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Die Erfindung betrifft eine Bodenfräsmaschine, insbesondere einen Recycler und/oder einen Bodenstabilisierer.
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Gattungsgemäße Bodenfräsmaschinen, insbesondere Bodenstabilisierer und/oder Recycler, finden üblicherweise im Straßen- und Wegebau Einsatz. Solche Bodenfräsmaschinen sind beispielsweise in
DE 10 2010 014 904 A1 und der
DE 10 2010 035 129 A1 offenbart, auf die hiermit hinsichtlich der grundsätzlichen Elemente und der Funktionsweise gattungsgemäßer Bodenfräsmaschinen Bezug genommen wird. Typische Elemente solcher Bodenfräsmaschinen sind insbesondere ein Maschinenrahmen, Fahreinrichtungen, eine Antriebseinrichtung und eine Fräseinrichtung mit einer im Arbeitsbetrieb um eine Rotationsachse rotierbaren Fräswalze und mit einer Fräswalzenhaube. Der Maschinenrahmen stellt die wesentliche Tragstruktur der Bodenfräsmaschine dar. An dem Maschinenrahmen sind Fahreinrichtungen, beispielsweise in Form von Rädern und/oder Kettenlaufwerken, direkt oder indirekt gelagert, über die sich die Bodenfräsmaschine über den Bodenuntergrund fortbewegt. Solche Fahreinrichtungen können Räder und/oder Kettenlaufwerke sein. Die für den Fahrantrieb und/oder Arbeitsbetrieb erforderliche Antriebsenergie wird über eine entsprechende Antriebseinrichtung, insbesondere einen Verbrennungsmotor, erhalten. Idealerweise ist die Bodenfräsmaschine als selbstfahrende Einheit ausgebildet, sodass in diesem Fall die Antriebseinrichtung die Antriebsenergie für den Fahrbetrieb und den Betrieb der Fräseinrichtung zur Verfügung stellt. Bei der Fräseinrichtung handelt es sich um die eigentliche Arbeitseinrichtung, über die Bodenfräs- und/oder Recycling- und/oder Stabilisierungsprozesse mit dem Bodenuntergrund material durchgeführt werden können. Die Fräseinrichtung umfasst dazu eine Fräswalze, bei der es sich beispielsweise um ein hohlzylindrisches Tragrohr handelt, auf dessen Außenmantelfläche eine Vielzahl von Fräswerkzeugen, insbesondere Meißeleinrichtungen, angeordnet ist. Die Fräswalze ist mit ihrer Zylinderachse, die der Rotationsachse entspricht, horizontal und quer zur Arbeitsrichtung der Bodenfräsmaschine am Maschinenrahmen direkt oder indirekt gelagert und rotiert im Arbeitsbetrieb in in den Bodenuntergrund eingreifender Weise um ihre Längsachse. Die Fräswalze ist von einer zum Bodenuntergrund hin offenen Fräswalzenhaube umgeben, über die ein definierter Arbeitsbereich, insbesondere zu Durchmischungs- und/oder Zerkleinerungszwecken, erhalten wird. Je nach Ausführungsform kann die Fräswalze gegenüber dem Maschinenrahmen in der Höhe oder der gesamte Maschinenrahmen über eine Hubsäulenlagerung zwischen dem Maschinenrahmen und den Fahreinrichtungen zur Regulation der Frästiefe verstellt werden
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Bekannte Bodenfräsmaschinen, insbesondere Stabilisierer oder Recycler, sind häufig vom sogenannten Mittelrotortyp und zeichnen sich dadurch aus, dass die Fräswalze in der Mitte in Bezug auf die Arbeitsrichtung der Bodenfräsmaschine angeordnet ist, insbesondere zwischen einem Vorderpaar und einem Hinterpaar von Fahreinrichtungen. Diese Bodenfräsmaschinen haben sich grundsätzlich bereits bestens bewährt. Insbesondere im Hinblick auf den Einsatz unterschiedlicher Fräswalzen und/oder die Übersicht des Maschinenbedieners im Arbeitsbetrieb hat sich allerdings gezeigt, dass diese Maschinen noch einen Optimierungsbedarf haben.
