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Die Erfindung betrifft eine Spendereinheit für einen Flüssigkeitsspender, sowie einen Flüssigkeitsspender, welcher z.B. um den Hals tragbar ist, und welcher insbesondere auch zur Befestigung von Informationstafeln, sogenannten „Badges“ verwendet werden kann. Des Weiteren betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Befüllen eines Flüssigkeitsspenders sowie ein Verfahren zur Dosierung einer Flüssigkeit aus einem Flüssigkeitsspender.
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Im täglichen Leben besteht für viele Menschen ein zunehmendes Interesse daran, für sich selbst und andere auf einfachem Weg ein hygienisches Umfeld zu schaffen. Gerade im Hinblick auf regelmäßig wiederkehrende Grippewellen, sowie aktuelle und zukünftige Bedrohungen hat sich bei vielen Menschen ein nochmals gesteigertes Bedürfnis nach einer möglichst umfassenden Hygiene auch im Alltag eingestellt.
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Eine besonders wichtige Hygienemaßnahme ist dabei das regelmäßige Händewaschen. Insbesondere nach einem Kontakt mit Gegenständen, die von vielen verschiedenen Menschen berührt werden, wie z.B. Türklinken in öffentlichen Einrichtungen, ist das Händewaschen ein unverzichtbarer Teil einer persönlichen Basishygiene. Beim Händewaschen mit gewöhnlicher Seife können, je nach Intensität, zwar bis zu 99% von auf den Händen vorhandenen Mikroorganismen entfernt werden, jedoch kann die verbleibende Last an Krankheitserregern durchaus noch für eine Infektion genügen.
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In vielen Fällen wird daher oftmals als zusätzliche oder ggf. alternative Schutzmaßnahme eine echte Desinfektion der Hände gewünscht. Unter einer Desinfektion wird üblicherweise verstanden, dass Mikroorganismen, insbesondere auch Krankheitserreger, abgetötet bzw. inaktiviert werden, um dadurch ihre Anzahl z.B. auf einer Oberfläche so weit zu reduzieren, dass eine Infektion nicht mehr wahrscheinlich ist.
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Eine besonders wichtige Bedeutung kommt der Handdesinfektion oder der gezielten lokalen Fingerdesinfektion im Alltag immer dann zu, wenn das Händewaschen gerade nicht möglich ist, also z.B. unterwegs, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Meetings etc. und zwar insbesondere auch vor dem Essen.
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Darüber hinaus ist eine regelmäßige Handdesinfektion auch aus dem Grund sinnvoll, da viele Menschen eine stark ausgeprägte Gewohnheit haben, sich unbewusst und reflexhaft in ihr Gesicht zu fassen. Dabei werden häufig die Schleimhäute in Mund, Nase und Augen berührt, wobei ggf. pathogene Mikroorganismen wie Viren und Bakterien von den Händen in den Körper eindringen können und zwar häufig ohne dass sich eine betreffende Person dieser Gefahr überhaupt bewusst ist.
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Für eine wirksame Handdesinfektion gibt es verschiedene flüssige oder gelartige Desinfektionsmittel, deren Hauptinhaltsstoff üblicherweise Alkohole sind. Zur Handdesinfektion unterwegs werden einerseits in kleine Volumeneinheiten abgefüllte flüssige oder pastöse Desinfektionsmittel angeboten, z.B. kleine in der Kleidung mitführbare Fläschchen. Andererseits werden mit einem Desinfektionsmittel getränkte Tücher angeboten, die einzeln oder zu mehreren verpackt sind und nach Gebrauch entsorgt werden. Diese bekannten Darreichungsarten von Desinfektionsmittel haben den Nachteil, dass sie zum einen vergleichsweise viel Abfall produzieren und daher dem zunehmenden Umweltbewusstsein vieler Menschen nicht mehr gerecht werden. Zum anderen kommt es häufig vor, dass die Desinfektionsmitteltücher bzw. -Fläschchen verlegt werden und gerade im Bedarfsfall nicht zur Hand sind.
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Entsprechend sind aus dem Stand der Technik Desinfektionsmittelspender bekannt, die an einem menschlichen Körper befestigt werden können. Beispielsweise wurden Desinfektionsmittelspender mit einem Armband vorgeschlagen, die ähnlich einer Armbanduhr um ein Handgelenk gelegt werden können, wobei in einem Inneren des Armbands ein Hohlraum für ein Desinfektionsmittel ausgebildet ist. Diese am Arm tragbaren Desinfektionsmittelspender sind zwar leicht mitführbar und produzieren auf Grund ihrer Wiederverwertbarkeit vergleichsweise wenig Abfall.
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Allerdings kann ein Nachteil darin bestehen, dass derartige Desinfektionsmittelspender einen relativ komplexen Aufbau haben und entsprechend teuer in der Herstellung sind, so dass viele Menschen lieber auf günstigere Einwegartikel zurückgreifen, wie z.B. besagte Desinfektionstücher. Ein weiterer Nachteil bekannter Desinfektionsmittelspender kann darin bestehen, dass ein Defekt bereits einer Komponente des Desinfektionsmittelspenders zu einer Unbrauchbarkeit des gesamten Systems führt. Vielfach wird es auf Grund der komplexen Konstruktion eines derartigen Desinfektionsmittelspenders nicht ohne Weiteres möglich sein, gezielt nur ein defektes Bauteil zu ersetzen, so dass dann der gesamte Desinfektionsmittelspender entsorgt werden muss. Auch das kann viele Menschen davon abhalten, einen prinzipiell nachhaltigeren wiederverwendbaren Desinfektionsmittelspender zu nutzen, wobei stattdessen auf entsprechende Einwegartikel zurückgegriffen wird.
