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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Montieren oder Verrasten
von Steckverbindern, die an ihren Schmalseiten Anschlussflansche
mit Befestigungsschrauben aufweisen, mit einer Aufnahme für die Schmalseiten
der Steckverbinder und federnden Elementen zum Montieren in einem
Montageausschnitt oder Verrasten mit komplementären Steckverbindern.
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Zum
Montieren sogenannter schwerer elektrischer Steckverbinder in Montageausschnitten
von Montageplatten ist es beispielsweise bekannt, die Schmalseiten
der Steckverbinder mit Aufnahmen zu verbinden, die federnde Elemente
aufweisen, die dann wiederum in einem entsprechenden Montageausschnitt
verrasten. Ähnliche
Vorrichtungen sind auch zum Montieren dieser Steckverbinder auf
Tragschienen bekannt.
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Ein
solches System wird beispielsweise in der
EP 711 004 A2 beschrieben.
Die Aufnahmen werden dabei auf die Befestigungsschrauben gesteckt, die
die Steckverbinder in den Anschlussflanschen an ihren Schmalseiten
aufweisen. Die Aufnahmen sind derart ausgebildet, dass sie formschlüssig auf
den Anschlussflanschen gehalten werden.
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Es
ist Aufgabe der Erfindung eine Vorrichtung zum Montieren oder Verrasten
von Steckverbindern zu schaffen, die besonders handhabungsbequem
und in der Anwendung flexibel ist.
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Die
Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruches
1 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Die
Vorrichtung besteht jeweils aus einer Aufnahme und einem Federblech.
Die Aufnahme ist beispielsweise aus einem nichtleitenden Kunststoff hergestellt.
Unabhängig
davon für
welche Verwendung das Federblech ausgebildet ist, hat die Aufnahme
immer das gleiche Aussehen. Die Aufnahme weist zwei Halterungen
auf, die im wesentlichen U-förmig
ausgebildet sind und auf die Befestigungsschrauben der Steckverbinder
aufgesteckt sind. Es entsteht so eine Klemmverbindung zwischen den
Befestigungsschrauben und der Aufnahme. Diese Klemmverbindung ist
jederzeit wieder lösbar.
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Zur
Sicherung der Klemmverbindung wird das Federblech in die Aufnahme
eingeschoben und dort in einer Endraststellung verrastet, wodurch gleichzeitig
die Befestigungsschrauben in der Aufnahme gesichert werden.
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Die
Aufnahme weist zwei Schlitze auf, in die ein Federblech einschiebbar
ist. Ein Federblech weist immer zwei abgewinkelte Laschen auf, die durch
die Schlitze eingeschoben werden und das freie Ende der Befestigungsschrauben
umgreifen. Dadurch ist es nicht mehr möglich, die Klemmung zwischen
den Halterungen der Aufnahme und den Befestigungsschrauben zu Öffnen. Die
Aufnahme weist einen Rasthaken auf, hinter dem das Federblech nach
dem Einschieben in seine Endraststellung verrastet.
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Diese
Funktionen von Federblech und Aufnahme sind unabhängig von
der Anwendung der Vorrichtung. Nur das Federblech ist für die einzelnen
Anwendungen unterschiedlich ausgestaltet. Es kann beispielsweise
als Wandhalterung oder auch als Kupplung ausgebildet sein. Um die
Aufnahme besonders universell einsetzen zu können, ist es sinnvoll, dass
diese eine Rastnase aufweist, die mit dem als Kupplung ausgebildeten
Federblech verrastbar ist.
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Durch
das Zusammenfügen
von Aufnahme und Federblech ist eine besonders einfache Befestigung
der Vorrichtung an einem Steckverbinder, der an seinen Schmalseiten
Anschlussflansche mit Befestigungsschrauben aufweist, möglich.
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Das
Federblech kann beispielsweise als Kupplung ausgebildet sein. Dazu
weist es einen Rasthaken auf, der mit einer Rastnase einer Aufnahme,
die an einem komplementären
Steckverbinder befestigt ist, zusammenwirkt. Weiter ist es sinnvoll, dass
das Federblech eine Lösetaste
zum Öffnen
der Verrastung aufweist. Die Kupplung ist einteilig aus Blech durch
Stanzen und Biegen hergestellt. Sie ist dabei im Wesentlichen U-förmig ausgebildet,
wobei ein Schenkel des U's
an der Aufnahme anliegt und die beiden abgewinkelten Laschen aufweist,
die durch entsprechende Schlitze in die Aufnahme eingeschoben werden.
