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DE102013210951A1 - Bearbeitungsmaschine in Ständerbauart - Google Patents

Bearbeitungsmaschine in Ständerbauart Download PDF

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Publication number
DE102013210951A1
DE102013210951A1 DE201310210951 DE102013210951A DE102013210951A1 DE 102013210951 A1 DE102013210951 A1 DE 102013210951A1 DE 201310210951 DE201310210951 DE 201310210951 DE 102013210951 A DE102013210951 A DE 102013210951A DE 102013210951 A1 DE102013210951 A1 DE 102013210951A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
rack
column
processing machine
bearing bridge
machine according
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE201310210951
Other languages
English (en)
Inventor
Heiner Lukas
Albert Ruess
Juergen Stoeger
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Robert Bosch GmbH filed Critical Robert Bosch GmbH
Priority to DE201310210951 priority Critical patent/DE102013210951A1/de
Publication of DE102013210951A1 publication Critical patent/DE102013210951A1/de
Pending legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23BTURNING; BORING
    • B23B47/00Constructional features of components specially designed for boring or drilling machines; Accessories therefor
    • B23B47/26Liftable or lowerable drill heads or headstocks; Balancing arrangements therefor
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B25HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
    • B25HWORKSHOP EQUIPMENT, e.g. FOR MARKING-OUT WORK; STORAGE MEANS FOR WORKSHOPS
    • B25H1/00Work benches; Portable stands or supports for positioning portable tools or work to be operated on thereby
    • B25H1/0021Stands, supports or guiding devices for positioning portable tools or for securing them to the work
    • B25H1/0042Stands

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Transmission Devices (AREA)

Abstract

Bei einer Bearbeitungsmaschine (10) in Ständerbauart, insbesondere einer Ständerbohrmaschine, mit einer an einer Grundplatte (14) befestigten Säule (12), an der eine Lagerbrücke (18) für ein Arbeitsgerät (22) in axialer Richtung der Säule (12) verschiebbar gelagert ist, wobei die Lagerbrücke (18) von einer Rückstellfeder (44) beaufschlagt ist, die im Bereich zwischen der Lagerbrücke (18) und einem zugeordneten Anschlagglied (46) angeordnet ist, das auf der Säule (12) in deren axialer Richtung verstellbar und mittels eines Klemmhebels (50) in einer vorgebbaren Betriebsposition festsetzbar ist, und wobei an der Lagerbrücke (18) als Arbeitsgerät (22) ein kompletter Maschinenkopf (24) angeordnet ist, der in einem Gehäuse (26) einen Antriebsmotor mit Getriebe enthält und eine Werkzeugaufnahme (28) aufweist, ist ein Blockierglied (62, 106) vorgesehen, das zur Begrenzung einer Bewegung der Lagerbrücke (18) in Richtung der Grundplatte (14) ausgebildet ist.

Description

  • Stand der Technik
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Bearbeitungsmaschine in Ständerbauart, insbesondere eine Ständerbohrmaschine, mit einer an einer Grundplatte befestigten Säule, an der eine Lagerbrücke für ein Arbeitsgerät in axialer Richtung der Säule verschiebbar gelagert ist, wobei die Lagerbrücke von einer Rückstellfeder beaufschlagt ist, die im Bereich zwischen der Lagerbrücke und einem zugeordneten Anschlagglied angeordnet ist, das auf der Säule in deren axialer Richtung verstellbar und mittels eines Klemmhebels in einer vorgebbaren Betriebsposition festsetzbar ist, und wobei an der Lagerbrücke als Arbeitsgerät ein kompletter Maschinenkopf angeordnet ist, der in einem Gehäuse einen Antriebsmotor mit Getriebe enthält und eine Werkzeugaufnahme aufweist.
  • Aus dem Stand der Technik ist eine derartige, nach Art einer Ständerbohrmaschine ausgebildete Bearbeitungsmaschine bekannt, bei der an einer Lagerbrücke ein Arbeitsgerät, insbesondere eine Bohrmaschine, als ein vollständiger Maschinenkopf angebracht ist, der beim Bearbeiten eines Werkstücks sowie beim Anheben in der Gegenrichtung nach unten bzw. nach oben an einer zugeordneten Säule bewegt wird. Diese Ständerbohrmaschine weist ferner ein auf der Säule angeordnetes Anschlagglied zur unteren Wegbegrenzung der Lagerbrücke auf, das vielfach mit einem geschlitzten Klemmbügel gebildet ist, der mittels eines schwenkbaren Klemmhebels auf der Säule festspannbar ist. Zwischen dem Anschlagglied und der Lagerbrücke ist eine Druckfeder vorgesehen, so dass die Lagerbrücke mit dem Maschinenkopf zum Bearbeiten des Werkstücks gegen eine von der Druckfeder aufgebrachte Kraft in Richtung des Werkstücks bewegt werden kann. Das kontrollierte Aufwärts- und Abwärtsbewegen des Maschinenkopfes durch einen Benutzer erfolgt hierbei durch ein der Lagerbrücke zugeordnetes Zahnrad, das mittels eines Drehgliedes, insbesondere eines Handrades verdrehbar ist, wobei das Zahnrad im Eingriff mit einer in Längsrichtung an der Säule angeordneten Zahnstange steht.
