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Die Erfindung betrifft eine Geschirrspülmaschine, insbesondere eine Haushaltsgeschirrspülmaschine, mit einem Spülbehälter und mit mindestens einer drehbar gelagerten Sprüheinrichtung zum Sprühen von druckbeaufschlagter Spülflüssigkeit in den Innenraum des Spülbehälters.
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Es sind Geschirrspülmaschinen mit Sprüheinrichtungen in Ausgestaltung von rotierenden Sprüharmen in dem Bodenbereich des Spülbehälters bekannt. Der oder die Sprüharme ragen dabei aber relativ weit in den Spülbehälter hinein und verringern damit den zur Anordnung von zu reinigendem Spülgut nutzbaren Raum in dem Spülbehälter. Das gleiche gilt auch für bekannte Sprüheinrichtungen in dem Deckenbereich des Spülbehälters. Auch diese, in der Regel als Sprüharme oder Dachbrausen ausgebildeten Sprüheinrichtungen ragen relativ weit in den Spülbehälter hinein und verringern damit ebenfalls den zur Anordnung von zu reinigendem Spülgut nutzbaren Raum.
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Die Druckschrift
DE 10 2004 019 350 A1 offenbart eine Geschirrspülmaschine, welche eine Anzahl feststehender Sprühdüsen aufweist, welche in dem Bodenbereich des Spülbehälters angeordnet sind und welche auf einer zu dem Innenraum des Spülbehälters gerichteten Seite mindestens eine Öffnung für den Durchtritt der Spülflüssigkeit aufweisen. Gemäß einer Ausführungsform ist es auch vorgesehen, dass das zu der Innenseite des Spülbehälters gerichtete Ende der feststehenden Sprühdüsen in einer Ebene mit dem Boden des Spülbehälters liegt. Dadurch wird zwar erreicht, dass der 0Anordnung von zu reinigendem Spülgut nutzbare Raum in dem Spülbehälter nicht eingeschränkt wird. Zur Gewährleistung einer zufriedenstellenden und zuverlässigen Reinigungsleistung ist jedoch eine Vielzahl von Sprühdüsen erforderlich, was den Konstruktions- und Montageaufwand deutlich erhöht.
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Die Druckschrift
DE 103 46 676 A1 offenbart eine Geschirrspülmaschine mit mindestens einem Spülflüssigkeit führenden Sprühkanal, welcher in dem Bodenbereich des Spülbehälters integriert ist und welcher auf einer zu dem Innenraum des Spülbehälters gerichteten Seite Öffnungen für den Durchtritt des Spülflüssigkeit aufweist. Auch dabei ist es gemäß einer Ausführungsform vorgesehen, dass die zu dem Innenraum des Spülbehälters gerichtete Seite des Sprühkanals im Wesentlichen in einer Ebene mit der zu dem Innenraum des Spülbehälters gerichteten Bodenfläche des Spülbehälters liegt. Auch beim Einsatz von Sprühkanälen ergibt sich aber das Problem, dass zur Erreichung einer zufriedenstellenden und zuverlässigen Reinigungsleistung eine Vielzahl von Sprühkanälen erforderlich ist, was wiederum zu hohem Konstruktions- und Montageaufwand führt.
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Die Druckschrift
DE 692 19 232 T2 offenbart eine Geschirrspülmaschine, welche in ihrem Spülbehälter einen unteren Sprüharm, einen oberen Sprüharm, die dem unteren beziehungsweise oberen Geschirrkorb zugeordnet sind, und eine weitere Sprühvorrichtung aufweist, die zur Decke des Spülbehälters hin gerichtet ist. Die weitere Sprühvorrichtung ist ein weiterer Sprüharm zur gezielten Reinigung der ganzen Deckenfläche des Bottichs, wobei die Hauptaufgabe dieses weiteren Sprüharms das Überstreichen der Deckenfläche mit Flüssigkeitsstrahlen ist, welche aus mindestens einer in dem weiteren Sprüharm angeordneten Düse kommen.
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Die Druckschrift
DE 33 46 522 A1 offenbart eine Geschirrspülmaschine für den Haushalt, mit einem Spülbehälter, mit wenigstens einem in dem Spülbehälter angeordneten Geschirrkorb, mit von einer Umwälzpumpe gespeisten, unter und/oder über dem Geschirrkorb drehbar angeordneten sowie durch Rückstoßwirkung der aus Sprühdüsen austretenden Sprühstrahlen antreibbaren Sprüharmen und mit einer unter anderem über ein Programmsteuergerät steuerbaren Trocknungseinrichtung. In dem Programmabschnitt „Trocknen“, bei abgeschalteter oder leerlaufender Umwälzpumpe, ist wenigstens ein Sprüharm mechanisch in Drehung versetzt.
