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Stand der Technik
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DE 197 13 884 A1 bezieht
sich auf ein Verfahren zur Regelung von Leuchtweite und/oder Leuchtrichtung
von Scheinwerfern in einem Fahrzeug. Sensoren sammeln Informationen über
das Fahrzeug und seine Umgebung. Aufgrund dieser Informationen wird
die aktuelle Scheinwerfereinstellung der Scheinwerfer des Fahrzeugs
vorausschauend der Anforderung für die Ausleuchtung der
vor dem Fahrzeug liegenden Fahrbahn angepasst. Bei dem eingesetzten
mindestens einen Sensor handelt es sich insbesondere um einen Videosensor,
der Bilder des Fahrbahnverlaufs aufnimmt, die ihrerseits von einer
Bildauswerteeinheit ausgewertet werden. Durch Bestimmung des Nickwinkels
des Fahrzeugs in Bezug auf die Fahrbahn wird die Leuchtweite der Scheinwerfer
reguliert. Der Nickwinkel wird über eine Ebenenbestimmung
der Fahrbahn ermittelt. Durch Bestimmung des Gierwinkels zwischen
Fahrzeug und Fahrbahn sowie des vor dem Fahrzeug liegenden Fahrbahnverlaufes
wird die horizontale Leuchtrichtung und/oder Leuchtweite der Scheinwerfer
reguliert.
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Von
der Bildauswerteeinheit werden Scheinwerfer anderer Fahrzeuge erkannt
und bei eingeschaltetem Fernlicht die Scheinwerfer automatisch abgeblendet
oder andernfalls eine Warnung an den Fahrer des Fahrzeugs ausgegeben.
Die Erkennung anderer Fahrzeuge wird über Auswertung der
Informationen des mindestens einen Videosensors mit Hilfe einer
Bildverschiebungsschätzung vorgenommen.
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Die
Informationen des mindestens einen Sensors, insbesondere des mindestens
einen Videosensors, werden in der Bildauswerteeinheit überprüft,
wobei die Scheinwerfer in eine stationäre Ausgangsposition
eingestellt werden, wenn aus den Informationen keine sinnvollen
Parameter zur Einstellung der Scheinwerfer abgeleitet werden können.
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Bei
Videosystemen, die zum Beispiel den bereits erwähnten Videosensor
umfassen und die über Weitwinkelkameras verfügen,
können bei Nacht nahe, sich seitlich neben dem fahrenden
Fahrzeug befindliche Objekte, insbesondere Verkehrsschilder, aber
auch Personen, nicht mehr erkannt werden. Dies hat seine Ursache
darin, dass die Beleuchtung der Scheinwerfer nicht ausreichend ist.
Das Abblendlicht eines Fahrzeuges strahlt eher flach und wenig in die
Breite. Die Bildexplosion bei einem Night Vision System nimmt bei
fahrendem Fahrzeug zum Rand zu. Dies führt insbesondere
zu einer starken Zunahme der Bewegungsunschärfe von sich
am Fahrbahnrand befindenden Objekten wie zum Beispiel Verkehrsschilder
oder sich am Fahrbahnrand aufhaltende Personen. Abhilfe könnte
dadurch geschaffen werden, dass eine Verringerung der Belichtungszeit erfolgt.
Eine Verringerung der Belichtungszeit geht jedoch mit einer Verringerung
des Kontrastes im Night Vision System einher, was der Erkennungsleistung
dieses Systems ebenfalls nicht förderlich ist. Im vorstehenden
Zusammenhang eingesetzte Videosysteme im Rahmen von Night Vision
Systems oder dergleichen umfassen Weitwinkelkameras. Unter Weitwinkel
ist im vorliegenden Zusammenhang zu verstehen, dass der Öffnungswinkel
der Videokamera größer ist als der des Scheinwerfers.
