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Die vorliegende Erfindung betrifft einen Auszug, insbesondere einen Auszug für ein Möbelelement, wobei der Auszug wenigstens eine Front und wenigstens eine Seitenzarge aufweist, die mit einer ihrer Stirnseiten mit der Front in Verbindung steht oder im Bereich der Front angeordnet ist, wobei die Verbindung zwischen Front und Seitenzarge mittels wenigstens eines Verbindungselementes erfolgt.
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Aus dem Stand der Technik ist es bekannt, Auszüge mit einer Front zu versehen, die auf ihre Innenseite mit den Stirnseiten zweier parallel zueinander verlaufender Seitenzargen verbunden sind. Die Seitenzargen sind in ihrem rückseitigen Abschnitt durch eine Rückwand verbunden, so dass insgesamt ein rechteckiger Aufnahmeraum entsteht, der durch die Front, die Rückwand und die zwei Seitenzargen begrenzt wird. Die Unterseite des Auszuges wird durch eine Bodenplatte gebildet.
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Die Verbindung zwischen der Front und den Seitenzargen erfolgt beispielsweise über Befestigungswinkel, deren Schenkel an der Innenseite der Seitenzarge sowie an der Innenseite der Front anliegen und durch eine Schraubverbindung mit der Front sowie mit der Seitenzarge verbunden sind.
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Durch diese Befestigungsart wird zwar eine zuverlässige Fixierung der Front an den Seitenzargen erreicht, jedoch besteht ein Nachteil darin, dass die genannten Befestigungswinkel beim Öffnen des Auszuges sichtbar sind und dass darüber hinaus eine Verstellung der Front beispielsweise in vertikaler Richtung oder auch in horizontaler Richtung wenn überhaupt nur mit einem vergleichsweise großen Aufwand möglich ist.
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Der vorliegenden Erfindung daher die Aufgabe zu Grunde, einen Auszug der eingangs genannten Art dahingehend weiterzubilden, dass die Front flexibel mit den Seitenzargen verbunden werden kann und darüber hinaus die Möglichkeit geschaffen wird, das Verbindungselement nicht sichtbar anzuordnen.
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Diese Aufgabe durch einen Auszug mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Danach ist vorgesehen, dass das Verbindungselement wenigstens ein frontseitiges Befestigungselement und wenigstens ein zargenseitiges Befestigungselement aufweist, wobei das frontseitige Befestigungselement an der Innenseite der Front angeordnet ist, und wobei das zargenseitige Befestigungselement vorzugsweise in bzw. an den stirnseitigen Endbereichen der Seitenzargen angeordnet ist, die zu der Front gewandt sind. Des Weiteren ist vorgesehen, dass eines der Befestigungselemente zumindest einen Hinterschnitt aufweist, dass das andere der Befestigungselemente zumindest einen Vorsprung oder ein sonstiges Element aufweist, der bzw. das im montierten Zustand der Front den Hinterschnitt hintergreift und dass das Verbindungselement wenigstens ein Verstellelement umfasst, mittels dessen der Vorsprung bzw. das Element in den Hinterschnitt einführbar ist und/oder darin fixierbar ist.
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Der vorliegenden Erfindung liegt somit der Gedanke zugrunde, die Front an der Seitenzarge dadurch zu fixieren, dass ein Vorsprung, der beispielsweise an dem zargenseitigen Element angeordnet sein kann, einen Hinterschnitt hintergreift, der beispielsweise an dem frontseitigen Befestigungselement angeordnet sein kann. Durch das Verstellelement, das beispielsweise als Schraube ausgeführt sein kann, wird der genannte Vorsprung derart relativ zu dem Hinterschnitt positioniert, dass er den Hinterschnitt hintergreift, so dass die Front nicht mehr von der Seitenzarge abgezogen werden kann, sondern durch Formschluss des genannten Vorsprungs bzw. Elements relativ zu dem genannten Hinterschnitt fixiert ist.
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Denkbar ist es somit beispielsweise, die Front auf die stirnseitigen Enden der Seitenzargen bzw. auf deren Befestigungselemente aufzusetzen und dann das Verstellelement zu betätigen und zwar derart, dass die Vorsprünge die Hinterschnitte hintergreifen, so dass die Front senkrecht zu der durch die Front gebildeten Ebene nicht mehr von den Seitenzargen abgenommen werden kann.
