DE102013000629A1 - Karosseriestruktur für ein Fahrzeug - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Karosseriestruktur für ein Fahrzeug, mit einem ersten Blechteil (1) und einem zweiten Blechteil (2), die unter Bildung einer, in einer Fügerichtung (I) ineinander geschachtelten Anordnung über eine Klebschicht (3) miteinander verbunden sind, in welcher Anordnung das erste Blechteil (1) eine entgegen der Fügerichtung (I) offene Aufnahmekontur (8) aufweist, in der das zweite Blechteil (2) in der Fügerichtung (I) mit einer Fügetiefe (t) eingeschoben ist, welche Aufnahmekontur (8) des ersten Blechteils (1) zumindest einen seitlichen Führungsflansch (6) aufweist, der quer zur Fügerichtung (I) einen Bewegungsanschlag bildet und über die Klebschicht (3) mit einem korrespondierenden Randflansch (10) des zweiten Blechteils (2) verbunden ist. Erfindungsgemäß ist zwischen dem seitlichen Führungsflansch (6) der Aufnahmekontur (8) des ersten Blechteils (1) und dem Randflansch (10) des zweiten Blechteils (2) zumindest ein Abstandhalter (12) zur Bereitstellung eines Klebespalts (11) vordefinierter Spaltbreite (s) vorgesehen.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Karosseriestruktur für ein Fahrzeug nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1 sowie ein Verfahren zur Herstellung einer solchen Karosseriestruktur nach Anspruch 10.
- Bei im Automobilbereich verwendeten Leichtbaustrukturen ist der Einsatz von Klebverbindungen bekannt, bei denen zum Beispiel ein Aluminium-Blechteil mit einem Stahl-Blechteil verbunden wird. Zusätzlich zur Klebverbindung dieser beiden Blechteile kann ein Stahl-Nietelement im Aluminium-Blechteil eingetrieben sein, das durch Punktschweißen mit dem Stahl-Blechteil verbindbar ist.
- Aus der
DE 10 2007 022 133 A1 ist allgemein eine Blechteilanordnung bekannt, bei der die beiden Blechteil-Platinen in etwa senkrecht zur Fügerichtung aufeinandergesetzt werden. In einem der Blechteile ist eine Sicke ausgebildet, mit der ein Klebspalt vorgegebener Spaltbreite zwischen den beiden Kontaktflächen der Blechteile gewährleistet wird. - Bei einer gattungsgemäßen Karosseriestruktur für ein Fahrzeug sind ein erstes und ein zweites Blechteil miteinander verbunden, beispielhaft ein Längsträger-Hohlprofil mit einem Bodenblechteil. Die beiden Blechteile können unter Bildung einer, in einer Fügerichtung ineinander geschachtelten Anordnung über eine Klebschicht miteinander verbunden sein. Bei der in der Fügerichtung ineinander geschachtelten Blechteilanordnung kann das erste Blechteil eine, entgegen der Fügerichtung offene Aufnahmekontur aufweisen, in der das zweite Blechteil in der Fügerichtung über eine vorgegebene Fügetiefe eingeschoben werden kann. Die Aufnahmekontur des ersten Blechteiles kann zumindest einen seitlichen Führungsflansch aufweisen. Dieser bildet während des Fügevorganges quer zur Fügerichtung einen Bewegungsanschlag für das in die Aufnahmekontur des ersten Blechteiles einzuschiebende zweite Blechteil. Zudem kann in der Zusammenbaulage der seitliche Führungsflansch des ersten Blechteiles über die oben erwähnte Klebschicht mit einem formangepassten, korrespondierenden Randflansch des zweiten Blechteiles verbunden sein.
- Bei einer solchen Konstellation wird die zwischen den Rand- und Führungsflanschen der beiden Blechteile befindliche Klebschicht während des Fügevorgangs einer Scherbeanspruchung ausgesetzt. Eine solche Scherbeanspruchung der Klebschicht kann beim Fügevorgang zu einem zumindest teilweisen Klebstoffabstreifen von den einander zugewandten Kontaktflächen der Rand- und Führungsflansche führen.
- Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Karosseriestruktur sowie ein Verfahren zur Herstellung einer solchen Karosseriestruktur bereitzustellen, bei dem das Abstreifen von Klebstoff während des Fügevorgangs verhindert ist, wie es sich ergibt, wenn die beiden Fügeflansche der ersten und zweiten Karosserieblechteile unter Scherbeanspruchung der zwischengeordneten Klebschicht in die Fügeposition verschiebbar sind.
- Die Aufgabe ist durch die Merkmale des Patentanspruches 1 oder des Patentanspruches 10 gelöst. Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen offenbart.
- Die Erfindung geht von dem Sachverhalt aus, dass bei einer ineinander geschachtelten Blechteilanordnung mit ersten und zweiten Blechteilen die Fügeflansche beim Fügevorgang gegebenenfalls ohne freien Klebstoffspalt zueinander in Anlage gebracht werden. Dadurch besteht die Gefahr, dass die dazwischen angeordnete Klebschicht während des Fügevorgangs verdrängt bzw. abgestreift wird. Vor diesem Hintergrund ist gemäß dem kennzeichnenden Teil des Patentanspruches 1 zur Vermeidung von Klebstoffabstreifen zwischen den einander zugewandten Kontaktflächen der beiden Fügeflansche des ersten und zweiten Blechteiles zumindest ein Abstandhalter vorgesehen, mit dem während der Fügebewegung ein vordefinierter Klebspalt aufrecht erhalten ist. Auf diese Weise ist zumindest während des Fügevorgangs der beiden Fügeflansche bis in die Fügeposition ein ausreichend breiter Klebspalt gewährleistet.
- Gemäß einer Ausführungsform kann der Abstandhalter an dem Randflansch des zweiten Blechteils oder an den Führungsflansch des ersten Blechteils angeformt sein und während des Fügevorgangs bzw. in der Fügeposition in Anlage mit der Kontaktfläche des gegenüberliegenden Flansches sein. Der Abstandhalter kann beispielhaft als eine Sicke um ein vorgegebenes Übermaß von der Kontaktfläche des Randflansches des zweiten Blechteiles vorragen.
- Der Führungsflansch des ersten Blechteiles kann demgegenüber eine mit dem Abstandhalter korrespondierende Vertiefung aufweisen. Beispielhaft kann die Vertiefung ein Materialrücksprung im Führungsflansch des ersten Blechteiles sein. In der Fügeposition kann der Abstandhalter in die Vertiefung des Führungsflansches des ersten Blechteiles eingerastet sein.
- Besonders bevorzugt ist es, wenn während des Fügevorgangs der Abstandhalter oder zumindest einer der Führungs- oder Randflansche unter Aufbau einer elastischen Rückstellkraft elastisch verformt wird. Bei Erreichen der Fügeposition kann dann der Abstandhalter zumindest unter teilweisem Abbau der elastischen Rückstellkraft federnd in die Vertiefung des Führungsflansches des ersten Blechteiles eingerastet werden.
- Besonders bevorzugt ist es, wenn der Abstandhalter während des Fügevorgangs den Klebspalt mit einer ersten, vergrößerten Spaltbreite bereitstellt. Demgegenüber kann der Abstandhalter in der Fügeposition, das heißt nach abgeschlossenem Fügevorgang, den Klebspalt mit einer reduzierten zweiten Spaltbreite bereitstellen. Auf diese Weise ist zumindest während des Fügevorgangs ein ausreichend großer Klebespalt gewährleistet, um ein Klebstoffabstreifen von den Kontaktflächen der Flansche zu vermeiden.
- Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform kann der Abstandhalter als eine, vom Randflansch des zweiten Blechteils abgestellte elastisch nachgiebige Blechlasche sein. Die Blechlasche kann mit einer, entgegen der Fügerichtung ausgeweiteten Anschlagflanke ausgebildet sein. Auf diese Weise kann während des Fügevorgangs der Führungsflansch des ersten Blechteils zunächst in Anlage mit der Anschlagflanke der Blechlasche des Randflansches des zweiten Blechteiles kommen. Dadurch wird zunächst die Blechlasche unter Aufbau einer elastisch nachgiebigen Rückstellkraft elastisch verformt. Die Blechlasche kann dann nach abgeschlossenem Fügevorgang, das heißt bei Erreichen der Fügeposition in eine korrespondierende Rastausnehmung im Führungsflansch des ersten Karosserieblechteils federnd einrasten.
- Gemäß einer weiteren Ausführungsform kann das erste Blechteil ein Stahl-Blechteil sein, während das zweite Blechteil ein Aluminium-Blechteil ist, wie es beispielhaft im Automobilbereich bei Leichtbaustrukturen häufig der Fall ist. Zur Verbindung dieser beiden Blechteile kann ein Stahl-Nietelement in das Aluminium-Blechteil eingetrieben sein, das durch Punktschweißen mit dem Stahl-Blechteil verbindbar ist.
- Zur Bildung eines Abstandhalters kann das Stahl-Nietelement mit einem vorgegebenen Überstand von der Kontaktfläche des Aluminium-Blechteiles vorragen. Auf diese Weise kann unter Aufrechterhaltung eines Klebspaltes vorgegebener Spaltbreite zunächst in dem Fügevorgang die beiden Fügeflansche miteinander stoffschlüssig verklebt werden. Anschließend kann das im Aluminium-Blechteil eingetriebene Stahl-Nietelement mit dem Stahl-Blechteil zusätzlich verschweißt werden.
- Alternativ zu den oben genannten Ausführungsvarianten kann der Klebstoff zur Ausbildung eines Abstandhalters Feststoff-Partikel, etwa Glaskugeln aufweisen. Diese sind so bemessen, dass sie in der Fügeposition einen vorgegebenen Klebstoffspalt bereitstellen.
- In einer speziellen Ausführungsform kann das erste Blechteil eine Fahrzeug-Bodengruppe sein, die zwei in der Fahrzeuglängsrichtung langestreckte sowie voneinander beabstandete Karosserie-Längsträger aufweist, die mit Bezug auf eine Fahrzeugmittelebene spiegelbildlich ausgeführt sind. Jeder der beiden Längsträger ist als ein U-förmiges, nach oben offenes Hohlprofilteil mit hochgezogenen Seitenwänden ausgeführt. Die jeweils in der Fahrzeugquerrichtung betrachtet äußeren Seitenwände der Längsträgers sind mit den vorbeschriebenen Führungsflanschen in der Fahrzeughochrichtung nach oben verlängert. Die jeweils in der Fahrzeugquerrichtung betrachtet inneren Seitenwände der Längsträgers sind mit weiteren, horizontal ausgerichteten Anschlagflanschen versehen. Sowohl die Führungsflansche als auch die Anschlagflansche bilden eine Aufnahmekontur, in die ein Bodenblechteil als das zweite Blechteil einsetzbar ist.
- Die vorstehend erläuterten und/oder in den Unteransprüchen wiedergegebenen vorteilhaften Aus- und/oder Weiterbildungen der Erfindung können – außer zum Beispiel in den Fällen eindeutiger Abhängigkeiten oder unvereinbarer Alternativen – einzeln oder aber auch in beliebiger Kombination miteinander zur Anwendung kommen.
- Die Erfindung und ihre vorteilhaften Aus- und Weiterbildungen sowie deren Vorteile werden nachfolgend anhand von Zeichnungen näher erläutert.
