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Die Erfindung betrifft eine Bemehlungsvorrichtung für eine Teigbearbeitungsanlage sowie ein Bemehlungssystem mit mindestens einer derartigen Bemehlungsvorrichtung. Ferner betrifft die Erfindung eine Teigbearbeitungsanlage mit mindestens einer derartigen Bemehlungsvorrichtung bzw. mit einem derartigen Bemehlungssystem.
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Bemehlungssysteme für Teigbearbeitungsanlagen sind aus dem Stand der Technik bekannt. Bekannte Teigbearbeitungsanlagen weisen an verschiedenen Stellen eines Förderweges eines zu bearbeitenden Teiges Bemehlungsvorrichtungen auf. Bekannte Bemehlungsvorrichtungen dienen zum Bestreuen des zu bearbeitenden Teiges oder zum Benetzen der Teigbearbeitungswerkzeuge mit Mehl. Die
DE 26 50 290 C2 und die
US 3,748,073 A offenbaren eine Bemehlungseinrichtung einer Teigbearbeitungsmaschine mit beiderseits eines Teigtrichters angeordneten Mehlbehältern. In den Mehlbehältern ist jeweils eine Rundbürste angeordnet.
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Bei bekannten Bemehlungsvorrichtungen stellt sich das Problem, einer kontinuierlichen Bestreuung des in einer Förderrichtung geförderten Mehls über eine gesamte Förderbreite des Teiges. Häufig stellt sich insbesondere das Problem, dass die Teigstränge oder Teiglinge, die in einem lateralen Bereich einer Fördereinrichtung, insbesondere eines Förderbands, transportiert werden, nicht in dem Maße mit Mehl benetzt werden, wie die in einem mittleren Bereich geförderten Teiglinge bzw. Teigstränge.
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Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfmdung, eine Bemehlungsvorrichtung für eine Teigbearbeitungsanlage zu schaffen, mit welcher der durch die Teigbearbeitungsanlage beförderte Teig kontinuierlich über die gesamte Förderbreite mit Mehl bestreubar ist. Ferner soll die Reinigung und/oder Wartung der Bemehlungsvorrichtung weiter verbessert werden.
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Diese Aufgabe ist erfmdungsgemäß gelöst durch eine Bemehlungsvorrichtung mit den in Anspruch 1 angegebenen Merkmalen.
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Erfmdungsgemäß wurde erkannt, dass eine Bemehlungsvorrichtung für eine Teigbearbeitungsanlage dann eine besonders zufriedenstellende Bemehlung erzeugt, wenn die Bemehlungsvorrichtung einen Mehlvorratsbehälter mit einem Befüllabschnitt, einem Abgabeabschnitt und eine Fördereinrichtung zur Mehlförderung zwischen dem Befüllabschnitt und dem Abgabeabschnitt aufweist. Der Abgabeabschnitt weist mindestens eine Durchgangsöffnung zur Abgabe des Mehls aus dem Mehlvorratsbehälter auf. Die Bemehlungsvorrichtung ist vorzugsweise über einem durch die Teigbearbeitungsanlage beförderten Teig angeordnet. Bei dem Teig handelt es sich beispielsweise um eine Teigbahn, mehrere Teigstränge oder mehrere nebeneinander aufgereihte Teiglinge. Die Durchgangsöffnung zur Abgabe des Mehls aus dem Mehlvorratsbehälters zeigt dabei nach unten in Richtung des Teiges. Der Mehlvorratsbehälter weist eine Längserstreckung quer zur Förderrichtung des Teiges auf. Der Abgabeabschnitt des Mehlvorratsbehälters erstreckt sich vorzugsweise über die gesamte Breite des Teiges quer zur Förderrichtung. Das Mehl ist quer zur Förderrichtung des Teiges durch den Abgabeabschnitt abgebbar, wobei die Fördereinrichtung dafür sorgt, dass das Mehl kontinuierlich durch die Durchgangsöffnung abgebbar ist. Vorzugsweise erstrecken sich mehrere Durchgangsöffnungen über die gesamte Förderbreite des Teiges quer zur Förderrichtung. Durch diese Gestaltung der Bemehlungsvorrichtung ist der durch die Teigbearbeitungsanlage beförderte Teig über dessen gesamte Förderbreite kontinuierlich mit Mehl bestreubar. Dadurch, dass die Fördereinrichtung lösbar in dem Mehlvorratsbehälter angeordnet ist, wird die Reinigung und/oder Wartung der Bemehlungsvorrichtung verbessert. Hierzu ist die Fördereinrichtung vorzugsweise herausnehmbar in einem Gehäuse des Mehlvorratsbehälters angeordnet. Bei der Bemehlungsvorrichtung kann der Mehlvorratsbehälter abnehmbar ausgebildet sein.
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Gemäß Anspruch 2 ist die Fördereinrichtung über deren Stirnwände mit einer Abdeckung verbunden. Vorzugsweise dienen Einhänge -und Greifbereiche zum Greifen der Abdeckung und zum Lösen derselbigen vom Gehäuse durch den Benutzer. Auf diese Weise ist die Fördereinrichtung durch den Benutzer aus dem Gehäuse hebbar.
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Gemäß Anspruch 3 weist die Fördereinrichtung mindestens eine Bürste auf, die mit einer Innenwand des Mehlvorratsbehälters im Bereich der Durchgangsöffnung kämmt. Durch eine derartige Anordnung der Bürste ist Mehl, welches an der Innenwand des Mehlvorratsbehälters haftet, von der Innenwand lösbar und durch die Durchgangsöffnung nach außen abgebbar. Dadurch wird ermöglicht, alles in dem Mehlvorratsbehälter befindliche Mehl mittels der mindestens einen Durchgangsöffnung nach Außen abzugeben, ohne das Teigreste im Mehlvorratsbehälter verbleiben.
