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Ein Aspekt der Erfindung betrifft ein Haushaltsgerät mit einer Kamera. Die Kamera weist ein Gehäuse auf. Das Gehäuse weist einen Gehäuseschacht und ein dazu separates Frontteil auf. Die Kamera weist ein Bilderfassungsmodul auf. Dieses Bilderfassungsmodul weist eine Bilderfassungseinheit auf.
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Bei modernen Haushaltsgeräten, wie beispielsweise einem Haushaltskältegerät, ist es bekannt, dass zumindest eine Kamera vorhanden ist, mit welcher ein Aufnahmeraum für Lebensmittel erfasst werden kann. Bei Haushaltskältegeräten ist es bekannt, dass eine derartige Kamera an einer Wand eines Innenbehälters, welcher den Aufnahmeraum begrenzt, angeordnet ist. Da gerade bei Haushaltskältegeräten eine thermische Isolierung zwischen dem Innenbehälter und dem Außengehäuse des Haushaltskältegeräts erforderlich ist, ist eine derartige Befestigung schwieriger. Um dies zu ermöglichen, wird zusätzlich zu einer Kamera ein Hinterlegteil verwendet. Dies ist üblicherweise in einem Zwischenraum zwischen dem Innenbehälter und dem Außengehäuse angeordnet. Das Hinterlegteil ist somit insbesondere schaumseitig angeordnet. Dies bedeutet, dass es in dem Zwischenraum zwischen dem Innenbehälter und dem Außengehäuse, in dem thermisch isolierender Schaum eingebracht ist, angeordnet ist. Eine derartige Ausgestaltung ist beispielsweise aus der
DE 10 2013 216 767 A1 bekannt. Ein derartiges Hinterlegteil ist in einer Aussparung einer Wand des Innenbehälters verschnappt. Des Weiteren wird dort ein Träger für ein Kameragehäuse und eine Beleuchtungseinheit in das Hinterlegteil eingesetzt und gleichzeitig dabei verschnappt. Anschlussschnittstellen, die zum elektrischen Anschließen der Kamera vorhanden sind, werden in einer Rückwand des Hinterlegteils integriert oder mittels eines Kabels in das Innere des Hinterlegteils geführt.
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Kameras, die in Haushaltsgeräten genutzt werden, sind bekannt. Aufgrund spezifischer Einsatzbedingungen müssen derartige Kameras relativ kompakt aufgebaut sein. Gerade bei Einsatzzwecken in einem Haushaltskältegerät, um einen Innenraum eines Kühlfachs oder eines Gefrierfachs erfassen zu können, sind diese Kameras auch spezifischen Umgebungsbedingungen ausgesetzt. Darüber hinaus sollen diese Kameras den diesbezüglichen Innenraum möglichst vollständig und genau erfassen können. Insbesondere um beispielsweise Lebensmittel erfassen zu können. Dabei kann jedoch gegebenenfalls aufgrund spezifisch gelagerter Lebensmittel unter beispielsweise einhergehender Verdeckung einer Lichtquelle in diesem Innenraum eine nur eingeschränkte Bilderfassung möglich sein.
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Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Haushaltsgerät zu schaffen, bei welchem eine Kamera kompakt aufgebaut ist und eine verbesserte Erfassung von Objekten in einem Aufnahmeraum des Haushaltsgeräts ermöglicht.
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Diese Aufgabe wird durch ein Haushaltsgerät, welches die Merkmale nach Anspruch 1 aufweist, gelöst.
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Ein Aspekt der Erfindung betrifft ein Haushaltsgerät mit einer Kamera. Die Kamera weist ein Gehäuse auf. Dieses Gehäuse weist einen Gehäuseschacht und ein dazu separates Frontteil auf. Dies sind zumindest zwei separate Gehäusekomponenten des Gehäuses. Die Kamera weist darüber hinaus ein Bilderfassungsmodul zum bildhaften Erfassen der Umgebung auf. Das Bilderfassungsmodul weist eine Bilderfassungseinheit auf. Zusätzlich weist das Bilderfassungsmodul eine zur Bilderfassungseinheit separate Blitzlichteinheit auf. Darüber hinaus ist das gesamte Bilderfassungsmodul mit dieser Bilderfassungseinheit und der Blitzlichteinheit, insbesondere zerstörungsfrei lösbar, in dem Frontteil des Gehäuses angeordnet. Eine derartige Ausgestaltung ermöglicht es, dass die Kamera kompakt aufgebaut ist. Darüber hinaus ist durch die spezifische Positionierung des gesamten Bilderfassungsmoduls in dem Frontteil gerade dort auch ein kompakter Aufbau und eine ortsspezifische Anordnung dieser Komponenten vorgesehen. Aufgrund der separaten Ausgestaltung des Gehäuseschachts und des Frontteils kann, beispielsweise durch Abnahme des Frontteils, auch das gesamte Bilderfassungsmodul zugänglich sein. Dies ist sowohl für Montagezwecke als auch später zu Wartungsarbeiten oder dergleichen vorteilhaft. Darüber hinaus ist durch diese Ausgestaltung die Blitzlichteinheit auch unmittelbar benachbart zur Bilderfassungseinheit positionierbar.
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Indem die Kamera darüber hinaus auch eine Blitzlichteinheit aufweist, können situationsabhängig nachteilige Lichtverhältnisse für die Bildaufnahme einfach behoben werden. Durch eine geeignete Blitzlichteinheit der Kamera können beispielsweise verdeckte oder durch die Beleuchtung eines Haushaltsgeräts nur schwach beleuchtete Objekte in einem Innenraum des Haushaltsgeräts nunmehr verbessert ausgeleuchtet werden und diesbezüglich eine verbesserte Bildaufnahme ermöglicht werden. Die Blitzlichteinheit ist insbesondere eine Einheit, die bei der Bildaufnahme und somit im Belichtungszeitraum der Bilderfassungseinheit einen kurzzeitigen Lichtblitz erzeugt, sodass während der Bildaufnahme eine hellere Umgebung vorliegt. Da darüber hinaus dieses gesamte Bilderfassungsmodul in diesem Frontteil angeordnet ist, sind auch keine umfänglichen und längeren Verkabelungen der Bilderfassungseinheit und der Blitzlichteinheit erforderlich. Darüber hinaus kann durch diese Ausgestaltung der Gehäuseschacht für die Aufnahme von anderen Komponenten, insbesondere der Kamera, genutzt werden.
