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DE102021205302A1 - Kraftfahrzeugbatterie für ein Kraftfahrzeug sowie deren Verwendung in einem Kraftfahrzeug - Google Patents

Kraftfahrzeugbatterie für ein Kraftfahrzeug sowie deren Verwendung in einem Kraftfahrzeug Download PDF

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Publication number
DE102021205302A1
DE102021205302A1 DE102021205302.5A DE102021205302A DE102021205302A1 DE 102021205302 A1 DE102021205302 A1 DE 102021205302A1 DE 102021205302 A DE102021205302 A DE 102021205302A DE 102021205302 A1 DE102021205302 A1 DE 102021205302A1
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DE
Germany
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motor vehicle
vehicle battery
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holding
holding section
Prior art date
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Pending
Application number
DE102021205302.5A
Other languages
English (en)
Inventor
Thomas Eichinger
Tilman Kaiser
Georg Votteler
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Mahle International GmbH
Original Assignee
Mahle International GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
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Priority to US17/752,854 priority patent/US20220379708A1/en
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Kraftfahrzeugbatterie (1) für ein Kraftfahrzeug (15), mit einem einstückigen Halter (2), der über einen Biegeabschnitt (3) des Halters (2) miteinander verbundene Halteabschnitte (4, 5) aufweist, wobei der Biegeabschnitt (3) bei einer Krafteinleitung (6) an den Halteabschnitten (4, 5) eine Biegung (7) mindestens eines Halteabschnitts (4, 5) um eine Biegeachse (8) des Biegeabschnitts (3) ermöglicht. Die Erfindung betrifft weiterhin die Verwendung einer Kraftfahrzeugbatterie (1) in einem Kraftfahrzeug (15), inbs. in einem elektrisch angetriebenen Kraftfahrzeug, wobei die Kraftfahrzeugbatterie (1) mindestens einen solchen Halter (2) aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Kraftfahrzeugbatterie für ein Kraftfahrzeug gemäß dem Gegenstand des Anspruchs 1 sowie eine Verwendung einer solchen Kraftfahrzeugbatterie in einem Kraftfahrzeug gemäß dem Gegenstand des nebengeordneten Anspruchs.
  • Konstruktive Lösungen für Kraftfahrzeugbatterien für Kraftfahrzeuge sind bekannt. Mit ihnen ist erreichbar, dass entsprechende Kraftfahrzeugbatterien relativ sicher und fest an einem Kraftfahrzeug fixiert werden können. Nachteilig an diesen konstruktiven Lösungen ist jedoch, dass sie steigende Anforderungen an die Unfallsicherheit einer Kraftfahrzeugbatterie, was nachfolgend als Synonym für das Verhalten einer Kraftfahrzeugbatterie in einem Unfall verstanden werden soll, nicht ausreichend gut erfüllen können. Insb. kann mit den bekannten konstruktiven Lösungen nicht zuverlässig verhindert werden, dass ein Störkörper, der bei einem entsprechenden Unfall eine mechanische Krafteinleitung auf eine Kraftfahrzeugbatterie ausübt und in die Kraftfahrzeugbatterie bis zum Erreichen einer bestimmten Gegenkraft eindringt, Kraftfahrzeugbatterie-Anbauteile mechanisch überbelastet und/oder diese Kraftfahrzeugbatterie-Anbauteile in ein Gehäuse der Kraftfahrzeugbatterie eintreibt, also dass diese das Gehäuse durchschlagen und ggf. sicherheitsrelevante Innenkomponenten der Kraftfahrzeugbatterie beschädigen.
  • Die Aufgabe der Erfindung liegt darin, eine demgegenüber verbesserte oder zumindest eine andere Ausführungsform einer Kraftfahrzeugbatterie anzugeben.
  • Bei der vorliegenden Erfindung wird diese Aufgabe insb. durch die Gegenstände der unabhängigen Ansprüche gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche und der Beschreibung.
  • Der Grundgedanke der Erfindung liegt darin, Kraftfahrzeugbatterie-Anbauteile, die vorliegend durch Halter realisiert sind, mit einem Biegeabschnitt auszustatten, so dass diese bei einer Krafteinleitung, insb. durch einen Störkörper, eine Ausweichbewegung in Form einer Biegung vollführen können.
