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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Set zum Aufkleben über ein Tracheostoma eines laryngektomierten Patienten umfassend ein Halspflaster, ein Gehäuse, einen Beatmungsfilter sowie einen Deckel.
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Tracheostoma-Prothesen (auch Trachealkanülen oder Tracheostoma-Tuben genannt) zur Behandlung kehlkopfloser (laryngektomierter) Patienten mit eröffneter Kehle (s. g. Tracheostoma) sind seit Jahrzehnten bekannt. Diese Prothesen gibt es als Ausführungen mit und ohne Sprechventil, wobei in den letzten Jahren die verschiedenen Ausführungsformen mit Sprechventil immer mehr an Bedeutung bei der Rehabilitation der laryngektomierten Patienten gewonnen haben, da durch sie Sprecherfolge bei den Patienten ermöglicht werden.
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Die Tracheostoma-Prothesen werden in ein Tracheostoma eingesetzt und befestigt. Als äußere Befestigung am Patienten dienen u. a. Haltebänder und Pflaster.
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Aus der
DE 10 2010 049 895 A1 ist ein Halspflaster zum Aufkleben auf ein Tracheostoma bekannt, das aus einem Flachteil besteht, das einen Stützrahmen aufweist, welcher den äußeren Rand des Flachteils umgibt, und das mit einer Öffnung sowie einer Befestigungsfläche versehen ist, welche ein klebrige Funktionalität aufweist, wobei das Flachteil eine dünne, planare, flexible Folie mit einer Dicke zwischen 5 und 30 μm ist, welche auf ihrer proximalen Seite einseitig klebend ist, und die Öffnung des Flachteils als zentrisch angeordnetes Loch, durch das eine Trachealkanüle hindurchführbar ist, ausgebildet ist, um welches auf der distalen Seite der Folie eine harte, runde Kunststoffscheibe mit zentrischer Ausnehmung angeordnet ist, wobei das Flachteil etwa 5 bis 10-fach dicker als die Folie ist, so dass eine Positionierung des Halspflasters ohne Zusammenrollen möglich und vermittels der Kunststoffscheibe eine Trachealkanüle oder eine künstliche Nase halterbar ist.
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Der Nachteil dieser technischen Lösungen ist, dass durch die Öffnung des Flachteils Kleinstpartikel in das Tracheostoma gelangen können, selbst wenn über die Kunststoffscheibe ein Gehäuse mit Beatmungsfilter angekoppelt ist.
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Aus der
US 5 000 741 A ist ein durchsichtiger abdichtender Verband für Wunden bekannt, der zur kompletten Abdichtung von Öffnungen am Hals eines Patienten verwendet wird. Dieser Verband besteht aus einem Flachteil, das mit einer Öffnung sowie einer Befestigungsfläche versehen ist, welche ein klebrige Funktionalität aufweist, wobei die Öffnung im Flachteil zentrisch angeordnet ist, das Flachteil auf seiner proximalen Seite einseitig klebend ist und die Öffnung des Flachteils eine durchsichtige, dünne, planare, flexible Folie umgibt, so dass das Flachteil einen Stützrahmen um den äußeren Rand der distalen Seite der Folie ausbildet, welcher dicker als die Folie ist, so dass eine Positionierung des durchsichtigen abdichtenden Verbandes ohne Zusammenrollen möglich ist. Dieser Verband verschließt vermittels der durchsichtigen Folie, welche als Membran ausgebildet ist, die lediglich in eine Richtung für Gas und Dampf durchlässig ist, die Öffnung in Hals des Patienten.
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Der Nachteil dieser technischen Lösungen ist, dass eine Trachealkanüle nicht direkt über der Öffnung an das Flachteil ankoppelbar ist, sondern nur durch ein durch Haltebänder gehaltertes Gehäuse über dem Membran-geschlossenen Traecheostoma platziert werden kann. Diese Art der Halterung gewährleistet keine besonders gute Handhabbarkeit.
