DE102006035842B9 - Fahrzeugleuchte mit einer einstückigen Lichtleiter-Blenden-Einheit - Google Patents
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Abstract
Fahrzeugleuchte, insbesondere für den Einbau in eine Abdeckkappe (2) eines Außenrückspiegels (1) geeignete Seitenblinkleuchte, die – eine Lichtleiter-Blenden-Einheit (13) mit wenigstens einem langgestreckten Lichtleiter (5, 5') und wenigstens einem sich seitlich an den Lichtleiter (5, 5') anschließenden und mit diesem einstückig verbundenen Blenden-Abschnitt (15, 17), der sich zum wenigstens einen Lichtleiter (5, 5') parallel erstreckt und in zumindest einem vorgegebenen Bereich hinter ihm liegende Bereiche im Inneren eines Gehäuses abdeckt, und – zumindest eine Lichtquelle (11) umfasst, deren Licht in Längsrichtung (L) in den wenigstens einen Lichtleiter (5, 5') eingekoppelt wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtleiter-Blenden-Einheit (13) mehrere in Längsrichtung (L) benachbart angeordnete Lichtleiter-Abschnitte (5a, 5b, 5a', 5b') sowie eine zwischen diesen Lichtleiter-Abschnitten (5a, 5b, 5a', 5b') angeordnete Haltevorrichtung (12) umfasst, die mit der Lichtleiter-Blenden-Einheit (13) einstückig ausgebildet ist und zur Aufnahme eines die wenigstens eine Lichtquelle (11) tragenden Leuchtmittelträgers (6) dient, sodass die wenigstens eine Lichtquelle (11) zwischen zwei longitudinal benachbarten Lichtleiter-Abschnitten (5a, 5b, 5a', 5b') angeordnet ist und ihr Licht in diese in entgegengesetzten Richtungen eingekoppelt wird.
Description
- Die Erfindung betrifft Fahrzeugleuchten, wie z. B. Seitenblinkleuchten oder Seitenmarkierungsleuchten, mit einem langgestreckten Lichtleiter gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
- In Fahrzeugleuchten, wie z. B. Seitenblinkleuchten oder Seitenmarkierungsleuchten, werden oftmals stabförmige Lichtleiter verwendet, in die das Licht einer Lichtquelle, insbesondere einer LED, stirnseitig eingekoppelt wird. Lichtleiter haben insbesondere den Vorteil, dass eine gewünschte Lichtverteilung mit relativ einfachen Mitteln und sehr kostengünstig realisiert werden kann.
- Aufbau und Funktion einer typischen Fahrzeugleuchte mit einem stabförmigen Lichtleiter werden im Folgenden anhand von
1 und2 beispielhaft näher erläutert.1 zeigt eine aus dem Stand der Technik bekannte Seitenblinkleuchte4 , die im Außenrückspiegel1 eines Kraftfahrzeugs integriert ist. Im vorliegenden Beispiel umfasst die Seitenblinkleuchte4 zwei stabförmige Lichtleiter5 ,5' , die parallel übereinander angeordnet sind und in Einbaulage im Wesentlichen horizontal verlaufen. Bei Betrieb wird fahrzeugseitig (in der Figur links) Licht in die Leichtleiter5 ,5' eingekoppelt, das sich bis zu den gegenüberliegenden Stirnenden ausbreitet und dort ausgekoppelt wird. Ein Teil des Lichts tritt auch durch eine in der Abdeckkappe2 vorgesehene Lichtaustrittsöffnung3 nach außen (in Fahrzeugrichtung nach vorne). -
2 zeigt eine Schnittansicht entlang der Linie II-II in1 . Wie zu erkennen ist, sind am fahrzeugseitigen Stirnende10 der Lichtleiter5 ,5' Leuchtdioden11 angeordnet, deren Licht in einer Längsrichtung L in die Lichtleiter5 ,5' eingekoppelt wird. Der größte Teil des Lichts wird durch Totalreflexion an seitlichen Grenzflächen bis zu einem Auskoppelende7 geleitet. Ein Teil des Lichts wird dabei gestreut bzw. abgelenkt und tritt, wie erwähnt, durch die Lichtaustrittsöffnung3 nach außen. Das Auskoppelende7 hat eine abgeschrägte Auskoppelfläche8 , deren Neigung so gewählt ist, dass das austretende Licht in einen gesetzlich vorgeschriebenen Raumwinkelbereich, also im Wesentlichen quer zur Fahrtrichtung und etwas schräg nach hinten, abgestrahlt wird, wie dies durch Pfeile F angedeutet ist. Der Abstrahlbereich wird dabei durch die Richtung des Lichtleiters am Auskoppelende7 und die Neigung der Abschrägung8 bestimmt. - Der Bereich, in dem die LED