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Letztendlich ist aber auch die Handhabung vieler herkömmlicher Desinfektionsmittelspender umständlich bzw. erfordert ein Suchen dieses in einer Tasche, ein Herausholen und die eigentliche Verwendung. Zudem kann eine allzu offensichtliche Verwendung im Umfeld Irritationen auslösen.
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Es ist deshalb Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Spendereinheit für einen Flüssigkeitsspender sowie einen Flüssigkeitsspender zur Abgabe einer Flüssigkeit bereitzustellen, mit dem die zuvor genannten Nachteile vermieden werden können.
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Diese Aufgabe wird durch eine Spendereinheit für einen Flüssigkeitsspender gemäß Patentanspruch 1 sowie einen Flüssigkeitsspender gemäß Patentanspruch 8, ein Verfahren zum Befüllen eines Flüssigkeitsspenders gemäß Patentanspruch 14 und ein Verfahren zur Dosierung einer Flüssigkeit aus einem Flüssigkeitsspender gemäß Patentanspruch 15 gelöst.
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Eine erfindungsgemäße Spendereinheit für einen Flüssigkeitsspender umfasst zwei Einlässe, einen Dosiertank und ein Auslassventil. Die (beiden) Einlässe und das Auslassventil sind dabei fluidtechnisch mit dem Dosiertank verbunden, der bevorzugt zwischen den Einlässen und dem Auslass angeordnet ist. Es kann also Flüssigkeit von den Einlässen in den Dosiertank strömen und durch das Auslassventil aus dem Dosiertank nach außen abgegeben werden. Die Spendereinheit ist so ausgestaltet, dass bei einem äußeren Druck auf das Auslassventil und/oder den Dosiertank eine darin enthaltene Flüssigkeit durch das Auslassventil austreten kann.
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Bezüglich des Austritts ist zu beachten, dass dieser äußere Druck nicht unbedingt eine Pumpwirkung hervorrufen muss. Es ist vielmehr bevorzugt, dass die Spendereinheit auch völlig ohne jede Pumpwirkung Flüssigkeit austreten lassen kann. Dazu ist es nur notwendig, das Auslassventil zu öffnen. Dies kann durch den äußeren Druck erfolgen, wie es z.B. bei Schlitzventilen oder Beißventilen im Stand der Technik bekannt ist. Die Öffnung des Auslassventils kann aber auch dadurch erfolgen, dass aufgrund des Drucks auf den Dosiertank eine darin enthaltene Flüssigkeit von innen gegen das Auslassventil gedrückt wird und dieses dadurch öffnet. Im nicht betätigten Zustand ist das Auslassventil stets geschlossen.
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Ein erfindungsgemäßer Flüssigkeitsspender umfasst eine erfindungsgemäße Spendereinheit, und ein Schlauchelement mit (zumindest) zwei Schlauchenden, welche beide mit jeweils einem der Einlässe der Spendereinheit verbunden sind. Bevorzugt bildet das Schlauchelement dabei einen Ring.
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Mit dem Begriff „Schlauchelement“ ist dabei ein Schlauch gemeint oder eine Anordnung mehrerer miteinander, insbesondere in Form einer Reihe, verbundener Schläuche. Auch wenn das Schlauchelement durchaus mehr als zwei Schlauchenden umfassen kann, ist bevorzugt, dass es genau zwei Schlauchenden umfasst, also insgesamt in seiner Funktion einem Schlauch mit genau zwei Enden entspricht. In dem Falle, dass es mehr als zwei Schlauchenden aufweisen sollte, müssen nur zwei dieser Schlauchenden mit den Einlässen verbunden sein (eines von jedem Ende des Schlauchelements), jedoch sollten dann alle übrigen Schlauchenden luft- und flüssigkeitsdicht geschlossen sein. Eines dieser übrigen Schlauchenden könnte z.B. zum Nachfüllen verwendet werden. Es können aber auch mehr als zwei Schlauchenden in der Spendereinheit münden. z.B. kann das Schlauchelement auch zwei oder mehr parallele Schlauche umfassen, die mit ihren jeweiligen Schlauchenden in den Einlässen der Spendereinheit münden. Ein einziger Schlauch als Schlauchelement oder zwei miteinander verbundene Schlauchsegmente sind jedoch bevorzugt.
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Die Schlauchenden münden bevorzugt direkt (ohne zwischengeschaltete Ventile) über die Einlässe in den Dosiertank. Hält man nun das Schlauchelement höher als die Spendereinheit, kann eine enthaltene Flüssigkeit aus dem Schlauchelement in den Dosiertank fließen. Bei Öffnen des Auslassventils (s.o.) kann die Flüssigkeit dann dosiert werden.
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Betrachtet man den Flüssigkeitsspender, so bildet das Schlauchelement mit der Spendereinheit ein im Grunde luftdicht abgeschlossenes System, in das nur über das Auslassventil Luft einströmen kann. Da beide Schlauchenden über die Einlässe in den Dosiertank münden, wird beim oder nach dem Dosiervorgang aus beiden Seiten des Schlauchelements Flüssigkeit entnommen. Die Flüssigkeit fließt also hier nicht in einer Richtung durch das Schlauchelement hindurch, sondern aus beiden Schlauchenden in den Dosiertank.
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Mit dem Begriff „Flüssigkeiten“ sind alle möglichen liquiden Medien gemeint, insbesondere Desinfektionsmittel, Gele oder liquide kosmetische Mittel. Da die Flüssigkeit nicht wie normal in einer Richtung durch den Schlauch hindurchfließt, sondern beide Schlauchenden mit den Einlässen und darüber mit dem Dosiertank verbunden sind, ist ein Nachfüllen normalerweise nicht einfach über eine „Nachfüllschlauchseite“ möglich.
