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Die Erfindung betrifft eine Achsschenkellenkeinrichtung eines Fahrzeugs gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
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Achsschenkel sind als Bauteile zum Tragen und drehbaren Verbinden von Rädern an Achsen von Straßen- und Schienenfahrzeugen in verschiedenen Ausführungsformen bekannt. Außerdem sind Lenkeinrichtungen für Fahrzeuge mit einem Radgetriebe bekannt. Bei einer solchen Vorrichtung kann das Radgetriebe über einen Träger mit einem Fahrzeugchassis verbunden sein. Das Radgetriebe ist dabei meistens als kompaktes Planetengetriebe ausgebildet. Der Träger besitzt eine Wellendurchführung zur Aufnahme einer aus dem Träger herausragenden Welle oder Achse, und das Radgetriebe ist mit einem vorzugsweise elektrischen Antriebsmotor antriebsverbunden. Die Lenkeinrichtung weist in der Regel ein Lenkelement, ein Gleichlaufgelenk sowie ein oder mehrere Lager und Bolzen für eine lenkbare Verbindung zwischen der Achse und einer Radnabe eines Antriebsrads auf. Das Antriebsdrehmoment eines Getriebeabtriebs wird zum Antrieb des angelenkten Antriebsrads über das Gleichlaufgelenk auf eine Abtriebswelle übertragen.
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Zur Stabilisierung des Fahrverhaltens eines Fahrzeugs mit einer Achsschenkellenkung weist die Lagerung der Lenkeinrichtung üblicherweise einen Verdrehwiderstand auf. Ein geeigneter Verdrehwiderstand kann beziehungsweise durch das Vorsehen eines Übermaßes zwischen einem Verbindungsbolzen und einem Träger erzeugt werden, oder mittels einer auf die Lager wirksame Verschraubung des Verbindungsbolzens an einem Gehäuseteil mit einer daraus folgenden und gewünschten Lagervorbelastung durch ein Reibmoment.
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Aus der
DE 691 07 204 T2 ist eine Achse eines Fahrzeugs mit einem Achsschenkel bekannt, an dem eine Radnabe gelenkig befestigt ist. Die Radnabe ist dabei auf einer Spindel drehbar gelagert. Radial innerhalb der Spindel ist eine Stummelwelle abgedichtet und drehbar gelagert angeordnet. Die Stummelwelle ist über ein Gleichlaufgelenk mit einer Achswelle verbunden, welche radial innerhalb eines Trägers drehbar gelagert angeordnet sowie gegenüber diesem abgedichtet ist. Der Träger weist zwei radial gegenüberliegende Enden auf, an denen die Spindel der Radnabe durch zwei koaxial angeordnete Gelenke befestigt. Dadurch sind der Träger und die Spindel um eine Drehachse drehbar durch die beiden Gelenke miteinander verbunden.
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Jedes der beiden Gelenke weist ein erstes, an dem Träger ausgebildetes Gelenkelement, sowie ein zweites, an der Spindel ausgebildetes Gelenkelement auf. Zwischen den beiden Gelenkelementen eines der beiden Gelenke ist eine angefederte Spieleinstelleinrichtung angeordnet. Eines der beiden Gelenkelemente dieses Gelenks weist einen Sockel auf, in dem ein Lager aufgenommen ist. Das andere der beiden Gelenkelemente weist einen Gelenkzapfen beziehungsweise Bolzen auf, der mit dem genannten Lager in Eingriff steht.
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An dem Gelenkzapfen ist ein Flansch ausgebildet, über den der Gelenkzapfen mit einem Armansatz der Spindel mittels Schrauben verschraubt ist. Der Gelenkzapfen besteht aus zwei zylindrischen Abschnitten unterschiedlichen Durchmessers, zwischen denen eine Schulter ausgebildet ist. Um die Öffnung des Sockels desjenigen Gelenkelements herum, welches das Lager aufnimmt, ist eine Dichtfläche ausgebildet. Zwischen der Schulter des Zapfens und dieser Dichtfläche ist eine Federscheibe mit einer bestimmten Vorspannung angeordnet. Das gegenüberliegende Gelenk weist einen entsprechenden Zapfen sowie ein Gleitlager auf. Durch die Vorspannung der Federscheibe wirkt diese zum einen als eine an ihrem Gelenk wirksame Dichtung zwischen dem Träger sowie der Spindel, zum anderen verhindert sie Relativbewegungen zwischen den Zapfen sowie den Lagern und hält die Laufbahnen des gegenüberliegend angeordneten Gleitlagers in ständigem Reibkontakt.
