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Gegenstand der vorliegenden Anmeldung ist ein Mittel zum Färben von keratinischem Material, insbesondere menschlichen Haaren, welches mindestens ein aminofunktionalisiertes Silikonpolymer und mindestens ein plättchenförmiges Metallpigment enthält.
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Ein weiterer Gegenstand dieser Anmeldung ist ein Verfahren zum Färben von keratinischem Material, insbesondere menschlichen Haaren, wobei das zuvor beschriebene Mittel auf das keratinische Material aufgetragen und gegebenenfalls nach einer Einwirkzeit von 30 Sekunden bis 45 Minuten wieder ausgespült wird.
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Die Veränderung von Form und Farbe von keratinischem Material, insbesondere von menschlichen Haaren, stellt einen wichtigen Bereich der modernen Kosmetik dar. Zur Veränderung der Haarfarbe kennt der Fachmann je nach Anforderung an die Färbung diverse Färbesysteme. Für permanente, intensive Färbungen mit guten Echtheitseigenschaften und guter Grauabdeckung werden üblicherweise Oxidationsfärbemittel verwendet. Solche Färbemittel enthalten Oxidationsfarbstoffvorprodukte, sogenannte Entwicklerkomponenten und Kupplerkomponenten, die unter dem Einfluss von Oxidationsmitteln wie beispielsweise Wasserstoffperoxid untereinander die eigentlichen Farbstoffe ausbilden. Oxidationsfärbemittel zeichnen sich durch sehr langanhaltende Färbeergebnisse aus.
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Bei dem Einsatz von direktziehenden Farbstoffen diffundieren bereits fertig ausgebildete Farbstoffe aus dem Färbemittel in die Haarfaser hinein. Im Vergleich zur oxidativen Haarfärbung weisen die mit direktziehenden Farbstoffen erhaltenen Färbungen eine geringere Haltbarkeit und schnellere Auswaschbarkeit auf. Färbungen mit direktziehenden Farbstoffen verbleiben üblicherweise für einen Zeitraum zwischen 5 und 20 Haarwäschen auf dem Haar.
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Für kurzzeitige Farbveränderungen auf dem Haar und/oder der Haut ist der Einsatz von Farbpigmenten bekannt. Unter Farbpigmenten werden im Allgemeinen unlösliche, farbgebende Substanzen verstanden. Diese liegen ungelöst in Form kleiner Partikel in der Färbeformulierung vor und lagern sich lediglich von außen auf den Haarfasern und/oder der Hautoberfläche ab. Daher lassen sie sich in der Regel durch einige Wäschen mit tensidhaltigen Reinigungsmitteln wieder rückstandslos entfernen. Unter dem Namen Haar-Mascara sind verschiedene Produkte dieses Typs auf dem Markt erhältlich.
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Wünscht sich der Anwender besonders langanhaltende Färbungen, so ist die Verwendung von oxidativen Färbemitteln bislang seine einzige Option. Doch trotz vielfacher Optimierungsversuche lässt sich bei der oxidativen Haarfärbung ein unangenehmer Ammoniakgeruch bzw. Amingeruch nicht vollständig vermeiden. Auch die mit dem Einsatz der oxidativen Färbemittel nach wie vor verbundene Haarschädigung wirkt sich auf das Haar des Anwenders nachteilig aus. Eine nach wie vor bestehende Herausforderung ist daher die Suche nach alternativen, leistungsstarken Färbemitteln und Färbeverfahren. In der letzten Zeit besonders im Fokus stehen Färbesysteme, die auf Pigmenten basieren.
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Bei Pigment-basierten Färbemitteln besteht die große Herausforderung darin, die Pigmente möglichst lang anhaltend und gleichmäßig an das Keratinmaterial zu binden. Da die Pigmente nicht in das Keratinmaterial hinein diffundieren können, werden diese in der Regel über verschiedene adhäsiv wirkende Materialien an der Oberfläche des Keratinmaterials fixiert. Als fixierende Materialien bieten sich zum Beispiel polymere Verbindungen wie Aminosilikone an, die auf dem Keratinmaterial eine Schicht bzw. einen Film ausbilden, in welche dann die Pigmente eingebettet werden. Abhängig von der Festigkeit bzw. Hydrophobizität der gefärbten Schicht kann diese über die Dauer mehrerer Haarwäschen auf dem Keratinmaterial verbleiben und auf diese Weise Färbungen mit vebesserter Waschechtheit erzeugen.
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Bei der Anwendung auf Haaren besteht ein großer Nachteil, der mit der Ausbildung der gefärbten Filme verbunden sein kann, in der Beeinträchtigung des Haargefühls. Insbesondere bei Verwendung von Pigmenten bzw. Aminosilkonen in größeren Mengenbereichen können die Haare sich beschwert, fettig, unangenehm, klebrig oder auch rauh anfühlen. Es besteht daher ein großer Verbesserungsbedarf im Hinblick auf das Auffinden von pigment-basierten Färbemitteln, die sowohl lang anhaltend als auch gut deckend sind und auch die Haptik des Haares nicht negativ beeinträchtigen.
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Es war die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Färbemittel bereitzustellen, das es ermöglicht, Pigmente in extrem dauerhafter Weise auf den Haaren zu fixieren. Bei Anwendung des Mittels in einem Färbeverfahren sollten besonders intensive Färbeergebnisse mit herausragender Deckkraft mit einer guten Waschechtheit erzielt werden. Gleichzeitig sollten die Haare auch nach der Färbung noch ein angenehmes, glattes und nicht beschwertes Haargefühl aufweisen.
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Überraschenderweise hat sich nun herausgestellt, dass diese vorgenannte Aufgabe hervorragend gelöst werden kann, wenn keratinisches Material, insbesondere menschliches Haar, mit einem Mittel gefärbt wird, welches mindestens ein aminofunktionalisiertes Silikonpolymer und mindestens ein plättchenförmiges Metallpigment enthält.
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Ein erster Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Mittel zum Färben von keratinischem Material, insbesondere menschlichen Haaren, enthaltend
- (a1) mindestens ein aminofunktionalisiertes Silikonpolymer und
- (a2) mindestens ein plättchenförmiges Metallpigment.
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Im Rahmen der zu dieser Erfindung führenden Arbeiten konnte herausgefunden werden, dass ganz besonders gute Farbergebnisse erhalten wurden, wenn das oder die plättchenförmigen Metallpigmente in Abmischung mit mindestens einem Aminosilikon auf das Kertinmaterial, insbesondere das menschliche Haar, appliziert wurden. Die auf diese Weise erzielten Färbungen zeichneten sich durch eine besonders hohe Deckkraft und ein gleichmäßiges Farbergebnis aus. Wenn das plättchenförmige Metallpigment aus einem entsprechend hell gefärbten Metall gewählt wurde, konnte optisch auch ein Aufhell-Effekt erzeugt werden, so dass das mit dem Pigment gefärbte Haar im Vergleich zur Ursprungshaarfarbe heller aussah. Als ganz besonders überraschend hat sich in diesem Zusammenhang herausgestellt, dass die Haare sich selbst nach Anwendung von höheren Einsatzkonzentrationen an Aminosilikon (a1) und plättchenförmigem Metallpigment (a2) noch natürlich, glatt und nicht beschwert anfühlten. Auf diese Weise wurde die Erzielung von besonders gleichmäßigen Färbungen mit hoher Deckkraft unter Erhalt des natürlichen Haargefühls ermöglicht.
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keratinisches Material
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Unter keratinischem Material sind Haare, die Haut, die Nägel (wie beispielsweise Fingernägel und/oder Fußnägel) zu verstehen. Weiterhin fallen auch Wolle, Pelze und Federn unter die Definition des keratinischen Materials.
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Bevorzugt werden unter keratinischem Material das menschliche Haar, die menschliche Haut und menschliche Nägel, insbesondere Finger- und Fußnägel, verstanden. Ganz besonders bevorzugt wird unter keratinischem Material das menschliche Haar verstanden.
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Mittel zur Färbung
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Der Begriff „Mittel zur Färbung“ wird im Rahmen dieser Erfindung für eine durch Einsatz von Pigmenten hervorgerufene Farbgebung des Keratinmaterials, insbesondere des Haares, verwendet. Bei dieser Färbung lagern sich die Pigmente als farbgebende Verbindungen in einem besonders homogenen und gleichmäßigen Film an der Oberfläche des Keratinmaterials ab.
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Das Färbemittel stellt erfindungsgemäß ein anwendungsbereites Mittel dar. Dieses anwendungsbereite Mittel kann beispielsweise in einen Container abgefüllt und in dieser Form ohne weitere Verdünnungs-, Mischungs- oder andere Verfahrens-Schritte auf das Keratinmaterial appliziert werden. Aus Gründen der Lagerstabilität hat sich jedoch als ganz besonders bevorzugt herausgestellt, wenn das anwendungsbereite kosmetische Mittel vom Friseur oder Anwender erst kurz vor der Anwendung hergestellt wird. Zur Herstellung des anwendungsbereiten Mittels kann beispielsweise eine Abmischung von dem oder den aminofunktionalisierten Silikonpolymeren (a1) mit dem oder den plättchenförmigen Metallpigmenten (a2) erfolgen, wobei die Bestandteile (a1) und/oder (a2) entweder in Form eines Konzentrats bereitgestellt werden oder auch als Emulsion/Dispersion jeweils separat in geeigneten separaten kosmetischen Trägern vorliegen können.Das Vermischen der Mittel kann zum Beispiel durch Verrühren oder Verschütteln erfolgen.
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In anderen Worten ist ein erster Gegenstand der vorliegenden Anmeldung ein Mittel zum Färben von keratinischem Material, insbesondere menschlichen Haaren, das bevorzugt anwendungsbereit ist, enthaltend in einem kosmetischen Träger
- (a1) mindestens ein aminofunktionalisiertes Silikonpolymer und
- (a2) mindestens ein plättchenförmiges Metallpigment.
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aminofunktionalisierte Silikonpolymere (a1)
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Als ersten erfindungswesentlichen Inhaltsstoff enthält das erfindungsgemäße Mittel mindestens ein aminofunktionalisiertes Silikonpolymer (a1). Das aminofunktionalisierte Silikonpolymer kann alternativ auch als Aminosilikon oder Amodimethicone bezeichnet werden.
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Silikonpolymere sind im allgemeinen Makromoleküle mit einem Molekulargewicht von mindestens 500 g/mol, bevorzugt mindestens 1000 g/mol, weiter bevorzugt von mindestens 2500 g/mol, besonders bevorzugt von mindestens 5000 g/mol, welche sich wiederholende organische Einheiten umfassen.
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Das maximale Molekulargewicht des Silikonpolymers hängt von dem Polymerisationsgrad (Anzahl der polymerisierten Monomere) und der Ansatzgröße ab und wird durch die Polymerisationsmethode mitbestimmt. Im Sinne der vorliegenden Erfindung ist es bevorzugt, wenn das maximale Molekulargewicht des Silikonpolymers nicht mehr als 107 g/mol, bevorzugt nicht mehr als 106 g/mol und besonders bevorzugt nicht mehr als 105 g/mol beträgt.
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Die Silikonpolymere umfassen viele Si-O-Wiederholungseinheiten, wobei die Si-Atome organische Reste wie beispielsweise Alkylgruppen oder substituierte Alkylgruppen tragen können. Alternativ wird ein Silikonpolymer daher auch als Polydimethylsiloxan bezeichnet.
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In Entsprechung des hohen Molekulargewichts der Silikonpolymere basieren diese auf mehr als 10 Si-O Wiederholungseinheiten, bevorzugt mehr als 50 Si-O-Wiederholungseinheiten und besonders bevorzugt mehr als 100 Si-O-Wiederholungseinheiten, ganz besonders bevorzugt mehr als 500 Si-O-Wiederholungseinheiten.
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Unter einem aminofunktionalisierten Silikonpolymer wird ein funktionalisiertes Silikon verstanden, welches mindestens eine Struktureinheit mit einer Aminogruppe trägt. Bevorzugt trägt das aminofunktionalisierte Silikonpolymer mehrere Struktureinheiten mit jeweils mindestens einer Aminogruppe. Unter einer Aminogruppe wird eine primäre Aminogruppe, eine sekundäre Aminogruppe und eine tertiäre Aminogruppe verstanden. Alle diese Aminogruppen können im sauren Milieu protoniert werden und liegen dann in ihrer kationischen Form vor.
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Prinzipiell konnten gute Effekte aminofunktionalisierten Silikonpolymeren (a1) erzielt werden, wenn diese mindestens eine primäre, mindestens eine sekundäre und/oder mindestens eine tertiäre Aminogruppe tragen. Färbungen mit den höchsten Farbintensitäten wurden jedoch beobachtet, wenn ein aminofunktionalisiertes Silikonpolymer (a1) im Mittel eingesetzt wurde, welches mindestens eine sekundäre Aminogruppe enthält.
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In einer ganz besonders bevorzugten Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes Mittel dadurch gekennzeichnet, dass es
- (a1) mindestens ein aminofunktionalisiertes Silikonpolymer mit mindestens einer sekundären Aminogruppe, enthält.
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Die sekundäre Aminogruppe(n) kann bzw. können sich an verschiedenen Positionen des aminofunktionalisierten Silikonpolymers befinden. Ganz besonders gute Effekt wurden gefunden, wenn ein aminofunktionalisiertes Silikonpolymer (a1) eingesetzt wurde, dass mindestens eine, bevorzugt mehrere Struktureinheiten der Formel (Si-Amino) besitzt.
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In den Struktureinheiten der Formel (Si-Amino) steht die Kürzel ALK1 und ALK2 unabhängig voneinander für eine lineare oder verzweigte, zweiwertige C1-C20-Alkylengruppe.
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In einer weiteren ganz besonders bevorzugten Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes Mittel dadurch gekennzeichnet, dass das Mittel mindestens ein aminofunktionalisiertes Silikonpolymer (a1) enthält, das mindestens eine Struktureinheit der Formel (Si-Amino) umfasst,
wobei
- ALK1 und ALK2
- unabhängig voneinander für eine lineare oder verzweigte, zweiwertige C1-C20-Alkylengruppe stehen.
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Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Position geben hierbei jeweils die Bindung zu weiteren Struktureinheiten des Silikonpolymers an. Beispielsweise kann das dem Stern benachbarte Silicium-Atom an ein weiteres Sauerstoffatom gebunden sein, und das dem Stern benachbarte Sauerstoffatom kann an ein weiteres Siliciumatom oder auch an eine C1-C6-Alkylgruppe gebunden sein.
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Eine zweiwertige C1-C20-Alkylengruppe kann alternativ auch als eine divalente oder zweibindige C1-C20-Alkylengruppe bezeichnet werden, womit gemeint ist, dass jede Gruppierung ALK1 bzw. AK2 zwei Bindungen eingehen kann.
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Im Fall von ALK1 erfolgt eine Bindung vom Silicium-Atom zur Gruppierung ALK1, und die zweite Bindung besteht zwischen ALK1 und der sekundären Aminogruppe.
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Im Fall von ALK2 erfolgt eine Bindung von der sekundären Aminogruppe zur Gruppierung ALK2, und die zweite Bindung besteht zwischen ALK2 und der primären Aminogruppe.
