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Die Erfindung betrifft ein Haushaltskältegerät mit einem Innenraum, der durch Wände eines Innenbehälters begrenzt ist. In dem Innenraum ist ein verschiebbarer Trägerschlitten angeordnet, der zur Aufnahme zumindest eines Behälters für Lebensmittel ausgebildet ist. Eine Führungsvorrichtung des Haushaltskältegeräts ist mit dem Trägerschlitten verbunden und damit in Tiefenrichtung des Innenraums in seiner Bewegung geführt. Der Trägerschlitten weist in einem in Tiefenrichtung des Haushaltskältegeräts betrachtet hinteren Bereich eine Aufnahme auf, welche zur Kopplung mit einem Koppelelement an dem Behälter derart ausgebildet ist, dass der Behälter mit dem Trägerschlitten in Tiefenrichtung bewegungsgekoppelt ist.
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Derartige Ausgestaltungen für ein Haushaltskältegerät, wie beispielsweise einem Kühlschrank oder einem Gefriergerät oder einem Kühl-Gefrier-Kombigerät, sind hinlänglich bekannt. In diese Haushaltskältegeräte sind Behälter, wie beispielsweise Schubläden oder Schalen, in denen Lebensmittel eingebracht werden können, einbringbar, und diese können üblicherweise horizontal in Tiefenrichtung des Haushaltskältegeräts herausgezogen und eingeschoben werden. Dazu können sie quasi führungslos nur auf einem Boden gestellt und entsprechend hin- und hergeschoben werden. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass sie beispielsweise auf Lagerungsvorrichtungen, die an Seitenwänden des Innenbehälters angeordnet sind, gelagert sind und entsprechend geführt werden können.
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Durch diese Ausgestaltungen können sich jedoch gegebenenfalls schwergängige Abläufe ergeben, wobei dies insbesondere bei umfänglich befüllten Behältern der Fall ist. Darüber hinaus ist bei derartigen Ausgestaltungen der Innenbehälter relativ formkomplex und die Herstellung aufwendiger. Insbesondere in den Innenbehälter integrierte Lagervorrichtungen ergeben außenseitig betrachtet Vertiefungen, die aufgefüllt werden, um die erforderliche Stabilität aufzuweisen.
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Aus der
WO 2011/018352 A1 ist ein Haushaltskältegerät bekannt, bei welchem auf einer Platte mehrere Behälter aufstellbar sind und die Platte über seitlich angeordnete teleskopartige Linearführungen verschiebbar ist. Bei umfänglicher Beladung der Platte können die Linearführungen überlastet werden und die Bewegungsführung eingeschränkt sein. Ferner ist seitlich Bauraum erforderlich, um die Linearführungen unterzubringen.
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Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Haushaltskältegerät zu schaffen, bei welchem eine nutzerfreundliche Handhabung und leichtgängige Verschiebung eines derartigen Behälters mit einem Trägerschlitten erreicht ist.
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Diese Aufgabe wird durch ein Haushaltskältegerät, welches die Merkmale nach Anspruch 1 aufweist, gelöst.
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Ein erfindungsgemäßes Haushaltskältegerät umfasst einen Innenraum, der durch Wände eines Innenbehälters begrenzt ist. In dem Innenraum ist ein Trägerschlitten angeordnet, der zur Aufnahme zumindest eines Behälters für Lebensmittel ausgebildet ist. Eine Führungsvorrichtung des Haushaltskältegeräts ist mit dem Trägerschlitten verbunden und damit in Tiefenrichtung des Innenraums in seiner Bewegung geführt. Der Trägerschlitten weist in einem in Tiefenrichtung des Haushaltskältegeräts betrachtet hinteren Bereich eine Aufnahme auf, welche zur Kopplung mit einem Koppelelement an dem Behälter derart ausgebildet ist, dass der Behälter mit dem Trägerschlitten in Tiefenrichtung bewegungsgekoppelt ist. Ein wesentlicher Gedanke der Erfindung ist darin zu sehen, dass der Trägerschlitten Rollen aufweist, mit welchen der Trägerschlitten im Innenraum verschiebbar ist. Dadurch ergibt sich eine leichtgängige und hoch belastbare Bewegungsführung des Trägerschlittens mit zumindest einem Behälter.
