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Die Erfindung betrifft eine Darreichungseinheit eines tablettenförmigen Körpers. Derartige tablettenförmige Körper kommen beispielsweise in der Haushaltschemie zum Einsatz und enthalten meist konzentrierte Produkte und Wirkstoffe. Die Körper können dabei insbesondere hygroskopisches Materialien für Luftentfeuchtungsvorrichtungen enthalten oder auch hygroskopische Wasch- und/oder Reinigungsmittelzusammensetzungen, wobei diese meist als kompaktierte Pulverpreßlinge bereitgestellten Körper in der Regel anstelle von Pulver- oder Granulatformulierungen verwendet werden. Bei all diesen Produkten ist es wünschenswert, den Anwender vor direktem Hautkontakt mit dem Wirkstoff zu schützen, weil die Produkte insbesondere ätzende, reizende, klebende, stark färbende und/oder staubige Oberflächen besitzen können. Bekannte Darreichungsformen umfassen meist Verpackungen in Form von Folienbeuteln, welche derartige Körper enthalten.
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Um einen Hautkontakt des Anwenders mit dem Wirkstoff zu vermeiden, offenbart die
DE3617641 als weitere Möglichkeit eine pinzettenartige Greifhilfe mit einstückig aus elastischem Material bestehenden geraden Schenkeln, die zum hautkontaktfreien Dosieren großformatig ausgebildeter Pulverpreßlinge zum Einsatz kommt. Der Anwender muss demnach zum Dosieren eines Pulverpreßlings ein Zusatzwerkzeug bereithalten, was zusätzliche Kosten und Lagerraum erfordert.
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Ferner offenbart die
DE 19800509A1 eine Verpackung für tablettenförmige Gegenstände, insbesondere hygroskopische Wasch- und/oder Reinigungsmitteltabletten aus einem geschlossenen, etwa rechteckigen Folienbeutel, in dem wenigstens eine Tablette angeordnet ist, wobei ein einwandfreies Öffnen derselben ohne Beschädigungsgefahr für die darin befindliche Tablette möglich sein soll. Hier wird zwar durch die Bereitstellung eines geschlossenen Folienbeutels eine Schutzhülle für den Anwender bereitgestellt, die einen Hautkontakt vor dem Öffnen vermeidet. Eine Vermeidung eines Hautkontakts mit dem Wirkstoff bei der Dosierung kann aber durch die beschriebene Verpackung nicht ermöglicht werden.
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Eine weitere Verpackung wird auch mit der
DE10026551A1 offenbart. Die hier beschriebene Verpackung dient der Aufnahme tablettenförmiger Gegenstände, insbesondere hygroskopischer Waschund/oder Reinigungsmitteltabletten, aus einem mit einer Längs- und zwei endseitigen Quernähten verschlossenen Folienbeutel, in dem wenigstens zwei tablettenförmige Gegenstände angeordnet sind, wobei der Folienbeutel im Bereich zwischen benachbarten tablettenförmigen Gegenständen jeweils wenigstens einen aus zwei miteinander verbundenen Folienlagen bestehenden Folienbereich aufweist. Auch hier wird dem Anwender keine Möglichkeit bereitgestellt, den Hautkontakt mit dem Wirkstoff bei der Dosierung der Tablette zu vermeiden.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine verbesserte Darreichungsform für einen tablettenförmigen Körper bereitzustellen die oben beschriebenen Nachteile beseitigt.
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Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind mit den Unteransprüchen angegebene.
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Grundgedanke der Erfindung ist der Einsatz einer Darreichungseinheit mit einem tablettenförmigen Körper aufweisend eine Hülle, die einen Hohlraum definiert, der zur Aufnahme des Körpers dient, wobei die Hülle eine Öffnung zur Entnahme des Körpers aufweist und wobei die Öffnung durch eine zur Entnahme des Körpers öffenbare Abdeckung verschlossen ist, wobei der gegenüber der Öffnung liegende Bereich der Hülle derart taschenartig gestaltet ist, dass für einen Anwender eine Griffmöglichkeit des auszugebenden Körpers über die Hülle an wenigstens zwei gegenüberliegenden Seiten des Körpers bereitgestellt werden kann, um ein gezieltes Platzieren des Körpers über die Hülle zu ermöglichen ohne dass der Anwender mit der dem Körper, also dem Wirkstoff des Körpers, in Berührung kommt.