- Es zeigen:
-
1 in einer grob schematischen Schnittdarstellung ein mit zwei seitlichen Fahrzeuglängsträgern verbundenes Bodenblechteil einer Karosseriestruktur eines Fahrzeuges gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel; -
2 bis4 jeweils Ansichten, die das Verfahren zum Fügen des Bodenblechteiles an den beiden Fahrzeuglängsträgern gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel veranschaulichen; -
5 bis7 jeweils Ansichten entsprechend der2 bis4 gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel; -
8 bis10 jeweils Ansichten entsprechend der2 bis4 gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel; -
11 bis13 jeweils Ansichten entsprechend der2 bis4 gemäß einem vierten Ausführungsbeispiel; und -
14 in einer weiteren Ansicht entsprechend der1 ein fünftes Ausführungsbeispiel. - In der
1 ist in einer schematischen Schnittdarstellung eine Karosseriestruktur eines Fahrzeuges dargestellt. Dabei sind seitlich am Fahrzeug angeordnete, in der Fahrzeuglängsrichtung x ausgerichtete Fahrzeuglängsträger1 sowie ein an den Fahrzeuglängsträgern1 angebrachtes Bodenblechteil2 in einer Fügeposition F zu sehen. Die Fahrzeuglängsträger1 und das Bodenblechteil2 sind über eine Klebschicht3 miteinander in Verbindung. Jeder der Fahrzeuglängsträger1 ist als ein U-förmiges, nach oben offenes Hohlprofilteil ausgebildet. Zudem weist der Fahrzeuglängsträger1 in der Fahrzeugquerrichtung y innen einen horizontal ausgerichteten Anschlagflansch4 auf, an dem das Bodenblechteil2 aufliegt. In der Fahrzeugquerrichtung y außen ist jeder der Fahrzeuglängsträger1 durch einen Führungsflansch6 in Fahrzeughochrichtung z nach oben verlängert. So bilden die Führungsflansche6 und die Anschlagflansche4 eine in der Fahrzeughochrichtung z nach oben offene Aufnahmekontur8 . In die Aufnahmekontur8 ist das Bodenblechteil2 mit einer Fügetiefe t eingesetzt, so dass das Hohlprofil des Fahrzeuglängsträgers1 geschlossen ist. - Weiterhin weist das Bodenblechteil
2 in der Fahrzeugquerrichtung y außen in der Fahrzeughochrichtung z nach oben gerichtete Randflansche10 auf. Diese Randflansche10 sind in Anlage mit den Führungsflanschen6 der Fahrzeuglängsträger1 , so dass ein Bewegungsanschlag für das Bodenblechteil2 in der Fahrzeugquerrichtung y ausgebildet ist. In der Fahrzeughochrichtung z ist durch die Auflage des Bodenblechteils2 auf den Anschlagflanschen4 ein Bewegungsanschlag für das Bodenblechteil2 ausgebildet. - Weiterhin sind die Führungsflansche
6 der Fahrzeuglängsträger1 und die Randflansche10 des Bodenblechteils2 über die Klebschicht3 mit einem Klebespalt11 vordefinierter Spaltbreite s in Verbindung. Die vordefinierte Spaltbreite s des Klebespalts11 ist durch einen Abstandhalter12 bereitgestellt, so dass Kontaktflächen14 des Führungsflanschs6 und Kontaktflächen16 des Randflanschs10 nicht in Anlage sind. - In der
1 ist der Abstandhalter12 durch eine in der Fahrzeugquerrichtung y nach außen ragende Sicke18 an dem Randflansch10 eingeprägt. Dabei ragt die Sicke18 gemäß der3 mit einem Übermaß b von der Kontaktfläche16 des Randflanschs10 hervor. - Die