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Offenbarung der Erfindung
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Der
erfindungsgemäßen Lösung folgend, wird
vorgeschlagen, an einem Fahrzeug Zusatzscheinwerfer anzubringen
oder bereits vorhandene Scheinwerfer derart zu modifizieren, dass
zum Beispiel durch Aufbringen einer Maske der Seitenbereich des
Fahrzeuges besser ausgeleuchtet wird. Insbesondere wird durch die
erfindungsgemäß vorgeschlagene Lösung
erreicht, dass der Seitenbereich vor dem Kraftfahrzeug besonders
breit, d. h. sowohl sehr weit nach außen, als auch in die
Höhe ausgeleuchtet wird. Die vorgeschlagenen Zusatzscheinwerfer
am Fahrzeug bzw. eine dementsprechende partielle Maskierung der
bereits im Fahrzeug vorhandenen Scheinwerfer kann ständig
aktiviert werden, wenn eine Videofunktion eines Night Vision Systems aktiviert
ist, oder durch ein entsprechendes Signal eines Umgebungslichtsensors
bzw. durch eine Tag und Nacht-Erkennung aktiviert sein. Alternativ
ist es auch möglich, die Zusatzscheinwerfer bzw. die Maskierung
dann zu aktivieren, wenn das Abblendlicht aktiviert ist. Schließlich
kann eine Aktivierung der erfindungsgemäß vorgeschlagenen
Zusatzscheinwerfer bzw. einer dementsprechenden Maskierung bereits im
Fahrzeug verbauter Scheinwerfer allein in das Ermessen des Fahrers
gestellt werden und souverän in seine Entscheidung zum
Beispiel durch Auslösung eines Tastendrucks gestellt werden.
In einer besonders vorteilhaften Ausführungsvariante der
erfindungsgemäß vorge schlagenen Lösung
können die Zusatzscheinwerfer mit einem im Fahrzeug befindlichen
Navigationssystem oder mit einem mobilen Navigationssystem, was
in das Fahrzeug eingebaut ist, verknüpft werden. Dies ermöglicht
zum Beispiel, den Zusatzscheinwerfer dann zu aktivieren, wenn eine Kreuzung
oder eine Weggabelung in die Nähe kommt.
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Neben
der Ausführungsmöglichkeit der Zusatzscheinwerfer
als gesonderte Scheinwerfer und einer Maskierung der bereits im
Fahrzeug verbauten Scheinwerfer kann alternativ vorgesehen sein,
die Zusatzscheinwerfer in die Standardscheinwerfer zu integrieren
oder in die Nebelleuchte oder mit dem Tagesfahrlicht zu verknüpfen,
wie es zum Beispiel in Skandinavien längst Vorschrift ist.
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Eine
Integration des erfindungsgemäß vorgeschlagenen
Zusatzscheinwerfers in den Standardscheinwerfer kann zum Beispiel
durch einen Betrieb des Standardscheinwerfers als partieller Infrarotscheinwerfer
mit einer dementsprechenden Infrarotmaskierung im Seitenbereich
erfolgen.
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Der
erfindungsgemäß vorgeschlagene, im Kraftfahrzeug
auf eine der oben genannten Ausführungsmöglichkeiten
integrierbare Zusatzscheinwerfer kann zum Beispiel mit einer Objekt-
und Verkehrszeichenerkennung durch eine Kamera, so z. B. eine Videokamera
eines bereits verfügbaren Night Vision Systems kombiniert
werden. Erkannte Wegweiser oder Hinweisschilder, die nicht durch
ein gegebenenfalls integriertes Verkehrszeichenerkennungs-System
(RSR-System, Road Sign Recognition) inhaltlich vollständig
identifiziert werden können, werden gezielt beleuchtet,
damit der Fahrer in der Lage ist, diese zu lesen. Diese Ausführungsvariante
bietet in Verknüpfung mit der Fahrgeschwindigkeit des Fahrzeugs
eine weitere, sehr interessante Ausführungsvariante. Nur
wenn gewährleistet ist, dass das Kraftfahrzeug langsam
genug fährt, macht eine Ausleuchtung des Seitenbereiches
der Fahrbahn Sinn, ansonsten ist die Symbolik, d. h. die Bildauswertung des
Night Vision Systems, aufgrund der zum Rand dieses Systems zunehmenden
Bildexplosion im Randbereich nicht lesbar.
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In
einer weiteren besonders vorteilhaften Ausführungsmöglichkeit
der erfindungsgemäß vorgeschlagenen Lösung
kann der Zusatzscheinwerfer bzw. die IR-Scheinwerfermaskierung auf
einer Seite, insbesondere auf der rechten Seite bei Linkslenkerfahrzeugen
vorgenommen werden. in Varianten von Kraftfahrzeugen, die in Rechtslenkerausführungen ausgeführt
sind, befindet sich der Zusatzscheinwerfer bzw. die Stan dardscheinwerfermaskierung
für IR-Licht dementsprechend auf der linken Seite. Schließlich
kann in einer weiteren vorteilhaften Ausführungsvariante
der Zusatzscheinwerfer auf beiden Seiten bzw. die IR-Maskierung
auf beiden Seiten des Fahrzeugs vorgesehen sein.