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Insbesondere sitzen die Rollen von oben auf einer Lauffläche auf, so dass auch ein seitlicher Bauraum wegfällt und der gesamte Platz seitlich für den Trägerschlitten und somit auch für die Behälter zur Verfügung steht.
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Durch einen derartigen Trägerschlitten, der sich durch die Begrifflichkeit schon als fahrbarer Untersatz für einen derartigen Behälter darstellt, wird eine umfänglichere Aufnahmemöglichkeit für einen oder mehrere Behälter geschaffen. Die Gewichtskräfte dieser Behälter können durch einen derartigen Trägerschlitten verbessert aufgenommen werden. Die Führung eines Trägerschlittens als solchen durch die Führungsvorrichtung ist darüber hinaus auch einfach und leichtgängiger realisierbar, so dass die Bewegungsführung der gesamten Vorrichtung auch individueller und in der Komplexität reduziert erfolgen kann.
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Vorzugsweise sind die Rollen an einer Unterseite des Trägerschlittens angeordnet, wodurch sie stabil befestigt werden können und keine Hebelkräfte auf eine Rollenachse dahingehend auftreten können, dass die Rolle an einer Achsenseite mit einer Kraft beaufschlagt wird, die ein Kippen der Achse nach unten bewirken würde, die andere Achsenseite jedoch aufgehängt bleibt und somit sich die Rollenachse aus der horizontalen Orientierung neigen würde. Bei einer Anordnung an der Unterseite wirkt eine Kraft von oben immer zentral und die Rollenachse bleibt horizontal. Dadurch wird das Rollenlager nicht unnötig verschließen. Die Rollen bei der Erfindung sind somit an beiden Rollenachsenenden an der Unterseite des Trägerschlittens angebunden, insbesondere im Hinblick auf die Krafteinleitung.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass der Trägerschlitten ein plattenförmiges Tragteil aufweist, auf das ein Behälter aufstellbar ist. Durch diese Ausgestaltung kann der Behälter positionell variabel angeordnet werden, und es ist nicht nur eine einzige Aufstellmöglichkeit gegeben. Dennoch ist durch diesen Trägerschlitten und insbesondere dann das plattenförmige Tragteil eine davon unabhängige Kopplung und Bewegungsführung in der Führungsvorrichtung möglich, und die gesamte Vorrichtung kann dann auch bei verschiedensten Aufstellpositionen des Behälters auf dem plattenförmigen Tragteil weiterhin leichtgängig und uneingeschränkt erfolgen. Darüber hinaus wird durch ein derartiges plattenförmiges Tragteil ein möglichst großflächiges Bauteil bereitgestellt, durch welches auch wiederum eine umfängliche Aufnahme von Gewichtskräften eines oder mehrerer Behälter ermöglicht ist und diese auch sehr großflächig verteilt wieder abgeleitet werden können. Unerwünschte Gewichtskraftspitzen, die dann insbesondere an den Innenbehälter abgegeben werden, sind dadurch verhindert.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das Tragteil eine Trägerplatte aufweist, die umfangsseitig zumindest bereichsweise umlaufend von einem Rahmen umgriffen ist. Durch eine derartige Ausgestaltung kann einerseits die Tragplatte an die Bedürfnisse der aufzunehmenden Behälter angepasst werden. Dies kann materiell als auch im Hinblick auf die Dicke vorgesehen sein. Durch den zusätzlichen Rahmen wird die Stabilität der Trägerplatte begünstigt. Ferner wird durch einen derartigen Rahmen auch ein Bauteil geschaffen, welches bezüglich der Ankopplung an die Führungsvorrichtung auch wiederum sehr stabil und bedarfsgerecht ausgebildet werden kann.
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So kann in dem Zusammenhang vorgesehen sein, dass beispielsweise die Trägerplatte aus Glas gestaltet ist und der Rahmen beispielsweise aus Kunststoff.