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Die Druckschrift
DE 12 65 366 A offenbart einen Flüssigkeitsverteiler für Geschirrspülmaschinen und dergleichen in Gestalt eines durch Rückstoß angetriebenen, waagerechten, um eine senkrechte Achse schwenkbaren und in seiner Drehrichtung umkehrbaren Arms mit an seiner Oberseite nach oben weisenden Spritzdüsen. Es ist mindestens ein Arm eines doppelarmigen Sprühers durch eine radiale Wand in Kammern mit nach oben und außen gerichteten Antriebsdüsen unterteilt, wobei die Kammern eine stirnseitige Trennwand mit je einer durch ein Ventil verschließbaren Öffnung aufweisen und mit dem in die Sprüher eingeführten Druckwasser in Verbindung stehen. Bei einem Nachlassen des Flüssigkeitsdrucks wird jeweils das eine Ventil geschlossen und das andere Ventil geöffnet.
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Die Druckschrift
GB 937 297 A offenbart eine automatische Geschirrspülmaschine, welche auf dem Boden eines Spülbehälters ein motorisch angetriebenes Schleuderrad zum Hochschleudern von Wasser enthält, wobei unter dem Schleuderrad ein Pumpengehäuse mit einem auf einer Antriebswelle montierten Pumpenrotor angeordnet ist, wobei das Pumpengehäuse einen Kranz von nach oben und einwärts gerichteten Strahldüsen aufweist, aus denen das von der Pumpe angesaugte Wasser ausgespritzt wird.
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Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Geschirrspülmaschine, insbesondere eine Haushaltsgeschirrspülmaschine oder auch eine gewerbliche Geschirrspülmaschine, mit einer platzsparenden Sprüheinrichtung zum Besprühen von Spülgut bereitzustellen, bei der die Spülflüssigkeit möglichst gleichmäßig in den Spülbehälter gesprüht wird, um das Spülgut zuverlässig und effizient mit Spülflüssigkeit zu beaufschlagen, um eine hohe Reinigungsleistung sicher zu stellen.
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Diese Aufgabe wird durch die erfindungsgemäße Geschirrspülmaschine, insbesondere Haushaltsgeschirrspülmaschine, mit den Merkmalen gemäß Anspruch 1 gelöst.
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Demgemäß umfasst eine erfindungsgemäße Geschirrspülmaschine, insbesondere Haushaltsgeschirrspülmaschine, einen Spülbehälter und mindestens eine drehbar gelagerte Sprüheinrichtung zum Sprühen von druckbeaufschlagter Spülflüssigkeit in den Innenraum des Spülbehälters, wobei die mindestens eine drehbar gelagerte Sprüheinrichtung kreisscheibenförmig ausgestaltet ist, wobei die mindestens eine drehbar gelagerte und kreisscheibenförmig ausgestaltete Sprüheinrichtung Durchtrittsöffnungen für den Durchtritt der Spülflüssigkeit aufweist und wobei die mindestens eine drehbar gelagerte und kreisscheibenförmig ausgestaltete Sprüheinrichtung in einer Ebene mit einer Bodenwand oder einer Deckenwand des Spülbehälters liegt.
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Eine erfindungsgemäße drehbar gelagerte und kreisscheibenförmig ausgestaltete Sprüheinrichtung wird im Folgenden auch als „Sprühscheibe“ bezeichnet.
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Die kreisscheibenförmige Ausgestaltung der drehbar gelagerten Sprüheinrichtung erlaubt es, diese in einer Ebene mit der Bodenwand oder der Deckenwand des Spülbehälters zu platzieren. Die Lage der drehbar gelagerten und kreisscheibenförmig ausgestalteten Sprüheinrichtung in der Ebene der Bodenwand oder der Deckenwand des Spülbehälters ermöglicht einerseits die Anordnung von zu reinigendem Spülgut in unmittelbarer Nähe zu dem Bodenbereich beziehungsweise Deckenbereich des Spülbehälters. Der zur Anordnung von Spülgut nutzbare Raum in dem Spülbehälter wird damit durch die drehbar gelagerte und kreisscheibenförmig ausgestaltete Sprüheinrichtung nichtg eingeschränkt. Die Geschirrteile können äußerst nahe an dem Bodenbereich oder dem Deckenbereich des Spülbehälters angeordnet werden, da kein Bewegungsfreiraum für einen rotierenden Sprüharm mehr berücksichtigt werden muss. Darüber hinaus ist auch die Freiheit bei der Gestaltung der in dem Spülbehälter befindlichen Spülgutträger, also zum Beispiel von Geschirrkörben, größer, da keine rotierenden Sprüharme oder aus dem Bodenbereich oder dem Deckenbereich des Spülbehälters weit hervorstehende Komponenten zur Verteilung der Spülflüssigkeit mehr zu berücksichtigen sind. Außerdem wird durch die kreisscheibenförmige Ausgestaltung in Kombination mit der Drehbarkeit der drehbar gelagerten und kreisscheibenförmig ausgestalteten Sprüheinrichtung die Gefahr einer „Abschattung“ von Sprühstrahlen durch Spülgut erheblich verringert, so dass eine besonders wirkungsvolle Sprühverteilung der Spülflüssigkeit und damit eine hohe Reinigungsqualität erzielbar sind.