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Gemäß der Gestaltung nach Anspruch 4 weist die Fördereinrichtung mindestens eine Förderschnecke auf. Durch eine Förderschnecke ist das Mehl besonders einfach und wirkungsvoll von dem Befüllabschnitt zu dem Abgabeabschnitt kontinuierlich beförderbar.
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Nach Anspruch 5 sind mindestens zwei Förderschnecken in einer Förderrichtung des Mehls nebeneinander angeordnet. Durch das Anordnen zweier Förderschnecken nebeneinander wird die Förderleistung der Bemehlungsvorrichtung wirkungsvoll verbessert.
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Nach Anspruch 6 ist mindestens eine der Förderschnecken als Förderbürste ausgebildet. Diese ist dabei derart gestaltet, dass ein Schneckengewinde als um eine Schneckenwelle umlaufende Schneckenbürste ausgebildet ist. Dies ermöglicht eine verbesserte Mehlmitnahme durch die Förderschnecken mittels der Bürsten. Vorzugsweise kämmt die mindestens eine als Förderbürste ausgebildet Förderschnecke mit der Innenwand des Mehlvorratsbehälters, so dass auch Mehl gelöst wird, welches an der Innenwand im Bereich der Förderschnecken haftet. Vorzugsweise ist jede Förderschnecke als Förderbürste ausgebildet.
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Die Gestaltung nach Anspruch 8 sieht vor, dass die Bemehlungsvorrichtung einen Antriebsmotor umfasst, der eine Antriebswelle aufweist, die über eine lösbare Kupplung mit einer Abtriebswelle verbunden ist, die ihrerseits mit der Fördereinrichtung in Antriebsverbindung steht. Durch die lösbare Gestaltung der Kupplung ist die Bemehlungsvorrichtung zu Reinigungs- oder Wartungszwecken von dem Antriebsmotor lösbar, was die Reinigung bzw. Wartung wesentlich erleichtert.
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Nach Anspruch 9 ist eine Steuereinrichtung zur Ansteuerung des Antriebsmotors derart vorgesehen, dass nach gegebenen Zeitintervallen eine Umkehr der Förderrichtung durch die Fördereinrichtung herbeigeführt wird. Durch die Umkehr der Förderrichtung ist das Mehl zunächst von dem Befüllabschnitt zu dem Abgabeabschnitt beförderbar. Sofern entlang dieser ersten Förderrichtung nicht das ganze Mehl durch die Durchgangsöffnung abgegeben wurde, wird das verbliebene Mehl nach der Umkehr der Förderrichtung durch die Durchgangsöffnung abgegeben. Dadurch wird ermöglicht, dass das Mehl vollständig durch die Durchgangsöffnung abgegeben wird und kein Mehl im Mehlvorratsbehälter verbleibt. Zur Umkehr der Förderrichtung ist vorzugsweise der Drehsinn mindestens einer Förderschnecke, vorzugsweise aller Förderschnecken,zu ändern.
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Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfmdung, ein Bemehlungssystem zu schaffen, dass eine verbesserte Bemehlung innerhalb einer Teigbearbeitungsanlage ermöglicht.
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Diese Aufgabe ist erfmdungsgemäß gelöst durch ein Bemehlungssystem mit den in Anspruch 11 angegebenen Merkmalen.
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Ein derartiges Bemehlungssystem umfasst mehrere erfmdungsgemäße Bemehlungsvorrichtungen und einen zentralen Mehl-Vorratsbehälter, der über Förderverbindungen mit den Bemehlungsvorrichtungen in Förderverbindung steht. Durch diese Anordnung wird das Versorgen mehrerer Bemehlungsvorrichtungen über ein zentrales Bemehlungssystem ermöglicht. Dies ist sehr viel zeitsparender als ein separates Befüllen verschiedener Bemehlungsvorrichtungen mit Mehl. Die Bemehlungsvorrichtungen können an verschiedenen Stellen der Teigbearbeitungsanlage vorgesehen sein. Die einzelnen Bemehlungsvorrichtungen sind vorzugsweise unabhängig voneinander ansteuerbar.
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Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfmdung, eine Teigbearbeitungsanlage mit einer verbesserten Bemehlung zu schaffen.
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Diese Aufgabe ist erfmdungsgemäß gelöst durch eine Teigbearbeitungsanlage gemäß Anspruch 12 und eine Teigbearbeitungsanlage gemäß Anspruch 13.
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Die Teigbearbeitungsanlage gemäß Anspruch 12 weist eine erfindungsgemäße Bemehlungsvorrichtung auf. Die Teigbearbeitungsanlage nach Anspruch 13 ist mit einem erfmdungsgemäßen Bemehlungssystem versehen. Die Vorteile derartiger Teigbearbeitungsanlagen entsprechen denen der erfmdungsgemäßen Bemehlungsvorrichtung und denen des erfindungsgemäßen Bemehlungssystems.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigen:
- 1 eine Teigbearbeitungsanlage in einer Seitenansicht, wobei zum Teil interne Details lediglich schematisch dargestellt sind;
- 2 eine perspektivische Ansicht einer erfmdungsgemäßen Bemehlungsvorrichtung;
- 3 eine um 180° gedrehte Ansicht der Bemehlungsvorrichtung gemäß 2;
- 4 eine Teilschnitt-Darstellung der Bemehlungsvorrichtung gemäß 2 aus Blickrichtung IV in 3; und
- 5 eine Ansicht der Bemehlungsvorrichtung gemäß den 2 bis 4 in einer Bemehlungsposition in einer Ansicht von oben.
