DE102013006612A1 - Textiles Gewirk - Google Patents
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Abstract
Dargestellt und beschrieben ist textiles Gewirk mit einer Basisstruktur und darin verankerten Polschlingen. Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, für die beiden oben genannten sowie weitere Anwendungsfälle ein neues textiles Gewirk zu schaffen, welches wesentlich preiswerter in der Herstellung ist und auch eine konstante Qualität bzw. Oberfläche aufweist. Gelöst wird diese Aufgabe dadurch, dass auf der Basisstruktur mittels einseitig abgebundener Abwurflegung eine Vielzahl von selbststehenden Polschlingen angeordnet sind, wobei die Höhe der Polschlingen größer ist als der Abstand zwischen den Maschenstäbchen und die Polschlingen nur auf der technisch linken Warenseite angeordnet sind.
Description
- Die Erfindung betrifft ein textiles Gewirk mit einer Basisstruktur und darin verankerten Polschlingen.
- Ein derartiges Gewirk ist aus dem nicht-druckschriftlich nachweisbaren Stand der Technik einerseits im Zusammenhang mit der klapperfreien Befestigung von Kabelbäumen in Kraftfahrzeugen und andererseits im Zusammenhang mit der Befestigung von auswechselbaren Schleifscheiben an Schleifgeräten bekannt.
- Das hierzu – auch von der Anmelderin – erzeugte, aus dem Stand der Technik bekannte Gewirk weist jedoch zunächst nach der Herstellung nicht die notwendigen technischen Eigenschaften auf und muss daher in mehreren Arbeitsschritten aufwändig bearbeitet bzw. behandelt werden. Insbesondere ist dieses Gewirk sehr flach ausgebildet und kann so nicht als Klapperschutz eingesetzt werden. Hinzu kommt die Tatsache, dass es als textile Seite des Klettverschlusses nicht geeignet ist.
- Vor diesem Hintergrund wird das textile Gewirk nach dem Stand der Technik zunächst in einem ersten Arbeitsschritt gewaschen, wodurch die dem Gewirk anhaftenden Öle entfernt werden. Danach wird es gefärbt und in einem nächsten Schritt, einer sogenannten Velourisierung (Aufrauung) zugeführt. Dabei wird die Struktur des Gewirks sehr stark beansprucht und verdichtet, wobei sich die Breite des Materials – insbesondere bei Herstellung des für den Klapperschutz entstehenden Velours – deutlich um bis zu 50% verringert. Bei der Velourisierung kommt es auf nachteilige Weise auch zu einer gewissen Verungleichmäßigung der Oberfläche des Gewirks.
- Letztlich muss in einem abschließenden Arbeitsgang die Ware fixiert werden, wobei dies mittels Erwärmung erfolgt und in einem allerletzten Schritt auf der Rückseite der Ware eine Klebeschicht angeordnet wird.
- Grundsätzlich wird auch das textile Gewirk, welches zum Zwecke der Befestigung von Schleifscheiben eingesetzt wird, auf die gleiche Art und Weise hergestellt, wobei hierfür jedoch Garne mit einem deutlich geringeren dtex und damit auch niedrigerem Flächengewicht verwendet werden.
- Die Aufgabe der Erfindung besteht deshalb nunmehr grundsätzlich darin, für die beiden oben genannten sowie weitere Anwendungsfälle ein neues textiles Gewirk zu schaffen, welches wesentlich preiswerter in der Herstellung ist und auch eine konstante Qualität bzw. Oberfläche aufweist.
- Die Lösung der Aufgabe ergibt sich aus den Merkmalen des Anspruches 1, insbesondere den Merkmalen des Kennzeichenteils, wonach auf der Basisstruktur mittels einseitig abgebundener Abwurflegung eine Vielzahl von selbststehenden Polschlingen angeordnet sind, wobei die Höhe der Polschlingen größer ist als der Abstand zwischen den Maschenstäbchen und die Polschlingen nur auf der technisch linken Warenseite angeordnet sind.
- Die erfindungsgemäße Lösung weist insbesondere den großen Vorteil auf, dass das Gewirk nach der Herstellung auf der Wirkmaschine ohne weitere kostenaufwändige Arbeitsschritte direkt mit einer Klebeschicht versehen werden kann und dann dem jeweiligen Einsatzzweck zugeführt werden kann.