11 angeordnet ist, wird von einer Blende14 abgedeckt. Wenn darüber hinaus weitere Teile im Inneren des Leuchtengehäuses abgedeckt werden sollen, müssen weitere Blenden vorgesehen werden. Jede zusätzliche Blende bedeutet jedoch ein zusätzliches Bauteil, das hergestellt und montiert werden muss. - In der
DE 100 36 325 A1 wird eine dem Oberbegriff von Anspruch 1 entsprechende Fahrzeugleuchte beschrieben, die mehrere langgestreckte, stabförmige, zueinander parallel verlaufende Lichtleiter umfasst, die durch lichtundurchlässige Stege miteinander verbunden sind. Der Lichteinkoppelbereich befindet sich an einem der Stirnenden der Lichtleitstäbe. Bei nicht oder nur sehr schwach gekrümmten Lichtleitern, ist eine solche Anordnung völlig ausreichend. Sollen jedoch die Lichtleitstäbe stärker gekrümmt sein, so tritt ab einer bestimmten Länge das Problem auf, dass an der dem Lichteinkoppelbereich gegenüberliegenden Stirnseite vergleichsweise wenig Licht austritt, weil durch die starke Krümmung ein hoher Anteil des sich in den stabförmigen Lichtleitern eingekoppelten Lichts über deren Mantelflächen abgestrahlt wird. - Aus der
DE 20 2004 016 669 U1 ist eine Kraftfahrzeugleuchte bekannt, bei der zwei stabförmige Lichtleiter in Längsrichtung der Kraftfahrzeugleuchte hintereinander angeordnet sind, wobei mindestens eine Lichtquelle zwischen den beiden Lichtleitern angeordnet ist. Bei dieser Anordnung wird jedoch eine Vielzahl von Einzelteilen benötigt, um eine korrekte Positionierung eines Leuchtmittelträgers zu ermöglichen. - Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Fahrzeugleuchte, insbesondere eine Seitenblinkleuchte, mit einem Lichtleiter zu schaffen, die weniger Bauteile aufweist und kostengünstig herstellbar ist.
- Gelöst wird diese Aufgabe gemäß der Erfindung durch die im Patentanspruch 1 angegebenen Merkmale. Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand von Unteransprüchen.
- Ein wesentlicher Gedanke der Erfindung besteht darin, eine Lichtleiter-Blenden-Einheit herzustellen, die einstückig gebildet ist und wenigstens einen langgestreckten Lichtleiter sowie wenigstens einen seitlich am Lichtleiter angeordneten Bereich mit einem dünneren Querschnitt aufweist. Der bzw. die Seitenbereiche können dabei ganz oder wenigstens in einem vorgegeben Teilbereich undurchsichtig ausgebildet sein und somit als Blende dienen. Dieses Bauteil vereint somit die Funktion eines Lichtleiters und einer Blende. Zusätzliche Blenden sind nicht mehr erforderlich. Dadurch lässt sich eine einfach aufgebaute und kostengünstige Fahrzeugleuchte herstellen.
- Gemäß der Erfindung umfasst die Lichtleiter-Blenden-Einheit weiterhin mehrere in Längsrichtung benachbart angeordnete Lichtleiter-Abschnitte sowie eine zwischen diesen Lichtleiter-Abschnitten angeordnete Haltevorrichtung, die mit der Lichtleiter-Blenden-Einheit einstückig ausgebildet ist und zur Aufnahme eines die wenigstens eine Lichtquelle tragenden Leuchtmittelträgers dient, sodass die wenigstens eine Lichtquelle zwischen zwei longitudinal benachbarten Lichtleiter-Abschnitten angeordnet ist und ihr Licht in diese in entgegengesetzten Richtungen eingekoppelt wird.
