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Aus dem Stand der Technik sind Leuchten mit einem langgestreckten Lichtleitkörper bekannt, wobei der Lichtleitkörper wenigstens eine Lichteinkopplungszone und wenigstens eine langgestreckte Lichtaustrittseite aufweist. Aufgrund der Einkopplung von Licht bei einer flächenmäßig in aller Regel eng begrenzten Lichteinkopplungszone und dem Austritt von Licht entlang einer langgestreckten Lichtaustrittseite nimmt die Helligkeit des Lichtes mit zunehmendem Abstand von der Lichteinkopplungszone ab. Ein für ein menschliches Auge im Wesentlichen gleichmäßig hell erscheinendes Licht tritt daher nur über eine vergleichsweise kurze Strecke der Lichtaustrittseite aus.
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Zur Überwindung dieses Nachteils wurden Lösungen entwickelt, bei denen entweder mehrere, räumlich voneinander getrennte Lichteinkopplungszonen in bzw. an den Enden eines Lichtleitkörpers vorgesehen sind, oder bei denen mehrere nebeneinander angeordnete Lichtleitkörper vorgesehen sind.
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So beschreibt die
DD 231 860 eine Lichtquelle, bestehend aus in Reihen angeordneten Lichterzeugern und Zylinderlinsen, denen ein aus trapezförmig zulaufenden Flächen ausgeführter Lichtkonzentrator nachgeschaltet ist. Die Austrittsfläche des Lichtkonzentrators ist mit einer Mattscheibe abgedeckt und nach der Mattscheibe ist eine Zylinderlinse angebracht. Eine besondere Ausgestaltung der Vorrichtung besteht darin, dass der Lichtkonzentrator so ausgeführt ist, dass sich die Öffnungswinkel benachbarter Lichtkonzentrator-Mantelabschnitte um den Faktor 2,36 unterscheiden. Mit der Lichtquelle soll eine Vorrichtung zur Erzeugung eines Lichtbands geschaffen werden, die eine kontinuierliche Leuchtdichte über die gesamte Lichtbandlänge, ein einfaches optisches System mit geringer Baugröße, einen geringem Justier- und Wartungsaufwand und eine energiearme Lichtquelle aufweist.
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Die
DE 41 29 094 84 hat ein Signalleuchte mit Leuchtdioden als Lichtquellen für Kraftfahrzeuge zum Gegenstand. Die Signalleuchte weist ein Gehäuse und/oder eine Befestigungseinrichtung zum Ein- oder Anbau an oder in eine Kraftfahrzeugkarosserie, mit mindestens einer transparenten Abschlussscheibe und mit einer Anzahl von Leuchtdioden (LED) als Lichtquellen auf. Jeder Leuchtdiode (LED) ist ein langgestrecktes Lichtleitelement zugeordnet, mindestens eine Stirnfläche jedes Lichtleitelements ist als eine Lichteinkoppelfläche für das Licht einer Leuchtdiode (LED) ausgebildet, die der Lichtaustrittsfläche abgewandte Seite jedes Lichtleitelements weist lichtablenkende Mittel auf und mindestens zwei Lichtleitelemente sind parallel nebeneinander hinter der Abschlussscheibe angeordnet.
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Aus der
DE 102 19 738 A1 ist eine Beleuchtungseinrichtung für Kraftfahrzeuge bekannt, die mindestens eine Lichtquelle und mindestens einen Lichtleiter aufweist, der eine Lichteinkoppelfläche für das von der Lichtquelle abgegebene Licht und eine Lichtaustrittsfläche umfasst. Auf einer der Lichtaustrittsfläche gegenüberliegenden Fläche des Lichtleiters sind lichtstreuende Bereiche aufgedruckt. Von der Lichtquelle in den Lichtleiter eingespeistes Licht wird im Inneren des Lichtleiters totalreflektiert und auf diese Weise durch den Lichtleiter geleitet. Wenn die Lichtstrahlen auf ihrem Weg durch den Lichtleiter auf einen der lichtstreuenden Bereiche auftreffen, werden sie gestreut und an der Lichtaustrittsfläche aus dem Lichtleiter ausgekoppelt. Die Beleuchtungseinrichtung soll einfach und kostengünstig herzustellen, flach und platzsparend ausgebildet sowie für Kraftfahrzeuge geeignet sein.
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Die
DE 10 2005 035 063 A1 schlägt eine Beleuchtungsvorrichtung für Kraftfahrzeuge mit einem flächigen Lichtleiter vor. Der Lichtleiter weist an einer Schmalseite eine Lichteinkoppelfläche auf, wobei der Lichteinkoppelfläche mindestens eine Lichtquelle zugeordnet ist, der an einer Vorderseite eine Lichtauskoppelfläche aufweist, der an einer der Vorderseite gegenüberliegenden Rückseite eine Mehrzahl von das Licht zur Vorderseite streuenden Reflexionselementen aufweist, wobei an der Vorderseite des Lichtleiters mindestens ein Optikelement angeordnet ist, derart, dass zumindest ein Teillichtbündel des von den Reflexionselementen reflektierten Lichtes zur Erzeugung einer vorgegebenen Lichtverteilung gebündelt wird. Durch die Beleuchtungsvorrichtung soll eine homogene und flächige Ausleuchtung einer Vorderseite des Lichtleiters und zum anderen eine vorgegebene Lichtverteilung ermöglicht werden.
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Die
DE 10 2007 005 183 A1 beschreibt eine Leuchte für Fahrzeuge, insbesondere eine Zusatzbremsleuchte, enthaltend eine erste Lichteinheit mit einer ersten Lichtquelle und mit einem derselben zugeordneten optisch wirksamen ersten Flächenelement, eine zweite Lichteinheit mit einer zweiten Lichtquelle und mit einem derselben zugeordneten optisch wirksamen zweiten Flächenelement, wobei die erste Lichteinheit in Lichtaustrittsrichtung vor der zweiten Lichteinheit angeordnet ist, wobei das optisch wirksame erste Flächenelement der ersten Lichteinheit derart ausgebildet ist und/oder zu der ersten Lichtquelle derart angeordnet ist, dass ein erstes Lichtbündel mit einer über die erste Lichtaustrittsfläche der ersten Lichteinheit gleich verteilt und relativ niedrigen Leuchtdichte abgestrahlt wird und dass das optisch wirksame zweite Flächenelement derart ausgebildet und/oder zu der zweiten Lichtquelle derart angeordnet ist, dass ein zweites Lichtbündel unter vollständigem Durchtritt desselben durch einen Teilbereich des ersten Flächenelementes der ersten Lichteinheit mit einer über eine zweite Lichtaustrittsfläche verteilten relativ hohen Leuchtdichte abgestrahlt wird. Durch die Leuchte soll bei geringem Bauraumbedarf die Erzeugung von unterschiedlichen Lichteinheiten ausgehenden Lichtverteilungen ermöglicht werden.
