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Die Erfindung betrifft einen Fahrzeugsitz nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Ein derartiger Fahrzeugsitz umfasst ein Sitzteil, ein Rückenlehnenteil, das um eine Schwenkachse schwenkbar zu dem Sitzteil angeordnet ist, und einen Beschlag, der zwischen einem ersten Rahmenteil des Sitzteils und einem ersten Rahmenteils des Rückenlehnenteils wirkt und über den eine Neigungsstellung des Rückenlehnenteils zu dem Sitzteil einstellbar ist. Weiterhin ist ein entlang der Schwenkachse erstrecktes Querrohr vorgesehen, das drehfest mit dem einen von Sitzteil und Rückenlehnenteil verbunden und schwenkbar zu dem anderen von Sitzteil und Rückenlehnenteil ist und das ein zweites Rahmenteil des Sitzteils und ein zweites Rahmenteil des Rückenlehnenteils schwenkbar aneinander lagert.
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Bei herkömmlichen Fahrzeugsitzen dieser Art sind in der Regel zwei Beschläge, zum Beispiel Rastbeschläge, vorgesehen, die beidseitig an einem Sitzrahmen des Fahrzeugsitzes angeordnet sind und ein Rücklehnenteil verschwenkbar und in seiner Neigungsstellung einstellbar mit einem Sitzteil verbinden. Solche Beschläge sind in der Regel über eine einheitliche Betätigungswelle miteinander verbunden, die verdreht werden kann, um die Beschläge in synchroner Weise zu betätigen und auf diese Weise das Rückenlehnenteil gegenüber dem Sitzteil zu verschwenken.
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Im Rahmen einer so genannten Easy-Entry-Funktion, im Rahmen einer Fold-Flat-Funktion oder auch im Rahmen einer normalen Neigungseinstellung eines Rückenlehnenteils kann vorgesehen sein, beispielsweise das Vorklappen des Rückenlehnenteils federmechanisch zu unterstützen. Hierzu kann beispielsweise eine Torsionsfeder vorgesehen sein, die bei einer Sitzanordnung unter Verwendung zweier mittels einer Betätigungswelle verbundener Beschläge jedoch um die Betätigungswelle herumgeführt werden muss und demzufolge beabstandet zur Schwenkachse angeordnet ist, was einen Wirkungsgradverlust zur Folge hat.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Fahrzeugsitz zur Verfügung zu stellen, der insbesondere bei Verwendung nur eines Beschlags eine vorteilhafte Anordnung einer Torsionsfeder ermöglicht.
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Diese Aufgabe wird durch einen Gegenstand mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Demnach ist bei einem Fahrzeugsitz eine zumindest abschnittsweise in dem Querrohr erstreckte Drehstabfeder vorgesehen, die mit einem ersten Federende an dem Querrohr abgestützt ist, sich an einem dem Beschlag abgewandten Ende des Querrohres aus dem Querrohr heraus erstreckt und mit einem zweiten Federende an dem anderen von Sitzteil und Rückenlehnenteil abgestützt ist.
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Die vorliegende Erfindung geht von dem Gedanken aus, insbesondere bei einem Fahrzeugsitz mit nur einem Beschlag, der ein Rückenlehnenteil verschwenkbar und in seiner Neigungseinstellung einstellbar mit einem Sitzteil verbindet, eine Drehstabfeder vorzusehen, die innerhalb eines Querrohres angeordnet ist. Das Querrohr erstreckt sich entlang der Schwenkachse, ist vorzugsweise konzentrisch oder zumindest in geringem Abstand zu der Schwenkachse angeordnet und dient dazu, das Rücklehnenteil verschwenkbar an dem Sitzteil zu lagern.
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Dadurch, dass sich die Drehstabfeder innerhalb des Querrohres erstreckt, kann diese entlang der Schwenkachse unter geringem Abstand zur Schwenkachse erstreckt sein, was eine Torsion der Drehstabfeder mit hohem Wirkungsgrad bei einem Verschwenken des Rückenlehnenteils zu dem Sitzteil ermöglicht. Dadurch, dass sich die Drehstabfeder innerhalb des Querrohres erstreckt, wird zudem Bauraum gespart, weil die Drehstabfeder keinen zusätzlichen Bauraum in Anspruch nimmt, sondern vom Querrohr eingefasst ist.