- Die optisch opake Eigenschaft der Lichtleiter-Blenden-Einheit kann z. B. durch geeignete Materialauswahl, wie z. B. farbigen Kunststoff, oder durch Aufdampfen eines opaken Materials (z. B. Al), Beschichten, durch bestimmte Strukturen im Material der Lichtleiter-Einheit (z. B. eine Erodierstruktur), durch eine Zwei-Komponenten-Spritztechnik oder durch optische Einrichtungen in der Lichtleiter-Einheit, etc. erreicht werden. Zusätzliche, separate Blenden sind dadurch nicht erforderlich.
- Die Lichtleiter-Blenden-Einheit ist vorzugsweise ein Spritzgießteil. Ein solches Element kann besonders einfach und kostengünstig hergestellt werden. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform wird die Lichtleiter-Blenden-Einheit in Zwei-Komponenten-Spritztechnik, z. B. Folienhinterspritzen hergestellt, wobei der wenigstens eine Lichtleiter aus lichtleitfähigem Material hergestellt und der seitlich angrenzende Bereich (wenigstens teilweise) aus opakem Material angespritzt wird.
- Eine spezielle Ausführungsform der Lichtleiter-Blenden-Einheit umfasst wenigstens zwei Lichtleiter, die im Wesentlichen parallel zueinander verlaufen und sich in einer Längsrichtung erstrecken. Die Lichtleiter sind dabei über einen (opaken) Zwischenbereich miteinander verbunden. Am äußeren Rand der Lichtleiter sind vorzugsweise seitliche Flügelbereiche angeordnet.
- Die Lichtleiter-Blenden-Einheit erstreckt sich vorzugsweise über etwa die gesamte Größe der Lichtscheibe. Sie ist vorzugsweise plattenförmig gebildet und kann in wenigstens einer Richtung, beispielsweise um eine vertikale Achse (in Einbaulage), gekrümmt sein.
- Als Lichtquellen werden vorzugsweise LEDs eingesetzt.
- Der Bereich zwischen zwei Lichtleiter-Abschnitten, an dem die Lichtquelle(n) angeordnet ist (sind), kann erfindungsgemäß durch die Lichtleiter-Blenden-Einheit selbst abgedeckt werden. Dies hat insbesondere den Vorteil, dass sich durch die zentrale Einkoppelung des Lichts eine einfach aufgebaute und kostengünstige Fahrzeugleuchte herstellen lässt.
- Die zwischen zwei longitudinal benachbarten Lichtleiter-Abschnitten vorgesehene Haltevorrichtung für einen Leuchtmittelträger, wie z. B. eine Leiterplatte, kann beispielsweise derart gestaltet sein, dass der Leuchtmittelträger in die Vorrichtung hineingesteckt und kraftschlüssig darin gehalten wird. Wahlweise könnte auch eine formschlüssige Verbindung, wie z. B. eine Rastverbindung, vorgesehen sein. Die erfindungsgemäße Fahrzeugleuchte kann dadurch besonders einfach mit einer Leiterplatte bestückt werden.
- Die Haltevorrichtung ist vorzugsweise einstückig mit der Lichtleiter-Blenden-Einheit gebildet. Lichtleiter und Haltevorrichtung können beispielsweise als ein einziges Spritzgießteil hergestellt sein.
