DE102012103648A1 - Verfahren und Rakelvorrichtung zum Aufrakeln einer Harzpaste auf eine Trägerfolie und eine Harzmattenanlage zur Herstellung von Harzmatten - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Rakelvorrichtung zum Aufrakeln einer Harzpaste auf eine Trägerfolie und eine Harzmattenanlage zur Herstellung von Harzmatten. Die Erfindung für das Verfahren weist dabei im Wesentlichen die folgenden Schritte auf: Zuführen von Harzpaste (64) in einen Rakelkasten (60) mittels einer Zuführeinrichtung, wobei die Zuführeinrichtung eine Austragsöffnung (68) aufweist, durch die die Harzpaste (64) aus der Zuführeinrichtung in den Rakelkasten (60) zugeführt wird, und wobei der Rakelkasten (60) ein Rakelmesser (61) aufweist, Bewegen der Trägerfolie (65) auf einer Bodenfläche (66) durch einen zwischen dem Rakelmesser (61) und der Bodenfläche (66) ausgebildeten Rakelspalt (69) und dabei Aufstreichen der Harzpaste auf die Trägerfolie (65) mit dem Rakelmesser (61), wobei die Austragsöffnung (68) in die sich im Rakelkasten (60) befindliche Harzpaste (64) eingetaucht positioniert ist. Die Rakelvorrichtung zeichnet sich dadurch aus, dass die Austragsöffnung (68) so positioniert ist, dass sie im Betrieb der Rakelvorrichtung in die im Rakelkasten (60) befindliche Harzpaste (64) eingetaucht ist. Eine Harzmattenanlage zur Herstellung von Harzmatten, insbesondere SMC, weist im Wesentlichen eine oben beschriebene Rakelvorrichtung auf.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Aufrakeln einer Harzpaste auf eine Trägerfolie nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 und eine Rakelvorrichtung nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 8. Weiter bezieht sich die Erfindung auf eine Harzmattenanlage nach Patentanspruch 15.
- Das erfindungsgemäße Verfahren und die erfindungsgemäße Rakelvorrichtung finden Verwendung insbesondere bei der Herstellung von faserverstärkten Formteilen (Sheet Molding Compound, SMC) im Direktverfahren oder bei der Aufrakelung reaktiver Harzpaste auf ein Trägermaterial.
- Wegen ihrer guten mechanischen Eigenschaften und des günstigen Preises sind nach dem SMC Verfahren hergestellte Formteile die am meisten eingesetzten duroplastischen Faserverbundkunststoffe. Ein Verfahren zur Herstellung von faserverstärkten Formteilen (SMC) im Direktverfahren ist aus der Druckschrift
EP 1 386 721 A1 bekannt, wobei der Herstellungsablauf in einer Harzmattenanlage von der Mischung der - Einzelkomponenten für den Harzansatz bis zum Pressvorgang eines Formteils in kontinuierlicher Arbeitsweise erfolgt.
- Wie in der
1 gezeigt, erfolgt der aus der DruckschriftEP 1 386 721 A1 bekannte Herstellungsablauf in einer Harzmattenanlage1 von der Mischung der Einzelkomponenten für den Harzansatz9 bis zum Pressvorgang eines Formteils in kontinuierlicher Arbeitsweise durch folgende Verfahrensschritte: dem durch intensive Vermischung der genau dosierten Anteilkomponenten hergestellten Harzansatz9 wird zuletzt ein schnellreagierendes Eindickmittel zugemischt, der Harzansatz9 wird in einem Harzansatzaufbringbereich A je nach Vorgabe anteilig auf ein über Umlenkrollen22 geführtes unteres Band2 und ein ebenfalls über Umlenkrollen22 geführtes oberes Band3 mittels Rakel4 und7 zu Harzansatzschichten5 und8 mit entsprechender Dicke aufgerakelt; zumindest auf die untere Harzansatzschicht5 wird Schnittglas6 und/oder Langfasern aufdosiert und nach Zusammenführung der beiden Harzansatzschichten5 und8 in einer Walk- und Tränkstrecke B zwischen Walzen11 unten und Walzen12 oben zu einer endlosen Harzmatte10 geformt; die endlose Harzmatte10 wird dann für einen Reifeprozess durch einen temperierten Eindick-Durchlaufspeicher14 geführt, wobei der Reifeprozess in der Eindickstrecke C von der Durchlaufzeit und der Wärme im gekapselten Eindick-Durchlaufspeicher14 gesteuert wird; schließlich können die mittels einem Schneidwerk17 in Zuschnittmatten18 aufgeteilten Harzmatten10 über ein Zuführband19 der Weiterverarbeitung zugeführt respektive in einer Formpresse20 zu Formteilen21 verpresst werden. - Ein weiteres Verfahren zur Herstellung von faserverstärkten Formteilen (SMC) im Direktverfahren ist aus der Druckschrift