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Die Aufgabe der Erfindung besteht somit darin, eine gattungsgemäße Bodenfräsmaschine, insbesondere einen Recycler und/oder Stabilisierer, anzugeben, der gegenüber herkömmlichen Bodenfräsmaschinen weiter optimiert ist, insbesondere im Hinblick auf die Übersichtsverhältnisse für den Maschinenbediener im Arbeitsbetrieb und dem Einsatz verschiedener Fräswalzen.
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Die Lösung der Aufgabe gelingt mit einer Bodenfräsmaschine gemäß dem unabhängigen Anspruch. Bevorzugte Weiterbildungen sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
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Der wesentliche Grundgedanke der Erfindung liegt darin, dass an dem Maschinenrahmen ein sich in Arbeitsrichtung der Bodenfräsmaschine, insbesondere vom Maschinenrahmen aus, nach vorn erstreckender Tragrahmen angeordnet ist, an dem die Fräseinrichtung gelagert ist. Die Fräseinrichtung ist somit an einem gegenüber dem Maschinenrahmen eigenständigen Tragrahmen im Frontbereich der Bodenfräsmaschine angeordnet. Die Bodenfräsmaschine ist mit anderen Worten als Frontfräse ausgebildet. Dies bedeutet, dass die Fräswalze in Arbeitsrichtung der Bodenfräsmaschine (die Fortbewegungsrichtung, in die sich die Bodenfräsmaschine im Fräsbetrieb fortbewegt) vor den vorhandenen, insbesondere den üblicherweise jeweils paarweise am Maschinenrahmen angeordneten vorderen und hinteren, Fahreinrichtungen und wenigstens teilweise und insbesondere vollständig auch vor dem Maschinenrahmen angeordnet ist, sodass der Maschinenbediener, der üblicherweise in einem Fahrstand auf dem Maschinenrahmen untergebracht ist, in Arbeitsrichtung der Bodenfräsmaschine nach vorn auf die Fräseinrichtung schauen kann, wodurch er einen besonders guten Überblick über den Arbeitsbereich der Bodenfräsmaschine hat. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn auch der Fahrstand im vorderen Teil und damit besonders nah zur Fräswalze angeordnet ist, insbesondere aber noch auf Höhe des Maschinenrahmens. Erfindungsgemäß ist die Bodenfräsmaschine somit insbesondere als Frontrecycler und/oder Frontstabilisierer ausgebildet, die sich einerseits durch ihren Einsatz in Recycling- und/oder Stabilisierungsanwendungen im Straßen- und Wegebau und andererseits durch die frontseitige Anordnung der Fräseinrichtung auszeichnen. Bei dem Tragrahmen handelt es sich um eine Tragstruktur, an der die wesentlichen Elemente der Fräseinrichtung, konkret die Fräswalze und die Fräswalzenhaube, gelagert sind. Der Tragrahmen stellt somit eine insbesondere gegenüber dem Maschinenrahmen eigenständige Baueinheit dar, deren wesentliche Funktion in der Lagerung der Fräseinrichtung und der Anbindung an den Maschinenrahmen der Bodenfräsmaschine liegt Der Tragrahmen ist mit dem Maschinenrahmen direkt oder indirekt, lösbar oder fest verbunden.