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Vorzugsweise handelt es sich bei der Hülle um eine Flowpack aus einem Folienmaterial. Hierfür können beispielsweise mehrere Lagen eines oder unterschiedlicher Folienmaterialien oder auch eines Folienverbundes derart miteinander verbunden werden, dass eine Hülle bereitgestellt werden kann, die besagten Hohlraum definiert. Beispielsweise ist eine Verklebung der Lagen möglich. Denkbar ist zudem ein Schweiß- oder Siegelverfahren zur Verbindung der Lagen. Auch ist es denkbar, einen Folienschlauch zu verwenden, der an beiden offenen Enden durch eine der genannten Verbindungstechniken verschlossen wird. Die Hülle weist dabei besagte Öffnung zu Entnahme des tablettenartigen Körpers auf. Zum Verschließen der Öffnung ist die Abdeckung vorgesehen. Dabei ist es einerseits denkbar, dass die Abdeckung Teil des Bereichs der Hülle ist, der die Öffnung aufweist. In einer Variante ist es jedoch auch denkbar, dass die Abdeckung als gesondertes Element vorgesehen wird und erst beispielsweise bei der Montage oder der Fertigung der Hülle auf dem besagten die Öffnung aufweisenden Bereich der Hülle platziert wird. Denkbar ist insbesondere, dass die Abdeckung aus demselben Folienmaterial gefertigt ist, wie die Hülle. Dies kann sich insbesondere bei der Verbindung von Abdeckung und Hülle als vorteilhaft erweisen
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Die Abdeckung kann dabei ferner derart ausgebildet sein, dass sie zu öffnen ist, ein erneutes Verschließen der Öffnung durch die Abdeckung jedoch nicht möglich ist. Die Abdeckung kann somit als Erstöffnungssicherung oder Originalitätsverschluss eingesetzt werden. Beispielsweise kann die Abdeckung dazu mit dem die Öffnung aufweisenden Bereich der Hülle insbesondere über eine Materialdünnstelle, eine Perforation oder eine Klebe-, Schweiß- oder Siegelverbindung derart verbunden sein, dass eine Öffnung für den Anwender ermöglich werden kann, wobei jedoch insbesondere die eine Materialdünnstelle oder die Klebe-, Schweiß- oder Siegelverbindung derart gestaltet ist, dass die im geschlossenen Zustand der Abdeckung bereitgestellte Verbindung zwischen Abdeckung und Hülle durch die Öffnung zerstört wird.
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Erfindungsgemäß ist zudem vorgesehen, dass der gegenüber der Öffnung liegende Bereich der Hülle taschenartig gestaltet ist. Darunter ist eine bereichsweise Begrenzung eines Raumes an mehreren Seiten durch diesen Bereich der Hülle zu verstehen. Beispielsweise umgibt die Hülle in diesem Bereich eine Mulde oder einen einseitig geöffneten Hohlraum zur Aufnahme des tablettenförmigen Körpers. Die taschenartige Ausbildung ist dabei erfindungsgemäß zumindest dergestalt, dass für einen Anwender eine Griffmöglichkeit des auszugebenden Körpers über die Hülle an wenigstens zwei gegenüberliegenden Seiten des Körpers bereitgestellt werden kann, um ein gezieltes Platzieren des Körpers über die Hülle zu ermöglichen, ohne dass der Anwender mit der dem Körper also dem Wirkstoff des Körpers in Berührung kommt. Beispielsweise kann diese taschenartige Gestaltung insbesondere bei der Verwendung eines Flowpacks durch Tiefziehen insbesondere einer der Lagen der Hülle erfolgen. Zudem kann es sich als vorteilhaft erweisen, wenn der taschenartige Bereich der Hülle der Grundform des auszugebenden Körpers im Wesentlichen folgt oder zumindest ähnlich ist. Weiter hat es sich als vorteilhaft herausgestellt, dass der taschenartig gestaltete Bereich derart dimensioniert ist, dass der Körper mit einem zumindest geringfügigen Spiel aufgenommen werden kann, so dass eine einfache Ausgabe aus dem Hohlraum der Hülle möglich ist.
