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Gegenstand
der Erfindung ist eine mobile Hebebühne zur Überprüfung von Kraftfahrzeugen.
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Bei
der Ausführung
von mobilen Prüfstationen
zur periodischen Inspektion von Personenkraftwagen sind aus der
Praxis unterschiedliche Lösungen
bekannt. Besonders problematisch stellt sich hierbei die Sichtprüfung unterhalb
des Fahrzeugs dar. Aufgrund des Mobilitätserfordernisses dieser Prüfstationen,
die beispielsweise vom TÜV
oder von der Polizei eingesetzt werden, um an wechselnden Einsatzorten
unterschiedlichste Kraftfahrzeuge auf ihre Verkehrstauglichkeit
zu prüfen,
sind die Möglichkeiten
zum Anheben des Fahrzeugs beschränkt.
Bei bekannten mobilen Prüfstationen
werden entweder Achsfreiheber oder eine einzelne kleine Scherenbühne zum
Anheben beispielsweise der Vorderachse verwendet. Ein derartiger
Achsfreiheber ist jedoch nur in der Lage, das Fahrzeug um maximal
5 cm anzuheben. Dies reicht zwar aus, um eine Sichtkontrolle für die Reifen
und den Radkästen
durchzuführen, jedoch
ist eine volle Sichtkontrolle des Unterbodens, der dort verlaufenden
Leitungen sowie des gesamten Auspuffsystems nicht möglich. Auch
ist ein derartiger Achsfreiheber nachteilig, da er das Kraftfahrzeug
an seiner Karosserie hochhebt. Gerade bei älteren Kraftfahrzeugen können jedoch
genau an diesen Stellen durch Rost und Witterungseinflüsse Schwachstellen
bestehen, weshalb durch das Anheben mit einem Achsfreiheber eine
Beschädigung
des Fahrzeuges bzw. des Fahrzeugrahmens nicht auszuschließen ist.
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Die
Verwendung von kleinen Scherenbühnen
zum Anheben der Vorderachse ist ebenfalls unzureichend, da auch
hier die maximale Anhebehöhe durch
den durch das einseitige Anheben entstehenden Neigungswinkel des
Fahrzeugs begrenzt ist. Die maximale Hubhöhe liegt bei derartigen Vorrichtungen bei
ca. 5 cm bis 8 cm. Diese geringe Hubhöhe und das einseitige Anheben
ist für
eine vollständige
Sichtprüfung
des Unterbodens des zu prüfenden
Kraftfahrzeugs nicht ausreichend. Zwar ist es dem Prüfpersonal
möglich,
unter den angehobenen Teil des Fahrzeugs zur Sichtprüfung zu
kriechen, jedoch ist dann eine Prüfung aufgrund der eingeschränkten Bewegungsverhältnisse
nur sehr schwer möglich.
Eine Prüfung
des hinteren Fahrzeugteils, in dem sich insbesondere die Auspuffanlage
und der Katalysator befinden, ist nicht durchführbar. Ein dem Anheben der Vorderachse
nachgeschaltetes Anheben der Hinterachse durch das Rangieren des
Kraftfahrzeuges und erneutes Anheben mit der gleichen Scherenbühne ändert nichts
an der beengten Platzsituation unterhalb des schräggestellten
Fahrzeuges und hat zudem den Nachteil des hohen Zeitaufwandes der
Prüfung.
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Die
aus Werkstätten
bekannten vollständigen
Hebebühnen,
die Kraftfahrzeuge, Lastkraftwagen oder Anhänger für diese Fahrzeuge mit allen Achsen
gleichzeitig parallel bis auf Augenhöhe oder darüber hinaus anheben, sind für den mobilen
Einsatz zu groß,
zu schwer und zu unhandlich. Ein Einbau derartiger Hebebühnen in
mobile Prüfstationen oder
deren mobile Verwendung ist damit ausgeschlossen.
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In
diesen Zusammenhang offenbart die Druckschrift
DE 203 13 957 U1 eine Hebebühne für ein Kraftfahrzeug,
bei der auf einem gemeinsamen Rahmen eine Anordnung mit mehreren
Hubtischen befestigt ist. Die in einem vorbestimmten Bewegungsbereich
in überwiegend
vertikaler Richtung bewegbaren Hubtische sind derart angeordnet,
dass ein Fahrzeug mittels dieser Hubtische unter Beibehaltung im
Wesentlichen einer üblichen
Lage zur erleichterten Inspektion oder Reparatur angehoben werden
kann. Die zumindest zwei Hubtische können dabei motorisch angehoben
werden, und stützen sich
mittels eines Scherenmechanismus beweglich auf dem gemeinsamen Rahmen
ab.
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Die
Druckschrift
DE 203
04 331 U1 offenbart ein vorgefertigtes Bodenmodul für Kraftfahrzeug-Werkstätten, wobei
verschiedene zum Testen eines Kraftfahrzeugs in einer Werkstatt übliche Einrichtungen
in dem Bodenmodul eingebaut sind, sodass ein individueller Einbau
derartiger Einrichtungen auf die Bodenfläche einer Werkstatt entbehrlich ist.