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Da das Frontteil in einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel auch das Sichtfenster zum Einstrahlen des Umgebungslichts in die Kamera enthält und/oder in einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel das Sichtfenster für das austretende Blitzlicht aufweist, können auch hier sehr kurze Lichtwege bereitgestellt werden. Damit kann einerseits ein hoher Anteil des Blitzlichts unverzüglich nach außen gestrahlt werden, andererseits kann das unmittelbar in die Kamera einfallende Licht bereits im Frontteil durch die Bilderfassungseinheit detektiert werden. Auch dies verbessert die Bildaufnahme und die grundsätzliche Bilderzeugungsfunktionalität der Kamera.
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In dem Zusammenhang können nämlich auch die Bilderfassungseinheit und die Blitzlichteinheit unmittelbar benachbart zu dem im Frontteil angeordneten Sichtfenster positioniert werden. Lichtverluste können dadurch entsprechend minimiert werden.
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In einem Ausführungsbeispiel weist das Bilderfassungsmodul eine Platine auf. Diese ist in einem Ausführungsbeispiel an dem Frontteil mit zumindest einer Schnappverbindung direkt befestigt. Eine derartige zerstörungsfrei lösbare mechanische Verbindung ermöglicht ein einfaches Montageszenario. Andererseits ist dadurch die Platine sehr positionsgenau anbringbar und auch entsprechend dauerhaft haltbar. Dies weist wesentliche Vorteile für eine genaue und exakte Bilderfassung auf. Zusätzliche Befestigungselemente, wie Schrauben oder dergleichen, werden dann durch eine derartige Ausgestaltung ebenfalls nicht mehr benötigt.
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In einem Ausführungsbeispiel ist das Frontteil des Gehäuses der Kamera einstückig ausgebildet. Es kann beispielsweise aus Kunststoff ausgebildet sein. Beispielsweise kann es ein Spritzgussbauteil sein.
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In einem Ausführungsbeispiel kann das Frontteil ein 2K-Spritzgussbauteil sein. Damit können verschiedene Komponenten integriert hergestellt werden. Beispielsweise können in dem Zusammenhang die bereits oben erwähnten Sichtfenster einerseits für das Blitzlicht, andererseits für das von der Umgebung in die Kamera einfallende Licht integral mit dem restlichen Körper des Frontteils erzeugt werden. Dabei ist hier die 2K-Ausgestaltung vorteilhaft. Dadurch kann den Anforderungen an Lichtdurchlässigkeit einerseits und mechanische Stabilität andererseits örtlich spezifiziert am Besten Rechnung getragen werden.
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In einem Ausführungsbeispiel weist das Frontteil eine Frontwand auf. In dieser Frontwand ist ein erstes, transparentes Fenster beziehungsweise Sichtfenster ausgebildet, durch welches Licht von außerhalb der Kamera auf die Bilderfassungseinheit trifft. In einem Ausführungsbeispiel weist die Frontwand ein zu dem ersten transparenten Fenster dazu separates zweites transparentes Fenster auf, durch welches das Licht der Blitzlichteinheit nach außen tritt. Durch diese Separierung der beiden Fenster können unerwünschte Lichtbeeinträchtigungen vermieden werden. Der direkte Einfall des Blitzlichts zu der Bilderfassungseinheit hin kann durch diese Fensterseparierung vermieden werden.
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In einem Ausführungsbeispiel weist die Blitzlichteinheit eine Blitzlichtquelle auf. Sie weist darüber hinaus vorzugsweise ein Lichtbeeinflussungselement zur definierten Lichtwegbeeinflussung auf. Damit kann das von der Blitzlichtquelle erzeugte Blitzlicht beispielsweise auch in eine gewisse Richtung gelenkt werden. Insbesondere ist es auch möglich, ein diesbezügliches Blitzlicht beispielsweise auch zu bündeln.
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Damit kann die Abstrahlung des Blitzlichts verbessert werden.
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In einem Ausführungsbeispiel weist das Lichtbeeinflussungselement einen Reflektor auf beziehungsweise ist ein Reflektor. Der Reflektor kann schalenförmig beziehungsweise kuppelförmig ausgebildet sein.
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Dadurch kann eine vorteilhafte Lichtreflexion des Blitzlichts hin zu dem transparenten Fenster in der Frontwand des Frontteils erfolgen.
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In einem Ausführungsbeispiel ist das Lichtbeeinflussungselement eine Linse. Die Linse ist vorzugsweise an der Innenseite der Frontwand angeordnet. In einem Ausführungsbeispiel ist die Linse an zumindest einer optisch wirksamen Oberfläche konvex ausgebildet. Insbesondere kann dies diejenige Oberfläche sein, die der Blitzlichtquelle zugewandt ist. In einem Ausführungsbeispiel kann die dieser Oberfläche gegenüberliegende optisch wirksame Oberfläche plan sein.
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In einem Ausführungsbeispiel kann diese Linse direkt an der Innenseite des Fensters in der Frontwand anliegend angeordnet sein. Ein besonders kompakter und lichtverlustarmer Aufbau ist dadurch erreicht.
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Durch eine derartige Linse kann das Blitzlicht der Blitzlichtquelle besonders vorteilhaft aus dem Frontteil ausgekoppelt werden. Ein möglichst großer Lichtanteil des Blitzlichts kann somit auch sehr gerichtet aus dem Frontteil austreten. Eine sehr spezifische und gleichmäßige Ausleuchtung des Umgebungsbereichs, der von der Bilderfassungseinheit erfasst werden soll, ist dadurch erreicht. Gerade bei einem entsprechend kompakten Aufbau der Kamera, insbesondere im Frontteil, ist diese Lösung für die Blitzlichtauskopplung sehr vorteilhaft. Bei einer dennoch sehr kleinen Blitzlichtquelle kann ein umfängliches Blitzlicht generiert werden und zielgerichtet aus dem Frontteil ausgekoppelt werden.
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In einem Ausführungsbeispiel kann die Linse einstückig mit dem Frontteil ausgebildet sein. Damit ist eine dauerhaft exakte Positionierung der Linse zu dem Fenster und zur Blitzlichtquelle ermöglicht. Des Weiteren ist dadurch zusätzlicher Montageaufwand für die Linse in dem Frontteil entfallend.
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Insbesondere können die Linse und das Frontteil als 2K-Spritzgussbauteil ausgebildet sein. Die Linse kann dann aus einem ersten Kunststoff gebildet sein und das Frontteil kann aus einem zweiten Kunststoff ausgebildet sein. Die diesbezügliche Spritzgussherstellung kann sehr exakt erfolgen.
