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Die Erfindung betrifft ein Haushaltskältegerät mit einem Innenraum, der durch Wände eines Innenbehälters begrenzt ist, und mit zumindest einem Behälter zur Aufnahme von Lebensmitteln, der im Innenraum verschiebbar angeordnet ist.
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Ein Haushaltskältegerät, wie beispielsweise ein Kühlschrank oder ein Gefriergerät oder ein Kühl-Gefrier-Kombigerät, umfasst einen Innenraum in dem die Lebensmittel gelagert und konserviert werden. In diesem Innenraum ist auch zumindest eine Schublade beziehungsweise Schale angeordnet, die als Behälter zur Aufnahme von Lebensmitteln ausgebildet ist. Eine derartige Schublade kann in Tiefenrichtung aus dem Innenraum herausgezogen und wieder eingeschoben werden. Bei bekannten Ausführungen ist eine Schublade üblicherweise im Wesentlichen so breit, wie die lichte Breite des Innenraums ist, ausgebildet. Entsprechendes gilt üblicherweise für die Ausmaße in Tiefenrichtung, so dass der vorhandene Platz im Innenraum durch eine maximierte Schublade ausgenutzt ist. Derartige Schubladen können beispielsweise auf einem Boden des Innenbehälters lose aufgestellt sein und entsprechend herausgezogen und hineingeschoben werden. Durch die entsprechend groß dimensionierten Ausmaße der Schublade sind dann keine weiteren spezifischen Führungen vorgesehen, da quasi durch die Seitenwände des Innenbehälters eine Bewegungsbegrenzung für die Schublade erreicht ist. Allerdings ist durch eine derartige lose Anordnung der Schublade die Bewegungsführung beim Herausziehen und Hineinschieben sehr unzureichend und es kann zu Verklemmungen oder Verspreizungen kommen. Darüber hinaus erfolgt ein oftmaliges Anstoßen an den Wänden des Innenbehälters, so dass dieser auch gegebenenfalls beschädigt werden kann.
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Darüber hinaus ist es auch bekannt, dass derartig breit dimensionierte Schubläden durch seitliche Aufhängungen entsprechend geführt sind und somit die Horizontalverschiebung leichtgängiger erfolgen kann.
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Aus der
DE 10 2008 029 031 A1 ist ein Kältegerät bekannt, bei welchem zwei Kühlgutschalen nebeneinander auf gleicher Höhe anbringbar sind und die auf Gleitschienen ausziehbar sind. Eine mittlere Gleitschiene nimmt beide Schalen auf und ist mit einem horizontalen Boden ausgebildet, auf dem die Schalen aufsitzen, und mit einem daran angeordneten und vertikal nach oben stehenden Trennsteg versehen. Bei dieser Ausführung kann eine Schale an der mittleren Gleitschiene leicht nach oben abheben und die Führung ist dann unzureichend.
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Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Haushaltskältegerät zu schaffen, bei welchem eine sicherere Führung von mehreren nebeneinander angeordneten Lebensmittelaufnahmebehältern ermöglicht ist, die darüber hinaus dann auch noch individuell in ihrer Bewegung führbar sind.
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Diese Aufgabe wird durch ein Haushaltskältegerät, welches die Merkmale nach Anspruch 1 aufweist, gelöst.
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Ein erfindungsgemäßes Haushaltskältegerät umfasst einen Innenraum, der durch Wände eines Innenbehälters begrenzt ist. Das Haushaltskältegerät umfasst eine Führungsvorrichtung, mit welcher ein Verschieben eines Behälters, der zur Aufnahme von Lebensmitteln ausgebildet ist und im Innenraum verschiebbar anbringbar ist, geführt ist. Eine derartige Führungsvorrichtung umfasst eine Bodenplatte. Die Führungsvorrichtung ist darüber hinaus zur Führung von zumindest zwei in horizontaler Breitenrichtung des Innenraums betrachtet nebeneinander in dem Innenraum anbringbare Behälter ausgebildet. Die Führungsvorrichtung umfasst dazu einen ersten Führungssteg, der an der Bodenplatte in einer derartigen definierten und spezifizierten Position angeordnet ist, die in Breitenrichtung betrachtet zwischen für die Behälter ausgebildeten Behälterpositionen anordnet ist. Der erste Führungssteg ist in einem Querschnitt senkrecht zur Tiefenrichtung des Haushaltskältegeräts betrachtet T-förmig ausgebildet. Dadurch wird durch einen horizontalen Balken der T-Form eine Begrenzung von oben gebildet, so dass kein unerwünschtes nach oben Herausrutschen eines Behälters aus einem Führungsbereich auftritt. Darüber hinaus wird durch eine derartig gebildete Abdeckung durch den Querbalken der T-Form auch ein Eingriffselement des Behälters geschützt. Die Führung ist dadurch wesentlich verbessert und nutzerfreundlicher, da kein unerwartetes Abheben des Behälters nach oben von dem Führungssteg auftreten kann.