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Grundsätzlich kann der Tragrahmen in mannigfaltiger Weise ausgebildet und variiert werden, solange sichergestellt ist, dass er eine zuverlässige Verbindung zur Fräswalze und zum Maschinenrahmen ermöglicht. Bevorzugt umfasst der Tragrahmen dazu wenigstens einen Tragbügel mit wenigstens einem Vertikal- beziehungsweise Aufwärtsholm und mit einem Aufhängeholm, wobei der Tragrahmen über den Vertikalholm am Maschinenrahmen gelagert ist, der Aufhängeholm mit dem Vertikalholm verbunden ist und in Arbeitsrichtung der Bodenfräsmaschine vom Tragholm vorsteht, und wobei ein Teil der Fräseinrichtung am Aufhängeholm aufgehängt ist. Ein Holm ist vorliegend ein im Wesentlichen mit seiner Gesamtform entlang einer Achse längserstrecktes einstöckiges oder mehrteiliges Tragelement. Wesentliche Bestandteile dieses Tragrahmens sind somit der Vertikalholm und der Aufhängeholm. Der Vertikalholm ist im Wesentlichen dadurch charakterisiert, dass er schwerpunktmäßig in Vertikalrichtung nach oben aufragt, wobei davon auch teilweise schräg zur Vertikalachse aufragende Anordnungen mit umfasst sind. Der Vertikalholm ist ferner bevorzugt dasjenige Element, über das der Tragrahmen mit dem Maschinenrahmen, beispielsweise über geeignete Befestigungs- und/oder Gelenkmittel, verbunden ist Bei dem Aufhängeholm handelt es sich dagegen um einen Tragholm, der vom Spitzenbereich des Vertikalholms in Arbeitsrichtung nach vorn, idealerweise horizontal beziehungsweise parallel zur Horizontalebene vorsteht. Der Aufhängeholm beziehungsweise dessen Längsachse verläuft dabei idealerweise in einem Winkel größer 90° und kleiner 120° in einer Vertikalebene in Arbeitsrichtung der Bodenfräsmaschine in Bezug zur Längsachse des Vertikalholms. Insgesamt wird mit dem Aufhängeholm eine in Arbeitsrichtung nach vorn vorspringende Tragstruktur erhalten, an der ein Teil der Fräseinrichtung aufgehängt ist. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der Tragrahmen dabei so am Maschinenrahmen angeordnet ist, dass sich wenigstens der Aufhängeholm in Arbeitsrichtung vor den vorderen Antriebseinrichtungen der Bodenfräsmaschine befindet. Durch diese Anordnung ist es möglich, dass sämtliche Fahreinrichtungen hinter der Fräseinrichtung der Bodenfräsmaschine im Arbeitsbetrieb laufen.
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Idealerweise ist am Aufwärtsholm, insbesondere am in Vertikalrichtung gesehen unteren Drittel beziehungsweise Fußbereich des Aufwärtsholms, ferner eine Fräswalzenschwenkeinrichtung und insbesondere ein Schwenkgelenk der Fräswalzenschwenkeinrichtung, beispielsweise in Form eines Rotorschwenkarms, angelenkt. Die Fräswalzenschwenkeinrichtung ist idealerweise in der Weise ausgebildet, dass sie eine Höhenverstellung per Schwenkbewegung um eine horizontale und quer zur Arbeitsrichtung verlaufende Schwenkachse der Fräswalze gegenüber dem Aufwärtsholm ermöglicht. Idealerweise gelingt dies durch eine, beispielsweise hydraulisch gesteuerte, Schwenkeinrichtung, deren Schwenkachse parallel zur Rotationsachse der Fräswalze verläuft.
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Je nach Einsatzsituation kann die jeweils gewünschte Frästiefe bzw. die Eintauchtiefe der Fräswalze in den Bodenuntergrund variieren. Grundsätzlich es dazu beispielsweise möglich, dass die Fräseinrichtung als Gesamtheit zusammen mit dem Tragrahmen höhenverstellbar am Maschinenrahmen angeordnet ist oder sogar die Gesamtheit aus Maschinenrahmen und Tragrahmen, beispielsweise über geeignete Hubsäulen, insgesamt höhenverstellbar ist. Ideal ist es allerdings, wenn die Fräswalzenhaube und/oder die Fräswalze gegenüber dem Tragrahmen höhenverstellbar gelagert sind und dazu beispielsweise eine geeignete Höhenverstelleinrichtung vorhanden ist. Dies gelingt insbesondere dann, wenn die Fräswalzenhaube und/oder die Fräswalze am Aufhängholm jeweils oder insgesamt über eine entsprechende Höhenverstelleinrichtung aufgehängt sind. Eine solche Höhenverstelleinrichtung kann beispielsweise ein Zylinderkolbeneinheit und/oder eine Kettenvorrichtung sein. Dabei ist es ideal, wenn die Fräswalze und die Fräswalzenhaube unabhängig voneinander höhenverstellbar sind und dazu beispielsweise jeweils eine eigene Höhenverstelleinrichtung umfassen. Auf diese Weise kann die Frästiefe an sich als auch die Relativposition der Fräswalzenhaube zur Fräswalze optimal an die jeweiligen Arbeitsbedingungen angepasst werden.