2 bis4 zeigen den Fügevorgang für die in der1 dargestellte Ausführung. So sind in der2 einer der Fahrzeuglängsträger1 und ein Teil des Bodenblechs2 zu Beginn des Fügeprozesses zu sehen. Hierbei ist an die Kontaktfläche14 des Führungsflansches6 die Klebschicht3 aufgebracht. Während des Fügevorgangs wird das Bodenblechteil10 in einer Fügerichtung1 in die offene Aufnahmekontur8 des Fahrzeuglängsträgers1 bewegt, wobei nur die Sicke18 des Randflansches10 in Anlage mit der Kontaktfläche14 des Führungsflansches6 kommt. Dadurch wird der Klebespalt11 mit der vordefinierten Spaltbreite s bereitgestellt und ein Abstreifen der Klebschicht3 durch die Kontaktfläche14 des Führungsflansches6 und die Kontaktfläche16 des Randflansches10 vermieden. Dabei entspricht die Spaltbreite s des Klebespalts11 dem Übermaß b der Sicke18 . Zudem wird ein Teil der Klebschicht3 unter einer Scherbeanspruchung FS durch die Kontaktflächen14 und16 verdrängt. Der Fügevorgang ist abgeschlossen, sobald das Bodenblechteil2 die Fügetiefe t erreicht, so dass das Bodenblechteil2 gemäß der1 und4 an dem Anschlagflansch4 aufliegt. - Die
5 bis7 zeigen ein zweites Ausführungsbeispiel des Fahrzeuglängsträgers1 und des Bodenblechteils2 , durch die der Klebespalt11 mit der vordefinierten Spaltbreite s bereitgestellt ist. Hierfür weist der Randflansch10 des Bodenblechteils2 gemäß der7 wiederum die Sicke18 mit dem Übermaß b zur Bildung des Abstandhalters12 auf. Zudem verfügt der Führungsflansch6 über eine weitere, zu der Sicke18 des Randflansches10 korrespondierende Sicke20 , die die Sicke18 teilweise aufnimmt. - Aus den
5 bis7 geht weiterhin der Fügevorgang des zweiten Ausführungsbeispiels hervor. So wird das Bodenblechteil2 in der Fügerichtung1 in die offene Aufnahmekontur8 des Fahrzeuglängsträgers1 eingesetzt. Dabei kommt nur die Sicke18 des Randflansches10 in Anlage mit der Kontaktfläche14 des Führungsflansches6 und der Randflansch10 wird unter Aufbau einer Rückstellkraft FR elastisch nachgiebig verformt. Die elastische Rückstellkraft FR wird bei Erreichen der Fügeposition F gemäß der7 durch Einrasten in die korrespondierende Sicke20 des Führungsflansches6 wieder abgebaut. Zudem ergibt sich während des Fügevorgangs eine erste vergrößerte Spaltbreite s1 zwischen der Kontaktfläche16 des Randflansches10 und der Sicke20 . Nach Einrasten der Sicke18 in die korrespondierende Sicke20 ergibt sich gemäß der7 eine zweite verringerte Spaltbreite s2 zwischen dem Führungsflansch6 und dem Randflansch10 . Durch die erste vergrößerte Spaltbreite s1 wird die Scherbeanspruchung FS an die Klebschicht3 verringert, so dass der Materialfluss der Klebschicht3 reduziert ist. Die zweite verringerte Spaltbreite s2 stellt den Klebespalt11 mit der vordefinierten Spaltbreite s dar. - Die
8 bis10 zeigen ein drittes Ausführungsbeispiel des Fahrzeuglängsträgers1 und des Bodenblechteils2 , durch die der Klebespalt11 mit der vordefinierten Spaltbreite s bereitgestellt ist. Hierfür weist der Randflansch10 zur Bildung des Abstandshalters12 eine abgestellte, elastisch nachgiebige Blechlasche22 mit einer in der Fahrzeughochrichtung z nach oben ausgeweiteten Anschlagflanke24 auf. Zudem verfügt der Führungsflansch6 des Fahrzeuglängsträgers1 über eine zu der Blechlasche22 korrespondierende Rastausnehmung26 , die die Blechlasche22 teilweise aufnimmt. - Aus den
8 bis10 geht weiterhin der Fügevorgang des dritten Ausführungsbeispiels hervor. So wird wiederum das Bodenblechteil2 in der Fügerichtung1 in die offene Aufnahmekontur8 des Fahrzeuglängsträgers1 eingesetzt. Hierbei kommt nur die in der Fahrzeughochrichtung z nach oben ausgeweitete Anschlagflanke24 der Blechlasche22 in Anlage mit der Kontaktfläche14 des Führungsflansches6 und die Blechlasche22 wird unter Aufbau einer Rückstellkraft FR elastisch nachgiebig umgebogen. Die elastische Rückstellkraft FR wird bei Erreichen der Fügeposition gemäß der10 durch Einrasten der Blechlasche22 in die korrespondierende Rastausnehmung26 des Führungsflansches6 wieder abgebaut. Durch die Blechlasche22 wird ein Abstreifen der Klebschicht3 durch die Kontaktfläche14 des Führungsflansches6 und die Kontaktfläche16 des Randflansches10 vermieden und der Klebespalt11 mit der vordefinierten Spaltbreite s bereitgestellt. - Die