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Die vorliegende Erfindung betrifft des Weiteren einen Auszug mit den Merkmalen des Anspruchs 2.
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Danach ist vorgesehen, dass die Stirnseite der Seitenzargen wenigstens eine Ausnehmung oder Aussparung aufweist, in der das zargenseitige Befestigungselement aufgenommen ist und in der im montierten Zustand der Front auch das frontseitige Befestigungselement aufgenommen ist, wobei vorzugsweise vorgesehen ist, dass die Seitenzarge mit ihrer Stirnseite an der Innenseite der Front anliegt und beide Befestigungselemente (nicht sichtbar) durch die Seitenzarge verdeckt sind, da sie in dieser aufgenommen sind.
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Auf diese Weise ist es möglich, eine Anbindung der Front an die Seitenzargen vorzunehmen, ohne dass das Verbindungselement sichtbar ist. Vorzugsweise ist vorgesehen, dass beide Befestigungselemente in der Ausnehmung oder Aussparung der Seitenzarge aufgenommen sind und somit nicht sichtbar sind, wenn der Auszug offen steht. Dadurch ergibt sich der Vorteil eines besonders ansprechenden optischen Gesamteindrucks sowie auch der Vorteil, dass der Auszug über seine gesamte Breite und Tiefe nutzbar ist, da das Verbindungselement nicht in dem Aufnahmeraum des Auszuges angeordnet ist.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die beiden oben genannten Gedanken, nämlich einerseits die Fixierung der Front mittels Hinterschnitt und andererseits die Aufnahme des Verbindungselements in einem Hohlraum oder dergleichen der Seitenzarge kombiniert werden, d. h. in ein und demselben Auszug verwirklicht sind.
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Weiterhin kann vorgesehen sein, dass wenigstens eines der Befestigungselemente wenigstens einen sich schräg nach oben oder unten erstreckenden Vorsprung oder Fläche aufweist, der/die einen Hinterschnitt ausbildet und das wenigstens eines der Befestigungselemente wenigstens einen Vorsprung oder dergleichen aufweist, wobei das Verstellelement mit dem oder den Vorsprüngen der Befestigungselemente derart in Verbindung steht, dass durch das Verstellelement der oder die Vorsprünge in eine Position bewegt werden, in der sie den Hinterschnitt bzw. die Hinterschnitte hintergreifen. So ist es beispielsweise denkbar, dass das frontseitige Befestigungselement zwei Vorsprünge aufweist, die sich von der Innenseite der Front schräg nach oben bzw. schräg nach unten erstrecken und einander zugewandt sind. Zwischen diese beiden Vorsprünge können die Vorsprünge des zargenseitiges Befestigungselementes eingesetzt und dann auseinander bewegt, d. h. gespreizt werden, so dass sie die genannten Hinterschnitte hintergreifen.
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Unter dem Begriff der sich schräg erstreckenden Vorsprünge ist der Fall zu verstehen, dass sich der gesamte Vorsprung schräg erstreckt oder auch der Fall, dass er wenigstens eine schräg verlaufende Oberfläche aufweist. So ist es beispielsweise denkbar, dass der Vorsprung eine sich relativ zur Horizontalen schräg nach oben oder schräg nach unten verlaufende Oberfläche oder sowohl eine schräg nach oben als auch eine schräg nach unten verlaufende Oberfläche aufweist.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass das frontseitige sowie das zargenseitige Befestigungselement derart ausgebildet sind, dass bei der Betätigung des Verstellelements die Seitenzarge und die Front aufeinander zu bewegt werden. Dies bringt den Vorteil mit sich, dass beim Betätigen des Verstellelements, beispielsweise beim Anziehen einer Schraube nicht nur eine Fixierung der Front erfolgt, sondern darüber hinaus die Front an die Seitenzargen herangezogen wird, so dass sie am Ende des Verstellvorgangs vorzugsweise oder durch einen Spalt beabstandet spaltfrei an den Seitenzargen anliegt. Dies wird vorzugsweise dadurch erreicht, dass wenigstens eines der Befestigungselemente zumindest einen Vorsprung aufweist, der sich schräg nach oben und/oder schräg nach unten erstreckt bzw. eine entsprechend angeordnete Oberfläche aufweist, durch die ein Hinterschnitt ausgebildet wird. Wird ein Vorsprung nun in diesen Hinterschnitt eingeführt, sorgt die schräg verlaufende Fläche dafür, dass die Front beim Verstellvorgang an die Seitenzargen herangezogen wird, d. h. eine Kraft in horizontaler Richtung erfährt.
