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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen eines Verbundes für einen Kraftfahrzeugsitz sowie einen Verbund für einen Kraftfahrzeugsitz.
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Kraftfahrzeugsitze setzen sich gewöhnlich aus einem Sitzteil und einer an dem Sitzteil angelenkten Rückenlehne zusammen. Das Sitzteil weist wiederum ein Sitzkissen und einen das Sitzkissen tragenden Sitzrahmen auf. Der Sitzrahmen kann sich wiederum aus verschiedenen Teilen zusammensetzen, wie beispielsweise in der
DE 10 2005 060 446 A1 beschrieben.
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Insbesondere weist ein Sitzrahmen herkömmlicherweise zwei Sitzrahmen-Seitenteile auf. Die Sitzrahmen-Seitenteile werden gewöhnlich jeweils mit einer oberen Sitzschiene fest verbunden. Bei einer sich hieran anschließenden Montage wird das Kraftfahrzeug samt der oberen Sitzschiene verrastbar mit einer fest am Boden des Kraftfahrzeugs angebrachten, unteren Sitzschiene verbunden.
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Gemäß einem der Anmelderin intern bekannten Stand der Technik wurden bislang die Sitzrahmen-Seitenteile mit den Sitzschienen mittels Nietens verbunden. Dies hat sich nachteilig als ein montagetechnisch langsames und aufwendiges Verfahren herausgestellt.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Verbindung zwischen einem Sitzrahmen-Seitenteil und einer Sitzschiene bereitzustellen, welche schnell herstellbar und wenig aufwendig ist.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 und/oder durch einen Verbund mit den Merkmalen des Patentanspruchs 13 gelöst.
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Demgemäß wird ein Verfahren zum Herstellen eines Verbunds für einen Kraftfahrzeugsitz bereitgestellt, wobei ein Sitzrahmen-Seitenteil mit einer Sitzschiene zum Bilden des Verbundes verschweißt wird.
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Ferner wird ein Verbund für einen Kraftfahrzeugsitz, mit einer Sitzschiene und einem Sitzrahmen-Seitenteil, welches mit der Sitzschiene verschweißt ist, bereitgestellt.
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Die der vorliegenden Erfindung zugrunde liegende Idee besteht darin, dass das Verschweißen gegenüber dem aus dem Stand der Technik bekannten Vernieten sehr viel schneller und weniger montageaufwendig ist.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus den weiteren Unteransprüchen und aus der Beschreibung in Zusammenschau mit den Figuren der Zeichnungen.
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Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung des Verfahrens wird der Schritt des Verschweißens mittels eines Lasers durchgeführt. Laserschweißen hat gegenüber anderen Schweißverfahren den Vorteil, dass die thermische Belastung des Sitzrahmen-Seitenteils sowie der Sitzschiene vergleichsweise gering ist.
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Gemäß einer weiter bevorzugten Ausgestaltung des Verfahrens umfasst der Schritt des Verschweißens das Verschweißen des Sitzrahmen-Seitenteils im T-Stoß mit der Sitzschiene. Somit kann das Sitzrahmen-Seitenteil entlang eines im Wesentlichen geraden Abschnitts mit der Sitzschiene verschweißt werden, ohne dass der entsprechende Abschnitt des Sitzrahmen-Seitenteils zuvor einem komplexen Umformprozess unterzogen werden müsste, wie es bei dem einleitend beschriebenen, aus dem Stand der Technik bekannten Vernieten erforderlich ist. Selbstverständlich sind aber auch andere Schweißkonfigurationen denkbar. Beispielweise könnte das Sitzrahmen-Seitenteil ein z-förmiges Anschlussteil aufweisen, welches mit einem mittleren Abschnitt desselben auf der Sitzschiene zum Liegen kommt und mit dieser verschweißt wird. Ferner könnte das Sitzrahmen-Seitenteil mit der Sitzschiene auch im Überlappstoß, im Stumpfstoß mit I-Naht und/oder im Stoß mit V-Naht verschweißt werden.