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Aus der
DE 10 2010 048 317 A1 ist eine künstliche Nase mit Sprechventil bekannt, die in eine Tracheostoma-Prothese oder ein Tracheostoma-Pflaster einsetzbar ist. Diese künstliche Nase umfasst ein rotationssymmetrisches Gehäuse, dessen Umrisskurven entlang der Symmetrieachse betrachtet kreisrund sind, und ein rotationssymmetrisches Ventilelement, dessen Umrisskurven entlang der Symmetrieachse betrachtet kreisrund sind. Dabei weist das Gehäuse eine erste Öffnung zur Verbindung mit dem Stoma des Patienten sowie wenigstens eine zweite Öffnung an der gegenüberliegenden Seite auf, wobei das Ventilelement in der zweiten Öffnung des Gehäuses zum Schließen der zweiten Öffnung vorgesehen ist. Dieses Ventilelement ist dazu geeignet, mittels eines Fingers manuell geschlossen und durch federndes Zurückkehren geöffnet zu werden, wobei das Gehäuse das Ventilelement umschließt und das Ventilelement einen Feuchtigkeit sowie Wärme tauschenden Filter aufnimmt. Dabei ist zwischen dem Gehäuse und dem Ventilelement ein Federelement angeordnet ist, wobei dieses Federelement aus einem oberen Federring und einem unteren Federring besteht und diese beiden Federringe durch elastische Federarme miteinander verbunden sind. Das Gehäuse weist dabei einen oberen Führungsring und einen unteren Führungsring auf, wobei sich zwischen den zwei Ringen paarweise Führungsstege mit zwischengelegenen Ausnehmungen befinden und zwischen den paarweisen Führungsstegen laterale Öffnungen ausgebildet sind. Das Ventilelement weist einen Deckel sowie eine Wand mit lateralen Ausnehmungen aufweist, wobei diese Ausnehmungen in Position und Form mit den lateralen Öffnungen des Gehäuses korrespondieren, indem diese im geöffneten Zustand des Ventils miteinander zur Deckung kommen. An der Wand unter dem Deckel sind mindestens zwei Führungsnasen vorgesehen, die in die Ausnehmungen der Führungsstege des Gehäuses greifen, wobei die Führungsnasen in den Ausnehmungen der Führungsstege zwischen zwei Endlagen bewegbar sind. Der Filter ist dabei zwischen dem Deckel und der Wand des Ventilelements positioniert, wobei das Federelement unterhalb des Filters zwischen Gehäuse und Ventilelement angeordnet ist, und Arme radial in der Öffnung verlaufen, wobei diese Arme den Anschlag für den unteren Federring bilden und der Filter den Anschlag für den oberen Federring bildet.
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Der Nachteil dieser an ein Tracheostoma- Pflaster ankoppelbaren künstlichen Nase besteht darin, dass sie sehr aufwendig aus kompliziert gestalteten Elementen zusammengesetzt ist und somit nicht einfach und preiswert hergestellt werden kann. Hinzu kommt, dass zwar der Filter wechselbar ist, hierzu jedoch die gesamte künstliche Nase demontiert werden muss, um den Filter zu entnehmen, oder aber hierzu gleich die gesamte künstliche Nase ausgetauscht und entsorgt werden muss, was bei längerem Tragen und mehrfachen Filterwechsel recht teuer ist.
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Aus der
DE 10 2010 048 316 A1 ist eine Halterung für Sprechventile oder Wärme-Feuchtigkeitstauscher ohne Kanülenbefestigung zum Aufsetzen auf ein Tracheostoma eines Patienten bekannt. Diese Halterung besteht aus einem Gehäuse, welches rotationssymetrisch ist und seine Umrisskurve entlang der Symetrieachse betrachtet kreisrund ist, aus einem ringförmigen Gehäusehalter, einem Tracheostomapflaster mit Dicht- und Klebfunktion und zentralem Loch, einem Filter oder ein Sprechventil und einem Abschlussdeckel. Das Gehäuse beinhaltet dabei den Filter oder das Sprechventil und ist mit dem Tracheostoma lösbar verbindbar. Nach dem Herstellen dieser Verbindung steht es dann mit dem Tracheostoma in Verbindung, in dem das Gehäuse mit der proximalen Öffnung dicht und lösbar in dem Gehäusehalter eingreift, welcher durch das Tracheostomapflaster über dem zentralen Loch sowie über dem Tracheostoma gelagert ist. Der Gehäusehalter ist dabei mit dem Tracheostomapflaster fest und dichtend verschweißt oder verklebt. Das Gehäuse besitzt dabei in seiner Wand mehrere Ausnehmungen für das Ein- und Ausführen von Atemluft. An der proximalen Öffnung weist es einen äußeren Rand bestehend aus mindestens drei außenwandigen Randsegmenten und mindestens drei Randausnehmungen auf. An seiner distalen Öffnung trägt es den Abschlussdeckel und umschließt dabei den Filter oder das Sprechventil, wobei Halterstege an der proximalen Öffnung den Filter tragen. Der Gehäusehalter besteht aus einem ringförmigen Flansch mit mindestens drei innerwandigen Halternasen und einem ringförmigen, außenwandigen Sockel, wobei die Halternasen einen Aufnahmebereich ausbilden, Der Gehäusehalter haltert das Gehäuse mit Filter oder Sprechventil, in dem die Randsegmente passgenau durch Verdrehen des Gehäuses im Gehäusehalter in den Halternasen einführbar sowie in den Aufnahmebereichen einrastbar sind.
