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Die Erfindung betrifft eine mobile Bodenbearbeitungsmaschine mit einer Antriebsanordnung und einem rotatorischen Arbeitsmittel, das durch die Antriebsanordnung antreibbar ist, wobei die Antriebsanordnung einen Hauptantrieb zum Antreiben des Arbeitsmittels in einem Arbeitsbetrieb und einen Hilfsantrieb zum Antreiben des Arbeitsmittels in einem Wartungsbetrieb aufweist.
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Bodenbearbeitungsmaschinen dieser Art sind insbesondere Kaltfräsen, Stabilisierer, Surface-Miner und Recycler, die im Verkehrswegebau eingesetzt werden, und die nachfolgend in dem Begriff Straßenfräse zusammengefasst werden. Sie weisen als Arbeitsmittel eine Fräswalze auf, die im Arbeitsbetrieb von einem als Verbrennungsmotor ausgebildeten Hauptantrieb angetrieben wird. Für den Wartungsbetrieb ist üblicherweise ein als separater Hydraulikmotor ausgebildeter Hilfsantrieb vorhanden. Eine solche Kaltfräse ist aus der
DE 100 31 195 C1 bekannt. Bei dieser Straßenfräse ist der Hilfsantrieb mit dem Antriebsstrang koppelbar, wenn die Fräswalze für Wartungsarbeiten betrieben werden soll. Ferner wird beschrieben, dass der Hilfsantrieb einen elektrisch, hydraulisch oder pneumatisch betriebenen Motor aufweist.
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Der Wartungsbetrieb dient zur Überprüfung und zum Wechseln der auf der Trommel der Fräswalze angeordneten Fräswerkzeuge. Dazu wird die Frästrommel mit kleinen Drehzahlen betrieben, bei Bedarf auch in kleinen Winkelschritten. Entsprechend gibt es Hilfsmotoren, die nur für geringe Drehzahlen ausgelegt und geeignet sind. Sollte ein solcher Hilfsantrieb beim Arbeiten, beispielsweise Fräsen, durch den Hauptantrieb mitbewegt werden, könnte der Hilfsantrieb beschädigt werden. Zur Vermeidung solcher Komplikationen sind ein Freilauf oder ähnliche Maßnahmen zur Abkopplung des Hilfsmotors im Normalbetrieb hilfreich.
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Ferner wird insbesondere bei Straßenfräsen hinsichtlich des Antriebs ein immer größerer Drehzahlbereich gefordert, um eine hohe Bearbeitungsgeschwindigkeit zu ermöglichen und gleichzeitig eine gewünschte Oberflächenqualität realisieren zu können.
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Es ist bekannt, die Hilfsantriebe bei Straßenfräsen, im Bereich eines Riemenantriebs für die Fräswalze zu installieren. In diesem Bereich herrschen jedoch ungünstige Platz- und Reinigungsbedingungen. Ferner müssen Vorrichtungen vorgesehen werden, die eine Trennung des Hilfsantriebes vom Hauptantrieb ermöglichen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde eine mobile Bodenbearbeitungsmaschine der eingangs genannten Art anzugeben, die eine kompakte Bauweise aufweist und einen großen Drehzahlbereich ermöglicht.
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Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass in das Verteilergetriebe ein Schaltgetriebe zur Veränderung der Drehzahl der Abtriebswelle integriert ist.
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Die Aufgabe wird ferner dadurch gelöst, dass ein Hilfsantrieb zum Antreiben des Arbeitsmittels vorhanden ist, dass der Hilfsantrieb als hydraulische Pumpe ausgeführt ist, die zum Antreiben des Arbeitsmittels als Hydromotor betreibbar ist, und dass die Pumpe mit der Abtriebswelle gekoppelt ist.
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Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen beschrieben.
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Es ist besonders zweckmäßig, dass das Verteilergetriebe Getrieberadpaarungen mit unterschiedlichen Übersetzungsverhältnissen zwischen der Antriebswelle und der Abtriebswelle aufweist, und dass das Schaltgetriebe Mittel zur wahlweisen Umschaltung zwischen den Getrieberadpaaren aufweist, so dass die Abtriebswelle in verschiedenen Getriebeschaltzuständen antreibbar ist.