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Die
erfindungsgemäß vorgeschlagene Lösung
verbessert das subjektive Sicherheitsgefühl des Fahrers
entscheidend, insbesondere dann, wenn sich dieser in einer unbekannten
oder in einer wenig bekannten Umgebung in einer unbeleuchteten Straße,
insbesondere einer Landstraße im Ortsausgangsbereich befindet.
Die erfindungsgemäß vorgeschlagene Lösung
vermittelt dem Fahrer darüber hinaus Sicherheit dahingehend,
dass zum Beispiel Verkehrsschilder mit kleinerer Schrift aufgrund
mehrerer Ortsbezeichnungen im Vorbeifahren bei unzureichender Ausleuchtung
nur schwer vom Fahrer hinsichtlich der dargebotenen Informationsfülle
verarbeitet werden können. In diesem Zusammenhang bietet
zum Beispiel insbesondere eine an eine Verlangsamung der Geschwindigkeit
des Fahrzeugs gekoppelte Aktivierung eines Zusatzscheinwerfers zur verbesserten
Ausleuchtung des seitlichen Fahrbahnbereiches eine entscheidende
Hilfe, insbesondere bei Verkehrsteilnehmern, die nachts sehr unsicher sind.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Anhand
der Zeichnung wird die Erfindung nachstehend eingehender beschrieben.
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Es
zeigt:
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1 eine
Seitendarstellung eines durch einen Zusatzscheinwerfer oder eine
Scheinwerfermaskierung erzeugten zusätzlichen Ausleuchtebereiches und
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2 eine
Draufsicht auf den durch die erfindungsgemäß vorgeschlagene
Lösung besser auszuleuchtenden rechten Fahrbahnrand einer
Fahrbahn,
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3 eine
Ausführungsvariante einer Scheinwerfermaske mit einer Klappe,
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4 einen
eingeschränkten Lichtkegel bei aktivierter Maskierung mittels
der Klappe gemäß 3,
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5 den
Lichtkegel von Standard- und Zusatzleuchteinrichtung einander überlagert
und
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6 überlagerte
Lichtkegel von Standard- und Zusatzleuchteinrichtung in ihrer Breitenerstreckung
vor dem Kraftfahrzeug.
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Ausführungsformen
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Der
Darstellung gemäß 1 ist eine
Seitenansicht eines durch die erfindungsgemäß vorgeschlagene
Lösung erzeugten zusätzlichen Ausleuchtebereiches,
hier in seiner vertikal verlaufenden Ebene dargestellt, zu entnehmen.
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Ein
Fahrzeug 10 fährt auf einer Fahrbahn 12, wobei
der jeweils vor dem Fahrzeug 10 liegende Bereich der Fahrbahn 12 durch
ein Paar Scheinwerfer 14 ausgeleuchtet wird, von denen
in der Seitendarstellung gemäß 1 nur
ein Scheinwerfer dargestellt ist. Die Scheinwerfer 14 des
Fahrzeuges 10 werfen einen Standard-Lichtkegel 16 auf
den unmittelbar vor dem Fahrzeug liegenden Fahrbahnbereich. Dieser
Zustand entspricht dem Fahren bei Dunkelheit oder bei schlechter
Sicht mit Abblendlicht. Das Abblendlicht reicht normalerweise für
eine Wegstrecke von 25 bis 50 m, je nach Positionierung der Leuchtweitenregulierung,
die abhängig vom Ladezustand des Fahrzeugs die Fahrbahn
ausleuchtet. Aus der Darstellung gemäß 1 geht
hervor, dass der mit Bezugszeichen 16 bezeichnete Standard-Lichtkegel
einen sehr geringen Öffnungswinkel 18 aufweist.
Aus der Darstellung gemäß 1 geht hervor, dass
das Abblendlicht bzw. der Abblendlichtkegel 16 des Fahrzeuges 10 eher
flach und wenig in die Höhe strahlt. Das Fahrzeug 10 kann
in vorteilhafter Weise mit einer Videokamera für ein Night
Vision System ausgestattet sein. Der Kamera, bei der es sich bevorzugt
um eine Videokamera 20 handelt, ist ein Steuergerät 50 zugeordnet.
