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Die vorliegende betrifft eine Befestigungsanordnung zur Anbringung eines Geräts, insbesondere eines Fahrzeugheizgeräts, an einer Trägerstruktur, umfassend einen an der Trägerstruktur festlegbaren Halter mit einem ersten Kopplungsbereich und einem zweiten Kopplungsbereich sowie an dem anzubringenden Gerät einen mit dem ersten Kopplungsbereich koppelbaren ersten Gegenkopplungsbereich und einen mit dem zweiten Kopplungsbereich koppelbaren zweiten Gegenkopplungsbereich.
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Aus der
DE 10 2010 030 033 A1 ist eine derartige Befestigungsanordnung bekannt, bei welcher der erste Kopplungsbereich eine schlüssellochartig ausgebildete Öffnung in einem plattenartig ausgebildeten Körperbereich des Halters umfasst. In Zuordnung dazu umfasst der erste Gegenkopplungsbereich an einem Fahrzeugheizgerät einen pilzartig ausgebildeten Kopplungsvorsprung, der in die schlüssellochartige Kopplungsaussparung am Halter eingreifend bzw. diese hintergreifend positioniert werden kann. In diesem Hintergreifungszustand steht der zweite Gegenkopplungsbereich an dem Fahrzeugheizgerät auf zu dem Körperbereich im Wesentlichen orthogonal abgewinkelten zweiten Kopplungsvorsprüngen des zweiten Kopplungsbereichs am Halter auf und ist mit diesem durch Kopplungsbolzen festgekoppelt.
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Die
DE 102 12 145 B4 offenbart eine Befestigungsanordnung, bei welcher an dem mit einem in einem Fahrzeug fest zu montierenden Halter zu koppelnden Fahrzeugheizgerät zwei pilzartige Kopplungsvorsprünge eines ersten Gegenkopplungsbereichs vorgesehen sind, die in schlüssellochartig ausgebildete, mit einem Abwinklungsbereich gestaltete Kopplungsaussparungen am ersten Kopplungsbereich des Halters eingreifend bzw. diese hintergreifend positioniert werden, um den Kopplungszustand herzustellen.
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Bei den vorangehend beschriebenen Anordnungen ist es zum Aufbau des ersten Gegenkopplungsbereichs bzw. der daran vorgesehenen pilzartig ausgebildeten Kopplungsvorsprünge erforderlich, zusätzliche bauliche Maßnahmen bereitzustellen bzw. zu ergreifen, um diese im Allgemeinen als separate Bauteile ausgebildeten und an dem festzulegenden Gerät anzubringenden Kopplungsvorsprünge bereitstellen zu können.
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Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Befestigungsanordnung zur Anbringung eines Geräts, insbesondere eines Fahrzeugheizgeräts, an einer Trägerstruktur bereitzustellen, welche bei baulich einfach zu realisierender Konfiguration eine zuverlässige Kopplungswirkung zwischen einem Halter der Befestigungsanordnung und dem anzubringenden Gerät bereitstellt.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe gelöst durch eine Befestigungsanordnung zur Anbringung eines Geräts, insbesondere eines Fahrzeugheizgeräts, an einer Trägerstruktur, umfassend einen an der Trägerstruktur festlegbaren Halter mit einem ersten Kopplungsbereich und einem zweiten Kopplungsbereich, an dem anzubringenden Gerät einen mit dem ersten Kopplungsbereich koppelbaren ersten Gegenkopplungsbereich und einen mit dem zweiten Kopplungsbereich koppelbaren zweiten Gegenkopplungsbereich.
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Dabei ist weiter vorgesehen, dass der erste Kopplungsbereich wenigstens einen ersten Kopplungsvorsprung und der erste Gegenkopplungsbereich wenigstens eine Kopplungsaussparung umfasst, wobei zur Herstellung eines Kopplungszustandes zwischen dem ersten Kopplungsbereich und dem ersten Gegenkopplungsbereich der wenigstens eine erste Kopplungsvorsprung in einer Kopplungsaussparung bewegbar ist.
