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DE102013106256B4 - Faltschachtel, Faltschablone und Verfahren zur Herstellung einer Faltschachtel - Google Patents

Faltschachtel, Faltschablone und Verfahren zur Herstellung einer Faltschachtel Download PDF

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DE102013106256B4 DE102013106256.3A DE102013106256A DE102013106256B4 DE 102013106256 B4 DE102013106256 B4 DE 102013106256B4 DE 102013106256 A DE102013106256 A DE 102013106256A DE 102013106256 B4 DE102013106256 B4 DE 102013106256B4
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Abstract

Faltschachtel zur Aufnahme von Objekten, dadurch gekennzeichnet, dass die Faltschachtel (K1 - K8) aus einer faltbaren Faltschablone (M) gefaltet ist, die eine konvex polygonale Außenkontur (M') aufweist sowie keinerlei Ein- und Ausschnitte, wobei die Faltschachtel (K1 - K8) selbstragend ausgebildet ist und einen Boden (2) aufweist, der über Seitenwände (3) mit einem Deckel (60) der Faltschachtel (K1 - K8) verbunden ist, und wobei die Faltschachtel (K1 - K8) einen einstückig an den Deckel (60) der Faltschachtel (K1 - K7) angeformten Griff (70) aufweist, der dreieckförmig ausgebildet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Faltschachtel gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1, eine Faltschablone gemäß Anspruch 2, sowie ein Verfahren zur Herstellung einer Faltschachtel gemäß Anspruch 3.
  • Derartige Faltschachteln sind in vielfältiger Form aus dem Stand der Technik, z. B. US2630263A , FR1246207 , US 2001/0004088A1 , GB2404181A , GB530989A , FR2778324A1 , bekannt und dienen zur Aufnahme von Objekten, insbesondere Geschenkartikeln sowie auch Nahrungsmitteln in fester, schüttbarer oder flüssiger Form.
  • In der Regel sind solche Faltschachteln aus einer faltbaren Faltschablone gebildet und weisen einen planen Boden aus zumindest einer Lage der Faltschablone auf, der sich insbesondere flächig entlang einer Erstreckungsebene erstreckt, sowie eine Mehrzahl an Seitenwandbereichen aus einer Lage der Faltschablone, die jeweils einen Teil einer Seitenwand der Faltschachtel bilden und die jeweils z.B. über eine erste Talfalte mit dem Boden verbunden sind (also z.B. einstückig an diesen angeformt sind) und von diesem bzw. der besagten Erstreckungsebene z.B. senkrecht abstehen.
  • Bei der Konstruktion derartiger Faltschachteln wird es immer wichtiger, aus Gründen des Umweltschutzes zum einen möglichst nachhaltige Materialien zu verwenden und dabei zum anderen möglichst sparsam mit dem entsprechenden Material umzugehen. Gleichzeitig soll die Faltschachtel dabei jedoch genügend Stabilität aufweisen.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Faltschachtel, eine Faltschablone sowie ein Verfahren zur Herstellung einer solchen Faltschachtel bereitzustellen, die bzw. das den vorgenannten Anforderungen gerecht wird.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Faltschachtel mit den Merkmalen des Anspruchs 1, eine Faltschablone mit den Merkmalen des Anspruchs 2 sowie ein Verfahren zur Herstellung einer solchen Faltschachtel mit den Merkmalen des Anspruchs 3 gelöst.
  • Gemäß dem Erfindungsgedanken ist eine Faltschachtel zur Aufnahme von Objekten vorgesehen, wobei die Faltschachtel aus einer faltbaren Faltschablone (siehe z.B. oben) gefaltet ist, die eine konvex polygonale Außenkontur und insbesondere keinerlei Ein- und Ausschnitte aufweist, wobei die Faltschachtel selbstragend ausgebildet ist und einen Boden aufweist, der über Seitenwände mit einem Deckel der Faltschachtel verbunden ist (die Faltschachtel ist also vorzugsweise allumschließend), und wobei insbesondere die Faltschachtel einen einstückig aus dem Deckel der Faltschachtel aufgerichteten Griff aufweist (d.h. einen einstückig an den Deckel angeformten Griff), der insbesondere dreieckförmig ausgebildet ist. Vorzugsweise weist die erfindungsgemäße Faltschachtel von außen sichtbare Falten auf, die jeweils geneigt zum Boden entlang der Seitenwände verlaufen. Vorzugsweise verläuft entlang jeder Seitenwand zumindest eine derartige geneigte Falte (siehe oben).
  • Ein weiterer Erfindungsgedanke besteht in der Bereitstellung einer Faltschablone, aus der eine erfindungsgemäße Faltschachtel faltbar ist, wobei die auszuführenden Tal- und/oder Bergfalten als Nuten der Faltschablone vorgesehen bzw. vorbereitet sind oder grafisch oder in sonstiger Weise gekennzeichnet oder vorbereitet sind (z.B. durch eine Perforierung der Faltschablone), was hier als Markierung bezeichnet wird. Vorzugsweise weist die Faltschablone eine (insbesondere konvex) polygonale Außenkontur auf, wobei die Faltschablone in ihrer Mitte (oder außerhalb der Mitte) einen entsprechend geformten (insbesondere konvex) polygonalen Bodenbereich zur Ausbildung eines Bodens der Faltschachtel aufweist, sowie zumindest eine Mehrzahl davon abgehender Seitenwandbereiche zur Ausbildung von Seitenwänden der Faltschachtel, wobei die Seitenwandbereiche jeweils über eine erste Nut/Markierung zur Ausbildung jeweils einer ersten Talfalte mit dem Bodenbereich verbunden sind, wobei die ersten Nuten jenen Bodenbereich begrenzen, und wobei jeder Seitenwandbereich zu beiden Seiten über jeweils zwei aneinander angrenzende Umklappbereiche der Faltschablone mit einem benachbarten Seitenwandbereich verbunden ist, wobei die jeweiligen aneinander angrenzenden Umklappbereiche jeweils über eine zweite Nut/Markierung zur Ausbildung einer zweiten Talfalte miteinander verbunden sind, und wobei jeder Seitenwandbereich der Faltschablone über eine dritte Nut/Markierung zur Ausbildung einer ersten Bergfalte mit dem entgegen einer Umfangsrichtung der Faltschablone angrenzenden Umklappbereich verbunden ist, und wobei jeder Seitenwandbereich über eine vierte Nut/Markierung zur Ausbildung einer dritten Talfalte mit dem in der Umfangsrichtung angrenzenden Umklappbereich verbunden ist. An die Seitenwandbereiche schließen sich bevorzugt über entsprechende Nuten/Markierungen (Tal- und/oder Bergfalten) Deckelbereiche und an diese ggf. Griffbereiche an, aus denen die besagten Deckelteile sowie ggf. Griffteile auffaltbar sind. Nuten für Talfalten sind bevorzugt auf der ersten Seite der Faltschablone (umfasst spätere Innenseite des Bodens der Faltschachtel) ausgebildet, wohingegen Nuten für Bergfalten vorzugsweise auf der zweiten Seite der Faltschablone ausgebildet sind, die von der ersten Seite abgewandt ist.
  • Weiterhin wird das erfindungsgemäße Problem durch ein Verfahren zur Herstellung bzw. zum Falten einer erfindungsgemäßen Faltschachtel, gelöst, wobei bei dem Verfahren die Seitenwandbereiche der Faltschablone unter Ausbildung einer jeweiligen ersten Talfalte sowie des Bodens der Faltschachtel nach oben gefaltet werden (d.h. aufgerichtet werden), so dass die Seitenwandbereiche vom Boden nach oben abstehen, wobei je zwei benachbarte Seitenwandbereiche über jeweils zwei aneinander angrenzende (einstückig aneinander angeformte) Umklappbereiche miteinander verbunden sind, wobei die jeweiligen beiden Umklappbereiche über je eine zweite Talfalte, die die beiden Umklappbereiche miteinander verbindet, aufeinander gefaltet werden, und wobei die jeweiligen beiden Umklappbereiche in einer vordefinierten, parallel zum Boden umlaufenden Umfangsrichtung der Faltschablone bzw. der Faltschachtel auf einen jeweils benachbarten Seitenwandbereich umgelegt werden, so dass jeweils ein Umklappbereich der jeweiligen beiden Umklappbereiche um eine erste Bergfalte auf den besagten jeweils benachbarten Seitenwandbereich gefaltet ist, und so dass der andere Umklappbereich der jeweiligen beiden Umklappbereiche über eine dritte Talfalte auf den besagten jeweils benachbarten Seitenwandbereich gefaltet ist.
