DE102012210519A1 - Fahrzeug mit einer durch einen Fahrer bedienbaren und elektronisch gesteuerten Fahrzeugeinrichtung - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Fahrzeug (10) mit einer Fahrerkabine (11) für einen Fahrer. Durch den Fahrer ist eine elektronisch gesteuerte Fahrzeugeinrichtung, insbesondere ein Stromabnehmer, bedienbar. Hierzu weist ein Bediengerät (30) Eingabemittel zur Eingabe eines Bedienbefehls durch den Fahrer und Ausgabemittel zur Ausgabe einer Zustandsmeldung an den Fahrer auf. Ein außerhalb der Fahrerkabine (11) angeordnetes Steuergerät (22) ist dazu eingerichtet, aus dem Bedienbefehl ein Steuersignal für die Fahrzeugeinrichtung und aus einem Zustandssignal der Fahrzeugeinrichtung die Zustandsmeldung zu erzeugen. Das Steuergerät (22) ist mit der Fahrzeugeinrichtung und dem Bediengerät (30) über ein Netzwerk (13) zur Datenübertragung verbunden. Das Bediengerät (30) ist tragbar ausgebildet, für eine Bedienung während der Fahrt in einer in der Fahrerkabine (11) angeordneten Haltevorrichtung (14) mit Netzwerkschnittstelle (15) festsetzbar und zur Mitführung durch den Fahrer aus der Haltevorrichtung (14) wieder lösbar.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Fahrzeug, insbesondere einen elektrisch oder diesel-elektrisch angetriebenen Lastkraftwagen, mit einer durch einen Fahrer bedienbaren und elektrisch gesteuerten Fahrzeugeinrichtung, insbesondere einen Stromabnehmer.
- Viele Fahrzeugeinrichtungen – etwa Fahrerassistenzsysteme, wie zum Beispiel Zielführungssysteme, oder Fahrzeugaufbauten, wie zum Beispiel Abrollkipper – werden mittels eines elektronischen Steuergerätes gesteuert und sind durch den Fahrer mittels eines Bediengerätes bedient. Das Steuergerät steht mit dem Bediengerät und der zu steuernden Fahrzeugeinrichtung über ein Netzwerk zum Datenaustausch in Verbindung. Über das Bediengerät soll es dem Fahrer eines Fahrzeugs auch während der Fahrt möglich sein, Befehle zur Bedienung der Fahrzeugeinrichtung einzugeben, aber auch Meldungen über den Zustand der Fahrzeugeinrichtung zu erhalten.
- Kleine Steuergeräte mit einem beliebigen Einbauort können im Fahrerkabine nahe dem Bediengerät angeordnet oder in Geräteeinheit mit diesem ausgebildet sein, so dass dem Fahrer dessen Bedienung während der Fahrt möglich ist. Steuergeräte ab einer bestimmten Größe oder mit einem funktionell vorgegebenen Einbauort können mitunter nicht in der Fahrerkabine angeordnet werden. In solchen Fällen werden spezielle Bedienelemente, wie Schalter und Knöpfe, fest in die Kabinenkonsole integriert und für Zustandsmeldungen entweder vorhandene Anzeigeschirme verwendet oder spezielle Meldeelemente, wie Leuchtdioden, fest in die Kabinenkonsole integriert. Hierbei handelt es sich um unflexible Speziallösungen mit hohem Installationsaufwand.
- Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, in einem Fahrzeug mit einer durch einen Fahrer bedienbaren und elektronisch gesteuerten Fahrzeugeinrichtung auch bei einem außerhalb einer Fahrerkabine angeordneten Steuergerät ein Bediengerät bereitzustellen, das flexibel ist und sich leicht in die Fahrerkabine zur Bedienung der Fahrzeugeinrichtung während der Fahrt integrieren lässt.
- Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein Fahrzeug mit den in Patentanspruch 1 angegebenen Merkmalen. Danach weist ein Fahrzeug eine Fahrerkabine für einen Fahrer auf. Des Weiteren weist es eine durch den Fahrer bedienbare und elektronisch gesteuerte Fahrzeugeinrichtung auf. Ferner weist es ein Bediengerät mit Eingabemitteln zur Eingabe eines Bedienbefehls durch den Fahrer und mit Ausgabemitteln zur Ausgabe einer Zustandsmeldung an den Fahrer auf. Außerdem weist das Fahrzeug ein außerhalb der Fahrerkabine angeordnetes Steuergerät auf, das dazu eingerichtet ist, aus dem Bedienbefehl ein Steuersignal für die Fahrzeugeinrichtung und aus einem Zustandssignal der Fahrzeugeinrichtung die Zustandsmeldung zu erzeugen. Daneben weist es ein das Steuergerät mit der Fahrzeugeinrichtung und dem Bediengerät verbindendes Netzwerk zur Datenübertragung auf. Dabei ist das Bediengerät tragbar ausgebildet, für eine Bedienung während der Fahrt in einer in der Fahrerkabine angeordneten Haltevorrichtung mit Netzwerkschnittstelle festsetzbar und zur Mitführung durch den Fahrer aus der Haltevorrichtung wieder lösbar. Mit einem großen Kostenvorteil kann für das Bediengerät auf Plattformen bereits bekannter Mobilfunkgeräte, insbesondere sogenannter Smartphones, aufgesetzt werden, für die auch Haltevorrichtungen verfügbar sind – etwa mit Saugnapf zur Befestigung an einer Windschutzscheibe der Fahrerkabine oder aber darunter mittels Klemmen an der Kabinenkonsole. Zur Verbindung mit dem Netzwerk kann der Haltevorrichtung als drahtgebundene Netzwerkschnittstelle entweder eine kabellos integrierte oder abgesetzt über ein Anschlusskabel erreichbare Steckverbindung zugeordnet sein. Derart ausgestaltete Bediengeräte sind leicht tragbar und flexibel- beispielsweise in unterschiedlichen Fahrzeugen mit vergleichbaren Fahrzeugeinrichtungen – einsetzbar. Zur Bedienung der Fahrzeugeinrichtung auch während der Fahrt setzt der Fahrer das Bediengerät in die Haltevorrichtung und verbindet es über die Netzwerkschnittstelle mit dem Steuergerät. Genauso einfach entnimmt der Fahrer das Bediengerät aus der Haltevorrichtung und kann es beim Verlassen der Fahrerkabine mitführen. Die Flexibilität des Bediengerätes kann durch Integration weiterer aus der Smartphonetechnologie bekannter Funktionen erhöht werden.
- In einer vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrzeugs weist das Zustandssignal einen von mehreren jeweils einem Bedienbefehl zugeordneten Betriebszuständen oder einen Fehlerzustand der Fahrzeugeinrichtung auf. Sind im Betrieb durch die Fahrzeugeinrichtung beispielsweise verschiedene Stellbewegungen ausführbar, die durch Eingabe zugeordneter Bedienbefehle in das Bediengerät auslösbar und durch Erzeugung entsprechender Steuersignale vom Steuergerät ansteuerbar sind, so kann dem Fahrer die erfolgte Ausführung der jeweiligen Stellbewegung durch Ausgabe einer entsprechenden Zustandsmeldung auf dem Bediengerät bestätigt werden. Liegt im Steuergerät oder in der Fahrzeugeinrichtung ein Fehler vor, der die Auslösung einer befohlenen Stellbewegung verhindert, so kann dem Fahrer auch dies durch eine entsprechende Zustandsmeldung auf dem Bediengerät ausgegeben werden. Auf diese Weise ist der Fahrer stets über den aktuellen Zustand der Fahrzeugeinrichtung informiert und kann gegebenenfalls Maßnahmen zur Behebung eines gemeldeten Fehlers frühzeitig ergreifen.