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Vorzugsweise ist der wenigstens eine Tragbügel in seiner Gesamtheit U-förmig ausgebildet. Dazu umfasst er insbesondere auch einen dem Vertikalholm in Arbeitsrichtung gegenüberliegenden Abwärtsholm, bei dem es sich ebenfalls um ein im Wesentlichen vertikal erstrecktes Holmelement handelt. Die insgesamt gabelartige Ausbildung des Tragbügels ist dabei optimalerweise so dimensioniert, dass der Tragbügel die gesamte Fräseinrichtung in Arbeitsrichtung überragt und insbesondere die Fräseinrichtung zumindest zu wesentlichen Teilen im Inneren des zum Bodenuntergrund geöffneten Tragbügels angeordnet ist. Dadurch lässt sich eine besonders kompakte und belastbare Gesamtstruktur des Tragbügels erhalten.
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Grundsätzlich können der Vertikalholm, der Tragholm und der Abwärtsholm einzelne und sogar auch lösbar miteinander verbundene Elemente sein. Aus Stabilitätsgründen ist es allerdings bevorzugt, wenn der Vertikalholm, der Tragholm und der Abwärtsholm insgesamt einstückig und besonders bevorzugt aus einer gemeinsamen Vorstufe herausgebildet sind.
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Die Anzahl der Tragbügel pro Tragrahmen kann grundsätzlich variieren. Als optimal hat sich allerdings ein Tragrahmen erwiesen, der insgesamt genau zwei, insbesondere baugleiche, Tragbügel umfasst, die in Axialrichtung der Fräswalze zueinander beabstandet angeordnet sind, idealerweise so, dass die Beabstandung in Bezug auf die Fräswalze in Axialrichtung zur Mitte der Fräswalze symmetrisch erfolgt. Durch die Verwendung zweier Tragbügel erhält der Tragrahmen in und quer zur Arbeitsrichtung jeweils eine im Wesentlichen gabelartige Struktur, wodurch optimale Lagerbedingungen für die Fräseinrichtung geschaffen werden können. Die beiden Tragbügel können dazu über entsprechende Verbindungselemente, beispielsweise Verbindungsstege beziehungsweise Querholme, zum Erhalt einer besonders stabilen Gesamtstruktur des Tragrahmens miteinander verbunden sein.
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Bei der Verwendung mehrerer und insbesondere zwei Tragbügel pro Tragrahmen besteht die Möglichkeit, die Tragbügel unterschiedlich im Verhältnis zu den Stirnseiten der Fräswalze beziehungsweise in Bezug auf die Breite der Fräswalzenhaube bzw. in Bezug auf die Axialrichtung der Rotationsachse der Fräswalze anzuordnen. Besonders geeignet ist hierzu beispielsweise eine Anordnung der beiden Tragbügel jeweils nahezu auf Höhe der Stirnseite der Fräswalze bzw. der Fräswalzenhaube. Im praktischen Einsatz hat sich nun allerdings gezeigt, dass eine von den Stirnseiten aus entlang der Rotationsachse zur Mitte der Fräswalze eingerückte Anordnung der Tragbügel, beispielsweise aus Gewichtsverteilungsgründen, vorteilhaft ist. In Bezug auf die Breite der Fräswalzenhaube in Axialrichtung der Rotationsachse der Fräswalze liegen die Tragbügel daher vorzugsweise auf einer Höhe zwischen 0,2 bis 0,3 dieser Bereite einerseits und zwischen 0,7 und 0,8 dieser Breite andererseits. Bei dieser Ausführungsform sind die Tragbügel in Bezug auf die Stirnseiten der Fräswalze somit um den gleichen Betrag zur Mitte der Fräswalze hin eingerückt angeordnet und somit gerade nicht auf Höhe der Stirnseiten der Fräswalze positioniert. Dadurch können einerseits besonders stabile Lagerbedingungen zur Verfügung gestellt und andererseits besonders günstige Sichtverhältnisse für den Maschinenbediener der Bodenfräsmaschine erhalten werden, da er insbesondere die Seitenbereiche zumindest der Fräswalzenhaube besonders gut einsehen kann.
