlang einer Haupterstreckung vielfach größer ist als die Erstreckung in die beiden anderen Raumrichtungen, insbesondere um einen Faktor von wenigstens drei, fünf oder zehn größer.
  • Gemäß einer bevorzugten Weiterentwicklung der Erfindung kann bei einem Interieurbauteil vorgesehen sein, dass das Interieurbauteil eine Reflektorvorrichtung umfasst, wobei die Reflektorvorrichtung an der Rückseite der Flächenlichtleitvorrichtung und/oder an der Rückseite der Trägervorrichtung angeordnet ist. Die Reflektorvorrichtung ist beispielsweise als Reflektorfolie ausgestaltet. Die Reflektorvorrichtung ermöglicht vorteilhaft die Reflektion von nach hinten ausgekoppeltem Licht, sodass dieses nach hinten ausgekoppelte Licht ebenfalls nach vorne durch die Kaschiervorrichtung hindurch umgelenkt wird. Damit wird vorteilhaft die Lichtintensität gesteigert und/oder ein Energieverbrauch reduziert. Die Reflektorvorrichtung ist bevorzugt flächig ausgestaltet. Bevorzugt weist das Interieurbauteil einen Luftraum und/oder eine Brechungsvorrichtung zwischen der Reflektorvorrichtung und der Flächenlichtleitvorrichtung auf.
  • Gemäß einer bevorzugten Weiterentwicklung der Erfindung kann bei einem Interieurbauteil vorgesehen sein, dass das Interieurbauteil eine Durchleuchtungsvorrichtung umfasst, wobei die Durchleuchtungsvorrichtung an der Rückseite der Flächenlichtleitvorrichtung, an der Rückseite der Trägervorrichtung und/oder an einer Rückseite der Reflektorvorrichtung angeordnet ist, insbesondere wobei die Reflektorvorrichtung zumindest abschnittsweise lichtdurchlässig ausgestaltet ist. Zusätzlich zu dem Flächenlicht der Flächenlichtvorrichtung und der Flächenlichtleitvorrichtung ermöglicht eine Durchleuchtungsvorrichtung eine weitere Beleuchtungsquelle. Die Durchleuchtung des Interieurbauteils von hinten durch die Durchleuchtungsvorrichtung ermöglicht eine zusätzliche, unterschiedliche Beleuchtung des Interieurbauteils und somit beispielsweise ein bevorzugtes Designelement. Die Durchleuchtungsvorrichtung ist bevorzugt hinter der Trägervorrichtung, insbesondere hinter der optionalen Reflektorvorrichtung, angeordnet. Für die Durchleuchtung des Interieurbauteils von hinten ist die Reflektorvorrichtung zumindest abschnittsweise lichtdurchlässig ausgestaltet. Die Reflektorvorrichtung weist beispielsweise abschnittsweise Aussparungen für die Durchleuchtung des Interieurbauteils von hinten auf. Die Durchleuchtungsvorrichtung ist beispielsweise quaderförmig oder rund ausgestaltet. Die Durchleuchtungsvorrichtung ermöglicht in Abgrenzung zur Flächenlichtvorrichtung eine direkte Durchleuchtung der Kaschiervorrichtung von hinten und damit eine höhere Lichtintensität und/oder einen geringeren Energieverbrauch.
  • Gemäß einem zweiten Aspekt der Erfindung wird die Aufgabe durch ein Kraftfahrzeug mit wenigstens einem Interieurbauteil gemäß dem ersten Aspekt gelöst. Bei dem beschriebenen Kraftfahrzeug ergeben sich sämtliche Vorteile, die bereits zu dem Interieurbauteil gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung beschrieben worden sind.
