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Die
Erfindung betrifft einen Schaltmechanismus für ein Schaltgerät,
insbesondere für einen Niederspannungs-Leistungsschalter.
Der Schaltmechanismus weist mindestens ein in einem Schaltwellensegment
drehbar gelagertes, in einem Fehlerfall über den Schaltmechanismus
automatisch ausschaltbares Kontaktglied sowie einen Schalthebel
zum manuellen Ein- und Ausschalten des Kontaktglieds auf. Der Schalthebel
weist einen um einen ortsfesten Lagerpunkt kippbaren Schaltbügel
auf. Der Schaltmechanismus umfasst zudem einen um eine ortsfeste Spannhebelachse
drehbar gelagerten Spannhebel, welcher ein mit einer Klinke zusammenwirkendes
gegenüberliegendes Ende zum Ver- und Entklinken des Spannhebels
aufweist, sowie ein Kniehebelgelenk, bestehend aus einer Koppellasche,
einem Schwenkhebel und einer diese verbindenden Kniehebelgelenkachse.
Es sind anderseits die Koppellasche mit dem Kontaktglied und der
Schwenkhebel mit dem Spannhebel verbunden. Ferner umfasst der Schaltmechanismus
ein zwischen der Kniehebelgelenkachse und dem Schalthebel eingebrachtes
Federelement. Der Schalthebel kann dabei zumindest eine Einschaltstellung,
in der das Federelement das Kniehebelgelenk in eine Streckstellung
bringt, eine manuelle Ausschaltstellung oder automatisch entklinkte Ausgelöststellung,
in der das Federelement das Kniehebelgelenk in eine Ausknickstellung
bringt, oder eine im Falle eines verschweißten Kontaktglieds zwischen
der Einschaltstellung und der Ausgelöststellung liegende
Zwischenschaltstellung einnehmen.
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Die
Ausgelöststellung wird unter Fachleuten auch als TRIP-Stellung
bezeichnet. Mit „automatisch” ist hier gemeint,
dass sich die Schaltkontakte im Fehlerfall, insbesondere bei einem
Kurzschluss oder Überstrom, automatisch unter Einwirkung
eines Auslösers öffnen.
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Weiterhin
betrifft die Erfindung ein Schaltgerät mit einem in einem
Isolierstoffgehäuse aufgenommenen, doppelt oder einfach
unterbrechenden Drehkontaktsystem, welches zwei Festkontakte zum
Anschließen an jeweils eine Strombahn sowie ein in einem
Schaltwellensegment drehbar gelagertes, mit zumindest einem der
Festkontakte zusammenwirkendes Kontaktglied aufweist. Das Kontaktglied
ist in einem Fehlerfall über einen derartigen Schaltmechanismus
automatisch ausschaltbar.
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Die
Erfindung bezieht sich insbesondere auf Schaltgeräte im
Niederspannungsbereich. Mit „Niederspannung” sind
typischerweise Spannungen von bis ca. 1000 Volt gemeint. Unter entsprechender
konstruktiver Auslegung der Schalttrennstrecken können derartige
Schaltgeräte auch für Schaltspannungen über
1000 V ausgelegt sein, wie z. B. bis 6,3 kV. Weiterhin sind derartige
Schaltgeräte insbesondere zur Unterbrechung von Strombahnen
in einem Überstromfall oder in einem Kurzschlussfall ausgebildet. Sie
können einpolig oder mehrpolig, insbesondere dreipolig,
ausgeführt sein.
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Aus
dem europäischen Patent
EP 1 455 374 B1 ist ein Niederspannungs-Trennschalter
bekannt, der mindestens einen Laufkontakt, der mit einem entsprechenden
Festkontakt verbunden bzw. von diesem getrennt werden kann, sowie
eine Zwangsöffnungseinrichtung aufweist. Letztere weist
ein bewegliches Element, das mit dem Laufkontakt assoziiert ist,
einen ersten Antriebsstrang, der wirkmäßig mit dem
Laufkontakt und mit einer Stelleinrichtung verbunden ist, sowie
einen zweiten An triebsstrang auf, der mit dem beweglichen Element
und dem ersten Antriebsstrang verbunden ist. Es ist ein erster Hebel mit
dem ersten Antriebsstrang assoziiert und ein zweiter Hebel mit dem
zweiten Antriebsstrang assoziiert. Die ersten und zweiten Hebel
Wechselwirken während der Öffnungsbetätigung
miteinander. Beide Hebel sind mit Blockiereinrichtungen für
den Fall versehen, dass die Kontakte miteinander verschweißen.