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Bei dem erfindungsgemäßen Aufbau einer Befestigungsanordnung sind insbesondere zur Bereitstellung des ersten Gegenkopplungsbereichs am anzubringenden Gerät keine zusätzlichen Bauteile an diesem festzulegen und infolge dessen auch keine baulichen Vorbereitungen an dem Gerät zu treffen, um zusätzliche Bauteile, wie z. B. die aus dem Stand der Technik bekannten pilzartigen Kopplungsvorsprünge, festlegen zu können. Beim erfindungsgemäßen Aufbau ist an dem Gerät lediglich dafür zu sorgen, dass im ersten Gegenbefestigungsbereich Kopplungsaussparungen bereitgehalten sind, die insbesondere bei Herstellung des Geräts bzw. des den ersten Gegenkopplungsbereich bereitstellenden Abschnitt desselben in einem Gussverfahren leicht zu realisieren sind und keine nachfolgenden Bearbeitungsvorgänge erforderlich machen. Das Bereitstellen wenigstens eines ersten Kopplungsvorsprungs an dem Halter selbst wiederum erfordert im Allgemeinen keine zusätzlichen Bearbeitungsmaßnahmen, insbesondere dann, wenn dieser Halter vorzugsweise aus Blechmaterial, z. B. durch Ausschneiden oder Ausstanzen eines Blechrohlings und Umformen desselben hergestellt wird.
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Um einen insbesondere auch in einer Richtung quer zur Kopplungseingriffsrichtung stabilen Zusammenhalt gewährleisten zu können, wird vorgeschlagen, dass der erste Gegenkopplungsbereich zwei quer zur Kopplungseingriffsrichtung durch einen Trennbereich voneinander getrennte Kopplungsaussparungen umfasst und dass der erste Kopplungsbereich in Zuordnung zu jeder Kopplungsaussparung wenigstens einen in der Kopplungseingriffsrichtung in diese eingreifend positionierbaren ersten Kopplungsvorsprung umfasst.
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Das Gerät bzw. der den ersten Gegenkopplungsbereich bereitstellende und somit die Kopplungsaussparung bzw. Kopplungsaussparungen aufweisende Teil desselben kann beispielsweise in einem Druckgussverfahren beispielsweise aus Metallmaterial, wie z. B. Aluminiummaterial, hergestellt werden. Um dabei unter Berücksichtigung der erforderlichen Entformungsschrägen in einfacher Weise die erfindungsgemäß bereitzustellenden Kopplungsaussparungen bereitstellen zu können, wird vorgeschlagen, dass die durch den Trennbereich voneinander getrennten Kopplungsaussparungen in Richtung vom Trennbereich weg jeweils durch eine Stirnwandung begrenzt sind und dass die Stirnwandungen dieser Kopplungsaussparungen zueinander wenigstens bereichsweise angewinkelt verlaufen oder/und dass eine Aussparungstiefe wenigstens einer der durch den Trennbereich getrennten Kopplungsaussparungen, vorzugsweise beider Kopplungsaussparungen, in Richtung vom Trennbereich weg zunimmt.
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Komplementär zur Formgebung des ersten Gegenkopplungsbereichs bzw. der Kopplungsaussparungen desselben kann der Halter derart geformt sein, dass zwei in die Kopplungsaussparungen eingreifend zu positionierende erste Kopplungsvorsprünge durch einen im Kopplungszustand den Trennbereich aufnehmenden Einsenkungsbereich voneinander getrennt sind und dass eine Vorsprungslänge wenigstens eines dieser ersten Kopplungsvorsprünge, vorzugsweise beider erster Kopplungsvorsprünge, in Richtung vom Einsenkungsbereich weg zunimmt. Dadurch werden ein quer zur Kopplungseingriffsrichtung weiter verbesserter Formschlusseingriff und eine somit entsprechend verbesserte Kopplungswirkung erhalten.
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Wie bereits vorangehend dargelegt, kann vorteilhafterweise der Halter aus Blechmaterial aufgebaut sein und aus einem Rohling gestanzt oder geschnitten werden und dann in die gewünschte Form gebracht werden. Hierzu ist es beispielsweise möglich, dass der Halter einen plattenartigen Körperbereich umfasst, dass an einem ersten Kopplungsrandbereich des Körperbereichs der wenigstens eine erste Kopplungsvorsprung sich vom Körperbereich weg erstreckt und dass an einem dem ersten Kopplungsrandbereich gegenüberliegenden zweiten Kopplungsrandbereich des Körperbereichs wenigstens ein zweiter Kopplungsvorsprung des zweiten Kopplungsbereichs sich vom Körperbereich weg erstreckt.
