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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren für die Veränderung der Ausleuchtung eines Ausleuchtbereichs einer Ausleuchtvorrichtung eines Fahrzeugs sowie eine entsprechende Ausleuchtvorrichtung für die Ausleuchtung eines Ausleuchtbereichs vor einem Fahrzeug.
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Die Ausleuchtung von Ausleuchtbereichen vor einem Fahrzeug ist grundsätzlich bekannt. Mit unterschiedlichen Lichtfunktionen werden unterschiedliche Ausleuchtbereiche erzeugt. So wird beispielsweise mit der Lichtfunktion „Abblendlicht“ der reguläre Fahrbetrieb in Dunkelheit bzw. in der Nacht bei einem Fahrzeug gewährleistet. Auch „Nebelscheinwerfer“ oder „Fernlicht“ sind Lichtfunktionen, die einen für sie eigenen Ausleuchtbereich zur Verfügung stellen. Bewegt sich ein Fahrzeug auf einer Fahrbahn mit eingeschalteter Lichtfunktion, so wird der Ausleuchtbereich in möglichst optimaler Weise vor dem Fahrzeug ausgeleuchtet. Dies dient dazu, dem Fahrer eine möglichst gute Übersicht über die vor ihm liegende Fahrbahn zu geben. Kommt dem Fahrer ein Objekt entgegen bzw. möchte er ein stehendes Objekt passieren, so kann diese Übersicht beeinträchtigt sein. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es sich um ein Objekt handelt, welches selbst beleuchtet ist, bzw. welches selbst eine Leuchteinheit aufweist. Dies führt dazu, dass eine Kontrastverschiebung aus der Sicht des Fahrers stattfindet. Das bedeutet, dass durch das zu passierende Objekt, insbesondere des von diesem zu passierenden Objekt emittierte Licht, der Bereich neben dem Objekt, also der Objektbereich neben diesem Objekt, dunkler bzw. nicht mehr wahrnehmbar erscheint. Trotz einer unveränderten Ausleuchtung des Ausleuchtbereichs wird dieser Objektbereich als blinder bzw. dunkler Fleck wahrgenommen, so dass der Fahrer auf diesen Teil der Straße blind bzw. mit weniger Übersicht zufährt. Objekte, z. B. Fußgänger oder Fahrradfahrer, welche sich in diesem Bereich bewegen, werden auf diese Weise nicht oder später wahrgenommen, so dass das Risiko durch einen solchen Passiervorgang erhöht wird.
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Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die voranstehend beschriebenen Nachteile bekannter Verfahren bzw. Ausleuchtvorrichtungen zumindest teilweise zu beheben. Insbesondere ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren für die Veränderung der Ausleuchtung eines Ausleuchtbereichs einer Ausleuchtvorrichtung eines Fahrzeugs sowie eine entsprechende Ausleuchtvorrichtung zur Verfügung zu stellen, welche in kostengünstiger und einfacher Weise das Risiko eines Passiervorgangs eines Objektes reduzieren.
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Voranstehende Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie durch eine Ausleuchtvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 10. Weitere Merkmale und Details der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen. Dabei gelten Merkmale und Details, die im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Verfahren beschrieben sind, selbstverständlich auch im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Ausleuchtvorrichtung und jeweils umgekehrt, so dass bzgl. der Offenbarung zu den einzelnen Erfindungsaspekten stets wechselseitig Bezug genommen wird bzw. werden kann.
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Ein erfindungsgemäßes Verfahren dient der Veränderung der Ausleuchtung eines Ausleuchtbereichs einer Ausleuchtvorrichtung eines Fahrzeugs während eines Passiervorgangs eines Objekts. Eine Ausleuchtvorrichtung des Fahrzeugs ist z. B. ein Scheinwerfer, insbesondere hinsichtlich der Lichtfunktion „Abblendlicht“. Der Passiervorgang eines Objekts bezieht sich insbesondere auf ein Objekt, welches selbst eine Lichtquelle aufweist. Eine solche Lichtquelle ist zumindest abschnittsweise in Richtung des Fahrzeugs gerichtet, so dass die im einleitenden Teil dieser Anmeldung beschriebenen Kontrastverschiebung durch die Lichtquelle des Objekts besteht. Insbesondere handelt es sich bei dem Objekt um ein Gegenverkehr-Fahrzeug, also ein Fahrzeug, welches auf der Gegenfahrbahn dem eigenen Fahrzeug entgegen kommt.