WO 2011/057807 A1 - Aus der Druckschrift
WO 2010/101927 - Ferner sind zum Beispiel aus den Druckschriften
DE 10 2006 025 325 A1 undDE 10 2005 049 090 A1 Rakelfarbkästen zum Einfärben von Walzen einer Druckmaschine bekannt, mit denen Druckfarbe auf eine farbaufnehmende Walze aufgetragen wird. - Die bei der Herstellung von faserverstärkten Formteilen (SMC) im Direktverfahren eingesetzten Rakel, wie die in der
1 als Rakel4 und7 bezeichneten Anordnungen, werden üblicherweise als Rakelkästen ausgeführt, wie er in der2 beispielhaft dargestellt ist, wobei die Harzpaste als dünner Film auf einer bewegten Trägerfolie55 durch das Rakelmesser51 aufgestrichen wird. - Die Befüllung des Rakelkastens mit dem Harzansatz, der üblicher Weise als viskose Paste vorliegt, hiernach auch als Harzpaste bezeichnet, erfolgt in der konventionellen Halbzeugherstellung meist durch eine einfache Schlauchzuführung
53 , die in der Mitte des Rakelkastens50 angebracht wird, so dass frische Harzpaste von oben zugeführt wird. Die Harzpaste sammelt sich im Rakelkasten50 als Harzpaste54 auf der Trägerfolie55 . Das Abziehen der Trägerfolie55 unterhalb des Rakelkastens50 führt dazu, dass die Harzpaste im Rakelkasten50 in eine Rollbewegung57 versetzt wird, wie in der2 durch die kreisförmigen Pfeile angezeigt. Diese im Rakelkasten50 in Rollbewegung57 versetzte Harzpaste54 kann als Harzrolle bezeichnet werden. - Da der Direktprozess zur SMC-Herstellung eine relativ kurze Reifezeit des Halbzeugs erfordert, ist eine beschleunigte bzw. zügige Eindickung bzw. Viskositätsanstieg der Harzpaste notwendig, um die direkte Verarbeitung des Compounds im Pressenwerkzeug darstellen zu können. Diese notwendige, zügige Eindickung hat zur Folge, dass Harzpastenmaterial im Rakelkasten sehr zeitkritisch ist, da es in relativ kurzer Zeit, insbesondere in etwa 10 Minuten aushärtet.
- Der beschleunigte Viskositätsanstieg stellt die Beschickung des Rakelkastens vor neue Herausforderungen, die durch ein statisches, freistehendes Füllrohr in vielen Fällen nicht oder nicht hinreichend bewältigt werden können.
- So wurde erkannt, dass die Rollbewegung der Harzrolle im Rakelkasten dazu führen kann, dass die frisch in den Rakelkasten eingebrachte Harzpaste auf das äußere der Harzrolle zugeführt wird und sich mit der Rollbewegung der Harzrolle auf deren äußerem Umfang bewegt, so dass stets nur die frisch in den Rakelkasten eingebrachte Harzpaste von der Oberfläche der Harzrolle auf der Trägerfolie abgelagert und auf diese abgezogen wird, während in einem mittleren Bereich der Harzrolle das darin befindliche, ältere Harzpastenmaterial verbleibt und sich fortgesetzt eindickt, wie in der
3 als eingedicktes Harzpastenmaterial58 dunkel dargestellt. Im Betrieb der Anlage wächst dieser Bereich58 an eindickendem und bereits eingedicktem Harzpastenmaterial zunehmend, was zu einem ansteigendem Gewicht der eingedickten Rolle und damit zur Verdrängung von weiterhin zugeführtem, frischen Harzpastenmaterial bis hin zur Rückwand52 des Rakelkastens und damit zwangsläufig zur Verstopfung des Rakelspalts59 führt, was einen Abbruch der Produktion bedeutet. Allerdings ist auch bereits eine kleine, aber zu schwere Harzrolle für die Produktion schädlich, das sie durch ihr Eigengewicht zu einem pulsierenden und damit ungleichmäßigen Austrag an Harzpaste54 durch den Rakelspalt59 führen kann. - Es ist daher eine Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren und eine Rakelvorrichtung bereit zu stellen, welche eine Verstopfung des Rakelspalts und damit einen Abbruch der Produktion vermeidet.
