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Die Erfindung betrifft eine Verbindungseinrichtung mit zwei relativ zueinander bewegbaren Funktionsteilen, bei der das eine Funktionsteil einen Aufnahmeraum aufweist, in dem das andere Funktionsteil derart bewegbar aufnehmbar ist, dass es zur Übertragung von wirkenden Lastkräften in mindestens einer Wirkposition an mindestens einer Übertragungsfläche des Aufnahmeraums anliegt.
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Verbindungseinrichtungen dieser Art, über die Bauteile derart miteinander kuppelbar sind, dass zwischen diesen eine Kraftübertragung möglich ist und die Bauteile sich in gewünschte relative Positionen einstellen können, die unterschiedlichen Wirkungslinien der angreifenden Kräfte entsprechen, sind Stand der Technik und kommen in unterschiedlichen Bauformen auf verschiedenen Gebieten zum Einsatz. Aus der Vielzahl möglicher Anwendungen offenbart beispielsweise das Dokument
DE 10 2009 050 139 A1 den Einsatz bei einem Lasthebesystem, bei dem ein Anschlagmittel, das mit einer Last verbunden ist, über die Verbindungseinrichtung mit einem Lasthebemittel, beispielsweise einem Zugmittel eines Krans, verbindbar ist. Das Dokument
DE 198 33 030 A1 offenbart beispielsweise eine Verbindungseinrichtung dieser Art für eine Verbindung einer Gasfederstange mit einem bewegbaren Bauteil eines Fahrzeuges. Ein weiteres vorteilhaftes Einsatzgebiet für derartige Verbindungseinrichtungen betrifft Abspanneinrichtungen für Seilkonstruktionen, bei denen ein Tragseil oder Spannseil über die betreffende Verbindungseinrichtung mit einer Tragstruktur verbindbar ist, wobei sich je nach Geometrie der Seilkonstruktion unterschiedliche Wirkungslinien der zu übertragenden Zugkräfte relativ zur Tragstruktur ergeben.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Verbindungseinrichtung der betrachteten Art zur Verfügung zu stellen, die sich bei einfacher Bauweise durch gute Gebrauchseigenschaften auszeichnet.
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Erfindungsgemäß ist diese Aufgabe durch eine Verbindungseinrichtung gelöst, die die Merkmale des Patentanspruchs 1 in seiner Gesamtheit aufweist.
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Eine wesentliche erfinderische Besonderheit besteht demgemäß darin, dass ein bewegbares Verschiebeelement vorgesehen ist, mittels dessen das im Aufnahmeraum befindliche Funktionsteil in Richtung auf die jeweilige Wirkposition zustellbar ist. Dadurch lässt sich das Funktionsteil im Aufnahmeraum relativ zu der Übertragungsfläche, die Lastkräfte in Form von Zug- oder Druckkräften überträgt, in eine optimale Lage einstellen, bei der durch eine Art Lagerspiel zwar eine Bewegbarkeit des Funktionsteils gegeben ist, ohne dass in der Verbindung bei fehlender Last ein übermäßiges Spiel vorhanden wäre. Auch ist die Gefahr eines ungewollten außer Eingriff kommen der Funktionselemente vermieden.
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Bei besonders vorteilhaften Ausführungsbeispielen, bei denen der Aufnahmeraum für den Einbau des betreffenden Funktionsteils eine Zugangsöffnung aufweist, ist diese derart geformt, dass sie den Durchtritt des Funktionsteils nur in einer gegenüber der Wirkposition versetzten Einbauposition ermöglicht. Die durch das bewegbare Verschiebeelement gebotene Einstellmöglichkeit der Position des Funktionsteils wirkt sich bei derartigen Ausführungsbeispielen besonders vorteilhaft aus, weil hierbei das Verschiebeelement gleichzeitig die Sicherung des Funktionsteils gegen den Austritt aus dem Aufnahmeraum und damit die Sicherung gegen das Lösen der Verbindung bildet. Gleichzeitig besteht bei nicht betätigtem oder nicht aktiviertem Verschiebeelement, das heißt bei der gegenüber der Wirkposition versetzten Einbauposition des Funktionsteils, die Möglichkeit der einfachen und problemlosen Montage der Verbindungseinrichtung oder des gewollten Lösens der Verbindung durch das Einsetzen oder Herausnehmen des Funktionsteils durch die Zugangsöffnung.