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Zur Festlegung des Halters an der Trägerstruktur wird weiter vorgeschlagen, dass an einem zwischen dem ersten Kopplungsrandbereich und dem zweiten Kopplungsrandbereich sich erstreckenden ersten Befestigungsrandbereich oder/und zweiten Befestigungsrandbereich wenigstens ein Befestigungsvorsprung zur Festlegung des Halters an der Trägerstruktur sich vom Körperbereich weg erstreckt. Dabei kann beispielsweise vorgesehen sein, dass der wenigstens eine Befestigungsvorsprung einen zur Anlage an der Trägerstruktur bringbaren und wenigstens eine Befestigungsorgandurchgriffsöffnung aufweisenden Befestigungsabschnitt umfasst und dass der Befestigungsabschnitt zum Körperbereich versetzt und vorzugsweise zu diesem im Wesentlichen parallel sich erstreckend angeordnet ist.
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Um im zweiten Kopplungsbereich bzw. zweiten Gegenkopplungsbereich eine stabile Kopplungswechselwirkung zwischen dem Halter und dem daran anzubringenden Gerät erzeugen zu können, wird vorgeschlagen, dass wenigstens ein zweiter Kopplungsvorsprung sich vom Körperbereich vorzugsweise im Wesentlichen orthogonal abgewinkelt erstreckt und wenigstens eine Kopplungsorgandurchgriffsöffnung aufweist. Zum Vermeiden eines gegenseitigen Störens der den Halter tragenden Trägerstruktur einerseits und des am Halter anzubringenden Geräts andererseits wird vorgeschlagen, dass der wenigstens eine zweite Kopplungsvorsprung sich vom Körperbereich im Wesentlichen entgegengesetzt zur Versatzrichtung wenigstens eines Befestigungsabschnitts erstreckt. Dies führt zu einer Anordnung, bei welcher der Halter im Wesentlichen zwischen der Trägerstruktur und dem an dieser zu halternden Gerät positioniert ist.
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Der zweite Gegenkopplungsbereich kann wenigstens eine Kopplungsorganaufnahmeöffnung zur Aufnahme eines den zweiten Kopplungsbereich an das Gerät ankoppelnden Kopplungsorgans, vorzugsweise Schraubbolzen, umfassen. Aus Gründen des möglichst einfach herzustellenden Aufbaus kann diese Kopplungsorganaufnahmeöffnung beispielsweise auch beim Herstellungsvorgang, also beispielsweise Gießvorgang, in dem Gerät bzw. dem den zweiten Gegenkopplungsbereich desselben aufweisenden Abschnitt vorgesehen werden, wobei diese Öffnung als glatte, also nicht notwendigerweise mit Innengewinde versehene Öffnung bereitgestellt werden kann. Das beispielsweise als Schraubbolzen ausgebildete Kopplungsorgan kann selbstschneidend sein und beim Einbringen in die Kopplungsorganaufnahmeöffnung eine stabile Haltewechselwirkung erzeugen, die insbesondere auch durch lang anhaltende Vibrationen im Wesentlichen nicht zu lösen ist.
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Ein ungewünschtes Bewegen des an dem Halter anzubringenden Geräts bezüglich des Halters bei Auftreten von Stößen oder Rüttelbewegungen kann beispielsweise dadurch vermieden werden, dass bei an den zweiten Gegenkopplungsbereich angekoppeltem zweiten Kopplungsbereich wenigstens ein erster Kopplungsvorsprung des ersten Kopplungsbereichs unter Vorspannung in eine Kopplungsaussparung des ersten Gegenkopplungsbereichs eingepresst ist.