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Ein erfindungsgemäßes Verfahren weist die folgenden Schritte auf:
- – Erkennen des Beginns eines Passiervorgangs eines Objekts,
- – Erhöhen der Ausleuchtung eines Objektbereichs des Ausleuchtbereichs neben dem zu passierenden Objekt in der Fahrlinie des Fahrzeugs.
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Bei einem erfindungsgemäßen Verfahren erfolgt in einem ersten Schritt das Erkennen des Passiervorgangs eines Objekts. Dies kann auch beinhalten, dass ein solcher Passiervorgang in erfindungsgemäßer Weise nur dann erkannt wird, wenn es sich bei dem Objekt um ein Objekt handelt, welches eine eigene Lichtquelle aufweist. Auch kann der Erkennungsschritt von anderen Faktoren, wie beispielsweise der Tageszeit, der Helligkeit oder dem Schaltzustand der eigenen Ausleuchtvorrichtung des Fahrzeugs abhängen.
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Unter einer Erhöhung der Ausleuchtung eines Objektbereichs des Ausleuchtbereichs neben dem zu passierenden Objekt in der Fahrlinie des Fahrzeugs ist das Folgende zu verstehen. Örtlich neben einem zu passierenden Objekt, insbesondere neben einem Objekt, welches eine eigene Lichtquelle aufweist, ist innerhalb des Ausleuchtbereichs ein Bereich definierbar, welcher als Objektbereich durch die Verschiebung des Kontrasts beim zu passierenden Objekt dunkel bzw. als blinder Fleck für den Fahrer des Fahrzeugs erscheint. Dieser Bereich erzeugt ein erhöhtes Risiko, das dort befindliche Objekte, Personen oder Gegenstände vom Fahrer des Fahrzeugs nicht oder nur unzureichend bzw. zu spät wahrgenommen werden. In erfindungsgemäßer Weise wird dieses Risiko dadurch minimiert, dass exakt in diesem Bereich die Ausleuchtung erhöht wird. Dies kann bedeuten, dass der gesamte Objektbereich mit einer verbesserten Ausleuchtung bzw. einer Erhöhung der Ausleuchtung erhellt wird. Auch ist es möglich, dass nur ein Teil, insbesondere ein Großteil des Objektbereichs mit einer erhöhten Ausleuchtung versehen wird. In welcher Art und Weise die Erhöhung der Ausleuchtung erfolgen kann, wird später noch näher erläutert.
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Das zu passierende Objekt ist insbesondere ein Gegenverkehr-Fahrzeug, welches sich entweder bewegt oder auf der Gegenfahrbahn in Richtung des Fahrzeugs zeigend steht. Zum Beispiel können solche Objekte auch einparkende Fahrzeuge auf der Gegenfahrbahn sein. Auch grundsätzlich stehende Objekte, wie z. B. Werbesäulen, Werbetafeln, Wartehäuser für Busse oder Trambahnen oder Ähnliches sind im Rahmen der vorliegenden Erfindung als zu passierende Objekte denkbar. Insbesondere ist all diesen Objekten gemein, dass sie eine eigene Lichtquelle aufweisen, welche Licht vorzugsweise zumindest teilweise in Richtung des Fahrzeugs aussendet.
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Der Objektbereich ist vorzugsweise vollständig innerhalb des Ausleuchtbereichs gelegen. Jedoch ist es auch möglich, dass der Objektbereich sich mit dem Ausleuchtbereich nur überschneidet, so dass Abschnitte des Objektbereichs auch außerhalb des Ausleuchtbereichs der Ausleuchtvorrichtung bestehen können. Das Erhöhen der Ausleuchtung solcher separater Abschnitte des Objektbereichs erfolgt also von einer grundsätzlichen Ausleuchtungsintensität von Null, so dass auch ein grundsätzliches Ausleuchten dieser sonst nicht beleuchteten Abschnitte des Objektbereichs erfolgen kann.