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Bei
der Kamera handelt es sich um eine Weitwinkelkamera, mit der seitlich
neben dem Fahrzeug befindliche Objekte, so zum Beispiel Verkehrsschilder
oder auch Personen, nur schwer zu erkennen sind. Bei der eingesetzten
Kamera 20 handelt es sich bevorzugt um eine solche, deren Öffnungswinkel größer
ist als der der Scheinwerfer 14.
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Aus
der Darstellung gemäß 1 geht hervor,
dass in Bezug auf die in 1 dargestellte vertikale Ausleuchtung
ein erstes Schild 22, welches sich in einer ersten Entfernung 24 von
der Vorderseite des Fahrzeugs 10 befindet, vom vom Öffnungswinkel 18 flach öffnenden
Standard-Lichtkegel 16 nur partiell erfasst wird. Die wesentliche
Information in diesem Falle, die Geschwindigkeitsbegrenzung, wird
nicht erkannt. Hingegen ist ein zweites Schild 26, welches sich
in einer zweiten Entfernung 28 in Bezug auf die Vorderseite 10 des
Fahrzeugs befindet, vom Standard-Lichtkegel 16 erfasst
und die Information kann vom Fahrer aufgenommen werden. Im erstgenannten
Fall, d. h. beim lediglich teilweisen Ausleuchten des ersten Schildes 22,
ist dieses bereits aus dem Standard-Lichtkegel 16 herausgewandert
und der Fahrer nicht mehr in der Lage, alle Informationen aufzunehmen.
Handelt es sich nicht – wie in 1 dargestellt – um
ein Verkehrsschild mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung, sondern
um eine Tafel mit Entfernungsangaben auf der Autobahn oder um ein
Hinweisschild mit mehreren Ortsnamen und mehreren Kilometerangaben,
so ist die Aufnahme aller Informationen bei nur unzureichender Ausleuchtung
dieses Schildes, welches sich in der Regel am rechten Fahrbahnrand
befindet oder über der Fahrbahn angebracht ist, im für
den Fahrer unbekannten Terrain kaum zu leisten.
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Der
erfindungsgemäß vorgeschlagenen Lösung
folgend, ist das Fahrzeug 10 an seiner Vorderseite bzw.
im Bereich des rechten und/oder linken Kotflügels neben
den Scheinwerfern 14 mit Zusatzleuchteinrichtungen 30 ausgestattet.
Die Zusatzleuchteinrichtungen 30, die entweder auf der
rechten Fahrzeugseite oder auf der linken Fahrzeugseite, so zum
Beispiel im Bereich der Außenspiegel oder im Bereich der
Kotflügel angebracht sein können, schaffen einen
zusätzlichen Ausleuchtebereich 36, wie in 1 dargestellt.
Neben separaten Zusatzleuchteinrichtungen 30, die im Bereich
der Scheinwerfer 14 integriert sein können, können
die bereits im Fahrzeug befindlichen verbauten Scheinwerfer 14 auch
mit einer Scheinwerfermaskierung 32 versehen sein.
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Anstelle
von Zusatzleuchteinrichtungen 30, die sich zum Beispiel
im Bereich der Außenspiegel auf der rechten oder auf der
linken Fahrzeugseite oder auf beiden Fahrzeugseiten befinden können, sind
auch in die vorderen Kotflügel integrierte zusätzliche
Leuchteinrichtungen denkbar.
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Wie
aus der Darstellung gemäß 1 hervorgeht,
kann zum Beispiel mit einer in die Scheinwerfer 14 integrierten
Zusatzleuchteinrichtung 30 ein zusätzlicher Ausleuchtebereich 36 geschaffen
werden, der durch einen sehr starken Öffnungswinkel 38 charakterisiert
ist. Der zusätzliche Ausleuchtebereich ist in der Darstellung
gemäß 1 schraffiert dargestellt. Aus
der Darstellung gemäß 1 geht hervor, dass
bei Aktivierung der Zusatzleuchteinrichtung 30 und bei
der Erweiterung des konventionellen Standardlichtkegels 16 um
der zusätzlichen Ausleuchtebereich 36 die Information
des ersten Schildes 22, welches sich in der ersten Entfernung 24 von
der Vorderseite des Fahrzeugs 10 befindet, durchaus vom Fahrer
aufgenommen werden kann.