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Beispiele für eine lineare zweiwertige C1-C20-Alkylengruppe sind beispielsweise die Methylengruppe (-CH2-), die Ethylengruppe (-CH2-CH2-), die Propylengruppe (-CH2-CH2-CH2-) und die Butylengruppe (-CH2-CH2-CH2-CH2-). Die Propylengruppe (-CH2-CH2-CH2-) ist besonders bevorzugt. Ab einer Kettenlänge von 3 C-Atomen können zweiwertige Alkylengruppen auch verzweigt sein. Beispiele für verzweigte, zweiwertige C3-C20-Alkylengruppen sind (-CH2-CH(CH3)-) und (-CH2-CH(CH3)-CH2-).
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In einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform stellen die Struktureinheiten der Formel (Si-Amino) Wiederholungseinheiten im aminofunktionalisierten Silikonpolymer (a1) dar, so dass das Silikonpolymer mehrer Struktureinheiten der Formel (Si-Amino) umfasst.
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Im Folgenden werden besonders gut geeignete aminofunktionalisierte Silikonpolymere (a1) mit mindestens einer sekundären Aminogruppe aufgelistet.
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Färbungen mit den allerhöchsten Farbintensitäten konnten erhalten werden, wenn ein Mittel auf dem keratinischen Material appliziert wurde, das mindestens ein aminofunktionalisiertes Silikonpolymer (a1) enthält, das Struktureinheiten der Formel (Si-I) und der Formel (Si-II) umfasst
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In einer weiteren explizit ganz besonders bevorzugten Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes Mittel dadurch gekennzeichnet, dass es mindestens ein aminofunktionalisiertes Silikonpolymer (a1) enthält, das Struktureinheiten der Formel (Si-I) und der Formel (Si-II) umfasst
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Ein entsprechendes aminofunkionalisiertes Silikonpolymer mit den Struktureinheiten (Si-I) und (Si-II) ist beispielweise das Handelsprodukt DC 2-8566 bzw. Dowsil 2-8566 Amino Fluid, das von der Firma Dow Chemical Company komerziell vertrieben wird und welches die Benennung „Siloxanes and Silicones, 3-[(2-Aminoethyl)amino]-2-methylpropyl Me, Di-Me-Siloxane“ sowie die CAS-Nummer 106842-44-8 trägt. Ein weiteres aminofunkionalisiertes Silikonpolymer mit den Struktureinheiten (Si-I) und (Si-II) ist beispielweise das Handelsprodukt DOWSIL™ AP-8568 Amino Fluid, das ebenfalls das von der Firma Dow Chemical Company komerziell vertrieben wird.
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Im Rahmen einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes Mittel dadurch gekennzeichnet dass es mindestens ein aminofunktionelles Silikonpolymer (a1) der Formel der Formel (Si-III) enthält,
wobei
- - m und n bedeuten Zahlen, die so gewählt sind, daß die Summe (n + m) im Bereich von 1 bis 1000 liegt,
- - n ist eine Zahl im Bereich von 0 bis 999 und m ist eine Zahl im Bereich von 1 bis 1000,
- - R1, R2 und R3, die gleich oder verschieden sind, bedeuten eine Hydroxygruppe oder eine C1-4-Alkoxygruppe,
- - wobei mindestens eine der Gruppen R1 bis R3 eine Hydroxygruppe bedeutet;
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Weitere erfindungsgemäß bevorzugte Mittel sind gekennzeichnet durch ihren Gehalt an mindestens einem aminofunktionellen Silikonpolymer (a1) der Formel der Formel (Si-IV) enthält,
in der
- - p und q bedeuten Zahlen, die so gewählt sind, daß die Summe (p + q) im Bereich von 1 bis 1000 liegt,
- - p ist eine Zahl im Bereich von 0 bis 999 und q ist eine Zahl im Bereich von 1 bis 1000,
- - R1 und R2, die verschieden sind, bedeuten eine Hydroxygruppe oder eine C1-4-Alkoxygruppe, wobei mindestens eine der Gruppen R1 bis R2 eine Hydroxygruppe bedeutet.
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Die Silikone der Formeln (Si-III) und (Si-IV) unterscheiden sich durch die Gruppierung am Si-Atom, das die stickstoffhaltige Gruppe trägt: In Formel (Si-III) bedeutet R2 eine Hydroxygruppe oder eine C1-4-Alkoxygruppe, während der Rest in Formel (Si-IV) eine Methylgruppe ist. Die einzelnen Si-Gruppierungen, die mit den Indices m und n bzw. p und q gekennzeichnet sind, müssen nicht als Blöcke vorliegen, vielmehr können die einzelnen Einheiten auch statistisch verteilt vorliegen, d.h. in den Formeln (Si-III) und (Si-IV) ist nicht zwingend jedes R1-Si(CH3)2-Gruppe an eine -[O-Si(CH3)2]-Gruppierung gebunden.
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Als besonders wirkungsvoll im Hinblick auf die gewünschten Effekte haben sich auch erfindungsgemäße Mittel erwiesen, welche mindestens ein aminofunktionelles Silikonpolymer (a1) der Formel der Formel (Si-V) enthalten
in der
- A
- für eine Gruppe -OH, -O-Si(CH3)3,-O-Si(CH3)2OH ,-O-Si(CH3)2OCH3 steht,
- D
- für eine Gruppe -H, -Si(CH3)3,-Si(CH3)2OH, -Si(CH3)2OCH3 steht,
- b, n und c
- für ganze Zahlen zwischen 0 und 1000 stehen, mit den Maßgaben - n > 0 und b + c > 0 - mindestens eine der Bedingungen A = -OH bzw. D = -H ist erfüllt.
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In der vorstehend genannten Formel (Si-V) sind die einzelnen Siloxaneinheiten mit den Indices b, c und n statistisch verteilt, d.h. es muß sich nicht zwingend um Blockcopolymere handeln.
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Das Mittel (a) kann weiterhin auch ein oder mehrere verschiedene aminofunktionalisierte Silikonpolymere enthalten, die durch die Formel (Si-VI) M(RaQbSiO(4-a-b)/2)×(RcSiO(4-c)/2)yM (Si-VI) beschrieben werden, wobei in der obigen Formel R ein Kohlenwasserstoff oder ein Kohlenwasserstoffrest mit 1 bis etwa 6 Kohlenstoffatomen ist, Q ein polarer Rest der allgemeinen Formel -R1HZ ist, worin R1 eine zweiwertige, verbindende Gruppe ist, die an Wasserstoff und den Rest Z gebunden ist, zusammengesetzt aus Kohlenstoff- und Wasserstoffatomen, Kohlenstoff-, Wasserstoff- und Sauerstoffatomen oder Kohlenstoff-, Wasserstoff- und Stickstoffatomen, und Z ein organischer, aminofunktioneller Rest ist, der mindestens eine aminofunktionelle Gruppe enthält; „a“ Werte im Bereich von etwa 0 bis etwa 2 annimmt, „b“ Werte im Bereich von etwa 1 bis etwa 3 annimmt, „a“ + „b“ kleiner als oder gleich 3 ist, und „c“ eine Zahl im Bereich von etwa 1 bis etwa 3 ist, und x eine Zahl im Bereich von 1 bis etwa 2.000, vorzugsweise von etwa 3 bis etwa 50 und am bevorzugtesten von etwa 3 bis etwa 25 ist, und y eine Zahl im Bereich von etwa 20 bis etwa 10.000, vorzugsweise von etwa 125 bis etwa 10.000 und am bevorzugtesten von etwa 150 bis etwa 1.000 ist, und M eine geeignete Silicon-Endgruppe ist, wie sie im Stand der Technik bekannt ist, vorzugsweise Trimethylsiloxy. Nicht einschränkende Beispiele der durch R repräsentierten Reste schließen Alkylreste, wie Methyl, Ethyl, Propyl, Isopropyl, Isopropyl, Butyl, Isobutyl, Amyl, Isoamyl, Hexyl, Isohexyl und ähnliche; Alkenylreste, wie Vinyl, Halogenvinyl, Alkylvinyl, Allyl, Halogenallyl, Alkylallyl; Cycloalkylreste, wie Cyclobutyl, Cyclopentyl, Cyclohexyl und ähnliche; Phenylreste, Benzylreste, Halogenkohlenwasserstoffreste, wie 3- Chlorpropyl, 4-Brombutyl, 3,3,3-Trifluorpropyl, Chlorcyclohexyl, Bromphenyl, Chlorphenyl und ähnliche sowie schwefelhaltige Reste, wie Mercaptoethyl, Mercaptopropyl, Mercaptohexyl, Mercaptophenyl und ähnliche ein; vorzugsweise ist R ein Alkylrest, der 1 bis etwa 6 Kohlenstoffatomen enthält, und am bevorzugtesten ist R Methyl. Beispiele von R1 schließen Methylen, Ethylen, Propylen, Hexamethylen, Decamethylen, -CH2CH(CH3)CH2-, Phenylen, Naphthylen, -CH2CH2SCH2CH2-, - CH2CH2OCH2-, -OCH2CH2-, -OCH2 CH2CH2-, -CH2CH(CH3)C(O)OCH2-, -(CH2)3 CC(O)OCH2CH2-, -C6H 4C6H4-, -C6H 4CH2C6H4-; und -(CH2)3C(O)SCH2CH2- ein.
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Z ist ein organischer, aminofunktioneller Rest, enthaltend mindestens eine funktionelle Aminogruppe. Eine mögliche Formel für Z ist NH(CH2)zNH2, worin z 1 oder mehr ist. Eine andere mögliche Formel für Z ist -NH(CH2)z(CH2)zzNH, worin sowohl z als auch zz unabhängig 1 oder mehr sind, wobei diese Struktur Diamino-Ringstrukturen umfaßt, wie Piperazinyl. Z ist am bevorzugtesten ein -NHCH2CH2NH2-Rest. Eine andere mögliche Formel für Z ist - N(CH2)z(CH2)zzNX2 oder -NX2, worin jedes X von X2 unabhängig ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus Wasserstoff und Alkylgruppen mit 1 bis 12 Kohlenstoffatomen, und zz 0 ist.
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Q ist am bevorzugtesten ein polarer, aminfunktioneller Rest der Formel -CH2CH2CH2NHCH2CH2NH 2. In den Formeln nimmt „a“ Werte im Bereich von etwa 0 bis etwa 2 an, „b“ nimmt Werte im Bereich von etwa 2 bis etwa 3 an, „a“ + „b“ ist kleiner als oder gleich 3, und „c“ ist eine Zahl im Bereich von etwa 1 bis etwa 3. Das molare Verhältnis der RaQb SiO(4-a-b)/2-Einheiten zu den RcSiO (4-c)/2-Einheiten liegt im Bereich von etwa 1 : 2 bis 1 : 65, vorzugsweise von etwa 1 : 5 bis etwa 1 : 65 und am bevorzugtesten von etwa 1 : 15 bis etwa 1 : 20. Werden ein oder mehrere Silicone der obigen Formel eingesetzt, dann können die verschiedenen variablen Substituenten in der obigen Formel bei den verschiedenen Siliconkomponenten, die in der Siliconmischung vorhanden sind, verschieden sein.
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Im Rahmen einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes Mittel dadurch gekennzeichnet dass es mindestens ein aminofunktionelles Silikonpolymer der Formel (Si-VII) enthält, R'aG3-a-Si(OSiG2)n-(OSiGbR'2-b)m-O-SiG3-a-R'a (Si-VII), worin bedeutet:
- - G ist-H, eine Phenylgruppe, -OH, -O-CH3, -CH3, -O-CH2CH3, -CH2CH3, -O-CH2CH2CH3,-CH2CH2CH3, -O-CH(CH3)2, -CH(CH3)2, -O-CH2CH2CH2CH3, - CH2CH2CH2CH3, -O-CH2CH(CH3)2, -CH2CH(CH3)2, -O-CH(CH3)CH2CH3, - CH(CH3)CH2CH3, -O-C(CH3)3, -C(CH3)3;
- - a steht für eine Zahl zwischen 0 und 3, insbesondere 0;
- - b steht für eine Zahl zwischen 0 und 1, insbesondere 1,
- - m und n sind Zahlen, deren Summe (m + n) zwischen 1 und 2000, vorzugsweise zwischen 50 und 150 beträgt, wobei n vorzugsweise Werte von 0 bis 1999 und insbesondere von 49 bis 149 und m vorzugsweise Werte von 1 bis 2000, insbesondere von 1 bis 10 annimmt,
- - R' ist ein monovalenter Rest ausgewählt aus
- ◯ -Q-N(R'')-CH2-CH2-N(R'')2
- ◯ -Q-N(R'')2
- ◯ -Q-N+(R'')3A-
- ◯ -Q-N+H(R'')2 A-
- ◯ -Q-N+H2(R'')A-
- ◯ -Q-N(R'')-CH2-CH2-N+R''H2A-,
wobei jedes Q für eine chemische Bindung, -CH2-, -CH2-CH2-, -CH2CH2CH2- , -C(CH3)2-, -CH2CH2CH2CH2-, -CH2C(CH3)2-, -CH(CH3)CH2CH2- steht, R" für gleiche oder verschiedene Reste aus der Gruppe -H, -Phenyl, -Benzyl, -CH2-CH(CH3)Ph, der C1-20-Alkylreste, vorzugsweise -CH3, -CH2CH3, -CH2CH2CH3, - CH(CH3)2, -CH2CH2CH2H3, -CH2CH(CH3)2, -CH(CH3)CH2CH3, -C(CH3)3, steht und A ein Anion repräsentiert, welches vorzugsweise ausgewählt ist aus Chlorid, Bromid, lodid oder Methosulfat.
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Im Rahmen einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes Mittel dadurch gekennzeichnet, dass es mindestens ein aminofunktionelles Silikonpolymer (a1) der Formel (Si-Vlla) enthält,
worin m und n Zahlen sind, deren Summe (m + n) zwischen 1 und 2000, vorzugsweise zwischen 50 und 150 beträgt, wobei n vorzugsweise Werte von 0 bis 1999 und insbesondere von 49 bis 149 und m vorzugsweise Werte von 1 bis 2000, insbesondere von 1 bis 10 annimmt.
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Diese Silicone werden nach der INCI-Deklaration als Trimethylsilylamodimethicone bezeichnet.
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Im Rahmen einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes Mittel dadurch gekennzeichnet, dass es mindestens ein aminofunktionelles Silikonpolymer der Formel (Si-Vllb) enthält
enthalten, worin R für -OH, -O-CH
3 oder eine -CH
3-Gruppe steht und m, n1 und n2 Zahlen sind, deren Summe (m + n1 + n2) zwischen 1 und 2000, vorzugsweise zwischen 50 und 150 beträgt, wobei die Summe (n1 + n2) vorzugsweise Werte von 0 bis 1999 und insbesondere von 49 bis 149 und m vorzugsweise Werte von 1 bis 2000, insbesondere von 1 bis 10 annimmt.
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Diese aminofunktionalisierten Siliconpolymere werden nach der INCI-Deklaration als Amodimethicone bezeichnet.
