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Die Erfindung betrifft einen Mundstückverschluss für ein Mundstück einer elektrischen Zigarette, die ein Gehäuse mit einem Verdampfer und einem mit dem Verdampfer verbundenem Depot für das Liquid zwischen Verdampfer und Mundstück umfasst, wobei der Verdampfer mit dem Mundstück für den Dampfaustritt verbunden ist.
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Elektrische Zigaretten sind seit längerem bekannt. Im Prinzip bestehen diese elektronischen Zigaretten aus einem Verdampfer, auch Atomizer genannt, in dem eine nikotinhaltige oder nikotinfreie meist aromatisierte Flüssigkeit, Liquid genannt, in Dampf verwandelt wird. Dazu enthält der Verdampfer eine Heizwendel, die über eine Stromversorgung, meist ein Akku, mit Energie versorgt wird. Das Liquid wird in einem Depot vorgehalten. Weiterhin ist ein Mundstück zum Inhalieren vorgesehen und ein Schalter, der die Stromversorgung des Verdampfers regelt. Der Schalter kann entweder manuell oder über Unterdruck, der beim Inhalieren (Ziehen) entsteht, betätigt werden. Meist weisen die elektronischen Zigaretten eine langestreckte zylindrische Form auf, die derjenigen einer konventionellen Zigarette nach empfunden ist.
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Der Dampf, der im Verdampfer durch Aufheizen des Liquids entsteht, wird beim Inhalieren zu sich genommen.
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Zentraler Bestandteil der elektronischen Zigaretten ist der Verdampfer, der üblicherweise eine Heizwendel umfasst, die aus einem Draht mit elektrischem Widerstand besteht, der sich beim Durchfluss von Strom erhitzt. Zum Schutz der Heizwendel ist dies meist mit einem Drahtgeflecht oder Metallnetz bedeckt oder in einer weitestgehend abgeschlossenen Brennkammer enthalten, die lediglich kleine Eintrittsöffnungen für das Liquid aufweist.
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Das Liquid ist in dem Depot vorgehalten und wird von diesem nach und nach an den Verdampfer abgegeben. Das Depot besteht aus einer Hülle und ist meist mit einem Speicherstoff aus Watte, Glasfasern, Vlies etc. gefüllt, in dem das Liquid schwammartig gespeichert ist. Ist der Atomizer zusammen mit dem Depot ausgestaltet, spricht man von einem Cartomizer (Cartridge + Atomizer).
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Aus der
US 2011/0303231 ist z.B. eine elektrische Zigarette bekannt, bei der der Verdampfer aus einem Glasfaser-Rohr, einem Garn aus Glasfasern, eine Heizspirale, ein Baumwolltuch Schicht und eine synthetische Faser Schicht besteht, wobei das Garn aus Glasfasern in die Heizspirale eingefügt ist, die sich innerhalb s Glasfaser-Rohrs befindet. Die Enden des Glasfasergarns und zwei Drähte, die verwendet werden, um die Heizspirale elektronisch mit den Anschlüsse zu verbinden, sind nach außen durch das Glasfaser Rohr geführt.
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Die Baumwolltuch-Schicht umhüllt die Außenwand des Glasfaser-Rohrs und presst die Enden des Garns dicht gegen das Glasfaser-Rohr. Die synthetische Faser-Schicht zwischen dem Baumwolltuch Schicht und der Befestigungshülse speichert das Liquid und dient als eigentliches Depot.
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Aus der
EP 2 404 515 A1 ist z.B. eine elektrische Zigarette bekannt, bei der die Hülle einen zusätzlichen Hilfs-Lufteinlass aufweist. Die elektrische Heizung weist eine Durchgangsbohrung auf und das mit Vlies etc. gefüllte Depot hat einen Kanal zwischen Mundstück und Verdampfer bzw. Durchgangsbohrung. Ein Unterdruck-Sensor ist mit der Durchgangsbohrung und dem Kanal verbunden und bildet einen Luftstrompfad mit dem Hilfslufteinlass aus, um aktiviert zu werden. Das im Vlies gespeicherte Liquid dringt durch eine zwischen Depot und Heizung angeordnete permeable Komponente und gelangt direkt auf die elektrische Heizung.
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Daneben sind Tanksysteme bekannt, in denen das Liquid ohne Watte etc. im Depot gespeichert und über eine Membran etc. an den Verdampfer abgegeben wird. Dabei kommt meist eine hohle Nadel zum Einsatz, die die Membran durchstößt und mit dem Verdampfer kommuniziert.