  • Nachteilig an diesem Stand der Technik ist, dass im Fall einer zu weit in Richtung einer Grundplatte bzw. eines zu bearbeitenden Werkstücks erfolgenden, axialen Verschiebung der Lagerbrücke dieser Eingriff zur Zahnstange verloren geht und sich die Lagerbrücke mit dem Maschinenkopf unkontrolliert selbsttätig absenkt bzw. ganz an der Säule herunter rutscht. Diese durch den Anwender nicht ohne weiteres behebbare Absenkung des Maschinenkopfes auf die Grundplatte mit dem darauf liegenden Werkstück kann zu einer Beeinträchtigung der Arbeitssicherheit sowie ggfls. zu einer Beschädigung des Einsatzwerkzeugs und/oder des Werkstücks führen.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Eine Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine neue Bearbeitungsmaschine in Ständerbauart bereitzustellen, bei der eine ungewünschte und unkontrollierte Absenkung eines zugeordneten Maschinenkopfs sicher und zuverlässig verhindert werden kann.
  • Dieses Problem wird gelöst durch eine Bearbeitungsmaschine in Ständerbauart, insbesondere eine Ständerbohrmaschine, mit einer an einer Grundplatte befestigten Säule, an der eine Lagerbrücke für ein Arbeitsgerät in axialer Richtung der Säule verschiebbar gelagert ist. Die Lagerbrücke ist von einer Rückstellfeder beaufschlagt, die im Bereich zwischen der Lagerbrücke und einem zugeordneten Anschlagglied angeordnet ist, das auf der Säule in deren axialer Richtung verstellbar und mittels eines Klemmhebels in einer vorgebbaren Betriebsposition festsetzbar ist. An der Lagerbrücke ist als Arbeitsgerät ein kompletter Maschinenkopf angeordnet, der in einem Gehäuse einen Antriebsmotor mit Getriebe enthält und eine Werkzeugaufnahme aufweist. Ein Blockierglied ist vorgesehen, das zur Begrenzung einer Bewegung der Lagerbrücke in Richtung der Grundplatte ausgebildet ist.
  • Die Erfindung ermöglicht somit die Bereitstellung eines konstruktiv einfach aufgebauten unteren Endanschlags bzw. eines Endstopps für die Bearbeitungsmaschine in Ständerbauart, um ein ungewünschtes und unkontrolliertes Absenken der Lagerbrücke mit dem daran befestigten Maschinenkopf beim Erreichen des unteren Endes des axialen Verschiebewegs an der Säule zuverlässig zu unterbinden. Hierdurch werden eine Beeinträchtigung der Arbeitssicherheit oder Beschädigungen des Einsatzwerkzeugs und/oder des zu bearbeitenden Werkstücks vermieden.
  • Bevorzugt ist in der axialen Richtung der Säule eine Zahnstange an der Säule angeordnet, die mit einem der Lagerbrücke zugeordneten Zahnrad in Eingriff steht, wobei die Lagerbrücke durch ein Verdrehen des Zahnrads mittels eines Drehglieds, insbesondere eines Handrads, entlang der Säule verschiebbar ist.
  • Hierdurch ist eine leichtgängige und zugleich feinfühlige Einstellbarkeit einer vertikalen Arbeitsposition der Lagerbrücke und damit des Maschinenkopfs entlang der Säule in Bezug zur Grundplatte bzw. zu einem zu bearbeitenden Werkstück möglich. Aufgrund der Untersetzungswirkung des Zahnstangengetriebes kann durch einen geringen manuellen Krafteinsatz des Anwenders eine vergleichsweise hohe axiale Kraftwirkung auf das Einsatzwerkzeug ausgeübt werden, die in Richtung des Werkstücks gerichtet ist.