- In einer bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Fahrzeugs weist das Bediengerät als Berührungsbildschirm ausgebildete Ein- und/oder Ausgabemittel, eine drahtlose Netzwerkschnittstelle und/oder eine drahtgebundene Netzwerkschnittstelle, und mit dem Berührungsbildschirm und einer Netzwerkschnittstelle zusammenwirkende Rechenmittel auf, wobei auf den Rechenmitteln ein Bedienungsprogramm zur Eingabe von Bedienbefehlen und zur Ausgabe von Zustandsmeldungen ausführbar ist. Ein Bediengerät auf der Basis eines sogenannten Smartphones weist trotz seiner Kompaktheit benutzerfreundliche Ein-/Ausgabemittel in Form eines kontrastreichen Berührungsbildschirms auf, der einen großen Teil eines Bediengerätegehäuses einnehmen kann. So kann der Berührungsbildschirm zur Darstellung von Befehlseingabefeldern und Zustandsausgabefeldern von den Rechenmitteln angesteuert werden. Hierzu wird von den Rechenmitteln ein Bedienungsprogramm, also einer für die Bedienung der jeweiligen Fahrzeugeinrichtung programmierten Applikationssoftware, ausgeführt. Hierdurch wird ein hohes Maß an Flexibilität bei der funktionellen und grafischen Umsetzung der Bedien- und Meldefunktionen erreicht. Zur Anpassung an neue Funktionen ist lediglich eine entsprechende Aktualisierung des Bedienungsprogramms erforderlich. Dies kann in unaufwendiger Weise von einer Zentrale aus über die drahtlose Netzwerkschnittstelle des Bediengerätes erfolgen. Das Bedienungsprogramm ermöglicht es, über ein zu definierendes Datenprotokoll mit dem elektronischen Steuergerät über die Netzwerkschnittstelle zu kommunizieren. Nicht unbeachtlich ist der Vorteil der hohen Benutzerakzeptanz von Smartphones nicht zuletzt durch ihr gefälliges Design.
- In einer vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Fahrzeugs weist das Bediengerät Navigationsmittel zur satellitengestützten Fahrzeugnavigation und/oder Sprechfunkmittel zur zellulären Mobilfunkkommunikation auf. Mit Vorteil können in Fahrzeugen bislang als separat installierte oder anschließbare Navigationsgeräte oder Mobilfunkgeräte in das erfindungsgemäße Bediengerät integriert werden. Hierzu ist ein Empfangsmodul für Signale eines globalen, satellitengestützten Positionsbestimmungssystem zu integrieren, ein Zugriff auf digitale Straßenkarten einzurichten und ein mit diesen zusammenwirkendes Zielführungsprogramm auf den Rechenmitteln auszuführen. Des Weiteren sind in das Bediengerät ein Lautsprecher sowie ein Mikrofon für den Sprechfunk zu integrieren und ein Programm zur Übertragung von Sprechfunk-, Text- und Bilddaten über die drahtlose Netzwerkschnittstelle auf den Rechenmitteln auszuführen. Die von einem Satellitensystem empfangenen Positionssignale können in Kombination mit weiteren Sensorsignalen beispielsweise auch als Eingangssignale für ein Spurhaltesystem zur hochgenauen Spurhaltung des Fahrzeugs genutzt werden.
