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Ausführungsbeispiele betreffen eine Vorrichtung sowie ein Verfahren zum Anzeigen einer Verkehrssituation in einem Fahrzeug nach den unabhängigen Ansprüchen.
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Schwächere Verkehrsteilnehmer, wie Radfahrer, Motorräder oder Fußgänger, werden von einem Fahrer eines Fahrzeugs, beispielsweise einem KFZ-Fahrer oder einem LKW-Fahrer, oft schlechter wahrgenommen und können übersehen werden. Deshalb kann es zu Zusammenstößen oder Unfällen zwischen dem Fahrzeug und dem schwächeren Verkehrsteilnehmer kommen.
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Konventionelle Lösungen zeigen Systeme zur Detektion und/oder zur Warnung von anderen Verkehrsteilnehmern bzw. solchen Gefahrensituationen. Diese Systeme können jedoch in ihrer Wirksamkeit begrenzt sein. Beispielsweise in der Situation, wenn sich ein Fahrzeug in einem Kreuzungsbereich oder beim Abbiegen befindet und der kleinere oder schwächere Verkehrsteilnehmer sich im Wesentlichen parallel neben dem Fahrzeug auf der Seite bzw. in der Richtung von dem Fahrzeug befindet, in die das Fahrzeug abbiegen will, kann es zu Einschränkungen der Wirksamkeit kommen. Hier können beispielsweise zwei unterschiedliche Fälle auftreten.
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In einem ersten Fall kann der schwächere Verkehrsteilnehmer oder eine anderer Verkehrsteilnehmer, beispielsweise geradeaus weiter fahren. Der Abstand zwischen dem Fahrzeug und dem schwächeren Verkehrsteilnehmer kann sich innerhalb weniger Millisekunden verkürzen und es kann zu einem Unfall kommen. In einem zweiten Fall kann der schwächere Verkehrsteilnehmer beispielsweise parallel zu dem Fahrzeug abbiegen und es kommt nicht zu einem Unfall bzw. nicht zu einer entsprechenden Gefahrensituation.
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Aus diesen beiden Fällen kann sich beispielsweise das Problem ergeben, dass durch die sehr kurze, sprunghafte Annäherung des schwächeren Verkehrs an das Fahrzeug in dem ersten Fall, die Information oder die Warnung an den Fahrer des Fahrzeugs vor einem möglichen Zusammenstoß nicht wirkungsvoll genug bzw. sinnlos oder zu spät sein kann. Der Fahrer kann beispielsweise bedingt durch seine Reaktionszeit keine ausreichende Möglichkeit mehr haben, rechtzeitig zu reagieren.
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Gegebenenfalls könnte versucht werden, die Situation mittels eines automatischen Lenk- oder Bremseingriffs durch das Fahrzeug bzw. eine Fahrzeugsteuerung zu entschärfen. Ein solcher gegebenenfalls massiver Eingriff in die Fahrdynamik kann und sollte jedoch nur erfolgen, wenn ein möglicher Zusammenstoß mit dem Fahrer sehr sicher durch die Sensorik erkannt werden kann. Diese Sicherheit bei der Detektion einer solchen Situation kann jedoch, beispielsweise bedingt durch die kurze Annäherungszeit die Dynamik des Fahrzeugs und/oder den Bremsweg bzw. die wenigen Messungen im Verhältnis zu einem Messrauschen, in den meisten Fällen gegebenenfalls nicht sicher getroffen werden.
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DE 10 2011 103 157 A1 lehrt ein Verfahren zur Anzeige von Informationen über eine Umgebung eines Fahrzeugs.
DE 10 2009 041 556 A1 lehrt ein Fahrzeug mit Totwinkelassistenzeinrichtung.
DE 10 2008 010 119 A1 lehrt eine Vorrichtung zum Erfassen eines Objekts und System zur Kommunikation zwischen Fahrzeugen.
DE 10 2011 116 822 A1 lehrt ein Überwachungssystem zur Überwachung des Umfeldes von Fahrzeugen, insbesondere von Kraft- und/oder Nutzfahrzeugen.
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Es besteht daher ein Bedarf daran, ein Konzept bereitzustellen, mittels dem die Detektion einer möglicherweise gefährlichen Verkehrssituation und eine Information über diese Verkehrssituation verbessert werden kann.
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Diesem Bedarf trägt eine Vorrichtung sowie ein Verfahren zum Anzeigen einer Verkehrssituation in einem Fahrzeug nach den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche Rechnung.
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Ausführungsbeispiele betreffen eine Vorrichtung zum Anzeigen einer Verkehrssituation in einem Fahrzeug. Die Vorrichtung umfasst eine Eingangseinrichtung, die ausgebildet ist, um ein Richtungswechselsignal, das eine Information zu einem Richtungswechsel des Fahrzeugs umfasst, zu empfangen. Ferner ist die Eingangseinrichtung auch ausgebildet, um ein Detektionssignal, das eine Information zu einem detektierten Verkehrsteilnehmer umfasst, zu empfangen. Die Vorrichtung umfasst auch einen Prozessor, der ausgebildet ist, um das Richtungswechselsignal und das Detektionssignal auszuwerten. Der Prozessor ist ebenfalls ausgebildet, um ein Anzeigesignal zu erzeugen, das eine Information zu einer Umgebung des Fahrzeugs umfasst, wenn das Detektionssignal nach der Auswertung die Detektion eines Verkehrsteilnehmers anzeigt und das Richtungswechselsignal nach der Auswertung einen Richtungswechsel des Fahrzeugs anzeigt. Ferner umfasst die Vorrichtung eine Ausgangseinrichtung, die ausgebildet ist, um das Anzeigesignal an eine Anzeigeeinrichtung in dem Fahrzeug bereitzustellen, so dass die Anzeigeeinrichtung eine Umgebung des Fahrzeugs mit der Information zu der Umgebung anzeigt.