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Der ringförmige Flansch weist dabei eine maximale Höhe von 2 mm auf und der Abstand zwischen Abschlussdeckel und Flachteil beträgt maximal 6 mm, wobei der Gehäusehalter aus einem weichen, formstabilen Kunststoff, das Gehäuse aus einem harten Kunststoff und der Abschlussdeckel aus einem weichen thermoplastischen Elastomer besteht und das Tracheostomapflaster eine dünne, ovale Folie mit einer Dicke im Bereich von 30 μm bis 0,9 mm ist, welche aus Silicon oder einem Elastomer besteht und auf der proximalen Seite eine Klebfunktion aufweist. Das Gehäuse kann gemäß
DE 10 2010 048 316 A1 gut vom Gehäusehalter des Tracheostomapflaster gelöst bzw. mit diesem verbunden werden, so dass ein leichter Wechsel von Filtern oder Sprechventilen möglich ist.
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Der Nachteil dieser technischen Lösung besteht jedoch darin, dass sie aufwendig aus recht kompliziert gestalteten Elementen zusammengesetzt ist und somit nicht einfach und preiswert hergestellt werden kann.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein bei Herstellung und Anwendung preiswertes Set zum Aufkleben über ein Tracheostoma eines laryngektomierten Patienten anzugeben, welches sehr leicht ist, eine gute Atmungsaktivität bei gleichzeitiger Filterung der Atemluft, ein sehr gutes Abdichtverhalten bei bestimmungsgemäßen Aufkleben über einem Tracheostoma im Hals eines Patienten aufweist und dabei einen leichten Filterwechsel bei guter Handhabbarkeit und angenehmen Tragekomfort gewährleistet.
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Gelöst wird diese Aufgabe durch ein Set gemäß dem ersten oder dem zweiten Patentanspruch. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den nachgeordneten Ansprüchen angegeben.
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Das Wesen der Erfindung besteht in der Bereitstellung eines spezifisch ausgestalteten Sets, welches ein Halspflaster, ein Gehäuse, einen Beatmungsfilter mit Sprechfunktion und einen Deckel umfasst.
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Das Halspflaster ist dabei in Form einer dünnen, planaren, flexible Folie, deren Dicke bspw. zwischen 5 und 30 μm beträgt, ausgestaltet. Auf ihrer proximalen Seite (der dem Patienten zugewandten Seite) ist die Folie klebend ausgestaltet.
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Die geometrische Form der Folie kann bspw. rund, rechteckig oder oval sein und ist entsprechend der Anwendung festlegbar.
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Diese Folie weist ein zentrisch angeordnetes Durchgangsloch auf. Dieses Loch ist kreisrund, kann aber auch andere geometrische Formen aufweisen.
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Auf der distalen Seite (der dem Patienten abgewandten Seite) ist das Durchgangsloch der Folie an seinem Rand von einem Gehäuse (Konnektor) mit zentrischer Ausnehmung umgeben.
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Die Folie kann einen Stützrahmen aufweisen, wobei der Stützrahmen den äußeren Rand der Folie umgibt und etwa 5 bis 10-fach dicker als die Folie ist, so dass eine Positionierung des Halspflasters ohne Zusammenrollen möglich ist. Für den Fall, dass die Folie dicker als 30 μm ausgestaltet ist, muss dieser Stützrahmen nicht vorhanden sein.
