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Die vorliegende Erfindung betrifft eine mobile Fahrzeugprüfanlage mit einem Fahrgestell und wenigstens einer durch das Fahrgestell getragenen Fahrzeug-Prüfeinrichtung, wie einem Rollenprüfstand, einem Plattenprüfstand, einer Hebebühne, einem Leistungsprüfstand oder dergleichen.
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Kraftfahrzeuge müssen regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen unterzogen werden, um das Risiko von Unfällen aufgrund technischer Mängel zu minimieren. Hierfür kommen unterschiedliche Prüfeinrichtungen zum Einsatz, wie zum Beispiel Rollenprüfstände, Plattenprüfstände und/oder Hebebühnen, welche im Allgemeinen relativ groß und komplex sind. Dennoch besteht der Wunsch, Fahrzeugüberprüfungen vor Ort, d. h. außerhalb von fest installierten Prüfzentren, durchzuführen. Mittels mobiler Fahrzeugprüfanlagen können an wechselnden Örtlichkeiten Prüfungen vorgenommen werden, was insbesondere in Gebieten mit gering entwickelter Infrastruktur von beträchtlichem Vorteil ist. Zu diesem Zweck ist es bereits bekannt, die Prüfeinrichtungen in einem Container unterzubringen und auf dem Fahrgestell eines Lastkraftwagens zu transportieren.
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Die Bereitstellung solcher Prüfcontainer ist jedoch nicht nur kostspielig, sondern erfordert auch einen erheblichen Betriebsaufwand, z. B. im Rahmen des Auf- und Abladens des Containers mittels eines Krans oder einer ähnlichen Verladevorrichtung.
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Es ist eine Aufgabe der Erfindung, eine kostengünstige und einfach einsetzbare mobile Fahrzeugprüfanlage bereitzustellen.
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Die Lösung der Aufgabe erfolgt durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
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Erfindungsgemäß ist das Fahrgestell entlang der Fahrgestelllängsachse in wenigstens eine einem Vorderachsbereich zugeordnete vordere Baugruppe, eine einem Hinterachsbereich zugeordnete hintere Baugruppe sowie eine die vordere Baugruppe und die hintere Baugruppe verbindende mittlere Baugruppe unterteilt, wobei die mittlere Baugruppe die Fahrzeug-Prüfeinrichtung trägt und gegenüber der vorderen und der hinteren Baugruppe zwischen einer angehobenen Transportstellung und einer abgesenkten Prüfbetriebsstellung verstellbar ist. Es wird also ein zwischen Vorderachse und Hinterachse befindlicher Teil des Fahrgestells absenkbar gestaltet, so dass er für den Prüfbetrieb in eine für zu prüfende Fahrzeuge leicht erreichbare Stellung gebracht werden kann. Es ist insbesondere kein Abladevorgang erforderlich, um den Prüfbetrieb aufzunehmen. Es ist auch nicht notwendig, die Räder der Vorderachse und der Hinterachse oder die Vorderachse und die Hinterachse als Baugruppe abzumontieren oder in eine inaktive Stellung zu bewegen. Vielmehr können die vordere Baugruppe und die hintere Baugruppe mitsamt der jeweiligen Achsen beim Transport und beim Prüfen in der gleichen Konfiguration bleiben. Nach Abschluss des Prüfvorgangs kann die mittlere Baugruppe auf einfache und schnelle Weise wieder in die Transportstellung angehoben werden.
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Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen, der Beschreibung sowie den beigefügten Zeichnungen angegeben.
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Die mobile Fahrzeugprüfanlage kann als Anhänger ausgebildet sein. Ein Anhänger kann besonders kostengünstig bereitgestellt werden. Bevorzugt ist der Anhänger derart ausgelegt, dass er bei Bedarf durch einen Personenkraftwagen gezogen werden kann. Hierdurch können das Gewicht und die Kosten eines mobilen Prüfbetriebs besonders gering gehalten werden.
