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DE102012013927B4 - Verpackungsschachtel mit einer Vielzahl von Einzel-Schachteln - Google Patents

Verpackungsschachtel mit einer Vielzahl von Einzel-Schachteln Download PDF

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DE102012013927B4
DE102012013927B4 DE102012013927.6A DE102012013927A DE102012013927B4 DE 102012013927 B4 DE102012013927 B4 DE 102012013927B4 DE 102012013927 A DE102012013927 A DE 102012013927A DE 102012013927 B4 DE102012013927 B4 DE 102012013927B4
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Abstract

Verpackungsschachtel (1) bestehend aus einer Vielzahl von miteinander verbundenen und mit mindestens einem Deckel (8) verschließbaren Schachteln (2–5), wobei die Schachteln (2–5), unter Bildung einer Abstandsfuge (7) miteinander verbunden sind und dadurch mindestens eine Schachtelreihe (14, 15) bilden, wobei die Schachteln mindestens einer Schachtelreihe durch senkrecht zu der Abstandsfuge verlaufende Trennfugen (6) voneinander trennbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Trennfugen (6) um einen rechten Winkel zu den Abstandsfugen (7) versetzt jeweils an den Schachteln einer Schachtelreihe (14, 15) angeordnet sind, dass im Bereich der Trennfugen (6) ein die Trennfugen (6) überbrückendes Filmscharnier (18) angeordnet ist welches die eine Schachtelreihe (14) mit der benachbarten Schachtelreihe (15) schwenkbar verbindet und dass die Trennfugen (6) der Schachtelreihen (14, 15) jeweils durch feste, jedoch aufbrechbare Trennstege (23) verbunden sind, die ebenfalls das Filmscharnier (18) überbrücken.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Verpackungsschachtel nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1. Kennzeichnend für die vorliegende Erfindung ist eine Verpackungsschachtel, die dafür geeignet ist, eine Vielzahl etwa gleichförmiger Gegenstände zu verpacken. Solche Gegenstände sind zum Beispiel kleine Werkzeugteile, Zubehörartikel, medizinische Artikel, wie zum Beispiel Pillen oder Dragees, Süßigkeiten oder dergleichen mehr. Hierbei ist es wesentlich, dass jedem zu verpackenden Gegenstand ein eigenes Fach oder eine eigene Schachtel zugeordnet werden kann.
  • Eine derartige Verpackungsschachtel ist beispielsweise mit dem Gegenstand der DE 90 14 386 U1 bekannt geworden. Bei dieser Druckschrift trägt die Verpackungsschachtel einen einzigen Deckel, der eine Vielzahl von einzelnen Fächern abdeckt, wobei in jedem Fach ein zu verpackender Gegenstand angeordnet ist. Der gemeinsame Deckel ist mit einem Filmscharnier schwenkbar am Gehäuse angeordnet. Nachteil einer solcher Verpackungsschachtel ist jedoch, dass die zu verpackenden Gegenstände von dem einzigen Deckel abgedeckt werden, und dass deshalb nicht jedem unterteilten Fach ein eigener Deckel zugeordnet ist. Daher kann bei einem Garantieverschluss am Deckel nur das Öffnen der Verpackungsschachtel insgesamt kontrolliert werden.
  • Außerdem ist nicht vorgesehen, dass jeder zu verpackende Gegenstand in einer eigenen Schachtel untergebracht wird, der ein individueller Deckel zugeordnet ist.
  • Die DE 196 46 845 C1 und das DE 94 14 118 U1 zeigen eine Verpackungsschachtel zur Verpackung von Kleinteilen. Auch hier ist die Verpackungsschachtel in einzelne Teilfächer unterteilt, und es ist ein gemeinsamer Deckel vorhanden. Damit besteht ebenfalls der Nachteil, dass die Entnahme eines einzigen Gegenstandes aus einem zugeordneten Fach nicht kontrolliert werden kann. Die in der DE 196 46 845 C1 gezeigte Verpackungsschachtel ist stapelbar.