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Die Folie ist vorteilhaft als Elastomerfolie, bspw. TPU (thermoplastes Uretan) oder TPE (thermoplastes Polyethylen) ausgeführt.
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Die Folie und der Stützrahmen können ein- oder zweistückig ausgestaltet sein.
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Das Gehäuse ist als rotationssymetrischer, auf distaler Seite offener Zylinder mit einem Boden auf seiner proximalen Seite ausgebildet, besteht aus einem gegenüber der Folie wesentlich härterem Kunststoff-Material (wie bspw. Silicon, PVU, PET, PU oder PE) oder metallischem Material und ist mit der Folie fest verschweißt oder verklebt. Alternativ zur Zylinderform sind aber auch andere geometrische Formen möglich.
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Der Boden des Gehäuses ist als Belüftungsstruktur ausgebildet, welche 70–80% des Durchgangslochs der Folie frei lässt.
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Diese Belüftungsstruktur ist durch durchgehende Ausnehmungen im Boden des Gehäuses ausgebildet, welche eine schlitz- oder lochförmige Form aufweisen. Grundsätzlich sind aber auch andere geometrische Formen der Ausnehmungen möglich.
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Das Gehäuse weist die Funktion im Bereich des äußeren Randes seiner distalen Öffnung mindestens ein Kopplungselement, bspw. in Form eines Gewindeganges eines Schraubverschlusses oder in Form von Halteelementen eines Bajonettverschlusses auf. Grundsätzlich kann das Kopplungselement auch als Klemm-Verschlusses-Bestandteil ausgebildet sein. Vermittels dieses Kopplungselementes ist der Deckel mit Beatmungsfilter, aber auch andere Bauteile, wie bspw. Trachealkanülen, künstliche Nasen, Ventile, etc. am Gehäuse halterbar.
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Der Beatmungsfilter mit Sprechfunktion ist schwammartig aus Schaumstoff ausgeführt und weist eine rotationssymetrische Form aus, welche passgenau in dem Gehäuse gelagert wird. Der Beatmungsfilter stützt sich dabei auf seiner proximalen Seite an der Belüftungsstruktur des Bodens im Gehäuse ab und wird auf seiner distalen Seite vom Deckel gehaltert.
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Der Deckel besteht aus einem gegenüber der Folie wesentlich härterem Kunststoff-Material (wie bspw. Silicon, PVU, PET, PU oder PE) oder metallischem Material, verfügt über einen Rand, welcher das Gehäuse zum Teil umschließt und weist auf der dem Gehäuse zugewandten Seite seines Randes ein Kopplungselement, bspw. in Form eines Gewindeganges eines Schraubverschlusses oder in Form von Halteelementen eines Bajonettverschlusses auf. Grundsätzlich kann das Kopplungselement auch als Klemm-Verschlusses-Bestandteil ausgebildet sein. Vermittels dieses Kopplungselementes ist der Deckel mit dem Gehäuse verbunden.
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Der Deckel ist mit der distalen Seite des Beatmungsfilters verbunden und weist ein Durchgangsloch, bspw. im Bereich von 13 bis 15 mm auf, welches den Beatmungsfilter zu einem Teil frei lässt, so dass ein Luftstrom durch das Durchgangsloch in den Beatmungsfilter durch das Gehäuse und den Boden des Gehäuses hindurch ausgebildet ist. Der Vorteil dieser Ausgestaltungsform des Set besteht darin, dass der Beatmungsfilter gemeinsam mit dem Deckel sehr schnell und preiswert auswechselbar ist und der Beatmungsfilter optimal Partikel der Luft zurück hält.
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Neben dieser preiswerten Form eines Deckels mit Beatmungsfilter kann das erfindungsgemäße Set als Alternative wie folgt mit Deckel und Beatmungsfilter und Scheibe ausgestattet sein:
Der Deckel mit Durchgangsloch weist in seinem Rand neben den mindestens einem Kopplungselement Luftdruchtrittsöffnungen auf, wobei der Deckel einen ersten und das Gehäuse einen zweiten Ventilsitz für eine Scheibe bilden, welche mit dem Beatmungsfilter verbunden ist und zwischen dem ersten und dem zweiten Ventilsitz bewegbar ist. Durch den zwischen dem Boden und dem Deckel verspannten Beatmungsfilter ist das Durchgangsloch vermittels der Scheibe im ersten Ventilsitz verschlossen. Durch einen Druck (bspw. vermittels eines Fingers) auf den Deckel wird dieser auf den zweiten Ventilsitz des Gehäuses gedrückt und das Gehäuse verschlossen.