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Aus der
DE 36 16 998 A1 ist eine Nachlauflenkachse für einen Fahrzeuganhänger bekannt, bei der die Räder über Lenkschenkel beziehungsweise Achsschenkel an einem Achskörper angelenkt sowie über Lenkhebel und eine Spurstange miteinander verbunden sind. Diese Nachlauflenkachse weist eine Stabilisierungseinrichtung auf, die aus zwischen den Lenkschenkeln und dem Achskörper angeordneten Drucklagern besteht. Die Drucklager bestehen jeweils aus einer am Lenkschenkel befestigten unteren Druckscheibe und einer mit dieser korrespondierenden oberen Druckscheibe, welche am Achskörper befestigt ist. Die Druckscheiben weisen ineinander greifende wellenförmige Gleitflächen auf. Die Drehachse des Lenkschenkels ist durch einen Lenkbolzen festgelegt, der in dem Achskörper angeordnet ist. Die Stabilisierungseinrichtung ist durch eine Feder elastisch vorgespannt, um einen Lenkeinschlag des Anhängers bei Geradeausfahrt zu vermeiden. Bei einer Kurvenfahrt wird durch die Haftreibung der Räder ein Lenkeinschlag erzwungen, wobei die Achskörperdruckscheibe unter Mitnahme des Achskörpers auf dem Wellenprofil der Lenkschenkeldruckscheibe hochsteigt. Durch eine Achslast erfolgt eine selbständige Rückstellung für die Geradeausfahrt.
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Die
DD 0154 864 A3 zeigt eine vorgespannte Achsschenkellagerung eines Achsschenkels für ein Kraftfahrzeug, bei der ein Gelenkbolzen an einem Ende in einem als Kegelrollenlager ausgebildeten und am anderen Ende in einem Gleitlager gelagert ist. Auf der Wälzlagerseite ist auf einem dort angeordneten Lenkhebel ein Deckel aufgesetzt, in dem eine Auflagescheibe, eine Tellerfeder, eine Druckscheibe, mehrere Distanzscheiben und ein sogenannter Druckstein angeordnet sind. Die Tellerfeder ist über die Distanzscheiben so vorgespannt, dass sie bei der Montage über das Festziehen einer Verschraubung des Deckels das Kegelrollenlager axial vorgespannt.
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Vor diesem Hintergrund liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Achsschenkellenkeinrichtung eines Fahrzeugs vorzuschlagen, bei der eine gezielte Einstellung eines Verdrehwiderstands möglich ist, und die einfach im Aufbau sowie kostengünstig in der Herstellung ist.
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Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich aus den Merkmalen des Hauptanspruchs, während vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung den Unteransprüchen entnehmbar sind.
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Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass bei einer gelenkigen Verbindung zwischen einer Achse und einem Rad an einem Fahrzeug durch ein gezieltes Einstellen einer Vorbelastung eines Drehlagers ein reibungsbedingter Verdrehwiderstand erzeugt werden kann, welcher die Fahrstabilität des Fahrzeugs in gewünschter Weise erhöht, ohne die dort angeordneten Lager übermäßig zu beanspruchen. Diese Vorbelastung kann in einer Drehpunktkonstruktion an einem Bolzen erzeugt sowie mit einfachen Abstandsmitteln über den Bolzen voreingestellt werden.
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Demnach geht die Erfindung aus von einer Achsschenkellenkeinrichtung eines Fahrzeugs, mit einem einen Träger aufweisenden Achsschenkel, und mit einer Spindel, auf der eine Radnabe drehbar gelagert angeordnet ist, bei der die Spindel an radial gegenüberliegenden Enden des Trägers über ein erstes und ein zweites Gelenk an diesem gelenkig befestigt ist, bei welcher die beiden Gelenke jeweils ein spindelseitiges erstes Gelenkelement und ein trägerseitiges zweites Gelenkelement aufweisen, bei der die beiden Gelenkelemente eines jeden Gelenks über jeweils einen mit dem spindelseitigen Gelenkelement verschraubbaren Bolzen miteinander verbunden sind, und bei der bei zumindest einem der beiden Gelenke zwischen dem spindelseitigen Gelenkelement und dem trägerseitigen Gelenkelement ein axial sowie radial belastbares Lager und ein vorgespanntes Federelement angeordnet sind.