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Davon
ausgehend ist es eine Aufgabe der Erfindung, einen Schaltmechanismus
anzugeben, welcher einen einfacheren Aufbau aufweist und welcher
weniger Baulemente benötigt.
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Es
ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, ein geeignetes Schaltgerät
mit einem derartigen Schaltmechanismus anzugeben.
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Die
Aufgabe der Erfindung wird mit einem Schaltmechanismus mit den Merkmalen
des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen des Schaltmechanismus
sind in den abhängigen Ansprüchen 2 bis 6 genannt.
Im Anspruch 7 ist ein Schaltgerät mit einem derartigen
Schaltmechanismus angegeben. In den abhängigen Ansprüchen
8 und 9 sind vorteilhafte Ausführungsformen des Schaltgerätes genannt.
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Erfindungsgemäß weist
der Schaltbügel des Schalthebels zumindest ein Sperrelement
auf, welches derart mit der Koppellasche zusammenwirkt, dass der
Schalthebel im Falle eines verschweißten Kontaktglieds
bei einer Öffnungsbetätigung in der Zwischenschaltstellung
verbleibt. Mit verschweißtem Kontaktglied ist gemeint,
dass das Schaltstück eines beweglichen Schaltkontakts mit
dem Schaltstück eines zusammenwirkenden Festkontakts verschweißt bzw.
verklebt ist.
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Kernidee
der Erfindung ist, dass sich das Schaltwellensegment bei automatischer
Auslösung des Schaltmechanismus und bei zugleich verschweißtem
oder verklebtem Kontaktglied nur um einen im Vergleich zu einem
ordnungsgemäßen Kontaktglied kleineren Drehwinkel
verdrehen kann, wie z. B. nur um 5° anstelle von 7,5°.
Dadurch „zieht” das Federelement das Kniehebelgelenk
in Stecklage, wobei dann die Koppellasche bzw. der untere Kniehebel
in eine Position gezogen wird, in welcher diese den Schaltbügel
des Schalthebels blockieren kann. Der Schalthebel verbleibt dann
in einer Schaltstellung zwischen der Einschaltstellung und der Ausgelöststellung
(TRIP-Stellung). Für einen Benutzer ist ein fehlerhaftes
Verhalten des Schaltgerätes sofort optisch erkennbar.
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Der
besondere Vorteil des erfindungsgemäßen Schaltmechanismus
liegt im erheblich einfacheren Aufbau und in der verringerten Anzahl
von Bauelementen. Im Vergleich zum eingangs genannten Stand der
Technik sind hier kein zusätzlicher erster und zweiter
Hebel erforderlich.
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Nach
einer Ausführungsform weist die Koppellasche bzw. der untere
Kniehebel ein im Bereich der Kniehebelgelenkachse angeordnetes Hakenstück
auf. Dieses Hakenstück ist im Falle eines verschweißten
Kontaktglieds dem Sperrelement des Schaltbügels sozusagen „im
Wege”. Das Hakenstück ist vorzugsweise vorteilhaft „nur” ein
kleiner, seitlicher Vorsprung an der Koppellasche.
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Besonders
vorteilhaft ist es, wenn die Koppellasche mit dem Hakenstück
ein Stanzteil ist. Die Herstellung der Koppellaschen ist daher besonders einfach.
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Einer
weiteren Ausführungsform zufolge ist der Schaltbügel
ein Stanz-/Biegeteil und das zumindest eine Sperrelement ein umstanztes,
umgebogenes Stanzbiegestück. Dadurch ist auf denkbar einfache
Weise eine einfache Integration des Sperrelementes in den Schaltbügel
möglich. Im Besonderen ist das Stanzbiegestück
an einem tangentialen Ende des Schaltbügels ausgebildet.
Mit „tangential” sind hier Richtungen um eine
ortsfeste Kippachse des Schaltbügels bzw. des Schalthebels
bezeichnet.