  • Hierzu ist vorgesehen, dass eine Kraftfahrzeugbatterie für ein Kraftfahrzeug, mit einem, insb. separaten, einstückigen Halter ausgerüstet ist, der über einen Biegeabschnitt des Halters miteinander verbundene Halteabschnitte aufweist. Der Biegeabschnitt realisiert bei einer Krafteinleitung an den Halteabschnitten eine Biegung mindestens eines Halteabschnitts um eine Biegeachse des Biegeabschnitts. Dadurch ist es vorteilhafterweise möglich, dass zumindest ein kraftbeaufschlagter Halteabschnitt der Krafteinleitung, der zweckmäßigerweise eine Kraftrichtung zugeordnet ist, quer bezüglich der Krafteinleitung ausweichen kann, was zweckmäßigerweise unter plastischer Verformung des Biegeabschnitts und weiter zweckmäßigerweise im Rahmen einer Relativbewegung des kraftbeaufschlagten Halteabschnitts um die besagte Biegeachse relativ zu wenigstens einem anderen Halteabschnitt erfolgt. Dadurch kann ein Halteabschnitt einer direkten Kraftbeaufschlagung durch die Krafteinleitung entgehen, so dass insb. eine Penetration eines Gehäuses der Kraftfahrzeugbatterie durch einen kraftbeaufschlagten Halteabschnitt zuverlässig verhindert werden kann, was bspw. für die angesprochene Unfallsicherheit der erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugbatterie vorteilhaft ist. Weiterhin kann durch die Biegung mindestens eines Halteabschnitts auch eine Abschwächung der Krafteinleitung erreicht werden, etwa wie bei einer energieabsorbierenden Unfallstruktur.
  • Zweckmäßig ist, wenn der Biegeabschnitt duktil ausgebildet ist. Dadurch gelingt es, dass ein Halteabschnitt des Halters um die Biegeachse des Biegeabschnitts herumgebogen werden kann, wenn am Halter bzw. an seinen Halteabschnitten eine entsprechende Krafteinleitung stattfindet, ohne dass der Biegeabschnitt durch Sprödbruch versagt, was zu einer Beendigung der Biegung führen könnte. Hierbei können duktile Materialeigenschaften des Biegeabschnitts von Vorteil sein, d.h. das das Material des Biegeabschnitts zu einem gewissen Grad Fließfähigkeit besitzt. Ebenso könnte der Biegeabschnitt federelastisch gestaltet sein, was nach der Rücknahme einer Krafteinleitung vom jeweiligen Halteabschnitt zu einem gewissen Rückstelleffekt führen könnte.
  • Weiterhin kann es zweckmäßig sein, wenn der Biegeabschnitt sowie die Halteabschnitte materialgleich ausgebildet sind. Das bedeutet, dass der Biegeabschnitt und die Halteabschnitte aus dem gleichen Material hergestellt sind. Dabei bilden der Biegeabschnitt und die Halteabschnitte eine integrale Baueinheit, die als einstückiger Halter bezeichnet werden kann. Zumindest grundsätzlich kann man sich vorstellen, dass der Biegeabschnitt und die Halteabschnitte jeweils aus unterschiedlichen Materialien hergestellt und so zusammengefügt sind, dass sie eine integrale Baueinheit bilden, die als einstückiger Halter bezeichnet werden kann.
  • Der Halter oder der Biegeabschnitt und/oder die Halteabschnitte können prinzipiell aus einem beliebigen Material hergestellt sein, jedoch eignet sich insb. ein Metallwerkstoff, ein Kunststoffwerkstoff oder ein Verbundwerkstoff.
  • In diesem Zusammenhang kann man sich auch vorstellen, dass der Halter, insb. dessen Biegeabschnitt sowie dessen Halteabschnitte, zweckmäßigerweise aus einem monolithischen Material hergestellt sind. Das bedeutet, dass dieser Halter aus einem zusammenhängenden, fugenlos Stück bestehen kann, das eine integrale Baueinheit definiert, die als einstückiger Halter bezeichnet werden kann.
  • Die Kraftfahrzeugbatterie kann sich ferner dadurch auszeichnen, dass exakt zwei Halteabschnitte vorgesehen sind, die über einen Biegeabschnitt, insb. duktil, miteinander verbunden sind. Ein erster Halteabschnitt dieser beiden Halteabschnitte kann dabei an einem Gehäuse der Kraftfahrzeugbatterie fixiert sein, während ein zweiter Halteabschnitt dieser beiden Halteabschnitte an einem Kraftfahrzeugstrukturteil des Kraftfahrzeugs fixiert oder fixierbar und/oder an einem Kraftfahrzeugperipherieteil des Kraftfahrzeugs fixiert oder fixierbar ist. Ein Kraftfahrzeugstrukturteil des Kraftfahrzeugs kann dabei eine strukturgebende Komponente des Kraftfahrzeugs sein, insb. ein Querträger oder Längsträger. Ein Kraftfahrzeugperipherieteil kann dagegen durch eine nicht strukturgebende Komponente des Kraftfahrzeugs gebildet sein, insb. eine elektrische Leitung oder andere nicht strukturgebende Komponenten des Kraftfahrzeugs. Dadurch ist insgesamt eine günstig herstellbare Ausführungsform einer Kraftfahrzeugbatterie mit Halter angegeben, die dadurch über mindestens einen Halter am Kraftfahrzeug angeordnet ist und ggf. elektrische Leitungen oder andere nicht strukturgebende Komponenten des Kraftfahrzeugs tragen kann. Es versteht sich von selbst, dass die Kraftfahrzeugbatterie mit mehr als einem, bspw. vier oder mehr, Haltern ausgerüstet sein kann, wodurch sich die Kraftfahrzeugbatterie relativ sicher und fest mit dem Kraftfahrzeug verbinden lässt.