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Bei besonders bevorzugten Ausführungsbeispielen kann das im Aufnahmeraum aufnehmbare Funktionsteil einen Gelenkkörper mit konvex ausgebildeten Oberflächenarealen aufweisen, die bei der Wirkposition zur Kraftübertragung mit konkav ausgebildeten Wandteilen des Aufnahmeraums zusammenwirken. Dabei kann mit besonderem Vorteil die Anordnung so getroffen sein, dass zur Bildung einer Art Kugelgelenkverbinder der Gelenkkörper des einen Funktionsteils kugelartig geformt ist. Dadurch stehen für relative Bewegungen zwischen den Funktionsteilen vier Freiheitsgrade zur Verfügung, wodurch sich bei einem Einsatz der Verbindungseinrichtung beispielsweise bei Tragwerken, insbesondere mit Spann- oder Tragseilen, besondere Vorteile ergeben.
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Der Gelenkkörper kann über ein verjüngtes Halsteil mit einem außerhalb des Aufnahmeraums befindlichen Befestigungsteil verbunden sein, das an einer Tragstruktur anbringbar ist. Diese durch das Halsteil gebildete Einschnürung des Gelenkkörpers ermöglicht eine Schwenkbewegung des Gelenkkörpers, wobei sich das Halsteil in einem Schlitz bewegt, der an die Übertragungsfläche des Aufnahmeraums angrenzt und sich an die Zugangsöffnung anschließt. Der Aufnahmeraum kann in einem Gehäuse ausgebildet sein, an dem ein Anschlussteil für die Übertragung von Lastkräften vorgesehen ist, die zwischen einer betreffenden Tragstruktur und einer mit dem Anschlussteil verbundenen Last wirken.
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In besonders vorteilhafter Weise kann das Anschlussteil am Gehäuse lageeinstellbar angeordnet und als Verschiebeelement vorgesehen sein. Durch diese Mehrfachfunktion des Anschlussteils zeichnen sich derartige Ausführungsbeispiele durch eine besonders einfache und kostensparende Bauweise aus.
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Bei besonders bevorzugten Ausführungsbeispielen weist das Anschlussteil einen mit der Last verbindbaren Schaft auf, der am Gehäuse eine ins Innere des Aufnahmeraums führende Anschlussöffnung durchgreift, wobei eine zwischen Schaft und Gehäuse wirksame Einstelleinrichtung vorgesehen ist, mittels deren die Axialposition des Schaftes für Zustellbewegungen des Schaftendes in Richtung auf das im Aufnahmeraum befindliche Funktionsteil hin oder von diesem weg veränderbar ist. In besonders vorteilhafter Weise kann die Einstelleinrichtung eine Schraubverbindung zwischen Schaft und Gehäuse aufweisen.
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Bei besonders bevorzugten Ausführungsbeispielen weist die Schraubverbindung ein auf dem Schaft befindliches Außengewinde auf, das mit einem in fester Lagebeziehung zum Gehäuse befindlichen Innengewinde zusammenwirkt, das durch eine im Inneren des Gehäuses befindliche Mutter gebildet sein kann.
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Alternativ kann das dem Gehäuse zugeordnete Innengewinde in der Anschlussöffnung des Gehäuses ausgebildet sein.
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Zusätzlich zu den zwischen Gelenkkörper und Aufnahmeraum möglichen Relativbewegungen kann eine eine Drehbewegung des Schaftes relativ zum Gehäuse ermöglichende Drehlagerung vorgesehen sein.
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Um eine Verbindung zu realisieren, bei der das Funktionsteil in einer gewünschten Einstellposition, wie Neigung und/oder Drehstellung, festgelegt ist, besteht bei sämtlichen Ausführungsbeispielen die Möglichkeit, das Funktionsteil mittels der Einstelleinrichtung mit der Übertragungsfläche zu verspannen.
