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DE102009002101A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Ausleuchtung von Fahrbahnseitenbereichen - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zur Ausleuchtung von Fahrbahnseitenbereichen Download PDF

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Publication number
DE102009002101A1
DE102009002101A1 DE102009002101A DE102009002101A DE102009002101A1 DE 102009002101 A1 DE102009002101 A1 DE 102009002101A1 DE 102009002101 A DE102009002101 A DE 102009002101A DE 102009002101 A DE102009002101 A DE 102009002101A DE 102009002101 A1 DE102009002101 A1 DE 102009002101A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
vehicle
headlight
masking
lighting device
activation
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE102009002101A
Other languages
English (en)
Inventor
Andreas Schmack
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Robert Bosch GmbH filed Critical Robert Bosch GmbH
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Priority to EP10707287A priority patent/EP2414193A1/de
Priority to PCT/EP2010/052937 priority patent/WO2010112303A1/de
Priority to US13/262,745 priority patent/US8721144B2/en
Priority to CN2010800141531A priority patent/CN102365190A/zh
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
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Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Ausleuchtung eines Randbereiches (40) einer Fahrbahn (12) durch Scheinwerfer (14; 30, 32) eines Fahrzeugs (10). Das Fahrzeug (10) umfasst eine Kamera (20). Es erfolgt die Aktivierung mindestens einer Zusatzleuchteinrichtung (30) oder einer Maskierung (32) eines am Fahrzeug (10) vorhandenen Scheinwerfers (14). Es wird ein zusätzlicher Ausleuchtebereich (36) erzeugt, der sich in vertikaler und seitlicher Richtung, bezogen auf das Fahrzeug (10), erstreckt. Die Aktivierung der mindestens einen Zusatzleuchteinrichtung (30) bzw. Scheinwerfermaskierung (32) an mindestens einem im Fahrzeug (10) vorhandenen Scheinwerfer (14) erfolgt durch ein Navigationssystem des Fahrzeugs (10) oder bei Verminderung der Geschwindigkeit des Fahrzeugs (10) und/oder durch eine Objekt-Verkehrszeichenerkennung mittels der Kamera (20).

Description

  • Stand der Technik
  • DE 197 13 884 A1 bezieht sich auf ein Verfahren zur Regelung von Leuchtweite und/oder Leuchtrichtung von Scheinwerfern in einem Fahrzeug. Sensoren sammeln Informationen über das Fahrzeug und seine Umgebung. Aufgrund dieser Informationen wird die aktuelle Scheinwerfereinstellung der Scheinwerfer des Fahrzeugs vorausschauend der Anforderung für die Ausleuchtung der vor dem Fahrzeug liegenden Fahrbahn angepasst. Bei dem eingesetzten mindestens einen Sensor handelt es sich insbesondere um einen Videosensor, der Bilder des Fahrbahnverlaufs aufnimmt, die ihrerseits von einer Bildauswerteeinheit ausgewertet werden. Durch Bestimmung des Nickwinkels des Fahrzeugs in Bezug auf die Fahrbahn wird die Leuchtweite der Scheinwerfer reguliert. Der Nickwinkel wird über eine Ebenenbestimmung der Fahrbahn ermittelt. Durch Bestimmung des Gierwinkels zwischen Fahrzeug und Fahrbahn sowie des vor dem Fahrzeug liegenden Fahrbahnverlaufes wird die horizontale Leuchtrichtung und/oder Leuchtweite der Scheinwerfer reguliert.
  • Von der Bildauswerteeinheit werden Scheinwerfer anderer Fahrzeuge erkannt und bei eingeschaltetem Fernlicht die Scheinwerfer automatisch abgeblendet oder andernfalls eine Warnung an den Fahrer des Fahrzeugs ausgegeben. Die Erkennung anderer Fahrzeuge wird über Auswertung der Informationen des mindestens einen Videosensors mit Hilfe einer Bildverschiebungsschätzung vorgenommen.
  • Die Informationen des mindestens einen Sensors, insbesondere des mindestens einen Videosensors, werden in der Bildauswerteeinheit überprüft, wobei die Scheinwerfer in eine stationäre Ausgangsposition eingestellt werden, wenn aus den Informationen keine sinnvollen Parameter zur Einstellung der Scheinwerfer abgeleitet werden können.