  • Zweckmäßig ist, wenn der erste Halteabschnitt bezüglich dem zweiten Halteabschnitt orthogonal ausgerichtet ist. D.h. dass zwischen den beiden Halteabschnitten ein Winkel von 90° aufgespannt ist. Andere Winkel sind zumindest zweckmäßig vorstellbar, bspw. Winkel in einem Toleranzbereich von +/- 5° um die beschriebene orthogonale Ausrichtung. Dadurch kann die Kraftfahrzeugbatterie relativ einfach und zügig mit einem Kraftfahrzeugstrukturteil des Kraftfahrzeugs verbunden werden.
  • Weiter zweckmäßig ist, wenn der Biegeabschnitt des Halters mit einem Radius oder in Form einer Ellipse oder in Form einer Evolvente vom ersten Halteabschnitt in den zweiten Halteabschnitt übergeht. Dadurch ist sozusagen ein stetiger, nicht sprunghafter Übergang von dem einen zum anderen Halteabschnitt realisiert. Mit anderen Worten kann das bedeuten, dass der Biegeabschnitt in einer Querschnittsebene im Profil eine geschwungene Kontur aufweist, insb. so dass die Kontur oder die Konturlinien des Biegeabschnitts einen Radius, eine Ellipse oder eine Evolvente beschreiben. Dadurch kann die Biegung mindestens eines Halteabschnitts, insb. in eine vorgegebene Richtung, relativ einfach realisiert werden.
  • Ferner kann vorgesehen sein, dass der erste Halteabschnitt einen Fixierabschnitt aufweist oder bildet, welcher eine ebene Bestückungsfläche definiert, wobei der erste Halteabschnitt über die vollflächig direkt oder indirekt an einer bezüglich einer Fahrtrichtung des Kraftfahrzeugs orthogonal ausgerichteten Seitenmantelfläche des Gehäuses der Kraftfahrzeugbatterie abgestützte Bestückungsfläche des Fixierabschnitts am Gehäuse fixiert ist. Die Fixierung kann dauerhaft oder lösbar sein. Die Fixierung des ersten Halteabschnitts am Gehäuse kann ferner durch eine Verschraubung und/oder eine Verschweißung und/oder eine Verklebung realisiert sein. Zwischen der Bestückungsfläche des Halters und der Seitenmantelfläche des Gehäuses kann eine Zwischenschicht angeordnet sein, wobei es sich zweckmäßigerweise um eine Schwingungsentkopplung oder ähnliches handeln kann. Dadurch kann der Halter vorteilhafterweise relativ kostengünstig und mit einfachen fertigungstechnischen Mitteln am Gehäuse der Kraftfahrzeugbatterie festgemacht werden.
  • Weiter zweckmäßig ist, wenn der zweite Halteabschnitt einen weiteren Fixierabschnitt aufweist oder bildet, welcher ein Fixiermittel aufweist und eine ebene weitere Bestückungsfläche definiert, wobei der zweite Halteabschnitt über die vollflächig direkt oder indirekt an einer Montagefläche des Kraftfahrzeugstrukturteils des Kraftfahrzeugs abgestützte weitere Bestückungsfläche und mithilfe des Fixiermittels am Kraftfahrzeugstrukturteil angeordnet ist. Auch hier kann die Fixierung dauerhafter Natur oder wieder lösbar sein. Das Fixiermittel kann durch eine Fixiermittelausnehmung, insb. ein Schraubloch für eine Befestigungsschraube, realisiert sein, durch die ein am Halteabschnitt sowie am Kraftfahrzeugteil angeordnetes Fixiermittel, insb. eine Befestigungsschraube, durchgreifen kann, um so den zweiten Halteabschnitt am Kraftfahrzeugteil zu fixieren oder zumindest fixierbar zu machen. Zwischen der weiteren Bestückungsfläche des Halters und der Montagefläche des Kraftfahrzeugteils kann eine weitere Zwischenschicht angeordnet sein, wobei es sich zweckmäßigerweise um eine Schwingungsentkopplung oder ähnliches handeln kann. Das Fixiermittel kann bspw. auch durch einen Gewindestift oder ähnliches realisiert sein.