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Unabhängig davon, welche aminofunktionellen Silicone eingesetzt werden, sind erfindungsgemäße Mittel bevorzugt, die ein aminofunktionelles Silikonpolymer (a1) enthalten, dessen Aminzahl oberhalb von 0,25 meq/g, vorzugsweise oberhalb von 0,3 meq/g und insbesondere oberhalb von 0,4 meq/g liegt. Die Aminzahl steht dabei für die Milli-Äquivalente Amin pro Gramm des aminofunktionellen Silicons. Sie kann durch Titration ermittelt und auch in der Einheit mg KOH/g angegeben werden.
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Weiterhin sind auch Mittel geeignet, welche ein spezielles 4-Morpholinomethyl-substituiertes Silikonpolymer (a1) enthielten. Dieses aminofunktionalisierte Silikonpolymer umfasst Struktureinheiten der Formeln (SI-VIII) und der Formel (Si-IX)
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Entsprechende 4-Morpholinomethyl-substituiertes Silikonpolymere werden im folgenden beschrieben.
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Ein bevorzugtes aminofunktionaliserte Silikonpolymer ist unter dem Namen Amodimethicone/Morpholinomethyl Silsesquioxane Copolymer bekannt und in Form des Rohstoffes Belsil ADM 8301 E von Wacker kommerziell erhältlich.
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Als 4-morpholinomethyl-substituiertes Silikon kann beispielsweise ein Silikon eingesetzt werden, welches Struktureinheiten der Formeln (Si-VIII), (Si-IX) und (Si-X) aufweist
in denen
- R1
- für -CH3, -OH, -OCH3, -O-CH2CH3, -O-CH2CH2CH3, oder -O-CH(CH3)2 steht;
- R2
- für -CH3, -OH, oder -OCH3 steht.
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Besonders bevorzugte erfindungsgemäße Mittel enthalten mindestens ein 4-morpholinomethylsubstituierten Silikons der Formel (Si-XI)
in der
- R1
- für -CH3, -OH, -OCH3, -O-CH2CH3, -O-CH2CH2CH3, oder -O-CH(CH3)2 steht;
- R2
- für -CH3, -OH, oder -OCH3 steht.
- B
- für eine Gruppe -OH, -O-Si(CH3)3,-O-Si(CH3)2OH ,-O-Si(CH3)2OCH3 steht,
- D
- für eine Gruppe -H, -Si(CH3)3,-Si(CH3)2OH, -Si(CH3)2OCH3 steht,
a, b und c unabhängig voneinander für ganze Zahlen zwischen 0 und 1000 stehen, mit der Maßgabe a + b + c > 0
m und n unabhängig voneinander für ganze, Zahlen zwischen 1 und 1000 stehen mit den Maßgabe, daß - - mindestens eine der Bedingungen B = -OH bzw. D = -H erfüllt ist,
- - die Einheiten a, b, c, m und n statistisch oder blockweise im Molekül verteilt vorliegen.
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Strukturformel (Si-XI) soll verdeutlichen, daß die Siloxangruppen n und m nicht zwingend direkt an eine Endgruppierung B bzw. D gebunden sein müssen. Vielmehr gilt in bevorzugten Formeln (Si-VI) a > 0 oder b > 0 und in besonders bevorzugten Formeln (Si-VI) a > 0 und c > 0, d.h. die terminale Gruppierung B bzw. D ist vorzugsweise an eine Dimethylsiloxy-Gruppierung gebunden. Auch in Formel (Si-VI) sind die Siloxaneinheiten a, b, c, m und n vorzugsweise statistisch verteilt. Die durch Formel (Si-VI) dargestellten erfindungsgemäß eingesetzten Silikone können trimethylsilyl-terminiert sein (D oder B = -Si(CH
3)
3), sie können aber auch zweiseitig dimethylsilylhydroxy- oder einseitig dimethylsilylhydroxy- und dimethylsilylmethoxy-terminiert sein. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung besonders bevorzugt eingesetzte Silikone sind ausgewählt aus Silikonen, in denen
B = -O-Si(CH3)2OH und | D = -Si(CH3)3 |
B = -O-Si(CH3)2OH und | D = -Si(CH3)2OH |
B = -O-Si(CH3)2OH und | D = -Si(CH3)2OCH3 |
B = -O-Si(CH3)3 | und D = -Si(CH3)2OH |
B = -O-Si(CH3)2OCH3 | und D = -Si(CH3)2OH |
bedeutet. Diese Silikone führen zu exorbitanten Verbesserungen der Haareigenschaften der mit den erfindungsgemäßen Mitteln behandelten Haare, und zu einem gravierend verbesserten Schutz bei oxidativer Behandlung.
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Es hat sich als besonders vorteilhaft herausgestellt, wenn das erfindungsgemäße Mittel das oder die aminofunktionalisierten Silikonpolymere (a1) in bestimmten Mengenbereichen enhält. Besonders gute Ergebnisse konnten erhalten werden, wenn das Mittel - bezogen auf das Gesamtgewicht des Mittels - ein oder mehrere aminofunktionalisierte Silikonpolymere (a1) in einer Gesamtmenge von 0,1 bis 8,0 Gew.-%, bevorzugt 0,2 bis 5,0 Gew.-%, weiter bevorzugt von 0,3 bis 3,0 Gew.-% und ganz besonders bevorzugt von 0,4 bis 2,5 Gew.-% enthält.
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Im Rahmen einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes Mittel dadurch gekennzeichnet, dass es - bezogen auf das Gesamtgewicht des Mittels - ein oder mehrere aminofunktionalisierte Silikonpolymere (a1) in einer Gesamtmenge von 0,1 bis 8,0 Gew.-%, bevorzugt 0,2 bis 5,0 Gew.-%, weiter bevorzugt von 0,3 bis 3,0 Gew.-% und ganz besonders bevorzugt von 0,4 bis 2,5 Gew.-% enthält.
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plättchenförmige Metallpigmente (a2)
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Als zweiten wesentlichen Bestandteil enthält das erfindungsgemäße Mittel mindestens ein plättchenförmiges Metallpigment (a2).
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Unter Pigmenten im Sinne der vorliegenden Erfindung werden farbgebende Verbindungen verstanden, welche bei 25 °C in Wasser eine Löslichkeit von weniger als 0,5 g/L, bevorzugt von weniger als 0,1 g/L, noch weiter bevorzugt von weniger als 0,05 g/L besitzen. Die Wasserlöslichkeit kann beispielsweise mittels der nachfolgend beschriebenen Methode erfolgen: 0,5 g des Pigments werden in einem Becherglas abgewogen. Ein Rührfisch wird hinzugefügt. Dann wird ein Liter destilliertes Wasser hinzugegeben. Dieses Gemisch wird unter Rühren auf einem Magnetrührer für eine Stunde auf 25 °C erhitzt. Sind in der Mischung nach diesem Zeitraum noch ungelöste Bestandteile des Pigments sichtbar, so liegt die Löslichkeit des Pigments unterhalb von 0,5 g/L. Sofern sich die Pigment-Wasser-Mischung aufgrund der hohen Intensität des gegebenenfalls feindispergiert vorliegenden Pigments nicht visuell beurteilten lässt, wird die Mischung filtriert. Bleibt auf dem Filterpapier ein Anteil an ungelösten Pigmenten zurück, so liegt die Löslichkeit des Pigments unterhalb von 0,5 g/L.
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Unter Metallpigmenten werden Pigmente verstanden, die mindestens ein Metall und/oder mindestens eine Metall-Legierung umfassen. Als Metall kommt jedes für metallische Glanzpigmente geeignete Metall in Betracht. Derartige Metalle sind unter anderem Eisen und Stahl, sowie beispielsweise Platin, Zink, Chrom und Molybdän. Bevorzugte Metalle sind Aluminium, Kupfer, Silber und Gold. Ganz besonders bevorzugt ist Aluminium. Die erfindungsgemäßen Metallpigmente können auch Gemische von Metallen enthalten, die beispielsweise in Form der entsprechenden Legierungen im Pigment enthalten sein können. Geeignete Legierungen sind zum Beispiel Aluminiumbronzen und Messing.
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Metalle im Sinne der vorliegenden Erfindung sind die entsprechenden vorliegend genannten Elemente mit der Oxidationsstufe 0, d.h. Metalloxide wie beispielsweise Aluminiumoxid, Eisenoxid, Zinkoxid oder Kupferoxid sind explizit nicht als Metalle zu verstehen.
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In einer weiteren ganz besonders bevorzugten Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes Mittel dadurch gekennzeichnet, dass es
- (a2) mindestens ein plättchenförmiges Metallpigment enthält, dass mindestens ein Metall aus der Gruppe aus Aluminium, Kupfer, Silber, Gold, Platin, Zink, Chrom, Molybdän und Eisen, besonders bevorzugt Aluminium, umfasst.
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In einer weiteren ganz besonders bevorzugten Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes Mittel dadurch gekennzeichnet, dass es
(a2) mindestens ein plättchenförmiges Metallpigment enthält, dass Aluminium umfasst.
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In einer weiteren explizit ganz besonders bevorzugten Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes Mittel dadurch gekennzeichnet, dass es
(a2) mindestens ein plättchenförmiges Metallpigment enthält, das mindestens teilweise aus einem Metall aus der Gruppe aus Aluminium, Kupfer, Silber, Gold, Platin, Zink, Chrom, Molybdän und Eisen, ganz besonders bevorzugt Aluminium, besteht.
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In einer weiteren explizit ganz besonders bevorzugten Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes Mittel dadurch gekennzeichnet, dass es
(a2) mindestens ein plättchenförmiges Metallpigment enthält, das mindestens teilweise aus einem elementaren Metall aus der Gruppe aus Aluminium, Kupfer, Silber, Gold, Platin, Zink, Chrom, Molybdän und Eisen, ganz besonders bevorzugt Aluminium, besteht.
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Die erfindungsgemäßen Metallpigmente sind plättchenförmig. Unter einem Plättchen wird ein dreidimensionaler Körper verstanden, der regelmäßig oder unregelmäßig geformt sein kann und dessen Breite und Tiefe größere Ausmaße besitzen als dessen Dicke. Als Messpunkte für die Messung von Beite, Tiefe und Dicke gelten jeweils die mittleren Ausdehnungen. Die plättchenförmigen Bestandteile des Metallpigments werden alternativ auch als Substratplättchen bezeichnet.
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An den Flächen der Plättchenform dieser Metallpigmente wird einfallendes Licht wie von einem Spiegel gerichtet reflektiert. Ihre optische Wirkung beruht auf der Ausrichtung ihrer Plättchen parallel zur Oberfläche des umgebenden Systems, wodurch der metallische Effekt bei einem Betrachter hervorgerufen wird.
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Das plättchenförmige Metallpigment, das im erfindungsgemäßen Färbemittel eingesetzt wird, liegt in Form einer Vielzahl von Substratplättchen vor. Beispielsweise handelt es sich bei einem plättchenförmigen Aluminiumpigment um ein Pigment aus einer Vielzahl von Substratplättchen, welche Aluminium umfassen bzw. mindestens teilweise aus elementarem Aluminium bestehen.
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Die erfindungsgemäßen plättchenförmigen Metallpigmente weisen bevorzugt einen Gehalt an elementarem Metall von wenigstens 50 Gew.-%, bevorzugt von wenigstens 60 Gew.-%, weiter bevorzugt von wenigstens 70 Gew.-%, noch weiter bevorzugt von wenigstens 80 Gew.-%, noch weiter bevorzugt von wenigstens 90 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht Metallpigmentes auf. Ist das plättchenförmige Metallpigment beschichtet, beziehen sich die o.g. Gewichtsangaben auf das Gewicht des unbeschichteten Metallpigments. Im Sinne der Erfindung wird unter dem vorgenannten Gehalt an elementarem Metall auch der in einer Legierung enthaltene Anteil des jeweiligen Metalls verstanden.
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Die Substratplättchen sind bevorzugt monolithisch aufgebaut. Monolithisch bedeutet in diesem Zusammenhang aus einer einzigen abgeschlossenen Einheit ohne Brüche, Schichtungen oder Einschlüsse bestehend, wobei jedoch innerhalb der Substratplättchen Gefügewechsel auftreten können. Die Substratplättchen sind vorzugsweise homogen aufgebaut, d.h. dass innerhalb der Plättchen kein Konzentrationsgradient auftritt. Insbesondere sind die Substratplättchen besonders bevorzugt nicht schichtartig aufgebaut und weisen keine darin verteilten Teilchen oder Partikel auf.
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Die Größe des Substratplättchens kann auf den jeweiligen Anwendungszweck, insbesondere dem gewünschten Effekt auf dem keratinischen Material, abgestimmt werden. Die plättchenförmigen Metallpigmente, die gemäß der vorliegenden Erfindung verwendet werden, weisen besonders bevorzugt einen mittleren Pigmentdurchmesser (D50) in einem Bereich von 0,5 µm (0,5 Mikrometer) bis etwa 1 mm (1 Millimeter), vorzugsweise von 3 µm (3 Mikrometer) bis 500 µm (500 Mikrometer), noch weiter bevorzugt von 5 µm (5 Mikrometer) bis 100 µm (100 Mikrometer) und ganz besonders bevorzugt von 8 µm (8 Mikrometer) bis 50 µm (50 Mikrometer) auf.
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In einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes Mittel dadurch gekennzeichnet, dass es
(a2) mindestens ein plättchenförmiges Metallpigment mit einem mittleren Pigmentdurchmesser (D50) von 0,5 µm bis 1 mm, vorzugsweise von 3 µm bis 500 µm, weiter bevorzugt von 5 µm bis 100 µm, und ganz besonders bevorzugt von 8 µm bis 50 µm enthält.
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Die Bestimmung der Größenverteilung der Partikel kann beispielsweise mittels Lasergranulometrie erfolgen. Bei dieser Methode können die Partikel in Form eines Pulvers vermessen werden. Die Streuung des eingestrahlten Laserlichts wird in verschiedene Raumrichtungen erfasst und gemäß der Fraunhofer Beugungstheorie ausgewertet. Dabei werden die Partikel rechnerisch als Kugeln behandelt. Somit beziehen sich die ermittelten Durchmesser stets auf den über alle Raumrichtungen ermittelten Äquivalentkugeldurchmesser, unabhängig von der tatsächlichen Form der Partikel. Der Auswertung der Beugungsdaten liegt ein Modell zugrunde, welches auf den Durchmesser einer Äquivalentkugel abzielt. Daher werden keine Absolutwerte erhalten, jedoch haben sich die gemessenen Durchmesser als verlässliche Relativwerte in der Beschreibung der Grössencharakteristik von plättchenförmigen Metallpigmenten durchgesetzt. Es wird die Größenverteilung ermittelt, die in Form eines Volumenmittels, bezogen auf den Äquivalentkugeldurchmesser berechnet wird. Diese volumengemittelte Größenverteilung kann als Summenhäufigkeitsverteilung dargestellt werden. Die Summenhäufigkeitsverteilung wird vereinfachend durch verschiedene Kennwerte charakterisiert, beispielsweise den D50-Wert. Der Begriff „mittlerer Pigmentdurchmesser“ oder „D50“ im Sinne der vorliegenden Erfindung bezeichnet die Partikelgröße, bei der 50 % der vorgenannten mittels Lasergranulometrie volumengemittelten Partikelgrößenverteilung unter und 50 % der vorgenannten mittels Lasergranulometrie volumengemittelten Partikelgrößenverteilung oberhalb des angegebenen Wertes liegen. Die Messungen können beispielsweise mit dem Partikelgrößenanalysator HELOS der Fa. Sympatec GmbH, Clausthal-Zellerfeld, Deutschland, durchgeführt werden. Der D50-Wert wurde, soweit nicht anders angegeben, mit einem Gerät des Typs Sympatec Helos mit Quixel-Nassdispergierung bestimmt. Dabei wurde zur Probenvorbereitung die zu untersuchende Probe für eine Dauer von 3 Minuten in Isopropanol vordispergiert.