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Die mittlere Baugruppe des Fahrgestells kann zugleich als Trägergestell der Fahrzeugprüfeinrichtung dienen. Dies trägt zur Gewichtsersparnis bei und sorgt dafür, dass die Zufahrtshöhe für ein zu prüfendes Fahrzeug aufgrund des Fehlens eines separaten Fahrgestellträgers bzw. Trägergestells nur relativ gering ist. Weiterhin kann es hinsichtlich der Herstellungskosten günstig sein, eine vorgefertigte Fahrzeugprüfeinrichtung als mittlere Baugruppe in einen bestehenden, mehrere Baugruppen aufweisenden Anhänger zu integrieren. Dabei kann das Trägergestell der Fahrzeugprüfeinrichtung zumindest teilweise durch das mittlere Teil des Fahrgestells gebildet werden, wodurch einerseits die Bauhöhe der mittleren Baugruppe und deren Gewicht minimiert werden können und andererseits aufgrund der reduzierten Bauhöhe die zum Auffahren auf bzw. in die Fahrzeugprüfeinrichtungen erforderlichen Rampen kurz und leicht gehalten werden können, so dass sie auch einfach handzuhaben sind.
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Bevorzugt liegt die mittlere Baugruppe in der abgesenkten Prüfbetriebsstellung auf dem Boden auf. Dies gewährleistet eine hohe Standfestigkeit und ermöglicht eine gute Zugänglichkeit zu der Prüfeinrichtung.
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Weiterhin kann vorgesehen sein, dass die vordere Baugruppe, die mittlere Baugruppe und die hintere Baugruppe jeweils plattformartig gestaltet sind und eine begehbare Lade-Ebene definieren, wenn sich die mittlere Baugruppe in der angehobenen Transportstellung befindet. Auf den plattformartigen Baugruppen können in flexibler Weise die Prüfeinrichtung betreffende Anlagenteile verladen sein.
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Eine Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die mittlere Baugruppe zwischen der angehobenen Transportstellung und der abgesenkten Prüfbetriebsstellung linear verfahrbar ist. In horizontaler Richtung wird dann für eine Bewegung der mittleren Baugruppe kein zusätzlicher Freiraum benötigt, so dass das Anheben und Absenken besonders platzsparend erfolgen kann.
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Das Fahrgestell kann auch mittels mindestens eines Antriebs schwenkbare und/oder linear verfahrbare Hebel aufweisen, um die mittlere Baugruppe gegenüber der vorderen und der hinteren Baugruppe von der angehobenen Transportstellung in die abgesenkte Prüfbetriebsstellung und umgekehrt zu verstellen. Ein solcher Hebelantrieb kann bei bestimmten Anwendungen vorteilhaft sein.
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Eine erfindungsgemäße mobile Fahrzeugprüfanlage kann auch mindestens einen Antrieb zum mechanischen, pneumatischen, hydraulischen oder elektrischen Verstellen der mittleren Baugruppe aufweisen. Bei bestimmten Anwendungen kann zur Kostenersparnis ein ausschließlich manuelles Absenken und Anheben der mittleren Baugruppe, beispielsweise mittels einer Kurbel, vorgesehen sein. Ein mechanischer Antrieb könnte auch zusätzlich zu einem pneumatischen, hydraulischen oder elektrischen Antrieb vorgesehen sein, um z. B. die mittlere Baugruppe trotz eines Ausfalls der Antriebsquelle absenken und anheben zu können. Ein pneumatischer oder hydraulischer Antrieb kann insbesondere in ein ohnehin auf dem Fahrgestell oder am Zugfahrzeug vorhandenes Pneumatik- bzw. Hydrauliksystem integriert sein.
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Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung umfasst der Antrieb jeweilige Hubeinrichtungen, welche zwischen der vorderen Baugruppe und der mittleren Baugruppe einerseits bzw. zwischen der mittleren Baugruppe und der hinteren Baugruppe andererseits wirksam sind. Antreibbare Hubeinrichtungen sind in unterschiedlichen Formen bekannt, beispielsweise im Kontext von Hebebühnen für Kraftfahrzeuge. Speziell könnte eine sich vertikal erstreckende Gewindespindel drehbar an der vorderen bzw. hinteren Baugruppe gelagert sein und mit einer an der mittleren Baugruppe befestigten Spindelmutter zusammenwirken. Durch rotierendes Antreiben der Gewindespindel, z. B. mittels eines Elektromotors, kann die Spindelmutter und somit die mittlere Baugruppe in vertikaler Richtung bewegt werden. Um die erforderliche Stabilität der Hubbewegung sicherzustellen, kann es vorteilhaft sein, Gewindespindel und Spindelmutter an jedem ”Eckbereich” der mittleren Baugruppe vorzusehen, d. h. zwei auf beiden Seiten der Längsachse des Fahrgestells voneinander einen Abstand aufweisende Gewindespindeln zwischen der vorderen Baugruppe und der mittleren Baugruppe sowie zwei weitere auf beiden Seiten der Längsachse des Fahrgestells voneinander einen Abstand aufweisende Gewindespindeln zwischen der mittleren Baugruppe und der hinteren Baugruppe.