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Der Vorteil dieser Ausgestaltungsform des Set besteht darin, dass der Beatmungsfilter gemeinsam mit dem Deckel und der Scheibe sehr schnell und preiswert auswechselbar ist, der Beatmungsfilter optimal Partikel der Luft zurück hält und der Luftdurchtritt durch das Gehäuse manuell durch die Atemfunktion des Patienten gesteuert wird.
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Neben dieser Form eines Deckels mit Beatmungsfilter und Scheibe kann das erfindungsgemäße Set als weitere Alternative wie folgt mit einer Membran und Beatmungsfilter ausgestattet sein:
Der Deckel mit Durchgangsloch weist zwei kreuzförmig zueinander verlaufende Stege auf, die an ihrem Kreuzungspunkt mit einer in proximale Richtung ausgerichteten Halterung für eine Membran versehen ist und die 80 bis 90% des Durchgangsloches frei lassen. Durch diese Halterung wird zwischen dem Deckel und der distalen Seite des Beatmungsfilters eine bewegliche Membran, die gegenüber dem Deckel durch einen luftdurchlässigen Abstandshalter beabstandet wird, gehalten. Durch diese Anordnung von Deckel, beweglicher Membran mit luftdurchlässigen Abstandshalter und Beatmungsfilter ist eine Sprachfunktion des erfindungsgemäßen Sets in der Art und Weise generiert, dass der Beatmungsfilter zwischen dem Boden und der luftdurchlässigen Abstandshalter und das ansonsten offene Durchgangsloch im Deckel durch die Membran öffenbar verschlossen ist, so dass eine Sprechfunktion bei gleichzeitiger Filterfunktion generiert wird. Diese Öffnung des Durchgangsloches erfolgt bei der bestimmungsgemäßen Verwendung des Sets durch einen Unterdruck der Luft im Inneren des Gehäuses, welcher durch das aktive Einatmen des Patienten generiert wird und dabei die bewegliche Membran öffnet. Der Vorteil dieser Ausgestaltungsform des Set besteht darin, dass der Beatmungsfilter gemeinsam mit dem Deckel sehr schnell und preiswert auswechselbar ist, der Beatmungsfilter optimal Partikel der Luft zurück hält und der Luftdurchtritt durch das Gehäuse automatisch durch die Atemfunktion des Patienten gesteuert wird, so dass eine Sprechfunktion besteht. Alternativ dazu kann der Beatmungsfilter und der luftdurchlässigen Abstandshalter aber auch entfallen, da bei der Deckelvariante mit Membran für die Sprechfunktion, das Durchgangsloch des Deckels meist verschlossen ist und nur durch Atemfunktion des Patienten gesteuert kurz zum Generieren der Sprechfunktion geöffnet wird, so dass die Wahrscheinlichkeit des Einatmens von Partikeln in der Luft bei dieser Variante gegenüber der Variante mit Beatmungsfilter sehr gering gehalten wird.
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Weitere Vorteile der vier Ausgestaltungsformen des Sets bestehen in der guten Atmungsaktivität und das sehr gute Abdichtverhalten bei bestimmungsgemäßen Einsatz des Aufklebens der sehr dünnen Folie über einem Tracheostoma im Hals eines Patienten bei gleichzeitiger guter Halterung der Bauteile an der Kunststoffscheibe/dem Konnektor des Pflasters. Besonders von Vorteil ist die Tatsache, dass bei dem erfindungsgemäßen Halspflaster eine harte Kunststoffscheibe mit Schaumstoffpolsterung, wie sie aus dem Stand der Technik bekannt ist, nicht zum Einsatz kommt, wodurch die Bauhöhe (erfindungsgemäßes Halspflaster + weiteres Bauteil, wie bspw. einer sehr flachen laterale Nase mit 5 mm Höhe) sehr gering gehalten werden kann, was neben der guten Atmungsaktivität den Tragekomfort für den Patienten wesentlich verbessert.