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Die mittlere Dicke (h50) der erfindungsgemäßen Metallpigmente liegt vorzugsweise in einem Bereich von 1 nm (1 Nanometer) bis etwa 500 nm (Nanometer), vorzugsweise von etwa 1 nm (1 Nanometer) bis etwa 300 mm (1,5 Millimeter), noch weiter bevorzugt von etwa 1 nm bis 100 nm und ganz besonders bevorzugt von 5 nm bis 70 nm. Der Begriff „mittlere Dicke“ oder „h50“ im Sinne der Erfindung bezieht sich auf das arithmetische Mittel der Dicken von mindestens 100 Metalltpigmenten mittels der Rasterelektronenmikroskopie (REM). Hierbei ist auf eine möglichst gute Orientierung der Plättchen im Anwendungsmedium zu achten. Hierzu können die Metallpigmente zuvor durch geeignete Additive vorbehandelt werden. Anschließend wird der ausgehärtete Lack angeschliffen und nach üblicher Probenpräparation der Querschliff im REM betrachtet. Für die Zählung werden nur Teilchen ausgewählt, die eine gute Orientierung aufweisen. Die mittlere Dicke oder der h50-Wert bezieht sich dabei auf das unbeschichtete Metallpigment.
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Das Größen-Dicken-Verhältnis, das auch als Aspektverhältnis bezeichnet wird und ausgedrückt wird durch das Verhältnis der mittleren Größe zur mittleren Dicke, liegt bevorzugt bei mindestens 80, vorzugsweise bei mindestens 200, mehr bevorzugt bei mindestens 500 und besonders bevorzugt bei mehr als 750.
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Im Zuge der zu dieser Erfindung führenden Arbeiten hat sich herausgestellt, dass der Einsatz von Metallpigmenten aus der Gruppe der vakuum metallisierten Pigmente (VMP) in den erfindungsgemäßen Färbemitteln zu besonders guten Farbergebnissen auf dem Keratinmaterial bzw. den Keratinfasern führt. So hat sich gezeigt, das die Kombination aus VMP-Pigment (a2) und Aminosilikon (a1) das Keratinmaterial nicht nur in besonders lang anhaltener Weise färbt, sondern dass diese Färbungen auch eine besonders hohe Deckkraft besaßen und zu einem ganz besonders einheitlichen Farbergebnis führten. Überraschenderweise konnte mit Einsatz der plättchenförmigen Pigmente (a2), insbesondere mit Einsatz der VMP-Pigmente, und Aminosilikon (a1) auch ein gefärbtes Material mit besonders weichem Griff und angenehmem Haargefühlt erhalten werden.
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Bei vakuum metallisierten Pigmenten (VMP) handelt es sich um extrem dünne Metallplättchen, die in einem speziellen Verfahren, der so genannten physikalischen Gasphasenabscheidung (PVD), hergestellt werden. Diese Pigmente besitzen eine gleichmäßige, glatte Oberfläche, die nicht blättert, was zu einem optischen Mikrospiegeleffekt führt.
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Vakuum metallisierte Pigmente zeichnen sich durch extrem hohen Glanz, ein enormes Deckvermögen und einzigartige optische Eigenschaften aus. Bedingt durch ihre geringe Dicke (ca. 5 bis 70 nm) und ihre extrem glatten Oberflächen neigen sie dazu, sich nach ihrer Applikation sehr dicht an ihren Untergrund anzuschmiegen. Dies führt bei einem sehr glatten Untergrund nahezu zu einem spiegelähnlichen Erscheinungsbild. Vakuum metallisierte Pigmente (vacuum metallized pigments, VMP) können beispielsweise durch das Freisetzen von Metallen oder Metalllegierungen von entsprechend beschichteten Folien gewonnen werden. Substratplättchen, welche ein im Vakuum metallisiertes Pigment umfassen, werden im Rahmen dieser Anmeldung auch als VMP-Substratplättchen bezeichnet. VMP-Substratplättchen aus Aluminium können beispielsweise durch Freisetzen von Aluminium von metallisierten Folien gewonnen werden.
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Vakuum metallisierte Substratplättchen weisen bevorzugt eine durchschnittliche Dicke (h50) von höchstens 70 nm, vorzugsweise weniger als 50 nm (Nanometer), besonders bevorzugt höchstens 35 nm (Nanometer), insbesondere besonders bevorzugt höchstens 20 nm (Nanometer) auf. Die durchschnittliche Dicke der Substratplättchen beträgt mindestens 1 nm (Nanometer), vorzugsweise mindestens 2,5 nm (Nanometer), weiter bevorzugt mindestens 5 nm (Nanometer), besonders bevorzugt mindestens 10 nm (Nanometer). Bevorzugte Bereiche für die Dicke der Substratplättchen sind 2,5 bis 70 nm, 5 bis 50 nm, 10 bis 35 nm; 2,5 bis 30 nm und 5 bis 25 nm. Vorzugsweise weist jedes Substratplättchen eine möglichst einheitliche Dicke auf. Durch die geringe Dicke der Substratplättchen weist das Pigment ein besonders hohes Deckvermögen auf.
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Über PVD-Verfahren (physikalischen Gasphasenabscheidung) hergestellte Pigmente auf Basis metallischer Schichten werden zum Beispiel in der
US 2,839,378 „Method of making metal flakes“ näher beschrieben. Dabei wird die Herstellung spiegelähnlicher Pigmente mit extrem dünnen Schichtdicken beschrieben, die auf ein Substrat aufgedampft werden, welches mit einem „release layer“ versehen ist. Nach der Aufbringung der Metallschichten und Ablösung des Films werden die Pigmente mittels mechanischer Beanspruchung auf die gewünschte Teilchengröße zerkleinert. Der Prozess zur Herstellung von metallischen Pigmenten mittels Aufdampfverfahren mit einer Dicke von 35 bis 45 nm wird in US 4,321 ,087 genauer beschrieben und beinhaltet das Aufbringen eines Release coats, den Metallisierungsprozess, den Ablöseprozess in einem Lösemittelbad, die Aufkonzentration der Partikel und die Ultraschallzerkleinerung auf die gewünschte Pigmentgröße.
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In einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes Mittel dadurch gekennzeichnet, dass es
(a2) als plättchenförmiges Metallpigment mindestens ein Vakuum metallisiertes Pigment enthält.
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In einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes Mittel dadurch gekennzeichnet, dass es
(a2) als plättchenförmiges Metallpigment mindestens ein Vakuum metallisiertes Pigment enthält, das mindestens teilweise aus Aluminium besteht.
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Färbungen mit besonders guter Deckkraft und gutem Haargefühl wurden erhalten, wenn als Metallpigmente (a2) unbeschichtete Metallpigmente eingesetzt wurden.
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In einer weiteren ganz besonders bevorzugten Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes Mittel dadurch gekennzeichnet, dass es
(a2) mindestens ein unbeschichtetes plättchenförmiges Metallpigment enthält.
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In einer weiteren explizit ganz besonders bevorzugten Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes Mittel dadurch gekennzeichnet, dass es
(a2) mindestens ein unbeschichtetes plättchenförmiges Aluminiumpigment, enthält.
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Vakuum metallisierte Pigmente sind kommerziell von verschiedenen Lieferanten erhältlich. Beispielsweise bietet die Firma Schlenk vakuum metallisierte Pigmente unter den Markennamen Decomet® und Alegrace® an.
Bezeichnung | Partikelgröße (D50) | Morphologie |
Alegrace Marvelous A 12/77-1 Bright Silver | 12 Mikrometer | VMP |
Alegrace Marvelous A 12/77-2 Platin Silver | 12 Mikrometer | VMP |
Alegrace Marvelous A 12/77-3 White Silver | 12 Mikrometer | VMP |
Alegrace Marvelous D 12/77-1 Shiny Silver | 12 Mikrometer | VMP |
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Weitere Beispiele sind Metalure® (hergestellt von der Fa. Avery Dennison, vertrieben von Fa. ECKART), oder Metasheen® (Fa. Ciba).
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Im Rahmen einer weiteren Ausführungsform können die Substratplättchen aus Metall oder Metalllegierung aber auch passiviert sein, beispielsweise durch Eloxieren (Oxidschicht) oder Chromatieren.
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Unbeschichtete VMP-Substratplättchen, insbesondere solche aus Metall oder Metalllegierung, reflektieren das einfallende Licht in hohem Maße und erzeugen einen Hell-Dunkel-Flop, aber keinen Farbeindruck.
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Ein Farbeindruck kann beispielsweise aufgrund optischer Interferenzeffekte erzeugt werden. Derartige Pigmente können auf mindestens einfach beschichteten Substratplättchen beruhen.
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Diese zeigen Interferenzeffekte durch Überlagerung von verschieden gebrochenen und reflektierten Lichtstrahlen.
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Entsprechend können auch Pigmente auf Basis eines VMP-Substratplättchens geeignet sein, die beschichtet sind. Das Substratplättchen weist vorzugsweise mindestens eine Beschichtung B aus einem hochbrechenden Metalloxid mit einer Beschichtungsdicke von mindestens 50 nm auf. Zwischen der Beschichtung B und der Oberfläche des Substratplättchens befindet sich vorzugsweise noch eine Beschichtung A. Gegebenenfalls befindet sich auf der Schicht B eine weitere Beschichtung C, die von der darunterliegenden Schicht B verschieden ist.
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Als Materialien für die Beschichtungen A, B und C eignen sich alle Substanzen, die filmartig und dauerhaft auf die Substratplättchen aufgebracht werden können und, im Fall der Schichten A und B, die erforderlichen optischen Eigenschaften aufweisen. Allgemein ist eine Beschichtung eines Teils der Oberfläche der Substratplättchen ausreichend, um ein Pigment mit einem glänzenden Effekt zu erhalten. So können beispielsweise lediglich die obere und/oder untere Seite der Substratplättchen beschichtet sein, wobei die Seitenfläche(n) ausgespart sind. Vorzugsweise ist die gesamte Oberfläche der gegebenenfalls passivierten Substratplättchen, einschließlich der Seitenflächen, von Beschichtung B bedeckt. Die Substratplättchen sind also vollständig von Beschichtung B umhüllt. Dies verbessert die optischen Eigenschaften des Pigments und erhöht die mechanische und chemische Belastbarkeit der Pigmente. Das Vorstehende gilt auch für die Schicht A und vorzugsweise auch für die Schicht C, falls vorhanden.
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Obwohl jeweils mehrere Beschichtungen A, B und/oder C vorhanden sein können, weisen die beschichteten Substratplättchen vorzugsweise jeweils nur eine Beschichtung A, B und, falls vorhanden, C auf.
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Die Beschichtung B ist aus mindestens einem hochbrechenden Metalloxid aufgebaut. Hochbrechende Materialien weisen einen Brechungsindex von mindestens 1,9, bevorzugt mindestens 2,0 und besonders bevorzugt mindestens 2,4 auf. Vorzugsweise umfasst die Beschichtung B mindestens 95 Gew.-%, besonders bevorzugt mindestens 99 Gew.-% an hochbrechenden Metalloxid(en).
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Die Beschichtung B weist eine Dicke von mindestens 50 nm auf. Vorzugsweise beträgt die Dicke von Beschichtung B nicht mehr als 400 nm, besonders bevorzugt höchstens 300 nm.
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Für Beschichtung B geeignete hochbrechende Metalloxide sind vorzugsweise selektiv lichtabsorbierende (d.h. farbige) Metalloxide, wie beispielsweise Eisen(III)oxid (α- und γ-Fe2O3, rot), Cobalt(II)oxid (blau), Chrom(III)oxid (grün),Titan(III)oxid (blau, liegt üblicherweise im Gemisch mit Titanoxynitriden und Titannitriden vor) und Vanadium(V)oxid (orange) sowie deren Gemische. Es eignen sich auch farblose hochbrechende Oxide wie Titandioxid und/oder Zirkonoxid.
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Beschichtung B kann einen selektiv absorbierenden Farbstoff enthalten, vorzugsweise 0,001 bis 5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,01 bis 1 Gew.-%, jeweils bezogen auf die Gesamtmenge der Beschichtung B. Geeignet sind organische und anorganische Farbstoffe, die sich stabil in eine Metalloxidbeschichtung einbauen lassen.
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Die Beschichtung A weist vorzugsweise mindestens ein niedrigbrechendes Metalloxid und/oder Metalloxidhydrat auf. Vorzugsweise umfasst Beschichtung A mindestens 95 Gew.-%, besonders bevorzugt mindestens 99 Gew.-% niedrigbrechendes Metalloxid(hydrat). Niedrigbrechende Materialien weisen einen Brechungsindex von höchstens 1,8, bevorzugt höchstens 1,6 auf.
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Zu den niedrigbrechenden Metalloxiden, die für die Beschichtung A geeignet sind, zählen beispielsweise Silicium(di)oxid, Siliciumoxidhydrat, Aluminiumoxid, Aluminiumoxidhydrat, Boroxid, Germaniumoxid, Manganoxid, Magnesiumoxid und deren Gemische, wobei Siliciumdioxid bevorzugt ist. Die Beschichtung A weist bevorzugt eine Dicke von 1 bis 100 nm, besonders bevorzugt 5 bis 50 nm, insbesondere bevorzugt 5 bis 20 nm, auf.
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Vorzugsweise beträgt der Abstand zwischen der Oberfläche der Substratplättchen und der inneren Oberfläche von Beschichtung B höchstens 100 nm, besonders bevorzugt höchstens 50 nm, insbesondere bevorzugt höchstens 20 nm. Dadurch, dass die Dicke von Beschichtung A und somit der Abstand zwischen der Oberfläche der Substratplättchen und Beschichtung B im oben angegebenen Bereich liegt, kann sichergestellt werden, dass die Pigmente ein hohes Deckvermögen aufweisen.
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Weist das Pigment auf Basis eines VMP-Substratplättchens nur eine Schicht A auf, ist es bevorzugt, dass das Pigment ein VMP-Substratplättchen aus Aluminium und eine Schicht A aus Siliciumdioxid aufweist. Weist das Pigment auf Basis eines VMP-Substratplättchens eine Schicht A und eine Schicht B auf, ist es bevorzugt, dass das Pigment ein VMP-Substratplättchen aus Aluminium, eine Schicht A aus Siliciumdioxid und eine Schicht B aus Eisenoxid aufweist.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform weisen die Pigmente eine weitere Beschichtung C aus einem Metalloxid(hydrat), die von der darunterliegenden Beschichtung B verschieden ist, auf. Geeignete Metalloxide sind beispielsweise Silicium(di)oxid, Siliciumoxidhydrat, Aluminiumoxid, Aluminiumoxidhydrat, Zinkoxid, Zinnoxid, Titandioxid, Zirkonoxid, Eisen(III)oxid und Chrom(III)oxid. Bevorzugt ist Siliciumdioxid.