  • Die US 2003/0 230 582 A1 zeigt eine Vielzahl von miteinander verbundenen und mit mindestens einem Deckel verschließbaren Schachteln, wobei die Schachteln unter Bildung einer Abstandsfuge miteinander verbunden sind und dadurch mindestens eine Schachtelreihe bilden. Die Schachteln mindestens einer Schachtelreihe sind durch senkrecht zu der Abstandsfuge verlaufende Trennfugen voneinander trennbar, wobei der Nachteil besteht, dass einzelne Schachteln nach auftrennen der Trennfuge, verloren gehen können. Der Deckel ist über ein Filmscharnier mit den Schachteln verbunden und lässt sich beliebig oft öffnen und schließen, wodurch eine kontrollierte Entnahme von Gegenständen aus den Verpackungen nicht möglich ist.
  • Die US 3 184 054 A zeigt aneinandergereihte Verpackungen für Elektrodenstrahlröhren, wobei die einzelnen Verpackungen über aufbrechbare Trennstege miteinander verbunden sind. Der zu der Verpackung zugehörige Deckel besteht lediglich aus einem der Verpackungen komplett umschließenden Hülsenteil, welches je nach Anzahl der aneinandergereihten Verpackungen in der Länge gekürzt werden kann.
  • Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Verpackungsschachtel nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 so weiterzubilden, dass die einzelnen, zu verpackenden Gegenstände auch in separaten Fächern aufgenommen werden und die Entnahme eines solchen Gegenstandes aus einem separaten Fach auch kontrolliert werden kann. Ferner besteht die Aufgabe auch darin, die einzelnen Verpackungsgegenstände voneinander trennen zu können.
  • Zur Lösung der gestellten Aufgabe ist die Erfindung durch die technische Lehre des Anspruches 1 gekennzeichnet.
  • Wesentliches Merkmal der Erfindung ist, dass die Verpackungsschachteln aus einer Vielzahl von miteinander verbundenen und mit mindestens jeweils einem Deckel verschließbaren Schachteln besteht, wobei nach einem weiteren Merkmal der Erfindung die Schachteln entweder reihenweise abtrennbar sind oder auch individuell einzeln aus dem Verbund der Verpackungsschachtel abtrennbar sind.
  • Hierzu ist auch nach einem weiteren Merkmal der Erfindung vorgesehen, dass die Schachteln jeweils an einer Wand, zum Beispiel der Seitenwand, unter Bildung einer Abstandsfuge miteinander verbunden sind und hierdurch eine Reihe von einzelnen aneinandergereihten Schachteln bilden, wobei jeweils eine Schachtelreihe mit der benachbarten Schachtelreihe unter Bildung einer Trennfuge durch ein Filmscharnier miteinander verbunden ist.
  • Diese besondere Anordnung führt dazu, dass reihenweise miteinander verbundene Schachteln nun eine Schachtelreihe bilden und die eine Schachtelreihe mit der benachbarten, angrenzenden Schachtelreihe über ein Filmscharnier miteinander verbunden ist.
  • Somit sind die einzelnen Schachtelreihen schwenkbar über ein Filmscharnier miteinander verbunden. Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist es hierbei vorgesehen, dass die schwenkbare Verbindung durch das Filmscharnier durch aufbrechbare Trennstege überbrückt ist.
  • Die Trennstege verbinden also die einander zugewandten Flächen der Schachteln, welche die Schachtelreihen bilden, miteinander. Wenn man nun die eine Schachtelreihe zur anderen unter der Einwirkung des Filmscharniers abknicken will, muss man erst die Trennstege zwischen den Schachtelreihen aufbrechen. Hierbei gibt es einen hörbaren Knackton, der nachweist, dass eine Schachtelreihe von der anderen, benachbarten Schachtelreihe abgetrennt wurde und nur noch durch das die beiden Schachtelreihen in Richtung der Längsachse miteinander verbindende Filmscharnier miteinander verbunden ist.