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Das Erkennen des Passiervorganges erfolgt insbesondere mithilfe von Sensorik. So können Sensoren, welche bereits für andere Funktionen am Fahrzeug vorgesehen sind, für das Erkennen des Beginnes des Passiervorgangs eingesetzt werden. Zum Beispiel sind GPS-Sensoren möglich, die stehende Objekte und/oder sich bewegende Objekte mit eigenem GPS-Sensor erkennen können. Auch eine Kommunikation zwischen Fahrzeug und Objekt, insbesondere eine sogenannte Car2Car-Kommunikation, ist im Rahmen der vorliegenden Erfindung denkbar. Auch andere Sensoranlagen, wie z. B. die Abstandserkennung mittels bildgebendem Sensor (zum Beispiel einer Kamera), Radar, Infrarot, Ultraschall und/oder Lasermessung, sowie eine Kombination der Sensoren sind im Rahmen der vorliegenden Erfindung für das Erkennen des Beginns des Passiervorgangs eines Objekts möglich.
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Es kann von Vorteil sein, wenn bei einem erfindungsgemäßen Verfahren für die Erhöhung der Ausleuchtung des Objektbereichs neben dem zu passierenden Objekt die Geometrie des Ausleuchtbereichs vor dem Fahrzeug verändert wird. Die Geometrie des Ausleuchtbereichs ist üblicherweise auf die entsprechende Lichtfunktion angepasst. Ist die Lichtfunktion z. B. das Abblendlicht der Ausleuchtvorrichtung, so ist die in der Draufsicht im Wesentlichen L-förmig ausgestaltete Geometrie des Ausleuchtbereichs anpassbar. Die Anpassung kann insbesondere durch mechanische Aktoren, Reflektoren oder Blenden durchgeführt werden. Durch die Veränderung der Geometrie des Ausleuchtbereichs kann z. B. eine Fokussierung des Lichts in den Objektbereich oder eine entsprechende Umverteilung durchgeführt werden. Damit erfolgt eine konträre Kontrastverschiebung, so dass es zu einem Aufheben bzw. einem teilweisen Aufheben der von dem zu passierenden Objekt ausgehenden Kontrastverschiebung kommt. Die beiden Kontrastverschiebungen wirken also insbesondere gegensätzlich. Damit kann eine Erhöhung der Ausleuchtung des Objektbereichs in erfindungsgemäßer Weise durchgeführt werden. Diese Ausführungsform bringt den Vorteil mit, dass kein zusätzliches Licht notwendig ist, sondern vielmehr durch Einflussnahme auf bereits bestehende Lichtemission und die entsprechende Änderung der Geometrie des Ausleuchtbereichs der Objektbereich mit einer erhöhten Ausleuchtung versehen wird.
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Ein erfindungsgemäßes Verfahren kann dahin gehend weitergebildet werden, dass für die Erhöhung der Ausleuchtung des Objektbereichs neben dem zu passierenden Objekt wenigstens eine zusätzliche Lichtquelle der Ausleuchtvorrichtung zugeschaltet wird. Damit wird die Erhöhung der Lichtintensität des Objektbereichs durch zusätzliche Lichtemission gewährleistet. Vorzugsweise muss keine zusätzliche Geometrieänderung des Ausleuchtbereichs erfolgen, so dass kein Umschalten, sondern vielmehr ein Dazuschalten neuer, zusätzlicher Lichtquellen erfolgt. Insbesondere kann auf diese Weise ein mechanischer Antrieb von Aktoren, Reflektoren oder Blenden unterbleiben, so dass die Komplexität der Konstruktion der Ausleuchtvorrichtung bei dieser Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens reduziert werden kann. Solche zusätzlichen Lichtquellen können auch andere Lichtfunktionen sein, welche in diesem Fall zugeschaltet werden. Dies kann z. B. das Tagfahrlicht, der Nebelscheinwerfer, ein Abbiegelicht oder ein separater Lichtspot sein. Auch weitere einzelne Modulgruppen einer als LED-Lichtquelle ausgebildeten Lichtquelle der Ausleuchtvorrichtung sind als zusätzliche Lichtquelle im Rahmen dieser Ausführungsform zu verstehen.