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Durch die Anordnung der Fräseinrichtung im Frontbereich der Bodenfräsmaschine erhält die Fräseinrichtung eine insgesamt vergleichsweise nach vorn exponierte Positionierung an der Gesamtmaschine, wodurch insbesondere auch der Zugang zur Fräswalze und, wie nachstehend noch weiter angeführt, zudem der Wechsel der Fräswalze erheblich erleichtert wird. Um möglichst schnell zwischen unterschiedlichen Fräswalzen umrüsten zu können, hat es sich als vorteilhaft erwiesen, den gesamten Tragrahmen als Austauschelement inklusive der Fräseinrichtung vorzusehen. Idealerweise ist der Tragrahmen daher über ein Schnellwechselsystem am Maschinenrahmen gelagert, wobei sich hier insbesondere eine Lagerung des Tragrahmens am Maschinenrahmen über einen 3-Punkt-Kraftheber als besonders optimal erwiesen hat. Wesentliche Elemente des 3-Punkt-Krafthebers sind dabei vorzugsweise zwei Unterlenker und ein Oberlenken, die in der Struktur eines gleichschenkligen Dreiecks am Maschinenrahmen angeordnet sind und insgesamt als Aufhängung für ein Element umfassend den Tragrahmen und die Fräseinrichtung dienen. Erfindungsgemäß ist es ferner vorgesehen, dass beispielsweise entsprechende Hydraulikanschlüsse und/oder elektrische Versorgungsanschlüsse an der Bodenfräsmaschine vorgesehen sind, über die Antriebsenergie von der Bodenfräsmaschine aus zur Fräseinrichtung übertragen werden kann. Gleiches gilt für entsprechende Steueranschlüsse, um beispielsweise den Arbeitsbetrieb der Fräseinrichtung von der Bodenfräsmaschine aus bedienen zu können. Durch die erfindungsgemäße Anordnung der Fräseinrichtung und des Tragrahmens ist es für den Maschinenbediener sehr einfach mit der Bodenfräsmaschine zur Ankopplung eines mit einer Fräseinrichtung bestückten Tragrahmens an diesen frontal heranzufahren. Die erfindungsgemäße Anordnung ermöglicht es mit anderen Worten besonders gut einen Fräswalzenwechsel durch ein An- und Abfahren der Bodenfräsmaschine an/von einer Einheit „Tragrahmen mit Fräseinrichtung” zu ermöglichen, so dass beispielsweise die Fräswalze selbst für einen Fräswalzenwechsel nicht mehr aufwändig bewegt werden muss.
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Ein wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Ausbildung der Bodenfräsmaschine liegt somit in der Anordnung der Fräseinrichtung im Frontbereich der Gesamtmaschine. Um nun im Arbeitsbetrieb beispielsweise das Überfahren von Fräskanten durch die der Fräseinrichtung hinterlaufenden Fahreinrichtungen möglichst zu vermeiden, ist es bevorzugt, wenn die Bodenfräsmaschine mit ihren Fahreinrichtungen im Arbeitsbetrieb innerhalb der Frässpur fährt. Erfindungsgemäß ist es daher bevorzugt, wenn der Maschinenrahmen der Bodenfräsmaschine einen Frontrahmen und einen Heckrahmen umfasst, die über ein Knickgelenk miteinander verbunden sind, und die am Heckrahmen angeordneten Fahreinrichtungen zusätzlich über eine Achslenkung gegenüber dem Heckrahmen lenkbar sind. Gemäß dieser Ausführungsform umfasst die Bodenfräsmaschine somit gleichzeitig zwei unterschiedliche Lenkprinzipien, nämlich eine Knicklenkung, über die ein Vorderrahmen gegenüber einem Hinterrahmen um eine Knickgelenkachse lenkbar ist, und eine Achslenkung für den Heckrahmen, die eine Lenkung der am Heckrahmen angeordneten Fahreinrichtungen um jeweilige Lenkachsen ermöglicht. Dadurch wird insgesamt eine besonders mobile Bodenfräsmaschine erhalten, die es insbesondere ermöglicht, dass die Fahreinrichtungen der Bodenfräsmaschine im Arbeitsbetrieb nahezu in jeder Fahrsituation, insbesondere auch bei Kurvenfahrt, innerhalb der Frässpur der Fräseinrichtung fahren.
