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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betrieb einer Steuereinheit eines Kraftfahrzeugs, welche in Abhängigkeit von einem der Steuereinheit zugeführten Steuersignal zwischen einem Ruhemodus und einem Betriebsmodus umgeschaltet wird, wobei bei einem von dem Steuersignal angezeigten Zustandswechsel einer Komponente des Kraftfahrzeugs die Steuereinheit von dem Ruhemodus in den Betriebsmodus umschaltet.
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Aus dem Stand der Technik sind Steuereinheiten für Kraftfahrzeuge bekannt, die zwischen einem stromsparenden Ruhezustand, welcher auch als Standby-Modus bezeichnet wird, und einem Betriebszustand umschaltbar sind. Dabei ist insbesondere vorgesehen, die Steuereinheit nach Ablauf einer vorgebbaren Zeitspanne der Inaktivität vom Betriebszustand, in dem die Steuereinheit eine Vielzahl von Funktionen bereitstellt, in den Ruhezustand mit eingeschränkter Funktionalität zu versetzen. Entsprechend ist bekannt, die Steuereinheit mittels eines Steuer- oder Wecksignals vom Ruhemodus in den Betriebsmodus umzuschalten. Dazu kann die Steuereinheit mit einer entsprechenden Sensorik verbunden sein, die beispielsweise in Abhängigkeit einer Position einer beweglich gelagerten Komponente des Kraftfahrzeugs das Steuersignal zum Wecken der Steuereinheit generiert. Zeigt das so generierte Steuersignal den Zustandswechsel der Komponente, also beispielsweise eine Bewegung der am Kraftfahrzeug beweglich gelagerten Komponente, an, so wird die Steuereinheit vom Ruhe- in den Betriebsmodus umgeschaltet.
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So ist beispielsweise aus der
DE 10 2008 047 109 A1 ein Encoder mit einem zumindest im Ruhezustand der Steuereinheit zyklisch arbeitenden Sensorbaustein bekannt. Der Sensorbaustein speichert die aktuelle Position der Komponente während des jeweiligen Zyklus ab. Anhand eines Vergleichs der abgespeicherten Position mit einer während des nächsten Zyklus erfassten aktuellen Position wird ein Zustandswechsel erkannt und das Wecksignal zum Umschalten des Steuergeräts in den Betriebszustand generiert. Der Sensorbaustein kann beispielsweise als Magnetsensor, insbesondere in der Art eines Hallsensors ausgebildet sein, der Positionsänderungen, insbesondere Drehpositionsänderungen eines zugeordneten Magneten, anhand einer am Magneten eingebrachten Vertiefung erfasst.
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Problematisch ist jedoch, dass das der Steuereinheit zugeführte Steuersignal fälschlicherweise Zustandswechsel anzeigen kann, welche von Störgrößen verursacht sind. In besonders ungünstigen Situationen kann dies dazu führen, dass die Steuereinheit nicht mehr in den Ruhemodus geschaltet wird, was entsprechend eine Entleerung einer Energiespeichereinheit des Kraftfahrzeugs, insbesondere einer Fahrzeugbatterie, verursachen kann.
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Ein Verfahren zur Verhinderung von Fehlauslösungen eines passiven Zugangssystems im Kraftfahrzeugbereich ist aus der Druckschrift
DE 10 2004 024 387 B3 bekannt. Durch einen kapazitiven Sensor wird bei Betätigung einer Handhabe eine Datenidentifizierungsabfrage eines bedienerseitigen Datenträgers ausgelöst. Erreicht eine erfasste Anzahl von negativen Datenidentifizierungsfällen einen vorbestimmten Schwellwert, wird ein Neureferenzierungs-Befehlssignal an den kapazitiven Sensor gesandt.