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Dadurch, dass die Anzeigeeinrichtung eine Umgebung des Fahrzeugs mit der Information zu der Umgebung anzeigt, wenn ein Richtungswechsel bevorsteht oder geplant ist und ein anderer oder schwächerer Verkehrsteilnehmer erkannt wurde, der sich gegebenenfalls in einem möglichen Gefahrenbereich befindet, kann eine sehr defensive Mensch-Maschine-Schnittstelle (HMI von englisch: „Human-Machine-Interface“) bereitgestellt werden. Dadurch könnte beispielsweise gegenüber einer Information oder Warnung im Vorfeld erreicht werden, dass in dem Fall, wenn z.B. ein Radfahrer gemäß dem zweiten beschriebenen Fall mit abbiegt und es beispielsweise nicht zu einem Unfall kommt, beispielsweise keine Fehlwarnung ausgegeben wird. So kann beispielsweise eine Gefahr reduziert werden, den Fahrer zu irritieren oder zu erschrecken bzw. die Aufmerksamkeit des Fahrers gegenüber der Information wegen einer Bereitstellung von zu viel Information herabzusetzen. Trotzdem kann dem Fahrer dadurch, dass ihm eine Umgebung des Fahrzeugs angezeigt wird, wenn eine mögliche Gefahren- oder Unfallsituation auftreten kann, ein besserer Überblick über die Verkehrssituation und die Umgebung seines Fahrzeugs verschafft werden. So kann der Fahrer auf den anderen Verkehrsteilnehmer hingewiesen werden bzw. erkennen und gegebenenfalls entsprechend reagieren.
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Signale können dabei beispielsweise einen binäre, analogen, digitalen oder elektrischen Wert repräsentieren oder eine Information die durch einen Wert repräsentiert ist.
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Eine Eingangseinrichtung kann jedwede Einrichtung sein, die ausgebildet ist, um zumindest eines der genannten Signale zu empfangen, beispielsweise eine Schnittstelle, ein Kontakt, ein Register, etc.
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Ein Prozessor kann jedwede Einrichtung sein, die ausgebildet ist, um zumindest eines der genannten Signale zu verarbeiten, beispielsweise ein digitaler Signalprozessor, ein Hauptprozessor (CPU vom englischen: Central Processing Unit, einem Multizweckprozessor (MPP von englisch Multi Purpose Prozessor), etc.
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Eine Ausgangseinrichtung kann jedwede Einrichtung sein, die ausgebildet ist, um zumindest eines der genannten Signale zu empfangen, beispielsweise eine Schnittstelle, ein Kontakt, ein Register, etc.
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Die Anzeige einer Umgebung des Fahrzeugs kann dabei beispielsweise jedwede Information oder Darstellung sein, die dazu ausgebildet ist, dem Fahrer eine Verkehrssituation anzuzeigen und beispielsweise Bereiche, die für ihn schlecht erkennbar sind, beispielsweise tote Winkel, abzubilden. Eine Information zu der Umgebung des Fahrzeugs kann beispielsweise eine Information oder eine Anzeige zu einem Gefahrenbereich oder einem Verkehrsteilnehmer oder einer Position des Verkehrsteilnehmers zu dem Fahrzeug sein.
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Der Richtungswechsel des Fahrzeugs kann dabei jedweder Richtungswechsel, beispielsweise ein Abbiegen oder ein Spurwechsel sein. Ein Verkehrsteilnehmer kann dabei jedweder andere Verkehrsteilnehmer als das Fahrzeug selbst sein. Beispielsweise kann der Verkehrsteilnehmer ein sogenannter schwächerer Verkehrsteilnehmer sein, der beispielsweise von einem Fahrer schlechter erkannt werden kann als ein anderes gleichwertiges Fahrzeug sein, beispielsweise ein Radfahrer, ein Motorradfahrer oder ein Fußgänger.
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Die Anzeigeeinrichtung kann beispielsweise jedwede Anzeigeeinrichtung sein, die ausgebildet ist, um eine Information korrespondierend zu dem Anzeigesignal anzuzeigen. Beispielsweise kann die Anzeigevorrichtung ein in dem Fahrzeug fest installiertes bzw. werksseitig installiertes Display, eine Hauptanzeigeeinrichtung des Fahrzeugs (Hauptdisplay) oder ein Mitteldisplay sein.
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Mit anderen Worten ausgedrückt, kann, wenn sich beispielsweise ein relevantes Hindernis in einem möglichen Abbiegebereich des Fahrzeugs befindet, eine Sensorinformation, das heißt eine Hindernisinformation unmittelbar in einem Display für einen Fahrzeugführer (Fahrer des Fahrzeugs) dargestellt werden. Das Display (Anzeigevorrichtung) kann sich beispielsweise auch zum Darstellen anderer Funktionen eignen oder ausgebildet sein, wie beispielsweise der Anzeige eines Navigationsgeräts, eines Radios, eines Telefons, etc. Dem Fahrer des Fahrzeugs kann beispielsweise vorher, also vor der Detektion eines anderen Verkehrsteilnehmers auf der Anzeigeeinrichtung ein eingestellter Radiosender angezeigt werden. Ferner kann der Fahrer diesen ggf. sogar über die Anzeigeeinrichtung einstellen. Ergänzend oder alternativ kann auf der Anzeigeeinrichtung eine Navigationskarte sichtbar sein bzw. dargestellt werden. Mit der Detektion einer Gefahrensituation kann beispielsweise die Anzeige (Darstellung) mit der Hindernisdarstellung beispielsweise inklusive der Anzeige des eigenen Fahrzeugs (Egofahrzeug) priorisiert dargestellt werden. Mit anderen Worten ausgedrückt, kann beispielsweise eine bereits in der Anzeigeeinrichtung dargestellte Ansicht oder Anzeige in Form eines zusätzlichen Informationsfensters (Popup) angereichert und/oder überlagert werden.
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Das Richtungswechselsignal kann beispielsweise von einem Blinker des Fahrzeugs empfangen werden, bzw. die Eingangseinrichtung kann gegebenenfalls ausgebildet sein, um das Richtungswechselsignal von dem Blinker oder korrespondierend zu einer Betätigung des Blinkers zu empfangen. Dadurch könnte beispielsweise ermöglicht werden, dass ein geplanter Richtungswechsel sicher detektiert wird.
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Bei einigen weiteren Ausführungsbeispielen ist die Eingangseinrichtung ausgebildet, um das Richtungswechselsignal von einem Navigationsgerät zu empfangen bzw. korrespondierend zu einer Position des Fahrzeugs und/oder einer mit dem Navigationsgerät geplanten Route. Beispielsweise kann das Richtungswechselsignal von einem Navigationsgerät empfangen werden, wenn sich das Fahrzeug an einer Position befindet, an der für eine geplante Route ein Richtungswechsel stattfinden kann. So kann gegebenenfalls ermöglicht werden, dass ein Richtungswechsel bzw. ein geplanter Richtungswechsel vorzeitig, also beispielsweise früher als durch das Erkennen über die Betätigung eines Blinkers, detektiert werden kann. So kann beispielsweise eine Umgebung des Fahrzeugs mit der Information zu der Umgebung, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer detektiert wird, frühzeitig, gegebenenfalls bevor es zu einer Gefahrensituation kommen kann, eingeblendet oder an der Anzeigeeinrichtung angezeigt werden.