  • Weiterhin sieht das erfindungsgemäße Verfahren bevorzugt vor, dass zumindest ein von einem Seitenwandbereich abstehendes Deckelteil zur Ausbildung eines Deckels der Faltschachtel herunter gefaltet wird, so dass dieses insbesondere parallel zum Boden verläuft (oder mit einer gewissen Neigung zum Boden), wobei des Weiteren durch (insbesondere mehrmaliges) Falten des mindestens einen ersten Deckelteils ein insbesondere dreieckförmiges Griffteil des mindestens einen ersten Deckelteils durch Aufrichten ausgebildet wird.
  • Bevorzugt wird weiterhin (insbesondere bei quadratischen oder rechteckförmigen Böden), ein von einem weiteren Seitenwandbereich abstehendes zweites Deckelteil zur Ausbildung des Deckels herunter gefaltet, so dass dieses insbesondere parallel zum Boden verläuft (oder mit einer gewissen Neigung zum Boden), wobei durch entsprechendes (insbesondere mehrmaliges) Falten des zweiten Deckelteils ein insbesondere dreieckförmiger Griffteil des zweiten Deckelteils durch Aufrichten ausgebildet wird.
  • Je nach Anzahl der Seitenwandbereiche bzw. der Außenkontur/Form des Bodens der Faltschachtel kann natürlich eine beliebige Mehrzahl an Deckelteilen vorgesehen sein, die vorzugsweise nach dem gleichen Faltschema errichtet werden. Die Deckelteile können natürlich auch keinen Griff bzw. Griffteile aufweisen und lediglich zum Verschließen der jeweiligen Faltschachtel dienen.
  • Bevorzugt wird sodann das erste Deckelteil mit dem zweiten Deckelteil zur Anlage gebracht oder in sonstiger Weise verbunden, insbesondere durch Ineinanderschieben und/oder Aufeinanderlegen der beiden Deckelteile, wobei hiernach (soweit vorhanden) das erste Griffteil und/oder das zweite Griffteil jeweils für sich einen dreieckförmigen Griff der Faltschachtel bilden, oder wobei hiernach die beiden Griffteile gemeinsam einen dreieckförmigen Griff der Faltschachtel bilden.
  • Weiterhin ist bevorzugt vorgesehen, dass die Faltschachtel vor dem Herunterfalten des mindestens einen Deckelteils bzw. der vorhandenen Deckelteile in bekannter Weise mit zumindest einem Objekt (bei dem es sich auch um Flüssigkeiten handeln kann), das mittels der Faltschachtel verpackt/transportiert werden soll, befüllt wird.
  • Weiterhin wird ein Verfahren zum Herstellen einer selbstragenden und allumschließenden Faltschachtel zur Aufnahme von Objekten vorgeschlagen, wobei die Faltschachtel aus einer einteiligen, faltbaren Faltschablone (siehe auch oben) gefaltet wird, die eine konvex polygonale Außenkontur aufweist sowie bevorzugt keinerlei Ein- und Ausschnitte, wobei insbesondere die Faltschachtel durch Falten der Faltschablone einen einstückig aus eine Deckel der Faltschachtel aufgerichteten Griff erhält (der also einstückig an den Deckel angeformt ist), der insbesondere dreieckförmig ausgebildet ist, und wobei insbesondere weiterhin die Faltschachtel durch Falten der Faltschablone Falten erhält, die jeweils an einer Außenseite einer Seitenwand der Faltschachtel geneigt zu einem Boden der Faltschachtel verlaufen, der dem Deckel gegenüber liegt.
  • Weiterhin wird eine Faltschachtel zur Aufnahme von Objekten offenbart, die aus einer faltbaren Faltschablone gefaltet ist, aufweisend einen Boden, und eine Mehrzahl an Seitenwandbereichen, die jeweils einen Teil einer Seitenwand der Faltschachtel bilden und die jeweils über eine erste Talfalte mit dem Boden verbunden sind und von diesem abstehen,
  • Hierbei ist weiterhin vorgesehen, dass ein Seitenwandbereich der Mehrzahl an Seitenwandbereichen mit einem dazu benachbarten anderen Seitenwandbereich über zwei über eine zweite Talfalte verbundene Umklappbereiche verbunden ist (d.h. die beiden Umklappbereiche sind einstückig über die besagte zweite Talfalte aneinander angeformt), wobei der eine Seitenwandbereich über eine erste Bergfalte mit einem Umklappbereich der beiden Umklappbereiche verbunden ist, und wobei der andere Seitenwandbereich über eine dritte Talfalte mit dem anderen Umklappbereich der beiden Umklappbereiche verbunden ist, und wobei die beiden Umklappbereiche über die zweite Talfalte (insbesondere deckungsgleich) aufeinander gefaltet sind, und wobei der eine Umklappbereich um die erste Bergfalte auf den einen Seitenwandbereich gefaltet ist, und wobei der andere Umklappbereich um die dritte Talfalte ebenfalls auf den einen Seitenwandbereich gefaltet ist.
  • Benachbart sind einzelne Seitenwandbereiche diesbezüglich zum Bespiel dann, wenn Sie je von einem Rand des Bodens abgehen bzw. über eine erste Talfalte mit dem Boden verbunden sind, wobei die beiden Ränder des Bodens bzw. die beiden ersten Talfalten aneinander angrenzen, d.h., sich treffen.
  • Bei der erfindungsgemäßen Faltschachtel bedeutet der Umstand, dass zwei Bereiche oder Teile der Faltschachtel einstückig aneinander angeformt sind, dass diese Bereiche oder Teile integrale Bestandteile der einstückigen oder einteiligen Faltschablone sind, wobei jene Bereiche oder Teile insbesondere jeweils über Berg- und/oder Talfalten der Faltschablone miteinander verbunden sind.
  • Weiterhin bedeutet vorliegend der Umstand, dass zwei Bereiche oder Teile der Faltschachtel über eine Tal- oder Bergfalte miteinander verbunden sind, dass diese Bereiche auch einstückig aneinander angeformt sind, da sie aus einer durchgehenden bzw. zusammenhängenden Faltschablone gefaltet sind und daher integrale Bestandteile der Faltschablone darstellen. Die Bereiche werden dabei durch die jeweilige Berg- bzw. Talfalte begrenzt. Bei der erfindungsgemäßen Faltschachtel sind bevorzugt grundsätzlich alle Bereiche oder Teile der Faltschachtel einstückig an die Faltschachtel angeformt. Die Faltschablone ist dabei bevorzugt auch einstückig, d.h., integral ausgebildet, d.h., sie ist bevorzugt nicht aus mehreren Teilen zusammengefügt (z.B. durch aneinanderkleben mehrerer Faltschablonen bzw. entsprechender Materiallagen).
  • Talfalten sind vorliegend diejenigen Falten, die bei einer Draufsicht auf eine erste Seite der flach ausgebreiteten Faltschablone, die die Innenseite des späteren Bodens der Faltschachtel umfasst, Talfalten sind bzw. als solche auszubilden sind. Auf der ersten Seite der Faltschablone sind diese vorzugsweise durch entsprechende Nuten vorgegeben. Die Bergfalten sind entsprechend vorzugsweise durch entsprechende Nuten auf einer der ersten Seite abgewandten zweiten Seite der Faltschablone vorgesehen. Eine Markierung von Tal- und Bergfalten auf der ersten Seite der Faltschablone kann jedoch auch rein grafisch vorgenommen werden (z.B. durch Linien etc.) oder in sonstiger Weise (z.B. durch Perforieren). Nuten können generell durch Falzen der Faltschablone ausgebildet werden.
  • Die Faltschablone kann auch als Ausgangsbogen, Zuschnitt oder Materiallage bezeichnet werden. Es handelt sich dabei um ein (im Wesentlichen zweidimensionales) Flächengebilde, das insbesondere flach entlang einer Erstreckungsebene anordenbar ist und faltbar ist (die Dicke der Faltschablone ist bevorzugt wesentlich dünner als die Ausdehnung der Faltschablone entlang jener Erstreckungsebene).
  • Vorzugsweise besteht die Faltschablone aus einem Material wie Papier, Karton oder Pappe. Es sind jedoch alle erdenklichen faltbaren Materialen denkbar, auch Materialmischungen bzw. Zusammensetzungen aus verschiedenen Materialen, solange eine zusammenhängende, einstückige Faltschablone vorhanden ist (siehe oben).
  • Bevorzugt ist vorgesehen, dass die besagte zweite Talfalte in einem spitzen Winkel zum Boden an einer nach außen gewandten Außenseite des einen Seitenwandbereichs verläuft. D.h., die beiden besagten Umklappbereiche liegen übereinander vor dem zugeordneten Seitenwandbereich und bilden aufgrund der zweiten Talfalte eine Kante aus, bzw. von außen gesehen eine Bergfalte, die von außen sichtbar entlang der nach außen gewandten Außenseite des betreffenden Seitenwandbereichs verläuft. Die Seitenwandbereiche können auch mehrlagig ausgebildet bzw. angeordnet sein (d.h. mehrere Lagen der Faltschablone aufweisen)
  • Grundsätzlich werden bevorzugt alle vorhandenen Umklappbereichspaare (die jeweils durch zwei über eine zweite Talfalte miteinander verbundene Umklappbereiche gebildet sind bzw. zumindest diese aufweisen) auf zugeordnete Seitenwandbereiche geklappt, und zwar bevorzugt in einer vordefinierten Umlaufrichtung, die parallel zum Boden umläuft, d.h., entweder rechts- oder linksdrehend.