Das Bodenmodul weist eine rahmenartige Tragstruktur auf, in der
eine Hebebühne
sowie weitere Prüfgerä te, wie
beispielsweise ein Bremsenprüfstand
oder ein Fahrwerktester vorgesehen sein können. Weitere Werkstatt-Ausrüstungstechnik
kann vorgesehen sein. Insbesondere umfasst an einem Ende das Bodenmodul
eine klappbare Wand, die eine Vielzahl von Bedienelementen und Anzeigeeinrichtungen
aufweisen kann, mittels denen es dem Personal möglich ist, einerseits die Prüfeinrichtungen sowie
die Hebebühne
in ihrer Funktion zu steuern, und Messergebnisse zu beobachten und
auszuwerten. Das Bodenmodul wird als Ganzes in einer Werkstatt angeordnet
und kann weitgehend autark eingesetzt werden.
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Die
Druckschrift
DE 601
04 325 T2 offenbart eine Vorrichtung zum Bewegen eines
Trägers
in drei orthogonale Richtungen, wobei Stützeinrichtungen vorgesehen
sind, die mit einem Bewegungssystem gekoppelt sind, um die Stützeinrichtung
in Abhängigkeit
von einem Bedarf in den verschiedenen zueinander orthogonalen Richtungen
zu bewegen. Die Vorrichtung kann verwendet werden zur Bildung einer Hebebühne, bei
der die einzelnen Auflagen für
ein anzuhebendes Objekt individuell gesteuert werden können. Die
einzelnen Stützeinrichtungen
können dabei
eine unterschiedliche Größe aufweisen,
und es kann eine Stützeinrichtung
zwischen weiteren Stützeinrichtungen
symmetrisch zu diesen angeordnet werden. Die weitere Stützeinrichtung
kann beispielsweise zum einseitigen Anheben eines Fahrzeugs dienen,
sodass die Räder
einer vorbestimmten Seite entlastet werden.
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Schließlich offenbart
die Druckschrift
DE
299 06 956 U1 eine transportable Werkstätte, wobei die Werkstätte aus
einer Vielzahl von einzelnen Containern gebildet ist, die an vorbestimmten
Seiten der jeweiligen Container miteinander verbindbar sind, sodass
ein größerer zugänglicher
Werkstattraum durch die miteinander verbundenen Container gebildet wird.
Insbesondere können
mehrere rahmenartige seitenwandlose Container zwischen andere Container
als Vergrößerung des
Werkstattraums angeordnet werden. Die jeweils äußeren Container umfassen zumindest
begehbare oder befahrbare und verschließbare Öffnungen.
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Der
Erfindung liegt demgegenüber
die Aufgabe zugrunde, eine mobile Hebebühne der eingangs genannten
Art zur Verfügung
zu stellen, welche die Sichtprüfung
unterhalb eines Kraftfahrzeugs ermöglicht und gleichzeitig eine
kompakte Bauweise bei großer
Variabilität
für unterschiedliche
Radstände aufweist.
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Die
vorstehende Aufgabe wird hinsichtlich der Hebebühne durch die Merkmale des
Anspruchs 1 gelöst.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen finden sich in den sich daran
anschließenden
Ansprüchen
2 bis 26.
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Erfindungsgemäß sind insbesondere
ein Rahmen und mindestens drei Hubelemente vorgesehen, die jeweils
mindestens eine Plattform aufweisen und die sich in den für sie gemeinsamen
Rahmen abstützen
bzw. von diesem gehalten werden. Mindestens zwei dieser Plattformen
stehen im Wesentlichen parallel zueinander, liegen bezüglich der
Durchfahrtsrichtung hinter der dritten Plattform und stehen im Wesentlichen
orthogonal zu dieser. Die erfindungsgemäße mobile Hebebühne weißt also
bezüglich
der Durchfahrtsrichtung eines zu überprüfenden Fahrzeugs zwei hintere
Plattformen und eine vordere Plattform auf. Durch diese Anordnung
der Plattformen kann ein zu überprüfendes Kraftfahrzeug
auf die Hebebühne
gefahren werden, wobei die beiden Räder der Vorderachse gemeinsam
auf der vorderen Plattform und die Räder der Hinterachse jeweils
einzeln auf einer der hinteren Plattformen zum Stehen kommen. Die
vordere Plattform ist somit hinsichtlich ihrer Breite derart ausgebildet,
dass die gesamte Vorderachse mit den Rädern des zu überprüfenden Fahrzeugs
getragen wird.
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Im
Gegensatz zu den großbauenden
feststehenden Hebebühnen
mit nur 2 Hubplattformflächen ist
durch die querstehende vordere Plattform bei der erfindungsgemäßen Hebebühne eine
kompakte Bauform möglich.
Trotz dieser Kompaktheit ist die erfindungsgemäße Hebebühne für Kraftfahrzeuge oder Lastkraftwagen
bzw. Anhänger
unterschiedlichster Radstände
einsetzbar. Die parallele Längsanordnung
der hinteren Plattformen stellt sicher, dass beim Abstellen des
Kraftfahrzeuges mit der Vorderachse auf der vorderen Plattform die
je nach Radstand weiter vorne oder weiter hinten liegenden hinteren
Räder des
Kraftfahrzeuges auf den hinteren Plattformen zu liegen kommen.
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Durch
das Aktivieren aller Hubelemente werden die Plattformen und mit
ihnen das darauf abgestellte Kraftfahrzeug angehoben. Da es sich
hier um eine Anhebung des gesamten Fahrzeugs handelt, ist die maximale
Hubhöhe
nicht durch einen Neigungswinkel des Fahrzeugs beschränkt, sondern
frei in Abhängigkeit
der Leistungsfähigkeit
der Hubelemente wählbar.