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Gemäß einer weiter bevorzugten Ausgestaltung des Verfahrens wird das Sitzrahmen-Seitenteil mit einem ersten Abschnitt zur Anbringung weiterer Sitzkomponenten und mit wenigstens einem zweiten, sich von dem ersten Abschnitt weg erstreckenden Abschnitt vor dem Schritt des Verschweißens gebildet, und der Schritt des Verschweißens umfasst das Verschweißen des zweiten Abschnitts mit der Führungsschiene. Der zweite Abschnitt fungiert somit als Abstandshalter zwischen der Sitzschiene und dem ersten Abschnitt des Sitzrahmen-Seitenteils. Ferner muss der zweite Abschnitt – da er typischerweise nicht für die Anbringung weiterer Sitzkomponenten vorgesehen ist – keine besonderen Geometrien aufweisen und kann daher einfach mit der Sitzschiene verschweißt werden. Vorzugsweise erstreckt sich der zweite Abschnitt des Seitenrahmen-Seitenteils in einem Winkel von in etwa 90 Grad zu dem ersten Abschnitt. Zusätzlich zu dem zweiten Abschnitt kann ein dritter Abschnitt vorgesehen sein, welcher in seiner Ausgestaltung und Funktion im Wesentlichen dem zweiten Abschnitt entspricht. Der erste, zweite und dritte Abschnitt des Seitenrahmen-Seitenteils können zusammen eine in etwa umgekehrt U-förmige Gestalt ausbilden.
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Gemäß einer weiter bevorzugten Ausgestaltung des Verfahrens wird vor dem Schritt des Verschweißens das Sitzrahmen-Seitenteil beschnitten, um dieses an unterschiedliche Sitzhöhen des Kraftfahrzeugsitzes anzupassen. Mit der Sitzhöhe des Kraftfahrzeugs ist die dem Fachmann allgemein bekannte Distanz zwischen einem Referenzpunkt im Bereich des Kraftfahrzeugbodens und einem Sitzreferenzpunkt (englisch: seating reference point (SgRP)) der auf dem Kraftfahrzeug sitzenden Person im Bereich deren Hüfte gemeint. Dadurch lässt sich die Sitzhöhe des Kraftfahrzeugsitzes auf einfache Weise insbesondere an unterschiedliche Kraftfahrzeugtypen anpassen. Beispielsweise erfordert ein Coupé eine geringe Sitzhöhe, während ein Sports Utility Vehicle (SUV) eine große Sitzhöhe erfordert.
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Gemäß einer weiter bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens umfasst der Schritt des Verschweißens das Verschweißen des Sitzrahmen-Seitenteils entlang der beim Schritt des Beschneidens gebildeten Schnittkante mit der Sitzschiene. Damit ergibt sich ein einfacher Schweißprozess.
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Gemäß einer weiter bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird das Sitzrahmen-Seitenteil mit wenigstens einer Ausnehmung zum Aufspannen auf eine Schweißvorrichtung vor dem Schritt des Verschweißens gebildet. Damit lässt sich das Sitzrahmen-Seitenteil vor dem Verschweißen auf eine entsprechende Schweißvorrichtung aufspannen, was das Ausrichten des Sitzrahmen-Seitenteils bezüglich der Sitzschiene erheblich vereinfacht.
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Gemäß einer weiter bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird die wenigstens eine Ausnehmung zum Aufspannen auf eine Schweißvorrichtung in einem fixen Abstand zu der während des Schrittes des Beschneidens gebildeten Schnittkante hergestellt. Somit kann – unabhängig von der Sitzhöhe des Kraftfahrzeugsitzes, bei welchem der jeweilige Verbund verwendet werden soll, vorteilhaft das gleiche Werkzeug oder die gleiche Werkzeuganordnung verwendet werden, um die wenigstens eine Ausnehmung zu bilden und das Sitzrahmen-Seitenteil zu beschneiden. Dadurch können die Werkzeugkosten erheblich reduziert werden. Auch die Bearbeitungszeiten für das Sitzrahmen-Seitenteil können somit reduziert werden, da eine Einstellung des Abstands zwischen dem Werkzeug zur Bildung der Ausnehmung, bspw. ein Stempel samt Matrize, und einem Werkzeug zum Beschneiden eines Sitzrahmen-Seitenteils entfällt. Bei dem Werkzeug zur Bildung der Ausnehmung und dem Werkzeug zum Beschneiden kann es sich um separate Werkzeuge handeln, oder diese können in ein Werkzeug integriert sein. Unter ”Werkzeugsanordnung” ist die räumliche Anordnung mehrerer Werkzeuge zueinander zu verstehen.