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Die Erfindung wird nachstehend an Hand von vier Ausführungsformen des Sets und den Figuren näher erläutert. Dabei zeigen:
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1a: eine schematische 3-D-Darstellung einer ersten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Sets,
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1b: eine schematische Detailansicht des Deckels mit Beatmungsfilter gemäß 1a,
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1c: eine schematische Detailansicht eines Halspflasters mit Gehäuse gemäß 1a,
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1d: eine Schnittdarstellung der Ausführungsform gemäß 1a,
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2a: eine schematische 3-D-Darstellung zweiten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Sets,
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2b: eine Schnittdarstellung der Ausführungsform gemäß 2a im geöffneten Zustand,
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2c: eine Schnittdarstellung eine Schnittdarstellung der Ausführungsform gemäß 2a im geschlossenen,
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3a: eine schematische 3-D-Darstellung einer dritten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Sets,
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3b: eine Schnittdarstellung der Ausführungsform gemäß 3a im geöffneten Zustand,
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3c: eine Schnittdarstellung eine Schnittdarstellung der Ausführungsform gemäß 3a im geschlossenen Zustand,
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4a: eine schematische 3-D-Darstellung einer vierten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Sets,
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4b: eine Schnittdarstellung der Ausführungsform gemäß 4a im geöffneten Zustand und
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4c: eine Schnittdarstellung eine Schnittdarstellung der Ausführungsform gemäß 4a im geschlossenen Zustand.
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Die in der 1 dargestellte erste Ausführungsform des Sets zum Aufkleben über ein Tracheostoma eines laryngektomierten Patienten umfasst ein Halspflaster (1), ein rotationssymetrisches Gehäuse (2), einen schwammartigen Beatmungsfilter (3) und einen Deckel (4).
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Das Halspflaster (1) ist eine dünne, planare, flexible Folie ist, die auf ihrer proximalen Seite klebend und weist ein zentrisch angeordnetes Durchgangsloch (11) auf. Dieses Durchgangsloch (11) ist auf der distalen Seite der Folie an seinem Rand von dem rotationssymetrischen Gehäuse (2) mit zentrischer Ausnehmung (21) umgeben.
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Das Gehäuse (2) weist, wie in der 1c dargestellt, an seiner mit der Folie verbundenen proximalen Öffnung einen Boden (22) auf und ist im Bereich des äußeren Randes seiner distalen Öffnung mit mindestens einem ersten Kopplungselement (23) versehen. Dieses erste Kopplungselement (23) haltert den Deckel (4) lösbar, in dem der Deckel (4) über einen Rand verfügt, welcher das Gehäuse (2) zum Teil umschließt und auf der dem Gehäuse (2) zugewandten Seite seines Randes mindestens ein zweites Kopplungselement (41) aufweist, vermittels dessen der Deckel (4) mit dem ersten Kopplungselement (23) des Gehäuse (2) lösbar verbunden ist (siehe 1d).
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Der Beatmungsfilter (3) weist ebenfalls eine rotationssymetrische Form auf und wird in dem rotationssymetrische Gehäuse (2) gelagert.
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Wesentlich bei dieser ersten Ausführungsform des Set ist, dass der Boden (22) des Gehäuses (2) als Belüftungsstruktur in Form von durchgehenden Ausnehmungen (221) im Boden (22) ausgebildet ist, welche 70–80% des Durchgangslochs (11) der Folie frei lässt und der Beatmungsfilter (3) auf seiner proximalen Seite an der Belüftungsstruktur des Bodens (22) im Gehäuse (2) abgestützt wird. Vorteilhaft ist dabei, dass die durchgehenden Ausnehmungen (221) eine schlitz- oder lochförmige Form aufweisen.
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Wie in der 1b dargestellt ist bei dieser ersten Ausführungsform weiterhin wesentlich, dass der Deckel (4) mit der distalen Seite des Beatmungsfilters (3) verbunden ist und ein Durchgangsloch (42) aufweist, welches den Beatmungsfilter (3) zu einem Teil frei lässt.
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Das in der 2a dargestellte Halspflaster (1) mit Gehäuse (2) einer zweiten Ausführungsform entspricht dem der in der 1c dargestellten Halspflaster (1) mit Gehäuse (2) der ersten Ausführungsform.