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Bei einigen weiteren Ausführungsbeispielen ist die Eingangseinrichtung ausgebildet, um das Richtungswechselsignal in Abhängigkeit einer Lenkbewegung des Fahrzeugs zu empfangen. Der Richtungswechsel könnte dadurch beispielsweise sehr sicher detektiert werden.
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Bei einigen weiteren Ausführungsbeispielen ist die Eingangseinrichtung ausgebildet, um das Richtungswechselsignal und das Detektionssignal von bereits in dem Fahrzeug vorhandenen Systemen, zu empfangen. Solche Systeme können gegebenenfalls Standardsysteme eines Fahrzeugs sein, beispielsweise ein Parkassistenzsystem (OPS von englisch „Optical Parking System“) oder ein Umgebungsanzeigesystem (AV von englisch „Area View System“). Dadurch können beispielsweise die Sensoren dieser Systeme verwendet werden. So könnte beispielsweise ein hardwareseitiger Aufwand bei der Implementierung der Vorrichtung reduziert oder sogar vermieden werden.
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Ferner kann beispielsweise auch die Ausgangseinrichtung ausgebildet sein, um das Anzeigesignal an eine Anzeigeeinrichtung der genannten Standardsysteme bereitzustellen. Mit anderen Worten ausgedrückt, kann beispielsweise zum Detektieren des Verkehrsteilnehmers und/oder zum Anzeigen einer Umgebung des Fahrzeugs mit der Information zur Umgebung ein bereits in dem Fahrzeug vorhandenes System genutzt werden. Dadurch könnte beispielsweise ermöglicht werden, dass weniger neue oder sogar keine zusätzlichen Hardwarekomponenten zur Realisierung des beschriebenen Konzepts erforderlich sind. Mit anderen Worten ausgedrückt, könnte ein Standardsystem des Fahrzeugs bzw. dessen Anzeige (OPS/AV) als Links- oder Rechtsabbiegeassistent verwendet werden. Das System könnte beispielsweise bei einer bestimmten Grenzgeschwindigkeit aktiviert werden. Beispielsweise kann diese Grenzgeschwindigkeit eine andere oder höhere Geschwindigkeit sein, als eine Grenzgeschwindigkeit, die normalerweise zur Aktivierung des Systems bzw. einer anderen Funktion des Systems dient, beispielsweise als Park- und/oder Lenkhilfe. Beispielsweise kann die Grenzgeschwindigkeit in einem Bereich zwischen 10 km/h und 70 km/h liegen.
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Bei einigen weiteren Ausführungsbeispielen kann das Standardsystem oder die Detektion mit anderen Systemen oder Sensoren beispielsweise unterhalb von 50 km/h begonnen werden. Ergänzend oder alternativ kann ein Auslöser für die Messung oder Detektion auch sein, wenn sich das Fahrzeug in einem innerstädtischen Bereich befindet. Dies könnte beispielsweise mithilfe eines Ortungssystems oder des Navigationsgeräts des Fahrzeugs detektiert werden. Dadurch kann eine Messung beispielsweise auf einfache Art und Weise indiziert werden. Bei einigen weiteren Ausführungsbeispielen, wird der Fahrer beispielsweise nicht darüber informiert, dass eine Hindernisdetektion beginnt bzw. das Standardsystem zur Detektion der Hindernisse genutzt wird. So kann evtl. die Gefahr reduziert werden, dass der Fahrer durch eine zusätzliche Information abgelenkt wird. Unter Umständen kann der Fahrzeugführer auch über den Beginn der Messung zur Detektion von Hindernissen in Abbiegesituationen informiert werden. Dadurch könnte gegebenenfalls erreicht werden, dass der Fahrer selbst eine erhöhte Aufmerksamkeit auf diese Gefahrenbereiche richtet.
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Bei einigen weiteren Ausführungsbeispielen ist die Eingangseinrichtung ausgebildet, um das Detektionssignal von einer Park-Assistent-Sensorik (PLA-Sensoren, Park-Lenk-Assistent) zu empfangen. Dadurch könnte ermöglicht werden, dass bereits vorhandene Sensoren genutzt werden. Beispielsweise können dazu jedwede Art von Sensoren, beispielsweise Radar- oder Infrarotsensoren eingesetzt werden.
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Bei einigen weiteren Ausführungsbeispielen ist die Eingangsrichtung ausgebildet, um das Detektionssignal basierend auf einer Aufnahme zumindest einer Kamera des Fahrzeugs zu empfangen. So könnten auf einfache Art und Weise Informationen zu der Umgebung des Fahrzeugs und/oder die Umgebung des Fahrzeugs erfasst werden. Das Fahrzeug kann eine Mehrzahl von Kameras aufweisen. Beispielsweise kann jeweils in einem der Seitenspiegel und/oder in einem Frontbereich und/oder einem Heckbereich des Fahrzeugs eine Kamera angeordnet sein. Beispielsweise kann die zumindest eine Kamera Teil eines Umgebungsanzeige- oder Umgebungsdarstellungssystems des Fahrzeugs (Area View System) sein. Ferner kann das Detektionssignal beispielsweise auch von einem System zur Unterstützung eines Spurwechsels (Spurwechsel-Assistent) oder einem System zur Erkennung eines toten Winkels (Blind-Spot-Detektion-Assistent) bereitgestellt werden.
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Mit anderen Worten ausgedrückt, kann die Detektion eines Hindernisses beispielsweise mittels zumindest einer Kamera und/oder von Parklenkassistenzsensoren gegebenenfalls in Abhängigkeit von einer Ausstattung des Fahrzeugs, die sich beispielsweise auf einer rechten Seite oder einer linken Seite des Fahrzeugs befinden, gegebenenfalls permanent durchgeführt werden, z.B. wenn sich das Fahrzeug in einem innerstädtischen Bereich befindet. Als Folge könnte eine Anzeige eines optischen Parksystems oder eine Anzeige eines Umgebungsanzeigesystems (OPS-Bildschirm oder Area View-Bildschirm), wenn die Bedingungen nach zumindest einem der Ausführungsbeispiele vorliegen, auf einem Hauptdisplay bzw. dem Mitteldisplay des Fahrzeugs priorisiert angezeigt bzw. aufgeschaltet werden. So kann beispielsweise der Radfahrer entsprechend angezeigt werden und es könnte auch ermöglicht werden, den Fahrer möglichst behutsam für eine mögliche gefährliche Situation zu sensibilisieren.