  • Gemäß einer ersten Ausführungsform ist an einem der Grundplatte zugewandten, zahnfreien Endabschnitt der Zahnstange eine Erhöhung als Blockierglied für das Anschlagglied vorgesehen, um ein Herausrutschen der Lagerbrücke mit dem daran angeordneten Maschinenkopf aus der Zahnstange zu verhindern.
  • Hierdurch ist eine konstruktiv besonders einfache Realisierung des Blockierglieds gegeben.
  • Bevorzugt sind eine Höhe des Endabschnitts und eine Materialstärke der Erhöhung zusammen größer als eine Gesamthöhe der Zahnstange.
  • Hierdurch wird ein Überlaufen der Erhöhung durch das Anschlagglied zuverlässig verhindert.
  • Der Endabschnitt der Zahnstange und die Erhöhung sind bevorzugt mittels eines Befestigungselements an der Säule befestigt.
  • Hierdurch lassen sich die Erhöhung und zugleich der Endabschnitt der Zahnstange mit nur einem Befestigungselement an der Säule anbringen, wodurch sich der Fertigungsaufwand und der Materialeinsatz reduzieren.
  • Bevorzugt ist die Erhöhung mit einem Winkel mit einem kurzen und einem langen Schenkel gebildet, wobei der kurze Schenkel zumindest bereichsweise an einer Stirnseite und der lange Schenkel zumindest bereichsweise am zahnfreien Endabschnitt der Zahnstange anliegt.
  • Hierdurch ist eine verdrehsichere Lagesicherung der Erhöhung an der Zahnstange gegeben. Darüber hinaus lässt sich die Erhöhung im Vergleich zu einer integralen Ausbildung zur Zahnstange materialsparend herstellen. Alternativ kann die Erhöhung z.B. auch mit einem im Vergleich zu einer Gesamthöhe der Zahnstange erhöht ausgestalteten Befestigungselement gebildet sein.
  • Am Anschlagglied ist bevorzugt eine in Richtung der Grundplatte gerichtete Anschlagfläche für das Blockierglied ausgebildet.
  • Hierdurch ist die Anschlaggeometrie, mit der das Anschlagglied am Blockierglied anschlägt, genau definierbar. Ggfls. kann die Anschlagfläche zumindest bereichsweise mit einem Dämpfungselement versehen sein, um den Bedienungskomfort zu erhöhen. Das Dämpfungselement kann beispielsweise mit einem Elastomer gebildet sein.
  • Gemäß einer zweiten Ausführungsform ist in die Zahnstange zumindest abschnittsweise eine Längsnut eingebracht, in der ein am Anschlagglied ausgebildeter und in Richtung der Säule weisender Vorsprung als Blockierglied für das Anschlagglied längsverschiebbar aufgenommen ist, um ein Herausrutschen der Lagerbrücke mit dem daran angeordneten Maschinenkopf aus der Zahnstange zu verhindern.
  • Hierdurch ist unter allen Betriebszuständen der Bearbeitungsmaschine der Eingriff zwischen dem Zahnrad und der Zahnstange gewährleistet. Die Längsnut verläuft bevorzugt mittig in Bezug zur Quererstreckung der Zahnstange, d.h. die beidseitigen Abstände der mittigen Längsnut zu den Längskanten der Zahnstange sind ungefähr gleich groß.
  • Bevorzugt erstreckt sich die Längsnut bis zu einem der Grundplatte zugewandten zahnfreien Endabschnitt der Zahnstange.
  • Hierdurch ist eine axiale Wegbegrenzung für den in der Längsnut geführten Vorsprung zumindest in Richtung der Grundplatte gegeben. Durch die Zahnfreiheit des Endabschnitts wird dessen mechanische Belastbarkeit erhöht und dessen Befestigung an der Säule vereinfacht.
  • Der Endabschnitt der Zahnstange ist bevorzugt mittels eines Befestigungselements an der Säule befestigt und eine Höhe des Endabschnitts ist kleiner oder gleich einer Gesamthöhe der Zahnstange.
  • Hierdurch kann die Höhe des Endabschnitts so bemessen sein, dass ein bündiger Abschluss des Befestigungselements mit der Verzahnung der Zahnstange, z.B. durch Herstellen einer Senkung für das Befestigungselement, möglich ist.
  • Bevorzugt ist eine Höhe des Vorsprungs des Anschlagglieds kleiner oder gleich einer Tiefe der Längsnut.