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Auch ist es möglich, dass bei einem erfindungsgemäßen Verfahren für die Erhöhung der Ausleuchtung des Objektbereichs neben dem zu passierenden Objekt wenigstens ein Leuchtmittel der Ausleuchtvorrichtung mit erhöhter Lichtleistung betrieben wird. Das Leuchtmittel ist insbesondere ein Leuchtmittel in Form einer Gasentladungslampe, einer Glühwendel, einer LED oder einer Laserlichtquelle. Durch die Erhöhung der Lichtleistung wird eine höhere Lichtintensität erzeugt, welche die zusätzliche Ausleuchtung des Objektbereichs gewährleistet. Auf diese Weise kann vorzugsweise auf eine Änderung der Geometrie des Ausleuchtbereichs durch mechanische Einflussnahme verzichtet werden. Auch ist bei dieser Variante eine zusätzliche Lichtfunktion in Form einer zusätzlichen Lichtquelle nicht zwingend notwendig. Vielmehr kann durch die Variation der Lichtleistung der Leuchtmittel eine Anpassung in erfindungsgemäßer Weise stattfinden, ohne dass eine erhöhte Komplexität der Ausleuchtvorrichtung notwendig ist. Die Lichtquellen sind insbesondere LEDs und/oder LED-Module, die in ihrem Nennbetrieb mit einer Lichtleistung unterhalb der maximalen Nennleistung verwendet werden. Alternativ können LEDs und/oder LED-Module zur Erhöhung der Ausleuchtung des Objektbereichs zumindest kurzzeitig oberhalb ihrer maximalen Nennleistung verwendet werden.
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Ein weiterer Vorteil kann dann erzielt werden, wenn bei einem erfindungsgemäßen Verfahren für die Erhöhung der Ausleuchtung des Objektbereichs neben dem zu passierenden Objekt wenigstens ein Leuchtmittel der Ausleuchtvorrichtung verschwenkt wird, so dass von diesem Leuchtmittel emittiertes Licht in den Objektbereich gelangt. Verschwenkbare Lichtmodule bzw. verschwenkbare Leuchtmittel sind grundsätzlich bekannt. Bei dieser Ausführungsform wird das Verschwenken jedoch nicht für das Abbiegen oder eine Kurvenfahrt des Fahrzeugs verwendet, sondern vielmehr für die erfindungsgemäße Erhöhung der Ausleuchtung des Objektbereichs. Dabei wird ein direktes Schwenken des Leuchtmittels vorzugsweise auch zu einer Veränderung der Geometrie des Ausleuchtbereichs führen. Auch hier kann auf zusätzliche Leuchtmittel verzichtet werden, da vorzugweise eine Fokussierung in den Objektbereich durch die vorhandenen Leuchtmittel erfolgt. Selbstverständlich kann auch eine freie Kombination der in den voranstehenden Abschnitten beschriebenen Ausführungsvarianten durchgeführt werden.
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Auch vorteilhaft kann es sein, wenn bei einem erfindungsgemäßen Verfahren die Erhöhung der Ausleuchtung des Objektbereichs neben dem zu passierenden Objekt stufenweise, insbesondere kontinuierlich oder im Wesentlichen kontinuierlich, erfolgt. Damit wird ein sprunghaftes Ändern der Ausleuchtung des Objektbereichs vermieden. Das kontinuierliche oder im Wesentlichen kontinuierliche, also vorzugsweise stufenweise Erhöhen der Ausleuchtung des Objektbereichs fördert darüber hinaus die Anpassung der Augen an die Verschiebung des Kontrasts, so dass diese erhöhte Ausleuchtung in der stufenweisen Anpassung das Risiko beim Passieren des Objekts weiter reduziert.
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Ebenfalls vorteilhaft ist es, wenn einem erfindungsgemäßen Verfahren die Erhöhung der Ausleuchtung des Objektbereichs neben dem zu passierenden Objekt in Abhängigkeit wenigstens eines Parameters des Passiervorgangs durchgeführt wird. Ein solcher Parameter ist insbesondere einer der Folgenden:
- – Abstand zwischen dem Objekt und dem Fahrzeug,
- – Zeit seit dem Beginn des Passiervorgangs,
- – Geschwindigkeit und/oder Lenkwinkel des Fahrzeugs.