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Vorteilhaft
ist es auch, wenn das zumindest eine Sperrelement des Schaltbügels
und das Hakenstück der Koppellasche derart in mechanischer
Hinsicht belastungstechnisch ausgelegt sind, dass zumindest ein
Versuch zum Aufbrechen des verschweißten Kontaktglieds über
eine manuelle Betätigung des Schalthebels in Richtung Ausschaltstellung möglich
ist. Dadurch ist vorteilhaft eine Notabschaltung z. B. eines an
dem Schaltgerät angeschlossenen Verbrauchers möglich.
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Die
Aufgabe der Erfindung wird weiterhin durch ein Schaltgerät
mit einem in einem Isolierstoffgehäuse aufgenommenen, doppelt
oder einfach unterbrechenden Drehkontaktsystem gelöst.
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Bei
einem doppelt unterbrechenden Drehkontaktsystem ist typischerweise
ein Kontakthebel mit zwei Kontaktarmen im Schaltwellensegment als Kontaktglied
gelagert. Jeder Kontaktarm weist an seinem außenliegenden
Ende einen beweglichen Schaltkontakt auf, der mit jeweils einem
zugeordneten, gegenüberliegenden Festkontakt zusammenwirkt.
Die beiden Festkontakte sind fest mit Strombahnen verbunden, die
aus dem Isolierstoffgehäuse nach außen geführt
sind und dort einen elektrischen Anschluss zum externen Anschließen
des Schaltgerätes aufweisen.
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Im
Falle eines einfach unterbrechenden Drehkontaktsystems weist der
Kontakthebel nur einen Kontaktarm mit einem beweglichen Schaltkontakt
als Kontaktglied auf. Der zugehörige Festkontakt ist wiederum
mit einer aus dem Isolierstoffgehäuse herausgeführten
Strombahn verbunden. Anstelle des zweiten Kontaktarms ist ein im
Bereich des Schaltwellensegmentes angeordneter Stromseilanschluss vorhanden.
Zwischen diesem und einer zweiten Strombahn ist dann ein Stromseil
angebracht.
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Erfindungsgemäß ist
das Kontaktglied des einfach oder doppelt unterbrechenden Drehkontaktsystems
in einem Fehlerfall über einen derartigen Schaltmechanismus
automatisch ausschaltbar.
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Das
Schaltgerät kann mehrpolig, insbesondere dreipolig, ausgeführt
sein. Es kann je Pol zwei oder mehrere parallelgeschaltete, drehbare
Kontakthebel mit jeweils einem oder zwei Kontaktarmen als Kontaktglied
aufweisen.
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Die
Erfindung sowie vorteilhafte Ausführungen der Erfindung
werden im Weiteren anhand der nachfolgenden Figuren näher
beschrieben. Es zeigen
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1 eine
Seitenansicht einer ersten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Schaltmechanismus in einer Einschaltstellung,
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2 den
Schaltmechanismus gemäß 1 in einer
manuellen Ausschaltstellung,
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3 den
Schaltmechanismus gemäß 1 nach automatischer
Entklinkung im Falle eines verschweißten Kontaktglieds,
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4 im
Vergleich dazu den Schaltmechanismus gemäß 1 im
Falle eines ordnungsgemäßen Kontaktglieds bei
Erreichen der gleichen Schaltstellung,
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5 eine
Seitenansicht einer zweiten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Schaltmechanismus in einer Einschaltstellung,
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6 den
Schaltmechanismus gemäß 5 in einer
gespannten, ordnungsgemäßen Ausgelöststellung
mit geschlossenem Kontaktglied,
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7 den
Schaltmechanismus gemäß 6 in einer
entspannten, ordnungsgemäßen Ausgelöststellung
mit geöffnetem Kontaktglied,
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8 den
Schaltmechanismus gemäß 5 in einer
Zwischenschaltposition im Falle eines verschweißten Kontaktglieds
und
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9 eine
perspektivische Ansicht des Schaltmechanismus gemäß 5.
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1 zeigt
eine Seitenansicht einer ersten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Schaltmechanismus 1 in einer Einschaltstellung S1.