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Die Druckschrift
DE 103 46 943 A1 schlägt ein Verfahren zur Steuerung einer schlüssellosen Türöffnungsvorrichtung vor, bei dem eine Anzahl von Fehlauslösungen, die beispielsweise bei Regen auftreten können, erfasst wird und in Abhängigkeit davon das schlüssellose Türöffnungssystem entweder aktiv geschaltet oder deaktiviert wird.
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Ein Verfahren zur Signalerfassung, bei dem ein Signalwert mit einem Schwellwert verglichen wird, ist aus der Druckschrift
DE 10 2008 052 370 A1 bekannt. Eine Anzahl von Fehlauslösungen wird gezählt und bei Überschreitung einer vorbestimmten Anzahl wird der Schwellwert um einen vorbestimmten Wert erhöht.
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Ein kapazitiver Näherungsschalter für einen Türgriff eines Kraftfahrzeugs ist aus der Druckschrift
DE 20 2004 012 331 U1 bekannt. Hierbei wird in einem Normalzustand eine erste Schaltschwelle genutzt, wobei eine zeitliche Auswertung der Kapazitätsänderung erfolgt und in Abhängigkeit dieser zeitlichen Auswertung auf eine zweite, höhere Schwelle gewechselt werden kann.
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Die Druckschrift
US 2007/0 191 998 A1 betrifft ein Verfahren zur Fernsteuerung eines Kraftfahrzeugs, bei dem während der Übertragung eines Anfragesignals ein Zähler erhöht und außerhalb dieser Übertragungszeiten der Zähler gesenkt wird. In Abhängigkeit des Zählerstandes wird die Übertragung eines Anfragesignals zugelassen oder unterdrückt.
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Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein verbessertes Verfahren zum Betrieb der Steuereinheit des Kraftfahrzeugs anzugeben, welches ein unnötiges Wecken der Steuereinheit aus dem stromsparenden Ruhemodus vermeiden kann.
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Zur Lösung der Aufgabe wird bei einem Verfahren der eingangs genannten Art erfindungsgemäß ein einen Zählerstand angebender Zähler vorgesehen, welcher beim Umschalten der Steuereinheit vom Ruhemodus in den Betriebsmodus inkrementiert wird und ein Umschalten der Steuereinheit vom Ruhemodus in den Betriebsmodus nur bei Unterschreitung eines Grenzwerts für den Zählerstand vorgenommen wird, wobei das Steuersignal mittels eines Sensors derart erzeugt wird, dass das Steuersignal in Abhängigkeit der Veränderung einer Position der Komponente des Kraftfahrzeugs generiert wird.
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Der Zähler kann beispielsweise als elektronisches Bauteil, insbesondere als integrierte Schaltung, in der Steuereinheit integriert sein. Der Zähler erfasst Weckzyklen, also das Umschalten der Steuereinheit vom Ruhemodus in den Betriebsmodus, wobei bei einem erfassten Weckzyklus der Zählerstand inkrementiert wird. Ein Umschalten der Steuereinheit vom Ruhemodus in den Betriebsmodus wird aber nur dann vorgenommen, wenn der vorgegebene Grenzwert für den Zählerstand noch nicht erreicht worden ist. Wesentlich hierbei ist, dass der Zähler nur dann inkrementiert wird, wenn vom Ruhe- in den Betriebsmodus umgeschalten wird. Entsprechend muss sich also die Steuereinheit zur Inkrementierung des Zählerstands zunächst im Ruhemodus befinden. Eine Inkrementierung des Zählerstands im Betriebsmodus der Steuereinheit ist unterbunden. Dem Verfahren liegt die Beobachtung zugrunde, dass Störgrößen oder Störeinflüsse üblicherweise Zustandswechsel anzeigende Steuersignale hervorrufen, die gehäuft auftreten. Wird der Grenzwert für den Zählerstand erreicht, so verbleibt die Steuereinheit im stromsparenden Ruhemodus. Dies stellt sicher, dass die Steuereinheit nicht ständig von den Störeinflüssen geweckt wird, was in ungünstigen Fällen eine vollständige Entleerung der Fahrzeugbatterie und entsprechend eine Betriebsunfähigkeit des Kraftfahrzeugs verursachen kann.