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Die
DE 10 2008 047 728 A1 hat einen Scheinwerfer für Kraftfahrzeuge mit einer Mehrzahl von LED-Leuchtelementen zum Gegenstand, wobei die LED-Leuchtelemente in einem LED-Feld in einem Abstand zueinander gruppiert angeordnet sind, und mit einer in Lichtabstrahlrichtung vor dem LED-Feld angeordneten Optikeinheit zur Erzeugung von einer vorgegebenen Lichtverteilung, wobei die Optikeinheit durch eine segmentierte Linse gebildet ist, die mindestens zwei Linsensegmente aufweist, derart, dass die von den Linsensegmenten abgebildeten Lichtbilder der LED-Leuchtelemente so überlagert und/oder relativ zueinander verschoben werden, dass aus den Lichtbildern der Linsensegmente resultierende Lichtbilder gebildet werden, die auf einem Messschirm unmittelbar nebeneinander liegend oder überschneidend angeordnet sind. Mit dem Scheinwerfer sollen mit geringem Aufwand Inhomogenitäten einer Lichtverteilung verringert und eine relativ hohe Trennschärfe bei der Abbildung von LED-Leuchtelementen gewährleistet werden.
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Die
DE 10 2008 056 985 A1 schlägt eine Zierleuchteneinheit für Fahrzeuge vor, mit mindestens einem Leuchtelement zur Erzeugung eines Lichtbündels und mit einer Lichtscheibe, durch die das Lichtbündel in Lichtabstrahlrichtung abstrahlbar ist, wobei das Leuchtelement und die Lichtscheibe in einem Gehäuse einer Zierbaueinheit integriert angeordnet sind, wobei dem Leuchtelement ein langgestrecktes Lichtleitelement zugeordnet ist mit einer auf einer dem Leuchtelement zugewandten Stirnseite angeordneten Lichteinkoppelfläche, mit einer Mantelfläche, wobei eine Vorderseite der Mantelfläche als eine Lichtauskoppelfläche zur Abstrahlung eines linienförmigen Lichtbündels vorgesehen ist und wobei an einer Rückseite der Mantelfläche Auskoppelelemente angeordnet sind zur Umlenkung eines Teils des an der Lichteinkoppelfläche eingekoppelten Lichtbündels in Richtung der Vorderseite der Mantelfläche, und dass das langgestreckte Lichtleitelement teilweise von einem langgestreckten Blendelement der Zierbaueinheit eingefasst ist, wobei ein Längsrand des langgestreckten Blendelements eine Randkante für das in Lichtabstrahlrichtung abgestrahlte Lichtbündel bildet. Mit der Zierleuchteinheit soll eine homogene Ausleuchtung mit einer geringen Anzahl von Leuchtelementen bewirkt werden.
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Und aus der
DE 10 2011 012 653 A1 ist eine Einbauleuchte bekannt, insbesondere eine Einbaustableuchte für Land- und Wasserfahrzeuge, umfassend einen Leuchtkörper mit zumindest einer teilweise transparenten oder diffusen Leuchtmittelabdeckung. Um eine gleichmäßige Lichtintensität und optimale Ausleuchtung mit modernen Leuchtmitteln, beispielsweise LEDs zu ermöglichen ist es vorgesehen, dass die Leuchtmittelabdeckung auf der Außen- und/oder Innenseite eine Optik aufweist, welche zu einer Reflektion und Lichtstreuung führt. Durch diese Optik wird somit ein schmales Lichtband erzeugt, welches vom Erscheinungsbild dem einer Leuchtstoffröhre nahe kommt und darüber hinaus eine gleichmäßige Lichtintensität der ausgeleuchteten Fläche gewährleistet. Mit der langbauenden Einbauleuchte soll der Einsatz hochmoderner Leuchtmittel ermöglicht werden.
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Sofern eine größere Länge einer Leuchteinrichtung mit möglichst gleichmäßiger Lichtabstrahlung erwünscht ist, sind bei den Lösungen nach dem Stand der Technik mehrere nebeneinander angeordnete Lichtleitkörper erforderlich. Die damit realisierbaren Leuchteinrichtungen weisen dann aber entweder eine recht große Bautiefe auf, oder es ist – bei Anordnung der Lichteinkopplungszonen am Ende der Lichtleitkörper – eine ununterbrochene Lichtabstrahlung mehrerer in Reihe angeordneter Lichtleitkörper nicht erreichbar.
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Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, diese Nachteile des Stands der Technik zu überwinden und einen Lichtleitkörper und eine Leuchtvorrichtung zur Verfügung zu stellen, bei der wenigstens eine Lichteinkopplungszone am Ende des/der Lichtleitkörper angeordnet ist, mit der eine gleichmäßige Lichtabstrahlung über die gesamte Länge der Lichtaustrittseite erreichbar ist und die zu einem Lichtband von praktisch beliebiger Länge und sehr geringer Bautiefe kombinierbar sind, wobei sich das Lichtband durch eine ununterbrochene Lichtabstrahlung von mehreren in Reihe angeordneter Lichtleitkörper bzw. Leuchtvorrichtungen auszeichnet.
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Diese Aufgabe wird gelöst durch den Lichtleitkörper gemäß Anspruch 1, die Leuchtvorrichtung gemäß Anspruch 5, sowie das Lichtband gemäß Anspruch 10. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Erfindungsgemäß wird ein langgestreckten Lichtleitkörper mit einer ersten und zweiten Stirnseite, wenigstens einer Lichteinkopplungsfläche in der ersten und/oder zweiten Stirnseite, einer Lichtaustrittseite, und einer der Lichtaustrittseite gegenüberliegenden Seite mit Strukturen zur Umlenkung von wenigstens einem Teil des an der wenigstens einen Lichteinkopplungsfläche eingekoppelten Lichts in Richtung der Lichtaustrittseite vorgeschlagen.