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1 zeigt
einen beispielhaften Schaltmechanismus 1 für ein
Schaltgerät 2. Der gezeigte Schaltmechanismus 1 ist
insbesondere für einen Niederspannungs-Leistungsschalter 2 vorgesehen
und weist ein in einem Schaltwellensegment 6 gelagertes,
automatisch ausschaltbares Kontaktglied 3 auf. Mit dem
Bezugszeichen 7 ist eine Schaltachse des Schaltwellensegmentes 6 bezeichnet.
Das Kontaktglied 3 weist beispielhaft einen einarmigen
Kontakthebel 34 mit einem beweglichen Schaltkontakt 35 auf,
wobei letzterer mit einem Festkontakt 4 zum Anschließen
an eine Strombahn 42 zusammenwirkt. Das am anderen Ende
der Strombahn 42 liegende Ende ist typischerweise als elektrischer
Anschluss, wie z. B. als Klemme, ausgebildet. Weiterhin ist am Kontakthebel 34 im
Bereich des Schaltwellensegmentes 6 ein Stromseilanschluss
angeordnet. Mit dem Bezugszeichen 44 ist ein Stromseil
bezeichnet, welches den Stromseil anschluss mit einer weiteren Strombahn 43 elektrisch
verbindet.
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Der
gezeigte Schaltmechanismus 1, der Festkontakt 4,
die beiden Schaltbahnen 42, 43 sowie das Stromseil 44 sind
Teile des gezeigten, beispielhaft einfach unterbrechenden Schaltgerätes 2.
Es kann, wie zuvor beschrieben, auch doppelt unterbrechend ausgeführt
sein. Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist ein
Isolierstoffgehäuse des Schaltgerätes 2 selbst
nicht dargestellt. Zugleich kann ein solches Schaltgerät 2 mehrpolig,
insbesondere dreipolig, ausgeführt sein und je Pol auch
zwei oder mehrere parallelgeschaltete, drehbare Kontakthebel 34 mit
jeweils einem oder zwei Kontaktarmen aufweisen.
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Der
gezeigte erfindungsgemäße Schaltmechanismus 1 weist
einen Schalthebel 10 zum manuellen Ein- und Ausschalten
des Kontaktglieds 3 auf. Der Schalthebel 10 bzw.
dessen Schaltbügel 12 ist um einen ortsfesten
Lagerpunkt 14 um eine Kippachse 14 kippbar ausgeführt.
Mit „ortsfest” ist hier gehäusefest bzw.
fest in Bezug auf zwei parallel zueiander angeordnete Seitenbleche 9 des
Schaltmechanismus 1 gemeint, wobei in der vorliegenden
Seitenansicht nur eine der Seitenbleche 9 zu sehen ist.
Der Schaltbügel 12 ist als Blechbiege-/Stanzteil
aufgeführt. Am oberen Ende des Schaltbügels 12 ist
eine Handhabe 11 aus einem Isolierstoff zur manuellen Betätigung
des Schalthebels 10 angebracht.
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Mit
S1 ist eine gezeigte Einschaltstellung bezeichnet, bei denen die
Schaltkontakte 4, 35 des Schaltgerätes 2 geschlossen
sind. Mit ST ist eine Ausgelöststellung bzw. eine sogenannte
TRIP-Stellung bezeichnet. Dies Schaltstellung ST wird typischerweise
eingenommen, wenn der Schaltmechanismus 1 bzw. das Schaltschloss
in der Einschaltstellung S1 extern über einen Auslöser
ausgelöst wird, indem eine Verrastung 60 in Form eines
Hebels betätigt wird. Mit S0 ist schließlich eine
manuelle Ausschaltstellung bezeichnet, in der die Schaltkontakte 4, 35 geöffnet
sind.
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Weiterhin
umfasst der Schaltmechanismus 1 einen um eine ortsfeste
Spannhebelachse 41 drehbar gelagerten Spannhebel 40,
welcher ein mit einer Klinke 50 zusammenwirkendes gegenüberliegendes Ende
zum Ver- und Entklinken des Spannhebels 40 aufweist. Mit
dem Bezugszeichen V sind eine entsprechende Verklinkungsfläche
des Spannhebels 40 und mit E eine entsprechende Klinkenkontur
der Klinke 50 bezeichnet. Die Klinke 50 wird dabei
im Auslösungsfall über eine Rastnase 62 der
Verrastung 60 entklink. Dadurch wird der vorgespannte Spannhebel 40 freigegeben.