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Insbesondere ist die Trägerplatte zumindest bereichsweise transparent ausgebildet. Dadurch kann auch ein Betrachten von unter der Trägerplatte angeordneten Bereichen und/oder Gegenständen von oben durch die Trägerplatte hindurch erfolgen. Darüber hinaus ist auch dann der unter der Trägerplatte ausgebildete Bereich umfänglicher ausgeleuchtet beziehungsweise heller, so dass auch hier Vorteile bei frontseitiger Einsicht in diesen Bereich gegeben sind.
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Vorzugsweise sind die Rollen an einer Unterseite des Rahmens angeordnet. Dadurch ist eine stabile Trägeraufnahme gebildet, und die Trägerplatte ist nicht beeinträchtigt. Gerade wenn die Trägerplatte aus Glas ist, ist eine Rollenbefestigung dauerhaft stabil schwierig.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass benachbart zu einer in Tiefenrichtung bemessenen Längsseite des Trägerschlittens an dessen Unterseite in einem vorderen Längendrittel eine erste Rolle und in einem hinteren Längendrittel eine zweite Rolle in einer Reihe zur ersten Rolle angeordnet ist. Durch eine derartige Anordnung mehrerer Rollen wird die leichtgängige Bewegungsführung nochmals begünstigt und es wird quasi an im Wesentlichen den Eckpunkten eines viereckigen Behälters eine Rollenanordnung geschaffen, die einen sehr großen Rollenstand sowohl in Tiefenrichtung als auch in Breitenrichtung aufweist. Ein Kippen des Trägerschlittens um eine Achse parallel zur Tiefenrichtung und/oder ein Kippen um eine Achse parallel zur Breitenrichtung ist dadurch verhindert.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass sich der Trägerschlitten in Tiefenrichtung über zumindest 50 %, insbesondere zumindest 80 %, der lichten Tiefe des Innenraums erstreckt und/oder sich der Trägerschlitten in Breitenrichtung des Innenraums über zumindest 50 %, insbesondere zumindest 80 %, der lichten Breite des Innenraums erstreckt. Dadurch wird ein Trägerschlitten geschaffen, der im Hinblick auf die Ausmaße in einer horizontalen Ebene sehr groß gestaltet ist, so dass diesbezüglich die lichte Breite und die lichte Tiefe des Innenraums sehr umfänglich auch durch den Trägerschlitten abgedeckt sind. Die großflächige Aufnahme von einem oder mehreren Behältern ist dadurch gegeben und somit ist auch die diesbezügliche Bewegungsführung von einem großen Behälter oder mehreren kleineren separaten Behältern gleichzeitig und gemeinsam dadurch erreicht.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass sich der Trägerschlitten in Tiefenrichtung über maximal 80 % der Tiefe der Platte erstreckt, auf welche die Führungsvorrichtung ausgebildet ist und auf welcher der Trägerschlitten verfahrbar angeordnet ist. Insbesondere ist vorgesehen, dass im eingeschobenen Endposition des Trägerschlitten sich die Platte um den Längenunterschied nach vorne weiter erstreckt als der Trägerschlitten. Dadurch wird ein Freiraum gebildet, in den sich ein an der Innenseite der Tür angeordneter und auf entsprechendem Höhenniveau positionierter Türabsteller erstrecken kann, wenn die Tür geschlossen ist, so dass hier zusätzlicher Bauraum dafür geschaffen ist und ein noch besser ausgenutztes Nutzvolumen des Innenraums vorliegt.
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Vorzugsweise weist der Rahmen in einem in Breitenrichtung des Haushaltskältegeräts sich erstreckenden Horizontalteil eine Rinne als Aufnahme für ein Eingriffselement eines Behälters zum Koppeln auf. Durch diese örtliche Ausgestaltung der Rinne und durch die Integration in den Rahmen ist eine belastbare Kopplung auch mit einem schweren Behälter möglich, da eine geradlinige längere Koppelstrecke ausgebildet ist, die senkrecht zur Bewegungs- bzw. Auszugsrichtung orientiert ist, und dadurch hoher Widerstand vor einem Herausrutschen des Behälters gebildet ist. Durch die hintere Position ist die Rinne auch maximal von der Stelle entfernt, an der ein Nutzer frontseitig den Behälter und/oder den Trägerschlitten angreift und somit auch ruckartige Bewegungen des Nutzers nicht zu einem unerwünschten Entkoppeln des Behälters vom Trägerschlitten führen.