  • Im Prinzip handelt es sich bei der Erfindung um eine einteilige Verpackungsschachtel, die zum Beispiel aus 10 miteinander verbundenen und aneinander angeformten, jedoch einzeln zu öffnenden und zu verschließenden Schachteln besteht, wobei jeder Schachtel ein eigener Deckel zugeordnet ist. Die in Längsrichtung miteinander verbundenen Schachteln bilden hierbei eine Schachtelreihe in Form eines Längsriegel, und jeweils in Längsrichtung miteinander verbundene Schachtelreihen (Längsriegel) sind durch ein sich in Längsrichtung erstreckendes Filmscharnier schwenkbar miteinander verbunden.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung dieser Idee wird es bevorzugt, wenn der Deckel als Klappdeckel ausgebildet ist, der an einer Seitenwand des Schachtelgehäuses über ein Filmscharnier schwenkbar angebunden ist.
  • Hierauf ist die Erfindung jedoch nicht beschränkt. Statt eines Klappdeckels oder Schwenkdeckels kann auch ein Schiebedeckel verwendet werden.
  • In einer dritten Ausführung kann es vorgesehen sein, dass der Deckel durch eine abreißbare Folie gebildet ist, sodass es sich um einen einmal wirksamen Verschluss handelt.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung besteht die Verpackungsschachtel zum Beispiel aus 10 einzelnen Schachteln, wobei die Verpackungsschachtel ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen manuell in jede beliebige Anzahl von Einzelschachteln aufgeteilt werden kann. Die Einzelschachteln sind also spalten- und reihenweise durch Trennstege miteinander verbunden, wobei – wie vorstehend beschrieben – Schachtelreihen noch zusätzlich gebildet werden, die sowohl durch Trennstege als auch durch ein die Trennstege überbrückendes Filmscharnier miteinander verbunden sind.
  • Die so gebildeten Schachteln liegen vor dem Abknicken der Schachtelreihe nebeneinander. Beim Abknicken werden die Trennstege aufgetrennt und es ist ein Knackton vernehmbar.
  • Durch die Wirkung des Filmscharniers können die Schachtelreihen um einen Winkel von 180 Grad zueinander verschwenkt werden, sodass die Bodenfläche der Schachteln der einen Schachtelreihe parallel und im gegenseitigen Abstand zur Bodenfläche der Schachteln der anderen Schachtelreihe liegt. Die so Rücken-an-Rücken liegenden Schachtelreihen können dann bodenseitig miteinander verrastet werden, sodass sich ein aus zwei Reihen bestehender Schachtelstreifen ergibt.
  • Die Rücken-an-Rücken zueinander liegenden Schachtelstreifen bilden dann einen annähernd quadratischen Querschnitt, und die Länge dieses verdoppelten Schachtelstreifens beträgt das Mehrfache des Querschnittes.
  • Es sind dann zum Beispiel Fünferriegel mit fünf einzelnen zu öffnenden Schachteln und zugeordneten Deckeln ausgebildet. Ebenso können Zweierpackungen mit zwei einzeln zu öffnenden Deckeln abgebrochen werden, und ebenso ist es möglich, jede einzelne Schachtel mit jeweils einem einzelnen zu öffnenden Deckel von dem gesamten Verbund der Verpackungsschachtel herauszubrechen.
  • Ein besonderes Merkmal der Erfindung liegt darin, dass durch die Art, Lage und Anordnung der Schwenkdeckel noch eine Art eines Garantieverschlusses gebildet wird, der es gestattet, dass die Schwenkdeckel nur dann zu öffnen sind, wenn die eine Schachtelreihe in Bezug zur benachbarten Schachtelreihe abgeknickt wird, wodurch die Trennstege zwischen den Schachtelreihen aufgebrochen werden und die beiden Schachtelreihen nur noch durch das in Längsrichtung sich erstreckende Filmscharnier miteinander in Verbindung bleiben.
  • Die durch das Filmscharnier gebildete Schwenkachse der Schwenkdeckel liegt dem die Schachtelreihen verbindenden Filmscharnier gegenüber.