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Eine bevorzugte Weiterbildung besteht darin, dass das Schaltgetriebe zur wahlweisen Abschaltung des Hauptantriebes von der Abtriebswelle ausgeführt ist. Das hat den Vorteil, dass der Hauptantrieb zum Antreiben des Arbeitsmittels in einem Arbeitsbetrieb und der Hilfsantrieb zum Antreiben des Arbeitsmittels in einem Wartungsbetrieb eingesetzt werden können. Der Hydromotor ermöglicht dabei ein besonders dosiertes Verdrehen des Arbeitsmittels, so dass dieses gut in eine gewünschte Drehwinkelstellung gebracht werden kann, um beispielsweise Schneidzähne auszutauschen.
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Durch die Ausbildung des Hilfsantriebs sowohl als Pumpe/Hydromotor-Einheit wird eine Funktionsintegration erreicht, die Platz spart und einen kompakten Aufbau der Antriebsanordnung ermöglicht. Ein zusätzlicher Motor zum Antrieb des Arbeitsmittels für den Wartungsbetrieb ist nicht erforderlich. Ferner ist eine solche Pumpe/Hydromotor-Einheit auch bei relativ hohen Drehzahlen betreibbar und kann daher auch bei Normalbetrieb hydraulische Aggregate, wie Pumpen und Stellzylinder, antreiben. Gleichzeitig ermöglicht die Pumpe/Hydromotor-Einheit im Betrieb als Hydromotor einen genauen Antrieb des Arbeitsmittels zu Wartungszwecken. Der Hilfsantrieb kann wahlweise auch abgekoppelt werden, so dass er bei hohen Drehzahlen des Hauptantriebs nicht zwingend mitlaufen muss und vor Beschädigungen durch zu hohe Drehzahlen geschützt ist.
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Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung weist die Antriebsanordnung ein mehrstufiges, insbesondere zweistufiges, Getriebe auf, durch das die Antriebsenergie vom Hauptantrieb über eine Antriebswelle kommend getriebeübersetzt auf eine Abtriebswelle des Getriebes und davon zum Arbeitsmittel übertragbar ist. Das Getriebe ist beispielsweise als Zahnradgetriebe ausgeführt, was einen kompakten Aufbau ermöglicht und für einen langlebigen und wartungsarmen Betrieb besonders geeignet ist. Durch das Getriebe wird es ermöglicht, dass das Arbeitsmittel unabhängig vom Drehzahlbereich des Hauptantriebs mit unterschiedlichen Drehzahlen betrieben werden kann. Dies ermöglicht, z. B. beim Einsatz in einer Straßenfräse, unterschiedliche Arbeitsgeschwindigkeiten optimiert auf Mengenleistung oder zu erzielende Oberflächenqualität realisieren zu können.
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Das Getriebe weist beispielsweise einen Freilauf auf, bei welcher der Kraftfluss vom Hauptantrieb zum Arbeitsmittel unterbrochen ist, während der Kraftfluss vom Hilfsantrieb zum Arbeitsmittel bestehen bleibt. Da der Hilfsantrieb aber vorzugsweise auf neutral geschaltet ist, kann er bei einem manuellen Drehen des Arbeitsmittels mitgedreht werden. In diesem Betriebszustand kann das Arbeitsmittel gegebenenfalls unter Einsatz entsprechender Hilfsmittel, wie z. B. Hebelwerkzeugen, manuell gedreht werden.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform sind Getrieberadpaare mit unterschiedlichen Übersetzungen zwischen der Antriebswelle und der Abtriebswelle angeordnet und mit Hilfe des Schaltgetriebes wahlweise an- und abkuppelbar. Das Schaltgetriebe ist bevorzugt als Schaltmuffengetriebe ausgebildet, das als Reibschlusskupplung, z. B. als Lamellenkupplung, oder als Formschlusskupplung, z. B. als Klauen-, Zahn- oder Bolzenkupplung, ausgeführt sein kann. Dieser Aufbau ermöglicht eine kompakte Bauweise.
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Ein besonders einfacher Aufbau ist dadurch realisierbar, dass der Hilfsantrieb unmittelbar mit der Abtriebswelle gekoppelt ist.