  • Bei Videosystemen, die zum Beispiel den bereits erwähnten Videosensor umfassen und die über Weitwinkelkameras verfügen, können bei Nacht nahe, sich seitlich neben dem fahrenden Fahrzeug befindliche Objekte, insbesondere Verkehrsschilder, aber auch Personen, nicht mehr erkannt werden. Dies hat seine Ursache darin, dass die Beleuchtung der Scheinwerfer nicht ausreichend ist. Das Abblendlicht eines Fahrzeuges strahlt eher flach und wenig in die Breite. Die Bildexplosion bei einem Night Vision System nimmt bei fahrendem Fahrzeug zum Rand zu. Dies führt insbesondere zu einer starken Zunahme der Bewegungsunschärfe von sich am Fahrbahnrand befindenden Objekten wie zum Beispiel Verkehrsschilder oder sich am Fahrbahnrand aufhaltende Personen. Abhilfe könnte dadurch geschaffen werden, dass eine Verringerung der Belichtungszeit erfolgt. Eine Verringerung der Belichtungszeit geht jedoch mit einer Verringerung des Kontrastes im Night Vision System einher, was der Erkennungsleistung dieses Systems ebenfalls nicht förderlich ist. Im vorstehenden Zusammenhang eingesetzte Videosysteme im Rahmen von Night Vision Systems oder dergleichen umfassen Weitwinkelkameras. Unter Weitwinkel ist im vorliegenden Zusammenhang zu verstehen, dass der Öffnungswinkel der Videokamera größer ist als der des Scheinwerfers.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Der erfindungsgemäßen Lösung folgend, wird vorgeschlagen, an einem Fahrzeug Zusatzscheinwerfer anzubringen oder bereits vorhandene Scheinwerfer derart zu modifizieren, dass zum Beispiel durch Aufbringen einer Maske der Seitenbereich des Fahrzeuges besser ausgeleuchtet wird. Insbesondere wird durch die erfindungsgemäß vorgeschlagene Lösung erreicht, dass der Seitenbereich vor dem Kraftfahrzeug besonders breit, d. h. sowohl sehr weit nach außen, als auch in die Höhe ausgeleuchtet wird. Die vorgeschlagenen Zusatzscheinwerfer am Fahrzeug bzw. eine dementsprechende partielle Maskierung der bereits im Fahrzeug vorhandenen Scheinwerfer kann ständig aktiviert werden, wenn eine Videofunktion eines Night Vision Systems aktiviert ist, oder durch ein entsprechendes Signal eines Umgebungslichtsensors bzw. durch eine Tag und Nacht-Erkennung aktiviert sein. Alternativ ist es auch möglich, die Zusatzscheinwerfer bzw. die Maskierung dann zu aktivieren, wenn das Abblendlicht aktiviert ist. Schließlich kann eine Aktivierung der erfindungsgemäß vorgeschlagenen Zusatzscheinwerfer bzw. einer dementsprechenden Maskierung bereits im Fahrzeug verbauter Scheinwerfer allein in das Ermessen des Fahrers gestellt werden und souverän in seine Entscheidung zum Beispiel durch Auslösung eines Tastendrucks gestellt werden. In einer besonders vorteilhaften Ausführungsvariante der erfindungsgemäß vorge schlagenen Lösung können die Zusatzscheinwerfer mit einem im Fahrzeug befindlichen Navigationssystem oder mit einem mobilen Navigationssystem, was in das Fahrzeug eingebaut ist, verknüpft werden. Dies ermöglicht zum Beispiel, den Zusatzscheinwerfer dann zu aktivieren, wenn eine Kreuzung oder eine Weggabelung in die Nähe kommt.
  • Neben der Ausführungsmöglichkeit der Zusatzscheinwerfer als gesonderte Scheinwerfer und einer Maskierung der bereits im Fahrzeug verbauten Scheinwerfer kann alternativ vorgesehen sein, die Zusatzscheinwerfer in die Standardscheinwerfer zu integrieren oder in die Nebelleuchte oder mit dem Tagesfahrlicht zu verknüpfen, wie es zum Beispiel in Skandinavien längst Vorschrift ist.
  • Eine Integration des erfindungsgemäß vorgeschlagenen Zusatzscheinwerfers in den Standardscheinwerfer kann zum Beispiel durch einen Betrieb des Standardscheinwerfers als partieller Infrarotscheinwerfer mit einer dementsprechenden Infrarotmaskierung im Seitenbereich erfolgen.
  • Der erfindungsgemäß vorgeschlagene, im Kraftfahrzeug auf eine der oben genannten Ausführungsmöglichkeiten integrierbare Zusatzscheinwerfer kann zum Beispiel mit einer Objekt- und Verkehrszeichenerkennung durch eine Kamera, so z. B. eine Videokamera eines bereits verfügbaren Night Vision Systems kombiniert werden. Erkannte Wegweiser oder Hinweisschilder, die nicht durch ein gegebenenfalls integriertes Verkehrszeichenerkennungs-System (RSR-System, Road Sign Recognition) inhaltlich vollständig identifiziert werden können, werden gezielt beleuchtet, damit der Fahrer in der Lage ist, diese zu lesen. Diese Ausführungsvariante bietet in Verknüpfung mit der Fahrgeschwindigkeit des Fahrzeugs eine weitere, sehr interessante Ausführungsvariante. Nur wenn gewährleistet ist, dass das Kraftfahrzeug langsam genug fährt, macht eine Ausleuchtung des Seitenbereiches der Fahrbahn Sinn, ansonsten ist die Symbolik, d. h. die Bildauswertung des Night Vision Systems, aufgrund der zum Rand dieses Systems zunehmenden Bildexplosion im Randbereich nicht lesbar.