- Das erfindungsgemäße Gewirk weist nämlich nicht nur eine ausreichende Stabilität durch die gewirkte Basisstruktur auf, sondern eine Polschlingenkonstruktion, die von vorne herein ohne eine Velourisierung garantiert, dass die Polschlingen von der Basisstruktur im Wesentlichen im rechten Winkel abstehen, so dass dieses verbindungsgemäße Gewirk im Gegensatz zum Stand der Technik nicht flach ist, sondern eine große „Tiefe” aufweist, die zum einen den Einsatz als Klapperschutz auf vorteilhafte Weise ermöglicht und zum anderen die Polschlingen in dieser Stellung in optimaler Weise Angriffspunkte für die Hakenseite eines Klettverschlusses darstellen.
- Auch hat sich herausgestellt, dass das erfindungsgemäße Gewirk sehr vorteilhaft ist für Anwendungsfälle, bei denen die Polschlingen aufweisende Seite des Gewirks umschäumt oder umspritzt werden soll, da die Polschlingen aufgrund der Konstruktion des erfindungsgemäßen Gewirks weitgehend im rechten Winkel zur Basisstruktur angeordnet sind.
- Bei einer Ausführungsform der Erfindung wird die Basisstruktur des textilen Gewirks aus unelastischem Garn gebildet und/oder weist eine unelastische Legung auf.
- Bei einer vorteilhaften Ausführungsform des textilen Gewirks weist letzteres zwischen 14 und 40 Maschenreihen pro Zentimeter und zwischen 5,5 und 8,6 Maschenstäbchen pro Zentimeter auf, wodurch im Verhältnis zum Materialeinsatz eine gute Tiefe (Flauschigkeit) und auch eine gute Stellung der Polschlingen erreicht wird. Ein besonders bevorzugtes Gewirk weist jedoch 30 Maschenreihen pro Zentimeter und 7 Maschenstäbchen pro Zentimeter auf, wie Versuche der Anmelderin ergeben haben.
- Eine weitere Ausführungsform der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass das Gewirk aus einem multifilen Garn gebildet wird, wodurch sich Vorteile bei der Weiterverarbeitung sowie der Handhabung der Fertigprodukte aufgrund der besseren Flexibilität ergeben.
- Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist das Gewirk zum Zwecke des Einsatzes als Klapperschutz ein Garn mit einem dtex von 50 bis 100 auf, wobei vorzugsweise ein Garn mit einem dtex von 76 eingesetzt wird.
- Auch im Zusammenhang mit dem Einsatz zum Zwecke der Befestigung von Schleifscheiben weist eine Ausführungsform des textilen Gewirks Garne mit einem dtex zwischen 40 und 67, wobei vorzugsweise ein dtex von 50 vorgesehen ist.
- In Abhängigkeit vom Einsatzzweck erkennt man, dass grundsätzlich für den Einsatzzweck der Befestigung von Schleifscheiben Garne mit geringerem dtex verwendet werden als für den Einsatz als Klapperschutz, da zum Zwecke der Befestigung von Schleifscheiben auch ein erfindungsgemäßes Gewirk mit niedrigen Flächengewichten, jedoch einer ausreichenden Zahl von „stehenden” Polschlingen völlig ausreichend ist.
- Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung weist verwendungszweckübergreifend Polschlingen auf, die mit einer Legung von 10–34 hergestellt worden sind. Hierbei weist das Gewirk auf vorteilhafte Weise einerseits große Polschlingen auf, die andererseits auf zuverlässige Weise immer in aufrechter Stellung angeordnet sind.
- Letztlich wird auch die Verwendung des textilen Gewirks zur Stabilisierung einer Oberfläche eines Schaumstoffkörpers und/oder zur Schaffung einer Oberfläche zur Aufnahme einer Klebeschicht bzw. zur Schaffung einer textilen Oberfläche eines Kunststoffkörpers und/oder zur Schaffung einer Oberfläche zur Aufnahme einer Klebeschicht beansprucht, wodurch das erfindungsgemäße Gewirk bei einer Vielzahl von weiteren Anwendungsfällen eingesetzt werden kann.
- Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels. Es zeigen:
-
1 eine stark vergrößerte schematische Schnittdarstellung durch das textile Gewirk, -
2 eine Darstellung der Legung des textilen Gewirks gemäß1 , -
3 eine Darstellung eines Rotationskörpers aus Schaumstoff für eine Schleifmaschine, -
4 eine Darstellung eines Dichtungsklebebandes und -
5 eine Darstellung eines Teppichs - In den Zeichnungen ist ein textiles Gewirk zur klapperfreien Befestigung von Kabelbäumen bzw. zur Befestigung an auswechselbaren Schleifscheiben für Schleifgeräte insgesamt mit der Bezugsziffer
10 bezeichnet. - In einer schematischen Schnittdarstellung gemäß
1 ist das textile Gewirk10 in stark vergrößerter Form zu erkennen. Das Gewirk10 weist eine Basisstruktur11 auf, die auf in1 nicht dargestellte Weise aus einem Grundfaden12 und einem Fransenfaden13 (siehe2 ) gebildet wird. Mit der Basisstruktur11 werden Polschlingenfäden14 so vermascht, dass beide Schenkel16 der Polschlingen15 auf denselben Maschenstäbchen17 angeordnet sind. - Wichtig ist darüber hinaus die Tatsache, dass gemäß
1 die Höhe H (1,5 bis 2 mm) der Polschlingen15 größer ist als der Abstand A (1,41 mm) zwischen den Maschenstäbchen17 , wodurch bei dem textilen Gewirk10 gewährleistet ist, dass die Polschlingen15 aufrecht nebeneinander angeordnet sind. Dies führt dazu, dass das textile Gewirk10 nicht nur eine große „Flauschigkeit” (guten Klapperschutz), sondern auch gut von einem Hakenteil eines Klettverschlusses zu erfassende Polschlingen15 aufweist. -
2 stellt das zuvor beschriebene Legungsbild des textilen Gewirks10 dar. Man erkennt links den Fransenfaden13 mit dem Grundfaden12 , die die Basisstruktur11 bilden, wobei rechts der Polschlingenfaden14 dargestellt ist, der mittels einseitig abgebundener Abwurflegung lediglich mit einem Maschenstäbchen17 vermascht ist. - In den
3 –5 sind beispielhafte Anwendungsfälle beschrieben, bei denen die Polschlingen15 aufweisende Seite des Gewirks10 jeweils von einem Schaumstoffkörper18 umspritzt worden ist. - Im Einzelnen zeigt die
3 eine Schnittdarstellung eines Rotationskörpers19 einer nicht dargestellten Schleifmaschine, welche als Schaumstoffkörper18 ausgebildet ist. Man erkennt, dass die Polschlingen15 im Schaumstoffkörper18 eingebettet sind und dass die Basisstruktur11 an der Oberfläche des Schaumstoffkörpers angeordnet ist. Auf der Basisstruktur11 ist mithilfe einer Klebeschicht20 eine Hakenseite21 eines Klettverschlusses befestigt. Dadurch, dass die Oberfläche des Schaumstoffkörpers18 von der Basisstruktur11 bedeckt ist, wird eine wesentlich bessere Verbindung zwischen dem Rotationskörper19 und der Hakenseite21 erreicht. - In der
4 ist als weiteres Ausführungsbeispiel ein Dichtungsklebeband22 dargestellt. Dort ist wiederum der Schaumstoffkörper18 mit dem Gewirk10 so verbunden, dass die Polschlingen15 vom Schaumstoffkörper umgeben sind. Auf der Basisstruktur11 ist eine Klebeschicht20 angeordnet, die aufgrund der textilen Struktur der Oberfläche des Schaumstoffkörpers18 eine sehr gute Verbindung zu dem Schaumstoffkörper hat. - Letztlich zeigt die
5 eine Schnittdarstellung durch einen Teppich24 , bei dem bodenseitig ein Schaumstoffkörper18 angeordnet ist, in dem wiederum das Gewirk10 mittels der Polschlingen15 so eingebettet ist, dass die Basisstruktur die zum Boden weisende Oberfläche des Schaumstoffkörpers18 stabilisiert. Auf der Oberseite des Schaumstoffkörpers18 ist darüber hinaus eine Klebeschicht25 zu erkennen, auf der der Flor26 des Teppichs befestigt ist. Auch hier wäre es denkbar, dass zur besseren Befestigung der Klebeschicht25 wiederum die Oberfläche mit einem Gewirk10 versehen wird. - Letztlich wird noch darauf hingewiesen, dass auch der Einsatz des textilen Gewirks in der Kunststoffspritzgusstechnik grundsätzlich denkbar wäre, sofern der Schmelzpunkt der Fäden des Gewirks