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Die vorliegende Erfindung wird nachfolgend mit Bezug auf die beiliegenden Figuren detailliert beschrieben. Es zeigt:
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1 eine Schnittdarstellung eines vermittels einer Befestigungsanordnung an einer Trägerstruktur zu halternden Geräts;
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2 in perspektivischer Darstellung einen Halter der Befestigungsanordnung, wobei der Halter mit einem ersten Kopplungsbereich in Kopplungseingriff mit einem ersten Gegenkopplungsbereich an dem zu halternden Gerät steht;
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3 eine Draufsicht auf den Halter der 2 in Blickrichtung III in 5;
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4 eine Ansicht des Halters der 3 in Blickrichtung IV in 3;
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5 den Halter der 3 in Blickrichtung V in 3;
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6 den Halter der 3 in perspektivischer Ansicht;
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7 eine Schnittdarstellung des in 2 erkennbaren ersten Gegenkopplungsbereichs eines mit dem Halter der 2 zu koppelnden Geräts, geschnitten längs einer Linie VII-VII in 1.
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Die 1 zeigt in Schnittdarstellung eine allgemein mit 10 bezeichnete Befestigungsanordnung, vermittels welcher ein Gerät 12, beispielsweise ein brennstoffbetriebenes Fahrzeugheizgerät, an einer allgemein mit 14 bezeichneten Trägerstruktur, die Teil des Aufbaus eines Fahrzeugs sein kann, festgelegt werden kann. Das Gerät 12 umfasst ein beispielsweise in einem Gussverfahren beispielsweise aus Metallmaterial hergestelltes Gehäuse 16, welches im dargestellten Beispiel ein Gehäuse oder ein Gehäuseabschnitt einer Wärmetauscheranordnung des Fahrzeugheizgeräts sein kann.
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Die Befestigungsanordnung 10 umfasst einen Halter 18. An dem Halter 18 ist ein erster Kopplungsbereich 20 ausgebildet, der mit einem ersten Gegenkopplungsbereich 22 am Gerät 12 bzw. dessen Gehäuse 16 in Kopplungseingriff gebracht werden kann. Ferner ist an dem Halter 20 ein zweiter Kopplungsbereich 24 ausgebildet, der mit einem zweiten Gegenkopplungsbereich 26 am Gerät 12 bzw. des Gehäuses 16 unter Einsatz eines Kopplungsorgans 28, beispielsweise eines Schraubbolzens, gekoppelt werden kann.
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Der Halter 18 ist in den 2 bis 6 detailliert dargestellt. Er kann beispielsweise aus Blechmaterial aufgebaut sein und durch Ausschneiden bzw. Ausstanzen und Biegen bzw. allgemein Umformen eines Blechrohlings hergestellt werden. Der Halter 18 umfasst einen plattenartigen Körperbereich 30, der, wie dies insbesondere die 2 und 3 zeigen, plattenartig geschlossen ausgebildet sein kann, selbstverständlich auch eine oder mehrere beispielsweise aus Gewichtsgründen einzubringende Öffnungen oder Aussparungen aufweisen kann. Von einem in 2 oben erkennbaren ersten Kopplungsrandbereich 32 des Körperbereichs 30 erstrecken sich zwei erste Kopplungsvorsprünge 34, 36 in Richtung vom Körperbereich 30 und bezüglich diesem schräg geneigt weg. Die beiden ersten Kopplungsvorsprünge 34, 36 sind, wie dies in 3 deutlich erkennbar ist, bezüglich einer Längsmittenlinie L des Halters 18 vorteilhafterweise im Wesentlichen spiegelsymmetrisch ausgebildet und sind in ihren einander nahe liegenden Bereichen durch einen näherungsweise V-förmigen Einsenkungsbereich 38 voneinander getrennt. Ausgehend von diesem Einsenkungsbereich 38 nimmt eine Vorsprungslänge V der beiden ersten Kopplungsvorsprünge 34, 36 zu, so dass näherungsweise an ihren beiden voneinander entfernt liegenden Endbereichen die beiden ersten Kopplungsvorsprünge 34, 36 eine maximale Vorsprungslänge V aufweisen und dort, wo sie an den Einsenkungsbereich 38 angrenzen, eine minimale Vorsprungslänge V aufweisen. Es ist darauf hinzuweisen, dass der Einsenkungsbereich 38 sich nicht notwendigerweise vollständig bis zum Körperbereich 30 durcherstrecken muss, sondern beispielsweise ein Bereich existieren kann, in welchem die beiden Kopplungsvorsprünge 34, 36 unmittelbar aneinander angrenzen bzw. ineinander übergehen.