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Zur Lösung der gestellten Aufgabe ist vorgesehen, dass die Vorspannung des Federelements sowie die axiale Vorbelastung des Lagers gemeinsam mittels der in das spindelseitige Gelenkelement einschraubbaren Länge des Bolzens voreinstellbar sind, und dass die einschraubbare Länge des Bolzens mittels einer oder mehrerer Distanzscheiben einstellbar ist, welche zwischen dem Bolzen und dem spindelseitigen Gelenkelement angeordnet sind.
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Durch diese Anordnung ist eine einfache und kostengünstige Drehpunktkonstruktion für eine Radnabe eines Fahrzeugs geschaffen, welche die Stabilität des Fahrzeugs durch ein Reibmoment verbessert, welches Schwenkbewegungen der Radnabe entgegengerichtet ist. Dieses Reibmoment kann mit Hilfe von Distanzscheiben, welche eine einschraubbare Länge eines Bolzens bestimmen, variiert beziehungsweise voreingestellt werden.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann die Achsschenkellenkeinrichtung so ausgebildet sein, dass das spindelseitige Gelenkelement eine radial ausgerichtete Öffnung mit einem Innengewinde aufweist, dass das trägerseitige Gelenkelement eine zu dieser Öffnung koaxial ausgerichtete topfförmige Ausnehmung aufweist, in die das Lager eingesetzt ist, dass der Bolzen zwei koaxiale zylindrische Abschnitte mit unterschiedlichen Durchmessern sowie an einem Ende einen scheibenförmigen Bolzenflansch aufweist, dass der im Durchmesser größere Bolzenabschnitt ein Außengewinde aufweist, welches in das Innengewinde des spindelseitigen Gelenkelements eingeschraubt ist, dass der im Durchmesser kleinere Bolzenabschnitt im Innenring des Lagers angeordnet ist, dass das Federelement radial außen zwischen dem Boden der topfförmigen Ausnehmung des trägerseitigen Gelenkelements und dem Innenring des Lagers angeordnet ist, dass das Federelement radial innen zwischen dem Boden der topfförmigen Ausnehmung des trägerseitigen Gelenkelements und der Stirnseite des durchmesserkleineren Bolzenabschnitts angeordnet ist und von dem Bolzen axial vorgespannt wird, dass eine Stirnseite des durchmessergrößeren Bolzenabschnitts axial auf dem Innenring des Lagers aufsitzt, dass der Bolzenflansch gegenüber einer radial äußeren Auflagefläche des spindelseitigen Gelenkelements angeordnet ist, welche um die Öffnung des spindelseitigen Gelenkelements herum ausgebildet ist, und dass zwischen dem Bolzenflansch und der Auflagefläche eine Anzahl von Distanzscheiben angeordnet sind, deren Anzahl und Dicke die Vorspannung des Federelements sowie die axiale Vorbelastung des Lagers bestimmen.
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Demnach ist an den gegenüberliegenden Endes eines Achsschenkelträgers die Spindel einer Radnabe durch jeweils ein Gelenk befestigt. Der Achsschenkelträger kann auf einer Fahrzeugachse drehbar angeordnet sein. Die beiden gegenüberliegenden Gelenke können spiegelsymmetrisch baugleich ausgeführt sein. Die gelenkige Verbindung zwischen dem Träger und der Spindel ist durch jeweils einen Bolzen geschaffen. Der jeweilige Bolzen drückt auf ein axial und radial belastbares Lager sowie auf eine Feder, die dadurch vorgespannt sind. Zwischen den Gelenkelementen des Gelenks ist ein axiales Spiel vorhanden. Bei einer Relativbewegung zwischen der Spindel und dem Träger entlang der Längsachse des Bolzens ändert sich entsprechend der Federgleichung die einwirkende Vertikalkraft proportional mit der Vertikalauslenkung der Feder, und die Belastung des Lagers wird aufrecht erhalten.