  • Ferner wird bevorzugt, wenn der Schwenkdeckel an seinem vorderen schwenkbaren Ende eine Handhabe mit einer Rastlippe aufweist, die an der Rückwand der Schachtel verrastbar ist. Hierbei ist es dann weiter vorgesehen, dass alle Rückwände der Schachteln unter Bildung einer Trennfuge über das Filmscharnier schwenkbar miteinander verbunden sind.
  • Somit ist es vorgesehen, dass die Breite der Trennfuge zwischen den Schachtelreihen so bemessen ist, dass die Betätigung der Handhabe am Schwenkdeckel mit den Fingern einer menschlichen Hand erst dann möglich ist, wenn die im Bereich der Trennfuge angeordneten und benachbarte Schachteln miteinander verbindende Trennstege aufgebrochen sind und die Breite der Trennfuge durch Verschwenken der Schachtelreihen um die Schwenkachse des Filmscharniers vergrößert ist.
  • Um also die Schwenkdeckel der Schachteln einer Schachtelreihe öffnen zu können, müssen zunächst die Trennstege zwischen der Schachtelreihe aufgebrochen werden, um dann das Filmscharnier zu verschwenken, um so die Breite der Trennfuge zu vergrößern, damit der Finger einer menschlichen Hand in diese Trennfuge hineingreifen kann, um dort die Handhabe für die Betätigung des Klappdeckels ergreifen und öffnen zu können.
  • Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist es im Übrigen auch vorgesehen, dass die Trennstege zwischen den einzelnen Schachteln nicht nur zur Bildung von Schachtelreihen verwendet werden, sondern dass auch die Schachteln spaltenweise über aufbrechbare Trennstege miteinander verbunden sind. Durch die zeilen- und spaltenförmige Anordnung der einzelnen Schachteln, welche insgesamt die Verpackungsschachtel bilden, wird der Vorteil erreicht, dass bestimmte Schachteln als Reihe abgetrennt werden können, wobei die Trennstege dieser Reihe durchgebrochen werden und das Filmscharnier abgerissen werden kann.
  • Ebenso ist es nach dem Auftrennen der einzelnen Schachtelreihen möglich, die einzelnen Schachteln dieser Reihe von der Schachtelreihe abzubrechen, indem ebenfalls die zwischen den Schachteln dieser Reihe angeordneten Trennstege abgebrochen werden.
  • Auf diese Weise besteht eine solche Verpackungsschachtel aus einer Vielzahl reihen- und spaltenförmig angeordneten Einzelschachteln. Bei Bedarf kann eine beliebige Anzahl von Schachteln abgebrochen werden. Der zu der jeweiligen abgebrochenen Schachtel gehörende Deckel bleibt bei der Schachtel, weil nach einer bevorzugten Ausgestaltung auch der Deckel mittels eines Filmscharniers an der einzelnen Schachtel angeformt ist.
  • Demgemäß ist die gesamte Verpackungsschachtel ungeknickt nur sehr schwer zu öffnen, weil – wie ausgeführt – die zum Öffnen notwendigen Handhaben der Schwenkdeckel nur in der durch Abknicken zu erweiternden Trennfuge zwischen den Schachtelreihen zugänglich werden. Nach dem Knicken sind die einzelnen Schachteln dieser Reihe einzeln zu öffnen.
  • Wird ein Etikett mit einer Perforation verwendet, die der spalten- und zeilenweisen Anordnung der einzelnen Schachteln entspricht, sind Zweierriegel ohne Siegelverletzung sicher abtrennbar. Die erfindungsgemäße Verpackungsschachtel ist automatisch bestückbar und verschließbar.
  • Der Erfindungsgegenstand der vorliegenden Erfindung ergibt sich nicht nur aus dem Gegenstand der einzelnen Patentansprüche, sondern auch aus der Kombination der einzelnen Patentansprüche untereinander.
