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Die Erfindung bezieht sich auf eine Schließvorrichtung nach dem Oberbegriff von Anspruch 1. Danach ist eine Schließvorrichtung mit einem hinter einem Sichtabschnitt eines Verkleidungsbauteils versteckten, bolzenartigen Verschluss bekannt, der mittels eines durch eine Durchgangsbohrung in dem Sichtabschnitt greifenden Werkzeugs zwischen einer geöffneten und einer geschlossenen Position senkrecht zu dem Sichtabschnitt linear bewegbar ist, in Richtung auf seine geöffnete Position vorgespannt ist und zum Schließen der Schließvorrichtung mit einem Schloss zusammenwirkt.
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Bei einer solchen Schließvorrichtung ist es von außen schwierig feststellbar, ob der betreffende Verschluss tatsächlich in seiner geschlossenen oder geöffneten Position ist.
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Ausgehend hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die eingangs genannte Schließvorrichtung derart weiterzuentwickeln, dass die geöffnete bzw. geschlossene Position der Schließvorrichtung bzw. ihres Verschlusses von außen bei einer Wahrnehmung des Sichtabschnitts des Verkleidungsbauteils ohne Weiteres optisch feststellbar ist.
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Diese Aufgabe wird bei der eingangs genannten Schließvorrichtung dadurch gelöst, dass eine Indikatoreinrichtung zum Anzeigen, ob die Schließvorrichtung geöffnet oder geschlossen ist, vorgesehen ist, die wenigstens einen Stift oder eine Hülse aufweist, der/die senkrecht zu dem Sichtabschnitt des Verkleidungsbauteils angeordnet und mit dem Verschluss derart verbunden ist, dass er einer Bewegung des Verschlusses zwischen der geöffneten und der geschlossenen Position folgt, wobei eine Länge des Stiftes oder der Hülse so bemessen ist, dass er/sie bei geöffneter Position des Verschlusses durch eine Indikator-Durchgangsbohrung in dem Sichtabschnitt des Verkleidungsbauteiles hindurchreicht und gegenüber dem Sichtabschnitt nach Außen vorsteht.
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Eine vorgesehene Kopplung zwischen der Linearbewegung des Verschlusses zwischen seiner geöffneten und geschlossenen Position senkrecht zu dem sichtabschnitt des Verkleidungsbauteils mit der Bewegung des Stiftes oder der Hülse gestattet es, über die von außen optisch wahrnehmbare Höhenposition des Stiftes gegenüber einer äußeren Oberfläche des Sichtabschnitts zu erkennen, ob die geöffnete oder die geschlossene Position des Verschlusses vorliegt.
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Zur besseren Erkennbarkeit der Position des Verschlusses können auch mehrere Stifte der genannten Art vorgesehen sein, die sämtlich einer räumlichen Bewegung des Verschlusses bei seiner Betätigung folgen. Die Ausbildung als Hülse entspricht dabei sinngemäß einer geschlossenen Form solcher Stifte.
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Bevorzugt weist die Indikatoreinrichtung eine an den Verschluss gekoppelte Lochplatte auf, die parallel zu dem Sichtabschnitt des Verkleidungsbauteils verläuft und den wenigstens einen Stift oder die Hülse trägt. Eine solche Lochplatte lässt sich in einfacher Weise auf den bolzenförmigen Verschluss aufstecken. Vorteilhafterweise kann die Lochplatte zwischen einem dem Sichtabschnitt des Verkleidungsbauteils zugewandten, einen erhöhten Radius aufweisenden Betätigungsabschnitt des Verschlusses und einem Federelement, mit dem der Verschluss in Richtung auf seine geöffnete Position vorgespannt ist, angeordnet sein. Bei Betätigung des Verschlusses greift bei dieser Ausführungsform somit ein Werkzeug an dem Betätigungsabschnitt des bolzenförmigen Verschlusses an, um die Position des Verschlusses und damit den Betriebszustand der Schließvorrichtung wie gewünscht einzustellen.
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Das Federelement kann an einem Halterabschnitt des Verkleidungsbauteils abgestützt sein. Ebenso wie die Lochplatte kann das Federelement auf den bolzenförmigen Verschluss aufgesteckt sein und liegt in einer bevorzugten Ausführungsform zwischen der Lochplatte und dem Halteabschnitt des Verkleidungsbauteils.
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Bevorzugt ist für den Verschluss eine Verliersicherung vorgesehen, die zwischen dem Halteabschnitt des Verkleidungsbauteils und einer Befestigungsplatte für das Schloss angeordnet ist. Die Befestigungsplatte ist beispielsweise mit Hilfe einer Einkerbung im Verschluss örtlich fixiert.