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Eine derartige Anordnung der Drehstabfeder ist insbesondere bei solchen Fahrzeugsitzen, die nur einen Beschlag aufweisen, vorteilhaft. Die Drehstabfeder ist hierbei mit ihrem ersten Federende innerhalb des Querrohres abgestützt, erstreckt sich entlang der Schwenkachse in dem Querrohr und erstreckt sich an dem dem Beschlag abgewandten Ende des Querrohres aus dem Querrohr heraus. Mit ihrem zweiten Federende ist die Drehstabfeder hierbei an dem anderen von Sitzteil und Rückenlehnenteil abgestützt. Ist das Querrohr beispielsweise drehfest mit dem Rückenlehnenteil verbunden, so ist die Drehstabfeder mit ihrem zweiten Federende an dem Sitzteil abgestützt. Ist das Querrohr hingegen drehfest mit dem Sitzteil verbunden, so ist die Drehstabfeder mit ihrem zweiten Federende an dem Rückenlehnenteil abgestützt.
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Der Beschlag ist vorzugsweise als Rastbeschlag ausgebildet, der in einer verriegelten Stellung das Rückenlehnenteil in einer eingestellten Neigungsstellung zu dem Sitzteil hält und der in einer entriegelten Stellung ein Verschwenken des Rückenlehnenteils zu dem Sitzteil um die Schwenkachse zulässt. Ein solcher Rastbeschlag kann beispielsweise ein erstes Beschlagteil aufweisen, das um die Schwenkachse verschwenkbar an einem zweiten Beschlagteil gelagert ist. An dem ersten Beschlagteil können Sperrriegel radial verschieblich angeordnet sein, die in der verriegelten Stellung mit einer Verzahnung des zweiten Beschlagteils in Verzahnungseingriff stehen, so dass die beiden Beschlagteile nicht zueinander verschwenkt werden können. In einer entriegelten Stellung stehen die Sperrriegel hingegen außer Verzahnungseingriff mit der Verzahnung des zweiten Beschlagteils, so dass ein Verschwenken der Beschlagteile zueinander und somit ein Verschwenken des Rückenlehnenteils zu dem Sitzteil möglich ist.
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Ein solcher Rastbeschlag ist beispielsweise aus der
DE 10 2008 061 147 A1 bekannt, deren Inhalt vorliegend mit einbezogen werden soll.
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Das Querrohr ist vorzugsweise mit seinem ersten Ende mit dem Beschlag verbunden und lagert an seinem dem Beschlag abgewandten, zweiten Ende das zweite Rahmenteil des Sitzteils und das zweite Rahmenteil des Rückenlehnenteils schwenkbar aneinander. Ist das Querrohr beispielsweise drehfest mit dem Rückenlehnenteil verbunden, so ist das zweite Rahmenteil des Sitzteils verschwenkbar an dem Querrohr gelagert. Die Drehstabfeder ist an dem zweiten Ende aus dem Querrohr herausgeführt, was vorteilhaft möglich ist, weil dieses Ende dem Beschlag abgewandt ist und somit keinen Beschlag trägt.
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Vorzugsweise ist an dem zweiten Ende des Querrohres eine Führungsbuchse vorgesehen, die beispielsweise in das zweite Ende des Querrohres eingesteckt und drehfest an dem Querrohr gehalten ist. Die Führungsbuchse weist vorteilhafterweise eine Führungsöffnung zum Führen der Drehstabfeder auf, wobei diese Führungsöffnung vorzugsweise konzentrisch zur Schwenkachse ausgebildet ist, so dass die Drehstabfeder in konzentrischer Weise zur Schwenkachse aus dem Querrohr herausgeführt wird. Die Drehstabfeder ist zu der Führungsbuchse verdrehbar, so dass bei einem Verschwenken des Rückenlehnenteils zu dem Sitzteil die Drehstabfeder auf ihrer wesentlichen Erstreckungslänge zwischen dem ersten Federende, das am Querrohr abgestützt ist, und dem zweiten Federende, das aus dem Querrohr herausgeführt und außerhalb des Querrohres abgestützt ist, verwunden werden kann.
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Die Führungsbuchse kann beispielsweise fest in das Querrohr eingepresst sein, um mit Hilfe einer an der Drehstabfeder vorgesehenen Verliersicherung die Drehstabfeder axial gegen ein Herausrutschen aus dem Querrohr zu sichern. Eine solche axiale Sicherung ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn die die Drehstabfeder beispielsweise in einer vorgeklappten Stellung des Rückenlehnenteils entspannt ist.