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Vorzugsweise ist ein seitlicher, nach oben vom Rahmen abstehender und an Seitenteilen des Rahmens ausgebildeter Randsteg in eine die Aufnahme rückseitig begrenzende Wand mündend ausgebildet. Dadurch ist auch eine seitliche Stütze für den Behälter oder die Behälter geschaffen, wodurch die oben genannten Vorteile noch begünstigt werden.
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Insbesondere ist in Breitenrichtung betrachtet die Anzahl der auf dem Trägerschlitten angeordneten Behälter asymmetrisch darauf aufgestellt derart, dass sie zu einem einer Anschlagseite einer Tür zum Verschließen des Innenraums abgewandten Randseite des Trägerschlittens hin versetzt angeordnet sind. Dies bringt den Vorteil, dass die Behälter auch bei um 90° geöffneter Tür weit ausgezogen werden können und insbesondere auch benachbart zur Tür ausgezogen werden können. Da eine Tür üblicherweise durch ihren Aufbau bedingt bei einem Öffnungswinkel von 90° in Breitenrichtung auch noch in die lichte Breite des Innenraums überlappend einsteht, könnte eine sehr breiter Behälter nicht mehr ausgezogen werden, da er auf dem Auszugsweg dann an dem Überstand der Tür anstehen würde.
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Vorzugsweise ist an einer der Anschlagseite der Tür zugewandten Randseite des Trägerschlittens ein Distanzelement als Abstandshalter für einen Behälter angeordnet. Dadurch ist immer eine Position des diesbezüglich nahen Behälters geschaffen, die es immer ermöglicht bei um 90° geöffnete Tür den Behälter und den Trägerschlitten daran vorbei auszuziehen. Diese Distanzelement bietet darüber hinaus auch noch eine Führung, da es vorteilhaft als Schiene, insbesondere als umgedrehtes U-Profil ausgebildet ist. Das Distanzelement gibt die Aufstellung der Behälter zur erforderlichen Asymmetrie vor.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die Führungsvorrichtung zumindest einen Anschlag aufweist, durch welchen die Bewegung des Trägerschlittens in Richtung einer Rückwand des Innenbehälters so begrenzt ist, dass der Trägerschlitten in seiner eingeschobenen Endposition beabstandet zu der Rückwand angeordnet ist und/oder die Führungsvorrichtung eine Kippschutzeinrichtung aufweist, durch welche der Trägerschlitten in einer ausgezogenen Endposition maximal bis zu einem Winkel kleiner 10°, insbesondere kleiner 8° gegenüber einer Horizontalebene nach vorne und unten geneigt angeordnet und gehalten ist. Dadurch wird ein unerwünscht hartes Einschlagen oder generell ein Kontaktieren des Trägerschlittens und der Rückwand des Innenbehälters vermieden. Eine Beschädigung dieser Rückwand und/oder des Trägerschlittens ist dann unterbunden. Ebenso werden dann unerwünschte Geräusche, die aufgrund eines derartigen Einschlagens auftreten würden, vermieden. Darüber hinaus ist durch die Beabstandung zur Rückwand auch ein uneingeschränkter Tauwasserablauf an der Rückwand möglich. Durch die Kippschutzvorrichtung ist auch ein umfängliches Herausziehen des Trägerschlittens ohne ein Nachuntenfallen erreicht, so dass die Zugänglichkeit zu dem Trägerschlitten und gegebenenfalls einem darauf positionierten Behälter für einen Nutzer uneingeschränkt möglich ist, ohne dass er den Trägerschlitten oder den Behälter halten müsste.
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Vorzugsweise ist der Kippschutz durch eine Deckenwand eines Führungskanals zum Aufnehmen einer Lasche am Trägerschlitten gebildet, wobei sich die Deckenwand nur bereichsweise über die in Tiefenrichtung des Haushaltskältegeräts bemessene Länge der Führungsvorrichtung erstreckt. Dadurch kann integral in dem Führungskanal auch zusätzlich ein Auszugsstopp ausgebildet werden, so dass eine sehr kompakte Ausgestaltung der beiden Funktionen erreicht ist.