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Der erfindungsgemäße Lichtleitkörper ist dadurch gekennzeichnet, dass
- – die Gesamtlänge des Lichtleitkörpers bestimmt ist durch die Länge einer Geraden zwischen den schmalen Enden der Lichtaustrittseite,
- – die Länge der der Lichtaustrittseite gegenüberliegenden Seite, die bestimmt ist durch eine Gerade zwischen den schmalen Enden der der Lichtaustrittseite gegenüberliegenden Seite, kürzer ist als die Gesamtlänge des Lichtleitkörpers,
- – die der Lichtaustrittseite gegenüberliegende Seite sowie wenigstens eine der zwei Stirnseiten mit Ausnahme der Lichteinkopplungsfläche(n) eine nicht geradlinig verlaufende Oberfläche mit Strukturen zur Umlenkung von wenigstens einem Teil des an der wenigstens einen Lichteinkopplungsfläche eingekoppelten Lichts in Richtung der Lichtaustrittseite aufweisen, und
- – die Stirnseiten sich von der Lichtaustrittseite zu der der Lichtaustrittseite gegenüberliegenden Seite erstrecken, und, sofern sie wenigstens eine Lichteinkopplungsfläche aufweisen, die Lichteinkopplungsfläche(n) näher an der der Lichtaustrittseite gegenüberliegenden Seite angeordnet ist/sind als an der Lichtaustrittseite.
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Da bei dem erfindungsgemäßen Lichtleitkörper die Länge der der Lichtaustrittseite gegenüberliegenden Seite kürzer ist als die Gesamtlänge des Lichtleitkörpers und die wenigstens eine Lichteinkopplungsfläche näher an der der Lichtaustrittseite gegenüberliegenden Seite angeordnet ist als an der Lichtaustrittseite, ist im Bereich der Lichteinkopplungsfläche ausreichend Raum vorhanden, so dass bei Vorsehen einer/von Beleuchtungseinrichtung(en) im Bereich der Lichteinkopplungsfläche(n) die sich hierbei ergebende Länge der Kombination aus Lichtleitkörper und Beleuchtungseinrichtung(en) nicht länger sein braucht, als die Gesamtlänge des Lichtleitkörpers.
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Hierdurch kann zum einen eine sehr kompakte Leuchtvorrichtung geschaffen werden und zum anderen kann ein Lichtband realisiert werden, bei dem mehrere der Leuchtvorrichtungen derart nebeneinander angeordnet sind, dass je ein schmales Ende (Schmalseite) der Lichtaustrittseite von benachbart angeordneten Lichtleitkörpern unmittelbar benachbart zueinander angeordnet sind. Somit lässt sich auf einfache Weise mit dem erfindungsgemäßen Lichtleitkörper auch ein „ununterbrochenes” Lichtband realisieren.
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Gemäß einer ersten vorteilhaften Weiterbildung des Lichtleitkörpers weisen beide Stirnseiten je wenigstens eine Lichteinkopplungsfläche und beide Stirnseiten mit Ausnahme der Lichteinkopplungsflächen eine nicht geradlinig verlaufende Oberfläche mit Strukturen zur Umlenkung von wenigstens einem Teil des an den Lichteinkopplungsflächen eingekoppelten Lichts in Richtung der Lichtaustrittseite auf.
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Gemäß einer zweiten vorteilhaften Weiterbildung des Lichtleitkörpers sind die Strukturen zur Umlenkung von wenigstens einem Teil des an den Lichteinkopplungsflächen eingekoppelten Lichts auf der der Lichtaustrittseite gegenüberliegenden Seite und der/den Stirnseite(n) aufgedruckt, in Form einer prismenartigen Struktur, einer kerbenartigen Struktur, einer rippenartigen Struktur und/oder einer Aufrauhung ausgebildet.
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Gemäß einer dritten vorteilhaften Weiterbildung des Lichtleitkörpers weist bei dem Lichtleitkörper wenigstens ein Teil der der Lichtaustrittseite gegenüberliegenden Seite eine metallisch reflektierende Beschichtung auf.
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Die vorliegende Erfindung umfasst auch eine Leuchtvorrichtung mit wenigstens einem erfindungsgemäßen Lichtleitkörper.
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Die Leuchtvorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass sie wenigstens eine optisch an wenigstens eine Lichteinkopplungsfläche gekoppelte Beleuchtungseinrichtung aufweist, wobei eine Länge der Leuchtvorrichtung im Bereich der Kombination aus Beleuchtungseinrichtung(en) und Lichtleitkörper nicht länger ist als die Gesamtlänge des Lichtleitkörpers.
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Gemäß einer ersten vorteilhaften Weiterbildung der Leuchtvorrichtung weist der Lichtleitkörper an jeder der zwei Stirnseiten eine Lichteinkopplungsfläche auf und ist optisch eine Beleuchtungseinrichtung an jeder der Lichteinkopplungsflächen gekoppelt, wobei die Länge der Leuchtvorrichtung im Bereich der Kombination aus den zwei Beleuchtungseinrichtungen und dem Lichtleitkörper nicht länger ist als die Gesamtlänge des Lichtleitkörpers.
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Gemäß einer zweiten vorteilhaften Weiterbildung der Leuchtvorrichtung weist/weisen die Beleuchtungseinrichtung(en) eine oder mehrere Licht emittierende Dioden (LED), organische Licht emittierende Dioden (OLED), RGB-LEDs, Laservorrichtungen, Glühlampenvorrichtungen, Gasentladungslampenvorrichtungen und/oder Induktionslampenvorrichtungen auf.
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Gemäß einer dritten vorteilhaften Weiterbildung der Leuchtvorrichtung erstreckt sich benachbart zu einer Längskante der Lichtaustrittseite eines Lichtleitkörpers ein Reflektor, durch den aus der Lichtaustrittseite austretendes Licht abgelenkt wird.
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Gemäß einer vierten vorteilhaften Weiterbildung der Leuchtvorrichtung weist diese weiter eine Streuscheibe im Bereich der Lichtaustrittsfläche des Reflektors auf.
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Die vorliegende Erfindung umfasst auch ein Lichtband, das dadurch gekennzeichnet ist, dass wenigstens zwei der erfindungsgemäßen Leuchtvorrichtungen derart nebeneinander angeordnet sind, dass je ein schmales Ende der Lichtaustrittseite von benachbart angeordneten Lichtleitkörpern unmittelbar benachbart zueinander angeordnet sind.
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Die vorliegende Erfindung wird anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert.
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Dabei zeigen:
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1 ein schematisch dargestelltes Beispiel eines erfindungsgemäßen Lichtleitkörpers;
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2 ein schematisch dargestelltes erstes Beispiel einer erfindungsgemäßen Leuchtvorrichtung;
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3 eine Erläuterung der Funktion der Strukturen zur Umlenkung von wenigstens einem Teil des eingekoppelten Lichts im Bereich der Stirnseite;
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4 eine Erläuterung der Funktion der Strukturen zur Umlenkung von wenigstens einem Teil des eingekoppelten Lichts in einem ersten Abschnitt der der Lichtaustrittseite gegenüberliegende Seite;
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5 eine Erläuterung der Funktion der Strukturen zur Umlenkung von wenigstens einem Teil des eingekoppelten Lichts in einem zweiten Abschnitt der der Lichtaustrittseite gegenüberliegende Seite;
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6: eine schematische Querschnittsansicht eines zweiten Beispiels einer erfindungsgemäßen Leuchtvorrichtung;
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7 eines schematische Ansicht eines Beispiels eines erfindungsgemäßen Lichtbands;
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8 eine beispielhafte Darstellung eines Kraftfahrzeugs mit einem erfindungsgemäßen Lichtband.