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Der schematische Aufbau einer in
1 dargestellten Ausführungsform einer Teigbearbeitungsanlage
1 ist aus der
EP 1 600 058 A2 bekannt. Die Teigbearbeitungsanlage
1 umfasst eine Kneteinrichtung
2 zum Kneten von Teig. Die Kneteinrichtung
2 weist einen anheb- und schwenkbaren Trog
3 auf, der in
1 sowohl in einer Knet- als auch in einer angehobenen und verschwenkten Abgabestellung dargestellt ist. In der Abgabestellung des Trogs
3 befindet sich unter diesem ein Zuführtrichter
4 einer Portionier- und Rundwirkeinrichtung
5. Die Portionier- und Rundwirkeinrichtung
5 umfasst eine Rundwirkstation
6. Diese ist durch ein mehrstrahliges Übergabeförderband
7 mit einer modular aufgebauten Gär- und Formvorrichtung
8 verbunden. Mit dem Abgabeende des Übergabeförderbandes
7 in Förderrichtung
9 steht eine Gehänge-Fördereinrichtung
10. Die Gehänge-Fördereinrichtung
10 umfasst eine Mehrzahl von nicht dargestellten Gehängen zur Aufnahme von Teig, insbesondere Teiglingen. Die Gehänge sind mit einer Förderkette
11 verbunden, die über eine Mehrzahl von Umlenkrollen
12 endlos umlaufend geführt ist. Beim Fördern läuft die Förderkette
11 in Teilmodulen
13,
14,
15 im Wesentlichen im Uhrzeigersinn um.
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In dem Teilmodul 15 ist eine Formeinrichtung 16 vorgesehen. Das Teilmodul 15 bildet in der gezeigten Ausführungsvariante der Teigbearbeitungsanlage 1 einen Bestandteil einer Bestreuungs- und Nachgäreinrichtung 17. Die Teiglinge werden entlang der Förderrichtung 9 mittels eines Förderbandabschnitts 18 transportiert, welches vorzugsweise mehrspurig ausgebildet ist. Entlang des Förderbandabschnitts 18 passieren die Teiglinge in der gezeigten Ausführungsvariante der Teigbearbeitungsanlage 1 in Förderrichtung 9 zunächst eine Druckstation 19, eine Zentrierstation 20, eine Verdrängungsstation 21 und eine Stanzstation 22. Je nach der Art der durch die Teigbearbeitungsanlage 1 geförderten Teiglinge kann eine oder mehrere der genannten Stationen 19, 20, 21, 22 weggelassen oder durch eine vergleichbare Station ersetzt werden. In dem gezeigten Beispiel der Teigbearbeitungsanlage 1 gelangen die Teiglinge nach dem Förderbandabschnitt 18 auf einen weiteren Förderbandabschnitt 23.
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Während der Förderung auf dem Förderbandabschnitt 23 in Förderrichtung 9 passieren die Teiglinge eine erfindungsgemäße Bemehlungsvorrichtung 24, durch welche die Teiglinge mit Mehl bestreubar sind. Die Bemehlungsvorrichtung 24 kann alternativ auch in Förderrichtung 9 vor den verschiedenen Bearbeitungsstationen 19, 20, 21, 22 der Bestreuungs- und Nachgäreinrichtung 17 angeordnet sein. Es ist auch vorstellbar, die Bemehlungsvorrichtung 24 in einem Bereich zwischen Übergabeförderband 7 und Gehänge-Fördereinrichtung 10 anzuordnen. Weiterhin ist auch vorstellbar, eine Bemehlungsvorrichtung 24 in Förderrichtung 9 nach dem Verlassen der Gär- und Formvorrichtung 8 vorzusehen. Die Anordnung der Bemehlungsvorrichtung 24 in der Formeinrichtung 16 ist folglich nur als exemplarisch zu betrachten.
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Die erfindungsgemäße Bemehlungsvorrichtung 24 ist im Detail in den 2 bis 5 dargestellt. Die Bemehlungsvorrichtung 24 umfasst einen Mehlvorratsbehälter 25, eine Fördereinrichtung 26 und einen Antriebsmotor 27, der mit der Fördereinrichtung 26 in Antriebsverbindung steht.
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Der Mehlvorratsbehälter 25 weist ein Gehäuse 28 auf. Zur besseren Erkennbarkeit innerer Bauteile ist das Gehäuse 28 in 2 lediglich durch Strichpunktlinien angedeutet. Das Gehäuse 28 ist gemäß dem gezeigten Ausführungsbeispiel im Querschnitt betrachtet vorzugsweise U-förmig ausgebildet und weist eine Längserstreckung entlang einer Gehäuse-Mittelachse 29 auf. Vorteilhafterweise ist das Gehäuse 28 transparent ausgebildet, insbesondere aus einem transparenten Kunststoff. Dadurch ist ein Bemehlungsvorgang von außen durch einen Benutzer besonders einfach überwachbar.
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Mit dem Gehäuses 28 verbunden ist eine lösbare Abdeckung 30, welche sich entlang der Gehäuse-Mittelachse 29 zwischen zwei lateralen Außenwänden 31, 32 des Gehäuses 28 erstreckt und dieses nach oben hin abschließt. Die Abdeckung 30 ist in der in 5 gezeigten Bemehlungsposition der Bemehlungsvorrichtung 24 von dem Förderbandabschnitt 23 abgewandt und vorzugsweise ebenfalls transparent ausgebildet.