  • In einer weiteren besonders vorteilhaften Ausführungsmöglichkeit der erfindungsgemäß vorgeschlagenen Lösung kann der Zusatzscheinwerfer bzw. die IR-Scheinwerfermaskierung auf einer Seite, insbesondere auf der rechten Seite bei Linkslenkerfahrzeugen vorgenommen werden. in Varianten von Kraftfahrzeugen, die in Rechtslenkerausführungen ausgeführt sind, befindet sich der Zusatzscheinwerfer bzw. die Stan dardscheinwerfermaskierung für IR-Licht dementsprechend auf der linken Seite. Schließlich kann in einer weiteren vorteilhaften Ausführungsvariante der Zusatzscheinwerfer auf beiden Seiten bzw. die IR-Maskierung auf beiden Seiten des Fahrzeugs vorgesehen sein.
  • Die erfindungsgemäß vorgeschlagene Lösung verbessert das subjektive Sicherheitsgefühl des Fahrers entscheidend, insbesondere dann, wenn sich dieser in einer unbekannten oder in einer wenig bekannten Umgebung in einer unbeleuchteten Straße, insbesondere einer Landstraße im Ortsausgangsbereich befindet. Die erfindungsgemäß vorgeschlagene Lösung vermittelt dem Fahrer darüber hinaus Sicherheit dahingehend, dass zum Beispiel Verkehrsschilder mit kleinerer Schrift aufgrund mehrerer Ortsbezeichnungen im Vorbeifahren bei unzureichender Ausleuchtung nur schwer vom Fahrer hinsichtlich der dargebotenen Informationsfülle verarbeitet werden können. In diesem Zusammenhang bietet zum Beispiel insbesondere eine an eine Verlangsamung der Geschwindigkeit des Fahrzeugs gekoppelte Aktivierung eines Zusatzscheinwerfers zur verbesserten Ausleuchtung des seitlichen Fahrbahnbereiches eine entscheidende Hilfe, insbesondere bei Verkehrsteilnehmern, die nachts sehr unsicher sind.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Anhand der Zeichnung wird die Erfindung nachstehend eingehender beschrieben.
  • Es zeigt:
  • 1 eine Seitendarstellung eines durch einen Zusatzscheinwerfer oder eine Scheinwerfermaskierung erzeugten zusätzlichen Ausleuchtebereiches und
  • 2 eine Draufsicht auf den durch die erfindungsgemäß vorgeschlagene Lösung besser auszuleuchtenden rechten Fahrbahnrand einer Fahrbahn,
  • 3 eine Ausführungsvariante einer Scheinwerfermaske mit einer Klappe,
  • 4 einen eingeschränkten Lichtkegel bei aktivierter Maskierung mittels der Klappe gemäß 3,
  • 5 den Lichtkegel von Standard- und Zusatzleuchteinrichtung einander überlagert und
  • 6 überlagerte Lichtkegel von Standard- und Zusatzleuchteinrichtung in ihrer Breitenerstreckung vor dem Kraftfahrzeug.
  • Ausführungsformen
  • Der Darstellung gemäß 1 ist eine Seitenansicht eines durch die erfindungsgemäß vorgeschlagene Lösung erzeugten zusätzlichen Ausleuchtebereiches, hier in seiner vertikal verlaufenden Ebene dargestellt, zu entnehmen.
  • Ein Fahrzeug 10 fährt auf einer Fahrbahn 12, wobei der jeweils vor dem Fahrzeug 10 liegende Bereich der Fahrbahn 12 durch ein Paar Scheinwerfer 14 ausgeleuchtet wird, von denen in der Seitendarstellung gemäß 1 nur ein Scheinwerfer dargestellt ist. Die Scheinwerfer 14 des Fahrzeuges 10 werfen einen Standard-Lichtkegel 16 auf den unmittelbar vor dem Fahrzeug liegenden Fahrbahnbereich. Dieser Zustand entspricht dem Fahren bei Dunkelheit oder bei schlechter Sicht mit Abblendlicht. Das Abblendlicht reicht normalerweise für eine Wegstrecke von 25 bis 50 m, je nach Positionierung der Leuchtweitenregulierung, die abhängig vom Ladezustand des Fahrzeugs die Fahrbahn ausleuchtet. Aus der Darstellung gemäß 1 geht hervor, dass der mit Bezugszeichen 16 bezeichnete Standard-Lichtkegel einen sehr geringen Öffnungswinkel 18 aufweist. Aus der Darstellung gemäß 1 geht hervor, dass das Abblendlicht bzw. der Abblendlichtkegel 16 des Fahrzeuges 10 eher flach und wenig in die Höhe strahlt. Das Fahrzeug 10 kann in vorteilhafter Weise mit einer Videokamera für ein Night Vision System ausgestattet sein. Der Kamera, bei der es sich bevorzugt um eine Videokamera 20 handelt, ist ein Steuergerät 50 zugeordnet.
  • Bei der Kamera handelt es sich um eine Weitwinkelkamera, mit der seitlich neben dem Fahrzeug befindliche Objekte, so zum Beispiel Verkehrsschilder oder auch Personen, nur schwer zu erkennen sind. Bei der eingesetzten Kamera 20 handelt es sich bevorzugt um eine solche, deren Öffnungswinkel größer ist als der der Scheinwerfer 14.