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Gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung sind mehrere drehbar gelagerte und kreisscheibenförmig ausgestaltete Sprüheinrichtungen vorgesehen, welche in der Ebene mit der Bodenwand oder der Deckenwand des Spülbehälters liegen. Auf diese Weise können Teilbereiche des Spülbehälters, zum Beispiel Bereiche, in denen regelmäßig größeres Spülgut, wie zum Beispiel Töpfe und Pfannen, welche häufig eine stärkere Verschmutzung aufweisen, untergebracht ist, einer besonders intensiven Beaufschlagung mit Spülflüssigkeit unterzogen werden. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass Länge und Breite des Spülbehälters nicht mehr zwingend in einem Verhältnis von nahezu 1:1 ausgebildet sein müssen, wie das beispielsweise bei einer Sprüheinrichtung mit rotierenden Sprüharmen erforderlich ist, sondern in nahezu beliebiger Ausgestaltung gestaltet werden kann, da die Verteilung der drehbar gelagerten und kreisscheibenförmig ausgestalteten Sprüheinrichtungen in dem Bodenbereich und/oder dem Deckenbereich des Spülbehälters an jede Ausgestaltung des Spülbehälters entsprechend angepasst werden kann. So kann beispielsweise mindestens eine drehbar gelagerte und kreisscheibenförmig ausgestaltete Sprüheinrichtung in einem Eckbereich des Spülbehälters angeordnet sein, um auch dort eine besonders hohe Reinigungsleistung erzielen zu können.
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Um den zur Anordnung von Spülgut nutzbaren Raum in dem Spülbehälter auch bei Einsatz von mehreren drehbar gelagerten und kreisscheibenförmig ausgestalteten Sprüheinrichtungen nicht zu verringern, ist es vorteilhaft, wenn alle in einer Ebene mit der Bodenwand oder der Deckenwand des Spülbehälters liegen. Aus diesem Gesichtspunkt heraus ist es auch vorteilhaft, wenn alle in dem Bereich der Bodenwand und/oder der Deckenwand des Spülbehälters vorgesehenen drehbar gelagerten und kreisscheibenförmig ausgestalteten Sprüheinrichtungen als „Sprühscheiben“ ausgestaltet sind.
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Denkbar ist es auch, neben mindestens einer drehbar gelagerten und kreisscheibenförmig ausgestalteten Sprüheinrichtung in dem Bodenbereich oder dem Deckenbereich des Spülbehälters, eine oder mehrere weitere drehbar gelagerte und kreisscheibenförmig ausgestaltete Sprüheinrichtungen an den Seitenwänden oder der Rückwand des Spülbehälters anzuordnen. Auch an mindestens einem der Spülgutträger, insbesondere an einem Oberkorb und/oder an einer Besteckschublade, können eine oder mehrere drehbar gelagerte und kreisscheibenförmig ausgestaltete Sprüheinrichtungen befestigt sein.
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Um die Flexibilität hinsichtlich der durch die mindestens eine drehbar gelagerte und kreisschiebenförmig ausgestaltete Sprüheinrichtung erzielbaren Reinigungsleistung zu erhöhen ist es vorteilhaft, wenn ein Druck, mit welchem die Spülflüssigkeit einer drehbar gelagerten und kreisscheibenförmig ausgestalteten Sprüheinrichtung zugeführt wird, variierbar ist.
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Eine weitere Erhöhung der Flexibilität lässt sich dadurch erreichen, dass bei Verwendung von mehreren drehbar gelagerten und kreisscheibenförmig ausgestalteten Sprüheinrichtungen diese individuell und/oder gruppenweise ansteuerbar sind, das heißt individuell und/oder gruppenweise mit unter Druck stehender Spülflüssigkeit beaufschlagt werden können. Dies kann zum Beispiel mit Hilfe von Absperrmitteln, wie zum Beispiel Wasserweichen oder Ventilen, insbesondere Proportionalventilen, oder mit Hilfe von separaten Zuführungsleitungen in Ausgestaltung von Kanälen oder Schläuchen oder auch durch eine beliebige Kombination derartiger Komponenten realisiert werden und zum Beispiel vorteilhaft dazu genutzt werden, in Teilbereichen des Spülbehälters eine besonders intensive Reinigungswirkung zu erzielen. Ebenso kann der Wasser- und/oder Energieverbrauch der Geschirrspülmaschine durch geeignete Steuerung der Absperrmittel beziehungsweise der drehbar gelagerten und kreisscheibenförmig ausgestalteten Sprüheinrichtungen reduziert werden.