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Die Darstellungen in den Figuren sind rein schematisch und nicht maßstabsgerecht. Innerhalb der Figuren sind gleiche oder ähnliche Elemente mit gleichen Bezugszeichen versehen.
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Die nachfolgend erläuterten Ausführungsbeispiele stellen bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung dar. Die vorliegende Erfindung ist selbstverständlich nicht auf diese Ausführungsformen beschränkt.
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Wie in 1 an Hand eines Beispiels schematisch dargestellt, weist der erfindungsgemäße langgestreckte Lichtleitkörper 1 eine erste 2 und eine zweiten 2' Stirnseite, wenigstens eine Lichteinkopplungsfläche 3, 3' in der ersten und/oder zweiten Stirnseite 2, 2', eine Lichtaustrittseite 4, und eine der Lichtaustrittseite gegenüberliegenden Seite 5 mit Strukturen zur Umlenkung von wenigstens einem Teil des an der wenigstens einen Lichteinkopplungsfläche eingekoppelten Lichts in Richtung der Lichtaustrittseite 4 auf.
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Der erfindungsgemäße langgestreckte Lichtleitkörper 1 ist dadurch gekennzeichnet, dass
- – die Gesamtlänge GL des Lichtleitkörpers 1 bestimmt ist durch die Länge einer Geraden zwischen den schmalen Enden der Lichtaustrittseite 4,
- – die Länge SL der der Lichtaustrittseite gegenüberliegenden Seite, die bestimmt ist durch eine Gerade zwischen den schmalen Enden der der Lichtaustrittseite gegenüberliegenden Seite 5, kürzer ist als die Gesamtlänge GL des Lichtleitkörpers,
- – die der Lichtaustrittseite gegenüberliegende Seite 5 sowie wenigstens eine der zwei Stirnseiten 2, 2' mit Ausnahme der Lichteinkopplungsfläche(n) 3, 3' eine nicht geradlinig verlaufende Oberfläche mit Strukturen zur Umlenkung von wenigstens einem Teil des an der wenigstens einen Lichteinkopplungsfläche 3, 3' eingekoppelten Lichts in Richtung der Lichtaustrittseite 4 aufweisen, und
- – die Stirnseiten 2, 2' sich von der Lichtaustrittseite 4 zu der der Lichtaustrittseite gegenüberliegenden Seite 5 erstrecken, und, sofern sie wenigstens eine Lichteinkopplungsfläche aufweisen, die Lichteinkopplungsfläche(n) 3, 3' näher an der der Lichtaustrittseite gegenüberliegenden Seite 5 angeordnet ist als an der Lichtaustrittseite 4.
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Die in den 1 bis 5 sowie 7 dargestellten Ausführungsbeispiele der Gegenstände der vorliegenden Erfindung werden anhand eines Lichtleitkörpers 1 erläutert, bei dem beide Stirnseiten 2, 2' je wenigstens eine Lichteinkopplungsfläche 3, 3' aufweisen und beide Stirnseiten 2, 2' mit Ausnahme der Lichteinkopplungsflächen 3, 3' eine nicht geradlinig verlaufende Oberfläche mit Strukturen zur Umlenkung von wenigstens einem Teil des an den Lichteinkopplungsflächen 3, 3' eingekoppelten Lichts in Richtung der Lichtaustrittseite 4 aufweisen.
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Die vorliegende Erfindung ist jedoch nicht auf derartige Lichtleitkörper 1 und daraus hergestellte Leuchtvorrichtungen 6 und Lichtbänder 11 beschränkt. Der erfindungsgemäße Lichtleiter 1 kann beispielsweise nur an einer Stirnseite 2 eine oder mehrere Lichteinkopplungsflächen 3 aufweisen. Die andere Stirnseite 2' kann in einem solchen Fall dann entweder nur eine nicht geradlinig verlaufende Oberfläche mit Strukturen zur Umlenkung von wenigstens einem Teil des an der Lichteinkopplungsfläche 3 eingekoppelten Lichts in Richtung der Lichtaustrittseite 4 aufweisen, oder es kann beispielsweise die der Lichtaustrittseite gegenüberliegende Seite 5 und die Lichtaustrittseite 4 an der zweiten Stirnseite 2' unter einem vorgebbaren Winkel zusammentreffen, so dass die andere Stirnseite 2' nur eine kleine oder gar keine Fläche aufweist.
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Bei den in den 1 bis 5 und 7 dargestellten Beispielen mit dem erfindungsgemäßen Lichtleitkörper sind die Strukturen zur Umlenkung von wenigstens einem Teil des an den Lichteinkopplungsflächen 3, 3' eingekoppelten Lichts auf der der Lichtaustrittseite gegenüberliegenden Seite 5 und der/den Stirnseite(n) 2, 2' in Form von prismenartigen Strukturen ausgebildet.
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Die Strukturen sind hierbei nichtlinear angeordnet und können speziell mit Hilfe von Lichtsimulationsmodellen berechnet sein. Auch können sie in Abhängigkeit von der/den verwendeten Beleuchtungseinrichtung(en) 7, 7', der Ausgestaltung der Lichteinkopplungsflächen 3, 3', dem verwendeten Material für den Lichtleitkörper 1, etc., optimiert sein und entlang der der Lichtaustrittseite gegenüberliegenden Seite 5 sowie entlang der Stirnseite(n) 2, 2' unterschiedlich ausgelegt sein.
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Neben prismenartigen Strukturen, wie sie bei den in den 1 bis 5 und 7 dargestellten Beispielen dargestellt sind, sind auch aufgedruckte Strukturen möglich. Aufgedruckte Strukturen können beispielsweise die Form eines Punktmusters mit einer vorgebbaren Farbe aufweisen. Das Punktmuster kann, in ähnlicher Weise wie die prismenartigen Strukturen, nichtlinear angeordnet und speziell mit Hilfe von Lichtsimulationsmodellen berechnet sein. Wie die prismenartigen Strukturen erfüllen auch die aufgedruckten Strukturen die Aufgabe, eine homogene Lichtabstrahlung an der Lichtaustrittseite 4 zu gewährleisten.