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Es ist für den Schaltvorgang besonders vorteilhaft, dass der Hilfsantrieb zur Synchronisation der Drehzahl der Abtriebswelle auf die Drehzahl der Antriebswelle ausgeführt ist. Unter Drehzahl der Antriebswelle ist in diesem Zusammenhang gegebenenfalls auch die Drehzahl eines rotierenden Getriebeteils des Verteilergetriebes zu verstehen, welches nur mittelbar mit der Antriebswelle verbunden ist, z. B. über eine Übersetzung, und welches unmittelbar zum Eingriff mit der Abtriebswelle vorgesehen ist.
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Wenn der Hilfsantrieb antriebsseitig mit einem eigenen Verbrennungsmotor in Wirkverbindung steht, kann das Schalt- und Verteilergetriebe in Verbindung mit dem Hauptantrieb als Summiergetriebe betrieben werden. Es besteht dann ei Kraftfluss vom Hauptantrieb auf die Abtriebswelle des Verteilergetriebes und ein weiterer Kraftfluss vom Verbrennungsmotor des Hilfsantriebs auf die Abtriebswelle und beide Kraftflüsse summieren sich.
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Die Erfindung wird im Folgenden anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnung weiter beschrieben. Es zeigen schematisch:
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1 eine Bodenbearbeitungsmaschine, ausgeführt als Straßenfräse vom Frontladertyp mit Mittelfräswalze, in Seitenansicht;
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2 einen Fräswalzenantrieb der Straßenfräse von 1 in einem ersten Schaltzustand;
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3 den Fräswalzenantrieb von 2 in einem zweiten Schaltzustand; und
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4 den Fräswalzenantrieb gemäß 2 in einem dritten Schaltzustand.
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Gemäß 1 weist eine Straßenfräse 1 vom Frontladertyp mit einer mittig angeordneten Fräswalze 2, die sich in einem Fräskasten 3 befindet. Die Arbeitsrichtung (Vorwärtsrichtung) ist mit einem Pfeil a angegeben. Die Straßenfräse 1 weist ferner einen Maschinenrahmen 4 mit einem Fahrstand 5 und über Hubsäulen am Maschinenrahmen 4 höhenverstellbar gelagerte Raupenfahrwerke 6 (wobei hier auch alternativ Radfahrwerke eingesetzt werden können) auf. Im Arbeitsbetrieb wird die Straßenfräse 1 über den Untergrund 7 in der Arbeitsrichtung a verfahren und fräst dabei mit der in Rotation versetzten Fräswalze 2 Bodenmaterial vom Untergrund 7 ab. Das Fräsgut wird durch die Rotation der Fräswalze 2 aus dem Fräskasten 3 auf eine mit dem Fräskasten 3 verbundene Bandfördervorrichtung 8 zum Abtransport geschleudert. Die Straßenfräse 1 ist mit einem Hauptantrieb 10 (2), hier einem Dieselmotor, in einem Motorraum 9 ausgerüstet, der den Fahrantrieb sowie alle Hilfsantriebe und Pumpen antreibt. Der Kraftfluss vom Hauptantrieb 10 zur Fräswalze 2 erfolgt über ein Verteilergetriebe 15 (2) und einen Riementrieb, von welchem in 1 das Riementriebgehäuse 11 veranschaulicht ist.
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Gemäß 2, 3 und 4 weist das Verteilergetriebe 15 einen ersten Getriebeeingang, der von der Antriebsseite der Antriebswelle 23 gebildet wird, sowie mehrere Getriebeausgänge (Abtriebe) auf, die von der Abtriebsseite der Antriebswelle 23 sowie einer ersten und zweiten Abtriebswelle 29, 46 gebildet werden. Die Antriebswelle 23 wird von der Kurbelwelle des Hauptantriebs 10 gebildet. Das Verteilergetriebe weist ferner auch einen Getriebeteil auf, der als Schaltgetriebe ausgebildet ist, über welches die Drehzahl der Abtriebswelle 29 verändert werden kann. Abhängig von der Schaltstellung des Schaltgetriebes kann einer der Getriebeausgänge wahlweise auch zu einem Getriebeeingang umgeschaltet werden. Dieser umschaltbare Getriebeeingang dient zum Anschluss eines Hilfsantriebs. In dem dargestellten Beispiel kann das Schaltgetriebe drei Schaltzustände einnehmen. Das Schaltgetriebe ist als Schaltmuffengetriebe 37 in Form einer Klauenkupplung ausgebildet.