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Die Gehäuse-Mittelachse 29 erstreckt sich in der in 5 gezeigten Bemehlungsposition vorzugsweise senkrecht zu der Förderrichtung 9. Die lateralen Außenwände 31, 32 des Gehäuses 28 erstrecken sich jeweils in einer Ebene parallel zur Förderrichtung 9.
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Das Gehäuse 28 ist wie bereits beschrieben zwischen den lateralen Außenwänden 31, 32 im Querschnitt betrachtet U-förmig ausgebildet, wobei das Gehäuse 28 eine einen ersten U-Schenkel bildende erste Außenwand 34 und eine einen zweiten U-Schenkel bildende zweite Außenwand 35 umfasst. Die beiden Außenwände 34, 35 sind mittels einer wannenförmigen Bodenwand 36 verbunden, welche den Bügel-Abschnitt des U-Profils des Gehäuses 28 bildet. In der gezeigten Ausführungsvariante sind die Außenwände 34, 35 jeweils entlang der Gehäuse-Mittelachse 29 mit der Bodenwand 36 mittels Gehäuseschrauben 33 verschraubt. Alternativ ist auch eine einstückige Ausführung der Bodenwand 36 mit den Außenwänden 34, 35 möglich.
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Die Bodenwand 36 ist in der Bemehlungsposition der Bemehlungsvorrichtung 24 benachbart zu dem zu bemehlenden Teig angeordnet, der auf dem Förderbandabschnitt 23 in Förderrichtung 9 förderbar ist. Der zu bemehlende Teig ist in den 1 und 5 nicht dargestellt. Bei dem Teig kann es um mehrere Teiglinge, beispielsweise Ringgebäcke oder Ähnliches, handeln. Die Teiglinge sind in Förderrichtung 9 auf parallel zueinander geführten Einzel-Förderbändern 23a des Förderbandabschnitts 23 förderbar. Bei dem zu bemehlenden Teig kann es sich alternativ auch um ein durchgehendes Teigband oder mehrere Teigstränge handeln.
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In der Abdeckung 30 des Gehäuses 28 des Mehlvorratsbehälters 25 ist benachbart zur ersten lateralen Außenwand 31 ein Befüllabschnitt 37 mit einem Befüllstutzen 38 zu einer Mehleinfüllung vorgesehen. Der Befüllstutzen 38 gibt eine Befüllöffnung 39 vor.
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Der Mehlvorratsbehälter 25 weist ferner einen Abgabeabschnitt 40 auf, der sich vorzugsweise in der Bodenwand 36 zwischen dem Befüllabschnitt 37 und der zweiten lateralen Außenwand 32 erstreckt. In dem Abgabeabschnitt 40 sind mehrere Durchgangsöffnungen 41 zur Abgabe des Mehls aus dem Mehlvorratsbehälter 25 vorgesehen. Vorzugsweise weist der Abgabeabschnitt 40 sechs Durchgangsöffnungen 41 auf. Die Durchgangsöffnungen 41 sind vorzugsweise entlang der Gehäuse-Mittelachse 29 beabstandet voneinander als Durchgangsschlitze mit jeweils einer Längserstreckung entlang der Gehäuse-Mittelachse 29 ausgebildet. In der gezeigten Ausführungsvariante ist eine Reihe von Durchgangsöffnungen 41 in dem Abgabeabschnitt 40 vorgesehen. Alternativ können auch mehrere Reihen von Durchgangsöffnungen 41 benachbart zueinander in der Bodenwand 36 vorgesehen sein.
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Durch das Gehäuse 28 wird ein Gehäuseinnenraum 42 eingeschlossen, der sich in einen Mehleinfüllraum 43 und einen Mehlabgaberaum 44 unterteilt, wobei die beiden Räume 43, 44 durch eine Trennwand 45, die sich zwischen erster Außenwand 34 und zweiter Außenwand 35 des Gehäuses 28 von der Bodenwand 36 weg erstreckt, getrennt sind. Der Mehleinfüllraum 43 erstreckt sich innerhalb des Gehäuses 28 zwischen der ersten Außenwand 31 und der Trennwand 45 im Bereich des Befüllabschnitts 37. Der Mehleinfüllraum 43 nimmt vorzugsweise zwischen 20 % und 30 % des Gehäuseinnenraums 42 ein. Der Mehlabgaberaum 44 erstreckt sich in dem Gehäuse 28 zwischen der Trennwand 45 und der zweiten lateralen Außenwand 32. Gemäß dem gezeigten Ausführungsbeispiel der Bemehlungsvorrichtung 24 sind in dem Mehleinfüllraum 43 im Bereich des Befüllabschnitts 37 neben der Trennwand 45 weitere Zwischenwände 46, die sich ebenso wie die Trennwand 45 senkrecht zur Gehäuse-Mittelachse 29 erstrecken, vorgesehen. Die Trennwand 45 und die Zwischenwände 46 weisen dabei eine Vielzahl von Durchbrechungen 47 zum Durchtritt von Mehl auf. Die Zwischenwände 46 sind jeweils parallel zueinander und parallel zur ersten Stirnwand 31 angeordnet und erstrecken sich zwischen erster Außenwand 34 und zweiter Außenwand 35 von der Bodenwand 36 weg. Nach oben hin grenzen die Zwischenwände 46 und die Trennwand 45 an die Fördereinrichtung 26 an.