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In einem dem ersten Kopplungsrandbereich 32 in Richtung der Längsmittenachse L gegenüberliegenden zweiten Kopplungsrandbereich 40 erstreckt sich ausgehend vom Körperbereich 30 ein zweiter Kopplungsvorsprung 42 des zweiten Kopplungsbereichs 24. Der zweite Kopplungsvorsprung 42 ist bezüglich des Körperbereichs 30 angewinkelt, vorzugsweise unter einem Winkel von etwa 90°. Im Bereich des zweiten Kopplungsvorsprungs 42 ist eine in 4 erkennbare Kopplungsorgandurchgriffsöffnung 44 ausgebildet, durch welche hindurch das in 1 erkennbare Kopplungsorgan 28 geführt und in nachfolgend beschriebener Art und Weise am Gerät 12 fixiert werden kann.
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Zwischen dem ersten Kopplungsrandbereich 32 und dem zweiten Kopplungsrandbereich 40 des Körperbereichs 30 erstrecken sich ausgehend von einem ersten Befestigungsrandbereich 46 bzw. einem zweiten Befestigungsrandbereich 48 jeweilige Befestigungsvorsprünge 50, 52. Jeder Befestigungsvorsprung 50, 52 weist einen bezüglich des Körperbereichs 30 versetzt liegenden, zu diesem beispielsweise jedoch im Wesentlichen parallel orientierten Befestigungsabschnitt 54, 56 mit einer Mehrzahl von Befestigungsorgandurchgriffsöffnungen 58 auf. Durch diese hindurch können Befestigungsorgane, beispielsweise Schraubbolzen, geführt werden, um den Halter 18 an der Tägerstruktur 14 festlegen zu können. Durch den Versatz der Befestigungsabschnitte 50, 52 bezüglich des Körperbereichs 30 wird eine sehr großflächige Anlage des Halters 18 an der Trägerstruktur vermieden. Ferner ist es leicht möglich, durch Biegen der Befestigungsvorsprünge 50, 52 dies so zu orientieren, dass sie verkantungsfrei an einer beispielsweise gekrümmten oder gewinkelten Oberfläche der Trägerstruktur 14 anliegen können.
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Die 1, 2 und 7 zeigen den ersten Gegenbefestigungsbereich 22 am Gerät 12 bzw. am Gehäuse 16 desselben. Dieser erste Gegeneinbefestigungsbereich 22 umfasst eine nutartige Hinterschneidung 60, in welche die Kopplungsvorsprünge 34, 36 des ersten Kopplungsbereichs 20 in einer Kopplungseingriffsrichtung E eingeführt werden können. Dies bedeutet, dass die nutartige Hinterschneidung 60 des ersten Gegenkopplungsbereichs 22 entgegen zur Kopplungseingriffsrichtung E offen ist.
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Die 7 zeigt die Ausgestaltung dieser Hinterschneidung 60 geschnitten längs einer Linie VII-VII in der 1. Man erkennt, dass in einem Mittenbereich der Hinterschneidung 60 ein nasenartig oder wandartig ausgebildeter Trennbereich 62 gebildet ist, welcher die nutartige Hinterscheidung 60 bzw. eine dadurch bereitgestellte Aussparung in eine erste Kopplungsaussparung 64 und eine zweite Kopplungsaussparung 66 trennt. Die beiden Kopplungsaussparungen 64, 66 sind in der Kopplungseingriffsrichtung E durch eine Stirnwandung 68, 70 begrenzt. Ausgehend vom Trennbereich 62 verlaufen diese beiden Stirnwandungen 68, 70 quer zur Kopplungseingriffsrichtung E schräg bzw. auch angewinkelt zueinander, so dass eine Aussparungstiefe A jeder Kopplungsaussparung 64, 66 ausgehend vom Trennbereich 62 quer zur Kopplungseingriffsrichtung E zunimmt. Diese Konfiguration ist im Wesentlichen komplementär zur Gestaltung der beiden ersten Kopplungsvorsprünge 34, 36. Beim Einführen derselben in die Kopplungsaussparungen 64, 66 kommt der Trennbereich 62 im Einsenkungsbereich 38 zu liegen, so dass durch diesen Eingriff und auch die Anlage der beiden ersten Kopplungsvorsprünge 34, 36 an den Stirnwandungen 68, 70 ein insbesondere quer zur Kopplungseingriffsrichtung E wirkender Formschlusseingriff generiert wird.