So ist es vorteilhaft, bei der erfindungsgemäßen Hebebühne Hubelemente vorzusehen,
welche in der Lage sind, die Plattformen und damit das Kraftfahrzeug
bis auf Augenhöhe,
also ca. 1,60 m bis 1,80 m anzuheben. Selbstverständlich sind
aber auch größere Hubhöhen möglich.
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Um
die Mobilität
einer erfindungsgemäßen Hebebühne sicherzustellen,
ist es weiter vorteilhaft, die gesamte Hebebühne innerhalb eines im Wesentlichen
kubischen Containers anzuordnen, der vorzugsweise einen Boden, sowie
Seitenwände,
eine stirnseitige Vorder- sowie
eine stirnseitige Rückwand und
ein Dach aufweist, insbesondere kann dabei der Rahmen für die drei
Plattformen nebst den zugehörigen
Hubelementen von Teilen des Containers gebildet sein, beispielsweise
von einer Seitenwand und dem Boden. Die übrigen Bestandteile des Containers formen
dann weitere Teile der mobilen Hebebühne, die beispielsweise deren
Steuerung, die Antriebe für die
Hubelemente usw. aufnehmen oder lediglich beim Transport der mobilen
Hebebühne
als Verkleidung dienen. Besonders vorteilhaft ist es, wenn es sich
bei diesem Container um einen 20 Fuß Standardcontainer handelt.
In diesem Fall ist es möglich, den
Container und damit die Hebebühne
einfach auf einen Lkw, einen Bahnwagen oder sogar auf ein Schiff
zu verladen und mit dem Container-Güterverkehr
an jeden beliebigen Ort zu transportieren.
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Besonders
vorteilhaft in Bezug auf die kompakte Bauweise ist es, wenn bei
einer erfindungsgemäßen, mobilen
Hebebühne
die hinteren Hubelemente gemeinsam mit den hinteren Plattformen
in einer klappbaren Seitenwand des Containers angeordnet sind. Die
Anordnung ist vorteilhafterweise so zu wählen, dass alle Plattformen
bei heruntergeklappter Seitenwand im Wesentlichen auf einer Ebene
liegen. Bei der klappbaren Seitenwand kann es sich selbstverständlich auch
nur um einen begrenzten Teil der gesamten Containerwand handeln.
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Weiterhin
ist es vorteilhaft, wenn ein Teil der gegenüberliegenden Seitenwand oder
die gesamte Seitenwand des Containers ebenfalls herunter geklappt
oder entfernt werden kann. Auf diese Weise entsteht ein Durchgang
bzw. für
ein zu überprüfendes Fahrzeug
eine Durchfahrt durch den Container, sodass von der einen Seite
eine Einfahrt in die Hebebühne
und ggf. auf der anderen Seite eine Ausfahrt entsteht. Diese ermöglicht einen
kontinuierlichen Prüfprozess,
welcher besonders zeitsparend bei der Prüfung mehrerer Fahrzeuge ist.
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Um
die Hubhöhe
der Hebebühne
nicht durch äußere Einflüsse unnötig zu begrenzen,
ist es sinnvoll, das Dach des Containers so zu gestalten, dass es über der
Hebebühne
vollständig
entfernt werden kann. Dies ist beispielsweise möglich, durch die geteilte Konstruktion
des Daches, welche sich vorzugsweise nach oben klappen lässt. Jedoch
ist auch eine konstruktive Lösung
denkbar, bei der das Dachelement oder die Dachelemente zumindest
teilweise zur Seite geschoben werden oder vollständig entfernt werden können.
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Großer Vorteil
dieser Anordnung in einem Container mit diversen klapp- bzw. entfernbaren
Seiten- und Dachelementen ist die vollständige Mobilität der Hebebühne. Einzelne
Teile des Containers, wie beispielsweise die Seitenwand, in welcher
die hinteren Plattformen angeordnet werden, erhalten Doppelfunktionen.
So dient diese Seitenwand einerseits zum Schutz der Hebebühne im zusammengeklappten
Zustand, andererseits ist sie ein Funktionselement der Hebebühne. Ein
weiterer Vorteil der Integrierung der mobilen Hebebühne in einem
Container ist der dadurch geschaffene abgeschlossene Raum. In diesem
Containerraum können
zusätzliche
Elemente angebracht und somit eine mobile Prüfstation geschaffen werden.
Das Ein- und Ausklappen bzw. das Entfernen der Seitenwände und/oder
der Dachelemente ist vorzugsweise mit einem maschinellen Mechanismus
durchzuführen.
Besonders bevorzugt ist hier eine hydraulische Betätigung oder
die Bewegung mittels Elektromotoren. Die eigenständige Betätigung der klappbaren Elemente
hat den großen Vorteil,
dass das gesamte Containersystem auf diese Weise autark einsetzbar
ist. Bei zusätzlichem
Vorsehen eines Generators oder Hydrauliksystems innerhalb des Containers
kann eine erfindungsgemäße Hebebühne bzw.
die gesamte Prüfstation
alleinstehend an jedem beliebigen Einsatzort verwendet werden. Insbesondere
bei der Verwendung durch die Polizei, beispielsweise auf Autobahnparkplätzen und Rasthöfen, stellt
dies ein großen
Vorteil dar.