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In einem alternativen Ausführungsbeispiel kann die Linse eine zum Frontteil separate Komponente sein. Sie kann dann beispielsweise zerstörungsfrei lösbar an der Frontwand direkt angeordnet sein. Beispielsweise kann diese separate Linse an der Frontwand des Frontteils angeklebt sein. Möglich ist jedoch auch, dass diese separate Linse an der Frontwand durch eine zerstörungsfrei lösbare Verbindung, beispielsweise eine Schnappverbindung, befestigt ist.
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Die Linse kann auf der der Frontwand abgewandten Seite eine Vertiefung beziehungsweise eine Mulde aufweisen. In diese Vertiefung beziehungsweise in diese Mulde kann die Blitzlichtquelle zumindest bereichsweise eintauchend angeordnet sein.
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Damit kann das Blitzlicht der Blitzlichtquelle gerichteter in die Linse eingekoppelt werden und von dieser über das Fenster in der Frontwand abgestrahlt werden.
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In einem weiteren Ausführungsbeispiel kann die asphärische Oberfläche der Linse flächensegmentiert sein. Individuelle, aneinander angrenzende Flächensegmente, können unterschiedliche Formgebungen und/oder unterschiedliche Flächengrößen aufweisen. Die Flächensegmente sind spezifisch geformt und grenzen direkt aneinander an. Sie können unterschiedliche, definiert erzeugte Oberflächenrauigkeiten aufweisen. Dadurch können individuelle Reflexionseffekte einerseits und Streueffekte andererseits erreicht werden. Darüber hinaus kann die diesbezüglich gewölbte Oberfläche der Linse in Umlaufrichtung um eine optische Hauptachse der Linse nicht rotationssymmetrisch sein. Diesbezüglich können somit auch Flächensegmente gebildet sein, die einen unterschiedlichen Radius zu anderen Flächensegmente in Ebenen, die senkrecht zur optischen Hauptachse liegen, aufweisen.
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Insbesondere weist diese gewölbte Außenfläche der Linse jeweils um 180° versetzt zueinander ausgebildete Flächensegmente auf, die jeweils individuell für sich betrachtet geformt sind. Insbesondere sind diesbezüglich paarweise gegenüberliegende, gleiche Flächensegmente gebildet.
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In einem Ausführungsbeispiel ist der Gehäuseschacht mit dem Frontteil durch zumindest eine Schnappverbindung mechanisch verbunden. Insbesondere ist diesbezüglich eine direkte Verbindung vorgesehen.
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In einem Ausführungsbeispiel weist das Gehäuse der Kamera ein zum Gehäuseschacht separates Frontteil auf. In einem Ausführungsbeispiel ist dieser Gehäuseschacht mit dem Frontteil durch zumindest eine Schnappverbindung verbunden. Eine derartige spezifische zerstörungsfrei lösbare mechanische Verbindung ist einfach erzeugbar. Sie kann dann auch, gegebenenfalls zu Wartungszwecken oder dergleichen, einfach gelöst werden. Indem das Gehäuse aus zumindest zwei separaten Komponenten gebildet ist, kann einerseits die Montage von individuellen Bauteilen der Kamera einerseits in dem Gehäuseschacht, andererseits in dem Frontteil individueller und verbessert erfolgen. Damit können auch exaktere Positionen der Einzelkomponenten in den beiden Teilen des Gehäuses verbessert erreicht werden. Nicht zuletzt ist somit dann auch die Zugänglichkeit zu den einzelnen Komponenten, die in diesen beiden Gehäuseteilen verbaut sind, verbessert.
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In einem Ausführungsbeispiel ist der Gehäuseschacht geradlinig und rohrartig ausgebildet. Insbesondere kann es in dem Zusammenhang ein Vierkantrohr sein. Der Gehäuseschacht ist bezüglich seiner Grundgeometrie in dem Ausführungsbeispiel symmetrisch zu einer Ebene, die senkrecht zur Längsachse des Gehäuseschachts verläuft, ausgebildet. Diesbezüglich können somit die gegenüberliegenden Enden des Gehäuseschachts bezüglich ihrer Größe gleich ausgebildet sein. Durch eine derartige Ausgestaltung ist einerseits ein relativ einfaches Gehäuseteil geschaffen, das andererseits jedoch entsprechende Komponenten aufnehmen kann und eine mechanisch stabile Verbindung mit kameraexternen Bauteilen ermöglicht. Andererseits ist es auch entsprechend mechanisch stabil und belastbar ausgebildet. Dadurch kann in einem Ausführungsbeispiel auch eine weitere Kopplung mit Gehäuseteilen der Kamera einfach erfolgen. Dies kann beispielsweise ein separates Frontteil und/oder in einem weiteren Ausführungsbeispiel ein zusätzliches separates Bogensegment des Gehäuses der Kamera sein. Damit ist auch eine entsprechende hohe Variantenbildung für die Ausgestaltung von verschiedenen Kameratypen einfach ermöglicht.
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In einem Ausführungsbeispiel ist der Gehäuseschacht aus Kunststoff ausgebildet. Beispielsweise kann es ein Spritzgussbauteil sein.
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In einem Ausführungsbeispiel weist das Gehäuse der Kamera ein separates, hohles Bogensegment auf. Dieses ist in einem Ausführungsbeispiel in Richtung der Längsachse des Gehäuses betrachtet zwischen dem Frontteil einerseits und dem Gehäuseschacht andererseits angeordnet. Das Bogensegment ist insbesondere als Winkellageadapter für das Frontteil ausgebildet. Das Bogensegment ist zerstörungsfrei lösbar mit dem Frontteil einerseits und dem Gehäuseschacht andererseits verbunden. Das gesamte Gehäuse ist dann durch die in Reihe zueinander angeordneten Teile umfassend den Gehäuseschacht, das Bogensegment und das Frontteil gebildet. Durch dieses Bogensegment kann somit eine spezifische Orientierung des Erfassungsbereichs des Bilderfassungsmoduls eingestellt werden. Es ist dann bei diesem Ausführungsbeispiel mit dem Bogensegment ermöglicht, dass eine Hauptachse des Erfassungsbereichs des Bilderfassungsmoduls in einem Winkel zur Längsachse des Gehäuseschachts orientiert ist. Dieser Winkel ist größer 0° und kleiner 180°. Insbesondere kann er zwischen 100° und 170° sein.