  • Eine erfindungsgemäßes Interieurbauteil sowie ein Kraftfahrzeug werden nachfolgend anhand von Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen jeweils schematisch:
    • 1 in einer perspektivischen Ansicht ein Interieurbauteil mit einer Kaschiervorrichtung, einer Flächenlichtleitvorrichtung, einer Flächenlichtvorrichtung und einer Trägervorrichtung,
    • 2 in einer perspektivischen Ansicht ein Interieurbauteil mit einer Kaschiervorrichtung, einer gemeinsam ausgestalteten Flächenlichtleitvorrichtung und Trägervorrichtung, einer Flächenlichtvorrichtung, einer Reflektorvorrichtung und einer Durchleuchtungsvorrichtung,
    • 3 in einer perspektivischen Ansicht ein Interieurbauteil mit einer Kaschiervorrichtung, einer Schutzvorrichtung und einer gemeinsam ausgestalteten Flächenlichtleitvorrichtung und Trägervorrichtung,
    • 4 in einer Seitenansicht ein Interieurbauteil mit einer Kaschiervorrichtung, einer gemeinsam ausgestalteten Flächenlichtleitvorrichtung und Trägervorrichtung, einem Luftraum und einer Brechungsvorrichtung, und
    • 5 ein Kraftfahrzeug mit einem Interieurbauteil.
  • Elemente mit gleicher Funktion und Wirkungsweise sind in den 1 bis 5 jeweils mit denselben Bezugszeichen versehen.
  • In 1 ist schematisch in einer perspektivischen Ansicht ein Interieurbauteil 10 mit einer Kaschiervorrichtung 20, einer Flächenlichtleitvorrichtung 30, einer Flächenlichtvorrichtung 32 und einer Trägervorrichtung 40 gezeigt. Das Interieurbauteil 10 ist für ein Kraftfahrzeug 100 (nicht gezeigt) ausgestaltet. Das Interieurbauteil 10 weist eine Kaschiervorrichtung 20, eine Flächenlichtleitvorrichtung 30, eine Flächenlichtvorrichtung 32 und eine Trägervorrichtung 40 auf. Die Kaschiervorrichtung 20 ist abschnittsweise lichtdurchlässig ausgestaltet. Die Flächenlichtvorrichtung 32 ist zur Einspeisung von Licht L in die Flächenlichtleitvorrichtung 30 ausgestaltet. Die Flächenlichtleitvorrichtung 30 ist zum Leiten von dem eingeleiteten Licht L innerhalb der Flächenlichtleitvorrichtung 30 und zur flächigen Auskopplung des eingeleiteten Lichts L durch die Kaschiervorrichtung 20 hindurch ausgestaltet. Die Trägervorrichtung 40 weist Befestigungsvorrichtungen 42 zur Befestigung an einem Kraftfahrzeug 100 (nicht gezeigt) auf. Die Kaschiervorrichtung 20, die Flächenlichtleitvorrichtung 30 und die Trägervorrichtung 40 sind schichtweise voreinander angeordnet. Die Kaschiervorrichtung 20 und die Flächenlichtleitvorrichtung 30 sind flächig ausgestaltet, wobei eine Erstreckung der Kaschiervorrichtung 20 und der Flächenlichtleitvorrichtung 30 entlang einer Breite B und Höhe H einem Vielfachen einer Dicke D jeweils der Kaschiervorrichtung 20 und der Flächenlichtleitvorrichtung 30 entspricht. Eine Rückseite 36 der Flächenlichtleitvorrichtung 30 ist für eine abschnittsweise Umlenkung und Auskopplung des eingeleiteten Lichts L durch die Kaschiervorrichtung 20 hindurch strukturiert. Die Kaschiervorrichtung 20, die Flächenlichtleitvorrichtung 30 und die Trägervorrichtung 40 sind aneinander befestigt, wobei die Kaschiervorrichtung 20 mit transparentem Klebstoff an der Flächenlichtleitvorrichtung 30 verklebt ist. Die Flächenlichtvorrichtung 32 ist zur Einleitung von Licht L an einer Randseite 34 der Flächenlichtleitvorrichtung 30 ausgestaltet.