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Problematisch an allen bekannten Systemen ist die gleichmäßige Zufuhr bzw. Versorgung des Verdampfers mit Liquid, wobei gleichzeitig ein Auslaufen oder Ansaugen von nicht verdampftem Liquid verhindert werden muss, da z.B. das unverdampfte Nikotin extrem giftig ist. Daher ist wichtig, dass die Benutzer das unverdampfte Liquid nicht über das Mundstück ansaugen.
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Dabei muss das Mundstück einerseits das Depot dicht verschließen und andererseits eine angenehme Haptik (und auch Optik) aufweisen.
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Aufgabe der Erfindung ist es daher, einen Mundstückverschluss für das Mundstück einer elektronischen Zigarette bereitzustellen, bei dem kein Auslaufen stattfindet und das gleichzeitig der Haptik Genüge tut.
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Diese Aufgabe wird durch den in Anspruch 1 wiedergegebenen Mundstückverschluss für ein Mundstück einer elektrischen Zigarette gelöst.
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Erfindungsgemäß ist erkannt worden, dass wenn der Mundstückverschluss ein dem Depot zugewandtes Dichtelement und ein nach außen gewandtes Mundstückelement umfasst, die im Einbauzustand dicht ineinander greifend ausgestaltet sind, sowohl die Abdichtung verbessert und gleichzeitig die Haptik für den Benutzer eingehalten werden kann.
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Der Mundstückverschluss weist also zwei Teile auf, nämlich das das Depot abdichtende Dichtelement und das dem Benutzer zugewandte Mundstückelement. Die Teile greifen beim Zusammenbau und dem Einsatz im Gehäuse ineinander, wobei sie einerseits eine Abdichtung zur Gehäusewandung bewirken und andererseits eine Abdichtung zum Depot und natürlich untereinander ebenso.
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Somit wird zuverlässig mit nur zwei Teilen ein Auslaufen des unverdampften Liquids verhindert.
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Vorzugsweise kann vorgesehen sein, dass einerseits das Mundstückelement eine Öffnung und damit komunizierend ein Durchbruchrohr aufweist und andererseits das Dichtelement eine Öffnung und damit komunizierend ein Durchbruchrohr aufweist, wobei das Durchbruchrohr des Mundstückelements eine ersten Außendurchmesser derart aufweist, dass es beim Ineinandergreifen im Durchbruchrohr des Dichtelements mit Passsitz dichtend aufgenommen ist, so dass die Dichtigkeit der Teile zueinander gewährleistet ist. Sinnvollerweise weist das Durchbruchrohr des Dichtelements einen Innendurchmesser abgestimmt auf den Außendurchmesser des Durchbruchrohrs des Mundstückelements auf und nimmt dieses im Einbauzustand dichtend auf.
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Das Mundstückelement und das Dichtelement werden also quetschend aufeinander aufgepresst, was möglich wird, da das Dichtelement vorzugsweise aus einem Elastomer, wie einem Silikonmaterial, einstückig hergestellt ist und das Mundstückelement vorzugsweise aus Hartplastik, wie einem Thermoplaste oder Duroplaste, einstückig hergestellt ist.
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Die so bewirkte Abdichtung untereinander wird noch verbessert, wenn das Mundstückelement kappenartig zur teilweisen Aufnahme des Dichtelements ausgebildet ist.
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Um das Aneinanderanliegen zu verbessern, können zu dem radial nach Innen von dem Kappenrand vorstehende Stege vorgesehen sein, die im zusammengesetzten Zustand des Mundstückverschlusses das elastische Durchbruchrohr des Dichtelements gegen das umgriffene Durchbruchrohr des Mundstückelements drängen bzw. ein Ausweichen verhindern.
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Um den Zusammenbau und den Zusammenhalt der Teile zu verbessern, kann vorgesehen sein, dass das Dichtelement in Richtung des Mundstückelements vorstehende Arme aufweist, die in entsprechende Ausnehmungen im Kappenrand eingreifen.
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Zum Abdichten gegenüber dem Gehäuse ist es sinnvoll, wenn das Dichtelement radial umlaufend beabstandete Dichtlippen am Außenumfang aufweist.
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Die als Cartomizer bezeichnete Einheit aus Depot und Verdampfer, die in einer zylindrischen Hülle oder Gehäuse enthalten sind, weist also an einem Ende das Mundstück auf, das über ein Inhalationsrohr mit dem Verdampfer kommunizierend verbunden ist. Das Inhalationsrohr ist dabei vom dem Depot umgeben bzw. erstreckt sich von dem Verdampfer durch das Depot hindurch zum Mundstück. Der Mundstückverschluss muss also auch das Inhalationsrohr in einer Weise aufnehmen bzw. dessen Anschluss erlauben, die eine Abdichtung zum Depot gewährleistet. Dazu kann das Dichtelement radial umlaufende beabstandete Dichtlippen am Innenumfang des Durchbruchrohrs aufweisen, Somit kann das Inhalationsrohr zum einfachen Zusammenbau in das Durchbruchrohr eingeschoben werden und die Dichtigkeit ist durch die Dichtlippen gewährleistet. Es versteht sich, dass der Innendurchmesser des Durchbruchrohrs und der Außendurchmesser des Inhalationsrohrs aufeinander abgestimmt sind.