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Die Anpassung der Erhöhung anhand eines solchen Parameters erfolgt insbesondere hinsichtlich der Lichtintensität der Ausleuchtung des Objektbereichs und kann vorzugsweise ebenfalls stufenweise, insbesondere kontinuierlich oder im Wesentlichen kontinuierlich, erfolgen. Wird Bezug genommen auf den Abstand zwischen dem Objekt und dem Fahrzeug kann die Ausleuchtung beim Annähern des Fahrzeugs an das Objekt ansteigen, so dass im Falle des direkten Passierens des Objekts die höchste Helligkeit des Objektbereichs hinsichtlich seiner Ausleuchtung erzielt wird. Die ansteigende Kontrastverschiebung durch das Annähern zwischen Fahrzeug und Objekt wird damit in gleicher Weise kontinuierlich ausgeglichen durch das Ansteigen der Erhöhung der Ausleuchtung des Objektbereichs. Auch eine zeitabhängige Erhöhung der Ausleuchtung ist im Rahmen der vorliegenden Erfindung denkbar, wenn insbesondere Ort und Geschwindigkeit der beiden Fahrzeuge bzw. des Fahrzeugs und des Objekts bekannt sind. Die Geschwindigkeit und/oder der Lenkwinkel des Fahrzeugs können insbesondere bei der Kommunikation mit einem Objekt, also vorzugweise mit einem Gegenverkehr-Fahrzeug, von Vorteil sein.
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Erfindungsgemäß ist es ebenfalls von Vorteil, wenn bei dem Verfahren das Erhöhen der Ausleuchtung eines Objektbereichs neben dem zu passierenden Objekt in Abhängigkeit einer Erkennung eines sich vor dem Fahrzeug befindlichen weiteren Objekts durchgeführt wird. Ein solches weiteres Objekt ist insbesondere vorausfahrender Verkehr vor dem Fahrzeug. Ein Fahrzeug, welches sich vor dem eigenen Fahrzeug befindet, kann auf diese Weise sicher vor der Blendung durch eine erfindungsgemäße Erhöhung der Ausleuchtung des Objektbereichs geschützt werden. Vorzugsweise wird die Erhöhung der Ausleuchtung des Objektbereichs an ein solches vorausfahrendes Fahrzeug angepasst bzw. vollständig auf die Durchführung eines erfindungsgemäßen Verfahrens verzichtet, wenn dies zu einer Blendung des vorausfahrenden Fahrzeugs führen würde.
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Ein erfindungsgemäßes Verfahren kann dahin gehend weitergebildet sein, dass das zu passierende Objekt wenigstens eine aktive Lichtquelle aufweist, welche insbesondere zumindest teilweise in die Richtung des Fahrzeugs gerichtet ist. Gerade bei solchen Objekten ist es sinnvoll ein erfindungsgemäßes Verfahren durchzuführen, da die Kontrastverschiebung zwischen dem zu passierenden Objekt mit Bezug auf den Objektbereich besonders eindeutig und nachteilhaft für den Fahrer des Fahrzeugs wirkt.
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Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist eine Ausleuchtvorrichtung für die Ausleuchtung eines Ausleuchtbereichs vor einem Fahrzeug, aufweisend mindestens eine Steuereinheit und wenigstens ein Lichtmodul mit zumindest einer Lichtquelle. Diese Ausleuchtvorrichtung zeichnet sich dadurch aus, dass die mindestens eine Steuereinheit ausgebildet ist für ein Erkennen des Beginns eines Passiervorgangs eines Objekts sowie ein Erhöhen der Ausleuchtung eines Objektbereichs des Ausleuchtbereichs neben dem zu passierenden Objekt in der Fahrlinie des Fahrzeugs. Eine erfindungsgemäße Ausleuchtvorrichtung ist vorzugsweise derart weitergebildet, dass die Steuereinheit ausgebildet ist für die Ausführung eines Verfahrens mit den Merkmalen der vorliegenden Erfindung. Dabei kann die Steuereinheit auch mehrstufig ausgebildet sein. Dementsprechend bringt eine erfindungsgemäße Ausleuchtvorrichtung die gleichen Vorteile mit sich, wie sie ausführlich mit Bezug auf ein erfindungsgemäßes Verfahren erläutert worden sind.