- Die Erfindung wird nachstehend anhand der beigefügten Zeichnungen beispielhaft näher erläutert. Es zeigen:
-
1 eine Rückansicht auf einen Außenrückspiegel für Kraftfahrzeuge mit einer integrierten Seitenblinkleuchte; -
2 eine Schnittansicht entlang der Linie II-II in1 ; und -
3 eine perspektivische Ansicht einer Seitenblinkleuchte mit zwei stabförmigen Lichtleitern gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. - Bezüglich der Erläuterung der
1 und2 wird auf die Beschreibungseinleitung verwiesen. -
3 zeigt eine perspektivische Explosionsansicht einer erfindungsgemäßen Seitenblinkleuchte4 , wie sie beispielsweise in einem Außenspiegel1 von1 verbaut sein kann. Die Seitenblinkleuchte4 umfasst ein Gehäuse, in dem eine Lichtleiter-Anordnung13 untergebracht ist. Das Gehäuse umfasst einen Gehäuse-Unterteil16 und eine Lichtscheibe9 , durch die das Licht in Fahrtrichtung bzw. seitlich austreten kann. Die Lichtleiter-Anordnung13 erstreckt sich etwa über die gesamte Länge des Gehäuses und umfasst hier zwei stabförmige Lichtleiter5 ,5' , die jeweils mehrteilig gebildet sind. D. h. jeder der Lichtleiter umfasst zwei in Längsrichtung benachbart angeordnete Lichtleiter-Abschnitte5a ,5b bzw.5a' ,5b' , die zueinander fluchtend angeordnet sind. Im Zwischenraum zwischen zwei Lichtleiter-Abschnitten5a ,5b bzw.5a' ,5b' befindet sich ein Leuchtmittelträger (z. B. eine Leiterplatte6 ), der mit jeweils zwei LEDs (nicht gezeigt) für jeden der Lichtleiter5 ,5' bestückt ist. Das von den LEDs ausgestrahlte Licht wird in entgegengesetzte Richtungen in die Lichtleiter-Abschnitte5a ,5b bzw.5a' ,5b' eingekoppelt. - Die stabförmigen Lichtleiter
5 ,5' sind Bestandteil einer einteiligen Lichtleiter-Blenden-Einheit13 , die neben den stabförmigen Lichtleitern5 ,5' einen Zwischenbereich15 , der die beiden Lichtleiter5 ,5' miteinander verbindet, sowie äußere (Flügel-)Bereiche17 umfasst. Der Zwischenbereich15 und/oder die seitlichen Bereiche17 können aus dem gleichen Material, insbesondere Kunststoff, wie die Lichtleiter5 ,5' hergestellt sein. Die Bereiche15 und/oder17 sind wenigstens teilweise opak gebildet, um Teile im Inneren des Gehäuses16 abzudecken. - Die Lichtleiter-Einheit
13 ist so groß dimensioniert, dass sie im Wesentlichen die Fläche der Lichtscheibe9 abdeckt. Der Zwischenbereich15 und die seitlichen Bereiche17 haben eine dünnere Wandstärke als die stabförmigen Lichtleiter5 ,5' . Der Querschnitt der Lichtleiter5 ,5' ist insbesondere rund, kann aber auch eine andere Form aufweisen und z. B. rechteckig oder oval sein. - Die Lichtleiter-Blenden-Einheit
13 erfüllt hier zwei Funktionen: Zum einen dienen die Lichtleiter5 ,5' als Leuchtmittel, zum anderen dienen die Bereiche15 und/oder17 als Blende, mittels der im Gehäuseinneren liegende Bauteile verdeckt werden können, so dass sie von außen nicht sichtbar sind. Je nach den Anforderungen an das Design der Blinkleuchte4 können nur bestimmte Teilbereiche der Lichtleiter-Blenden-Einheit13 oder die gesamte Lichtleiter-Einheit13 ganz oder teilweise undurchsichtig gebildet sein. Die undurchsichtigen Bereiche können beispielsweise durch bestimmte optische Strukturen in der Lichtleiter-Anordnung13 (z. B. eine Erodierstruktur), durch Bedampfen oder Aufbringen einer undurchsichtigen Schicht oder durch spezielle Auswahl eines undurchsichtigen Materials in diesem Bereich hergestellt werden. - Die Lichtleiter-Blenden-Einheit kann z. B. in einer Zwei-Komponenten-Spritzgießtechnik hergestellt werden, bei der die Lichtleiter