  • Hierdurch ist eine zuverlässige Längsführung des Vorsprungs in der Längsnut ohne nennenswerte Beeinträchtigung der mechanischen Belastbarkeit der Zahnstange gegeben. Zur Vereinfachung der Fertigung entspricht die Tiefe der Längsnut bevorzugt ungefähr der Zahnhöhe der Zahnstange. Darüber hinaus ist eine Breite des Vorsprungs geringfügig kleiner als eine Nutbreite der Längsnut bemessen, um eine möglichst leichtgängige, jedoch gleichzeitig im Idealfall spielfreie Verschiebbarkeit der Lagerbrücke entlang der Zahnstange zu gewährleisten.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Die Erfindung ist anhand von in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Vorderansicht einer erfindungsgemäßen Bearbeitungsmaschine,
  • 2 eine Rückansicht der Bearbeitungsmaschine von 1,
  • 3 einen Längsschnitt durch die Bearbeitungsmaschine von 1, mit einer ersten Ausführungsform eines Blockierglieds,
  • 4 eine vergrößerte Ansicht eines Ausschnitts IV von 3,
  • 5 einen Teillängsschnitt durch eine der Bearbeitungsmaschine von 1 zugeordnete Säule, mit einem Anschlagglied und einer Zahnstange gemäß einer zweiten Ausführungsform eines Blockierglieds, und
  • 6 eine vergrößerte perspektivische Ansicht eines werkstückzugewandten Endabschnitts der Zahnstange von 5.
  • Beschreibung der Ausführungsbeispiele
  • 1 und 2 zeigen exemplarisch eine Bearbeitungsmaschine 10 in Ständerbauart, die hier beispielhaft als Ständerbohrmaschine ausgebildet ist. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die vorliegende Erfindung nicht auf Ständerbohrmaschinen beschränkt ist, sondern auch bei anderen Ständerwerkzeugmaschinen Anwendung finden kann, wie z. B. bei einer Ständerfräsmaschine oder einer Ständerkombinationsmaschine, die Bohren und/oder Fräsen ermöglicht.
  • Die Bearbeitungsmaschine 10 ist insbesondere für eine Verwendung im Heimwerkerbereich ausgebildet, kann jedoch ebenso im industriellen Bereich eingesetzt werden und weist illustrativ eine hohlzylindrische Säule 12 auf, die in Gebrauchsstellung der Bearbeitungsmaschine 10 vertikal ausgerichtet ist. Die Säule 12 ist mit ihrem unteren Ende an einer Grundplatte 14 z.B. mittels einer Schelle 16 lösbar befestigt und schließt mit der Grundplatte 14 einen rechten Winkel ein.
  • An der Säule 12 ist eine Lagerbrücke 18 in axialer Richtung der Säule 12 verschiebbar gehalten, d.h. längsverschiebbar, wie mit einem Pfeil 20 angedeutet ist. An der Lagerbrücke 18 ist ein Arbeitsgerät 22 befestigt, das beispielhaft als kompletter Maschinenkopf 24 ausgebildet ist, der mit der Lagerbrücke 18 in Pfeilrichtung 20 entlang der Säule 12 längsverschiebbar ist. Der beispielhafte Maschinenkopf 24 weist ein Gehäuse 26 auf, sowie einen nicht weiter dargestellten Antriebsmotor mit Getriebe und eine Werkzeugaufnahme 28, die mit einem Spannfutter 30 versehen ist, in dem illustrativ ein Einsatzwerkzeug 32, z.B. ein Bohrer, eingespannt ist.
  • An der Säule 12 ist eine Zahnstange 34 befestigt oder ausgebildet, die in etwa parallel zu einer Längsmittelachse 36 der Säule 12 verläuft. In die Zahnstange 34 greift ein Zahnrad 38 oder Ritzel ein, das drehfest mit einer Welle 40 verbunden und zusammen mit dieser in der Lagerbrücke 18 drehbar gelagert ist. Mit der Welle 40 ist ein von Hand betätigbares Drehglied 42, z.B. in Form eines Drehrades bzw. eines Handrades, drehfest verbunden. Jede Drehbewegung des mit der Zahnstange 34 in Eingriff befindlichen Zahnrades 38 wird in eine Vertikalbewegung der Lagerbrücke 18 mitsamt dem Maschinenkopf 24 transformiert, wodurch der Maschinenkopf 24 in der Pfeilrichtung 20 sowohl nach unten in einer Arbeitsrichtung in Richtung der Grundplatte 14, als auch in einer Gegenrichtung bewegbar ist, wobei es zu keinen Relativbewegungen von Teilen des Maschinenkopfes 24 untereinander kommt.