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Ein erfindungsgemäßes Verfahren zum Befüllen eines erfindungsgemäßen Flüssigkeitsspenders umfasst die Schritte:
- - Bereitstellen eines Nachfüllbehälters enthaltend eine Flüssigkeit, wobei der Nachfüllbehälter eine Ausgabespitze aufweist.
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Die Ausgabespitze sollte so dünn sein, dass sie in das Auslassventil oder in einen der Einlässe oder in ein Schlauchende hineinpasst.
- - Orientieren des Flüssigkeitsspenders, so dass das Auslassventil nach oben zeigt.
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Dies sollte erfolgen, damit keine im Schlauchelement verbliebene oder nachgefüllte Flüssigkeit hinauslaufen kann.
- - Nachfüllen von Flüssigkeit aus dem Nachfüllbehälter.
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Das Nachfüllen in das Schlauchelement des Flüssigkeitsspenders erfolgt dazu einfach durch das Auslassventil oder nach Abnahme des Auslassventils durch einen der Einlässe oder nach Abnahme der Einlässe durch ein Schlauchende. Alternativ kann das Befüllen auch nach Öffnen eines Magnetverbinders durch eine Einfüllöffnung im Magnetverbinder erfolgen.
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Das Nachfüllen direkt in das Auslassventil ist dabei bevorzugt, da dazu der Flüssigkeitsspender nicht demontiert werden muss. Die Ausgabespitze muss dazu nicht unbedingt mit Kraft durch das Auslassventil geschoben werden. Durch den oben erwähnten äußeren Druck auf das Auslassventil und/oder den Dosiertank kann ein entsprechend geformtes Auslassventil, z.B. ein Schlitzventil oder ein Beißventil, geöffnet werden und die Ausgabespitze bequem hindurchgeschoben werden.
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Ein erfindungsgemäßes Verfahren zur Dosierung einer Flüssigkeit aus einem Flüssigkeitsspender umfasst die Schritte:
- - Bereitstellung eines mit einer Flüssigkeit gefüllten (insbesondere erfindungsgemäßen) Flüssigkeitsspenders umfassend ein Schlauchelement mit (mindestens) zwei Schlauchenden, wobei jedes der beiden Schlauchenden mit einer (insbesondere erfindungsgemäßen) Spendereinheit mit einem Auslassventil versehen ist,
- - Positionieren des Flüssigkeitsspenders in einer Position, in der das Schlauchelement an einem Haltebereich gehalten wird, insbesondere um den Hals einer Person, und ausgehend vom Haltebereich das Schlauchelement bis zu den beiden Schlauchenden stetig abfallend verläuft, so dass sich ein Auslassventil unterhalb der Flüssigkeit des Flüssigkeitsspenders befindet, und wobei sich optional ein Dosiertank zwischen Schlauchende und Auslassventil befindet,
- - mechanische Betätigung des Auslassventils und/oder des Dosiertanks, insbesondere - Anwenden eines Drucks von außen auf das Auslassventil und/oder den Dosiertank, so dass sich ein Auslassventil öffnet und Flüssigkeit austreten kann, wobei bevorzugt die Flüssigkeit durch Schwerkraft aus dem geöffneten Auslassventil strömt.
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Bevorzugt liegt dabei keine Pumpwirkung vor. Die Wände des Dosiertanks werden dabei durch den äußeren Druck so verformt, dass sich das Ventil öffnet. Ist das Auslassventil geeignet geformt, z.B. als Schlitzventil oder als Beißventil, kann es auch bei leerer Dosierkammer durch den äußeren Druck öffnen.
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Es sollte beachtet werden, dass der Haltebereich irgendwo inmitten des Schlauchelements liegt, da es sonst nicht zu beiden Schlauchenden hin abfallen kann, z.B. in der Mitte des Schlauchelements. Der Haltebereich bildet somit den höchsten Punkt und liegt z.B. im Nacken einer Person, die den Flüssigkeitsspender um den Hals trägt.
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Weitere, besonders vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen sowie der nachfolgenden Beschreibung, wobei die unabhängigen Ansprüche einer Anspruchskategorie auch analog zu den abhängigen Ansprüchen und Ausführungsbeispielen einer anderen Anspruchskategorie weitergebildet sein können und insbesondere auch einzelne Merkmale verschiedener Ausführungsbeispiele bzw. Varianten zu neuen Ausführungsbeispielen bzw. Varianten kombiniert werden können.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Spendereinheit sind die beiden Einlässe nebeneinander positioniert. Das heißt, dass sie an einer Seite des Dosiertanks nebeneinander angeordnet sind. Ihre jeweiligen Einlassrichtungen liegen dabei bevorzugt parallel zueinander. Dies bedeutet, dass zwei Schlauchenden, die mit den Einlässen gekoppelt sind, zumindest im Bereich dieser Schlauchenden parallel zueinander verlaufen. Diesbezüglich ist ein bevorzugter Flüssigkeitsspender so ausgestaltet, dass die beiden Schlauchenden parallel zueinander (in den Einlässen) ausgerichtet sind und in dieselbe Richtung weisen. Die an die Schlauchenden angrenzenden Bereiche des Schlauchelements sind dabei bevorzugt parallel nebeneinander angeordnet und insbesondere (in ihrer Parallelität) länger als 1 cm. Dies kann z.B. durch eine Schlauchführungseinheit erreicht werden, die auf das Schlauchelement aufgeschoben ist und zwei Führungsöffnungen zur Führung eines Schlauchs umfasst, welche so ausgestaltet und angeordnet sind, dass zwei Bereiche eines Schlauchs parallel zueinander, nebeneinander geführt werden können.