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Ein mit aufgedruckten lichtstreuenden Strukturen versehener Lichtleitkörper 1 kann auf einfache und damit kostengünstige Weise hergestellt werden. Da die aufgedruckten lichtstreuenden Bereiche zudem sehr flach gestaltet werden können, kann die Baugröße des Lichtleitkörpers und damit auch einer Leuchtvorrichtung im Vergleich zu einem mit prismenartigen Strukturen versehenen Lichtleitkörper 1 nochmals verringert werden.
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Auf der anderen Seite können prismenartige Strukturen gleichzeitig mit der Herstellung des Lichtleitkörpers 1, z. B. mit Hilfe eines Kunststoffspritzverfahrens, erzeugt werden und durch die Variation der Prismenwinkel, Prismenteilung und/oder Prismentiefe kann der Winkel der Streuung und/oder Ablenkung des Lichts, das von einer Beleuchtungseinrichtung 7, 7' in den Lichtleitkörper 1 eingekoppelt wird, besonders einfach eingestellt werden. Hierdurch kann auf einfache und kostengünstige Weise eine möglichst gleichmäßige Lichtabstrahlung über die gesamte Länge der Lichtaustrittseite 4 erreicht werden.
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Weitere mögliche Strukturen zum Ablenken von Licht umfassen beispielsweise wenigstens eine kerbenartige Struktur, wenigstens eine rippenartige Struktur und/oder einer Aufrauhung.
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Derartige Strukturen, wie auch wenigstens eine prismenartige Struktur, können beispielsweise durch jedes geeignete Verfahren erzeugt werden, beispielsweise durch Ätzung, einem Erodierverfahren (z. B. Sandstrahlen) oder mittels eines Laserstrahls. Auch kann eine solche Auskopplungsstruktur bei Herstellung eines Lichtleitkörpers 1 beispielsweise im Wege eines Spritzgussverfahrens durch eine geeignete Ausformung der Gussform erzeugt werden.
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Wenigstens ein Abschnitt der der Lichtaustrittseite gegenüberliegenden Seite 5 kann eine metallisch reflektierende Beschichtung aufweisen. Eine solche Beschichtung kann auf jede einem Fachmann bekannte Weise auf wenigstens einem Teil der Außenseite der der Lichtaustrittseite gegenüberliegenden Seite 5 aufgebracht sein. Ein bevorzugter Abschnitt der der Lichtaustrittseite gegenüberliegenden Seite 5, bei dem eine solche metallisch reflektierende Beschichtung vorhanden sein kann, ist der Abschnitt der der Lichtaustrittseite gegenüberliegenden Seite 5, der an den Stirnseite(n) 2, 2' beginnt, und es können beispielsweise etwa 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 35%, 40%, 45%, 50%, 55%, 60%, 65%, 70%, 75%, 80%, 85%, 90%, 95% oder 100% der Oberfläche der der Lichtaustrittseite gegenüberliegenden Seite 5 eine solche Beschichtung aufweisen. Auch kann die Beschichtung, sofern sie nicht 100% der Oberfläche der der Lichtaustrittseite gegenüberliegenden Seite 5 bedeckt, sich symmetrisch von den jeweiligen Enden der Oberfläche der der Lichtaustrittseite gegenüberliegenden Seite 5 in Richtung der Mitte der der Lichtaustrittseite gegenüberliegenden Seite 5 erstrecken.
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Die der Lichtaustrittseite gegenüberliegende Seite 5 sowie wenigstens eine der zwei Stirnseiten 2, 2' weisen mit Ausnahme der Lichteinkopplungsfläche(n) 3, 3' eine nicht geradlinig verlaufende Oberfläche auf. Auch die Form dieser Oberflächen können speziell mit Hilfe von Lichtsimulationsmodellen bzw. -algorithmen berechnet sein. Auch können sie in Abhängigkeit von der/den verwendeten Beleuchtungseinrichtung(en) 7, 7', der Ausgestaltung der Lichteinkopplungsflächen 3, 3', dem verwendeten Material für den Lichtleitkörper 1, etc., optimiert sein. Wie bei den in den 1 bis 5 und 7 dargestellten Beispielen gezeigt, können die Oberflächen eine in Bezug auf die Lichtaustrittseite (Lichtaustrittsfläche) 4 gleichmäßig oder ungleichmäßig konvex oder konkav gekrümmte Oberfläche aufweisen.
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Wenn, wie dies ebenfalls in den Figuren 1 bis 5 und 7 dargestellt ist, der Lichtleitkörper 1 an beiden Stirnseiten wenigstens eine Lichteinkopplungsfläche 3, 3' aufweist, kann die der Lichtaustrittseite 4 gegenüberliegende Seite 5 eine zur Hochachse HA des Lichtleitkörpers 1 symmetrische Gestalt aufweisen. Wie oben bereits erwähnt, kann die der Lichtaustrittseite 4 gegenüberliegende Seite 5 in dem Fall, dass nur an einer Stirnseite 2 eine Lichteinkopplungsfläche 3 vorhanden ist, sich bis hin zur gegenüberliegenden Stirnseite 2' derart verjüngen, dass die der Lichtaustrittseite 4 gegenüberliegende Seite 5 und die Lichtaustrittseite 4 an der Stirnseite 2' so zusammentreffen, dass die Stirnseite 2' selbst keine oder nur eine kleine Fläche aufweist.
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Die Form der Lichteinkopplungsflächen 3, 3' ist nicht besonders beschränkt und kann jede geeignete Form aufweisen. Die Lichteinkopplungsfläche(n) 3, 3' können voneinander verschieden ausgebildet sein, eben, gekrümmt oder eine gewinkelte Struktur aufweisen. Es wird eine Form der Lichteinkopplungsfläch(en) 3, 3' gewählt, durch die möglichst viel Licht von der/den Beleuchtungseinrichtung(en) 7, 7' in den Lichtleitkörper 1 eingekoppelt werden kann. Gleichzeitig soll durch Form der Lichteinkopplungsfläch(en) 3, 3' eine erste leichte Kollimierung der Lichtstrahlen erreicht werden.
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Die Lichteinkopplungsfläche(n) 3, 3' ist/sind näher an der der Lichtaustrittseite gegenüberliegenden Seite 5 angeordnet als an der Lichtaustrittseite 4. Dies bedeutet, dass sich der Mittelpunkt oder Schwerpunkt einer jeden Lichteinkopplungsfläche 3, 3' weiter weg von der Lichtaustrittseite 4 befindet, als die Mitte der in 1 eingezeichneten, sich senkrecht von einer Seitenkante der Lichtaustrittsfläche 4 bis zur der Lichtaustrittseite gegenüberliegenden Seite 5 ergebende Strecke H, wobei die Strecke H so gewählt ist, dass sie die maximal gegebene Höhe zwischen einer Seitenkante der Lichtaustrittseite 4 und einer seitengleichen Seitenkante der der Lichtaustrittseite gegenüberliegende Seite 5 repräsentiert.