5 ,5' in einem ersten Material gespritzt und die Bereiche15 ,17 in einem unterschiedlichen zweiten Material, z. B. gefärbtem Kunststoff, angespritzt werden. - Im Bereich zwischen zwei longitudinal benachbarten Lichtleiter-Abschnitten
5a ,5b bzw.5a' ,5b' ist eine Leiterplatten-Halterung12 vorgesehen, in die eine Leiterplatte6 hineingesteckt und/oder eingerastet werden kann. Die Leiterplatten-Halterung12 ist hier ebenfalls Bestandteil der Lichtleiter-Blenden-Einheit13 und einstückig mit dieser gebildet. - Bezugszeichenliste
-
- 1
- Außenrückspiegel
- 2
- Abdeckkappe
- 3
- Lichtaustrittsöffnung
- 4
- Seitenblinkleuchte
- 5, 5'
- Lichtleiter
- 5a, 5b
- Lichtleiter-Abschnitte
- 6
- Leiterplatte
- 7
- Auskoppelende
- 8
- Abschrägung
- 9
- Lichtscheibe
- 10
- Einkoppelfläche
- 12
- Leiterplatten-Halterung
- 13
- Lichtleiter-Einheit
- 14
- Blende
- 15
- Zwischenbereich
- 16
- Gehäuse-Unterteil
- 17
- Außenflügel der Lichtleiter-Einheit
- 18
- Anschlüsse
Claims (7)
- Fahrzeugleuchte, insbesondere für den Einbau in eine Abdeckkappe (
2 ) eines Außenrückspiegels (1 ) geeignete Seitenblinkleuchte, die – eine Lichtleiter-Blenden-Einheit (13 ) mit wenigstens einem langgestreckten Lichtleiter (5 ,5' ) und wenigstens einem sich seitlich an den Lichtleiter (5 ,5' ) anschließenden und mit diesem einstückig verbundenen Blenden-Abschnitt (15 ,17 ), der sich zum wenigstens einen Lichtleiter (5 ,5' ) parallel erstreckt und in zumindest einem vorgegebenen Bereich hinter ihm liegende Bereiche im Inneren eines Gehäuses abdeckt, und – zumindest eine Lichtquelle (11 ) umfasst, deren Licht in Längsrichtung (L) in den wenigstens einen Lichtleiter (5 ,5' ) eingekoppelt wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtleiter-Blenden-Einheit (13 ) mehrere in Längsrichtung (L) benachbart angeordnete Lichtleiter-Abschnitte (5a ,5b ,5a' ,5b' ) sowie eine zwischen diesen Lichtleiter-Abschnitten (5a ,5b ,5a' ,5b' ) angeordnete Haltevorrichtung (12 ) umfasst, die mit der Lichtleiter-Blenden-Einheit (13 ) einstückig ausgebildet ist und zur Aufnahme eines die wenigstens eine Lichtquelle (11 ) tragenden Leuchtmittelträgers (6 ) dient, sodass die wenigstens eine Lichtquelle (11 ) zwischen zwei longitudinal benachbarten Lichtleiter-Abschnitten (5a ,5b ,5a' ,5b' ) angeordnet ist und ihr Licht in diese in entgegengesetzten Richtungen eingekoppelt wird. - Fahrzeugleuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtleiter-Blenden-Einheit (
13 ) ein Spritzgießteil ist. - Fahrzeugleuchte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtleiter-Blenden-Einheit (
13 ) in einem Zwei-Komponenten-Spritzgieß-Verfahren hergestellt ist, bei dem der wenigstens eine Lichtleiter (5 ,5' ) aus einem ersten Material und der wenigstens eine Blenden-Abschnitt (15 ,17 ) aus einem zweiten Material gespritzt wird. - Fahrzeugleuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine Blenden-Abschnitt (
15 ,17 ) einen dünneren Querschnitt hat als der wenigstens eine Lichtleiter (5 ,5' ). - Fahrzeugleuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine Blenden-Abschnitt (
15 ,17 ) aus einem gefärbten Kunststoff hergestellt ist. - Fahrzeugleuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine Blenden-Abschnitt (
15 ,17 ) wenigstens teilweise mit einem aufgedampften Material versehen oder beschichtet ist. - Fahrzeugleuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtleiter-Blenden-Einheit (
13 ) zwei Lichtleiter (5 ,5' ) umfasst, die parallel zueinander verlaufen.
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