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Aus
der Darstellung gemäß 1 geht hervor,
dass sich unmittelbar an eine erste Begrenzung 34 des sich
im flachen Öffnungswinkel 18 öffnenden Standardlichtkegels 16 mit
geringfügiger Überlappung eine untere Begrenzung
des zusätzlichen Ausleuchtebereiches 36 erstreckt.
Dieser in der Darstellung gemäß 1 in
der Seitenansicht wiedergegebene zusätzliche Ausleuchtebereich 36 ist
gemäß der Darstellung in 1 nur in
Seitenansicht dargestellt, so dass dessen vertikale Erstreckung
verdeutlicht wird. Daneben weist der zusätzliche Ausleuchtebereich 36 auch
einen in 2 näher dargestellten, sich
senkrecht in die Zeichenebene der 1 erstreckenden
seitlichen Bereich auf.
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Aufgrund
der Überlappung der vertikalen Ausdehnungen sowohl des
Standard Lichtkegels 16 als auch des zusätzlichen
Ausleuchtebereiches 36 können sowohl die Oberseite
der Fahrbahn 12 beleuchtet werden als auch am rechten Seitenstreifen oder
oberhalb des Fahrzeugs befindliche Hinweisschilder 22, 26 ausgeleuchtet
werden. Dabei kann der Grad der Ausleuchtung der jeweiligen im zusätzlichen
Ausleuchtebereich 36 liegenden Hinweisschilder 22, 26 durch
die Zusatzleuchteinrichtungen 30 bzw. die Scheinwerfermaskierung 32 gedimmt,
d. h. in unterschiedlicher Intensität erfolgen. Dazu lässt sich
die Zusatzleuchteinrichtung 30 in vorteilhafter Weise beispielsweise
mit dem in 1 dargestellten Steuergerät 50 für
die Kamera 20, bei der es sich bevorzugt um eine Videokamera
handelt, koppeln.
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Die
mindestens eine Zusatzleuchteinrichtung 30 bzw. die mindestens
eine Scheinwerfermaskierung 32 an der Vorderseite bzw.
im Bereich der vorderen Kotflügel des Fahrzeugs 10 kann
so angesteuert werden, dass dieser ständig eingeschaltet
ist, sobald die Videokamera 20 im Rahmen eines Night Vision
Systems aktiviert ist. Andererseits besteht die Möglichkeit,
die Zusatzleuchteinrichtung 30 bzw. 32 durch eine
sensorisch gesteuerte Tag/Nacht-Erkennung anzusteuern oder unmittelbar
bei Bedarf zuzuschalten, wobei dies zum Beispiel auch in das Ermessen
des Fahrers gestellt bleiben kann.
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Des
Weiteren kann der Zusatzscheinwerfer mit der Aktivierung des Abblendlichtes
gekoppelt werden.
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Aus
der Darstellung gemäß 2 geht eine Draufsicht
auf den durch die erfindungsgemäß vorgeschlagene
Lösung zusätzlich geschaffenen seitlichen Ausleuchtebereich
hervor.
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Wie 2 zeigt, überdecken
Einzelkegel 46, 48 der beiden an der Vorderseite
des Fahrzeugs 10 befindlichen Scheinwerfer 14 den
Standard-Lichtkegel 16, sobald das Abblendlicht eingeschaltet
ist. Die beiden Einzelkegel 46 bzw. 48 überlappen
einander etwa im Bereich einer Fahrzeuglängsachse 44 des Fahrzeugs 10.
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Wird
die Zusatzleuchteinrichtung 30 zum Beispiel, wie in 2 dargestellt,
auf der rechten Fahrzeugseite angebracht, wobei es sich bei dem Fahrzeug 10 um
ein linksgelenktes Fahrzeug handelt, so kann durch die Zusatzleuchteinrichtung 30 ein
Seitenstreifen 40 am rechten Rand der Fahrbahn 12 ausgeleuchtet
werden. In 2 nicht dargestellt, verläuft
senkrecht zu der in 2 dargestellten Zeichenebene
des zusätzlichen Ausleuchtebereiches 36 die in 1 dargestellte
Vertikalerstreckung des zusätzlichen Ausleuchtebereiches 36.