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Die Fläche der Lichtaustrittseite 4 kann eben sein, jedoch auch eine konvexe oder konkave Krümmung aufweisen. Hierdurch können auf einfache Weise unterschiedliche Lichtaustrittscharakteristika erzeugt werden. Die Seitenkanten der Lichtaustrittseite 1 verlaufen bei Draufsicht auf die Vorder- oder Rückseite des Lichtleitkörpers 1 im Wesentlichen geradlinig. Entlang der Längsachse kann der Lichtleitkörper 1 jedoch eine gewisse Krümmung aufweisen.
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Die Gesamtlänge GL des Lichtleitkörpers 1, die bestimmt ist durch die Länge einer Geraden zwischen den schmalen Enden der Lichtaustrittseite 4 ist größer als die Länge SL der der Lichtaustrittseite gegenüberliegenden Seite 5, die bestimmt ist durch eine Gerade zwischen den schmalen Enden der der Lichtaustrittseite gegenüberliegenden Seite. Der Wert der Differenz zwischen Gesamtlänge GL und Länge SL ist nicht besonders beschränkt und kann jeden geeigneten Wert aufweisen. Der Wert der Differenz kann beispielsweise 1 cm, 1,5 cm, 2 cm, 2,5 cm, 3 cm, 3,5 cm, 4 cm, 4,5 cm, 5 cm, 5,5 cm, 6 cm, 6,5 cm, 7 cm, 7,5 cm, 8 cm, 8,5 cm, 9 cm, 9,5 cm, 10 cm, 12 cm, 14 cm, 16 cm, 18 cm, 20 cm, etc. betragen.
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Der Wert der Differenz wird so gewählt, dass in Abhängigkeit der für eine Leuchtvorrichtung 6 gewünschten Beleuchtungseinrichtung(en) 7, 7', wenn die Beleuchtungseinrichtung(en) 7, 7' derart angeordnet ist/sind, dass Licht von der/den Beleuchtungseinrichtung(en) 7, 7' in den Lichtleitkörper 1 eingekoppelt werden kann, sich eine Länge KL der Leuchtvorrichtung 6 im Bereich der Kombination aus Beleuchtungseinrichtung(en) 7, 7' und Lichtleitkörper 1 ergibt, die nicht länger ist als die Gesamtlänge GL des Lichtleitkörpers 1. 2 zeigt dies schematisch.
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Wie in 2 ebenfalls schematisch dargestellt, kann eine erfindungsgemäße Leuchtvorrichtung 6 einen Lichtleitkörper 1 aufweisen, der an jeder der zwei Stirnseiten 2, 2' eine Lichteinkopplungsfläche 3, 3' aufweist und bei dem optisch eine Beleuchtungseinrichtung 7, 7' an jeder der Lichteinkopplungsflächen 3, 3' gekoppelt ist. Auch hierbei ist die Länge KL der Leuchtvorrichtung im Bereich der Kombination aus den zwei Beleuchtungseinrichtungen 7, 7' und dem Lichtleitkörper 1 nicht länger als die Gesamtlänge GL des Lichtleitkörpers 1.
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Die für eine erfindungsgemäße Leuchtvorrichtung 6 verwendbare(n) Beleuchtungseinrichtung(en) 7, 7' sind nicht besonders beschränkt und es können alle geeignete Beleuchtungseinrichtung(en) 7, 7' verwendet werden. Beispielsweise kann/können die Beleuchtungseinrichtung(en) 7, 7' eine oder mehrere Licht emittierende Dioden (LED), organische Licht emittierende Dioden (OLED), RGB-LEDs, Laservorrichtungen, Glühlampenvorrichtungen, Gasentladungslampenvorrichtungen und/oder Induktionslampenvorrichtungen aufweisen. Des Weiteren kann/können die Beleuchtungseinrichtung(en) 7, 7' selbstverständlich weitere erforderliche oder geeignete Bauteile aufweisen, wie beispielsweise eine optische Einrichtung, eine Leiterplatte, eine (Steuer)Elektronik, etc.
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Die Darstellung in 3 dient zur Erläuterung der Funktion der Strukturen zur Umlenkung von wenigstens einem Teil des eingekoppelten Lichts im Bereich der Stirnseite(n) 2, 2'. Die Strukturen und die Ausgestaltung des Abschnitts der Stirnseite(n) 2, 2' (die mit einem Oval kenntlich gemacht sind) sind so gewählt, dass der Bereich hinter der/den Beleuchtungseinrichtung(en) 7, 7' ausgeleuchtet wird. Ist nur eine Beleuchtungseinrichtung 7 bei der Lichteinkopplungsfläche 3 vorhanden, ist es von Vorteil, wenn der erste Abschnitt der der Lichtauskopplungsseite gegenüberliegenden Seite 5, der sich an die Stirnseite 2 anschließt, eine metallisch reflektierende Beschichtung aufweist. Hierdurch kann auf besonders einfache Weise ein Strahlengang von eingekoppeltem Licht erreicht werden, wie er in 3 durch die Pfeile angedeutet ist.
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Ist auch eine Beleuchtungseinrichtung 7' auf der gegenüberliegenden Stirnseite 2' vorhanden, kann das erforderliche Licht auch zumindest teilweise von dieser Beleuchtungseinrichtung 7' stammen.
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4 dient einer Erläuterung der Funktion der Strukturen zur Umlenkung von wenigstens einem Teil des eingekoppelten Lichts in einem ersten Abschnitt der der Lichtaustrittseite gegenüberliegende Seite 5, d. h. einem Abschnitt, der sich an die Stirnseite 2, 2' anschließt.
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Der in 4 mittels eines Ovals gekennzeichnete Abschnitt der der Lichtaustrittseite gegenüberliegenden Seite 5 und die darin vorhandenen Strukturen dienen dazu, Licht zu dem mittels eines Doppelpfeils gekennzeichneten Bereich der Lichtaustrittseite 4 zu lenken. Das hierfür erforderliche Licht kann ausschließlich von einer Beleuchtungseinrichtung 7 an der Stirnseite 2 stammen, aber es können auch zwei Lichtwege verwendet werden, derart, dass ein größerer Anteil des erforderlichen Lichts von der Beleuchtungseinrichtung 7 an der Stirnseite 2 stammt und eine kleinerer Anteil des erforderlichen Lichts von einer Beleuchtungseinrichtung 7' an der Stirnseite 2'.