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Bei einigen weiteren Ausführungsbeispielen ist der Prozessor ausgebildet, um das Anzeigesignal so zu erzeugen, dass über die Ausgangseinrichtung der Anzeigeeinrichtung das Anzeigesignal bereitgestellt wird, so dass die Anzeigeeinrichtung die Umgebung des Fahrzeugs mit der Information zu der Umgebung in Vogelperspektive anzeigt. Mit anderen Worten ausgedrückt, kann beispielsweise eine Ansicht des Fahrzeugs und eine Ansicht der Umgebung des Fahrzeugs aus einer Perspektive eines Betrachters, der sich über dem Fahrzeug befindet, angezeigt werden. Dadurch, dass dem Fahrer die Information zu der Umgebung in Vogelperspektive angezeigt werden kann, kann ermöglicht werden, dass der Fahrer einen sehr guten Überblick über die Umgebung seines Fahrzeugs und gegebenenfalls die Position bzw. den Ort und/oder einen Abstand, den ein anderer Verkehrsteilnehmer zu seinem Fahrzeug aufweist, erhält.
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Bei einigen weiteren Ausführungsbeispielen ist der Prozessor ausgebildet, um das Anzeigesignal so zu erzeugen, dass die Anzeigeeinrichtung ein statisches Bild anzeigt. Dadurch könnte beispielsweise ermöglicht werden, dass eine Darstellung verwendet werden kann, die bereits für ein optisches Parksystem oder ein Park-Assistent-System implementiert ist. Dadurch könnte eine einfache Anzeige ermöglicht werden. Beispielsweise kann eine schematisierte Ansicht der beschrieben Vogelperspektive oder ein Foto der Vogelperspektive angezeigt werden.
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Bei einigen weiteren Ausführungsbeispielen ist der Prozessor ausgebildet, um das Anzeigesignal so zu erzeugen, dass ein Bereich, in dem der andere Verkehrsteilnehmer detektiert wurde, in der Anzeige der Umgebung des Fahrzeugs markiert ist. Beispielsweise kann ein Gefahrenbereich bzw. ein Bereich, in dem sich ein detektierter Verkehrsteilnehmer befindet, markiert werden. Beispielsweise kann der Bereich mit einem Symbol oder Piktogramm markiert oder dargestellt werden. Für den Fall, dass das Standardsystem bzw. der Park-Assistent-System zur Anzeige der Information der Umgebung verwendet wird, kann beispielsweise eines der Symbole oder der Piktogramme, die standardmäßig in dem System zur Anzeige von Hindernissen vorhanden sind, verwendet werden. Gegebenenfalls kann das System auch um weitere Symbole, beispielsweise einen Radfahrer oder Fußgänger, die den Gefahrenbereich für die beschriebene Situation anzeigen, ergänzt werden. Mit anderen Worten ausgedrückt, kann die Hindernisdarstellung statisch erfolgen. Wenn beispielsweise ein anderer Verkehrsteilnehmer über Kameras detektiert wird oder die Darstellung mittels Kameras generiert wird, kann gegebenenfalls ein erzeugtes Bild dargestellt werden, beispielsweise ohne den bewegten Fluss. Bei einer Anzeige in einem optischen Parksystemmodus könnte das Hindernis in Form eines entsprechenden Symbols dargestellt werden.
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Bei einigen weiteren Ausführungsbeispielen kann der Prozessor ausgebildet sein, um das Anzeigesignal so zu erzeugen, dass auf der Anzeigevorrichtung eine Videoaufnahme der zumindest einen Kamera angezeigt wird. Dadurch kann dem Fahrer gegebenenfalls ein guter Überblick über die Verkehrssituation verschafft werden. Beispielsweise kann bei dieser Anzeige ein Gefahrenbereich fokussiert werden. Dadurch könnte ermöglicht werden, dass eine Aufmerksamkeit eines Fahrers oder Benutzers auf den Gefahrenbereich gelenkt wird. Beispielsweise kann die Videoaufnahme eine Vogelperspektive zeigen.
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Bei einigen weiteren Ausführungsbeispielen ist die Ausgangseinrichtung ausgebildet, um die Anzeigeeinrichtung zu aktivieren, wenn das Anzeigesignal bereitgestellt wird. Mit anderen Worten ausgedrückt, ist das Anzeigesignal geeignet, um die Anzeigeeinrichtung zu aktivieren. So könnte gegebenenfalls ermöglicht werden, dass eine Anzeige der Umgebung auf der Anzeigeeinrichtung erfolgen kann.
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Bei einigen weiteren Ausführungsbeispielen ist der Prozessor ausgebildet, um das Anzeigesignal zu erzeugen, wenn sich das Fahrzeug und/oder der Verkehrsteilnehmer im Stillstand befinden. So könnte eine Detektion ermöglicht werden, wenn das Fahrzeug und der Radfahrer keine Relativbewegung zueinander ausführen. Dadurch könnte beispielsweise ermöglicht werden, dass der Fahrer bereits in einem Stillstand, beispielsweise an einer Kreuzung, über eine mögliche Gefahr informiert werden kann.
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Bei einigen weiteren Ausführungsbeispielen ist der Prozessor ausgebildet, um das Anzeigesignal zu erzeugen, wenn das Detektionssignal die Detektion eines Verkehrsteilnehmers nach der Auswertung ergibt und ein Richtungswechsel innerhalb eines vordefinierten Zeitraums vorausgegangen ist. So könnte gegebenenfalls ermöglicht werden, dass die Anzeige mit der Information über die Umgebung weiter angezeigt wird bzw. bestehen bleibt, auch wenn ein Abbiegevorgang abgeschlossen ist, und der andere Verkehrsteilnehmer mit dem Fahrzeug abgebogen ist und sich immer noch in einem Gefahrenbereich des Fahrzeugs befindet. Beispielsweise kann der vordefinierte Zeitraum 0 sec bis 1 min, 2 min oder 3 min betragen. Mit anderen Worten ausgedrückt, kann gegebenenfalls das statische oder auch nicht statische Bild die Videoanzeige, solange dem vorher vorhandenen Displaybild überlagert werden, bis sich das Hindernis nicht mehr in einem möglichen Bereich für einen möglichen Abbiegevorgang oder einem Gefahrenbereich befindet. Ferner könnte beispielsweise, wenn ein Abbiegevorgang durch einen Blinker eingeleitet wird, die Anzeige solange bestehen bleiben, bis der Blinker wieder automatisch deaktiviert wird. Sollte sich nach dem Deaktivieren des Blinkers bzw. Abschließen des Abbiegevorgangs noch ein Hindernis in der Abbiegezone befinden, so kann dieses eine Priorität aufweisen und mit der Deaktivierung des Blinkers die Hindernisdarstellung auf dem Display beibehalten bzw. nicht deaktiviert werden.