- Es ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren und eine Rakelvorrichtung bereit zu stellen, welche die Ansammlung von sich in der Harzrolle ansammelndem, eindickendem Harzpastenmaterial vermeidet.
- Schlussendlich soll die Erfindung eine Harzmattenanlage schaffen, die geeignet ist, vorzugsweise im Direktverfahren, mit einer zügig eindickenden Harzpaste zu arbeiten und einem Dauerbetrieb zur Herstellung von insbesondere faserverstärkten Harzmatten ermöglicht.
- Diese und andere Aufgaben der Erfindung werden mit einem Verfahren nach Anspruch 1, einer Rakelvorrichtung nach Anspruch 8 und einer Harzmattenanlage nach Anspruch 15 gelöst.
- Weitere bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen dargelegt.
- In einem ersten Aspekt betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zum Aufbringen einer reaktiven Harzpaste auf eine Trägerfolie, aufweisend die Schritte: Zuführen von Harzpaste in einen Rakel mittels einer Zuführeinrichtung, wobei die Zuführeinrichtung eine Austragsöffnung aufweist, durch die die Harzpaste aus der Zuführeinrichtung in den Rakelkasten zugeführt wird, und wobei der Rakelkasten ein Rakelmesser aufweist, Bewegen der Trägerfolie auf einer Bodenfläche durch einen zwischen dem Rakelmesser und der Bodenfläche ausgebildeten Rakelspalt und dabei Aufstreichen der Harzpaste auf die Trägerfolie mit dem Rakelmesser, wobei die Austragsöffnung in die sich im Rakelkasten befindliche Harzpaste eingetaucht positioniert ist.
- Mit dem Verfahren kann eine prozesssichere Befüllung des Rakelkastens erzielt werden. Darüber hinaus kann erreicht werden, dass die Verweilzeit von Harzpastenmaterial in allen Bereichen des Rakelkastens im Wesentlichen konstant ist. Dies stellt einen großen Vorteil dar, um das Ziel einer gleichbleibenden Qualität des herzustellenden SMC-Halbzeugs zu erzielen.
- Besonders bevorzugt ist die Austragsöffnung so positioniert ist, dass sich im Rakelkasten befindliches Harzpastenmaterial in eine spiralförmige Bewegung vom Ort des Einbringens durch die Zuführeinrichtung zum äußeren Rand der Harzrolle hin versetzt wird.
- Bevorzugt kann die Zuführeinrichtung entlang einer zum Rakelmesser im Wesentlichen parallel verlaufenden Traversierachse bewegt werden, insbesondere bis zu den Seitenwänden des Rakelkastens.
- In diesem Zusammenhang kann es auch sinnvoll sein, eine alternierende Bewegung parallel zur Abzugsrichtung der Trägerfolie vorzusehen, damit sich beispielsweise ein sägezahn-, ein zickzack- und/oder ein schleifenförmiges Bewegungsmuster des Füllrohrs respektive der Austragsöffnung entlang des Rakelmessers ergibt.
- Die Zuführeinrichtung kann durch zumindest ein Füllrohr gebildet werden, an dessen Ende die Austragsöffnung ausgebildet ist.
- Weiter bevorzugt kann die Menge der eingetragenen Harzpaste berührungslos erfasst werden, insbesondere mit einem Lasersensor. Die Austragsöffnung kann auf einer Höhe über der Trägerfolie positioniert sein, die zwischen 1/3 und 2/3 der Höhe der sich im Rakelkasten befindlichen Harzpaste liegt, besonders bevorzugt auf halber Höhe der Harzpaste.