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Durch eine derartige Ausgestaltung eines Haushaltskältegeräts ist es nunmehr auch ermöglicht, dass mehrere separate Lebensmittelaufnahmebehälter auf gleicher Höhenlage nebeneinander positioniert werden können. Dies hat dahingehend Vorteile, dass die Behälter einerseits kleiner gestaltet werden können und dadurch die Bewegung auch bei umfänglicher Bestückung mit Lebensmitteln leichter und mit weniger Kraftaufwand erfolgen kann. Darüber hinaus ist durch diese Ausgestaltung von kleineren Behältern die mechanische Beanspruchung von anderweitigen Bauteilen, die mit Kräften eines Behälters beaufschlagt werden, reduziert. Nicht zuletzt kann durch eine derartige Ausgestaltung mit separierten Behältern auch die Bestückung mit jeweils individuellen Lebensmitteln, die gegebenenfalls nicht in einem gemeinsamen Behälter beispielsweise aufgrund von Gerüchen oder der Haltbarkeit, eingebracht werden sollen, spezifisch erfolgen.
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Durch die ganz spezifische Position und Ausgestaltung der Führungsvorrichtung können darüber hinaus auch sehr platzsparend die zumindest zwei nebeneinander positionierbaren Behälter leichtgängig und toleranzarm in ihrer Bewegung geführt werden. Darüber hinaus wird gerade durch diesen ersten Führungssteg ein Bauteil bereitgestellt, das multifunktionell für die mechanische Kopplung zur Führung der Verschiebung von beiden benachbarten Behältern verwendet werden kann. Dadurch wird auch die Bauteilzahl reduziert und Platzbedarf eingespart. Dieser erste Führungssteg ist somit im Hinblick auf seine deutlich spezifizierte Lage auch als Zwischensteg oder Mittelsteg zu bezeichnen.
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Gerade bei Haushaltsgeräten, die in ihrer Breite relativ groß dimensioniert sind und gegebenenfalls gegenüber den herkömmlichen üblichen Geräten eine Überbreite aufweisen, ist die Erfindung besonders vorteilhaft. Die Bestückung mit mehreren nebeneinander angeordneten separaten Behältern begünstigt in dem Fall eine nutzerfreundliche Handhabung. Insbesondere bei Gerätebreiten größer 70 cm würde sich dann eine Breite eines einzigen Behälters ergeben, die sowohl Schwierigkeiten bei dessen Herstellung als auch bei der nutzerfreundlichen Bewegung ergeben würden. Vorzugsweise ist das Haushaltskältegerät ein Standgerät, welches eine Breite größer oder gleich 70 cm aufweist.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass der erste Führungssteg erhaben nach oben orientiert ist und seitlich offene Führungsbereiche zum Eingriff von Eingriffselementen zumindest eines Behälters aufweist. Für eine derartige Positionierung des Führungsstegs ist eine einfache mechanische Kopplung des Behälters mit dem Führungssteg erreicht. Die Zugänglichkeit und Übersichtlichkeit beim Einbringen des Behälters ist sehr einfach und nutzerfreundlich ermöglicht. Durch die seitlich offene Ausgestaltung der Führungsbereiche sind auch ein leichtgängiges Einkoppeln der Eingriffselemente sowie eine sichere Bewegungsführung erreicht.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass der erste Führungssteg an gegenüberliegenden Seiten und somit quasi links und rechts von seiner Längsachse jeweils einen seitlich offenen Führungsbereich aufweist, wobei in einen dieser Führungsbereiche Eingriffselemente eines ersten Behälters eingreifen können, und im zweiten Führungsbereich Eingriffselemente eines zweiten Behälters eingreifen können. Die Führungsbereiche für die Eingriffselemente der Behälter sind in dem Zusammenhang voneinander separiert und getrennt und verlaufen insbesondere parallel und symmetrisch zu der Längsachse des ersten Führungsstegs. Dadurch können beide Behälter mit einem gleichen Bewegungsszenario bewegt werden, was ebenfalls sehr nutzerfreundlich ist.
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Die Führungsbereiche sind nach oben durch einen ein Dach bzw. eine Abdeckung bildenden Querbalken der T-Form begrenzt.
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Vorzugsweise ist der erste Führungssteg an einem oberen horizontalen Querbalken als Hohlteil mit einer Versteifungsverstrebung ausgebildet. Dadurch wird eine gewichtsreduzierte Ausführung mit hoher Steifigkeit und mechanischer Belastbarkeit ermöglicht.