  • Aus der Darstellung gemäß 1 geht hervor, dass in Bezug auf die in 1 dargestellte vertikale Ausleuchtung ein erstes Schild 22, welches sich in einer ersten Entfernung 24 von der Vorderseite des Fahrzeugs 10 befindet, vom vom Öffnungswinkel 18 flach öffnenden Standard-Lichtkegel 16 nur partiell erfasst wird. Die wesentliche Information in diesem Falle, die Geschwindigkeitsbegrenzung, wird nicht erkannt. Hingegen ist ein zweites Schild 26, welches sich in einer zweiten Entfernung 28 in Bezug auf die Vorderseite 10 des Fahrzeugs befindet, vom Standard-Lichtkegel 16 erfasst und die Information kann vom Fahrer aufgenommen werden. Im erstgenannten Fall, d. h. beim lediglich teilweisen Ausleuchten des ersten Schildes 22, ist dieses bereits aus dem Standard-Lichtkegel 16 herausgewandert und der Fahrer nicht mehr in der Lage, alle Informationen aufzunehmen. Handelt es sich nicht – wie in 1 dargestellt – um ein Verkehrsschild mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung, sondern um eine Tafel mit Entfernungsangaben auf der Autobahn oder um ein Hinweisschild mit mehreren Ortsnamen und mehreren Kilometerangaben, so ist die Aufnahme aller Informationen bei nur unzureichender Ausleuchtung dieses Schildes, welches sich in der Regel am rechten Fahrbahnrand befindet oder über der Fahrbahn angebracht ist, im für den Fahrer unbekannten Terrain kaum zu leisten.
  • Der erfindungsgemäß vorgeschlagenen Lösung folgend, ist das Fahrzeug 10 an seiner Vorderseite bzw. im Bereich des rechten und/oder linken Kotflügels neben den Scheinwerfern 14 mit Zusatzleuchteinrichtungen 30 ausgestattet. Die Zusatzleuchteinrichtungen 30, die entweder auf der rechten Fahrzeugseite oder auf der linken Fahrzeugseite, so zum Beispiel im Bereich der Außenspiegel oder im Bereich der Kotflügel angebracht sein können, schaffen einen zusätzlichen Ausleuchtebereich 36, wie in 1 dargestellt. Neben separaten Zusatzleuchteinrichtungen 30, die im Bereich der Scheinwerfer 14 integriert sein können, können die bereits im Fahrzeug befindlichen verbauten Scheinwerfer 14 auch mit einer Scheinwerfermaskierung 32 versehen sein.
  • Anstelle von Zusatzleuchteinrichtungen 30, die sich zum Beispiel im Bereich der Außenspiegel auf der rechten oder auf der linken Fahrzeugseite oder auf beiden Fahrzeugseiten befinden können, sind auch in die vorderen Kotflügel integrierte zusätzliche Leuchteinrichtungen denkbar.
  • Wie aus der Darstellung gemäß 1 hervorgeht, kann zum Beispiel mit einer in die Scheinwerfer 14 integrierten Zusatzleuchteinrichtung 30 ein zusätzlicher Ausleuchtebereich 36 geschaffen werden, der durch einen sehr starken Öffnungswinkel 38 charakterisiert ist. Der zusätzliche Ausleuchtebereich ist in der Darstellung gemäß 1 schraffiert dargestellt. Aus der Darstellung gemäß 1 geht hervor, dass bei Aktivierung der Zusatzleuchteinrichtung 30 und bei der Erweiterung des konventionellen Standardlichtkegels 16 um der zusätzlichen Ausleuchtebereich 36 die Information des ersten Schildes 22, welches sich in der ersten Entfernung 24 von der Vorderseite des Fahrzeugs 10 befindet, durchaus vom Fahrer aufgenommen werden kann.
  • Aus der Darstellung gemäß 1 geht hervor, dass sich unmittelbar an eine erste Begrenzung 34 des sich im flachen Öffnungswinkel 18 öffnenden Standardlichtkegels 16 mit geringfügiger Überlappung eine untere Begrenzung des zusätzlichen Ausleuchtebereiches 36 erstreckt. Dieser in der Darstellung gemäß 1 in der Seitenansicht wiedergegebene zusätzliche Ausleuchtebereich 36 ist gemäß der Darstellung in 1 nur in Seitenansicht dargestellt, so dass dessen vertikale Erstreckung verdeutlicht wird. Daneben weist der zusätzliche Ausleuchtebereich 36 auch einen in 2 näher dargestellten, sich senkrecht in die Zeichenebene der 1 erstreckenden seitlichen Bereich auf.
  • Aufgrund der Überlappung der vertikalen Ausdehnungen sowohl des Standard Lichtkegels 16 als auch des zusätzlichen Ausleuchtebereiches 36 können sowohl die Oberseite der Fahrbahn 12 beleuchtet werden als auch am rechten Seitenstreifen oder oberhalb des Fahrzeugs befindliche Hinweisschilder 22, 26 ausgeleuchtet werden. Dabei kann der Grad der Ausleuchtung der jeweiligen im zusätzlichen Ausleuchtebereich 36 liegenden Hinweisschilder 22, 26 durch die Zusatzleuchteinrichtungen 30 bzw. die Scheinwerfermaskierung 32 gedimmt, d. h. in unterschiedlicher Intensität erfolgen. Dazu lässt sich die Zusatzleuchteinrichtung 30 in vorteilhafter Weise beispielsweise mit dem in 1 dargestellten Steuergerät 50 für die Kamera 20, bei der es sich bevorzugt um eine Videokamera handelt, koppeln.