- In einer bevorzugten Ausführungsform weist das erfindungsgemäße Fahrzeug einen elektrischen Traktionsantrieb auf, wobei die Fahrzeugeinrichtung als Stromabnehmer mit stellbaren Schleifstücken ausgebildet ist, welche zur Einspeisung elektrischer Energie während der Fahrt mit einer Fahrleitung einer streckenseitigen Fahrleitungsanlage in Schleifkontakt bringbar sind, und wobei der Stromabnehmer durch das Steuergerät ansteuerbare Stellmittel zur Herstellung oder Unterbrechung des Schleifkontaktes aufweist. In dieser Ausführungsform können beispielsweise Lastkraftwagen mit einem diesel-elektrischen Traktionsantrieb aus Fahrdrähten einer Oberleitungsanlage über große Streckenabschnitte während der Fahrt mit elektrischer Energie versorgt werden. Durch als Hub- und Senkeinrichtung ausgebildete Stellmittel kann ein auf der Fahrzeugoberseite angeordneter Stromabnehmer aufgestellt und abgesenkt werden, um seine Schleifstücke mit den Fahrdrähten in Kontakt zu bringen beziehungsweise diesen wieder zu unterbrechen. Fährt das Fahrzeug etwa in eine Fahrspur mit Oberleitungsanlage ein, so gibt der Fahrer während der Fahrt den Befehl zum Aufstellen des Stromabnehmers, beim Verlassen dieser Fahrspur – auch bei Überholvorgängen oder Ausweichmanövern – den Befehl zum Absenken des Stromabnehmers in das Bediengerät ein. Als Antwort gibt das Bediengerät den jeweiligen Betriebszustand „Aufstellen“ oder „Absenken“ des Stromabnehmers als Zustandsmeldung für den Fahrer aus. Meldet das Steuergerät, dass ein Fehler vorliegt und der Stromabnehmer nicht aufgestellt werden kann oder darf, so erscheint dies ebenfalls als Zustandsmeldung auf dem Bediengerät.
- Vorzugsweise weist die Fahrzeugeinrichtung des erfindungsgemäßen Fahrzeugs ferner Sensormittel zur Erfassung einer Höhenlage und/oder einer Seitenlage der Schleifleisten relativ zur Fahrleitung auf, wobei das Zustandssignal die erfasste Höhenlage und/oder Seitenlage aufweist. Beispielsweise durch induktive oder optische Sensormittel kann die aktuelle Höhen- und Seitenlage der Schleifstücke des Stromabnehmers relativ zu den als Hin- und Rückleiter ausgebildeten Fahrdrähten einer Oberleitungsanlage erfasst werden. Über eine Zustandsmeldung der aktuellen Höhenlage kann der Fahrer am Bediengerät die Wirkung seiner eingegebenen Bedienbefehle verfolgen. Das Fahrzeug ist derart zu lenken, dass einerseits der Kontakt zwischen Schleifstücken und Fahrdrähten während der Fahrt nicht unterbrochen wird und andererseits die Schleifstücke über ihren Arbeitsbereich gleichmäßig beschliffen werden. Durch eine Zustandsmeldung der relativen Seitenlage, also einer quer zur Fahrtrichtung gemessenen Abweichung einer Schleifstückmitte von einer Fahrleitungsmitte, kann der Fahrer durch das Bediengerät gestützt ausgleichende manuelle Lenkeingriffe vornehmen. Automatische Lenkeingriffe kann auch ein Spurhaltesystem vornehmen, dem die Sensorsignale mit der aktuellen Seitenlage und die Positionssignale von Navigationsmitteln als Eingangssignale zugeführt werden. Gegebenenfalls kann die Aufgabe, einen gleichmäßigen Verschleiß bei sicherer Kontakthaltung der Kontaktstücke während der Fahrt zu erzielen, dadurch verbessert werden, dass die Stellmittel des Stromabnehmers auch die Ausführung einer seitlichen Stellbewegung erlauben.