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Vorzugsweise ist der Anschlag als Auszugstopp an einem vorderen Ende einer Seitenwand eines Führungskanals ausgebildet, insbesondere als Umbiegung der Seitenwand ausgebildet. Dadurch ist eine stabile und einstückige Ausgestaltung zwischen dem Anschlag und der Wand erreicht, so dass auch der Anschlag nicht verbogen oder verformt wird, wenn der Tragschlitten anstößt.
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Vorzugsweise ist ein in Tiefenrichtung des Haushaltskältegeräts bemessener Abstand zwischen einem vorderen Ende der Deckenwand und dem Anschlag kleiner ist, als eine Länge einer zum führenden Eingriff in den Führungskanal ausgebildeten Lasche an dem Trägerschlitten. Ein unerwünschtes Lösen des Kippschutzes ist dadurch verhindert. Vorzugsweise ist dieser Abstand zumindest 70% und 95% der Länge, insbesondere zwischen 80% und 95% der Länge der Lasche, so dass eine relativ große Länge nach oben frei ist, wodurch die Entnahme und das Einfädeln des Trägerschlittens bei m Einbringen erleichtert ist.
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Vorzugsweise ist an einem Rahmen des Trägerschlittens an einem Seitenteil eine streifenförmige Lasche seitlich und horizontal abstehend zum Eingriff in einen trägerschlittenexternen Führungskanal angeordnet. Dadurch wird ein möglichst langer Eingriff in den Führungskanal erreicht, wodurch die geradlinige, verkipparme Führung erreicht ist.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die Führungsvorrichtung in einer unter dem Trägerschlitten angeordneten Platte ausgebildet ist, die an gegenüberliegenden Seitenwänden des Innenbehälters angeordnet ist. Eine derartige Platte kann eine verbesserte Aufnahme des Trägerschlittens bezüglich der Gewichtskraftableitung ermöglichen, so dass eine entsprechende Krafteinleitung an die Befestigungspunkte des Innenbehälters besser verteilt werden kann. Es treten somit insbesondere keine Kraftspitzen an individuellen kleinen Punkten auf, so dass auch eine zu hohe Belastung des Innenbehälters vermieden wird. Ferner ist dadurch das Rollen des Trägerschlittens besser.
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Darüber hinaus kann der Trägerschlitten in den Situationen, in denen kein Behälter auf ihm angeordnet oder aufgestellt ist, als Fachboden verwendet werden, auf den dann Lebensmittel direkt aufgebracht werden können.
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Der Trägerschlitten kann auch als fahrbares Tablett bezeichnet werden. Bei der oben genannten vorteilhaften Ausführung, bei der der Trägerschlitten eine Trägerplatte und einen Rahmen für ein Tragteil aufweisen, können diese Trägerplatte und der Rahmen in einer Einheit miteinander gefertigt sein.
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Die Führungsvorrichtung ist insbesondere auch symmetrisch zu einer in Tiefenrichtung des Haushaltskältegeräts sich erstreckenden und in Breitenrichtung mittig des Trägerschlittens verlaufenden Mittenachse ausgebildet. Daher sind auch vorzugsweise auf einem gegenüberliegenden seitlichen Rahmenteil bzw. Seitenteil des Rahmens des Trägerschlittens entsprechende Ausgestaltungen insbesondere eines Führungskanals, eines Kippschutzes und eines Anschlags als Auszugsstopp ausgebildet.
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Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen, den Figuren und der Figurenbeschreibung. Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen, sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in den Figuren alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen. Es sind somit auch Ausführungen von der Erfindung als umfasst und offenbart anzusehen, die in den Figuren nicht explizit gezeigt und erläutert sind, jedoch durch separierte Merkmalskombinationen aus den erläuterten Ausführungen hervorgehen und erzeugbar sind.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand schematischer Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
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1 eine schematische Darstellung eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Haushaltskältegeräts;
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2 eine perspektivische Darstellung einer Vorrichtung mit Lebensmittelaufnahmebehältern und einem Trägerschlitten;
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3 eine vergrößerte Darstellung eines Teilausschnitts der Darstellung in 2;
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4 eine perspektivische Darstellung eines Ausführungsbeispiels eines Trägerschlittens;
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5 eine perspektivische Schnittdarstellung des Trägerschlittens gemäß 4;
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6 ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung mit Lebensmittelaufnahmebehältern und einem Trägerschlitten;
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7 eine perspektivische Schnittdarstellung eines Trägerschlittens und einer Führungsvorrichtung; und
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8 eine perspektivische Darstellung einer Führungsvorrichtung an einer Platte.