- In einem zweiten Aspekt betrifft die vorliegende Erfindung eine Rakelvorrichtung zum Aufbringen einer reaktiven Harzpaste auf eine Trägerfolie, wobei die Anordnung einen Rakelkasten und eine Zuführeinrichtung zum Zuführen von Harzpaste in den Rakelkasten aufweist, wobei der Rakelkasten ein Rakelmesser und eine Bodenfläche aufweist, zwischen denen ein Rakelspalt ausgebildet ist, durch den eine Trägerfolie bewegt werden kann, so dass die Harzpaste mit dem Rakelmesser aufgestrichen werden kann, wobei die Zuführeinrichtung eine Austragsöffnung aufweist, um Harzpaste in den Rakelkasten zuzuführen, wobei die Austragsöffnung so positioniert ist, dass sie im Betrieb der Rakelvorrichtung in die im Rakelkasten befindliche Harzpaste eingetaucht ist.
- Bevorzugt weist die Zuführeinrichtung Antriebsmittel auf, um die Austragsöffnung entlang einer zum Rakelmesser im Wesentlichen parallelen Traversierachse zu bewegen, welches insbesondere im Wesentlichen über die gesamte Breite des Rakelkastens erfolgt.
- Die Zuführeinrichtung kann durch zumindest ein Füllrohr gebildet sein, an dessen einem Ende die Austragsöffnung ausgebildet ist. Die Austragsöffnung kann auf einer Höhe über der Trägerfolie positioniert sein, die zwischen 1/3 und 2/3 der Höhe der sich im Rakelkasten befindlichen Harzpaste liegt, besonders bevorzugt auf halber Höhe der Harzpaste.
- Bevorzugt ist die Austragsöffnung auf einer Höhe zwischen 15 und 20 mm über der Trägerfolie und/oder in einem Abstand von 5 bis 10 mm zum Rakelmesser positioniert.
- Weiterhin bevorzugt weist die Rakelvorrichtung weiterhin einen Sensor auf, insbesondere einen Lasersensor, zum berührungslosen Erfassen der Menge des eingetragenen Materials.
- In einem dritten Aspekt betrifft die vorliegende Erfindung eine Harzmattenanlage mit zumindest einer Rakelvorrichtung.
- Die Rakelvorrichtung oder die Harzmattenanlage sind eigenständig betreibbar, aber insbesondere auch zur Durchführung des Verfahrens geeignet.
- Weiter vorteilhafte Maßnahmen und Ausgestaltungen des Gegenstandes der Erfindung gehen aus der folgenden Beschreibung mit der Zeichnung hervor.
- Es zeigen:
-
1 eine Harzmattenanlage gemäß dem Stand der Technik; -
2 das Zuführen von Harzpastenmaterial in einen Rakelkasten gemäß dem Stand der Technik; -
3 das Ausbilden einer Rolle aus sich ansammelndem, eindickendem Harzpastenmaterial; -
4 das Zuführen von Harzpastenmaterial in einen Rakelkasten einer Rakelkastenvorrichtung gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung; und -
5 das Bewegen eines Füllrohres entlang einer Travesierachse und eine mögliche Anstellung und/oder Kippbewegung des Füllrohres. - Die
4 zeigt eine Rakelvorrichtung gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Wie dargestellt, weist die Rakelvorrichtung ein Rakelmesser61 auf, das zusammen mit der Rückwand62 einen Rakelkasten60 ausbildet. Eine Zuführungseinrichtung, bevorzugter Weise in Form eines Füllrohrs63 , das eine Austragsöffnung68 an dessen Ende aufweist, dient dazu, frisches Harzpastenmaterial zuzuführen und in den Rakelkasten60 einzubringen. Die eingebrachte Harzpaste64 sammelt sich im Rakelkasten60 . Eine Trägerfolie65 wird auf einer Bodenfläche66 aufliegend in einer Abzugsrichtung24 durch einen zwischen der Bodenfläche66 und dem Rakelmesser61 ausgebildeten Rakelspalt69 , bzw. unter Ausbildung eines Rakelsspalts zwischen der Trägerfolie65 und dem Rakelmesser61 bewegt, so dass sich im Rakelkasten60 befindliche Harzpaste64 mit dem Rakelmesser61 auf die Trägerfolie65 aufgestrichen wird, wobei eine Harzansatzschicht58 mit einer Dicke entsprechend der Höhe des Rakelspalts69 auf der Trägerfolie65 ausgebildet wird. - Wie in der