  • Die Lagerbrücke 18 ist von einer Rückstellfeder 44 beaufschlagt, die hier als Druckfeder, insbesondere als relativ starke zylindrische Schraubenfeder, ausgebildet ist, die die Säule 12 in einem geringen radialen Abstand koaxial umgibt. Die Rückstellfeder 44 ist mit einem Ende an der Lagerbrücke 18 abgestützt, während das andere Ende der Rückstellfeder 44 an einem axial vom Drehglied 42 beabstandeten Anschlagglied 46 abgestützt ist. Dieses ist in axialer Richtung der Säule 12 verstellbar auf der Säule 12 gelagert und nimmt über die Rückstellfeder 44 das Gewicht der Lagerbrücke 18 mit dem Maschinenkopf 24 auf, wobei letztere durch eine von der Rückstellfeder 44 aufgebrachte, vorgegebene Federkraft in eine in der 1 gezeigte Ruheposition gezwungen ist, in der die Lagerbrücke 18 bzw. ein unterer Abschnitt hiervon beispielhaft unterseitig am Anschlagglied 46 axial anliegt. Durch eine entsprechende Einstellung des Anschlaggliedes 46 durch Längsverschiebung an der Säule 12 kann der Maschinenkopf 24 auf eine anwendungsspezifische Betriebsposition eingestellt werden, in der sich die Spitze des Einsatzwerkzeugs 32 vor Arbeitsbeginn entweder in der gezeigten vertikalen Lage oder in einer demgegenüber tieferen oder höheren Lage befindet.
  • Zum Einstellen der anwendungsspezifischen Betriebsposition des Maschinenkopfes 24 muss die feste Verbindung des Anschlaggliedes 46 mit der Säule 12 gelöst werden. Nach dem Erreichen der anwendungsspezifischen Betriebsposition wird das Anschlagglied 46 wieder fest mit der Säule 12 verbunden. Dies wird dadurch erreicht, dass das Anschlagglied 46 unter anderem einen geschlitzten Klemmbügel 48 aufweist, der mittels eines schwenkbaren Klemmhebels 50 radial in Bezug auf die Säule 12 spannbar und hierdurch auf dieser kraftschlüssig festsetzbar ist. In dem Klemmbügel 48 ist unter anderem eine Klemmhebelwelle 52 zur Lagerung des Klemmhebels 50 aufgenommen, wobei der Klemmbügel 48 aufgrund seiner geschlitzten Ausführung über zwei Schenkel 54, 56 verfügt. Ein weiterer, nicht mit einer Bezugsziffer versehener Klemmhebel dient zur Einstellung eines Tiefenanschlags.
  • 3 zeigt die an der – illustrativ verkürzten – Säule 12 längsverschiebbar gelagerte Lagerbrücke 18 der Bearbeitungsmaschine 10 von 1 und 2, wobei auf eine Darstellung des Maschinenkopfs 24 der Bearbeitungsmaschine 10 von 1 zwecks Einfachheit und Übersichtlichkeit der Zeichnung verzichtet wurde. Die Säule 12 ist mit ihrem unteren Ende an der Grundplatte 14 lösbar befestigt und schließt mit dieser vorzugsweise einen rechten Winkel ein. Die Lagerbrücke 18 wird durch die Rückstellfeder 44 in die gezeigte vertikale Ruheposition gezwungen, wobei sich die Rückstellfeder 44 zwischen dem oberen Ende der Lagerbrücke 18 und dem Anschlagglied 46 abstützt. Das an der Lagerbrücke 18 drehbar gelagerte Zahnrad 38 bzw. das Ritzel steht im permanenten Eingriff mit der Zahnstange 34, so dass sich die Lagerbrücke 18 durch das Verdrehen des Zahnrads 38 in beiden Richtungen des Pfeils 20 auf der Säule 12 verfahren lässt. Hierbei erfolgt eine Verschiebung der Lagerbrücke 18 in Richtung der Grundplatte 14 entgegen der Kraftwirkung der Rückstellfeder 44, wohingegen eine Verschiebung der Lagerbrücke 18 in entgegengesetzter Richtung durch die Kraftwirkung der Rückstellfeder 44 unterstützt wird. Das Anschlagglied 46 selbst ist bei hinreichend weit gelöstem Klemmhebel 50 ebenfalls in beiden Richtungen des Pfeils 20 auf der Säule 12 verschiebbar und lässt sich durch Festziehen des Klemmhebels 50 auf dieser festsetzen.