Mit dem Bezugszeichen 61 sind eine ortsfeste Verrastungsachse
der Verrastung 60 und mit 51 eine ensprechende
ortsfeste Klinkenachse bezeichnet.
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Außerdem
weist der Schaltmechanismus 1 ein Kniehebelgelenk 30 auf.
Es besteht aus einer leicht S-förmig und flächig
ausgeformten Koppellasche 20 oder auch unterem Kniehebel,
einem Schwenkhebel 31 bzw. oberem Kniehebel und einer diese
verbindenden Kniehebelgelenkachse 32. Dabei ist die Koppellasche 20 anderseits über
einen Drehbolzen 8 mit dem Kontaktglied 3 und
der Schwenkhebel 31 anderseits über eine Verbindungsachse 33 mit
dem Spannhebel 40 gelenkig verbunden. Zusätzlich
ist zwischen der nicht ortsfesten Kniehebelgelenkachse 32 und
dem Schalthebel 10 ein Federelement 25 in Form
einer Zylinderfeder eingebracht. Das Federelement 25 kann
auch als Schlossfeder bezeichnet werden. Insbesondere sind die beiden
bügelförmigen Federenden zwischen einem axial
verlaufenden Federbolzen 17 des Schaltbügels 12 und
der gleichfalls axial verlaufenden Kniehebelgelenkachse 32 eingehängt.
In der gezeigten Einschaltstellung S1 hat das Federelement 25 das Kniehebelgelenk 30 bereits
in eine vorgespannte Streckstellung gebracht.
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Gemäß der
Erfindung weist die Koppellasche 20 ein im Bereich der
Kniehebelgelenkachse 32 angeordnetes Hakenstück 21 oder
Blockierstück auf. Bei der gezeigten ersten Ausführungsform
liegt das Hakenstück 21 an einem dem Drehbolzen 8 gegenüberliegenden
Laschenende. Die Koppellasche 20 ist samt Hakenstück 21 bereits
als Stanzteil ausgebildet. Das Hakenstück 21 ist
dazu vorgesehen, mit einem Sperrelement 15 des Schaltbügels 12 derart
zusammenzuwirken, dass im Auslösungsfall und bei verschweißten
Schaltkontakten 4, 35 der von der Einschaltstellung
S1 in Richtung Ausgelöststellung ST schwenkende Schalthebel 10 in
einer dazwischenliegenden Zwischenschaltstellung SV festgehalten wird.
Das im Beispiel der 1 gezeigte Sperrelement 15 ist
ein umstanztes, umgebogenes Stanzbiegestück und an einem
tangentialen Ende des Schaltbügels 12 ausgebildet.
Zudem ist das Stanzbiegestück 15 derart umgebogen,
dass es im Wesentlich parallel zur Kippachse 14 ausgerichtet
ist.
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In
der vorliegenden Einschaltstellung S1 des Schaltmechanismus 1 wirken
das Hakenstück 21 und das Sperrelement 15 nicht
zusammen.
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2 zeigt
den Schaltmechanismus 1 gemäß 1 in
einer manuellen Ausschaltstellung S0. In dieser Schaltstellung S0
bringt das Federelement 25 das Kniehebelgelenk 30 in
eine entspannte Ausknickstellung. Die beiden Schaltkontakte 4, 35 werden
geöffnet. Auch in dieser Schaltstellung S0 mit ordnungsgemäß,
das heißt mit nicht verschweißtem Kontaktglied 3,
wirkt das Hakenstück 21 nicht mit dem Sperrelement 15 zusammen.
Vielmehr bewegt sich das Hakenstück 21 durch das
schlagartige Umschnappen des Schaltmechanismus 1 zuvor
an dem Sperrelement 15 vorbei.