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Die Beschichtung C weist vorzugsweise eine Dicke von 10 bis 500 nm, besonders bevorzugt 50 bis 300 nm auf. Durch das Vorsehen der Beschichtung C, beispielsweise auf Basis von TiO2, kann eine bessere Interferenz erzielt werden, wobei ein hohes Deckvermögen gewährleistet bleibt.
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Die Schichten A und C dienen insbesondere als Korrosionsschutz als auch der chemischen und physikalischen Stabilisierung. Besonders bevorzugt enthalten die Schichten A und C sind Siliciumdioxid oder Aluminiumoxid, die nach dem Sol-Gel-Verfahren aufgebracht werden. Dieses Verfahren umfasst das Dispergieren der unbeschichteten VMP-Substratplättchen oder der bereits mit Schicht A und/oder Schicht B beschichteten VMP-Substratplättchen in einer Lösung eines Metallalkoxids wie Tetraethylorthosilikat oder Aluminiumtriisopropanolat (üblicherweise in einer Lösung von organischem Lösungsmittel oder einer Mischung von organischem Lösungsmittel und Wasser mit mindestens 50 Gew.-% organisches Lösungsmittel wie ein C1 bis C4-Alkohol), und Zugabe einer schwachen Base oder Säure zur Hydrolysierung des Metallalkoxids, wodurch ein Film des Metalloxids auf der Oberfläche der (beschichteten) Substratplättchen entsteht.
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Die Schicht B kann beispielsweise durch hydrolytische Zersetzung einer oder mehrerer organischer Metallverbindungen und/oder durch Fällung eines oder mehrerer gelöster Metallsalze sowie eine ggf. anschließende Nachbehandlung (zum Beispiel Überführen einer gebildeten hydroxidhaltigen Schichten in die Oxidschichten durch Tempern) hergestellt werden.
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Obwohl jede der Beschichtungen A, B und/oder C aus einem Gemisch von zwei oder mehreren Metalloxid(hydrat)en aufgebaut sein kann, ist jede der Beschichtungen vorzugsweise aus einem Metalloxid(hydrat) aufgebaut.
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Die Pigmente auf Basis von beschichteten VMP-Substratplättchen weisen vorzugsweise eine Dicke von 70 bis 500 nm, besonders bevorzugt 100 bis 400 nm, insbesondere bevorzugt 150 bis 320 nm, beispielsweise 180 bis 290 nm, auf. Aufgrund der geringen Dicke der Substratplättchen weist das Pigment ein besonders hohes Deckvermögen auf. Die geringe Dicke der beschichteten Substratplättchen wird insbesondere dadurch erzielt, dass die Dicke der unbeschichteten Substratplättchen gering ist, aber auch dadurch, dass die Dicken der Beschichtungen A und, falls vorhanden, C auf einen möglichst kleinen Wert eingestellt werden. Die Dicke von Beschichtung B bestimmt den Farbeindruck des Pigments.
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Die Haftung und Abriebbeständigkeit von Pigmenten auf Basis von beschichteten VMP-Substratplättchen im keratinischen Material kann deutlich erhöht werden, in dem die äußerste Schicht, je nach Aufbau Schicht A, B oder C, zusätzlich durch organische Verbindung wie Silane, Phosphorsäureester, Titanate, Borate oder Carbonsäuren modifiziert wird. Dabei sind die organischen Verbindungen an die Oberfläche der äußersten, vorzugsweise Metalloxid-haltigen, Schicht A, B oder C gebunden. Die äußerste Schicht bezeichnet die Schicht, die räumlich am weitesten von dem VMP-Substratplättchen entfernt ist. Bei den organischen Verbindungen handelt es sich vorzugsweise um funktionelle Silanverbindungen, die an die Metalloxid-haltige Schicht A, B oder C binden können. Hierbei kann es sich entweder um mono- als auch um bifunktionelle Verbindungen handeln. Beispiele für bifunktionelle organische Verbindungen sind Methacryloxypropenyltrimethoxysilan, 3-Methacryloxypropyltrimethoxysilan, 3-Acryloxypropyltrimethoxysilan, 2-Acryloxyethyltrimethoxysilan, 3-Methacryloxypropyltriethoxysilan, 3-Acryloxypropyltrimethoxysilan, 2-Methacryloxyethyl- triethoxysilan, 2-Acryloxyethyltriethoxysilan, 3-Methacryloxypropyltris(methox- yethoxy)silan, 3-Methacryloxypropyltris(butoxyethoxy)silan, 3-Methacryloxy- propyltris(propoxy)silan, 3-Methacryloxypropyltris(butoxy)silan, 3-Acryloxy- propyltris(methoxyethoxy)silan, 3-Acryloxypropyltris(butoxyethoxy)silan, 3-Acryl- oxypropyltris(butoxy)silan, Vinyltrimethoxysilan, Vinyltriethoxysilan, Vinylethyl- dichlorsilan, Vinylmethyldiacetoxysilan, Vinylmethyldichlorsilan, Vinylmethyldiethoxysilan, Vinyltriacetoxysilan, Vinyltrichlorsilan, Phenylvinyldiethoxysilan, oder Phenylallyldichlorsilan. Des Weiteren kann eine Modifizierung mit einem monofunktionellen Silan, insbesondere eines Alkylsilans oder Arylsilans, erfolgen. Dieses weist nur eine funktionelle Gruppe auf, welche kovalent an die Oberfläche des Pigments auf Basis von beschichteten VMP-Substratplättchens (d.h. an die äußerste Metalloxid-haltige Schicht) oder, bei nicht ganz vollständiger Bedeckung, an die Metalloberfläche anbinden kann. Der Kohlenwasserstoffrest des Silans weist vom Pigment weg. Je nach der Art und Beschaffenheit des Kohlenwasserstoffrests des Silans wird ein unterschiedlicher Grad der Hydrophobierung des Pigments erreicht. Beispiele für solche Silane sind Hexadecyltrimethoxysilan, Propyltrimethoxysilan, etc. Besonders bevorzugt sind Pigmente auf Basis von Siliciumdioxid-beschichteten Aluminiumsubstratplättchen mit einem monofunktionellen Silan oberflächenmodifiziert. Besonders bevorzugt sind Octyltrimethoxysilan, Octyltriethoxysilan, Hecadecyltrimethoxysilan sowie Hecadecyltriethoxysilan. Durch die veränderten Oberflächeneigenschaften / Hydrophobierung kann eine Verbesserung bezüglich Haftung, Abriebfestigkeit und Ausrichtung in der Anwendung erzielt werden.
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Dei Einsatzmenge der plättchenförmigen Metallpigmente (a2) kann in Abhängigkeit vom gewünschten Farbeffekt gewählt werden. Besonders gute Ergebnisse konnten erhalten werden, wenn das Mittel - bezogen auf das Gesamtgewicht des Mittels - ein oder mehrere Metallpigmente (a2) in einer Gesamtmenge von 0,01 bis 10 Gew.-%, bevorzugt von 0,1 bis 8 Gew.-%, weiter bevorzugt von 0,2 bis 6 Gew.-% und ganz besonders bevorzugt von 0,4 bis 5,5 Gew.-% enthält.
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In einer weiteren ganz besonders bevorzugten Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes Mittel dadurch gekennzeichnet, dass es - bezogen auf das Gesamtgewicht des Mittels - ein oder mehrere plättchenförmige Metallpigmente (a2) in einer Gesamtmenge von 0,01 bis 10 Gew.-%, bevorzugt von 0,1 bis 8 Gew.-%, weiter bevorzugt von 0,2 bis 6 Gew.-% und ganz besonders bevorzugt von 0,4 bis 5,5 Gew.-% enthält.
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weitere, von (a2) verschiedene Pigmente (a3)
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Das erfindungsgemäße Färbemittel kann zusätzlich auch noch ein oder mehrere weitere Pigmente (a3) enthalten, die von den plättchenförmigen Metallpigmenten (a2) verschieden sind. Geeignete zusätzliche Farbpigmente (a3) können anorganischen und/oder organischen Ursprungs sein.
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Bevorzugte Farbpigmente sind ausgewählt aus synthetischen oder natürlichen anorganischen Pigmenten. Anorganische Farbpigmente natürlichen Ursprungs können beispielsweise aus Kreide, Ocker, Umbra, Grünerde, gebranntem Terra di Siena oder Graphit hergestellt werden. Weiterhin können als anorganische Farbpigmente Schwarzpigmente wie z. B. Eisenoxidschwarz, Buntpigmente wie z. B. Ultramarin oder Eisenoxidrot sowie Fluoreszenz- oder Phosphoreszenzpigmente eingesetzt werden.
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Besonders geeignet sind farbige Metalloxide, -hydroxide und -oxidhydrate, Mischphasenpigmente, schwefelhaltige Silicate, Silicate, Metallsulfide, komplexe Metallcyanide, Metallsulfate, -chromate und/oder -molybdate. Insbesondere bevorzugte Farbpigmente sind schwarzes Eisenoxid (CI 77499), gelbes Eisenoxid (CI 77492), rotes und braunes Eisenoxid (CI 77491), Manganviolett (CI 77742), Ultramarine (Natrium-Aluminiumsulfosilikate, CI 77007, Pigment Blue 29), Chromoxidhydrat (Cl77289), Eisenblau (Ferric Ferrocyanide, Cl77510) und/oder Carmine (Cochineal).
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Erfindungsgemäß ebenfalls besonders bevorzugte Farbpigmente sind farbige Perlglanzpigmente. Diese basieren üblicherweise auf Mica- und/oder Glimmerbasis und können mit einem oder mehreren Metalloxiden beschichtet sein. Glimmer gehört zu den Schicht-Silicaten. Die wichtigsten Vertreter dieser Silicate sind Muscovit, Phlogopit, Paragonit, Biotit, Lepidolith und Margarit. Zur Herstellung der Perlglanzpigmente in Verbindung mit Metalloxiden wird der Glimmer, überwiegend Muscovit oder Phlogopit, mit einem Metalloxid beschichtet.
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Alternativ zu natürlichem Glimmer kann auch ggfs. mit einem oder mehrere Metalloxide(en) beschichtetes, synthetisches Mica als Perlglanzpigment verwendet werden. Besonders bevorzugte Perlglanzpigmente basieren auf natürlichem oder synthetischem Mica (Glimmer) und sind mit einem oder mehreren der zuvor genannten Metalloxide beschichtet. Die Farbe der jeweiligen Pigmente kann durch Variation der Schichtdicke des oder der Metalloxids(e) variiert werden.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes Mittel dadurch gekenneichnet, dass es zusätzlich mindestens ein anorganisches Pigment (a3) enthält, das von dem plättchenförmigen Metallpigment (a2) verschieden ist und das bevorzugt ausgewählt ist aus der Gruppe der farbigen Metalloxide, Metallhydroxide, Metalloxidhydrate, Silicate, Metallsulfide, komplexen Metallcyanide, Metallsulfate und/oder aus farbigen Pigmenten auf Mica- oder Glimmerbasis, die mit mindestens einem Metalloxid und/oder einem Metalloxychlorid beschichtet sind.
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Besonders bevorzugt ist damit ein Mittel zum Färben von keratinischem Material, insbesondere menschlichen Haaren, enthaltend
- (a1) mindestens ein aminofunktionalisiertes Silikonpolymer und
- (a2) mindestens ein plättchenförmiges Metallpigment und
- (a3) mindestens ein anorganisches Pigment, das von den plättchenförmigen Metallpigmenten (a2) verschieden ist.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes Mittel dadurch gekennzeichnet, dass es mindestens eine farbgebende Verbindung (a3) aus der Gruppe der Pigmente enthält, die ausgewählt ist aus Pigmenten auf Mica- oder Glimmerbasis, die mit einem oder mehreren Metalloxiden aus der Gruppe aus Titandioxid (CI 77891), schwarzem Eisenoxid (CI 77499), gelbem Eisenoxid (CI 77492), rotem und/oder braunem Eisenoxid (CI 77491, CI 77499), Manganviolett (CI 77742), Ultramarine (Natrium-Aluminiumsulfosilikate, CI 77007, Pigment Blue 29), Chromoxidhydrat (CI 77289), Chromoxid (CI 77288) und/oder Eisenblau (Ferric Ferrocyanide, CI 77510) beschichtet sind.
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Beispiele für besonders geeignete Farbpigmente sind im Handel beispielsweise unter den Handelsbezeichnungen Rona®, Colorona®, Xirona®, Dichrona® und Timiron® von der Firma Merck, Ariabel® und Unipure® von der Firma Sensient, Prestige® von der Firma Eckart Cosmetic Colors und Sunshine® von der Firma Sunstar erhältlich.
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Ganz besonders bevorzugte Farbpigmente mit der Handelsbezeichnung Colorona® sind beispielsweise:
- Colorona Copper, Merck, MICA, CI 77491 (IRON OXIDES)
- Colorona Passion Orange, Merck, Mica, CI 77491 (Iron Oxides), Alumina
- Colorona Patina Silver, Merck, MICA, CI 77499 (IRON OXIDES), CI 77891 (TITANIUM DIOXIDE)
- Colorona RY, Merck, CI 77891 (TITANIUM DIOXIDE), MICA, CI 75470 (CARMINE)
- Colorona Oriental Beige, Merck, MICA, CI 77891 (TITANIUM DIOXIDE), CI 77491 (IRON OXIDES)
- Colorona Dark Blue, Merck, MICA, TITANIUM DIOXIDE, FERRIC FERROCYANIDE
- Colorona Chameleon, Merck, CI 77491 (IRON OXIDES), MICA
- Colorona Aborigine Amber, Merck, MICA, CI 77499 (IRON OXIDES), CI 77891 (TITANIUM DIOXIDE)
- Colorona Blackstar Blue, Merck, CI 77499 (IRON OXIDES), MICA
- Colorona Patagonian Purple, Merck, MICA, CI 77491 (IRON OXIDES), CI 77891 (TITANIUM DIOXIDE), CI 77510 (FERRIC FERROCYANIDE)
- Colorona Red Brown, Merck, MICA, CI 77491 (IRON OXIDES), CI 77891 (TITANIUM DIOXIDE)
- Colorona Russet, Merck, CI 77491 (TITANIUM DIOXIDE), MICA, CI 77891 (IRON OXIDES)
- Colorona Imperial Red, Merck, MICA, TITANIUM DIOXIDE (CI 77891), D&C RED NO. 30 (CI 73360)
- Colorona Majestic Green, Merck, CI 77891 (TITANIUM DIOXIDE), MICA, CI 77288 (CHROMIUM OXIDE GREENS)
- Colorona Light Blue, Merck, MICA, TITANIUM DIOXIDE (CI 77891), FERRIC FERROCYANIDE (CI 77510)
- Colorona Red Gold, Merck, MICA, CI 77891 (TITANIUM DIOXIDE), CI 77491 (IRON OXIDES)
- Colorona Gold Plus MP 25, Merck, MICA, TITANIUM DIOXIDE (CI 77891), IRON OXIDES (CI 77491)
- Colorona Carmine Red, Merck, MICA, TITANIUM DIOXIDE, CARMINE
- Colorona Blackstar Green, Merck, MICA, CI 77499 (IRON OXIDES)
- Colorona Bordeaux, Merck, MICA, CI 77491 (IRON OXIDES)
- Colorona Bronze, Merck, MICA, CI 77491 (IRON OXIDES)
- Colorona Bronze Fine, Merck, MICA, CI 77491 (IRON OXIDES)
- Colorona Fine Gold MP 20, Merck, MICA, CI 77891 (TITANIUM DIOXIDE), CI 77491 (IRON OXIDES)
- Colorona Sienna Fine, Merck, CI 77491 (IRON OXIDES), MICA
- Colorona Sienna, Merck, MICA, CI 77491 (IRON OXIDES)
- Colorona Precious Gold, Merck, Mica, CI 77891 (Titanium dioxide), Silica, CI 77491 (Iron oxides), Tin oxide
- Colorona Sun Gold Sparkle MP 29, Merck, MICA, TITANIUM DIOXIDE, IRON OXIDES, MICA, CI 77891, CI 77491 (EU)
- Colorona Mica Black, Merck, CI 77499 (Iron oxides), Mica, C! 77891 (Titanium dioxide)
- Colorona Bright Gold, Merck, Mica, CI 77891 (Titanium dioxide), CI 77491 (Iron oxides)
- Colorona Blackstar Gold, Merck, MICA, CI 77499 (IRON OXIDES)
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Weiterhin besonders bevorzugte Farbpigmente mit der Handelsbezeichnung Xirona® sind beispielsweise:
- Xirona Golden Sky, Merck, Silica, CI 77891 (Titanium Dioxide), Tin Oxide
- Xirona Caribbean Blue, Merck, Mica, CI 77891 (Titanium Dioxide), Silica, Tin Oxide
- Xirona Kiwi Rose, Merck, Silica, CI 77891 (Titanium Dioxide), Tin Oxide
- Xirona Magic Mauve, Merck, Silica, CI 77891 (Titanium Dioxide), Tin Oxide.