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In den Figuren werden gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
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In 1 ist in einer perspektivischen Darstellung ein Haushaltskältegerät 1 gezeigt, welches beispielsweise ein Kühlschrank oder ein Kühl-Gefrier-Kombigerät sein kann. Das Haushaltskältegerät 1 umfasst ein Gehäuse 2, an dem ein Innenbehälter 3 angeordnet ist beziehungsweise der von dem Gehäuse 2 umgeben ist. Der Innenbehälter 3 begrenzt einen Innenraum 4, in den Lebensmittel zum Lagern und Konservieren eingebracht werden können. Der Innenraum 4 ist insbesondere ein Kühlfach.
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Der Innenbehälter 3 umfasst zwei seitliche Vertikalwände 3a und 3b sowie eine Rückwand 3c. Darüber hinausgehend ist der Innenraum 4 durch einen nicht gekennzeichneten Boden und eine nicht gekennzeichnete Decke, die ebenfalls Wände des Innenbehälters 3 darstellen, begrenzt.
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Das Haushaltskältegerät 1 umfasst darüber hinaus einen weiteren separaten Innenraum 5, der vom Innenraum 4 separiert ist. Der Innenraum 5 kann ein weiteres Kühlfach oder ein Gefrierfach sein.
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Der obere Innenraum 4 ist durch eine Tür 6 verschließbar, wohingegen der untere Innenraum 5 durch eine Tür 7 unabhängig von der Tür 6 verschließbar ist. In dem Innenraum 4 ist eine Vorrichtung 8 angeordnet, die einen ersten Lebensmittelaufnahmebehälter 9 sowie einen zweiten Lebensmittelaufnahmebehälter 10 umfasst. Die beiden Behälter 9, 10 sind auf gleicher Höhenlage und somit in vertikaler Richtung (y-Richtung) gleich weit oben positioniert. Sie sind in horizontaler Richtung und somit in Breitenrichtung (x-Richtung) nebeneinander angeordnet. Die beiden Behälter 9 und 10 sind jeweils als Schubladen bzw. Schale ausgebildet und es können entsprechend Lebensmittel in die Schubladen eingebracht werden. Die beiden Behälter 9 und 10 sind darüber hinaus im Ausführungsbeispiel auf einem gemeinsamen Trägerschlitten 11 angeordnet. Der Trägerschlitten 11 ist im Ausführungsbeispiel mit einem plattenförmigen Tragteil 12 (2) ausgebildet, auf dem die beiden Behälter 9 und 10 aufgestellt sind. Das Tragteil 12 weist eine Trägerplatte 13 auf, die umfangsseitig umlaufend von einem Rahmen 14 umgriffen ist. Die Trägerplatte 13 ist beispielsweise aus Glas, wohingegen der Rahmen 14 aus Kunststoff gebildet ist. An einer Unterseite des Tragteils 12, insbesondere an einer Unterseite 15 des Rahmens 14, sind Gleitelemente ausgebildet, die in der gezeigten Ausführung als Rollen 16, 17, 18 und 19 gebildet sind. Die Rollen 16 und 17 sind in z-Richtung in einer Reihe hintereinander angeordnet, wobei die hintere Rolle 16 in einer in z-Richtung bemessenen Länge des Trägerschlittens 11 in einem hinteren Längendrittel angeordnet ist, und die vordere Rolle 17 in einem vorderen Längendrittel. Entsprechende Positionierung in z-Richtung gilt für die Rollen 18 und 19, die andererseits ebenfalls in Reihe in z-Richtung hintereinander angeordnet sind.
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Darüber hinaus ist in der perspektivischen Darstellung in 2 auch zu erkennen, dass jeweils in z-Richtung zwischen den Rollen 16 und 17 einerseits und den Rollen 18 und 19 andererseits jeweils eine nach unten offenen Verstrebung ausgebildet ist.