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Wesentlich ist jedoch bei dieser zweiten, alternativen Ausführungsform, dass der Deckel (4) in seinem Rand Luftdruchtrittsöffnungen (43) aufweist, wobei der Deckel (4) einen ersten und das Gehäuse (2) einen zweiten Ventilsitz für eine Scheibe (5) bilden, welche mit dem Beatmungsfilter (3) verbunden ist, und die Scheibe (5) dabei zwischen dem ersten und dem zweiten Ventilsitz bewegbar ist, wobei durch den zwischen dem Boden (22) und dem Deckel (4) verspannten Beatmungsfilter (3) das Durchgangsloch (42) vermittels der Scheibe (5) im ersten Ventilsitz verschlossen oder geöffnet ist (siehe 2b und 2c).
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Das in der 3a dargestellte Halspflaster (1) mit Gehäuse (2) einer dritten Ausführungsform entspricht dem der in der 1c dargestellten Halspflaster (1) mit Gehäuse (2) der ersten Ausführungsform.
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Wesentlich ist jedoch bei dieser dritten, weiteren alternativen Ausführungsform, dass der Deckel (4) in seinem Durchgangsloch (42) zwei kreuzförmig zueinander verlaufende Stege (6) aufweist, die an ihrem Kreuzungspunkt mit einer in proximale Richtung ausgerichteten Halterung (61) für eine bewegliche Membran (7) versehen sind, die Stege (6) 80 bis 90% des Durchgangsloches (42) frei lassen und die bewegliche Membran (7) durch die Halterung (61) zwischen dem Deckel (4) und der distalen Seite des Beatmungsfilters (3) gehalten wird und der Beatmungsfilter (3) dabei gegenüber dem Deckel (4) und der Membran (7) durch einen luftdurchlässigen Abstandshalter (8) beabstandet wird, so dass das Durchgangsloch (42) des Deckels (4) vermittels der Membran (7) verschlossen oder geöffnet ist (siehe 3b und 3c).
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Das in der 4a dargestellte Halspflaster (1) mit Gehäuse (2) einer vierten Ausführungsform entspricht dem der in der 1c dargestellten Halspflaster (1) mit Gehäuse (2) der ersten Ausführungsform.
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Wesentlich ist jedoch bei dieser vierten, weiteren alternativen Ausführungsform, dass gegenüber der dritten Ausführungsform das Set neben dem Halspflaster (1), dem rotationssymetrischen Gehäuse (3) und dem Deckel (4) über keinen schwammartigen Beatmungsfilter verfügt.
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Das Halspflaster (1) weist dabei ebenfalls eine dünne, planare, flexible Folie ist, die auf ihrer proximalen Seite klebend ist und ein zentrisch angeordnetes Durchgangsloch (11) auf. Ebenso ist auch das Durchgangsloch (11) auf der distalen Seite der Folie an seinem Rand von dem rotationssymetrischen Gehäuse (2) mit zentrischer Ausnehmung (21) umgeben und das Gehäuse (2) weist ebenso an seiner mit der Folie verbundenen proximalen Öffnung einen Boden (22) auf. Gleich ist auch, dass das Gehäuse (2) im Bereich des äußeren Randes seiner distalen Öffnung mindestens ein erstes Kopplungselement (23) aufweist, wobei das erste Kopplungselement (23) den Deckel (4) lösbar haltert, in dem der Deckel (4) über einen Rand verfügt, welcher das Gehäuse (2) zum Teil umschließt und auf der dem Gehäuse (2) zugewandten Seite seines Randes mindestens ein zweites Kopplungselement (41) aufweist, vermittels dessen der Deckel (4) mit dem ersten Kopplungselement (21) des Gehäuses (2) lösbar verbunden ist. Wesentlich bei der vierten alternativen Ausführungsform ist, dass der Boden (22) des Gehäuses (2) ebenfalls als Belüftungsstruktur in Form von durchgehenden Ausnehmungen (221) im Boden (22) ausgebildet ist, welche 70–80% des Durchgangslochs der Folie frei lässt, und der Deckel (2) dabei, wie in der 4a dargestellt, in seinem Durchgangsloch (42) zwei kreuzförmig zueinander verlaufende Stege (6) aufweist, die an ihrem Kreuzungspunkt mit einer in proximale Richtung ausgerichteten Halterung (61) für eine bewegliche Membran (7) versehen sind, die Stege 80 bis 90% des Durchgangsloches (42) frei lassen und das Durchgangsloch (42) des Deckels (4) vermittels der Membran (7) verschlossen oder geöffnet ist (siehe 4b und 4c).