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Die vorliegende Erfindung wird näher erläutert anhand der beigefügten Zeichnungsfiguren. Die dabei verwendeten Begrifflichkeiten „links“, „rechts“, „oben“ und „unten“ beziehen sich auf eine Ausrichtung der Zeichnungsfiguren mit normal lesbaren Bezugszeichen. Es zeigen schematisch:
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1a einen Passiervorgang zu Beginn,
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1b den fortgeschrittenen Passiervorgang,
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1c den Passiervorgang gemäß 1b mit erhöhter Ausleuchtung im Objektbereich
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1d den Passiervorgang kurz vor seinem Ende,
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2a eine weitere Situation während des Passiervorgangs,
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2b den Passiervorgang gemäß 2a mit angepasster Geometrie des Ausleuchtbereichs,
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3a eine Ausführungsform einer Ausleuchtvorrichtung,
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3b die Ausführungsform der 3a in anderem Zustand,
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4 eine weitere Ausführungsform eines Passiervorgangs,
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5 eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Ausleuchtvorrichtung.
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Anhand der 1a bis 1d soll die grundsätzliche Problematik und die grundsätzliche Wirkungsweise der vorliegenden Erfindung erläutert werden. In diesen 1a bis 1d ist der Passiervorgang eines Fahrzeugs 100 an einem Objekt 200, welches ein Gegenverkehr-Fahrzeug 210 ist, dargestellt. In 1 beginnt der Passiervorgang, welcher als solcher erkannt wird. Das Fahrzeug 100 bewegt sich entlang der Fahrlinie L des Fahrzeugs 100. Das Fahrzeug 100 ist mit einer Ausleuchtvorrichtung 10 gemäß der vorliegenden Erfindung versehen und leuchtet den Bereich vor dem Fahrzeug 100, nämlich den Ausleuchtbereich 20, in L-förmiger Weise aus. Das Gegenverkehr-Fahrzeug 210 weist eine eigene aktive Lichtquelle 202 auf, so dass das Objekt 200 einen eigenen Ausleuchtbereich 220 aufweist.
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Während dem Annähern des Fahrzeugs 100 an das Objekt 200, wie es in 1b dargestellt ist, gerät der Fahrer des Fahrzeugs 100 in den Lichtkegel des Ausleuchtbereichs 220 des Objekts 200. Unabhängig davon, ob dieser Ausleuchtbereich 220 den Fahrer des Fahrzeugs 100 blendet, erfolgt auf jeden Fall eine Kontrastverschiebung, so dass der Objektbereich 22 neben dem Objekt 200 für den Fahrer des Fahrzeugs 100 dunkler erscheint als vorher. Diese Dunkelheit kann so stark zunehmen, dass dieser Objektbereich 22 als blinder Fleck innerhalb des Ausleuchtbereichs 20 vom Fahrer des Fahrzeugs 100 wahrgenommen wird.
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In 1c ist dargestellt, wie das erfindungsgemäße Verfahren wirkt. Es dient dazu, den Objektbereich 22 hinsichtlich der Ausleuchtung zu erhöhen. Dies wird z. B. dadurch ausgeführt, dass zusätzliche Lichtquellen 32 zugeschaltet werden, wie sie z. B. in den 3a und 3b zu erkennen sind. Diese zusätzlichen Lichtquellen 32 stellen zusätzliche Lichtemission und damit zusätzliche Lichtintensität zur Verfügung, so dass der Objektbereich 22 zusätzlich ausgeleuchtet werden kann.
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Eine andere Variante der Erhöhung der Ausleuchtung ist ein Verschwenken bestehender Lichtquellen 30, wie dies ebenfalls in den 3a und 3b dargestellt ist. Der rechte Abschnitt eines LED-Moduls eines Lichtmoduls 50 ist schwenkbar ausgebildet, so dass die drei rechten Lichtquellen 30 durch das Verschwenken eine Erhöhung der Ausleuchtung des Objektbereichs 22, wie z. B. in 1 dargestellt, durchführen können.
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1d zeigt das Ende des Passiervorgangs, also die Situation, wenn das Fahrzeug 100 den Ausleuchtbereich 220 des Objekts 200 verlassen hat. Hier endet das erfindungsgemäße Verfahren, da auch kein Objektbereich 22 mehr definierbar ist. Entsprechende zusätzliche Ausleuchtungen bzw. erhöhte Ausleuchtung des Objektbereichs 22 werden an dieser Stelle aufgehoben, so dass insbesondere ein Rückschwenken von Lichtquellen 30 bzw. auch ein Ausschalten zusätzlicher Lichtquellen 32 erfolgt.