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Weiter
ist es vorteilhaft bei einer erfindungsgemäßen Hebebühne, das vordere Hubelement
im Boden des Containers vorzusehen. Da die mit dem vorderen Hubelement
verbundene vordere Plattform alleine eine gesamte Achslast tragen
muss, ist diese besonders robust auszuführen. Diese robuste Ausführung wird
durch die Anordnung der Plattform und des Hubelementes im Boden
des Containers erleichtert.
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Um
die erfindungsgemäße Hebebühne noch universeller
nutzbar zu machen, ist es sinnvoll, sie mit zusätzlichen Elementen auszustatten
und somit zu einer vollständigen
mobilen Prüfstation
für Kraftfahrzeuge
und/oder Lastkraftwagen, Anhänger
sowie Zubehör
hierfür
aufzurüsten.
Beispielsweise ist es vorteilhaft, wenn das vordere Hubelement ein
Gelenkspieltester aufweist. Ein weiteres derartiges Zusatzelement
ist beispielsweise eine Spurmesslatte, welche vorzugsweise auf einer
der hinteren Plattformen angeordnet ist. Weiter ist vorteilhaft,
zwischen den Plattformen mindestens einen Bremsenprüfstand in
den Rahmen anzuordnen. Ebenfalls vorteilhaft, ist es zwischen der
vorderen und der hinteren Plattform mindestens einen Fahrwerkstester
anzuordnen.
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Um
bei größtmöglicher
baulicher Kompaktheit eine hohe Variabilität hinsichtlich des Radstandes
der zu prüfenden
Kraftfahrzeuge zu erzielen, ist es vorteilhaft bei einer erfindungsgemäßen Hebebühne, den
Abstand zwischen dem Ende der vorderen Plattform und dem Ende der
hinteren Plattform mit mindestens 3 m, insbesondere mit mindestens
4 m zu wählen.
Besonders bevorzugt ist ein Abstand von mindestens 5 m, ganz besonders
ein Abstand von mindestens 6 m.
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Großen Einfluss
auf die Radstandsvariabilität
hat die Länge
der hinteren Plattformen. Diese ist vorzugsweise mit mindestens
2 m, insbesondere mit mindestens 3 m, besonders bevorzugt mit mindestens
4 m und ganz besonders bevorzugt mit mindestens 5 m zu wählen. Die
besonders lange Ausführung der
hinteren Plattformen stellt zusätzlich
zur erhöhten Radstandsvariabilität sicher,
dass auch Fahrzeuge mit mehreren Hinterachsen von einer mobilen
Hebebühne
gemäß der vorliegenden
Erfindung angehoben werden können.
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Besonders
vorteilhaft ist es, wenn die hinteren Plattformen mindestens 0,4
m, vorzugsweise mindestens 0,5 m, besonders bevorzugt mindestens 0,6
m breit sind. Die Breite der hinteren Plattformen ist wichtig für die Variabilität der Hebebühne im Hinblick
auf die Reifenbreite der zu prüfenden
Kraftfahrzeuge. Die Seiten der hinteren Plattform sind dabei vorzugsweise
mit einer Führung
versehen, sodass beim Auffahren des Kraftfahrzeugs sichergestellt
ist, dass sich die Reifen vollständig
auf der Plattform befinden. Auch der Abstand der beiden hinteren
Plattformen sowie die Breite der vorderen Plattform sind in Abhängigkeit
der zu prüfenden
Kraftfahrzeuge zu wählen.
So sollten diese beiden Werte alle gängigen Spurweiten von Kraftfahrzeugen
abdecken.
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Um
die Funktionalität
der erfindungsgemäßen Hebebühne noch
weiter zu erhöhen,
kann es sinnvoll sein, mindestens ein Lichteinstellgerät vorzusehen.
Bei der Verwendung eines Containers als Rahmen für die mobile Hebebühne ist
es sinnvoll, das Lichteinstellgerät auf einer zweiten klappbaren Seitenwand
des Containers anzuordnen. Insbesondere die verschiebliche Anordnung
des Lichteinstellgerätes
ist sinnvoll, um alle Frontscheinwerfer des zu überprüfenden Kraftfahrzeuges einstellen
zu können.
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Ein
weiterer Vorteil ist es, wenn die erfindungsgemäße Hebebühne zusätzlich einen Abgastester aufweist.
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Bei
der technischen Ausgestaltung der Hubelemente sind viele unterschiedliche
Lösungen denkbar.
Beispielsweise können
für die
einzelnen Plattformen Scherenbühnen
als Hubelement zum Einsatz kommen. Diese kommen durch ihr relativ
geringes Gewicht und ihrer robuste Mechanik dem Mobilitätserfordernis
der Hebebühne
in besonders vorteilhafter Weise nach. Eine weitere Möglichkeit
ist der Einsatz von Hydraulikelementen als Hubelemente. Dies erfordert
vorteilhafterweise die Anordnung eines Hydrauliksystems innerhalb
der mobilen Hebebühne.
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Um
die Ein- und Ausfahrt aus der erfindungsgemäßen Hebebühne noch weiter zu erleichtern, können vorteilhafterweise
Auf- und Abfahrrampen vorgesehen sein. Diese sind entweder Teil
der herunter klappbaren Seitenwände
des Containers und werden aus diesen Seitenwänden nach dem Herunterklappen
herausgezogen und abgelegt oder sie stellen zusätzliche, eigenständige Elemente
dar, welche nach dem Herunterklappen der Seitenwände angelegt werden. Vorteilhafterweise
weißt
zumindest bereits die Auffahrrampe maximal die gleiche Breite wie die
hinteren Plattformen auf. Das Vorsehen von Führungen für die Reifen des Kraftfahrzeugs
an den Rampen ist ebenfalls sinnvoll. So ist sichergestellt, dass
das Fahrzeug bereits beim Einfahren auf die für die Hebebühne notwendige Position zentriert
wird.