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Vorzugsweise kommen regelmäßige Körper wie beispielsweise Körper mit einem runden, ovalen, drei-, recht- oder vieleckigen Querschnitt oder einer derartigen Grundform sowie einer beliebigen Längserstreckung zum Einsatz, so dass beispielsweise bei einem Körper mit einem runden Querschnitt ein im Wesentlichen zylindrischer Körper verwendet wird. Dabei sind zum Einsatz kommende Körper meist dergestalt, dass besagter Querschnitt oder die Grundform größer ist als die Längserstreckung des Körpers. Dabei kann es von Vorteil sein, den gegenüber der Öffnung liegenden taschenartigen Bereich der Hülle derart zu gestalten, dass eine derartige Aufnahme des Körpers ermöglicht werden kann, bei der die Grundform des Körpers der Öffnung und der Abdeckung im verschlossenen Zustand zugewandt ist und der Anwender den Körper an zwei gegenüberliegenden längserstreckenden Seiten über besagten Bereich der Hülle angreifen kann.
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Ein weiterer Vorteil ist die Weiterbildung der Abdeckung derart, dass selbige den die Öffnung begrenzenden Rand zumindest bereichsweise überlappt. Durch eine derartige Abdeckung kann ein besonders sicherer Verschluss der Öffnung bereitgestellt werden. In Kombination mit einer Klebe-, Schweißoder Siegelverbindung zwischen Abdeckung und Hülle im Bereich der Überlappung kann zudem eine besonders dichte Hülle bereitgestellt werden. Alternativ oder zusätzlich können durch den Einsatz einer derartigen Überlappung Ungenauigkeiten und Toleranzen bei der Fertigung, insbesondere bei der Montage der Abdeckung auf der Hülle ausgeglichen werden.
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Hierbei hat sich als besonders vorteilhaft herausgestellt, dass die Überlappung über den gesamten die Öffnung begrenzenden Rand erfolgt. Ein weiterer Vorteil bei dem Einsatz einer Überlappung ist eine Größe der Überlappung im Bereich von 2mm bis 25mm, vorzugsweise über den gesamten die Öffnung begrenzenden Rand.
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Ein weiterer Vorteil ist die Gestaltung der Überlappung derart, dass die Abdeckung im Bereich der Überlappung mit der Hülle eine im Wesentlichen gegen Wasserdampf und/oder flüssiges Wasser dichte Verbindung, insbesondere eine Schweißnaht oder eine Klebe- oder eine Siegelverbindung aufweist. Hierfür deckt die Überlappung vorzugsweise den gesamten die Öffnung begrenzenden Rand ab.
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In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung weist die Abdeckung ein vorstehendes Griffelement auf. Das vorstehende Griffelement ist dabei vorzugsweise an die Abdeckung angeformt oder Teil der Abdeckung selbst. In einer bevorzugten Ausführungsform besteht die Abdeckung aus einem Folienmaterial, wobei das Griffelement aus demselben Folienmaterial besteht und vorzugsweise als vorstehender Teil der Abdeckung selbst ausgebildet ist. Bei einer beschriebenen Verbindung zwischen Abdeckung und Hülle und insbesondere bei einem Einsatz einer oberhalb beschriebenen Überlappung ist die Verbindung in der Nähe des Griffelementes vorzugsweise derart ausgebildet, dass das Griffelement weiterhin vorstehend ist und insbesondere nicht derart flächig mit der Hülle verbunden ist, dass eine Eingriffnahme des Anwenders erschwert werden könnte.