  • Alle in den Unterlagen, einschließlich der Zusammenfassung offenbarten Angaben und Merkmale, insbesondere die in den Zeichnungen dargestellte räumliche Ausbildung, werden als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand von lediglich einen Ausführungsweg darstellenden Zeichnungen näher erläutert. Hierbei gehen aus den Zeichnungen und ihrer Beschreibung weitere erfindungswesentliche Merkmale und Vorteile der Erfindung hervor.
  • Es zeigen:
  • 1: perspektivische Ansicht einer aus zwei Reihen bestehende Verpackungsschachtel
  • 2: die Anordnung nach 1 mit einzeln geöffneten Schachteln, die teilweise voneinander getrennt sind.
  • 3: die Bodenansicht der Anordnung nach 1 in der teilweise abgeknickten Stellung, um dann den Deckel zu öffnen
  • 4: die sich aus 3 ergebende weitere Knickstellung der beiden aufeinandergefalteten Reihen von Schachteln
  • 5: die Stirnansicht einer Anordnung nach 4 mit einer geöffneten Schachtel
  • 6: die Stirnansicht einer Anordnung gemäß 1
  • 7: die vergrößerte perspektivische Darstellung einer Anordnung nach 4
  • 8: die Stirnansicht der Anordnung nach 3
  • 9: die perspektivische Darstellung der Abtrennung von zwei nebeneinanderliegenden Schachteln
  • 10: die perspektivische Darstellung der Abtrennung der beiden nach 9 abgetrennten Schachteln
  • 11: eine perspektivische Darstellung der Verpackung nach 1 mit geöffneten Schachteln
  • 12: die perspektivische Darstellung der Verpackungsschachtel nach 1 mit einem aufgeklebten, perforierten Etikett
  • Die aus einer Vielzahl von Schachteln 2, 3, 4, 5 bestehende Verpackungsschachtel 1 ist perspektivisch in 1 und 2 dargestellt.
  • Es ist lediglich ein sogenannter Zweierriegel dargestellt, was bedeutet, dass die Schachteln 2, 4 und 3, 5 jeweils eine voneinander abtrennbare und zueinander knickbare Schachtelreihe 14, 15 ausbilden.
  • Nachdem alle Schachteln 25 identisch ausgebildet sind, reicht es aus, den Aufbau einer einzigen Schachtel zu beschreiben. Aus Vereinfachungsgründen wurde demgemäß nach 1 lediglich die vorderste Schachtel 2, 3 und die hinterste Schachtel 4, 5 der jeweiligen Schachtelreihe 14, 15 mit Nummern bezeichnet.
  • Anstatt der Darstellung eines Zweierriegels nach 1 können beliebig viele Schachtelreihen 14, 15 aneinander angereiht werden, und sie können eine beliebige Länge aufweisen.
  • Im gezeigten Ausführungsbeispiel besteht jede Schachtelreihe 14, 15 aus fünf hintereinanderliegend angeordneten identischen Schachteln 2, 4 bzw. 3, 5.
  • Erfindungsgemäß ist zwischen jeder Schachtelreihe 14, 15 eine Trennfuge 6 angeordnet, welche sich mittig über die gesamte Längsseite erstreckt und an deren Bodenseite ein Filmscharnier 18 angeordnet ist.
  • Das Filmscharnier 18 (siehe 3 und 4) bildet eine Schwenkachse 10, um welche die beiden einander zugeordneten und miteinander über das Filmscharnier 18 verbundenen Schachtelreihen 14, 15 schwenkbar miteinander verbunden sind.
  • Jede Schachtel 25 besteht aus zueinander parallelen Seitenwänden 30, einer nach außen gerichteten Stirnwand 29 und einer in Richtung zur Trennfuge 6 gerichteten Rückwand 31. Ferner wird der Innenraum jeder Schachtel 25 durch eine Bodenwand 32 begrenzt.
  • Die Schachteln 25 können beliebigen Querschnitt, beliebige Größe und beliebige Formgebung aufweisen. Es ist lediglich als Beispiel dargestellt, dass die Schachteln 25 etwa einen quadratischen Umriss bilden, worauf die Erfindung nicht beschränkt ist. Demnach können die Schachteln rund, mehreckig, oval oder jede andere Form aufweisen.