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In einem Ausführungsbeispiel ist dieses Bogensegment mit zumindest einer Schnappverbindung mit dem Frontteil verbunden. Es ist zumindest mit einer Schnappverbindung mit dem Gehäuseschacht in einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel verbunden. Damit können vielfältige Gehäuseteile des Gehäuses der Kamera schnell und individuell miteinander zusammengesetzt werden. Auch dadurch ist somit die individuelle Variantenbildungsmöglichkeit für eine Kamera sehr hoch und vielfältig möglich. Durch diese Modulbauweise des Gehäuses der Kamera lässt sich somit quasi mit mehreren Gleichbauteilen eine vielfältige Anzahl von Gehäusevarianten erreichen. Damit kann für verschiedene Anwendungsbereiche und verschiedene Verbausituationen einfach und schnell eine individuelle Gehäusevariante erzeugt werden. Die genannten Gehäuseteile sind Außenteile und als solche Sichtbauteile.
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Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft ein Haushaltskältegerät als ein Ausführungsbeispiel eines Haushaltsgeräts. Das Haushaltskältegerät kann ein Kühlgerät oder ein Gefriergerät oder ein Kühl-Gefrier-Kombigerät sein. Das Haushaltskältegerät ist zum Lagern und Konservieren von Lebensmitteln ausgebildet. Es kann als Aufnahmeraum ein Kühlfach oder ein Gefrierfach aufweisen. Auch beide Aufnahmeräume sind in einem Ausführungsbeispiel möglich. Ein Aufnahmeraum ist durch Wände eines Innenbehälters des Haushaltskältegeräts begrenzt. Ein derartiger Innenbehälter ist üblicherweise aus Kunststoff ausgebildet. Er ist Bestandteil eines Gehäuses des Haushaltskältegeräts. Das Gehäuse des Haushaltskältegeräts weist darüber hinaus ein Außengehäuse auf, welches zu dem Innenbehälter separat ist. Der Innenbehälter ist in dem Außengehäuse aufgenommen. In einem Zwischenraum zwischen dem Außengehäuse und dem Innenbehälter ist ein thermisch isolierendes Material eingebracht. Dies kann insbesondere thermisch isolierender Schaum sein. Ebenso kann eine Tür des Haushaltskältegeräts eine Wand aufweisen, die eine Innenwand ist. Die Tür kann auch eine Außenwand aufweisen. Zwischen der Innenwand und der Außenwand ist in einem Zwischenraum thermisch isolierendes Material eingebracht.
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Im montierten Zustand ist vorgesehen, dass ein separates Hinterlegteil zumindest bereichsweise in einem oben genannten Zwischenraum zwischen einem Außenteil und einem Innenteil angeordnet ist. Es ist zumindest mit einer Anlageplatte in diesem Zwischenraum positioniert. Die Anlageplatte liegt insbesondere an einer dem Zwischenraum zugewandten Rückseite der genannten Wand bzw. Innenwand an. Das thermisch isolierende Material liegt im montierten Zustand des Haushaltskältegeräts direkt an diesem Hinterlegteil an. Die Kamera kann an einer Wand des Haushaltskältegeräts angeordnet sein. Insbesondere an einer Innenwand. Diese kann in einem geschlossenen Zustand einer Tür des Haushaltskältegeräts den Aufnahmeraum begrenzen. Die Innenwand kann eine Innenwand der Tür sein. Sie kann aber auch eine Wand des Innenbehälters sein.
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Diese Anordnung mit der Kamera und des Hinterlegteils kann somit an einer Wand eines Innenbehälters des Haushaltskältegeräts angeordnet sein. Die Wand des Haushaltskältegeräts kann jedoch auch beispielsweise Bestandteil einer Tür des Haushaltskältegeräts sein. Beispielsweise kann dies die Innenverkleidung der Tür sein. Dies ist ein Beispiel für ein Innenteil. Die Innenverkleidung ist im geschlossenen Zustand der Tür dem Aufnahmeraum des Haushaltskältegeräts zugewandt. Auch diese Innenverkleidung ist ein Sichtbauteil der Tür. Auch dadurch kann ein Zwischenraum zwischen einer Außenverkleidung als Beispiel für ein Außenteil und einer Innenverkleidung der Tür begrenzt sein. Auch in diesem Zwischenraum kann thermisch isolierendes Material eingebracht sein.
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Mit den Angaben „oben“, „unten“, „vorne“, „hinten, „horizontal“, „vertikal“, „Tiefenrichtung“, „Breitenrichtung“, „Höhenrichtung“ sind die bei bestimmungsgemäßen Gebrauch und bestimmungsgemäßen Positionieren des Geräts gegebenen Positionen und Orientierungen angegeben.
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Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen, den Figuren und der Figurenbeschreibung. Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen, sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in den Figuren alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen. Es sind somit auch Ausführungen von der Erfindung als umfasst und offenbart anzusehen, die in den Figuren nicht explizit gezeigt und erläutert sind, jedoch durch separierte Merkmalskombinationen aus den erläuterten Ausführungen hervorgehen und erzeugbar sind. Es sind auch Ausführungen und Merkmalskombinationen als offenbart anzusehen, die somit nicht alle Merkmale eines ursprünglich formulierten unabhängigen Anspruchs aufweisen.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand schematischer Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
- 1a eine schematische Darstellung eines Ausführungsbeispiels eines Haushaltsgeräts;
- 1b eine Explosionsdarstellung eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Anordnung mit einem Ausführungsbeispiel einer Kamera und mit einem Hinterlegteil;
- 2 die Anordnung gemäß 1b im zusammengebauten Zustand;
- 3 eine Ansicht auf die Innenseite einer Frontwand eines Frontteils des Gehäuses der Kamera;
- 4 eine Schnittdarstellung durch das Frontteil der Kamera mit daran montiertem Bilderfassungsmodul;
- 5 eine perspektivische Schnittdarstellung in einem Ausführungsbeispiel eines Frontteils einer Kamera mit einem weiteren Ausführungsbeispiel eines daran befestigten Bilderfassungsmoduls der Kamera;
- 6 eine Ansicht auf ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Frontteils eines Gehäuses einer Kamera mit integrierter Linse einer Blitzlichteinheit des Bilderfassungsmoduls der Kamera; und
- 7 eine perspektivische Darstellung einer Teilkomponente der Ausgestaltung des Frontteils in 6.