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Das erste Ende der Drehstabfeder ist vorzugsweise an einer Halteeinrichtung des Querrohrs, beispielsweise einer Einprägung oder einem in dem Querrohr befestigten Halteelement, abgestützt, so dass bei einem Verschwenken des Rückenlehnenteils das erste Ende der Drehstabfeder drehfest an dem Querrohr gehalten wird und nicht relativ zu dem Querrohr verdreht werden kann. Das zweite Federende hingegen ist an dem zweiten Rahmenteil des anderen von Sitzteil und Rückenlehnenteil abgestützt (also an dem Teil, das bei einem Verschwenken des Rückenlehnenteils relativ zu dem Querrohr verschwenkt wird), so dass das zweite Federende relativ zu dem ersten Federende verdreht wird.
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Die Drehstabfeder spannt vorteilhafterweise das Rückenlehnenteil in einer Gebrauchsstellung in Richtung einer vorgeklappten Stellung vor. Die Drehstabfeder unterstützt somit das Vorklappen des Rückenlehnenteils beispielsweise im Rahmen einer so genannten Easy-Entry-Funktion oder einer Fold-Flat-Funktion oder auch im Rahmen einer normalen Neigungseinstellung des Rückenlehnenteils. In einer normalen Gebrauchsstellung bei aufrechtem Rückenlehnenteil ist die Drehstabfeder somit in sich verwunden und auf Torsion belastet.
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Wird das Rückenlehnenteil vorgeklappt, so entspannt sich die Drehstabfeder und unterstützt entsprechend das Vorklappen des Rückenlehnenteils in federrmechanischer Weise. Umgekehrt wird die Drehstabfeder bei einem Verschwenken des Rückenlehnenteils aus der vorgeklappten Stellung in Richtung der Gebrauchsstellung gespannt. Bei einem Aufrichten des Rückenlehnenteils wird die Drehstabfeder somit auf Torsion belastet und in sich verdreht, was zu einer Verspannung der Drehstabfeder in der normalen Gebrauchsstellung bei aufrechtem Rückenlehnenteil führt.
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Der der Erfindung zugrunde liegende Gedanke soll nachfolgend anhand der in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert werden. Es zeigen:
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1 eine perspektivische Ansicht eines Fahrzeugsitzes;
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2 eine vergrößerte Ansicht eines Ausschnitts des Fahrzeugsitzes, darstellend ein Querrohr zum verschwenkbaren Lagern eines Rückenlehnenteils an einem Sitzteil des Fahrzeugsites;
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3 eine Schnittansicht längs entlang des Querrohres;
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4A eine ausschnittsweise Seitenansicht des Fahrzeugsitzes in einer Gebrauchsstellung des Rückenlehnenteils (bei aufgestellter Rückenlehne); und
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4B eine ausschnittsweise Seitenansicht des Fahrzeugsitzes bei vorgeklapptem Rückenlehnenteil.
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Ein in 1 dargestellter Fahrzeugsitz 1 weist ein Sitzteil 10 auf, das mit einem Rückenlehnenteil 11 verbunden ist. Das Rückenlehnenteil 11 ist um eine Schwenkachse S schwenkbar zu dem Sitzteil 10, wobei das Rückenlehnenteil 11 über einen Beschlag 2, der zwischen einem ersten Rahmenteil 100 des Sitzteils 10 und einem ersten Rahmenteil 110 des Rückenlehnenteils 11 wirkt, in seiner Neigungsstellung relativ zu dem Sitzteil 10 einstellbar ist.
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Das Sitzteil 10 und das Rückenlehnenteil 11 sind über ihre ersten Rahmenteile 100, 110 mittels des Beschlags 2 neigungseinstellbar miteinander verbunden. Ein zweites Rahmenteil 101 des Sitzteils 10 und ein zweites Rahmenteil 111 des Rückenlehnenteils 11 sind hierbei um die Schwenkachse S mittels eines Querrohres 12 schwenkbar aneinander gelagert, ohne dass zwischen diesen Rahmenteilen 101, 111 ein Beschlag wirkt. Der Fahrzeugsitz 1 verwendet somit lediglich einen Beschlag 2 zum Halten des Rückenlehnenteils 11 in einer eingestellten Neigungsstellung.