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Nachstehend ist die Erfindung anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen im Einzelnen erläutert. Es zeigen:
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1 eine Vorderansicht eines Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Verbindungseinrichtung, wobei ein Funktionsteil in Form eines Gelenkkörpers im Aufnahmeraum eines Gehäuses in einer Wirkposition dargestellt ist,
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2 eine Seitenansicht des Ausführungsbeispiels von 1;
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3 einen Längsschnitt entsprechend der Schnittlinie III-III von 1;
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4 einen der 3 ähnlichen Längsschnitt des Ausführungsbeispiels, wobei jedoch der Gelenkkörper in gegenüber der Wirkposition versetzter Einbauposition gezeigt ist;
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5 eine der 1 ähnliche Vorderansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels der Verbindungseinrichtung;
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6 eine Seitenansicht des Ausführungsbeispiels von 5;
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7 eine perspektivische Schrägansicht des Ausführungsbeispiels von 5 und 6;
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8 einen Längsschnitt entsprechend der Schnittlinie VIII-VIII von 5;
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9 eine perspektivische Schrägansicht einer Gelenkstange, an deren Enden Verbindungseinrichtungen gemäß Ausführungsbeispielen der Erfindung angeordnet sind;
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10 eine Seitenansicht der Gelenkstange von 9;
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11 einen Längsschnitt entsprechend der Schnittlinie XI-XI von 10;
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12 und 13 Längsschnitte eines weiteren Ausführungsbeispiels mit zueinander um 90° verdrehten Schnittebenen, wobei die Verbindungseinrichtung in geschlossenem Zustand gezeigt ist;
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14 und 15 den 12 und 13 entsprechende Längsschnitte, wobei das Ausführungsbeispiel in geöffnetem, das Lösen der Verbindung ermöglichenden Zustand gezeigt ist;
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16 und 17 Längsschnitte eines weiteren Ausführungsbeispiels mit zueinander um 90° verdrehten Schnittebenen, wobei der geschlossene Zustand der Verbindungseinrichtung gezeigt ist;
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18 und 19 den 16 und 17 entsprechende Längsschnitte, wobei der geöffnete, das Lösen der Verbindung ermöglichende Zustand gezeigt ist;
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20 und 21 zueinander um 90° verdreht gezeichnete Seitenansichten eines weiteren Ausführungsbeispiels;
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22 eine Schnittdarstellung entsprechend der Schnittlinie XXII-XXII von 21;
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23 eine perspektivische Schrägansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels einer Gelenkstange mit an ihren Enden angeordneten Verbindungseinrichtungen gemäß Ausführungsbeispielen der Erfindung;
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24 eine perspektivische Schrägansicht eines Endbereichs des Ausführungsbeispiels von 23 und
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25 eine Schnittdarstellung entsprechend der Schnittlinie XXV-XXV von 24.
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Nachstehend ist die Erfindung beispielhaft anhand von Ausführungsformen erläutert, bei denen die Verbindungseinrichtung eine kugelgelenkartige Verbindung zwischen jeweils zu kuppelnden Funktionsteilen ermöglicht. Die 1 bis 4 zeigen ein erstes Ausführungsbeispiel, bei dem ein erstes Funktionsteil in Form eines Gehäuses 1 einen inneren Aufnahmeraum 3 bildet, in dem ein zweites Funktionsteil aufnehmbar ist. Dieses weist, um eine kugelgelenkartige Verbindung zu realisieren, einen Gelenkkörper 5 mit konvexen Oberflächenarealen auf, bei denen es sich beim vorliegenden Ausführungsbeispiel von 1 bis 4, wie dies auch bei den weiteren, nachstehend zu beschreibenden Ausführungsbeispielen der Fall ist, jeweils um Flächenteile einer Kugel handelt. Für die Übertragung von zwischen dem Gehäuse 1 und dem Gelenkkörper 5 wirkenden Lastkräften weist der Aufnahmeraum 3 konkave Übertragungsflächen 7 (3 und 4) auf, die beim vorliegenden Beispiel in Anpassung an die Oberflächenteile des Gelenkkörpers 5 als Kugelflächen ausgebildet sind, an denen der Gelenkkörper 5 in der Wirkposition anliegt, wie dies am deutlichsten aus 3 ersichtlich ist. Wie der Zeichnung ebenfalls entnehmbar und aus 1 am deutlichsten zu ersehen ist, weist das Gehäuse 1 für den Einbau und den Ausbau des Gelenkkörpers 5 in den und aus dem Aufnahmeraum 3 eine Zugangsöffnung 9 auf.
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Der Gelenkkörper 5 ist über ein, eine Einschnürung bildendes Halsteil 11 mit einem eine radiale Erweiterung bildenden, kreisrunden Bund 13 in Verbindung, an den sich wiederum ein Gewindezapfen 15 anschließt, der als Verankerungsteil die Verbindung mit einer betreffenden Tragstruktur herstellt. Sackbohrungen 17 am Umfang des Bundes 13 ermöglichen den Angriff eines Drehwerkzeuges zum Herstellen der entsprechenden Verschraubung.