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Ein weiterer Vorteil ist der Einsatz einer Abdeckung, welche an einer Seite an die Hülle angelenkt ist. Bei Einsatz einer Abdeckung aufweisend besagtes Griffelement ist vorzugsweise die hinsichtlich des Griffelementes gegenüberliegende Seite der Abdeckung an die Hülle angelenkt. Die Anlenkung kann dabei über eine Schweißnaht oder eine Klebe- oder eine Siegelverbindung bereitgestellt werden, wobei vorzugsweise eine hinsichtlich der verbleibenden Verbindungsbereiche zwischen Hülle und Abdeckung differenzierte Verbindungstechnik zu wählen ist, so dass eine Öffnung der Hülle möglich ist, die Abdeckung jedoch durch besagte Anlenkung an der Hülle verbleibt.
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Alternative hierzu kann es von Vorteil sein, dass die Abdeckung vollständig von der Hülle abtrennbar ist.
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In einer vorteilhaften Weiterbildung ist die Öffnung der Hülle größer als die größte Seite des Körpers.
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Mit einer derartigen Gestaltung kann eine Ausgabe des Körpers in jedem Fall ermöglicht werden. Beispielsweise kann in einer vorteilhaften Weiterbildung die Öffnung derart groß ausgebildet sein, dass der Körper in allen Lagepositionen hinsichtlich der Öffnung aus selbiger bei entfernter Abdeckung ausgebbar ist, so dass insbesondere auch ein Verrutschen des Körpers innerhalb der Hülle nicht zwangsläufig zu Schwierigkeiten bei der Ausgabe des Körpers bei dem Anwender führt.
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Vorteilhafte Ausführungsformen sind mit den Figuren angegeben. Dabei zeigt
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1 eine Draufsicht einer erfindungsgemäßen Darreichungseinheit,
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2 eine Draufsicht auf die Darreichungseinheit aus 1 in teilgeöffnetem Zustand,
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3 eine geschnittene Seitenansicht der Darreichungseinheit aus 1,
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4 eine schematische Ansicht der Darreichungseinheit aus 1 beim Öffnen durch einen Anwender.
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1 zeigt eine Draufsicht einer erfindungsgemäßen Darreichungseinheit 1 in geschlossenem Zustand. Die Darreichungseinheit 1 weist eine Hülle 2 aus einem Folienmaterial auf. Die Hülle 2 ist dabei schlauchförmig, wobei die beiden offenen Seiten der schlauchförmigen Hülle 2 mittel zweier Siegelnähte 10 derart verschlossen sind, dass die Hülle 2 einen Hohlraum 3 umschließt. Im gezeigten Ausführungsbeispiel dient der Hohlraum 3 der Aufnahme eines Körpers in Form einer Tablette 11 enthaltend ein hygroskopisches Salz zur Luftentfeuchtung, welche in 1 schematisch in gestrichelten Linien dargestellt ist. Der Hohlraum ist insbesondere durch die Hülle 2 gegen Wasserdampf und/oder flüssiges Wasser geschützt, um den Hohlraum 3 und die im Hohlraum 3 befindliche Tablette 11 vor Feuchtigkeit zu schützen.