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Das Querrohr 12 ist drehfest mit dem Rückenlehnenteil 11 verbunden und hierzu im Bereich eines ersten Endes 122 drehfest mit einem Beschlagteil des Beschlags 2 und darüber drehfest mit dem ersten Rahmenteil 110 verbunden. Im Bereich eines zweiten Endes 123 ist das Querrohr 12 drehfest mit dem zweiten Rahmenteil 111 des Rückenlehnenteils 11 verbunden, wobei im Bereich dieses Endes 123 das Querrohr 12 über das zweite Rahmenteil 111 des Rückenlehnenteils 11 vorsteht – wie beispielsweise aus der Schnittansicht gemäß 3 ersichtlich – und einen Lagerstumpf zum Lagern des zweiten Rahmenteils 101 des Sitzteils 10 bereitstellt.
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Der Beschlag
2 kann beispielsweise als Rastbeschlag ausgebildet sein. Ein solcher Rastbeschlag, wie er beispielsweise aus der
DE 10 2008 061 147 A1 bekannt ist, weist zwei Beschlagteile auf, von denen das eine fest mit dem ersten Rahmenteil
100 des Sitzteils
10 und von denen das andere fest mit dem ersten Rahmenteil
110 des Rückenlehnenteils
11 verbunden ist und die schwenkbar aneinander gelagert sind, so dass in einer entriegelten Stellung die Beschlagteile zueinander verschwenkt werden können, in einer verriegelten Stellung hingegen die Beschlagteile drehfest aneinander gehalten werden und das Rückenlehnenteil
11 somit zu dem Sitzteil
10 arretiert ist.
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In dem Querrohr 12 ist eine Drehstabfeder 3 angeordnet, die mit einem abschnittsweise gebogenen Ende 31 an einer Halteeinrichtung in Form einer Einprägung 121 in dem Querrohr 12 abgestützt ist und die mit einem zweiten Ende 34 (siehe 4A und 4B sowie 2) aus dem zweiten Ende 123 des Querrohres 12 herausgeführt ist.
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Das erste Federende 31 der Drehstabfeder 3 ist an der Einprägung 121 des Querrohres 12 im Bereich des mit dem Beschlag 2 verbundenen Endes 122 des Querrohres 12 abgestützt. Ausgehend von dem ersten Federende 31 erstreckt sich die Drehstabfeder 3 mit einem Torsionsabschnitt 30 innerhalb des Querrohres 12 näherungsweise entlang der Schwenkachse S und ist über eine Führungsbuchse 124 mit einer zur Schwenkachse S konzentrischen Führungsöffnung 125 aus dem zweiten, dem Beschlag 2 abgewandten Ende 123 des Querrohres 12 herausgeführt.
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An dem Torsionsabschnitt 30 ist – axial mit Blick auf die Führungsbuchse 124 innerhalb des Querrohrs 12 – eine Verliersicherung 32 in Form eines gekrümmten Bogenabschnitts angeordnet, die verhindert, dass die Drehstabfeder 3 in axialer Richtung aus dem Querrohr 12 rutschen kann. Dies ist insbesondere in entspanntem Zustand der Drehstabfeder 3 bei vorgeklapptem Rückenlehnenteil 11 (siehe 4B) vorteilhaft.
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An dem Ort, an dem die Drehstabfeder 3 die Führungsöffnung 125 der Führungsbuchse 124 verlässt, weist die Drehstabfeder 3 einen Knick 33 auf und ist im Bereich ihres zweiten Federendes 34 um näherungsweise 90° umgebogen. Mit ihrem zweiten Federende 34 ist die Drehstabfeder 3 an einem Anschlag 102 an dem zweiten Rahmenteil 101 des Sitzteils 10 abgestützt.
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Dadurch, dass das Rückenlehnenteil 11 nur über einen Beschlag 2 und somit einseitig in einer eingestellten Neigungsstellung gegenüber dem Sitzteil 10 gehalten wird und im Bereich des zweiten Endes 123 des Querrohres 12 kein Beschlag vorgesehen ist, kann an diesem Ende 123 die Drehstabfeder 3 aus dem Querrohr 12 heraus geführt werden, was eine vorteilhafte Anordnung der Drehstabfeder 3 innerhalb des Querrohres 12 ermöglicht. Dies ermöglicht eine platzsparende Anordnung der Drehstabfeder 3 bei gleichzeitig hohem Wirkungsgrad der Drehstabfeder 3, die in unmittelbarer Nähe zur Schwenkachse S angeordnet ist und somit beim Verschwenken des Rückenlehnenteils 11 zu dem Sitzteil 10 mit hohem Wirkungsgrad zum Spannen verwunden oder zum Unterstützen der Verschwenkbewegung entwunden werden kann.