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In den Figuren werden gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
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In 1a ist in einer schematischen Darstellung ein Haushaltsgerät gezeigt, welches hier ein Haushaltskältegerät 1 ist. Das Haushaltskältegerät 1 weist eine Anordnung 1a auf. Das Haushaltskältegerät 1 weist ein Gehäuse 1b auf. In diesem ist ein Aufnahmeraum 1c zur Aufnahme von Lebensmittel ausgebildet. Der Aufnahmeraum 1c kann ein Kühlfach oder ein Gefrierfach sein. Der Aufnahmeraum 1c ist durch Wände eines Innenbehälters 1d des Haushaltskältegeräts 1 begrenzt. Das Haushaltskältegerät 1 weist des Weiteren eine Tür 1e auf. Diese ist zum Verschließen des Aufnahmeraums 1c schwenkbar an dem Gehäuse 1b angeordnet. Die Tür 1e weist eine Wand 1f auf, die eine Innenverkleidung ist.
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In 1b ist in einer Explosionsdarstellung ein Ausführungsbeispiel einer Anordnung 1a gezeigt. Die Anordnung 1a ist zur Montage an einer Wand 2 des Haushaltsgeräts, insbesondere des Haushaltskältegeräts 1, ausgebildet. Die Wand 2 kann die Wand 1f sein oder kann eine Wand des Innenbehälters 1d sein. Die Anordnung 1a weist eine Kamera 3 auf. Die Kamera 3 weist ein Gehäuse auf. Das Gehäuse ist hier mehrteilig ausgebildet. Es weist in einem Ausführungsbeispiel einen länglichen, geradlinigen Gehäuseschacht 4 beziehungsweise einen Gehäusekanal auf. Des Weiteren weist das Gehäuse im Ausführungsbeispiel ein Bogensegment 5 auf. Das Bogensegment 5 ist zum Zusammenfügen mit dem Gehäuseschacht 4 ausgebildet. Insbesondere ist hier eine Schnappverbindung vorgesehen. Der längliche Gehäuseschacht 4 weist eine Längsachse A auf. An einem der Wand 2 abgewandten vorderen Ende 4a des Gehäuseschachts 4 ist die Verbindung mit dem Bogensegment 5 vorgesehen. Im Querschnitt ist dieser längliche Gehäuseschacht 4 rechteckartig gestaltet. Er kann jedoch auch eine andere Formgebung aufweisen. Wie zu erkennen ist, ist der Gehäuseschacht 4 an einem hinteren Ende 4b, welches im montierten Zustand der Wand 2 zugewandt ist, mit einem aufgeweiteten Endstück 4c ausgebildet. Die Aufweitung ist in dem Zusammenhang in Höhenrichtung betrachtet nach unten hin vorgesehen. Es ist somit im hinteren Bereich dieses länglichen Gehäuseschachts 4 eine trichterartige Formgebung realisiert. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel gemäß 1b ist das hintere Ende 4b jedoch nicht aufgeweitet. Insbesondere weist es am hinteren Ende 4b den gleichen Querschnitt auf, wie am vorderen Ende 4a.
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Darüber hinaus weist die Kamera 3 in einem Ausführungsbeispiel ein Antibeschlagelement 6 auf. Insbesondere ist dies eine Folie. Darüber hinaus weist die Kamera 3 in einem Ausführungsbeispiel ein Abschlusselement beziehungsweise ein Frontteil 7 auf. Dieses ist zur Aufnahme eines Moduls 8 vorgesehen. Das Modul 8 weist eine Platine auf. Insbesondere weist die Kamera 3 auch optische Komponenten sowie einen Bildsensor auf. Das Frontteil 7 ist Bestandteil des Gehäuses der Kamera 3. Das Modul 8 kann auch als Bilderfassungsmodul 8 bezeichnet werden. Diese kann eine Bilderfassungseinheit aufweisen. Diese kann den Bildsensor und/oder eine Optik aufweisen.
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Darüber hinaus ist eine flexible Leiterplatte 9 der Kamera 3 vorgesehen. Diese verbindet das Modul 8 mit einem weiteren Modul 10 der Kamera 3. Dieses weitere Modul 10 weist eine Platine 11 auf. Das Modul 10 weist darüber hinaus insbesondere auch einen ersten elektrischen Steckverbinder 12 auf. Dieser ist mit der Platine 11 verbunden beziehungsweise daran montiert.
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Es kann in einem Ausführungsbeispiel vorgesehen sein, dass das Gehäuse der Kamera 3 die beiden Komponenten 4 und 5 aufweist. Es kann jedoch in einem weiteren Ausführungsbeispiel vorgesehen sein, dass das Gehäuse der Kamera 3 zusätzlich das Frontteil 7 aufweist. Abhängig von der Positionierung der Anordnung 1a im Haushaltskältegerät 1 kann die eine oder andere Ausgestaltung vorteilhaft sein. Insbesondere ist das Bogensegment 5 dann vorteilhaft, wenn spezifische Winkel bei der Türöffnung der Tür 1e des Haushaltskältegeräts 1 auftreten. Insbesondere soll dann auch noch die umfängliche Erfassung des Aufnahmeraums 1c des Haushaltskältegeräts 1 ermöglicht sein.
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Die Kamera 3 kann an der Tür 1e des Haushaltskältegeräts 1 angeordnet sein. Sie kann jedoch auch an dem Innenbehälter 1d, der den Aufnahmeraum 1c für Lebensmittel begrenzt, angeordnet sein. Mit der Kamera 3 soll der Aufnahmeraum 1c erfasst werden.
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Die Anordnung 1a weist des Weiteren ein Hinterlegteil 13 auf. Das Hinterlegteil 13 ist zur Kamera 3 separat. Das Hinterlegteil 13 ist in einem Ausführungsbeispiel ein einstückiges Bauteil. Es kann insbesondere aus Kunststoff ausgebildet sein. Das Hinterlegteil 13 weist in einem Ausführungsbeispiel eine Anlageplatte 14 auf. Es weist darüber hinaus eine mechanische Koppeleinheit 15 auf. Die Koppeleinheit 15 ist von der Anlageplatte 14 abstehend angeordnet. Die Koppeleinheit 15 weist in einem Ausführungsbeispiel einen Aufnahmeschacht 16 auf. Dieser ist insbesondere zur Aufnahme eines zweiten elektrischen Steckverbinders 17 vorgesehen.
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In einem Ausführungsbeispiel weist das Hinterlegteil 13, insbesondere die Koppeleinheit 15, ein insbesondere aufgeweitetes, Vorderstück 18 auf. Dieses ist insbesondere komplementär zu dem aufgeweiteten Endstück 4c des länglichen Gehäusekanals 4, wenn diese dortige Aufweitung vorhanden ist.