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Insbesondere ist der erste Führungssteg mit einem Vertikalbalken der T-Form auf einer Trägerplatte angeordnet, die auf der Bodenplatte angeordnet ist und sich erhaben dann erstreckt. Dadurch wird eine mechanische stabile Anbindung des Führungsstegs erreicht und durch die Trägerplatte ein Sockel gebildet. Besonders vorteilhaft ist dies, wenn die Bodenplatte die Bodenwand des Innenbehälter ist, da dann der Führungssteg nicht an dieser Bodenwand angeformt oder anderweitig befestigt werden muss und somit auch nicht die Bodenwand mit einer Aussparung oder einem Loch ausgebildet werden muss, so dass auch das Isoliermaterial außerhalb des Innenbehälters nicht beeinträchtigt wird und die Isolationswirkung nicht beeinträchtigt wird. Gerade auch bei Krafteinwirkungen auf den Führungssteg wird dann die Bodenwand nicht in unerwünschter Weise verbogen oder sogar plastisch verformt.
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Vorzugsweise ist in Tiefenrichtung des Haushaltskältegeräts vor einem vorderen Ende des ersten Führungsstegs und in Breitenrichtung seitlich zu dem Vertikalbalken ein Gleitelement, insbesondere eine Laufrolle, in der Trägerplatte angeordnet, auf welcher ein Behälter aufsitzend rollengeführt bewegbar ist. Dadurch ist die ruckfreie und reibungsarme Bewegungsführung des Behälters begünstigt und eine robuste Anbringung der Rolle mit hoher Positionsstabilität erreicht.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass der erste Führungssteg nach vorne und seitlich freistehend angeordnet ist und somit in Tiefenrichtung und in Breitenrichtung freistehend angeordnet ist. Auch dies begünstigt die Kopplung eines Behälters mit diesem Führungssteg wesentlich. Darüber hinaus ist auch vorgesehen, dass der erste Führungssteg nach hinten freistehend und beabstandet zu einer Rückwand des Innenbehälters angeordnet ist. Dadurch ist auch ein Tauwasserablauf von der Rückwand hin zu einer Ablassöffnung in der Rückwand nicht behindert.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass der erste Führungssteg zerstörungsfrei lösbar an der Bodenplatte angeordnet ist. Dies ist eine sehr vorteilhafte Ausführung, da somit zu Reinigungszwecken dieser erste Führungssteg entnommen werden kann und einfacher gehandhabt werden kann, beispielsweise in einem Spülbecken unter einem Wasserhahn oder auch in einer Geschirrspülmaschine gereinigt werden kann.
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Darüber hinaus ist eine derartige reversibel wiederholbare Entnahme- und Wiedereinsetzungsmöglichkeit des ersten Führungsstegs vorteilhaft, um eine flexiblere Bestückungsmöglichkeit des Volumens des Innenraums in den Bereichen, in denen die Behälter vorgesehen sind, zu erreichen. Soll in dem Zusammenhang beispielsweise eine anderweitige größere Aufnahmemöglichkeit, wie beispielsweise ein größerer Behälter oder eine größere Box oder dergleichen an die Stelle des Innenraums, an denen die Behälterpositionen vorgesehen sind, eingebracht werden, so kann der erste Führungssteg entnommen werden und ist durch seine erhabene Position, die er in montiertem Zustand hat, nicht störend im Weg.
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Darüber hinaus ist durch eine derartige Entnahmemöglichkeit eines ersten Führungsstegs auch die Bestückung der eigentlich für die Behälter vorgesehenen Behälterpositionen mit anderen Objekten, insbesondere auch Lebensmitteln als solchen, ermöglicht.