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Die Zugangsöffnung 9 ist am Gehäuse 1 derart positioniert, dass bei in der Wirkposition befindlichem Gelenkkörper 5, wie sie in den 1 und 2 gezeigt ist, dessen Durchtritt durch die Zugangsöffnung 9 nicht möglich ist, siehe 1. Wie diese Figur zeigt, ist bei dieser Wirkposition, bei der der Gelenkkörper 5 an den Übertragungsflächen 7 anliegt (3), das Zentrum des Gelenkkörpers 5 gegenüber dem Zentrum der Zugangsöffnung 9 versetzt.
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Das Gehäuse 1 weist ein geschlossenes Ende 19 auf, an dem ein Anschlussteil 21 befestigt ist, das mit einer über die Verbindungseinrichtung zu übertragenden Last verbindbar ist. An dem dem Ende 19 entgegengesetzten Ende des Gehäuses 1 geht die Zugangsöffnung 9 in einen Schlitz 23 (3 und 4) über, in dem das Halsteil 11 des Gelenkkörpers 5 bewegbar ist, wenn eine Schwenkbewegung des Gelenkkörpers 5 im Aufnahmeraum 3 erfolgt. Die Figuren zeigen Schwenkpositionen, bei denen gegenüber einer nicht dargestellten, gestreckten Relativstellung der Verbindungszapfen 15 des Gelenkkörpers 5 eine abgewinkelte Stellung einnimmt. Wenn der Gelenkkörper 5 in die abgewinkelte Position geschwenkt wird, wobei sich das Halsteil 11 entlang des Schlitzes 23 des Gehäuses 1 bewegt, dann kommt der Bund 13 des Gelenkkörpers 5 zur Anlage an der Endfläche 25 des Gehäuses 1, wodurch ein Anschlag zur Begrenzung der Schwenkbewegung gebildet ist.
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Wie bereits erwähnt, befindet sich bei der Darstellung der 1 bis 3 der Gelenkkörper 5 in der Wirkposition an der betreffenden Übertragungsfläche 7, d. h. der Gelenkkörper 5 ist vom geschlossenen Ende 19 des Gehäuses weg in Richtung auf den Schlitz 23 versetzt. Um diese Wirkposition auch bei fehlendem Angriff von Lastkräften einzunehmen und beizubehalten, ist für den Gelenkkörper 5 ein Verschiebeelement vorgesehen, das im vorliegenden Fall durch das Anschlussteil 21 gebildet ist, das am Gehäuse 1 lageverstellbar angeordnet ist. Zu diesem Zweck weist das Anschlussteil 21 einen Schaft 27 auf, der am Gehäuse 1 eine ins Innere des Aufnahmeraums 3 führende Anschlussöffnung 29 durchgreift. Die 1 und 3 zeigen den Schaft 27 in einer aktiven Einstellposition, bei der des Schaftende 31 ins Innere des Aufnahmeraums 3 hinein derart zugestellt ist, dass der Gelenkkörper 5 in die Wirkposition überführt ist, siehe 3. Demgegenüber zeigt 4 eine inaktive Einstellposition des Schaftes 7, die der Einbauposition des Gelenkkörpers 5 entspricht, bei der das Schaftende 31 vom Gelenkkörper 5 so weit zurückgezogen ist, dass sich dieser von der Wirkposition an der Übertragungsfläche 7 in eine Stellung wegbewegen kann, in der der Gelenkkörper 5 auf den Zentralbereich der Zugangsöffnung 9 ausrichtbar ist, so dass der Ein- und Ausbau des Gelenkkörpers 5 möglich ist.
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Für entsprechende Einstellbewegungen des Schaftes 27 ist als Einstelleinrichtung eine Verschraubung vorgesehen, die zwischen dem geschlossenen Ende 19 des Gehäuses 1 und dem Schaft 27 wirksam ist. Bei dem Beispiel von 1 bis 4 und, wie dies ebenfalls bei dem nachstehend zu beschreibenden Beispiel der 5 bis 8 der Fall ist, weist die Einstelleinrichtung eine Mutter 33 auf, die im Gehäuse 1 gegen Verdrehung gesichert und gegen einen Austritt aus dem geschlossenen Ende 19 des Gehäuses 1 festgelegt ist, wobei die Mutter 33 mit einem Außengewinde 35 des Schaftes 27 in Eingriff ist. Eine auf dem Außengewinde 35 ebenfalls sitzende Gegenmutter 37 ermöglicht die Festlegung des Schaftes 27 in gewünschten axialen Einstellpositionen, von denen in 3 und 4 eine der Wirkposition und in 4 eine der Einbauposition des Gelenkkörpers 5 entsprechende Einstellposition gezeigt sind.