  • Weiter zweckmäßig kann zumindest der zweite Halteabschnitt an einem vom Biegeabschnitt entfernten, bezüglich dem Gehäuse der Kraftfahrzeugbatterie abgewandten freien Stirnabschnitt eine Fase oder Schräge oder Abflachung aufweisen. Zweckmäßigerweise kann auch der erste Halteabschnitt eine solche Fase oder Schräge oder Abflachung aufweisen. Weiter zweckmäßigerweise ist diese Fase eine Gleitfläche und bezüglich der Krafteinleitung bzw. der Kraftrichtung der Krafteinleitung und/oder bezüglich einer Hauptausdehnungsrichtung des zweiten Halteabschnitts winkelig verkippt gestaltet, bspw. um einschließlich 1° bis kleiner 90° verkippt. Dadurch kann bei einer durch einen Störkörper verursachten Krafteinleitung am zweiten Halteabschnitt, stets der zweite Halteabschnitt über die Gleitfläche bzw. die Fase am Störkörper in eine vorgegebene Richtung abgleiten und eine gewünschte Biegung um den Biegeabschnitt realisieren. Die Fase bzw. die Gleitfläche kann bspw. auch durch eine nach außen hin, d.h. in Richtung weg vom Gehäuse der Kraftfahrzeugbatterie oder in Richtung der Hauptausdehnungsrichtung des zweiten Halteabschnitts abnehmende Wandstärke des zweiten Halteabschnitts realisiert sein. Dadurch hat der zweite Halteabschnitt zweckmäßigerweise an seinem freien Stirnabschnitt eine kleinere Wandstärke als an seiner Wurzel im Bereich des Biegeabschnitts. Dadurch kann die Biegung um den Biegeabschnitt sichergestellt oder zumindest begünstigt werden.
  • Die Kraftfahrzeugbatterie oder ein Verfahren zum Abklappen eines Halteabschnitts eines Halters einer Kraftfahrzeugbatterie kann sich ferner dadurch auszeichnen, dass die beiden über einen Biegeabschnitt verbundene Halteabschnitte des Halters aus einem Ausgangszustand, in welchem die beiden Halteabschnitte zueinander orthogonal oder zumindest winkelig zueinander ausgerichtet sind, insb. so wie vorstehend beschrieben, heraus durch Biegung um die Biegeachse herum in einen umgebogenen Zustand überführt werden, in dem sie in einer gemeinsamen Ebene liegen und/oder sich jeweils am Gehäuse der Kraftfahrzeugbatterie berührend abstützen, insb. spaltfrei und/oder vollflächig. Zweckmäßigerweise Fallen die besagte Ebene und eine Seitenmantelfläche des Gehäuses der Kraftfahrzeugbatterie zusammen oder sind zumindest parallel zueinander ausgerichtet. Dadurch kann eine Penetration des Gehäuses der Kraftfahrzeugbatterie durch einen kraftbeaufschlagten Halteabschnitt verhindert werden.
  • Die vorstehend genannte Aufgabe wird zusätzlich durch eine Verwendung einer Kraftfahrzeugbatterie gemäß der vorangehenden Beschreibung in einem Kraftfahrzeug, inbs. in einem elektrisch angetriebenen Kraftfahrzeug, gelöst, wobei die Kraftfahrzeugbatterie mindestens einen Halter gemäß der vorhergehenden Beschreibung hat und in das Kraftfahrzeug eingebaut ist und zur Speisung von dort befindlichen elektrischen Verbrauchern eingesetzt wird.
  • Zusammenfassend bleibt festzuhalten: Die vorliegende Erfindung betrifft vorzugsweise eine Kraftfahrzeugbatterie für ein Kraftfahrzeug, mit einem einstückigen Halter, der über einen Biegeabschnitt des Halters miteinander verbundene Halteabschnitte aufweist, wobei der Biegeabschnitt bei einer Krafteinleitung an den Halteabschnitten eine Biegung mindestens eines Halteabschnitts um eine Biegeachse des Biegeabschnitts ermöglicht. Die Erfindung betrifft weiterhin zweckmäßigerweise die Verwendung einer Kraftfahrzeugbatterie in einem Kraftfahrzeug, inbs. in einem elektrisch angetriebenen Kraftfahrzeug, wobei die Kraftfahrzeugbatterie mindestens einen solchen Halter aufweist.
  • Weitere wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und aus der zugehörigen Figurenbeschreibung anhand der Zeichnungen.
  • Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
  • Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert, wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder ähnliche oder funktional gleiche Komponenten beziehen.