  • In 2 ist schematisch in einer perspektivischen Ansicht ein Interieurbauteil 10 mit einer Kaschiervorrichtung 20, einer gemeinsam ausgestalteten Flächenlichtleitvorrichtung 30 und Trägervorrichtung 40, einer Flächenlichtvorrichtung 32, einer Reflektorvorrichtung 60 und einer Durchleuchtungsvorrichtung 70 gezeigt. Die Flächenlichtleitvorrichtung 30 und die Trägervorrichtung 40 sind gemeinsam, einstückig und monolithisch ausgestaltet. Die Vorderseite 38, 46 der gemeinsam ausgestalteten Flächenlichtleitvorrichtung 30 und Trägervorrichtung 40 ist für eine abschnittsweise homogene, flächige Auskopplung des eingeleiteten Lichts L durch die Kaschiervorrichtung 20 ausgestaltet. Das Interieurbauteil 10 umfasst eine Durchleuchtungsvorrichtung 70, wobei die Durchleuchtungsvorrichtung 70 an der Rückseite 36, 44 der gemeinsam ausgestalteten Flächenlichtleitvorrichtung 30 und Trägervorrichtung 40 und an einer Rückseite 62 der Reflektorvorrichtung 60 angeordnet ist. Die Reflektorvorrichtung 60 ist abschnittsweise lichtdurchlässig ausgestaltet.
  • In 3 ist schematisch in einer perspektivischen Ansicht ein Interieurbauteil 10 mit einer Kaschiervorrichtung 20, einer Schutzvorrichtung 50 und einer gemeinsam ausgestalteten Flächenlichtleitvorrichtung 30 und Trägervorrichtung 40 gezeigt. Die Schutzvorrichtung 50 ist zwischen der Kaschiervorrichtung 20 und der Flächenlichtleitvorrichtung 30 angeordnet. Die Schutzvorrichtung 50 ist als eine Grafikvorrichtung 52 ausgestaltet.
  • In 4 ist schematisch in einer Seitenansicht ein Interieurbauteil 10 mit einer Kaschiervorrichtung 20, einer gemeinsam ausgestalteten Flächenlichtleitvorrichtung 30 und Trägervorrichtung 40, einem Luftraum 54 und einer Brechungsvorrichtung 56 gezeigt. Zwischen der Kaschiervorrichtung 20 und der Flächenlichtleitvorrichtung 30 ist abschnittsweise ein Luftraum 54 und eine Brechungsvorrichtung 56 angeordnet, wobei die Brechungsvorrichtung 56 einen Brechungsindex unter 1,5 aufweist.
  • In 5 ist schematisch ein Kraftfahrzeug 100 mit einem Interieurbauteil 10 gezeigt. Das Interieurbauteil 10 ist beispielhaft als Instrumententafel ausgestaltet.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Interieurbauteil
    20
    Kaschiervorrichtung
    30
    Flächenlichtleitvorrichtung
    32
    Flächenlichtvorrichtung
    34
    Randseite
    36
    Rückseite
    38
    Vorderseite
    40
    Trägervorrichtung
    42
    Befestigungsvorrichtungen
    44
    Rückseite
    46
    Vorderseite
    50
    Schutzvorrichtung
    52
    Grafikvorrichtung
    54
    Luftraum
    56
    Brechungsvorrichtung
    60
    Reflektorvorrichtung
    62
    Rückseite
    70
    Durchleuchtungsvorrichtung
    100
    Kraftfahrzeug
    B
    Breite
    D
    Dicke
    H
    Höhe
    L
    Licht

Claims (13)

  1. Interieurbauteil (10) für ein Kraftfahrzeug (100), das Interieurbauteil (10) aufweisend eine Kaschiervorrichtung (20), eine Flächenlichtleitvorrichtung (30), eine Flächenlichtvorrichtung (32) und eine Trägervorrichtung (40), wobei die Kaschiervorrichtung (20) zumindest abschnittsweise lichtdurchlässig ausgestaltet ist, wobei die Flächenlichtvorrichtung (32) zur Einspeisung von Licht (L) in die Flächenlichtleitvorrichtung (30) ausgestaltet ist, wobei die Flächenlichtleitvorrichtung (30) zum Leiten von dem eingeleiteten Licht (L) innerhalb der Flächenlichtleitvorrichtung (30) und zur flächigen Auskopplung des eingeleiteten Lichts (L) durch die Kaschiervorrichtung (20) hindurch ausgestaltet ist, wobei die Trägervorrichtung (40) Befestigungsvorrichtungen (42) zur Befestigung an einem Kraftfahrzeug (100) aufweist und wobei die Kaschiervorrichtung (20), die Flächenlichtleitvorrichtung (30) und die Trägervorrichtung (40) zumindest abschnittsweise schichtweise voreinander angeordnet sind.