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Das zweite Ausführungsbeispiel von 5 bis 8 unterscheidet sich gegenüber dem vorherigen Beispiel lediglich insofern, als das Gehäuse 1 derart abgewandelt ist, dass sich Schwenkbewegungen des Gelenkkörpers 5 gegenüber der gestreckten Position, bei der sich der Schaft 27 und der Verbindungszapfen 15 auf gerader Linie befinden, nicht nur nach einer Richtung hin, sondern in zueinander entgegengesetzte Richtungen durchführen lassen. Während beim erstbeschriebenen Beispiel durch das Ende des Schlitzes 23 des Gehäuses 1 und die Anlage des Bundes 13 des Gelenkkörpers 5 an der Endfläche 25 des Gehäuses 1 eine Schwenkbewegung über die gestreckte Position hinaus verhindert ist, sind beim Beispiel von 5 bis 8 der Schlitz 23 des Gehäuses 1 verlängert, und dieses weist anstelle der Endfläche 25 eine zurückgenommene Abschrägung 41 auf. Für den Gelenkkörper 5 steht dadurch ein Gesamt-Schwenkbereich von zumindest 150° zur Verfügung.
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Die 9 bis 11 verdeutlichen den Einsatz erfindungsgemäßer Verbindungseinrichtungen bei einer Gelenkstange 51, an deren beiden Enden sich jeweils eine erfindungsgemäße Verbindungseinrichtung befindet. Die in der Zeichnung rechtsseitig gelegene Verbindungseinrichtung entspricht im Wesentlichen dem Ausführungsbeispiel von 1 bis 4, abgesehen davon, dass der Schaft 27 an seinem freien Ende ein Lagerungsteil 53 aufweist, das zusammen mit einem Verbindungsteil 55 eine Drehlagerung in Form eines lediglich schematisiert angedeuteten Wälzlagers 57 bildet. Das Verbindungsteil 55 ist mit der Gelenkstange 51 verschraubt, so dass der Schaft 27 und damit das mit ihm verbundene Gehäuse 1 relativ zur Gelenkstange 51 drehbar sind. Am linksseitigen Ende der Gelenkstange 51 unterscheidet sich die Verbindungseinrichtung von der Verbindungseinrichtung gemäß 1 bis 4 lediglich insofern, als das Gehäuse 1 an seinem Ende 19 eine Anschlussöffnung mit Innengewinde 59 aufweist und dass anstelle des mit Außengewinde versehenen Schaftes 27 ein Lagerteil 61 die, Funktion des Verschiebeelements der Einstelleinrichtung für die Position des Gelenkkörpers 5 übernimmt. Wiederum ist eine lediglich schematisiert angedeutete Wälzlagerung 57 vorgesehen, die das Lagerteil 61 drehbar in einer Gewindehülse 63 lagert, die mit dem Innengewinde 59 des Gehäuses 1 verschraubt ist, so dass das Lagerteil 61 relativ zum Gelenkkörper 5 lageeinstellbar ist, wobei eine Sicherungsmutter 65 die Fixierung der Lageeinstellung ermöglicht.