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An der Oberseite weist die Hülle 2 eine Öffnung 5 auf durch die die Tablette 11 aus dem Hohlraum 3 ausgebbar ist. Die Öffnung 5 ist durch den Rand 6 begrenzt, der ebenfalls schematisch dargestellt ist. Die Öffnung 5 ist im gezeigten Ausführungsbeispiel ferner mittels einer Abdeckung 7 verschlossen. Die Abdeckung 7 weist zum Öffnen der Hülle 2 einen vorstehenden Griffbereich 8 auf, um dem Anwender eine gute Angriffmöglichkeit bereitzustellen. Die Abdeckung 7 ist zudem derart gestaltet, dass sie die Öffnung 5 vollständig abdeckt und derart den Rand 6 überlappt, dass umfänglich eine Überlappung 9 von Hülle 2 und Abdeckung 7 vorgesehen ist. Die Abdeckung 7 überlappt den Rand 6 dabei umfänglich um 15mm. Im Bereich der Überlappung 9 mit der Hülle 2 ist eine im Wesentlichen gegen Wasserdampf und/oder flüssiges Wasser dichte Verbindung zwischen Abdeckung 7 und Hülle 2 vorgesehen, um den Hohlraum 3 und die im Hohlraum 3 befindliche Tablette 11 vor Feuchtigkeit zu schützen. Dies kann insbesondere durch eine Schweißnaht oder eine Klebeverbindung erfolgen. Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist dafür im Bereich der Überlappung 9 zwischen der Hülle 2 und der Abdeckung 7 ein Klebstoff vorgesehenen, insbesondere auch, um eine sichere Verbindung der Abdeckung 7 auf der Hülle 2 zum Verschließen der Öffnung 5 bereitzustellen. Dabei ist zwischen dem vorstehenden Griffbereich 8 der Abdeckung 7 und der Hülle 2 jedoch kein Klebstoff vorgesehen, um eine Angriffmöglichkeit des Griffelementes 8 für den Anwender zu erleichtern. Dabei ist der Klebstoff derart gewählt, dass die Abdeckung 7 durch Angreifen des Griffbereichs 8 durch den Anwender und Ziehen der Abdeckung 7 in eine Richtung von der Hülle 2 weg trennbar ist, wobei die Öffnung 5 freigegeben wird.
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2 zeigt eine Draufsicht auf die Darreichungseinheit 1 aus 1 in teilgeöffnetem Zustand, in der die Abdeckung 7 derart von der Hülle wegbewegt worden ist, dass der die Öffnung 5 begrenzende Rand 6 sowie eine Oberseite 13 der Tablette 11 durch die Öffnung 5 sichtbar wird. Die zum Einsatz kommende Tablette 11 weist eine im Wesentlichen zylindrische Grundform auf, wobei der Durchmesser der Tablette 11 größer ist als die Länge der Tablette 11. In 2 ist deutlich zu erkennen, dass die Öffnung 5, die kreisrund gestaltet ist, einen größeren Durchmesser aufweist, als die Oberseite 13 der Tablette 11, die neben der nicht dargestellten Unterseite eine der beiden größten Seiten der Tablette 11 bildet.
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Zieht der Anwender weiter wie oberhalb beschrieben an dem Griffbereich 8 der Abdeckung 7, so ist die Abdeckung 7 vollständig von der Hülle 2 abtrennbar. In einer nicht abgebildeten Variante, welche jedoch von der Bauform der beschriebenen Darreichungseinheit 1 im Wesentlichen entspricht, kann jedoch vorgesehen werden, dass die Abdeckung 7 an einer ihrer Seiten an die Hülle 2 angelenkt ist. Dies kann insbesondere über eine Siegelnaht erfolgen, welche insbesondere an der hinsichtlich des Griffbereichs 8 gegenüberliegenden Seite der Abdeckung 7 und der Hülle 2 vorgesehen werden kann. Nach dem oben beschriebenen Ziehen an dem Griffbereich 7 kann der Anwender dann zwar die Öffnung 5 freigeben, die Abdeckung 7 verbleibt jedoch mit der Hülle 2 über besagte Siegelnaht verbunden.
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3 zeigt eine geschnittene Seitenansicht der Darreichungsform 1 aus 1. Zu erkennen ist die Tablette 11 mit im Wesentlichen zylindrischer Grundform, der Oberseite 13, einer gegenüberliegenden Unterseite 14 sowie dem Mantel 12. Die Tablette 11 ist dabei vollständig in dem Hohlraum 3 aufgenommen und so durch die Hülle 2 und der die Öffnung 5 verschließenden Abdeckung 7 vor äußeren Einflüssen geschützt. Dabei weist die Hülle 2 an ihrer hinsichtlich der Öffnung 5 gegenüberliegenden Seite einen taschenartigen Bereich 4 auf. Am taschenartigen Bereich 4 wird die Tablette 11 von der Hülle 2 größtenteils umschlossen. Dabei ist der taschenartige Bereich 4 derart geformt, dass für den Anwender eine Griffmöglichkeit der Tablette 11 über die Hülle 2 an zwei gegenüberliegenden Seiten der Tablette 11, nämlich zwei gegenüberliegenden Seiten des Mantels 12, bereitgestellt werden kann. Dem Anwender wird mit dem taschenartigen Bereich 4 somit ein Angriffbereich 15 für die Tablette 11 bereitgestellt, um ein gezieltes Platzieren der Tablette 11 über die Hülle 2 zu ermöglichen, vorzugsweise ohne dass der Anwender mit der Tablette 11 direkt in Berührung kommt.