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Die Flexibilität und Variabilität der Nutzbarkeit dieses Innenraumteilvolumens ist dadurch erhöht.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass der erste Führungssteg einstückig ausgebildet ist. Auch dies reduziert die Bauteilzahl und ermöglicht eine einfache Herstellung, beispielsweise als Kunststoffteil. Nicht zuletzt ist durch eine derartige Ausgestaltung aus eine in sich sehr stabile und verwindungssteife Konstruktion geschaffen, die auch bei einer Bestückung und Kopplung mit zwei Behältern, die dann auch noch gegebenenfalls umfänglich mit Lebensmitteln gefüllt sind, ohne Probleme möglich. Auch dann ist die mechanische Belastbarkeit dieses ersten Führungsstegs unkritisch und eine sehr leichtgängige Bewegungsführung auch beider Behälter gleichzeitig gegeben.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass der erste Führungssteg an der Bodenplatte in Breitenrichtung verschiebbar angeordnet ist. Auch dies ist eine sehr vorteilhafte Ausführung. Denn es kann somit auch eine Bestückung mit unterschiedlich breiten Behältern vorgesehen sein. Durch eine individuelle Anpassung und Positionierung dieses ersten Führungsstegs in der Breitenrichtung können sowohl schmälere als auch breitere Behälter aufgenommen und entsprechend in ihrer Verschiebebewegung geführt werden.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das Haushaltskältegerät zumindest einen Lebensmittelaufnahmebehälter umfasst und dieser Behälter Eingriffselemente zur Kopplung mit der Führungsvorrichtung aufweist. Insbesondere ist vorgesehen, dass zumindest zwei separate Behälter, die auch gleich groß sein können, vorgesehen sind und in den vorgesehenen Behälterpositionen angeordnet sind. Sie sind dann insbesondere jeweils mit dem ersten Führungssteg mit individuellen Eingriffselementen gekoppelt und können entsprechend bewegungsgeführt werden.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die Führungsvorrichtung an einem hinteren Ende einer Führungsbahn eine rampenartige Führungsbahnerhöhung aufweist. Durch eine derartige Ausgestaltung ist erreicht, dass in der eingeschobenen Endposition eines Behälters das Eingriffselement nicht mehr auf der Führungsbahn aufsitzt, sondern angehoben ist. Dadurch werden in dieser Endposition keine unerwünschten Gewichtskräfte auf das Eingriffselement übertragen, so dass dieses sehr langlebig hoch funktionell bestehen bleibt.
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Insbesondere ist vorgesehen, dass an einem Führungssteg, beispielsweise dem ersten Führungssteg und/oder einem gegebenenfalls vorhandenen weiteren Führungssteg, der ebenfalls zur Führung einer Verschiebebewegung eines Behälters zusätzlich vorgesehen ist, an einem hinteren Ende einer Führungsbahn eine derartige rampenartige Führungsbahnerhöhung ausgebildet ist. Durch diese Ausgestaltung ist dann quasi in den Führungssteg integriert diese rampenartige Führungsbahnerhöhung gestaltet. Auch dadurch können somit unerwünschte Positionstoleranzen der Bauteile vermieden werden und gerade das Auffahren des Behälters auf die rampenartige Führungsbahnerhöhung sehr gleichmäßig leichtgängig erfolgen.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass zumindest ein Eingriffselement beim Bewegen des Behälters an der Führungsbahn sich entlang bewegt und in Breitenrichtung des Haushaltskältegeräts betrachtet das Eingriffselement und die rampenartige Führungsbahnerhöhung jeweils versetzt zueinander angeordnet sind. Dies ist insbesondere derart ausgebildet, dass in der eingeschobenen Endposition des Behälters das Eingriffselement des Behälters von der Führungsbahn abgehoben ist und eine Unterseite eines Behälterbodens auf der Führungsbahnerhöhung aufsitzt. Die Gewichtskraftentlastung des Eingriffselements ist dadurch besonders vorteilhaft gegeben und dennoch der Behälter mechanisch stabil gelagert. Ein unerwünschtes Abrutschen oder Abkippen des Behälters ist dadurch verhindert.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass ein Eingriffselement des Behälters eine Behälterrolle ist, die in einem hinteren Drittel des Behälters angeordnet ist. Das hintere Drittel bemisst sich dabei in Tiefenrichtung des Behälters und somit auch des Haushaltskältegeräts. Bei einer derartigen Ausgestaltung ist die Bewegungsführung des Behälters besonders leichtgängig und ruckfrei.
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Es kann vorgesehen sein, dass ein Behälter mehrere derartige Behälterrollen aufweist. So kann in dem Zusammenhang vorgesehen sein, dass an der Unterseite des Behälterbodens und in Breitenrichtung in etwa auf Lage der vertikalen Seitenwände des Behälters jeweils eine Behälterrolle in einem hinteren Drittel des Behälters ausgebildet ist.
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Darüber hinaus kann vorgesehen sein, dass in einem vorderen Drittel in Tiefenrichtung betrachtet auf der Bodenplatte der Führungsvorrichtung ebenfalls gegenüberliegend jeweils eine Führungsrolle angeordnet ist. Bei einer derartigen Ausgestaltung sind somit vier Rollen vorhanden, von denen zwei Behälter intern und zwei Behälter extern (die Führungsrollen in der Bodenplatte der Führungsvorrichtung) angeordnet sind. Durch deren Zusammenwirken und jeweils örtliche Position wird eine Bewegungsführung eines Behälters ermöglicht, die in allen möglichen Positionen ein unerwünschtes Schaukeln oder Kippen verhindert.