  • Es zeigen, jeweils schematisch
    • 1 und 2 in zwei perspektivischen Ansichten eine Unfallsituation zwischen einer Kraftfahrzeugbatterie nach dem Stand der Technik und einem Störkörper, der beim Aufprall auf diese Kraftfahrzeugbatterie eine mechanische Krafteinleitung auf die Kraftfahrzeugbatterie und deren Kraftfahrzeugbatterie-Anbauteile ausübt und in die Kraftfahrzeugbatterie bis zum Erreichen einer bestimmten Gegenkraft eindringt, wobei ein Kraftfahrzeugbatterie-Anbauteil mechanisch überbelastet und in ein Gehäuse dieser Kraftfahrzeugbatterie eingetrieben wird,
    • 3 und 4 in zwei perspektivischen Ansichten eine Unfallsituation zwischen einer erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugbatterie und einem Störkörper, der beim Aufprall auf diese Kraftfahrzeugbatterie eine mechanische Krafteinleitung auf die Kraftfahrzeugbatterie und deren Kraftfahrzeugbatterie-Anbauteile ausübt und in die Kraftfahrzeugbatterie bis zum Erreichen einer bestimmten Gegenkraft eindringt, wobei ein als erfindungsgemäßer Halter realisiertes an dieser Kraftfahrzeugbatterie angeordnetes Kraftfahrzeugbatterie-Anbauteil in einem Biegeabschnitt um etwa 90° umgebogen und bündig in eine bezüglich einer Seitenmantelfläche des Gehäuses des Kraftfahrzeugbatterie parallel ausgerichteten Ebene gelegt wird, so dass sich der Halter am Gehäuse abstützt, wodurch eine mechanisch Überbelastung und eine Penetration des Gehäuses verhindert ist, wobei der Halter in 3 in einem Ausgangszustand und einem punktiert angedeuteten umgebogenen Zustand und in 4 lediglich im umgebogene Zustand angedeutet ist,
    • 5 in einer Seitenansicht eine alternative Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugbatterie, wobei der dortige Halter eine Fase aufweist und sowohl in einem Ausgangszustand und einem punktiert angedeuteten umgebogenen Zustand angedeutet ist,
    • 6 in einer Seitenansicht eine alternative weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugbatterie, wobei der dortige Halter eine Fase aufweist, die durch eine abnehmende Wandstärke eines zweiten Halteabschnitts des Halters realisiert ist, und wobei der dortige Halter in einem Ausgangszustand und einem punktiert angedeuteten umgebogenen Zustand angedeutet ist,
    • 7 in einer Seitenansicht eine alternative weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugbatterie, wobei der dortige Halter in einem Ausgangszustand und einem punktiert angedeuteten umgebogenen Zustand angedeutet ist und zuletzt in
    • 8 in einer Seitenansicht die Ausführungsform gemäß 7, jedoch mit dem Unterschied, dass ein Biegeabschnitt des dortigen Halters mit einem Radius oder in Form einer Ellipse, was in 7 in einem punktiert umrahmten Ausschnitt dargestellt ist, oder in Form einer Evolvente, was in 7 in einem punktiert umrahmten weiteren Ausschnitt dargestellt ist, vom einem ersten Halteabschnitt in einen zweiten Halteabschnitt übergeht.
  • Die 1 und 2 illustrieren gemeinsam und jeweils in einer perspektivischen Ansicht eine Unfallsituation, die auch eine Prüfsituation darstellen kann, zwischen einerseits einer Kraftfahrzeugbatterie 34 nach dem Stand der Technik und andererseits einem Störkörper 28, der einen beliebigen Unfallgegner oder Prüfkörper repräsentieren kann, der beim Aufprall in einer als Störkörperbewegungsrichtung 30 bezeichneten Richtung auf diese Kraftfahrzeugbatterie 34 eine mechanische Krafteinleitung 6, in einer als Kraftrichtung 13 bezeichneten Richtung, vgl. 2, auf die Kraftfahrzeugbatterie 34 und deren Kraftfahrzeugbatterie-Anbauteile ausübt. Der Störkörper 28 dringt dabei in die Kraftfahrzeugbatterie 34 bis zum Erreichen einer bestimmten Gegenkraft ein, vgl. 2, wobei ein an dieser Kraftfahrzeugbatterie 34 angeordnetes Kraftfahrzeugbatterie-Anbauteil mechanisch überbelastet und in ein Gehäuse dieser Kraftfahrzeugbatterie 34 eingetrieben wird. Dieses Gehäuse wird daher durchschlagen, so dass ggf. sicherheitsrelevante Innenkomponenten der Kraftfahrzeugbatterie 34 beschädigt sind, was unerwünscht ist.
  • Die 3 bis 8 illustrieren verschiedene Ausführungsbeispiele einer im Gesamten mit der Bezugsziffer 1 bezeichneten erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugbatterie für ein lediglich stark vereinfacht angedeutetes Kraftfahrzeug 15 das in einer mittels eines Pfeils angedeuteten Fahrtrichtung 16 auf einem Untergrund 31 bewegt werden kann. Die Kraftfahrzeugbatterie 1 kann in einem solchen Kraftfahrzeug 15, bei welchem es sich bspw. um ein elektrisch angetriebenes Kraftfahrzeug handelt, verwendet werden, um entweder elektrische Verbraucher des Kraftfahrzeugs 15 und/oder einen elektrischen Antrieb des Kraftfahrzeugs 15 mit elektrischer Energie zu speisen. Zu diesem Zweck ist die Kraftfahrzeugbatterie 1 über Halter 2 an Kraftfahrzeugstrukturteilen 17 des Kraftfahrzeugs 15 exemplarisch lösbar fixiert.