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3 zeigt
den Schaltmechanismus 1 gemäß 1 nach
automatischer Entklinkung im Falle eines verschweißten
Kontaktglieds 3. In diesem Fall wirkt das Sperrelement 15 derart
mit der Koppellasche 20 bzw. mit dem Hakenstück 21 der
Koppellasche 20 zusammen, dass gemäß der
Erfindung der Schalthebel 10 bei einer Öffnungsbetätigung
nun in der Zwischenschaltstellung SV verbleibt. Grund hierfür
ist, dass sich das Schaltwellensegment 6 im Vergleich zu
einer ordnungsgemäßen Öffnungsbetätigung
nur um einen kleineren Drehwinkel verdrehen kann, und dadurch das
Federelement 25 das Kniehebelgelenk 30 in die
Strecklage zieht. Als Folge davon wird die Koppellasche 20 in
die gezeigte Position gezogen, in welcher dann diese den Schaltbügel 12 blockieren
kann. Das Hakenstück 21 und das Sperrelement 15 sind
jetzt im Eingriff.
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Sind
das Sperrelement 15 des Schaltbügels 12 und
das Hakenstück 21 der Koppellasche 20 mechanisch
besonders stabil ausgelegt, so kann benutzerseitig zumindest ein
Versuch zum Aufbrechen des verschweißten Kontaktglieds 3 unternommen
werden. Hierzu muss dann der Schalthebel 10 manuell von
der Zwischenschaltstellung SV in Richtung Ausschaltstellung S0 gedrückt
werden, um die verschweißten Schaltkontakte 4, 35 zu öffnen.
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4 zeigt
im Vergleich dazu den Schaltmechanismus 1 gemäß 1 im
Falle eines ordnungsgemäßen Kontaktglieds 3 bei
Erreichen der gleichen Schaltstellung. Es ist erkennbar, dass das
Kniehebelgelenk 30 weniger in Strecklage gezogen ist und
folglich auch die Koppellasche 20 weniger „hochgezogen” ist.
Das Hakenstück 21 wirkt daher gerade nicht mit
dem Sperrelement 15 des Schaltbügels 12 zusammen,
und der Schaltbügel 12 kann nun ungehindert weiter
in die Ausgelöststellung ST schwenken.
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5 zeigt
eine Seitenansicht einer zweiten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Schaltmechanismus 1 in einer Einschaltstellung S1. Im Vergleich
zur vorherigen Ausführungsform gemäß den Figuren 1 bis 4 sind
das Sperrelement 15 und das Hakenstück 21 in
Bezug auf die Kippachse 14 am anderen tangentialen Ende
angeordnet. Das Sperrelement 15 weist dabei beispielhaft
eine Sichelform auf. Das Sperrelement 15 und das Hakenstück 21 sind
nicht miteinander im Eingriff.
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6 zeigt
den Schaltmechanismus 1 gemäß 5 in
einer ordnungsgemäßen Ausgelöststellung
ST im gespannten Zustand, das heißt mit verklinktem Spannhebel.
Der Spannhebel ist in dieser Darstellung aus Gründen der Übersichtlichkeit selbst
nicht gezeigt. Im gespannten Zustand ist eine automatische, externe
Auslösung des Schaltmechanismus 1 zum Öffnen
der Schaltkontakte 4, 35 möglich. Wie
in der Figur 6 sind auch hier das Sperrelement 15 und
das Hakenstück 21 nicht miteinander im Eingriff.
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7 zeigt
den Schaltmechanismus 1 gemäß 6 in
einer ordnungsgemäßen Ausgelöststellung
ST im entspannten Zustand, das heißt mit entklinktem Spannhebel.
Die Schaltkontakte 4, 35 sind nun bedingt durch
die Verdrehung des Schaltwellensegmentes 6 geöffnet.
Zugleich sind das Sperrelement 15 und das Hakenstück 21 maximal voneinander
entfernt.
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8 zeigt
den Schaltmechanismus 1 gemäß 5 in
einer Zwischenschaltstellung SV im Falle eines verschweißten
Kontaktglieds 3 im Auslösungsfall. Bedingt durch
die Strecklage des Kniehebelgelenks 30 ist nun das Hakenstück 21 im
Eingriff mit dem Sperrelement 15. Der Schaltbügel 12 und somit
auch der Schalthebel 10 verbleiben in der gezeigten Zwischenschaltstellung
SV.
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9 zeigt
eine perspektivische Ansicht des Schaltmechanismus 1 gemäß 5.