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Es kann auch vorgesehen sein, dass behälterintern vier Behälterrollen ausgebildet sind, wobei zu den bereits als Option erwähnten beiden hinteren Behälterrollen, die benachbart zu den vertikalen Seitenwänden des Behälters an einer Unterseite des Bodens des Behälters im hinteren Drittel der Tiefenerstreckung des Behälters angeordnet sind, zusätzlich dazu dann ebenfalls benachbart zu den vertikalen Seitenwänden in einem vorderen Drittel der Tiefe des Behälters zwei weitere Behälterrollen an der Unterseite des Bodens des Behälters angeordnet sind.
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In einer weiteren Ausführung kann vorgesehen sein, dass ein Eingriffselement auch anderweitig gestaltet ist und beispielsweise ein erhaben ausgebildetes Kufenelement oder eine nutartige Vertiefung ist.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die Führungsvorrichtung so ausgebildet ist, dass entlang des Bewegungswegs eines in die Führungsvorrichtung eingreifenden Eingriffselements des Behälters ein Anschlag ausgebildet ist, durch welchen die Bewegung des Behälters in Richtung einer Rückwand des Innenbehälters dahingehend begrenzt ist, dass der Behälter in seiner eingeschobenen Endposition beabstandet zu der Rückwand angeordnet ist. Dadurch wird ein unerwünscht harter Einschlag und eine damit gegebenenfalls einhergehende Beschädigung des Behälters und/oder der Rückwand ebenso vermieden, wie eine unerwünschte Geräuschbildung. Dadurch ist auch ein Tauwasserablauf von der Rückwand hin zu einer Ablassöffnung in der Rückwand nicht behindert.
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Zusätzlich oder anstatt dazu kann vorgesehen sein, dass die Führungsvorrichtung eine Kippschutzeinrichtung aufweist, durch welche der Behälter in seiner ausgezogenen Endposition maximal bis zu einem Winkel kleiner 10°, insbesondere kleiner 8°, gegenüber einer Horizontalebene nach vorne und unten angeneigt angeordnet und gehalten ist. Auch im mit Lebensmitteln bestückten Zustand des Behälters fällt dieser dann in dieser maximal ausgezogenen Endstellung nicht nach vorne und unten heraus, sondern wird auch dann gehalten, ohne dass der Nutzer den Behälter zusätzlich halten müsste.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass ein Behälter in Breitenrichtung des Haushaltskältegeräts betrachtet an gegenüberliegenden Übergängen zwischen einer Seitenwand und dem Boden jeweils mit Eingriffselementen mit dem ersten und zumindest einem zweiten Führungssteg der Führungsvorrichtung zur sicheren Führung der Verschiebebewegung gekoppelt ist. Dadurch wird eine gradlinige Verschiebebewegung in Tiefenrichtung des Haushaltsgeräts besonders begünstigt und ein unerwünschtes Verspreizen oder Verklemmen gerade bei umfänglich bestücktem Behälter und somit sehr schweren Behälter verhindert.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass der erste Führungssteg mittig bezüglich der lichten Breite des Innenbehälters an der Bodenplatte angeordnet ist und eine Bestückung mit zwei gleichen Behältern in den jeweiligen Behälterpositionen ausgebildet ist.
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Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen, den Figuren und der Figurenbeschreibung. Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen, sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in den Figuren alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen. Es sind somit auch Ausführungen von der Erfindung als umfasst und offenbart anzusehen, die in den Figuren nicht explizit gezeigt und erläutert sind, jedoch durch separierte Merkmalskombinationen aus den erläuterten Ausführungen hervorgehen und erzeugbar sind.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand schematischer Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
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1 eine perspektivische Darstellung eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Haushaltskältegeräts;
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2 eine Frontansicht auf einen Teilbereich des Haushaltskältegeräts gemäß 1;
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3 eine perspektivische Schnittdarstellung der Ansicht in 2;
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4 eine Frontansicht auf einen ersten Führungssteg einer Führungsvorrichtung für Behälter; und
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5 eine perspektivische Ansicht auf eine Führungsvorrichtung für einen Behälter.
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In den Figuren werden gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
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In 1 ist in einer perspektivischen Darstellung ein Haushaltskältegerät 1 gezeigt, welches beispielsweise ein Kühlgerät und oder ein Kühl-Gefrier-Kombigerät sein kann. Das Haushaltskältegerät 1 umfasst einen ersten oberen Innenraum 4, der zur Aufnahme von Lebensmitteln ausgebildet ist. Der obere Innenraum 4 ist durch Wände eines Innenbehälters 3, der zwei vertikale Seitenwände 3a und 3b sowie eine Rückwand 3c sowie eine Deckenwand 3d und eine Bodenwand 3e aufweist.