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Die Erfindung wird nachstehend anhand der in den Figuren angegebenen Ausführungsbeispiele beschrieben. Es zeigen schematisch:
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1a eine Seitenansicht auf eine erste Ausführungsform einer Bodenfräsmaschine;
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1b eine Draufsicht auf die Bodenfräsmaschine aus 1A;
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2a eine Seitenansicht auf eine zweite Ausführungsform einer Bodenfräsmaschine; und
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2b eine Draufsicht auf die Bodenfräsmaschine aus 2A.
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Gleiche Bauteile sind in den Figuren mit gleichen Bezugszeichen angegeben, wobei nicht jedes sich wiederholende Bauteil mit einem separaten Bezugszeichen gekennzeichnet ist.
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Wesentliche Elemente der Bodenfräsmaschine 1 sind ein Maschinenrahmen 2 mit einem Frontrahmen 3 und einem Heckrahmen 4, die über ein Knickgelenk 5 miteinander verbunden sind, zwei quer zur Arbeitsrichtung a auf gleicher Höhe angeordnete Fahreinrichtungen 6 am Frontrahmen 3 und zwei quer zur Arbeitsrichtung auf gleicher Höhe angeordnete Fahreinrichtungen 6 am Heckrahmen 4, bei denen es sich jeweils um Räder handelt, ein am Frontrahmen 3 angeordneter Fahrstand 7, ein Antriebsmotor 8 und eine Fräseinrichtung 9. Die Fräseinrichtung 9 umfasst einen Tragrahmen 10, eine Fräswalzenhaube 11 und eine Fräswalze 12. Am Heckrahmen 4 sind insgesamt zwei Fahreinrichtungen angeordnet, die gegenüber dem Maschinenrahmen 4 mit einer nicht weiter dargestellten Achslenkung jeweils um eine vertikale Lenkachse lenkbar sind. Darüber hinaus ist der Heckrahmen 4 gegenüber dem Frontrahmen 3 über das Knickgelenk 5 um eine vertikale Knickgelenklenkachse lenkbar, sodass die Bodenfräsmaschine 1 insgesamt über diese beiden Lenkeinrichtungen gelenkt wird. Hierzu ist eine nicht näher angegebene Steuereinrichtung vorhanden. Am Frontrahmen 3 sind neben ebenfalls zwei Fahreinrichtungen der Fahrstand 7, der Antriebsmotor 8 und die Fräseinrichtung 9 angeordnet. Wesentlich für die in den 1a und 1b angeführte Ausführungsform ist die Verbindung der Fräseinrichtung 9 zum Frontrahmen 3 über einen 3-Punkt-Kraftheber 13, umfassend zwei auf gleicher Höhe angeordnete Unterlenker 14 und einen Oberlenker 15. An diesem Dreipunkt-Kraftheber ist der Tragrahmen 9 über entsprechende, nicht näher bezeichnete Verbindungselemente 16 aufgehängt.
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Der Tragrahmen 10 umfasst insgesamt zwei Tragbügel 17, wobei jeder Tragbügel 17 einen Vertikalholm 18, einen Tragholm 19 und einen Abwärtsholm 20 aufweist. An dem der Bodenfräsmaschine 1 zugewandten Ende ist der Vertikalholm 18 über die Verbindungselemente 16 an der Bodenfräsmaschine 1 aufgehängt. An dem gegenüberliegenden Ende des Vertikalholms 18, der sich im Wesentlichen in Vertikalrichtung nach oben erstreckt, ist der Tragholm 19 angeordnet, der wiederum im Wesentlichen horizontal in Arbeitsrichtung a nach vorn verläuft. An das vordere Ende des Tragholms 19 schließt sich der Abwärtsholm 20 an, der ebenfalls in Vertikalrichtung im Wesentlichen nach unten verläuft und ungefähr auf gleicher Höhe wie das untere Ende des Vertikalholms 18 endet. Der Vertikalholm 18, der Tragholm 19 und der Abwärtsholm 20 sind insgesamt eine einstückige Einheit und weisen eine C-förmige Gesamtstruktur auf, die zum Boden hin geöffnet ist.