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Um
ein gefahrloses Anheben des Kraftfahrzeugs mit einer erfindungsgemäßen Hebebühne sicherzustellen,
ist es vorteilhaft, auf den Plattformen Fixiereinheiten anzubringen.
Die konstruktive Ausgestaltung dieser Fixiereinheiten kann durch
die unterschiedlichsten Lösungen
erfolgen. Eine Lösung
stellt das Vorsehen von Vertiefungen in der vorderen sowie in den
hinteren Plattformen dar. Auch Aufbauten insbesondere mit im Wesentlichen
dreieckigen Querschnitt, über
welche das Kraftfahrzeug beim Auffahren auf die Plattformen hinüber fahren
muss, erfüllen die
Fixierfunktion. Eine konstruktiv etwas aufwändigere, jedoch deutlich sicherere
Gestaltungsform sind Krallen, welche an den Felgen des Kraftfahrzeuges angreifen
und diese in Richtung der Plattform spannen.
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Weiter
ist es vorteilhaft bei einer erfindungsgemäßen Hebebühne, einen Steuerstand für das Bedienpersonal
vorzugsweise als Teil des Containers vorzusehen. Gerade das Anheben
sowie das Ablassen des Fahrzeugs sind für das Bedienpersonal gefährliche
Vorgänge.
Bei der ausschließlichen
Steuerung der Hebebühne
aus dem Steuerstand kann das Verletzungsrisiko minimiert werden.
Gleichzeitig kann der Steuerstand vollständig eingehaust ausgeführt sein,
was den Vorteil hat, dass insbesondere bei der Verwendung unter
widrigen Witterungsumständen
sensible Geräte
wie Computer, Drucker, Telefon etc. diese besonders geschützt sind.
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Ein
weiterer Vorteil ist es, wenn bei einer erfindungsgemäßen Hebebühne zumindest
eine Plattform, vorzugsweise jedoch alle Plattformen Leuchtelemente
aufweisen, welche von der Plattform aus nach oben leuchten. Eine
besonders einfache Ausgestaltungsform dieser Leuchtelemente sind
Leuchtröhren
oder andere Leuchtmittel, welche seitlich an den Plattformen angebracht
sind. Die Leuchtmittel dienen zur Erhellung des Unterbodens bei
angehobenen Fahrzeug. So hat das Bedienpersonal bei der Sichtprüfung des
Unterbodens des Kraftfahrzeugs bei gleichmäßiger Erhellung mit reduzierter
Schattenbildung beide Hände
frei.
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Ebenfalls
kann es von Vorteil sein, wenn die Plattformen vollständig eine
magnetische Oberfläche besitzen
oder zumindest eine magnetische Umrandung. Bei dem An- und Abbau
von Einzelelementen am Unterboden des Fahrzeugs werden oft Kleinstteile
kurzzeitig demontiert und müssen
abgelegt werden. Auch das Herabfallen von Kleinstteilen kann bei der Überprüfung des
Unterbodens nicht ausgeschlossen werden. Bei dem Einsatz der mobilen
Hebebühne
an den unterschiedlichsten Orten ist es wichtig sicherzustellen,
dass keines dieser Kleinstteile verloren geht. Fällt ein derartiges Kleinteil
auf eine der Plattformen oder wird es dort abgelegt kann es aufgrund
der magnetischen Oberfläche
bzw. des magnetischen Randes nicht von der Plattform herabfallen
und ist damit deutlich leichter wieder auffindbar.
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Weiterhin
ist es von Vorteil, wenn der Container und vorzugsweise die herunterklappbaren
Seitenwände
Füße aufweisen.
Diese Füße dienen
dazu den gesamten Container und die heruntergeklappten Seitenwände auszurichten.
Dies ist vorteilhaft, da auf diese Weise der Container auch auf
unebenen Standplätzen
in eine sichere, im Wesentlichen horizontale Lage ausgerichtet werden
kann. Unerheblich für
die Erfindung ist es, ob die Füße nachträglich an den
Container oder die Seitenwände
angesetzt werden oder ob diese bereits Teil des Containers oder der
Seitenwände
sind.
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Um
das Ausrichten zu erleichtern, ist es vorteilhaft, wenn die Füße als Teleskopfüße, beispielsweise
mit zwei ineinander verschieblichen Fußelementen ausgeführt sind.
So können
die Füße in einfacher
Weise einzeln an die Beschaffenheit des Untergrundes angepasst werden.
Vorteilhafterweise sind die Füße beispielsweise
durch das im Container enthaltenen Pneumatik- oder Hydrauliksystem
ansteuerbar, sodass ein automatisches Ausrichten erfolgen kann.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn zusätzlich eine Messvorrichtung
vorgesehen ist, welche den Neigungswinkel des Containers sowie der
Seitenelemente misst und mit diesen Messwerten die Ausrichtung durch
die Füße steuert.