  • Entsprechend erstrecken sich bevorzugt bei der erfindungsgemäßen Faltschachtel an allen nach außen gewandten Außenseiten der Seitenwandbereiche bzw. Seitenwände jeweils sichtbar und geneigt zum Boden jene zweiten Talfalten (von außen gesehen in der Form von entsprechenden Bergfalten) zwischen den jeweiligen beiden (aufeinander gefalteten) Umklappbereichen, wobei insbesondere die jeweiligen beiden Umklappbereiche und die zugeordneten Seitenwandbereiche, auf die die jeweiligen beiden Umklappbereiche geklappt sind je eine Seitenwand der Faltschachtel bilden. Die jeweilige Seitenwand kann dabei noch weitere Bereiche der Faltschablone umfassen.
  • Bevorzugt ist vorgesehen, dass sich die zweiten Talfalten bzw. die sichtbaren Kanten diagonal über den jeweiligen Seitenwandbereich erstrecken, wobei die zweiten Talfalten jeweils in einem spitzen Winkel zum Boden verlaufen, der bei rechtwinkligem Boden der Faltschachtel insbesondere 45° beträgt. Andere Winkelwerte sind auch denkbar und ergeben sich insbesondere aus der jeweiligen Geometrie des Bodens der Faltschachtel.
  • Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass ein Umklappbereichspaar auf mehr als einen Seitenwandbereich gefaltet ist. So können die über die zweiten Talfalten zusammenhängenden Umklappbereiche jeweils auch noch auf weitere benachbarte Seitenwandbereiche gefaltet sein, so dass sich die zweiten Talfalten bzw. die entsprechenden, sichtbaren Kanten der Faltschachtelt zum Boden geneigt über mehr als einen Seitenwandbereich erstrecken, wobei auf diese Weise insbesondere eine Höhenentwicklung der Faltschachtel realisiert wird. D.h., die besagten zweiten (strukturverstärkenden) Talfalten umlaufen insbesondere die Faltschachtel.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung sind die Umklappbereiche dreieckförmig ausgebildet. Die Seitenwandbereiche sind bevorzugt rechteckförmig ausgebildet. Bei kubischen Faltschachteln können die Umklappbereiche jeweils eine dreieckförmige Hälfte eines zugeordneten Seitenwandbereiches verdecken.
  • Das erfindungsgemäße, auch als „Fold-Up Green“ bezeichnete Konstruktionsprinzip ermöglicht gegenüber bekannten Standardfaltschachteln mit einer vergleichbaren Größe und Stabilität eine signifikante Materialeinsparung, da z.B. zur Herstellung der Faltschachtel Papier statt Karton respektive Karton statt Pappe verwendet werden kann.
  • Diese Nachhaltigkeit der Materialnutzung ist eine Folge der Strukturprinzipien der erfindungsgemäßen Faltschachtel, deren zugrundeliegende Faltschablone bzw. Materiallage insbesondere ohne Aus- und ohne Einschnitte auskommt, d.h., die Faltschablone weist eine konvex polygonale Außenkontur auf (insbesondere rechteckig, insbesondere quadratisch) bevorzugt ohne weitere Ein- oder Ausschnitte, so dass bei der Herstellung der Faltschachtel aus der Faltschablone kein Verschnitt von Material vorkommt und damit auch kein Abfall. Mit dem Wegfall des Ausstanzens einzelner Teile der Faltschablone fällt zugleich ein ganzer Produktionsschritt weg. Schließlich trägt die Nutzung der Faltschablone als Ganzes maßgeblich zur Vergrößerung der Stabilität der Faltschachtel bei, z.B. aufgrund der schräg an den Außenseiten der Seitenwände verlaufenden zweiten (Tal)falten (bzw. von außen gesehen Bergfalten), die die Tragstruktur der erfindungsgemäßen Faltschachtel verstärken. Die erfindungsgemäße Faltschachtel ist daher im Ergebnis selbstragend ausgebildet. Darüber hinaus erhält die erfindungsgemäße Faltschachtel durch den in der Regel gegebenen Wegfall von Aus- und Einschnitten in ihrer Faltschablone neben einer frei nutzbaren Außenseite auch eine ebenso frei nutzbare Innenseite.
  • Damit erlangt die erfindungsgemäße Faltschachtel auch das Potential eines doppelseitigen Informationsträgers. Dies führt zu einer grundlegenden Funktionserweiterung der Faltschachtel. Zusätzliche Informationsträger, wie Produktinformationen und Gebrauchsanleitungen, sind überflüssig, da die Faltschablone bzw. Faltschablone bzw. die wieder auseinander gefaltete Faltschachtel selbst als Träger der genannten Informationen oder sonstiger Informationen (z.B. Werbung) dienen kann.
  • Die erfindungsgemäßen Faltschachteln benötigen zum Verschließen nicht zwingend ein Verbundmedium wie z.B. Klebstoff oder Klebeband, wenn gleich ein solches Verbundmedium z.B. lokal verwendet werden kann, um einzelne Teile der Faltschachtel, insbesondere Griffteile/Griffbereiche oder Deckelteile aneinander zu fixieren. In der Folge können die erfindungsgemäßen Faltschachteln daher nicht nur leicht geöffnet werden, sondern können auch ebenso leicht wieder verschlossen werden. Dies beinhaltet auch die Möglichkeit einer anderweitigen Nutzung einer erfindungsgemäßen Faltschachtel als Behältnis. Ggf. können einzelnen Teile/Bereiche der Faltschachtel zusätzlich miteinander verbunden werden, z.B., zwei aneinander anliegende Griffteile oder Griffbereiche der Faltschachtel, und zwar vorzugsweise durch klammerloses Heften, wobei eine Lasche der übereinander liegenden Teile/Bereiche ausgebildet wird (z.B. durch Stanzen), die umgelegt wird, um die beiden Teile oder Bereiche zusammenzuhalten.
  • Das vorliegend auch als „Fold-Up Green“ bezeichnete Konzept beruht insbesondere ausschließlich auf dem Prozess des Faltens (wobei Falten hier auch das maschinelle Falzen als vorbereitenden Schritt umfassen kann sowie ggf. Perforieren oder sonstige vorbereitende Maßnahmen zur Ausbildung von Falten) und ermöglicht damit, dass die erfindungsgemäßen Faltschachteln nach der jeweiligen Nutzung leicht wieder entfaltbar und zusammenlegbar sind. Durch das Fehlen von Klebestoff oder Klebeband besteht zudem eine Materialreinheit, so dass die erfindungsgemäßen Faltschachteln besonders einfach entsorgt und vollständig wieder verwertet werden können.
  • Bevorzugt ist weiterhin der Boden der Faltschachtel - bezogen auf einen flach entlang einer Ebene ausgebreiteten Zustand der verwendeten Faltschablone - in der Mitte der Faltschablone angeordnet oder alternativ außerhalb der Mitte.
  • Bevorzugt weist der Boden eine (bevorzugt konvex) polygonale Form bzw. Außenkontur auf, wobei insbesondere die mögliche Geometrie des Bodens der Faltschachtel vom gleichseitigen, gleichschenkligen, ungleichseitigen und rechtwinkligen Dreieck über das Quadrat, das Rechteck, die Raute, das Parallelogramm und das Trapez bis zum regelmäßigen sowie unregelmäßigen Fünfeck, Sechseck, Siebeneck, Achteck und weiteren Polygonen reicht.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass auch die Faltschablone - bezogen auf einen flach entlang einer Ebene ausgebreiteten Zustand der Faltschablone - eine (vorzugsweise konvex) polygonale Form aufweist, insbesondere ohne Ausschnitte oder Einschnitte.
  • Gemäß einer Variante der erfindungsgemäßen Faltschachtel ist vorgesehen, dass diese z.B. zur Verstärkung der Faltschablone bzw. Faltschachtel zumindest eine vor einem Falten der Seitenwandbereiche ausgebildete Tal- oder Bergfalte erhält, die sich durchgehend von einem Rand der Faltschablone zu einem gegenüberliegenden Rand der Faltschablone erstreckt. Hierdurch können Teile der Faltschablone bzw. Faltschachtel doppellagig angelegt werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass die Faltschablone eine vor einem Falten der Seitenwandbereiche ausgebildete Talfalte und eine dazu parallele, vor einem Falten der Seitenwandbereiche ausgebildete Bergfalte erhält, so dass die Faltschablone z.B. abschnittsweise zumindest dreilagig angeordnet ist. Weiterhin kann die solchermaßen vorgefaltete Faltschablone ein weiteres derartige Tal- und Bergfaltenpaar erhalten, das die vorgenannte parallele Tal- und Bergfalte kreuzt (z.B. rechtwinklig).