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Die Fördereinrichtung 26 ist lösbar in das Gehäuse 28 eingesetzt. In den 2 bis 5 ist die Fördereinrichtung 26 in einer Einsetzstellung in dem Gehäuse 28 gezeigt. Die Fördereinrichtung 26 umfasst in dem gezeigten Ausführungsbeispiel zwei Förderschnecken 48, 49 und eine Bürste 50, die mit einer Innenwand 51 des Mehlvorratsbehälters 25 im Bereich der Durchgangsöffnungen 41 kämmt. Alternativ ist es auch möglich, mehrere Bürsten 50 bzw. mehr als zwei Förderschnecken 48, 49 vorzusehen.
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Die Förderschnecken 48, 49 befördern das Mehl in dem Mehlvorratsbehälter 25 in einer Förderrichtung 52 zwischen dem Befüllabschnitt 37 und dem Abgabeabschnitt 40. Die Förderrichtung 52 des Mehls verläuft entlang der Gehäuse-Mittelachse 29 des Mehlvorratsbehälters 25. In dem gezeigten Ausführungsbeispiel der Bemehlungsvorrichtung 24 gemäß den 2 bis 5 sind die Förderschnecken 48, 49 in Förderrichtung 52 nebeneinander benachbart zur Abdeckung 30 angeordnet. Die Förderschnecken 48, 49 durchsetzen jeweils sowohl den Mehleinfüllraum 43 als auch den Mehlabgaberaum 44. Die Förderschnecken 48, 49 erstrecken sich jeweils entlang einer Förderschneckendrehachse 53, 54 zwischen einer benachbart zur ersten lateralen Außenwand 31 angeordneten ersten Stirnwand 55 und einer benachbart zur zweiten lateralen Außenwand 32 angeordneten zweiten Stirnwand 56 der Fördereinrichtung 26. Die Stirnwände 55, 56 sind zwischen den Außenwänden 34, 35 des Gehäuses 28 senkrecht zur Förderrichtung 52 des Mehls verschiebbar gelagert, derart, dass die Fördereinrichtung 26 aus dem Gehäuse 28 heraushebbar gestaltet ist. Die Stirnwände 55, 56 können zu diesem Zweck an von der Bodenwand 36 beabstandeten Oberkanten mit der Abdeckung 30 verbunden, insbesondere verschraubt sein. Diese Verbindung ist in den 2 bis 5 durch Schrauben 55a, 56a dargestellt.
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Die Förderschnecken 48, 49 sind jeweils mit ersten Endbereichen 57, 58 um die Förderschneckendrehachsen 53, 54 drehbar an der ersten Stirnwand 55 gelagert. Zweite Endbereiche 59, 60 der Förderschnecken 48, 49 sind an der zweiten Stirnwand 56 drehbar gelagert. Die Förderschneckendrehachsen 53, 54 verlaufen parallel zur Gehäuse-Mittelachse 29 und geben die Förderrichtung 52 des Mehls vor.
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Gemäß dem gezeigten Ausführungsbeispiel der Bemehlungsvorrichtung 24 sind die Förderschnecken 48, 49 jeweils als Förderbürsten ausgebildet. Zu diesem Zweck weisen die Förderschnecken 48, 49 jeweils eine Schneckenwelle 61, 62 auf. Die Schneckenwellen 61, 62 weisen an deren Mantelfläche dabei jeweils eine spiralförmig um die Förderschneckendrehachsen 53, 54 umlaufende Schneckenbürste 63, 64 auf. Die Schneckenbürsten 63, 64 bilden das Schneckengewinde. Durch diese Gestaltung der Förderschnecken 48, 49 wird eine optimale Mehlmitnahme mittels der Schneckenbürsten 63, 64 ermöglicht.
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Die Bürste 50 ist um eine Bürstendrehachse 65 rotierbar in der Fördereinrichtung 26 gelagert. In der in den 2 bis 5 gezeigten Einsetzstellung der Fördereinrichtung 26 in dem Gehäuse 28 verläuft die Bürstendrehachse 65 benachbart zu Bodenwand 36 des Gehäuses 28. Die Bürstendrehachse 65 verläuft ebenso wie die Förderschneckendrehachsen 53, 54 in der Bemehlungsposition der Bemehlungsvorrichtung 24 parallel zu dem Förderbandabschnitt 23.
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Ein erster Endbereich 66 der Bürste 50 durchsetzt den Mehleinfüllraum 43 und ist an der ersten Stirnwand 55 der Fördereinrichtung 26 drehbar gelagert. Ein zweiter Endbereich 67 ist an der zweiten Stirnwand 56 drehbar gelagert.
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Die Bürstendrehachse 65 erstreckt sich parallel zu den Förderschneckendrehachsen 53, 54 benachbart zu den Durchgangsöffnungen 41. Die Bürste 50 weist eine sich entlang der Bürstendrehachse 65 erstreckende Bürstenwelle 68 auf, von der sich ein Bürstenbesatz 69 radial nach außen erstreckt. Als Bürstenbesatz 69 eignen sich beispielsweise Naturfasern oder synthetische Fasern. Die Bürstenwelle 68 ist in dem gezeigten Ausführungsbeispiel lediglich in einem Bereich zwischen Trennwand 45 und zweiter Stirnwand 56 mit dem Bürstenbesatz 69 versehen. Der Bereich der Bürstenwelle 68, der in der Einsetzstellung den Mehleinfüllraum 43 und die Zwischenwände 46 durchsetzt, ist ohne Bürstenbesatz 69 gestaltet.