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Darüber hinaus ist in 1b für ein Ausführungsbeispiel auch bereits eine Schraube 19 gezeigt. Diese ist zur Erzeugung einer Schraubverbindung der Kamera 3 mit dem Hinterlegteil 13 vorgesehen. Des Weiteren ist eine Abdeckung 20 gezeigt. Mit dieser wird die Schraube 19 abgedeckt, wenn sie eingeschraubt ist. Bevorzugt ist in einem Ausführungsbeispiel zwischen der Kamera 3 und dem Hinterlegteil 13 keine Schraubverbindung ausgebildet. Es ist dann die Kamera 3 mit dem Hinterlegteil 13 nur mit Schnappverbindungen verbunden.
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Bei der Darstellung in 1b ist der Gehäuseschacht 4 an seinem hinteren Ende 4b mit dem aufgeweiteten Bereich bezüglich dem Endstück 4c ausgebildet. In einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel ist diese Aufweitung und das Endstück 4c nicht vorhanden. Bei diesem Ausführungsbeispiel sind dann die beiden Enden 4a und 4b gleich groß ausgebildet. Der Gehäuseschacht 4 ist dann als gleichmäßiges geradliniges Vierkantprofil ausgebildet. Insbesondere ist es dann ein Vierkantrohr. Dies ist in 2 gezeigt.
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In 2 ist die Anordnung 1a im zusammengebauten Zustand gezeigt.
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In 3 ist eine Darstellung auf ein Ausführungsbeispiel des Anschlusselements beziehungsweise eines Frontteils 7 des Gehäuses der Kamera 3 gezeigt. Es ist dabei ein Blick auf eine Innenseite 7a gezeigt. Die Innenseite 7a ist diejenige, die im zusammengebauten Zustand dem Bogensegment 5 zugewandt ist. Ist das Bogensegment 5 nicht vorhanden und bei einer Variante der Kamera 3 bezüglich dem Gehäuse nur der Gehäuseschacht 4 und das Frontteil 7 vorhanden, so ist diese Innenseite 7a dem Gehäuseschacht 4 zugewandt.
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Das Frontteil 7 ist insbesondere einstückig ausgebildet. Es ist vorzugsweise ein Spritzgussbauteil. Dieses Frontteil 7 weist eine Frontwand 21 auf. An dieser Frontwand 21 ist davon abstehend ein umlaufender Steg 22 ausgebildet. Dadurch ist dann das Aufnahmevolumen dieses Frontteils 7 begrenzt.
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An der Frontwand 21 ist ein erstes, transparentes Fenster 23 ausgebildet. Dieses ist bestimmungsgemäß dazu vorgesehen, dass Licht von außerhalb der Kamera 3 auf die in dem Gehäuse angeordnete Bilderfassungseinheit 24 (4) des Bilderfassungsmoduls 8 eintrifft. Wie dazu in der Bilddarstellung in der 4 zu erkennen ist, ist diese Bilderfassungseinheit 24 in dem Frontteil 7 angeordnet. Sie ist direkt an dieses erste Fenster 23 anschließend positioniert.
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Darüber hinaus ist gemäß der Darstellung in 3 in dieser Frontwand 21 ein zweites, transparentes Fenster 25 ausgebildet. Dieses zweite Fenster 25 ist separat und beabstandet zu dem ersten Fenster 23 ausgebildet. Durch dieses zweite Fenster 25 soll bestimmungsgemäß ein Blitzlicht nach außen abgestrahlt werden. Das Blitzlicht wird durch eine Blitzlichteinheit 26 (4) des Bilderfassungsmoduls 8 erzeugt. Somit weist das Bilderfassungsmodul 8 der Kamera 3 hier die Bilderfassungseinheit 24 und die dazu separate Blitzlichteinheit 26 auf. In einem Ausführungsbeispiel sind diese beiden Komponenten auf einer gemeinsamen Platine 27, wie es in 4 gezeigt ist, angeordnet. Sie sind unmittelbar benachbart, jedoch beabstandet zueinander angeordnet. Darüber hinaus in 4 zu erkennen ist, ist dieses Bilderfassungsmodul 8 in dem Frontteil 7 durch eine zerstörungsfrei lösbare mechanische Verbindung befestigt und gehalten. Insbesondere ist hier zumindest eine Schnappverbindung vorgesehen. Dazu sind an entsprechenden Wandstegen des Frontteils 7 Schnappelemente 28 und 29 einstückig angeformt. Diese hintergreifen im gezeigten Ausführungsbeispiel die Platine 27, sodass die Platine 27 an diesen Schnappelementen 28 und 29 verschnappt ist, insbesondere direkt daran verschnappt ist.
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Wie in 4 auch zu erkennen ist, sind an diesem Wandsteg des Frontteils 7 auch noch weitere zusätzliche Schnappelemente 30 und 31 einstückig angeformt. Mit diesen weiteren Schnappelementen 30 und 31 ist das in 4 gezeigte Gesamtmodul an dem Bogensegment 5 zerstörungsfrei lösbar befestigbar, insbesondere verschnappbar. Ist das Bogensegment 5 nicht vorhanden, kann dieses in 4 gezeigte Modul direkt an dem Gehäuseschacht 4 verschnappt angeordnet werden.
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Bei der Ausgestaltung in 3 ist das Frontteil 7 insbesondere als 2K-Spritzgussbauteil ausgebildet. So sind das Fenster 23 und das Fenster 25 und insbesondere ein in einem Ausführungsbeispiel vorhandener Verbindungssteg 32, wie in 3 gezeigt ist, aus einem ersten Kunststoff gespritzt. Ist diese Komponente gespritzt, wird der restliche Gehäusekörper des Frontteils 7 daran angespritzt, insbesondere aus einem dazu unterschiedlichen Kunststoff. Dadurch ist dann das Bauteil gemäß 3 gebildet.
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Gemäß der Darstellung in 4 ist die Blitzlichteinheit 26 mit zumindest einer Blitzlichtquelle 33 ausgebildet. Die Blitzlichteinheit 26 weist im gezeigten Ausführungsbeispiel darüber hinaus ein Lichtbeeinflussungselement auf, welches bestimmungsgemäß zur definierten Lichtwegbeeinflussung des Blitzlichts der Blitzlichtquelle 33 vorgesehen und angeordnet ist. Im Ausführungsbeispiel in 4 ist dieses Lichtbeeinflussungselement ein Reflektor 34. Der Reflektor 34 ist hier insbesondere schalenförmig ausgebildet.