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Einige Ausführungsbeispiele betreffen ein Verfahren zum Anzeigen einer Verkehrssituation in einem Fahrzeug. Bei dem Verfahren wird ein Richtungswechselsignal empfangen, das eine Information zu einem Richtungswechsel des Fahrzeugs aufweist. Ferner wird ein Detektionssignal empfangen, das eine Information zu einem detektierten Verkehrsteilnehmer umfasst. Das Richtungswechselsignal wird ausgewertet. Auch das Detektionssignal wird ausgewertet. Wenn das Detektionssignal die Detektion eines Verkehrsteilnehmers anzeigt und das Richtungswechselsignal einen Richtungswechsel des Fahrzeugs anzeigt, kann ein Anzeigesignal erzeugt werden, das eine Information zu einer Umgebung des Fahrzeugs aufweist. Das Anzeigesignal kann ausgegeben werden, um eine Umgebung des Fahrzeugs und eine Information zu der Umgebung des Fahrzeugs anzuzeigen. So kann der Fahrer rechtzeitig über eine mögliche Gefahrensituation informiert werden.
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Das Verfahren gemäß einem Ausführungsbeispiel kann beispielsweise auf einer programmierten Hardwarekomponente als Computerprogramm ausgeführt werden.
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Ausführungsbeispiele schaffen auch ein Computerprogramm eines der o.g. Verfahren.
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Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend bezugnehmend auf die beiliegenden Figuren näher erläutert. Es zeigen:
- 1 zeigt eine schematische Darstellung einer Vorrichtung zum Anzeigen einer Verkehrssituation in einem Fahrzeug gemäß einem Ausführungsbeispiel;
- 2 zeigt eine schematische Darstellung einer perspektivischen Draufsicht einer Verkehrssituation mit einem Fahrzeug und einem anderen Verkehrsteilnehmer, die mittels der Vorrichtung gemäß einem Ausführungsbeispiel angezeigt werden kann;
- 3 zeigt eine schematische Darstellung einer Anzeige auf einer Anzeigeeinrichtung nach einem Ausführungsbeispiel der Vorrichtung zum Anzeigen einer Verkehrssituation in einem Fahrzeug;
- 4 zeigt eine schematische Darstellung einer Anzeige auf einer Anzeigeeinrichtung nach einem weiteren Ausführungsbeispiel der Vorrichtung zum Anzeigen einer Verkehrssituation in einem Fahrzeug; und
- 5 eine schematische Darstellung eines Verfahrens zum Anzeigen einer Verkehrssituation in einem Fahrzeug.
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Verschiedene Ausführungsbeispiele werden nun ausführlicher unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen beschrieben, in denen einige Ausführungsbeispiele dargestellt sind. In den Figuren können die Dickenabmessungen von Linien, Schichten und/oder Regionen um der Deutlichkeit Willen übertrieben dargestellt sein.
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Bei der nachfolgenden Beschreibung der beigefügten Figuren, die lediglich einige exemplarische Ausführungsbeispiele zeigen, können gleiche Bezugszeichen gleiche oder vergleichbare Komponenten bezeichnen. Ferner können zusammenfassende Bezugszeichen für Komponenten und Objekte verwendet werden, die mehrfach in einem Ausführungsbeispiel oder in einer Zeichnung auftreten, jedoch hinsichtlich eines oder mehrerer Merkmale gemeinsam beschrieben werden. Komponenten oder Objekte, die mit gleichen oder zusammenfassenden Bezugszeichen beschrieben werden, können hinsichtlich einzelner, mehrerer oder aller Merkmale, beispielsweise ihrer Dimensionierungen, gleich, jedoch gegebenenfalls auch unterschiedlich ausgeführt sein, sofern sich aus der Beschreibung nicht etwas anderes explizit oder implizit ergibt.
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Obwohl Ausführungsbeispiele auf verschiedene Weise modifiziert und abgeändert werden können, sind Ausführungsbeispiele in den Figuren als Beispiele dargestellt und werden hierin ausführlich beschrieben. Es sei jedoch klargestellt, dass nicht beabsichtigt ist, Ausführungsbeispiele auf die jeweils offenbarten Formen zu beschränken, sondern dass Ausführungsbeispiele vielmehr sämtliche funktionale und/oder strukturelle Modifikationen, Äquivalente und Alternativen, die im Bereich der Erfindung liegen, abdecken sollen. Gleiche Bezugszeichen bezeichnen in der gesamten Figurenbeschreibung gleiche oder ähnliche Elemente.
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Man beachte, dass ein Element, das als mit einem anderen Element „verbunden“ oder „verkoppelt“ bezeichnet wird, mit dem anderen Element direkt verbunden oder verkoppelt sein kann oder dass dazwischenliegende Elemente vorhanden sein können. Wenn ein Element dagegen als „direkt verbunden“ oder „direkt verkoppelt“ mit einem anderen Element bezeichnet wird, sind keine dazwischenliegenden Elemente vorhanden. Andere Begriffe, die verwendet werden, um die Beziehung zwischen Elementen zu beschreiben, sollten auf ähnliche Weise interpretiert werden (z.B., „zwischen“ gegenüber „direkt dazwischen“, „angrenzend“ gegenüber „direkt angrenzend“ usw.).
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Die Terminologie, die hierin verwendet wird, dient nur der Beschreibung bestimmter Ausführungsbeispiele und soll die Ausführungsbeispiele nicht beschränken. Wie hierin verwendet, sollen die Singularformen „einer" „eine", „eines“ und „der, die, das“ auch die Pluralformen beinhalten, solange der Kontext nicht eindeutig etwas anderes angibt. Ferner sei klargestellt, dass die Ausdrücke wie z.B. „beinhaltet“, „beinhaltend“, aufweist" und/oder „aufweisend“, wie hierin verwendet, das Vorhandensein von genannten Merkmalen, ganzen Zahlen, Schritten, Arbeitsabläufen, Elementen und/oder Komponenten angeben, aber das Vorhandensein oder die Hinzufügung von einem bzw. einer oder mehreren Merkmalen, ganzen Zahlen, Schritten, Arbeitsabläufen, Elementen, Komponenten und/oder Gruppen davon nicht ausschließen.
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Solange nichts anderes definiert ist, haben sämtliche hierin verwendeten Begriffe (einschließlich von technischen und wissenschaftlichen Begriffen) die gleiche Bedeutung, die ihnen ein Durchschnittsfachmann auf dem Gebiet, zu dem die Ausführungsbeispiele gehören, beimisst. Ferner sei klargestellt, dass Ausdrücke, z.B. diejenigen, die in allgemein verwendeten Wörterbüchern definiert sind, so zu interpretieren sind, als hätten sie die Bedeutung, die mit ihrer Bedeutung im Kontext der einschlägigen Technik konsistent ist, und nicht in einem idealisierten oder übermäßig formalen Sinn zu interpretieren sind, solange dies hierin nicht ausdrücklich definiert ist.