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Durch die Anordnung von Distanzscheiben beziehungsweise Unterlegscheiben unterschiedlicher Anzahl und Dicke kann der Bolzen nun mehr oder weniger weit in den Träger hineinragen. Dadurch kann die Vorspannung der Feder sowie die Vorbelastung des Lagers eingestellt werden. Bei einer Verschwenkung der Radnabe beziehungsweise der diese tragenden Spindel gegenüber dem Träger wirkt über die Lagervorbelastung ein Reibmoment der Verschwenkung entgegen. Ein effektiver Verschwenkwiderstand im Fahrbetrieb ergibt sich aus dem Reibmoment, welches aus der Federkraft und der Lagerbelastung resultiert. Dieser Verschwenkwiderstand sorgt für eine bestimmte Lauf- und Lenkstabilität des Fahrzeugs. Der Verschwenkwiderstand kann durch Einfügen oder Weglassen von Distanzscheiben, die in ihrer Wirkung über den Bolzeneingriff die Drehverbindung entsprechend weniger oder mehr hemmen, gezielt beeinflusst werden.
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Je mehr Distanzscheiben unter den Bolzenflansch, mit dem der Bolzen auf einem Arm oder Ansatzstück der Spindel aufsitzt, untergelegt werden, beziehungsweise je dicker die verwendeten Scheiben sind, desto weniger ragt der Bolzen in die Verbindung hinein und entlastet beziehungsweise verringert die Vorspannung der Feder sowie die Lagervorbelastung, so dass sich das Reibmoment und der Verschwenkwiderstand entsprechend verringern. Wird hingegen auf das Unterlegen von Scheiben gänzlich verzichtet, dann ragt der Bolzen maximal in die Verbindung hinein, so dass die Feder maximal vorgespannt und das Lager entsprechend belastet ist. Dadurch wird ein größtmögliches Reibmoment beziehungsweise ein größtmöglicher Verschwenkwiderstand der Drehpunktkonstruktion erzeugt.
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An dieser Stelle sei erwähnt, dass grundsätzlich anstelle von Distanzscheiben auch andere einfache Abstandsmittel, welche die gleiche Funktion wie die Distanzscheiben erfüllen, einsetzbar sind.
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Außerdem kann vorgesehen sein, dass das Federelement als eine Tellerfeder ausgebildet ist. Solche Federscheiben benötigen einen geringen Bauraum und sind einfach sowie kostengünstig mit gewünschten Federkonstanten herstellbar.
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Weiterhin kann vorgesehen sein, dass das erwähnte Lager als ein Wälzlager, insbesondere als ein Kegelrollenlager ausgebildet ist. Kegelrollenlager sind sowohl in axialer als auch in radialer Richtung hoch belastbar und daher für einen geneigt angeordneten Achsschenkel beziehungsweise für eine zu einer Bezugsachse eines Fahrzeugaufbaus geneigte Drehverbindung besonders gut geeignet. Entsprechend der Abmessungen der verwendeten Kegelrollen im Verhältnis zu den Abmessungen des Innenringes und des Außenrings eines solchen Lagers ergibt sich ein bestimmtes axiales und radiales Lagerspiel. Eine Belastung des Innenrings und/oder Außenrings verringert oder verhindert das Spiel beziehungsweise belastet den Lauf der Kegelrollen auf ihrer Laufbahn.
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Außerdem kann vorgesehen sein, dass im Bereich der topfförmigen Ausnehmung des trägerseitigen Gelenkelements ein Dichtelement angeordnet ist, durch das eine Dichtung zwischen den beiden Gelenkelementen gebildet ist. Das Dichtelement kann beispielsweise als ein einfacher Dichtring mit einer Dichtlippe ausgebildet sein, der über die Dichtlippe das Gelenk nach außen abdichtet und vor Verschmutzungen sowie eindringender Feuchtigkeit schützt. Das Federelement hat demnach bei der Anordnung gemäß der Erfindung keine Dichtungsfunktion zu erfüllen. Die Dichtung des Gelenks ist somit auch unabhängig von der Federvorspannung und der Vorbelastung des Lagers.
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Die beschriebene Achsschenkellenkeinrichtung mit dem einstellbaren Verschwenkwiderstand ist grundsätzlich für alle Fahrzeuge mit einer gelenkigen Verbindung zwischen einer Achswelle und einer Radnabe geeignet. Beispielsweise kann sie an einer Achswelle eines Lastkraftwagens angeordnet sein. Die Erfindung ist aber auch bei einem Schienenfahrzeug, das, wie eingangs beschrieben, ein Radgetriebe mit einer Lenkeinrichtung aufweist, gut geeignet, um die Fahrstabilität erhöhen.