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Es ist zweckmäßig, alle vorhandenen Hubeinrichtungen zu synchronisieren, was durch eine geeignete Steuerung der Motoren, z. B. der E-Motoren, die die Gewindespindel antreiben, leicht zu bewerkstelligen ist.
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Eine weitere Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass die mittlere Baugruppe mit der vorderen Baugruppe und/oder mit der hinteren Baugruppe verriegelbar ist. Eine hierfür vorgesehene Verriegelung kann in horizontaler Richtung und/oder in vertikaler Richtung wirksam sein. Der Vorteil einer Verriegelbarkeit besteht darin, dass bei einer Transportfahrt die beweglichen Führungen sowie die Antriebe nicht belastet sind und außerdem eine hohe Gesamtstabilität des Fahrgestells gewährleistet ist. Vorzugsweise werden als Verriegelungsmittel formschlüssig ineinandergreifende Bauelemente verwendet, wie sie beispielsweise in Form von so genannten ”corner castings” zum Befestigen von Standard-Containern auf Eisenbahnwaggons bzw. Lkws zum Einsatz kommen. Alternativ oder zusätzlich zu Verriegelungsmitteln können zur Erhöhung der Stabilität auch zwischen den Baugruppen wirkende Versteifungselemente vorgesehen sein.
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Bevorzugt ist die Fahrzeug-Prüfeinrichtung fest an der mittleren Baugruppe angebracht, das heißt die Fahrzeug-Prüfeinrichtung ist nicht wie ein Container lediglich auf dem Fahrgestell verladen, sondern in dieses integriert. Es kann jedoch anwendungsabhängig von Vorteil sein, eine grundsätzliche Lösbarkeit der Fahrzeug-Prüfeinrichtung von dem Fahrgestell vorzusehen.
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Die Fahrzeug-Prüfeinrichtung kann wenigstens eine seitliche Zufahrt aufweisen. Ein zu prüfendes Fahrzeug kann dann von einer Seite des Fahrgestells her in die Fahrzeug-Prüfeinrichtung einfahren, z. B. um die Räder einer Achse in Eingriff mit einem Rollenprüfstand oder einem Plattenprüfstand zu bringen. Bevorzugt sind an beiden Seiten der Fahrzeug-Prüfeinrichtung entsprechende Zufahrten vorgesehen. Hierdurch kann der Prüfstand ggf. von beiden Seiten angefahren werden, was bei manchen Prüfständen vorteilhaft sein kann. An der mittleren Baugruppe kann auch wenigstens eine, vorzugsweise beweglich gelagerte, Auffahrrampe für die seitliche Zufahrt der Fahrzeug-Prüfeinrichtung vorgesehen sein. Aufgrund der Absenkbarkeit der mittleren Baugruppe muss eine solche Auffahrrampe nur einen relativ geringen Höhenunterschied überwinden und kann dementsprechend klein dimensioniert sein. Zur Gewichtsersparnis kann die Auffahrrampe geteilt ausgeführt sein. Das Vorsehen von jeweiligen Auffahrrampen an beiden Seiten der mittleren Baugruppe kann auch nützlich sein, um eine Durchfahrt eines zu prüfenden Fahrzeugs durch die Fahrzeug-Prüfeinrichtung zu ermöglichen.
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Eine spezielle Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die bzw. jede Auffahrrampe in eine zumindest im Wesentlichen senkrecht stehende Transportposition hochklappbar ist. In einer solchen Transportposition ist die Auffahrrampe sicher und platzsparend verstaut. Sie kann ferner eine Zufahrt der Fahrzeug-Prüfeinrichtung abschließen bzw. nach außen abschirmen.
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Gemäß einer speziellen Ausführungsform ist das Fahrgestell als Drehschemelwagen ausgeführt. Vorzugsweise ist der Drehschemelwagen zweiachsig ausgeführt. Drehschemelwagen weisen eine vergleichsweise einfache Konstruktion auf und sind kostengünstig bereitzustellen.
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Die mittlere Baugruppe kann auch zwei separate, nebeneinander und/oder in Fahrgestelllängsrichtung hintereinander angeordnete Fahrzeug-Prüfeinrichtungen tragen. Dies erweitert den Funktionsumfang der Gesamtanlage. Beispielsweise könnte neben einem Bremsenprüfstand eine Hebebühne vorgesehen sein.