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Der Tragrahmen 10 umfasst insgesamt zwei baugleiche Tragbügel 17, die im Abstand B in Axialrichtung der Rotationsachse R der Fräswalze 12 zueinander beabstandet angeordnet sind. Die beiden Tragbügel 17 sind über mehrere Querstreben 21 beziehungsweise Querholme 21 miteinander verbunden. Der Abstand B ist dabei wesentlich kleiner als die Fräsbreite FB der Fräswalze in Axialrichtung der Rotationsachse. In Bezug auf die Fräsbreite B sind die beiden Tragbügel ferner mittig angeordnet, so dass ihr Abstand zur jeweiligen Stirnseite der Fräswalze zu den Außenseiten jeweils gleich ist.
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Die Fräswalzenhaube 11 ist über einen Kettenzug 22 an den Tragholmen 19 der Tragbügel 17 höhenverstellbar aufgehängt. Die Fräswalze 12 ist dagegen über jeweils an der Stirnseite der Fräswalze angeordneten Rotorschwenkarme 23 über eine gabelartige Schwenkgelenkeinrichtung 24 schwenkbar am unteren Bereich (Fußbereich) des Vertikalholms 18 gelagert. Die Höhenverstellung der Fräswalze 12 erfolgt allerdings über die Hydraulikeinrichtung 25, bei der es sich konkret um einen zwischen dem Tragholm 19 und dem die Fräswalze tragenden Rotorschwenkarm angeordneten Hubzylinder handelt. Ferner ist die gesamte Fräseinrichtung 9 über eine Höhenverstellung über den 3-Punkt-Kraftheber 13 höhenverstellbar.
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Der Dreipunkt-Kraftheber 13 ist Teil eines Rotorschnellwechselsystems 26, welches neben einer entsprechenden An- und Abkupplung der Fräseinrichtung 9 über den Dreipunkt-Kraftheber 13 die Hydraulikanbindung eines nicht näher bezeichneten Fräswalzenantriebs an das Hydrauliksystem der Bodenfräsmaschine 1 aufweist, deren Energieversorgung durch den Antriebsmotor 8 erfolgt. Auf diese Weise kann durch einfaches Heran- und Abfahren der Bodenfräsmaschine 1 an verschiedene Fräseinrichtungen 9 zwischen diesen auf schnelle und einfache Art und Weise gewechselt werden.
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Die 2a und 2 betreffen eine alternative Ausführungsform der Bodenfräsmaschine 1, wobei nachstehend lediglich auf die Unterschiede eingegangen wird. Im Übrigen wird Bezug auf die Ausführungen zu den 1a und 1b genommen. Der wesentliche Unterschied zur Ausführungsform der Bodenfräsmaschine 1 gemäß der Figuren 1a und 1b liegt in der Verbindung des Tragrahmens 10 zum Maschinenrahmen 2 der Bodenfräsmaschine 1. Anstatt des Dreipunkt-Krafthebers 13 ist bei der Ausführungsvariante gemäß der 2a und 2b der Tragrahmen 10 über den Vertikalholm 18 direkt am Maschinenrahmen 2 gelagert. Der Vertikalholm 18 ist dazu zweigliedrig ausgebildet und umfasst je Tragbügel 17 die beiden in Arbeitsrichtung a hintereinander angeordneten Vertikalholmelemente 18a und 18b. Das Vertikalholmelement 18a ist dabei in Arbeitsrichtung a hinter und das Vertikalholmelement 18b vor der Rotationsachse C der vorderen Fahreinrichtungen 6 direkt am Maschinenrahmen 2 angeordnet sind. Dadurch ergibt sich eine erheblich robustere und belastbarere Anbindung der Fräseinrichtung 9 am Maschinenrahmen 2 der Bodenfräsmaschine 1. Zum weiteren Aufbau der Bodenfräsmaschine 1 der 2a und 2b wird auf die vorhergehenden Ausführungen zur Bodenfräsmaschine gemäß den 1a und 1b Bezug genommen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102010014904 A1 [0002]
- DE 102010035129 A1 [0002]