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Der Bürstenbesatz 69 weist vorzugsweise mehrere Bürstenbesatzreihen 70 auf, die sich in Bezug zur Bürstendrehachse 65 äquidistant zueinander an einer Mantelfläche der Bürstenwelle 68 erstrecken. Wie insbesondere der Teilschnittansicht nach 4 zu entnehmen, weist jede der Bürstenbesatzreihen 70 mehrere Bürstenbesatzreihenabschnitte 71 auf, die jeweils axial in Bezug zur Bürstendrehachse 65 einen Zwischenbereich 72 aufweisen, in dem die Bürstenwelle 68 nicht mit dem Bürstenbesatz 69 versehen ist. Diese Gestaltung des Bürstenbesatzes 69 der Bürste 50 hat den Vorteil, dass jeder der Durchgangsöffnungen 41 ein Bürstenbesatzreihenabschnitt 71 zugeordnet ist, der mit der Innenwand 51 des Mehlvorratsbehälters 25 kämmt, also während einer Rotationsbewegung der Bürste 50 um die Bürstendrehachse 65 in Kontakt steht.
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Ferner führt die Anordnung der Bürste 50 und der Förderschnecken 48, 49 zueinander dazu, dass die Bürste 50 mit beiden Förderschnecken 48, 49 kämmt. Vorzugsweise ist der Bürstenbesatz 69 der Bürste 50 während der Rotation um die Bürstendrehachse 65 mit den Schneckenbürsten 63, 64 während deren Rotation um die Förderschneckendrehachsen 53, 54 in Kontakt bringbar. Dadurch ist an den Schneckenbürsten 63, 64 haftendes Mehl von diesen lösbar und in Richtung Durchgangsöffnungen 41 durch die Bürste 50 förderbar. Der Abstand der Förderschneckendrehachsen 53, 54 und der Bürstendrehachse 65 zueinander ist also so zu wählen, das jeweils ein Kämmen der Schneckenbürsten 63, 64 mit dem Bürstenbesatz 69 möglich ist.
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Die Förderschnecken 48, 49 der Fördereinrichtung 26 sowie die Bürste 50 stehen mit dem Antriebsmotor 27 in Antriebsverbindung. Zu diesem Zweck weist der Antriebsmotor 27 eine Antriebswelle 73 auf, die über eine lösbare Kupplung 74 mit einer Abtriebswelle 75 verbunden ist, die ihrerseits mit der Fördereinrichtung 26 in Antriebsverbindung steht. Die Kupplung 74 ist als an sich bekannte Wellenkupplung ausgebildet, welche die Antriebswelle 73 drehfest mit der Abtriebswelle 75 verbindet und zur Kraftübertragung dient.
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In dem gezeigten Ausführungsbeispiel stimmt in der Einsetzstellung der Fördereinrichtung 26 in dem Gehäuse 28 eine Antriebswellen-Drehachse 76 mit der Bürstendrehachse 65 überein, in der Art, dass die Antriebswellen-Drehachse 76 eine Verlängerung der Bürstendrehachse 65 über die erste laterale Außenwand 31 des Mehlvorratsbehälters 25 hinaus bildet. In der gezeigten Ausführungsvariante der Bemehlungsvorrichtung 24 entspricht eine Abtriebs-Drehachse der Antriebswellen-Drehachse 76 und der Bürstendrehachse 65. Wie insbesondere 4 der gezeigten Ausführungsvariante zu entnehmen, ist die Abtriebswelle 75 im Bereich der Bodenwand 36 des Gehäuses 28 benachbart zur zweiten Stirnwand 56 mit der Bürstenwelle 68 über eine weitere Wellenkupplung 77 drehfest verbunden. Dadurch treibt in dem gezeigten Ausführungsbeispiel die Antriebswelle 73 des Antriebsmotors 27 die Bürstenwelle 68 zur Rotation um deren Bürstendrehachse 65 direkt an.
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Alternativ ist es möglich, die Abtriebswelle 75 einstückig mit der Bürstenwelle 68 auszubilden, wobei die Bürstenwelle 68 die Antriebswelle bildet. Bei dieser Gestaltung durchsetzt die Bürstenwelle 68 die zweite Stirnwand 56 und die zweite laterale Außenwand 32 und ist mit der Antriebswelle 73 mittels der Kupplung 74 in kraftübertragender Weise gekuppelt.
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Mit der Abtriebswelle 75 ist in einem Bereich 78 zwischen der zweiten Stirnwand 56 der Fördereinrichtung 26 und der zweiten lateralen Außenwand 32 des Gehäuses 28 ein erstes Zahnrad 79 drehfest verbunden. Das Zahnrad 79 übersetzt die Drehbewegung der Abtriebswelle 75 auf Zahnräder 80, 81 der Förderschnecken 48, 49. Die Zahnräder 80, 81 sind ebenfalls im Bereich 78 axial benachbart zur Abdeckung 30 angeordnet und mit den die zweite Stirnwand 56 durchsetzenden Schneckenwellen 61, 62 drehfest verbunden. Durch das Verhältnis der Dimensionierung des ersten Zahnrads 79 in Bezug zu den Zahnrädern 80, 81 ist ein Übersetzungsverhältnis zwischen einer Drehzahl der Bürstenwelle 68 und der Schneckenwellen 61, 62 einstellbar.
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Durch die Kupplung 74 ist der Mehlvorratsbehälter 25 von dem Antriebsmotor 27 abnehmbar ausgebildet. Ferner ist wie bereits oben beschrieben, auch die Fördereinrichtung 26 von dem Gehäuse 28 lösbar, insbesondere herausnehmbar ausgebildet. Zu diesem Zweck ist die Abdeckung 30 über mehrere Verschlusseinrichtungen 82 mit dem Gehäuse 28 lösbar verbunden. Bei den Verschlusseinrichtungen 82 handelt es sich vorzugsweise um bekannte Schnappverschlüsse, welche die Abdeckung 30 jeweils mit von der Bodenwand 36 entfernten Oberseiten 83 der Außenwände 34, 35 des Gehäuses 28 lösbar verbinden.