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Es kann auch vorgesehen sein, dass die vordere Baugruppe und/oder die hintere Baugruppe einen, vorzugsweise geschlossenen, Raum für die Fahrzeug-Prüfeinrichtung betreffende Ausstattungselemente wie zum Beispiel elektronische Auswertungs- und Anzeigeeinrichtungen trägt/tragen. Somit kann auf einfache Weise sämtliches Zubehör der Fahrzeug-Prüfeinrichtung auf dem Fahrgestell mitgeführt werden.
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Die Erfindung betrifft auch ein Fahrzeug, insbesondere einen Lastkraftwagen oder einen Anhänger, mit einem Fahrgestell.
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Erfindungsgemäß ist das Fahrgestell entlang der Fahrgestelllängsachse in wenigstens eine einem Vorderachsbereich zugeordnete vordere Baugruppe, eine einem Hinterachsbereich zugeordnete hintere Baugruppe sowie eine die vordere Baugruppe und die hintere Baugruppe verbindende mittlere Baugruppe unterteilt, wobei die mittlere Baugruppe gegenüber der vorderen und der hinteren Baugruppe zwischen einer angehobenen Transportstellung und einer abgesenkten Funktionsstellung verstellbar ist.
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Die abgesenkte Funktionsstellung gewährt eine gute Zugänglichkeit zu der mittleren Baugruppe, beispielsweise zum Auf- und Abladen von Objekten. In dieser Stellung können z. B. bestimmte Fahrzeuge wie Mini-Radlader unter Verwendung klein dimensionierter Auffahrrampen auf eine Ladefläche der mittleren Baugruppe auf- bzw. abfahren. Nach einem Anheben der mittleren Baugruppe in die Transportstellung sowie einem Entfernen bzw. Hochklappen der Auffahrrampen kann ein derart verladenes Objekt bequem auf dem erfindungsgemäßen Fahrzeug transportiert werden. Ein erfindungsgemäßes Fahrzeug kann auch für eine Nachrüstung mit einer Fahrzeug-Prüfeinrichtung, wie einem Rollenprüfstand, einem Leistungsprüfstand bzw. einer Hebebühne, vorgesehen sein.
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Die Erfindung wird nachfolgend beispielhaft unter Bezugnahme auf die Zeichnung beschrieben.
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1 ist eine vereinfachte Seitenansicht einer mobilen Fahrzeugprüfanlage gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung, wobei sich eine mittlere Baugruppe eines Fahrgestells der Fahrzeugprüfanlage in einer angehobenen Transportstellung befindet.
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2 zeigt die Fahrzeugprüfanlage gemäß 1 mit in einer abgesenkten Prüfbetriebsstellung befindlicher mittlerer Baugruppe.
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3 ist eine vereinfachte Seitenansicht einer mobilen Fahrzeugprüfanlage gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung.
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3a ist eine Draufsicht auf die in 3 dargestellte Fahrzeugprüfanlage.
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3b ist ein vereinfachter Schnitt durch die in 3 dargestellte Fahrzeugprüfanlage.
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Die in den 1 und 2 dargestellte mobile Fahrzeugprüfanlage 11 ist als Anhänger ausgeführt, welcher ein zweiachsiges Fahrgestell 13 mit einer Vorderachse 15 und einer Hinterachse 17 aufweist. Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel ist der Anhänger als Drehschemelwagen ausgeführt. Vorzugsweise ist der Anhänger derart ausgelegt, dass ein Personenkraftwagen als Zugfahrzeug eingesetzt werden kann. Prinzipiell könnte die mobile Fahrzeugprüfanlage 11 auch als eigenständiges Kraftfahrzeug anstatt als Anhänger ausgeführt sein. Das Fahrgestell 13 trägt eine Fahrzeug-Prüfeinrichtung in Form eines Rollenprüfstands 21, welcher in 1 und 2 lediglich schematisch dargestellt ist. Ein zu prüfendes Fahrzeug gelangt über jeweilige seitliche Zufahrten 25 auf den Rollenprüfstand 21. Die seitlichen Zufahrten 25 sind über beweglich gelagerte Auffahrrampen 27 erreichbar, welche sich jedoch in 1 in einer hochgeklappten, im Wesentlichen senkrecht stehenden Transportposition befinden.