  • An einem werkstückseitigen bzw. der Grundplatte 14 zugewandten Endabschnitt 60 der Zahnstange 34 ist ein Blockierglied 62 vorgesehen, das in seiner ersten hier gezeigten Ausführungsform als eine winkelförmige Erhöhung 64 ausgeführt ist und das bevorzugt zusammen mit der Zahnstange 34 mittels nur eines Befestigungselements 66 an der Säule 12 befestigt ist. Im Übrigen ist die Zahnstange 34 hier exemplarisch mit zwei weiteren gleichartigen Befestigungselementen 68, 70 an der Säule 12 befestigt. Die drei bevorzugt gleichmäßig zueinander beabstandet angeordneten Befestigungselemente 66 bis 70 können z.B. mit Innensechskantschrauben oder dergleichen gebildet sein.
  • Eine in Richtung der Grundplatte 14 weisende, unterseitig am Anschlagglied 18 ausgebildete Anschlagfläche 72 dient als eine definierte Anschlaggeometrie für das Blockierglied 62. Diese Anschlagfläche 72 als Teil des Anschlagglieds 46 weist eine beispielhaft zumindest näherungsweise viertelkreisförmige Querschnittskontur auf. Durch das Blockierglied 62 wird zuverlässig verhindert, dass die Lagerbrücke 18 bzw. das Anschlagglied 46 von einem Benutzer zu weit in Richtung der Grundplatte 14 verschoben werden können und hierdurch der permanente Eingriff zwischen der Zahnstange 34 und dem Zahnrad 38 verloren geht und/oder sich der Maschinenkopf 24 von 1 ganz bis auf die Grundplatte 14 hinunter absenkt.
  • 4 zeigt eine vergrößerte Ansicht eines Ausschnitts IV von 3. Hierin ist im Bereich des zahnfreien Endabschnitts 60 der Zahnstange 34 die Erhöhung 64 als ein Endstopp bzw. ein unterer Endanschlag für die Lagerbrücke angeordnet. Die Erhöhung 64 ist bevorzugt mit einem Winkel 74 gebildet, der einen kurzen und einen langen Schenkel 76, 78 aufweist, wobei der kurze Schenkel 76 an einer Stirnseite 80 der Zahnstange 34 vorzugsweise vollflächig anliegt und die Schenkel 76, 78 in etwa rechtwinklig zueinander ausgebildet sind. Zur mechanischen Befestigung der Erhöhung 64 bzw. des Winkels 74 ist bevorzugt in den langen Schenkel 78 eine punktiert eingezeichnete Öffnung 82, z.B. eine vorzugsweise angesenkte Bohrung, für das gleichfalls mit einer punktierten Linie angedeutete Befestigungselement 66 eingebracht, das zur Befestigung des Winkels 74 und der Zahnstange 34 an der Säule 12 dient.
  • Eine Höhe 84 des zahnfreien Endabschnitts 60 der Zahnstange 34 sowie eine Materialstärke 86 (Dicke) des langen Schenkels 78 des Winkels 74 bzw. der Erhöhung 64 sind zusammen bevorzugt größer als eine Gesamthöhe 88 der Zahnstange 34. Hierdurch wird ein Überlaufen der Erhöhung 64 zuverlässig verhindert. Eine Zahnhöhe 90 der Zahnstange 34 ist bevorzugt so bemessen, dass diese ungefähr der Hälfte der Gesamthöhe 88 der Zahnstange 34 entspricht. Hierdurch ist ein zuverlässiger Eingriff zwischen dem Zahnrad und der Zahnstange 34 bei einer zugleich hinreichend hohen mechanischen Restbelastbarkeit der Zahnstange 34 gegeben.
  • Die Höhe 84 des Endabschnitts 60 entspricht darüber hinaus bevorzugt zumindest in etwa der Gesamthöhe 88 der Zahnstange 34, wodurch sich die Fertigung der Zahnstange 34 vereinfacht. Eine Länge 92 des kurzen Schenkels 76 ist vorzugsweise kleiner oder gleich der Höhe 84 des Endabschnitts 60 der Zahnstange 34 und eine Länge 94 des langen Schenkels 78 ist vorzugsweise kleiner oder gleich einer Länge 96 des zahnfreien Endabschnitts 60 der Zahnstange 34. Die Längen 92, 94 sind jeweils außerhalb eines sich zwischen den Schenkeln 76, 88 fertigungsbedingten Radius 98 definiert.