  • Gemäß einer Variante der Erfindung ist vorgesehen, dass die erfindungsgemäße Faltschachtel einen Deckel zum Verschließen der Faltschachtel aufweist, so dass die Faltschachtel allseitig verschließbar ist.
  • Ein derartiger Deckel ist dabei bevorzugt wiederum einstückig an zumindest einen Seitenwandbereich der Faltschachtel (z.B. über eine oder mehrere Talfalten) angeformt, wobei insbesondere der Deckel zumindest einen einstückig an den Deckel angeformten bzw. einen einstückig vom Deckel aufgerichteten, insbesondere dreieckförmigen Griff aufweist.
  • Vorzugsweise weist der Deckel zumindest ein erstes Deckelteil auf, das insbesondere parallel zum Boden angeordnet ist. Dieses mindestens eine erste Deckelteil ist vorzugsweise einstückig an einen Seitenwandbereich sowie insbesondere auch einstückig an die beiden sich beidseitig an den einen Seitenwandbereich anschließenden Umklappbereiche angeformt. Hierbei weist das mindestens eine erste Deckelteil ein insbesondere dreieckförmiges Griffteil auf, das bevorzugt einstückig an eine Basis des ersten Deckelteils angeformt ist bzw. aus der Basis des ersten Deckelteils aufgerichtet ist und von dieser absteht (bzw. von dieser aufrichtbar ist) und insbesondere einen vordefinierten Winkel, insbesondere 45°, mit dem einen Seitenwandbereich einschließt.
  • Der Deckel kann natürlich auch mehrere Deckelteile aufweisen, je nach Ausbildung des Bodens der Faltschachtel bzw. der Faltschablone.
  • Insbesondere bei einem quadratischen oder rechteckigen Boden weist der Deckel bevorzugt ein zweites Deckelteil auf, wobei insbesondere das zweite Deckelteil wiederum einstückig an einen weiteren Seitenwandbereich angeformt ist, der insbesondere dem besagten einen Seitenwandbereich (an dem das andere Deckelteil vorgesehen ist) gegenüber liegt.
  • Weiterhin ist bevorzugt auch das zweite Deckelteil einstückig an die beiden sich beidseitig an den weiteren Seitenwandbereich anschließenden Umklappbereiche angeformt, wobei insbesondere auch das zweite Deckelteil ein insbesondere dreieckförmiges Griffteil aufweist, das einstückig an eine Basis des zweiten Deckelteils angeformt ist und von diesem absteht und/oder vom diesem aufrichtbar ist (siehe oben) und dabei bevorzugt einen vordefinierten Winkel, insbesondere 45°, mit dem weiteren Seitenwandbereich einschließt.
  • Es ist natürlich auch möglich, dass der Deckel bzw. dessen Deckelteile keinen Griff bzw. kein Griffteil aufweist, sondern lediglich zum Verschließen der Faltschachtel dient.
  • Weiterhin ist bevorzugt vorgesehen, dass insbesondere zum Verschließen der erfindungsgemäßen Faltschachtel das erste Deckelteil mit dem zweiten Deckelteil verbindbar bzw. in Eingriff bringbar ist, insbesondere durch Ineinanderschieben und/oder Aufeinanderlegen der beiden Deckelteile.
  • Weiterhin können das erste Griffteil und/oder das zweite Griffteil jeweils für sich einen dreieckförmigen Griff der Faltschachtel bilden, wobei insbesondere die beiden Griffe parallel zueinander verlaufen. Alternativ können die beiden Griffteile gemeinsam einen dreieckförmigen Griff der Faltschachtel bilden, z.B. wenn der eine Griffteil in den anderen Griffteil beim Anordnen/zur Anlage bringen der Deckelteile eingeführt wird oder auf diesen gelegt wird.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung sollen durch die nachfolgenden Figurenbeschreibungen von Ausführungsbeispielen anhand der Figuren erläutert werden. Es zeigen:
    • 1 - 4 Draufsichten auf Faltschablonen für erfindungsgemäße kubische Faltschachteln;
    • 5 - 8 perspektivische Ansichten des Aufrichtens einer erfindungsgemäßen kubischen Faltschachtel;
    • 9 - 13 Draufsichten auf Faltschablonen für erfindungsgemäße kubische Faltschachteln, die durch Ausbilden von zusätzlichen, durchgehenden Falten verstärkt werden;
    • 14 - 15 Draufsichten auf Faltschablonen für erfindungsgemäße kubische Faltschachteln;
    • 16 eine Draufsicht auf eine Faltschablone für eine erfindungsgemäße kubische Faltschachtel;
    • 17 - 21 perspektivische Ansichten des Aufrichtens einer erfindungsgemäßen kubischen Faltschachtel;
    • 22 - 23 Draufsichten auf Faltschablonen für eine erfindungsgemäße doppeltkubische Faltschachtel;
    • 24 - 27 perspektivische Ansichten des Aufrichtens einer erfindungsgemäßen doppelt-kubischen Faltschachtel;
    • 28 - 29 Draufsichten auf Faltschablonen für eine erfindungsgemäße dreifachkubische Faltschachtel;
    • 30 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen dreifach-kubischen Faltschachtel;
    • 31 - 32 Draufsichten auf Faltschablonen für eine erfindungsgemäße quaderförmige Faltschachtel;
    • 33 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen quaderförmigen Faltschachtel;
    • 34 - 35 Draufsichten auf Faltschablonen für eine erfindungsgemäße kubische Faltschachtel ohne Griff;
    • 36 - 38 perspektivische Ansichten eines Aufrichtens einer erfindungsgemäßen kubischen Faltschachtel ohne Griff;
    • 39 - 40 Draufsichten auf Faltschablonen für eine erfindungsgemäße dreieckförmige Faltschachtel;
    • 41 - 43 eine perspektivische Ansichten eines Aufrichtens einer erfindungsgemäßen dreieckförmigen Faltschachtel;
    • 44 - 45 Draufsichten auf Faltschablonen für eine erfindungsgemäße sechseckförmige Faltschachtel;
    • 46 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen sechseckförmigen Faltschachtel;
  • Das anhand der nachfolgenden Figuren exemplarisch dargestellte erfindungsgemäße Verfahren bzw. die hierbei verwendeten Faltschablonen M sowie daraus gefaltete Faltschachteln K1 bis K8 erlauben sowohl ein manuelles Falzen und Falten als auch ein maschinelles Falzen und Falten der Faltschablonen M sowie auch ein maschinelles Aufrichten, Befüllen und Verschließen der Faltschachteln K1 bis K8 - ohne insbesondere Stanzen und Kleben zu müssen, wobei natürlich einzelne Bereiche/Teile einer erfindungsgemäßen Faltschachtel 1 im Bedarfsfalle aneinander mit Klebemitteln fixiert werden können.
  • In allen in den Figuren dargestellten Faltschablonen M sind (bezüglich der gezeigten Draufsicht der jeweiligen Faltschablone M) die herzustellenden Talfalten (z.B. T, T', T") bzw. entsprechende Nuten N', N", N'" durch gestrichelte Linien dargestellt, wohingegen Bergfalten (z.B. B) bzw. entsprechende Nuten (z.B. N") als gestrichelte Linien mit einzelnen quer verlaufenden Querstrichen angedeutet sind. Die jeweils gezeigte Seite der jeweiligen Faltschablone M ist deren erste Seite, die die spätere Innenseite des Bodens aufweist. Nuten für Bergfalten sind daher auf der der ersten Seite abgewandten zweiten Seite der jeweiligen Faltschablone M auszubilden.