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Wie in 4 auch zu erkennen ist, ist dieser Reflektor 34 direkt an der Innenseite 7a anliegend und in dem Zusammenhang quasi fluchtend mit dem zweiten Fenster 25 positioniert. Dadurch wird das Blitzlicht der Blitzlichtquelle 33 gezielt zu dem Fenster 25 abgestrahlt und durch den Reflektor 34 auch dorthin reflektiert.
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In 5 ist in einer perspektivischen Schnittdarstellung ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Frontteils 7 mit einem daran bereits montierten Bilderfassungsmodul 8 dargestellt. Im Unterschied zu 4 ist hier das Lichtbeeinflussungselement unterschiedlich zu dem Ausführungsbeispiel in 4. Es ist hier kein Reflektor 34 vorgesehen. Vielmehr ist hier eine Linse 35 ausgebildet. Die Linse 35 kann an einer der Blitzlichtquelle 33 zugewandten Oberfläche beziehungsweise Oberseite 36 konvex gekrümmt sein. Die Linse 35 kann der gegenüberliegenden Oberfläche beziehungsweise Oberseite, die ebenfalls optisch wirksam ist, beispielsweise plan sein. Die Linse 35 kann einstückig mit dem Frontteil 7 ausgebildet sein. Auch hier kann beispielsweise die Linse 35 einstückig mit den Fenstern 23 und 25 aus einem Kunststoff hergestellt sein. Der restliche Körper des Frontteils 7 kann dann durch einen dazu unterschiedlichen zweiten Kunststoff daran angespritzt werden.
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In einem Ausführungsbeispiel kann die Linse 35 jedoch auch als separater Körper zum Frontteil 7 ausgebildet sein. Beispielsweise kann die Linse 35 dann auch als separate Komponente zur Frontwand 21 realisiert sein. Sie kann dann daran angeklebt sein oder durch eine Schnappverbindung daran befestigt sein.
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Die Bilderfassungseinheit 24 kann beispielsweise einen Bildsensor aufweisen. Die Blitzlichtquelle 33 kann beispielsweise eine Leuchtdiode sein.
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Der oben in 3 erwähnte Steg 32 ist insbesondere dann vorhanden, wenn das Fenster 23 und das Fenster 25 gemeinsam aus einem ersten Kunststoff gespritzt werden. Dann kann eine diesbezügliche einstückige Komponente realisiert sein. Diese kann dann im Weiteren durch den zweiten Kunststoff umspritzt sein, sodass das gesamte Frontteil 7 entsteht. Entsprechendes kann vorgesehen sein, wenn die Linse 35 zusätzlich vorhanden ist und gespritzt wird.
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Durch eine Kamera 3 in einem Haushaltskältegerät können aktuelle Informationen über den Inhalt optisch und somit bildhaft erfasst werden. Damit der Beobachter sich auf dem zumindest einen erfassten Bild auch zurechtfindet, wird das Bild beim Schließen der Tür des Haushaltsgeräts mit Abstand aufgenommen. Damit ist im Wesentlichen der gesamte Volumenraum, beispielsweise des Kühlfachs oder des Gefrierfachs, auf dem Bild übersichtlich zu sehen.
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Durch die zusätzliche Blitzlichteinheit 26 kann eine derartige Aufnahme im Hinblick auf die Umgebungshelligkeit deutlich verbessert werden.
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Aufgrund der kompakten Größe einer derartigen Kamera 3, die in einem Haushaltskältegerät 1, insbesondere zur Aufnahme eines Volumens eines Aufnahmeraums 1c zum Lagern von Lebensmitteln vorgesehen ist, auch bezüglich der Bauteile, deren Größen und Position begrenzt.
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Trotzdem soll die Kamera einen großen Erfassungsbereich bereitstellen, um genau diese umfängliche Bilderfassung in diesem Aufnahmeraum 1c des Haushaltsgeräts zu ermöglichen. Der Bildsensor der Bilderfassungseinheit 26 weist darüber hinaus einen sogenannten bildseitigen Hauptstrahlwinkel, der auch als chief ray angle (CRA) bezeichnet wird, auf. Dieser beschreibt den Winkel zwischen der optischen Achse des Systems zu jedem der vielen Hauptstrahlen des Lichts, die einfallen. Mit diesem bildseitigen Hauptstrahlwinkel ist also das Maximum aller Hauptstrahlwinkel aller Bildpunkte gemeint. Die Konsequenz eines großen Hauptstrahlwinkels (CRA), einem großen Erfassungsbereich und einer kleinen Baugröße einer Kamera ist, dass das aufgenommene Bild unterschiedlich hell sein kann und speziell zum Rand hin abfallende Helligkeitscharakteristik zeigt.
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Durch das oben erläuterte und vorgeschlagene Konzept kann ein sehr kompakter Aufbau bei dennoch verbesserter Helligkeitscharakteristik diesbezüglich erreicht werden. Denn das gesamte Bilderfassungsmodul kann in einem relativ kleinen Frontteil, welches viel kleiner als der Gehäuseschacht ist, verbaut werden, und mit dem zusätzlichen Blitzlicht beziehungsweise der Blitzlichteinheit eine verbesserte Helligkeitscharakteristik für das aufgenommene Bild ermöglicht werden. Gerade durch eine Blitzlichteinheit, die nicht nur die Blitzlichtquelle aufweist, sondern zusätzlich dieses Lichtbeeinflussungselement, insbesondere in Form des Reflektors 34 oder der Linse 35, kann einer ungleichen Bildhelligkeit besonders vorteilhaft entgegengewirkt werden. Es kann dabei, insbesondere durch eine Linse, speziell im Randbereich des Bilds eine deutlich stärkere Bildhelligkeit, beispielsweise um bis zu 20% größer, im Vergleich auch zu dem Reflektor 34, erreicht werden. Da allein schon mit einem Ausführungsbeispiel mit einem Reflektor 34 eine diesbezüglich deutliche Erhöhung der Randhelligkeit ermöglicht ist, kann mit einer Linsenausführung dies nochmals verbessert werden. Insbesondere ist dies dann ermöglicht, wenn die Linse 35 auf ihrer dem Fenster 25 zugewandten Seite glatt ist beziehungsweise diesbezüglich eine ebene, glatte Lichtaustrittsfläche realisiert ist. Insbesondere dann vorteilhaft, wenn bei einem Ausführungsbeispiel, wie es auch zu 1b erläutert wurde, eine diesbezügliche Folie 6 frontseitig am Gehäuse noch vorhanden ist.