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Ferner weist die Bemehlungsvorrichtung 24 Klemm- und Einhängeeinrichtungen 84 auf, die auf der Abdeckung 30 angebracht sind und jeweils Klemmvorsprünge 85 umfassen. Die Klemm- und Einhängeeinrichtungen 84 sind vorzugsweise mittels Schrauben 84a auf die Abdeckung 30 aufgeschraubt. Die Klemmvorsprünge 85 erstrecken sich senkrecht von einer parallel zur Abdeckung 30 verlaufenden Basisleiste 86 nach unten und drücken von außen gegen die Außenwände 34, 35.
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Parallel beabstandet zu den Klemmvorsprüngen 85 erstrecken sich von der Basisleiste 86 des Weiteren Einhängevorsprünge 87 nach unten, sodass zwischen den Einhängevorsprüngen 87 und den Klemmvorsprüngen 85 jeweils ein Einhänge -und Greifbereich 88 vorgegeben ist, der zum lösbaren Einhängen der Bemehlungsvorrichtung 24 in einer Halteeinrichtung 92 dient.
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Die Halteeinrichtung 92, die in 2 aus Gründen der Übersichtlichkeit durch eine Strichpunktlinie nur angedeutet ist, dient zum Tragen der Bemehlungsvorrichtung 24 in der Teigbearbeitungsanlage 1, insbesondere in der Gär- und Formvorrichtung 8. Die Halteeinrichtung 92 weist Haltestangen 93 auf, welche die Einhänge- und Greifbereiche 88 der Klemm- und Einhängeeinrichtungen 84 durchsetzen. Die Haltestangen 93 tragen die Bemehlungsvorrichtung 24 in der Bemehlungsposition. Die Halteeinrichtung 92 bildet vorzugsweise einen Teil der Gär- und Formvorrichtung.
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Des Weiteren dienen die Einhänge -und Greifbereiche 88 zum Greifen der Abdeckung 30 und zum lösen derselbigen vom Gehäuse durch den Benutzer. Durch eine feste Verbindung der Fördereinrichtung 26 mit der Abdeckung 30 über die Stirnwände 55, 56 ist auf diese Weise auch die Fördereinrichtung 26 durch den Benutzer aus dem Gehäuse 28 hebbar.
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Gemäß dem gezeigten Ausführungsbeispiel sind zwei Klemm- und Einhängeeinrichtungen 84 vorgesehen, wobei sich eine auf der Abdeckung 30 im Bereich des Befüllabschnitts 37 und die andere auf der Abdeckung 30 im Bereich des Abgabeabschnitts 40 befindet.
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Zum einfachen Herausheben der Fördereinrichtung 26 aus dem Gehäuse 28 ist an einer dem Gehäuseinnenraum 42 abgewandten Außenseite 89 der ersten Stirnwand 55 ferner ein Griff 90 vorgesehen, der zum Greifen der Fördereinrichtung 26 und zum Herausheben dieser durch den Benutzer oder durch eine automatische Greifvorrichtung dient. Ferner ist in einem der Bodenwand 36 benachbarten unteren Bereich der ersten Stirnwand 55 ein Drehknauf 91 vorgesehen, der dazu dient, die erste laterale Außenwand 31 gegen die erste Stirnwand 55 zu verspannen und diese gegeneinander in axialer Richtung der Bürstendrehachse 65 zu drücken. Vor einem Herausheben der Fördereinrichtung 26 aus dem Gehäuse 28 ist der Drehknauf 91 durch eine Drehbewegung zu lösen.
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Die Bemehlungsvorrichtung 24 weist ferner eine nicht dargestellte Steuereinrichtung zur Ansteuerung des Antriebsmotors 27 auf, wobei nach gegebenen Zeitintervallen eine Umkehr der Förderrichtung 52 des Mehls durch die Fördereinrichtung 26 herbeiführbar ist.
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Nachfolgend wird die Funktionsweise der erfindungsgemäßen Bemehlungsvorrichtung 24 anhand der 2 bis 5 beschrieben.
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Die Bemehlungsvorrichtung 24 ist zunächst in die Teigbearbeitungsanlage 1 in eine gewünschte Bemehlungsposition entlang der Förderrichtung 9 des zu bemehlenden Teiglinge zu bringen. Zu diesem Zweck ist die Bemehlungsvorrichtung 24, wie in 5 dargestellt oberhalb der Teiglinge anzuordnen. Die Bemehlungsvorrichtung 24 ist dabei durch die Halteinrichtung 92 in der Bemehlungsposition gehalten.
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Dabei ist die Fördereinrichtung 26 wie in den 2 bis 5 gezeigt in das Gehäuse 28 des Mehlvorratsbehälters 25 einzusetzen und den Mehlvorratsbehälter 25 durch die Kupplung 74 in Antriebsverbindung mit dem Antriebsmotor 27 zu bringen. In der Bemehlungsposition der Bemehlungsvorrichtung 24, wie in 5 gezeigt, ist die Bemehlungsvorrichtung 24 derart über den beförderten Teiglingen anzuordnen, dass sich die Gehäuse-Mittelachse 29 senkrecht zur Förderrichtung 9 der Teiglinge erstreckt. Dabei ist der Abgabeabschnitt 40 zur Abgabe von Mehl über dem Teig anzuordnen. Der Befüllabschnitt 37 ist vorzugsweise lateral neben dem Teig, beziehungsweise neben dem Förderbandabschnitt 23 angeordnet. Besonders bevorzugt ist jedem der Einzel-Förderbänder 23a des Förderbandabschnitts 23 eine eigene Durchgangsöffnung 41 zur Abgabe von Mehl zugeordnet.