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Darüber hinaus ist beispielhaft ein weiterer Innenraum 5 vorgesehen, der vom Innenraum 4 separiert ist. Der Innenraum 4 kann beispielsweise ein Kühlraum sein, wohingegen der Innenraum 5 ein Gefrierraum sein kann. Der Innenraum 4 ist durch eine Tür 6 verschließbar, wohingegen der Innenraum 5 durch eine separate Tür 7 verschließbar ist.
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Beispielhaft ist in dem Innenraum 4 eine Anordnung 8 mit mehreren Behältern 9 und 10 ausgebildet. Die Behälter 9 und 10 sind Lebensmittelaufnahmebehälter und beispielsweise jeweils als Schale oder Schublade gestaltet. Sie sind in Tiefenrichtung und somit in z-Richtung des Innenraums 4 und somit auch das Haushaltskältegerät 1 verschiebbar, und sind in 1 in der vollständig eingeschobenen Endposition gezeigt.
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Der Innenbehälter 3 ist von einem Gehäuse 2 des Haushaltskältegeräts umgeben.
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Die beiden Behälter 9 und 10 sind in vertikaler Richtung und somit in y-Richtung auf gleicher Höhenlage angeordnet und in Breitenrichtung und somit in x-Richtung des Haushaltskältegeräts 1 nebeneinander positioniert. Das Haushaltskältegerät 1 umfasst eine Führungsvorrichtung 11, mittels welcher die beiden Behälter 9 und 10 horizontal und gradlinig verschoben werden können und somit in den Innenraum 4 hinein und aus dem Innenraum 4 heraus bewegt werden können.
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In 2 ist in einer Frontansicht eine vergrößerte Darstellung des Haushaltskältegeräts 1 im Bereich der Anordnung 8 gezeigt. Die Führungsvorrichtung 11 weist eine Bodenplatte 12 auf, die auf der Bodenwand 3e angeordnet ist. Die Bodenplatte 12 kann auch durch die Bodenwand 3e selbst gebildet sein.
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Die Führungsvorrichtung 11 ist zur Führung der Verschiebebewegung der beiden Behälter 9 und 10 ausgebildet. Sie umfasst in der gezeigten Ausführung einen ersten Führungssteg 13, der im gezeigten Ausführungsbeispiel in Breitenrichtung und somit in x-Richtung bezüglich der lichten Breite des Innenraums 4 in etwa mittig angeordnet ist. Darüber hinaus ist der erste Führungssteg 13 an der Bodenplatte 12 in einer Position angeordnet, die in Breitenrichtung betrachtet zwischen für die Behälter ausgebildeten Behälterpositionen 14 und 15 ausgebildet ist.
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Dieser erste Führungssteg 13 ist ein einstückiges Kunststoffteil, welches zerstörungsfrei lösbar an der Bodenplatte 12 angeordnet ist. Es kann auch eine integrale und somit zerstörungsfrei unlösbare Anordnung vorgesehen sein.
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Der Führungssteg 13 ist in vertikaler Richtung betrachtet erhaben nach oben über die Bodenplatte 12 überstehend orientiert. Der erste Führungssteg 12 ist in Breitenrichtung mit jeweils offenen Führungsbereichen 16 und 17 ausgebildet. In diese Führungsbereiche 16 und 17 können Eingriffselemente, insbesondere Rollen 18 und 19, die an Unterseiten von Böden 9a und 10a der Behälter 9 und 10 ausgebildet sind, eingreifen und geführt werden.
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Wie aus der perspektivischen Schnittdarstellung in 3 zu erkennen ist, ist der erste Führungssteg 13 in einem Querschnitt senkrecht zu seiner Längsachse, die sich in z-Richtung erstreckt und somit in der x-y-Ebene T-förmig ausgebildet. Er weist dazu somit einen oberen, horizontal orientierten Querbalken 13a auf. Der Querbalken 13a sitzt auf einem Vertikalbalken 13b auf. Wie aus 3 zu erkennen ist, ist der Querbalken 13a ein Hohlteil, welches eine Versteifungsverstrebung 13c aufweist. Die Versteifungsverstrebung 13c weist Vertikalrippen 13d auf.
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Der erste Führungssteg 13 ist auf einer Trägerplatte 26 angeordnet, die sich über die Bodenwand 3e bzw. die Bodenplatte 12 erhebt. In Tiefenrichtung vor einem vorderen Ende 13e des ersten Führungsstegs 13 ist in der Trägerplatte 26 eine Rolle 27 als Gleitelement angeordnet, auf welcher ein Behälter 9, 10 rollengeführt in z-Richtung verschoben wird. Die Rolle 27 ist bereichsweise in der Trägerplatte 26 versenkt, so dass sie stabil gehalten ist und nicht weit übersteht. Dadurch ist die Führung begünstigt. Ferner ist durch die Trägerplatte 26 überhaupt eine Basis geschaffen, eine Rolle 27 darin verankern zu können. Würde die Platte 26 nicht vorhanden sein, müsste die Rolle 27 ggf. in der Bodenwand 3e befestigt werden, was zu Nachteilen bzgl. der Isolationswirkung und zu unerwünschten Verformungen der Bodenwand 3e führen könnte.