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Wie dargestellt ist das Fahrgestell 13 entlang der Fahrgestelllängsachse L in drei separate Baugruppen unterteilt, nämlich in eine dem Vorderachsbereich zugeordnete vordere Baugruppe 30A, eine dem Hinterachsbereich zugeordnete hintere Baugruppe 30C sowie eine dazwischen angeordnete mittlere Baugruppe 30B, welche die vordere Baugruppe 30A und die hintere Baugruppe 30C verbindet. Alle drei Baugruppen 30A, 30B, 30C sind hier plattformartig gestaltet.
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Der Rollenprüfstand 21 ist an der mittleren Baugruppe 30B fest installiert und ausschließlich durch diese getragen. Die vordere Baugruppe 30A und die hintere Baugruppe 30C tragen hingegen jeweils einen geschlossenen, bevorzugt mit einer Tür versehenen, Raum 33, in welchem elektronische Auswertungs- und Anzeigeeinrichtungen des Rollenprüfstands 21 sowie bedarfsweise weiteres Zubehör untergebracht sind.
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Um nach einem Transport der mobilen Fahrzeugprüfanlage 11 mittels eines Zugfahrzeugs einen möglichst schnellen und einfachen Übergang zu einem Prüfbetrieb zu ermöglichen, kann die mittlere Baugruppe 30B einschließlich des Rollenprüfstands 21 gegenüber der vorderen Baugruppe 30A und der hinteren Baugruppe 30C aus der in 1 gezeigten Transportstellung in die in 2 dargestellte Prüfbetriebsstellung abgesenkt werden. Nach Beendigung des Prüfbetriebs kann die mittlere Baugruppe 30B wieder in die Transportstellung angehoben werden.
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Wie aus 2 ersichtlich ist. liegt die mittlere Baugruppe 30B in der abgesenkten Prüfbetriebsstellung auf dem Boden 34 auf, während die vordere Baugruppe 30A und die hintere Baugruppe 30C über Stützelemente 36 am Boden 34 abgestützt sind. Wenn sich die mittlere Baugruppe 30B hingegen in der angehobenen Transportstellung befindet, sind die Stützelemente 36 entfernt oder eingefahren und die drei Baugruppen 30A, 30B, 30C bilden eine begehbare Lade-Ebene 35. Zumindest in der Transportstellung ist die mittlere Baugruppe 30B mit der vorderen Baugruppe 30A und mit der hinteren Baugruppe 30C verriegelbar. Hierfür sind Riegelelemente 38 vorgesehen, welche in 2 lediglich schematisch dargestellt sind und vorzugsweise sowohl in vertikaler Richtung als auch in horizontaler Richtung eine Hinterschneidung für einen Formschluss definieren.
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Zum Verstellen der mittleren Baugruppe 30B zwischen der Transportstellung und der Prüfbetriebsstellung ist ein Antrieb 37 auf dem Fahrgestell 13 untergebracht, welcher im Ausführungsbeispiel gemäß den 1 und 2 vier elektromotorische Hubeinrichtungen 39 umfasst, welche jeweils an den der mittleren Baugruppe 30B zugewandten Eckbereichen der vorderen Baugruppe 30A und der hinteren Baugruppe 30C angeordnet sind. Die Hubeinrichtungen 39 umfassen jeweilige drehbar gelagerte vertikale Gewindespindeln (nicht sichtbar), welche mit zugehörigen an der mittleren Baugruppe 30B befestigten Spindelmutter-Elementen 43 in Eingriff stehen. Elektromotor-Einheiten 45 dienen dazu, die Gewindespindeln drehend anzutreiben und dadurch die Spindelmutter-Elemente 43 nach oben oder nach unten zu verfahren. Hierbei können die Gewindespindeln außer als Antrieb auch als Linearführung wirken. Es können jedoch auch separate Linearführungsmittel wie Führungsstangen in die Hubeinrichtungen 39 integriert sein. Eine nicht dargestellte elektronische Steuereinrichtung sorgt für ein synchrones Verfahren aller Hubeinrichtungen 39. Als Alternative zu den elektromotorischen Hubeinrichtungen 39 können auch Hydraulikzylinder oder gar eine Handkurbel vorgesehen sein.