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Gemäß einer weiter bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens umfasst der Schritt des Bildens des zweiten Abschnittes des Sitzrahmen-Seitenteils das Bilden desselben mit einer Dimensionierung für die maximale Sitzhöhe der Kraftfahrzeugsitze. In einem ersten Schritt soll so der zweite Abschnitt des Sitzrahmen-Seitenteils für eine maximale Sitzhöhe der Kraftfahrzeugsitze dimensioniert werden. Beispielsweise kann das Sitzrahmen-Seitenteil in dem ersten Schritt aus einer Platine herausgeschnitten werden. Bei dem ersten Schritt oder auch nur für das Herausschneiden (Teilschritt) des zweiten Abschnitts des Sitzrahmenseitenteils kann immer das gleiche Werkzeug bzw. die gleiche Werkzeugsanordnung verwendet werden.
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Gemäß einer weiter bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens umfasst der Schritt des Beschneidens das Beschneiden des zweiten Abschnitts des Sitzrahmen-Seitenteils für die jeweils erforderliche Sitzhöhe des Kraftfahrzeugsitzes. Bevorzugt soll also der zweite Abschnitt des Sitzrahmen-Seitenteils zunächst mit dem gleichen Werkzeug oder der gleichen Werkzeuganordnung für die maximale Sitzhöhe des Kraftfahrzeugsitzes geeignet dimensioniert gebildet werden. Hiernach wird dann beispielsweise je nach dem, ob der Verbund für ein Kraftfahrzeugsitz für ein Coupé oder SUV hergestellt werden soll, der zweite Abschnitt des Sitzrahmen-Seitenteils beschnitten, d. h., beispielsweise auf die erforderliche Länge gekürzt.
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Gemäß einer weiter bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird die wenigstens eine Ausnehmung zum Aufspannen auf eine Schweißvorrichtung in dem zweiten Abschnitt des Sitzrahmen-Seitenteils gebildet. Dadurch kann das Sitzrahmen-Seitenteil in großer Nähe zu der entlang der Schnittkante zu bildenden Schweißnaht gehalten werden, was sich positiv auf die einzuhaltenden Toleranzen auswirkt.
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Gemäß einer weiter bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird bei der Herstellung von Verbunden für Kraftfahrzeugsitze mit unterschiedlicher Sitzhöhe, insbesondere vor dem Schritt des Beschneidens, der erste Abschnitt des Sitzrahmen-Seitenteils mit dem gleichen Werkzeug oder mit der gleichen Werkzeuganordnung gebildet. Der erste Abschnitt soll zur Anbringung weiterer Sitzkomponenten dienen. Beispielsweise kann der erste Abschnitt Mittel, beispielsweise Ausnehmungen, umfassen, an denen oder mittels derer weitere Sitzkomponenten, beispielsweise eine Sitzmechanik, anbringbar sind. Mit ”Ausnehmungen” sind vorliegend Vertiefungen und/oder durchgehende Löcher gemeint. Beispielsweise kann der erste Abschnitt ein bestimmtes Lochmuster aufweisen. Zum Bilden dieses Lochmusters kann gemäß der vorstehenden Weiterbildung – unabhängig von der Sitzhöhe – das immer gleiche Werkzeug oder die immer gleiche Werkzeuganordnung verwendet werden, was Werkzeugkosten spart.