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Entsprechend ist vorgesehen, dass die Steuereinheit automatisch nach Ablauf eines vorgegebenen ersten Zeitintervalls, insbesondere nach Ablauf von wenigen Sekunden, bevorzugterweise nach weniger als 5 Sekunden, besonders bevorzugterweise nach 3 Sekunden, vom Betriebsmodus in den Ruhemodus umschaltet. Es versteht sich, dass ein Umschalten vom Betriebsmodus in den Ruhemodus nur bei Vorliegen bestimmter Schlüsselzustände erfolgen sollte. Insbesondere kann dazu vorgesehen sein, dass eine Zündung des Kraftfahrzeugs deaktiviert ist, womit angezeigt ist, dass eine Benutzung des Kraftfahrzeugs seitens eines Benutzers nicht vorgesehen ist. In dem ersten Zeitintervall darf zudem das der Steuereinheit zugeführte Steuersignal keinen weiteren Zustandswechsel anzeigen, da dieses ein Zurücksetzen des ersten Zeitintervalls verursacht. Alternativ oder zusätzlich wird die Steuereinheit automatisch bei Vorliegen einer einen vorbestimmten eingenommenen Zustand der Komponente beschreibenden Bedingung vom Betriebsmodus in den Ruhemodus umgeschaltet. Die den vorbestimmten eingenommenen Zustand der Komponente beschreibende Bedingung ist beispielsweise ebenfalls anhand des Steuersignals zu erfassen. So wird beispielsweise bei einer als Fahrzeugtür ausgebildeten Komponente, die entsprechend verschwenkbar befestigt ist, der vorbestimmte Zustand mit einer bestimmten Position der Fahrzeugtür, insbesondere einer Endposition der Fahrzeugtür, identifiziert. Wird die Fahrzeugtür geschlossen, was beispielsweise mittels eines entsprechend ausgebildeten Türschlosssensors erfassbar ist, so wird die Steuereinheit vom Betriebsmodus in den stromsparenden Ruhemodus umgeschaltet. Dies minimiert die Zeit, in der die Steuereinheit im Betriebsmodus verweilt, so dass in vorteilhafter Weise Energie eingespart ist.
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Der Zählerstand wird vorzugsweise bei Vorliegen eines Eingriffs einer Bedienperson, insbesondere bei benutzerseitiger Betätigung eines zur Herbeiführung des Zustandswechsels vorgesehenen Betätigungselements, und/oder der den vorbestimmten eingenommenen Zustand der Komponente beschreibenden Bedingung zurückgesetzt. Damit wird vermieden, dass vormals von dem Steuersignal angezeigte Zustandswechsel, die zu einer entsprechenden Inkrementierung des Zählerstands geführt haben, aber zur Beurteilung der gegenwärtigen Situation irrelevant sind, berücksichtigt werden. Dazu ist beispielsweise vorgesehen, den Zählerstand nach Ablauf eines vorgegebenen zweiten Zeitintervalls, das insbesondere mehrere Minuten, bevorzugterweise zumindest 15 Minuten, besonders bevorzugterweise 30 Minuten, umfasst, zurückzusetzen. Damit ist sichergestellt, dass die Steuereinheit bei Erreichen des Grenzwerts zumindest für eine Zeit, die dem zweiten Zeitintervall entspricht, im stromsparenden Ruhemodus verbleibt. Das Betätigungselement zur Herbeiführung des Zustandswechsels kann beispielsweise ein Schalter sein, der bei benutzerseitiger Betätigung den Zustandswechsel dadurch hervorruft, dass insbesondere die Steuereinheit zur Ansteuerung einer der Komponente zugeordneten Stelleinheit veranlasst wird.