  • Die 2 zeigt die geöffnete Stellung aller Schachteln 25, wobei erkennbar ist, dass jede Schachtel 25 durch einen Schwenkdeckel 8 abgedeckt ist, der in einer Schwenkachse 9 mithilfe eines Filmscharniers 28 schwenkbar an der jeweiligen Stirnwand 29 angeordnet ist.
  • Die Schachteln 2, 4 und 3, 5, welche die aneinander zugeordneten Schachtelreihen 14, 15 bilden, sind so ausgerichtet, dass das freie schwenkbare Ende des jeweiligen Schwenkdeckels 8 nach innen in die Trennfuge 6 hineinreicht.
  • Gemäß 3 weist jeder Schwenkdeckel 8 eine senkrecht zur Ebene des Schwenkdeckels 8 ausgerichtete Handhabe 11 auf, an deren unteren und einwärts gerichteten Ende gemäß 5 eine nach innen gerichtete Rastlippe 21 angeordnet ist.
  • Die Rastlippe 21 ist jeweils mit einer zugeordneten Rastkante 33 (siehe 2) in Eingriff bringbar, die im Bereich einer Ausnehmung 12 an der Rückwand 31 ausgebildet ist.
  • Die sich quer zur Trennfuge 6 erstreckenden Schachteln 2, 3 und 4, 5 sind durch eine senkrecht zur Trennfuge 6 sich erstreckende Abstandsfuge 7 voneinander auf Abstand gehalten, wobei im Bereich der Abstandsfuge 7 abbrechbare Trennstege 13 (siehe 1 und 7) angeordnet sind.
  • Es können somit auch sich senkrecht zur Trennfuge 6 erstreckende Schachteln 2, 3 gemäß 1 abgebrochen werden, indem eine Knickbewegung in Bezug zu dem Rest der die Verpackungsschachtel 1 ausbildenden Schachteln 4, 5 erfolgt, wodurch die Trennstege 13 abgetrennt werden und beispielsweise die vorderen Schachteln 2, 3 von dem Zweierriegel der Verpackungsschachtel 1 abgebrochen werden. Dies ist in 2 dargestellt.
  • Ein Vergleich der 1 und 2 zeigt auch, dass die Handhaben 11 zur Schwenkbetätigung des jeweiligen Schwenkdeckels 8 in den Zwischenraum der Trennfuge 6 hineingreifen, und hierbei ist die Breite der Trennfuge 6 so gewählt, dass man mit dem Finger einer Hand nicht in diese Trennfuge 6 hineingreifen kann, um den Schwenkdeckel 8 zu betätigen. Dies ist eine besondere Sicherheitsmaßnahme und eine Garantieverschlussstellung, wie auch in 6 dargestellt ist. Die 6 zeigt im Übrigen, dass das für die Schwenkbetätigung der Schachtelreihen 14, 15 notwendige Filmscharnier 18 an der Bodenseite, das heißt in Höhe der Bodenwand 32 der Schachteln 25, angeordnet ist.
  • Darüber liegend und im geringen Abstand hiervon angeordnet, sind jedoch aus Kunststoff bestehende Trennstege 23 vorgesehen, die in der in der 6 dargestellten Stellung miteinander einen Kunststoffverbund bilden und im Mittenbereich eine Sollbruchstelle aufweisen. Durch Abknicken der beiden Schachtelreihen 14, 15 in Pfeilrichtung 16 werden somit die Sollbruchstellen an den Trennstegen 23 aufgebrochen, wodurch ein hörbarer Knackton entsteht. Die beiden Schachtelreihen 14, 15 werden nun aufeinandergeschwenkt, wie dies in 5 und 7 dargestellt ist. Sie liegen also Boden-an-Boden aneinander, wie dies die Stirnansicht in 5 und die perspektivische Ansicht in 7 zeigt.