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Wie ebenfalls aus der Darstellung in 3 zu erkennen ist, ist dieser erste Führungssteg 13 nach vorne und seitlich freistehend angeordnet und auch nach hinten freistehend angeordnet und beabstandet zu der Rückwand 3c positioniert.
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Es kann vorgesehen sein, dass der erste Führungssteg 13 in Breitenrichtung und somit in x-Richtung verschiebbar ist.
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In der gezeigten Ausführung umfasst das Haushaltskältegerät 1 die beiden Behälter 9 und 10. Neben der mechanischen Kopplung zwischen Behälterrollen 19 und dem Führungsbereich 17 ist im Ausführungsbeispiel des Weiteren vorgesehen, dass der Behälter 9 auch in einer der ersten vertikalen Seitenwand 9b gegenüberliegenden vertikalen Seitenwand 9c in seiner Verschiebung geführt ist. Dazu umfasst die Führungsvorrichtung 11 zusätzlich einen weiteren Führungssteg 20, der im Ausführungsbeispiel an der Bodenplatte 12 benachbart zur Seitenwand 3a des Innenbehälters 3 angeordnet ist. Auch hier ist vorgesehen, dass ein Führungsbereich 21 ausgebildet ist, in den im Ausführungsbeispiel als Eingriffselement ausgebildete Behälterrollen 22 eingreifen.
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In entsprechender Ausgestaltung ist auch der zweite Behälter 10 bewegungsgeführt und auch hier ist analog benachbart zur gegenüberliegenden Seitenwand 3b an der Bodenplatte 12 ein weiterer Führungssteg 23 angeordnet. Die beiden Behälter 9 und 10 sind somit quasi jeweils in den Übergangsbereichen zwischen den vertikalen Seitenwänden und ihrer Bodenwand mit der Führungsvorrichtung gekoppelt und werden dort bewegungsgeführt.
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In einer vorteilhaften Ausführung ist vorgesehen, dass diese Behälterrollen 17 und 22 in Tiefenrichtung und somit in z-Richtung betrachtet in einem hinteren Längendrittel des Behälters 9 ausgebildet sind. Sie sind dabei an einer Unterseite beziehungsweise einer Außenseite des Bodens 9a angeordnet.
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Es kann vorgesehen sein, dass zusätzlich an dieser Unterseite des Bodens 9a in einem vorderen Längendrittel zwei weitere Behälterrollen in den Behälter 9 montiert beziehungsweise daran angeordnet sind. Vorzugsweise sind diese ebenso in Breitenrichtung betrachtet an einem Übergang zwischen dem Boden 9a und den Seitenwänden 9b und 9c gestaltet.
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Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass diese vorderen optional vorhandenen Behälterrollen nicht behälterintern angeordnet sind, sondern behälterextern angeordnet sind. Dies kann beispielsweise dahingehend erfolgen, dass die Rollen in der Bodenplatte 12 oder dem Boden beziehungsweise der Bodenwand 3e angeordnet sind oder wie bereits erläutert vorzugsweise in der Trägerplatte 26 befestigt sind.
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In 4 ist eine Frontansicht (Ansicht in z-Richtung) des Haushaltskältegeräts 1 im Bereich des ersten Führungsstegs 13 gezeigt. Die T-Form ist zu erkennen. Rückseitig mündet der Querbalken 13a in einen Vertikalsteg 13f, der einen Anschlag für eine behälterinterne Rolle an einer Unterseite im hinteren Bereich des Behälters 9 oder 10 bildet.
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In 5 ist in einer perspektivischen Ansicht der Bereich des Haushaltskältegeräts 21 gezeigt, in dem die Behälter 9, 10 angeordnet wären.