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In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist die Komponente am Kraftfahrzeug beweglich gelagert. Insbesondere kann die Komponente als Fahrzeugtür ausgebildet sein, welche am Kraftfahrzeug schwenkbar befestigt ist. Der Zustandswechsel der Komponente wird bei Vorliegen des Eingriffs der Bedienperson, insbesondere bei der benutzerseitigen Betätigung des Betätigungselements, dadurch herbeigeführt, dass die der Komponente zugeordnete Stelleinheit von der Steuereinheit angesteuert wird, wobei als Zustandswechsel eine Position der Komponente verändert wird. Beispielsweise ist die Stelleinheit als Elektromotor ausgeführt, welche die Fahrzeugtür, insbesondere eine Hecktür oder Heckklappe des Kraftfahrzeugs, bewegt. Der Eingriff der Bedienperson erfolgt in einem bevorzugten Ausführungsbeispiel dadurch, dass die Fahrzeugtür über einen vorgegebenen Winkelbereich verschwenkt wird, während die Steuereinheit des Kraftfahrzeugs im Betriebsmodus geschaltet ist. Eine entsprechende Sensorik liefert das Steuersignal, welches von der Position der Fahrzeugtür abhängt. So ist ermöglicht, dass der benutzerseitige Eingriff beim Verschwenken der Fahrzeugtür von der Steuereinheit erfassbar ist, wobei die Steuereinheit den Elektromotor zum Öffnen beziehungsweise Schließen der Fahrzeugtür ansteuert.
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Erfolgt der benutzerseitige Eingriff zu einem Zeitpunkt, in dem die Steuereinheit im Ruhemodus geschaltet ist, so wird die Steuereinheit zunächst bei einer geringfügigen Veränderung der Position der Komponente des Fahrzeugs von dem Ruhemodus in den Betriebsmodus geschaltet. Dies ist erforderlich, da die aktuelle Position der Komponente von der Steuereinheit ständig ermittelbar sein sollte, insbesondere, wenn zur Veränderung der Position eine Stelleinheit vorgesehen ist, die von der Steuereinheit angesteuert wird. Andernfalls könnte eine fehlerhafte Ansteuerung der Stelleinheit erfolgen, an der insbesondere die Stelleinheit bei Veränderung der Position der Komponente auf Block läuft, was Beschädigungen der Stelleinheit aufgrund von Überlast und/oder der Komponente nach sich ziehen kann. Insbesondere könnte der Fall eintreten, dass der die Fahrzeugtür bewegende Elektromotor zum Schließen der Fahrzeugtür angesteuert wird, obwohl diese schon geschlossen ist. Somit würde dann die Fahrzeugtür gegen den Anschlag laufen und der Elektromotor voraussichtlich überlastet werden.
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Das Steuersignal wird mittels eines Sensors, der insbesondere als Hallsensor ausgebildet ist, derart erzeugt, dass das Steuersignal in Abhängigkeit der Veränderung einer Position der Komponente, insbesondere in Abhängigkeit der Veränderung der Position der verschwenkbaren Fahrzeugtür, generiert wird. Hallsensoren sind besonders kostengünstige Erfassungseinheiten, die dazu ausgebildet sind, positionsabhängige Steuersignale dadurch zu generieren, dass ein Magnet mit der beweglich gelagerten Komponente verbunden wird, so dass bei einer Positionsänderung der Komponente entsprechende Änderungen des magnetischen Flusses beziehungsweise der induzierten Spannungen hervorgerufen werden. Alternativ dazu können auch andersartig geeignet ausgebildete Sensoren, insbesondere Drehwinkelsensoren verwendet werden.