- In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist das erfindungsgemäße Fahrzeug ein zur Bedienung durch einen Inspektor der Fahrleitungsanlage vorgesehenes Inspektionsgerät auf, das dazu ausgebildet ist, in Kommunikationsverbindung mit dem Steuergerät eine Kontaktherstellung des Stromabnehmers zur Fahrleitung zu verweigern oder zu genehmigen. Es liegt im Interesse des Betreibers einer Fahrleitungsanlage, nur Fahrzeugen eine Kontaktherstellung mit der Fahrleitung zu gestatten, für die eine Berechtigung zur Energieeinspeisung gegen Gebührenentrichtung – vorliegt und deren Stromabnehmer die erforderliche technische Betriebstüchtigkeit – insbesondere Schleifstücke mit noch nicht überschrittenen Verschleißgrenzen – vorweisen. Hierzu kann der Inspektor eine Vorortdiagnose durch Inaugenscheinnahme durchführen und in Abhängigkeit des Ergebnisses entscheiden, ob er eine Kontaktherstellung des Stromabnehmers verweigert oder genehmigt. Hierzu kann er über Bedienfelder des ebenfalls als Smartphone ausgebildeten Inspektionsgerätes seine Entscheidung eingeben, die per drahtloser Netzwerkschnittstelle an das Steuergerät des inspizierten Fahrzeugs übertragen und dort vom Bediengerät als Zustandsmeldung ausgegeben wird. Bei verweigernder Entscheidung blockiert das Steuergerät die Stellbewegung für ein Aufstellen des Stromabnehmers.
- Vorzugsweise ist mittels des Inspektionsgerätes des erfindungsgemäßen Fahrzeugs im Steuergerät eine Diagnose der technischen Betriebstüchtigkeit des Stromabnehmers abfragbar. Hierzu weist der Stromabnehmer Mittel auf, die in automatischer Kooperation mit dem Steuergerät eine Diagnose der Betriebstüchtigkeit des Stromabnehmers, insbesondere eine Ermittlung des Verschleißzustandes seiner Kontaktstücke, ausführen. In drahtloser Kommunikationsverbindung kann mit Hilfe des Inspektionsgerätes auch von einer Leitzentrale der Fahrleitungsanlage aus eine Ferndiagnose durchgeführt und die daraus folgende Entscheidung des Inspektors umgesetzt werden.
- In einer anderen bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Fahrzeugs ist mittels des Inspektionsgerätes bei einer Leitzentrale der Fahrleitungsanlage abfragbar, ob eine Berechtigung zur Energieeinspeisung für das Fahrzeug vorliegt. Befindet sich der Inspektor am Fahrzeug, so kann er die Einspeiseberechtigung, die er seiner Entscheidung auch zugrunde legen wird, über eine drahtlose Fernabfrage in der Leitzentrale ermitteln.
- In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrzeugs weist das Inspektionsgerät Bildaufnahmemittel zur digitalen Bildaufnahme auf und ist dazu ausgebildet, Dokumentationsdaten zur abgefragten Diagnose und/oder zu aufgenommenen Bildern zusammen mit der Inspektorenentscheidung in Speichermitteln abzulegen. Etwa aus Gewährleistungsgründen besteht ein Interesse bei Betreiber einer Fahrleitungsanlage, die Entscheidungen der Inspektoren zu dokumentieren. Hierzu kann der Inspektor bei einer Vorortdiagnose mittels des Inspektionsgerätes digitale Bilder aufnehmen, die eine mangelnde oder fehlende Betriebstüchtigkeit des Stromabnehmers belegen. Bei einer Ferndiagnose liegt ihm der abgefragte Diagnosebericht in digitaler Form vor. Diese fahrzeugspezifischen Dokumentationsdaten werden zusammen mit dem Ergebnis und dem Zeitpunkt seiner Entscheidung in Speichermitteln des Inspektionsgerätes abgelegt oder in die Leitzentrale zur Ablage in Speichermitteln übertragen.