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Die 1 zeigt eine schematische Darstellung einer Vorrichtung zum Anzeigen einer Verkehrssituation in einem Fahrzeug gemäß einem Ausführungsbeispiel.
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1 zeigt eine Vorrichtung 1 zum Anzeigen einer Verkehrssituation in einem Fahrzeug. Die Vorrichtung 1 weist eine Eingangseinrichtung 3 auf. Die Eingangseinrichtung 3 ist ausgebildet, um ein Richtungswechselsignal 5 zu empfangen. Das Richtungswechselsignal 5 umfasst eine Information zu einem Richtungswechsel des Fahrzeugs. Ferner ist die Eingangseinrichtung 3 auch ausgebildet, um ein Detektionssignal 6 zu empfangen. Das Detektionssignal 6 umfasst eine Information zu einem detektierten Verkehrsteilnehmer. Die Vorrichtung 1 umfasst auch einen Prozessor 7. Die Eingangseinrichtung 3 ist mit dem Prozessor 7 gekoppelt. Das ist mit einer nicht näher bezeichneten Linie dargestellt. Der Prozessor 7 ist ausgebildet, um das Richtungswechselsignal 5 und das Detektionssignal 6 auszuwerten. Ferner ist der Prozessor 7 ausgebildet, um ein Anzeigesignal 8 zu erzeugen. Das Anzeigesignal 8 wird erzeugt, wenn das Detektionssignal 6 nach der Auswertung die Detektion eines Verkehrsteilnehmers anzeigt und das Richtungswechselsignal 5 nach der Auswertung einen Richtungswechsel des Fahrzeugs ergibt. Ferner umfasst die Vorrichtung 1 eine Ausgangseinrichtung 9. Die Ausgangseinrichtung 9 ist mit dem Prozessor 7 gekoppelt. Dies ist durch ein nicht näher bezeichnete Linie schematisiert dargestellt Die Ausgangseinrichtung 9 ist ausgebildet, um das Anzeigesignal 8 an eine optionale Anzeigeeinrichtung 2 in dem Fahrzeug bereitzustellen, so dass die Anzeigeeinrichtung 2 eine Umgebung des Fahrzeugs mit der Information zu der Umgebung anzeigt.
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2 zeigt eine schematische Darstellung einer perspektivischen Draufsicht einer Verkehrssituation mit einem Fahrzeug und einem anderen Verkehrsteilnehmer, die mittels der Vorrichtung gemäß einem Ausführungsbeispiel angezeigt werden kann.
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In einer Verkehrssituation, wie in 2 dargestellt, beispielsweise in einem innerstädtischen Bereich, befinden sich ein Fahrzeug 10 und ein anderer Verkehrsteilnehmer 12, der bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel ein Radfahrer ist, in einem Kreuzungsbereich bzw. einer Abbiegesituation. Das Fahrzeug 10 hat einen Blinker 14 gesetzt und zeigt dadurch einen Richtungswechsel an. Der andere Verkehrsteilnehmer 12 befindet sich in einem seitlichen Bereich des Fahrzeugs 10 auf einer Seite des Fahrzeugs 10, in die dieses abbiegen möchte. Für den Fall, dass der andere Verkehrsteilnehmer 12 geradeaus weiterfährt, kann es beim Abbiegen des Fahrzeugs 10 zu einem Zusammenstoß zwischen dem anderen Verkehrsteilnehmer 12 und dem Fahrzeug 10 kommen, wenn der Fahrer des Fahrzeugs 10 den anderen Verkehrsteilnehmer 12 übersieht.
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Wenn der Radfahrer 12 oder der andere Verkehrsteilnehmer mit dem Fahrzeug 10 abbiegt, bewegen sich das Fahrzeug 10 und der Radfahrer 12 parallel zueinander und es kann möglicherweise nicht zu einem Unfall kommen. Um den Fahrer des Fahrzeugs 10 auf die mögliche Gefahrensituation hinzuweisen, kann mittels der Vorrichtung 1 bzw. einem Fahrerassistenzsystem eine Überwachung des kompletten Umfelds, beispielsweise mit Radarsensoren erfolgen. Dadurch könnten beispielsweise alle vorhandenen Verkehrsteilnehmer in einem kompletten Nahbereichsumfeld des Fahrzeugs 10 erfasst werden. Entsprechend kann gegebenenfalls eine Anzeige zur Information des Fahrers des Fahrzeugs 10 generiert werden.
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3 zeigt eine schematische Darstellung einer Anzeige auf einer Anzeigeeinrichtung nach einem Ausführungsbeispiel der Vorrichtung zum Anzeigen einer Verkehrssituation in einem Fahrzeug.
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Bei dem Ausführungsbeispiel der 3 wird ein bereits in dem Fahrzeug 10 vorhandenes Parkassistenzsystem bzw. optisches Parksystem zur Detektion des Radfahrers oder anderen Verkehrsteilnehmers 12 und zur Ausgabe einer entsprechenden Anzeige und Warnung des Fahrers des Fahrzeugs 10 verwendet. Beispielsweise kann sobald bereits vor dem Abbiegen ein anderer Verkehrsteilnehmer 12 in einem seitlichen Bereich (gegebenenfalls in einem Niedergeschwindigkeitsbereich) erkannt wird und gegebenenfalls der Blinker betätigt wird bzw. ein Richtungswechsel auf andere Art und Weise detektiert werden kann, die Darstellung nach 3 auf einer Anzeigeeinrichtung 2 in dem Fahrzeug 10 angezeigt werden. Ergänzend oder alternativ können die für zumindest eines der vorhergehend genannten Ausführungsbeispiele beschriebenen Parameter zu der Anzeige nach 3 führen. Diese Parameter können nach zumindest einem der vorhergehend beschriebenen Ausführungsbeispiele ermittelt werden.
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Zur Anzeige kann beispielsweise die Darstellung des Parkassistenzsystems bzw. des optischen Parksystems (OPS-Darstellung) verwendet werden. Beispielsweise kann die Anzeige auf einem Haupt- oder Mitteldisplay des Fahrzeugs erfolgen. Bei dem Ausführungsbeispiel der 3 wird ein statisches Bild angezeigt. Das statische Bild zeigt eine Ansicht des Fahrzeugs 10 von oben bzw. aus einer Vogelperspektive. Alternativ kann auch eine schematisierte Darstellung des Fahrzeugs 10 von oben angezeigt werden. Beispielsweise kann ein Bereich 16, in dem sich der andere Verkehrsteilnehmer 12 befindet, durch ein Symbol markiert werden. Bei dem Ausführungsbeispiel der 3 ist der Bereich 16, in dem sich der andere Verkehrsteilnehmer 12 befindet, mit einem Balken 18 markiert.