  • Sie sind jedoch noch durch das bodenseitige Filmscharnier 18 schwenkbar miteinander verbunden, sodass sie auch wieder auseinandergeschwenkt werden können.
  • Es wird hierbei bevorzugt, wenn die vollkommen aufgeschwenkte Stellung nach 5 und 7, das heißt, wenn die beiden Schachtelreihen 14, 15 aufeinandergefaltet sind, durch eine zwischen der Bodenwand der einen Schachtelreihe und der Bodenwand 32 der anderen Schachtelreihe wirkende Verrastung arretiert wird.
  • Eine solche Verrastung kann zum Beispiel aus einer Noppe bestehen, die in eine zugeordnete Rastausnehmung auf der gegenüberliegenden Bodenwand 32 eingreift.
  • Ein solcher zusammengefalteter Zweierriegel nach 7 ist besonders raumsparend zu lagern, kann einfach transportiert werden, und jede Schachtel 25 kann einzeln durch Betätigung des Schwenkdeckels 8 geöffnet werden.
  • Die Erfindung ist nicht darauf beschränkt, dass das Filmscharnier 18 gemäß 6 an der Bodenseite, in der Höhe der Bodenwand 32, angeordnet ist.
  • Das Filmscharnier könnte auch stückweise an der Rückwand 31 (siehe 8) in Richtung auf den oberen Schwenkdeckel 8 versetzt sein. Jeder Schwenkdeckel 8 ist im Übrigen in Pfeilrichtung 17 schwenkbar an dem Filmscharnier 28 angeordnet.
  • Anstatt der Anordnung von Schwenkdeckeln 8 können auch verschiebbare Verschlussdeckel verwendet werden.
  • Die 9 zeigt auch noch das Abtrennen von zwei Schachteln 2, 3, die unterschiedlichen Schachtelreihen 14, 15 entstammen.
  • Zu diesem Zweck werden die vorderen Schachteln 2, 3 in Pfeilrichtung 20 um die Bruchachse 19 verschwenkt, wobei die im Bereich der Seitenwände 30 angeordneten Trennstege 13 in ihren dort angeordneten Sollbruchstellen aufbrechen, und somit die beiden Schachteln 2, 3 ohne Problem von dem Zweierriegel der Schachtelreihen 14, 15 abgetrennt werden können.
  • Die 10 zeigt außerdem, dass die noch durch das Filmscharnier 18 miteinander verbundenen Schachteln 2, 3 ebenfalls noch voneinander getrennt werden, indem die beiden Schachteln 2, 3 in Pfeilrichtung 22 auseinandergezogen werden, wodurch das Filmscharnier 18 aufreißt.
  • Die 11 zeigt eine Gesamtansicht der Verpackungsschachtel 1 mit allen Schachteln 25, deren Schwenkdeckel 8 geöffnet wurden.
  • Als Garantieverschluss ist vorgesehen, dass auf die geschlossenen Schwenkdeckel 8 ein Etikett 24 aufgeklebt wird, welches zeilen- und spaltenförmig angeordnete Perforationslinien 25, 26 aufweist, die dem Verlauf der Fugen 6, 7 entsprechen.
  • Auf diese Weise ist es ohne Verletzung der übrigen Anordnung zum Beispiel möglich, die Schachtelreihe 14 von der Schachtelreihe 15 zu trennen und hierbei die Perforationslinie 25 aufzureißen, wobei jedoch die Perforationslinien 26 unberührt bleiben.