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Der Mundstückverschluss wird also stopfenartig nach dem Zusammensetzen in das Gehäuse eingeschoben.
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Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der Zeichnung. Es zeigen:
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1 einen schematischen Längsschnitt durch einen Cartomizer einer elektrischen Zigarette;
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2 eine perspektivische Ansicht eines Mundstückverschlusses mit einem Mundstückelement und einem Dichtelement von schräg oben;
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3 eine perspektivische Ansicht eines Mundstückverschlusses von schräg unten;
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4 eine perspektivische Ansicht des Mundstückelements der 2 und
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5 eine perspektivische Ansicht des Dichtelements der 2.
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In der 1 ist von einer als Ganzes mit 1 bezeichneten elektrischen Zigarette nur der sogenannte Cartomizer, also die Einheit aus Depot 2 und Verdampfer 3 gezeigt, der in einer zylindrischen Hülle 4 enthalten ist, die gleichzeitig an einem Ende als Mundstück 5 dient und am anderen Ende auf ein nicht gezeigten Teil aufschraubbar ist, der die Stromversorgung (Akku) und weitere Elektronik, wie dem Druckschalten etc. umfasst.
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Dieser grundlegende Aufbau ist weitestgehend bekannt.
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Der Verdampfer 3 ist als weitestgehend abgeschlossene Brennkammer 6 ausgeführt ist, die lediglich kleine Eintrittsöffnungen 7 für das Liquid und eine Austrittsöffnung 8 für den Dampf aufweist und eine Heizwendel 9 umfasst, die aus einem Draht mit elektrischem Widerstand besteht.
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Die Eintrittsöffnungen 7 erstrecken über die gesamte Höhe der Außenwandung der Brennkammer 6 und sind umlaufend gleichmäßig verteilt. Die Austrittsöffnung 8 ist zentral oberhalb der Heizwendel 9 angeordnet.
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Das Depot 2 ist als speicherstofffreier Tank ausgebildet. Es füllt im Wesentlichen die gesamt Hülle 4 aus. Lediglich zwischen Tank und Brennkammer 6 ist ein Liquid durchlässiges Vlies-Gewebe 10 aus Glasfasern angeordnet, das um die kleinen Eintrittsöffnungen 7 gelegt ist.
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Das durchlässige Gewebe 10 weist einen Bereich 10A höherer Durchlässigkeit und einen Bereich 10B niedrigerer Durchlässigkeit auf, wobei der Bereich 10B niedrigerer Durchlässigkeit an die Eintrittsöffnungen 7 angrenzt. Der Bereich 10B niedrigerer Durchlässigkeit ist also radial um die Brennkammer 6 angeordnet und von dem Bereich 10A höherer Durchlässigkeit umgeben.
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Es wird so ein Gradient für die Liquidzufuhr in dem Gewebe 10 bewirkt.
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Zwischen der Austrittsöffnung 8 der Brennkammer 6 für den Dampf und dem Mundstück 5 ist zum Mundstück hin sich erstreckendes Inhalationsrohr 11 angeordnet.
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Zwischen dem dem Mundstück zugewandten Ende des Inhalationsrohrs 11 und der eigentlichen Ansaugöffnung 12 im Mundstück 5 ist ein Mundstückverschluss 13 vorgesehen, dass das Depot bzw. den Tank zur Ansaugöffnung 12 hin dichtet.
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Die Dichtung am anderen Ende der Hülle 4, d.h. im Bereich des Verdampfers 3 übernimmt ein Kragen 14. Dieser kann einstückig mit der Brennkammer 6 und dem Inhalationsrohr 11 ausgestaltet sein, so dass diese als Baugruppe in die gemeinsame Hülle 4 eingesetzt werden, wobei das Inhalationsrohr 11 in den ebenfalls als Baugruppe ausgebildeten Mundstückverschluss 13 gedrückt wird, um das zwischen den abschließenden Kragen 14 und Mundstückverschluss 13 gebildeten Depot 2 abzuschließen.
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Somit fließt das Liquid aus dem Depot 2 durch die zwei Schichten 10A, B des Gewebes 10 durch die Eintrittsöffnungen 7 gleichmäßig in die Brennkammer und wird dort an der Heizwendel 9 verdampft, sobald die Stromzufuhr vom Akku aufgrund eines Unterdrucks in dem entsprechenden Unterdruckschalter geschaltet wird.