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Die oben beschriebenen Ausgestaltungen der vorliegenden Erfindung sind – sofern nichts anderes ausgeführt ist – frei miteinander kombinierbar.
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Die für das erfindungsgemäße Verfahren beschriebenen Ausgestaltungen gelten entsprechend für den erfindungsgemäßen Verbund für einen Kraftfahrzeugsitz.
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Die vorliegende Erfindung wird nachfolgend anhand der in den Figuren der Zeichnungen angegebenen Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen dabei:
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1 in einer Draufsicht einen Verbund für einen Kraftfahrzeugsitz mit einer maximalen Sitzhöhe gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
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2 in einer Draufsicht einen Verbund für einen Kraftfahrzeugsitz gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung mit einer gegenüber dem Ausführungsbeispiel nach 1 reduzierten Sitzhöhe;
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3 in einer Draufsicht die Sitzrahmen-Seitenteile aus den 1 und 2 übereinandergelegt;
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4 in einer Draufsicht eine Werkzeuganordnung zur Herstellung der Sitzrahmen-Seitenteile gemäß den 1 und 2;
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5 eine Ansicht B aus 4;
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6 einen Teilschnitt A-A aus 1, wobei im Vergleich zu 1 zusätzlich eine Schweißvorrichtung dargestellt ist; und
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7 ein Ablaufdiagramm eines Verfahrens gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung.
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In den Figuren der Zeichnung bezeichnen – sofern nichts anderes ausgeführt ist – gleiche Bezugszeichen, gleiche Bauteile, Elemente und Merkmale.
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1 zeigt in einer Draufsicht einen Verbund 1 für einen Kraftfahrzeugsitz mit einer maximalen Sitzhöhe SH gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung.
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Die Sitzhöhe SH bezeichnet die Distanz von einem Referenzpunkt am Boden des Kraftfahrzeugs zu einem Sitzreferenzpunkt bzw. einer Sitzreferenzlinie SgRP. Der Sitzreferenzpunkt SgRP bezeichnet die gewöhnliche Position der Hüfte der auf dem Kraftfahrzeug sitzenden Person. Das Kraftfahrzeug ist in den 1 und 2 nicht weiter dargestellt.
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Der Verbund 1 weist eine Sitzschiene 2 auf. Gemäß dem vorliegenden Ausführungsbeispiel ist die Sitzschiene 2 eine obere Sitzschiene eines Kraftfahrzeugsitzes, welche mit einer unteren Sitzschiene, welche am Boden des Kraftfahrzeugs angebracht ist, zusammenwirkt, um eine Verschiebbarkeit des Kraftfahrzeugsitzes in Fahrtrichtung X des Kraftfahrzeugs zu gewährleisten. Die Sitzschiene 2 ist typischerweise als ein Profilteil aus Stahl ausgebildet und weist, wie 6 zu entnehmen, welche einen Teilschnitt A-A aus 1 zeigt, eine in etwa plane Oberseite 3 auf.
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Zurückkehrend zu 1 zeigt diese weiterhin ein Sitzrahmen-Seitenteil 4, welches ebenfalls Bestandteil des Verbunds 1 ist.
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Das Sitzrahmen-Seitenteil 4 setzt sich bspw. aus einem ersten, zweiten und dritten Abschnitt 5, 6 bzw. 7 zusammen.
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Der erste Abschnitt 5 dient der Anbringung von weiteren, nicht dargestellten Sitzkomponenten, beispielsweise einer Sitzmechanik. Dazu weist der erste Abschnitt 5 mehrere Mittel 11 auf. Die Mittel 11 können bspw. als Ausnehmungen oder Anformungen ausgebildet sein und sind mit den entsprechenden Sitzkomponenten verbindbar.
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An den ersten Abschnitt 5 schließen sich in Richtung der Sitzschiene 2 weisend der zweite und dritte Abschnitt 6 bzw. 7 an. Der erste, zweite und dritte Abschnitt 5, 6 bzw. 7 bilden somit in etwa eine umgekehrt U-förmige Gestalt aus.