10 höher ist als der Schmelzpunkt des Materials des Kunststoffkörpers. In einem solchen Fall könnte das textile Gewirk geeignet sein, der Oberfläche des Kunststoffkörpers ein textiles Aussehen zu verleihen bzw. auch in diesem Fall eine bessere Haftung einer Klebeschicht auf dem Kunststoffkörper zu ermöglichen. - Bezugszeichenliste
-
- 10
- Gewirk
- 11
- Basisstruktur
- 12
- Grundfaden
- 13
- Fransenfaden
- 14
- Polschlingenfaden
- 15
- Polschlinge
- 16
- Schenkel
- 17
- Maschenstäbchen
- 18
- Schaumstoffkörper
- 19
- Rotationskörper aus Schaumstoff
- 20
- Klebeschicht
- 21
- Hakenseite des Klettverschlusses
- 22
- Dichtungsklebeband
- 23
- Klebeschicht
- 24
- Teppich
- 25
- Klebeschicht
- 26
- Flor
- H
- Höhe der Polschlingen
15 - A
- Abstand zwischen den Maschenstäbchen
17
Claims (12)
- Textiles Gewirk mit einer Basisstruktur und darin verankerten Polschlingen, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Basisstruktur (
11 ) mittels einseitig abgebundener Abwurflegung eine Vielzahl von selbststehenden Polschlingen (15 ) angeordnet sind, wobei die Höhe (H) der Polschlingen (15 ) größer ist als der Abstand (A) zwischen den Maschenstäbchen (17 ) und die Polschlingen (15 ) nur auf der technisch linken Warenseite angeordnet sind. - Textiles Gewirk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Basisstruktur (
11 ) aus unelastischem Garn gebildet wird und/oder eine unelastische Legung aufweist. - Textiles Gewirk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gewirk (
10 ) zwischen 14 und 40 Maschenreihen pro Zentimeter und zwischen 5,5 und 8,6 Maschenstäbchen (17 ) pro Zentimeter aufweist. - Textiles Gewirk nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gewirk (
10 ) 30 Maschenreihen pro Zentimeter und 7 Maschenstäbchen (17 ) pro Zentimeter aufweist. - Textiles Gewirk nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gewirk (
10 ) aus einem multifilen Garn gebildet ist. - Textiles Gewirk nach einem der vorangehenden Ansprüche, dass das Gewirk (
10 ) zum Zwecke des Einsatzes als Klapperschutz ein Garn mit einem dtex von 50 bis 100 aufweist. - Textiles Gewirk nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Gewirk (
10 ) zum Zwecke des Einsatzes als Klapperschutz ein dtex von 76 aufweist. - Textiles Gewirk nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Gewirk (
10 ) zum Zwecke der Befestigung von Schleifscheiben ein dtex von 40 bis 67 aufweist. - Textiles Gewirk nach einem der Ansprüche 1 bis 5 sowie 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Gewirk (
10 ) zum Zwecke der Befestigung von Schleifscheiben ein dtex von 50 aufweist. - Textiles Gewirk nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Polschlingen (
15 ) eine Legung 10–34 aufweisen. - Verwendung des textilen Gewirks nach einem der Ansprüche 1 bis 10 zur Stabilisierung einer Oberfläche eines Schaumstoffkörpers und/oder zur Schaffung einer Oberfläche zur Aufnahme einer Klebeschicht.
- Verwendung eines textilen Gewirks nach einem der Ansprüche 1 bis 10 zur Schaffung einer textilen Oberfläche eines Kunststoffkörpers und/oder zur Schaffung einer Oberfläche zur Aufnahme einer Klebeschicht.
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