Der andere Schenkel des U's
ist im Wesentlichen als Lösetaste
ausgebildet und weist in einer Verlängerung über den Grund des U's hinaus den Rasthaken
auf.
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Für das als
Wandhalterung ausgebildete Federblech werden im Wesentlichen zwei
Ausführungsarten
vorgeschlagen. Die Ausführungsarten
unterscheiden sich im Wesentlichen dadurch, dass die Federkräfte unterschiedlich
sind. Für
beide Varianten gilt, dass das Federblech aus einem Blech durch Stanzen
und Biegen hergestellt ist. Es besteht im Wesentlichen aus einer
Wand, die an der Aufnahme aufliegt und zwei abgewinkelte Laschen
aufweist, die zur Sicherung der Befestigungsschrauben dienen. Ausserdem
weist es eine mit dieser Wand verbundene federnde Klammer auf, die
sich im Wesentlichen in der Montagerichtung erstreckt und zur Aufnahme hin
federt. In der Mitte weist die Klammer eine Vertiefung zur Aufnahme
der Montageplatte auf. In einer ersten Ausführungsform befindet sich die
Naht des Federbleches in der an der Aufnahme anliegenden Wand. Die
Klammer selbst ist dabei geschlossen. Es ist dann nötig sehr
hohe Kräfte
aufzubringen, um die Klammer zu öffnen
oder zu schliessen. Legt man die Naht in die Vertiefung zur Aufnahme
der Montageplatte so besteht die Klammer im Wesentlichen aus zwei
Klammerhälften
und die aufzubringende Kraft zum Betätigen der Klammer ist erheblich
geringer. Die Wandhalterung kann auch zwei zueinander parallelen
Klammern bestehen, die durch einen Steg miteinander verbunden sind.
Die Verbindung durch einen Steg ist sinnvoll, um die beiden Klammern gleichzeitig
betätigen
zu können.
Sind die Klammern in der Mitte geteilt, so sollten die freien Enden
derart miteinander verzahnt angeordnet sein, dass bei einem Druck
auf den Steg die freien Enden, die mit dem Steg verbunden sind,
die gegenüberliegenden Enden
mitnehmen. Dadurch kann auch bei geschlitzten Klammern gewährleistet
werden, dass durch einen einzigen Druck auf den Steg die Klammern
geöffnet
werden, um die Vorrichtung mit dem Steckverbinder aus einem Montageausschnitt
einer Montageplatte zu entfernen.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden nun anhand von Zeichnungen erläutert. Es
zeigen:
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1 eine
Aufnahme und eine Wandhalterung,
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2 eine
Aufnahme und eine Kupplung,
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3 eine
Aufnahme und eine Kupplung in Vorraststellung an einem Steckverbinder,
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4 eine
Aufnahme und eine Kupplung in Endraststellung an einem Steckverbinder,
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5 eine
Aufnahme und eine Kupplung im voneinander getrenntem Zustand,
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6 eine
Aufnahme und eine Kupplung im verrasteten Zustand,
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7 eine
Aufnahme mit Kupplung im verrasteten Zustand mit einem Steckverbinder,
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8 eine
Aufnahme mit einer Wandhalterung im Endrastzustand in einer Montageöffnung,
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9 eine
Ansicht auf eine Wandhalterung,
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10 eine
entsprechende Seitenansicht der Wandhalterung,
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11 eine
Detailvergrösserung
der Wandhalterung,
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12 eine
Ansicht auf die Klammern der Wandhalterung,
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13 eine
Ansicht von oben auf die Wandhalterung und
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14 ein
Layout der Wandhalterung.
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1 zeigt
eine Aufnahme 1, die beispielweise aus einem nichtleitendem
Kunststoff hergestellt ist. Die Aufnahme weist zwei im wesentlichen U-förmige Halterungen 2 und 3 auf,
die auf einer Basisplatte 4 befestigt sind. Die Basisplatte 4 ist
an den seitlichen Rändern
durch zwei Seitenwände 5, 6 abgeschlossen.