4 dargestellt, ist die Austragsöffnung68 des Füllrohres63 dabei so positioniert, dass im laufendenden Betrieb die Austragsöffnung68 in die im Rakelkasten60 befindliche Harzpaste64 eingetaucht ist. Bevorzugt wird die Austragsöffnung68 dabei auf einer Höhe in einem Bereich zwischen 1/3 und 2/3 der Höhe der sich im Rakelkasten60 befindlichen Harzpaste64 eingetaucht. Besonders bevorzugt wird die Austragsöffnung68 des Füllrohrs63 mittig in die Harzpaste64 eingetaucht. Wie in der4 dargestellt, kann das Füllrohr63 im Wesentlichen senkrecht stehend ausgerichtet sein. Es ist ebenfalls denkbar, das Füllrohr63 in einem Winkel zur Senkrechten anzuordnen. So kann das Füllrohr63 beispielsweise so gekippt sein, dass die Austragsöffnung68 in der Richtung der Bewegung entlang der Travesierachse70 vorsteht und praktisch in Bewegungsrichtung in die Harzpaste64 hineingedrückt wird. Ebenfalls kann das Füllrohr63 beispielsweise so gekippt sein, dass die Austragsöffnung68 in Bewegungsrichtung71 entlang der Travesierachse70 nacheilt und quasi nachgezogen wird. Es ist ebenfalls denkbar, dass das Füllrohr63 , betätigt von geeigneten Antriebsmitteln, zwischen diesen beiden Kippstellungen72 wechselt (5 ). - Mit der oben beschriebenen Positionierung der Austragsöffnung
68 eingetaucht in der Harzpaste64 , wird das von der Zuführeinrichtung zugeführte, frische Harzpastenmaterial direkt in das Innere der Harzpaste64 bzw. der Harzrolle eingebracht, wodurch sich bereits in diesem inneren Bereich der Harzrolle befindliches Harzpastenmaterial aus diesem inneren Bereich verdrängt wird. Zusammen mit der durch das Abziehen der Trägerfolie65 hervorgerufenen Rollbewegung der Harzrolle im Rakelkasten60 führt dies dazu, dass die Harzpaste64 in der Harzrolle in eine spiralförmige Strömungsbewegung, nachfolgend Spiralbewegung67 genannt, versetzt wird. Auf diese Weise bewegt sich im Inneren der Harzrolle befindliches Harzpastenmaterial nach und nach zum äußeren Rand der Harzrolle, um so schließlich auf die Trägerfolie65 aufgestrichen zu werden. - Auf diese Weise wird vermieden, dass sich in der Mitte der Harzrolle ein Totraum ausbildet, in dem Harzpastenmaterial
58 verbleibt und sich fortgesetzt eindickt. - Um die in
4 gezeigte Spiralbewegung67 (regelmäßig) über die gesamte Breite des Rakelkastens zu erreichen, ist es bevorzugt, dass wie in der5 dargestellt das Füllrohr63 mit einer Antriebsvorrichtung (nicht dargestellt) gekoppelt ist, die das Füllrohr63 in eine Traversierbewegung entlang einer Traversierachse70 parallel zum Rakelmesser61 und parallel zur Bodenfläche66 bzw. zur Trägerfolie65 versetzt, wie durch die Pfeile (Bewegungsrichtung71 ) dargestellt. Besonders bevorzugt ist es dabei, dass das Füllrohr63 in der Traversierbewegung entlang der Traversierachse70 im Wesentlichen bis zu Seitenwänden73 des Rakelkastens60 verfahren wird, so dass auch dort die gewünschte Spiralbewegung67 und der gewünschte Mischeffekt erzielt wird. Auf diese Weise wird frisches Harzpastenmaterial durch die Austragsöffnung68 sukzessive über die gesamte Länge der Harzrolle in deren Mitte eingebracht. Zusätzlich führt die Traversierbewegung des Füllrohres63 dazu, dass das Füllrohr63 mit dessen in die Harzpaste64 eingetauchten Endabschnitt eine Mischwirkung in die Harzpaste64 einbringt, was eine nochmals bessere Durchmischung und Förderung der Strömung des Harzpastenmaterials in der Harzrolle erzielt. Auf diese Weise wird der Gefahr der Eindickung von Harzpastenmaterial entgegenwirkt. - Durch die vorstehend beschriebenen Vorgehensweisen bei der Beschickung des Rakelkastens