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5 dient einer Erläuterung der Funktion der Strukturen zur Umlenkung von wenigstens einem Teil des eingekoppelten Lichts in einem zweiten Abschnitt der der Lichtaustrittseite gegenüberliegende Seite 5, d. h. einem Abschnitt, der sich an den in 4 diskutierten Abschnitt anschließt.
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Der mittels eines Ovals gekennzeichnete Abschnitt der der Lichtaustrittseite gegenüberliegenden Seite 5 und die darin vorhandenen Strukturen dienen dazu, Licht zu dem mittels eines Doppelpfeils gekennzeichneten Bereich der Lichtaustrittseite 4 zu lenken. Das hierfür erforderliche Licht kann ausschließlich von einer Beleuchtungseinrichtung 7 an der Stirnseite 2 stammen, aber es können auch zwei Lichtwege verwendet werden, derart, dass ein größerer Anteil des erforderlichen Lichts von der Beleuchtungseinrichtung 7 an der Stirnseite 2 stammt und eine kleinerer Anteil des erforderlichen Lichts von einer Beleuchtungseinrichtung 7' an der Stirnseite 2'.
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Die Struktur in dem in 5 mittels eines Ovals gekennzeichneten Abschnitts der der Lichtaustrittseite gegenüberliegenden Seite 5 ist relativ gleichmäßig. Durch eine Variation der Form dieses Abschnitts und der darin enthaltenen Strukturen kann auch eine Längenanpassung des Lichtleitkörpers 1 erreicht werden, ohne dass das Ziel einer möglichst gleichmäßigen Lichtabstrahlung aufgegeben werden müsste. Selbstverständlich kann es erforderlich sein, dass bei einer Längenanpassung auch die übrigen Parameter (wie etwa Form des Lichtleitkörpers 1, Form der Strukturen, Verteilung der Strukturen, etc.) des Lichtleitkörpers 1 angepasst werden müssen, um ein optimales Ergebnis zu erreichen.
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Die in den 3 bis 5 für eine erste Hälfte eines erfindungsgemäßen Lichtleitkörpers 1 dargestellten Sachverhalte gelten entsprechend auch für die zweite (in den Figuren rechts dargestellte) Hälfte des erfindungsgemäßen Lichtleitkörpers 1.
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In 6 zeigt eine schematische Querschnittsansicht eines weiteren Beispiels einer erfindungsgemäßen Leuchtvorrichtung 6.
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Das in 6 dargestellte Beispiel der erfindungsgemäßen Leuchtvorrichtung 6 weist ein Gehäuse 10 auf, in dem der Lichtleitkörper 1 angeordnet ist. Was in 6 der Übersichtlichkeit halber nicht dargestellt ist, ist die wenigstens eine Beleuchtungseinrichtung 7 an einer der Stirnseiten 2, 2'.
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Bei dem in 6 dargestellten Ausführungsbeispiel weist das Gehäuse 10 einen Reflektor 8 auf, der sich benachbart zu einer Längskante der Lichtaustrittseite 4 des Lichtleitkörpers 1 erstreckt. Durch den Reflektor 8 wird aus der Lichtaustrittseite 4 austretendes Licht abgelenkt, wie es durch die gestrichelten Pfeile angedeutet ist.
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Erfindungsgemäß ist es selbstverständlich nicht erforderlich, dass der Reflektor 8 ein Element des Gehäuses 10 ist. Der Reflektor 8 kann beispielsweise auch Bestandteil des Lichtleitkörpers 1 sein und mit diesem stoff-, form- oder kraftschlüssig verbunden sein. Der Reflektor 8 kann auch ein eigenständiges Bauteil sein, dass mittels geeigneter Haltemittel innerhalb des Gehäuses 10 (gegebenenfalls lösbar) befestigt ist.
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Der Reflektor 8 weist eine Licht wenigstens zum größten Teil reflektierende Oberfläche auf. Diese Oberfläche kann beispielsweise eine metallisch reflektierende Oberfläche sein. Hierbei ist es von Vorteil, wenn die Oberfläche eine gewisse Rauhigkeit (Narbung) und/oder eine Lackschicht aufweist. Durch eine derartige Oberfläche kann dem von dem Reflektor 8 reflektierten Licht eine nochmals gesteigerte gleichmäßige Helligkeit/Helligkeitsverteilung verliehen und/oder es kann die Abstrahlcharakteristik beeinflusst werden.
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Bei dem in 6 dargestellten Ausführungsbeispiel weist das Gehäuse 10 weiter eine Streuscheibe 9 auf. Auch mittels eines solchen Elements der erfindungsgemäßen Leuchtvorrichtung 6 kann die Abstrahlcharakteristik, die Farbe, die Helligkeit, die Helligkeitsverteilung, etc. des Lichts verändert werden oder den Erfordernissen und/oder Wünschen angepasst werden. Die Streuscheibe 9 kann jede geeignete Form und Gestaltung aufweisen und aus jedem geeigneten Material (Materialkombination, Materialmix) bestehen.
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In 7 ist eine schematische Ansicht eines erfindungsgemäßen Lichtbands 11 dargestellt. Wie in der 7 dargestellt ist, weist ein erfindungsgemäßen Lichtband 11 wenigstens zwei Leuchtvorrichtungen 6 auf, die im Wesentlichen gebildet sind aus je einem Lichtleitkörper 1 und wenigstens einer Beleuchtungseinrichtung 7, 7' im Bereich der Stirnseiten 2, 2'. Die Lichtleitkörper 1 sind derart nebeneinander angeordnet, dass je ein schmales Ende der Lichtaustrittseite 4 von benachbart angeordneten Lichtleitkörpern 1 unmittelbar benachbart zueinander angeordnet sind.
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Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung des Lichtleitkörpers 1 ist somit eine praktisch unbegrenzte Länge eines Lichtbands 11 realisierbar, bei dem aufgrund des Umstands, dass je ein schmales Ende der Lichtaustrittseite 4 von benachbart angeordneten Lichtleitkörpern 1 unmittelbar benachbart zueinander angeordnet sind, ein ununterbrochenes, gleichmäßig hell leuchtendes Lichtband 11 hergestellt werden kann.
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Durch die Tatsache, dass der Lichtleitkörper 1 derart ausgestaltet ist, dass ausreichend Platz für die Beleuchtungseinrichtungen 7, 7' „zwischen” den Lichtleitkörpern 1 vorhanden ist, kann die Anzahl der Beleuchtungseinrichtungen 7, 7' und der erforderliche Bauraum für die erfindungsgemäße Leuchtvorrichtung 6 und das erfindungsgemäße Lichtband 11 klein gehalten werden.