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Für eine eindeutige Erkennbarkeit, ob der Verschluss in seiner geöffneten oder seiner geschlossenen Position ist, kann die Länge des Stiftes oder der Hülse derart bemessen sein, dass er bei geschlossener Position des Verschlusses in die Indikator-Durchgangsbohrung zur Verdrehsicherung hineinragt und nicht gegenüber dem Sichtabschnitt des Verkleidungsbauteils vorsteht. Bei dieser Ausführungsform wird die Anzeige der Position des Verschlusses besonders eindeutig erkennbar.
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Die Schliessvorrichtung ist sehr kostengünstig, da zu ihrer Herstellung einfache gestanzte Blechteile und einfachen Stifte verwendet werden können. Sie kann ggf. auch aus Kunststoff hergestellt werden. Die bevorzugt hülsenartige Verdrehsicherung für den wenigstens einen Stift kann ebenfalls ein Kunststoffteil sein.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend unter Bezugnahme auf die Zeichnungen noch näher erläutert, wobei funktionsgleiche Komponenten mit denselben Bezugszeichen benannt sind. Es zeigen:
- 1 eine Querschnittsansicht einer Schließvorrichtung in einer ersten Ausführungsform mit in geschlossener Position befindlichem versteckten Verschluss,
- 2 eine erste Querschnittsansicht einer Schließvorrichtung in einer zweiten Ausführungsform mit in geöffneter Position befindlichem versteckten Verschluss,
- 3 eine zweite Querschnittsansicht der Schließvorrichtung von 2 mit in geöffneter Position befindlichem versteckten Verschluss,
- 4 eine dritte Querschnittsansicht der Schließvorrichtung von 2 mit in geschlossener Position befindlichem versteckten Verschluss,
- 5 eine vierte Querschnittsansicht der Schließvorrichtung von 2 mit in geschlossener Position befindlichem versteckten Verschluss,
- 6 eine erste perspektivische Ansicht der Schließvorrichtung von 2 mit in geöffneter Position befindlichem versteckten Verschluss,
- 7 eine zweite perspektivische Ansicht der Schließvorrichtung von 2 mit in geöffneter Position befindlichem versteckten Verschluss,
- 8 eine dritte perspektivische Ansicht der Schließvorrichtung von 2 mit in geschlossener Position befindlichem versteckten Verschluss und
- 9 eine vierte perspektivische Ansicht der Schließvorrichtung von 2 mit in geschlossener Position befindlichem versteckten Verschluss.
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1 zeigt eine erste Ausführungsform einer Schließvorrichtung, die mit einem bolzenartigen, versteckten Verschluss 1 ausgestattet ist. Die Schließvorrichtung wird beispielsweise in Schienenfahrzeugen bei Klappen angewendet, um eine Zugänglichkeit zu Wartungszwecken zu ermöglichen. Dies sind beispielsweise Deckenklappen, aber auch Türantriebsklappen, Untersitzkisten oder Elektronikschränke. Die Schließvorrichtung umfasst ein Verkleidungsbauteil 2 mit einem Sichtabschnitt 3, der von außen der Schließvorrichtung optisch wahrnehmbar ist. Der Sichtabschnitt 3 ist mit einer Durchgangsbohrung 4 ausgestattet, so dass ein einen erhöhten Radius aufweisender Betätigungsabschnitt 5 des Verschlusses, der dem Sichtabschnitt 3 des Verkleidungsbauteils 2 zugewandt ist, für eine Dreh-/Druckbetätigung des Verschlusses 1 mittels eines geeigneten Werkzeugs zugänglich ist.
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Der bolzenförmige Verschluss 1 ist mittels einer Feder 6 in Richtung auf eine geöffnete Position des Verschlusses 1 vorgespannt. Der bolzenförmige Verschluss 1 wirkt zusammen mit einem Schloss 7, mit dem ein endständiger Verriegelungsabschnitt 8 des Verschlusses 1 zum Verschließen der Schließvorrichtung in Eingriff bringbar ist.
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Das Federelement 6 ist gegenüber einem Halteabschnitt 9 des Verkleidungsbauteils 2 abgestützt. Zwischen dem Halteabschnitt 9 und einer Befestigungsplatte 10, die das Schloss 7 trägt, ist eine Verliersicherung 11 für den bolzenförmigen Verschluss 1 vorgesehen.