  • 5 zeigt einen vereinfachten Ausschnitt der Bearbeitungsmaschine 10 von 1, mit dem an der Säule 12 längsverschiebbar gelagerten Anschlagglied 46 und der Lagerbrücke 18, sowie einer Zahnstange 100 und einem Blockierglied 106 gemäß einer zweiten Ausführungsform. Die Zahnstange 100 verfügt bevorzugt über eine Öffnung 102, z.B. eine Bohrung, in die ein geeignetes Befestigungselement, wie z.B. eine Innensechskantschraube oder dergleichen, zur Befestigung der Zahnstange 100 an der Säule 12 einbringbar ist. In die Zahnstange 100 ist im Unterschied zur Zahnstange 34 von 1 bis 4 zumindest abschnittsweise eine Längsnut 104 mit einer vorzugsweise zumindest näherungsweise viereckigen Querschnittsgeometrie eingebracht.
  • Am Anschlagglied 46 ist das Blockierglied 106 vorgesehen, das bevorzugt mit einem in Richtung der Zahnstange 100 bzw. der Säule 12 weisenden, vorzugsweise zumindest im Wesentlichen quaderförmigen Vorsprung 108 gebildet ist, der zumindest bereichsweise formschlüssig in die Längsnut 104 eingreift. Im Übrigen entsprechen Aufbau und Funktion der Zahnstange 100 dem der Zahnstange 34 von 1 bis 4.
  • Eine Tiefe 110 der Längsnut 104 entspricht bevorzugt zumindest annähernd einer Höhe 112 der Verzahnung bzw. der Zähne der Zahnstange 100 – von denen lediglich ein Zahn 114 repräsentativ für alle übrigen mit einer Bezugsziffer versehen ist – bzw. einer Höhe 116 des Vorsprungs 108 am Anschlagglied 46. Eine Breite 118 des Vorsprungs 108 korrespondiert bevorzugt mit der hier nicht bezeichneten Breite der Längsnut 104 (vgl. 6). Die notwendige Passung zwischen dem Vorsprung 108 und der Längsnut 104 ist hierbei so ausgelegt, dass die leichtgängige und dennoch weitgehend spielfreie Verschiebbarkeit des Anschlagglieds 46 in axialer Richtung in Bezug zur Säule 12 erhalten bleibt.
  • 6 zeigt eine vergrößerte Ansicht eines zahnfreien Endabschnitts 120 der Zahnstange 100 von 5. Dieser verfügt illustrativ über eine punktiert dargestellte Öffnung 122, z.B. eine Bohrung, in die ein gleichfalls punktiert angedeutetes Befestigungselement 124, wie z.B. eine Innensechskantschraube oder dergleichen, zur Befestigung des Endabschnitts 120 der Zahnstange 100 an der Säule 12 eingebracht ist. Um einen bündigen Abschluss des Befestigungselements 124 mit dem zahnfreien Endabschnitt 120 zu erreichen, kann die Öffnung 122 eine Senkung aufweisen. Der zahnfreie Endabschnitt 120 weist hierbei in Richtung der Grundplatte 14 der Bearbeitungsmaschine 10 von 1 und 2.
  • In den Endabschnitt 120 ist eine taschenförmige Ausnehmung 126 geringer Tiefe eingelassen, die als Endstopp bzw. als Endanschlag für den quaderförmigen Vorsprung des Anschlagglieds 46 dient. Der Vorsprung 108 ist für den Fall, dass das Anschlagglied 46 am Endabschnitt 120 zur Anlage kommt, in der Aufnahme 126 zumindest bereichsweise formschlüssig aufgenommen. Der zahnfreie Endabschnitt 120 wirkt demzufolge im Zusammenwirken mit der taschenförmigen Ausnehmung 126 als Endanschlag bzw. als Endstopp für das Anschlagglied 46 bzw. die Lagerbrücke 18 von 1 und 2 mit dem daran befestigten Maschinenkopf 24 von 1 und 2.
  • Eine Höhe 128 des zahnfreien Endabschnitts 120 ist bevorzugt kleiner oder gleich einer Gesamthöhe 130 der Zahnstange 100, um insbesondere eine materialsparende Fertigung, insbesondere für den Fall einer spanenden Herstellung der Zahnstange 100, zu ermöglichen. Eine Breite 132 der Längsnut 104 der Zahnstange 100 entspricht bevorzugt ungefähr der Breite des Vorsprungs 118 und zugleich vorzugsweise in etwa einem Drittel einer Gesamtbreite 134 der Zahnstange 100. Die Längsnut 104 verläuft bevorzugt mittig in Längsrichtung der Zahnstange 100 unter Schaffung von zwei zueinander parallel verlaufenden Verzahnungsreihen 136, 138, die durch die mittig zwischen Ihnen verlaufende Längsnut 104 voneinander separiert sind. Hiervon abweichende Bemessungen der Längsnut 104 sowie der beiden Zahnreihen 136, 138 – unter entsprechender Anpassung der geometrischen Gestalt des quaderförmigen Vorsprungs 108 von 5 – sind gleichfalls möglich.