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Im gezeigten Ausführungsbeispiel folgt der taschenartige Bereich 4 hierfür der Grundform der Tablette 11, einerseits auch um Material für die Hülle 2 zu sparen, andererseits, um eine sichere Aufnahmemöglichkeit für die Tablette 11 bereitzustellen. Ferner kann es sich als vorteilhaft erweisen, den taschenartigen Bereich 4, wie im gezeigten Ausführungsbeispiel abgebildet, nicht eng anliegend an die Tablette 11 zu gestalten, sondern einen gewissen Spiel- oder Freiraum zwischen Hülle 2 und Tablette 11, insbesondere zwischen Innenwand der Hülle 2 und dem Mantel 12 vorzusehen. Dadurch kann eine einfache Verschiebung der Tablette 11 innerhalb des Hohlraums 3 ermöglicht werden, was zu einer einfacheren Ausgabe der Tablette 11 aus dem Hohlraum 3 führen kann.
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4 zeigt die Darreichungseinheit 1 aus 1 während des Öffnens. Die Hülle 2 ist dabei transparent dargestellt, so dass die Tablette 11 im Hohlraum 3 sichtbar ist. Über den taschenartigen Bereich 4 der Hülle 2 wird einem Anwender 16 ein Angriffbereich 15 für die Darreichungseinheit 1 bereitgestellt. Der Anwender 16 kann die Darreichungseinheit 1 an diesem Bereich wie abgebildet mit der einen Hand, beispielsweise zwischen Ringfinger und Daumen sicher halten. Hierfür kann der taschenartige Bereich 4 zusätzlich mit Griffhilfen oder rutschemmenden Einsätzen ausgestattet sein, um die Angriffmöglichkeit für den Anwender 16 weiter zu verbessern. Zudem können Markierungen oder Hinweise vorgesehen werden, um dem Anwender 16 die bevorzugte Angriffmöglichkeit der Darreichungseinheit 1 aufzuzeigen. Mit der anderen Hand kann der Anwender 16 nun den vorstehenden Griffbereich 8 der Abdeckung 7 angreifen und durch Ziehen des Griffbereiches 8 in eine Richtung entgegengesetzt zur Hülle 2 die Verbindung zwischen Abdeckung 7 und Hülle 2 lösen und so die Öffnung 5 freigeben. Nach dem vollständigen Öffnen der Öffnung 5 kann der Anwender 16 die Tablette 11 direkt aus dem Hohlraum 3 der Hülle 2 durch die Öffnung 5 ausgeben und beispielsweise in einer Luftentfeuchtungseinrichtung platzieren, wobei dem Anwender 16 hierfür mittels des taschenartigen Bereichs 4 der Hülle 2 ein Angriffbereich 15 für die Tablette 11 bereitgestellt wird, um ein gezieltes Platzieren der Tablette 11 über die Hülle 2 zu ermöglichen, ohne dass der Anwender mit der Tablette 11 direkt in Berührung kommt.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Darreichungseinheit
- 2
- Hülle
- 3
- Hohlraum
- 4
- Taschenartiger Bereich
- 5
- Öffnung
- 6
- Öffnungsrand
- 7
- Abdeckung
- 8
- Griffbereich
- 9
- Überlappung
- 10
- Siegelnaht
- 11
- Tablette
- 12
- Mantel
- 13
- Oberseite
- 14
- Unterseite
- 15
- Angriffbereich
- 16
- Anwender
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 3617641 [0002]
- DE 19800509 A1 [0003]
- DE 10026551 A1 [0004]