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Um die Sprühverteilung der Spülflüssigkeit innerhalb des Spülbehälters möglichst optimal zu gestalten, werden die Form und/oder die Anzahl und/oder die Anordnung der Öffnungen für den Durchtritt der Spülflüssigkeit vorzugsweise so bestimmt, dass die gewünschte Spülung in dem Innenraum des Spülbehälters erzielt wird. Dabei kann eine möglichst gleichmäßige Sprühverteilung oder auch eine ungleichmäßige Sprühverteilung angestrebt werden, bei der bestimmte Bereiche in dem Spülbehälter stärker gespült werden als andere.
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Denkbar ist es auch, dass einer drehbar gelagerten und kreisscheibenförmig ausgestalteten Sprüheinrichtung über mehrere, also mindestens zwei separate Zuleitungen Spülflüssigkeit zugeführt werden kann. Vorteilhaft sind die drehbar gelagerte und kreisscheibenförmig ausgestaltete Sprüheinrichtung und/oder die Zuleitungen dabei derart ausgestaltet und angeordnet, dass sich je nachdem ob der drehbar gelagerten und kreisscheibenförmig ausgestalteten Sprüheinrichtung über nur eine Zuleitung, über eine Teilmenge der Zuleitungen oder über alle Zuleitungen Spülflüssigkeit zugeführt wird, jeweils unterschiedliche Sprühintensitäten und/oder Sprühverteilungen und/oder Sprühcharakteristiken ergeben. So können die drehbar gelagerten und kreisscheibenförmig ausgestalteten Sprüheinrichtungen und/oder die Zuleitungen zum Beispiel derart ausgestaltet und angeordnet sein, dass eine Zuführung von Spülflüssigkeit über eine erste Zuleitung dazu führt, dass die Spülflüssigkeit nur aus einer Teilmenge der an der drehbar gelagerten und kreisscheibenförmig ausgestalteten Sprüheinrichtung vorgesehenen Durchtrittsöffnungen austritt.
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Eine besonders einfache und kostengünstige Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass die Durchtrittsöffnungen der drehbar gelagerten und kreisscheibenförmig ausgestalteten Sprüheinrichtung derart angeordnet und/oder ausgestaltet sind, dass der Durchtritt der Spülflüssigkeit eine Drehbewegung der drehbar gelagerten und kreisscheibenförmig ausgestalteten Sprüheinrichtung bewirkt. Auf diese Weise kann die erfindungsgemäße Drehbarkeit der drehbar gelagerten und kreisscheibenförmig ausgestalteten Sprüheinrichtungen ohne eigene Antriebseinrichtung erzielt werden.
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Alternativ dazu kann selbstverständlich auch eine Antriebseinrichtung zum Antreiben der drehbar gelagerten und kreisscheibenförmig ausgestalteten Sprüheinrichtung vorgesehen sein. Dabei kann die Antriebseinrichtung gemäß einer Ausführungsform der Erfindung als Elektromotor ausgestaltet sein. Gemäß einer weiteren Ausführungsform kann die Antriebseinrichtung aber auch als Motor mit magnetgelagertem Rotor ausgestaltet sein. Derartige Motoren sind einerseits verschleißfrei und bieten darüber hinaus den Vorteil, dass sie gegenüber dem bei dem Reinigungsvorgang innerhalb der Geschirrspülmaschine auftretenden abrasiven Schmutz unempfindlich sind.
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Bei Einsatz eines Motors mit magnetgelagertem Rotor kann die drehbar gelagerte und kreisscheibenförmig ausgestaltete Sprüheinrichtung drehfest mit dem Rotor des magnetgelagerten Motors verbunden sein. Eine besonders einfache und platzsparende Ausgestaltung ergibt sich aber, wenn die drehbar gelagerte und kreisscheibenförmig ausgestaltete Sprüheinrichtung selbst den Rotor des Motors bildet.
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Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung weist die Geschirrspülmaschine eine Umwälzpumpe auf, welche die Spülflüssigkeit der mindestens einen drehbar gelagerten und kreisscheibenförmig ausgestalteten Sprüheinrichtung druckbeaufschlagt zuführt. In diesem Fall kann die zum Antrieb einer drehbar gelagerten und kreisscheibenförmig ausgestalteten Sprüheinrichtung vorgesehene Antriebseinrichtung, zum Beispiel in Ausgestaltung eines Elektromotors oder eines magnetgelagerten Motors, auch zum Antrieb der Umwälzpumpe dienen und damit eine Doppelfunktion übernehmen.
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Alternativ oder zusätzlich kann die Antriebseinrichtung auch dazu genutzt werden, eine Laugenpumpe anzutreiben, welche zum Abpumpen von Spülflüssigkeit aus der Geschirrspülmaschine vorgesehen ist.
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Im Folgenden wird die vorliegende Erfindung anhand von bevorzugten Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert.