11 bis13 zeigen ein viertes Ausführungsbeispiel des Fahrzeuglängsträgers1 und des Bodenblechteils2 , durch die der Klebespalt11 mit der vordefinierten Spaltbreite s bereitgestellt ist. So besteht in dieser Ausführung das Bodenblechteil2 aus Aluminium und der Fahrzeuglängsträger1 aus Stahl. Zudem weist der Randflansch10 des Bodenblechteils2 gemäß der13 ein Stahl-Nietelement28 auf, das zur Bildung des Abstandshalters12 mit einem Überstand c von der Kontaktfläche16 des Randflansches10 hervorragt. Das Stahl-Nietelement28 ist zudem mit der Kontaktfläche14 des Führungsflansches6 verschweißt. - Aus den
11 bis13 geht weiterhin der Fügevorgang des vierten Ausführungsbeispiels hervor. So wird wiederum das Bodenblechteil2 in der Fügerichtung I in die offene Aufnahmekontur8 des Fahrzeuglängsträgers1 eingesetzt. Hierbei kommt nur das Stahl-Nietelement28 in Anlage mit der Kontaktfläche14 des Führungsflansches6 . Durch den Überstand c des Stahl-Nietelements28 von der Kontaktfläche16 des Randflansches10 wird der Klebespalt11 bereitgestellt, so dass der Überstand c des Stahl-Nietelements28 der vordefinierten Spaltbreite s des Klebespalts11 entspricht. Nach Erreichen der Fügeposition gemäß der13 wird das Stahl-Nietelement28 mit der Kontaktfläche14 des Führungsflansches6 verschweißt. - Die
14 zeigt ein fünftes Ausführungsbeispiel der Fahrzeuglängsträger1 und des Bodenblechteils2 , durch die der Klebespalt11 mit der vordefinierten Spaltbreite s bereitgestellt ist. So weist die Klebeschicht3 Glaskugeln30 zur Ausbildung des Abstandshalters12 auf. Die Glaskugeln30 verhindern eine Berührung der Kontaktfläche14 des Führungsflansches6 und der Kontaktfläche16 des Randflansches10 , so dass der Klebespalt11 mit der vordefinierten Spaltbreite s sowohl im Fügevorgang als auch in der Fügeposition F bereitgestellt ist. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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- Zitierte Patentliteratur
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- DE 102007022133 A1 [0003]
Claims (10)
- Karosseriestruktur für ein Fahrzeug, mit einem ersten Blechteil (
1 ) und einem zweiten Blechteil (2 ), die unter Bildung einer, in einer Fügerichtung (I) ineinander geschachtelten Anordnung über eine Klebschicht (3 ) miteinander verbunden sind, in welcher Anordnung das erste Blechteil (1 ) eine entgegen der Fügerichtung (I) offene Aufnahmekontur (8 ) aufweist, in der das zweite Blechteil (2 ) in der Fügerichtung (I) mit einer Fügetiefe (t) eingeschoben ist, welche Aufnahmekontur (8 ) des ersten Blechteils (1 ) zumindest einen seitlichen Führungsflansch (6 ) aufweist, der quer zur Fügerichtung (I) einen Bewegungsanschlag bildet und über die Klebschicht (3 ) mit einem korrespondierenden Randflansch (10 ) des zweiten Blechteils (2 ) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem seitlichen Führungsflansch (6 ) der Aufnahmekontur (8 ) des ersten Blechteils (1 ) und dem Randflansch (10 ) des zweiten Blechteils (2 ) zumindest ein Abstandhalter (12 ) zur Bereitstellung eines Klebespalts (11 ) vordefinierter Spaltbreite (s) vorgesehen ist. - Karosseriestruktur nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass während eines Fügevorgangs die beiden Rand- und Führungsflansche (