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Bei einem bevorzugten Flüssigkeitsspender liegen die beiden an die Schlauchenden angrenzenden parallelen Bereiche des Schlauchelements zwischen den Einlässen und dieser Schlauchführungseinheit, welche, wie gesagt, so ausgestaltet ist, dass sie zwei Bereiche des Schlauchelements parallel zueinander, nebeneinander führen kann. Die Schlauchführungseinheit ist dabei bevorzugt justierbar, so dass das Schlauchelement durch die Schlauchführungseinheit hindurch bewegt werden kann. Die Schlauchführungseinheit kann also bevorzugt über dem Schlauchelement verschoben werden.
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Der Dosiertank liegt bevorzugt zwischen Auslassventil und den Einlässen. Eine Auslassrichtung des Auslassventils ist bevorzugt parallel zu den Einlassrichtungen orientiert. Dies bedeutet, dass eine Flüssigkeit an der einen Seite durch die Einlässe in den Dosiertank hineinströmen kann und bevorzugt in derselben Richtung durch das Auslassventil an der anderen Seite des Dosiertanks wieder hinausströmen kann.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Spendereinheit ist deren Wandung im Bereich des Dosiertanks elastisch ausgestaltet. Bezüglich der Elastizität ist ein Elastizitätsmodul zwischen 0,05 GPa und 2 GPa bevorzugt. Die Spendereinheit ist dabei bevorzugt so geformt, dass bei einem äußeren Druck auf die Wandung der Dosiertank verkleinert wird und/oder das Auslassventil geöffnet wird. Beim Zusammendrücken der Spendereinheit, z.B. mit zwei Fingern, kann Flüssigkeit austreten.
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Zumindest die Wandung des Dosiertanks ist bevorzugt aus TPU oder Silikon hergestellt. Andere bevorzugte Materialen sind Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymere (ABS) oder Polypropylen (PP) oder Mischungen daraus. Grundsätzlich können auch andere, vorzugsweise thermoplastische, Kunststoffe verwendet werden.
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Die Spendereinheit ist bevorzugt aus mehreren Teilen unterschiedlicher Elastizität aufgebaut, die bevorzugt ineinandergesteckt und/oder miteinander verklebt sind.
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Bevorzugt umfasst die Spendereinheit eine Kopplungseinheit und eine Dosiereinheit (und ist bevorzugt aus diesen beiden Teilen hergestellt).
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Die Kopplungseinheit umfasst die zwei Einlässe (insbesondere genau zwei Einlässe) und ist so ausgestaltet, dass die Einlässe mit einem Schlauchende verbindbar sind.
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Die Dosiereinheit umfasst den Dosiertank und das Auslassventil und ist bevorzugt aus einem elastischerem Material gefertigt ist als die Kopplungseinheit. Die Kopplungseinheit sollte aus einem Material hergestellt sein, welche einen sicheren Halt für die Schlauchenden gewährleistet, also nicht allzu elastisch ist, und die Dosiereinheit eine einfache Verformbarkeit, so dass sich der Dosiertank leicht zusammendrücken lässt bzw. sich das Auslassventil leicht öffnen lässt.
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Die Kopplungseinheit ist, insbesondere lösbar, mit der Dosiereinheit fluiddicht verbunden.
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Die Spendereinheit kann also aus mehreren Einzelteilen bestehen, welche bei Bedarf separat ausgetauscht werden können. Sie kann z.B. aus zwei Spritzgussteilen (Kopplungseinheit und Dosiereinheit als Spritzgussteile), gefertigt werden, welche passend aufeinander abgestimmt sind. Die Kopplungseinheit hat bevorzugt eine konisch zulaufende äußere Kontur. Die Dosiereinheit hat dann dieselbe konisch zulaufende Kontur im Innenbereich und kann dadurch einfach auf die Kopplungseinheit aufgeschoben werden, was bereits eine fluiddichte Verbindung ergeben kann. Bei Nicht-Betätigung des Auslassventils ist das System Fluiddicht geschlossen und eine Flüssigkeit kann nur durch Betätigen des Auslassventils aus dem Flüssigkeitsspender hinaus fließen. Eine Lippe am oberen Teil der Dosiereinheit kann als eine Art Widerhaken für die Kopplungseinheit dienen, die an der entsprechenden Stelle bevorzugt eine Nute aufweist, sobald diese beim Montieren weit genug eingeführt wurde. Lippe und Nute können auch umgekehrt ausgeformt sein.
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Das Auslassventil ist bevorzugt direkt in der Dosiereinheit ausgeformt, z.B. als Schlitz oder Kreuzschlitz an ihrer Vorderseite (der Seite des Auslasses).
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Spendereinheit ist das Auslassventil so beschaffen, dass es im Ruhezustand einen Flüssigkeitsaustritt blockiert und bei einem seitlichen Druck auf das Auslassventil und/oder den Dosiertank einen Flüssigkeitsaustritt erlaubt. Dabei ist das Auslassventil bevorzugt ein Schlitzventil und/oder ein Beißventil.
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Diese Ventiltypen haben den Vorteil, dass sie sehr einfach und kostengünstig herstellbar sind, jedoch trotzdem eine zuverlässige Abdichtungsfunktion aufweisen.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Spendereinheit sind die Einlässe so ausgestaltet, dass ein Schlauchende mit einem vorbekannten Innendurchmesser auf die Einlässe aufgesteckt werden kann. Beispielsweise können die Einlässe (zylindrische) Protrusionen mit einem Loch in der Mitte aufweisen, auf die die Schlauchenden einfach aufgesteckt werden können. Bevorzugt kann eine Protrusion auch Rastmittel umfassen, um das Schlauchende, insbesondere reversibel, auf der Protrusion zu verrasten.