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Es zeigen
- 1 eine schematische perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen Geschirrspülmaschine gemäß einer ersten Ausführungsform;
- 2 eine schematische perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen Geschirrspülmaschine gemäß einer zweiten Ausführungsform;
- 3 eine schematische Schnittdarstellung einer erfindungsgemäßen Sprüheinrichtung gemäß einer ersten Ausführungsvariante;
- 4 eine schematische Schnittdarstellung einer erfindungsgemäßen Sprüheinrichtung gemäß einer zweiten Ausführungsvariante; und
- 5 eine schematische Schnittdarstellung einer erfindungsgemäßen Sprüheinrichtung gemäß einer dritten Ausführungsvariante.
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Die 1 zeigt eine erfindungsgemäße Geschirrspülmaschine 1 in Ausgestaltung einer Haushaltsgeschirrspülmaschine gemäß einer ersten Ausführungsform. Die Geschirrspülmaschine 1 weist einen Spülbehälter 2 auf, in welchen zu reinigendes Spülgut mit Hilfe von nicht dargestellten Spülgutträgern, zum Beispiel in Ausgestaltung von Geschirrkörben eingebracht werden kann. Zum Verschließen des Spülbehälters 2 ist eine schwenkbare Tür 3 vorgesehen, welche in der 1 in ihrer offenen Stellung gezeigt ist. Der Spülbehälter 2 ist durch eine Bodenwand 4a, eine Rückwand 4b, zwei Seitenwände 4c sowie eine aufgrund der perspektivischen Darstellung nicht sichtbare Deckenwand begrenzt. In dem Bereich der Bodenwand 4a des Spülbehälters 2 ist eine drehbar gelagerte und kreisscheibenförmig ausgestaltete Sprüheinrichtung 5 - im Folgenden als „Sprühscheibe“ 5 bezeichnet - angeordnet. Die Sprühscheibe 5 weist Durchtrittsöffnungen 6 auf, welche den Durchtritt von Spülflüssigkeit in den Innenraum des Spülbehälters 2 ermöglichen. Mit Hilfe der Sprühscheibe 5 kann somit druckbeaufschlagte Spülflüssigkeit in den Innenraum des Spülbehälters 2 gesprüht und auf diese Weise das in dem Spülbehälter 2 angeordnete Spülgut gereinigt werden. Die Form und/oder die Anzahl und/oder die Anordnung der Durchtrittsöffnungen 6 können dabei derart gewählt sein, dass die gewünschte Spülwirkung in dem Innenraum des Spülbehälters 2 möglichst optimal erreicht wird.
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Die Sprühscheibe 5 liegt in einer Ebene mit der Bodenwand 4a des Spülbehälters 2. Somit kann zu reinigendes Spülgut in unmittelbarer Nähe zu der Bodenwand 4a des Spülbehälters 2 angeordnet werden. Der zu der Anordnung von Spülgut nutzbare Raum in dem Spülbehälter 2 wird damit durch die Sprühscheibe 5 nicht eingeschränkt.
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Eine in der 2 dargestellte zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Geschirrspülmaschine 1' unterscheidet sich von der in der 1 dargestellten ersten Ausführungsform dadurch, dass nicht nur eine, sondern mehrere drehbar gelagerte Sprühscheiben 5' vorgesehen sind. Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind vier Sprühscheiben 5' vorgesehen, von denen aufgrund der perspektivischen Darstellung nur drei sichtbar sind. Die Sprühscheiben 5' weisen dabei analog zu der Sprühscheibe 5 gemäß der 1 jeweils Durchtrittsöffnungen 6' auf, welche den Durchtritt von Spülflüssigkeit in den Innenraum des Spülbehälters 2 ermöglich. Die Sprühscheiben 5' sind beispielhaft in den Eckbereichen der Bodenwand 4a des Spülbehälters angeordnet, so dass dort eine besonders hohe Reinigungsleistung erzielt werden kann. Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind Form, Anzahl und Anordnung der Durchtrittöffnungen 6' der einzelnen Sprühscheiben 5' identisch. Grundsätzlich ist es aber auch denkbar, Sprühscheiben zu verwenden, welche sich zumindest teilweise hinsichtlich Form und/oder Anzahl und/oder Anordnung der jeweiligen Durchtrittöffnungen 6' unterscheiden. Auf diese Weise können in unterschiedlichen Teilbereichen des Spülbehälters unterschiedliche Sprühmuster und damit unterschiedliche Reinigungswirkungen erzielt werden.
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Um die Flexibilität hinsichtlich der durch die Sprühscheibe 5 oder die Sprühscheiben 5' erzielbaren Reinigungsleistung zu erhöhen ist es vorteilhaft, wenn der Druck, mit welchem die Spülflüssigkeit einer Sprühscheibe 5 beziehungsweise 5' zugeführt wird, variierbar ist. Dies kann beispielsweise durch eine Pumpe mit variabel einstellbarer Drehzahl realisiert werden.