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Weiterhin kann vorgesehen sein, dass das Verstellelement durch eine in der Unterseite der Zarge befindliche Öffnung zugänglich ist. Dies bringt den Vorteil mit sich, dass die Zarge im montierten Zustand der Front keine von oben oder von der Seite sichtbare Öffnung aufweist. Somit ist es denkbar, die Front auf die Seitenzargen aufzusetzen und dann beispielsweise mittels eines Schraubenziehers das Verstellelement zu betätigen. Dadurch wird die Front relativ zu den Seitenzargen fixiert und in bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung gleich an die Seitenzargen herangezogen. Dies kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass der genannte Hinterschnitt und der genannte Vorsprung so ausgebildet sind, dass ein Einführen des Vorsprungs in den Hinterschnitt zum Heranziehen der Front an die Seitenzargen führt, d. h. eine Bewegung der Front senkrecht zu der Frontebene herbeiführt.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass zum Zwecke der seitlichen Ausrichtung der Front die beiden Befestigungselemente in seitlicher Richtung relativ zueinander bewegbar sind und/oder dass das zargenseitige Befestigungselement relativ zu der Zarge und/oder das frontseitige Befestigungselement relativ zu der Front in seitlicher Richtung bewegbar ist. Dies ermöglicht es, der Front einen Freiheitsgrad in seitlicher Richtung zu verleihen, um diese nach links oder nach rechts bewegen zu können.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass zum Zwecke der vertikalen Ausrichtung der Front die beiden Befestigungselemente in vertikaler Richtung relativ zueinander bewegbar sind und/oder dass das zargenseitiges Befestigungselement relativ zu der Zarge und/oder das frontseitige Befestigungselement relativ zu der Front in vertikaler Richtung bewegbar ist. Diese Ausgestaltung der Erfindung ermöglicht es, die Front in vertikaler Richtung relativ zu den Zargen auszurichten.
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Weiterhin kann vorgesehen sein, dass die Seitenzarge in ihrem stirnseitigen, der Front zugewandten Ende eine Ausnehmung oder Aussparung aufweist und dass in dieser Ausnehmung oder Aussparung ein vorzugsweise U-förmiges Montageelement angeordnet ist, in dem das zargenseitige Befestigungselement fixierbar oder fixiert ist. Dieses Montageelement kann beispielsweise als Blechteil ausgeführt sein, das in der Ausnehmung der Zarge angeordnet ist. Dort kann es beispielsweise durch eine Schraubverbindung oder auch durch eine Schweißverbindung fixiert sein. Im Falle einer Schraubverbindung besteht der Vorteil der Möglichkeit des Austausches. Das Montageelement kann ein oder mehrere Fixierungsmittel, wie beispielsweise Bolzen aufweisen, an denen das zargenseitige Befestigungselement angeordnet bzw. eingehängt werden kann.
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Die vorliegende Erfindung betrifft des Weiteren ein Möbelelement, insbesondere einen Küchenschrank mit wenigstens einem Auszug gemäß einem der Ansprüche 1–12.
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Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert:
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Es zeigen:
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1: eine perspektivische Ansicht von Bestandteilen des Auszuges;
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2: unterschiedliche Ansichten des zargenseitigen Befestigungselementes und des frontseitigen Befestigungselementes;
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3: eine Seitenansicht der im Formschluss stehenden angeordneten Befestigungselemente;
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4: Explosionsdarstellungen der Befestigungselemente mit einem Montageelement in unterschiedlichen Ausführungen;
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5: schematische Darstellungen der Befestigungselemente mit einem Montageelement;
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6: eine perspektivische Darstellung des Montageelementes als Einschweißwinkel;
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7: unterschiedliche Darstellungen betreffend die Montage der Befestigungselemente;
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8: eine schematische Ansicht zum Aufbau der Seitenzarge;
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9: eine perspektivische Ansicht des stirnseitigen Abschnitts der Seitenzarge, des Montageelementes sowie des zargenseitigen Befestigungselementes;
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10: eine weitere schematische Ansicht des Aufbaus der Seitenzarge;
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11: unterschiedliche Ansichten von Bodenanbindungen an die Seitenzarge und
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12: unterschiedliche Ansichten der Boden/Rückwand-Anordnung des Auszugs.