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Mit anderen Worten ausgedrückt, können andere mögliche Verkehrsteilnehmer in einem Seitenbereich des Fahrzeugs beispielsweise durch ein kastenförmiges Objekt angezeigt werden. Ferner kann, ergänzend oder alternativ, eine Warnmeldung 19, beispielsweise mit einem Hinweis „Seitenbereich kontrollieren“ oder „seitliches Objekt vorhanden“ eingeblendet werden. Beispielsweise können zum Markieren des Bereichs 16, in dem sich der andere Verkehrsteilnehmer 12 befindet, alle möglichen Arten von Zeichen oder Symbolen verwendet werden. Beispielsweise können Symbole oder Piktogramme des optischen Parksystems verwendet werden, die in einer anderen Funktion des Parksystems Hindernisse anzeigen. Beispielsweise können solche Symbole, statische Hindernisse, wie beispielsweise andere Fahrzeuge, Mauern etc. anzeigen. Beispielsweise können diese Symbole, wenn sie zum Markieren eines Gefahrenbereichs beim Abbiegen verwendet werden, eine andere Farbe aufweisen, als wenn sie Hindernisse beim Einparken markieren. Beispielsweise können die Symbole beim Abbiegen violett und beim Einparken gelb, rot und/oder orange dargestellt werden. Ferner kann beispielsweise in einem oberen Bereich 15 der Anzeige einem Fahrer angezeigt werden, dass das optische Parksystem zur Detektion des anderen Verkehrsteilnehmers genutzt wird. Es kann beispielsweise ein Schriftzug „Optical Parking System OPS“ eingeblendet werden.
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Die 4 zeigt eine schematische Darstellung einer Anzeige auf einer Anzeigeeinrichtung nach einem weiteren Ausführungsbeispiel der Vorrichtung zum Anzeigen einer Verkehrssituation in einem Fahrzeug
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Bei dem Ausführungsbeispiel der 4 wird ein sogenanntes Umgebungsanzeigesystem (Area View, AV) des Fahrzeugs zum Anzeigen einer Gefahrensituation verwendet. Analog wie für das Ausführungsbeispiel der 3 beschrieben, kann beispielsweise das Umgebungsanzeigesystem (Area View System) zu einer Detektion anderer Verkehrsteilnehmer oder Anzeige einer Verkehrssituation aktiviert werden. Wenn beispielsweise bei einem geplanten oder tatsächlichen Abbiegevorgang und/oder bei einer bestimmten Grenzgeschwindigkeit, beispielsweise in einem innerstädtischen Bereich ein anderer Verkehrsteilnehmer detektiert wird, kann beispielsweise eine Anzeige, wie bei dem Ausführungsbeispiel der 4 angezeigt, werden. Beispielsweise kann mit dem Umgebungsanzeigesystem bzw. mittels zumindest einer Kamera eine Aufnahme der Umgebung erzeugt werden. Beispielsweise weist das Fahrzeug 10 eine Mehrzahl von Kameras auf. Beispielsweise können die Kameras jeweils an einem Seitenspiegel des Fahrzeugs, an einem Front- und/oder einem Rückbereich des Fahrzeugs angeordnet sein.
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Bei dem Ausführungsbeispiel der in 4 kann z.B. ein Video auf der Anzeigeeinrichtung 2 des Fahrzeugs 10 angezeigt werden. Mit anderen Worten ausgedrückt, wird bei einem Fahrzeug 10, das als systeminternes System ein Umgebungsanzeigesystem (Area View) aufweist, beispielswiese zu einer Anzeige der Gefahrensituation das Area View System aufgeschaltet. Andere Fahrzeuge oder andere Verkehrsteilnehmer 12 in einem Seitenbereich des Fahrzeugs 10 können so beispielsweise direkt erkannt werden. Ferner können diese gegebenenfalls noch graphisch, beispielsweise durch Symbole, markiert werden. Ergänzend oder alternativ besteht auch bei der Anzeige eines Videos die Möglichkeit einen Gefahrenbereich mit Symbolen zu markieren.
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Bei einigen weiteren, nicht dargestellten Ausführungsbeispielen können die Anzeigen nach den Ausführungsbeispielen der 3 und 4 beispielsweise auch ohne Detektion eines Richtungswechsel angezeigt werden. Beispielsweise können die Anzeigen durch eine Bedienung eines Benutzers, beispielsweise des Fahrers, aufgerufen oder angezeigt werden. Ferner kann beispielsweis eine bestimmte Geschwindigkeit ggf. unterhalb von 10 km/h und/oder die Detektion eines Objekts zu der Anzeige der Darstellungen der 3 und 4 führen. Dadurch könnte beispielsweise ermöglicht werden, dass mit dem Parkassistenzsystem bzw. dem optischen Parksystem (OPS-Darstellung) und/oder dem Umgebungsanzeigesystem (Area View, AV) auch dynamische Objekt bzw. Objekte, die sich bewegen, angezeigt oder zumindest schematisiert dargestellt werden können.
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5 zeigt eine schematische Darstellung eines Verfahrens zum Anzeigen einer Verkehrssituation in einem Fahrzeug.
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Bei dem Verfahren wird ein Richtungswechselsignal empfangen 20. Das Richtungswechselsignal umfasst eine Information zu einem Richtungswechsel des Fahrzeugs. Ferner wird ein Detektionssignal empfangen 22. Das Detektionssignal umfasst eine Information zu einem detektierten Verkehrsteilnehmer. Das Richtungswechselsignal wird ausgewertet 24. Auch das Detektionssignal wird ausgewertet 26. Anschließend wird ein Anzeigesignal erzeugt 27, das eine Information zu einer Umgebung des Fahrzeugs umfasst, wenn das Detektionssignal die Detektion eines Verkehrsteilnehmers ergibt und ein Richtungswechselsignal einen Richtungswechsel des Fahrzeugs ergibt bzw. anzeigt. Das Anzeigesignal kann ausgegeben werden 28 und die Umgebung des Fahrzeugs und eine Information zu der Umgebung des Fahrzeugs kann angezeigt werden 29.
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Das Verfahren nach dem Ausführungsbeispiel der 5 kann beispielsweise auch als Computerprogramm auf einer Hardwarekomponente ablaufen.