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Der zweite und dritte Abschnitt 6 bzw. 7 sind jeweils mit bspw. zwei Ausnehmungen 12 ausgebildet. Die Ausnehmungen 12 dienen dem Aufspannen des Sitzrahmen-Seitenteils 4 auf eine in 6 dargestellte Schweißvorrichtung 16.
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Der zweite und dritte Abschnitt 6 bzw. 7 weisen jeweils eine untere Kante 13 auf. Wie 6 zu entnehmen, ist das Sitzrahmen-Seitenteil 4 entlang der Kanten 13 mit der Oberseite 3 der Schiene 2 mittels einer Schweißnaht 14 verbunden. Bei der Schweißnaht 14 handelt es sich insbesondere um eine Laserschweißnaht. Wie in 5 dargestellt, werden der zweite und dritte Abschnitt 6 bzw. 7 im T-Stoß mit der Schiene 2 verschweißt.
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Wie 1 ferner zeigt, weisen die Ausnehmungen 12 Abstände D1, D2 bzw. D3 in Bezug auf die Kante 13 auf.
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Aufgrund der Ausgestaltung des Sitzrahmen-Seitenteils 4 gemäß dem Ausführungsbeispiel nach 1 ergibt sich eine Sitzhöhe von bspw. 240 mm für einen Kraftfahrzeugsitz, welcher mit dem Sitzrahmen-Seitenteil 4 hergestellt wird. Diese Sitzhöhe ist insbesondere für SUVs, also für Kraftfahrzeuge mit einer vergleichsweise großen Sitzhöhe, geeignet.
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2 zeigt nun in einer Draufsicht einen Verbund 1' für einen Kraftfahrzeugsitz mit einer gegenüber dem Ausführungsbeispiel nach 1 reduzierten Sitzhöhe SH'. Die Sitzhöhe SH' beträgt bspw. 210 mm. Eine derartige geringe Sitzhöhe wird bspw. bei einem Einsatz des Verbunds 1' bei einem Coupe oder dergleichen benötigt.
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Um diese reduzierte Sitzhöhe SH' zu erzielen, ist das Seitenteil 4' mit kürzeren zweiten und dritten Abschnitten 6' bzw. 7' ausgebildet. ”Kurz” bezieht sich auf eine Richtung senkrecht zur Oberfläche 3 der Sitzschiene 2 bzw. auf die Hochrichtung Z des Kraftfahrzeugs in dem in diesem verbauten Zustand des Verbunds 1. Der erste Abschnitt 5' des Sitzrahmen-Seitenteils 4' des Verbunds 1' ist dabei identisch mit dem ersten Abschnitt 5 des Sitzrahmen-Seitenteils 4 des Verbunds 1 gemäß 1 ausgebildet. Die ersten Abschnitte 5 und 5' des Verbunds 1 bzw. 1' lassen sich daher mittels desselben Werkzeugs oder derselben Werkzeuganordnung herstellen.
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Ferner weisen die Ausnehmungen 12' zum Aufspannen auf die Schweißvorrichtung 15, siehe 6, dieselben Abstände D1', D2' und D3' in Bezug auf die Kante 13' auf, wie die Ausnehmungen 12 in Bezug auf die Kante 13 bei dem Verbund 1 gemäß des Ausführungsbeispiel nach 1, s. dort die Bezugszeichen D1, D2 und D3. Dadurch kann ein vereinfachtes Werkzeug oder eine vereinfachte Werkzeuganordnung zum Herstellen der Ausnehmungen 12 bzw. 12' sowie der Kanten 13 bzw. 13' verwendet werden, wie nachfolgend noch näher erläutert wird.
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Zur besseren Veranschaulichung zeigt 3 in einer Draufsicht die Sitzrahmen-Seitenteile 4 und 4' aus den 1 und 2 in übereinandergelegtem Zustand.
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3 ist insbesondere der identische Aufbau der ersten Abschnitt 5 und 5' der Sitzrahmen-Seitenteile 4 bzw. 4' sowie die unterschiedliche Ausgestaltung der zweiten Abschnitte 6 und 6' und die unterschiedliche Ausgestaltung der dritten Abschnitte 7 und 7' zu entnehmen.