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1 zeigt Bestandteile des erfindungsgemäßen Auszugs 10 in einer perspektivischen Ansicht.
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Das Bezugszeichen 14 zeigt die Rückwand, das Bezugszeichen 15 die rechte Zarge und das Bezugszeichen 13 kennzeichnet den Boden 13. Boden 13 und Rückwand 14 sind einteilig ausgeführt und bestehen aus Metall. Die linke Zarge 15 ist nur bezüglich der mit dieser in Verbindung stehenden Profile dargestellt. Die Zargen 15 bestehen ebenfalls aus Metall.
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2, linke Darstellung zeigt mit dem Bezugszeichen 12 die Front des Auszuges, die beispielsweise aus Holz bestehen kann.
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Auf der zur den Zargen 15 gewandten Seite der Front 12 befinden sich je für eine Zarge frontseitige Befestigungselemente 120, die aus einem mit der Front 12 verschraubten Element bestehen, an dem zwei zueinander gewandte Haken 122 angeordnet sind, von denen der obere schräg nach unten und der untere schräg nach oben verläuft.
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Das Bezugszeichen 200 kennzeichnet das zargenseitige Befestigungselement, das zweiteilig ausgebildet ist. Das untere Teil 220 ist relativ zu dem oberen Teil 210 nach oben und unten bewegbar. Mit dem Bezugszeichen 230 ist ein Verstellelement in Form einer Verspannschraube als Links- oder Rechtsschraube ausgeführt. Diese Verspannschraube 230 ist durch eine Bohrung 300 in der Unterseite der Zarge 15 zugänglich.
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Wie dies aus 2, linke Darstellung weiter hervorgeht, befindet sich an dem Teil 210 ein nach oben weisender Haken 212 und an dem relativ zu diesem nach oben und unten bewegbaren Teil 220 ein nach unter weisender Haken 222.
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Aus 2, linke Darstellung ist des Weiteren ersichtlich, dass das zargenseitige Befestigungselement 200 in einer Ausnehmung 16 im stirnseitigen Endbereich der Zarge 15 angeordnet ist. Diese Ausnehmung 16 ist derart dimensioniert, dass darin das zargenseitige Befestigungselement 200 sowie im montierten Zustand der Front 12 auch das frontseitige Befestigungselement 120 teilweise oder vollständig aufgenommen sind. Wie dies aus 2, linke Darstellung hervorgeht, sind vor der Montage der Front 12 die beiden Elemente 210 und 220 derart zueinander angeordnet, dass die Vorsprünge 212 und 222 einen relativ kleinen Abstand zueinander aufweisen. In diesem Zustand können sie in den Bereich zwischen die beiden Vorsprünge 122 des frontseitigen Befestigungselementes 120 eingesetzt werden. Anschließend kann durch Verstellen der Schraube 230 beispielsweise mittels eines durch die Bohrung 300 hindurchgeführten Schraubenziehers das Teil 220 nach unten bewegt werden, so dass die beiden Vorsprünge 212 und 222 auseinander bewegt werden. Dies führt dazu, dass die Vorsprünge 212 und 222 die hakenartigen Vorsprünge 122 bzw. die dadurch gebildeten Hinterschnitte hintergreifen, wie dies aus 2, mittlere Darstellung hervorgeht. In dieser Zeichnung sind zur besseren Übersichtlichkeit Bezugszeichen weggelassen. Aus 2, mittlere Darstellung ist erkenntlich, dass die Vorsprünge 212 und 222 die Hinterschneidungen 122 hintergreifen, so dass die Front 12 relativ zur Zarge 15 fixiert ist.