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Die in 3, 3a und 3b gezeigte mobile Fahrzeugprüfanlage 11' ist im Prinzip ähnlich gestaltet wie die vorstehend beschriebene Ausführungsform, wobei gleich wirkende Elemente mit denselben Bezugszeichen versehen sind und die bisherige Beschreibung auch für diese Elemente gilt, sofern nicht etwas gegenteiliges zum Ausdruck gebracht wird. Der Antrieb 37' zum Verstellen der mittleren Baugruppe 30B gegenüber der vorderen Baugruppe 30A und der hinteren Baugruppe 30C weist jedoch anstelle von linear verfahrenden Hubeinrichtungen auf beiden Seiten des Anhängers jeweilige vordere Gelenkhebelanordnungen 47A und jeweilige hintere Gelenkhebelanordnungen 47B auf. Durch gegenläufiges Verschwenken der vorderen Gelenkhebelanordnungen 47A und der hinteren Gelenkhebelanordnungen 47B – beispielsweise mittels nicht dargestellter Hydraulikzylinder – kann die mittlere Baugruppe 30B abgesenkt werden, wie in 3 durch Pfeile verdeutlicht ist. Hierbei entfernen sich die vordere Baugruppe 30A und die hintere Baugruppe 30C in Richtung der Fahrgestelllängsachse L geringfügig von der mittleren Baugruppe 30B. Dies ist in der Praxis problemlos möglich, da die hintere Baugruppe 30C und bei entferntem Zugfahrzeug auch die vordere Baugruppe 30A entsprechend wegrollen können. Aus 3 geht auch hervor, dass die Hinterachse 17' als Zwillingsachse ausgeführt ist.
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Eine weitere Besonderheit der in 3, 3a und 3b dargestellten Ausführungsform besteht darin, dass neben einem Rollenprüfstand 21 auch eine Hebebühne 23 an der mittleren Baugruppe 30B angebracht ist. Der Darstellung halber wird hier nur ein Rollenpaar gezeigt, was für die Prüfung der Bremsen von Motorrädern durchaus realistisch ist. Für die Prüfung der Bremsen von Pkw's werden üblicherweise zwei Rollenpaare nebeneinander angeordnet, d. h. hier in Längsrichtung des Fahrgestells. Die Hebebühne ist hier als eine Einsäulenhebebühne realisiert. Es könnte aber ohne weiteres eine Zweisäulenhebebühne oder eine Scherenhebebühne oder eine andere Art Arbeitsbühne vorgesehen werden. Der Rollenprüfstand 21 und die Hebebühne 23 sind hierbei bezüglich der Fahrgestelllängsachse L hintereinander angeordnet. Lediglich aus Gründen der Übersichtlichkeit sind in 3 keine Auffahrrampen und keine Räume für Ausstattung gezeigt. In der Draufsicht gemäß 3a sind die Auffahrrampen 27 des Rollenprüfstands 21 sowie die Auffahrrampen 27' der Hebebühne 23 in heruntergeklappter Position gezeigt, die Gelenkhebelanordnungen 47A, 47B sind jedoch weggelassen. Da der Rollenprüfstand 21 eine größere Bauhöhe aufweist als die Hebebühne 23, sind die ihm zugeordneten Auffahrrampen 27 auch länger als die Auffahrrampen 27' der Hebebühne 23, wie 3a und 3b zu entnehmen ist. Es ist darauf hinzuweisen, dass der Rollenprüfstand 21 und die Hebebühne 23 auch jeweils eine gemeinsame, entsprechend breit ausgeführte Auffahrrampe pro Fahrzeuglängsseite aufweisen können. Ebenso könnten sowohl der Rollenprüfstand 21 als auch die Hebebühne 23 jeweils geteilte Auffahrrampen mit separaten Rampenteilen für die Räder einer Achse eines zu prüfenden Fahrzeugs aufweisen.
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Insgesamt ermöglicht die Erfindung eine besonders kostengünstige und schnell durchzuführende technische Überprüfung von Fahrzeugen mittels einer mobilen Fahrzeugprüfanlage.
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Bezugszeichenliste
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- 11, 11'
- mobile Fahrzeugprüfanlage
- 13
- Fahrgestell
- 15
- Vorderachse
- 17, 17'
- Hinterachse
- 21
- Rollenprüfstand
- 23
- Hebebühne
- 25
- Zufahrt
- 27, 27'
- Auffahrrampe
- 30A
- vordere Baugruppe
- 30B
- mittlere Baugruppe
- 30C
- hintere Baugruppe
- 33
- Raum
- 34
- Boden
- 35
- Lade-Ebene
- 36
- Stützelement
- 37, 37'
- Antrieb
- 38
- Riegelelement
- 39
- Hubeinrichtung
- 43
- Spindelmutter-Element
- 45
- Elektromotor-Einheit
- 47A
- vordere Gelenkhebelanordnung
- 47B
- hintere Gelenkhebelanordnung
- L
- Fahrgestelllängsachse