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Das Erhöhen der Ausleuchtung des Objektbereichs 22 zwischen den 1b und 1c erfolgt vorzugsweise in Abhängigkeit eines Parameters und insbesondere in stufenweiser bzw. kontinuierlicher oder im Wesentlichen kontinuierlicher Weise.
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Alternativ oder zusätzlich ist es auch möglich, dass die Geometrie des Ausleuchtbereichs 20 verändert wird. Dies ist in den 2a und 2b dargestellt. Nähert sich das Fahrzeug 100 dem Objekt 200 an, so beginnt der Passiervorgang. Bei dieser Ausführungsform ist der Objektbereich 22 etwas größer ausgeführt und wird dadurch zusätzlich ausgeleuchtet, dass die Geometrie des Ausleuchtbereichs 20 verändert wird. Das Verändern kann z. B. durch mechanische Aktoren in Form von Spiegeln, Reflektoren, Blenden oder Ähnlichem durchgeführt werden. Damit erfolgt eine Fokussierung bzw. eine Veränderung der Verteilung der Lichtintensität auf der Straße vor dem Fahrzeug 100, so dass es zu einer Erhöhung der Ausleuchtung des Objektbereichs 22 kommt.
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In 4 ist eine Ausführungsform dargestellt, bei welcher es sich bei dem Objekt 200 um ein stehendes Objekt handelt. Dies kann z. B. eine Werbetafel oder eine Litfaßsäule sein, die insbesondere eine eigene aktive Lichtquelle 202 aufweist. Diese aktive Lichtquelle 202 ist mit einer Lichtemissionsrichtung in Richtung des Fahrzeugs 100 ausgestattet, so dass auch hier ein entsprechender Ausleuchtbereich 220 des Objekts 200 definiert wird. Dementsprechend erfolgt hier beim Passiervorgang des Objekts 200 die gleiche Kontrastverschiebung, wodurch der gleiche dunkle Fleck bzw. blinde Fleck durch den Objektbereich 22 definiert werden kann. Auch hier kann das erfindungsgemäße Verfahren mithilfe der Erhöhung der Ausleuchtung des Objektbereichs 22 eine Erhöhung der Sicherheit beim Fahren des Fahrzeugs 100 mit sich bringen.
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Ebenfalls in 4 dargestellt, ist die Situation mit einem vorausfahrenden Fahrzeug in Form eines weiteren Objekts 300. Hier muss sichergestellt werden, dass durch die erhöhte Ausleuchtung des Objektbereichs 22 ein Blenden dieses weiteren Objekts 300, also des vorausfahrenden Fahrzeugs, vermieden wird.
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In 5 ist schematisch eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Ausleuchtvorrichtung 10 dargestellt. In dem Fahrzeug 100 ist eine Steuereinheit 40 vorgesehen, welche in kommunikationsübertragender Weise mit den Lichtmodulen 50, insbesondere den Frontscheinwerfern des Fahrzeugs 100 verbunden ist. Die Steuereinheit 40 ist vorzugsweise für das Durchführen eines erfindungsgemäßen Verfahrens ausgeführt.
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Die voranstehende Erläuterung der Ausführungsformen beschreibt die vorliegende Erfindung nur im Rahmen von Beispielen. Selbstverständlich können einzelne Merkmale der Ausführungsformen, sofern technisch sinnvoll, frei miteinander kombiniert werden, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Ausleuchtvorrichtung
- 20
- Ausleuchtbereich
- 22
- Objektbereich
- 30
- Lichtquelle
- 32
- Zusätzliche Lichtquelle
- 40
- Steuereinheit
- 50
- Lichtmodul
- 100
- Fahrzeug
- 200
- Objekt
- 202
- Aktive Lichtquelle
- 210
- Gegenverkehr-Fahrzeug
- 220
- Ausleuchtbereich Objekt
- 300
- Weiteres Objekt
- L
- Fahrlinie des Fahrzeugs
- A
- Abstand zwischen dem Objekt und dem Fahrzeug