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2, rechte Darstellung zeigt, dass die Oberflächen der Vorsprünge 212, 222 und 122, die zueinander gewandt sind, mit Riffelungen versehen sind, die in 2, rechte Darstellung mit dem Bezugszeichen R versehen sind. Diese ermöglichen es, eine seitliche Verschiebung des frontseitigen Befestigungselementes 120 relativ zu dem zargenseitigen Befestigungselement 200 vorzunehmen und damit die Front 12 in lateraler Richtung positionieren zu können.
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Mit dem Bezugszeichen 400 ist in 2, linke Darstellung eine Höhenverstellschraube gekennzeichnet. Dabei kann es sich um eine Zylinderschraube handeln, die beispielsweise mittels zwei Blechlaschen vertikal gesichert ist. Diese Höhenverstellschraube ist derart angeordnet und steht derart mit dem ersten Teil 210 des Befestigungselementes 200 in Verbindung, dass dieses insgesamt nach oben oder nach unten verschoben werden kann. Auch diese Höhenverstellschraube 400 ist durch eine im Zargenboden befindliche Bohrung oder Öffnung 302 von unten zugänglich. Eine Verstellung der Höhenverstellschraube 302 ermöglicht es, das zargenseitige Befestigungselement 200 in der Zarge bzw. in der Ausnehmung 16 nach oben und nach unten zu bewegen und damit auch die an diesem angeordnete Front 12.
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3 zeigt die Anordnung gemäß 2, mittlere Darstellung in einer Seitenansicht. 3 verdeutlicht das Hintergreifen der Vorsprünge 212 und 222 hinter die Vorsprünge 122 des frontseitigen Befestigungselements. Mit den Bezugszeichen 230 und 400 sind die in 2, linke Darstellung gekennzeichneten und oben beschriebenen Verstellschrauben bzw. Verspannschrauben gekennzeichnet. Wie ausgeführt, dient die Schraube 230 zum Verspannen des frontseitigen Befestigungselementes 120 relativ zu dem zargenseitigen Befestigungselement 200 und die Höhenverstellschraube 400 zur Höheneinstellung des zargenseitigen Befestigungselementes 200 in der Zarge.
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Das zargenseitige Befestigungselement 200 ist vorzugsweise derart aufgenommen, dass eine laterale Bewegung in der Ausnehmung der Zarge 16 ausgeschlossen ist.
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Aufgrund der schrägen Ausführung der Vorsprünge 122, 212 und 222 führt das Verspannen, d. h. das Aufspreizen der Vorsprünge 212, 222 relativ zueinander nicht nur dazu, dass das frontseitige Befestigungselement 120 relativ zu dem zargenseitigen Befestigungselement 200 fixiert wird, sondern auch dazu, dass es aufgrund der abgeschrägten Ausführung an das zargenseitige Elemente 200 herangezogen wird. Dies führt dazu, dass beim Betätigen der Schraube 230 somit eine Kraft auf die Front 12 gemäß 3 nach links, d. h. zur Zarge 15 hin erfolgt. Somit wird durch Betätigung der Schraube 230 nicht nur eine Arretierung der Front 12 bewirkt, sondern auch deren Heranziehen an die Zarge 15.
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4 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Verbindungselementes. In diesem ist das frontseitige Verbindungselement 180, das zargenseitige Befestigungselement 280 und der Montagewinkel 380 gekennzeichnet. Der Montagewinkel ist mit der Zarge verschraubt, wozu die Linsenschrauben 500 dienen. Diese Linsenschrauben 500 werden durch Bohrungen des Montageelementes 380 geführt und mit einer geeigneten Position der Zarge 15 verschraubt. Diese Ausführungsform kommt insbesondere dann in Betracht, wenn es sich bei der Zarge um ein Aluminiumstrangpressprofil handelt.
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Mit den Bezugszeichen 382 sind Bolzen gekennzeichnet, die sich in horizontaler Richtung zwischen den Schenkeln des Montageelementes 380 erstrecken, das seinerseits im Querschnitt U-förmig ausgebildet ist. Das zargenseitige Befestigungselement 280 wird mittels der entsprechenden Ausnehmungen 282 in die Bolzen 382 eingehängt. Dazu weisen diese Ausnehmungen 282 einen Einführabschnitt und einen Fixierungsabschnitt zur Aufnahme der Bolzen 382 auf. Die zargenseitigen Befestigungselemente werden somit zunächst in Tiefenrichtung der Zarge auf die Bolzen 382 aufgesetzt und dann nach unten verschoben, so dass der Bolzen 382 in der Ausnehmung 282 liegt.