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Und wenn, wie dies bei den Beispielen gemäß der 6 und 7 der Fall ist, sich weiter ein Reflektor 8 benachbart zu einer Längskante der Lichtaustrittseite 4 des Lichtleitkörpers 1 erstreckt, durch den Licht, das aus der der Lichtaustrittseite 4 austritt, umgelenkt wird, kann eine erfindungsgemäße Leuchtvorrichtung 6 und ein Lichtband 11 mit einer besonders kleinen Bautiefe erhalten werden, beispielsweise einer Bautiefe von 10 mm, 11 mm, 12 mm, 13 mm, 14 mm, 15 mm, 16 mm, 17 mm, 18 mm, 19 mm oder 20 mm Tiefe.
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8 zeigt eine mögliche Anwendung des erfindungsgemäßen Lichtbands 11 bei einem Kraftfahrzeug. Selbstverständlich kann das Lichtband 11 an anderen Stellen des Kraftfahrzeugs angebracht sein, eine andere Länge und/oder eine andere Ausrichtung, aufweisen.
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Auch ist es von der vorliegenden Erfindung umfasst, beispielsweise ein Fahrerassistenzsystem, eine Innenraumleuchtvorrichtung (Ambientbeleuchtung) oder einer Außenraumleuchtvorrichtung, wie sie beispielsweise in oder an einem Kraftfahrzeug vorgesehen sind, mit einer erfindungsgemäßen Leuchtvorrichtung 6 und/oder einem erfindungsgemäßen Lichtband 11 zu versehen. Daher umfasst die vorliegende Erfindung auch die Verwendung der Leuchtvorrichtung 6 und/oder des Lichtbands 11 für ein Fahrerassistenzsystem, eine Innenraumleuchtvorrichtung (Ambientbeleuchtung) oder eine Außenraumleuchtvorrichtung.
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In einem Kraftfahrzeug können unterschiedliche Komponenten im Innenraum mit einer erfindungsgemäßen Leuchtvorrichtung 6 und/oder einem erfindungsgemäßen Lichtband 11 ausgestattet sein. Beispielsweise kann eine Türverkleidung mit einer solchen Leuchtvorrichtung 6 oder Lichtband 11 ausgestattet sein. Hier oder auch an anderen Stellen lässt sich die Leuchtvorrichtung 6 und das Lichtband 11 auch für eine Warnfunktion einsetzen.
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Die Warnfunktion kann allgemein dadurch realisiert werden, dass eine Steuervorrichtung ein Signal überprüft. Erfüllt das Signal eine vorgegebene Bedingung, so steuert die Steuervorrichtung eine dafür vorgesehene Leuchtvorrichtung 6 oder ein Lichtband 11 an. Durch eine solche Steuervorrichtung kann beispielsweise die Helligkeit, die (Blink)Frequenz und die Farbe des ausgestrahlten Lichts gesteuert werden. Ein solches Steuergerät kann auch dazu eingerichtet sein, Daten von internen und externen Sensorvorrichtungen zu empfangen und zu verarbeiten und in Reaktion auf die empfangenen Daten die Beleuchtungseinrichtung(en) 7, 7' entsprechend anzusteuern.
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Eine erfindungsgemäße Leuchtvorrichtung 6 oder ein erfindungsgemäßes Lichtband 11 kann, wenn sie mit ein einer entsprechenden Steuervorrichtung verbunden ist, sowohl als Beleuchtungsvorrichtung als auch als Fahrerassistenzsystem fungieren.
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In Bezug auf das Material des erfindungsgemäßen Lichtleitkörpers 1 bestehen keine besonderen Anforderungen. Naturgemäß muss das Material des Lichtleitkörpers 1 jedoch für das in ihn eingekoppelte Licht transparent, teiltransparent oder transluzent sein. Da für ein menschliches Auge nur Licht mit einer Wellenlänge im Bereich von etwa 380 nm bis etwa 780 nm sichtbar ist, braucht das Material des Lichtleitkörpers in vielen Fällen auch nur für Licht innerhalb dieses Wellenlängenbereichs durchlässig zu sein. Wenn beispielsweise in dem Material des Lichtleitkörpers 1 jedoch mittels Infrarot- oder ultraviolettem Licht zu Fluoreszenz und/oder Phosphoreszenz anregbare Materialien vorhanden sind, muss das Material des Lichtleitkörpers selbstverständlich auch für Infrarot- oder ultraviolettes Licht zumindest teildurchlässig sein.
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Der Lichtleitkörper 1 kann zumindest im Wesentlichen aus Glas, Quarz, Quarzglas oder einem Kunststoff-Material bestehen. Als bevorzugte Kunststoff-Materialien seien hier Polymethylmethacrylat (PMMA) und Polycarbonat (PC) erwähnt. Ein besonders bevorzugtes Material für den Lichtleitkörper stellt für viele Anwendung Polymethylmethacrylat (PMMA) dar. PMMA eignet sich gut für eine spanabhebende Bearbeitung, lässt sich sehr gut mit Lasern schneiden oder gravieren und ist kratzunempfindlicher als andere Thermoplaste. Bei Verwendung eines Kunststoffmaterials kann ein erfindungsgemäßer Lichtleitkörper beispielsweise aus einem plattenförmigen Material herausgeschnitten (mittels einer Sägevorrichtung oder mittels Laserlicht), herausgefräst oder mittels eines Spritzgussverfahrens hergestellt werden.
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Wie Fachleuten bekannt ist, wird die Lichtleitung innerhalb eines Lichtleitkörpers 1 durch Reflexion an der Grenzfläche des Lichtleiterkörpers entweder durch Totalreflexion auf Grund eines geringeren Brechungsindex des den Lichtleiter umgebenden Mediums erreicht. Ein Medium mit einem solchen geringeren Brechungsindex kann beispielsweise eine auf dem Material des Lichtleitkörpers aufgebrachte, vorzugsweise transparente Beschichtung sein, beispielsweise eine Lackschicht. Daher umfasst die vorliegende Erfindung auch Lichtleitkörper 1 mit einer derartigen Beschichtung auf zumindest einem Teil seiner Oberflächen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DD 231860 [0003]
- DE 412909484 [0004]
- DE 10219738 A1 [0005]
- DE 102005035063 A1 [0006]
- DE 102007005183 A1 [0007]
- DE 102008047728 A1 [0008]
- DE 102008056985 A1 [0009]
- DE 102011012653 A1 [0010]