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4 zeigt in einer Draufsicht eine Werkzeuganordnung 21 zum Herstellen der Sitzrahmen-Seitenteile 4 und 4' und 5 zeigt eine Ansicht B aus 4.
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7 zeigt ein Ablaufdiagramm des Verfahrens zum Herstellen der Verbunde 1 und 1' gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung. Dieses Verfahren wird nachfolgend insbesondere unter Bezugnahme auf die 4, 5 und 6 näher erläutert.
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Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung des Verfahrens ist das Sitzrahmen-Seitenteil 4 für die maximale Sitzhöhe SH ausgelegt. Dazu wird dieses in einem ersten Verfahrensschritt S1 mittels eines Werkzeugs oder mittels einer Werkzeuganordnung aus einer im Wesentlichen ebenen Rohplatine hergestellt, insbesondere ausgestanzt und/oder tiefgezogen. Das Sitzrahmen-Seitenteil 4 bildet auch den Ausgangspunkt auch für solche Sitzrahmen-Seitenteile 4', welche eine gegenüber der maximalen Sitzhöhe reduzierte Sitzhöhe SH' aufweisen. Demnach kann also für diesen ersten Schritt S1 vorteilhaft das immer gleiche Werkzeug oder die immer gleiche Werkzeuganordnung verwendet werden. Das Sitzrahmen-Seitenteil 4 wird in diesem ersten Schritt S1 bevorzugt mit allen in 1 gezeigten Merkmalen ausgebildet, ausgenommen den Ausnehmungen 12. Außerdem können der erste und zweite Abschnitt 6 bzw. 7 im Bereich der auszubildenden Kanten 13 noch ein gewisses Übermaß 25, siehe 5, aufweisen. Alternativ könnten die Kanten 13 des Sitzrahmen-Seitenteils 4 jedoch auch gleich in dem Verfahrensschritt S1 mit hergestellt werden.
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In einem weiteren Verfahrensschritt S2 werden nun die Ausnehmungen 12 mittels eines Werkzeugs 22 der in 4 dargestellten Werkzeuganordnung 21 ausgebildet. Insbesondere handelt es sich bei dem Werkzeug 22 um ein Stanzwerkzeug mit Stempeln 23 zum Ausstanzen der Ausnehmungen 12 aus dem zweiten und dritten Abschnitt 6 bzw. 7 des Sitzrahmen-Seitenteils 4.
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Vor, gleichzeitig oder nach dem Schritt S2 werden der zweite und dritte Abschnitt 6 bzw. 7 mittels eines Werkzeugs 24 der in 4 dargestellten Werkzeuganordnung 21 in einem Schritt S3 beschnitten, um die Kanten 13 auszubilden. Wie bereits vorstehend ausgeführt, kann der Schritt S3 in dem Fall entfallen, dass die Kanten 13 des Sitzrahmen-Seitenteils 4 bereits im Schritt S1 hergestellt worden ist.
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In 5, welche die Ansicht B aus 4 zeigt, sind die Schritte S2 und S3 schematisch illustriert. In 5 ist der zweite Abschnitt 6 des in die Werkzeuganordnung 21 eingelegten Sitzrahmen-Seitenteils 4 gestrichelt dargestellt. Das Werkzeug 22 wird samt dessen Stempel 23, wie durch den Pfeil angedeutet, nach oben bewegt, um die Ausnehmungen 12 aus dem zweiten Abschnitt 6 heraus zu stanzen. Das Werkzeug 24 fährt in der Pfeilrichtung herunter, um den zweiten Abschnitt 6 zu beschneiden, um somit die Kante 13 auszubilden, wobei das Übermaß 25 abgetrennt wird.