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Das zargenseitige Befestigungselement 280 ist derart dimensioniert, dass es nach rechts und links in dem Montageelement 380 bewegbar ist, d. h. Freiheitsgrade in seitlicher Richtung aufweist.
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Im Falle einer Zarge aus Stahl bzw. CN ist es denkbar, das Montageelement 380 nicht mit der Zarge zu verschrauben, sondern mit dieser zu verschweißen.
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Wie dies weiter aus 4 ersichtlich ist, weist das Montageelement 380 in seinem unteren Abschnitt einen Einführbereich 382 für eine Mutter 284 auf, die in diesen spaltförmigen Bereich 384 eingeschoben wird. Das Bezugszeichen 230 kennzeichnet auch in diesem Ausführungsbeispiel die Verspannschraube und das Bezugszeichen 400 die Schraube zur Höhenverstellbarkeit des zargenseitigen Befestigungselementes 280.
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4, rechte Darstellung zeigt eine entsprechende Ausführungsform, bei der der U-förmige Blechwinkel 380, d. h. das Montagelement mit der Zarge verschweißt ist, so dass auf die Schrauben 500 verzichtet werden kann.
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5 zeigt die Bestandteile des Verbindungselementes gemäß 4 in einer Seitenansicht. Zunächst wird der U-förmige Montagewinkel 380 in die Zarge 15 eingesetzt bzw. in deren Hohlraum 16, der sich stirnseitig in der Zarge erstreckt. Der Montagewinkel 380 wird durch die Linsenschrauben oder sonstige Befestigungselemente 500 in der Zarge befestigt. Dazu weist die Zarge am Grund der Ausnehmung 16 entsprechende Schraubkanäle 150 auf. Indem die Schrauben 500 in einem Schraubenkanal 150, der im Strangpressprofil ausgeführt ist, eingeschraubt werden, leitet der U-förmige Montagewinkel 380, der den Käfig des Frontadapters, d. h. der Befestigungselemente 180, 280 darstellt direkt nach hinten ab. Die Zarge 15 selbst tritt daher ohne für den Kunden sichtbare Bohrungen für die Verstellung der Front 12 auf.
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Mit dem Bezugszeichen 382 sind wieder eingeschweißte Bolzen zur Aufnahme des zargenseitigen Befestigungselementes 280 gekennzeichnet. Wie dies insbesondere aus 5, linke Darstellung hervorgeht, weist dieses einen horizontal verlaufenden Einführabschnitt und einen sich senkrecht dazu erstreckenden Aufnahmeabschnitt 282 zur Aufnahme dieser Bolzen 382 auf.
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Die Höhenverstellung des zargenseitigen Befestigungselementes 280 erfolgt mittels der Zylinderschrauben 400 und der Vierkantmutter 284, die in die Ausnehmung 384 des Montageelementes 380 eingeführt wird.
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6 zeigt eine Ausführungsform des Montageelementes 380, das dem gemäß 5 grundsätzlich entspricht. Die Einbringung in die Ausnehmung 16 der Zarge 15 erfolgt identisch wie bei einer Aluminiumzarge. Zur Befestigung werden hier jedoch Schweißpunkte an den Schenkeln des U-förmigen Montageelementes 380 gesetzt, die Bedienkräfte aufnehmen sollen. Die Linien 386 kennzeichnen mögliche Platzierungen von Schweißpunkten.
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7 zeigt die Funktionsweise bzw. die Montage. Zunächst wird das zargenseitige Befestigungselement 280 in das Montageelement 380 mittels der Bolzen 382 eingehängt. Dazu wird das zargenseitige Befestigungselement 280 zunächst in Tiefenrichtung der Zarge aufgeschoben und dann nach unten versetzt, so dass die Bolzen 382 in den Aufnahmen 282 zu liegen kommen. Wie dies aus 5 hervorgeht und in vergrößerter Ansicht auch aus 7, weist das zargenseitige Befestigungselement 280 einen sich nach oben erstreckenden Vorsprung bzw. eine schräg nach oben verlaufende Fläche 288 auf und mit dem Bezugszeichen 289 einen sich nach unten erstreckenden Vorsprung bzw. eine sich nach unten erstreckende schräge Oberfläche.