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Das kombinierte Schalt- und Verteilergetriebe 15 dient zum Antreiben von mehreren Pumpen für Hilfsaggregate der Straßenfräse 1, die im dargestellten Beispiel als erste, zweite und dritte Pumpen 41, 43, 45 am ersten, zweiten und dritten Ausgang des Verteilergetriebes 15 dargestellt sind. Bei der ersten Pumpe 41 handelt es sich um eine Pumpe/Hydromotor-Einheit, d. h. sie kann von Pumpenbetrieb in Motorbetrieb umgeschaltet werden. Ferner dient das kombinierte Schalt- und Verteilergetriebe 15 zum Antreiben der Fräswalze 2 am vierten Getriebeausgang wahlweise mit unterschiedlichen Drehzahlen, abhängig von der Schaltstellung des Schaltgetriebes. Ein Getriebegehäuse ist mit 21 bezeichnet. Die erste Pumpe 41 kann wahlweise auch als Hydromotor betrieben werden, der als Hilfsantrieb für die Fräswalze 2 und zum Synchronisieren des Schaltgetriebes dient.
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Die Antriebswelle 23 überträgt die Antriebsenergie des Hauptantriebs 10 über das Verteilergetriebe 15 auf eine parallele Abtriebswelle 29, auf welcher eine Riemenscheibe 31 des zur Fräswalze 2 führenden Riementriebes sitzt. Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass der Fräswalze 2 abtriebsseitig vom Riementrieb ein Fräsgetriebe (nicht dargestellt) vorgeschaltet ist, auf das hier nicht eingegangen wird.
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Das Verteilergetriebe 15 verteilt den Kraftfluss vom Hauptantrieb 10 auf die vier Getriebeausgänge, wobei der erste, zweite und dritte Getriebeausgang mit jeweils einer der drei Pumpen 41, 43, 45 in Wirkverbindung stehen. Die erste Pumpe 41 ist drehfest mit der Abtriebswelle 29 verbunden. Sie wird somit beim ersten und zweiten Schaltzustand des Schaltmuffengetriebes 37 gemeinsam mit der Riemenscheibe 31 und mit der gleichen Drehzahl angetrieben, wie die Riemenscheibe 31. Die zweite Pumpe 43 ist drehfest mit der Antriebswelle 23 verbunden, so dass sie vom Hauptantrieb 10 permanent angetrieben wird. Die dritte Pumpe 45 sitzt drehfest auf der weiteren Abtriebswelle 46, die parallel zur Antriebswelle 23 verläuft, und ein fünftes Getrieberad 47 trägt, das vom dem zweiten Getrieberad 33 permanent angetrieben wird.
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Alle Getrieberäder sind bei diesem Ausführungsbeispiel als Zahnräder ausgebildet. Die erste, zweite und dritte Pumpe 41, 43 45 können beispielsweise zum Antreiben von hydraulischen Nebenaggregaten, wie z. B. Stellzylindern, der Bandfördervorrichtung 8 o. ä. dienen.
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Die Getriebeverbindung von der Antriebswelle 23 auf die Abtriebswelle 29 erfolgt wahlweise über ein erstes Getrieberadpaar 50, bestehend aus einem ersten Getrieberad 25 auf der Antriebswelle 23 und einem zweiten Getrieberad 33 auf der Abtriebswelle 29 mit einem ersten Übersetzungsverhältnis oder über ein zweites Getrieberadpaar 51, bestehend aus einem dritten Getrieberad 27 auf der Antriebswelle 23 und einem vierten Getrieberad 35 auf der Abtriebswelle 29, mit einem zweiten Übersetzungsverhältnis. Das erste und dritte Getrieberad 25, 27 sind drehfest auf der Antriebswelle 23 angeordnet.
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Für die Schaltfunktion des kombinierten Schalt- und Verteilergetriebes 15 sind das zweite und vierte Getrieberad 33, 35 als Losräder drehbar auf der Abtriebswelle 29 angeordnet und können über das Schaltmuffengetriebe 37 alternativ jeweils mit der Abtriebswelle 29 in Drehverbindung gekuppelt werden. Wahlweise können damit das zweite Getrieberad 33 oder das vierte Getrieberad 35 auf der Abtriebswelle 29 festgelegt oder beide gleichzeitig in den Freilauf geschaltet werden.