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Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel des Fahrzeugsitzes 1 ist die Drehstabfeder 3 in einer normalen Gebrauchsstellung des Rückenlehnenteils 11 bei aufrechtem, aufgestelltem Rückenlehnenteil 11 gespannt und somit auf Torsion belastet. In diesem Fall ist das erste Federende 31 innerhalb des Querrohres 12 abgestützt und gegenüber dem an dem Anschlag 102 des zweiten Rahmenteils 101 des Sitzteils 10 abgestützten zweiten Federende 34 verdreht, so dass der Torsionsabschnitt 30 der Drehstabfeder 3 in sich verwunden ist.
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Wird aus der normalen Gebrauchsstellung der Beschlag 2 zum Einstellen der Lehnenneigung oder zum Vorklappen des Rückenlehnenteils 11 im Rahmen einer Easy-Entry-Funktion oder einer Fold-Flat-Funktion zum Vorklappen des Rückenlehnenteils 11 betätigt, so unterstützt die Drehstabfeder 3 das Vorklappen des Rückenlehnenteils 11 in eine nach vorne gerichtete Schwenkrichtung D1 (siehe 4A) federmechanisch. Beim Vorklappen entspannt sich die Drehstabfeder 3 und bewirkt somit ein Drehmoment in die Drehrichtung D1, so dass das Vorklappen selbsttätig oder zumindest in kraftunterstützter Weise erfolgen kann.
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In einer vorgeklappten Stellung kann vorgesehen sein, dass das zweite Federende 34 außer Eingriff mit dem Anschlag 102 gelangt, wie dies in 4B dargestellt ist. In der vorgeklappten Stellung ist die Drehstabfeder entspannt. Der letzte Abschnitt des Verschwenkwegs beim Vorklappen wird federmechanisch nicht (mehr) unterstützt, weil die Drehstabfeder 3 bereits entspannt ist und entsprechend das zweite Federende 34 außer Anlage mit dem Anschlag 102 gelangt.
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Wird das Rückenlehnenteil 11 aus der vorgeklappten Stellung in eine Schwenkrichtung D2 gemäß 4B wieder aufgestellt, so gelangt das zweite Federende 34 wiederum in Anlage mit dem Anschlag 102 des zweiten Rahmenteils 101 des Sitzteils 10 und wird somit beim weiteren Aufstellen des Rückenlehnenteils 11 gegenüber dem ersten Federende 31, das innerhalb des Querrohres 12 abgestützt ist und somit beim Verschwenken des Rückenlehnenteils 11 zusammen mit dem Rückenlehnenteil 11 verschwenkt wird, verdreht, so dass die Drehstabfeder 3 auf Torsion belastet und entsprechend gespannt wird und in der normalen Gebrauchstellung gemäß 4A wiederum ein vorspannendes Drehmoment in Richtung der vorgeklappten Stellung bewirkt.
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Der der Erfindung zugrunde liegende Gedanke ist nicht auf die vorangehend geschilderten Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern lässt sich auch bei gänzlich anders gearteten Ausführungsformen verwirklichen.
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Das Querrohr kann beispielsweise auch mit dem Sitzteil drehfest verbunden sein. In diesem Fall ist das zweite Federende der Drehstabfeder an einem Rahmenteil des Rückenlehnenteils abgestützt, so dass beim Verschwenken des Rückenlehnenteils zu dem Sitzteil die Drehstabfeder zum Vorspannen verwunden oder zum Unterstützen einer Schwenkbewegung entwunden wird.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Fahrzeugsitz
- 10
- Sitzteil
- 100, 101
- Rahmenteil
- 102
- Anschlag
- 11
- Rückenlehnenteil
- 110, 111
- Rahmenteil
- 12
- Querrohr
- 120
- Rohrabschnitt
- 121
- Halteeinrichtung (Einprägung)
- 122, 123
- Ende
- 124
- Führungsbuchse
- 125
- Führungsöffnung
- 2
- Beschlag
- 3
- Drehstabfeder
- 30
- Torsionsabschnitt
- 31
- Federende
- 32
- Verliersicherung
- 33
- Knick
- 34
- Federende
- D1, D2
- Schwenkrichtung
- S
- Schwenkachse
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102008061147 A1 [0012, 0028]