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Nach dem Einhängen des zargenseitigen Befestigungselementes 280 auf die Bolzen 382 sichert ein Zylinderstift 600 das Element 280 gegen nachträgliches Herausfallen aus dem Gehäuse 380.
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Durch Eindringen der Zylinderschraube 400 kann die vertikale Position des Befestigungselementes 280 relativ zu der Zarge geändert werden und somit auch die vertikale Position der nicht dargestellten Front.
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Das zargenseitige Befestigungselement 280 kann in der Horizontalen durch die einachsige Lagerung, Toleranzen und Dimensionsänderung durch Wärme abtragen. Zusätzlich kann die Front durch den Monteur positioniert werden. Es ist somit eine Rechts-/Linksverschiebung des zargenseitigen Befestigungselementes 280 und damit auch der Front relativ zur Zarge möglich.
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Das auf die Front montierte frontseitige Befestigungselement 180 weist einen Vorsprung 182 der sich nach unten erstreckt bzw. eine schräg nach unten verlaufende Oberfläche aufweist.
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Das frontseitige Befestigungselement 180 wird auf der Front vormontiert, beispielsweise mit dieser verschraubt und schließlich als ein Bauteil, d. h. Front und Element 180, in das zargenseitige Befestigungselement 280 eingehängt, und zwar derart, dass der Haken 182 auf den schräg nach oben verlaufenden Vorsprung 288 aufgesetzt wird, wie dies aus 7, rechte Darstellung ersichtlich ist. Anschließend wird das frontseitige Befestigungselement 180 durch einen Gewindestift 230 gesichert. Dieser Gewindestift 230 sorgt dafür, dass der Vorsprung 280 sicher hinter dem Hinterschnitt 182 aufgenommen ist, so dass die Front nicht von der Zarge gelöst werden kann. Aufgrund der relativ zur Horizontalen schrägen Anordnung des Vorsprungs 182 und 288 bzw. der schräg verlaufenden, zueinander gewandten Oberflächen dieser Vorsprünge kommt es beim Anziehen des Gewindestiftes 230 dazu, dass der Beschlag 180 unter Spannung gesetzt wird, der durch die vorzugsweise als 45° Schräge ausgeführte schräge Oberfläche die Front auf die Stirnseite der Zarge presst. Ein horizontales Verschieben der Front wird dabei durch den Anpressdruck unterbunden.
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Zur Betätigung des Verstellelementes bzw. der Verspannschraube 230 von unten, weist das frontseitige Befestigungselement 180 in seinem unten angeordneten, sich horizontal erstreckenden Schenkel eine Bohrung 300 auf. Ebenso ist der Bereich 302 des Montageelementes 380 unten offen ausgeführt, so dass die Schraube 400 zur Höhenverstellung des zargenseitigen Befestigungselementes 280 ebenfalls von unten zugänglich ist.
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8 zeigt in schematischer Ansicht den Aufbau der Zarge. Mit den Bezugszeichen 15 ist die Seitenzarge als Hüllelement mit jeweiliger Schuboberfläche gekennzeichnet. In deren links dargestellten stirnseitigen Endbereich befindet sich die Ausnehmung 16, in der das zargenseitige Befestigungselement 280 und das Montageelement 380 aufgenommen sind. Mit dem Bezugszeichen 700 ist ein hinten eingeschweißtes U-Profil gekennzeichnet, zur Anbindung der Rückenwand mit der Zarge 15 durch die Crimptechnologie. Das Bezugszeichen 800 kennzeichnet schließlich ein unten angeordnetes U-Profil, das mit dem Hüllelement 15 verschweißt ist, zur Anbringung des Bodens unten mit der Zarge, ebenfalls über die Crimptechnologie.
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9 zeigt nochmals den frontseitigen Endbereich der Zarge 15 mit dem U-Profil, das mit der Zarge 15 verschweißt ist und das zur Anbindung des Bodens mit der Zarge dient sowie den Einschweißwinkel 380, der mit dem Hüllelement 15 verschweißt wird. Das Bezugszeichen 280 gekennzeichnet wieder das zargenseitige Befestigungselement.