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Zudem sind besonders bevorzugte Farbpigmente mit der Handelsbezeichnung Unipure® beispielsweise:
- Unipure Red LC 381 EM, Sensient CI 77491 (Iron Oxides), Silica
- Unipure Black LC 989 EM, Sensient, CI 77499 (Iron Oxides), Silica
- Unipure Yellow LC 182 EM, Sensient, CI 77492 (Iron Oxides), Silica
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Im Rahmen einer weiteren Ausführungsform kann das erfindungsgemäße Mittel zusätzlich auch ein oder mehrere farbgebende Verbindungen (a3) aus der Gruppe der organischen Pigmente enthalten
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Bei den erfindungsgemäßen organischen Pigmenten handelt es sich um entsprechend unlösliche, organische Farbstoffe oder Farblacke, die beispielsweise aus der Gruppe der Nitroso-, Nitro- Azo-, Xanthen-, Anthrachinon-, Isoindolinon-, Isoindolin-, Chinacridon-, Perinon-, Perylen- , Diketopyrrolopyorrol-, Indigo-, Thioindido-, Dioxazin-, und/oder Triarylmethan-Verbindungen ausgewählt sein können.
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Als besonders gut geeignete organische Pigmente können beispielsweise Carmin, Chinacridon, Phthalocyanin, Sorgho, blaue Pigmente mit den Color Index Nummern Cl 42090, Cl 69800, Cl 69825, Cl 73000, Cl 74100, Cl 74160, gelbe Pigmente mit den Color Index Nummern Cl 11680, Cl 11710, Cl 15985, Cl 19140, Cl 20040, Cl 21100, Cl 21108, Cl 47000, Cl 47005, grüne Pigmente mit den Color Index Nummern Cl 61565, Cl 61570, Cl 74260, orange Pigmente mit den Color Index Nummern Cl 11725, Cl 15510, Cl 45370, Cl 71105, rote Pigmente mit den Color Index Nummern Cl 12085, Cl 12120, Cl 12370, Cl 12420, Cl 12490, Cl 14700, Cl 15525, Cl 15580, Cl 15620, Cl 15630, Cl 15800, Cl 15850, Cl 15865, Cl 15880, Cl 17200, Cl 26100, Cl 45380, Cl 45410, Cl 58000, Cl 73360, Cl 73915 und/oder Cl 75470 genannt werden.
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In einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes Mittel dadurch gekennzeichnet, dass es zusätzlich mindestens ein organisches Pigment (a3) enthält, das bevorzugt ausgewählt ist aus der Gruppe aus Carmin, Chinacridon, Phthalocyanin, Sorgho, blaue Pigmente mit den Color Index Nummern Cl 42090, Cl 69800, Cl 69825, Cl 73000, Cl 74100, Cl 74160, gelbe Pigmente mit den Color Index Nummern Cl 11680, Cl 11710, Cl 15985, Cl 19140, Cl 20040, Cl 21100, Cl 21108, Cl 47000, Cl 47005, grüne Pigmente mit den Color Index Nummern Cl 61565, Cl 61570, Cl 74260, orange Pigmente mit den Color Index Nummern Cl 11725, Cl 15510, Cl 45370, Cl 71105, rote Pigmente mit den Color Index Nummern Cl 12085, Cl 12120, Cl 12370, Cl 12420, Cl 12490, Cl 14700, Cl 15525, Cl 15580, Cl 15620, Cl 15630, Cl 15800, Cl 15850, Cl 15865, Cl 15880, Cl 17200, Cl 26100, Cl 45380, Cl 45410, Cl 58000, Cl 73360, Cl 73915 und/oder Cl 75470.
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Besonders bevorzugt ist damit ein Mittel zum Färben von keratinischem Material, insbesondere menschlichen Haaren, enthaltend
- (a1) mindestens ein aminofunktionalisiertes Silikonpolymer und
- (a2) mindestens ein plättchenförmiges Metallpigment und
- (a3) mindestens ein organisches Pigment.
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Bei dem organischen Pigment kann es sich weiterhin auch um einen Farblack handeln. Unter der Bezeichnung Farblack wird im Sinn der Erfindung Partikel verstanden, welche eine Schicht aus absorbierten Farbstoffen umfassen, wobei die Einheit aus Partikel und Farbstoff unter den o.g. Bedingungen unlöslich ist. Bei den Partikeln kann es sich beispielsweise um anorganische Substrate handeln, die Aluminium, Silica, Calciumborosilkat, Calciumaluminiumborosilikat oder auch Aluminium sein können.
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Als Farblack kann beispielsweise der Alizarin-Farblack eingesetzt werden.
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Aufgrund ihrer ausgezeichneten Licht- und Temperaturbeständigkeit ist die Verwendung der zuvor genannten Pigmente in dem erfindungsgemäßen Mittel ganz besonders bevorzugt. Weiterhin ist es bevorzugt, wenn die eingesetzten Pigmente eine bestimmte Teilchengröße aufweisen. Es ist daher erfindungsgemäß vorteilhaft, wenn das mindestens eine Pigment eine mittlere Teilchengröße D50 von 1,0 bis 50 µm, vorzugsweise von 5,0 bis 45 µm, bevorzugt von 10 bis 40 µm, insbesondere von 14 bis 30 µm, aufweist. Die mittlere Teilchengröße D50 kann beispielsweise unter Verwendung von dynamischer Lichtstreuung (DLS) bestimmt werden.
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Die Pigmente (a3) werden bevorzugt in bestimmten Mengenbereichen im Mittel eingesetzt.
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Besonders gute Ergebnisse wurden erhalten, wenn das Mittel - bezogen auf das Gesamtgewicht des Mittels - ein oder mehrere Pigmente (a3) in einer Gesamtmenge von 0,01 bis 10,0 Gew.-%, bevorzugt 0,1 bis 5,0 Gew.-%, weiter bevorzugt von 0,2 bis 2,5 Gew.-% und ganz besonders bevorzugt von 0,25 bis 1,5 Gew.-% enthielt.
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In einer weiteren ganz besonders bevorzugten Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes Mittel dadurch gekennzeichnet, dass es - bezogen auf das Gesamtgewicht des Mittels - ein oder mehrere Pigmente (a3) in einer Gesamtmenge von 0,01 bis 10,0 Gew.-%, bevorzugt 0,1 bis 5,0 Gew.-%, weiter bevorzugt von 0,2 bis 2,5 Gew.-% und ganz besonders bevorzugt von 0,25 bis 1,5 Gew.-% enthält.
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In einer weiteren ganz besonders bevorzugten Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes Mittel dadurch gekennzeichnet, dass es - bezogen auf das Gesamtgewicht des Mittels - ein oder mehrere anorganische Pigmente (a3) in einer Gesamtmenge von 0,01 bis 10,0 Gew.-%, bevorzugt 0,1 bis 5,0 Gew.-%, weiter bevorzugt von 0,2 bis 2,5 Gew.-% und ganz besonders bevorzugt von 0,25 bis 1,5 Gew.-% enthält.
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In einer weiteren ganz besonders bevorzugten Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes Mittel dadurch gekennzeichnet, dass es - bezogen auf das Gesamtgewicht des Mittels - ein oder mehrere organische Pigmente (a3) in einer Gesamtmenge von 0,01 bis 10,0 Gew.-%, bevorzugt 0,1 bis 5,0 Gew.-%, weiter bevorzugt von 0,2 bis 2,5 Gew.-% und ganz besonders bevorzugt von 0,25 bis 1,5 Gew.-% enthält.
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Durch den optionalen Einsatz der zusätzlichen anorganischen bzw. organischen Pigmente (a3) im erfindungsgemäßen Färbemittel kann die Nuancenvielfalt des erzielten Farbergebnisses erhöht werden. Überraschenderweise konnte mit der Farbvariation auch eine ausreichend hohe Glätte bzw. ein verbessertes Haargefühl erhalten werden, wenn die plättchenförmigen Metallpigmente (a2) und die weiteren anorganischen und/oder organischen Pigmente (a3) in bestimmten Gewichtsverhältnissen zueinander eingesetzt wurden. Als besonders vorteilhat hat es sich herausgestellt, wenn das Gewichtsverhältnis aus der Gesamtmenge der im Mittel enthaltenen plättchenförmigen Metallpigmente (a2) zur Gesamtmenge der im Mittel entaltenene zusätzlichen Pigmente (a3), d.h. das Gewichtsverhältnis (a)/(a3), bei einem Wert von 5,0 zu 0,1, bevorzugt von 2,5 zu 0,2, weiter bevorzugt von 1,5 zu 0,4 und ganz besonders bevorzugt von 1,0 zu 0,5 liegt.
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In einer weiteren Ausführungsform ganz besonders bevorzugt ist demnach ein Mittel, enthaltend
- (a1) mindestens ein aminofunktionalisiertes Silikonpolymer und
- (a2) mindestens ein plättchenförmiges Metallpigment und
- (a3) mindestens ein anorganisches und/oder organisches Pigment, das von den plättchenförmigen Metallpigmenten (a2) verschieden ist,
wobei das Gewichtsverhältnis aus der Gesamtmenge der im Mittel enthaltenen plättchenförmigen Metallpigmente (a2) zur Gesamtmenge der im Mittel entaltenene zusätzlichen Pigmente (a3), d.h. das Gewichtsverhältnis (a)/(a3), bei einem Wert von 5,0 bis 0,1, bevorzugt von 2,5 bis 0,2, weiter bevorzugt von 1,5 bis 0,4 und ganz besonders bevorzugt von 1,0 bis 0,5 liegt.
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In einer weiteren ganz besonders bevorzugten Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes Mittel dadurch gekennzeichnet, dass es
- (a2) mindestens ein plättchenförmiges Metallpigment und
- (a3) mindestens ein anorganisches und/oder organisches Pigment, das von den plättchenförmigen Metallpigmenten (a2) verschieden ist, enthält,
wobei das Gewichtsverhältnis aus der Gesamtmenge der im Mittel enthaltenen plättchenförmigen Metallpigmente (a2) zur Gesamtmenge der im Mittel enthaltenen zusätzlichen Pigmente (a3), d.h. das Gewichtsverhältnis (a)/(a3), bei einem Wert von 5,0 bis 0,1, bevorzugt von 2,5 bis 0,2, weiter bevorzugt von 1,5 bis 0,4 und ganz besonders bevorzugt von 1,0 bis 0,5 liegt.
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Wassergehalt im Mittel
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Bei dem zuvor beschriebenen Mittel handelt es sich um ein anwendungsbereites Mittel, welches auf das keratinische Material appliziert werden kann. Dieses anwendungsbereite Mittel besitzt bevorzugt einen geringen bis mittleren Wasseranteil. Es hat sich herausgestellt, dass besonders die Mittel gut geeignet sind, die - bezogen auf das Gesamtgewicht des Mittels - 0,1 bis 70,0 Gew.-%, bevorzugt 0,5 bis 35,0 Gew.-%, weiter bevorzugt 1,0 bis 20,0 Gew.-% und besonders bevorzugt 1,5 bis 7,5 Gew.-% Wasser enthalten.
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In einer weiteren explizit ganz besonders bevorzugten Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes Mittel dadurch gekennzeichnet, dass es - bezogen auf das Gesamtgewicht des Mittels - 0 bis 70,0 Gew.-%, bevorzugt 0,1 bis 35,0 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,2 bis 20,0 Gew.-% und besonders bevorzugt 0,3 bis 7,5 Gew.-% Wasser enthält.
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Lösungsmittel im Mittel
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Der Einsatz von Lösungsmitteln im erfindungsgemäßen Mittel hat zu sehr guten Ergebnissen geführt. Aus diesem Grund kann das erfindungsgemäße Mittel als optionalen Bestandteil zusätzlich mindestens ein Lösungmittel enthalten.
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Als geeignete Lösungsmittel können beispielsweise Lösungsmittel aus der Gruppe aus Poly-C1-C6-Alkylenglycolen, 1,2-Propylenglycol, 1,3-Propylenglycol, 1,2-Butylenglycol, Dipropylenglycol, Ethanol, Isopropanol, Diethylenglycolmonoethylether, Glycerin, Phenoxyethanol und Benzylalkohol eingesetzt werden. Der Einsatz von Polyethylenglycolen ist ganz besonders bevorzugt.
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In einer weiteren ganz besonders bevorzugten Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes Mittel dadurch gekennzeichnet, dass es mindestens ein Lösungsmittel aus der Gruppe aus Poly-C1-C6-Alkylenglycolen, 1,2-Propylenglycol, 1,3-Propylenglycol, 1,2-Butylenglycol, Dipropylenglycol, Ethanol, Isopropanol, Diethylenglycolmonoethylether, Glycerin, Phenoxyethanol und Benzylalkohol, ganz besonders bevorzugt aus Polyethylenglycolen, enthält.
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1,2-Propylenglycol wird alternativ auch als 1,2-Propandiol bezeichnet wird und trägt die CAS-Nummern 57-55-6 [(RS)-1 ,2-Dihydroxypropan], 4254-14-2 [(R)-1,2-Dihydroxypropan] und 4254-153 [(S)-1,2-Dihydroxypropan]. Ethylenglycol wird alternativ auch als 1,2-Ethandiol bezeichnet und trägt die CAS-Nummer 107-21-1.Glycerin wird alternativ auch als 1,2,3-Propantriol bezeichnet und trägt die CAS-Nummer 56-81-5. Phenoxyethanol besitzt die Cas-Nummer 122-99-6.