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Zur weiteren Verdeutlichung der Erfindung ist der Beschreibung eine Zeichnung eines Ausführungsbeispiels beigefügt. In dieser zeigt
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1 eine Achsschenkellenkeinrichtung gemäß der Erfindung in einem teilweisen Längsschnitt, und
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2 ein vergrößerter Ausschnitt der Achsschenkellenkeinrichtung gemäß 1.
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Demnach ist bei einem in 1 dargestellten Achsschenkel 1 ein Träger 2 mit einer Spindel 3 gelenkig verbunden, welche eine Radnabe 4 trägt. Der Träger 2 ist auf einer Achswelle 26 mittels eines zweireihigen Schrägkugellagers 20 drehbar gelagert. Die Spindel 3 ist auf einer Stummelwelle 25 angeordnet und über ein Dichtelement 22 gegenüber dieser abgedichtet. Die Stummelwelle 25 ist über ein Gleichlaufgelenk 23 mit der Achswelle 26 verbunden. Die Radnabe 4 ist mittels eines Wälzlagers 21 auf der Spindel 3 drehbar gelagert angeordnet. An der Spindel 3 ist ein armartiger Ansatz angeordnet, der als ein erstes, spindelseitiges Gelenkelement 6 ausgebildet ist. An dem Träger 2 ist ebenfalls ein armartiger Ansatz angeordnet, der als ein zweites, trägerseitiges Gelenkelement 7 ausgebildet ist. Die beiden beschriebenen Gelenkelemente 6, 7 bilden ein erstes Gelenk 5.
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Zur Vereinfachung zeigt die 1 nur eine obere Hälfte des Längsschnitts. Dem ersten Gelenk 5 gegenüberliegend ist demnach ein entsprechendes zweites (nicht dargestelltes) Gelenk angeordnet. Die Spindel 3 und der Träger 2 sind durch die beiden Gelenke drehbar um eine Achse x, welche gegenüber einer senkrechten Bezugsachse y geneigt ausgerichtet ist, miteinander verbunden.
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Das spindelseitige Gelenkelement 6 weist eine als Bohrung ausgebildete Öffnung 12 auf. Das trägerseitige Gelenkelement 7 weist eine topfförmige Ausnehmung 13 auf, die koaxial zu der Bohrung 12 im spindelseitigen Gelenkelement 6 ausgebildet ist. In die topfförmige Ausnehmung 13 ist ein als Kegelrollenlager ausgebildetes Lager 9 mit seinem Außenring 29 eingepresst. Ein Bolzen 8 steckt in der Bohrung 12 und in der topfförmigen Ausnehmung 13. Der Bolzen 8 weist einen durchmesserkleineren zylindrischen Bolzenabschnitt 15, einen durchmessergrößeren zylindrischen Bolzenabschnitt 14, und endseitig einen scheibenförmigen Bolzenflansch 16 auf, welcher die spindelseitige Bohrung 12 übergreift.
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Der Bolzen 8 hat an seinem durchmessergrößeren Bolzenabschnitt 14 ein Außengewinde 31, welches in eine Innengewinde 30 an der Bohrung 12 des spindelseitigen Gelenkelements 6 fest eingeschraubt ist. Der durchmesserkleinere Bolzenabschnitt 15 greift in die Bohrung des Innenrings 28 des Kegelrollenlagers 9 ein. Der durchmessergrößere Bolzenabschnitt 14 weist eine freie ringförmige Stirnseite 18 auf, mit welcher der Bolzen 8 auf der flächengrößeren Stirnseite des Innenring 28 des Kegelrollenlagers 9 aufsitzt und diesen mit einer Axialkraft belastet. Zwischen einem Boden 17 der topfförmigen Ausnehmung 13 des trägerseitigen Gelenkelements 7 und dem Innenring 28 des Kegelrollenlagers 9 einerseits sowie zwischen dem Boden 17 der topfförmigen Ausnehmung 13 und der Stirnseite 13 des durchmesserkleineren Bolzenabschnitt 15 andererseits ist ein Federelement 10 angeordnet. Das Federelement 10 ist als eine Tellerfeder ausgebildet, die durch Kontakt mit dem Bolzen 8 axial vorgespannt ist.