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Um
die Funktionalität
des Gesamtsystems noch weiter zu erhöhen, ist es sinnvoll, gegenüber dem
Steuerstand auf der Innenseite der Vorderwand zusätzliche
Anzeigen zur Steuerung und Ausrichtung der Hebebühne anzubringen. So sind beispielsweise großflächige Monitore
denkbar, auf welchen die aktuellen Messwerte des Bremsprüfstandes
oder der Lichteinstellmaschine angezeigt werden können. Zur besseren Übersicht
in dem kompakten Hebebühnensystem
kann es zusätzlich
sinnvoll sein, auf der Innenseite der Vorderwand des Containers
Spiegel anzubringen, um auch Bereiche für das Bedienpersonal im Steuerstand
sichtbar zu machen, welche durch das aufgefahrene Kraftfahrzeug
verdeckt sind.
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Ein
weiterer Gegenstand der Erfindung ist es, die erfindungsgemäße Hebebühne zum
Anheben und zum Überprüfen der
Verkehrstauglichkeit von Kraftfahrzeugen und Lastkraftwagen zu verwenden. Diese
Verwendung ist insbesondere interessant für den TÜV bei der periodischen Inspektion,
für die
Polizei bei der Fahrzeugkontrolle oder für die regelmäßige Überprüfung großer Kraftfahrzeugsflotten
wie beispielsweise bei Mietwagenunternehmen.
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Bei
einem Prüfverfahren
für Kraftfahrzeuge mit
der erfindungsgemäßen Hebebühne wird
zunächst
das Kraftfahrzeug auf die Hebebühne
gefahren, so dass die Räder
einer Achse vollständig
auf der vorderen Plattform und die restlichen Räder links und rechts auf den
hinteren Plattformen stehen. Als nächstes werden die Räder des
Kraftfahrzeuges auf den Plattformen fixiert. Durch die Aktivierung
der Hubelemente wird das Fahrzeug auf die gewünschte Höhe angehoben. In der angehobenen
Position kann der Unterboden des Fahrzeugs kontrolliert werden. Durch
die Deaktivierung der Hubelemente fährt das Fahrzeug wieder in
die abgesenkte Position zurück. Nach
dem Lösen
der Fixierung kann das Kraftfahrzeug von der Hebebühne abgefahren
werden.
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Um
die gesamte Verkehrstüchtigkeit
des Kraftfahrzeuges zu überprüfen, kann
das erfindungsgemäße Prüfverfahren
durch weitere Schritte ergänzt werden.
Diese Schritte sind vorteilhafterweise bei deaktivierten Hubelementen,
also bei herabgelassenen Fahrzeug durchzuführen. Ein weiterer Prüfschritt ist
das Einstellen der Leuchten des Kraftfahrzeuges mittels eines Lichteinstellgerätes. Ein
weiterer Zwischenschritt ist die Überprüfung der Bremsleistung mittels
eines Bremsprüfgerätes. Ein
weiterer Zwischenschritt kann die Überprüfung des Fahrwerks mittels
Fahrwerkstester sein. Ebenfalls ein weiterer möglicher Schritt ist die Spurüberprüfung des
Kraftfahrzeuges mittels einer Spurmesslatte. Ein weiterer möglicher
Zwischenschritt ist die Überprüfung des Gelenkspiels
der Vorderachse.
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Für die Überprüfung besonders
großer,
insbesondere mehrachsiger Kraftfahrzeuge, wie beispielsweise Lastkraftwagen,
kann es sinnvoll sein, bei einer erfindungsgemäßen Hebebühne mehr als drei Hubelemente
und eventuell auch mehr als drei Plattformen vorzusehen. Diese zusätzlichen
Plattformen werden paarweise, ebenfalls parallel zueinander hinter
den ersten hinteren Plattformen angeordnet. So können auch lange mehrachsige
Kraftfahrzeuge durch eine erfindungsgemäße Hebebühne angehoben werden. Bei der
Anordnung der Hebebühne in
einem Container können
diese zusätzlichen
Plattformen und die dazu gehörigen
Hubelemente beispielsweise im Dach des Containers untergebracht sein.
Dieses Dach ist dann Vorteilhafterweise mit einem Gelenk mit der
Seitenwand verbunden und wird mit dieser gemeinsam herunter geklappt.
Durch einen weiteren Klappvorgang wird das an der herunter geklappten
Seitenwand angelenkte Dachelement ebenfalls in eine ebene Position
gebracht. Im Endzustand liegen wieder sämtliche Plattformen im Wesentlichen
in einer Ebene.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen, sowie ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
werden nachstehend im Zusammenhang mit der Beschreibung einer Ausführungsform
in Verbindung mit den beigefügten
Zeichnungsfiguren näher
erläutert.
Die bei der Beschreibung des Ausführungsbeispiels verwendeten
Begriffe „oben”, „unten”, „links” und „rechts” beziehen
sich auf die Zeichnungsfiguren in einer Ausrichtung mit normal lesbaren
Bezugszeichen und Figurenbezeichnungen. Dabei zeigen:
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1:
eine Schrägansicht
einer erfindungsgemäßen einsatzbereiten
Hebebühne
von vorne
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2:
die Rückansicht
einer erfindungsgemäßen einsatzbereiten
Hebebühne;
und
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3 die
schematische Anordnung einer vorderen sowie zweier hinterer Plattformen.
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Die 1 und 2 der
Zeichnung zeigen eine Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Hebebühne 1 in
Vorder- bzw. in Rückansicht.