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Das Schaltmuffengetriebe 37 weist als Schaltelement eine drehfest auf der Abtriebswelle 29 angeordnete und axial auf der Abtriebswelle 29 verschiebbare Schiebemuffe 48 auf, die als Kupplungsmuffe einer Klauenkupplung ausgebildet ist. Sie weist an beiden Stirnseiten Innenklauen 39, 40 auf. Die entsprechende Kupplungsbacke auf dem zweiten Getrieberad 33 ist mit Klauen 42 und die Kupplungsbacke auf dem vierten Getrieberad 35 ist mit Klauen 44 versehen.
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Die Schiebemuffe 48 wird über einen Schalthebel 49 betätigt. Die Schaltung des Schaltmuffengetriebes 37 erfolgt hydraulisch über einen federnd vorgespannten Hydraulikzylinder 53. Sie kann auch mechanisch oder elektromotorisch erfolgen.
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Je nachdem, ob in einem ersten Schaltzustand das zweite Getrieberad 33 oder in einem zweiten Schaltzustand das vierte Getrieberad 35 an der Abtriebswelle 29 angekuppelt ist, wird die Fräswalze 2 über den vierten Getriebeausgang mit dem Übersetzungsverhältnis des ersten Getrieberadpaares 50 oder des zweiten Getrieberadpaares 51 angetrieben. Die Riemenscheibe 31 und damit auch die Fräswalze 2 können dadurch bei unveränderter Drehzahl des Hauptantriebs 10 mit zwei unterschiedlichen Drehzahlen angetrieben werden. Somit wird mittels des Schaltmuffengetriebes 37 ein Mehrgang-Getriebe gebildet, hier ein 2-Ganggetriebe, mit welchem zwei unterschiedliche Ausgangsdrehzahlen des Verteilergetriebes 15 geschaltet werden können, hier zum Antreiben der Riemenscheibe 31 bzw. der Fräswalze 2, beispielsweise für Standardfräsbetrieb oder zum Oberflächen- und Feinfräsen.
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In der in 2 dargestellten ersten Schaltstellung befindet sich die Schiebemuffe 48 in einer ersten Position, in welcher sie mit dem zweiten Getrieberad 33 eingekuppelt und damit drehfest verbunden ist. Der Kraftfluss zur Abtriebswelle 29 und damit zur Riemenscheibe 31 erfolgt dabei vom Hauptantrieb 10 über die Antriebswelle 23 und die erste Getrieberadpaarung 50. Das vierte Getrieberad 35 ist in der ersten Schaltstellung ausgekuppelt. Es wird zwar vom dritten Getrieberad 27 angetrieben, läuft aber leer auf der Abtriebswelle 29.
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In der zweiten Schaltstellung des Schaltmuffengetriebes 37 gemäß 3 ist die Schiebemuffe 48 mit dem vierten Getrieberad 35 gekuppelt und der Kraftfluss vom Hauptantrieb 10 zur Riemenscheibe 31 erfolgt somit über das zweite Getrieberadpaar 51. Das zweite Getrieberad 33 läuft in dieser zweiten Schaltstellung leer auf der Abtriebswelle 29. Dadurch wird in dieser Schaltstellung kein Drehmoment über das erste Getrieberadpaar 50 auf die Abtriebswelle 29 übertragen. Die erste Pumpe 41 wird ebenso wie die Riemenscheibe 31 mit der vom zweiten Getrieberadpaar 51 festgelegten Drehzahl angetrieben. Der Antrieb für die zweite und dritte Pumpe 43, 45 bleibt gegenüber der ersten Schaltstellung gemäß 2 unverändert.