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In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung wird der Grenzwert abhängig von einem aktuellen Zustand, insbesondere von einer aktuellen Position der Komponente, angepasst. Befindet sich die Steuereinheit des Kraftfahrzeugs beispielsweise bei geöffneter Heckklappe im Ruhemodus, so kann das Steuersignal Zustandswechsel anzeigen, die dadurch verursacht sind, dass die Heckklappe leicht vom Wind bewegt wird. Ist die Heckklappe beispielsweise komplett geöffnet, so bietet dies eine sehr große Windangriffsfläche. Entsprechend würde der Grenzwert des Zählerstands schnell erreicht werden, was jedoch zu unvorteilhaften Funktionseinschränkungen führen kann, insbesondere wenn das Umschalten der Steuereinheit vom Ruhe- in den Betriebsmodus zu früh deaktiviert wird. Insbesondere kann dann ein manuelles Einleiten durch den benutzerseitigen Eingriff der automatischen und von der Stelleinheit unterstützten Bewegung nicht mehr erfolgen. Daher wird der Grenzwert in Abhängigkeit des Öffnungszustands der Heckklappe gewählt. Ist die Heckklappe beispielsweise geschlossen, so kann der Grenzwert entsprechend klein gewählt werden, da ein Öffnen der Heckklappe dann unweigerlich über die Betätigung eines als Türöffner ausgebildeten Betätigungselements erfolgen muss.
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Ferner betrifft die Erfindung ein Kraftfahrzeug gemäß Anspruch 7, welches zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens zum Betrieb der Steuereinheit ausgebildet ist. Für das erfindungsgemäße Kraftfahrzeug gilt das bereits über das Verfahren Gesagte entsprechend. Das Kraftfahrzeug zeichnet sich durch einen verminderten Energieverbrauch aus, was insbesondere die Zuverlässigkeit des Kraftfahrzeugs erhöht, da die Gefahr eines Liegenbleibens aufgrund von einer entladenen Fahrzeugbatterie minimiert ist.
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Die Steuereinheit des Kraftfahrzeugs ist mit einem Zähler verbunden, der dazu ausgebildet ist, das Umschalten der Steuereinheit vom Ruhemodus in den Betriebsmodus zu erfassen. Bei einem erfassten Wecken der Steuereinheit wird der Zählerstand des Zählers inkrementiert. Ein Umschalten der Steuereinheit vom Ruhemodus in den Betriebsmodus ist nur dann ermöglicht, wenn der Zählerstand den Grenzwert unterschreitet. Vorzugsweise ist der Zähler als kostengünstige integrierte Schaltung in der Steuereinheit implementiert.
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Das Steuersignal ist von einem Sensor generierbar, der zur Erfassung des Zustandswechsels mit der Komponente in einer Wirkverbindung steht. Der Zustandswechsel kann beispielsweise mit Spannungsschwankungen im erzeugten Steuersignal verknüpft sein. Insbesondere kann das Steuersignal ein oszillierendes Signal sein, wobei die innerhalb eines Zeitintervalls erzeugten Oszillationen Rückschlüsse auf die Position der beweglich gelagerten Komponente des Fahrzeugs erlauben.
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Die Komponente ist am Kraftfahrzeug beweglich gelagert und der Sensor zur Erfassung des Zustandswechsel ist als Positionssensor, Drehwinkelsensor oder bevorzugt als Hallsensor ausgebildet. Das Steuersignal ist in Abhängigkeit der Veränderung der Position der Komponente, insbesondere in Abhängigkeit der Veränderung der Position der verschwenkbaren Fahrzeugtür, generierbar. Dies ermöglicht das Wecken der Steuereinheit, so dass die aktuelle Position der beweglich gelagerten Komponente mittels der Steuereinheit ermittelbar ist. Diese Informationen werden insbesondere zur Ansteuerung der die Position der Komponente verändernden Stelleinheit benötigt, so dass durch Überlast verursachte Beschädigungen vermeidbar sind.