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Bei einem Flüssigkeitsspender, also wenn ein Schlauchelement auf die Einlässe aufgesteckt ist, wird ein Ring aus diesem Schlauchelement gebildet. Wenn ein solcher Flüssigkeitsspender um den Hals getragen wird, dann sollte darauf geachtet werden, dass eine Erdrosselung nicht möglich ist. Daher sind die Einlässe bevorzugt so geformt, dass beim Wirken einer vorbestimmten Kraft größer als 1 N, bevorzugt größer als 5 N, jedoch bevorzugt kleiner als 100 N, sich mindestens ein Schlauchende von einem Einlass lösen kann. Was den Flüssigkeitsspender betrifft, sind die Schlauchenden auf die Einlässe so aufgesteckt, so dass sie sich beim Wirken einer vorbestimmten Kraft größer als 1 N, bevorzugt größer als 5 N, jedoch bevorzugt kleiner als 100 N, sich mindestens ein Schlauchende von einem Einlass löst. Dies bildet dann einen ausreichenden Strangulationsschutz.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Spendereinheit weisen die Einlässe einen Innendurchmesser größer als 2 mm, insbesondere größer als 3 mm auf, jedoch bevorzugt kleiner als 10 mm, insbesondere kleiner als 7 mm.
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Bei einem bevorzugten Flüssigkeitsspender ist das Schlauchelement länger als 30 cm, bevorzugt länger als 50 cm, jedoch bevorzugt kürzer als 200 cm, insbesondere kürzer als 150 cm. Beispielsweise ist ein Maß zwischen 80 cm und 120 cm bevorzugt. Der Flüssigkeitsspender ist bevorzugt als Halsband ausgestaltet.
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Bei einem bevorzugten Flüssigkeitsspender umfasst das Schlauchelement zwei, insbesondere gleichlange, Schlauchsegmente und einen Magnetverbinder, mittels dem die beiden Schlauchsegmente miteinander lösbar verbunden sind. Dabei verbindet der Magnetverbinder bevorzugt die beiden Schlauchsegmente fluidtechnisch miteinander, also so, dass eine Flüssigkeit durch den Magnetverbinder von dem einen Schlauchsegment in das andere Schlauchsegment fließen kann. Dieser Magnetverbinder erlaubt z.B. bei der Verwendung des Flüssigkeitsspenders als Halsband, dass dieses wie eine Kette hinter dem Kopf geschlossen und wieder geöffnet werden kann. Bei einer fluiddtechnischen Verbindung der Schlauchsegmente ist auch eine Befüllung über eine Seite des geöffneten Magnetverschlusses möglich. Der Magnetverbinder kann auch als „Magnetverschluss“ bezeichnet werden.
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Bei einem bevorzugten Flüssigkeitsspender weist das Schlauchelement einen Innendurchmesser größer als 2 mm, insbesondere größer als 3 mm auf. Diese Mindestgröße erlaubt einen guten Flüssigkeitsaustritt aus dem Schlauchelement, auch wenn diese eine größere Viskosität als Wasser aufweist. Der Innendurchmesser ist dabei bevorzugt kleiner als 100 mm, insbesondere kleiner als 50 mm (zumindest für eine Anwendung als Getränkespender), bzw. kleiner als 20 mm, insbesondere kleiner als 10 mm (zumindest für eine Anwendung als Dosierer für z.B. ein Desinfektionsmittel.
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Der Innenraum des Schlauchelements ist bevorzugt größer als 10 ml, insbesondere größer als 20 ml, jedoch bevorzugt kleiner als 100 ml, insbesondere kleiner als 50 ml, und besonders bevorzugt zwischen 20 ml und 40 ml liegt. Wird der Flüssigkeitsspender als Getränkespender verwendet, kann der Innenraum des Schlauchelements auch 10 I oder weniger, insbesondere 1 I oder weniger umfassen.
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Bevorzugte Flüssigkeiten sind wasserähnlich, ölähnlich oder alkoholähnlich. Bevorzugt ist der Flüssigkeitsspender so ausgestaltet, dass es ein Parfüm oder Desinfektionsmittel aufnehmen, speichern und abgeben kann, d.h. seine Komponenten sind alkohol- und ölresistent. Bevorzugte Viskositäten für die Flüssigkeit liegen zwischen 0,2 mPa·s (Alkohol) und 10000 mPa·s(Sirup), insbesondere ist die Viskosität kleiner als 200 mPa·s (Öl). Die Werte betreffen die Viskosität bei Raumtemperatur 20°.
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Das Auslassventil kann vorzugsweise ein Schlitzventil sein. Das Schlitzventil kann zumindest eine Ventilmembran mit zumindest einem Durchtrittsschlitz, vorzugsweise zumindest zwei Durchtrittsschlitzen umfassen. Die Durchtrittschlitze sind besonders bevorzugt zum Durchtritt von Flüssigkeit durch die Membran ausgebildet. Die Durchtrittsschlitze in einer Membran können vorzugsweise orthogonal zueinander verlaufen. Besonders bevorzugt können die Schlitze in der Membran einen Kreuzschlitz ausbilden (Kreuzschlitz-Ventil). Nach diesem Prinzip arbeitende Ventile werden auch als Silikonventile bezeichnet und sind z.B. als Verschlussventile von Quetschflaschen bekannt.
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Alternativ könnte auch zumindest eine Durchtrittsöffnung mittels eines Spritzgusswerkzeugs, also im Spritzgussverfahren selbst, in die Ventilmembran eingebracht werden. Beispielsweise könnte das Spritzgusswerkzeug einen spitzen und/oder flachen „Stift“ aufweisen, wobei dieser Stift kurz vor einem Aushärten der Ventilmembran wieder aus dieser entfernt bzw. herausgezogen wird, sodass die Membran zumindest einen Schlitz bzw. eine schlitzartige Öffnung umfasst.