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Soll nun anstelle des Sitzrahmen-Seitenteils 4 für die maximale Sitzhöhe SH das Sitzrahmen-Seitenteil 4' für die reduzierte Sitzhöhe SH' hergestellt werden, wird die Werkzeuganordnung 21 in 5, wie durch den Pfeil angedeutet, nach links, d. h., in Richtung des zweiten Abschnitts 5', verfahren. Hiernach fährt das Werkzeug 22 nach oben und das Werkzeug 24 nach unten, wie bereits vorstehend beschrieben, um die Ausnehmungen 12' und die Kanten 13' herzustellen. Der Abstand W des Werkzeugs 22 bzgl. des Werkzeugs 24 bleibt demnach unabhängig davon immer der gleiche, ob das Sitzrahmen-Seitenteil 4 für die maximale Sitzhöhe SH oder das Sitzrahmen-Seitenteil 4' für die reduzierte Sitzhöhe SH' hergestellt werden soll. Dadurch können Prozesszeiten zum Herstellen der Seitenrahmen-Seitenteile 4, 4' verkürzt werden.
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In einem weiteren Verfahrensschritt S4 wird das Sitzrahmen-Seitenteil 4 nun auf die in 6 gezeigte Schweißvorrichtung 15 aufgespannt. Dazu greifen bspw. Zapfen 26 der Schweißvorrichtung 15 in die Ausnehmungen 12 des Sitzrahmen-Seitenteils 4 ein.
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In einem weiteren Verfahrensschritt S5 wird das Sitzrahmen-Seitenteil 4 derart bezüglich der Schiene 2 positioniert, dass die Kanten 13 des Sitzrahmen-Seitenteils 4 auf der Oberfläche 3 der Schiene 2 in Anlage kommen.
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Hiernach wird in einem Verfahrensschritt S6 das Sitzrahmen-Seitenteil 4 entlang der Kanten 13 mittels eines Lasers 27 verschweißt, wobei die Schweißnähte 14 beispielsweise als Kehlnähte ausgebildet werden. Soll das Sitzrahmen-Seitenteil 4' für die reduzierte Sitzhöhe SH' mit der Schiene 2 verschweißt werden kann aufgrund des Umstands, dass die Abstände D1, D2 und D3 den Abständen D1', D2' bzw. D3', siehe 1 und 2, entsprechen, dieselbe Schweißvorrichtung 15 zum Verschweißen der Sitzrahmen-Seitenteile 4 und 4' vorteilhaft verwendet werden.
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Die Herstellung des Verbunds 1 bzw. 1' ist somit abgeschlossen.
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Obwohl die Erfindung anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele vollständig beschrieben wurde, ist sie dadurch nicht beschränkt, sondern auf vielfältige Art und Weise modifizierbar. Insbesondere können Merkmale der einzelnen oben ausgeführten Ausführungsbeispiele beliebig miteinander kombiniert werden. Insbesondere gelten die vorstehend für das Verfahren beschriebenen Merkmale entsprechend für den hergestellten Verbund.
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Die aufgeführten Materialien, Zahlenangabe und Dimensionen sind beispielhaft zu verstehen und dienen lediglich der Erläuterung der Ausführungsformen und Weiterbildungen der vorliegenden Erfindung.
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Bezugszeichenliste
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- 1, 1'
- Verbund
- 2
- Schiene
- 3
- Oberseite
- 4, 4'
- Sitzrahmen-Seitenteil
- 5, 5'
- erster Abschnitt
- 6, 6'
- zweiter Abschnitt
- 7, 7'
- dritter Abschnitt
- 11, 11'
- Mittel
- 12, 12'
- Ausnehmung
- 13, 13'
- Kante
- 14
- Schweißnaht
- 15
- Schweißvorrichtung
- 21
- Werkzeuganordnung
- 22
- Werkzeug
- 23
- Stempel
- 24
- Werkzeug
- 25
- Übermaß
- 26
- Zapfen
- 27
- Laser
- SgRP
- Sitzreferenzpunkt
- SH
- Sitzhöhe
- SH'
- reduzierte Sitzhöhe
- W
- Abstand
- X
- Fahrtrichtung
- Z
- Hochrichtung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102005060446 A1 [0002]