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Eine weitere Erhöhung der Flexibilität kann erreicht werden, wenn bei einer Ausführungsform mit mehreren Sprühscheiben, wie zum Beispiel der in der 2 dargestellten, die Sprühscheiben 5' individuell und/oder gruppenweise ansteuerbar, das heißt mit Spülflüssigkeit versorgbar sind.
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Eine erste Ausführungsvariante einer erfindungsgemäßen Sprühscheibe 5 ist in der 3 dargestellt. Dabei ist eine Sprühscheibe 5-1 drehfest an einer drehbaren Achse 30 befestigt. Die Drehachse ist an ihrem der Sprühscheibe 5-1 abgewandten Ende drehbar in einer Lagereinheit 31 gelagert. Auf der dem Spülbehälter 2 abgewandten Seite der Bodenwand 4a ist eine Sprühkammer 32 angeordnet, welche zu dem Spülbehälter 2 hin durch die Sprühscheibe 5-1 abgedeckt wird. In die Sprühkammer 32 kann über eine Zuleitung 33 Sprühflüssigkeit druckbeaufschlagt eingeleitet werden. Zur Druckbeaufschlagung kann dabei zum Beispiel eine nicht dargestellte Pumpe, beispielsweise in Ausgestaltung einer Umwälzpumpe, eingesetzt werden. Die Druckbeaufschlagung führt dazu, dass die Spülflüssigkeit durch Durchtrittsöffnungen 6-1 in der Sprühscheibe durchtritt und auf diese Weise in den Spülbehälter gesprüht wird. Die Durchtrittsöffnungen 6-1 sind dabei derart ausgestaltet und/oder angeordnet, dass der Durchtritt der Spülflüssigkeit eine Drehbewegung der Sprühscheibe 5-1 bewirkt. Zum Ab- oder Weitertransport der Spülflüssigkeit aus der Sprühkammer 32 ist eine Ableitung 34 vorgesehen, welche die Sprühkammer 32 beispielsweise flüssigkeitsleitend mit einer weiteren Pumpe, zum Beispiel in Ausgestaltung einer Entleerungspumpe oder Laugenpumpe, oder auch mit einer weiteren Sprühkammer verbindet.
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Eine alternative Ausführungsvariante einer Sprühscheibe 5 ist in der 4 dargestellt. Diese Ausführungsvariante unterscheidet sich von der in der 3 dargestellten Variante dadurch, dass zur Erzeugung der Drehbewegung der Sprühscheibe 5-2 eine Antriebseinrichtung 40 in Ausgestaltung eines Motors 41-2 vorgesehen ist. Der Motor 41-2 ist dabei beispielhaft als Motor mit magnetgelagertem Rotor 42-2 ausgestaltet. Der Rotor 42-2 ist drehfest mit der Achse 30 verbunden, so dass eine Drehbewegung des Rotors 42-2 zu einer Drehbewegung der Achse 30 und damit auch zu einer Drehbewegung der drehfest an der Achse 30 befestigten Sprühscheibe 5-2 führt. Zur Erzeugung der Drehbewegung des Rotors 42-2 ist eine Stator 43 vorgesehen, welcher in der 4 lediglich schematisch' angedeutet ist.
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In der dargestellten Ausführungsvariante ist der Rotor 42-2 in der Sprühkammer 32 oberhalb des Mündungsbereichs der Zuleitung 33 angeordnet und liegt somit in Flussrichtung der Spülflüssigkeit zwischen der Zuleitung 33 und der Sprühscheibe 5-2. Um einen Durchtritt von Spülflüssigkeit durch die Durchtrittsöffnungen 6-2 der Sprühscheibe 5-2 zu ermöglichen, muss der Rotor 42-2 in diesem Fall Rotor-Durchtrittsöffnungen 44 aufweisen. Die einzelnen Rotor-Durchtrittsöffnungen können dabei unterschiedlich ausgestaltet sein und auf diese Weise zur gezielten Beeinflussung der Sprühcharakteristik genutzt werden. Beispielhaft sind in der 4 eine erste Rotor-Durchtrittsöffnung 44a in Ausgestaltung einer einfachen Rundbohrung und eine zweite Rotor-Durchtrittsöffnung 44b in Ausgestaltung eines Langlochs dargestellt.
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Eine weitere Ausführungsvariante einer Sprühscheibe 5 ist in der 5 dargestellt, dabei dient die Sprühscheibe 5-3 unmittelbar als magnetgelagerter Rotor 42-3 des Motors 41-3.
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Neben der dargestellten Ausgestaltung der Antriebseinrichtung als Motor mit magnetgelagertem Rotor sind selbstverständlich auch alternative Ausgestaltungen, wie zum Beispiel als Elektromotor, denkbar. Die Antriebseinrichtung kann vorteilhaft auch zum Antrieb weiterer Aktoren, wie zum Beispiel einer Umwälzpumpe und/oder einer Laugenpumpe, in der Geschirrspülmaschine eingesetzt werden. Im Fall eines Elektromotors können diese weiteren Aktoren unmittelbar an den Motor angeschlossen werden. Im Fall eines Motors mit magnetgelagertem Rotors könnte beispielsweise eine Drehachse des Rotors verlängert werden, um daran die weiteren Aktoren anzukoppeln.