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An der Öffnung der Ausnehmung 13 des trägerseitigen Gelenkelements 7 ist ein Dichtring 24 angeordnet, der über eine Dichtlippe 27 eine Dichtung zwischen den beiden Gelenkelementen 6, 7 bildet, um das Gelenk 5 nach außen hin abzudichten und vor dem Eindringen von unerwünschten Stoffen zu schützen. Dies ist in dem vergrößerten Ausschnitt A, welcher in 2 dargestellt ist, deutlicher erkennbar.
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Zwischen dem ringförmigen Bolzenflansch 16 des Bolzens 8 und einer Auflagefläche 19 für den Bolzenflansch 16, die um die Öffnung 12 des spindelseitigen Gelenkarms 6 herum ausgebildet ist, sind Distanzscheiben 11 angeordnet. Dies ist auch in dem vergrößerten Ausschnitt A in 2 deutlich dargestellt. Beispielsweise sind zwei solcher Distanzscheiben 11 angeordnet. Durch die Distanzscheiben 11 ist eine wirksame Länge des Bolzens 8 derart eingestellt, dass die Vorspannung der Feder 10 sowie eine radiale und axiale Vorbelastung des Lagers 9 geringer sind als im Vergleich zu einer Anordnung mit nur einer Distanzscheibe 11 oder bei Verzicht auf solche Distanzscheiben.
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Aufgrund der Federspannung und der Lagerbelastung wird ein Reibmoment erzeugt, welches einer Schwenkbewegung des Gelenks 5 entgegenwirkt. Aufgrund einer verringerten Federspannung und einer verringerten Lagerbelastung durch das Einsetzten der Distanzscheiben 11 reduziert sich dieses Reibmoment, so dass ein reduzierter Verschwenkwiderstand entsteht. Durch das Weglassen beziehungsweise Herausnehmen von Distanzscheiben 11 erhöht sich der Verschwenkwiderstand. Der Verschwenkwiderstand des Gelenks 5 und damit der Achsschenkellenkeinrichtung ist somit durch die Verwendung der Distanzscheiben 11 über ihre Anzahl und ihre jeweilige Dicke bei der Montage voreinstellbar.
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Sofern sich während einer sehr langen Betriebsdauer der Achsschenkellenkeinrichtung, wie sie insbesondere bei Schienenfahrzeugen zu verzeichnen ist, ein Verschleiß einstellt, in dessen Folge ein zu geringer Verschwenkwiderstand vorliegt, so kann durch Wegnehmen von wenigstens einer der Distanzscheiben 11 ein ursprünglich Verschwenkwiderstand wieder eingestellt werden.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Achsschenkel
- 2
- Träger
- 3
- Spindel
- 4
- Radnabe
- 5
- Gelenk
- 6
- Erstes Gelenkelement
- 7
- Zweites Gelenkelement
- 8
- Bolzen
- 9
- Lager, Wälzlager, Kegelrollenlager
- 10
- Federelement
- 11
- Distanzscheibe
- 12
- Öffnung im ersten Gelenkelement 6
- 13
- Topfförmige Ausnehmung im zweiten Gelenkelement 7
- 14
- Bolzenabschnitt mit größerem Durchmesser
- 15
- Bolzenabschnitt mit kleinerem Durchmesser
- 16
- Bolzenflansch
- 17
- Boden im zweiten Gelenkelement 7
- 18
- Stirnseite des durchmessergrößeren Bolzenabschnitts
- 19
- Auflagefläche
- 20
- Schrägkugellager
- 21
- Wälzlager an der Radnabe 4
- 22
- Dichtelement
- 23
- Gleichlaufgelenk
- 24
- Dichtelement, Dichtring
- 25
- Stummelwelle
- 26
- Achswelle
- 27
- Dichtlippe
- 28
- Innenring des Lagers 9
- 29
- Außenring des Lagers 9
- 30
- Innengewinde in der Öffnung 12 in dem ersten Gelenkelement 6
- 31
- Außengewinde am durchmessergrößeren Bolzenabschnitt
- 32
- Stirnseite des durchmesserkleineren Bolzenabschnitts
- X
- Drehachse
- Y
- Bezugsachse
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 69107204 T2 [0004]
- DE 3616998 A1 [0007]
- DD 0154864 A3 [0008]