- Weitere Eigenschaften und Vorteile eines erfindungsgemäßen Fahrzeugs ergeben sich aus nachfolgender Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnungen, in deren
-
1 ein erfindungsgemäßes Fahrzeug und -
2 ein Bediengerät für die Fahrzeugeinrichtung des Fahrzeugs aus1 schematisch veranschaulicht sind. - Ein Fahrzeug
10 gemäß1 ist als Lastkraftwagen mit elektrischem oder diesel-elektrischem Traktionsantrieb ausgebildet und weist eine Fahrerkabine11 für einen Fahrer und einen Ladeaufbau12 als Transportraum in an sich bekannter Weise auf. Auf einer Fahrzeugoberseite stützt sich eine Fahrzeugeinrichtung ab, die als Stromabnehmer20 zur Einspeisung elektrischer Traktionsenergie aus einer Fahrleitungsanlage ausgebildet ist. Die Fahrleitungsanlage ist als an sich bekannte Oberleitungsanlage zur Elektrifizierung einer Fahrspur einer Fernverkehrsstraße ausgebildet. Hierzu verlaufen Hin- und Rückleiter einer zweipoligen Fahrleitung40 parallel zueinander auf gleicher Höhe über der Fahrspur. Nicht dargestellt sind die an sich bekannten Trag- und Spannvorrichtungen für die Fahrleitung40 . Die Energieeinspeisung erfolgt durch Herstellung eines elektrischen Schleifkontaktes zwischen Schleifstücken21 des Stromabnehmers20 und der Fahrleitung40 . Der Stromabnehmer weist ein Gestell auf, an dessen fahrleitungsseitigem Ende eine um eine Fahrzeugquerachse drehbare Wippe angeordnet ist. Die Wippe trägt zwei Paar leistenförmige Schleifstücke21 – für jeden Leitungspol ein in Fahrtrichtung hintereinander angeordnetes Paar. An seinem fahrzeugseitigen Ende ist das Gestell des Stromabnehmers20 drehbar angelenkt, so dass die Schleifstücke21 eine durch Stellmittel23 ausführbare Stellbewegung ausführen können. Die Stellmittel23 können als pneumatische Hub- und Senkaktorik ausgebildet sein, wodurch der Stromabnehmer20 aufgestellt und die Schleifstücke21 zur Kontaktherstellung mit der Fahrleitung40 angehoben und zur Kontaktunterbrechung wieder abgesenkt werden können. Zur Ausführung einer Stellbewegung werden die Stellmittel23 von einem Steuergerät22 durch Steuersignale angesteuert. Aufgrund der Größe des Steuergeräts22 ist dieses außerhalb der Fahrerkabine11 angeordnet und mit den Stellmitteln23 des Stromabnehmers20 über ein Netzwerk13 zur Datenübertragung, etwa einen fahrzeugseitigen Datenbus, verbunden. - Damit der Stromabnehmer
20 über das Steuergerät22 auch während der Fahrt bedient werden kann, ist ein Bediengerät30 in der Fahrerkabine11 angeordnet. Das Bediengerät30 ist als tragbares, kompaktes Smartphone ausgebildet. Es kann in einer Haltevorrichtung14 im Bereich einer Kabinenkonsole lösbar festgesetzt, insbesondere festgeklemmt, und über eine Netzwerkschnittstelle15 , die gleichzeitig als Energieversorgungsanschluss ausgebildet ist, mit dem Netzwerk13 verbunden werden. Hierzu weist das Bediengerät30 eine drahtgebundene Netzwerkschnittstelle33 auf. Das Bediengerät30 weist als Berührungsbildschirm31 ausgebildete Ein-/Ausgabemittel auf, die mit Rechenmitteln über ein auf diesen ablaufendes Bedienprogramm zusammenwirken. - Gemäß