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Entsprechend ist vorgesehen, dass die Position der Komponente vorzugsweise mittels der Stelleinheit, insbesondere mittels eines Elektromotors, veränderbar ist, wobei die Stelleinheit beziehungsweise der Elektromotor von der Steuereinheit ansteuerbar ist. Es ist vorgesehen, die Bewegung der Komponente mittels der Stelleinheit automatisch zu verändern, wobei die elektrisch unterstützte Bewegung manuell dadurch eingeleitet wird, dass die Bedienperson die Komponente manuell bewegt, während das Steuergerät im Betriebsmodus ist.
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In weiteren Ausführungsbeispielen der Erfindung ist das Betätigungselement vorgesehen, das mit der Steuereinheit verbunden ist. Das Betätigungselement ist insbesondere als Schalter, Druckknopf oder Türöffner ausgebildet. Bei benutzerseitiger Betätigung des Betätigungselements steuert die Steuereinheit die Stelleinheit zur Veränderung der Position der Komponente des Fahrzeugs, insbesondere zum Öffnen oder zum Schließen der Fahrzeugtür, an.
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Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung werden im Folgenden anhand von Ausführungsbeispielen und unter Bezugnahme auf die Zeichnungen erläutert. Dabei zeigen:
- 1 eine schematische Draufsicht eines Sensors für eine Steuereinheit eines Kraftfahrzeugs,
- 2 einen schematischen Verlauf eines positionsabhängigen Steuersignals,
- 3 das Kraftfahrzeug in einer schematischen Darstellung, welches die Steuereinheit und einen damit verbundenen Zähler umfasst, und
- 4 ein schematisches Flussdiagramm eines Verfahrens zum Betrieb zu der Steuereinheit des Kraftfahrzeugs.
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Einander entsprechende Teile sind in allen Figuren mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
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1 zeigt in einer schematischen Draufsicht den Aufbau eines Sensors 1, welcher als Hallsensor ausgeführt ist. Der Sensor 1 umfasst ein Polrad 2, das von einer Vielzahl von ringförmig angeordneten Einzelmagneten 3 gebildet ist. Die Einzelmagnete 3 sind alternierend angeordnet, so dass im Umlaufsinn des Polrads entsprechend Nord- und Südpole der Einzelmagnete 3 abwechselnd nach oben weisen. Ein Sensorbaustein 4 ist am Polrad 2 angeordnet, so dass eine von einem bewegten Polrad 2 erzeugte magnetische Flussänderung als induzierte Spannung erfassbar ist. Das Polrad ist mit einer Komponente 5 eines Kraftfahrzeugs 6 fest verbunden. Die Komponente 5 ist am Kraftfahrzeug beweglich gelagert, so dass das Polrad sich bei Bewegung der Komponente 5 um sein Zentrum um einen Winkel φ dreht. Dabei ist im Sensorbaustein 4 eine Spannung induzierbar, die als Steuersignal S zur Ansteuerung einer Steuereinheit 7 des Kraftfahrzeugs 6 zuführbar ist.
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2 zeigt den prinzipiellen Verlauf des vom Sensor 1 erzeugten Steuersignals S in Abhängigkeit des Winkels cp. Bei Bewegung der Komponente 5 bewegt sich das Polrad 2 um den Winkel φ. Die dabei im Sensorbaustein 4 induzierte Spannung, welche das Steuersignal S bildet, oszilliert dabei zwischen einem ersten Wert 8 und einem zweiten Wert 9. Ein Zustandswechsel der Komponente 5 ist somit dadurch identifizierbar, dass das Steuersignal S einen Flankenwechsel, der den Übergang vom ersten Wert 8 zum zweiten Wert 9 oder den Übergang vom zweiten Wert 9 zum ersten Wert 8 beschreibt, angezeigt.
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Somit stellt der Sensor 1 das Steuersignal S bereit, welches in Abhängigkeit der Position der Komponente 5 generierbar ist.