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Alle zuvor beschriebenen Lösungsmittel sind bei verschiedenen Chemikalien-Lieferanten wie beispielsweise Aldrich oder Fluka kommerziell erhältlich.
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Im Rahmen einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes Mittel dadurch gekennzeichnet, dass es - bezogen auf das Gesamtgewicht des Mittels - ein oder mehrere Lösungsmittel aus der Gruppe aus Poly-C1-C6-Alkylenglycolen, 1,2-Propylenglycol, 1,3-Propylenglycol, 1,2-Butylenglycol, Dipropylenglycol, Ethanol, Isopropanol, Diethylenglycolmonoethylether, Glycerin, Phenoxyethanol und Benzylalkohol in einer Gesamtmenge von 10,0 bis 99,0 Gew.-%, bevorzugt von 30,0 bis 99,0 Gew.-%, weiter bevorzugt von 50,0 bis 99,0 Gew.-% und ganz besonders bevorzugt von 70,0 bis 99,0 Gew.-% enthält.
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Alkylenglycole der Formel (AG)
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Bei einem ganz besonders gut geeigneten Lösungsittel handelt es sich um Alkylenglycole der Formel (AG)
wobei
- x
- für eine ganze Zahl von 1 bis 10000, bevorzugt für eine ganze Zahl von 2 bis 800, weiter bevorzugt für eine ganze Zahl von 3 bis 600, noch weiter bevorzugt für eine ganze Zahl von 3 bis 400 und ganz besonders bevorzugt für eine ganze Zahl von 4 bis 200 steht,
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Im Rahmen einer weiteren ganz besonders bevorzugten Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes Mittel daher dadurch gekennzeichnet, dass es ein oder mehrere Alkylenglycole der Formel (AG) enthält,
wobei
- x
- für eine ganze Zahl von 1 bis 10000, bevorzugt für eine ganze Zahl von 2 bis 800, weiter bevorzugt für eine ganze Zahl von 3 bis 600, noch weiter bevorzugt für eine ganze Zahl von 3 bis 400 und ganz besonders bevorzugt für eine ganze Zahl von 4 bis 200 steht.
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Bei den Alkylenglycolen der Formel (AG) handelt es sich um protische Substanzen mit mindestens einer Hydroxy-Gruppe, die aufgrund ihrer Wiederholungseinheit -CH2-CH2-O- , sofern x für einen Wert von mindestens 2 steht, auch als Polyalkylenglycole bzw. Polyethylenglycole bezeichnet werden können. In den Alkylenglycolen der Formel (AG) steht x für eine ganze Zahl von 1 bis 10000. Im Rahmen der zu dieser Erfindung führenden Arbeiten hat sich herausgestellt, dass diese Polyethylenglycole eine besonders gute Eignung zeigen, um zum einen die Echtheitseigenschaften der Färbemittel zu verbessern und zum anderen auch um die Viskosität der Mittel optimal einzustellen.
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Abhängig von ihrer Kettenlänge sind Polyethylenglycole flüssige oder feste, wasserlösliche Polymere. Polyethylenglycole mit einer Molekülmasse zwischen 200 g/mol und 400 g/mol sind bei Raumtemperatur nichtflüchtige Flüssigkeiten. PEG 600 weist einen Schmelzbereich von 17 bis 22 °C und somit eine pastenartige Konsistenz auf. Bei Molekülmassen über 3000 g/mol sind die PEG feste Substanzen und werden als Schuppen oder Pulver in den Handel gebracht.
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Vor allem der Einsatz von niedermolekularen Alkylenglycolen (bzw. Polyethylenglycolen) hat sich zur Lösung der erfindungsgemäßen Aufgabenstellung gut geeignet erwiesen. Bei niedermolekularen Alkylenglycolen (bzw. Polyethylenglycolen) im Sinne der vorliegenden Erfindung steht x für eine ganze Zahl von 1 bis 100, bevorzugt für eine ganze Zahl von 1 bis 80, weiter bevorzugt für eine ganze Zahl von 2 bis 60, noch weiter bevorzugt für eine ganze Zahl von 3 bis 40, noch weiter bevorzugt für eine ganze Zahl von 4 bis 20 und ganz besonders bevorzugt für eine ganze Zahl von 6 bis 15.
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Im Rahmen einer weiteren ganz besonders bevorzugten Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes Mittel dadurch gekennzeichnet, dass es mindestens ein Alkylenglycol der Formel (AG-1) enthält,
wobei
- x1
- für eine ganze Zahl von 1 bis 100, bevorzugt für eine ganze Zahl von 1 bis 80, weiter bevorzugt für eine ganze Zahl von 2 bis 60, noch weiter bevorzugt für eine ganze Zahl von 3 bis 40, noch weiter bevorzugt für eine ganze Zahl von 4 bis 20 und ganz besonders bevorzugt für eine ganze Zahl von 6 bis 15 steht.
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Ein ganz besonders bevorzugtes niedermolekulares Polyethylenglycol ist beispielsweise PEG-8. PEG-8 umfasst im Schnitt 8 Ethylenglycol-Einheiten (x1 = 8), besitzt ein mittleres Molgewicht von 400 g/mol und trägt die CAS-Nummer 25322-68-3. PEG-8 wird alternativ auch als PEG 400 bezeichnet und ist beispielsweise von der Firma APS kommerziell erhältlich.
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Weitere gut geeignete niedermolekulare Polyethylenglycole sind beispielsweise PEG-6, PEG-7, PEG-9 und PEG-10.
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Ein weiteres gut geeignetes Polyethylenglycol ist beispielsweise PEG-32. PEG-32 umfasst 32 Ethylenglycol-Einheiten (x1 = 32), besitzt ein mittleres Molgewicht von 1500 g/mol und trägt die CAS-Nummer 25322-68-3. PEG-32 wird alternativ auch als PEG 1500 bezeichnet und kann zum Beispiel von der Firma Clariant kommerziell erworben werden.
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Weiterhin hat sich auch der Einsatz von hochmolekularen Polyethylenglycolen zur Lösung der erfindungsgemäßen Aufgabenstellung gut geeignet erwiesen.
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Hochmolekulare Polyethylenglycole im Sinne der vorliegenden Erfindung können durch die Formel (AG-2) dargestellt werden, wobei die Indexzahl x2 für eine ganze Zahl von 101 bis 10000 steht
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Bei ganz besonders gut geeigneten hochmolekularen Polyethylenglycolen steht x2 für eine ganze Zahl von 101 bis 1000, bevorzugt für eine ganze Zahl von 105 bis 800, weiter bevorzugt für eine ganze Zahl von 107 bis 600, noch weiter bevorzugt für eine ganze Zahl von 109 bis 400 und ganz besonders bevorzugt für eine ganze Zahl von 110 bis 200.
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Im Rahmen einer weiteren ganz besonders bevorzugten Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes Mittel dadurch gekennzeichnet, dass es mindestens ein Alkylenglycol der Formel (AG-2) enthält,
wobei
- x2
- für eine ganze Zahl von 101 bis 1000, bevorzugt für eine ganze Zahl von 105 bis 800, weiter bevorzugt für eine ganze Zahl von 107 bis 600, noch weiter bevorzugt für eine ganze Zahl von 109 bis 400 und ganz besonders bevorzugt für eine ganze Zahl von 110 bis 200 steht.
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Ein ganz besonders gut geeignetes hochmolekulares Polyethylenglycol ist beispielsweise PEG 6000, welches von der Firma National Starch (China) kommerziell erhalten werden kann. Das Molgewicht von PEG 6000 liegt bei 6000 bis 7500 g/mol, dies entspricht einem x2-Wert von 136 bis 171.
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Ein weiteres gut geeignetes Polyethylenglycol ist PEG 12000, das zum Beispiel unter dem Handelsnamen Polyethylene Glycol 12000 S (oder PEG 12000 S) von der Firme CG Chemikalien kommerziell vertrieben wird. Das Molgewicht von PEG 12000 wird mit 10500 bis 15000 g/mol angegeben, entsprechend einem x2-Wert von 238 bis 341.
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Ein weiteres gut geeignetes Polyethylenglycol ist auch PEG 20000, welches unter dem Handelsnamen Polyglycol 20000 P bzw. unter dem Alternativnamen PEG-350 von der Firma Clariant käuflich zu erwerblich ist. Für PEG 20000 wird ein Molgewicht von im Schnitt 20000 g/mol angegeben, dies entspricht einem x2-Wert von 454.
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Überraschenderweise hat sich herausgestellt, dass Färbemittel, welche sowohl ein niedermolekulares Polyethylenglycol als auch ein hochmolekulares Polyethylenglcyol enthalten, besonders gute anwendungstechnische Eigenschaften besitzen, da diese Mittel sowohl sehr gute Echtheitseigenschaften aufweisen als auch ein im Hinblick auf ihre rheologisches Profil optimiert sind.
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Im Rahmen einer weiteren explizit ganz besonders bevorzugten Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes Mittel daher dadurch gekennzeichnet, dass es
- - mindestens ein erstes Alkylenglycol der Formel (AG-1) enthält, wobei
- x1
- für eine ganze Zahl von 1 bis 100, bevorzugt für eine ganze Zahl von 1 bis 80, weiter bevorzugt für eine ganze Zahl von 2 bis 60, noch weiter bevorzugt für eine ganze Zahl von 3 bis 40, noch weiter bevorzugt für eine ganze Zahl von 4 bis 20 und ganz besonders bevorzugt für eine ganze Zahl von 6 bis 15 steht, und
- - mindestens ein zweites Alkylenglycol der Formel (AG-2) enthält, wobei
- x2
- für eine ganze Zahl von 101 bis 1000, bevorzugt für eine ganze Zahl von 105 bis 800, weiter bevorzugt für eine ganze Zahl von 107 bis 600, noch weiter bevorzugt für eine ganze Zahl von 109 bis 400 und ganz besonders bevorzugt für eine ganze Zahl von 110 bis 200 steht.
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Zur weiteren Optimierung der anwendungstechnischen Eigenschaften enthält das erfindungsgemäße Mittel das oder die Alkylenglycole (AG) bevorzugt in bestimmten Mengenbereichen, die zum Beispiel - bezogen auf das Gesamtgewicht des Mittels - im Bereich von 10,0 bis 99,0 Gew.-%, bevorzugt von 30,0 bis 99,0 Gew.-%, weiter bevorzugt von 50,0 bis 99,0 Gew.-% und ganz besonders bevorzugt von 70,0 bis 99,0 Gew.-% liegen können.
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Im Rahmen einer weiteren explizit ganz besonders bevorzugten Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes Mittel daher dadurch gekennzeichnet, dass es - bezogen auf das Gesamtgewicht des Mittels - ein oder mehrere Alkylenglycole der Formel (AG) in einer Gesamtmenge von 10,0 bis 99,0 Gew.-%, bevorzugt von 30,0 bis 99,0 Gew.-%, weiter bevorzugt von 50,0 bis 99,0 Gew.-% und ganz besonders bevorzugt von 70,0 bis 99,0 Gew.-% enthält.
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Das erfindungsgemäße Mittel enthält bevorzugt - bezogen auf das Gesamtgewicht des Mittels - ein oder mehrere Alkylenglycole der Formel (AG-1) in einer Gesamtmenge von 20,0 bis 99,0 Gew.-%, bevorzugt von 40,0 bis 95,0 Gew.-%, besonders bevorzugt von 60,0 bis 90,0 Gew.-%.
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Das erfindungsgemäße Mittel enthält bevorzugt - bezogen auf das Gesamtgewicht des Mittels -es ein oder mehrere Alkylenglycole der Formel (AG-2) in einer Gesamtmenge von 1,0 bis 35,0 Gew.-%, bevorzugt von 3,0 bis 30,0 Gew.-%, besonders bevorzugt von 4,0 bis 25,0 Gew.-%.
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Im Rahmen einer weiteren ganz besonders bevorzugten Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes Mittel dadurch gekennzeichnet, dass es - bezogen auf das Gesamtgewicht des Mittels - ein oder mehrere Alkylenglycole der Formel (AG-1) in einer Gesamtmenge von 20,0 bis 99,0 Gew.-%, bevorzugt von 40,0 bis 95,0 Gew.-%, besonders bevorzugt von 60,0 bis 90,0 Gew.-%, enthält und/oder es ein oder mehrere Alkylenglycole der Formel (AG-2) in einer Gesamtmenge von 1,0 bis 35,0 Gew.-%, bevorzugt von 3,0 bis 30,0 Gew.-%, besonders bevorzugt von 4,0 bis 25,0 Gew.-%, enthält.
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Im Rahmen einer weiteren ganz besonders bevorzugten Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes Mittel dadurch gekennzeichnet, dass es - bezogen auf das Gesamtgewicht des Mittels -
- - ein oder mehrere Alkylenglycole der Formel (AG-1) in einer Gesamtmenge von 20,0 bis 99,0 Gew.-% enthält, und
- - ein oder mehrere Alkylenglycole der Formel (AG-2) in einer Gesamtmenge von 1,0 bis 35,0 Gew.-% enthält.
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Hierbei versteht es sich, dass die Summe aus allen im Mitteln enthaltenen Alkylenglycolen (AG), Pigmenten (a2) (bzw. den optional zusätzlich enthaltenen Pigmenten (a3)) und aminofunktionalisierten Silikonpolymeren (a1) bei nicht mehr als 100 Gew.-% liegen kann. Sollen noch weitere, optionale Inhaltsstoffe im Mittel eingesetzt werden, so verringert sich die Gesamtsumme aus der vorgenannten Inhaltsstoffe in entsprechendem Ausmaß auf Werte von unter 100 Gew.-%.
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weitere Inhaltsstoffe im Mittel
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Die erfindungsgemäßen Mittel können ferner auch noch weitere Wirk-, Hilfs- und Zusatzstoffe enthalten, wie beispielsweise Strukturanten wie Fettbestandteile, Glucose, Maleinsäure und Milchsäure, haarkonditionierende Verbindungen wie Phospholipide, beispielsweise Lecitin und Kephaline; Parfümöle, Dimethylisosorbid und Cyclodextrine; Polymere wie anionische, nichtionische und kationische Polymere; Tenside wie anionische, nichtionische, kationische, zwitterionische und amphotere Tenside, Fettbestandteile, faserstrukturverbessernde Wirkstoffe, insbesondere Mono-, Di- und Oligosaccharide wie beispielsweise Glucose, Galactose, Fructose, Fruchtzucker und Lactose; Farbstoffe zum Anfärben des Mittels; Antischuppenwirkstoffe wie Piroctone Olamine, Zink Omadine und Climbazol; Aminosäuren und Oligopeptide; Proteinhydrolysate auf tierischer und/oder pflanzlicher Basis, sowie in Form ihrer Fettsäure-Kondensationsprodukte oder gegebenenfalls anionisch oder kationisch modifizierten Derivate; pflanzliche Öle; Lichtschutzmittel und UV-Blocker; Wirkstoffe wie Panthenol, Pantothensäure, Pantolacton, Allantoin, Pyrrolidinoncarbonsäuren und deren Salze sowie Bisabolol; Polyphenole, insbesondere Hydroxyzimtsäuren, 6,7-Dihydroxycumarine, Hydroxybenzoesäuren, Catechine, Tannine, Leukoanthocyanidine, Anthocyanidine, Flavanone, Flavone und Flavonole; Ceramide oder Pseudoceramide; Vitamine, Provitamine und Vitaminvorstufen; Pflanzenextrakte; Fette und Wachse wie Fettalkohole, Bienenwachs, Montanwachs und Paraffine; Quell- und Penetrationsstoffe wie Glycerin, Propylenglykolmonoethylether, Carbonate, Hydrogencarbonate, Guanidine, Harnstoffe sowie primäre, sekundäre und tertiäre Phosphate; Trübungsmittel wie Latex, Styrol/PVP- und Styrol/Acrylamid-Copolymere; Perlglanzmittel wie Ethylenglykolmono- und - distearat sowie PEG-3-distearat; sowie Treibmittel wie Propan-Butan-Gemische, N2O, Dimethylether, CO2 und Luft.