  • Erst bei weiterer Aufteilung einer Schachtelreihe 14, 15 können dann auch die Schachteln entlang ihrer Perforationslinien 26 voneinander getrennt werden.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Verpackungsschachtel
    2
    Schachtel
    3
    Schachtel
    4
    Schachtel
    5
    Schachtel
    6
    Trennfuge
    7
    Abstandsfuge
    8
    Schwenkdeckel
    9
    Schwenkachse (von 8)
    10
    Schwenkachse (von 6)
    11
    Handhabe
    12
    Ausnehmung
    13
    Trennsteg (Seitenfläche)
    14
    Schachtelreihe
    15
    Schachtelreihe
    16
    Pfeilrichtung
    17
    Pfeilrichtung
    18
    Filmscharnier (Boden)
    19
    Bruchachse
    20
    Pfeilrichtung
    21
    Rastlippe
    22
    Pfeilrichtung
    23
    Trennsteg (Bodenfläche)
    24
    Etikett
    25
    Perforationslinie
    26
    Perforationslinie
    27
    28
    Filmscharnier (Deckel 8)
    29
    Stirnwand
    30
    Seitenwand
    31
    Rückwand
    32
    Bodenwand
    33
    Rastkante

Claims (9)

  1. Verpackungsschachtel (1) bestehend aus einer Vielzahl von miteinander verbundenen und mit mindestens einem Deckel (8) verschließbaren Schachteln (25), wobei die Schachteln (25), unter Bildung einer Abstandsfuge (7) miteinander verbunden sind und dadurch mindestens eine Schachtelreihe (14, 15) bilden, wobei die Schachteln mindestens einer Schachtelreihe durch senkrecht zu der Abstandsfuge verlaufende Trennfugen (6) voneinander trennbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Trennfugen (6) um einen rechten Winkel zu den Abstandsfugen (7) versetzt jeweils an den Schachteln einer Schachtelreihe (14, 15) angeordnet sind, dass im Bereich der Trennfugen (6) ein die Trennfugen (6) überbrückendes Filmscharnier (18) angeordnet ist welches die eine Schachtelreihe (14) mit der benachbarten Schachtelreihe (15) schwenkbar verbindet und dass die Trennfugen (6) der Schachtelreihen (14, 15) jeweils durch feste, jedoch aufbrechbare Trennstege (23) verbunden sind, die ebenfalls das Filmscharnier (18) überbrücken.
  2. Verpackungsschachtel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jede Schachtel (25) durch einen dieser Schachtel (25) zugeordneten Deckel verschließbar ist.
  3. Verpackungsschachtel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel als Schwenkdeckel (8) ausgebildet ist, der über ein Filmscharnier (28) mit der Stirnwand (29) der Schachtel (25) schwenkbar verbunden ist.
  4. Verpackungsschachtel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die durch das Filmscharnier (28) gebildete Schwenkachse (9) des Schwenkdeckels (8) dem die Schachtelreihen (14, 15) verbindenden Filmscharnier (18) gegenüberliegt.
  5. Verpackungsschachtel nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwenkdeckel (8) an seinem vorderen schwenkbaren Ende eine Handhabe (11) mit einer Rastlippe (21) aufweist, die an der Rückwand (31) der Schachtel (25) verrastbar ist.
  6. Verpackungsschachtel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass alle Rückwände (31) der Schachteln (25) unter Bildung der Trennfuge (6, 6') über das Filmscharnier (18) schwenkbar miteinander verbunden sind.
  7. Verpackungsschachtel nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite der Trennfuge (6, 6') zwischen den Schachtelreihen (14, 15) so bemessen ist, dass die Betätigung der Handhabe (11) am Schwenkdeckel (8) mit den Fingern einer menschlichen Hand erst dann möglich ist, wenn die im Bereich der Trennfuge (6) angeordneten und benachbarten Schachteln (25) miteinander verbindende Trennstege (23) aufgebrochen sind. und die Breite der Trennfuge (6, 6') durch Verschwenken der Schachtelreihen (14, 15) um die Schwenkachse des Filmscharniers (18) vergrößert ist.
  8. Verpackungsschachtel nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweils eine Schachtelreihe (14, 15) bildenden Schachteln (25) über aufbrechbare Trennstege (13) miteinander verbunden sind.
  9. Verpackungsschachtel nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkdeckel (8) der Schachteln (25) durch ein Etikett (24) abdeckbar ist, dessen reihen- und spaltenweise angeordneten Perforationslinien (25, 26) den Trennfugen (6, 7) zwischen den Schachteln (25) entsprechen.
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