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10 zeigt schließlich die Anbindung der Zarge 15 zum Boden über Vercrimpungen unten und hinten, die mit dem Bezugszeichen 900 gekennzeichnet sind.
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Aus 11 ergibt sich eine Ansicht der Bodenrückwandpartie. Aus dieser Ansicht ist ersichtlich, dass in dem Boden 13 frontseitig Aussparungen zur Schraubverbindung zur Front angeordnet sind. Diese sind in 11 mit dem Bezugszeichen 1000 gekennzeichnet. 11, untere Darstellung, zeigt mit den Bezugszeichen 900 die Crimptechnologie bzw. die entsprechenden Elemente und mit dem Bezugszeichen 1100 ein Hutprofil, das zur Aussteifung des Bodens 13 bei ansteigender Korpusbreite dient. Dieses Hutprofil ist mit dem Bezugszeichen 1200 gekennzeichnet. 12 zeigt schließlich unterschiedliche Möglichkeiten zur Anbindung des Bodens 13 an die Zarge 15.
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Gemäß 12 ist mit dem Bezugszeichen F eine Füllung der Zarge 15 gekennzeichnet und mit dem Bezugszeichen A eine Auszugsschiene zum Ein- und Ausfahren des Auszugs. Das Bezugszeichen 13 kennzeichnet wieder den Boden.
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Wie das aus 12a hervorgeht, ist der Boden abgekantet und weist in diesem abgekanteten vertikalen Bereich eine Verbindung V mit einer vertikalen Flanke eines in der Zarge 15 aufgenommenen Profils auf. 12b zeigt eine Ausführungsform, bei dem der Boden z. B. als MDF-Platte ausgeführt ist und auf einem horizontalen Schenkel eines Zargenabschnitts aufliegt. Unterhalb dieses Schenkels befindet sich die aus Auszugsschiene A.
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Aus 12c geht ein Ausführungsbeispiel hervor, das mit dem gemäß 12a insoweit übereinstimmt, dass der Boden einen umkanteten Abschnitt aufweist, der sich nach unten erstreckt und mit einer Seitenwandung der Zarge 15 verbunden ist. Ein Unterschied zu der Ausführungsform gemäß 12a besteht darin, dass der Boden 13 gemäß 12c direkt mit einer Wandung des Hüllelementes bzw. der Zarge 15 verbunden ist, während er in 12a mit einem Verstärkungselement verbunden ist, das in die Zarge 15 bzw. in das Hüllelement eingeführt ist.
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12d zeigt eine Ausführungsform gemäß 12c, bei der eine Wandung des Hüllelementes bzw. der Zarge einen zurückversetzten Abschnitt aufweist und bei der der abgekantete Bereich des Bodens 13 mit diesem zurückversetzten Abschnitt in Verbindung steht.
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12e zeigt eine Ausführungsform, bei der eine Wandung des Hüllelementes bzw. der Zarge 15 eine Aussparung definiert, in die der Boden 13 eingreift und die sich um den Boden herum erstreckt, so dass sie sich teilweise auch unterhalb des Bodens 13 befindet.
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Der Boden 13, der beispielsweise als MDF-Platte ausgeführt sein kann, liegt somit auf diesem horizontalen Schenkel der Innenwandung der Zarge 15 auf. Wie auch bei 12d befindet sich unterhalb dieses horizontalen Abschnittes die Auszugsschiene A.
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In den 12a, 12c und 12d wird der Boden 13 an seinem vertikalen Abschnitt mit einem ebenfalls vertikal verlaufenden Abschnitt der Zarge 15 bzw. eines Befestigungsprofils an der Stelle V beispielsweise durch Schweißen verbunden. Bei den Ausführungsformen gemäß der 12b und 12e liegt der Boden 13 hingegen auf einem Ablageabschnitt auf, der durch einen horizontalen Schenkel der Innenseite der Zarge 15 (12e) bzw. auf einem horizontalen Schenkel eines in der Zarge aufgenommenen Verstärkungsprofil aufliegt (12b). In diesem Fall ist eine besondere Verbindungstechnik, wie beispielsweise Verschweißen oder Verschrauben des Bodens nicht erforderlich, da er in diesem Fall auf einer Fläche aufliegt bzw. durch eine Klemm- oder Crimpverbindung fixiert ist.