Wie 2 zeigt, liegt das sich in der ersten Entfernung 24 von der
Vorderseite des Fahrzeugs 10 befindliche erste Hinweisschild 22 voll
innerhalb der Seitenerstreckung des zusätzlichen Ausleuchtebereiches 36 auf dem
Seitenstreifen 40. Demnach liegt dieses sich kurz vor der
Front des Fahrzeugs 10 befindliche erste Schild 22 sowohl
in Seitenansicht wie in der Draufsicht gemäß 2,
als auch in der in 1 dargestellten Vertikalerstreckung
im zusätzlichen Ausleuchtebereich 36. Aus der
Darstellung gemäß 2 geht hervor,
dass sich ein Teil des zweiten Einzelkegels 48 des Hauptscheinwerfers
mit dem zusätzlichen Ausleuchtebereich 36 in Bezug
auf dessen Lateralerstreckung überlappt. Die Begrenzung 37 des zusätzlichen
Ausleuchtebereiches 36 überdeckt die Begrenzung 34 des
Standard-Lichtkegels 16, der über Einschalten
des Abblendlichts des Fahrzeugs 10 auftritt.
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Wie
der Darstellung gemäß 2 entnommen
werden kann, ist das erste Schild 22, welches sich am rechten
Rand der Fahrbahn 12 auf dem Seitenstreifen 40 befindet,
angestrahlt, d. h. es befindet sich im zusätzlichen Ausleuchtebereich 36 einerseits in
dessen seitlicher Erstreckung gemäß 2 und andererseits
in dessen vertikaler Ausdehnung, wie in 1 dargestellt.
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Aus
der Draufsicht gemäß der Darstellung in 2 geht
zudem hervor, dass ein seitlicher Öffnungswinkel 42 in
der Größenordnung von 90° liegt. Die
Seitenerstreckung des zusätzlichen Ausleuchtebereiches 36 erweitert
den Standard-Lichtkegel 16, der durch Einschalten des Abblendlichtes
des Fahrzeugs 10 gegeben ist, in Richtung auf den Seitenstreifen 40 entlang
der Fahrbahn 12.
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Eine
besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Aktivierung der mindestens
einen Zusatzleuchteinrichtung 30 bzw. der Scheinwerfermaskierung 32 an
den Frontscheinwerfern des Fahrzeugs 10 liegt darin, diese
mit einem im Fahrzeug angeordneten Navigationssystem zu verknüpfen.
Sobald das Navigationssystem des Fahrzeugs 10 erkennt,
dass sich das Fahrzeug 10 einer Abzweigung nähert,
kann über das Navigationssystem entweder die mindestens
eine Zusatzleuchteinrichtung 30 bzw. die Scheinwerfermaskierung 32 aktiviert
werden. Dies bedeutet, dass sowohl eine Ausleuchtung des vertikal über
dem Fahrzeug 10 liegenden Bereiches als auch der seitlich
neben dem Fahrzeug 10 liegende Seitenstreifen 40 der
Fahrbahn 12 mittels der mindestens einen Zusatzleuchteinrichtung 30 bzw.
mittels der mindestens einen Maskierung 32 einer der Scheinwerfer 14 erfolgt.
Des Weiteren kann eine Verknüpfung der Aktivierung der
Zusatzleuchteinrichtung 30 bzw. der Scheinwerfermaskierung 32 mit
der aktuellen Fahrgeschwindigkeit des Fahrzeugs 10 erfolgen.
Sobald der Fahrer – vorausgesetzt, es herrschen Dunkelheit
oder schlechte Wetterverhältnisse – die Geschwindigkeit
des Fahrzeugs 10 verringert und das Fahrzeug 10 eine
Geschwindigkeit erreicht hat, die unterhalb einer bestimmten, vorgebbaren, auch
individuell vorgebbaren Schwelle liegt, kann bereits bei Erreichen
dieser Geschwindigkeit des Fahrzeugs 10 der mindestens
einen Zusatzleuchteinrichtung 30 bzw. die Scheinwerfermaskierung 32 an
einem der Scheinwerfer 14 des Fahrzeugs 10 aktiviert werden.
Dies bietet den Vorteil, dass die mindestens eine Zusatzleuchteinrichtung 30 bzw.
die Scheinwerfermaskierung 32 eine Ausleuchtung des Nahbereiches,
sei es vertikal über dem Fahrzeug bzw. seitlich neben dem
Fahrzeug 10, ermöglicht, so dass der Fahrer auch
bei Dunkelheit oder bei schlechten Witterungsverhältnissen
die Schrift von Hinweisschildern noch erkennen kann.
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Schließlich
kann in einer weiteren vorteilhaften Ausführungsvariante
des der Erfindung zugrunde liegenden Gedankens eine Kombination
der Aktivierung der mindestens einen Zusatzleuchteinrichtung 30 oder
einer Scheinwerfermaskierung 32 einer der Scheinwerfer 14 am
Fahrzeug 10 durch die Kamera 20 bzw. deren Steuergerät 50 erfolgen.