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Der Dampf wird dann über die Austrittsöffnung 8 durch das Inhalationsrohr 11 und dem Mundstückverschluss 13 über die Ansaugöffnung 12 abgegeben bzw. inhaliert (gedampft).
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In den 2 bis 5 ist der in den zuvor beschriebenen elektrischen Zigaretten 1 verwendete Mundstückverschluss 13 im Detail dargestellt.
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Der Verschluss 13 ist als fertige Baugruppe zum Einsetzen in die Hülle 4 zusammengesetzt und besteht aus einem Dichtelement 15 aus Silikon und einem Mundstückelement 16 aus Hartplastik besteht.
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Der Mundstückverschluss 13 umfasst also ein dem Depot 2 zugewandtes Dichtelement 15 und ein nach außen gewandtes Mundstückelement 16, die im Einbauzustand dicht ineinander greifend ausgestaltet sind.
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Das Mundstückelement 16 weist die Ansaugöffnung 12 und damit komunizierend ein Durchbruchrohr 17 auf und das Dichtelement 15 eine Öffnung 18 und damit komunizierend ebenfalls ein Durchbruchrohr 19 auf, wobei das Durchbruchrohr 17 des Mundstückelements 16 eine ersten Außendurchmesser derart aufweist, dass es beim Ineinandergreifen im Durchbruchrohr 19 des Dichtelements 15 mit Passsitz dichtend aufgenommen ist, so dass die Dichtigkeit der Teile zueinander gewährleistet ist. Dabei weist das Durchbruchrohr 19 des Dichtelements 15 einen Innendurchmesser abgestimmt auf den Außendurchmesser des Durchbruchrohrs 17 des Mundstückelements 16 auf und nimmt dieses im Einbauzustand dichtend auf.
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Das Mundstückelement 16 und das Dichtelement 15 werden also quetschend aufeinander aufgepresst, was möglich wird, da das Dichtelement aus einem Elastomer (Silikon) einstückig hergestellt ist und das Mundstückelement 16 aus Hartplastik einstückig hergestellt ist.
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Die so bewirkte Abdichtung untereinander wird noch verbessert, da das Mundstückelement 16 kappenartig 20 zur teilweisen Aufnahme des Dichtelements 15 ausgebildet ist.
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Um das Aneinanderanliegen zu verbessern, sind zu dem radial nach Innen von dem Kappenrand 20 vorstehende Stege 21 vorgesehen, die im zusammengesetzten Zustand des Mundstückverschlusses 13 das elastische Durchbruchrohr 19 des Dichtelements 15 gegen das umgriffene Durchbruchrohr 17 des Mundstückelements 16 drängen bzw. ein Ausweichen verhindern.
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Um den Zusammenbau und den Zusammenhalt der Teile zu verbessern, weist das Dichtelement 15 in Richtung des Mundstückelements vorstehende Arme 22 auf, die in entsprechende Ausnehmungen 23 im Kappenrand 20 eingreifen.
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Zum Abdichten gegenüber dem Gehäuse weist das Dichtelement 15 radial umlaufend beabstandete Dichtlippen 24 am Außenumfang 25 auf.
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Die als Cartomizer bezeichnete Einheit aus Depot 2 und Verdampfer 3, die in einer zylindrischen Hülle 4 enthalten sind, weist also an einem Ende das Mundstück 5 auf, das über ein Inhalationsrohr 11 mit dem Verdampfer 3 kommunizierend verbunden ist. Das Inhalationsrohr 11 ist dabei vom dem Depot 2 umgeben bzw. erstreckt sich von dem Verdampfer 3 durch das Depot 2 hindurch zum Mundstück 5.
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Der Mundstückverschluss 13 muss also auch das Inhalationsrohr 11 in einer Weise aufnehmen bzw. dessen Anschluss erlauben, die eine Abdichtung zum Depot gewährleistet. Dazu weist das Dichtelement 15 radial umlaufende beabstandete Dichtlippen 26 am Innenumfang des Durchbruchrohrs 19 auf.
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Somit kann das Inhalationsrohr zum einfachen Zusammenbau in das Durchbruchrohr 19 eingeschoben werden und die Dichtigkeit ist durch die Dichtlippen 26 gewährleistet. Es versteht sich, dass der Innendurchmesser des Durchbruchrohrs 19 und der Außendurchmesser des Inhalationsrohrs 11 aufeinander abgestimmt sind.
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Der Mundstückverschluss 13 wird also stopfenartig nach dem Zusammensetzen in das Gehäuse bzw. Hülle 4 eingeschoben.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- US 2011/0303231 [0006]
- EP 2404515 A1 [0008]