60 kann eine prozesssichere Befüllung des Rakelkastens60 erzielt werden. Darüber hinaus wird erreicht, dass die Verweilzeit von Harzpastenmaterial in allen Bereichen des Rakelkastens60 im Wesentlichen konstant ist. Dies stellt einen großen Vorteil dar, um das Ziel einer gleichbleibenden Qualität des SMC-Halbzeugs zu erzielen. - Bevorzugt wird die Menge des eingetragenen Harzpastenmaterials mittels eines Sensors (nicht dargestellt) berührungslos erfasst. Dies erlaubt eine Überprüfung und/oder Regelung des eingetragenen Harzpastenmaterials. Als Sensor kann ein Lasersensor verwendet werden. Der Sensor kann zum Rakelkasten
60 ortsfest angeordnet sein. Alternativ kann der Sensor mit der Zuführeinrichtung gekoppelt sein und sich mit dieser Mitbewegen. Damit kann auf einfache Weise erreicht werden, dass der Sensor das an einer relativ zum Füllrohr63 bzw. zur Austragsöffnung68 vorhandene Harzpastenmaterial erfasst. Auch kann eine linienförmige oder flächige Messung von oben, abschnittsweise oder über die gesamte Breite der Rakel vorgesehen sein. - Wie bereits beschrieben, ist es besonders bevorzugt, wenn die Austragsöffnung
68 mittig in die Harzrolle eingetaucht wird. Diese mittige Positionierung kann beispielsweise in Relation zur Höhe der sich im Rakelkasten60 ausbildenden Harzrolle bestimmt werden. Diese Höhe ist abhängig von der Rezepturformulierung des Harzfüllstoffgemisches, insbesondere von der sich hierdurch einstellenden Viskosität der Harzpaste64 . Bei höherviskosen Formulierungen bildet sich eine höhere, bei niedrigviskosen eine niedrigere Harzrolle in dem Rakelkasten aus. Die Höhe der Harzrolle kann beispielsweise etwa 30 bis 40 mm betragen. - Unabhängig davon ist es besonders bevorzugt, wenn die Austragsöffnung
68 auf einer Höhe von etwa 15 bis 20 mm über der Trägerfolie65 positioniert wird. - Bei Versuchen hat sich weiter ein Abstand der Austragsöffnung
68 zum Rakelmesser61 , gemessen vom Rand der Austragsöffnung68 bzw. vom Rand des Füllrohres, im Bereich von etwa 5 bis 10 mm als besonders geeignet erwiesen. Dementsprechend ist es bevorzugt, dass die Traversierachse70 der Bewegung so eingerichtet ist, dass die Austragsöffnung68 in dieser Höhe über der Trägerfolie65 und/oder in diesem Abstand zum Rakelmesser61 bewegt wird. Die Traversierachse70 kann als eine feststehende Achse ausgelegt sein. Alternativ ist es ebenso denkbar, dass die Traversierachse in ihrem Abstand zum Rakelmesser61 und/oder im Abstand zur Trägerfolie65 verstellt werden kann. Dies kann insbesondere in Anlagen vorteilhaft sein, in denen je nach Produktionsauftrag unterschiedliche Rezepturformulierung des Harzfüllstoffgemisches verwendet werden können, beispielsweise für verschiedenste Formteile21 . - Die Breite der Trägerfolie
65 kann abhängig von der erforderlichen Durchsatzleistung und Produktionsbreite gewählt werden. Eine kleine Anlage kann eine Produktionsbreite in einem Bereich von zwischen 400 und 800 mm aufweisen, wobei eine Trägerfolie65 hierfür eine Breite von 900 mm aufweisen kann. Die Geschwindigkeit, mit der die Trägerfolie65 in Abzugsrichtung24 bewegt wird, ist abhängig von der Produktionsgeschwindigkeit der Anlage, und damit mit dem Durchsatz an SMC. Die Geschwindigkeit kann sich zwischen 0,6 und 3,5 m/min bewegen. - Die Höhe bzw. Dicke der auf die Trägerfolie