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Ausführungsbeispiele schaffen auch ein Computerprogramm eines der o.g. Verfahren.
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Die Vorrichtung 1 und das Verfahren nach den beschriebenen Ausführungsbeispielen können nicht nur, wie für die Ausführungsbeispiele beschrieben, in einem Fahrzeug oder Kraftfahrzeug eingesetzt werden, sondern beispielsweise auch in einem LKW, einer Baumaschine, einer landwirtschaftlichen Maschine oder in einem Flurföderfahrzeug eingesetzt werden.
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Die in der vorstehenden Beschreibung, den nachfolgenden Ansprüchen und den beigefügten Figuren offenbarten Merkmale können sowohl einzeln wie auch in beliebiger Kombination für die Verwirklichung eines Ausführungsbeispiels in ihren verschiedenen Ausgestaltungen von Bedeutung sein und implementiert werden.
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Obwohl manche Aspekte im Zusammenhang mit einer Vorrichtung beschrieben wurden, versteht es sich, dass diese Aspekte auch eine Beschreibung des entsprechenden Verfahrens darstellen, sodass ein Block oder ein Bauelement einer Vorrichtung auch als ein entsprechender Verfahrensschritt oder als ein Merkmal eines Verfahrensschrittes zu verstehen ist. Analog dazu stellen Aspekte, die im Zusammenhang mit einem oder als ein Verfahrensschritt beschrieben wurden, auch eine Beschreibung eines entsprechenden Blocks oder Details oder Merkmals einer entsprechenden Vorrichtung dar.
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Je nach bestimmten Implementierungsanforderungen können Ausführungsbeispiele der Erfindung in Hardware oder in Software implementiert sein. Die Implementierung kann unter Verwendung eines digitalen Speichermediums, beispielsweise einer Floppy-Disk, einer DVD, einer Blu-Ray Disc, einer CD, eines ROM, eines PROM, eines EPROM, eines EEPROM oder eines FLASH-Speichers, einer Festplatte oder eines anderen magnetischen oder optischen Speichers durchgeführt werden, auf dem elektronisch lesbare Steuersignale gespeichert sind, die mit einer programmierbaren Hardwarekomponente derart zusammenwirken können oder zusammenwirken, dass das jeweilige Verfahren durchgeführt wird.
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Eine programmierbare Hardwarekomponente kann durch einen Prozessor, einen Computerprozessor (CPU = Central Processing Unit), einen Grafikprozessor (GPU = Graphics Processing Unit), einen Computer, ein Computersystem, einen anwendungsspezifischen integrierten Schaltkreis (ASIC = Application-Specific Integrated Circuit), einen integrierten Schaltkreis (IC = Integrated Circuit), ein Ein-Chip-System (SOC = System on Chip), ein programmierbares Logikelement oder ein feldprogrammierbares Gatterarray mit einem Mikroprozessor (FPGA = Field Programmable Gate Array) gebildet sein.
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Das digitale Speichermedium kann daher maschinen- oder computerlesbar sein. Manche Ausführungsbeispiele umfassen also einen Datenträger, der elektronisch lesbare Steuersignale aufweist, die in der Lage sind, mit einem programmierbaren Computersystem oder einer programmierbare Hardwarekomponente derart zusammenzuwirken, dass eines der hierin beschriebenen Verfahren durchgeführt wird. Ein Ausführungsbeispiel ist somit ein Datenträger (oder ein digitales Speichermedium oder ein computerlesbares Medium), auf dem das Programm zum Durchführen eines der hierin beschriebenen Verfahren aufgezeichnet ist.
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Allgemein können Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung als Programm, Firmware, Computerprogramm oder Computerprogrammprodukt mit einem Programmcode oder als Daten implementiert sein, wobei der Programmcode oder die Daten dahin gehend wirksam ist bzw. sind, eines der Verfahren durchzuführen, wenn das Programm auf einem Prozessor oder einer programmierbaren Hardwarekomponente abläuft. Der Programmcode oder die Daten können bzw. können beispielsweise auch auf einem maschinenlesbaren Träger oder Datenträger gespeichert sein. Der Programmcode oder die Daten können unter anderem als Quellcode, Maschinencode oder Bytecode sowie als anderer Zwischencode vorliegen.
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Ein weiteres Ausführungsbeispiel ist ferner ein Datenstrom, eine Signalfolge oder eine Sequenz von Signalen, der bzw. die das Programm zum Durchführen eines der hierin beschriebenen Verfahren darstellt bzw. darstellen. Der Datenstrom, die Signalfolge oder die Sequenz von Signalen kann bzw. können beispielsweise dahin gehend konfiguriert sein, um über eine Datenkommunikationsverbindung, beispielsweise über das Internet oder ein anderes Netzwerk, transferiert zu werden. Ausführungsbeispiele sind so auch Daten repräsentierende Signalfolgen, die für eine Übersendung über ein Netzwerk oder eine Datenkommunikationsverbindung geeignet sind, wobei die Daten das Programm darstellen.
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Ein Programm gemäß einem Ausführungsbeispiel kann eines der Verfahren während seiner Durchführung beispielsweise dadurch umsetzen, dass dieses Speicherstellen ausliest oder in diese ein Datum oder mehrere Daten hinein schreibt, wodurch gegebenenfalls Schaltvorgänge oder andere Vorgänge in Transistorstrukturen, in Verstärkerstrukturen oder in anderen elektrischen, optischen, magnetischen oder nach einem anderen Funktionsprinzip arbeitenden Bauteile hervorgerufen werden. Entsprechend können durch ein Auslesen einer Speicherstelle Daten, Werte, Sensorwerte oder andere Informationen von einem Programm erfasst, bestimmt oder gemessen werden. Ein Programm kann daher durch ein Auslesen von einer oder mehreren Speicherstellen Größen, Werte, Messgrößen und andere Informationen erfassen, bestimmen oder messen, sowie durch ein Schreiben in eine oder mehrere Speicherstellen eine Aktion bewirken, veranlassen oder durchführen sowie andere Geräte, Maschinen und Komponenten ansteuern.
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Die oben beschriebenen Ausführungsbeispiele stellen lediglich eine Veranschaulichung der Prinzipien der vorliegenden Erfindung dar. Es versteht sich, dass Modifikationen und Variationen der hierin beschriebenen Anordnungen und Einzelheiten anderen Fachleuten einleuchten werden. Deshalb ist beabsichtigt, dass die Erfindung lediglich durch den Schutzumfang der nachstehenden Patentansprüche und nicht durch die spezifischen Einzelheiten, die anhand der Beschreibung und der Erläuterung der Ausführungsbeispiele hierin präsentiert wurden, beschränkt sei.