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Eine Stärke bzw. Dicke, der die Durchtrittsschlitze aufweisenden Ventilmembran kann, zumindest 0,1 mm, vorzugsweise zumindest 0,4 mm, bevorzugt zumindest 0,5 mm sein. Als obere Grenze könnte eine Stärke der Ventilmembran höchstens 1,7 mm, vorzugsweise höchstens 1,2 mm, bevorzugt höchstens 1 mm sein.
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Die Erfindung stellt somit ein „Band mit integriertem Volumenkörper“ zur Verfügung, mit dem z.B. hygienische oder kosmetische Mittel dosiert werden können. Sie kann z.B. als Halsband oder Schlüsselanhängerband getragen werden und insbesondere mit einer Informationsplatte, z.B. einer ID-Karte, einem Schlüssel, einem elektronischen Gerät oder einem sonstigen Gegenstand ausgestattet werden. Dies kann mittels der Schlauchführungseinheit erreicht werden, welche eine Halterung aufweisen kann, z.B. eine Art Klipper. Diese Schlauchführungseinheit, kann den Flüssigkeitsspender, wenn dieser z.B. als Halsband getragen wird, korrekt ausrichten und zur Anbringung für verschiedenste Ausweise bzw. Ausweisformate oder Ausweishalterungen dienen. Damit kann die Erfindung herkömmliche „Messebänder“ oder ähnliches ersetzen.
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Die Spendereinheit kann zum Befüllen und zum Entleeren z.B. mit dem Zeigefinger und Daumen am unteren Ende zusammengedrückt werden, sodass sich das dort vorhandene Auslassventil öffnet. Durch dieses Auslassventil kann das Halsband sehr schnell und einfach z.B. mit einem Röhrchen (als Ausgabespitze) befüllt werden, ohne den Flüssigkeitsspender demontieren zu müssen. Ein Teil der Spendereinheit, z.B. die Dosiereinheit kann ggf. zusätzlich entfernt werden, um das Schlauchelement noch schneller oder mit dickflüssigeren Medien zu befüllen.
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Damit man sich nicht Strangulieren kann, ist das Schlauchelement mittels eines Magnetschließers in sich selbst oder an der Spendereinheit und insbesondere auch an der Schlauchführungseinheit bevorzugt nur gesteckt. Somit öffnen sich die jeweiligen Verbindungen ab einer gefährlichen Kraft.
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Der Vorteil an dieser Erfindung ist, dass ein kleines Volumen, z.B. 20-100 ml, in den Flüssigkeitsspender aufgenommen werden kann und dieses mit einer intuitiven Bewegung dosiert werden kann. Durch den Ein- / Auslass-Mechanismus ist diese Erfindung sehr schnell einsatzbereit, sowohl zum Befüllen als auch zum Dosieren.
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Die Erfindung wird im Folgenden unter Hinweis auf die beigefügten Figuren anhand von Ausführungsbeispielen noch einmal näher erläutert. Dabei sind in den verschiedenen Figuren gleiche Komponenten mit identischen Bezugsziffern versehen. Die Figuren sind in der Regel nicht maßstäblich. Es zeigen:
- 1 ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Spendereinheit aus vier unterschiedlichen Blickrichtungen,
- 2 ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Schlauchführungseinheit in Aufsicht,
- 3 ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Schlauchführungseinheit in perspektivischer Ansicht,
- 4 ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Flüssigkeitsspenders in einer perspektivischen Explosionsansicht,
- 5 ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Flüssigkeitsspenders als Messehalsband in perspektivischer Ansicht,
- 6 ein bevorzugtes zweistückiges Ausführungsbeispiel einer Spendereinheit in perspektivischer Ansicht,
- 7 ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel eines Magnetverbinders in perspektivischer Ansicht,
- 8 einen Nachfüllbehälter,
- 9 eine bevorzugte Art der Auffüllung eines erfindungsgemäßen Flüssigkeitsspenders.
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1 zeigt ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Spendereinheit 1 für einen Flüssigkeitsspender 10 (s. nachfolgende Figuren) aus vier unterschiedlichen Blickrichtungen. Oben sind zwei seitliche Darstellungen zu sehen, die jeweils 90° zueinander gedreht sind, unten links eine Aufsicht auf die Einlässe 2 und unten rechts eine perspektivische Darstellung. Die Spendereinheit 1 umfasst zwei Einlässe 2, einen Dosiertank 4 und ein Auslassventil 3, welches hier als ein gebogener Schlitz ausgestaltet ist, wie unten links zu sehen ist. Die Einlässe 2 und das Auslassventil 3 münden beide von entgegengesetzten Seiten in den Dosiertank 4. Oben links ist mit zwei nebeneinanderliegenden Pfeilen die Einlassrichtung und mit einem Pfeil die Auslassrichtung angedeutet. Wie man sehen kann, erfolgen Einlass und Auslass in derselben Richtung. Die Spendereinheit 1 ist so ausgestaltet, dass bei einem äußeren Druck auf das Auslassventil 3 und/oder den Dosiertank 4 eine darin enthaltene Flüssigkeit durch das Auslassventil 3 in Auslassrichtung austreten kann.
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Die beiden Einlässe 2 sind nebeneinander positioniert und haben z.B. einen Innendurchmesser von 6 mm. Ihre jeweiligen Einlassrichtungen liegen wie durch die Pfeile links oben angedeutet parallel zueinander.