In diesen beiden Figuren befindet sich die Hebebühne 1 im voll einsatzbereitem
Zustand mit bereits angehobenen Plattformen 6 und 10,
d. h. mit aktivierten Hubelementen 4 und 8. Zur
besseren Übersicht
ist auf der Hebebühne
kein Fahrzeug dargestellt.
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Die
Hebebühne 1 ist
bei dieser Ausführungsform
in einem kubischen Container 2 mit einem Dach 16,
einem Boden 18, zwei Seitenwänden 12, 14,
einer Vorder- und
einer Rückwand
untergebracht. Die Seitenwände 12 und 14 des
Containers 2 sind zu den beiden Seiten des Containers 2 nach
außen
heruntergeklappt. In der ersten Seitenwand 12 befinden sich
die hinteren Hubelemente 8. Auf diesen hinteren Hubelementen 8 sind
die hinteren Plattformen 10 angeordnet. Diese liegen parallel
zueinander. Orthogonal zu den hinteren Plattformen 10 ist
im Boden 18 des Containers 2 die vordere Plattform 6 angeordnet. Diese
wird durch das vordere Hubelement 4 angehoben und abgesenkt.
Die Hubelemente 4 und 8 sind bei der Ausführungsform
gemäß der 1 und 2 als
Scherenbühnen
ausgeführt.
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Das
Dach des Containers 2 weißt zwei Dachelemente 16 auf,
welche im Betriebszustand wie in 1 und 2 dargestellt,
nach oben geklappt sind. Der Luftraum oberhalb der Hebebühne 1 ist
somit frei von die Hubhöhe
begrenzenden Einbauten.
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Um
das Ein- und Ausfahren des Fahrzeuges aus der Hebebühne 1 zu
erleichtern, sind an den heruntergeklappten Seitenwänden 12 und 14 Rampen 28 vorgesehen.
Auf der zweiten heruntergeklappten Seitenwand 14 ist zusätzlich ein
Lichteinstellgerät 26 vorgesehen.
Dieses ist in einem Gestell angeordnet, welches im Gesamten über die
zweite Seitenwand 14 verfahrbar ist. Das Lichteinstellgerät 26 ist
in diesem Gestell vertikal verschiebbar. Auf diese Weise kann das
Lichteinstellgerät 26 vor
jeden einzelnen Scheinwerfers in die Hebebühne 1 eingefahrene
Kraftfahrzeugs gefahren werden.
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Zwischen
den Plattformen 6 und 10 sind im Boden 18 des
Containers 2 für
beide Fahrzeugseiten Bremsprüfstände 22 angeordnet.
Diese bestehen üblicherweise
aus Rollen, über
welche die Fahrzeugreifen angetrieben werden können. Die Fahrzeugreifen werden
durch die Fahrzeugsbremse abgebremst und über den an den Rollen anliegenden
Widerstand kann die Bremskraft gemessen werden.
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Ebenfalls
im Boden 18, zwischen den Plattformen 6 und 10 angeordnet,
befindet sich ein Fahrwerktester 24. Dieser dient zur Überprüfung des
Ein- und Ausfederverhaltens der Stoßdämpfer des Kraftfahrzeugs. Sowohl
die Bremsprüfung
als auch der Fahrwerkstest sowie die Lichteinstellung erfolgen bei der
Ausführungsform
gemäß der 1 und 2 bei
herabgelassenem Fahrzeug.
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Auf
der vorderen Plattform 6 sind schematisch dargestellt zwei
Gelenkspieltester 20 für
die Überprüfung des
Gelenkspiel der Vorderachse.
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In 1 ist
im linken Ende des Containers 2 der Steuerstand 30 erkennbar.
Dieser ist bei der vorliegenden Ausführungsform vollständig eingehaust und
kann somit vor Witterungseinflüssen
geschützt sensible
Geräte
wie Drucker, Telefon, Fax und Computer beherbergen.
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3 zeigt
schematisch die Anordnung der vorderen Plattform 6 und
der hinteren Plattformen 10. Die hinteren Plattformen 10 stehen
parallel zueinander und orthogonal zur vorderen Plattform 6.
In 3 eingezeichnet sind die für die Funktionalität der Hebebühne 1 wesentlichen
Abmessungen der Plattformen 6 und 10. Hier bezeichnet
a den Abstand der Vorderkante der vorderen Plattform 6 zur hinteren Kante
der hinteren Plattform 10. In direkten Zusammenhang mit
diesem Abstand steht der maximale Radstand, welcher zwischen der
Mitte der vorderen Plattform 6 und dem hinterst möglichen
Radkontaktpunkt auf der hinteren Plattform 10 mit dem Buchstaben
g bezeichnet ist. Der kürzeste
Radstand zwischen der Mitte der vorderen Plattform 6 und
dem vorderst möglichen
Radkontaktpunkt der hinteren Plattformen 10 ist mit dem
Buchstaben f gekennzeichnet. Für
die Grenzen der Variabilität
ist die Länge
b der hinteren Plattformen 10 ausschlaggebend. Insbesondere
die Maße
a und b werden bei der Ausführungsform
gemäß der 1 und 2 beschränkt durch
die Maße
des Containers 2. So ist b auf jeden Fall kleiner zu wählen als
die Höhe
der Seitenwand 12 des Containers 2. Die Strecke
a muss auf jeden fall kleiner sein als die Summe der Höhe der ersten
Seitenwand 12 und der Breite des Hauptrahmens 18 des
Containers 2. Im Wesentlichen frei wählbar sind die Maße d und
c der Plattformen 6 und 10. Das Maß d ist
hierbei an den maximalen Durchmesser der Reifenkontaktfläche auf
der vorderen Plattform 6 anzupassen. Insbesondere bei schweren Fahrzeugen
und niedrigem Reifeninnendruck ist hier von einer relativ großen Kontaktfläche auszugehen. Die
Breite c der hinteren Plattformen 10 ist an die maximale
Reifenbreite anzupassen. Um auch unterschiedlich breite Fahrzeuge
heben zu können,
sind die Maße
e und c dem entsprechend zu wählen.