  • Das vorliegende, auch als „Fold-Up Ggreen“ bezeichnete Konzept zur Konstruktion von Faltschachteln basiert insbesondere gemäß den Figuren auf folgenden Strukturprinzipien:
    • - Anordnung des Bodens 2 der Faltschachtel K1 bis K8 in der Mitte des Ausgangsbogens (Faltschablone) M, d.h. in der Mitte der Faltschablone M (als Bodenbereich 20), wobei je nach Geometrie der Faltschachtel K1 bis K8 der Boden 2 bzw. Bodenbereich 20 ggf. auch außerhalb der Mitte der Faltschablone M angeordnet sein kann,
    • - Nutzung der gesamten Schablone M der Faltschachtel K1 bis K8 als ein insbesondere regelmäßiger Bogen ohne Ausschnitte und ohne Einschnitte mit konvex polygonaler Außenkontur M', wobei jedoch je nach Ausbildung des oberen Verschlusses, d.h. des Deckels 60 der Faltschachtel K1 bis K8 oder der Geometrie der Faltschachtel K1 bis K8, die Schablone M auch einige Einschnitte oder Ausschnitte aufweisen kann, insbesondere um Deckelteile auf technologisch einfachste Weise miteinander in Eingriff zu bringen (derartige Ein- und Ausschnitte sind jedoch nicht zwingend erforderlich)
    • - Anordnung der zweite Talfalten T' (von außen gesehen Bergfalten) der Faltschachtel K1 bis K8 weitgehend an den Außenseiten 30a der Seitenwandbereiche 30 bzw. der Faltschachtel K1 bis K8, d.h. nach außen gekehrt und damit zugleich als hervorstechendes neuartiges Struktur- und Designelement sichtbar,
    • - Erzeugung von insbesondere 45°-Falten (zweite Talfalten T') an den Außenseiten der Faltschachtel (K1 bis K8) in jeweils gleichlaufender Umfangsrichtung U, d.h. entweder links- oder aber rechtsdrehend (bezüglich des Bodens 2 wird der besagte Winkel als Winkel W der zweiten Talfalten T' in den Figuren angegeben). Je nach Geometrie der Faltschachtel K1 bis K8 können diese schräg verlaufenden Falten (zweite Talfalten T') auch eine Neigung bzw. Winkel W von weniger oder von mehr als 45° aufweisen (z.B. bei dreieckförmigen Faltschachteln K7 gemäß 43).
    • - Vorzugsweise Erzeugung eines dreieckigen Griffes 70 mit diagonaler Ausrichtung an der Oberseite bzw. dem dort vorgesehenen Deckel 60 der Faltschachtel K1, K3 - K7 der je nach Bedarf umlegbar und wieder aufrichtbar ist, wobei je nach Geometrie der Faltschachtel auch mehr als ein Griff 70 vorgesehen werden können (z.B. Faltschachteln K6 bis K8). Ferner kann je nach Geometrie der Faltschachtel oder je nach Verschluss der Faltschachtel auch ganz auf einen Griff verzichtet werden (z.B. Faltschachtel K2).
    • - Ggf. Einfügung von horizontalen oder vertikalen Berg- respektive Talfalten an zwei Rändern oder durch die Mitte der Schablone zur ergänzenden Stabilisierung der Faltschachtel oder zur Vergrößerung der Faltschachtel ohne Stabilitätsverlust. 9 zeigt diesbezüglich eine Faltschablone 9 für eine kubische Faltschachtel K1 bei der zusätzliche Talfalten T1, T2 sich zwischen zwei gegenüberliegenden Rändern R1, R2 der Faltschablone M erstrecken, so dass z.B. die Seitenwände 3 der Faltschachtel K1 verstärkt werden. Gemäß 10 betrifft die Verstärkung z.B. auch den Boden 2 der Faltschachtel K1. Dies gilt auch für 11, wobei sich die um die beiden Talfalten T1, T2 gefalteten Bereiche der Faltschablone M im Bereich des Bodens 2 zusätzlich überlappen. Gemäß 12 erstreckt sich eine Bergfalte B1 und eine parallele Talfalte T1 zwischen den beiden Rändern R1, R2, so dass der Boden 2 der Faltschachtel K1 bzw. der entsprechende Bodenbereich 20 der Faltschablone M dreilagig wird. In der 13 sind weiterhin eine weitere Berg- bzw. Talfalte B2, T2 die sich zwischen gegenüberliegenden Rändern R3, R4 erstrecken, vorhanden, die die bereits ausgebildeten Tal- bzw. Bergfalten T1, B1 rechtwinklig kreuzen, so dass eine noch weitergehende Verstärkung der Faltschablone M erreicht wird.
    • - Die mögliche Geometrie des Bodens 2 der jeweiligen Faltschachtel bzw. des entsprechenden Bodenbereichs 20 der zugehörigen Faltschablone M reicht vom gleichseitigen, gleichschenkligen, ungleichseitigen und rechtwinkligen Dreieck über das Quadrat, das Rechteck, die Raute, das Parallelogramm und das Trapez bis zum regelmäßigen sowie unregelmäßigen Fünfeck, Sechseck, Siebeneck, Achteck und weiteren Polygonen (siehe jeweils Außenkontur M').
    • - Die Höhe der Faltschachtel kann das Einfache oder Mehrfache einer Kantenlänge des jeweiligen Bodens 2 ausmachen. Auch beliebige gleichmäßige und ungleichmäßige Zwischenstufen davon sind möglich. Die Höhenentwicklung der erfindungsgemäßen Faltschachtel erfolgt in der Regel rechtwinklig zum Boden 2. Die Höhenentwicklung der Faltschachtel kann aber auch in nicht-rechtwinkliger Verschiebung zum Boden 2 verlaufen. Es sind sowohl eine Verjüngung oder Verbreiterung nach oben als auch ein Strecken von Ecke zu Ecke oder ein Verdrehen der Seitenflächen oder anderweitiges Verformen möglich.
    • - Der obere Abschluss der Faltschachtel, d.h. ihr Deckel 60, verläuft vorzugsweise parallel zum Boden 2 der Faltschachtel. Die Seitenwände 3 der Faltschachtel, die die Seitenwandbereiche 30 aufweisen, erstrecken sich ausgehend vom Boden 2 zum Deckel 60. Weiterhin sind jedoch auch schräge Verlaufsformen des Deckels 60 gegenüber dem Boden 2 der jeweiligen Faltschachtel K1 bis K8 möglich, wie überhaupt andere Formen des Deckels.
  • Nachfolgend werden anhand von Figuren einige Ausführungsbeispiele von erfindungsgemäßen Faltschachteln dargestellt.
  • Die 1, 2, 3 und 4 zeigen eine Faltschablone bzw. Ausgangsbogen M für eine Faltschachtel K1 in Form eines Kubus mit Griff 70, d.h. die Höhe, Breite und Tiefe der Faltschachtel K1 sind gleichgroß und alle Winkel zwischen Boden 2 und den (vier) angrenzenden Seitenwänden 3, zwischen angrenzenden Seitenwänden 3, sowie zwischen dem Deckel 60 und angrenzenden Seitenwänden 3 sind rechte Winkel (vgl. 8).
  • Die Faltschablone M der Faltschachtel K1 gemäß 5 bis 8 mit Griff 70 besteht aus einem rechteckigen Bogen (rechteckige Außenkontur M') mit dem Kantenverhältnis 5:3 sowie Nuten (z.B. N, N', N", N'") auf beiden Seiten für Bergfalten (z.B. B) sowie Talfalten (z.B. T, T', T"). Die Faltschablonen M gemäß 1 bis 4 weisen Seitenwandbereiche 30 sowie Deckelbereiche 61, 62 und Griffbereiche 71, 72 auf. Aus den Deckel- und Griffbereichen 61, 62, 71, 72 ergeben sich das erste bzw. zweite Deckelteil 601, 602. Aus den Griffbereichen 71, 72 das erste und zweite Griffteil 701, 702, die den Griff 70 ergeben, der im Winkel W von 45° zur Seitenwand 3 verläuft. Derartige Deckelbereiche 61, 62 bzw. Griffbereiche (sofern ein Griff vorhanden) 71, 72 gibt es auch bei den anderen Faltschachteln. Bei der dreieckigen Faltschachtel K7 gibt es Griffbereiche 71, 72, 73; bei der sechseckigen Faltschachtel K8 sind die Deckelbereiche mit dem Bezugszeichen 61 bezeichnet.
  • Die linksdrehende Variante (vgl. Umfangsrichtung U) der Faltschablone M mit Griff 70 ist in 1 gezeigt. Die rechtsdrehende Variante (vgl. Umfangsrichtung U) mit Griff 70 in 2.
  • Eine weitere linksdrehende Variante der Faltschablone M mit verschließbarem Griff 70 ist in 3 dargestellt. 4 zeigt die rechtsdrehende Variante der Faltschablone M mit verschließbarem Griff 70.
  • Das linksdrehende Aufrichten und Verschließen der kubischen Faltschachtel K1 mit Griff 70 erfolgt vorzugsweise in sechs Schritten:
    • - Hochfalten der Seitenwandbereiche 30 gemäß 5,
    • - Verdrehen der Umklappbereiche 32a, 32b linksherum in Umfangsrichtung U gemäß 6
    • - Herunterfalten des ersten Deckelteils 601 gemäß 7
    • - Herunterfalten des zweiten Deckelteils 602,
    • - Ineinanderschieben der beiden Deckelteile 8a (oder Übereinanderlegen, so dass das zweite Deckelteil 602 gemäß 7 das erste Deckelteil 601 vollständig überdeckt), und
    • - insbesondere Verschließen des Griffes 70 gemäß 8 auf der Basis der Faltschablone gemäß 3.