  • Bezugnehmend auf 3 und 4 kann man in zwei perspektivischen Ansichten eine mit der in 1 und 2 illustrierten Unfallsituation vergleichbare Unfallsituation erkennen, wobei nun aber ein Störkörper 28 in einer Störkörperbewegungsrichtung 30 auf eine erfindungsgemäße Kraftfahrzeugbatterie 1 trifft, vgl. insb. 3. Beim Aufprall des Störkörpers 28 auf die Kraftfahrzeugbatterie 1 wird exemplarisch eine mechanische Krafteinleitung 6 auf die Kraftfahrzeugbatterie 1 und deren Kraftfahrzeugbatterie-Anbauteile, welche exemplarisch durch einen einzigen Halter 2 realisiert sind, bewirkt, vgl. 4. Der Störkörper 28 dringt dabei in die Kraftfahrzeugbatterie 1 ein, bis eine bestimmte Gegenkraft erreicht ist. Der besagte Halter 2, der sich zunächst in einem Ausgangszustand 32 befindet, der in 3 mit durchgezogenen Linien des Halters 2 angedeutet ist, wird durch die besagte Krafteinleitung 6 an einem Biegeabschnitt 3 des Halters 2 umgebogen und bündig in eine bezüglich einer ebenen Seitenmantelfläche 12 eines Gehäuses 9 der Kraftfahrzeugbatterie 1 parallel ausgerichtete Ebene 29, die in 3 und 4 lediglich ausschnittsweise und mit punktierten Linien angedeutet ist, gelegt, so dass sich der Halter 2 am Gehäuse 9 der Kraftfahrzeugbatterie 1 flächig abstützen kann, was als umgebogener Zustand 33 bezeichnet und in den 3 und 4 jeweils mit punktierten Linien des Halters 2 angedeutet ist. Dadurch kann eine mechanische Überbelastung des Halters 2 und/oder des Gehäuses 9 sowie eine Penetration des Halters 2 in das Gehäuse 9 der Kraftfahrzeugbatterie 1 verhindert werden, so dass sicherheitsrelevante Innenkomponenten der Kraftfahrzeugbatterie 1 nicht beschädigt und die steigenden Anforderungen an die Unfallsicherheit einer Kraftfahrzeugbatterie erfüllbar sind.
  • Um die vorstehend beschriebene Funktionalität bei einem Halter 2 technisch erreichen zu können, ist, zunächst wieder bezugnehmend auf 3 und 4, vorgesehen, dass der Halter 2 bezüglich der Kraftfahrzeugbatterie 1 und/oder dessen Gehäuse 9 eine separate Baueinheit bildet. Der Halter 2 verfügt über einen mit Bezugsziffer 3 bezeichneten Biegeabschnitt, welcher exemplarisch einen ersten Halteabschnitt 4 mit einem zweiten Halteabschnitte 5 stofflich verbindet, wobei er sozusagen sandwichartig zwischen den beiden Halteabschnitten 4, 5 angeordnet ist, so dass ein zusammenhängender einstückiger Halter 2 vorliegt. Der Biegeabschnitt 3 ist zweckmäßigerweise duktil und ermöglicht bei einer durch den Störkörper 28 aufgebrachten Krafteinleitung 6 in einer Kraftrichtung 13 an den Halteabschnitten 4, 5 eine durch einen Pfeil angedeutet Biegung 7 mindestens eines Halteabschnitts 4, 5 quer zur Kraftrichtung 13 um eine Biegeachse 8 des Biegeabschnitts 3. Hierbei ist es zweckmäßig, wenn die Biegeachse 8 des Biegeabschnitts 3 bspw. durch eine imaginäre Schnittlinie zwischen den Flächen der Halteabschnitte 4, 5 oder durch die Hauptausdehnungsrichtung des Biegeabschnitts 3 definiert ist.
  • In 3 und 4 kann man ferner erkennen, dass der erste Halteabschnitt 4 dieser beiden Halteabschnitte 4, 5 an der Seitenmantelfläche 12 des Gehäuses 9 der Kraftfahrzeugbatterie 1 fixiert und der zweite Halteabschnitt 5 dieser beiden Halteabschnitte 4, 5 am Kraftfahrzeugstrukturteil 17 des Kraftfahrzeugs 15 fixiert ist. Weiterhin kann man zumindest in 3 gut erkennen, dass im Ausgangszustand 32 des Halters 2 der erste Halteabschnitt 4 bezüglich dem zweiten Halteabschnitt 5 um etwa 90° also orthogonal ausgerichtet ist, während in 3 und 4 zu erkennen ist, dass im umgebogenen Zustand 33 des Halters 2 der erste Halteabschnitt 4 bezüglich dem zweiten Halteabschnitt 5 um etwa 180° ausgerichtet ist, so dass die beiden Halteabschnitte 4, 5 in der besagten Ebene 29 und berührend an der Seitenmantelfläche 12 des Gehäuses 9 liegen.