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In dem dargestellten Beispiel ist die Komponente 5 als Fahrzeugtür ausgeführt, die am Kraftfahrzeug 6 verschwenkbar befestigt ist. Das die Positionsänderungen anzeigende Steuersignal S ermöglicht es, dass die aktuelle Position der Fahrzeugtür 5 ständig von der Steuereinheit 7 ermittelbar ist, wobei zur Positionsermittelung die die Positionsänderungen anzeigenden Oszillationen des Steuersignals S gezählt werden. Die ermittelte aktuelle Position der Fahrzeugtür 5 wird bei der Ansteuerung einer zur Veränderung der Position der Fahrzeugtür 5 vorgesehenen Stelleinheit 10 berücksichtigt.
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3 zeigt in einer schematischen Darstellung das Kraftfahrzeug 6, welches den Sensor 1, die Steuereinheit 7, die Fahrzeugtür 5, und die Stelleinheit 10 umfasst. Ferner ist ein Zähler 11 vorgesehen, der mit der Steuereinheit 7 verbunden ist. Die Steuereinheit 7 ist dazu ausgebildet, zwischen einem stromsparenden Ruhemodus und einem Betriebsmodus umzuschalten.
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Insbesondere ist vorgesehen, die Steuereinheit 7 vom Ruhemodus in den Betriebsmodus umzuschalten, wenn das zugeführte Steuersignal S einen Zustandswechsel der Komponente 5 des Kraftfahrzeugs anzeigt. Der Zähler 11 zeigt einen Zählerstand an, der in Abhängigkeit des Umschaltvorgangs der Steuereinheit 7 inkrementierbar ist.
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Ferner weist das Kraftfahrzeug 6 ein Betätigungselement 12 auf, welches als Türöffner ausgebildet ist und der Fahrzeugtür 5 zugeordnet ist. Bei benutzerseitiger Betätigung des Betätigungselements 12 steuert die Steuereinheit 7 die Stelleinheit 10 zum Öffnen beziehungsweise zum Schließen der Fahrzeugtür 5 an. Die Stelleinheit 10 ist in dem hier gezeigten Beispiel als Elektromotor ausgebildet. Ferner ist ein weiterer Sensor 13 vorgesehen, der als Türschlosssensor ausgebildet ist. Mittels dem Türschlosssensor 13 ist erfassbar, ob die Fahrzeugtür geschlossen ist oder nicht, so dass gegebenenfalls fehlerhafte Ansteuerungen der Stelleinheit 10 vermeidbar sind.
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4 illustriert ein Verfahren zum Betrieb der Steuereinheit 7 des Kraftfahrzeugs 6 in einem schematischen Flussdiagramm. Ausgangspunkt des Verfahrens ist, dass die Steuereinheit 7 im Ruhemodus geschalten ist. Zwingende Voraussetzung dafür ist in dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel, dass eine Zündung des Kraftfahrzeugs 6 deaktiviert ist.
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Die Steuereinheit 7 ist im ersten Verfahrensschritt S1 im stromsparenden Ruhemodus geschalten. Zum Umschalten der Steuereinheit 7 vom Ruhemodus in einen Betriebsmodus wird das von dem Sensor 1 bereitgestellte Steuersignal S abgefragt. Zusätzlich wird der Zählerstand des Zählers 11 abgefragt und ein Umschalten der Steuereinheit 7 vom Ruhemodus in den Betriebsmodus nur dann vorgenommen, wenn der Zählerstand einen Grenzwert unterschreitet und gleichzeitig das zugeführte Steuersignal S den Zustandswechsel anzeigt. Die Überprüfung des Steuersignals S und des Zählerstands erfolgt im zweiten Verfahrensschritt S2. Entsprechend wird zum ersten Verfahrensschritt S1 zurückgekehrt, wenn der Zählerstand den Grenzwert erreicht oder überschreitet. Liegen diese beiden Bedingungen nicht vor, so wird die Steuereinheit 7 in einem dritten Verfahrensschritt in den Betriebsmodus geschalten.