  • Das rechtsdrehende Ausrichten und Verschließen der kubischen Faltschachtel K1 mit Griff erfolgt in Analogie zur linksdrehenden Faltschablone.
  • Die 34 und 35 zeigen Faltschablonen M für eine kubische Faltschachtel K2 ohne Griff 70. Die Geometrie dieser kubischen Faltschachtel K2 ohne Griff 70 ist wiederum ein Kubus, d.h. Höhe, Breite und Tiefe sind gleich groß und alle Winkel (siehe oben) sind rechte Winkel.
  • Die Faltschablone M dieser kubischen Faltschachtel K2 ohne Griff 70 besteht aus einem rechteckigen Bogen bzw. einem Bogen mit rechteckiger Außenkontur M' mit dem Kantenverhältnis 5:3 sowie Nuten (z.B. N, N', N", N'") auf beiden Seiten für Bergfalten (z.B. B) respektive für Talfalten (z.B. T, T', T"). 34 zeigt die linksdrehende Variante und 35 die rechtsdrehende (vgl. Umfangsrichtungen U).
  • Das linksdrehende Aufrichten und Verschließen der weiteren kubischen Faltschachtel K2 ohne Griff erfolgt vorzugsweise in fünf Schritten:
    • - Hochfalten der Seitenwandbereiche 30 gemäß 5,
    • - Verdrehen der Umklappbereiche 32a, 32b linksherum in Umfangsrichtung U gemäß 6,
    • - Herunterfalten des ersten Deckelteils 601 gemäß 36,
    • - Herunterfalten des zweiten Deckelteiles 602 gemäß 37, und
    • - Ineinanderschieben der beiden Deckelteile 601, 602 gemäß 38 zur Ausbildung des (flachen) Deckels 60.
  • Das rechtsdrehende Aufrichten und Verschließen der kubischen Faltschachtel K2 ohne Griff 70 erfolgt in Analogie zum linksdrehenden Aufrichten/Verschließen.
  • Weiterhin erfolgt die Konstruktion aller Faltschachteln mit quadratischem Boden und ohne Griff in Analogie.
  • Weiterhin kann mit Vorteil die Faltschablone M der kubischen Faltschachtel (mit und ohne Griff) K1, K2 durch zwei zusätzliche Talfalten T1, T2 an zwei Rändern der Faltschablone stabilisiert werden (siehe oben). Hierzu gibt es insbesondere drei Möglichkeiten:
    • - Faltschablone M mit dem Kantenverhältnis 5:5 gemäß 9,
    • - Faltschablone M mit dem Kantenverhältnis 6:5 gemäß 10,
    • - Faltschablone M mit dem Kantenverhältnis 7:5 gemäß 11,
    oder durch eine Bergfalte B1 und eine Talfalte T1 durch die Mitte der Faltschablone M:
    • - Faltschablone M mit dem Kantenverhältnis 5:5 gemäß 12,
    oder durch zwei sich kreuzende Bergfalten B1, B2 und zwei sich kreuzende Talfalten T1, T2 durch die Mitte der Faltschablone M:
    • - Faltschablone mit dem Kantenverhältnis 7:5 (vgl. 13).
  • Als Ergebnis dieser Stabilisierungen entsteht jeweils wieder eine Faltschablone M mit dem Kantenverhältnis 5:3 gemäß 1 (linksdrehend) bzw. gemäß 2 (rechtsdrehend).
  • Die 14 und 15 zeigen jeweils eine Faltschablone M für eine weitere kubische Faltschachtel K3, deren Geometrie wiederum ein Kubus ist, d.h. Höhe, Breite und Tiefe sind gleich groß und alle Winkel sind rechte Winkel (siehe oben).
  • Die Faltschablone M der weiteren kubischen Faltschachtel K3 besteht aus einem quadratischen Bogen M (d.h. quadratische Außenkontur M') mit dem Kantenverhältnis 1:1 sowie Nuten (z.B. N, N', N", N'") auf beiden Seiten für Berg- bzw. Talfalten (z.B. B bzw. T, T', T"). Die linksdrehende Variante ist in 14, die rechtsdrehende Variante in 15 gezeigt (vgl. jeweils Umfangsrichtungen U).
  • Das linksdrehende Aufrichten und Verschließen dieser weiteren kubischen Faltschachtel K3 erfolgt vorzugsweise in sieben Schritten:
    • - Stabilisieren der Faltschablone gemäß 16 (falten der äußeren Bereiche um Talfalte T1 bzw. T2),
    • - Hochfalten der Seitenwandbereiche 30 gemäß 17,
    • - Verdrehen der Umklappbereiche 32a, 32b linksherum in Umfangsrichtung U (vgl. 17) gemäß 18,
    • - Herunterfalten des ersten Deckelteils 601 gemäß 19a oder 19,
    • - Herunterfalten des zweiten Deckelteils 602 gemäß 20,
    • - Ineinanderschieben (oder Aufeinanderlegen) der beiden Deckelteile 601, 602, sowie
    • - insbesondere Verschließen des Griffes 70 (bei ineinander geschobenen Deckelteilen) gemäß 21.
  • Das rechtsdrehende Aufrichten und Verschließen dieser weiteren kubischen Faltschachtel K3 erfolgt in Analogie zum linksdrehenden Aufrichten/Verschließen.
  • Eine weitere Stabilisierung der Faltschablone M gemäß 14 und 15 der weiteren kubischen Faltschachtel K3 kann analog zur Stabilisierung der Faltschablone M der oben erläuterten kubischen Faltschachtel K1, K2 erfolgen (vgl. 9 bis 13).
  • Die 22 und 23 zeigen Faltschablonen M für eine doppelkubische Faltschachtel K4. Die Geometrie dieser Faltschachtel K4 ist ein doppelter aufrechter Kubus, d.h. Breite und Tiefe sind gleich groß und die Höhe beträgt das Doppelte der Breite bzw. Tiefe und alle Winkel sind rechte Winkel.
  • Die Faltschablone M der doppelkubischen Faltschachtel K4 besteht aus einem rechteckigen Bogen (mit rechteckiger Außenkontur M') mit dem Kantenverhältnis 7:5 sowie Nuten (z.B. N, N', N", N'") auf beiden Seiten für Berg- bzw. Talfalten (z.B. B bzw. T, T', T"). Die linksdrehende Variante ist in 22 gezeigt, die rechtsdrehende in 23 (vgl. Umfangsrichtungen U).
  • Das linksdrehende Aufrichten und Verschließen der Faltschachtel K4 erfolgt vorzugsweise in drei Schritten:
    • - Hochfalten der Seitenwandbereiche 30 gemäß 24,
    • - Verdrehen der Umklappbereiche 32a, 32b zweifach linksherum entlang der Umfangsrichtung U gemäß 25 und 26 (d.h. die besagten zweiten Talfalten T' erstrecken sich geneigt entlang zweier Seitenwandbereiche 30 bzw. Seitenwände 3 der Faltschachtel K4),
    • - Herunterfalten und Ineinanderschieben beider Deckelteile 601, 602 gemäß 27.
  • Das Verschließen des Griffes erfolgt hier nicht durch Falten.
  • Das rechtsdrehende Aufrichten und Verschließen der Faltschachtel K4 erfolgt in Analogie zum linksdrehenden Aufrichten/Verschließen.
  • Eine Stabilisierung der Faltschablone (22 und 23) der Doppelkubus-Faltschachtel K4 kann analog zur Stabilisierung der Faltschablone der Faltschachtel K1, K2 erfolgen (vgl. 9 bis 13).
  • Die 28 und 29 zeigen eine weitere Faltschablone M für eine Faltschachtel K5 in Form eines aufrechten Dreifach-Kubus. Die Geometrie der Faltschachtel K5 ist ein dreifacher aufrechter Kubus, d.h. Breite und Tiefe sind gleich groß und die Höhe beträgt das Dreifache der Breite bzw. Tiefe und alle Winkel sind rechte Winkel.
  • Die Faltschablone M der Faltschachtel K5 besteht aus einem rechteckigen Bogen (mit rechteckiger Außenkontur M') mit dem Kantenverhältnis 9:7 sowie Nuten (z.B. N, N', N", N'") auf beiden Seiten für Berg- bzw. Talfalten (z.B. B bzw. T, T', T"). Die linksdrehende Variante ist in der 28 gezeigt, die rechtsdrehende Variante in der 29 (vgl. Umfangsrichtungen U).
  • Das linksdrehende Aufrichten und Verschließen der Faltschachtel K5 erfolgt vorzugsweise in vier Schritten:
    • - Hochfalten analog doppelkubischer Faltschachtel K4 (vgl. 24),
    • - Verdrehen dreifach linksherum in Umfangsrichtung U analog Faltschachtel K4 (vgl. 25 und 26), wobei sich nun die Umklappbereiche 32a, 32b bzw. die besagten zweiten Talfalten T' entlang dreier benachbarter Seitenwandbereiche 30 bzw. Seitenwände 3 der Faltschachtel K5 erstrecken),
    • - Herunterfalten beider Deckelteile 601, 602 analog Faltschachtel K4 (27),
    • - Ineinanderschieben beider Deckelteile 601, 602 und insbesondere Verschließen des Griffes 70 (vgl. 30).