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Eine Betätigung des Verschlusses 1 mittels eines Werkzeugs bewirkt somit eine Linearbewegung des Verschlusses 1 entlang einer Achse A, wenn der Verschluss 1 von seiner geöffneten in seine geschlossene Position oder umgekehrt bewegt wird. Bei einem Verriegelungs-/Entriegelungsvorgang selbst findet eine Drehbewegung des Verschlusses 1 um die Achse A statt.
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Auch die Befestigungsplatte 10 umfasst eine Durchgangsbohrung 12, durch die der bolzenförmige Verschluss 1 hindurch reicht.
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Zudem umfasst die Schießvorrichtung eine Indikatoreinrichtung 13 zum Anzeigen, ob sich der Verschluss 1 in einer geöffneten oder in seiner geschlossenen Position befindet, d.h. sein Verriegelungsabschnitt 8 mit dem Schloss 7 in Eingriff steht oder nicht. Die Indikatoreinrichtung 13 weist eine Lochplatte 14 auf, die parallel zu dem Sichtabschnitt 3 des Verkleidungsbauteils 2 verläuft, auf den bolzenförmigen Verschluss 1 aufgesteckt ist und zwischen dem Betätigungsabschnitt 5 des Verschlusses 1 und dem Federelement 6 auf der Achse A angeordnet ist. In dieser Weise folgt die Lochplatte 14 einer Linearbewegung des Verschlusses 1 entlang der Achse A. Die Lochplatte 14 trägt zudem einen Stift 15, der parallel zu dem Verschluss 1 und senkrecht zu dem Sichtabschnitt 3 des Verkleidungsbauteils 2 verläuft. Dabei ist eine Länge des Stiftes 15 so bemessen, dass er bei geöffneter Position des Verschlusses 1 von dem Sichtabschnitt 3 des Verkleidungsbauteils 2 nach außen vorsteht, während er bei geschlossener Position des Verschlusses 1 mit seiner Stirnfläche in derjenigen Ebene liegt, die von einer Außenseite des Sichtabschnitts 3 des Verkleidungsbauteils 2 gebildet ist.
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Der Stift 15 erstreckt sich in einem Abstand zu der Achse A und ist mit Hilfe einer hülsenförmigen Verdrehsicherung 16, die in eine Indikator-Durchgangsbohrung 17 in dem Sichtabschnitt 3 des Verkleidungsbauteils 2 eingesetzt ist, gegen Drehbewegungen um die Achse A gesichert.
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Die 2 bis 9 veranschaulichen eine zweite Ausführungsform der Erfindung, die sich von der anhand von 1 erläuterten ersten Ausführungsform in erster Linie dadurch unterscheidet, dass die Lochplatte 14 zwei Stifte 15 trägt, die im vorliegenden Ausführungsbeispiel in gleichem Abstand zu der Achse A und in einem Winkel von 180° zueinander liegen. Bei der zweiten Ausführungsform der Schließvorrichtung kommt ein Einsatzstück 18 zur Anwendung, das die Verdrehsicherungen 16 für die Stifte 15 als Teilabschnitte umfasst. Zudem ist ein zentraler Teil des Einsatzstückes 18 in die Durchgangsbohrung 4 für ein Werkzeug zur Betätigung des Verschlusses 1 eingesetzt. Dies geht insbesondere aus den 2, 4 und 6 bis 9 hervor.
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Die 3, 5 und ebenfalls 6 bis 9 veranschaulichen, dass das Verkleidungsbauteil 2 einen U-förmigen Querschnitt aufweist, wobei der eine Schenkel der U-Form von dem Halteabschnitt 9 des Verkleidungsbauteils 2 und der andere Schenkel der U-Form von dem Sichtabschnitt 3 des Verkleidungsbauteils 2 gebildet ist. Außerdem ist aus diesen Figuren ersichtlich, dass das Schloss 7 auf einem mehrfach gekrümmten Blechbiegeteil 19 fixiert ist, dessen einer freier Endabschnitt 20 zwischen dem Halteabschnitt 9 und der Befestigungsplatte 10 liegt, während der andere freie Endabschnitt des Blechbiegeteils 19 auf der Befestigungsplatte 10 aufliegt, so dass das Blechbiegeteil 19 mit der Befestigungsplatte 10 verspannt ist.
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Statt der in diesem Ausführungsbeispiel beschrieben zwei Stifte kann alternativ auch eine Hülse zum Einsatz kommen, die dann von der Lochplatte 14 getragen ist. Die oben beschriebene Indikator-Durchgangsbohrung 17 wäre dann durch eine ringförmige Ausnehmung in dem Sichtabschnitt 3 des Verkleidungsbauteiles zu ersetzen.