2 kann der Fahrer auf dem Berührungsbildschirm31 dargestellte Befehlseingabefelder310 ,311 ,312 Bedienbefehle durch eine Tastberührung in das Bediengerät30 eingeben. Beispielsweise stehen ihm das Befehlseingabefeld310 zum Aufstellen des Stromabnehmers20 und ein Befehlseingabefeld311 zum Absenken des Stromabnehmers20 zur Verfügung. Aus den Bedienbefehlen erzeugt das Steuergerät22 entsprechende Steuersignale zur Ausführung der dem Bedienbefehl zugeordneten Stellbewegung durch die Stellmittel23 . Den betriebenen Stellbewegungen sind Betriebszustände zugeordnet, die der Stromabnehmer20 an das Steuergerät22 als Zustandssignal zurückgibt. Das Steuergerät22 erzeugt daraus Zustandsmeldungen für das Bediengerät30 , die beispielsweise durch farbliche Hervorhebung von auf dem Berührungsbildschirm31 dargestellten Zustandsausgabefeldern313 kenntlich gemacht werden. - Des Weiteren ist dem Fahrzeug
10 ein durch einen Inspektor bedienbares Inspektionsgerät50 zugeordnet, das ebenfalls als sogenanntes Smartphone ausgebildet ist, das über eine drahtlose Kommunikationsschnittstelle mit dem Steuergerät22 eines Fahrzeugs10 in Verbindung tritt, sobald dessen Fahrer einen Bedienbefehl zum Aufstellen des Stromabnehmers20 eingegeben hat. Daraufhin führt der Inspektor mit dem Inspektionsgerät50 eine fernabfragbare Diagnose über die Betriebstüchtigkeit des Stromabnehmers20 sowie eine Abfrage in einer Leitzentrale41 der Fahrleitungsanlage über das Vorliegen einer Energieeinspeiseberechtigung des Fahrzeugs10 durch. Sind die Schleifstücke21 des Stromabnehmers20 zu stark abgenutzt oder liegt keine gültige Berechtigung zur Energieeinspeisung vor, dann verweigert der Inspektor die Kontaktherstellung mit der Fahrleitung40 . Diese Entscheidung wird in das Inspektionsgerät50 eingegeben und drahtlos an das Steuergerät22 des Fahrzeugs10 übertragen. Dort bewirkt diese Entscheidung, dass der eingegebene Aufstellbefehl durch das Steuergerät22 nicht umgesetzt werden kann oder ein ausgeführter Aufstellbefehl zwangsweise wieder rückgängig gemacht wird – der Stromabnehmer20 wird abgesenkt. Die Entscheidung wirkt im Bediengerät30 eine Zustandmeldung, etwa durch Aufleuchten eines auf den Fehler aufmerksam machenden Zustandsausgabefeld313 . Der Fahrer kann daraufhin den Fehler durch Tastberührung des Befehlseingabefelds312 quittieren. - Alternativ kann der Inspektor eine Vorortdiagnose über die technische Betriebstüchtigkeit des Stromabnehmers
20 durch Inaugenscheinnahme durchführen. Stellt er fest, dass beispielsweise die Schleifstücke21 zu stark verschlissen sind, nimmt er diesen Befund durch in das Inspektionsgerät50 integrierte Bildaufnahmemittel51 digital auf und speichert diesen zusammen mit seiner Entscheidung als Dokumentationsdaten in Speichermitteln52 zu Dokumentationszwecken ab. Die Dokumentationsdaten können auch drahtlos über eine Netzwerkschnittstelle42 an die Leitzentrale41 zur Archivierung übertragen werden.