  • Das rechtsdrehende Aufrichten und Verschließen der dreifach-kubischen Faltschachtel K5 erfolgt in Analogie zum linksdrehenden Aufrichten/Verschließen.
  • Eine Stabilisierung der Faltschablone M der Faltschachtel K5 kann analog zur Stabilisierung der Faltschablone der Faltschachtel K1, K2 erfolgen (vgl. 9 bis 13).
  • Die 31 und 32 zeigen weitere Faltschablonen M für eine Faltschachtel K6 in Form eines Quaders. D.h., die Geometrie der Faltschachtel K6 ist ein aufrechter Quader, d.h. die Breite und die Höhe sind doppelt so groß wie die Tiefe und alle Winkel sind rechte Winkel.
  • Die Faltschablone M der Faltschachtel K6 besteht aus einem rechteckigen Bogen (mit rechteckiger Außenkontur M') mit dem Kantenverhältnis 8:5 sowie mit Nuten (z.B. N, N', N", N'") auf beiden Seiten für Berg- bzw. Talfalten (z.B. B bzw. T, T', T"). Die linksdrehende Variante zeigt 31, die rechtsdrehende 32.
  • Das linksdrehende Aufrichten und Verschließen der Faltschachtel K6 erfolgt vorzugsweise in drei Schritten:
    • - Hochfalten der Seitenwandbereiche 30 analog doppelkubischer Faltschachtel K4 (vgl. 24),
    • - Verdrehen ein- bzw. zweifach linksherum der Umklappbereiche 32a, 32b in Umfangsrichtung U analog Faltschachtel K4 (vgl. 25 und 26),
    • - Herunterfalten und Ineinanderschieben beider Deckelteile 601, 602 sowie Errichtung von zwei parallel verlaufenden Griffen 70 (vgl. 33).
  • Das Verschließen des Griffes 70 erfolgt hier nicht durch Falten.
  • Das rechtsdrehende Aufrichten und Verschließen der Faltschachtel K6 erfolgt in Analogie zum linksdrehenden Aufrichten/Verschließen.
  • Eine Stabilisierung der Faltschablone M der Faltschachtel K6 kann analog der Stabilisierung der Schablone M der Faltschachtel K1, K2 erfolgen (vgl. 9 bis 13).
  • Weiterhin zeigen die 39 und 40 Faltschablonen M für eine dreieckförmige Faltschachtel K7. Die Geometrie dieser Faltschachtel K7 ist ein aufrechtes Prisma, d.h., der Boden 2 bzw. Bodenbereich 20 ist ein gleichseitiges Dreieck, über dem sich rechtwinklig ein Körper errichtet.
  • Die Schablone der Faltschachtel K7 besteht aus einem Bogen in Form eines gleichseitigen Dreiecks (mit entsprechend dreieckförmiger Außenkontur) mit Nuten (z.B. N, N', N", N'") auf beiden Seiten für Bergfalten bzw. Talfalten (z.B. B bzw. T, T', T"). Die linksdrehende Variante ist in 39 gezeigt, die rechtsdrehende in 40.
  • Das linksdrehende Aufrichten und Verschließen der Faltschachtel K7 erfolgt vorzugsweise in drei Schritten:
    • - Hochfalten der Seitenwandbereiche 30 gemäß 41,
    • - zweifaches Verdrehen der Umklappbereiche 32a, 32b gemäß 42,
    • - Herunterfalten und Verschließen der Deckelteile sowie Errichtung von drei zur Mitte hin verlaufender Griffe 70 gemäß 43.
  • Das feste Verschließen der Griffe 70 erfolgt hier nicht durch Falten.
  • Das rechtsdrehende Aufrichten und Verschließen der Faltschachtel K7 erfolgt in Analogie zum linksdrehenden Aufrichten/Verschließen.
  • Die Faltschachtel K7 kann in der Höhe in Analogie zur doppelkubischen Faltschachtel K4 (vgl. 27) oder K5 (vgl. 30) vergrößert werden.
  • Die Konstruktion von Faltschachteln mit einem fünf-, sieben-, neun- oder elfeckigem Boden erfolgt in Analogie zur Faltschachtel K7.
  • Schließlich zeigen die 44 und 45 eine Faltschablone M für eine sechseckige Faltschachtel K8. Die Geometrie der Faltschachtel K8 ist ein aufrechter Körper, dessen Boden 2 bzw. Bodenbereich 20 und Deckel aus einem gleichseitigen Sechseck bestehen.
  • Die Faltschablone M der Faltschachtel K8 besteht aus einem Bogen in Form eines gleichseitigen Sechseckes (mit entsprechend sechseckiger Außenkontur M') mit Nuten (z.B. N, N', N", N'") auf beiden Seiten für Berg- bzw. Talfalten (z.B. B bzw. T, T', T"). Die linksdrehende Variante ist in 44 gezeigt, die rechtsdrehende in 45 (vgl. Umfangsrichtungen U).
  • Das linksdrehende Aufrichten und Verschließen der Faltschachtel K8 erfolgt vorzugsweise in drei schritten:
    • - Hochfalten der Seitenwandbereiche 30,
    • - Verdrehen der Umklappbereiche 32a, 32b in Umfangsrichtung U,
    • - Herunterfalten und Verschließen der Deckelteile des Deckels 60 (vgl. 46).
  • Die Ausbildung von Griffen ist in Analogie zur K7 möglich (vgl. 43). Das feste Verschließen dieser Griffe erfolgt hier nicht durch Falten.
  • Das rechtsdrehende Aufrichten und Verschließen der Faltschachtel K8 erfolgt vorzugsweise in Analogie zum linksdrehenden Aufrichten/Verschließen.
  • Die Faltschachtel K8 kann in der Höhe in Analogie zur Faltschachtel K4 (vgl. 27) oder K5 (vgl. 30) vergrößert werden.
  • Die Konstruktion von Faltschachteln mit einem acht-, zehn-, zwölf- oder vierzehneckigem Boden erfolgt in Analogie zur Faltschachtel K8.
  • Im Hinblick auf die vorgenannten Faltschachteln K1 bis K8 und deren Abwandlungen finden beispielsweise folgende Schritte zur Herstellung/Befüllung der jeweiligen Schachtel statt:
    • - ggf. Falzen der Schablone M der jeweiligen Faltschachtel K1 bis K8,
    • - Aufrichten bzw. Falten der Faltschachtel K1 bis K8,
    • - Befüllen der Faltschachtel K1 bis K8,
    • - bevorzugt Verschließen der Faltschachtel K1 bis K8,
    • - bevorzugt Verschließen des Griffes 70 der Faltschachtel K1 bis K8.
  • Der Prozess des Falzens der Faltschablone M der jeweiligen Faltschachtel kann nach den allgemein bekannten Regeln und Verfahren erfolgen. Der Prozess des Aufrichtens der oben beschriebenen Faltschachteln umfasst vorzugsweise zwei bzw. drei Stufen:
    • - ggf. Herstellung von horizontalen oder vertikalen Berg- bzw. Talfalten B1, B2, T1, T2 an den Rändern oder durch die Mitte der Schablone M (nur bei gewünschter ergänzender Stabilisierung der Faltschachtel oder zur Vergrößerung der Faltschachtel ohne Stabilitätsverlust, vgl. 9 bis 16),
    • - Hochfalten der Faltschablone M bzw. der Seitenwandbereiche 30 entlang der einzelnen Ränder des Bodens 2 bzw. Bodenbereichs 20 der Faltschachtel und damit verbundener Bildung von schrägen Falten (zweite Talfalten T') im Winkel von vorzugsweise 45° bzw. von mehr oder weniger als 45° zum Boden 2 (vgl. 5, 17, 24, und 41),
    • - Verdrehen der abstehenden 45°-Falten bzw. der mehr oder weniger als 45°-Falten (Umklappbereiche 32a, 32b) in jeweils gleichlaufender Umfangsrichtung U (links- oder rechtsdrehend) bis in die letzte Ebene der jeweiligen Seitenfläche (Seitenwandbereich 30) der Faltschachtel (vgl. 6, 18, 25, 26 und 42).
  • Der Prozess des Befüllens der jeweiligen Faltschachtel K1 bis K8 kann nach den allgemein bekannten Regeln und Verfahren erfolgen.