  • Die mindestens eine Zusatzleuchteinrichtung 30 bzw. die mindestens eine Scheinwerfermaskierung 32 an der Vorderseite bzw. im Bereich der vorderen Kotflügel des Fahrzeugs 10 kann so angesteuert werden, dass dieser ständig eingeschaltet ist, sobald die Videokamera 20 im Rahmen eines Night Vision Systems aktiviert ist. Andererseits besteht die Möglichkeit, die Zusatzleuchteinrichtung 30 bzw. 32 durch eine sensorisch gesteuerte Tag/Nacht-Erkennung anzusteuern oder unmittelbar bei Bedarf zuzuschalten, wobei dies zum Beispiel auch in das Ermessen des Fahrers gestellt bleiben kann.
  • Des Weiteren kann der Zusatzscheinwerfer mit der Aktivierung des Abblendlichtes gekoppelt werden.
  • Aus der Darstellung gemäß 2 geht eine Draufsicht auf den durch die erfindungsgemäß vorgeschlagene Lösung zusätzlich geschaffenen seitlichen Ausleuchtebereich hervor.
  • Wie 2 zeigt, überdecken Einzelkegel 46, 48 der beiden an der Vorderseite des Fahrzeugs 10 befindlichen Scheinwerfer 14 den Standard-Lichtkegel 16, sobald das Abblendlicht eingeschaltet ist. Die beiden Einzelkegel 46 bzw. 48 überlappen einander etwa im Bereich einer Fahrzeuglängsachse 44 des Fahrzeugs 10.
  • Wird die Zusatzleuchteinrichtung 30 zum Beispiel, wie in 2 dargestellt, auf der rechten Fahrzeugseite angebracht, wobei es sich bei dem Fahrzeug 10 um ein linksgelenktes Fahrzeug handelt, so kann durch die Zusatzleuchteinrichtung 30 ein Seitenstreifen 40 am rechten Rand der Fahrbahn 12 ausgeleuchtet werden. In 2 nicht dargestellt, verläuft senkrecht zu der in 2 dargestellten Zeichenebene des zusätzlichen Ausleuchtebereiches 36 die in 1 dargestellte Vertikalerstreckung des zusätzlichen Ausleuchtebereiches 36. Wie 2 zeigt, liegt das sich in der ersten Entfernung 24 von der Vorderseite des Fahrzeugs 10 befindliche erste Hinweisschild 22 voll innerhalb der Seitenerstreckung des zusätzlichen Ausleuchtebereiches 36 auf dem Seitenstreifen 40. Demnach liegt dieses sich kurz vor der Front des Fahrzeugs 10 befindliche erste Schild 22 sowohl in Seitenansicht wie in der Draufsicht gemäß 2, als auch in der in 1 dargestellten Vertikalerstreckung im zusätzlichen Ausleuchtebereich 36. Aus der Darstellung gemäß 2 geht hervor, dass sich ein Teil des zweiten Einzelkegels 48 des Hauptscheinwerfers mit dem zusätzlichen Ausleuchtebereich 36 in Bezug auf dessen Lateralerstreckung überlappt. Die Begrenzung 37 des zusätzlichen Ausleuchtebereiches 36 überdeckt die Begrenzung 34 des Standard-Lichtkegels 16, der über Einschalten des Abblendlichts des Fahrzeugs 10 auftritt.
  • Wie der Darstellung gemäß 2 entnommen werden kann, ist das erste Schild 22, welches sich am rechten Rand der Fahrbahn 12 auf dem Seitenstreifen 40 befindet, angestrahlt, d. h. es befindet sich im zusätzlichen Ausleuchtebereich 36 einerseits in dessen seitlicher Erstreckung gemäß 2 und andererseits in dessen vertikaler Ausdehnung, wie in 1 dargestellt.
  • Aus der Draufsicht gemäß der Darstellung in 2 geht zudem hervor, dass ein seitlicher Öffnungswinkel 42 in der Größenordnung von 90° liegt. Die Seitenerstreckung des zusätzlichen Ausleuchtebereiches 36 erweitert den Standard-Lichtkegel 16, der durch Einschalten des Abblendlichtes des Fahrzeugs 10 gegeben ist, in Richtung auf den Seitenstreifen 40 entlang der Fahrbahn 12.
  • Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Aktivierung der mindestens einen Zusatzleuchteinrichtung 30 bzw. der Scheinwerfermaskierung 32 an den Frontscheinwerfern des Fahrzeugs 10 liegt darin, diese mit einem im Fahrzeug angeordneten Navigationssystem zu verknüpfen. Sobald das Navigationssystem des Fahrzeugs 10 erkennt, dass sich das Fahrzeug 10 einer Abzweigung nähert, kann über das Navigationssystem entweder die mindestens eine Zusatzleuchteinrichtung 30 bzw. die Scheinwerfermaskierung 32 aktiviert werden. Dies bedeutet, dass sowohl eine Ausleuchtung des vertikal über dem Fahrzeug 10 liegenden Bereiches als auch der seitlich neben dem Fahrzeug 10 liegende Seitenstreifen 40 der Fahrbahn 12 mittels der mindestens einen Zusatzleuchteinrichtung 30 bzw. mittels der mindestens einen Maskierung 32 einer der Scheinwerfer 14 erfolgt. Des Weiteren kann eine Verknüpfung der Aktivierung der Zusatzleuchteinrichtung 30 bzw. der Scheinwerfermaskierung 32 mit der aktuellen Fahrgeschwindigkeit des Fahrzeugs 10 erfolgen. Sobald der Fahrer – vorausgesetzt, es herrschen Dunkelheit oder schlechte Wetterverhältnisse – die Geschwindigkeit des Fahrzeugs 10 verringert und das Fahrzeug 10 eine Geschwindigkeit erreicht hat, die unterhalb einer bestimmten, vorgebbaren, auch individuell vorgebbaren Schwelle liegt, kann bereits bei Erreichen dieser Geschwindigkeit des Fahrzeugs 10 der mindestens einen Zusatzleuchteinrichtung 30 bzw. die Scheinwerfermaskierung 32 an einem der Scheinwerfer 14 des Fahrzeugs 10 aktiviert werden. Dies bietet den Vorteil, dass die mindestens eine Zusatzleuchteinrichtung 30 bzw. die Scheinwerfermaskierung 32 eine Ausleuchtung des Nahbereiches, sei es vertikal über dem Fahrzeug bzw. seitlich neben dem Fahrzeug 10, ermöglicht, so dass der Fahrer auch bei Dunkelheit oder bei schlechten Witterungsverhältnissen die Schrift von Hinweisschildern noch erkennen kann.
  • Schließlich kann in einer weiteren vorteilhaften Ausführungsvariante des der Erfindung zugrunde liegenden Gedankens eine Kombination der Aktivierung der mindestens einen Zusatzleuchteinrichtung 30 oder einer Scheinwerfermaskierung 32 einer der Scheinwerfer 14 am Fahrzeug 10 durch die Kamera 20 bzw. deren Steuergerät 50 erfolgen. Erkannte Wegweiser bzw. Hinweisschilder wie die in 1 und 2 dargestellten Schilder 22 bzw. 26, die nicht durch ein möglicherweise integriertes RSR-System erkannt werden können, werden durch die mindestens eine Zusatzleuchteinrichtung 30 bzw. die mindestens eine im Bereich der Scheinwerfer 14 des Fahrzeugs 10 vorgese hene Scheinwerfermaskierung 32 gezielt ausgeleuchtet, so dass der Fahrer des Fahrzeugs 10 in die Lage versetzt ist, den Informationsgehalt der Hinweisschilder auch bei schlechten Witterungsverhältnissen oder bei Dunkelheit aufzunehmen.
  • Des Weiteren besteht der erfindungsgemäß vorgeschlagenen Lösung gemäß der Darstellungen in den 1 und 2 folgend, die Möglichkeit, die mindestens eine Zusatzleuchteinrichtung 30 bzw. die Scheinwerfermaskierung 32 mit einem der Frontscheinwerfer 14, oder auch einer Nebelleuchte oder auch einer Tagesfahrlichtfunktion zu koppeln. Die Zusatzleuchteinrichtung 30 bzw. die Scheinwerfermaskierung 32 kann auch an die Aktivierung der Funktion der Kamera 20, bzw. des Steuergerätes 40 eines Night Vision Systems gekoppelt sein. Die Aktivierung der mindestens einen Zusatzleuchteinrichtung 30 bzw. der Scheinwerfermaskierung 32 an mindestens einem der Scheinwerfer 14 kann auch durch ein entsprechendes Signal eines Lichtsensors bzw. durch eine Tag/Nacht-Erkennung erfolgen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die mindestens eine Zusatzleuchteinrichtung 30 bzw. die Scheinwerfermaskierung 32 durch das Videosteuergerät 50 eines Night Vision Systems des Fahrzeugs 10 zu aktivieren. Die Zusatzleuchteinrichtung 30 bzw. die Scheinwerfermaskierung 32 kann dergestalt ausgelegt sein, dass die Leuchtstärke gezielt regelbar ist, die Leuchtstärke insbesondere dimmbar ist, um die beste individuell von Fahrer zu Fahrer unterschiedliche Erkennungsleistung zu ermöglichen.
  • Wie obenstehend bereits erwähnt, kann eine Ausführungsmöglichkeit der Zusatzleuchteinrichtung 30 als separater, gesonderter Scheinwerfer im Kotflügelbereich oder über den Außenspiegeln des Fahrzeugs 10 erfolgen; des Weiteren besteht die Möglichkeit einer Integration derselben in die Scheinwerfer 14 des Fahrzeugs 10 oder die Nebelleuchte oder eine Ankopplung an das Tagesfahrlicht. Hinsichtlich der Spektralbereiche der Zusatzscheinwerfer können diese sowohl als Infrarot- oder als VIS-Scheinwerfer ausgelegt sein.