Claims (10)
- Fahrzeug (
10 ) mit einer Fahrerkabine (11 ) für einen Fahrer, einer durch den Fahrer bedienbaren und elektronisch gesteuerten Fahrzeugeinrichtung, einem Bediengerät (30 ) mit Eingabemitteln zur Eingabe eines Bedienbefehls durch den Fahrer und mit Ausgabemitteln zur Ausgabe einer Zustandsmeldung an den Fahrer, einem außerhalb der Fahrerkabine (11 ) angeordneten Steuergerät (22 ), das dazu eingerichtet ist, aus dem Bedienbefehl ein Steuersignal für die Fahrzeugeinrichtung und aus einem Zustandssignal der Fahrzeugeinrichtung die Zustandsmeldung zu erzeugen, und einem das Steuergerät (22 ) mit der Fahrzeugeinrichtung und dem Bediengerät (30 ) verbindenden Netzwerk (13 ) zur Datenübertragung, wobei das Bediengerät (30 ) tragbar ausgebildet, für eine Bedienung während der Fahrt in einer in der Fahrerkabine (11 ) angeordneten Haltevorrichtung (14 ) mit Netzwerkschnittstelle (15 ) festsetzbar und zur Mitführung durch den Fahrer aus der Haltevorrichtung (14 ) wieder lösbar ist. - Fahrzeug (
10 ) nach Anspruch 1, wobei das Zustandssignal einen von mehreren jeweils einem Bedienbefehl zugeordneten Betriebszuständen oder einen Fehlerzustand der Fahrzeugeinrichtung aufweist. - Fahrzeug (
10 ) nach Anspruch 1 oder 2, wobei das Bediengerät (30 ) als Berührungsbildschirm (31 ) ausgebildete Ein- und/oder Ausgabemittel, eine drahtlose Netzwerkschnittstelle (31 ) und/oder eine drahtgebundene Netzwerkschnittstelle (33 ), und mit dem Berührungsbildschirm (31 ) und einer Netzwerkschnittstelle (32 ,33 ) zusammenwirkende Rechenmittel aufweist, wobei auf den Rechenmitteln ein Bedienungsprogramm zur Eingabe von Bedienbefehlen und zur Ausgabe von Zustandsmeldungen ausführbar ist. - Fahrzeug (
10 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei das Bediengerät (30 ) Navigationsmittel zur satellitengestützten Fahrzeugnavigation und/oder Sprechfunkmittel zur zellulären Mobilfunkkommunikation aufweist. - Fahrzeug (
10 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, mit einem elektrischen Traktionsantrieb, wobei die Fahrzeugeinrichtung als Stromabnehmer (20 ) mit stellbaren Schleifstücken (21 ) ausgebildet ist, welche zur Einspeisung elektrischer Energie während der Fahrt mit einer Fahrleitung (40 ) einer streckenseitigen Fahrleitungsanlage in Schleifkontakt bringbar sind, und wobei der Stromabnehmer (20 ) durch das Steuergerät (22 ) ansteuerbare Stellmittel (23 ) zur Herstellung oder Unterbrechung des Schleifkontaktes aufweist. - Fahrzeug (
10 ) nach Anspruch 5, wobei die Fahrzeugeinrichtung ferner Sensormittel (24 ) zur Erfassung einer Höhenlage und/oder einer Seitenlage der Schleifleisten (21 ) relativ zur Fahrleitung (40 ) aufweist, wobei das Zustandssignal die erfasste Höhenlage und/oder Seitenlage aufweist. - Fahrzeug (
10 ) nach Anspruch 5 oder 6, mit einem zur Bedienung durch einen Inspektor der Fahrleitungsanlage vorgesehenen Inspektionsgerät (50 ), das dazu ausgebildet ist, in Kommunikationsverbindung mit dem Steuergerät (22 ) eine Kontaktherstellung des Stromabnehmers (20 ) zur Fahrleitung (40 ) zu verweigern oder zu genehmigen. - Fahrzeug (
10 ) nach Anspruch 7, wobei mittels des Inspektionsgerätes (50 ) im Steuergerät (22 ) eine Diagnose der technischen Betriebstüchtigkeit des Stromabnehmers (20 ) abfragbar ist. - Fahrzeug (
10 ) nach Anspruch 7 oder 8, wobei mittels des Inspektionsgerätes (50 ) bei einer Leitzentrale (41 ) der Fahrleitungsanlage abfragbar ist, ob eine Berechtigung zur Energieeinspeisung für das Fahrzeug (10 ) vorliegt. - Fahrzeug (
10 ) nach Anspruch 8 oder 9, wobei das Inspektionsgerät (50 ) Bildaufnahmemittel (51 ) zur digitalen Bildaufnahme aufweist und dazu ausgebildet ist, Dokumentationsdaten zur abgefragten Diagnose und/oder zu aufgenommenen Bildern zusammen mit der Inspektorenentscheidung in Speichermitteln (52 ) abzulegen.
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