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In der dritten Schaltstellung des Schaltmuffengetriebes 37 gemäß 4 ist der Hauptantrieb 10 vollständig von der Abtriebswelle 29 abgekuppelt. Die Schiebemuffe 48 befindet sich in einer neutralen Mittelposition, in welcher sie sowohl mit dem zweiten Getrieberad 33 als auch mit dem vierten Getrieberad 35 außer Eingriff ist und diese beiden Getrieberäder leer drehen. In dieser Freilaufstellung kann der Hauptantrieb 10 kein Drehmoment auf die Abtriebswelle 29 und die Fräswalze 2 übertragen. Der Kraftfluss zwischen Hauptantrieb 10 und Riementrieb bzw. Riemenscheibe 31 sowie der ersten Pumpe 41 ist unterbrochen. Die anderen Teile des kombinierten Schalt- und Verteilergetriebes 15 sind wie bei den beiden anderen vorstehend beschriebenen Schaltstellungen nicht einbezogen, d. h. der Kraftfluss zwischen dem Hauptantrieb 10 und den Getriebeausgängen zur zweiten und dritten Pumpe 43, 45 bleibt bestehen.
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Da die erste Pumpe 41 wahlweise auch als Hydromotor betrieben werden kann, ist in dieser Schaltstellung der erste Getriebeausgang des Verteilergetriebes 15 zu einem Getriebeeingang umgeschaltet. In dieser dritten Schaltstellung kann die umgeschaltete erste Pumpe 41 als Hilfsantrieb für die Abtriebswelle 29 dienen.
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Der Hilfsantrieb wird zum Antreiben der Riemenscheibe 31 bzw. der Fräswalze 2 verwendet, wenn kleine Drehzahlen oder Drehungen in Winkelschritten gewünscht sind, z. B. in einem Wartungsbetrieb, wenn Wartungsarbeiten an der Fräswalze 2 durchgeführt werden. Typische Drehzahlen liegen dabei in einem Bereich von 0 bis 900 U/min. Dies ist mittels des Hilfsantriebs einfacher und genauer möglich als mit dem Hauptantrieb 10, der typischerweise mit hohen Drehzahlen im Bereich von 1900 U/min rotiert. Eine stufenlose Verstellung der Drehzahl des Hilfsantriebs kann auf bekannte Weise dadurch erreicht werden, dass die als Hydromotor arbeitende erste Pumpe 41 über eine stufenlos verstellbare Verstellpumpe (nicht dargestellt) angetrieben wird.
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Da das zweite und vierte Getrieberad 33, 35 als Losräder auf der Abtriebswelle sitzen, müssen beim Verdrehen der Abtriebswelle 29 der Hauptantrieb 10 und die übrigen am Getriebe angeschlossenen Pumpen, hier die zweite und dritte Pumpe 43, 45, nicht mitbewegt werden. Die als Hydromotor arbeitende Pumpe 41 kann daher eine relativ kleine Leistung haben. Außerdem kann die Fräswalze 2 auch manuell gedreht, wenn der Hilfsantrieb hydraulisch auf neutral gestellt ist und deshalb der Hilfsantrieb mitgedreht werden kann.
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Es ist zweckmäßig, vor einer Umschaltung des Schaltgetriebes eine Synchronisation der Drehzahl der Abtriebswelle 29 auf die Drehzahl des vom Hauptantrieb 10 angetriebenen Teils des Verteilergetriebes 15 vorzunehmen, mit welchem die Abtriebswelle 29 in Eingriff gebracht werden soll, indem der Hilfsantrieb eingesetzt wird. Die Synchronisation erweist sich als vorteilhaft beim Umschalten zwischen dem ersten und zweiten Schaltzustand sowie beim Umschalten vom dritten Schaltzustand in den ersten oder zweiten Schaltzustand.
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Im vorliegenden Beispiel wird die Drehzahl der Abtriebswelle 29 mit der Drehzahl des jeweils anzukuppelnden zweiten bzw. vierten Getrieberades 33 bzw. 35 synchronisiert. Dazu wird das Schaltgetriebe in den oben beschriebenen Freilauf geschaltet, soweit es sich nicht bereits im Freilauf befindet, in welchem der Kraftfluss zum Hauptantrieb 10 unterbrochen ist. Dann wird die Abtriebswelle 29 mit dem Hilfsantrieb auf die gleiche Drehzahl gebracht wie das anzukuppelnde zweite bzw. vierte Getrieberad 33 bzw. 35. Anschließend wird das gewünschte Getrieberad 33 bzw. 35 durch Verschieben der Schiebemuffe 48 an die Abtriebswelle 29 gekuppelt und damit der Kraftfluss zum Hauptantrieb 10 hergestellt.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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