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Der Trägerschlitten 11 umfasst an seinem Rahmen 14 an gegenüberliegenden Seitenteilen jeweils eine Lasche 29 die seitlich nach außen stehen und horizontal orientiert sind. Diese Laschen 29 greifen in in 7 und 8 gezeigte Führungskanäle 30 einer Führungsvorrichtung 23 für den Trägerschlitten 11 ein, die an Randseiten einer zum Trägerschlitten 11 separaten Platte 27 ausgebildet sind. Der Trägerschlitten 11 ist auf dieser Platte 27 verschiebbar angeordnet. 7 zeigt dabei eine perspektivische Schnittdarstellung entlang eines Führungskanals 30 mit eingesetztem Trägerschlitten 11 in seiner eingeschobenen Endposition. 8 zeigt eine perspektivische Ansicht einer Führungsvorrichtung 23 an der Platte 27, insbesondere einem Rahmen 34 der Platte 27.
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Die Führungsvorrichtung 23 ist so gestaltet, dass ein Führungskanal 30 über seine in Tiefenrichtung des Haushaltskältegeräts 1 bemessenen Länge nur abschnittweise von oben durch eine Deckenwand 31 abgedeckt ist. Dadurch wird bei einer Auszugsbewegung des Trägerschlittens 11 relativ zur Führungsvorrichtung 23 ein Kippschutz 20 ausgebildet. Denn der Trägerschlitten 11 kann maximal so weit ausgezogen werden, dass die Lasche 29 mit ihrem hinteren Ende noch im Führungskanal 30 ist und somit immer eine Sicherung durch die Deckenwand 31 gegeben ist.
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Eine Seitenwand 32 des Führungskanals 30 erstreckt sich dagegen weiter nach vorne als die Deckenwand 31. An einem vorderen Ende 33 der Seitenwand 32 ist ein in Breitenrichtung des Haushaltskältegeräts 1 orientierter Anschlag 21 ausgebildet. Durch diesen wird ein Auszugsstopp für den Trägerschlitten 11 gebildet. Ein Abstand in Tiefenrichtung bemessen zwischen dem Anschlag 21 und dem vorderen Ende der Deckenwand 31 ist kleiner als die Länge der Lasche 29. Der an der gegenüberliegenden Seite ausgebildete Führungskanal 30 ist identisch ausgebildet.
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Zur Entnahme des Trägerschlittens 11 kann er im vorderen Bereich angehoben werden und dann mit der Lasche 29 aus dem Führungskanal 29 schräg nach vorne und oben herausgezogen werden.
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Es ist vorgesehen, dass die Behälter 9 und 10 im in 2 gezeigten aufgestellten Zustand auf dem Trägerschlitten 11 mit dem Trägerteil 12 dahingehend bewegungsgekoppelt sind, dass bei einer Bewegung in z-Richtung die Behälter 9 und 10 gemeinsam mit dem Tragteil 12 verschoben werden.
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In 3 ist eine vergrößerte Darstellung der Vorrichtung 8, wie sie in 2 gezeigt ist, dargestellt, wobei hier die Vorrichtung umgedreht gezeigt ist.
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Darüber hinaus ist in 3 auch ein schienenartiges Distanzelement 22 gezeigt, welches im Beispiel ein U-Profil ist, und welches an einem Scharnieren der Tür 6 näherliegenden Seitenteil 14c angeordnet ist. Dieses Distanzelement 22 ist somit nur einseitig und an derjenigen Randseite des Trägerschlittens 11 angeordnet, welche einer Anschlagseite, mit welcher die Tür 6 an dem Gehäuse 2 angeschlagen ist, zugewandt ist. Dadurch wird eine in Breitenrichtung asymmetrische Anordnung der Behälter 9, 10 auf dem Trägerschlitten 11 generiert.
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Die Führungsvorrichtung 23 ist dazu ausgebildet, dass der Trägerschlitten 11 mit ihr verbunden ist und in Tiefenrichtung des Innenraums 4 und somit in z-Richtung der Trägerschlitten 11 in seiner Bewegung geführt ist. Insbesondere sind auch die Rollen 16 bis 19 mit dieser Führungsvorrichtung 23 gekoppelt, wobei sie dazu beispielweise auf bodenseitigen Führungsbahnen der Führungsvorrichtung 23 abrollen.