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Vorteilhaft für alle vier Ausführungsformen des Sets ist, dass die Folie eine Dicke von 5 bis 30 μm aufweist.
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Die Folie kann dabei einen Stützrahmen aufweisen, wobei der Stützrahmen den äußeren Rand der Folie umgibt und etwa 5 bis 10-fach dicker als die Folie ist.
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Weiterhin vorteilhaft für alle vier Ausführungsformen des Sets ist, dass die Folie eine Elastomerfolie aus TPU oder TPE ist, das Gehäuse (2) als auf distaler Seite offener Zylinder ausgebildet ist und sowohl das Gehäuse (2) als auch der Deckel (4) aus einem gegenüber der Folie wesentlich härterem Kunststoff-Material aus Silicon, PVU, PET, PU oder PE oder aus metallischem Material bestehen.
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Das Gehäuse (2) kann dabei mit der Folie fest verschweißt oder verklebt sein.
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Vorteilhaft ist darüber hinaus für alle vier Ausführungsformen des Sets, dass das erste und das zweite Kopplungselement (21; 41) in Form eines Gewindeganges eines Schraubverschlusses oder in Form von Halteelementen eines Bajonettverschlusses ausgeführt ist, das Durchgangsloch (42) im Deckel (4) einen Durchmesser im Bereich von 13 bis 15 mm besitzt und die durchgehenden Ausnehmungen (221) eine schlitz- oder lochförmige Form aufweisen.
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Der Vorteil der vier zuvor stehend an Hand der 1a bis 4c beschriebenen Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Sets zum Aufkleben über ein Tracheostoma eines laryngektomierten Patienten besteht darin, dass die Herstellung des Sets preiswert ist, da zu ein und demselben Halspflaster mit Gehäuse die vier verschieden Gehäuse der verschiedenen Ausführungsformen (erste und zweite Deckelvariante mit Beatmungs- und Filterfunktion sowie dritte und vierte Deckelvariante mit Beatmungs- und Sprechfunktion mit und ohne Filterfunktion) beliebig und wahlweise kombiniert werden können.
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Vorteilhaft ist weiterhin, dass die Anwendung des Set zum Aufkleben über ein Tracheostoma eines laryngektomierten Patienten sehr einfach für den Patienten ist, in dem die vier verschiedenen Deckelvarianten gewechselt werden können, ohne dass gleichzeitig auch das Halspflaster mit Gehäuse gewechselt werden muss. Auf Grund der Ausführung des Kopplungselements als Schraub- oder Bajonettverschluss ist dieses Wechseln der Deckelvarianten sehr einfach.
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Geleichzeitig ist das Set sehr leicht, besitzt auf Grund seiner Materialzusammensetzung eine gute Atmungsaktivität bei gleichzeitiger Filterung der Atemluft (bei den Deckelvarianten eins bis drei), ein sehr gutes Abdichtverhalten bei bestimmungsgemäßen Aufkleben über einem Tracheostoma im Hals eines Patienten und gewährleistet bei den Deckelvarianten eins bis drei einen leichten Filterwechsel bei guter Handhabbarkeit und angenehmen Tragekomfort.
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Alle in der Beschreibung, den Ausführungsbeispielen und den nachfolgenden Ansprüchen dargestellten Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination miteinander erfindungswesentlich sein.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Halspflaster
- 11
- Durchgangsloch
- 2
- Gehäuse
- 21
- Ausnehmung
- 22
- Boden
- 23
- erstes Kopplungselement
- 221
- Ausnehmungen
- 3
- Beatmungsfilter
- 4
- Deckel
- 41
- zweites Kopplungselement
- 42
- Durchgangsloch
- 43
- Luftdurchtrittsöffungen
- 5
- Scheibe
- 6
- Stege
- 61
- Halterung
- 7
- Membran
- 8
- Abstandshalter
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102010049895 A1 [0004]
- US 5000741 A [0006]
- DE 102010048317 A1 [0008]
- DE 102010048316 A1 [0010, 0011]