65 aufgerakelten Harzpaste64 , bzw. der Harzansatzschicht5 /8 , kann abhängig vom Flächengewicht der Harzmatte10 , das erreicht werden soll, gewählt werden. Beispielsweise wird Harzpaste64 durch den Rakelkasten60 mit einer Dicke von 1 mm auf die Trägerfolie65 aufgerakelt. - Wie vorstehend beschrieben, wird durch die Positionierung der Austragsöffnung
68 des Füllrohres63 eingetaucht in der Harzrolle, sowie bevorzugt durch die zusätzliche Traversierbewegung des Füllrohres63 , die erfindungsgemäße Aufgabe gelöst. Hierzu sind neben dem Füllrohr63 keine weiteren Komponenten erforderlich. Dies bietet den weiteren Vorteil, dass möglichst wenige Komponenten, und damit möglichst wenig Oberfläche, mit dem Harzpastenmaterial in Berührung kommen, an denen sich Materialablagerungen bilden und den Prozess negativ beeinflussen können. - Darüber hinaus wird vermieden, dass durch zusätzliche, weitere Komponenten der Rakelkastenbereich weniger gut zugänglich wird, was insbesondere vor dem Hintergrund, dass in diesem Bereich einer Harzmattenanlage
1 (vgl.1 ) der verfügbare Raum relativ gering ist, nachteilig erscheint. - Die vorstehend beschriebenen Rakelvorrichtungen können beispielsweise als Rakel
4 und/oder Rakel7 in der in1 gezeigten Harzmattenanlage1 eingesetzt werden. - Bezugszeichenliste
-
- 1
- Harzmattenanlage
- 2
- unteres Band
- 3
- oberes Band
- 4
- Rakel
- 5
- Harzansatzschicht
- 6
- Schnittglas (aus Rovings und/oder Langfasern)
- 7
- Rakel
- 8
- Harzansatzschicht
- 9
- Harzansatz
- 10
- Harzmatte
- 11
- Walzen (unten)
- 12
- Walzen (oben)
- 14
- Eindick-Durchlaufspeicher
- 17
- Schneidwerk
- 18
- Zuschnittmatte
- 19
- Zuführband
- 20
- Formpresse
- 21
- Formteil
- 22
- Umlenkrolle
- 24
- Abzugsrichtung
- 50
- Rakelkasten
- 51
- Rakelmesser
- 52
- Rückwand
- 53
- Schlauchzuführung
- 54
- Harzpaste
- 55
- Trägerfolie
- 56
- Bodenfläche
- 57
- Rollbewegung
- 58
- Harzpastenmaterial (eingedickt)
- 59
- Rakelspalt
- 60
- Rakelkasten
- 61
- Rakelmesser
- 62
- Rückwand
- 63
- Füllrohr
- 64
- Harzpaste
- 65
- Trägerfolie
- 66
- Bodenfläche
- 67
- Spiralbewegung
- 68
- Austragsöffnung
- 69
- Rakelspalt
- 70
- Traversierachse
- 71
- Bewegungsrichtung
- 72
- Kippstellung
- 73
- Seitenwände
- A
- Harzansatzaufbringbereich
- B
- Walk- und Tränkstrecke
- C
- Eindickstrecke
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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-
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Claims (15)
- Verfahren zum Aufbringen einer reaktiven Harzpaste auf eine Trägerfolie, aufweisend die Schritte: Zuführen von Harzpaste (
64 ) in einen Rakelkasten (60 ) mittels einer Zuführeinrichtung, wobei die Zuführeinrichtung eine Austragsöffnung (68 ) aufweist, durch die die Harzpaste (64 ) aus der Zuführeinrichtung in den Rakelkasten (60 ) zugeführt wird, und wobei der Rakelkasten (60 ) ein Rakelmesser (61 ) aufweist, Bewegen der Trägerfolie (65 ) auf einer Bodenfläche (66 ) durch einen zwischen dem Rakelmesser (61 ) und der Bodenfläche (66 ) ausgebildeten Rakelspalt (69 ) und dabei Aufstreichen der Harzpaste auf die Trägerfolie (65 ) mit dem Rakelmesser (61 ), dadurch gekennzeichnet, dass die Austragsöffnung (68 ) in die sich im Rakelkasten (60 ) befindliche Harzpaste (64 ) eingetaucht positioniert ist. - Verfahren nach Anspruch 1, weiterhin aufweisend Bewegen der Zuführeinrichtung entlang einer zum Rakelmesser (
61 ) im Wesentlichen parallel verlaufenden Traversierachse (70 ). - Verfahren nach Anspruch 2, wobei die Zuführeinrichtung im Wesentlichen bis zu Seitenwänden (