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Nachdem die Bemehlungsvorrichtung 24 in die Bemehlungsposition gemäß den 5 gebracht ist, wird dem Mehlvorratsbehälter 25 von außen über den Befüllstutzen 38 Mehl zugeführt. Zu diesem Zweck ist auf den Befüllstutzen 38 vorzugsweise ein nicht dargestellter Befülltrichter aufzusetzen. Für den Fall, dass das Mehl dem Mehlvorratsbehälter 25 über einen zentralen Mehl-Vorratsbehälter zugeführt wird, steht die Bemehlungsvorrichtung 24 mit dem zentralen Mehl-Vorratsbehälter in Förderverbindung. Diese Förderverbindung ist beispielsweise über Zuführrohre oder Zuführschläuche, die den Befüllstutzen 38 mit dem zentralen Mehl-Vorratsbehälter verbinden, verwirklicht. Das Mehl wird dem Befüllabschnitt 37 des Mehlvorratsbehälters 25 kontinuierlich zugeführt. Dabei füllt sich der Mehleinfüllraum 43 des Befüllabschnitts 37 zunächst mit Mehl, bis eine Mehleinfüllhöhe erreicht ist, in der das Mehl durch die rotierenden Förderschnecken 48, 49 im Bereich des Befüllabschnitts 37 mitgenommen wird. Die Schneckenbürsten 63, 64 transportieren dann das Mehl kontinuierlich von dem Befüllabschnitt 37 zum Abgabeabschnitt 40. Das Mehl wird dabei über eine gesamte Förderstrecke zwischen erster Stirnwand 55 und zweiter Stirnwand 56 der Fördereinrichtung 26 in Förderrichtung 52 transportiert. Im Bereich des Abgabeabschnitts 40 fällt das Mehl von den Förderschnecken 48, 49 unter Schwerkrafteinfluss nach unten in Richtung Bürste 50 und Durchgangsöffnungen 41. Vorteilhafterweise wir an den Schneckenbürsten 63, 64 haftendes Mehl ergänzend durch das Kämmen der Schneckenbürsten 63, 64 mit der Bürste 50 gelöst. Das an dem Bürstenbesatz 69 haftende Mehl wird durch die Rotationsbewegung der Bürste 50 um die Bürstendrehachse 65 zu den Durchgangsöffnungen 41 befördert und dort wiederum unter Schwerkrafteinfluss nach außen abgegeben, wo es auf die zu bestreuenden Teiglinge fällt. Mehl, welches von den Förderschnecken 48, 49 nach unten fällt und an der Innenwand 51 des Gehäuses 28 haften bleibt, wird durch die kämmende Wirkung der Bürsten 50 an der Innenwand 51 von dieser gelöst und ebenfalls in Richtung Durchgangsöffnungen 41 gefördert.
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Damit sich in dem Mehleinfüllraum 43 nicht über längere Zeit das gleiche Mehl staut, dienen die Durchbrechungen 47 in den Zwischenwänden 46 und der Trennwand 45 dazu, dass konstant Mehl durch die Trennwand 45 in den Mehlabgaberaum 44 befördert wird.
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Mit Hilfe der Steuereinrichtung zur Ansteuerung des Antriebsmotors 27 sind die Drehzahlen der Bürste 50 und der Förderschnecken 48, 49 einstellbar. Des Weiteren ist eine Zeit anzugeben, nach der eine Umkehr der Förderrichtung 52 herbeiführbar ist. Eine Umkehr der Förderrichtung 52 hat den Zweck, dass wirkungsvoll verhindert wird, dass sich Mehl im Bereich der zweiten Stirnwand 56 durch kontinuierliche Mehlförderung zu dieser staut. Die Umkehr der Förderrichtung 52 wird durch eine Änderung eines Drehsinns der Förderschnecken 48, 49 erreicht. Falls die Förderschnecken beispielsweise zunächst rechtsdrehend angetrieben sind, wird durch die Steuereinrichtung nach dem vorgegebenen Zeitintervall eine linksdrehende Rotationsbewegung der Förderschnecken 48, 49 eingeleitet. Alternativ ist es auch vorstellbar, eine Förderschnecke 48, 49 linksdrehend und die andere Förderschnecke 49, 49 rechtsdrehend auszubilden.
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Durch die erfindungsgemäße Gestaltung der Bemehlungsvorrichtung 24 sind alle Teiglinge über die gesamte Förderbreite des Förderbandabschnitts 23 quer zur Förderrichtung 9 gleichmäßig mit Mehl benetzbar.
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Vorzugsweise weist die Teigbearbeitungsanlage 1 ein Bemehlungssystem auf, welches mehrere Bemehlungsvorrichtungen 24 umfasst. Die Bemehlungsvorrichtungen sind dabei an verschiedenen Stellen in der Teigbearbeitungsanlage 1 anzuordnen. Die Bemehlungsvorrichtungen 24 stehen dabei mit dem zentralen Teig-Vorratsbehälter über die Fördereinrichtungen in Förderverbindung. Durch das Vorsehen des Bemehlungssystems mit mehreren Bemehlungsvorrichtungen 24 wird es möglich, eine wirkungsvolle Mehlbestreuung in den verschiedenen Teilmodulen 13, 14, 15 beziehungsweise an den verschiedenen Bearbeitungsstationen 19, 20, 21, 22 zu erreichen.