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Die Erfindung wurde beispielhaft anhand von Sprühscheiben erläutert, welche in dem Bodenbereich des Spülbehälters angeordnet sind. Selbstverständlich können eine oder mehrere erfindungsgemäße Sprühscheiben auch in dem Deckenbereich des Spülbehälters und/oder an der Rückwand und/oder an einer Seitenwand des Spülbehälters angeordnet sein.
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In den 3 bis 5 ist die Sprühscheibe 5-1 beziehungsweise 5-2 beziehungsweise 5-3 jeweils als Vollkörper ausgebildet, welcher lediglich Durchtrittsöffnungen 6-1, 6-2 zum Durchtritt der Spülflüssigkeit aufweist. Alternativ dazu kann eine erfindungsgemäße Sprühscheibe aber auch als Hohlkörper ausgestaltet sein, welcher zwischen einer dem Spülbehälter 2 zugewandten Scheibenvorderwand und einer dem Spülbehälter 2 abgewandten Scheibenrückwand eine Kammer bildet, in welche Spülflüssigkeit druckbeaufschlagt eingeleitet werden kann. Es handelt sich dabei um eine Ausführungsform, wie sie vom Grundaufbau her von herkömmlichen Sprüharmen bekannt ist und welche deshalb nicht näher erläutert wird.
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Bei den in den 3 bis 5 dargestellten Ausführungsformen ist die Sprühscheibe jeweils in die Bodenwand 4a des Spülbehälters integriert. Die Bodenwand 4a weist dazu eine Aussparung auf, in welcher die Sprühscheibe 5-1, 5-2, 5-3 vollständig oder zumindest teilweise angeordnet ist. Ist die Sprühscheibe als Hohlkörper ausgebildet, kann sie alternativ zu den dargestellten Ausführungsformen auch innerhalb des Spülbehälters 2 angeordnet sein. Dabei kann die Sprühscheibe inklusive Lagerung, Drehachse und Flüssigkeitszuführung an der entsprechenden Wand des Spülbehälters befestigt werden, so dass kein Durchbruch in der Spülbehälterwand erforderlich ist. Ist ein entsprechender Durchbruch vorgesehen, können alternativ zumindest Teile der Lagerung, der Drehachse und/oder der Zuführung außerhalb des Spülbehälters oder in dem Bereich des Durchbruchs angeordnet sein. In diesem Fall ist es auch denkbar, dass die Sprühscheibe an einer weiteren Komponente der Geschirrspülmaschine, wie zum Beispiel einem Speicherbehälter zur Zwischenspeicherung von Spülflotte - häufig als Flottenspeicher bezeichnet - befestigt ist.
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Im Fall einer Ausgestaltung der Sprühscheibe als Hohlkörper kann es vorteilhaft sein, auch in dem Bereich der Stirnseite der Sprühscheibe Durchtrittsöffnungen vorzusehen. Durch diese Öffnungen kann dann Spülflüssigkeit zumindest annähernd parallel zu der Bodenwand oder der Deckenwand des Spülbehälters versprüht werden. Auf diese Weise lassen sich auch Bereiche innerhalb des Spülbehälters erreichen, welche mit herkömmlichen Sprüheinrichtungen nicht oder zumindest nur sehr eingeschränkt zugänglich sind. Auf diese Weise können zum Beispiel Schmutzreste aus schwer zugänglichen Bereichen des Spülbehälters zuverlässig ausgespült werden, was zusätzliche manuelle Reinigungsmaßnahmen erspart. Vorteilhaft ist es dabei vor allem, dass keine zusätzlichen Sprüheinrichtungen, wie zum Beispiel separate Düsen, erforderlich sind, sondern die Sprüheinrichtung genutzt werden kann, welche auch zum Beaufschlagen des Spülguts mit Spülflüssigkeit dient.
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Ist die Sprühscheibe als Hohlkörper ausgestaltet, können ein oder mehrere Sprühscheiben auch ein einem Spülgutträger, insbesondere an einem Oberkorb oder einer Besteckschublade befestigt sein. Insbesondere in diesem Fall kann ein durch eine stirnseitige Durchtrittsöffnung im Wesentlichen horizontal austretender Strahl zum Beispiel zum verbesserten Ausspülen einer an der Tür angeordneten Zugabeeinrichtung für Reinigungsmittel eingesetzt werden. Auch in diesem Fall sind keine zusätzlichen Sprüheinrichtungen, zum Beispiel in Ausgestaltung einer oder mehrerer separater Düsen, erforderlich.