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Die Wandung der Spendereinheit 1 ist zumindest im Bereich des Dosiertanks 4 elastisch ausgestaltet, so dass bei einem äußeren Druck auf die Wandung der Dosiertank 4 verkleinert wird und/oder das Auslassventil 3 geöffnet wird. Das Auslassventil 3 ist so beschaffen, dass es im Ruhezustand einen Flüssigkeitsaustritt blockiert und bei einem seitlichen Druck auf das Auslassventil 3 und/oder den Dosiertank 4 einen Flüssigkeitsaustritt erlaubt.
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Die Einlässe sind so geformt, dass ein Schlauchende 12 mit einem passenden Innendurchmesser einfach auf die Einlässe 2 aufgesteckt werden kann, jedoch herausspringt, wenn eine zu große Zugkraft wirkt (Strangulationsschutz).
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2 zeigt ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Schlauchführungseinheit 13 in Aufsicht. 3 zeigt die der Schlauchführungseinheit 13 aus 2 in perspektivischer Ansicht. Die Schlauchführungseinheit 1 umfasst zwei parallele Führungsöffnungen 14 und eine Halterungseinheit (gebildet aus der Öffnung 16 und dem Halterungselement 15). Die Führungsöffnungen 14 sind zwei parallele, zylindrische Löcher, welche an ihrer Mantelfläche einen Schlitz 14a über die gesamte Länge der Mantelfläche aufweisen, so dass ein durch die Löcher verlaufender Schlauch 11 zum Strangulationsschutz seitlich durch den Schlitz 14a aus einem der Löcher gleiten kann. Die Schlauchführungseinheit kann aus einem Starren oder aus einem elastischen Material gefertigt sein, bildet jedoch bevorzugt einen einstückigen Körper.
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Wie man in 2 sehen kann, bilden die Mittelpunkte der Führungsöffnungen 14 und der Mittelpunkt der Halterungseinheit (hier der Öffnung 16, durch die z.B. ein Clip einer Informationsplatte 17 geführt werden kann) ein gleichschenkliges Dreieck. Die Schlauchführungseinheit ist also bezüglich einer hier vertikalen Ebene spiegelsymmetrisch.
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4 zeigt ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Komponenten des Flüssigkeitsspenders 10 in perspektivischer Ansicht. Der Flüssigkeitsspender 10 umfasst eine Spendereinheit 1 und eine Schlauchführungseinheit 13 wie vorangehend beschrieben und ein Schlauchelement 11 mit zwei Schlauchenden 12, welche beide mit jeweils einem der Einlässe 2 der Spendereinheit 1 verbunden werden sollen. Zur besseren Übersicht sind alle die Komponenten in Form einer Explosionszeichnung dargestellt. Die Spendereinheit 1 besteht hier aus zwei Komponenten, die nachfolgend näher beschrieben werden.
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Die beiden Schlauchenden 12 sind hier parallel zueinander ausgerichtet und weisen in dieselbe Richtung. Sie werden mittels der Schlauchführungseinheit 7 über einen recht großen Bereich parallel gehalten. Die Schlauchführungseinheit 13 ist dabei bevorzugt justierbar, so dass das Schlauchelement 11 durch die Schlauchführungseinheit 13 hindurch bewegt werden kann und dadurch der parallele Bereich vergrößert und verkleinert werden kann, was zur Folge hat, dass auch Schlaufe verkleinert bzw. vergrößert wird. Das Schlauchelement 11 hat z.B. eine Länge von 100 cm, so dass es bequem als Halsband getragen werden kann.
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Das Schlauchelement hat hier vielleicht einen Innendurchmesser von 6 mm und die Einlässe einen Innendurchmesser von ebenfalls 6 mm. Durch Dehnen des Schlauchelements 11 können dessen Schlauchenden 12 auf zylindrische Protrusionen der Einlässe des Koppelelements 5 geschoben werden, wie sie in 1 dargestellt sind.
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5 zeigt ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Flüssigkeitsspenders als Messehalsband in perspektivischer Ansicht. Diese Ausführungsform ähnelt 4, wobei diese nun zusammengebaut und mit einer Informationsplatte 17 versehen ist. Die Schlauchführungseinheit ist hier verschiebbar, so dass die obere Schlaufe des Schlauchelements an eine Person angepasst werden kann bzw. die Höhe der Informationsplatte 17 angepasst werden kann. Gegenüber von der Spendereinheit 1 ist ein Magnetverbinder 7 angebracht, über den das Schlauchelement geöffnet und wieder verschlossen werden kann, so dass der Flüssigkeitsspender 10 wie eine Kette angelegt werden kann.
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Anhand dieser Darstellung kann man auch das Verfahren zur Dosierung einer Flüssigkeit gut beschreiben. Wird der mit einer Flüssigkeit gefüllten Flüssigkeitsspender 10 in der dargestellten Position gehalten, so dass das Schlauchelement 11 z.B. um einen Hals gelegt wurde, und die beiden Teile des Schlauchelements 11 rechts und links des Magnetverbinders 7 bis zu den Schlauchenden 12 (der Spendereinheit 1) stetig abfallend verlaufen, so befindet sich das Auslassventil 3 stets unterhalb der Flüssigkeit des Flüssigkeitsspenders 10 und Flüssigkeit kann aus dem Schlauchelement 10 in die Dosierkammer 3 der Spendereinheit 1 fließen. Ein Austritt der Flüssigkeit aus dem Dosiertank wird jedoch durch das Auslassventil 3 verhindert.
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Wirkt nun ein Druck von außen auf das Auslassventil 3 bzw. den Dosiertank 4, z.B. durch Drücken von Daumen und Zeigefinger auf den Dosiertank 4, öffnet sich das Auslassventil 3 durch Verformung der Wandung der Spendereinheit 1 oder durch den inneren Druck im Dosiertank 4. Dadurch kann Flüssigkeit aus dem Auslassventil 3 austreten. Bevorzugt strömt dabei die Flüssigkeit alleine durch Schwerkraft aus dem geöffneten Auslassventil 3 und nicht durch eine Pumpwirkung.