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In einer vorteilhaften Ausführung ist darüber hinaus vorgesehen, dass die Führungsvorrichtung 11 insbesondere zumindest an einem Führungssteg 13 und/oder 20 an einem hinteren Ende einer Führungsbahn 24 eine nach oben ansteigende rampenartige Führungsbahnerhöhung 25 aufweist. Dazu ist vorzugsweise vorgesehen, dass das zumindest eine Eingriffselement, insbesondere die Rollen 18 und/oder 22 sich entlang der Führungsbahn 24 beim Verschieben in den Innenraum 4 hinein bewegen und in Breitenrichtung des Haushaltskältegeräts 1 betrachtet diese Behälterrollen 18 und 22 und die rampenartige Führungsbahnerhöhung 25, die dann in dem ersten Führungssteg 13 und/oder in dem weiteren Führungssteg 20 angeordnet sein kann, jeweils versetzt zueinander angeordnet sind. Dies ist derart ausgebildet, dass in der eingeschobenen Endposition des Behälters 9 die Behälterrollen 18 und/oder 22 von der jeweiligen Führungsbahn 24 abgehoben sind und somit diesbezüglich kontaktlos positioniert sind. Andererseits ist eine Unterseite des Bodens 9a auf dieser angesprochenen Führungsbahnerhöhung 25 aufsitzend angeordnet. Die Gewichtskraft des Behälters 9, 20 wirkt somit in dieser eingeschobenen Endposition nicht auf die Rollen 18 und/oder 22, so dass diese nicht belastet und gegebenenfalls beschädigt oder verschlissen werden.
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Darüber hinaus ist vorzugsweise auch vorgesehen, dass die Führungsvorrichtung 11 einen Anschlag aufweist, der dahingehend wirkt, dass entlang des Bewegungswegs der Behälterrolle 18 und/oder der Behälterrolle 22 begrenzt ist. Dies ist derart gestaltet, dass dann die Bewegung des Behälters 9 in Richtung einer Rückwand 3c des Innenbehälters 3 nur in einer Tiefenposition ermöglicht ist, dass der Behälter 9 in seiner eingeschobenen Endposition beabstandet zu der Rückwand 3c angeordnet ist.
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Zusätzlich oder anstatt dazu kann auch vorgesehen sein, dass die Führungsvorrichtung 11 eine Kippschutzvorrichtung aufweist, durch welche der Behälter 9 in einer ausgezogenen Endposition maximal bis zu einem Winkel kleiner 10 Grad, insbesondere kleiner 8 Grad, gegenüber einer Horizontalebene und somit einer x-z-Ebene nach vorne und unten geneigt angeordnet und gehalten ist.
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Die angesprochene Führungsbahnerhöhung 25 kann vorzugsweise so ausgebildet sein, dass sich ein Führungsbahnabschnitt 24a, der von einem vorderen Ende bis zum Beginn der rampenartige Erhöhung auf gleichem Höhenlagenniveau in z-Richtung erstreckt. Angrenzend an dieses hintere Ende des Führungsbahnabschnitts 24a steigt dann ein schräg nach oben und nach hinten orientierter zweiter Führungsbahnabschnitt 24b an, der dann mit seinem im ersten Führungsbahnabschnitt 24a abgewandten Ende in einen dritten Führungsbahnabschnitt 24c mündet, der sich dann wiederum horizontal erstreckt. Dieser dritte Führungsbahnabschnitt 24c liegt dann in y-Richtung betrachtet höher als der erste Führungsbahnabschnitt 24a. Auf diesem dritten Führungsbahnabschnitt 24c liegt dann der Behälterboden 9a auf, wenn die eingeschobene Endposition des Behälters 9 erreicht ist.
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In entsprechender Weise ist auch eine Ausgestaltung und Funktionalität des Behälters 10 vorgesehen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Haushaltskältegerät
- 2
- Gehäuse
- 3
- Innenbehälter
- 3a, 3b
- vertikale Innenwände
- 3c
- Rückwand
- 3d
- Deckenwand
- 3e
- Bodenwand
- 4
- Innenraum
- 5
- Innenraum
- 6
- Tür
- 7
- Tür
- 8
- Anordnung
- 9
- Lebensmittelaufnahme-Behälter
- 9a
- Boden
- 9b, 9c
- Seitenwand
- 10
- Lebensmittelaufnahme-Behälter
- 10a
- Boden
- 11
- Führungsvorrichtung
- 12
- Bodenplatte
- 13
- erster Führungssteg
- 13a
- Querbalken
- 13b
- Vertikalbalken
- 13c
- Versteifungsverstrebung
- 13d
- Vertikalrippen
- 13e
- Ende
- 13f
- Vertikalsteg
- 14
- Behälterposition
- 15
- Behälterposition
- 16
- Führungsbereich
- 17
- Führungsbereich
- 18
- Rolle
- 19
- Rolle
- 20
- Führungssteg
- 21
- Führungsbereich
- 22
- Behälterrollen
- 23
- Führungssteg
- 24
- Führungsbahn
- 24a
- Führungsbahnabschnitt
- 24b
- Führungsbahnabschnitt
- 24c
- Führungsbahnabschnitt
- 25
- Führungsbahnerhöhung
- 26
- Trägerplatte
- 27
- Rolle
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102008029031 A1 [0004]