In dieser Darstellung sind die beiden parallel zueiander angeordneten
und zumindest über die Bolzen 17, 51, 61 fest miteinander
verbundenen Seitenbleche 9 als ortsfeste Bestandteile des
erfindungsgemäßen Schaltgerätes 1 zu
sehen. Der gesamte Schaltmechanismus 1 wird nach Zusammenbau
zur gelenkigen Verbindung mit dem Schaltwellensegment in ein Isolierstoffgehäuse
des Schaltgerätes eingesetzt.
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Der
gezeigte Schaltmechanismus 1 weist einen spiegelsymmetrischen
Aufbau auf, wobei die Normale der Spiegelebene parallel zur Kippachse 14 des
Schaltmechanismus 1 verläuft. Durch den spiegelbildlichen,
und dadurch vorteilhaft mechanisch stabileren Aufbau, ist folglich
auch die doppelte Anzahl von Sperrelementen 15 und Hakenstücken 21 bzw.
Koppellaschen 20 vorhanden.
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Obwohl
die Erfindung im Detail durch die Ausführungsbeispiele
näher illustriert und beschrieben wurde, so ist die Erfindung
nicht durch die offenbarten Beispiele eingeschränkt und
andere Variationen können vom Fachmann hieraus abgeleitet
werden, ohne den Schutzumfang der Erfindung zu verlassen.
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Zusammenfassend
betrifft die Erfindung einen Schaltmechanismus 1 für
ein Schaltgerät 2. Er weist ein in einem Schaltwellensegment 6 drehbar gelagertes,
in einem Fehlerfall über diesen Schaltmechanismus 1 automatisch
ausschaltbares Kontaktglied 3, einen Schalthebel 10 zum
manuellen Ein- und Ausschalten des Kontaktglieds 3, einen
ortsfest drehbar gelagerten, mit einer Klinke 50 zusammenwirkenden
Spannhebel 40 sowie ein Kniehebelgelenk 30 aus
einer Koppellasche 20 zum Verbinden mit dem Kontaktglied 3,
aus einem Schwenkhebel 31 und aus einer Kniehebelgelenkachse 32 auf.
Der Schalthebel 10 kann zumindest eine Einschaltstellung
S1, eine manuelle Aus schaltstellung S0 oder automatisch entklinkte
Ausgelöststellung ST oder eine im Falle eines verschweißten
Kontaktglieds 3 zwischen der Einschaltstellung S1 und der
Ausgelöststellung ST liegende Zwischenschaltstellung SV
einnehmen. Erfindungsgemäß weist der Schaltbügel 12 des
Schalthebels 10 zumindest ein Sperrelement 15 auf,
welches derart mit der Koppellasche 20 zusammenwirkt, dass
der Schalthebel 10 im Falle eines verschweißten
Kontaktglieds 3 bei einer Öffnungsbetätigung
in der Zwischenschaltstellung SV verbleibt.
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- 1
- Schaltmechanismus,
Schaltschloss
- 2
- Schaltgerät
- 3
- Kontaktglied
- 4
- Festkontakt,
Schaltkontakt
- 5
- Schaltstücke
- 6
- Schaltwellensegment,
Schaltwelle
- 7
- Schaltachse,
Drehachse
- 8
- Drehbolzen
- 9
- Grundträger,
Seitenbleche
- 10
- Schalthebel
- 11
- Handhabe
- 12
- Schaltbügel
- 13
- Kippachse
- 14
- Lagerpunkt
- 15
- Sperre,
Sperrhaken
- 17
- Federbolzen
- 20
- Koppellasche
- 21
- Laschenstück,
Laschenendstück
- 30
- Kniehebelgelenk
- 31
- Schwenkhebel
- 32
- Kniehebelgelenkachse
- 33
- Verbindungsachse
- 34
- Kontaktarm
- 35
- beweglicher
Schaltkontakt, Schaltkontakt
- 40
- Spannhebel
- 41
- Spannhebelachse
- 42,
43
- Strombahnen
- 44
- Stromseil
- 50
- Klinke
- 51
- Klinkenachse
- 60
- Verrastung
- 61
- Verrastungsachse
- 62
- Rastnase
- S0
- Ausschaltstellung
- S1
- Einschaltstellung
- ST
- Ausgelöst-Stellung,
Trip-Stellung
- SV
- Zwischenschaltstellung
bei verschweißten Schaltkontakte
- E
- Klinkenkontur
- V
- Verklinkungsfläche
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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