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Durch die Linse 35 wird in einem Ausführungsbeispiel das Blitzlicht der Blitzlichtquelle 33 über den gesamten Erfassungsbereich der Bilderfassungseinheit 24 definiert verteilt. Insbesondere kann in dem Zusammenhang vorgesehen sein, dass die Randbereiche stärker ausgeleuchtet werden und im mittleren beziehungsweise im Zentrum diesbezüglich eine reduzierte Ausleuchtung auftritt. Beispielsweise kann die Kurve der Lichtverteilung durch die Linse 35 derart sein, dass sie im Mittenbereich (Kurvenminimum) im Vergleich zu den Randbereichen um einen Wert zwischen 35% und 25% reduziert ist. Insbesondere kann hier ausgehend von den Maxima der Lichtverteilung an den Randbereichen eine kontinuierliche Reduzierung bis zu dem mittleren Bereich erfolgen. Bezüglich einer Lichtverteilungskurve wird diese definiert somit an den Randbereichen mit Kurvenmaxima gebildet und dazwischenliegend mit einem Abfall beziehungsweise einem Kurvenminimum gebildet. Die Lichtverteilungskurve ist daher vorzugsweise M-förmig.
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In einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel kann durch eine Freiformgeometrie der Linse 35 auch erreicht werden, dass besonders homogene Beleuchtungsübergänge des Blitzlichts erzielt werden. Plötzliche Sprünge in dieser Beleuchtungsverteilung können dann vermieden werden. In dem Zusammenhang kann es auch vorgesehen sein, dass eine Austrittsfläche für das Blitzlicht aus dem Frontteil 7 nicht als eckige Fläche gebildet ist, wie es in 3 bezüglich dem Fenster 25 gezeigt ist, sondern diesbezüglich auch eine runde Fläche realisiert werden kann, wie es auch bereits in 3 für das Fenster 23 vorgesehen ist. Diesbezüglich können dann die Geometrien der Fenster 23 und 25 auch gleich sein. Durch die vorgeschlagenen Konzepte kann die Beleuchtung auch genau auf den Erfassungsbereich der Bilderfassungseinheit 24 abgestimmt werden. Dadurch können die Lichtverluste deutlich reduziert werden.
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In 6 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Frontteils 7 gezeigt. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist eine zu 5 unterschiedliche Geometrie der Linse 35 gezeigt. Auf der der Frontwand 21 abgewandten Seite weist die Linse 35 eine Vertiefung beziehungsweise eine Mulde 37 auf. In diese kann in einem Ausführungsbeispiel die Blitzlichtquelle 33 zumindest bereichsweise eintauchend angeordnet sein. Darüber hinaus weist die Linse 35 spezifische Flächensegmente an ihrer konvex gewölbten Außenseite 38 auf. Diesbezüglich ist diese Außenseite 38 nicht rotationssymmetrisch um eine Achse, die senkrecht auf der Frontwand 21 steht, angeordnet. Die diesbezüglich senkrecht stehende Achse kann auch als optische Hauptachse beziehungsweise als optische Achse der Linse 35 bezeichnet werden. Im gezeigten Ausführungsbeispiel sind hier paarweise gleiche Flächensegmente 39 und 40 gebildet. Diese Flächensegmente 39, 40 ebenso wie diejenigen Flächen, die die Mulde 37 begrenzen, können glatt sein. Dies ist insbesondere in Bezug zu denjenigen Flächenbereichen zu sehen, die an diese genannten Flächensegmente 39, 40 und die die Vertiefung 37 begrenzenden Flächen angrenzen. In dem Zusammenhang sind dann beispielhaft weitere Flächensegmente 41 und 42, die wiederum paarweise gegenüberliegend gleiche Geometrie und Größe aufweisen, glatt. Diese weiteren Flächensegmente 41 und 42 sind im Vergleich dazu rau. Entsprechend sind auch dazwischenliegende Flächensegmente 43 einerseits und 44 andererseits als raue Oberflächen ausgebildet. Durch diese Geometriespezifikation und die Strukturierungsspezifikation kann die Lichtverteilung nochmals positiv beeinflusst werden und die bereits oben erläuterten Vorteile bezüglich einer gewünschten Verteilung des Blitzlichts zur entsprechenden Umgebungshelligkeit positiv beitragen.
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Das Bauteil gemäß 6 ist einstückig ausgebildet. Es ist insbesondere als 2K-Spritzgussbauteil realisiert.
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In 7 ist derjenige gespritzte Körper gezeigt, der die Fenster 23 und 25 sowie die Linse 35 und den Steg 32 aufweist, Ist dieser Komponentenkörper 45 aus einem Kunststoff gespritzt, wird bei einem weiteren Spritzgießen zur Fertigstellung des 2K-Bauteils um diesen Komponentenkörper 45 herum das Frontteil 7 angespritzt.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Haushaltskältegerät
- 1a
- Anordnung
- 1b
- Gehäuse
- 1c
- Aufnahmeraum
- 1d
- Innenbehälter
- 1e
- Tür
- 1f
- Wand
- 2
- Wand
- 2a
- Aussparung
- 2b
- Rückseite
- 2c
- Vorderseite
- 3
- Kamera
- 4
- Gehäuseschacht
- 4a
- vorderes Ende
- 4b
- hinteres Ende
- 4c
- Endstück
- 4d
- hinterer Rand
- 5
- Bogensegment
- 6
- Antibeschlagelement
- 7
- Frontteil
- 7a
- Innenseite
- 8
- Modul
- 9
- Leiterplatte
- 10
- Modul
- 11
- Platine
- 12
- Steckverbinder
- 13
- Hinterlegteil
- 14
- Anlageplatte
- 15
- Koppeleinheit
- 16
- Aufnahmeschacht
- 17
- Steckverbinder
- 18
- Vorderstück
- 19
- Schraube
- 20
- Abdeckung
- 21
- Frontwand
- 22
- Steg
- 23
- Fenster
- 24
- Bilderfassungseinheit
- 25
- Fenster
- 26
- Blitzlichteinheit
- 27
- Platine
- 28
- Schnappelement
- 29
- Schnappelement
- 30
- Schnappelement
- 31
- Schnappelement
- 32
- Verbindungssteg
- 33
- Blitzlichtquelle
- 34
- Reflektor
- 35
- Linse
- 36
- Oberseite
- 37
- Mulde
- 38
- Außenseite
- 39
- Flächensegment
- 40
- Flächensegment
- 41
- Flächensegment
- 42
- Flächensegment
- 43
- Flächensegment
- 44
- Flächensegment
- 45
- Komponentenkörper
- x
- Breitenrichtung
- y
- Höhenrichtung
- A
- Längsachse
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102013216767 A1 [0002]