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Im Falle einer stirnseitigen Durchtrittsöffnung ist es auch denkbar, die Sprühscheibe derart einzurichten und auszugestalten, dass nur in einem vorgegebenen Winkelbereich einer Umdrehung ein horizontaler Sprühstrahl abgegeben wird. So kann der horizontale Sprühstrahl auf den Winkelbereich beschränkt werden, in welchem sich die angestrebten vorteilhaften Wirkungen ergeben. Im Falle des Ausspülens der Zugabeeinrichtung wäre das der Bereich der Tür.
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Ist eine Sprühscheibe mit einer oder mehreren stirnseitigen Durchtrittsöffnungen ausgestattet ist es auch denkbar, mindestens zwei Zuleitungen zum Zuführen von Spülflüssigkeit vorzusehen, wobei die Zuleitungen und/oder die Sprühscheibe derart ausgestaltet und angeordnet sind, dass eine Zuführung von Spülflüssigkeit über eine erste Zuleitung dazu führt, dass ausschließlich aus der oder den stirnseitigen Durchtrittsöffnungen ein Sprühstrahl austritt. Selbstverständlich kann eine derartige individuelle Beaufschlagung einzelner Durchtrittsöffnungen oder auch einer Gruppe von Durchtrittsöffnungen mit Hilfe mehrerer separater Zuleitungen zu einer Sprühscheibe nicht nur für stirnseitige Durchtrittsöffnungen vorgesehen sein, sondern ist grundsätzlich für jede beliebige Sprühöffnung, auch unabhängig von der Bauform der Sprühscheibe, anwendbar.
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Mit Hilfe einer erfindungsgemäßen Sprühscheibe kann nicht nur Spülflüssigkeit in den Innenraum des Spülbehälters gesprüht werden. Denkbar ist es auch, dass flüssiges Reinigungsmittel aus einem Speicherbehälter, zum Beispiel eines Dosiersystems, mit Hilfe der Sprühscheibe unverdünnt und gezielt in den Spülbehälter eingesprüht wird. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn eine Sprühscheibe in einem Teilbereich des Spülbehälters angeordnet ist, in welchem eine besonders intensive Reinigung erzielt werden soll. Alternativ oder zusätzlich ist es auch denkbar, während eines Trocknungsvorgangs mit Hilfe einer Sprühscheibe einen Luftstrom in den Innenraum des Spülbehälters einzuleiten und auf diese Weise den Trocknungsvorgang zu unterstützen.
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Sind mehrere Sprühscheiben vorgesehen, auf einer oder auch auf mehreren Ebenen, so ist es besonders vorteilhaft, wenn diese individuell und/oder gruppenweise steuerbar sind. Dies lässt sich zum Beispiel mit Hilfe von Wasserweichen oder Ventilen oder separaten Zuführungsleitungen in Ausgestaltung von Kanälen oder Schläuchen oder auch durch eine beliebige Kombination derartiger Komponenten realisieren. Auf diese Weise kann die Flexibilität hinsichtlich der Beaufschlagung des Spülguts mit Spülflüssigkeit nochmals deutlich erhöht werden. So können zum Beispiel auf einfache Weise Intensivspülzonen geschaffen werden, in welchen eine besonders intensive Beaufschlagung des Spülguts mit Spülflüssigkeit erfolgt.
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Sowohl Antriebseinrichtungen als auch Ventile, welche im Zusammenhang mit dem Einsatz erfindungsgemäßer Sprühscheiben benötigt werden, können mit Spannungen betrieben werden, welche unterhalb der Netzspannung von 230 V liegen, so dass die erforderliche Leitungsführung vereinfacht wird.
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Verwendete Bezugszeichen
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- 1
- Geschirrspülmaschine; Haushaltsgeschirrspülmaschine
- 1'
- Geschirrspülmaschine; Haushaltsgeschirrspülmaschine
- 2
- Spülbehälter
- 3
- Tür
- 4a
- Bodenwand
- 4b
- Rückwand
- 4c
- Seitenwand
- 5
- Sprüheinrichtung; Sprühscheibe
- 5'
- Sprüheinrichtung; Sprühscheibe
- 5-1
- Sprüheinrichtung; Sprühscheibe
- 5-2
- Sprüheinrichtung; Sprühscheibe
- 5-3
- Sprüheinrichtung; Sprühscheibe
- 6
- Durchtrittsöffnung
- 6'
- Durchtrittsöffnung
- 6-1
- Durchtrittsöffnung
- 6-2
- Durchtrittsöffnung
- 30
- Achse
- 31
- Lagereinheit
- 32
- Sprühkammer
- 33
- Zuleitung
- 34
- Ableitung
- 40
- Antriebseinrichtung
- 41-2
- Motor
- 41-3
- Motor
- 42-2
- Rotor
- 42-3
- Rotor
- 43
- Stator
- 44
- Rotor-Durchtrittsöffnung
- 44a
- Rotor-Durchtrittsöffnung
- 44b
- Rotor-Durchtrittsöffnung