Erkannte Wegweiser bzw. Hinweisschilder wie die in 1 und 2 dargestellten
Schilder 22 bzw. 26, die nicht durch ein möglicherweise
integriertes RSR-System erkannt werden können, werden durch
die mindestens eine Zusatzleuchteinrichtung 30 bzw. die
mindestens eine im Bereich der Scheinwerfer 14 des Fahrzeugs 10 vorgese hene
Scheinwerfermaskierung 32 gezielt ausgeleuchtet, so dass
der Fahrer des Fahrzeugs 10 in die Lage versetzt ist, den
Informationsgehalt der Hinweisschilder auch bei schlechten Witterungsverhältnissen
oder bei Dunkelheit aufzunehmen.
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Des
Weiteren besteht der erfindungsgemäß vorgeschlagenen
Lösung gemäß der Darstellungen in den 1 und 2 folgend,
die Möglichkeit, die mindestens eine Zusatzleuchteinrichtung 30 bzw.
die Scheinwerfermaskierung 32 mit einem der Frontscheinwerfer 14,
oder auch einer Nebelleuchte oder auch einer Tagesfahrlichtfunktion
zu koppeln. Die Zusatzleuchteinrichtung 30 bzw. die Scheinwerfermaskierung 32 kann
auch an die Aktivierung der Funktion der Kamera 20, bzw.
des Steuergerätes 40 eines Night Vision Systems
gekoppelt sein. Die Aktivierung der mindestens einen Zusatzleuchteinrichtung 30 bzw.
der Scheinwerfermaskierung 32 an mindestens einem der Scheinwerfer 14 kann
auch durch ein entsprechendes Signal eines Lichtsensors bzw. durch eine
Tag/Nacht-Erkennung erfolgen. Darüber hinaus besteht die
Möglichkeit, die mindestens eine Zusatzleuchteinrichtung 30 bzw.
die Scheinwerfermaskierung 32 durch das Videosteuergerät 50 eines
Night Vision Systems des Fahrzeugs 10 zu aktivieren. Die Zusatzleuchteinrichtung 30 bzw.
die Scheinwerfermaskierung 32 kann dergestalt ausgelegt
sein, dass die Leuchtstärke gezielt regelbar ist, die Leuchtstärke insbesondere
dimmbar ist, um die beste individuell von Fahrer zu Fahrer unterschiedliche
Erkennungsleistung zu ermöglichen.
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Wie
obenstehend bereits erwähnt, kann eine Ausführungsmöglichkeit
der Zusatzleuchteinrichtung 30 als separater, gesonderter
Scheinwerfer im Kotflügelbereich oder über den
Außenspiegeln des Fahrzeugs 10 erfolgen; des Weiteren
besteht die Möglichkeit einer Integration derselben in
die Scheinwerfer 14 des Fahrzeugs 10 oder die
Nebelleuchte oder eine Ankopplung an das Tagesfahrlicht. Hinsichtlich der
Spektralbereiche der Zusatzscheinwerfer können diese sowohl
als Infrarot- oder als VIS-Scheinwerfer ausgelegt sein.
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Der
Darstellung gemäß 3 ist eine
Ausführungsvariante einer Scheinwerfermaskierung mittels
einer Klappe zu entnehmen.
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Die
Darstellung gemäß 3 zeigt
ein Scheinwerfermodul 52, in dessen Gehäuse 56 eine Leuchteinrichtung 54 untergebracht
ist. Die Leuchteinrichtung 54 durchstrahlt das Gehäuse 56 und
wirft einen mit Bezugszeichen 16 bezeichneten Standard-Lichtkegel
bei aktivem Abblendlicht auf die vor dem Fahrzeug liegende Fahrbahn.
Aus der Dar stellung gemäß 3 geht hervor,
dass seitlich im Gehäuse 56 des Scheinwerfermoduls 52 eine
Scheinwerfermaskierung 32 aufgenommen ist. Im Ausführungsbeispiel
gemäß 3 ist diese als eine um eine Schwenkachse 60 verschwenkbare
Klappe 58 ausgebildet. In der Darstellung gemäß 3 ist
die Scheinwerfermaskierung 32 im nicht aktivierten Zustand
dargestellt, d. h. die Leuchteinrichtung 54 vermag den
Standard-Lichtkegel 16 uneingeschränkt auf den
Fahrbahnbereich zu bringen. Zur Erzielung einer maximalen Beeinflussungsmöglichkeit
des Standard-Lichtkegels 16 ist die Scheinwerfermaskierung 32 möglichst
dicht hinter dem Austrittsbereich des Standard-Lichtkegels 16 aus
dem Gehäuse 56 des Scheinwerfermoduls 52 angebracht.