Das Maß e
ist vorzugsweise in der größtmöglichen
Breite, welche eingeschränkt
wird durch den in Container 2 befindlichen Platz, zu wählen. Je
größer die
Breite c der hinteren Plattformen 10 gewählt wird,
umso größer ist
auch die Variabilität
hinsichtlich der Spurweite. Da jedoch die Spurweite von Kraftfahrzeugen
insbesondere im Vergleich zum Radstand nur in sehr geringem Maße variiert,
kann die Breite c der hinteren Plattform 10 ausreichend
klein dimensioniert sein. Eine zu große Dimensionierung würde zudem
im angehobenen Zustand die freie Sicht auf den Unterboden des Kraftfahrzeuges
unnötig
beeinträchtigen.
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Die
Auf- und Abfahrrampen 28 sind an ihrer Rampenfläche mit
einer rauen Oberfläche
versehen, um das Auffahren auch unter widrigen Witterungsbedingungen
zu erleichtern. Die raue Oberfläche
wird erzeugt durch ein für
derartige Auffahrrampen übliches
Riffelblech. Die in den 1 und 2 nur schematisch
dargestellten Auf- und Abfahrrampen 28 sind bei dieser
Ausführungsform
in Leichtbauweise ausgeführt.
Das bedeutet das sie nicht aus Vollmaterial gefertigt sind, sondern einen
Rahmen aus Profilstahl aufweisen. Um sicher zu stellen das die Auf- und
Abfahrrampen 28 beim Fahren mit Kraftfahrzeugen oder Lastkraftwagen
auch an Ort und Stelle verbleiben, sind sie fest mit den nach außen geklappten Seitenwänden 12 und 14 verbunden.
Diese Verbindung erfolgt durch Einrasten von Rastelementen der Auf-
und Abfahrrampen 28 in zu diesen Rastelementen korrespondierenden
Rastnuten in den Seitenwänden 12 und 14.
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Da
die Seitenwände 12 und 14 beim
Herunterklappen gegenüber
dem Boden 18 des Containers leicht erhöht zum Liegen kommen würden, sind
Füße 13 vorgesehen.
Diese Füße 13 sind
an den äußeren Ecken
der heruntergeklappten Seitenwände 12 und 14 angeordnet
und als hydraulisch betriebene Teleskopfüße ausgeführt. Im Steuerstand 30 auf
der linken Seite des Containers 2 ist zusätzlich ein,
in den 1 und 2 nicht dargestelltes Hydrauliksystem
untergebracht. Dieses Hydrauliksystem dient zur Bedienung der hydraulisch
angetriebenen Hubelemente 4 und 8 sowie der hydraulisch
angetriebenen Teleskopfüße 13.
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In
der dem Steuerstand 30 gegenüberliegenden Innenseite der
Vorderwand des Containers 2 sind großflächige Anzeigen angebracht die
notwendige Messdaten zum Ausrichten und Betreiben der mobilen containerintegrierbaren
Hebebühne 1 anzeigen.
Insbesondere sind dies Messwerte bezüglich der horizontalen Ausrichtung
der Seitenwände 12 und 14 sowie
des gesamten Containers 2 und Anzeigen für die Messwerte
an dem zu prüfenden
Kraftfahrzeug oder Lastkraftwagen.
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Das
Hydrauliksystem im Container 2 dient des weiteren auch
dazu die Seitenwände 12 und 14 nach
außen
herunterzuklappen und das geteilte Dach 16 nach oben zu
klappen. So ist mittels eines Einzelnen Hydrauliksystems und aus
dem geschlossenen Bedienstand 30 heraus die Aktivierung
der gesamten mobilen containerintegrierbaren Hebebühne 1 ausführbar. Nach
dem Abstellen des Containers 2 kann das Bedienpersonal über eine
Tür in
den Steuerstand 30 eintreten. Aus diesem Steuerstand 30 heraus
wird das Hydrauliksystem aktiviert, mit welchem die Dachelemente 16 und
die Seitenwände 12 und 14 nach
außen
geklappt werden. Im nächsten Schritt
wird über
die hydraulisch ansteuerbaren Teleskopfüße 13 der gesamte
Container, sowie die Seitenwände 12 und 14 in
einer wesentlichen horizontalen Ebene ausgerichtet.
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- 1
- Hebebühne
- 2
- Container
- 4
- vorderes
Hubelement
- 6
- vordere
Plattform
- 8
- hintere
Hubelemente
- 10
- hintere
Plattformen
- 12
- erste
Seitenwand
- 13
- Füße
- 14
- zweite
Seitenwand
- 16
- Dachelemente
- 18
- Boden
- 20
- Gelenkspieltester
- 22
- Bremsprüfstand
- 24
- Fahrwerkstester
- 26
- Lichteinstellgerät
- 28
- Rampen
- 30
- Steuerstand