  • Wieder bezugnehmen auf die 3 und 4 ist noch zu erläutern, dass der erste Halteabschnitt 4 einen Fixierabschnitt 10 aufweist, welcher eine ebene Bestückungsfläche 11 definiert. Der erste Halteabschnitt 4 ist dabei über die Bestückungsfläche 11 vollflächig direkt an der bezüglich der Fahrtrichtung 16 des Kraftfahrzeugs 15 orthogonal ausgerichteten Seitenmantelfläche 12 des Gehäuses 9 der Kraftfahrzeugbatterie 1 abgestützt und fixiert, bspw. verschweißt oder verklebt. Der zweite Halteabschnitt 5 hat einen weiteren Fixierabschnitt 23, welcher ein Fixiermittel 24 aufweist und eine ebene weitere Bestückungsfläche 25 definiert, wobei der zweite Halteabschnitt 5 über die vollflächig direkt an einer Montagefläche 19 des Kraftfahrzeugstrukturteils 17 des Kraftfahrzeugs 15 abgestützte weitere Bestückungsfläche 25 und mithilfe des Fixiermittels 24 am Kraftfahrzeugstrukturteil 17 angeordnet und fixiert ist.
  • Der Biegeabschnitt 3 und die beiden Halteabschnitte 4, 5, also der gesamte Halter 2, sind exemplarisch aus einem duktilen, materialgleichen monolithischen Material hergestellt, so dass insb. der Biegeabschnitt 3 bei Biegung 7 mindestens eines Halteabschnitts 4, 5 um die Biegeachse 8 des Biegeabschnitts 3 nicht durch Sprödbruch versagt.
  • Die 5 zeigt in einer Seitenansicht eine alternative Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugbatterie 1, wobei der dortige Halter 2 in einem Ausgangszustand 32 und einem punktiert angedeuteten umgebogenen Zustand 33 präsentiert ist. Der zweite Halteabschnitt 5 des Halters 2 hat an einem vom Biegeabschnitt 3 entfernten, bezüglich der Seitenmantelfläche 12 des Gehäuses 9 der Kraftfahrzeugbatterie 1 abgewandten freien Stirnabschnitt 26 eine Fase 27, die bezüglich der illustrierten Krafteinleitung 6 bzw. der Kraftrichtung 13 der Krafteinleitung 6 winkelig verkippt gestaltet ist, so dass bei einer durch den Störkörper 28 verursachten Krafteinleitung 6 am zweiten Halteabschnitt 5, der zweite Halteabschnitt 5 über die Gleitfläche bzw. die Fase 27 am Störkörper 28 in eine vorgegebene Richtung abgleiten und eine gewünschte Biegung 7 um den Biegeabschnitt 3 herum realisieren kann.
  • Die 6 zeigt in einer Seitenansicht eine alternative weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugbatterie 1, wobei der dortige Halter 2 so wie in 5 in einem Ausgangszustand 32 und einem punktiert angedeuteten umgebogenen Zustand 33 präsentiert ist. Der Halter 2 bzw. der Halteabschnitt 5 des Halters 2 hat, wie im vorausgehenden Ausführungsbeispiel, eine Fase 27 an einem vom Biegeabschnitt 3 entfernten, bezüglich der Seitenmantelfläche 12 des Gehäuse 9 der Kraftfahrzeugbatterie 1 abgewandten freien Stirnabschnitt 26. Im Unterschied zum vorausgehenden Ausführungsbeispiel ist die vorliegende Fase 27 allerdings durch eine vom Gehäuse 9 der Kraftfahrzeugbatterie 1 zum Stirnabschnitt 26 hin abnehmende Wandstärke des zweiten Halteabschnitts 5 des Halters 2 realisiert. Dieser Halteabschnitt 5 ist also an seinem freien Ende dünner als an seiner gehäuseseitigen Wurzel.
  • Weiterhin zeigt die 7, in einer Seitenansicht eine alternative weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugbatterie 1, wobei der dortige Halter 2 in einem Ausgangszustand 32 und einem punktiert angedeuteten umgebogenen Zustand 33 angedeutet ist. Der Halter 2 bzw. der Halteabschnitt 5 des Halters 2 hat eine Fase 27 an einem vom Biegeabschnitt 3 entfernten, bezüglich des Gehäuses 9 der Kraftfahrzeugbatterie 1 abgewandten freien Stirnabschnitt 26. Im Unterschied zu den vorausgehenden Ausführungsbeispielen ist diese Fase 27 allerdings bezüglich der illustrierten Krafteinleitung 6 bzw. der Kraftrichtung 13 der Krafteinleitung 6 quer orientiert.