10 ,6 ) unter Scherbeanspruchung (Fs) der zwischengeordneten Klebschicht (3 ) bis in eine Fügeposition (F) verschiebbar sind, und dass insbesondere zur Vermeidung von Klebstoffabstreifen zwischen den Kontaktflächen der Rand- und Führungsflansche (14 ,16 ) der Abstandhalter (12 ) den Klebespalt (11 ) bereitstellt. - Karosseriestruktur nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstandhalter (
12 ) an dem Führungsflansch (6 ) des ersten Blechteils (1 ) oder an dem Randflansch (10 ) des zweiten Blechteils (2 ) materialeinheitlich und/oder einstückig angeformt ist, und insbesondere als eine Sicke (18 ) um ein Übermaß (b) von einer Kontaktfläche (14 ,16 ) des jeweiligen Flansches (6 ,10 ) vorragt. - Karosseriestruktur nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstandhalter (
12 ) oder zumindest einer der Flansche (6 ,10 ) bei dem Fügevorgang unter Aufbau einer elastischen Rückstellkraft (FR) elastisch verformbar ist, und insbesondere das zweite Blechteil (2 ) unter Keilwirkung in die Aufnahmekontur (8 ) des ersten Blechteils (1 ) eingeschoben ist. - Karosseriestruktur nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der seitliche Führungsflansch (
6 ) des ersten Blechteils (1 ) eine mit dem Abstandhalter (12 ) korrespondierende Vertiefung (20 ,26 ) aufweist, etwa einen Materialrücksprung, in dem der Abstandhalter (12 ) in der Fügeposition (F) eingerastet ist, und dass bei Erreichen der Fügeposition (F) der Abstandhalter (12 ) unter Abbau der elastischen Rückstellkraft (FR) in die Vertiefung (20 ,26 ) des Führungsflansches (6 ) einrastbar ist. - Karosseriestruktur nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass während des Fügevorgangs der Abstandhalter (
12 ) den Klebespalt (11 ) mit einer vergrößerten ersten Spaltbreite (s1) bereitstellt, und in der Fügeposition (F) der Abstandhalter (12 ) den Klebespalt (11 ) mit einer reduzierten zweiten Spaltbreite (s2) bereitstellt. - Karosseriestruktur nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstandhalter (
12 ) eine vom Randflansch (10 ) des zweiten Blechteils (2 ) abgestellte elastisch nachgiebige Blechlasche (22 ) mit einer entgegen der Fügerichtung (I) ausgeweiteten Anschlagflanke (24 ) ist. - Karosseriestruktur nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Blechlasche (
22 ) des Randflansches (10 ) des zweiten Blechteils (2 ) in der Fügeposition (F) in eine korrespondierende Rastausnehmung (26 ) im Führungsflansch (6 ) des ersten Blechteils (1 ) eingerastet ist. - Karosseriestruktur nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Blechteil (
1 ) ein Stahl-Blechteil ist und das zweite Blechteil (2 ) ein Aluminium-Blechteil ist, wobei insbesondere das Aluminium-Blechteil (2 ) ein Stahl-Nietelement (28 ) aufweist, das zur Bildung des Abstandhalters (12 ) mit einem vorgegebenen Überstand (c) von der Kontaktfläche (16 ) des Aluminium-Blechteils (2 ) vorragt, und dass insbesondere das im Aluminium-Blechteil (2 ) eingetriebene Stahl-Nietelement (28 ) mit dem Stahl-Blechteil (1 ) verschweißbar ist, und/oder dass zur Ausbildung eines Abstandhalters (12 ) die Klebschicht (3 ) Feststoff-Partikel, etwa Glaskugeln (30 ), aufweist, die in der Fügeposition (F) einen Klebstoffspalt (11 ) mit vorgegebener Spaltbreite (a) bereitstellen. - Verfahren zur Herstellung einer Karosseriestruktur nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
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