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6 zeigt ein bevorzugtes zweistückiges Ausführungsbeispiel einer Spendereinheit 1 in perspektivischer Ansicht. Es handelt sich hier um eine Explosionszeichnung. Diese Spendereinheit 1 umfasst eine Kopplungseinheit 5 und eine Dosiereinheit 6. Die Kopplungseinheit umfasst dabei die zwei Einlässe 2 und ist so ausgestaltet, dass die Einlässe 2 mit jeweils einem Schlauchende 12 verbindbar sind. Die elastisch gefertigte Dosiereinheit 6 umfasst den Dosiertank 4 (s. 1) und das Auslassventil 3, welches hier aus zwei kreuzförmig angeordneten Schlitzen besteht. Die beiden Elemente werden zur fertigen Spendereinheit 1 ineinandergeschoben. Die Kopplungseinheit 5 wird in die Dosiereinheit 6 geschoben und die beiden Elemente, insbesondere lösbar, miteinander zur fertigen Spendereinheit 1 verbunden.
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Die einzelnen Komponenten der Spendereinheit können dadurch je nach Verschleiß ggf. einzeln ausgetauscht werden, Beispielsweise sind sie aus zwei Spritzgussteilen gefertigt, welche passend aufeinander abgestimmt sind. Die Kopplungseinheit 5 hat hier eine konisch zulaufende außen Kontur. Die Dosiereinheit 6 hat dieselbe konisch zulaufende Kontur innen und wird über die Schlauchaufnahme gestülpt. Die Verbindung dichtet nach oben hin ab, sodass bei nicht Betätigung das System geschlossen ist und bei Betätigung die Flüssigkeit nur durch die Einlässe und das Auslassventil fließen kann. Diese Verbindung kann aufgrund der Elastizität der Ventilhülle mit und ohne Kleben ausgeführt werden. Eine Lippe am oberen Teil der Ventilhülle (nicht dargestellt) kann als eine Art Wiederharken für die Schlauchaufnahme dienen, sobald diese beim Montieren weit genug eingeführt wurde.
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7 zeigt ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel eines Magnetverbinders in perspektivischer Ansicht. In 5 wird das Schlauchelement 11 aus zwei gleichlangen Schlauchsegmenten gebildet, welche durch den Magnetverbinder 7 miteinander verbunden sind. Der Magnetverbinder besteht hier aus zwei identischen Verbindersegmenten 7a, die beide ferromagnetisch sind. Ein Ringmagnet 7b zwischen den beiden Verbindersegmenten 7a hält die beiden Elemente zusammen. Beim Öffnen verbleibt der Ringmagnet 7b an einem der Verbindersegmente 7a. Die beiden Verbindersegmente 7a könne jedoch auch unterschiedlich gestaltet sein, z.B. dass eines magnetisiert und eines ferromagnetisch oder umgekehrt magnetisiert ist.
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Deutlich ist im rechten Verbindersegment 7a eine Einfüllöffnung 7c zu sehen, über dass eine Befüllung des Schlauchelements 11 möglich ist. Das andere Verbindersegment 7a kann hier ebenfalls über eine Einlassöffnung 7c verfügen, so dass der Magnetverbinder 7 die beiden Schlauchsegmente fluidtechnisch miteinander verbinden kann, also so, dass eine Flüssigkeit durch den Magnetverbinder 7 von dem einen Schlauchsegment in das andere Schlauchsegment fließen kann.
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8 zeigt einen Nachfüllbehälter 18 mit einer Ausgabespitze. Dieser Nachfüllbehälter 18 ist hier beispielsweise mit einem Desinfektionsmittel gefüllt, welches durch die Ausgabespitze 19 aus dem Nachfüllbehälter 18 gedrückt werden kann.
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9 zeigt eine bevorzugte Art der Auffüllung eines erfindungsgemäßen Flüssigkeitsspenders 10 mit einem Nachfüllbehälter nach 8. Der Flüssigkeitsspender 10 wird dabei mit dem Auslassventil 3 nach oben und dem Schlauchelement 11 nach unten gehalten und das Auslassventil durch einen äußeren Druck auf die Spendereinheit 1 geöffnet. Dann wird Flüssigkeit aus dem Nachfüllbehälter 18 mittels der Abgabespitze 19 durch das Auslassventil 3 in die Dosierkammer gegeben und fließt von dort eigenständig durch die Schwerkraft in das Schlauchelement.
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Es wird abschließend noch einmal darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorhergehend detailliert beschriebenen Ausführungsformen lediglich um Ausführungsbeispiele handelt, welche vom Fachmann in verschiedenster Weise modifiziert werden können, ohne den Bereich der Erfindung zu verlassen. Weiterhin schließt die Verwendung der unbestimmten Artikel „ein“ bzw. „eine“ nicht aus, dass die betreffenden Merkmale auch mehrfach vorhanden sein können.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Spendereinheit
- 2
- Einlass
- 3
- Auslassventil
- 4
- Dosiertank
- 5
- Kopplungseinheit
- 6
- Dosiereinheit
- 7
- Magnetverbinder
- 7a
- Verbindersegment
- 7b
- Ringmagnet
- 7c
- Einfüllöffnung
- 10
- Flüssigkeitsspender
- 11
- Schlauchelement
- 12
- Schlauchende
- 13
- Schlauchführungseinheit
- 14
- Führungsöffnung
- 14a
- Schlitz
- 15
- Halterungseinheit
- 16
- Öffnung
- 17
- Informationsplatte
- 18
- Nachfüllbehälter
- 19
- Ausgabespitze