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Die Auswahl dieser weiteren Stoffe wird der Fachmann gemäß der gewünschten Eigenschaften der Mittel treffen. Bezüglich weiterer fakultativer Komponenten sowie der eingesetzten Mengen dieser Komponenten wird ausdrücklich auf die dem Fachmann bekannten einschlägigen Handbücher verwiesen. Die zusätzlichen Wirk- und Hilfsstoffe werden in den erfindungsgemäßen Zubereitungen bevorzugt in Mengen von jeweils 0,0001 bis 25 Gew.-%, insbesondere von 0,0005 bis 15 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht des jeweiligen Mittels, eingesetzt.
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Verfahren zum Färben von Keratinmaterial
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Die zuvor beschriebenen Mittel lassen sich hervorragend in Verfahren zum Färben von keratinischem Material, insbesondere von menschlichen Haaren, einsetzen.
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Ein zweiter Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist daher ein Verfahren zum Färben von keratinischem Material, insbesondere menschlichen Haaren, bei welchem ein Mittel, wie es bei der Beschreibung des ersten Erfindungsgegenstands im Detail offenbart wurde, auf die keratinischen Fasern aufgetragen wird und gegebenenfalls nach einer Einwirkzeit von 30 Sekunden bis 45 Minuten wieder ausgespült wird.
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Mit anderen Worten ist ein zweiter Gegenstand der Erfindung ein Verfahren zum Färben von keratinischem Material, insbesondere menschlichen Haaren, umfassend die folgenden Schritte:
- (1) Anwendung eines Färbemittels auf dem keratinischem Material, wobei das Färbemittel ein Mittel ist, wie es bei der Beschreibung der ersten Erfindungsgegenstand im Detail offenbart wurde,
- (2) Einwirken des Färbemittels auf dem keratinischen Material und
- (3) Ausspülen des Färbemittels mit Wasser.
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In Schritt (1) des erfindungsgemäßen Verfahrens wird das Mittel des ersten Erfindungsgegenstand auf dem keratinische Material, bei dem es sich ganz besonders bevorzugt um menschliche Haare handelt, angewendet.
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In Schritt (2) des erfindungsgemäßen Verfahrens wird das Mittel dann nach seiner Applikation auf das keratinische Material einwirken gelassen. In diesem Zusammenhang sind verschiedene Einwirkzeiten von beispielsweise 30 Sekunden bis 60 Minuten denkbar.
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Ein großer Vorteil des erfindungsgemäßen Färbesystems liegt jedoch darin, dass auch in sehr kurzen Zeiträumen nach kurzen Einwirkzeiten ein intensive Farbergebnis erzielt werden kann. Aus diesem Grund ist es von Vorteil, wenn die Anwendungsmischung nach ihrer Applikation nur für vergleichsweise kurze Zeiträume von 30 Sekunden bis 15 Minuten, bevorzugt von 30 Sekunden bis 10 Minuten, und besonders bevorzugt von 1 bis 5 Minuten auf dem Keratinmaterial verbleibt.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes Verfahren gekennzeichnet durch das
- (2) Einwirken des Färbemittels auf dem keratinischen Material für einen Zeitraum von 30 Sekunden bis 15 Minuten, bevorzugt von 30 Sekunden bis 10 Minuten, und besonders bevorzugt von 1 bis 5 Minuten.
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Im Anschluss an das Einwirken der Anwendungsmischung auf das Keratinmaterial wird diese schließlich in Schritt (3) des Verfahrens mit Wasser ausgespült.
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Hierbei kann die Anwendungsmischung in einer Ausführungsform nur mit Wasser, d.h. ohne Zuhilfenahme eines Nachbehandlungsmittels oder eines Shampoos, ausgewaschen werden. Auch die Anwendung eines Nachbehandlungsmittels oder Conditioners in Schritt (6) ist prinzipiell denkbar.
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Zur Lösung der erfindungsgemäßen Aufgabenstellung und zur Erhöhung des Anwendungskomforts hat es sich jedoch als ganz besonders bevorzugt herausgestellt, das Ausspülen des Mittels in Schritt (3) ausschließlich mit Wasser ohne Zuhilfenahme eines weiteren Nachbehandlungsmittels, Shampoos oder Conditioners vorzunehmen.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes Verfahren gekennzeichnet durch das
- (3) Ausspülen des Färbemittels ausschließlich mit Wasser.
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Verfahren zum Färben von Keratinmaterial, bei welchem zunächst das anwendungsbereite Mittel hergestellt wird.
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Wie bereits zuvor beschrieben, handelt es sich bei dem Mittel des ersten Erfindungsgegenstands um ein anwendungsbereites Mittel, das dem Anwender entweder direkt in seiner anwendungsbereiten Form zur Verfügung gestellt wird, oder aber das erst kurz vor der Anwendung durch Vermischen von verschiedenen Mitteln hergestellt wird.
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Um eine besonders feine Verteilung der erfindungsgemäßen Pigmente zu gewährleisten, hat es sich als ganz besonders bevorzugt herausgestellt, das anwendungsbereite Mittel kurz vor der Anwendung durch Vermischen von mindestens zwei verschiedenen Mitteln herzustellen.
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Im Rahmen einer besonders bevorzugten Ausführungsform wird das anwendungsbereite Mittel demnach durch Vermischen von mindestens zwei verschiedenen Mitteln hergestellt, wobei das erste dieser beiden Mittel mindestens ein aminofunkionalisiertes Silikonpolymer (a1) enthält und das zweite Mittel mindestens ein plättchenförmiges Metallpigment (a2) enthält.
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Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Anmeldung ist daher ein Verfahren zum Färben von keratinischem Material, insbesondere menschlichen Haaren, umfassend die folgenden Schritte:
- (1) Bereitstellung eines Mittels (I), wobei das Mittel (I) enthält:
- (a1) mindestens ein aminofunktionalisiertes Silikonpolymer,
- (2) Bereitstellung eines Mittels (II), wobei das Mittel (II) enthält:
- (a2) mindestens ein plättchenförmiges Metallpigment,
- (3) Herstellung einer Anwendungsmischung durch Vermischen der Mittel (I) und (II),
- (4) Applizieren der in Schritt (3) hergestellten Anwendungsmischung auf dem keratinischen Material,
- (5) Einwirken der in Schritt (4) applizierten Anwendungsmischung auf dem keratinischen Material und
- (6) Ausspülen der Anwendungsmischung mit Wasser,
wobei die Inhaltsstoffe (a1) und (a2) bei der Beschreibung des ersten Erfindungsgegenstands bereits im Detail offenbart wurden.
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Die Mittel (I) und/oder (II) können optional jeweils einen oder mehrere der zuvor beschriebenen zusätzlich einsetzbaren Inhaltsstoffe enthalten.
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Mehrkomponenten-Verpackungseinheit
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Zur Erhöhung des Anwenderkomforts können dem Anwender die zuvor beschriebenen Mittel in Form einer Mehrkomponenten-Verpackungseinheit zur Verfügung gestellt werden.
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Ein weiterer Gegenstand ist daher eine Mehrkomponenten-Verpackungseinheit (Kit-of-parts) zum Färben von keratinischem Material, insbesondere menschlichen Haaren, umfassend getrennt voneinander konfektioniert
- - einen ersten Container mit einem Mittel (I), wobei das Mittel (I) enthält:
- (a1) mindestens ein aminofunktionalisiertes Silikonpolymer und
- - einen zweiten Container mit einem Mittel (II), wobei das Mittel (II) enthält:
- (a2) mindestens ein plättchenförmiges Metallpigment,
wobei die Inhaltsstoffe (a1) und (a2) bei der Beschreibung des ersten Erfindungsgegenstands bereits im Detail offenbart wurden.
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Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Anmeldung ist eine Mehrkomponenten-Verpackungseinheit (Kit-of-parts) zum Färben von keratinischem Material, insbesondere menschlichen Haaren, umfassend getrennt konfektioniert
- - einen ersten Container mit einem Mittel (I), wobei das Mittel (I) enthält:
- (a1) mindestens ein aminofunktionalisiertes Silikonpolymer,
- - einen zweiten Container mit einem Mittel (II), wobei das Mittel (II) enthält:
- (a2) mindestens ein plättchenförmiges Metallpigment, und
- - einen dritten Container mit einem Mittel (III); wobei das Mittel (III) enthält:
- mindestens ein Alkylenglycole der Formel (AG) enthält, wobei
- x
- für eine ganze Zahl von 1 bis 10000, bevorzugt für eine ganze Zahl von 2 bis 800, weiter bevorzugt für eine ganze Zahl von 3 bis 600, noch weiter bevorzugt für eine ganze Zahl von 3 bis 400 und ganz besonders bevorzugt für eine ganze Zahl von 4 bis 200 steht,
wobei die Inhaltsstoffe (a1), (a2) und (AG) bei der Beschreibung des ersten Erfindungsgegenstands bereits im Detail offenbart wurden.
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Betreffend die weiteren bevorzugten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Verfahren und der erfindungsgemäßen Mehrkomponenten-Verpackungseinheit gilt mutatis mutantis das zum erfindungsgemäßen Mittel gesagte.
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Beispiele
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1. Formulierungen
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Es wurden die folgenden anwendungsbereiten Färbemittel hergestellt (alle Angaben, sofern nichts anderes angegeben ist, in Gewichtsprozent):
anwendungsbereites Färbemittel | V1 | V2 | E1 |
Colorona Precoius Gold (Merck) (Mica, CI 77891 (Titanium dioxide), Silica, CI 77491 (Iron oxides), Zinnoxide | 0,5 | --- | --- |
Colorona Bronze ((Merck), Mica, Eisenoxide (CI 77019 und Cl=77491) | --- | 0,5 | --- |
VPM Aluminium-Pigment (D(50) = 12 Mikrometer), (Alegrace Marvelous D 12/77-1 Shiny Silver) | --- | --- | 0,5 |
Aminosilikon (Dow Corning 2-8566 (Siloxanes and Silicones, 3-[(2-Aminoethyl)amino]-2-methylpropyl Me, Di-Me-Siloxane) | 0,74 | 0,74 | 0,74 |
PEG 6000 (Polyethylengyclol, Molekulargewicht 6000 bis 7500 g/mol) | 9,45 | 9,45 | 9,45 |
PEG 400 (Polyethylenglycol, Molekulargewicht 400 g/mol) | ad 100 | ad 100 | ad 100 |
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2. Anwendung
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Das zuvor hergestellte anwendungsbereite Mittel wurde jeweils auf Haarsträhnen (Firma Kerling, Typ „Euronatur-haar weiß“ (ENH)) aufgetragen (Flottenverhältnis: 1 g Mittel pro g Haarsträhne) und für drei Minuten einwirken gelassen. Im Anschluss daran wurden die Haarsträhne gründlich (1 Minute) mit Wasser ausgewaschen und getrocknet.
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3. Beurteiliung der Waschechtheit und des Haargefühls
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Die gefärbten Strähnen wurden von 5 geschulten Personen im Hinblick auf die Farbintensität und das Haargefühl beurteilt. Danach wurde jede Strähne mit der Hand gewaschen. Hierzu wurde jede Strähne mit Wasser angefeuchtet, danach wurde ein handelsübliches Shampoo (Schauma 7-Kräuter) auf die Strähne appliziert (0,25 g Shampoo pro 1 g Haar) und 30 Sekunden mit den Fingern einmassiert. Dann wurde die Strähne für 1 Minute unter fließendem, lauwarmem Wasser ausgespült und die Haarsträhne getrocknet. Der zuvor beschriebene Vorgang entspricht einer Haarwäsche. Für jede weitere Haarwäsche wurde der Vorgang wiederholt. Nach 3 Haarwäschen wurden die Strähnen erneut von 5 geschulten Personen im Hinblick auf die Farbintensität und das Haargefühl verglichen. Aus den Einzelwerten wurde jeweils der Mittelwert gebildet.
+++ = sehr hohe Farbintensität | ++ = mittlere Farbintensität | + = niedrige Farbintensität |
| V1 | V2 | E1 |
Farbintensität direkt nach der Färbung | +++ | +++ | +++ |
Farbintensität nach 3 Haarwäschen | ++ | ++ | +++ |
Griffgefühl direkt nach der Färbung | klebrig, stumpf | klebrig, stumpf | glatt, nicht klebrig |
Griffgefühl nach 3 Haarwäschen | klebrig | klebrig | glatt, nicht klebrig |
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3. weitere Formulierungsbeispiele
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Es wurden die folgenden anwendungsbereiten Färbemittel hergestellt (alle Angaben, sofern nichts anderes angegeben ist, in Gewichtsprozent):
anwendungsbereites Färbemittel | E2 | E3 | E4 |
VPM Aluminium-Pigment (D(50) = 12 Mikrometer, Alegrace Marvelous D 12/77-1 Shiny Silver) | 0,5 | 0,6 | 0,5 |
Unipure Red LC 381 (CI 77491 (Iron Oxides), Silica) | 0,8 | --- | --- |
Unipure Red LC 3079 (Pigment Red 7, CAS-Nr. 5281-04-9) | --- | --- | 0,4 |
Goldmann Pigment Bue 60 | --- | 0,95 | 0,4 |
Plantacare 2000 UP (Decyl Glucosid, Wasser) | 0,5 | --- | --- |
Wasser (dest.) | 3,9 | --- | --- |
PPG-14 Butyl ether (UCON FLUID AP) | 1,0 | 1,0 | 1,0 |
PPG-3 Benzyl Ether Myristat (Crodamol STS-LQ-(MH) | --- | --- | 3,3 |
Aminosilikon (Dow Corning 2-8566 (Siloxanes and Silicones, 3-[(2-Aminoethyl)amino]-2-methylpropyl Me, Di-Me-Siloxane) | 0,74 | 0,74 | 0,74 |
PEG 6000 (Polyethylengyclol, Molekulargewicht 6000 bis 7500 g/mol) | 19,4 | 9,4 | 14,0 |
PEG 400 (Polyethylenglycol, Molekulargewicht 400 g/mol) | ad 100 | ad 100 | ad 100 |
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Die mit den Formulierungen E2, E3 und E4 gefärbten Haarsträhnen besaßen eine intensive Färbung und ein angenehmes, weiches Griffgefühl.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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