69 ) des Rakelkastens entlang der Traversierachse (70 ) bewegt wird. - Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Zuführeinrichtung durch zumindest ein Füllrohr (
63 ) gebildet wird, an dessen Ende die Austragsöffnung (68 ) ausgebildet ist. - Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, weiterhin aufweisend berührungsloses Erfassen der Menge der eingetragenen Harzpaste (
64 ), bevorzugt mit einem Lasersensor. - Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Austragsöffnung (
68 ) auf einer Höhe über der Trägerfolie (65 ) positioniert ist, die zwischen 1/3 und 2/3 der Höhe der sich im Rakelkasten (60 ) befindlichen Harzpaste (64 ) liegt, besonders bevorzugt ist die Austragsöffnung des Füllrohrs (63 ) auf halber Höhe der Harzpaste (64 ) positioniert. - Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Austragsöffnung (
68 ) so positioniert ist, dass sich die im Rakelkasten (60 ) befindliche Harzpaste (64 ) in einer Spiralbewegung (67 ) vom Ort des Einbringens durch die Zuführeinrichtung zum äußeren Rand der Harzrolle hin versetzt wird. - Rakelvorrichtung zum Aufbringen einer reaktiven Harzpaste auf eine Trägerfolie, wobei die Anordnung einen Rakelkasten (
60 ) und eine Zuführeinrichtung zum Zuführen von Harzpaste (64 ) in den Rakelkasten (60 ) aufweist, wobei der Rakelkasten (60 ) ein Rakelmesser (61 ) und eine Bodenfläche (66 ) aufweist, zwischen denen ein Rakelspalt (69 ) ausgebildet ist, durch den eine Trägerfolie (65 ) bewegt werden kann, so dass die Harzpaste (64 ) mit dem Rakelmesser (61 ) aufgestrichen werden kann, wobei die Zuführeinrichtung eine Austragsöffnung (68 ) aufweist, um Harzpaste (64 ) in den Rakelkasten (60 ) zuzuführen, dadurch gekennzeichnet, dass die Austragsöffnung (68 ) so positioniert ist, dass sie im Betrieb der Rakelvorrichtung in die im Rakelkasten (60 ) befindliche Harzpaste (64 ) eingetaucht ist. - Rakelvorrichtung nach Anspruch 8, wobei die Zuführeinrichtung Antriebsmittel aufweist, um die Austragsöffnung (
68 ) entlang einer zum Rakelmesser (61 ) im Wesentlichen parallelen Traversierachse (70 ) zu bewegen. - Rakelvorrichtung nach Anspruch 9, wobei die Bewegung der Austragsöffnung (
68 ) entlang der Traversierachse (70 ) im Wesentlichen über die gesamte Breite des Rakelkastens (60 ) erfolgt. - Rakelvorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 10, wobei die Zuführeinrichtung durch zumindest ein Füllrohr (
63 ) gebildet wird, an dessen einem Ende die Austragsöffnung (68 ) ausgebildet ist. - Rakelvorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 11, wobei die Austragsöffnung (
68 ) auf einer Höhe über der Trägerfolie (65 ) positioniert ist, die zwischen 1/3 und 2/3 der Höhe der sich im Rakelkasten (60 ) befindlichen Harzpaste (64 ) liegt, besonders bevorzugt auf halber Höhe der Harzpaste (64 ) liegt. - Rakelvorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 12, wobei die Austragsöffnung (
68 ) auf einer Höhe zwischen 15 und 20 mm über der Trägerfolie (65 ) und/oder in einem Abstand von 5 bis 10 mm zum Rakelmesser (61 ) positioniert ist. - Rakelvorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 13, weiterhin aufweisend einen Sensor, bevorzugt einen Lasersensor, zum berührungslosen Erfassen der Menge des eingetragenen Materials.
- Harzmattenanlage
1 , aufweisend zumindest eine Rakelvorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 14.
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