  2. Interieurbauteil (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Flächenlichtleitvorrichtung (30) und die Trägervorrichtung (40) gemeinsam, einstückig und/oder monolithisch ausgestaltet sind.
  3. Interieurbauteil (10) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kaschiervorrichtung (20) und/oder die Flächenlichtleitvorrichtung (30) flächig ausgestaltet sind, insbesondere wobei eine Erstreckung der Kaschiervorrichtung (20) und/oder der Flächenlichtleitvorrichtung (30) entlang einer Breite (B) und Höhe (H) einem Vielfachen einer Dicke (D) jeweils der Kaschiervorrichtung (20) und/oder der Flächenlichtleitvorrichtung (30) entspricht.
  4. Interieurbauteil (10) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Rückseite (36) der Flächenlichtleitvorrichtung (30) und/oder eine Rückseite (44) der Trägervorrichtung (40) für eine Umlenkung und/oder zumindest abschnittsweise homogene und/oder inhomogene Auskopplung des eingeleiteten Lichts (L) durch die Kaschiervorrichtung (20) hindurch strukturiert ist.
  5. Interieurbauteil (10) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Vorderseite (38) der Flächenlichtleitvorrichtung (30) und/oder eine Vorderseite (46) der Trägervorrichtung (40) für eine zumindest abschnittsweise homogene und/oder inhomogene, flächige Auskopplung des eingeleiteten Lichts (L) durch die Kaschiervorrichtung (20) ausgestaltet ist.
  6. Interieurbauteil (10) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kaschiervorrichtung (20), die Flächenlichtleitvorrichtung (30) und/oder die Trägervorrichtung (40) zumindest abschnittsweise aneinander befestigt sind, insbesondere wobei die Kaschiervorrichtung (20) mit transparentem Klebstoff zumindest abschnittsweise an der Flächenlichtleitvorrichtung (30) verklebt ist.
  7. Interieurbauteil (10) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der Kaschiervorrichtung (20) und/oder zwischen der Kaschiervorrichtung (20) und der Flächenlichtleitvorrichtung (30) eine Schutzvorrichtung (50) angeordnet ist.
  8. Interieurbauteil (10) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der Kaschiervorrichtung (20) und/oder zwischen der Kaschiervorrichtung (20) und der Flächenlichtleitvorrichtung (30) eine Grafikvorrichtung (52) angeordnet ist.
  9. Interieurbauteil (10) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Kaschiervorrichtung (20) und der Flächenlichtleitvorrichtung (30) zumindest abschnittsweise ein Luftraum (54) und/oder eine Brechungsvorrichtung (56) angeordnet ist, insbesondere wobei die Brechungsvorrichtung (56) einen Brechungsindex unter 1,7, bevorzugt unter 1,5 oder 1,4, aufweist.
  10. Interieurbauteil (10) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Flächenlichtvorrichtung (32) zur Einleitung von Licht (L) an einer Randseite (34) der Flächenlichtleitvorrichtung (30) ausgestaltet ist.
  11. Interieurbauteil (10) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Interieurbauteil (10) eine Reflektorvorrichtung (60) umfasst, wobei die Reflektorvorrichtung (60) an der Rückseite (36) der Flächenlichtleitvorrichtung (30) und/oder an der Rückseite (44) der Trägervorrichtung (40) angeordnet ist.
  12. Interieurbauteil (10) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Interieurbauteil (10) eine Durchleuchtungsvorrichtung (70) umfasst, wobei die Durchleuchtungsvorrichtung (70) an der Rückseite (36) der Flächenlichtleitvorrichtung (30), an der Rückseite (44) der Trägervorrichtung (40) und/oder an einer Rückseite (62) der Reflektorvorrichtung (60) angeordnet ist, insbesondere wobei die Reflektorvorrichtung (60) zumindest abschnittsweise lichtdurchlässig ausgestaltet ist.
  13. Kraftfahrzeug (100) aufweisend wenigstens ein Interieurbauteil (10), dadurch gekennzeichnet, dass das Interieurbauteil (10) nach einem der vorangegangenen Ansprüche ausgestaltet ist.
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