  • Der Darstellung gemäß 3 ist eine Ausführungsvariante einer Scheinwerfermaskierung mittels einer Klappe zu entnehmen.
  • Die Darstellung gemäß 3 zeigt ein Scheinwerfermodul 52, in dessen Gehäuse 56 eine Leuchteinrichtung 54 untergebracht ist. Die Leuchteinrichtung 54 durchstrahlt das Gehäuse 56 und wirft einen mit Bezugszeichen 16 bezeichneten Standard-Lichtkegel bei aktivem Abblendlicht auf die vor dem Fahrzeug liegende Fahrbahn. Aus der Dar stellung gemäß 3 geht hervor, dass seitlich im Gehäuse 56 des Scheinwerfermoduls 52 eine Scheinwerfermaskierung 32 aufgenommen ist. Im Ausführungsbeispiel gemäß 3 ist diese als eine um eine Schwenkachse 60 verschwenkbare Klappe 58 ausgebildet. In der Darstellung gemäß 3 ist die Scheinwerfermaskierung 32 im nicht aktivierten Zustand dargestellt, d. h. die Leuchteinrichtung 54 vermag den Standard-Lichtkegel 16 uneingeschränkt auf den Fahrbahnbereich zu bringen. Zur Erzielung einer maximalen Beeinflussungsmöglichkeit des Standard-Lichtkegels 16 ist die Scheinwerfermaskierung 32 möglichst dicht hinter dem Austrittsbereich des Standard-Lichtkegels 16 aus dem Gehäuse 56 des Scheinwerfermoduls 52 angebracht.
  • Der Darstellung gemäß 4 ist ein eingeschränkter Lichtkegel bei aktivierter Scheinwerfermaskierung mittels der in 3 dargestellten Klappe zu entnehmen.
  • In 4 ist angedeutet, dass die Klappe 58 im Gegensatz zur Darstellung gemäß 3 von ihrer deaktivierten in ihre aktivierte Position verschwenkt ist. Dazu wird die Klappe 58 mittels eines geeigneten Stellantriebes um die Schwenkachse 60 verstellt und nimmt eine Position 62 ein. Dadurch wird ein eingeschränkter Lichtkegel erzeugt, der im Vergleich zum Standard-Lichtkegel 16 gemäß der Darstellung in 3, um einen nicht ausgeleuchteten Bereich 64 reduziert ist. Je nach Erfordernis kann die Scheinwerfermaskierung 32 bei Linkslenkerfahrzeugen auf der rechten Fahrzeugseite und bei Rechtslenkerfahrzeugen auf der linken Fahrzeugseite angeordnet sein.
  • Die Scheinwerfermaskierung 32 kann im Gegensatz zu den Ausführungsvarianten gemäß der 3 und 4 auch haubenförmig oder schirmförmig ausgebildet sein und anstatt um eine in vertikale Richtung sich erstreckende Schwenkachse 60 auch in Form eines ausschiebbaren mehrgliedrigen Vorhangs oder dergleichen ausgebildet sein, der vor der Austrittsseite des Scheinwerfers 52 in vertikale Richtung verfahrbar ist und den durch die Leuchteinrichtung 54 erzeugten Lichtkegel beeinflusst. Unter Leuchteinrichtung werden im nachfolgenden Zusammenhang sowohl eine herkömmliche H4-Birne, als auch Xenonfahrlicht oder die in jüngster Zeit eingesetzten LED-Scheinwerfermodule verstanden.
  • Den Darstellungen gemäß der 5 und 6 sind Lichtkegel von Standard- und Zusatzleuchteinrichtungen einander überlagernd sowohl in der Seitenansicht als auch in der Draufsicht auf das Kraftfahrzeug zu entnehmen.
  • Der Darstellung gemäß 5 ist z. B. entnehmbar, dass in dieser Ausführungsvariante am Fahrzeug 10 eine Zusatzleuchteinrichtung 30 seitlich am vorderen Kotflügel angebracht ist. Durch die Zusatzleuchteinrichtung 30 wird ein zusätzlicher Ausleuchtebereich 36 erzeugt, der sich fächerförmig in vertikale Richtung vor dem Fahrzeug ausdehnt. Durch die Scheinwerfer 14 des Fahrzeugs 10 wird der Standard-Lichtkegel bei aktiviertem Abblendlicht 16 erzeugt, der einen vertikalen Öffnungswinkel 18 aufweist, vergleiche Darstellung gemäß 1.