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Wie aus den Darstellungen in 3 und der perspektivischen Darstellung des Trägerschlittens 11 in 4 zu erkennen ist, sind die Rollen 16 bis 19 teilweise versenkt in den Verstrebungen angeordnet.
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In 4 ist der Trägerschlitten 11 gezeigt. Der Rahmen 14 umfasst an einem in Tiefenrichtung hinteren Bereich 11a eine Aufnahme 24, die als Graben bzw. Rinne in einem hinteren, in Breitenrichtung verlaufenden Horizontalteil 14a ausgebildet ist. Darin greift ein an einer Unterseite eines Behälters 9, 10 nach unten abstehendes Eingriffselement bzw. Koppelelement im gekoppelten und somit aufgestellten Zustand ein, so dass eine Bewegungskopplung erreicht ist.
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Die Aufnahme 24 ist rückseitig durch eine Begrenzungswand 26 begrenzt, in welche jeweils endseitig ein Randsteg 25 mündet, wobei die Randstege 25 von Seitenteilen 14b und 14c des Rahmens 14 nach oben abstehen und somit eine Einfassung bilden.
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In 5 ist eine perspektivische Schnittdarstellung des Trägerschlittens 11 entlang der Schnittlinie V-V in 4 gezeigt. Es ist zu erkennen, dass die Ränder beziehungsweise die Kanten der Trägerplatte 13 U-förmig von dem Rahmen 14 umgriffen sind.
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Wie auch aus der Ansicht in 1 zu erkennen ist, erstreckt sich der Trägerschlitten 11 in Tiefenrichtung über zumindest 50 %, insbesondere zumindest 80 %, der lichten Tiefe des Innenraums 4 und erstreckt sich in Breitenrichtung des Innenraums 4 über zumindest 50 %, insbesondere zumindest 80 %, der lichten Breite des Innenraums 4.
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In 6 ist auch die Platte 27, beispielsweise mit dem Rahmen 34 und einer durch den Rahmen 34 eingefassten Glasplatte, gezeigt, auf welcher der Trägerschlitten 11 mit seinen Rollen 16 bis 19 rollt. Die Platte 27 ist nach vorne in der eingeschobenen Endposition des Trägerschlittens 11 und der Behälter 9 und 10 überstehend. Dies da, wie aus 1 ersichtlich in dem Bereich bei geschlossener Tür 6 ein Türabsteller 28 Bauraum benötigt. Der Türabsteller 28 ist dann vor den Behältern 9 und 10 und über der Platte 27 angeordnet, wenn die Tür 6 geschlossen ist. Es ist zu erkennen, dass hier sich die Platte 27 weiter nach vorne erstreckt als der Trägerschlitten 11, der somit in Tiefenrichtung nur maximal 85%, insbesondere maximal 80% der Länge der Platte 27 aufweist.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Haushaltskältegerät
- 2
- Gehäuse
- 3
- Innenbehälter
- 3a
- seitliche Vertikalwand
- 3b
- seitliche Vertikalwand
- 3c
- Rückwand
- 4
- Innenraum
- 5
- Innenraum
- 6
- Tür
- 7
- Tür
- 8
- Vorrichtung
- 9
- Lebensmittelaufnahmebehälter
- 10
- Lebensmittelaufnahmebehälter
- 11
- Trägerschlitten
- 11a
- hinterer Bereich
- 12
- Tragteil
- 13
- Trägerplatte
- 14
- Rahmen
- 14a
- Horizontalteil
- 14b
- Seitenteil
- 14c
- Seitenteil
- 15
- Unterseite
- 16
- Rolle
- 17
- Rolle
- 18
- Rolle
- 19
- Rolle
- 20
- Kippschutz
- 21
- Anschlag
- 22
- Distanzelement
- 23
- Führungsvorrichtung
- 24
- Aufnahme
- 25
- Randsteg
- 26
- Begrenzungswand
- 27
- Platte
- 28
- Türabsteller
- 29
- Lasche
- 30
- Führungskanal
- 31
- Deckenwand
- 32
- Seitenwand
- 33
- vorderes Ende
- 34
- Rahmen
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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