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Beim Umschalten der Steuereinheit 7 vom Ruhemodus in den Betriebsmodus entsprechend dem Übergang vom zweiten zum dritten Verfahrensschritt S2, S3, wird der Zählerstand des Zählers inkrementiert. Die Steuereinheit 7 verbleibt zumindest bis zum Ablauf eines vorgegebenen ersten Zeitintervalls im Betriebsmodus. Das erste Zeitintervall umfasst in diesem Ausführungsbeispiel 3 Sekunden, wobei innerhalb des ersten Zeitintervalls keine weiteren Zustandswechsel vom Steuersignal angezeigt werden dürfen, da ansonsten das erste Zeitintervall zurückgesetzt wird. Erfolgt ein benutzerseitiger Eingriff während die Steuereinheit 7 im Betriebsmodus geschaltet ist, bei dem die Fahrzeugtür 5 zumindest über einen vorgegebenen Winkelbereich verschwenkt wird, so wird diese über das Steuersignal S erfasste Positionsänderung als Bewegungsanforderung interpretiert. Entsprechend steuert die Steuereinheit 7 die Stelleinheit 10 zum Öffnen bzw. zum Schließen der Fahrzeugtür 5 an.
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Verstreicht das vorgegebene erste Zeitintervall oder erreicht die Fahrzeugtür 5 die geschlossene Position, die mittels des Türschlosssensors 13 erfasst wird, so wird die Steuereinheit 7 zurück in den stromsparenden Ruhemodus geschalten.
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Erreicht der Zählerstand den Grenzwert, so ist ein Umschalten der Steuereinheit 7 vom Ruhe- in den Betriebsmodus unterbunden. Der Zählerstand wird dann erst nach Ablauf eines vorgegebenen zweiten Intervalls, welches in diesem Ausführungsbeispiel 30 Minuten beträgt, zurückgesetzt. Dementsprechend ist ein Wecken der Steuereinheit 7 im zweiten Zeitintervall anhand des Steuersignals S unterbunden.
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Bei benutzerseitiger Betätigung des Betätigungselements 12 wird der Zählerstand zurückgesetzt und die Steuereinheit 7 in den Betriebszustand versetzt, woraufhin die Stelleinheit 10 zum Öffnen bzw. Schließen der Fahrzeugtür 5 von der Steuereinheit 7 angesteuert wird.
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Es versteht sich, dass zum Wecken der Steuereinheit 7 weitere dazu dezidierte Bedienelemente vorgesehen sein können, die insbesondere bei benutzerseitiger Betätigung der Steuereinhet 7 unabhängig vom Steuersignal oder vom Zählerstand wecken.
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Ferner wird der Zählerstand nach Erreichen des Grenzwerts zurückgesetzt, wenn die Bedingung eintritt, dass die Fahrzeugtür 5 geschlossen ist.
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Abhängig vom Öffnungszustand der Fahrzeugtür 5 wird der Grenzwert angepasst. Entsprechend wird ein großer Grenzwert gewählt, wenn die Fahrzeugtür 5 vollständig geöffnet ist, da die vollständig geöffnete Fahrzeugtür 5 eine große Windangriffsfläche bietet. Entsprechend werden vom Steuersignal S Zustandswechsel angezeigt, die daraus resultieren, dass die Fahrzeugtür 5 vom Wind bewegt wird. Die Anpassung des Grenzwerts soll erreichen, dass ein unter Umständen vorzeitiges Abschalten der Steuereinheit 7, in der die Steuereinheit 7 zumindest bis zum Ablauf des zweiten Zeitintervalls im Ruhemodus verbleibt, vermieden wird.
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Das hier vorgestellte Verfahren ist dazu geeignet, unnötige Weckzyklen der Steuereinheit 7 zu unterbinden, womit der Energieverbrauch des Kraftfahrzeugs 6 minimiert wird.
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In einem alternativen und nicht näher dargestellten Beispiel ist die Fahrzeugtür 5 als Heckklappe ausgebildet.