  • Aus der Draufsicht gemäß 6 geht hervor, dass der erste Einzelkegel 46 und der zweite Einzelkegel 48 des Standard-Lichtkegels erzeugt durch die Standard-Scheinwerfer 14 die Fahrbahn 12 vor dem Fahrzeug 10 ausleuchten. Die Einzelkegel 46 und 48 überlagern einander. Auf der rechten Fahrzeugseite befindet sich die in 5 angedeutete Zusatzleuchteinrichtung 30, welche einen zusätzlichen Ausleuchtebereich 36 erzeugt. Entlang eher Begrenzung 37 erstreckt sich eine Überlappung zwischen dem auf der rechten Fahrzeugseite angeordneten Standard-Scheinwerfer 14 und dem durch diesen erzeugten zweiten Einzelkegel 48 und dem zusätzlichen Ausleuchtebereich 36 in der Draufsicht dargestellt, d. h. in einer zweidimensionalen Ebene liegend.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 19713884 A1 [0001]

Claims (10)

  1. Verfahren zur Ausleuchtung eines Randbereiches (40) einer Fahrbahn (12) durch mindestens einen Scheinwerfer (14; 30, 32) eines Fahrzeugs (10), das die Fahrbahn (12) passiert und welches eine Kamera (20) umfasst, mit nachfolgenden Verfahrensschritten: a) Aktivierung mindestens einer Zusatzleuchteinrichtung (30) oder einer Scheinwerfermaskierung (32) eines vorhandenen Scheinwerfers (14), b) Erzeugung eines zusätzlichen Ausleuchtebereiches (36) in vertikaler und seitlicher Erstreckung bezogen auf das Fahrzeug (10), c) wobei die Aktivierung der mindestens einen Zusatzleuchteinrichtung (30) oder der Scheinwerfermaskierung (32) eines am Fahrzeug vorhandenen Scheinwerfers (14) über ein Navigationssystem des Fahrzeugs (10), oder bei Verminderung der Geschwindigkeit des Fahrzeugs (10) und/oder durch eine Objekt-Verkehrszeichenerkennung durch die Kamera (20) erfolgt.
  2. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass gemäß Verfahrensschritt c) die Aktivierung der mindestens einen Zusatzleuchteinrichtung (30) oder der mindestens einen Scheinwerfermaskierung (32) eines vorhandenen Scheinwerfers (14) durch das Navigationssystem des Fahrzeugs (10) erfolgt, sobald eine Abzweigung, eine Weggabelung oder eine Kreuzung erreicht wird.
  3. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass gemäß Verfahrensschritt c) eine Aktivierung der mindestens einen Zusatzleuchteinrichtung (30) oder der Maskierung (32) eines vorhandenen Scheinwerfers (14) am Fahrzeug (10) bei einer Verzögerung des Fahrzeuges und/oder bei Unterschreiten einer bestimmten, individuell vorgebbaren Geschwindigkeitsschwelle erfolgt.
  4. Verfahren gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Aktivierung der mindestens einen Zusatzleuchteinrichtung (30) bzw. der Scheinwerfermaskierung (32) mindestens eines am Fahrzeug (10) vorhandenen Scheinwerfers (14) durch eine Tag-Nacht-Erkennung oder bei schlechter Witterung erfolgt.
  5. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass gemäß Verfahrensschritt c) die Aktivierung der mindestens einen Zusatzleuchteinrichtung (30) bzw. der Scheinwerfermaskierung (32) mindestens eines am Fahrzeug (10) vorhandenen Scheinwerfers (14) mittels der Kamera (20), insbesondere ausgestaltet als Videokamera (20), durch eine Objekt- und Verkehrszeichenerkennung erfolgt.
  6. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass gemäß Verfahrensschritt c) die Aktivierung der mindestens einen Zusatzleuchteinrichtung (30) bzw. der Scheinwerfermaskierung (32) eines vorhandenen Scheinwerfers (14) durch Aktivierung einer Night Vision System-Funktion, durch ein individuelles Signal des Fahrers oder durch ein entsprechendes Signal eines Tag/Nachterkennenden Lichtsensors erfolgt.
  7. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens gemäß einem oder mehrerer der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Zusatzleuchteinrichtung (30) als separater Scheinwerfer ausgebildet ist, der sich im Kotflügelbereich des Fahrzeugs (10) oder im Bereich einer oder beider Frontscheinwerfer (14) des Fahrzeugs (10) befindet.
  8. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens gemäß einem oder mehrerer der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Zusatzleuchteinrichtung (30) bzw. die Maskierung (32) mindestens eines am Fahrzeug (10) befindlichen Scheinwerfers (14) in diesen oder eine Nebelleuchte oder eine Tagesfahrlichtfunktion integriert ist.
  9. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Zusatzleuchteinrichtung (30) bzw. die mindestens eine Scheinwerfermaskierung (32) eines am Fahrzeug (10) vorhandenen Scheinwerfers (14) gezielt regelbar, insbesondere dimmbar ausgelegt ist, und Licht im (R- und/oder VIS-Bereich ausstrahlt und/oder in eine Leuchtweitenregulierung integriert ist.
  10. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass bei Ausbildung des Scheinwerfers (14) als LED-Scheinwerfer-Modul einzel ne LEDs dem Rand der Fahrbahn (12, 40) zugewandt sind, einen zusätzlichen Ausleuchtebereich (36) erzeugen und individuell zu- oder abschaltbar sind.
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