  • Der Prozess des Verschließens der jeweiligen Faltschachtel K1 bis K8, d.h., der Ausbildung des Deckels 60 und ggf. der Ausbildung des Griffes 70 kann z.B. in zwei Stufen erfolgen:
    • - Herunterfalten von einem den Griff 70 oder ein Griffteil aufweisendes erstes Deckelteil 601 des Deckels 60 (vgl. 7, 19 und 36), sowie
    • - Herunterfalten von einem weiteren, den Griff 70 bzw. ein Griffteil aufweisendes zweites Deckelteil 602 des Deckels 60 (vgl. 8, 27 und 37).
  • Die Deckelteile 601, 602 können jeweils aus mehreren Deckelbereichen 61, 62 sowie ggf. Griffbereichen 71, 72 der jeweiligen Faltschablone M bestehen.
  • Besonders bevorzugt weist ein (insbesondere dreieckförmiges) Griffteil 701, 702 eines Deckelteiles 601, 602 zwei miteinander über eine Talfalte verbundene Griffbereiche 71, 72 auf, die aus dem Deckelteil um zwei Bergfalten aufgerichtet werden.
  • Bei der Ausbildung von mehreren Griffen 70 erfolgt das Verschließen der Faltschachtel vorzugsweise in zwei oder in mehr als zwei Stufen sowie beim gänzlichen Verzicht einer Ausbildung von Griffen in entsprechend angepasster Form.
  • Der Prozess des Verschließens des Deckels bzw. Griffes einer der vorstehend beschriebenen Faltschachteln erfolgt z.B. in zwei Stufen:
    • - Verbinden der beiden oder mehreren Teile 701, 702 bzw. 601, 602 des Griffes 70 oder des Deckels 60 durch Ineinanderschieben,
    • - ggf. festes Verschließen des Griffes 70 oder des Deckels 60 ohne Errichtung eines Griffes 70 durch:
    • - Ineinanderschieben und/oder Umfalten von zwei Teilen des Griffes 70 bzw. Deckels 60 (vgl. 8, 20, 21, 39 und 43).
    • - Verriegeln von zwei Teilen des Griffes mit den für Faltschachteln allgemein bekannten Regeln und Verfahren (z.B. vorzugsweise mit einer Heftzange ohne Klammern, wobei eine Lasche zweier aneinander zu befestigender Bereiche durchgedrückt und umgefaltet wird, so dass jene Bereiche durch die Lasche zusammengehalten werden).
  • Auch ein Verbinden von zwei oder mehreren Teilen mit einem zusätzlichen Medium (z.B. Klebstoff) in bekannter Weise ist bei Bedarf möglich.
  • Generell ist anzumerken, dass die erfindungsgemäßen Merkmale der Faltschachtel gut skalieren und sich daher auch auf größere Objekte wie zum Beispiel Behausungen für Menschen und Tiere anwenden lassen. Ein weiterer Erfindungsgedanke besteht daher in der Bereitstellung einer Behausung. Diesbezüglich ist in den Ansprüchen und in der obigen Beschreibung lediglich der Begriff Faltschachtel durch den Begriff Behausung zu ersetzen.

Claims (4)

  1. Faltschachtel zur Aufnahme von Objekten, dadurch gekennzeichnet, dass die Faltschachtel (K1 - K8) aus einer faltbaren Faltschablone (M) gefaltet ist, die eine konvex polygonale Außenkontur (M') aufweist sowie keinerlei Ein- und Ausschnitte, wobei die Faltschachtel (K1 - K8) selbstragend ausgebildet ist und einen Boden (2) aufweist, der über Seitenwände (3) mit einem Deckel (60) der Faltschachtel (K1 - K8) verbunden ist, und wobei die Faltschachtel (K1 - K8) einen einstückig an den Deckel (60) der Faltschachtel (K1 - K7) angeformten Griff (70) aufweist, der dreieckförmig ausgebildet ist.
  2. Faltschablone zum Falten einer Faltschachtel gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Faltschablone (M) eine konvex polygonale Außenkontur (M') aufweist sowie keinerlei Ein- und Ausschnitte, und wobei die Faltschablone (M) vorzugsweise in ihrer Mitte einen Bodenbereich (20) zur Ausbildung eines Bodens (2) der Faltschachtel (K1 - K8) aufweist, sowie zumindest eine Mehrzahl davon abgehender Seitenwandbereiche (30) zur Ausbildung von Seitenwänden (3) der Faltschachtel (K1 - K8), wobei die Seitenwandbereiche (30) jeweils durch eine erste Nut (N) oder eine erste Markierung (N) zur Ausbildung jeweils einer ersten Talfalte (T) vom Bodenbereich (20) abgegrenzt sind, und wobei jeder Seitenwandbereich (30) zu beiden Seiten über jeweils zwei aneinander angrenzende Umklappbereiche (32a, 32b) der Faltschablone (M) mit einem benachbarten Seitenwandbereich (30) verbunden ist, wobei die jeweiligen aneinander angrenzenden Umklappbereiche (32a, 32b) jeweils durch eine zweite Nut (N') oder eine zweite Markierung (N') zur Ausbildung einer zweiten Talfalte (T') voneinander abgegrenzt sind, und wobei jeder Seitenwandbereich (30) der Faltschablone (M) durch eine dritte Nut (N") oder eine dritte Markierung (N") zur Ausbildung einer ersten Bergfalte (B) von dem entgegen einer vordefinierten Umfangsrichtung (U) der Faltschablone (M) angrenzenden Umklappbereich (32a) abgegrenzt ist, und wobei jeder Seitenwandbereich (30) über eine vierte Nut (N'") oder eine vierte Markierung (N'") zur Ausbildung einer dritten Talfalte (T") von dem in der Umfangsrichtung (U) angrenzenden Umklappbereich (32b) abgegrenzt ist.
  3. Verfahren zum Falten einer Faltschachtel aus einer faltbaren Faltschablone (M) gemäß Anspruch 2, bei dem Seitenwandbereiche (30) der Faltschablone (M) unter Ausbildung einer jeweiligen ersten Talfalte (T) sowie des Bodens (2) der Faltschachtel (K1 - K8) aufgerichtet werden, so dass die Seitenwandbereiche (30) vom Boden (2) abstehen, wobei je zwei benachbarte Seitenwandbereiche (30) über jeweils zwei aneinander angrenzende Umklappbereiche (32a, 32b) miteinander verbunden sind, wobei die jeweiligen beiden Umklappbereiche (32a, 32b) über je eine zweite Talfalte (T') aufeinander gefaltet werden, und wobei die jeweiligen beiden Umklappbereiche (32a, 32b) in einer vordefinierten, parallel zum Boden umlaufenden Umfangsrichtung (U) der Faltschablone (M) auf einen jeweils benachbarten Seitenwandbereich (30) umgeklappt werden, so dass jeweils ein Umklappbereich (32a) der jeweiligen beiden Umklappbereiche (32a, 32b) um eine erste Bergfalte (B) auf den besagten jeweils benachbarten Seitenwandbereich (30) gefaltet ist, und so dass der andere Umklappbereich (32b) der jeweiligen beiden Umklappbereiche (32a, 32b) über eine dritte Talfalte (T") auf den besagten jeweils benachbarten Seitenwandbereich (30) gefaltet ist, wobei zumindest ein von einem Seitenwandbereich (30) abstehendes erstes Deckelteil (601, 602) zur Ausbildung eines Deckels (60) der Faltschachtel (K1 - K8) herunter gefaltet wird, so dass dieses insbesondere parallel zum Boden (2) der Faltschachtel (K1 - K8) verläuft, wobei durch Falten des mindestens einen ersten Deckelteils (601) ein insbesondere dreieckförmiges Griffteil (701) des mindestens einen ersten Deckelteils (601) ausgebildet wird, wobei ein von einem weiteren Seitenwandbereich (30) abstehendes zweites Deckelteil (602) zur Ausbildung des Deckels (60) herunter gefaltet wird, so dass dieses insbesondere parallel zum Boden (2) der Faltschachtel (K1 - K8) verläuft, wobei durch Falten des zweiten Deckelteils (602) ein insbesondere dreieckförmiges Griffteil (702) des zweiten Deckelteils (602) ausgebildet wird, wobei das erste Deckelteil (601) mit dem zweiten Deckelteil (602) zur Anlage gebracht wird, insbesondere durch Ineinanderschieben und/oder Aufeinanderlegen der beiden Deckelteile (601, 602), wobei insbesondere hiernach das erste Griffteil (701) und/oder das zweite Griffteil (702) jeweils für sich einen dreieckförmigen Griff (60) der Faltschachtel (K6 - K7) bilden, oder wobei insbesondere hiernach die beiden Griffteile (701, 702) gemeinsam einen dreieckförmigen Griff (60) der Faltschachtel (K1 - K5) bilden.
  4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Faltschachtel (K1 - K8) vor dem Herunterfalten des mindestens einen Deckelteils (601) oder der mehreren Deckelteile (601, 602) mit zumindest einem Objekt befüllt wird.
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