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Durch diese Gestaltung des ersten Kopplunsgbereichs 20 und des ersten Gegenkopplungsbereichs 22 wird nicht nur eine stabile Halterung auch gegen Verschieben quer zur Kopplungseingriffsrichtung E ermöglicht. Es wird auch eine vergleichsweise einfache Herstellbarkeit des Gehäuses 16 mit dem ersten Gegenkopplungsbereich 22 als integralen Bestandteil desselben beispielsweise in einem Gießverfahren ermöglicht. Die in Richtung vom Trennbereich 62 angewinkelt weg verlaufenden Stirnwandungen 68, 70 stellen eine Entformungsschräge bereit, so dass zur Durchführung des Gießvorgangs und insbesondere zum Bilden des nutartigen Hinterschneidungsbereichs 60 eingesetzte Formteile leicht entfernt werden können. Die beiden Kopplungsaussparungen 64, 66 sind dabei in ihren vom Trennbereich 62 entfernt liegenden Endbereich quer zur Kopplungseingriffsrichtung E vorteilhafterweise offen, so dass ein Herausbewegen von zur Herstellung des nutartigen Hinterschneidungsbereichs 60 eingesetzten Formteilen nicht behindert wird.
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Die 1 zeigt weiter die Anbindung des Halters 18 im zweiten Kopplungsbereich 24 an den zweiten Gegenkopplungsbereich 26. Insbesondere erkennt man, dass zwischen dem zweiten Kopplungsvorsprung 42 und der gegenüberliegenden Wandung des Gehäuses 16 ein spaltartiger Zwischenraum 72 gebildet ist. Beim Einbringen des beispielsweise als selbstschneidende Schraube ausgebildeten Kopplungsorgans 28 in eine im Gerät 12 bzw. im Gehäuse 16 gebildete Kopplungsorganaufnahmeöffnung 74 kann somit der gesamte Halter 18 bezüglich des Gehäuses 16 vorgespannt gehalten werden, so dass die ersten Kopplungsvorsprünge 34, 36 in die Kopplungsaussparungen 64, 66 eingepresst werden und unter Vorspannung an den Stirnwandungen 68, 70 anliegen.
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Auf die Kopplungsorganaufnahmeöffnung 74 im Gerät 12 bzw. im Gehäuse 16 desselben kann in das Gehäuse 16 bei Durchführung eines Gießherstellungsvorgangs durch Einsetzen eines entsprechenden Formteils gebildet werden, wobei auch hier eine entsprechende Entformungsschräge bereitgestellt sein kann. Durch den Einsatz einer vorteilhafterweise selbstschneidenden Schraube kann auf zusätzliche Bearbeitungsvorgänge, insbesondere das Einbringen eines Innengewindes, verzichtet werden.
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Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass selbstverständlich unter Beibehaltung der Prinzipien der vorliegenden Erfindung die vorangehend beschriebenen Komponenten der Befestigungsanordnung 10, insbesondere der Halter mit seinen beiden Kopplungsbereichen und das Gehäuse mit seinen beiden Gegenkopplungsbereichen mit anderer geometrischer Gestaltung ausgebildet sein können. So können beispielsweise die Stirnwandungen 68, 70 abweichend von der dargestellten geradlinigen Erstreckungsrichtung gekrümmt verlaufen, ebenso wie die Kopplungsvorsprünge 34, 36 in ihrem vom Körperbereich 30 entfernt liegenden Endbereich gekrümmt enden können. Selbstverständlich könnten die Kopplungsvorsprünge 34, 36 in mehrere zungenartige Einzelvorsprünge unterteilt sein. Auch der zweite Kopplungsvorsprung 42 könnte in mehrere Vorsprungabschnitte unterteilt sein, wobei beispielsweise in jedem dieser Vorsprungabschnitte dann eine Kopplungsorgandurchgriffsöffnung ausgebildet sein könnte. Aufgrund der sehr stabilen Halterungswechselwirkung des ersten Kopplungsbereichs mit dem ersten Gegenkopplungsbereich ist jedoch der Einsatz eines einzigen Kopplungsorgans im zweiten Kopplungsbereich ausreichend.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102010030033 A1 [0002]
- DE 10212145 B4 [0003]