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Der
Darstellung gemäß 4 ist ein
eingeschränkter Lichtkegel bei aktivierter Scheinwerfermaskierung
mittels der in 3 dargestellten Klappe zu entnehmen.
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In 4 ist
angedeutet, dass die Klappe 58 im Gegensatz zur Darstellung
gemäß 3 von ihrer deaktivierten in
ihre aktivierte Position verschwenkt ist. Dazu wird die Klappe 58 mittels
eines geeigneten Stellantriebes um die Schwenkachse 60 verstellt
und nimmt eine Position 62 ein. Dadurch wird ein eingeschränkter
Lichtkegel erzeugt, der im Vergleich zum Standard-Lichtkegel 16 gemäß der
Darstellung in 3, um einen nicht ausgeleuchteten
Bereich 64 reduziert ist. Je nach Erfordernis kann die
Scheinwerfermaskierung 32 bei Linkslenkerfahrzeugen auf
der rechten Fahrzeugseite und bei Rechtslenkerfahrzeugen auf der
linken Fahrzeugseite angeordnet sein.
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Die
Scheinwerfermaskierung 32 kann im Gegensatz zu den Ausführungsvarianten
gemäß der 3 und 4 auch
haubenförmig oder schirmförmig ausgebildet sein
und anstatt um eine in vertikale Richtung sich erstreckende Schwenkachse 60 auch in
Form eines ausschiebbaren mehrgliedrigen Vorhangs oder dergleichen
ausgebildet sein, der vor der Austrittsseite des Scheinwerfers 52 in
vertikale Richtung verfahrbar ist und den durch die Leuchteinrichtung 54 erzeugten
Lichtkegel beeinflusst. Unter Leuchteinrichtung werden im nachfolgenden
Zusammenhang sowohl eine herkömmliche H4-Birne, als auch
Xenonfahrlicht oder die in jüngster Zeit eingesetzten LED-Scheinwerfermodule
verstanden.
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Den
Darstellungen gemäß der 5 und 6 sind
Lichtkegel von Standard- und Zusatzleuchteinrichtungen einander überlagernd
sowohl in der Seitenansicht als auch in der Draufsicht auf das Kraftfahrzeug
zu entnehmen.
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Der
Darstellung gemäß 5 ist z.
B. entnehmbar, dass in dieser Ausführungsvariante am Fahrzeug 10 eine
Zusatzleuchteinrichtung 30 seitlich am vorderen Kotflügel
angebracht ist. Durch die Zusatzleuchteinrichtung 30 wird
ein zusätzlicher Ausleuchtebereich 36 erzeugt,
der sich fächerförmig in vertikale Richtung vor
dem Fahrzeug ausdehnt. Durch die Scheinwerfer 14 des Fahrzeugs 10 wird der
Standard-Lichtkegel bei aktiviertem Abblendlicht 16 erzeugt,
der einen vertikalen Öffnungswinkel 18 aufweist,
vergleiche Darstellung gemäß 1.
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Aus
der Draufsicht gemäß 6 geht hervor, dass
der erste Einzelkegel 46 und der zweite Einzelkegel 48 des
Standard-Lichtkegels erzeugt durch die Standard-Scheinwerfer 14 die
Fahrbahn 12 vor dem Fahrzeug 10 ausleuchten. Die
Einzelkegel 46 und 48 überlagern einander.
Auf der rechten Fahrzeugseite befindet sich die in 5 angedeutete
Zusatzleuchteinrichtung 30, welche einen zusätzlichen
Ausleuchtebereich 36 erzeugt. Entlang eher Begrenzung 37 erstreckt
sich eine Überlappung zwischen dem auf der rechten Fahrzeugseite
angeordneten Standard-Scheinwerfer 14 und dem durch diesen
erzeugten zweiten Einzelkegel 48 und dem zusätzlichen Ausleuchtebereich 36 in
der Draufsicht dargestellt, d. h. in einer zweidimensionalen Ebene
liegend.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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