Die Halterungen 2, 3 bestehen aus zwei sich gegenüberliegenden
Schenkeln, wobei die Öffnung
zwischen den Schenkeln sich am Eingang etwas verjüngt. Dadurch
ist es möglich,
eine Verklemmung von Befestigungsschrauben 7, 8 in
den Halterungen 2, 3 zu erreichen. Die Befestigungsschrauben 7, 8 sind
in 1 gestrichelt mit dünneren Linien dargestellt.
Ebenfalls gestrichelt dargestellt sind zwei Teile des Anschlussflansches 9 des
Steckverbinders durch die die Befestigungsschrauben 7, 8 gedreht
sind. Die Halterungen 2, 3 der Aufnahme 1 werden
zwischen dem Schraubenkopf der Befestigungsschrauben 7, 8 und
den Anschlussflansch 9 eingebracht. Dadurch ist die Aufnahme 1 an
einem Steckverbinder verklemmt. Diese Verklemmung kann jedoch jederzeit
wieder gelöst
werden. In 1 ist weiter dargestellt ein
Federblech, das hier als Wandhalterung 10 ausgebildet ist.
Die Wandhalterung besteht aus einem durch Stanzen und Biegen aus
einem Blech hergestellten Teil, das eine Wand 11 aufweist,
aus der zwei abgewinkelte Laschen 12, 13 herausgebogen
sind. Weiter besteht die Wandhalterung 10 aus zwei Klammern 14, 15,
die mit der Wand 11 verbunden sind und an einem Ende durch
einen Steg 16 miteinander verbunden sind. Die Klammern 14, 15 weisen
jeweils in der Mitte eine Vertiefung 17 auf, in die eine
Montageplatte aufnehmbar ist. In der Basisplatte 4 der
Aufnahme 1 ist weiterhin ein Schlitz 18 zu erkennen.
Wenn die Aufnahme 1 mit der Wandhalterung 10 verbunden
wird, so treten die abgewinkelten Laschen 12, 13 durch
den Schlitz 18 und einen weiteren in der Zeichnung nicht
zu sehenden Schlitz 19 hindurch. Die Wandhalterung 10 wird
also in die Aufnahme 1 eingeschoben.
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In 2 ist
ebenfalls eine Aufnahme 1 und ein Federblech in Form einer
Kupplung 19 dargestellt. Die Aufnahme 1 unterscheidet
sich nicht von der in 1 gezeigten Aufnahme. Die Kupplung 19 ist
ebenfalls ein aus einem Blech durch Stanzen und Biegen hergestelltes
Teil, das eine Wand 20 aufweist, aus der zwei abgewinkelte
Laschen 21 und 22 herausgebogen sind. Diese Laschen
erfüllen
die gleiche Funktion wie die der Wandhalterung 10. Die
Kupplung 19 ist im wesentlichen U-förmig ausgebildet, während ein
Schenkel von der Wand 20 gebildet wird, wird der zweite
Schenkel von der Lösetaste 23 gebildet.
Diese Lösetaste
dient dazu, eine Verrastung eines Rasthaken 24, der in
Verlängerung
der Lösetaste 23 ausgebildet
ist mit einer komplementären Rastnase
zu lösen.
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In 3 ist
ein Steckverbinder 25 gestrichelt angedeutet. Der Steckverbinder
weist einen Anschlussflansch 9 und Befestigungsschrauben 7, 8 auf.
Die Befestigungsschrauben 7, 8 sind in den Halterungen 2, 3 einer
Aufnahme 1 verklemmt. Ein Federblech hier in Form einer
Kupplung 19, es könnte aber
auch eine entsprechende Wandhalterung vorgesehen sein, ist bereits
teilweise in die Schlitze 18 der Aufnahme eingeschoben.
Die abgewinkelte Lasche 21 ist deutlich zu erkennen. Noch
ist ein Entnehmen der Befestigungsschraube 7, 8 aus
den Halterungen 2, 3 möglich.
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In 4 ist
die entsprechende Endraststellung der gleichen Anordnung gezeigt.