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Während bei den vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispielen jeweils das Ende 31 des Schaftes 27 oder das funktionsmäßig entsprechende Ende des Lagerteils 61 als Verschiebeelement dient, mit dem der Gelenkkörper 5 im Aufnahmeraum 3 in eine Wirkposition einstellbar ist, in der er im Aufnahmeraum 3 zwar drehbeweglich positioniert ist, jedoch nicht über die Zugangsöffnung 9 aus dem Gehäuse 1 austreten kann, sind bei dem weiteren Ausführungsbeispiel von 12 bis 15 Druckschrauben 71 als Verschiebeelemente vorgesehen. Wie aus 12 und 14 entnehmbar ist, sind diese Druckschrauben 71 von zueinander entgegengesetzten Seiten her in das Gehäuse 1 derart einschraubbar, dass sie mit ihren abgeschrägten Enden 73 ins Innere des Aufnahmeraums 3 vorstehen. Die 14 und 15 zeigen die Druckschrauben 71 in einer Einstellung, die dem geöffneten Zustand der Verbindungseinrichtung entspricht, wobei der Gelenkkörper 5 eingebaut oder ausgebaut werden kann. 12 und 13 zeigen den geschlossenen Zustand, bei dem die Druckschrauben 71 so eingestellt sind, dass der Gelenkkörper 5 in einer Wirkposition ist, bei der an den abgeschrägten Enden 73 ein Lagerspiel verbleibt, so dass der Gelenkkörper 5 drehbeweglich ist.
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Die 16 bis 19 zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel, das in Fällen, bei denen Lastkräfte in Form von Druckkräften zu übertragen sind, besondere Vorteile bietet. Bei diesen Ausführungsbeispielen ist als Verschiebeelement ein Tellerelement 75 vorgesehen, das mittels in das Gehäuse 1 eingeschraubter Druckschrauben 71 lageeinstellbar ist. Hierfür wirken die abgeschrägten Enden 73 der Druckschrauben 71 mit Schrägflächen 77 am Tellerelement 75 zusammen. Das in der Art eines Teiles einer Lagerschale geformte Tellerelement 75 wird daher mit einer an die Kugelform des Gelenkkörpers 5 angepassten Lagerfläche 79 (18 und 19) derart auf den Gelenkkörper 5 zugestellt, dass eine Drehlagerung mit Lagerspiel gebildet ist. Dadurch ergeben sich, verglichen mit den zuvor beschriebenen Ausführungsbeispielen, verbesserte Reibungsverhältnisse der Drehlagerung bei Druckkraftübertragung.
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Das weitere Ausführungsbeispiel gemäß 20 bis 22 unterscheidet sich gegenüber dem Ausführungsbeispiel von 9 bis 11 durch eine abgewandelte Bauform der Drehlagerung. Wie am deutlichsten aus 22 ersichtlich ist, ist mit dem Ende der Gelenkstange 51 ein zylindrisches Lagerteil 81 verschraubt, das in einer zylindrischen Bohrung 83 des Gehäuses 1 mit Lagerkugeln 85 eine Wälzlagerung bildet. In die zwischen der Bohrung 83 und dem Lagerteil 81 ausgebildete Kugellaufbahn sind die Lagerkugeln 85 über eine in der Wand des Gehäuses 1 ausgebildete Einführöffnung 87 einsetzbar, die nur in 20 sichtbar und durch einen einpressbaren Stopfen verschließbar ist.
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Dieses Ausführungsbeispiel unterscheidet sich vom Beispiel von 9 lediglich durch die Bauweise der Drehlagerung der Gelenkstange 51 im Gehäuse 1. Wie der 25 entnehmbar ist, ist im Gehäuse 1 eine Wälzlagerung in Form eines Kugellagers vorgesehen, das als Axial-Drucklager 91 ausgebildet ist. Die äußeren Lagerringe 93 sind mittels einer Einsatzmutter 94 im Gehäuse verspannt. Die Gelenkstange 51 ist mit einem Gewinde 90 mit einem inneren Laufring 95 des Drucklagers 91 verschraubt und axial lageeinstellbar. Bei der Darstellung von 25 befindet sich die Gelenkstange 51 als Verschiebeelement der Einstelleinrichtung für die Positionierung des Gelenkkörpers 5 in einer aktiven Wirkposition, in der das Ende der Gelenkstange 51 ein Tellerelement 75, das eine Art Lagerschale bildet, dem Gelenkkörper 5 annähert, so dass der Gelenkkörper 5 in die Wirkposition eingestellt ist, die der Betriebsstellung entspricht, bei der der Gelenkkörper 5 nicht aus der Öffnung 9 des Gehäuses 1 austreten kann.
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Während vorstehend Ausführungsbeispiele mit einem Funktionsteil in einer kugelkopfartigen Bauform gezeigt sind, versteht es sich, dass Funktionsteile anderer Bauform als bewegbares Element in einem entsprechend formangepassten Aufnahmeraum des jeweils anderen Funktionsteils aufgenommen sein könnten.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102009050139 A1 [0002]
- DE 19833030 A1 [0002]