Claims (11)

  1. Bearbeitungsmaschine (10) in Ständerbauart, insbesondere Ständerbohrmaschine, mit einer an einer Grundplatte (14) befestigten Säule (12), an der eine Lagerbrücke (18) für ein Arbeitsgerät (22) in axialer Richtung der Säule (12) verschiebbar gelagert ist, wobei die Lagerbrücke (18) von einer Rückstellfeder (44) beaufschlagt ist, die im Bereich zwischen der Lagerbrücke (18) und einem zugeordneten Anschlagglied (46) angeordnet ist, das auf der Säule (12) in deren axialer Richtung verstellbar und mittels eines Klemmhebels (50) in einer vorgebbaren Betriebsposition festsetzbar ist, und wobei an der Lagerbrücke (18) als Arbeitsgerät (22) ein kompletter Maschinenkopf (24) angeordnet ist, der in einem Gehäuse (26) einen Antriebsmotor mit Getriebe enthält und eine Werkzeugaufnahme (28) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass ein Blockierglied (62, 106) vorgesehen ist, das zur Begrenzung einer Bewegung der Lagerbrücke (18) in Richtung der Grundplatte (14) ausgebildet ist.
  2. Bearbeitungsmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in der axialen Richtung der Säule (12) eine Zahnstange (34, 100) an der Säule (12) angeordnet ist, die mit einem der Lagerbrücke (18) zugeordneten Zahnrad (38) in Eingriff steht, wobei die Lagerbrücke (18) durch ein Verdrehen des Zahnrads (38) mittels eines Drehglieds (42), insbesondere eines Handrads, entlang der Säule (12) verschiebbar ist.
  3. Bearbeitungsmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass an einem der Grundplatte (14) zugewandten, zahnfreien Endabschnitt (60) der Zahnstange (34) eine Erhöhung (64) als Blockierglied (62) für das Anschlagglied (46) vorgesehen ist, um ein Herausrutschen der Lagerbrücke (18) mit dem daran angeordneten Maschinenkopf (24) aus der Zahnstange (34) zu verhindern.
  4. Bearbeitungsmaschine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass eine Höhe (84) des Endabschnitts und eine Materialstärke (86) der Erhöhung (64) zusammen größer als eine Gesamthöhe (88) der Zahnstange (34) sind.
  5. Bearbeitungsmaschine nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Endabschnitt (60) der Zahnstange (34) und die Erhöhung (64) mittels eines Befestigungselements (66) an der Säule (14) befestigt sind.
  6. Bearbeitungsmaschine nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Erhöhung (64) mit einem Winkel (74) mit einem kurzen und einem langen Schenkel (76, 78) gebildet ist, wobei der kurze Schenkel (76) zumindest bereichsweise an einer Stirnseite (80) und der lange Schenkel (78) zumindest bereichsweise am zahnfreien Endabschnitt (60) der Zahnstange (34) anliegt.
  7. Bearbeitungsmaschine nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass am Anschlagglied (46) eine in Richtung der Grundplatte (14) gerichtete Anschlagfläche (72) für das Blockierglied (62) ausgebildet ist.
  8. Bearbeitungsmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass in die Zahnstange (100) zumindest abschnittsweise eine Längsnut (104) eingebracht ist, in der ein am Anschlagglied (46) ausgebildeter und in Richtung der Säule (12) weisender Vorsprung (108) als Blockierglied für das Anschlagglied (46) längsverschiebbar aufgenommen ist, um ein Herausrutschen der Lagerbrücke (18) mit dem daran angeordneten Maschinenkopf (24) aus der Zahnstange (100) zu verhindern.
  9. Bearbeitungsmaschine nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Längsnut (104) bis zu einem der Grundplatte (14) zugewandten zahnfreien Endabschnitt (120) der Zahnstange (100) erstreckt.
  10. Bearbeitungsmaschine nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Endabschnitt (120) der Zahnstange (100) mittels eines Befestigungselements (124) an der Säule (12) befestigt ist und eine Höhe (128) des Endabschnitts (120) kleiner oder gleich einer Gesamthöhe (130) der Zahnstange (100) ist.
  11. Bearbeitungsmaschine nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass eine Höhe (116) des Vorsprungs (108) des Anschlagglieds (46) kleiner oder gleich einer Tiefe (110) der Längsnut (104) ist.
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