  • Zuletzt zeigt die 8 in einer Seitenansicht die Ausführungsform gemäß 7, jedoch mit dem Unterschied, dass ein Biegeabschnitt 3 des dortigen Halters 2 mit einem Radius r oder in Form einer Ellipse e, was in 7 in einem punktiert umrahmten Ausschnitt dargestellt ist, oder in Form einer Evolvente ev, was in 7 in einem punktiert umrahmten weiteren Ausschnitt dargestellt ist, vom ersten Halteabschnitt 4 des Halters 2 in den zweiten Halteabschnitt 5 des Halters 2 übergeht, oder umgekehrt.

Claims (12)

  1. Kraftfahrzeugbatterie (1) für ein Kraftfahrzeug (15), - mit einem einstückigen Halter (2), der über einen Biegeabschnitt (3) des Halters (2) miteinander verbundene Halteabschnitte (4, 5) aufweist, - wobei der Biegeabschnitt (3) bei einer Krafteinleitung (6) an den Halteabschnitten (4, 5) eine Biegung (7) mindestens eines Halteabschnitts (4, 5) um eine Biegeachse (8) des Biegeabschnitts (3) ermöglicht.
  2. Kraftfahrzeugbatterie (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Biegeabschnitt (3) duktil ausgebildet ist.
  3. Kraftfahrzeugbatterie (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Biegeabschnitt (3) sowie die Halteabschnitte (4, 5) materialgleich ausgebildet sind.
  4. Kraftfahrzeugbatterie (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Halter (2) aus einem monolithischen Material hergestellt ist.
  5. Kraftfahrzeugbatterie (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass - zwei Halteabschnitte (4, 5) vorgesehen sind, die über den Biegeabschnitt (3) miteinander verbunden sind, - wobei ein erster Halteabschnitt (4) dieser beiden Halteabschnitte (4, 5) an einem Gehäuse (9) der Kraftfahrzeugbatterie (1) fixiert und ein zweiter Halteabschnitt (5) dieser beiden Halteabschnitte (4, 5) an einem Kraftfahrzeugstrukturteil (17) des Kraftfahrzeugs (15) fixiert oder fixierbar ist oder an einem Kraftfahrzeugperipherieteil des Kraftfahrzeugs (15) fixiert oder fixierbar ist.
  6. Kraftfahrzeugbatterie (1) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Halteabschnitt (4) bezüglich dem zweiten Halteabschnitt (5) orthogonal ausgerichtet ist.
  7. Kraftfahrzeugbatterie (1) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Biegeabschnitt (3) - mit einem Radius (r), oder - in Form einer Ellipse (e), oder - in Form einer Evolvente (ev) vom ersten Halteabschnitt (4) in den zweiten Halteabschnitt (5) übergeht.
  8. Kraftfahrzeugbatterie (1) nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass - der erste Halteabschnitt (4) einen Fixierabschnitt (10) aufweist oder bildet, welcher eine ebene Bestückungsfläche (11) definiert, - wobei der erste Halteabschnitt (4) über die vollflächig direkt oder indirekt an einer bezüglich einer Fahrtrichtung (16) des Kraftfahrzeugs (15) orthogonal ausgerichteten Seitenmantelfläche (12) des Gehäuses (9) der Kraftfahrzeugbatterie (1) abgestützte Bestückungsfläche (11) am Gehäuse (9) fixiert ist.
  9. Kraftfahrzeugbatterie (1) nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass - der zweite Halteabschnitt (5) einen weiteren Fixierabschnitt (23) aufweist oder bildet, welcher ein Fixiermittel (24) aufweist und eine ebene weitere Bestückungsfläche (25) definiert, - wobei der zweite Halteabschnitt (5) über die vollflächig direkt oder indirekt an einer Montagefläche (19) des Kraftfahrzeugstrukturteils (17) des Kraftfahrzeugs (15) abgestützte weitere Bestückungsfläche (25) und mithilfe des Fixiermittels (24) am Kraftfahrzeugstrukturteil (17) angeordnet ist.
  10. Kraftfahrzeugbatterie (1) nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest der zweite Halteabschnitt (5) an einem vom Biegeabschnitt (3) entfernten, bezüglich dem Gehäuse (9) der Kraftfahrzeugbatterie (1) abgewandten freien Stirnabschnitt (26) eine Fase (27) aufweist.
  11. Kraftfahrzeugbatterie (1) nach einem der Ansprüche 5 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass dass die beiden Halteabschnitte (4, 5) in einem umgebogenen Zustand (33) in einer gemeinsamen Ebene (29) liegen, wobei sie sich jeweils am Gehäuse (9) der Kraftfahrzeugbatterie (1) abstützen.
  12. Verwendung einer Kraftfahrzeugbatterie (1) gemäß einem der vorangehenden Ansprüche in einem Kraftfahrzeug (15), inbs. in einem elektrisch angetriebenen Kraftfahrzeug, wobei die Kraftfahrzeugbatterie (1) in das Kraftfahrzeug (15) eingebaut ist und zur Speisung von dort befindlichen elektrischen Verbrauchern eingesetzt wird.
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