Die abgewinkelte Lasche 21 ist nun so angeordnet, dass
die Befestigungsschraube 7 nicht mehr aus der Halterung 2 entnommen
werden kann. Analoges gilt für
die abgewinkelte Lasche 22, die Befestigungsschraube 8 und die
Halterung 3. Die Kupplung 19 ist nun in der Aufnahme 1 verrastet.
Diese Verrastung ist den folgenden Bildern zu entnehmen.
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In 5 ist
nochmals die Aufnahme 1 und die Kupplung 19 jedoch
in einer Ansicht von der anderen Seite dargestellt. Deutlich zu
erkennen ist wiederum die Basisplatte 4 der Aufnahme 1,
sowie die beiden Schlitze 18 und 26, sowie zwei
Führungsnuten 27 und 28.
In diesen Führungsnuten
werden die seitlichen Kanten der Wand 20 der Kupplung 19 geführt. Durch
die Schlitze 18 und 26 greifen die abgewinkelten
Laschen 21 hindurch. Zwischen den Schlitzen 18 und 26 befindet
sich an der Basisplatte eine Rastnase 29. Hinter dieser
Rastnase 29 verrastet die Wand 20 wie in 6 dargestellt.
Die Funktionen der Verrastung wirken analog auch zwischen Aufnahme und
Wandhalterung. In den 7 und 8 sind nun zwei
komplementäre
Steckverbinder 25 und 30 dargestellt. Der Steckverbinder 25 ist
mit einer Aufnahme 1 und einer Kupplung 19 verbunden.
Der Steckverbinder 30 weist ebenfalls eine Aufnahme 1 sowie eine
Wandhalterung 10 auf. Der Steckverbinder 30 ist
mit der Aufnahme und der Wandhalterung in einen Montageausschnitt
einer Montageplatte 31 eingebracht. Die Montageplatte 31,
die gestrichelt in 8 angedeutet ist, wird dabei
in den Vertiefungen 17 der Klammern 14, 15 aufgenommen.
Durch einen Druck auf den Steg 16 bewegen sich die Klammern 15, 16 auf
die Aufnahme zu und der Steckverbinder 30 kann aus der
Montageöffnung
der Montageplatte 31 entnommen werden. Zur Verbindung des
Steckverbinders 30 mit dem Steckverbinder 25 wird
dieser von oben montiert und der Rasthaken 24 greift hinter
eine Rastnase 32, die an der Aufnahme 1 an der
Basisplatte 4 angeformt ist. Eine Entriegelung kann durch einen
Druck auf die Lösetaste 23 erfolgen.
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Anhand
der 9 bis 14 soll nun eine besonders vorteilhafte
Ausbildung eines Federbleches als Wandhalterung beschrieben werden.
Die Wandhalterung weist die Eigenschaft auf, dass sie besonders
hohe Federeigenschaften hat. Wie aus den 9, 10, 12 und 13 ersichtlich, weist
die Wandhalterung 33 eine Wand 34 auf, aus der
die abgewinkelten Laschen 35 und 36 herausgebogen
werden. Die Wand 34 befindet sich parallel zur Basisplatte
der Aufnahme die abgewinkelten Laschen 35 und 36 greifen
durch die entsprechenden Schlitze in der Aufnahme und verriegeln
die Aufnahme mit den Befestigungsschrauben. Weiter weist die Wandhalterung 33 zwei
Klammern 37 und 38 auf, die durch einen Steg 39 miteinander
verbunden sind. Die beiden Klammern 37 und 38 sind
jeweils in der Mitte geschlitzt, wie aus den 10, 11 und 12 zu
erkennen. Im Bereich des Schlitzes sind die freien Enden der einzelnen
Klammerteile jedoch miteinander verzahnt, wie besonders aus der
Detailzeichnung in 11 zu erkennen, und zwar derart,
dass bei einem Druck auf den Steg 39 die freien Enden des
mit dem Steg 39 verbundenen Klammerteils die freien Enden,
des nicht mit diesem Steg verbundenen Klammerteils mitführen. In 14 ist
ein Layout des als Wandhalterung 33 ausgebildeten Federblechs dargestellt.
Deutlich zu erkennen sind die abgewinkelten Laschen 35 und 36,
die Wand 34, sowie die einzelnen Klammerteile 37 und 38 sowie
der Steg 39.